Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 15:14
Aktualisiert
29.01.18, 06:59
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2549)
Vorlage Nr.: 20111542
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum
GmbH
hier: Beteiligung an der Biomasseheizkraftwerke Papenburg Verwaltungs GmbH
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
13.07.2011
21.07.2011
Anlagen
Gesellschaftsvertrag BMHKW Papenburg Verwaltungs GmbH
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2549)
Vorlage Nr.: 20111542
Ausgangslage
Das Biomasseheizkraftwerk Papenburg hat im Oktober 2003 den Betrieb aufgenommen. Das
Kraftwerk wird mit rund 170.000 Tonnen Altholz pro Jahr befeuert, besitzt eine elektrische Leistung
von 20 MW und produziert im Jahr etwa 160 Mio. kWh Strom, eine Energiemenge, die rechnerisch
zur Versorgung von fast 45.000 Haushalten ausreicht. Das Biomassekraftwerk liegt sehr
verkehrsgünstig in einem Papenburger Industriegebiet mit einem direkten Zugang zur Ems, was
angesichts der zum Betrieb benötigten großen Brennstoffmengen – rund 20 Tonnen Altholz pro
Stunde – einen wesentlichen Standortvorteil darstellt.
Die Stadtwerke Bochum haben sich im Rahmen des Aufbaus eines diversifizierten
Erzeugungsportfolios nach entsprechendem Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum
vom 01.04.2003 mit einem Anteil von 38,49 % an der Betreibergesellschaft des
Biomassekraftwerks, der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG, beteiligt. Die
weiteren Anteile teilten sich auf die PROKON Nord Energiesysteme GmbH (52,03 %), eine Stille
Einlage (9,32 %; zu PROKON Nord Energiesysteme GmbH) sowie auf Herrn Ingo de Buhr
(0,16 %) auf. Trotz einiger technisch bedingter Betriebsunterbrechungen hat das
Biomassekraftwerk im bisherigen Betriebszeitraum insgesamt einen zufrieden stellenden Beitrag
zum Ergebnis der Stadtwerke Bochum geliefert.
Die PROKON Nord Energiesysteme GmbH wurde 2010 in N.prior energy GmbH umfirmiert.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum am 21.01.2011 hat die
Geschäftsführung bereits über den im Dezember 2010 erfolgten Gesellschafterwechsel bei der
Betreibergesellschaft PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG berichtet. Die
Gesellschaftsanteile der N.prior energy GmbH, die Stille Einlage und die Anteile von Herrn Ingo de
Buhr wurden an die Northern Energy Holding GmbH veräußert, die ihrerseits zwischenzeitlich in
Northern Energy Projekt GmbH umfirmiert hat.
Aktuelle Entwicklungen
Die PN Kraftwerke GmbH war bis vor kurzem die Komplementärin und damit die persönlich
haftende Gesellschafterin der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG.
Gesellschafterin der PN Kraftwerke GmbH war früher die N.prior energy GmbH. Die PN Kraftwerke
GmbH ist zwischenzeitlich jedoch ebenfalls an die Northern Energy Projekt GmbH veräußert
worden. Die PN Kraftwerke GmbH war darüber hinaus auch bei verschiedenen anderen
Projektgesellschaften der N.prior energy GmbH als Komplementärin eingesetzt, unter anderem für
ein weiteres Biomasseheizkraftwerk in Emlichheim und für eine Bioethanolanlage in Stade.
Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich die Projektgesellschaften sowohl des
Biomasseheizkraftwerkes Emlichheim als auch der Bioethanolanlage Stade in strukturellen
Liquiditätsschwierigkeiten. Das Biomasseheizkraftwerk Emlichheim hat die Energieerzeugung in
offensichtlicher Folge dieser Problematik bis auf Weiteres eingestellt, die Bioethanolanlage Stade
konnte ihren Betrieb bisher noch nicht aufnehmen. Es steht zu befürchten, dass zumindest eine
der beiden Projektgesellschaften kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen muss bzw. die
finanzierenden Banken einen solchen Antrag stellen werden. Hiervon wäre auch die PN
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2549)
Vorlage Nr.: 20111542
Kraftwerke GmbH als Komplementärin und persönlich haftende Gesellschafterin mit einer Einlage
von 27.000 € betroffen, so dass dieser Gesellschaft ebenfalls kurzfristig die Insolvenz droht.
