Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
2011Bericht der Bochumer Schutzfachkräfte JHA_1.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
26.12.14, 15:52
Aktualisiert
29.01.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
Bericht der Bochumer Schutzfachkräfte für 2011
Berichterstattung
Dorothée Köllner – Der Paritätische
Ruth Klein – Funke – Caritasverband Bochum/Katholische Einrichtungen Bochum
Martin Kompa – Diakonie Ruhr / Evangelischer Kirchenkreis Bochum
Ina Lingner – Diakonie Werk im Evangelischen Kirchenkreis Gelsenkirchen und
Wattenscheid
Sabine Radtke – AWO Ruhr Mitte/Bochum
Regine Hammerschmidt – Kinder- und Jugendring Bochum / AGOT Bochum
Heike Giehl - Fachberatung Kindertagesstätten der Stadt Bochum
Zusammenfassung und Redaktion
Peter Kraft – Beauftragter gemäß § 8a SGB VIII Jugendamt-Stadt Bochum und
Geschäftsführer des Arbeitskreises Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte
Der Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte,
auf dem Foto fehlt Dorothée Köllner
1. Grundsatz
Mit den sechs Bochumer Trägern/Trägerverbünde wurden im Jahre 2007 Verträge über den
Einsatz von „Schutzfachkräften“ abgeschlossen. Am 1. Januar 2008 nahmen die
Schutzfachkräfte ihre Arbeit auf und begleiten gemeinsam mit der beauftragten Fachkraft der
Stadt Bochum das System des Kinderschutzes in dieser Stadt. Im Folgenden werden die
Schwerpunkte der Arbeit des Jahres 2011 dargestellt.
2. Der Qualitätszirkel - Auftrag, Schwerpunkte und Netzwerke
Der Qualitätszirkel unterliegt der Steuerung durch den Kinderschutzbeauftragten der Stadt
Bochum beim Jugendamt. Der Qualitätszirkel setzt sich aus den freien Trägern und dem
1
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
Jugendamt Bochum zusammen. Die kontinuierliche Weitergabe von Informationen,
Instrumenten und Methoden an die Einrichtungen und Mitgliedsorganisationen sowie die
Evaluation der Alltagstauglichkeit ist fortwährend gewährleistet. Hieraus ergibt sich ein
kontinuierlicher Prozess zum Thema Kinderschutz in Bochum. Die fortlaufende
Überarbeitung der Arbeitsinstrumente, vor allem hinsichtlich des neuen
Bundeskinderschutzgesetzes, ist gegeben.
Darüber hinaus beschäftigte sich das Gremium in 2011 mit folgenden Schwerpunkten:
•
•
•
•
•
•
•
•
Schulung der Mitarbeiter/innen der OGS - Zusammenarbeit mit dem GIB
Neues Bundeskinderschutzgesetz
Einbeziehung der zur Insofa ausgebildeten Lehrerinnen in die Strukturen
Missbrauch in Institutionen
Jahrestreffen für die insofern erfahrenen Fachkräfte 2011 mit dem Thema „Häusliche
Gewalt“
Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kinderschutz
Evaluationsbögen 2010
Einbeziehung weiterer Einrichtungen / Träger in die Strukturen des Kinderschutzes
(Frauenhaus, Tagespflege, Übergangswohnheime, Krisenhilfe,...)
Der Qualitätszirkel tagt einmal im Monat (außer Sommerferien).
Darüber hinaus organisierten die Mitglieder des Qualitätszirkels folgende Veranstaltungen
bzw. nahmen aktiv daran teil:
07. Februar:
Fortbildung/Workshop zum Thema Inobhutnahme in Kitas, gesetzliche
Grundlagen sowie Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
28. Mai:
Aktions- und Informationsstand am Weltspieletag zur Imagekampagne
der Jugendämter rund um das Rathaus
27. Juni:
Jahrestreffen und Fachtag für alle aktiv beratenden insofern erfahrenen
Fachkräfte in Bochum
22. November:
Multiplikatorenschulung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz
29. November:
trägerübergreifende Fortbildung für Träger von OGS zu folgenden
Themen: gesetzliche Grundlagen, Verfahrensabläufe, Erkennen von
Kindeswohlgefährdung
Sabine Radtke, Maria Michalak und Ruth Klein-Funke auf dem Weltspieltag 2011
2
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
Grundschulen:
Sechs Lehrerinnen in Bochum wurden zur zertifizierten insofern erfahrenen Fachkraft
ausgebildet, die den Bezirken zugeordnet wurden. Sie sollen nach dem
„Überkreuzverfahren“ andere Grundschulen in ihrem Bereich beraten. Nach dem
„Tandemverfahren“ wurden die Lehrerinnen den Schutzfachkräften des Qualitätszirkels
zugeordnet.
