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2011Bericht der Bochumer Schutzfachkräfte JHA_1.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
2011Bericht der Bochumer Schutzfachkräfte JHA_1.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
26.12.14, 15:52
Aktualisiert
29.01.18, 18:02

Inhalt der Datei

Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII Bericht der Bochumer Schutzfachkräfte für 2011 Berichterstattung Dorothée Köllner – Der Paritätische Ruth Klein – Funke – Caritasverband Bochum/Katholische Einrichtungen Bochum Martin Kompa – Diakonie Ruhr / Evangelischer Kirchenkreis Bochum Ina Lingner – Diakonie Werk im Evangelischen Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Sabine Radtke – AWO Ruhr Mitte/Bochum Regine Hammerschmidt – Kinder- und Jugendring Bochum / AGOT Bochum Heike Giehl - Fachberatung Kindertagesstätten der Stadt Bochum Zusammenfassung und Redaktion Peter Kraft – Beauftragter gemäß § 8a SGB VIII Jugendamt-Stadt Bochum und Geschäftsführer des Arbeitskreises Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte Der Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte, auf dem Foto fehlt Dorothée Köllner 1. Grundsatz Mit den sechs Bochumer Trägern/Trägerverbünde wurden im Jahre 2007 Verträge über den Einsatz von „Schutzfachkräften“ abgeschlossen. Am 1. Januar 2008 nahmen die Schutzfachkräfte ihre Arbeit auf und begleiten gemeinsam mit der beauftragten Fachkraft der Stadt Bochum das System des Kinderschutzes in dieser Stadt. Im Folgenden werden die Schwerpunkte der Arbeit des Jahres 2011 dargestellt. 2. Der Qualitätszirkel - Auftrag, Schwerpunkte und Netzwerke Der Qualitätszirkel unterliegt der Steuerung durch den Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum beim Jugendamt. Der Qualitätszirkel setzt sich aus den freien Trägern und dem 1 Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII Jugendamt Bochum zusammen. Die kontinuierliche Weitergabe von Informationen, Instrumenten und Methoden an die Einrichtungen und Mitgliedsorganisationen sowie die Evaluation der Alltagstauglichkeit ist fortwährend gewährleistet. Hieraus ergibt sich ein kontinuierlicher Prozess zum Thema Kinderschutz in Bochum. Die fortlaufende Überarbeitung der Arbeitsinstrumente, vor allem hinsichtlich des neuen Bundeskinderschutzgesetzes, ist gegeben. Darüber hinaus beschäftigte sich das Gremium in 2011 mit folgenden Schwerpunkten: • • • • • • • • Schulung der Mitarbeiter/innen der OGS - Zusammenarbeit mit dem GIB Neues Bundeskinderschutzgesetz Einbeziehung der zur Insofa ausgebildeten Lehrerinnen in die Strukturen Missbrauch in Institutionen Jahrestreffen für die insofern erfahrenen Fachkräfte 2011 mit dem Thema „Häusliche Gewalt“ Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kinderschutz Evaluationsbögen 2010 Einbeziehung weiterer Einrichtungen / Träger in die Strukturen des Kinderschutzes (Frauenhaus, Tagespflege, Übergangswohnheime, Krisenhilfe,...) Der Qualitätszirkel tagt einmal im Monat (außer Sommerferien). Darüber hinaus organisierten die Mitglieder des Qualitätszirkels folgende Veranstaltungen bzw. nahmen aktiv daran teil: 07. Februar: Fortbildung/Workshop zum Thema Inobhutnahme in Kitas, gesetzliche Grundlagen sowie Erarbeitung von Handlungsempfehlungen 28. Mai: Aktions- und Informationsstand am Weltspieletag zur Imagekampagne der Jugendämter rund um das Rathaus 27. Juni: Jahrestreffen und Fachtag für alle aktiv beratenden insofern erfahrenen Fachkräfte in Bochum 22. November: Multiplikatorenschulung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz 29. November: trägerübergreifende Fortbildung für Träger von OGS zu folgenden Themen: gesetzliche Grundlagen, Verfahrensabläufe, Erkennen von Kindeswohlgefährdung Sabine Radtke, Maria Michalak und Ruth Klein-Funke auf dem Weltspieltag 2011 2 Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII Grundschulen: Sechs Lehrerinnen in Bochum wurden zur zertifizierten insofern erfahrenen Fachkraft ausgebildet, die den Bezirken zugeordnet wurden. Sie sollen nach dem „Überkreuzverfahren“ andere Grundschulen in ihrem Bereich beraten. Nach dem „Tandemverfahren“ wurden die Lehrerinnen den Schutzfachkräften des Qualitätszirkels zugeordnet. Die Lehrerinnen werden zudem in die Strukturen des Qualitätszirkels einbezogen: • durch regelmäßige - jährliche - Austauschtreffen, • durch Aufnahme in den Email-Verteiler für die Zusendung vielfältiger Informationen und Materialien, • durch die Teilnahme am Jahrestreffen / Fortbildungen, • durch die gemeinsame Durchführung von Fortbildungen im Schulbereich (OGS). Austausch mit dem Sozialen Dienst Der regelmäßige Austausch mit Ruth Piedboeuf-Schaper, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst, Jugendamt Bochum, wurde auch in 2011 gepflegt. Die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch ist für den Qualitätszirkel sehr wichtig. Die unterschiedlichen Arbeitsfelder und Professionen profitieren von der Kooperation und tragen zur Verbesserung der Netzwerkarbeit im Kinderschutz bei. Neues Bundeskinderschutzgesetz: Während des vergangenen Jahres wurde das gesetzgebende Verfahren zum neuen Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, verfolgt. Insbesondere stand die Frage nach den Änderungen für die Einrichtungen der Jugendhilfe und Verbände im Focus. Kern des Gesetzes ist das durch Artikel 1 neu geschaffene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Das KKG regelt, dass und auf welche Weise Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Es schafft Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Zudem regelt das KKG die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger (beispielsweise durch Ärzt/innen und Lehrer/innen) bei Gefährdungen des Kindeswohls. Es geht dabei insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz vor Gewalt. Allerdings gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe (anders als etwa im Gesundheitssystem) keine allgemein verbindlichen Grundsätze, sondern örtlich und regional unterschiedliche Handlungsleitlinien. Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wird auferlegt, diese selbst zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. „Wer Kinder schützen will, arbeitet in einem Hochrisikobereich. Da sind Achtsamkeit, Mut und Verstand und permanentes Lernen angesagt, d.h. der Aufbau einer reflexiven Kommunikationskultur“ (Zitat: em. Prof. R. Wolff, Projekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz“). 3 Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII 3. Betreuung und Begleitung der insoweit erfahrenen Fachkräfte Eine weiterhin wichtige und kontinuierliche Arbeit bestand in der Begleitung, Beratung und Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkräfte. Auf Grund der gesetzlichen Vorgabe im § 8a SGB VIII sind in den unterschiedlichen Trägerstrukturen und –bereichen qualifizierte insoweit erfahrene Fachkräfte tätig. Je nach Trägerstruktur sind unterschiedlich viele dieser Fachkräfte eingesetzt. Sie treffen sich in trägerinternen Netzwerken bzw. Arbeitsgruppen und nehmen an der jährlichen Fachtagung teil. 4. Fortbildungskonzept Die Schutzfachkräfte entwickelten im Jahr 2009 für die insoweit erfahrenen Fachkräfte und für die Fachkräfte in den Einrichtungen ein praxisorientiertes Fortbildungskonzept. Diese Fortbildungsangebote wurden in den folgenden Jahren aufgrund der Erfahrungen, dem Bedarf und den Rückmeldungen der Teilnehmer/innen weiterentwickelt. Martin Kompa berichtet zum Thema Fortbildungen Folgende Module wurden von den Schutzfachkräften 2011 angeboten: • Schwieriges zur Sprache bringen • Kollegiale Beratung für Teams und trägerübergreifend • Diagnostik bei Kindeswohlgefährdung • Juristische Fragen im Bereich Kinderschutz (Datenschutz, etc.) • Prävention in der Jugendverbandsarbeit / Kinderschutz für Ehrenamtliche • System Jugendhilfe und Aufbau des Jugendamtes • Rolle der „insofern erfahrenen Fachkraft“ Erfreulicherweise ist die Nachfrage nach Fortbildungsangeboten weithin hoch. Trotz der hohen vielfältigen Belastung in den Einrichtungen nehmen sich einzelnen MitarbeiterInnen oder sogar ganze Teams Zeit für die Teilnahme an Fortbildungen zum Kinderschutz. Darüber hinaus wurde auch 2011 deutlich, dass durch die teilweise hohe Fluktuation in einzelnen Einrichtungen und bei den ehrenamtlich Tätigen ein wichtiges Angebot in der Vermittlung von Grundlagen und Verfahrenweisen im Kinderschutz in Bochum bleibt. 4 Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII Aber auch bei den „alten Hasen“ in den Einrichtungen zeigt sich ein Bedarf an „Auffrischungsveranstaltungen“, die auch gut besucht werden. Das zeigt, dass es auch in den nächsten Jahren wichtig bleibt, einen nicht unerheblichen Anteil des Stundenkontingentes der Schutzfachkräfte für den Fortbildungsbereich einzusetzen. 