Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 15:55
Aktualisiert
29.01.18, 18:15
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
IV/R (20 58)
Vorlage Nr.: 20121276
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Kreativ.Quartiere RUHR: hier Beteiligung an der „european centre for creative economy GmbH„
(ecce)
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
31.08.2012
05.09.2012
13.09.2012
Anlagen
Gesellschaftsvertrag
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
IV/R (20 58)
Vorlage Nr.: 20121276
Einleitung
Die nachfolgende Beschlussvorlage wird im vierten Quartal 2012 textgleich den Räten der Städte
Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Essen sowie möglicherweise Duisburg und den
Gremien der Wirtschaftförderung Metropole Ruhr GmbH zur Entscheidung vorgelegt.
Anmerkungen des (Bochumer) Kulturdezernates werden deshalb hier in diesem einleitenden
Kapitel zusammengefasst, um den regional abgestimmten und somit gemeinsamen Vorlage- und
Beschlusstext für die Räte der Städte nicht zu berühren.
Die Entwicklung der Kreativ.Quartiere RUHR durch eine gezielte Förderung ist eines der
wesentlichen Nachfolge-Projekte der RUHR.2010 – Kulturhauptstadt Europas und auch
Bestandteil der durch das „Ruhrparlament“, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes
Ruhr beschlossene „Nachhaltigkeitsstrategie“. Sie ist auch Teil der strukturellen, kulturfachlichen
und organisatorischen Vereinbarungen zwischen dem Land NW – vertreten durch das Ministerium
für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport- und dem RVR. Diese Verabredungen beinhalten
auch die Zusage des Landes NW, nicht nur die Personal- und Sachkosten der ecce GmbH zu
tragen, sondern auch – nach erfolgten regionalen Konsens, welcher durch die ecce moderiert wird
- den Akteuren in den Kreativ.Quartieren der Metropole Ruhr Fördermittel vorerst in den Jahren
2012 -2015 zuzuwenden.
Das Kulturdezernat erörtert derzeit mit der ecce und dem zuständigen Ministerium einerseits und
andererseits mit den Akteuren in den Bochumer Kreativquartieren ggfs. förderungswürdige
Projekte. Bochums ViktoriaQuartier profitierte als eines der ersten Quartiere von dieser
Nachhaltigkeitsstrategie, so erfolgte die Förderung des Musikzentrums Bochum, um die
Entwicklung des ViktoriaQuartiers als eines der Kreativ.Quartiere RUHR zu befördern, wie es auch
in der Beschlussvorlage zur Realisierung des Musikzentrum vom 09.03.2011 zum Ausdruck
gebracht wurde.
Das ViktoriaQuartierBochum hat zwischenzeitlich seine im Grundsatzbeschluss des Rates zum
Viktoriaquartier vom 25.08.2008 formulierten räumlichen Grenzen überschritten und umfasst
aktuell die Stadtteile Griesenbruch mit „kreativen“ Schwerpunkten am Springerplatz und an der
Rottstrasse, das so genannte „Viertelvor“ und das Areal links und rechts der Viktoriastraße bzw.
der Königsallee, beginnend an der Christuskirche bis zum Schauspielhaus mit den bekannten
Schwerpunkten. Diese Begrenzung ist nach allseitiger Auffassung nicht statisch, sondern abhängig
von den teilweise nichtplanbaren Entwicklungen in kreativen Quartieren.
Das zweite KreativQuatier in Bochum umfasst unter dem Titel Campus Zeche Springorum die
Fläche der Zeche Bochum sowie den Innovationspark Springorum. Für dieses Areal bestehen
Überlegungen, die jedoch noch Entscheidungen des Landes NW erfordern.
Die Formulierung weiterer Kreativ.Quartiere ist denkbar. Ein potentieller Standort ist das
Kulturwerk Lothringen / das Kulturmagazin Lothringen.
Mit der Beteiligung an der ecce verfügen die Städte mit Kreativ.Quartieren über die Möglichkeit,
sich zu ihren Initiativen regional zu vereinbaren und gemeinschaftlich zum Wohle der
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Metropolregion RUHR zu agieren. Dies wird vorbehaltlos vom Kulturdezernat der Stadt Bochum
begrüßt.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist der Meinungsbildungsprozess der Stadt Duisburg zur
Beteiligung noch nicht abgeschlossen. Insoweit ist unklar, ob auch Duisburg sich beteiligt. Aus
diesem Grund wird der gemeinschaftliche Beschlusstext durch das Kulturdezernat dahingehend
geändert, dass optional die Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Oberhausen und somit
auch Bochum 12 v.H. der Geschäftsanteile, statt wie regional vereinbart 10 v.H., übernehmen und
somit eine Stammeinlage in Höhe von einmalig 3000 Euro leisten. Diese die 10 v.H.
