Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Gestaltungshandbuch (Vorabzug) zur Information (siehe Seite 1, Abs. 3 der Begründung zur Verwaltungsvorlage).pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
26.12.14, 15:17
Aktualisiert
29.01.18, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
1
denkmalbereich
Gestaltungshandbuch
stahlhausen
VO
RA
BZ
U
G
Herausgeber
Stadt Bochum
Die Oberbürgermeisterin
Baudezernat
Dr. Ernst Kratzsch
Willy-Brandt-Platz 2-6
44797 Bochum
Konzeption I Erarbeitung
sds_utku
Büro für Städtebau, Denkmalpflege, Stadtforschung
Baroper Straße 229, 44227 Dortmund
Ilka Mecklenbrauck
Delia Schulz
Yasemin Utku
www.sds-utku.de
Überarbeitung:
Angelika Wozelaki | Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Eckart Kröck I Jens Hendrix I Wolfgang Otto I Bernhard Ciolek
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt I Stadtentwicklung | Untere Denkmalbehörde
Fon:
+49 (0)234.910.2501
Fax:
+49 (0)234.910.2343
E-Mail: amt61@bochum.de
Internet: www.bochum.de
Druck: Zentrale Dienste der Stadt Bochum
ISBN 978-3-8093-0263-6
Bochum, Oktober 2011
Wenn nicht anders angegeben, stammen alle Abbildungen vom Büro sds_utku
2
Denkmalbereich Stahlhausen
Gestaltungshandbuch
3
„Die Denkmalbereichssatzung Stahlhausen schützt den baulichen und räumlichen
Bestand und sein Erscheinungsbild dieser für die Region bedeutsamen Siedlung als
Zeugnis der Industrialisierungsgeschichte und der mit ihr verbundenen Wohn- und
Lebensform. Ablesbar sind sowohl Reste einer der ältesten Arbeitersiedlungen des
Ruhrgebiets als auch neue Wohnformen nach Zerstörungen im zweiten Weltkrieg.
Somit ist die Siedlung ein herausragendes Zeugnis der sich wandelnden Verhältnisse
im Arbeitersiedlungsbau der letzten 150 Jahre.“
Dr. Markus Harzenetter
(Landeskonservator, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster)
„In Nordrhein-Westfalen sind ca. 210 Denkmalbereiche über eine Satzung geschützt.
Dieses rechtliche Instrument nach § 5 Denkmalschutzgesetz ermöglicht es den Gemeinden, das Erscheinungsbild eines städtischen Quartiers zu schützen, ohne dass
alle Objekte selbst die Qualität eines Baudenkmals erfüllen. Ich begrüße es, dass die
Stadt Bochum mit dem Denkmalbereich Stahlhausen und dem begleitenden Gestaltungshandbuch das Ziel verfolgt, die Strukturen des Siedlungsbereiches qualitätsvoll
und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.“
Dr. Birgitta Ringbeck
(Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen, Oberste Denkmalbehörde, Düsseldorf)
„Als größtes Wohnungsunternehmen besitzt die Deutsche Annington auch im Gebiet
der Denkmalbereichssatzung Stahlhausen eine Vielzahl von Gebäuden und Wohnungen. Wir unterstützen die Bemühungen der Stadt Bochum für Stahlhausen und
werden unseren Beitrag zur Bewahrung des Quartiers leisten. Dazu fühlen wir uns
gerade als Bochumer Unternehmen verpflichtet.“
Frank Brückner
(Deutsche Annington, Business Management GmbH, Bochum)
4
Inhalt
Vorwort
7
Dachlandschaft
48
Dacheindeckung und -entwässerung
48
denkmalbereich Stahlhausen
9
Dachflächenfenster und Solaranlagen
51
DIE SIEDLUNG
10
Bauliche Ergänzungen
53
Historie
10
Anbauten
53
Denkmalbereich
15
Nebengebäude
53
Garagen und Carports
54
Übersicht über die zu verwendenden
55
ZIELE FÜR DEN ERHALT UND DIE WEITER-
17
ENTWICKLUNG
Farben
Siedlungsgrundriss - Erscheinungsbild
19
Freiflächen - Erscheinungsbild und
und Weiterentwicklung
StraSSenraster
21
Gebäudestruktur
23
Freiflächen, Wegebeziehungen und
25
Sichtachsen
Gebäudebestand - Erscheinungsbild und
27
Weiterentwicklung
57
Weiterentwicklung
Vorgartenbereiche
57
Hauszugänge und Zufahrten
58
Einfriedungen
59
Müllstandplätze
61
Baumpflanzungen
61
Denkmalbereichssatzung Stahlhausen
62
Bebauungs- und Gebäudetypen
27
FassadeN
37
Fassadengestalt
37
Architekturdetails
38
Allgemeine Fragen zum Denkmalschutz
72
Fassadenöffnungen
39
Literatur und Quellen zu Stahlhausen
74
Hauseingangsbereiche
39
(Auswahl)
Fenster
43
Klappläden und Rollläden
43
AUSZUG AUS DEM GUTACHTEN DES LAND-
Balkone, Wintergärten und Terrassen
45
SCHAFTSVERBANDES VOM 12.07.2011
75
5
„Ich bin Vorsitzende der Siedlergemeinschaft, die
sich gegründet hat, nachdem wir die Häuser an der
Stahlhauser- und Brandenburgstraße von der Deutschen Annington gekauft hatten. Am Anfang waren
wir durchaus skeptisch. In der Diskussion mit den
Fachleuten hat sich jedoch herausgestellt, dass sich
die Vorgaben der Denkmalbereichssatzung mit den
Interessen der Gemeinschaftsmitglieder unter einen
Hut bringen lassen. Wir begrüßen es, unsere Häuser
und die Siedlung Stahlhausen mit ihrer besonderen
historischen Bedeutung zu schützen und positiv weiter
zu entwickeln.“
Heike Strehl, Bochum
(Eigentümerin eines Siedlungshauses)
„Als ich kürzlich ein Bild der Baarestraße in der Zeitung sah, wurden bei mir Erinnerungen wach, wie ich
als kleines Mädchen mit meinen Eltern und meinem
Bruder in einem Beamtenhaus der Siedlung Stahlhausen lebte. Mein Vater war damals zunächst junger
Assistent, später Direktor des Hochofenwerkes und
des Kraftwerkes des Bochumer Vereins für Gußstahlfabrikation. Aus meinem Fenster blickte ich auf Ulmen
und Wege mit roter Asche. In unserem Garten stand
eine Schaukel und Schienen querten die Baarestraße,
die abgesperrt wurde, wenn ein Werkszug mit lautem
Gebimmel von einem Werksteil zum anderen fuhr. Es
waren unbeschwerte Kinderjahre in einer Siedlung, in
der Arbeiter und Angestellte des BV einmütig nebeneinander lebten. Ich freue mich, dass die Siedlung
jetzt noch einen Schutz erfährt.“
Gisela Wendt, Bochum
(verbrachte einige Jahre ihrer Kindheit in der
Siedlung)
6
Vorwort
Mit dem Siedlungsbereich Stahlhausen besitzt die
Stadt Bochum ein herausragendes Zeugnis der sich
wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse im Arbeitersiedlungsbau des 19. und 20. Jahrhunderts. Lag
die Siedlung in ihrer Entstehungszeit noch isoliert
zwischen den Werksgeländen der Stahlindustrie des
Bochumer Vereins, ist sie durch das Siedlungswachstum heute zu einem Stück Stadt geworden. Dabei
hat sie ihren grünen Charakter, geprägt durch alten
Baumbestand und weitläufige Grünflächen, sowie ihren
städtebaulichen Zusammenhang bewahrt.
Dieser räumliche Zusammenhang soll begreifbar
gemacht, erhalten und zukunftsfähig weiterentwickelt
werden. Dazu hat die Stadt Bochum eine Denkmalbereichssatzung erarbeitet. Ziel ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Siedlungsgefüge als Zeugnis der Geschichte der Menschen im
Ruhrgebiet in ihrem architektonischen und städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen.
Das vorliegende Gestaltungshandbuch gibt hierzu
detaillierte Informationen und zeigt Spielräume und
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung auf, ohne restriktiv zu sein. Es soll beteiligten Eigentümerinnen
und Eigentümern, Bürgerinnen und Bürgern, den in
Stahlhausen tätigen Wohnungsbauunternehmen und
anderen Fachleuten eine Beschreibung der schützenswerten Bestandteile der Siedlung an die Hand geben.
So können die Beteiligten für das historische Erbe
sensibilisiert und künftige Maßnahmen im Einklang mit
dem charakteristischen Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchgeführt werden.
Ziel der denkmalpflegerischen Unterschutzstellung ist
neben dem Erhalt des Erscheinungsbildes des Siedlungsbereichs Stahlhausen ein abgestimmtes Vorgehen
von baulichen Veränderungen und Ergänzungen an Gebäuden und Freiflächen. Dies eröffnet die Chance, die
Strukturen des Siedlungsbereiches qualitätsvoll und
zukunftsfähig weiterzuentwickeln, um so letztlich die
Wertigkeit sowohl des Ensembles als auch der einzelnen Immobilie zu sichern.
Dr. Ernst Kratzsch
Stadtbaurat
7
Abgrenzung des Denkmalbereichs
8
Denkmalbereich Stahlhausen
Der Siedlungsbereich Stahlhausen liegt westlich des
Bochumer Stadtzentrums und gehört zum Stadtbezirk Mitte. Das Quartier ist über die Alleestraße und
die Wattenscheider Straße an das regionale und mit
der Anschlussstelle „Stahlhausen“ der BAB 40 an das
überregionale Straßennetz angebunden. Mit zwei flankierenden Straßenbahnlinien und einer Buslinie ist der
Siedlungsbereich in das städtische Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden.
Im Siedlungsbereich Stahlhausen leben ca. 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner und er umfasst eine Größe
von ca. 10 ha. Die 83 Gebäude und Gebäudegruppen
des Siedlungsbereiches dienen nahezu ausschließlich
dem Wohnen. Ausnahmen bilden der zentral gelegene
Bunker aus dem Jahr 1941, das Gebäude Tor 7 des
ehemals angrenzenden Industriekomplexes am südlichen Ende der Jacob-Mayer-Straße sowie einzelne
Bauten entlang der Alleestraße, in denen sich Ladenlokale in den Erdgeschossen befinden.
Nördlich der Alleestraße, auf ehemaligen Industrieflächen des Bochumer Vereins, erstreckt sich der Westpark mit der Jahrhunderthalle Bochum und der Wasserwelt. Hier sollen in den Randbereichen des Areals
weitere Nutzungen angesiedelt werden. Ebenso ist
es Ziel der Stadtentwicklung, auf den südlich an den
Siedlungsbereich angrenzenden und ehemals industriell genutzten Flächen neue Nutzungen zu etablieren.
9
Die Siedlung
Historie
Die Siedlung Stahlhausen, ein ehemals homogen
bebautes Stadtquartier, ist die älteste Arbeitersiedlung in Bochum. Sie dokumentiert in herausragender
Weise die Entwicklung der sich wandelnden Wohn- und
Lebensverhältnisse im montanindustriell gepägten
Arbeiterwohnungsbau – nicht nur in der Stadt Bochum,
sondern im gesamten Ruhrgebiet.
Im Zuge des Wachstums der Stadt, bedingt durch die
Zuwanderung von Arbeitskräften aus der Region und
später aus Osteuropa, die in den Kohle fördernden und
Metall verarbeitenden Industriebetrieben Arbeit fanden, wurde Mitte des 19. Jahrhunderts der Wohnraum
in Bochum knapp. Die Anlage von Werkswohnungen
in direkter Nachbarschaft zum Werk war nicht nur
eine Antwort auf die Wohnungsnot, sondern auch auf
den regionalen Wettbewerb um Fachkräfte. Die Werke
wollten die Arbeiter und ihre Familien langfristig an
sich binden.
ten. Der Bauabschnitt „Stahlhausen I“ wurde in den
1860er Jahren an der „Chaussee“ (heutige Alleestraße)
von Bochum nach Essen errichtet und blieb der größte,
baulich zusammenhängende Bereich der Siedlung. Die
architektonisch homogene „Colonie“ verfügte mit dem
ersten Bauabschnitt an acht parallelen Straßen über
insgesamt ca. 400 Wohnungen. Ziel des Unternehmens
mit dieser ersten „Colonie“ war es, den Arbeitern die
Vorteile des ländlichen Wohnens mit einer kleinteiligen
Bauweise in unmittelbarer Nähe zur Gussstahlfabrik zu
ermöglichen. Mit dem Namen „Stahlhausen“ sollte die
Verbundenheit zwischen dem Stahl erzeugenden Werk
und dem Wohnort des sesshaft werdenden Stammarbeiters deutlich werden. Bis heute ist der Name
Stahlhausen untrennbar mit dem Bochumer Verein
verknüpft.
Der Bau der Siedlung Stahlhausen erfolgte südlich des
Werksareals des Bochumer Vereins in zwei Abschnit-
Der Bautyp, dessen man sich erstmals im Ruhrgebiet
bediente, war der so genannte „Mülhauser-Typ“ mit
jeweils vier Wohneinheiten in einem Kreuzgrundriss.
Dieser Typus galt als Weiterentwicklung des zuvor im
Arbeiterwohnbau favorisierten Kottens. Auf einer zugeordneten Gartenparzelle war jeder Arbeiterfamilie die
Gartenbewirtschaftung und Kleinviehhaltung möglich.
Historische Aufnahme Stahlhausen
Quelle: Stadt Bochum
Bochumer Verein, Luftbild um 1925, rechts unten die Siedlung Stahlhausen
Quelle: Stadt Bochum
10
Erweiterungen entlang der Alleestraße im Norden,
östlich der ehemaligen Capellenstraße und westlich
der Brandenburgstraße erfolgten bis zum Jahr 1932
mit dem Bauabschnitt „Stahlhausen II“. Im Westen,
entlang der Stahlhauser Straße, wurde der Siedlungsbereich mit Wohnhäusern des Mülhauser-Typs ergänzt.
An der Alleestraße entstanden dreigeschossige Mehrfamilienhäuser, mit denen die Siedlung Stahlhausen
ihren nördlichen Abschluss fand. Im Osten wurden
zum Teil großzügige Wohnbauten in der Struktur des
Mülhauser-Typs sowie Doppelhäuser mit Backsteinfassaden errichtet.
Im Zweiten Weltkrieg erfuhr die Siedlung starke Zerstörungen. Der zentrale Siedlungsbereich, annähernd
das Areal des Bauabschnitts „Stahlhausen I“, wurde
mit Ausnahme von fünf Einzelgebäuden und dem Bunker vollständig zerstört.
Historische Aufnahme Stahlhausen
Quelle: Stadt Bochum
Bauabschnitt Stahlhausen I, um 1885
Quelle: Stadt Bochum
Siedlungsbereich Stahlhausen, um 1932
Quelle: Stadt Bochum
11
12
Die Herstellung von Wohnraum war ein vorrangiges
Ziel des Wiederaufbaus nach 1945. Erste Instandsetzungen bezogen sich auf die Bauten entlang der Alleestraße sowie der Stahlhauser Straße. Im Inneren des
Siedlungsbereichs erfolgte eine Neuausrichtung der
städtebaulichen Struktur. Die ehemals dichte Bebauung wurde zugunsten einer offenen Bauweise aufgegeben, so dass einige Straßenzüge entfielen. Ab 1950
wurden hier im Rahmen des „Stahlarbeiterwohnungsbauprogramms“ zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienhäuser neu errichtet. Durch die nun entstandenen
Straßen begleitenden Reihen- und Zeilenbauten mit offenen Freiflächen erhielt die Siedlung in ihrem Inneren
eine für damalige Verhältnisse zeitgemäße Prägung.
Bis 1965 erfolgten einzelne Nachverdichtungen innerhalb des Siedlungsbereichs. Aus dieser Zeit stammen
die Bauten an der Baarestraße 54, Jacob-Mayer-Straße
9, Windhausstraße 5 sowie das solitäre Wohngebäude Baarestraße 61. Auch die Garagenanlagen sind in
dieser Zeit entstanden.
Das heutige Bild des Siedlungsbereichs ist durch die
Gebäude aus den unterschiedlichen Bauzeiten (s. Plan
„Siedlungsentwicklung“) sowie die starke Durchgünung
mit altem Baumbestand und weitläufigen Freiflächen
geprägt. Formen des Arbeiterwohnbaus zwischen 1860
und 1960 im Ruhrgebiet sind hier anschaulich ablesbar. Aus dem Gesamtbestand sind bis dato bereits
elf Gebäude im Siedlungsbereich als Einzeldenkmäler
geschützt.
Siedlung Stahlhausen mit Zeilenbau der Nachkriegszeit im Vordergrund, Innenstadt im Hintergrund, Luftbild um 1969
Quelle: Stadt Bochum
Wohnhäuser an der Baarestraße, 1953
Quelle: Stadt Bochum
13
Räumlicher Geltungsbereich
Denkmalbereichssatzung Stahlhausen
räumlicher Geltungsbereich
14
Denkmalbereich
Aufgrund der städtebaulichen, baugeschichtlichen
sowie stadt- und sozialgeschichtlichen Bedeutung des
Siedlungsbereichs Stahlhausen besteht ein öffentliches
Interesse am Schutz seines Erscheinungsbildes. Trotz
baulicher Veränderungen der Substanz, die bereits zu
Beginn des 20. Jahrhunderts einsetzten sowie städtebaulicher Neustrukturierungen im Zuge des Wiederaufbaus nach 1945 ist der Siedlungsbereich in seinem
Zusammenhang erhalten und ablesbar. In seinem
Siedlungsgrundriss, den Gebäudebeständen sowie
den Wegebeziehungen und Freiflächen dokumentiert
der Siedlungsbereich die bauliche Entwicklung und
damit die sich wandelnden städtebaulichen Leitbilder
im Siedlungswesen von den 1860ern bis in die 1960er
Jahre.
