Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der Öffentlichkeit.pdf
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7,6 MB
Erstellt
26.12.14, 16:23
Aktualisiert
29.01.18, 13:56
Stichworte
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 1 von 78
Stellungnahmen aus der frühzeitigen, der förmlichen und
der erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum
Bebauungsplan Nr. 286 d
- Gesundheitscampus NRW gemäß § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauBG
Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange vom:
2.1
LWL-Archäologie für Westfalen
Seite 3 - 4
In der Wüste 4, 57462 Olpe
2.2
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH
Seite 5 - 8
Bochumer Str. 2, 45661 Recklinghausen
2.3
Stadtwerke Bochum GmbH
08.04.2010 u.
Seite 9 - 15
Ostring 28, 44787 Bochum
09.04.2010
2.4
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund
12.04.2010
29.03.2010
30.03.2010
Seite 16 - 16 Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund
2.5
Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und
27.04.2010
Seite 17 - 24 Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
2.6
BOGESTRA
22.04.2010
Seite 25 - 26 Universitätsstraße 58, 44789 Bochum
2.7
E.ON AG Immobilien/Montan, Montan
17.06.2010
Seite 27 - 34 Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
4.1
E.ON AG Immobilien/Montan, Montan, Bruchstr. 5 c,
16.11.2010
Seite 35 - 36 45883 Gelsenkirchen
4.2
Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787
23.11.2010 u.
Seite 37 - 38 Bochum
07.12.2010
4.3
26.11.2010
Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstr. 150, 44801
Seite 39 - 44 Bochum
4.4
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund,
Seite 45 - 48 Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund
07.12.2010
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 2 von 78
4.5
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und
08.12.2010
Seite 49 - 55 Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
4.6
Strategiezentrum Gesundheit NRW, Universitätsstraße 20.12.2010
Seite 56 - 58 136, 44799 Bochum
4.7
Hochschule für Gesundheit, Universitätsstraße 105,
22.12.2010
Seite 59 - 60 44789 Bochum
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (erneute Offenlage)
6.1
Stadtwerke Bochum GmbH
29.08.2011
Seite 61 - 61 Ostring 28, 44787 Bochum
6.2
Zentrum Frau in Beruf und Technik
13.09.2011
Seite 62 - 68 Erinstraße 6, 44575 Castrop-Rauxel
6.3
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund
31.08.2011
Seite 69 - 70 Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund
6.4
Strategiezentrum Gesundheit NRW
06.10.2011
Seite 71 - 72 Gesundheitscampus 9, 44799 Bochum
6.5
Wehrbereichsverwaltung West
04.10.2011
Seite 73 - 73 Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf
6.6
Hochschule für Gesundheit
Seite 74
Universitätsstraße 105, 44789 Bochum
6.7
Landesbetrieb Wald und Holz NRW - Regionalforstamt 21.09.2011
Seite 75
Ruhrgebiet, Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen
6.8
Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat Verkehr
Seite 76 - 78 Seibertzstraße 1, 59821Arnsberg
22.11.2011
26.09.2011
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 3 von 78
31/03/2010
05:53
+492751-2455
S.
LWL-AFW AS OLPE
01
LWL
LWL-Arc:häologie für Westfalen·
AußensteIle Olpe
Für die Menschen.
Für Westfalen-Lippe.
LWL-AI'ChaOlogie fOr Wealfllien' In der WOst.<;! 4·57462 Olpe
ServlCGzelten: Montag-Donnel'$tag 0&::30· 12:30 Uhr, 14:00 - 15;30 Uhr
Freitag
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Säckler Str. 19
44777 Bochum
08::30 - 12:30 Uhr
Ansprech partner:
Prof. Dr. M. Baales
Tel.: 02761 9375-0
Fax: 02761 2466
E-Mail: michael.baales@lwLorg
Olpe, 29. März 2010
Unser Zeichen: 157ba10(Bochum_BPlan 286 d)fax.doc
Bebauungsplan 286 d GesundheitSCampusNRW
Ihr Schreiben 61 31 (2548)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich Hinweise auf alte Schachtanlagen bz:w.
Luftschutzstollen.
Sollten in diesen Bereichen Erdarbeiten stattfinden oder bei solchen alte Anlagen
angetroffen werden, bitte ich um Mitteilung.