übersteigenden Anteile an der ecce GmbH könnten bei Bedarf an die Stadt Duisburg veräußert
werden. Des Weiteren liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch kein entsprechend den
regionalen Absprachen geänderter Gesellschaftervertrag vor. Als Platzhalter und zur allgemeinen
Information ist deshalb der bisherige Gesellschaftervertrag beigefügt. Dieser wird im Gremienweg
unverzüglich ausgetauscht, sobald ein neuer Gesellschaftervertrag vorliegt.
Nachfolgend nunmehr der angesprochene gemeinsame Vorlagen- und Beschlusstext.
Sachverhalt
Die „european centre for creative economy GmbH“ (ecce) wurde Ende 2011 durch die Stadt
Dortmund gegründet. Die Ursprünge der GmbH liegen in dem aus der RUHR.2010 GmbH
hervorgegangenen Institut ecce, das bereits früh angetreten ist, Projekte und Impulse der
Kulturhauptstadt Europas 2010 im Bereich der Kreativwirtschaft in nachhaltige Entwicklungen zu
überführen. Die Stadt Dortmund hat sich auf Basis ihrer Aktivitäten im „Dortmunder U – Zentrum
für Kunst und Kreativität“ als Ankergründer der ecce GmbH zur Verfügung gestellt.
Die Aufgaben- und Projektbereiche der ecce GmbH haben eine hohe regionale Relevanz und auch
unmittelbare Bezüge zu Planungen und Vorhaben einzelner Kommunen (z.B. Entwicklung
Kreativ.Quartiere). Deshalb war von Beginn an geplant, dass weitere Kommunen und die
Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) Gesellschafter von ecce werden. Die Beteiligung
kommunaler und regionaler Akteure steht für den Willen, die Aktivitäten der ecce GmbH im
regionalen Konsens zu entwickeln und umzusetzen.
Gesellschafterstruktur
Neben der Stadt Dortmund beabsichtigen die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen und
Oberhausen (evtl. Duisburg), sich an der ecce GmbH zu beteiligen. In interkommunalen
Gesprächen wurde gemeinsam mit der wmr ein „paritätisches Beteiligungsmodell“ entwickelt,
wonach alle Kommunen, einschließlich der Stadt Dortmund, mit jeweils gleichen Anteilen (10%) in
der Gesellschaft vertreten sind. Die wmr wird als regionaler Akteur 20% der Gesellschafteranteile
erwerben, weitere 20 Prozent sollen durch regionale Partner aus dem wissenschaftlichen Bereich
(z.B. Folkwang Universität der Künste) gehalten werden.
Organe der ecce GmbH sind die Geschäftsführung, das Kuratorium, welches die Aufgaben eines
Aufsichtsrates wahrnimmt, sowie die Gesellschafterversammlung. Der Erwerb von
Gesellschafteranteilen erfolgt unter der Maßgabe, dass den Gesellschaftern durch Änderung des
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Gesellschaftsvertrages ein angemessener Einfluss im Kuratorium eingeräumt wird. Neben den
Gesellschaftern wird das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin im Kuratorium vertreten sein.
Der Sitz der Gesellschaft bleibt Dortmund, eine Verlegung wird künftig nur im Einvernehmen der
Gesellschafter möglich sein.
Gesellschaftszweck
Die ecce GmbH ist Trägerin des Instituts „european centre for creative economy“ und betreibt als
solche die Förderung von Kunst und Kultur. Zeck der ecce GmbH ist es, die Erfolge der
Kulturhauptstadt RUHR.2010 mit Wandel durch Kultur nachhaltig abzusichern, die Kultur- und
Kreativwirtschaft der Metropole Ruhr zu fördern und deren europäische Potenziale
weiterzuentwickeln.