Ebenso dokumentiert der Siedlungsbereich Stahlhausen als älteste Stahlarbeitersiedlung im Bochumer
Stadtgebiet in herausragender Weise die sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse im montanindustriell geprägten Arbeiterwohnungsbau. Er ist im
Zusammenhang mit der Entwicklung des Bochumer
Vereins in Bochum bedeutend für die Entwicklung der
Arbeits- und Produktionsverhältnisse und Zeugnis für
die Geschichte der Menschen.
Der Bereich der Satzung umfasst die Gebäude mit
folgenden Hausnummern:
Alleestraße: 141, 141a, 143, 143a, 145, 147, 149,
151, 153, 155, 157, 159, 161, 161a, 163, 163a
Baarestraße: 30, 32, 34, 36, 38, 41, 44, 45, 46, 48,
49, 50, 51, 54, 57, 59, 61, 63, 68 (Bunker), 70, 72, 74
Brandenburgstraße: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 14, 16,
18, 20, 21, 22, 23, 25, 28, 28a, 30, 30a, 32, 32a, 34,
34a, 36
Gremmestraße: 3, 5, 11, 11a, 13, 13a, 15, 15a, 17,
17a, 19, 19a, 25, 25a, 31, 31a, 33, 33a, 35
Jacob-Mayer-Straße: 3, 3a, 4, 5, 5a, 6, 7, 9, 20, 22,
23, 24, 25, 26
Lerschstraße: 2, 4, 5, 7, 9, 10, 10a, 11, 12, 12a
Loewestraße: 4, 4a, 6, 6a, 8, 10
Pinagelstraße: 4, 6, 8, 10
Siepmannstraße: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 13, 15
Der räumliche Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung umfasst auf einer Fläche von ca. 10 ha das
Gebiet zwischen der Alleestraße im Norden, der Stahlhauser Straße im Westen sowie der Windhausstraße im
Süden (einschließlich dem Gebäude Tor 7 und der dem
Straßenverlauf folgenden Mauer, die das ehemals südlich angrenzende Werksgelände umschloss) und fortlaufend in östlicher Richtung bis zur Pinagelstraße. Im
Osten wird der Denkmalbereich von den Grenzen der
Grundstücke an der Gremmestraße sowie den nördlichen Grenzen der Grundstücke an der Baarestraße bis
zur Hausnummer 30 und der Pinagelstraße gefasst (s.
Plan „Denkmalbereichssatzung Stahlhausen“).
Stahlhauser Straße: 1, 3, 3a, 3b, 5, 5a, 7, 7a, 9, 9a,
11, 11a, 13, 13a, 15, 15a, 17, 17a, 19, 19a, 21, 21a,
23, 23a, 25, 25a, 27, 27a, 29, 29a, 31, 31a, 33, 33a,
35, 35a, 37, 37a, 39, 39a
Windhausstraße: 1, 3, 5, 7, 7a, 9, 9a, das Gebäude
Tor 7 sowie die Straßen begleitende Mauer.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am
___________die Denkmalbereichssatzung Stahlhausen beschlossen. Diese Satzung befindet sich im
Anhang des vorliegenden Gestaltungshandbuchs.
15
Straßen und Wege
ehemalige Wegebeziehungen
Gebäudebestand
Gebäude ohne Schutzstatus
Baufelder
Mauer
Straßen begleitende Baumpflanzung
öffentliche Grünflächen
potenzielle Erweiterung
private Grünflächen
potenzielle Erweiterung
Baudenkmäler
16
Ziele für den Erhalt und die Weiterentwicklung
Freiflächen getroffen. Ziele für den Erhalt und die Weiterentwicklung beziehen sich daher auf:
Übergeordnetes Ziel der Denkmalbereichssatzung ist
der Schutz des zusammenhängenden Erscheinungsbilds des Siedlungsbereichs Stahlhausen. Mit Hilfe der
Beschreibung der schützenswerten Bestandteile sollen
alle Beteiligte für das historische Erbe in Stahlhausen
sensibilisiert werden. Einzelmaßnahmen sollen künftig
abgestimmt auf das charakteristische Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchgeführt werden und auf
bestehenden Strukturen aufbauen. Schützenswerte
Strukturen umfassen den Gebäudebestand ebenso wie
Freiflächen und Eingrünungen sowie Sicht- und Wegebeziehungen (s. Plan „Schützenswerte Elemente und
Strukturen“).
Aus den schützenswerten und städtebaulich prägenden
Elementen lassen sich Ziele für den Erhalt und die
Weiterentwicklung des Siedlungsbereichs Stahlhausen ableiten, die das vorliegende Handbuch aufzeigen möchte. Neben der Darstellung der vorhandenen
Qualitäten des Siedlungsgrundrisses und der stadträumlichen Merkmale stehen Empfehlungen, wie der
städtebauliche Zusammenhang des Siedlungsbereichs
erhalten und weiterentwickelt werden kann. Zudem
werden Aussagen zur baulichen und gestalterischen
Entwicklung der vorhandenen Bausubstanz sowie der
-
Sichtbeziehung von der Stahlhauser Straße nach Osten
Freifläche und unterschiedliche Gebäudetypen im Denkmalbereich
-
-
den Siedlungszusammenhang durch eine abgestimmte Gestaltung,
den qualitätsvollen Umgang mit den Bauten, bezogen auf die äußere Gestalt und bauliche Ergänzungen,
die prägenden Grün- und Freiräume mit ihren
Wege- und Sichtbeziehungen.
Im Folgenden werden der Siedlungsgrundriss, der Gebäudebestand und seine gestalterischen Ausprägungen
sowie die Freiflächen innerhalb des Siedlungsbereichs
Stahlhausen detailliert in ihrem Erscheinungsbild
beschrieben. Basierend auf der Beschreibung werden
Vorschläge zur verträglichen und zukunftsfähigen Weiterentwicklung dieser Elemente gegeben. Die Vorschläge berücksichtigen den Siedlungsbereich in seinem
Gesamtzusammenhang. Insofern die Vorschläge nur
für einen Teil des Bestands Relevanz haben, wird dies
anhand von Plänen verdeutlicht. Die Vorschläge sind
farblich hervorgehoben.
Den Gebäuden, die bereits als Einzeldenkmäler unter
Schutz gestellt sind, kommt in ihrer Weiterentwicklung
ein über dieses Gestaltungshandbuch hinausgehender
Gebäude bezogener Schutz zu.
17
18
Siedlungsgrundriss erscheinungsbild
und weiterentwicklung
Der Siedlungsbereich Stahlhausen weist durch die
ehemals unmittelbar angrenzenden Industrieflächen
bis heute ablesbare und prägende Raumkanten auf.
Die funktionale und bauliche Abgrenzung ist durch die
Werksmauer als südliche Grenze entlang der Windhausstraße erfahrbar und die nördlich gelegene Industriehalle setzt der Bebauung entlang der Alleestraße
eine räumliche Fassung des Siedlungsbereichs gegenüber. Der zusammenhängende Gebäudebestand an der
Stahlhauser Straße ergänzt diesen Rahmen im Westen.
Alleestraße, Blick stadteinwärts
Innerhalb der Siedlung prägen die Baum bestandenen
Hauptachsen Baarestraße und Jacob-Mayer-Straße die
Struktur. Ihr Kreuzungsbereich sowie die Siedlungseingänge an der Stahlhauser- und an der Alleestraße
sind durch bauliche Akzentuierungen bzw. Fassungen
der Straßenräume betont. Die Nebenachsen bilden
Wege- und Sichtbeziehungen von Norden nach Süden.
An ihnen lässt sich das ursprüngliche Straßenraster der
Siedlung „Stahlhausen I“ ablesen. Mit der Freifläche
entlang der Gremmestraße erfährt das orthogonale
Straßenraster eine zusätzliche Bedeutung.
Der Wandel städtebaulicher Leitbilder im Siedlungswesen für den Arbeiterwohnungsbau lässt sich in den
Gebäudestrukturen und den Gebäudetypen innerhalb
des Siedlungsbereichs Stahlhausen nachvollziehen:
Aus allen Bauphasen sind Gebäude erhalten, die
nahezu ausschließlich dem Wohnen dienen. Bauliche
Solitäre unterschiedlicher Prägung wie der Bunker, das
Gebäude Tor 7 und das mehrgeschossige Wohnhaus
Baarestraße 61 tragen zur Identifikation innerhalb des
Siedlungsgefüges bei.
Zentraler Kreuzungsbereich Baarestraße/Jacob-Mayer-Straße, Blick nach Süden
Nebeneinander von Gebäudetypen unterschiedlicher städtebaulicher Leitbilder
19
20
StraSSenraster
Der Siedlungsbereich ist im Wesentlichen von Straßenzügen, der Alleestraße im Norden, der Stahlhauser
Straße im Westen und der Windhausstraße im Süden
(mit Straßen begleitender Werksmauer) umgeben. Im
Inneren ist der Siedlungsbereich geprägt von parallelen gradlinigen Straßen, die von der Alleestraße zur
Windhausstraße von Nordwest- in Südost-Richtung
verlaufen. Ursprünglich wurde die Siedlung von weiteren Straßen durchzogen, von denen einige im Zuge
des Wohnungsneubaus in den 1950er Jahren aufgegeben wurden. Diese ehemals vorhandenen Straßenzüge,
Thomasstraße, Martinstraße, Windhausstraße (alt),
Loewestraße (südlich der Baarestraße), Capellenstraße und Rosendahlstraße, sind heute als Wege- bzw.
Sichtbeziehungen innerhalb des Siedlungsgrundrisses
erfahrbar.
Das Straßenkreuz im Inneren der Siedlung, gebildet
durch die Baarestraße und die Jacob-Mayer-Straße,
weist breitere Querschnitte auf und signalisiert so das
„Rückgrat“ der Siedlung. Diese Wirkung wird durch die
Gestaltung als Allee betont. Der Straßenquerschnitt ist
im herkömmlichen Trennsystem von Fuß- und motorisiertem Individualverkehr gestaltet. Die übrigen,
parallel verlaufenden Straßen sind als Wohnstraßen
klassifiziert.
Der Charakter, die Klassifizierung und die Profilierung der Straßen sind ebenso beizubehalten wie die
der bestehenden Haupterschließungen, da sie historisch begründet sind. Dem Erhalt einer platzartigen
Aufweitung des Straßenraums im Süden der Siedlung
kommt besondere Bedeutung zu, da sie die ehemalige
Werkseinfahrt am Tor 7 kennzeichnet. Am Straßenraster sowie den Sicht- und Wegebeziehungen entlang von ehemaligen Straßenzügen ist der historische
Grundriss ablesbar. Bei zukünftigen baulichen Ergänzungen sind diese Achsen von Bebauung freizuhalten.
Platzfläche vor Tor 7
Die Haupterschließung in die Siedlung erfolgt von der
Alleestraße aus über die Jacob-Mayer-Straße. Ein weiterer Quartierseingang wird durch den Einmündungsbereich der Baarestraße in die Stahlhauser Straße
gebildet. Mit der Erhöhung der Gebäude an dieser
Stelle wird der Einmündungsbereich als städtebauliche
Torsituation gefasst.
Eine Besonderheit im Straßenraster ist die platzartige
Aufweitung im Bereich des südlichen Abschlusses der
Jacob-Mayer-Straße vor der ehemaligen Werkseinfahrt
am Gebäude Tor 7. Der Platz besitzt westlich eine bauliche Fassung und fungiert als Straßenraum, ergänzt
um Stellplätze.
Zentrale Erschließungsachse Jacob-Mayer-Straße, Blick von der Alleestraße
21
22
Gebäudestruktur
Im Zweiten Weltkrieg erfuhr der Siedlungsbereich
starke Zerstörungen. Die Gebäude an der Alleestraße
wurden unmittelbar nach dem Krieg weitgehend in
ihrer ursprünglichen Form wieder aufgebaut. Ebenso
zeigen die wiederhergestellten Bauten im westlichen
Siedlungsbereich entlang der Stahlhauser Straße die
ursprüngliche Dichte in der Bebauungsstruktur auf.
Demgegenüber wurde das Siedlungsinnere in den
1950er Jahren mit einer Orientierung an zeittypischen
städtebaulichen Leitbildern neu entwickelt.
Der Bunker und das Gebäude Tor 7 stellen Nutzungspotentiale dar, die sowohl für eine Wohnnutzung als
auch für Wohnfolgeeinrichtungen zu entwickeln sind.
Hierbei ist es elementar, dass die ursprüngliche Substanz ablesbar bleibt.
Die Nachverdichtung mit neuen Baukörpern auf verfügbaren Grundstücken innerhalb des Siedlungsbereichs ist möglich. Diese Bauten müssen sich in ihren
Kubatur und Geschossigkeit in den Bestand einfügen.
Die bestehenden Baufluchten, die zum öffentlichen
Raum hin ablesbare Raumkanten schaffen, sind aufzunehmen, um den Siedlungsgrundriss zu wahren.
Trotz der unterschiedlichen Bauzeiten der Gebäude
im Siedlungsbereich ist ein städtebaulicher und gestalterischer Zusammenhang vorhanden: Sowohl die
Wohnbebauung von vor 1950 als auch die Bauten der
1950er Jahre sind Straßen begleitend mit Vor- und
Rücksprüngen sowie einzelnen Verschwenkungen aus
der achsialen Struktur errichtet. Fast durchgängig sind
die Hausfronten zur Straße ausgerichtet, rückwärtige
Gebäudebereiche sind zu den großzügigen, privaten
und halböffentlichen Freiflächen orientiert. Die Wohngebäude sind überwiegend mit Putzfassaden versehen
und stehen unter geneigten Dächern. Den beiden
„Nichtwohngebäuden“ Bunker und Tor 7 kommt eine
besondere Bedeutung zu, da sie Solitäre im Siedlungsgefüge darstellen.
Orientierung der Gebäudefronten zum öffentlichen Raum
Die vorhandene Substanz sowie der räumlichgestalterische Zusammenhang sind bei baulichen
Maßnahmen zu respektieren, da hierdurch das Erscheinungsbild des Siedlungsbereichs insgesamt geprägt
wird. Im Zuge der Weiterentwicklung des Gebäudebestands und der Berücksichtigung neuer Anforderungen
an das Wohnen können bauliche Veränderungen und
Ergänzungen des Bestandes vorgenommen werden.
Bauliche Ergänzungen – Anbauten und Nebengebäude
– müssen sich den Hauptgebäuden in ihrer Gestaltung
anpassen. Hinweise und Vorschläge sind in diesem
Handbuch zusammengestellt, bedürfen jedoch im
Einzelnen der Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum.
Potenzialfläche zur Nachverdichtung an der Jacob-Mayer-Straße, Blick in Richtung
Gremmestraße
23
24
Freiflächen, Wegebeziehungen und
Sichtachsen
Die im Zuge des Wieder- bzw. Neuaufbaus in den
1950er Jahren entstandenen großzügigen und allgemein zugänglichen Freiflächen geben dem innerstädtischen Siedlungsbereich einen grünen Charakter.
Neben Straßen und Wege begleitenden Baumpflanzungen befinden sich zahlreiche solitäre Einzelbäume
im Siedlungsbereich.
Im Zentrum der Siedlung und entlang der Gremmestraße finden sich zwei große öffentliche Freiflächen
mit Spielangeboten. Sie wurden als Gemeinschaftsflächen angelegt und dienen innerhalb des Siedlungsbereichs auch heute noch als Treffpunkte.
Neben den Freiflächen prägen Wege- und Sichtbeziehungen den Siedlungsbereich, anhand derer das
ursprüngliche Straßenraster heute noch erfahrbar ist.
Die Wege dienen neben der fußläufigen Erschließung
des Siedlungsbereichs teilweise auch der rückwärtigen
und seitlichen Gebäudeerschließung.
Über Wegebeziehungen können Verbindungen zum
Westpark gestärkt sowie im Zuge einer Aktivierung der
südlich angrenzenden Brachfläche entwickelt werden.
Die Qualität der Freiräume des innerstädtischen Quartiers Stahlhausen kann so zusätzlich an Bedeutung
gewinnen.
Da ein Teil der prägenden Freiflächen sowie Wege- und
Sichtbeziehungen durch Sammelgaragen verbaut wurde, bietet ein Abriss das Potenzial, das Netz der Freiflächen- und Fußwegeverbindungen durch die Siedlung
zu stärken und ursprüngliche Sichtbeziehungen wieder
herzustellen.
Die weitere Parzellierung der privaten Grünräume zu
Gartenflächen ist möglich, jedoch nur unter Berücksichtung der freizuhaltenden Sicht- und Wegebeziehungen. Zudem ist von Einfriedungen abzusehen, die
den grünen Siedlungscharakter stören.