(Dndli~eJJ\
Prof. Dr. M. Saales
- Leiter der AußensteIle -
In der WUste 4. 57462 Olpo
Telefon: 02761 9375·0
WoNW,aI'ChaeOlogie·ln·weStfalen-llppe,d~
Konto der lWL..f'lnanzabteilung
WestLB AG MOnster' BlZ 400 e;OD 00 . Konto-NI'. 50 129
IBAN: DE35 400e; 0000 0000 0601 29 ' BIC: WELAOEDD
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 4 von 78
31/03/2010
05:53
LWL-AFW AS OLPE
02
S.
Bebauungsplan Nr. 286 d
- GesundheitsCampusNRW -
BEGRÜNDUNG
gemäß § 2 a Baugesetzbuch (BauGB)
Fassung für die
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
uJ'd sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Übersichtsplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches
Begründung ~um Bebauungsplen Nr. 285 d - Gcsundhelt"CarnpuaNRWdia frühZeitiQ\l BGtGiligung d~r BehördcJn und sonstigen tr~gQr öffentllcMr Belango
~es8ung für
1
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 5 von 78
•
RWE
RWf Wr;'1+Ir...W.....fm, "'''"..me'
(jrn1M=j
Rg<bu'M' $11 2 :&$61 R"lbnsh"l<t!l
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
$TA:;'" BQCHUM
Herr Geslen
Hans- Säckler- Straße 19
3 1. März 2010
44777 Sochum
Regionalzentrum Recklinghausen
Netzplanung
Ihre Zeichen
Ih.e Nachricht
Unsefe Zeichen
Name
Telefon
Telefall
E-M~il
V-RP-OIHoI10.033
Frau Hosberg
0236\ 38-2176
0236138-1610
gabriele.hosbell""-~7--T-C-_ _"
Gl",··oom
Recklinghausen, 30. März 2010
61 1
- 201D
Bebauungsplan Nr. 289d - GesundheitsCampusNRW - in Bochum
hier: Anfrage Versorgungsleitungen
/61
61 svb
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Gesien,
nadl Durchsicht unseres Anlagenbestands teilen wir Ihnen mit, dass sich im
Planbereich Ihrer Maßnahme -BP 286 d-
•
sonstige Stromversorgungsleitungen
jedoch keine sonstigen Gasversorgungsleitungen, Hochdruckleitungen (Gas)
oder Höchstspannungsleitungen Strom unseres Untemehmens befinden.
Als Anlage sind diesem Schreiben ein Übersichts- und Bestandsplan unserer
Versorgungsleitungen beigefügt. Diese Pläne dürfen nicht zur Bauausführung,
sondern nur zu Planungszwecken verwendet werden.
RWE WlKtfl!M-WKt•.f.ms
N~lM'IYke C;mbH
Bochu_.
4S661
Slrl~
2
Reckbn9111U~n
Zu den im Zuständigkeitsbereich des Regionalzentrum Recklinghausen befindli-
T ..... 923.61 lI·lool
F .49236138-1010
chen sonstigen Gas- und/oder Stromversorgungsleitungen nehmen wir wie folgt
1
WWW••
we.com
~'chäll,l~h,ung:
Stellung:
Kliu, {ngelberll
Gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes bestehen seitens der RWE
Sill do! ..... WIlUhlll:
Dortmuftd
{iftgttrigtft ~rm
ArnI,9tn<hl DOfImund
Hando!""'gisltr-H,
Hf! !l16G43
W.ftfried Mttfts
Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH keine Bedenken.
Unser Kabel muss weiterhin Bestand haben.
VOßW~G
GEHEN
Banhotrblndung.
(om_'lbant Don ..... lld
BU 440 400 n
klo."'" H2 OUO 00
BI(: (OBAD(rF440
IIlAH:
OUI 4(04 00]7 Ol52 OUO 00
USt.-ldN •.
or 'In 61
3U
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 6 von 78
SI!IIe2
Eine Änderung oder Erweiterung unseres Versorgungsnetzes ist hier zurzeit nicht
geplant.