5. Teilnahme an Fortbildungen und Fachveranstaltungen Die einzelnen Mitglieder des Gremiums nahmen weiterhin je nach Schwerpunktsetzung an verschiedenen fachlichen Arbeitskreisen teil. So wurde regelmäßig der Kontakt zum GIB (Ganztag in Bochum) gehalten, im „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ mitgearbeitet und an den Sitzungen des “Interdisziplinären Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern“, teilgenommen. Die Schutzfachkräfte haben sich darüber hinaus individuell im Kinderschutz fortgebildet und an landesweiten Netzwerken und Arbeitskreisen teilgenommen. Die Erkenntnisse dieser unterschiedlichen Fachkreise fließen dann gebündelt wieder in den Qualitätszirkel ein. Der Teddy hat für den Kinderschutz in Bochum einen guten Wiedererkennungswert 6. Jahresveranstaltung für die insoweit erfahrenen Fachkräfte Am 27. Juni 2011 waren die insofern erfahrenen Fachkräfte aller Träger zum vierten Jahrestreffen eingeladen. Bei diesem Treffen wurde der Jahresbericht der Schutzfachkräfte und die Ergebnisse der Evaluation sowie die wichtigsten Neuerungen des Bundeskinderschutzgesetzes vorgestellt. Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautete: „Häusliche Gewalt in Bezug auf § 8a SGB VIII“. Jugendamtsleiter Dolf Mehring und die Leiterin des Bochumer Frauenhauses, Ulrike Langer, referierten aus den unterschiedlichen Blickwinkeln zu diesem Thema. ← Ulrike Langer Dorothée Köllner 5 → Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII Referent Jugendamtsleiter Dolf Mehring 7. Inobhutnahmen in Kindertageseinrichtungen Am 7. Februar 2011 fand ein Workshop zum Thema „Inobhutnahmen in Kindertageseinrichtungen“ mit den Schutzfachkräften, der Leiterin und einer weiteren Fachkraft des Sozialen Dienstes und TrägervertreterInnen der Kitas statt. Aus aktuellem Anlass sollte aus den Ergebnissen des Erfahrungsaustausches ein Leitfaden entwickelt werden, der neben den gesetzlichen Grundlagen die unterschiedlichen Aufgaben des Sozialen Dienstes und der Kindertageseinrichtungen und die daraus resultierenden Bedarfe und Verfahren beschreibt. Dieser Leitfaden wurde anschließend sowohl im Sozialen Dienst als auch mit den Kita-Leitungen diskutiert und abschließend beraten. Dieser Leitfaden soll zum gegenseitigen Verständnis und zur Handlungssicherheit aller Beteiligten beitragen und muss sich jetzt in der Praxis bewähren. 8. Evaluation – Kindeswohlgefährdung (KWG) Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation aller Kitas, Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Ambulanten Hilfezentren, Beratungsstellen und OGS geben wichtige Rückmeldungen für die Arbeit des Qualitätszirkels und sind ein wichtiger Hinweis darauf, was in der Praxis vor Ort bereits angekommen ist bzw. an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss. Positiv ist festzustellen, dass viele Einrichtungen im Kinderschutz auf einem guten Stand sind und sich an Fortbildungen aktiv beteiligen. Teilnahmen an Fortbildungen - Fachkräfte Bearbeitete § 8 a SGB VIII -Kindeswohlgefährdungsfälle in den Einrichtungen davon anteilig keine KWG davon anteilig mittlere KWG davon anteilig akute KWG InsoFa in Fällen eingeschaltet Meldung aus den Einrichtungen an den Sozialen Dienst des Jugendamtes 6 155 255 = 100 % 115 = 45 % 92 = 36 % 48 = 19% 105 147 Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII 9. Ausblick auf das Jahr 2012 Für das Jahr 2012 hat sich der Qualitätszirkel schwerpunktmäßig die folgenden Aufgabenbereiche vorgenommen: • Fortbildungen zum Thema neues Bundeskinderschutzgesetz für die unterschiedlichen Einrichtungen und Zielgruppen • Veranstaltung zum Thema Kindeswohlgefährdung in Hinblick auf Jugendliche • • • Fortbildungsangebote für die offene Ganztagsschulen 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz Einbeziehen weiterer Träger in das Bochumer Kinderschutzkonzept (Bahnhofsmission, Sozialstationen, Kinderverkehrsclub, Donum Vitae,....) Das bereitgestellte Stundenkontingent der Stadt Bochum für die Arbeit der Schutzfachkräfte ermöglicht die oben beschriebene wichtige Arbeit zur Sicherung und Weiterentwicklung des Bochumer Kinderschutzmodells. Ausriss aus den Ruhr Nachrichten Bochum 7