Entsprechend der Bauphasen und Haustypen lassen
sich die Gestalt und Ausprägung der privaten Freiflächen unterscheiden: Die offenen Rasenflächen mit
Gehölzpflanzungen zwischen den Geschosswohnungsbauten aus den 1950er Jahren dominieren die Erscheinung im Siedlungsinneren. Daneben existieren aber
auch private Freiflächen an den Gebäuden des Mülhauser Typs und der Reihenhausbebauung, die parzelliert
und eingefriedet sind.
Eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des grünen
Siedlungscharakters bezieht sich zum einen auf die
Pflege und Gestaltung der öffentlichen Freiflächen, z. B.
durch die Erneuerung von Spielflächen oder gestalteten Treffpunkten. Zum anderen kann die Qualität der
Freiflächen innerhalb der Siedlung durch die Einbindung in das innerstädtische Netz von Frei- und Erholungsräumen der Stadt Bochum gesteigert werden.
Historische Spur: ehemalige Capellenstraße, heute Fußweg und prägende Sichtbeziehung
25
Reihen
26
Gebäudebestand Erscheinungsbild
und Weiterentwicklung
Bedingt durch die bauhistorische Entwicklung des
Siedlungsbereichs von rund 100 Jahren sind zahlreiche
Gebäudetypen in unterschiedlichen Prägungen zur
Anwendung gekommen, wobei einige der ursprünglich
realisierten Haustypen nicht mehr vorhanden sind. Die
Haustypen, die das Siedlungsbild heute entscheidend
prägen, werden zunächst mit ihren Charakterisika
vorgestellt, um für die Bestände in ihren Eigenarten zu
sensibilisieren. Darauf aufbauend werden detaillierte
Vorschläge zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung
aufgezeigt, die die Ziele der Denkmalbereichssatzung
berücksichtigen.
inneren Erschließung. Sie weisen jedoch trotz unterschiedlicher Bauzeit auch bauliche und gestalterische
Gemeinsamkeiten auf: Ihre deutliche Orientierung zum
Straßenraum und die sich dadurch ergebenden Baufluchten prägen den Siedlungsgrundriss wesentlich.
Die überwiegende Anzahl der Gebäude ist mit Putzfassaden ausgeführt, einige besitzen Klinkerfassaden.
Eine weitere Gemeinsamkeit sind die überwiegend stehenden, rechteckigen Fenster und der symmetrische
Aufbau der Fassaden. Nahezu sämtliche Gebäude
besitzen geneigte Dächer, die mit Ziegeln eingedeckt
sind, wobei die Dächer der Nachkriegsbebauung keine
Dachaufbauten besitzen.
Die Beschreibung der Gebäudetypen erfolgt nach dieser Differenzierung:
-
Bebauungs- und Gebäudetypen
-
Innerhalb des Siedlungszusammenhangs lassen sich
die Bauzeiten deutlich an den vorherrschenden Gebäuden ablesen. Die heute existierenden Bautypen aus der
Entstehungszeit der Siedlung sowie aus den 1950er
Jahren unterscheiden sich in ihrer architektonischen
Gestalt, der unterschiedlichen Geschossigkeit und der
Mülhauser Typs, im Hintergrund Bebauung der 1950er Jahre
-
-
-
-
Zweigeschossige Mehrfamilienhäuser im Siedlungsinneren
Dreigeschossige Mehrfamilienhäuser im Siedlungsinneren
Reihenhäuser
Mehrfamilienhäuser entlang der Alleestraße
Doppelhäuser und Gebäude mit Kreuzgrundriss
(Mülhauser Typ)
Solitäre
Bebauung 1950er Jahre und Bunker
27
Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus des Typs CN, Gremmestraße
Typ CN, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus des Typs 3G2, Brandenburgstraße
Typ 3G2, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
28
Die zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser der 1950er
Jahre sind durch drei Gebäudetypen vertreten. Alle
drei Typen besitzen Putzfassaden sowie eine Dacheindeckung mit Tondachziegeln. Die Bauten stehen
überwiegend traufständig zum Straßenraum und die
unteren Wohnungen liegen jeweils im Hochparterre.
Der Typ CN ist ein Dreispänner mit mittig liegendem
Hauseingang. Zur Vorderseite liegen neun Fensterachsen, wobei die neben der Achse des Treppenhauses
liegenden Fenster kleiner sind. Die Gebäuderückseiten
weisen sieben Fensterachsen auf, eine davon mit Balkonen. Im Entwurf waren an einer Giebelseite jeweils
zwei Balkone vorgesehen, die nicht ausgeführt wurden.
Brandenburgstr. 23, 25
Zweigeschossige Mehrfamilienhäuser des Typs 2G28, Windhausstraße
I Gremmestr. 35
Der Gebäudetyp 3G2 weist zur Straßenfront sieben
und an der Rückseite sechs Fensterachsen auf. Balkone
besitzt dieser Typ nicht. Die Fenster zur Gartenseite im
Erdgeschoss waren mit Klappläden versehen.
Brandenburgstr. 1, 3, 5
str. 8, 10 I Baarestr. 41
I Siepmannstr. 2, 4, 6 I Loewe-
Der Typ 2G28 besitzt je Etage vier Wohneinheiten,
davon weisen jeweils zwei an der nach Süden bzw.
Westen orientierten Seite Balkone auf. Auch bei diesem
Gebäudetyp erfolgt die Gebäudeerschließung mittig.
Brandenburgstr. 22, 36
34, 36, 38
I Windhausstr. 1, 3 I Baarestr.
Typ 2G28, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
29
Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus des Typs C, Jacob-Mayer-Straße
Typ C, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus des Typs N, Baarestraße
Typ N, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus des Typs N III, Jacob-Mayer-Straße
Typ N III, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
30
Insgesamt vier Gebäudetypen der 1950er Jahre sind
dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Putzfassaden
und Ziegeleindeckung.
Typ C ist ein Dreispänner mit je sieben Fensterachsen
an der Straßen- sowie an der Rückseite. Als einziger
Typ der dreigeschossigen Wohngebäude besitzt er
keine Balkone.
Brandenburgstr. 18, 20, 21 I Baarestr. 63
yer-Str. 4, 6, 7, 22, 23, 24, 25, 26
I Jabob-Ma-
Der Eingangsbereich des Typs N liegt nicht, wie bei den
übrigen Typen, mittig, sondern seitlich versetzt. Dem
Hauseingang ist eine Treppe vorgelagert, so dass das
Hochparterregeschoss innerhalb des Gebäudes ebenerdig erschlossen ist. Die Balkone bzw. Loggien liegen
zum Garten orientiert an den äußeren Fensterachsen.
Baarestr. 57, 59
Der Typ N III unterscheidet sich vom Typ N in der
Lage des Eingangsbereichs. Dieser liegt ebenerdig, die
innere Erschließung erfolgt über ein mittig liegendes
Treppenhaus. Die Balkone liegen an der zur Straße
orientierten Gebäudeseite. Diese weist sieben, die
rückwärtige Seite sechs Fensterachsen auf.
Jacob-Mayer-Str. 9
I Baarestr. 54
Der Typ 29/12/13 wurde insgesamt fünfmal in etwas
unterschiedlicher Ausführung realisiert. Die Balkone
befinden sich jeweils an den rückwärtigen Gebäudeseiten, so dass auch nach Norden orientierte Balkone
entstanden sind.
Baarestr. 70, 72, 74
I Gremmestr. 3, 5
I Jacob-Mayer-Str. 20
Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus des Typs 29/12/13, Baarestraße
Typ 29/12/13, Ansicht aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
31
Die zweigeschossigen Reihenhäuser in der Brandenburgstraße und der Siepmannstraße wurden traufständig mit Putzfassaden und die Dacheindeckung mit
Tonziegeln ausgeführt. Sie besitzen kleine abgetrennte
Gartenparzellen, die den Wohnungen zugeordnet
sind. Die Fenster und Türen im Erdgeschoss waren an
der Gartenseite mit Klappläden versehen, die heute
teilweise noch erhalten sind. Die Rückseiten besitzen
zwei, die Vorderseiten drei Fensterachsen mit jeweils
unterschiedlich großen Fenstern, Balkone wurden nicht
realisiert.
Brandenburgstr. 2 - 16
I Siepmannstr. 1 - 15
Zweigeschossige Reihenhäuser, Brandenburgstraße
Zweigeschossige Reihenhäuser, Ansichten aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
32
Dreigeschossige Mehrfamilienhäuser entlang der Alleestraße bilden den nördlichen Abschluss der Siedlung. Einige der Ende der 1940er Jahre realisierten
Putzbauten sind mit Vor- und Rücksprüngen sowie
trauf- und giebelständigen Ziegeldächern gegliedert
und orientieren sich in ihrer jeweiligen Gestaltung an
der Vorkriegsbebauung. In einigen Bauten wird der
Dachraum zu Wohnzwecken genutzt, Balkone sind
nicht vorhanden. Das Eckgebäude 141 | 143 betont die
Eingangssituation zum Siedlungsbereich durch einen
runden Erker. In den Erdgeschossen einiger Gebäude
befinden sich gewerbliche Nutzungen.
Alleestr. 141 - 163
I Stahlhauserstr. 1 - 3
Dreigeschossige Mehrfamilienhäuser an der Alleestraße
Mehrfamilienhäuser Alleestraße, Ansichten aus der Bauakte, Quelle: Stadt Bochum
33
Insbesondere im Westen entlang der Stahlhauser
Straße und vereinzelt im Osten des Siedlungsbereichs
prägen Gebäude des Mülhauser-Typs in unterschiedlichen Varianten das städtebauliche Bild. Er weist
einen kreuzförmig gegliederten Grundriss mit vier
Wohnungen und jeweils separaten Eingängen auf. Die
geneigten Dächer sind mit Dachaufbauten unterschiedlicher Gestalt versehen. Zudem wurden differenzierte
Fassadengestaltungen in Putz und Klinker mit schmückenden Architekturdetails realisiert. Fachwerkelemente sind in Giebelfeldern zu finden, Sockel wurden
bei Gebäuden mit Putzfassade teilweise verklinkert.
Historisch waren Klappläden vorhanden, die heute
teilweise noch erhalten sind. Einige Gebäude besitzen
Auf- und Anbauten, vereinzelt wurden Loggien realisiert. Die Gebäude Stahlhauser Straße 17, 17a, 19,
19a, 21, 21a, 23 und 23a, die den Einmündungsbereich der Baarestraße fassen, wurden im Sinne eines
„Tores“ mit einem zusätzlichen Geschoss höher als die
übrigen Gebäude wiederaufgebaut. Einzelne Gebäude sind als Baudenkmäler geschützt und unterliegen
daher einem besonderen Status (s. Denkmalbereichssatzung §3 Abs. 3).
Gremmestraße 11 - 17a, 19 - 19a, 25 - 33 I Baarestraße 49 - 51 I Pinagelstraße 4, 6, 8, 10 I Lerschstraße 5,
7, 9, 10, 10a, 11, 12, 12a
Gebäude des Mülhauser-Typs
Auch die zweigeschossigen, überwiegend mit Backsteinfassaden versehenen Gebäude an der Baarestraße sowie an der Lerschstraße sind Baudenkmäler
und unterliegen einem gesonderten Schutzstatus. Die
überstehenden Dächer sind gering geneigt und mit
Ziegeln eingedeckt. Die Fassaden weisen zahlreiche
Gestaltungselemente wie beispielsweise Gesimsbänder
auf, die die Stichbögen der Fenster in ihren Verlauf
aufnehmen.
Baarestraße 30, 32, 44, 45, 46, 48, 50
Lerschstraße 2
Denkmalgeschütztes Gebäude an der Baarestraße
34
Drei Gebäude nehmen innerhalb des Siedlungsbereichs
als Solitäre eine besondere Stellung ein: Der Bunker
und das viergeschossige Mehrfamilienhaus an der
Baarestraße sowie das Gebäude Tor 7 an der Windhausstraße.
Der 1941 realisierte Bunker dominiert weniger aufgrund seiner Höhenentwicklung als vielmehr durch
seine Dimensionierung den zentralen Bereich der Siedlung. Die ungewöhnliche Durchwegung des Bunkers in
der Mittelachse entspricht dem ursprünglich vorhandenen Straßenverlauf.
Das Mehrfamilienhaus an der Baarestraße wurde Ende
1961 als viergeschossiges Punkthaus plus Staffelgeschoss unter Flachdach fertig gestellt. In jeder Etage
befinden sich vier Wohneinheiten. Aufgrund seiner
Höhe und seiner Gestaltung hebt es sich deutlich aus
dem Siedlungsbild heraus.
Das eingeschossige Gebäude Tor 7 unter geneigten
Dächern ist mehrfach gegliedert und steht giebelseitig
angeschnitten in der Sichtachse von der Alleestraße
entlang der Jacob-Mayer-Straße. Die Aufweitung des
Straßenraums der Jacob-Mayer-Straße vor dem Tor
gibt dem Gebäude ein besonderes Gewicht. Die an das
Gebäude anschließende Mauer entlang der Windhausstraße diente der Begrenzung der südlich liegenden
Fläche, die ehemals von der Stahlindustrie genutzt
wurde.
Bunker an der Baarestraße 68
Mehrfamilienhaus an der Baarestraße 61
Mit vorgenommener Darstellung der vorhandenen Gebäudetypen ist eine erste Zuordnung der Substanz erfolgt. Im Folgenden werden Haustyp übergreifend die
Bestandteile thematisiert, die für den zu wahrenden
Gesamtzusammenhang im Siedlungsbereich Stahlhausen maßgeblich sind. Neben einer kurzen Beschreibung
der historischen und aktuell vorhandenen Gestalt von
Fassaden und Fassadenöffnungen, der Dachlandschaft
sowie baulichen Ergänzungen werden Ansätze für eine
Weiterentwicklung aufgezeigt.
Tor 7, Jacob-Mayer-Straße | Windhausstraße
35
36
Fassaden
Die Wahrung des zusammenhängenden Erscheinungsbilds der Siedlung Stahlhausen ist wesentlich von der
äußeren Gestaltung der Einzelgebäude abhängig. Daher liegt ein besonderes Gewicht auf den Oberflächen
sowie der Farbgebung von Fassaden und Architekturelementen.
In städtebaulich bedeutsamen Bereichen ist eine abgestimmte Farbgebung erforderlich. Dies trifft insbesondere auf folgende Bereiche zu: Entlang der Alleestraße,
der Baarestraße und der Jacob-Mayer-Straße und dort
insbesondere im Kreuzungsbereich der Baarestraße
und der Jacob-Mayer-Straße.
Fassadengestalt
Die Gebäude im Siedlungsbereich Stahlhausen weisen
vorrangig Putzfassaden auf, einige Gebäude sind mit
Klinkerfassaden versehen. Daneben wurden einzelne
Bauten in Putz mit gestaltenden Klinkerelementen
realisiert. Ursprünglich waren die Putzfassaden der
Gebäude einheitlich mit einem beigegrauen Anstrich
versehen. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser
Bestände, auch bedingt durch das Anbringen von
Wärmedämmungen, wurden unterschiedliche Farben
verwandt. Gemäß damaliger Gestaltungsvorstellungen
erhielten die Fassaden der Mehrfamilienhäuser gestalterische Akzentuierungen, die der Architektur nicht
entsprechen.
Die Fassaden der Reihenhäuser können in unterschiedlichen Farben aus dem Farbspektrum gestaltet werden.
So wird ihre Eigenständigkeit gegenüber den Mehrfamilienhäusern gezeigt, ohne den Gesamtzusammenhang zu brechen.
Im Zuge von Fassaden- und Anstricharbeiten ist die
ursprüngliche Einheitlichkeit wieder aufzugreifen. In
der Farbgestaltung der Fassaden wird nicht nach der
Entstehungszeit der Bauten differenziert. Je Gebäude
bzw. baulichem Ensemble ist nur ein Farbton aus dem
vorgeschlagenen Spektrum nach RAL zu verwenden.
Ergänzend sind die Sockelzonen der Gebäude in einem
dunkleren Farbton zu streichen. Folgende Farbtöne
stehen für den Fassadenanstrich zur Wahl: RAL1013
(Perlweiß), RAL 1014 (Elfenbein), RAL 1015 (Hellelfenbein). Die Sockelbereiche sind im Farbton RAL 1019
(Graubeige) zu streichen.
Die Farbgebung im Einzelnen ist mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum abzustimmen.
Die heute überwiegend privatisierten, mit vier Wohneinheiten ausgestatteten Gebäude des Mülhauser Typs
sind gestalterisch als jeweils ein Gebäude konzipiert.
Zukünftig sind die Bauten – unter Berücksichtigung der
zu erhaltenden Architekturdetails – mit einer einheitlichen Farbgebung aus dem Farbspektrum zu versehen. Hierzu ist eine Abstimmung der Einzeleigentümer
je Gebäude erforderlich.
Die im östlichen Siedlungsbereich befindlichen Gebäude mit Backsteinfassaden unterliegen einem gebäudebezogenen Schutzstatus und sind in ihrem Erscheinungsbild zu erhalten.
Fassadenverkleidungen, die nicht historisch begründet
sind, sind grundsätzlich nicht zulässig. Dies trifft auch
auf Wandflächen von Dachaufbauten zu.
37
Architekturdetails
Bauschmuck im Sinne von Architekturdetails und
Akzentuierungen an der Fassade, wie sie insbesondere
die Gebäude von vor 1950 besitzen, geben den Bauten
ein unverwechselbares, individuelles Gesicht und sind
Bestandteil des schützenswerten Erscheinungsbilds.