Die Lehrerinnen werden zudem in die Strukturen des Qualitätszirkels einbezogen:
• durch regelmäßige - jährliche - Austauschtreffen,
• durch Aufnahme in den Email-Verteiler für die Zusendung vielfältiger Informationen und
Materialien,
• durch die Teilnahme am Jahrestreffen / Fortbildungen,
• durch die gemeinsame Durchführung von Fortbildungen im Schulbereich (OGS).
Austausch mit dem Sozialen Dienst
Der regelmäßige Austausch mit Ruth Piedboeuf-Schaper, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst,
Jugendamt Bochum, wurde auch in 2011 gepflegt. Die Zusammenarbeit und der fachliche
Austausch ist für den Qualitätszirkel sehr wichtig. Die unterschiedlichen Arbeitsfelder und
Professionen profitieren von der Kooperation und tragen zur Verbesserung der
Netzwerkarbeit im Kinderschutz bei.
Neues Bundeskinderschutzgesetz:
Während des vergangenen Jahres wurde das gesetzgebende Verfahren zum neuen
Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, verfolgt.
Insbesondere stand die Frage nach den Änderungen für die Einrichtungen der Jugendhilfe und
Verbände im Focus.
Kern des Gesetzes ist das durch Artikel 1 neu geschaffene Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG). Das KKG regelt, dass und auf welche Weise Eltern über
Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Es schafft
Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz. Zudem regelt das
KKG die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger
(beispielsweise durch Ärzt/innen und Lehrer/innen) bei Gefährdungen des Kindeswohls.
Es geht dabei insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards
für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz
vor Gewalt. Allerdings gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe (anders als etwa im
Gesundheitssystem) keine allgemein verbindlichen Grundsätze, sondern örtlich und regional
unterschiedliche Handlungsleitlinien. Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wird auferlegt,
diese selbst zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.
„Wer Kinder schützen will, arbeitet in einem Hochrisikobereich. Da sind Achtsamkeit, Mut
und Verstand und permanentes Lernen angesagt, d.h. der Aufbau einer reflexiven
Kommunikationskultur“ (Zitat: em. Prof. R. Wolff, Projekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im
Kinderschutz“).
3
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
3. Betreuung und Begleitung der insoweit erfahrenen Fachkräfte
Eine weiterhin wichtige und kontinuierliche Arbeit bestand in der Begleitung, Beratung und
Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkräfte. Auf Grund der gesetzlichen Vorgabe im
§ 8a SGB VIII sind in den unterschiedlichen Trägerstrukturen und –bereichen qualifizierte
insoweit erfahrene Fachkräfte tätig. Je nach Trägerstruktur sind unterschiedlich viele dieser
Fachkräfte eingesetzt. Sie treffen sich in trägerinternen Netzwerken bzw. Arbeitsgruppen und
nehmen an der jährlichen Fachtagung teil.
4. Fortbildungskonzept
Die Schutzfachkräfte entwickelten im Jahr 2009 für die insoweit erfahrenen Fachkräfte und
für die Fachkräfte in den Einrichtungen ein praxisorientiertes Fortbildungskonzept. Diese
Fortbildungsangebote wurden in den folgenden Jahren aufgrund der Erfahrungen, dem Bedarf
und den Rückmeldungen der Teilnehmer/innen weiterentwickelt.
Martin Kompa berichtet zum Thema Fortbildungen
Folgende Module wurden von den Schutzfachkräften 2011 angeboten:
• Schwieriges zur Sprache bringen
• Kollegiale Beratung für Teams und trägerübergreifend
• Diagnostik bei Kindeswohlgefährdung
• Juristische Fragen im Bereich Kinderschutz (Datenschutz, etc.)
• Prävention in der Jugendverbandsarbeit / Kinderschutz für Ehrenamtliche
• System Jugendhilfe und Aufbau des Jugendamtes
• Rolle der „insofern erfahrenen Fachkraft“
Erfreulicherweise ist die Nachfrage nach Fortbildungsangeboten weithin hoch. Trotz der
hohen vielfältigen Belastung in den Einrichtungen nehmen sich einzelnen MitarbeiterInnen
oder sogar ganze Teams Zeit für die Teilnahme an Fortbildungen zum Kinderschutz.
Darüber hinaus wurde auch 2011 deutlich, dass durch die teilweise hohe Fluktuation in
einzelnen Einrichtungen und bei den ehrenamtlich Tätigen ein wichtiges Angebot in der
Vermittlung von Grundlagen und Verfahrenweisen im Kinderschutz in Bochum bleibt.
4
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
Aber auch bei den „alten Hasen“ in den Einrichtungen zeigt sich ein Bedarf an
„Auffrischungsveranstaltungen“, die auch gut besucht werden.
Das zeigt, dass es auch in den nächsten Jahren wichtig bleibt, einen nicht unerheblichen
Anteil des Stundenkontingentes der Schutzfachkräfte für den Fortbildungsbereich einzusetzen.