Sollten in Zuge Ihrer Planung eine Umlegungen oder Anpassung Kabels erforderlich werden bitte um eine rechtzeitige Beteiligung.
Ferner bitten wir Sie, Ihren Vertragsunternehmer auf seine Erkundlgungspflicht
hinzuweisen. Auskunft über Kabetlagen erteilt Ihnen die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 2.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anlagen
Mit freundlichem Gruß
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH
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ß~
i. A. Boecking
I
/. Ad€0-0
1. A. Hosberg
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 7 von 78
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18.03.2010
25578602V
5000
Recklinghausen
Liburd
02361/38-2476
02361/38-2132
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 9 von 78
Stadtwerke
Bochum GmbH
Stadtwerke Bochum GmbH· PoslfacIll0 22 50·44722 Bochum
Stadt Bochum
Planungs- und Bauordnungsamt
Rathaus
44777 Bochum
Helmut Steble
~rBOC1:!Q&
I 3. April 2010
14. ~PR. 7DIO /61
E-Mail
Unser Zeichen
recht
@stadtwerke-bochum.de
104 SI
Durchwahl
0234 960 -1420
Telefax
0234 960 - 1409
Zimmer
802
3
Datum
09.04.2010
Bpl. 286 d, GesundheitsCampus NRW
hier: 1. Ergänzende Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
2. Hinweis zu einem Erörterungstermin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.03.2010 und teilen Ihnen
hierzu mit, dass hierzu inhaltlich unsere Ihnen mit Schreiben vom
08.04.2010 zugesandte Stellungnahme ebenfalls Bestand hat
Freundliche Grüße
Stadtwerk Bochum GmbH
Service- {er Recht
i,A. Ste e
r
Flrmenanschrlft
Ostring 28
44787 Bochum
Telefon 0234 960 - 0
Telefall" 0234 960 - 4000
E·Maii pr@sladtwerl\e-boChumde
httpJIwwwSladtwer1l.e-bochum.oe
Anlagen
Bankverbindung
Spar1<asse Bochum
Konto Nr 1300177
BlZ 430 500 01
Vorsitzende des AlIf$lchtsrates
Oberblirgermeisterin
Dr Orolie sctlolz
Geschllftsfllhrer
Dlpl -Ok Bernhard Wjlmefl
D,p1.·lng. Dietmar Spohn
Amtsgenchl Bochum HRB 722
USHdNr 01:811205198
SL-Nr 530857050443
Ein Unternehmen der
ewmr
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 10 von 78
Stadtwerke
Bochum GmbH
S~.
Bocnum GmbH • Postfadll0 22 50 ....722 Bodlum
Helmut Steble
"13. APR. 2010 161
Stadt Bochurn
Planungs· und Bauordnungsamt
Rathaus
44777 Bochurn
STADT BOCHUM
O~ Apr~ 2010
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@sladtwef1ole..bodll.m de
104 St
rt
Qu,"'...hl
0234 960 .. 1420
Telefax
0234 960 .. 1409
Z>nme<
802
..,
Datum
08.04.2010
Bpl. 286 d, GesundheitsCarnpus NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben Kabel und Leitungen
für die örtliche Strom·, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Diese Kabel
und Leitungen sind unverziehtbar, so dass wir Sie bitten möchten diese
entsprechend öffentlich rechtlich zu sichern.
Stromversorgung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben wir die 10 kV~
Transformatorenstation Stiepeler Str. 131. Wir bitten Sie die in der Anlage
1 dargestellte Stationsfläche als Versorgungsfläche gern. § 9 Abs. 1 Nr. 12
8auGB im Bebauungsplan auszuweisen. Ferner betreiben wir für die vorhandene Bebauung entsprechende Stromversorgungskabel. Diese liegen
entlang oder teilweise in der Erschließungsstraße der Wohnhäuser Stiepeler Straße 131, 131 a und 131 b. Damit die Versorgung dieser Wohnhäuser auch zukünftig gewährleistet ist, bitten wir Sie die jetzig ausgebaute
Erschließungsstraße als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
gem. § 9, Abs. 1 Nr. 21 BauGB zu unseren Gunsten auszuweisen (vergl.
hierzu Anlage 2, blau umrandete Fläche).