Hierzu gehören beispielsweise in Holz ausgeführte
Eingangsloggien, Fachwerkelemente in Giebelfeldern,
Gesimse, Klinkersockel sowie Klinkerakzentuierungen
an Putzfassaden.
Sämtliche Architekturdetails sind auch im Rahmen
von Fassadenarbeiten zu erhalten.
In Putzflächen liegende architektonische Akzentuierungen, beispielsweise Faschen in Fenster- und Türbereichen oder Giebelgesimse, können farblich abgesetzt
werden. Hierfür ist ein Farbton aus dem angegebenen
Spektrum der Fassadenfarben zu verwenden, der heller als der Farbton der Gesamtfassade ist.
Fachwerkelemente in den Giebelfeldern des Mülhauser Typs
Historische Holzelemente wie beispielsweise sichtbar
in den Fassaden liegendes Fachwerk oder vorgesetzte
Loggien sind dunkelbraun im Farbton RAL 8016 (Mahagonibraun) bzw. nach Befund zu streichen.
Klinkerflächen sind in ihrer ursprünglichen Oberfläche
ohne Anstrich zu erhalten. Ebenso ist von der farblichen Hervorhebung der Fugen abzusehen.
Eingangsloggia in Holz und Klinkerflächen
38
Fassadenöffnungen
Prägender Bestandteil der weitgehend symmetrischen
Fassadengliederungen und der Gestaltung sind die Fassadenöffnungen in Form von Hauseingangsbereichen
und Fenstern in ihrer bauzeitlichen Form. Sie sind wesentlicher Bestandteil des geschützten Erscheinungsbilds des Siedlungsbereichs Stahlhausen.
Hauseingangsbereiche
Die Gebäude des Mülhauser Typs besaßen ursprünglich Holztüren mit Applikationen. Die Haustüren der
Wohngebäude aus den 1950er Jahren waren ebenfalls
in Holz gefertigt. Ihre individuelle Prägung erhielten
diese Türen durch unterschiedliche Lichtausschnitte
und Gliederungen.
Originale Haustüren sind möglichst zu erhalten und
zu pflegen. Im Zuge einer Aufarbeitung historischer
Türen sind energiesparende Aspekte zu prüfen. Denkbar ist auch das Einbringen eines Wärmeschutzglases.
Systemskizzen zur Gliederung und Gestaltung neuer Haustüren
Insofern ein Ersatz der Haustüren an den Gebäuden
aus den 1940er bis 1960er Jahren erfolgt, ist ein einheitliches Erscheinungsbild, das Formate, Gestaltung
und Lichtausschnitte der historischen Türen aufnimmt,
zu wahren. Die Haustüren, die alternativ zu Holz in
Leichtmetall bzw. Kunststoff gefertigt werden können,
sollen einen Glasanteil von mindestens einem Drittel der Türblattfläche aufweisen. Die Glasfläche kann
durch Stäbe gegliedert werden (s. Skizze), von einer
Einfärbung des Glases ist abzusehen. In Teilen können
Elemente mit Oberlicht verwandt werden, wobei auch
hier ein Lichtausschnitt im Türblatt vorzusehen ist. Die
Oberflächen der Türen sind in einer hellen Farbgebung
an den Fenstern zu orientieren. Folgende Farbtöne
stehen zur Wahl: RAL 9001 (Cremeweiß), RAL 9002
(Grauweiß).
Bei sämtlichen Bauten aus der Vorkriegszeit ist die
Gestaltung neuer Haustüren mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum abzustimmen.
Unterschiedliche Haustüren im Siedlungsbereich
39
Die Hauszugänge sind in der Regel über Wege durch
eine Vorgartenzone erschlossen. Aufgrund unterschiedlicher Höhen der Hauseingänge sind einige Zugänge
über Treppenstufen zu erreichen. Diese Hauseingänge
waren ursprünglich mit einfachen Geländerkonstruktionen in Stahl versehen.
Vordächer über Hauseingangsbereichen sind in Teilen
an den nach 1945 instandgesetzten Gebäuden erhalten. Funktional übernehmen sie den Wetterschutz, gestalterisch betonen sie den Hauseingangsbereich. Die
Gebäude aus den 1940er bis 1960er Jahren besaßen
historisch keine Vordächer.
Die Hauseingangsbereiche sind in ihrer ursprünglichen Substanz zu erhalten. Bei Erneuerung der Zugangstreppen sind diese mit Blockstufen bzw. massiv
anzulegen. Insofern Geländer ergänzt bzw. erneuert
werden, ist eine einfache Konstruktion gemäß der ursprünglichen Gestalt vorzusehen: Flachstahl als oberer
und unterer Abschluss mit senkrechten Füllstäben. Die
Oberfläche kann verzinkt bzw. mit einem Anstrich in
RAL 7045 (Telegrau 1) hergestellt werden.
Die Vordächer und Eingangsloggien der Gebäude
des Mülhauser Typs sind in ihrer ursprünglichen Substanz zu erhalten.
Die Anlage von Rampen zur barrierefreien Erschließung von Wohngebäuden ist als Einzelfallentscheidung
mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum
abzustimmen.
Eingangsbereich mit Treppenstufen, Haustyp N
40
Im Zuge der Erneuerung von Eingangsbereichen kann
an den Gebäuden der Nachkriegszeit ein Vordach
angebracht werden. Die Vordächer sind als Stahl-GlasKonstruktion ohne Entwässerung und ohne schmutzanfälligen Rahmen herzustellen. Der Neigungswinkel
liegt bei 10°, die Auskragung beträgt max. 100 cm.
Das Vordach wird durch verzinkte Stahlwinkel an der
Wand montiert. In Abhängigkeit von der Breite sind
2-3 Befestigungskonstruktionen möglich (s. Fotomontage). Um das einheitliche und charakteristische Bild
der Gebäude nicht zu zerstören, ist bei nachträglich
anzubringenden Vordächern auf eine zurückhaltende
Ausprägung und Gestaltung zu achten.
Historisches Vordach/Eingangsloggia an Gebäude des Mülhäuser Typs
Systemskizze für ein Vordach, Ansicht
Systemskizze für ein Vordach, Schnitt
Fotomontage Vordach und Vorschlag zur Gliederung der
Haustür
Systemskizze für ein Vordach, Aufsicht
41
42
Fenster
Ursprünglich waren die Fenster in Kiefernholz ausgeführt, häufig mit senkrechter Teilung (s. Beschreibung
der Haustypen), heute finden sich an den Gebäuden
aus den 1950er Jahren vorrangig Fenster in Kunststoff in hochrechteckigen Formaten ohne Gliederung.
Demgegenüber wurden an den meisten Gebäuden des
Mülhauser Typs die Fenster in ihrer ursprünglichen
Gliederung erneuert. Vielfach erfolgt bei den Mehrfamilienhäusern aus den 1950er Jahren eine besondere Betonung der Hauseingangsbereiche durch eine
abgesetzte Befensterung der Treppenhausachsen. An
einigen Haustypen finden sich Sonderlösungen, z. B.
Brüstungsgeländer an tiefer ansetzenden Wohnraumfenstern.
Zudem befinden sich an einigen Gebäuden, insbesondere des Mülhauser Typs, unterschiedliche Fensterformate zur Akzentuierung von Giebelfeldern. Diese sind
vielfach in Originalsubstanz erhalten.
Werden Fenster erneuert, so sind die ursprünglichen Fensteröffnungen beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Fenster aus Kunststoff sind zulässig, wenn
das Aussehen dem der historischen Fensterformate
und Gliederungen entspricht.
Farbton gehalten, an den Bauten der 1950er Jahre
in einem hellen Farbton. Rollläden gehören nicht zur
ursprünglichen Ausstattung der Bauten im Siedlungsbereich Stahlhausen.
Klappläden sind in ihrer vorhandenen Substanz zu
pflegen und zu erhalten. Zudem können an den Bauten
der 1950er Jahre die Fenster in den Erdgeschossen
bzw. an Terrassen und Balkonen mit Klappläden nach
historischem Vorbild versehen werden. Die Gestaltung
ist der ursprünglichen Ausführung mit Rahmen und
Holzlamellen anzupassen. Für den Anstrich der Klappläden an den Bauten der 1950er Jahre stehen folgende
Farbtöne zur Wahl: RAL 9001 (Cremeweiß), RAL 9002
(Grauweiß). Die Klappläden an den Bauten des Mülhauser Typs sind nach Befund bzw. im Farbton RAL
8016 (Mahagonibraun) zu streichen.
Der nachträgliche Einbau von Rollläden ist nur in einer
Innenkonstruktion - unter Beibehaltung der ursprünglichen Fenstergröße bzw. Fassadenöffnung - möglich,
da außen liegende Rollladenkästen das Erscheinungsbild der Bauten massiv beeinträchtigen.
Fenstervergrößerungen sind bei den Gebäuden des
Mülhauser Typs in den Anbauten (ehemalige Ställe)
möglich, um die Wohnqualität zu erhöhen. Dabei ist
die vorhandene Öffnungsbreite aufzunehmen und eine
Erhöhung bis maximal zur Sturzhöhe der Fassadenöffnungen des Hauptgebäudes möglich.
Klappläden und Rollläden
Eine Vielzahl von Gebäuden besaß vorrangig in den
Erdgeschossen hölzerne Klappläden. Dies trifft sowohl
auf die Bauten aus der Vorkriegszeit als auch auf die
Gebäude aus den 1950er Jahren zu. Sie lockern das
Fassadenbild auf und sind dort prägend für das Erscheinungsbild, wo sie noch vorhanden sind. An den
Bauten aus der Vorkriegszeit sind sie in einem dunklen
Senkrechte Gliederung der Fenster bei Häusern aus den 1950er Jahren (links),
Klappläden bei einem Gebäude des Mülhauser-Typs
43
44
Balkone, Wintergärten und Terrassen
Bei einigen Gebäudetypen der Nachkriegszeit waren
Balkone und Loggien bereits in ihrer Entstehungszeit
vorgesehen und wurden in Teilen auch realisiert (s. Beschreibung der Haustypen). In einzelnen Siedlungsbereichen, insbesondere an der Windhausstraße, wirken
sie prägend für den Straßenraum.
Die Erdgeschosswohnungen in der Reihenhausbebauung verfügen über Terrassen mit kleinen Gärten.
Demgegenüber sind die Freiflächen zwischen den
Geschosswohnungsbauten nur über die Kellerzugänge
bzw. die Hauseingangstüren zugänglich.
Zur Erhöhung der Wohnqualität in den Erdgeschosswohnungen ist die Anlage von Terrassen an den
rückwärtigen Gebäudeseiten möglich. Die Fenster in
den Erdgeschossen können unter Beibehaltung der
Öffnungsbreite für die Anlage von Terrassentüren vergrößert werden. Da sich die Erdgeschosswohnungen
vielfach in Hochparterrelage befinden, können den
Terrassentüren Blockstufen vorgesetzt werden. Ebenso
ist die Ergänzung von Erdgeschossbalkonen um Gartenzugänge – unter Wahrung des Gebäude bezogenen
Zusammenhangs – möglich. Dies ist im Einzelfall mit
der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Immobile
Terrassendächer und an den Fassaden montierte Markisenanlagen sind nicht zulässig.
Die Bauten aus der Entstehungszeit der Siedlung besitzen historisch keine Balkone oder Wintergärten, sind
jedoch mit wohnungsbezogenen Gartenflächen und in
Teilen mit Eingangsloggien ausgestattet.
Der nachträgliche Anbau von Balkonen oder Wintergärten an Mehrfamilienhäusern der 1950er Jahre (s.
Plan) ist möglich, um die Attraktivität der Wohnungen
zu steigern. Ein Anbau ist jedoch nur unter Wahrung
des überwiegend symmetrischen Aufbaus der Fassade
und als gesamtes Bauteil über alle Geschosse möglich,
um so die gleichmäßige Gliederung der Gebäude nicht
zu beeinträchtigen. Innerhalb der Bauteile können Balkone und Wintergärten kombiniert werden.
Balkone an der Rückseite eines Gebäudes an der Lerschstraße
Die nachträglich anzubauenden Balkone und Wintergärten sind ca. 3,50 m breit und 1,50 m tief anzulegen (die Abstandsflächenregelung ist im Einzelfall zu
prüfen). Sie besitzen somit eine Grundfläche von ca.
5,00 m². Für den nachträglichen Anbau von Balkonen
und Wintergärten ist eine leichte, einheitliche Konstruktion vorzusehen. Die Stahlträger und -elemente
sind feuerverzinkt, die Brüstungsfelder von Balkonen
und Wintergärten sind in einem hellen Farbton, der auf
die Farbigkeit von Fenstern und Hauseingangstür abgestimmt ist, zu gestalten. Folgende Farbtöne stehen
hierfür zur Wahl: RAL 9001 (Cremeweiß), RAL 9002
(Grauweiß).
Terrasse an der Rückseite eines Reihenhauses an der Brandenburgstraße
45
Am Beispiel des Gebäudetyps C werden die Möglichkeiten zum nachträglichen Anbau von Balkonen oder
Wintergärten in Prinzipskizzen und Fotomontagen
gezeigt.
rückwärtige Gebäudefront
46
Giebelseite
Ausgangslage: keine Balkone
Ergänzung um Balkone, Fotomontage
Ergänzung um Wintergärten, Fotomontage
straßenseitige Gebäudefront
47
Dachlandschaft
Für das Erscheinungsbild eines Gebäudes sowie den
Zusammenhang im Siedlungsbereich ist das Dach von
hoher Bedeutung. Die Gebäude stehen im Siedlungsbereich Stahlhausen überwiegend traufständig zum
Straßenraum, First- und Traufhöhen sind entsprechend
der Gebäudegeschossigkeit durchlaufend aufgenommen. In Teilbereichen, beispielsweise beim Wechsel
von einem Bebauungstyp zu einem anderen oder an
Straßenecksituationen, wechseln sie die Richtung. Es
finden sich fast ausschließlich geneigte Dächer, wobei
die Haustypen der Vorkriegszeit in der Regel in ziegelrot und die Gebäude der 1950er Jahre fast ausschließlich in anthrazit eingedeckt sind (s. Luftbild). Einheitlich gedeckte Dachflächen sind ein wichtiges Merkmal
der ursprünglichen Gestaltungsidee und damit Bestandteil des geschützten Erscheinungsbildes.
Dachlandschaft im Siedlungsbereich, Luftbildausschnitt
48
Dacheindeckung und -entwässerung
Der Geschosswohnungsbau der 1950er Jahre weist
einheitlich geneigte Satteldächer in anthrazitfarbener Eindeckung ohne Aufbauten auf. Die nach 1945
instandgesetzten Gebäude entlang der Stahlhauser
Straße sowie im Inneren der Siedlung sind durch
eine Dachlandschaft mit differenzierten Aufbauten in
einer vorwiegend ziegelroten Eindeckung geprägt. Die
Dächer der Bauten entlang der Alleestraße stellen sich
ebenfalls vielgestaltig dar.
Nahezu sämtliche Dächer wurden mit einem Dachüberstand angelegt, der je nach Bauzeit unterschiedlich dimensioniert ist. Der giebelseitige Dachabschluss
ist mit Ortgangziegeln in der jeweiligen Dachfarbe
hergestellt. Kamine sind überwiegend verputzt und
unverkleidet. Die Dachentwässerung erfolgt über
Rinnen und Fallrohre. Vielfach sind die Fallrohre in der
Dachlandschaft entlang der Alleestraße
Fassadenfarbe gestrichen, in einigen Fällen sind sie in
verzinkter Oberfläche belassen.
Bei der Erneuerung der Dacheindeckung sind nicht
glänzende, unglasierte Dachziegel zu verwenden, die
sich farblich und in der Gestalt am Bestand orientieren.
Vorhandene Dachaufbauten und Dächer von Anbauten
sind in dem gleichen Material einzudecken wie das
Hauptdach. Wandflächen von Dachaufbauten sind
nicht zu verkleiden, sondern in der Putzoberfläche zu
belassen. Rinnen und Rohre können bei Erneuerung
in verzinkter Oberfläche angebracht werden, ebenso
kann ein Anstrich der Fallrohre in der jeweiligen Fassadenfarbe erfolgen.
Entscheidend ist eine einheitliche Dachgestaltung in
Farbe und Material je Gebäude bzw. Gebäudegruppe sowie bei städtebaulich wichtigen Hausgruppen,
beispielsweise an der Kreuzung Jacob-Mayer-Straße |
Baarestraße. Die Dacheindeckung ist grundsätzlich
mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum
abzustimmen.
Dächer der Gebäude aus der Vorkriegszeit
49
50
Dachflächenfenster und Solaranlagen
Historisch besitzen die Gebäude keine bzw. nur kleine,
der Dachfläche untergeordnete Dachflächenfenster.
Bei den Bauten aus der Vorkriegszeit befinden sich
die Fenster zur Belichtung der Obergeschossräume
in den Dachaufbauten, so dass relativ geschlossene
Dachflächen realisiert wurden. Bei den Bauten aus den
1950er Jahren ist die Geschlossenheit der Dachflächen
dadurch begründet, dass der Dachraum in der Regel
nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Solar- und Photovoltaikanlagen sind im Siedlungsbereich derzeit nicht
vorhanden.
Sollten die Dachgeschosse in den Gebäuden der
1950er Jahre zukünftig ausgebaut werden, ist der Einbau von Dachflächenfenstern zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Fenster in das Gesamtbild
einfügen. Die Lage der Dachflächenfenster ist auf die
Fensterachsen in den Fassaden zu beziehen. Dabei darf
die Größe der Dachfenster die Breite der in der Achse
befindlichen Fassadenöffnung nicht überschreiten (s.
