Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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97 kB
Erstellt
26.12.14, 16:00
Aktualisiert
29.01.18, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20120589
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
NKF-Gesamtabschluss für die Stadt Bochum zum 31.12.2010
hier: Gesamtabschlussrichtlinie
Beschlussvorschriften
§ 116 GO NRW i.V.m. § 49 GemHVO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
29.03.2012
26.04.2012
Anlagen
Gesamtabschlussrichtlinie
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20120589
Anlass
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Land NordrheinWestfalen wird spätestens zum 31.12.2010 die Aufstellung eines kommunalen
Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW i.V.m. § 49 GemHVO NRW erforderlich. Ziel des
Gesamtabschlusses ist es, ein tatsächliches Bild der kommunalen Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage aufzuzeigen. Hierzu sollen, analog zu einem Konzernabschluss in
der Privatwirtschaft, die ausgegliederten verselbständigten Aufgabenbereiche mit der
Kernverwaltung zusammengefasst dargestellt werden. Die Sicherstellung und Verbesserung der
interkommunalen Vergleichbarkeit der städtischen „Konzerne“ kann als ein weiteres Ziel des
Gesamtabschlusses genannt werden.
Aus der Heterogenität der beteiligten verselbständigten Aufgabenbereiche und einer Vielzahl von
bestehenden unterschiedlichen Aufgaben, Anforderungen und Rechnungslegungsnormen,
resultieren diverse Informations- und Steuerungsdivergenzen, sowie konzerninterner Anpassungsund Regelungsbedarf. Um die konzernweite Einheitlichkeit sowie ordnungsgemäße und
zielorientierte Aufstellung des Gesamtabschlusses zu gewährleisten, ist es erforderlich, alle
notwendigen Anweisungen, Regelungen und Informationen in einer Gesamtabschlussrichtlinie
verbindlich für die zu konsolidierenden Aufgabenbereiche vorzugeben.
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert den Aufbau und kontinuierliche Pflege eines
konsistenten und detaillierten Berichtssystems innerhalb des Konzerns. Das Modellprojekt „NKFGesamtabschluss“ des Landes NRW gibt daher die Empfehlung, eine Gesamtabschlussrichtlinie
für den „Konzern Kommune“ zu entwickeln, die die grundsätzlichen Anweisungen und
Ausführungsbestimmungen beinhalten soll.
Inhalt der Gesamtabschlussrichtlinie
Neben den einleitenden Angaben zu Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie wird
zunächst auf die normativen Grundlagen kommunaler Gesamtrechnungslegung eingegangen. Die
gesetzlichen Vorgaben zu den Aufstellungs- und Prüfungsmodalitäten, notwendigen Bestandteilen,
Geltungsbereich
sowie
den
zu
beachtenden
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Gesamtrechnungslegung werden umfassend aufgeführt und mit entsprechenden Anlagen
vervollständigt.
Ferner wird in der Richtlinie auf den organisatorischen Aufbau des Aufstellungsprozesses
eingegangen. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wurden konkrete
Festlegungen und Abgrenzungen vorgenommen sowie ergänzende Angaben bezüglich der
technischen Unterstützung und des Ablaufs (Umsetzungsplan) angeführt.
Der zentrale und wichtigste Abschnitt der Richtlinie ist die Leitlinie zur Aufstellung des
Gesamtabschlusses der Stadt Bochum. Diese beinhaltet konkrete umsetzungsrelevante
Informationen sowohl für die Kernverwaltung als auch für die einzubeziehenden
Unternehmen/Aufgabenbereiche. Die auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichteten Vorgaben
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bezüglich der zu liefernden Informationen und des evtl. anfallenden Anpassungsbedarfs finden hier
besondere Beachtung.
Im Fokus der Leitlinie stehen die Vorbereitungsarbeiten auf Ebene der Einzelabschlüsse. Neben
den Angaben zur Abgrenzung und Zusammensetzung des Konsolidierungskreises werden auch
Regelungen zu konzerninternen Saldenabstimmungen und zum Formular- und Meldewesen
getroffen. Sämtliche Anforderungen im Interesse der Einheitstheorie hinsichtlich
Abschlussstichtag, Ausweis, Ansatz und Bewertung einschließlich zulässiger Ausnahmen und
Ermessenspielräume werden umfassend dargestellt. Zusätzlich werden die Konsolidierungsarten
und –methoden beschrieben und Hinweise auf die Behandlung von bestimmten Sachverhalten
(latente Steuern) gegeben.
Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Übersichtlichkeit wurden den Ausführungen der
Richtlinie Anlagen in Form von grafischen Darstellungen und Textdokumenten beigefügt.
Die Gesamtabschlussrichtlinie sowie die ihr beigefügten Anlagen müssen im Laufe der
Abschlusserstellung bedarfsgerecht aktualisiert, fortlaufend entwickelt und aus den gewonnenen
Erkenntnissen ergänzt bzw. ggf. verändert werden. Soweit in der Richtlinie für bestimmte
Sachverhalte keine Erläuterungen enthalten sind, gelten die Vorschriften der GO NRW und der
GemHVO NRW. Regelungslücken in den haushalts- bzw. handelsrechtlichen Vorschriften sind
unter Hinzuziehung der Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung auszulegen.
Die Gesamtabschlussrichtlinie ist auf den ersten zu erstellenden Gesamtabschluss zum Stichtag
31.12.2010 verbindlich anzuwenden.
Kreis der einzubeziehenden Unternehmen
Folgende Unternehmen bzw. eigenbetriebsähnliche
Gesamtabschluss vollständig einbezogen:
-
Einrichtungen
Stadtwerke Bochum GmbH
Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Holding für Versorgung und Verkehr GmbH
Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH
Bochum Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH
USB Umweltservice Bochum GmbH
evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH
nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Bochum-Gelsenkirchener Stadtbahnverpachtungs-GbR
Schauspielhaus Bochum AöR
Alten- und Pflegeheime der Stadt Bochum
Zentrale Dienste der Stadt Bochum
werden
in
den
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Folgende Unternehmen werden in den Gesamtabschluss mit ihrem anteiligen Eigenkapital
einbezogen:
-
Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co.Holding KG
VBW Bauen und Wohnen GmbH
PN Biomasseheizkraftwerk Papenburg GmbH & Co. KG
Trianel GmbH
rku.it GmbH
TMR Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Alle übrigen Beteiligungsunternehmen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten (aus
den Einzelabschlüssen) in den Gesamtabschluss einbezogen.
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Bezeichnung der Vorlage
NKF-Gesamtabschluss für die Stadt Bochum zum 31.12.2010
hier: Gesamtabschlussrichtlinie
Die Gesamtabschlussrichtlinie wird beschlossen und in Kraft gesetzt.
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