Je nach Leistungsbedarf der anzusiedelnden Betriebe müssen eine oder
mehrere 10 kV-Transformatorenstationen aufgestellt werden. Wir bitten
Sie daher die Bauwilligen in Form einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan zu verpflichten, dass dieses sich schon in der Planungsphase
mit uns in Verbindung setzen sollen, damit rechtzeitig ein geeigneter
Standort für eine Transformatorenstation gefunden werden kann.
Flrmenansehrlft
Osll'lng 28
"-787 BodIum
TeIeIon 02~ 960 - 0
Telefax 02~ 960 - 4000
E.Ma~ prCstadtwerlr.e-~ClfI
hllpJIwww Sl3dlWerIC~de
......
a.nkvetblndung
~
KontoNr
1300ln
BLl"30 50lI 01
--
VOI'$!tzende des Au'-ichtsrlltl
Wasserversorgung
Dr 0tIIIie SCholl:
Oie Wasserversorgung des Biomedizinparks Bochum erfolgt eine ON 500
Wasserleitung die sich ehemals im Eigentum des Land NRW befand. Darüber hinaus wird über dieses Wasserleitung auch die Ruhruniversität BoEin Unternehmen der
ewmr
-----
GeschJftsführer
(),pl -OlL Bemhard WiImert
DIpl.-lng Doetmar Spohn
Amtsgenchl Bocht.m HRB 122
USI-klNr DE81l205U11l
St.-Nr 5306 510S 0443
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 11 von 78
Seite 2
chum versorgt. Den Verlauf der Wasserleitung mit dem 6 m breiten Schutzstreifen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 und 4. Wir bitten Sie, diesen Schutzstreifen
als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten gern.
§ 9, Abs. 1 Nr. 21 BauGB auszuweisen. Ferner betreiben wir in bzw. entlang der
Erschließungsstraße zu den Häusern Stiepeler Str. 131, 131a und 131b eine
Wasserversorgungsleitung für die Versorgung der genannten Häuser. Damit die
Versorgung dieser Wohnhäuser auch zukünftig gewährleistet ist, bitten wir Sie
die jetzig ausgebaute Erschließungsstraße als Fläche mit einem Geh·, Fahr- und
Leitungsrecht gern. § 9, Abs. 1 Nr. 21 BauGB zu unseren Gunsten auszuweisen
(vergl. hierzu Anlage 2, blau umrandete Fläche).
Fernwärmeversorgung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben wir Fernwärmeleitungen.
Die Hauptversorgungstrasse mit einem 4 m breiten Schutzstreifen haben wir in
der Anlage 2 rot dargestellt. Wir bitten Sie diesen 4m breiten Schutzstreifen im
Bebauungsplan als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren
Gunsten auszuweisen. Ferner bitten wir Sie das Plangebiet als Fernwärmegebiet
festzusetzen.
Wir hoffen, dass Sie im Sinne einer gesicherten Versorgung unseren Anregungen nachkommen werden und sichern Ihnen hiermit zu, dass wir im Falle von
Festsetzungen im Bebauungsplan, die gesetzlich begründete Entschädigungsansprüchen der betroffenen Eigentümer nach sich ziehen, diese unter Beachtung
der §§ 39 - 42 BauGB nachkommen werden.
Freundliche Grüße
Stadtwetk~ Bochum GmbH
Service Cßnter Recht
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lokale Adresse Stlepeler Slral1e Nr 108
Blatlschnltt
5613
Planwerk
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Stadtwerke
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Lokale Adresse Stlepeler Strafle Nr 150
BlallschnJtl
5674
Planwerk
Benutzerdefiniert l1l
Maßstab
1 500
Datum
08042010
Ersteller
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Stadtwerke
Bochum GmbH
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 15 von 78
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 16 von 78
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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
BlB NRW Oortmund . Postfach 50 02 45 . 0-44202 Oortmund
Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
I
Dortmund
STADT BOCHU"M-
I ~. April 2010
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19;--------J
44777 Bochum
Ihr Zeichen
)
Unser Zeichen
Auskunft
OlO-AM·Bu
Annelte
Datum
Budde
12.04.2010
Telefon: 0231/99 535 244 Mobil: 0174 9955 244
..mai!: AnnelteBudde@blb.nrw.de
Bebauungsplan Nr. 286d - Gesundheitscampus NRWhier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 16.03.2010 bitte Sie uns um Stellungnahme.