Fotomontage). Unter Berücksichtigung der weitgehend
symmetrischen Fassadengliederungen der Wohngebäude ist bei der Anlage von Dachflächenfenstern auf eine
abgestimmte Größe sowie eine gleichmäßige Anordnung der Fenster in der gesamten Dachfläche einer
Hausgruppe zu achten. Die Farbe der Rahmen ist an
der Dacheindeckung zu orientieren.
Solar- und Photovoltaikanlagen sind nur als IndachAnlagen auszuführen. Der Einbau von Anlagen ist bei
Mehrfamilienhäusern nur auf den der Straße abgewandten Dachflächen möglich. Bei den Bauten des
Mülhauser Typs ist ein Einbau nicht auf dem Hauptgebäude, sondern nur auf den eingeschossigen Anbauten
möglich. Die Anlagen sind in einem abgestimmten
Verhältnis in die Dachfläche zu integrieren. Ziel ist es
hierbei, das zusammenhängende Bild der Siedlung,
das wesentlich von der Gestalt der Dächer geprägt ist,
nicht zu beeinträchtigen.
Die Stadtwerke Bochum haben im Jahr 2011 ein
„SolarRadar“ für das gesamte Stadtgebiet erarbeiten
lassen. Dies zeigt, dass im Denkmalbereich fast ausschließlich ungeeignete bzw. bedingt geeignete Dachflächen für Solaranlagen vorherrschen.
Die Installation von Solaranlagen und der Einbau von
Dachflächenfenstern sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.
Dachfläche mit Luken
Fotomontage Dachflächenfenster
Beispiel einer Indach-Anlage
51
52
Bauliche Ergänzungen
Sowohl Anbauten als auch Nebengebäude stellen
bauliche Ergänzungen dar, da sie den Hauptgebäuden
untergeordnet sind. Im Siedlungsbereich Stahlhausen existieren zum ursprünglichen Architekturkonzept
gehörende Anbauten an den Gebäuden des Mülhauser
Typs ebenso wie Nebengebäude in Form von den in
den 1960er Jahren ergänzten Sammelgaragen.
Im Bereich der Baufelder kann eine Nachverdichtung der Siedlung mit Wohngebäuden erfolgen. Die
Bauten müssen sich in den Siedlungsbestand einfügen
und sich an den Inhalten der Satzung bzw. dem begleitenden Gestaltungshandbuch orientieren. Für weitere
Informationen steht die Untere Denkmalbehörde der
Stadt Bochum zur Verfügung.
Anbauten
Die Gebäude des Mülhauser Typs besaßen bereits
zu ihrer Entstehungszeit Anbauten, die als Ställe für
Kleinvieh genutzt wurden. Nachdem die Viehhaltung
aufgegeben wurde, sind die eingeschossigen Anbauten
unter einem Pultdach nach und nach zur Wohnraumergänzung umgenutzt worden. Heute dienen sie überwiegend als Küchenräume.
Die Zeilenbebauung der Nachkriegszeit wurde gänzlich
ohne Anbauten realisiert.
Ein- oder mehrgeschossige Anbauten an die Wohngebäude im Siedlungsbereich sind grundsätzlich nicht
zulässig. Dies umfasst u. a. auch die Realisierung von
immobilen Terrassenüberdachungen und individuellen
Wintergärten. Eine Erhöhung der Dächer der Anbauten
bei den Gebäuden des Mülhauser Typs, unter Wahrung
der symmetrischen Gebäudestruktur, unterliegt als
Einzelfallentscheidung der Unteren Denkmalbehörde
der Stadt Bochum.
Nebengebäude
Nebengebäude sind Gebäude bzw. Gebäudeteile, die in
ihrer Bestimmung Hauptgebäuden zugeordnet, jedoch
in ihrer Gestalt untergeordnet sind. Anders als Hauptgebäude besitzen Nebengebäude nicht die Funktion
als Wohn- oder Arbeitsraum. In der ursprünglichen
Konzeption des Siedlungsbereichs Stahlhausen waren
keine Nebengebäude vorhanden, erst in jüngerer Zeit
sind Gartenhäuser unterschiedlichen Typs entstanden.
Im Zuge von möglichen Grundstücksparzellierungen und -privatisierungen ist die Anlage von
Gartenhäusern bzw. Nebengebäuden auf den gartenseitigen Freiflächen der Nachkriegsbebauung denkbar.
Diese Nebengebäude müssen sich durch eine entsprechende Gestaltung in den Siedlungszusammenhang einfügen und sich in ihrer Größe deutlich dem
Hauptgebäude unterordnen. Nebengebäude zu den
Bauten der 1950er Jahre sind mit Flachdach bzw. flach
geneigtem Dach auszuführen, die Oberflächen sind mit
Putz zu versehen.
Ausnahmefälle bilden die der Straße zugewandten
Grundstücksflächen der Vorkriegsbebauung. Auf diesen
sensiblen Flächen ist die Anlage von Nebengebäuden
möglich, sofern sich diese an der Gestalt des Hauptgebäudes orientieren und in ihrer Grundfläche 10% der
Wohnfläche der Wohneinheit im Hauptgebäude nicht
überschreiten.
Eingeschossiger Anbau des Mülhauser Typs
53
Nebengebäude sind eingeschossig unter flach geneigtem Dach auszuführen und ihre Genehmigung
obliegt grundsätzlich als Einzelfallentscheidung der
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum.
Unabhängig vom Haustyp ist die Errichtung von
Nebengebäuden auf die im Plan dargestellten Flächen beschränkt, um Sicht- und Wegebeziehungen
nicht zu beeinträchtigen, die die Siedlung prägen und
Bestandteil des Schutzgutes sind. Bei der Errichtung
eines Gartenhauses im Bereich der zwei Meter breit
freizuhaltenden Sicht- und Wegeachsen gilt: Zwischen
Sicht-|Wegekante und Nebengebäude ist ein Abstand
von 0,5 Metern einzuhalten. Innerhalb dieses Abstands
können Hecken und Einfriedungen mit einer Höhe von
bis zu 1,40 Meter errichtet werden (s. Prinzipskizze).
Die Standorte und die Ausführung von Nebenanlagen
im Einzelnen sind mit der Unteren Denkmalbehörde
der Stadt Bochum abzustimmen.
Garagen und Carports
Zur Entstehungszeit der Siedlung spielte die Unterbringung von Pkws keine Rolle. Erst in den 1960er Jahren
wurden die heute noch existierenden Garagenanlagen
an der Siepmannstraße, der Windhausstraße und im
südlichen Bereich der großen Freifläche mit Zufahrt
von der Gremmestraße errichtet. Sie liegen zum Teil
innerhalb historischer Sichtachsen. Das Parken findet
zusätzlich im öffentlichen Straßenraum statt.
Die Errichtung von Pkw-Stellplätzen auf den
Grundstücksflächen ist in den Bereichen möglich, die
der Plan („Bauliche Ergänzungen“) aufzeigt. Um das
Gesamterscheinungsbild nicht zu beeinträchtigen bzw.
die Sicht auf prägende Gebäude und Freiflächen nicht
zu verbauen, ist ein behutsames und aufeinander
abgestimmtes Einfügen von Garagen und Carports
erforderlich. Sie müssen sich in ihrer Größe deutlich
dem Hauptgebäude unterordnen. Garagen sind mit
Flachdach und mit einer Putzfassade auszuführen. Die
Fassadenfarbe des Nebengebäudes bzw. der Garage
muss der Farbe des Hauptgebäudes entsprechen, dies
trifft auch auf das Garagentor zu. Carports sind in Holz
auszuführen und müssen sich in ihrer Farbgebung an
dem Hauptgebäude orientieren.
Die Standorte und Ausführungen im Einzelnen sind
mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum
abzustimmen.
Prinzipskizze zur Freihaltung von Sicht- und Wegeachsen
54
Übersicht über die zu verwendenden
Farben
Das zusammenhängende Erscheinungsbild wird geprägt durch Fassaden, Bauteile und deren Farbigkeit.
Im Folgenden werden die zu verwendenen Farben für
Fassaden, Sockel, Historische Holzelemente, Türoberflächen, Geländer der Hauseingangsbereiche, Klappläden sowie für die Brüstungselemente aufgezeigt. Die
angegebene Farbbezeichnung nach RAL ist verbindlich,
abgebildete Farbtöne dienen lediglich der Orientierung.
Fassade (je eine Farbe)
RAL 1013 (Perlweiß)
Türoberflächen, Klappläden und Brüstungselemente
der Balkone bzw. Wintergärten an den Bauten der
1950er und 1960er Jahren
RAL 1014 (Elfenbein)
RAL 9001 (Cremeweiß)
RAL 1015 (Hellelfenbein)
RAL 9002 (Grauweiß)
Geländer der Hauseingangsbereiche
Sockel
RAL 1019 (Graubeige)
RAL 7045 (Telegrau 1)
Historische Holzelemente und Klappläden des Mülhauser Typs
RAL 8016 (Mahagonibraun)
55
56
freiflächen Erscheinungsbild und
Weiterentwicklung
Der grüne und offene Charakter des Siedlungsbereichs
Stahlhausen wird durch den hohen Anteil an Freiflächen unterschiedlichen Charakters gebildet. Die Vorund Hausgärten sowie der räumliche Bezug zwischen
den Freiflächen sind Ausdruck der städtebaulichen
Konzepte, denn es wurden sowohl wohnungsbezogene
Privatgärten als auch private Freiräume mit einem
halböffentlichen Charakter angelegt.
Zwei große öffentliche Freiflächen befinden sich
entlang der Gremmestraße und südlich des Bunkers.
Daneben tragen auch die baumgesäumten Straßen
und Wege – die nahezu flächendeckend mit Straßenlaternen aus den 1950er Jahren versehen sind – zu dem
grünen Siedlungscharakter bei.
Ziele sind die Wahrung dieses grünen Erscheinungsbildes und eine nutzungsorientierte Weiterentwicklung.
Dabei kann dem Wunsch nach einem eigenen Garten,
beispielsweise durch die Anlage von Mietergärten im
Bereich des Geschosswohnungsbaus, ebenso nachgekommen werden wie die Errichtung von Nebenanlagen
in dafür vorgesehen Bereichen (s. Abschnitt „Bauliche
Ergänzungen“ in diesem Gestaltungshandbuch). Im
Folgenden werden Hinweise zur denkmalverträglichen
Weiterentwicklung und Gestaltung der Freiflächen
gegeben.
Grüner Charakter des Siedlungsbereichs, Schrägluftaufnahme 1996
Quelle: Stadt Bochum
Vorgartenbereiche
Unabhängig vom Haustyp können die Flächen zwischen
Bebauung und Straßenraum im weitesten Sinne als
Vorgartenbereiche bezeichnet werden. In der Gestalt
ist zu unterscheiden zwischen den Grundstücken, die
vor 1945 und nach 1945 bebaut wurden: Die Gärten
um die Bauten von vor 1945 dienen als wohnungsbezogene Hausgärten und sind je nach Ausrichtung der
Freifläche im Siedlungsbereich
57
Gebäude zum Straßenraum hin orientiert, demgegenüber stellen die Grünbereiche vor den Nachkriegsgebäuden überwiegend ein offenes Abstandsgrün zum
Straßenraum dar.
Die Grünbereiche vor den Gebäuden aus der
Nachkriegszeit sind freizuhalten, um das zusammenhängende Siedlungsbild vom öffentlichen Raum aus
nicht zu stören (s. hierzu auch den Abschnitt „Bauliche Ergänzungen“). Diese Bereiche unterstützen den
grünen Siedlungscharakter und können gärtnerisch
angelegt werden. Eine Versiegelung bzw. Pflasterung
dieser Bereiche sowie die Einfriedung mittels Zäunen
ist unzulässig.
Demgegenüber können die Hausgärten um die Gebäude aus der Vorkriegszeit auch straßenseitig eingefriedet und mit Hecken eingefasst werden. Ebenso ist in
Einzelfällen die Errichtung von Nebengebäuden in den
straßenseitigen Flächen möglich (s. hierzu die Angaben
im Abschnitt „Bauliche Ergänzungen“).
Das Aufstellen von Werbetafeln oder Warenautomaten
in den Vorgartenzonen unterliegt einer Einzelfallentscheidung der Stadt Bochum.
Vorgartenbereiche
58
Hauszugänge und Zufahrten
Die historische Gliederung zwischen befestigten Hauszugängen in einer Breite von ca. 1,50 Meter und Grünflächen mit Gehölzen bzw. Gärten ist typisch für das
Erscheinungsbild des Siedlungsbereiches. Hauszugänge sind in der Regel in grauem Betonrechteckpflaster
hergestellt. Beleuchtungen waren auf privaten Flächen
historisch nicht vorhanden.
Die Befestigungen der Hauszugänge sind auch
künftig ausschließlich in grauem Betonpflaster in
Rechteckformaten herzustellen. Insofern Beleuchtungen im Vorgarten- bzw. Hauszugangsbereich (z.
B. mittels Bewegungsmelder) installiert werden, sind
diese vorab mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Im Zuge einer künftigen Realisierung von Garagen
bzw. Carports auf den privaten Grün- bzw. Gartenflächen werden befestigte Zufahrten erforderlich. Sie sind
mit versickerungsfähigen Materialien in grauer Oberfläche bzw. mit Rasensteinen als Fahrspuren innerhalb
der Rasenflächen anzulegen. Asphaltierungen sind
ebenso unzulässig wie die Nutzung der Vorgärten als
Stellplatz für Fahrzeuge.
Einfriedungen
Die Gartenflächen um die Gebäude von vor 1945
waren historisch mit Staketenzäunen zum Nachbarn
sowie zum öffentlichen Raum hin begrenzt. In einzelnen Bereichen existierten niedrige Hecken zur Einfriedung. In der 1950er Jahren wurden die Freiflächen um
die neuen Geschosswohnungsbauten innerhalb des
Siedlungsbereichs Stahlhausen als frei zugängliche
Gemeinschaftsflächen ohne Einfriedungen angelegt.
In den offenen Bereichen wurden Gehölzgruppen und
Bäume als freie Landschaftselemente gepflanzt.
Einfriedungen sind um die Grundstücke mit Gebäuden von vor 1945 vorzusehen. Ebenso können im Zuge
der Parzellierung von Grundstücken – beispielsweise
zur Schaffung von Mietergärten oder im Rahmen von
Privatisierungen – Einfriedungen von Gartenbereichen
mittels Hecken um die Gebäudebestände aus den
1950er Jahren vorgenommen werden. Grundsätzlich
sind alle Grundstückseinfriedungen im Siedlungsbereich Stahlhausen mit Laubgehölzhecken auszuführen.
Ergänzend hierzu können Drahtzäune in den Heckenverlauf integriert werden. Für Heckenpflanzungen
gilt als Richtmaß eine Höhe von ca. 1,40 Meter, um
einerseits einen Sichtschutz zu gewährleisten und an-
Einfriedungen, historische Aufnahme
dererseits auch den Blick auf die prägenden Gebäude
zu ermöglichen. Die Höhe des Gartentores ist auf die
Höhe der Einfriedung abzustimmen. Tore können in einer Rahmenkonstruktion in Holz oder Metall ausgeführt
werden. Die Ausführungen im Einzelnen sind mit der
Denkmalbehörde der Stadt Bochum abzustimmen.
Hecken sind ausschließlich mit Laubgehölzen wie
beispielsweise Hainbuche oder Liguster anzulegen. Unzulässig sind Einfriedungen mit Palisaden und Brettern,
Mauern aller Art sowie Kunstoffen. Abweichend von
einer Grundstückseinfassung mit Hecken können die
Grundstücke um die Gebäude des Mülhauser Typs mit
Staketenzäunen – gemäß der ursprünglichen Ausführung – in einer Höhe von bis zu 1,40 Meter eingefriedet und mit entsprechenden Gartentoren versehen
werden.
Einfriedung mit einer Laubgehölzhecke, Stahlhauser Straße
59
60
Müllstandplätze
Baumpflanzungen
Stellflächen für Müllbehälter befinden sich im Siedlungsbereich Stahlhausen in der Regel von den Wohngebäuden abgerückt an den Grundstücksgrenzen zum
Straßenraum. Die Flächen selbst sind gepflastert und
überwiegend mit Hecken bzw. Zäunen eingefasst.
Insgesamt wird das grüne Erscheinungsbild des Siedlungsbereichs wesentlich durch den alten Baum- und
Strauchbestand geprägt. Insbesondere die als Allee
gestalteten Haupterschließungsachsen Baarestraße
und Jacob-Mayer-Straße, aber auch die vielfältigen
Baumpflanzungen auf den Freiflächen, tragen zu dieser
Erscheinung bei. In Teilen befindet sich zudem noch
über 50 Jahre alter Baumbestand entlang ehemaliger
Wegebeziehungen. Historische Baumsorten sind insbesondere der Silberahorn (z. B. entlang der Jacob-Mayer-Straße), die Winterlinde (z. B. entlang der Loewestraße) und die Platane (z. B. entlang der Alleestraße).
Eine Übersicht ist der Karte „Prägender Baumbestand“
zu entnehmen. In jüngerer Zeit gepflanzte Baumsorten
sind vielfach nicht heimisch und stehen in Teilen zu
nah am Gebäudebestand.
