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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
26.12.14, 15:14
Aktualisiert
29.01.18, 06:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2549) Vorlage Nr.: 20111542 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH hier: Beteiligung an der Biomasseheizkraftwerke Papenburg Verwaltungs GmbH Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 13.07.2011 21.07.2011 Anlagen Gesellschaftsvertrag BMHKW Papenburg Verwaltungs GmbH Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2549) Vorlage Nr.: 20111542 Ausgangslage Das Biomasseheizkraftwerk Papenburg hat im Oktober 2003 den Betrieb aufgenommen. Das Kraftwerk wird mit rund 170.000 Tonnen Altholz pro Jahr befeuert, besitzt eine elektrische Leistung von 20 MW und produziert im Jahr etwa 160 Mio. kWh Strom, eine Energiemenge, die rechnerisch zur Versorgung von fast 45.000 Haushalten ausreicht. Das Biomassekraftwerk liegt sehr verkehrsgünstig in einem Papenburger Industriegebiet mit einem direkten Zugang zur Ems, was angesichts der zum Betrieb benötigten großen Brennstoffmengen – rund 20 Tonnen Altholz pro Stunde – einen wesentlichen Standortvorteil darstellt. Die Stadtwerke Bochum haben sich im Rahmen des Aufbaus eines diversifizierten Erzeugungsportfolios nach entsprechendem Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum vom 01.04.2003 mit einem Anteil von 38,49 % an der Betreibergesellschaft des Biomassekraftwerks, der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG, beteiligt. Die weiteren Anteile teilten sich auf die PROKON Nord Energiesysteme GmbH (52,03 %), eine Stille Einlage (9,32 %; zu PROKON Nord Energiesysteme GmbH) sowie auf Herrn Ingo de Buhr (0,16 %) auf. Trotz einiger technisch bedingter Betriebsunterbrechungen hat das Biomassekraftwerk im bisherigen Betriebszeitraum insgesamt einen zufrieden stellenden Beitrag zum Ergebnis der Stadtwerke Bochum geliefert. Die PROKON Nord Energiesysteme GmbH wurde 2010 in N.prior energy GmbH umfirmiert. In der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum am 21.01.2011 hat die Geschäftsführung bereits über den im Dezember 2010 erfolgten Gesellschafterwechsel bei der Betreibergesellschaft PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG berichtet. Die Gesellschaftsanteile der N.prior energy GmbH, die Stille Einlage und die Anteile von Herrn Ingo de Buhr wurden an die Northern Energy Holding GmbH veräußert, die ihrerseits zwischenzeitlich in Northern Energy Projekt GmbH umfirmiert hat. Aktuelle Entwicklungen Die PN Kraftwerke GmbH war bis vor kurzem die Komplementärin und damit die persönlich haftende Gesellschafterin der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG. Gesellschafterin der PN Kraftwerke GmbH war früher die N.prior energy GmbH. Die PN Kraftwerke GmbH ist zwischenzeitlich jedoch ebenfalls an die Northern Energy Projekt GmbH veräußert worden. Die PN Kraftwerke GmbH war darüber hinaus auch bei verschiedenen anderen Projektgesellschaften der N.prior energy GmbH als Komplementärin eingesetzt, unter anderem für ein weiteres Biomasseheizkraftwerk in Emlichheim und für eine Bioethanolanlage in Stade. Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich die Projektgesellschaften sowohl des Biomasseheizkraftwerkes Emlichheim als auch der Bioethanolanlage Stade in strukturellen Liquiditätsschwierigkeiten. Das Biomasseheizkraftwerk Emlichheim hat die Energieerzeugung in offensichtlicher Folge dieser Problematik bis auf Weiteres eingestellt, die Bioethanolanlage Stade konnte ihren Betrieb bisher noch nicht aufnehmen. Es steht zu befürchten, dass zumindest eine der beiden Projektgesellschaften kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen muss bzw. die finanzierenden Banken einen solchen Antrag stellen werden. Hiervon wäre auch die PN Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2549) Vorlage Nr.: 20111542 Kraftwerke