Die ecce GmbH verwirklicht diesen Zweck durch
die Entwicklung und Umsetzung integrativer Strategien auf städtischer, regionaler und
europäischer Ebene, die die Bereiche Kultur und Kreativwirtschaft mit den Bereichen
Kultur, Ökonomie, Bildung und Wissenschaft verbinden;
strukturbildende Fördermaßnahmen und modellhafte Projekte, die die kulturellen Impulse
und die Marktstrukturen in der Kultur- und Kreativwirtschaft Ruhr stärken;
die Erschließung europäischer Potenziale für die Akteure in der Metropole Ruhr einerseits
und die Positionierung der Metropole Ruhr im Europa der Kultur- und Kreativstädte
andererseits;
die Profilierung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Nachfolge der Kulturhauptstadt
RUHR.2010 als eine modellhafte Region für den Strukturwandel von der Industrie- zur
Wissensgesellschaft.
Aufgaben der Gesellschaft sind dabei insbesondere
die Fortführung der Projekte Kreativ.Quartiere, Labkultur TV (vormals 2010lab.tv), Forum
d`Avignon Ruhr, Creative Industries Policy Award (CIPA) und die regionale Info- und
Serviceplattform Kreativ.Quartiere.de sowie
die Konzeption und Durchführung von Projekten und Forschungen zur Förderung und
europäischen Vernetzung der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropole Ruhr und der
Ausbau europäischer Netzwerke zur Debatte und Gestaltung der rechtlichen und
politischen Rahmenbedingungen für die Kreativwirtschaft Ruhr sowie die Antragsstellung
und Vermittlung von Anträgen an die Städte im Ruhrgebiet z.B. zur Erschließung
europäischer Potentiale und Förderungen für die Region, insbesondere der neuen
Förderprogramme ab 2014 (DG Regio „Smart Specialization“; DG Culture „Creative
Europe“).
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Finanzierung und Risikoabwägung
Die ecce GmbH ist nicht darauf angelegt, Gewinne zu erzielen. Die Gesellschaft wird sich zu
wesentlichen Teilen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren. Darüber hinaus können
Gelder für Projektfinanzierung und Forschungsaufträge eingeworben werden. Die Gesellschaft
wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich erzielter Überschüsse ausschließlich für
satzungsgemäße Zwecke verwenden.
In dem verabschiedeten Konzept zur Nachhaltigkeit der Kulturhauptstadtjahres „Kulturmetropole
Ruhr – Perspektiven nach dem Kulturhauptstadtjahr“ ist die Grundfinanzierung der ecce GmbH mit
jährlich 300.000 € für drei Jahre enthalten.
Ecce finanziert – neben dem Kernpersonal – Kosten und Personal aus Projektförderungen, die
künftig eingeworben werden. Personal wird insoweit nur bei Kosten- und Förderdeckung auf- bzw.
abgebaut. Für die einzelnen Projekte entstehen Aufwendungen nur dann, wenn eine
Finanzierungszusage der Projekte verbindlich vorliegt, dadurch entstehen der GmbH keine
Risiken.
Sollten die Kosten des Kernpersonals sowie die Grundkosten nach Ablauf der für drei Jahre
gesicherten Finanzierung nicht mehr durch die Mittel des Landes NRW und des RVR oder anderer
Erlösquellen gedeckt werden, behalten sich die Gesellschafter vor, die Gesellschaft aufzulösen.
Insofern werden keine Anschlussfinanzierungskosten entstehen. Eine Nachschlusspflicht für die
Gesellschafter wird über eine Regelung im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Bezeichnung der Vorlage
Kreativ.Quartiere RUHR: hier Beteiligung an der „european centre for creative economy GmbH„
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Der Rat der Stadt Bochum stimmt einer Beteiligung an der ecce GmbH entsprechend des
dargelegten Beteiligungsmodells zu.
Die Stadt Bochum übernimmt dementsprechend eine Stammeinlage in Höhe von 3000,- € (12 v.H
des Stammkapitals). Soweit auch die Stadt Duisburg eine Beteiligung an der ecce GmbH
beschließt, wird die Verwaltung ermächtigt, einen geringeren Geschäftsanteil in Höhe von 2.500,€ (10 v.H. des Stammkapitals) zu erwerben. Des Weiteren wird sie ermächtigt, 2 v.H. des
Stammkapitals der ecce GmbH zu einen späteren Zeitpunkt an die Stadt Duisburg zu veräußern.
Voraussetzung für die Beteiligung ist eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages,
durch welche den Gesellschaftern insbesondere ein angemessener Einfluss im Kuratorium der
ecce GmbH eingeräumt wird.
Zum Vertreter der Stadt Bochum in die Gesellschafterversammlung und in das Kuratorium wird
Herr Michael Townsend ernannt; zu seinem Vertreter wird Herr Thomas Sichelt ernannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung der Beteiligung notwendigen Schritte
einzuleiten.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.