Müllstandorte sollen künftig so angelegt und
gestaltet werden, dass sie sich weitgehend in das
Siedlungsbild integrieren. Die gepflasterten Flächen
der Müllstandorte sind grundsätzlich mit Hecken aus
Laubgehölzen, ggf. mit integrierten Flechtdrahtzäunen, bis zu einer Höhe von 1,40 Metern einzufassen,
hierbei ist mindestens ein Teil der Hecke entlang dem
Straßenraum vorzusehen bzw. ein seitlicher Zugang
anzulegen, um den Müllplatz mittels einer Hecke
zum Straßenraum hin abzuschirmen. Einhausungen,
beispielsweise mit Palisaden, oder Einfassungen in
Kunststoff sind unzulässig. Neu anzulegende Standorte
für Müllbehälter sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Der prägende Baumbestand ist zu erhalten bzw.
in entsprechender Struktur zu ersetzen. Hierfür sind
heimische Laubbaumarten zu verwenden, die insbesondere entlang der Straßenräume sowie der historischen Wegebeziehungen – unter Berücksichtigung
der freizuhaltenden Sichtachsen – anzupflanzen sind.
Entlang der Jacob-Mayer-Straße ist im Falle einer
Erneuerung der Baumpflanzungen nur eine Sorte zur
Unterstreichung des Alleecharakters zu verwenden.
Baumpflanzungen sowie -fällungen auf privaten Freiflächen sind ungeachtet bau- und baumschutzrechtlicher
Regelungen mit der Unteren Denkmalbehörde der
Stadt Bochum abzustimmen.
Integration eines Müllstandorts in die Heckeneinfriedung
61
denkmalbereichssatzung
stahlhausen
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am
____________ aufgrund des § 5 des Gesetzes zum
Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März
1980 (GV.NRW. S. 226) in der jetzt geltenden Fassung
(SGV.NRW. 224) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), in der jetzt geltenden Fassung (SGV.
NRW. 2023) folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Anordnung der Unterschutzstellung
Der im beigefügten Lageplan – Anlage 1 – ausgewiesene räumliche Bereich „Stahlhausen“ wird als
Denkmalbereich gemäß § 5 DSchG NRW festgesetzt
und unter Schutz gestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil
dieser Satzung.
§ 2 Ziel der Denkmalbereichssatzung
Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Siedlungsgefüge als Zeugnis der Geschichte des Menschen
im Ruhrgebiet in seinem architektonischen und städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen.
Die Satzung beschreibt die schützenswerten Bestandteile der Siedlung: Siedlungsgrundriss, Gebäudebestand und Freiflächen.
So sollen betroffene Eigentümer, Bürger sowie die im
Satzungsbereich tätigen Wohnungsbauunternehmen,
aber auch Planer sowie andere Fachleute für das historische Erbe sensibilisiert werden und künftige Maßnahmen im Einklang mit dem charakteristischen Erscheinungsbild der Gesamtanlage durchgeführt werden.
62
§ 3 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung
umfasst auf einer Fläche von ca. 10 ha das Gebiet
zwischen der Alleestraße im Norden, der Stahlhauser
Straße im Westen sowie der Windhausstraße im Süden
(einschließlich Torhaus 7 und der dem Straßenverlauf
folgenden Mauer, die das ehemals südlich angrenzende
Werksgelände begrenzte) und fortlaufend in östlicher
Richtung bis zur Pinagelstraße. Im Osten wird der Denkmalbereich von den östlichen Grenzen der Grundstücke
Alleestraße 141, Gremmestraße 3 bis 17a sowie den
nördlichen Grenzen der Grundstücke Baarestraße 48
bis zur Hausnummer 30 und der Pinagelstraße gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Denkmalbereichssatzung ergibt sich aus dem als Anlage 1 dieser
Satzung beigefügten Plan und ist darin mit einer Linie
begrenzt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. Im
Denkmalbereich liegen folgende Flurstücke sowie Gebäude mit den Hausnummern:
(2) Flurstückkataster
Der Denkmalbereich „Stahlhausen“ liegt in der Gemarkung Bochum und umfasst
in Flur 24 die Flurstücke: 6, 8, 9, 10, 11, 15, 16, 17,
18, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 32, 33, 34, 35, 36,
37, 39, 40, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53,
54, 55, 58, 59, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74,
75, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 88, 90, 91, 92, 93, 94, 95,
98, 99, 101, 102, 140,143, 144, 145, 148, 150, 151,
152, 163, 164, 165, 166, 167, 188, 189, 190, 193,
194, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 213, 214,
215, 216, 217, 218, 219, 221, 222, 223, 224, 225,
226, 227, 228, 229, 231, 232, 233, 234, 235, 236,
237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246,
247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256,
257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 285, 286, 287,
288, 289, 290, 292, 293, 294, 303, 304, 305, 306,
307, 308 (tlw.), 309 (tlw.), 310, 311, 312, 313, 324,
326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335,
336, 337, 338, 339, 340, 341, 342,
öffentliche Grünflächen in Flur 24 sind die Flurstücke:
104, 127, 132, 137, 296, 297, 298, 299, 300, 301,
302, 308 (tlw.), 309 (tlw.), 314,
in Flur 23 die Flurstücke: 10, 11, 142, 143, 144, 145,
146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155,
156, 157, 175, 178, 183, 188, 189, 196, 197, 203,
209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 222
(tlw.), 239, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265,
266, 267, 268, 269, 307 (tlw.), 308 (tlw.).
In der Gemarkung Wiemelhausen, Flur 1 die Flurstücke
45 (tlw.) und 210 (tlw.), jeweils nur die Flächen mit
der aufstehenden Mauer und dem Torhaus.
(3) Hauskataster
Alleestraße: 141, 141a, 143, 143a, 145, 147, 149,
151, 153, 155, 157, 159, 161, 161a, 163, 163a
Baarestraße: 30, 32, 34, 36, 38, 41, 44, 45, 46, 48,
49, 50, 51, 54, 57, 59, 61, 63, 68 (Bunker), 70, 72,
74
Brandenburgstraße: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 14, 16,
18, 20, 21, 22, 23, 25, 28, 28a, 30, 30a, 32, 32a, 34,
34a, 36
Gremmestraße: 3, 5, 11, 11a, 13, 13a, 15, 15a, 17,
17a, 19, 19a, 25, 25a, 31, 31a, 33, 33a, 35
Jacob-Mayer-Straße: 3, 3a, 4, 5, 5a, 6, 7, 9, 20, 22,
23, 24, 25, 26
Lerschstraße: 2, 4, 5, 7, 9, 10, 10a, 11, 12, 12a
Loewestraße: 4, 4a, 6, 6a, 8, 10
Pinagelstraße: 4, 6, 8, 10
Siepmannstraße: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 13, 15
Stahlhauser Straße: 1, 3, 3a, 3b, 5, 5a, 7, 7a, 9, 9a,
11, 11a, 13, 13a, 15, 15a, 17, 17a, 19, 19a, 21, 21a,
23, 23a, 25, 25a, 27, 27a, 29, 29a, 31, 31a, 33, 33a,
35, 35a, 37, 37a, 39, 39a
Windhausstraße: 1, 3, 5, 7, 7a, 9, 9a, Torhaus 7 (ohne
Hausnummer) sowie die Straßen begleitende Mauer.
(Fett gedruckte Hausnummern kennzeichnen bereits
unter Denkmalschutz stehende Gebäude).
§ 4 Sachlicher Geltungsbereich
Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung wird
das äußere Erscheinungsbild des Siedlungsbereichs
Stahlhausen geschützt. Das äußere Erscheinungsbild
besteht aus folgenden zu schützenden Elementen der
Siedlung: Siedlungsgrundriss, Gebäudebestand und
Freiflächen. Diese sind in einem Plan dargestellt, der
als Anlage 2 Bestandteil der Satzung ist.
(1) Siedlungsgrundriss
Das Straßenraster besteht aus gradlinigen Straßen, die
im rechten Winkel von der Alleestraße zur Windhausstraße von Nord-West- in Süd-Ost-Richtung verlaufen.
Ursprünglich wurde die Siedlung von weiteren Straßen
durchzogen. Im Zuge des Wohnungsneubaus in den
1950er Jahren wurden einige der ursprünglichen Erschließungsstraßen aufgegeben – heute sind die ehemals vorhandenen Straßenzüge Thomasstraße, Martinstraße, Windhausstraße (im ursprünglichen Verlauf),
Loewestraße (südlich der Baarestraße), Capellenstraße
und Rosendahlstraße als Wege- bzw. Sichtbeziehungen
ablesbar.
Das Straßenkreuz im Zentrum der Siedlung wird durch
die Baarestraße und die Jacob-Mayer-Straße gebildet.
Die Baarestraße knickt im östlichen Bereich ab und
markiert damit die Siedlungserweiterung „Stahlhausen II“. Eine Besonderheit im Straßenraster ist die
platzartige Aufweitung im Bereich des südlichen Abschlusses der Jacob-Mayer-Straße vor dem ehemaligen
Werkszugang Tor 7. Die in ihren Querschnitten breiter
angelegten Hauptachsen Baarestraße und JacobMayer-Straße sind im herkömmlichen Trennsystem
von Fahrbahn und Fußweg mit Bordsteinen angelegt.
Demgegenüber dienen die anderen Straßen im Siedlungsinneren nur der unmittelbaren Erschließung der
anliegenden Gebäude und weisen nicht in allen Teilen
Bordsteine auf.
Die Bebauung ist jeweils Straßen begleitend und
überwiegend traufständig errichtet. Fast durchgängig sind die Hausfronten zur Straße ausgerichtet und
rückwärtige Gebäudebereiche zu Freiflächen orientiert.
63
Im Zuge des Wieder- bzw. Neuaufbaus der Siedlung in
den 1950er Jahren wurde der Forderung nach „Licht,
Luft und Sonne“ durch großzügige Grünflächen um die
Wohngebäude entsprochen. Im Siedlungsgrundriss
stellen sich die Innenbereiche der Siedlung, insbesondere die Bereiche der mehrgeschossigen Bebauung,
wesentlich weniger dicht dar als die wiederhergestellten Strukturen. Der Bunker sowie das viergeschossige
Wohngebäude Baarestraße 61 bilden Solitäre im inneren Siedlungsgefüge.
Ungeachtet planungs-, baurechtlicher und sonstiger
Vorschriften ist eine behutsame Nachverdichtung im
Siedlungsbereich denkbar, beispielsweise auf den
Freiflächen im südlichen Bereich der Siepmannstraße
sowie im nördlichen und südlichen Bereich der JacobMayer-Straße.
Die Neubebauung hat sich hinsichtlich ihrer Kubatur,
Gestaltung und Erschließung in das Siedlungsgefüge zu
integrieren.
(2) Gebäudebestände
Im Siedlungsbereich befinden sich insgesamt 83
aufstehende Gebäude und Gebäudegruppen. Davon
werden 78 Gebäude und Gebäudegruppen vorwiegend
zu Wohnzwecken genutzt. Gewerbliche Nutzungen finden sich vereinzelt in Gebäuden an der Alleestraße und
an der Baarestraße. Der Bunker an der Baarestraße 68
und das „Torhaus 7“ am südlichen Abschluss der JacobMayer-Straße sind die einzigen Nichtwohngebäude im
Siedlungsbereich.
Drei Garagenanlagen unter Satteldach aus den 1950er
Jahren befinden sich an der Jacob-Mayer-Straße, der
Siepmannstraße und der Windhausstraße. Sie unterliegen keinem Schutzstatus und werden aus dem sachlichen Geltungsbereich der Satzung herausgenommen.
Der Gebäudebestand im Siedlungsbereich aus der
Zeit vor 1950 wird durch unterschiedliche Haustypen
geprägt:
64
-
Im Westen und vereinzelt im Osten der Siedlung sind eineinhalb- bis zweigeschossige Bauten
des „Mülhauser-Typs“ mit dem kennzeichnenden
Kreuzgrundriss in unterschiedlichen Varianten vorhanden: Stahlhauser Straße ab der Hausnummer
5 bis zur Hausnummer 39a, Brandenburgstraße
28 bis 30a und 32 bis 34a, Loewestraße 4 bis 6a,
Windhausstraße 7 bis 9a, Jacob-Mayer-Straße 3
bis 5a, Gremmestraße 11 bis 17a, 31 bis 33a,
Lerschstraße 4 bis 12a sowie das Gebäude mit
den vier Hausnummern Baarestraße 49 | 51 und
Gremmestraße 25 | 25a.
-
Entlang der Alleestraße mit den Hausnummern
141 bis 163a sowie im Einmündungsbereich
der Stahlhauser Straße mit den Hausnummern
1 bis 3b prägen überwiegend dreigeschossige
Mehrfamilienwohngebäude in unterschiedlichen
Haustypen den Bestand.
-
Vereinzelt sind 2-geschossige Doppelhäuser an
der Baarestraße mit den Hausnummern 30 | 32
und an der Baarestraße 45 | Lerschstraße 2 sowie
Dreifachhäuser an der Baarestraße 44 bis 48
sowie an der Baarestraße 50 | Gremmestraße 19 |
19a in unterschiedlichen Prägungen vorhanden.
Der Wohnungsbau ab den 1950er Jahren ist durch
folgende Gebäudetypen gekennzeichnet:
- Eine 2-geschossige Reihenhausbebauung befindet
sich an der Brandenburgstraße mit den Hausnummern 2 bis 16 sowie an der Siepmannstraße mit
den Hausnummern 1 bis 15.
-
Mehrfamilienhäuser in 2-geschossiger Ausführung
sind in den Haustypen CN (Brandenburgstraße 23
und 25, Gremmestraße 35, Lerschstraße 4), 2G28
(Brandenburgstraße 22 und 36, Windhausstraße
1 und 3, Baarestraße 34, 36, 38), 3G2 (Brandenburgstraße 1, 3 und 5, Siepmannstraße 2, 4 und
6, Loewestraße 8 und 10, Baarestraße 41) und in
einer Sonderform an der Windhausstraße 5 vorhanden.
-
Mehrfamilienhäuser in 3-geschossiger Ausführung
sind in den Haustypen C (Brandenburgstraße 18,
20 und 21, Baarestraße 63, Jacob-Mayer-Straße 4,
6, 7, 22, 23, 24, 25 und 26), N bzw. N III (JacobMayer-Straße 9 und 20, Baarestraße 54, 57 und
59), 29 (Baarestraße 70-74) und 12 | 13 (Gremmestraße 3-5) vorhanden.
-
Ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss als solitäres Punkthaus befindet sich an
der Baarestraße 61.
(Die Bezeichnungen der Haustypen sind dem Gestaltungshandbuch zum Denkmalbereich entnommen).
Die zu schützende Dachlandschaft kann nach Baualter
differenziert werden: während die Wohnbauten aus
der Zeit von vor 1950 geneigte Dächer in überwiegend
roter Pfanneneindeckung mit unterschiedlichen Dachaufbauten aufweisen, sind die Satteldächer der Bauten
nach 1950 überwiegend in anthrazitfarbener Pfanneneindeckung ohne Aufbauten erstellt. Das Gebäude
Baarestraße 61 steht als einziges Gebäude im Siedlungsbereich unter einem Flachdach.
Nahezu sämtliche Bauten weisen schützenswerte
Putzfassaden auf, die in Teilen architektonisch akzentuiert sind. Dies trifft insbesondere auf die Bauten im
westlichen und östlichen Siedlungsbereich zu, die als
Mülhauser-Typ errichtet wurden. Je nach Ausführung
und Gebäudetyp finden sich an diesen Bauten Fachwerkbalken und | oder ansichtiges Ziegelmauerwerk.
Im östlichen Siedlungsbereich befinden sich einzelne
Bauten mit Putzfassaden und architektonischen Akzentuierungen, die ebenso wie einzelne erhaltene Gebäude mit ornamentierten Ziegelfassaden in der Denkmalliste der Stadt Bochum verzeichnet sind.
Der größte Anteil der Bausubstanz ist durch Putzfassaden in einfacher Farbgebung mit abgesetztem Sockel
geprägt. Die farbliche Fassung und Gestalt der Bauten
bzw. Gebäudegruppen ist aufeinander abgestimmt.
Fassadenöffnungen bzw. Fensterformate sind vorrangig
hochrechteckig ausgebildet. Je nach Haustyp finden
sich vereinzelt liegende Formate und Sonderformen
sowie Öffnungen unter Stichbogen. Haustüren sind
je nach Haustyp mit Oberlichtern versehen, im Türblatt selbst ist eine Glasfläche angelegt. An einzelnen
Gebäuden aus sämtlichen Bauphasen im Siedlungsbestand sind die ursprünglich angebrachten Klappläden
erhalten, die zur Fassadengestaltung beitragen. Die
Gebäude aus der Zeit nach 1950 weisen in weiten
Teilen Balkone bzw. Loggien auf, die vor die Fassadenflucht vorspringen.
(3) Freiflächen
Insgesamt besitzt der Siedlungsbereich mit seinen
Freiflächen sowie seinem Baum- und Strauchbestand
einen sehr grünen Charakter. Der enge optische Bezug
zwischen Gebäuden und Gebäudegruppen und der
engeren Umgebung ergibt sich aus den Ausführungen
zur historischen Entwicklung der Siedlung, s. § 5 (1)
dieser Satzung. Neben Straßen und Wege begleitenden Baumpflanzungen befinden sich zahlreiche solitäre
Einzelbäume im Siedlungsbereich. Historisch vorrangig
verwendete Sorten sind die Winterlinde, der Silberahorn und die Platane.