5. Teilnahme an Fortbildungen und Fachveranstaltungen
Die einzelnen Mitglieder des Gremiums nahmen weiterhin je nach Schwerpunktsetzung an
verschiedenen fachlichen Arbeitskreisen teil. So wurde regelmäßig der Kontakt zum GIB
(Ganztag in Bochum) gehalten, im „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ mitgearbeitet und
an den Sitzungen des “Interdisziplinären Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und
Misshandlungen an Kindern“, teilgenommen. Die Schutzfachkräfte haben sich darüber hinaus
individuell im Kinderschutz fortgebildet und an landesweiten Netzwerken und Arbeitskreisen
teilgenommen.
Die Erkenntnisse dieser unterschiedlichen Fachkreise fließen dann gebündelt wieder in den
Qualitätszirkel ein.
Der Teddy hat für den Kinderschutz in Bochum einen guten Wiedererkennungswert
6. Jahresveranstaltung für die insoweit erfahrenen Fachkräfte
Am 27. Juni 2011 waren die insofern erfahrenen Fachkräfte aller Träger zum vierten
Jahrestreffen eingeladen. Bei diesem Treffen wurde der Jahresbericht der Schutzfachkräfte
und die Ergebnisse der Evaluation sowie die wichtigsten Neuerungen des
Bundeskinderschutzgesetzes vorgestellt. Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautete:
„Häusliche Gewalt in Bezug auf § 8a SGB VIII“. Jugendamtsleiter Dolf Mehring und die
Leiterin des Bochumer Frauenhauses, Ulrike Langer, referierten aus den unterschiedlichen
Blickwinkeln zu diesem Thema.
← Ulrike Langer
Dorothée Köllner
5
→
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
Referent Jugendamtsleiter Dolf Mehring
7. Inobhutnahmen in Kindertageseinrichtungen
Am 7. Februar 2011 fand ein Workshop zum Thema „Inobhutnahmen in
Kindertageseinrichtungen“ mit den Schutzfachkräften, der Leiterin und einer weiteren
Fachkraft des Sozialen Dienstes und TrägervertreterInnen der Kitas statt. Aus aktuellem
Anlass sollte aus den Ergebnissen des Erfahrungsaustausches ein Leitfaden entwickelt
werden, der neben den gesetzlichen Grundlagen die unterschiedlichen Aufgaben des Sozialen
Dienstes und der Kindertageseinrichtungen und die daraus resultierenden Bedarfe und
Verfahren beschreibt. Dieser Leitfaden wurde anschließend sowohl im Sozialen Dienst als
auch mit den Kita-Leitungen diskutiert und abschließend beraten. Dieser Leitfaden soll zum
gegenseitigen Verständnis und zur Handlungssicherheit aller Beteiligten beitragen und muss
sich jetzt in der Praxis bewähren.
8. Evaluation – Kindeswohlgefährdung (KWG)
Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation aller Kitas, Kinder- und Jugendfreizeithäuser,
Ambulanten Hilfezentren, Beratungsstellen und OGS geben wichtige Rückmeldungen für die
Arbeit des Qualitätszirkels und sind ein wichtiger Hinweis darauf, was in der Praxis vor Ort
bereits angekommen ist bzw. an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss. Positiv ist
festzustellen, dass viele Einrichtungen im Kinderschutz auf einem guten Stand sind und sich an
Fortbildungen aktiv beteiligen.
Teilnahmen an Fortbildungen - Fachkräfte
Bearbeitete § 8 a SGB VIII -Kindeswohlgefährdungsfälle in den Einrichtungen
davon anteilig keine KWG
davon anteilig mittlere KWG
davon anteilig akute KWG
InsoFa in Fällen eingeschaltet
Meldung aus den Einrichtungen an den Sozialen Dienst des Jugendamtes
6
155
255 = 100 %
115 = 45 %
92 = 36 %
48 = 19%
105
147
Arbeitskreis Bochumer Schutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
9. Ausblick auf das Jahr 2012
Für das Jahr 2012 hat sich der Qualitätszirkel schwerpunktmäßig die folgenden
Aufgabenbereiche vorgenommen:
•
Fortbildungen zum Thema neues Bundeskinderschutzgesetz für die unterschiedlichen
Einrichtungen und Zielgruppen
•
Veranstaltung zum Thema Kindeswohlgefährdung in Hinblick auf Jugendliche
•
•
•
Fortbildungsangebote für die offene Ganztagsschulen
2. Bochumer Kinderschutzkonferenz
Einbeziehen weiterer Träger in das Bochumer Kinderschutzkonzept (Bahnhofsmission,
Sozialstationen, Kinderverkehrsclub, Donum Vitae,....)
Das bereitgestellte Stundenkontingent der Stadt Bochum für die Arbeit der Schutzfachkräfte
ermöglicht die oben beschriebene wichtige Arbeit zur Sicherung und Weiterentwicklung des
Bochumer Kinderschutzmodells.
Ausriss aus den Ruhr Nachrichten Bochum
7