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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
26.12.14, 16:11
Aktualisiert
29.01.18, 17:56

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20121126 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Verlagerung der Hermann-Gmeiner-Schule, Gahlensche Str. 204 b, 44809 Bochum hier: Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Beschlussvorschriften Bezug: Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20121035 Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.06.2012 19.06.2012 20.06.2012 28.06.2012 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20121126 1. Einleitung Mit Beschlussvorlage Nr. 20121035 hat die Verwaltung die Verlagerung der HermannGmeiner-Schule zum Beginn des Schuljahres 2012/13 (01.08.2012) zum Schulstandort Fahrendeller Str. 25, 44787 Bochum, vorgeschlagen. Diese schulorganisatorische Maßnahme ist erforderlich, da eine ausreichende Schulraumversorgung für die HermannGmeiner-Schule und die sich im gleichen Gebäude befindliche Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte am Standort Gahlensche Str. 204 b nicht möglich ist. Die Hermann-Gmeiner-Schule wird im kommenden Schuljahr in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 von ca. 210 Schülerinnen und Schülern in 9 (max. 10 Klassen) besucht werden, die Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte in den Jahrgangsstufen 5 und 6 von ca. 180 Schülerinnen und Schülern in 8 Klassen. Für beide Schulen stehen bei insgesamt 10 Klassenräumen dann am Standort Gahlensche Str. 204 b, 44809 Bochum, keine ausreichenden Klassen- und Mehrzweckräume mehr zur Verfügung. In der Beschlussvorlage Nr. 20121035 wurde die Notwendigkeit zur Verlagerung der HermannGmeiner-Schule ausführlich begründet, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Der Beschluss zur Verlagerung der Hermann-Gmeiner-Schule an den Standort Fahrendeller Str. 25 (Beschlussvorlage Nr. 20121035) stellt einen vom Rat der Stadt erlassenen Verwaltungsakt dar, nach dessen Bekanntgabe gemäß ' 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO eine Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hat. Diese entfällt allerdings nach ' 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung besonders angeordnet wird. Allerdings muss dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, das gemäß ' 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unter 2.1 dieser Vorlage schriftlich begründet wird. Die Schulverwaltung schlägt vor, einen solchen Beschluss über die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß ' 80 VwGO zu fassen, da sie den benötigten Schulraum zum Beginn des Schuljahres 2012/13 anderweitig nicht geeignet zur Verfügung stellen kann. Darüber hinaus ist für die Betroffenen (Eltern, Schule, Schulaufsicht, Träger der pädagogischen Übermittagbetreuung und Schulverwaltung) zum frühestmöglichen Zeitpunkt Planungssicherheit zu schaffen. 2.1 Begründung Die sachliche und zeitliche Notwendigkeit der Verlagerung der Hermann-Gmeiner-Schule ist in der Bezugsvorlage Nr. 20121035 ausführlich begründet worden. Das Schulverwaltungsamt kann an keiner anderen Bochumer Schule den für die Fortführung des Schulunterrichts der Hermann-Gmeiner-Schule erforderlichen geeigneten Schulraum zur Verfügung stellen. Das trifft auch auf die vorübergehend errichtete Dependance der Hermann-Gmeiner-Schule am Standort Braunsberger Str. 31 zu, die nicht über die Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20121126 notwendigen Fachräume verfügt. Es gibt zwar an einigen Schulen in Bochum freistehende Unterrichtsräume, die jedoch den Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb (angemessene Wegezeiten bei zwei Schulstandorten für das Lehrpersonal, notwendige Fachräume, Sicherstellung des Ganztagsbetriebes einschl. Mittagessen sowie eines Betreuungsangebotes durch einen anerkannten Jugendhilfeträger etc.) nicht entsprechen würden. Daneben würden für die bisher am Standort Gahlensche Straße 204 b unterrichteten Schülerinnen und Schüler unzumutbare Schulwege entstehen. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg die erforderliche Genehmigung für eine Dependance versagen würde, zumal in zumutbarer Entfernung und an der gleichen Straßenbahnlinie gelegen an der Fahrendeller Str. 25 geeignete Schulräume zur Verfügung stünden. Eine ersatzweise anderweitige Unterbringung der im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte scheidet als Alternative aus, da diese Schule die einzige ihrer Art in ganz Bochum ist und von Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet besucht wird, denen in diesem Fall teilweise unzumutbare Schulwege zugemutet werden müssten. Unabhängig davon stünden auch der Gemeinschaftsschule in den aktuell denkbaren Ausweichstandorten weder die notwendigen Fachräume, noch die für eine gebundene Ganztagsschule erforderliche Mensa zur Verfügung. Eine Aufteilung der zukünftigen Klassen 5 und 6 im Schuljahr 2012/13 auf zwei Standorte ist sowohl wegen der in diesen Jahrgängen stattfindenden Orientierungsstufe als auch der in diesem Fall nicht sicher zu stellenden Lehrerversorgung einer im Aufbau befindlichen integrativen Schule weder schulorganisatorisch möglich noch schulrechtlich genehmigungsfähig. Die Schaffung zusätzlicher Klassenräume durch Schulersatzbauten (sog. Pavillons) ist vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzlage der Stadt Bochum haushaltsrechtlich nicht möglich. Weiterhin benötigt auch die Schulleitung der Hermann-Gmeiner-Schule Rechtssicherheit, da sie möglichst bald mit der Planung für das neue Schuljahr beginnen muss. Die am gleichen Standort befindliche Hauptschule Fahrendeller Str. 25 und die Hermann-GmeinerSchule arbeiten bereits im Vorgriff auf den Beschluss des Rates an einem Konzept, in dem die gemeinsame Nutzung von Fachräumen, Mensa, Pausenregelungen etc. einvernehmlich erarbeitet wird. Diese Vereinbarungen sind für ein geordnetes und vertrauensvolles „Schulleben“ erforderlich. Mit der auf dem gleichen Grundstück gelegenen Carl-ArnoldKortum-Schule, Fahrendeller Str. 27, sind vor Beginn des Schuljahres 2012/13 ebenfalls Absprachen zu treffen, um eine gegenseitige Akzeptanz sicherzustellen. Auch die Caritas Bochum, die sowohl am Standort Fahrendeller Str. 25, als auch an der Gahlenschen Str. 204 b Kooperationsträger der beiden Ganztagshauptschulen ist, braucht zeitnah Planungssicherheit, um die personellen Ressourcen für die Übermittagbetreuung planen und das pädagogische Konzept für das Schuljahr 2012/13 erarbeiten zu können. Durch die Verlagerung der Hermann-Gmeiner-Schule an den Standort Fahrendeller Str. 25 ist die schulische Versorgung dauerhaft sichergestellt. Für die Schülerinnen und Schüler Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20121126 der Hermann-Gmeiner-Schule steht dort ausreichender Schulraum zur Verfügung, die neuen Schulwege sind zumutbar und durch den ÖNPV ist der neue Standort gut erreichbar. Durch eine mögliche Anfechtungsklage gegen den Ratsbeschluss zur Verlagerung können die erforderlichen und geeigneten Schulräume für die Hermann-Gmeiner-Schule (bzw. Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte) zum kommenden Schuljahr nicht bereitgestellt werden. Für die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte und damit für die Schule insgesamt würden unangemessene Nachteile entstehen, die aus Sicht der Verwaltung nach Abwägung aller Argumente ein besonderes öffentliches Interesse für die Anordnung der sofortigen Vollziehung begründen. 3. Beteiligungsverfahren 3.1 Beschlüsse der Schulkonferenzen der Hermann-Gmeiner-Schule und der Hauptschule Fahrendeller Str. 25 Nach § 76 SchulG ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Über die Mitwirkung beim Schulträger entscheidet gemäß § 65 Abs. 2 Punkt 22 SchulG die Schulkonferenz der betroffenen Schule. Die Schulverwaltung hat beiden Hauptschulen mit Schreiben vom 21.05.2012 die Beschlussvorlage der Verwaltung übersandt und die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 08.06.2012 eingeräumt. Diese wird - sofern sie erfolgt - den Gremien für die parlamentarischen Beratungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. 3.2 Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte Die Bezirksvertretung ist gemäß § 37 der Gemeindeordnung anzuhören. Über das Ergebnis wird die Verwaltung im weiteren parlamentarischen Verfahren berichten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20121126 Bezeichnung der Vorlage Verlagerung der Hermann-Gmeiner-Schule, Gahlensche Str. 204 b, 44809 Bochum hier: Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Aufgrund des bestehenden besonderen öffentlichen Interesses und unter Berücksichtigung der im Begründungsteil genannten Ausführung wird die sofortige Vollziehung gemäß ' 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beschlossen.