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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
26.12.14, 16:00
Aktualisiert
29.01.18, 13:38

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20120589 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage NKF-Gesamtabschluss für die Stadt Bochum zum 31.12.2010 hier: Gesamtabschlussrichtlinie Beschlussvorschriften § 116 GO NRW i.V.m. § 49 GemHVO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 29.03.2012 26.04.2012 Anlagen Gesamtabschlussrichtlinie Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20120589 Anlass Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Land NordrheinWestfalen wird spätestens zum 31.12.2010 die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW i.V.m. § 49 GemHVO NRW erforderlich. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, ein tatsächliches Bild der kommunalen Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aufzuzeigen. Hierzu sollen, analog zu einem Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die ausgegliederten verselbständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengefasst dargestellt werden. Die Sicherstellung und Verbesserung der interkommunalen Vergleichbarkeit der städtischen „Konzerne“ kann als ein weiteres Ziel des Gesamtabschlusses genannt werden. Aus der Heterogenität der beteiligten verselbständigten Aufgabenbereiche und einer Vielzahl von bestehenden unterschiedlichen Aufgaben, Anforderungen und Rechnungslegungsnormen, resultieren diverse Informations- und Steuerungsdivergenzen, sowie konzerninterner Anpassungsund Regelungsbedarf. Um die konzernweite Einheitlichkeit sowie ordnungsgemäße und zielorientierte Aufstellung des Gesamtabschlusses zu gewährleisten, ist es erforderlich, alle notwendigen Anweisungen, Regelungen und Informationen in einer Gesamtabschlussrichtlinie verbindlich für die zu konsolidierenden Aufgabenbereiche vorzugeben. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert den Aufbau und kontinuierliche Pflege eines konsistenten und detaillierten Berichtssystems innerhalb des Konzerns. Das Modellprojekt „NKFGesamtabschluss“ des Landes NRW gibt daher die Empfehlung, eine Gesamtabschlussrichtlinie für den „Konzern Kommune“ zu entwickeln, die die grundsätzlichen Anweisungen und Ausführungsbestimmungen beinhalten soll. Inhalt der Gesamtabschlussrichtlinie Neben den einleitenden Angaben zu Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie wird zunächst auf die normativen Grundlagen kommunaler Gesamtrechnungslegung eingegangen. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Aufstellungs- und Prüfungsmodalitäten, notwendigen Bestandteilen, Geltungsbereich sowie den zu beachtenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung werden umfassend aufgeführt und mit entsprechenden Anlagen vervollständigt. Ferner wird in der Richtlinie auf den organisatorischen Aufbau des Aufstellungsprozesses eingegangen. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wurden konkrete Festlegungen und Abgrenzungen vorgenommen sowie ergänzende Angaben bezüglich der technischen Unterstützung und des Ablaufs (Umsetzungsplan) angeführt. Der zentrale und wichtigste Abschnitt der Richtlinie ist die Leitlinie zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum. Diese beinhaltet konkrete umsetzungsrelevante Informationen sowohl für die Kernverwaltung als auch für die einzubeziehenden Unternehmen/Aufgabenbereiche. Die auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichteten Vorgaben Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20120589 bezüglich der zu liefernden Informationen und des evtl. anfallenden Anpassungsbedarfs finden hier besondere Beachtung. Im Fokus der Leitlinie stehen die Vorbereitungsarbeiten auf Ebene der Einzelabschlüsse. Neben den Angaben zur Abgrenzung und Zusammensetzung des Konsolidierungskreises werden auch Regelungen zu konzerninternen Saldenabstimmungen und zum Formular- und Meldewesen getroffen. Sämtliche Anforderungen im Interesse der Einheitstheorie hinsichtlich Abschlussstichtag, Ausweis, Ansatz und Bewertung einschließlich zulässiger Ausnahmen und Ermessenspielräume werden umfassend dargestellt. Zusätzlich werden die Konsolidierungsarten und –methoden beschrieben und Hinweise auf die Behandlung von bestimmten Sachverhalten (latente Steuern) gegeben. Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Übersichtlichkeit wurden den Ausführungen der Richtlinie Anlagen in Form von grafischen Darstellungen und Textdokumenten beigefügt. Die Gesamtabschlussrichtlinie sowie die ihr beigefügten Anlagen müssen im Laufe der Abschlusserstellung bedarfsgerecht aktualisiert, fortlaufend entwickelt und aus den gewonnenen Erkenntnissen ergänzt bzw. ggf. verändert werden. Soweit in der Richtlinie für bestimmte Sachverhalte keine Erläuterungen enthalten sind, gelten die Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW. Regelungslücken in den haushalts- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften sind unter Hinzuziehung der Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung auszulegen. Die Gesamtabschlussrichtlinie ist auf den ersten zu erstellenden Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 verbindlich anzuwenden. Kreis der einzubeziehenden Unternehmen Folgende Unternehmen bzw. eigenbetriebsähnliche Gesamtabschluss vollständig einbezogen: - Einrichtungen Stadtwerke Bochum GmbH Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH Bochum Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH USB Umweltservice Bochum GmbH evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH Bochum-Gelsenkirchener Stadtbahnverpachtungs-GbR Schauspielhaus Bochum AöR Alten- und Pflegeheime der Stadt Bochum Zentrale Dienste der Stadt Bochum werden in den Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20120589 Folgende Unternehmen werden in den Gesamtabschluss mit ihrem anteiligen Eigenkapital einbezogen: - Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co.Holding KG VBW Bauen und Wohnen GmbH PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG Trianel GmbH rku.it GmbH TMR Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet GmbH Alle übrigen Beteiligungsunternehmen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten (aus den Einzelabschlüssen) in den Gesamtabschluss einbezogen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20120589 Bezeichnung der Vorlage NKF-Gesamtabschluss für die Stadt Bochum zum 31.12.2010 hier: Gesamtabschlussrichtlinie Die Gesamtabschlussrichtlinie wird beschlossen und in Kraft gesetzt. TOP/akt. Beratung