Der Straßen begleitende und alleeartige Baumbestand
entlang der Jacob-Mayer-Straße besteht aus etwa 50
Jahre alten Bäumen und befindet sich auf privatem
Grund. Ebenso sind zusammenhängende Baumpflanzungen auf privatem Grund mit 50 bis 70 Jahre alten
Winterlinden im Verlauf der ehemaligen Thomasstraße
(südlich), an der Loewestraße und an der Gremmestraße erhalten.
Baumpflanzungen im öffentlichen Raum befinden sich
an der Alleestraße mit etwa 60 Jahre alten Platanen
sowie Bestände jüngeren Datums in unterschiedlichen
Sorten entlang der Baarestraße. Öffentliche und von
Bebauung freizuhaltende Grünräume befinden sich
südlich der Baarestraße (südlich des Bunkers) und
westlich der Gremmestraße.
65
Die Gestalt und Ausprägung der privaten Freiflächen
lässt sich entsprechend der Haustypen unterscheiden.
Dominierend im Erscheinungsbild der Siedlung sind
die Freiflächen, die als offene und frei zugängliche
Gemeinschaftsflächen zwischen den Geschosswohnungsbauten angelegt sind. Hierbei handelt es sich
um großzügige Rasenflächen, die mit Strauch- und
Baumplanzungen versehen sind. Demgegenüber sind
die Freiflächen um die Gebäude des „Mülhauser-Typs“
parzelliert und den entsprechenden Einheiten gemäß
eingefriedet, dies trifft auch auf die Rückseiten der
Reihenhausbebauung zu.
§ 5 Begründung zur Unterschutzstellung des
Denkmalbereichs
Für die Festsetzung eines Denkmalbereiches nach
§ 5 DSchG NRW liegen die denkmalrechtlichen Voraussetzungen vor. Auf Grund der städtebaulichen,
baugeschichtlichen und stadt- und sozialgeschichtlichen Bedeutung des Siedlungsbereiches Stahlhausen
besteht ein öffentliches Interesse am Schutz seines
Erscheinungsbildes.
(1) Historische Entwicklung
Die Siedlung Stahlhausen ist die älteste Arbeitersiedlung in Bochum und bildet in ihrer Anlage den Auftakt
der Wohnungsbautätigkeiten des Bochumer Vereins
für seine Mitarbeiter. In den 1860er Jahren entstanden
die ersten Gebäude der „Colonie Stahlhausen“, damals
noch an der „Chaussee“ (heutige Alleestraße) von
Bochum nach Essen. Ziel des Unternehmens mit dieser
ersten “Colonie” war es, den Arbeitern die Vorteile des
ländlichen Wohnens mit einer kleinteiligen Bauweise
in unmittelbarer Nähe zur Gussstahlfabrik zu ermöglichen. Mit dem Namen „Stahlhausen“ sollte die Verbundenheit zwischen dem Stahl erzeugenden Werk und
dem Wohnort des sesshaft werdenden Stammarbeiters
deutlich werden. Bis heute ist der Name Stahlhausen
untrennbar mit dem Bochumer Verein verknüpft.
Der ursprüngliche Siedlungsbereich lag in weiten Teilen
im Gebiet der Gemeinde Weitmar. Eine Ausdehnung
66
der Fläche erfolgte in den 1890er Jahren nach Norden
bis zur Alleestraße, nach Westen bis zur Stahlhauser
Straße und nach Osten entlang der Baarestraße sowie
östlich der Gremmestraße. Die Architekten der Wohnbauten, O. Spetzler und A. Sartorius, bezogen sich
in ihren Entwürfen auf die Erfahrungen in den „cités
ouvrières“ (Arbeitersiedlungen) in Mülhausen (Elsass),
für die ein Haustyp mit einem Kreuzgrundriss entwickelt wurde. Die Gebäude wurden kreuzförmig für
vier Wohneinheiten geteilt und somit jede Einheit mit
eigenem Eingang und über mehrere Etagen sowie zugehörigem Gartenbereich ausgestattet. Die ersten acht
Bauten der „Colonie Stahlhausen“ mit Zweiraumwohnungen in schlichter Ziegelbauweise wurden bis 1866
westlich der heutigen Gremmestraße realisiert und
bereits um 1900 aufgrund hygienischer und sanitärer
Mängel umgebaut, erweitert und mit zeitgemäßen Fassadengestaltungen versehen. Über 40 Bauten entstanden bis in die 1890er Jahre in einer etwas breiteren
Ausführung mit drei bzw. vier Räumen je Wohneinheit
sowie ergänzenden Stallanbauten. Einzelne Bauten
aus dieser Zeit befinden sich noch an der Stahlhauser
Straße und östlich der Gremmestraße sowie vereinzelt
im Siedlungsbereich.
Mit Ziegelfassaden und einer insgesamt aufwändigeren
Gestaltung sowie großzügigeren Grundrisszuschnitten entstanden in den 1890er Jahren sechs Gebäude
im Bereich der Pinagelstraße und der heutigen Lerschstraße. Insgesamt wurden bis etwa 1905 in der
Siedlung Stahlhausen über 90 Wohngebäude mit über
460 Wohneinheiten in unterschiedlichen Haustypen
realisiert. Die in den 1870er Jahren entstandenen Geschosswohnungsbauten entlang der Jacob-Mayer-Straße und der Siepmannstraße sowie die so genannten
„Schweizer Häuser“ im nordwestlichen Siedlungsbereich existieren nicht mehr. Ebenso wurden das zentral
an der Baarestraße gelegene Schulgebäude sowie
das östlich des Siedlungsbereichs liegende Logierhaus
durch Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg zerstört.
Erste Instandsetzungen und Wiederaufbauten erfolgten
ab Ende der 1940er Jahre entlang der Alleestraße im
Geschosswohnungsbau. Hier, wie auch im Wiederaufbau der Siedlungsbauten entlang der Stahlhauser Straße, wurde zwar die Struktur der Vorkriegszeit aufgenommen, aber mit baulichen Änderungen umgesetzt.
So erfolgten beispielsweise gestalterische Änderungen
und Vereinfachungen an den Dächern und Fassadengliederungen an der Alleestraße oder die Aufstockung
von Siedlungsbauten an der Stahlhauser Straße, mit
denen die Einmündung der Baarestraße städtebaulich
akzentuiert ist.
Der zentrale und nahezu vollständig zerstörte Siedlungsbereich wurde ab Anfang der 1950er Jahre durch
die Rheinisch-Westfälischen Wohnstätten AG, die im
Auftrag des Bochumer Vereins auch für den Siedlungsbereich Stahlhausen tätig war, wiederaufgebaut bzw.
neu errichtet. Im Zuge der städtebaulichen Überarbeitung des Areals wurde unter Rücknahme der Straßenzüge Thomasstraße, Martinstraße, Windhausstraße (in
der Nord-Süd-Ausrichtung), Loewestraße (der südliche
Abschnitt), Capellenstraße und der Rosendahlstraße
an der Grundstruktur des Straßenrasters festgehalten.
In lockerer Bauweise wurden die neuen Gebäude mit
größeren Abständen zueinander realisiert.
Neben zwei- und dreigeschossigen Wohnbauten in
unterschiedlichen Haustypen entstanden an der Brandenburg- und der Siepmannstraße zweigeschossige
Reihenhäuser. Gemäß den damaligen städtebaulichen
Leitbildern wurden die neuen Bauten frei – ohne begrenzende Einfriedungen – zwischen die Straßenzüge
gestellt.
Vereinzelt erfolgte bis 1965 eine Nachverdichtung
innerhalb des Siedlungsbereichs mit Wohngebäuden sowie dem solitären viergeschossigen Wohnhaus
Baarestraße 61, das auf dem ursprünglich für eine Gemeinschaftseinrichtung vorgesehenen Standort errichtet wurde und als städtebauliche Dominante gegenüber dem Bunker fungiert. Zudem entstanden Ende der
1950er Jahre Garagenanlagen an der Siepmannstraße,
der Windhausstraße und der Gremmestraße.
Die ab Anfang der 1950er Jahre errichteten Bauten
sind insgesamt durch eine zurückhaltende Gestaltung
gekennzeichnet. Neben pragmatischen Erwägungen
wie der kurzfristigen Schaffung von Wohnraum für
die Belegschaft des Bochumer Vereins entspricht die
Ausführung mit einfachen hellen Putzoberflächen den
damaligen Gestaltungsvorstellungen. Akzentuierungen
an den Fassaden bezogen sich im Wesentlichen auf
Betonungen der Eingangsachse oder die Anbringung
von Klappläden in den Erdgeschosszonen und im Bereich von Balkon- und Terrassentüren. Da die Bauten
im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (Stahlarbeiterprogramm) öffentlich gefördert wurden, lagen der
Errichtung Auflagen hinsichtlich der Wohnungsgrößen
und Ausstattungen zugrunde. Dachgeschosswohnungen wurden nicht realisiert. Die Bauten der ersten
Neubauphase wiesen Wohnungsgrößen bis ca. 50 qm
auf, ab Ende der 1950er Jahre wurden auch Größen
von über 60 qm Wohnfläche realisiert. Im Zuge umfassender Sanierungen in den 1970er und 1980er Jahren
wurden die Haustechnik und die Fassaden inkl. Fenster erneuert sowie in einigen Gebäuden Wohnungen
zusammengelegt.
Von Beginn an erfolgte eine Eingrünung des Siedlungsbereiches mit Straßen begleitenden Bäumen, Hecken
und Grünflächen, die bis heute prägend sind. Der Siedlungsbereich ist wie eine „grüne Enklave“ im industriell
geprägten Umfeld, das im Norden von den Anlagen des
Bochumer Vereins und den ehemaligen industriellen
Produktionsstätten im Westen und Süden des Siedlungsbereiches bestimmt wird. Die bauliche Abgrenzung von Wohn- und ehemaliger Produktionsstätte ist
heute u. a. an der Werksmauer entlang der Windhausstraße sowie dem „Torhaus 7“ am südlichen Abschluss
der Jacob-Mayer-Straße ablesbar. Der Siedlungsbereich selbst wird im Inneren von einer aufgelockerten
Bauweise bestimmt, der wie von der dichten Bebauung
entlang der Alleestraße abgeschirmt wirkt. Die Bauten
sind bis auf wenige Ausnahmen Straßen begleitend
67
ausgeführt, die Gebäudehöhen variieren zwischen einbis zweigeschossig im Bestand aus der Zeit bis 1905
und zwei- bis dreigeschossig aus der Bauphase nach
1945. Einzelne markante Bauten, beispielsweise das
viergeschossige Punkthaus und der Bunker, befinden
sich an der Baarestraße und setzen städtebauliche
Akzente im zentralen Siedlungsbereich.
(2) Schutzstatus und Begründung
Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist trotz baulicher
Veränderungen der Substanz, die bereits zu Beginn
des 20. Jahrhunderts einsetzten sowie städtebaulicher
Neustrukturierungen im Zuge des Wiederaufbaus nach
1945 in seinem Erscheinungsbild als zusammenhängender Siedlungsbereich erhalten und ablesbar.
Der Siedlungsbereich dokumentiert mit seinem Grundriss (§ 4 Abs. 1), seinem Gebäudebestand (§ 4 Abs.
2) sowie seinen Wegebeziehungen und Freiflächen (§
4 Abs. 3) die bauliche Entwicklung und damit zusammenhängend die sozialen Verhältnisse im Arbeiterwohnungsbau aus dem Zeitraum von den 1860er Jahren
bis in die 1960er Jahre. Da die Gesamtstruktur als
flächenwirksames historisches Dokument erhalten und
ablesbar ist, besteht an der Erhaltung ein öffentliches
Interesse und der Siedlungsbereich Stahlhausen in Bochum ist insgesamt als Denkmalbereich schützenswert.
Der Siedlungsbereich Stahlhausen hat bis heute seinen
Charakter einer geschlossenen Siedlung erhalten.
Damals wie heute grenzt sich die Siedlung deutlich
auf Grund ihrer städtebaulichen wie architektonischen
Merkmale von der Umgebung ab. Für den Erhalt der
Siedlung Stahlhausen liegen städtebauliche Gründe
vor: Auf Grund der aus unterschiedlichen Bauphasen stammenden Gebäude, ihrer Erschließungs- und
Freiflächenstruktur ist sie Zeugnis der sich wandelnden
städtebaulichen Leitbilder und Strukturen. In ihrem
Siedlungsgrundriss, in der Gebäudestellung und ihrer
architektonischen Aussage sowie der Freiflächengestaltung dokumentiert sie in anschaulicher Weise den Wandel der städtebaulichen Leitbilder im Siedlungswesen.
68
Der Siedlungsbereich Stahlhausen dokumentiert als
älteste Arbeitersiedlung im Bochumer Stadtgebiet in
herausragender Weise die Entwicklung der sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse im montanindustriell geprägten Arbeiterwohnungsbau, nicht nur in
der Stadt Bochum, sondern im gesamten Ruhrgebiet.
Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist bedeutend für
die Stadt Bochum, weil er die industrielle Entwicklung
der Stadt, die in einem engen Zusammenhang mit der
Entwicklung des Bochumer Vereins steht, veranschaulicht. Aus sozialgeschichtlichen Gründen, insbesondere
für die sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse
in der Montanindustrie und wegen der Bedeutung für
die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, ist der Siedlungsbereich Stahlhausen bedeutend
für die Geschichte des Menschen.
§ 6 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieser
Satzung bedürfen alle Maßnahmen, die das Erscheinungsbild der Siedlung berühren, der Erlaubnis der
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum gem.
§ 9 DSchG NRW. Die Unterschutzstellung berücksichtigt den Zustand des Siedlungsbereiches zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens und empfiehlt im Rahmen
von Maßnahmendurchführungen die Berücksichtigung
historischer Gestaltungen. Begleitend ist ein Gestaltungshandbuch erarbeitet worden, in dem Vorschläge gemacht und Hinweise zur Weiterentwicklung der
baulichen Bestände sowie der Freiflächen innerhalb des
Siedlungsbereiches gegeben werden.
Dies gilt unabhängig von baurechtlichen Genehmigungen. Die Denkmalbereichssatzung gilt bei Vorhaben
aller Art, die Auswirkungen auf die äußere Gestaltung
baulicher Anlagen und deren Freibereiche haben.
Der Erlaubnis bedarf, wer:
-
bauliche Anlagen in diesem Bereich beseitigen,
verändern, an einen anderen Ort verbringen oder
die bisherige Nutzung ändern will,
-
-
in der engeren Umgebung von baulichen Anlagen
innerhalb dieses Bereiches Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das
Erscheinungsbild des Denkmalbereichs beeinträchtigt wird,
in den bestehenden Sichtbeziehungen entlang
der vorhandenen und ehemaligen Wegebeziehungen im Siedlungsbereich bauliche Maßnahmen
durchführen will, die zu Beeinträchtigungen dieser
Sichtbeziehungen führen.
Für die Baudenkmäler im Satzungsbereich gelten die
Bestimmungen des § 9 DSchG NRW unmittelbar.
§ 7 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Weitergehende Genehmigungspflichten für Maßnahmen im Denkmalbereich, insbesondere nach baurechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
Anlagen:
1
Räumlicher Geltungsbereich Denkmalbereichssatzung Stahlhausen,
2
Plan mit den zu schützenden Elementen der Siedlung: Siedlungsgrundriss, Gebäudebestand und
Freiflächen,
3
Fotodokumentation (kann bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum eingesehen werden).
Nachrichtlich beigefügt ist das Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Amt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen zur
Denkmaleigenschaft des Denkmalbereiches Stahlhausen vom 12.07.2011.
Die Genehmigungspflicht für Maßnahmen des § 6
dieser Denkmalbereichssatzung besteht auch für solche Vorhaben, die nach baurechtlichen Bestimmungen
genehmigungsfrei sind.
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 41 DSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maßnahme,
die nach § 6 dieser Satzung der Erlaubnis bedarf, ohne
Erlaubnis oder abweichend von ihr durchführt oder
durchführen lässt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
zu der in § 41 Abs. 2 DSchG NRW genannten Höhe
geahndet werden.
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung ihrer
Auslegung in Kraft.
69
ANLAGE 1
Räumlicher Geltungsbereich
Denkmalbereichssatzung Stahlhausen
räumlicher Geltungsbereich
70
ANLAGE 2
Plan mit den zu schützenden Elementen der Siedlung
Siedlungsgrundriss, Gebäudebestand und Freiflächen
Straßen und Wege
ehemalige Wegebeziehungen
Gebäudebestand
Gebäude ohne Schutzstatus
Baufelder
Mauer
Straßen begleitende Baumpflanzung
öffentliche Grünflächen
potenzielle Erweiterung
private Grünflächen
potenzielle Erweiterung
Baudenkmäler
71
allgemeine Fragen zur
denkmalbereichssatzung
Was ist ein Denkmalbereich?
Denkmalbereiche werden als Ortsrecht durch eine
Satzung der Gemeinde unter Schutz gestellt. Mit der
Unterschutzstellung durch den Rat der Stadt unterliegt
der Denkmalbereich den Vorschriften dieses Gesetzes.
Nach dem Stadtparkviertel ist der Siedlungsbereich
Stahlhausen der zweite Denkmalbereich in der Stadt
Bochum. Die Satzung zum Denkmalbereich Stahlhausen umfasst Aussagen zum Schutzgegenstand
hinsichtlich Siedlungsgrundriss, dem äußeren Erscheinungsbild der Gebäudebestände und den Freiflächen.