Um für den Betrieb des Kraftwerkes Papenburg handlungsfähig zu bleiben und eine Verstrickung
in ein etwaiges Insolvenzverfahren zu vermeiden, wurde kurzfristig die Komplementärin
ausgetauscht und eine neue Gesellschaft – die Biomasseheizkraftwerk Papenburg Verwaltungs
GmbH – eingesetzt. An dieser Gesellschaft sind die Stadtwerke Bochum und die Northern Energy
Projekt GmbH jeweils zu 50 % beteiligt und stellen jeweils einen Geschäftsführer. Durch den
Austausch der Komplementärin hat sich die strategische Position der Stadtwerke Bochum
erheblich verbessert, da nunmehr ein direkter Einfluss auf die Unternehmensführung genommen
werden kann.
Da aufgrund der oben beschriebenen akuten Insolvenzgefahr kurzfristiges Handeln unerlässlich
war, ist der Austausch der Komplementärin bereits vollzogen worden. Der Austausch der
Komplementärin nimmt keinen Einfluss auf die grundsätzliche strategische Vorgehensweise der
Stadtwerke Bochum in Bezug auf die Zukunft des Biomassekraftwerkes Papenburg. Wie in der
Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum am 21.01.2011 erläutert, erfolgte die
Veräußerung der Anteile an der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG an die
Northern Energy Projekt GmbH unter Einräumung einer Kaufoption für die Stadtwerke Bochum für
die gesamten veräußerten Gesellschaftsanteile. Diese Kaufoption können die Stadtwerke Bochum
ausüben, ohne dass eine Zustimmung von Seiten Dritter erforderlich ist. Der mögliche Kaufpreis
für diese Anteile soll durch einen Wirtschaftsprüfer als neutralen Gutachter ermittelt werden.
Mittel- bis langfristig planen die Stadtwerke Bochum den Betrieb des Biomasseheizkraftwerkes
Papenburg gemeinsam mit einem zuverlässigen Partner, der das Know-how der Stadtwerke
Bochum im Bereich der Biomasseverstromung möglichst ergänzen sollte. Derzeit befindet sich die
Geschäftsführung in Verhandlungen mit dem niederländischen Unternehmen HVC, welches sich
als langfristiger Partner anböte. HVC ist ein Gemeinschaftsunternehmen von über 50 Kommunen
und auf den Gebieten Abfallwirtschaft und regenerative Energieerzeugung tätig. Die ersten
Gespräche lassen eine passende fachliche Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit erkennen.
Empfehlung der Geschäftsführung
Vor dem Hintergrund der oben erläuterten Problemsituation bittet die Geschäftsführung um
nachträgliche Genehmigung der Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH in Höhe von 50 % an
der Biomasseheizkraftwerk Papenburg Verwaltungs GmbH als neue Komplementärin der PN
Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG.
Zur Vermeidung einer Insolvenz war ein kurzfristiges Handeln der Geschäftsführung unerlässlich.
Kommunalrechtliches Verfahren
Die Beteiligung an einer entsprechenden Gesellschaft seitens der Stadtwerke Bochum GmbH ist
der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) gem. § 115 GO NRW anzuzeigen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2549)
Vorlage Nr.: 20111542
Bezeichnung der Vorlage
Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum
GmbH
hier: Beteiligung an der Biomasseheizkraftwerke Papenburg Verwaltungs GmbH
Der Rat der Stadt Bochum stimmt dem Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Stadtwerke
Bochum GmbH zu:
„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Beteiligung der Stadtwerke
Bochum GmbH in Höhe von 50 % an der Biomasseheizkraftwerk Papenburg Verwaltungs GmbH
als neue Komplementärin der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG zu
genehmigen.“
Die Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH
und in den weiteren beteiligten Gesellschaften werden angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu
fassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde oder das Registergericht redaktionelle Änderungen ergeben, wird die Verwaltung
ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der
geänderten Fassung nicht beeinträchtigt wird.