GmbH als Komplementärin und persönlich haftende Gesellschafterin mit einer Einlage von 27.000 € betroffen, so dass dieser Gesellschaft ebenfalls kurzfristig die Insolvenz droht. Um für den Betrieb des Kraftwerkes Papenburg handlungsfähig zu bleiben und eine Verstrickung in ein etwaiges Insolvenzverfahren zu vermeiden, wurde kurzfristig die Komplementärin ausgetauscht und eine neue Gesellschaft – die Biomasseheizkraftwerk Papenburg Verwaltungs GmbH – eingesetzt. An dieser Gesellschaft sind die Stadtwerke Bochum und die Northern Energy Projekt GmbH jeweils zu 50 % beteiligt und stellen jeweils einen Geschäftsführer. Durch den Austausch der Komplementärin hat sich die strategische Position der Stadtwerke Bochum erheblich verbessert, da nunmehr ein direkter Einfluss auf die Unternehmensführung genommen werden kann. Da aufgrund der oben beschriebenen akuten Insolvenzgefahr kurzfristiges Handeln unerlässlich war, ist der Austausch der Komplementärin bereits vollzogen worden. Der Austausch der Komplementärin nimmt keinen Einfluss auf die grundsätzliche strategische Vorgehensweise der Stadtwerke Bochum in Bezug auf die Zukunft des Biomassekraftwerkes Papenburg. Wie in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum am 21.01.2011 erläutert, erfolgte die Veräußerung der Anteile an der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG an die Northern Energy Projekt GmbH unter Einräumung einer Kaufoption für die Stadtwerke Bochum für die gesamten veräußerten Gesellschaftsanteile. Diese Kaufoption können die Stadtwerke Bochum ausüben, ohne dass eine Zustimmung von Seiten Dritter erforderlich ist. Der mögliche Kaufpreis für diese Anteile soll durch einen Wirtschaftsprüfer als neutralen Gutachter ermittelt werden. Mittel- bis langfristig planen die Stadtwerke Bochum den Betrieb des Biomasseheizkraftwerkes Papenburg gemeinsam mit einem zuverlässigen Partner, der das Know-how der Stadtwerke Bochum im Bereich der Biomasseverstromung möglichst ergänzen sollte. Derzeit befindet sich die Geschäftsführung in Verhandlungen mit dem niederländischen Unternehmen HVC, welches sich als langfristiger Partner anböte. HVC ist ein Gemeinschaftsunternehmen von über 50 Kommunen und auf den Gebieten Abfallwirtschaft und regenerative Energieerzeugung tätig. Die ersten Gespräche lassen eine passende fachliche Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit erkennen. Empfehlung der Geschäftsführung Vor dem Hintergrund der oben erläuterten Problemsituation bittet die Geschäftsführung um nachträgliche Genehmigung der Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH in Höhe von 50 % an der Biomasseheizkraftwerk Papenburg Verwaltungs GmbH als neue Komplementärin der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG. Zur Vermeidung einer Insolvenz war ein kurzfristiges Handeln der Geschäftsführung unerlässlich. Kommunalrechtliches Verfahren Die Beteiligung an einer entsprechenden Gesellschaft seitens der Stadtwerke Bochum GmbH ist der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) gem. § 115 GO NRW anzuzeigen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2549) Vorlage Nr.: 20111542 Bezeichnung der Vorlage Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH hier: Beteiligung an der Biomasseheizkraftwerke Papenburg Verwaltungs GmbH Der Rat der Stadt Bochum stimmt dem Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum GmbH zu: „Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH in Höhe von 50 % an der Biomasseheizkraftwerk Papenburg Verwaltungs GmbH als neue Komplementärin der PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG zu genehmigen.“ Die Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH und in den weiteren beteiligten Gesellschaften werden angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht redaktionelle Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der geänderten Fassung nicht beeinträchtigt wird.