Ziel der Unterschutzstellung ist eine langfristige Sicherung und Erhaltung des Siedlungsbereichs in seinem
Gesamtzusammenhang.
Warum steht der Siedlungsbereich Stahlhausen
unter Denkmalschutz?
Einzelne Gebäude der Siedlung stehen aufgrund ihrer
historischen Bedeutung seit 1991 bzw. seit 2008 unter
Denkmalschutz, im Jahr 2011 wurde dann der gesamte
Siedlungsbereich Stahlhausen als Denkmalbereich
unter Schutz gestellt. Mehrere Gründe sprachen für die
Unterschutzstellung: Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist die älteste Stahlarbeitersiedlung in Bochum und
die sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse
im montanindustriell geprägten Arbeiterwohnungsbau
sind hier in hervorragender Weise ablesbar. Ebenso ist
der Siedlungsbereich in seinem Zusammenhang mit
dem Bochumer Verein bedeutend für die Entwicklung
der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in Bochum.
Der Denkmalbereich trägt dazu bei, dass die ehemalige Bedeutung der Montanindustrie in Bochum und im
Ruhrgebiet nicht in Vergessenheit gerät.
72
Liegt mein Grundstück innerhalb des Denkmalbereichs Stahlhausen?
Der Denkmalbereich Stahlhausen wird im Norden
von der Alleestraße, im Westen von der Stahlhauser
Straße, im Süden von der Windhausstraße in der Verlängerung bis zur Pinagelstraße und im Osten von den
Grundstücken entlang der Gremmestraße, der Baarestraße sowie der Pinagelstraße gefasst. Der genaue
Zuschnitt des Denkmalbereichs ist dem der Satzung
beiliegenden Lageplan zu entnehmen, eine Auflistung
sämtlicher Flurstücke und Hausnummern im Denkmalbereich findet sich § 3 der Satzung.
Muss ein Haus im Denkmalbereich wieder in seinen Urzustand zurück versetzt werden?
Nein, grundsätzlich gilt als Grundlage einer Unterschutzstellung der jeweils aktuelle Zustand des Gebäudes. Somit besteht für den aktuellen (genehmigten
und ordnungsgemäßen) Zustand Bestandsschutz. Niemand ist verpflichtet, an seinem Haus Veränderungen
vorzunehmen.
Sind Veränderungen an meinem Haus und innerhalb meines Grundstücks möglich?
Veränderungen sind unter Berücksichtigung der
geschützten Merkmale möglich, bedürfen jedoch der
Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt
Bochum. Veränderungen sind beispielsweise auch die
Erneuerung von Türen, Fenstern und Hauszugängen.
Ebenso ist die Erneuerung von Fassadenanstrichen,
Dacheindeckungen und das aufbringen von Solaranlagen erlaubnispflichtig. Das vorliegende Gestaltungshandbuch dient hierbei als erste Orientierung für
geplante bauliche Maßnahmen und beinhaltet Regeln
und Hinweise für denkmalgerechte Veränderungen.
Es ersetzt jedoch keinen Erlaubnisantrag der Eigentümer bzw. die Genehmigung durch die Stadt Bochum.
Daher ist bei geplanten baulichen Maßnahmen eine
frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde
empfehlenswert.
Kann ich Maßnahmen ohne denkmalrechtliche
Erlaubnis durchführen?
Sämtliche baulichen Maßnahmen können – ungeachtet
baurechtlicher Vorschriften – nur in Abstimmung mit
der Denkmalbehörde der Stadt Bochum durchgeführt
werden. Bei der Durchführung von Maßnahmen ohne
denkmalrechtliche Erlaubnis wird eine Ordnungswidrigkeit (§ 8 Denkmalbereichssatzung, § 41 DSchG NRW)
begangen, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Nicht
denkmalgerecht ausgeführte Maßnahmen kann die
Untere Denkmalbehörde auf Kosten des Verursachers
beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder
herstellen lassen.
Bekomme ich finanzielle Unterstützungen bei
Maßnahmen, die ich an meinem Haus durchführe?
Denkmaleigentümer können besondere steuerliche
Vorteile in Anspruch nehmen. Steuervergünstigungen
bei der Einkommenssteuer ergeben sich durch erhöhte
Absetzungen bei denkmalgerechten baulichen Maßnahmen. Die Denkmalbehörde stellt Bescheinigungen zur
Vorlage beim Finanzamt aus, wenn Maßnahmen zum
Erhaltung der Denkmäler vorgenommen wurden.
Je nach Programmlage besteht die Möglichkeit der
Bezuschussung von baulichen Maßnahmen durch die
Stadt Bochum (ohne Rechtsanspruch). Zudem gewährt
das Land NRW zinsgünstige Darlehen für denkmalgerechte Modernisierungen und energetische Optimierungen. Für Fragen und Beratungen steht Ihnen die
Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum zur Verfügung.
Kann ich an meinem Haus energetische Verbesserungen durchführen?
Energetische Verbesserungen sind grundsätzlich möglich, wenn die geschützten Merkmale und Details der
Bauten und Anlagen erhalten bleiben. Außen liegende Wärmedämmungen an den Gebäudefassaden der
Nachkriegszeit sind unproblematisch, demgegenüber
sind an den Bauten aus der Vorkriegszeit alternative
Maßnahmen vorzusehen. Verbesserungen im Gebäu-
deinneren, wie beispielsweise die Erneuerung der
Heizungsanlage, sind jederzeit möglich. Zudem sind
die optionalen Standorte zum Einsatz von Solaranlagen
in dieser Broschüre dargestellt.
Welche Vorteile habe ich als Denkmaleigentümer?
Jeder Denkmaleigentümer hat einen Rechtsanspruch
auf Steuervergünstigungen (s. „Finanzielle Unterstützungen“). Zudem wird jeder Denkmaleigentümer rund
um den Denkmalschutz und bei geplanten Baumaßnahmen kostenfrei von der Denkmalbehörde beraten.
Ein weiterer Vorteil ist die mit dem Denkmalschutz
verbundene qualitätsvolle Entwicklung des räumlichen
Umfeldes.
Habe ich als Denkmaleigentümer besondere
Pflichten?
Wenn an dem Aussehen der geschützten Bauten und
Anlagen bzw. in deren Umfeld Veränderungen bzw.
Erneuerungen vorgenommen werden sollen, ist eine
Erlaubnis der Denkmalbehörde der Stadt Bochum
erforderlich. Hierfür ist ein schriftlicher Erlaubnisantrag zu stellen. Daneben sind Denkmaleigentümer
verpflichtet, der Denkmalbehörde der Stadt Bochum
den Verkauf von denkmalgeschützten Gebäuden und
Anlagen mitzuteilen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum steht
Ihnen für Auskünfte, Fragen und Beratungen rund
um den Denkmalschutz zur Verfügung. Zudem ist
die Denkmalbehörde ihr Ansprechpartner wenn Sie
bauliche Maßnahmen beabsichtigen und eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen möchten. Die Kontaktdaten finden Sie in der vorderen Innenklappe dieser
Broschüre.
73
Literatur und Quellen zu
stahlhausen (auswahl)
Bund Deutscher Architekten, Kreisgruppe Bochum
(Hg.): Bauen in Bochum. Bochum 1986
Renate Kastorff-Viehmann: Wohnungsbau für Arbeiter.
Das Beispiel Ruhrgebiet bis 1914. Aachen 1981
Franziska Bollerey, Kristiana Hartmann: Wohnen im
Revier. München 1975
Bernhard Kerber: Bochums Bauten 1860-1940. Bochum 1982
Bochumer Verein für Gußstahlfabriken AG (Hg.): Soziale Arbeit. Festschrift 1842-1942. Bochum 1942
Dietmar Reinborn: Städtebau im 19. und 20. Jahrhundert. Stuttgart 1996
Bochumer Verein AG, Gußstahlwerk (Hg.): Fünf Jahre
Wiederaufbau. Bochumer Verein für Gußstahlfabrikation. Bochum 1956
Stadt Bochum (Hg.), Gregor Rauh: Louis Baare – sein
Bochum und sein Bochumer Verein. Bochum 2000
Walther Däbritz: Bochumer Verein für Bergbau und
Gußstahlfabrikation in Bochum. Düsseldorf 1934
Roland Günter: Im Tal der Könige. Ein Handbuch für
Reisen an Emscher, Rhein und Ruhr. Erweiterte Auflage, Essen 2000
Roland Günter: Besichtigung unseres Zeitalters. Ein
Reisehandbuch zur Industrie-Kultur in Nordrhein-Westfalen. Ein Handbuch für das Reisen. Essen 2001
Gußstahlwerk Bochumer Verein (Hg.): Geschäftsbericht 1954/55 – Bericht über das 4. Geschäftsjahr vom
1. Oktober 1954 bis 30. September 1955. Bochum o.J.
(1956)
- Abb. S. 15: Erzeugung von Roheisen, Rohstahl, Walzstahl (Grafik)
- Abb. S. 24: Belegschaftsentwicklung
Hans Hanke: Architektur und Stadtplanung im Wiederaufbau. Bochum 1944-1960. Bonn 1992
InWIS GmbH/pesch partner architekten stadtplaner:
Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Stadtquartiere Griesenbruch, Stahlhausen und Goldhamme.
Bearbeitet im Auftrag der Stadt Bochum, 2006
74
Wilhelm Steinberg (Hg.): Wohnstätten an Rhein und
Ruhr. Aus der Arbeit der Wohnstätten-Gesellschaften
für Kohle und Stahl. Düsseldorf 1958
Bauaktenarchiv des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Bochum:
Bauakten zu sämtlichen Gebäuden im Siedlungsbereich – soweit verfügbar
AUSZUG AUS DEM GUTACHTEN
DES LANDSCHAFTSVERBANDES
VOM 12.07.2011
(5) Begründung
Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist trotz baulicher
Veränderungen der Substanz, die bereits zu Beginn
des 20. Jahrhunderts einsetzten sowie städtebaulicher
Neustrukturierungen im Zuge des Wiederaufbaus nach
1945, in seinem Erscheinungsbild als zusammenhängender Siedlungsbereich erhalten und ablesbar. Der
Siedlungsbereich dokumentiert mit seinem Grundriss
(§ 4 Abs. 1), seinen Gebäudebeständen (§ 4 Abs. 2)
sowie seinen Wegebeziehungen und Freiflächen (§ 4
Abs. 3) die bauliche Entwicklung und damit zusammenhängend die sozialen Verhältnisse im Arbeiterwohnungsbau aus dem Zeitraum von den 1860er Jahren
bis in die 1960er Jahre. Da die Gesamtstruktur als
flächenwirksames historisches Dokument erhalten und
ablesbar ist, besteht an der Erhaltung ein öffentliches
Interesse und der Siedlungsbereich Stahlhausen in Bochum ist insgesamt als Denkmalbereich schützenswert.
Der Siedlungsbereich Stahlhausen dokumentiert als
älteste Stahlarbeitersiedlung im Bochumer Stadtgebiet in herausragender Weise die Entwicklung der
sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse im
montanindustriell geprägten Arbeiterwohnungsbau,
nicht nur in der Stadt Bochum, sondern im gesamten
Ruhrgebiet. Der Siedlungsbereich Stahlhausen ist bedeutend für die Stadt Bochum, weil er die industrielle
Entwicklung der Stadt, die in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des Bochumer Vereins steht,
veranschaulicht. Aus sozialgeschichtlichen Gründen
ist der Siedlungsbereich Stahlhausen bedeutend für
die Geschichte des Menschen, insbesondere für die
sich wandelnden Wohn- und Lebensverhältnisse in der
Montanindustrie. Er ist bedeutend für die Entwicklung
der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und Zeugnis
für die Geschichte des Menschen.
Der Siedlungsbereich Stahlhausen hat bis heute seinen
Charakter einer geschlossenen Siedlung erhalten.
Damals wie heute grenzt sich die Siedlung deutlich
aufgrund ihrer städtebaulichen wie architektonischen
Merkmale von der Umgebung ab. Für den Erhalt der
Siedlung Stahlhausen liegen städtebauliche Gründe
vor: Auf Grund der aus unterschiedlichen Bauphasen stammenden Gebäude, ihrer Erschließungs- und
Freiflächenstruktur ist sie Zeugnis der sich wandelnden
städtebaulichen Leitbilder und Strukturen. In ihrem
Siedlungsgrundriss, in der Gebäudestellung und ihrer
architektonischen Aussage sowie der Freiflächengestaltung dokumentiert sie in anschaulicher Weise den
Wandel der städtebaulichen Leitbilder im Siedlungswesen.
Die Siedlung ist seit langem Bestandteil der „Route der
Industriekultur“ und besitzt auch im Zusammenhang
mit der benachbarten „Jahrhunderthalle“ eine bemerkenswert hohe Aussagekraft.
75
76
77
Dokumentationen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Bochum
Rahmenplanungen und Entwicklungskonzepte
Wettbewerbe und Gutachterverfahren
Denkmalpflege | Denkmalschutz
•
Bochum Alleestraße (2010)
Dokumentation der Planung
ISBN: 978-3-8093-0264-3
•
tädtebauliche Entwicklung
S
Universitätsstraße | Wasserstraße |
Paulstraße (2011)
Dokumentation des Wettbewerbs
•
Tag des offenen Denkmals 2011
Romantic, Realismus, Revolution
Das 19. Jahrhundert
ISBN: 978-3-8093-0276-6
•
Bochum Innenstadt West (2010)
Gestaltungshandbuch
ISBN: 978-3-8093-0265-0
•
harrette Bochum Havkenscheid (2010)
C
Urbanes Wohnen am grünen Rand
ISBN: 978-3-8093-0270-4
•
Historische Siedlungen in Bochum (2010)
Ein Querschnitt von 1868 bis 1918
ISBN: 978-3-8093-0261-2
Interkommunales Gewerbegebiet
HER-BO-43 (2010)
ISBN: 978-3-8093-0272-8
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arkhaus Jahrhunderthalle Bochum (2009)
P
Realisierungswettbewerb
Hrsg.: EGR Entwicklungsgesellschaft Ruhr
mbH und Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
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Tag des offenen Denkmals 2010
Kultur in Bewegung - Reisen, Handel
und Verkehr
ISBN: 978-3-8093-0271-1
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mnutzung Marienkirche (2009)
U
Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes
ISBN: 978-3-8093-0259-9
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Tag des offenen Denkmals 2009
Historische Orte des Genusses
ISBN: 978-8093-0258-2
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eues Gymnasium Bochum (2009)
N
Begrenzter Wettbewerb | Dokumentation
Hrsg.: EGR Entwicklungsgesellschaft Ruhr mbH
und Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
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Tag des offenen Denkmals 2008
Vergangenheit aufgedeckt
Archäologie und Bauforschung
ISBN: 978-3-8093-0249-0
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ampus Quartier Lennershof (2008)
C
Ideenkonkurrenz
Hrsg.: Amt für Bauverwaltung und
Wohnungswesen und Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
ISBN: 978-3-8093-024-6
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Tag des offenen Denkmals 2007
Orte der Einkehr und des Gebets
Historische Sakralbauten
ISBN: 978-3-8093-0244-5
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Tag des offenen Denkmals 2006
Rasen, Rosen und Rabatten
Historische Gärten und Parks
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Tag des offenen Denkmals 2005
Krieg und Frieden
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Tag des offenen Denkmals 2004
Wie läuft’s? - Schwerpunktthema Wasser
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Regionaler Masterplan A40|B1 (2010)
ISBN: 978-3-8093-0269-1
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obilitätsband A40|B1 (2010)
M
ISBN: 978-3-8093-0269-8
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Gestaltungshandbuch A40|B1 (2010)
ISBN: 978-3-8093-0267-4
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Wohnbaulandentwürfe 2010
ISBN: 978-3-8093-0266-7
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ahmenplanung A40 Bochum zur Qualifizierung
R
der städtebaulichen Entwicklung entlang der
Autobahn A40 (2009)
ISBN: 978-3-8093-0252-0
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I ntegriertes Entwicklungskonzept
Bochum Dahlhausen (2009)
ISBN: 978-3-8093-0256-8
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BermudaLicht (2008)
Dokumentation der Planung
ISBN: 978-3-8093-0247-6
irchen ändern sich (2009)
K
Erhalt durch neue Nutzungen
ISBN: 978-3-8093-0257-5
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Masterplan Universität - Stadt (2009)
Entwicklungs- und Handlungskonzept
ISBN: 978-3-8093-0254-4
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Wettbewerb Deutsches Bergbau-Museum (2007)
Erweiterungsbau für Sonderausstellungen
ISBN: 978-3-8093-0239-2
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Tag des offenen Denkmals 2003
Geschichte hautnah: Wohnen
im Baudenkmal
Zur Masterplandiskussion (2009)
Innenstadt Bochum - Pläne, Projekte, Perspektiven
ISBN: 978-3-8093-0251-3
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Erich Kästner Gesamtschule (2007)
Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes
ISBN: 978-3-8093-0237-2
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Tag des offenen Denkmals 2002
Ein Denkmal steht selten allein:
Straßen, Plätze und Esembles
Informationen unter:
Telefon: +49 (0)234 | 910 2521
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Hauptschule Wattenscheid-Mitte (2008)
Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes
ISBN: 978-3-8093-0245-2
E-Mail: amt61@bochum.de
Internet: www.bochum.de
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