Hiermit nehmen wir wie folgt Stellung:
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der
Ruhr-Universität Bochum" muss weiterhin gegeben sein.
Die nachrichtliche Darstellung des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der RuhrUniversität Bochum" kann entfallen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gesundheitscampus NRW sollte auf das Wettbewerbsgebiet für den Gesundheitscampus reduziert werden.
Wir bitten um Klärung der Finanzierung für die Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge
der B-Planänderung sind.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
~ - 0JRein~~el
Stellvertretender Niederlassungsleiter
Bau- und liegenschaftsbetrieb NRW Dcrlmund . EmMi99e-Slroße 91 . 0-44227 Dortmund
Telefon: 02 31/99 535-0 . Telefo)(: 02 31/99 535-990 . e-mail- da poslslelle@blb.nrw de
Öffentliche Verkehrsmittel: 51 Holtes/elle DOUnlversitöl ~ Buslinie 468 Technologiepark' PKW: B1 Abfahrt DCOorstfeld od. A45 Abfahrt ()().Eichlinghofen
Geschäftsführung: Ferdinand Ti9gemonn . Dr. Uwe Günlher . li!olf KrCinmer
www blb.nrw de
Bankverbindung: Westdeutsche londesbonk . BlZ 300 500 00 . Konlo 400 94 11 . USI·ID-Nr DE 216' 20450 . Steuer·Nr. 105/5806/1540
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 17 von 78
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Datum 27042010
Seile 1 von 6
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach' 44025 Dortmund
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Stadt Bochum
Hans - Böckler - Straße 19
44777 Bochum
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3. Mai 2010
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61
Aktenzeichen
65521-2010-196
bel Antwort bille angeben
Auskunft erteilt
Thomas Rützel
Ihomas.ruetzel@bezregamsberg nrw de
Telefon 023115410·3946
Fax. 0231/5410-5122
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d; "GesundheitsCampus NRW"
Ihre Schreiben vom 16.03.2010 und 22.03.2010 - Gz. 6131 Ge-
Anlagen: - 3 -
Sehr geehrter Herr Gesien,
Hauptsitz:
Seibertzstr 1,59821 Arnsberg
das o.a. Planungsvorhaben liegt über dem auf Steinkohle verliehenen
Telefon 02931 82-0
Bergwerksfeld "Prinzregent" und über dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld "Promethus (RUB)". Eigentümerin des
Bergwerksfeldes
"Prinzregent" ist die E.ON AG, Bruchstraße 5c in 45883 Gelsenkirchen.
Inhaberin der Erlaubnis "Promethus (RUB)" ist die Ruhruniversität Bochum, Universitätsstraße 150 in 44780 Bochum.
Nach den hier vorhandenen Grubenbildern hat im Bereich des o.a.
Plangebietes Gewinnung von Steinkohle im tiefen-, oberflächen nahen-
poslstelie@bra nrw de
wwwbra nrw,de
Servicezeiten
830-1200Uhr
und 1330 - 16 30 Uhr
freitags bis 1500 Uhr
Konto der Landeskasse Dussaldorf
WestLB Dusseldorf 4008017
BLZ 30050000
IBAN OE27 3005 0000 0004
008017
sIe WELADEDD
Umsatzsteuer 10
DE123878657
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 18 von 78
Bezirksregierung Amsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
und tagesnahen Bereich stattgefunden. Geführt wurden die Abbaue
durch das bereits 1958 stillgelegte Bergwerk .Prinzregent" sowie durch
die Kleinzechen .Mischak und Co", .Julius Philipp" und "Mathildenglück.
(vgl. Anlage 1,2 und Anlage 3).
Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse kann nichl mit letzter Sicherheit
ausgeschlossen werden, dass innerhalb des Plangebietes möglicherweise auch widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor der
Anlegung von zeichnerischen Unterlagen (sog. "Uraltbergbau") im tagesnahen Bereich umgegangen ist. Die Frage, ob derartiger Bergbau
geführt worden ist, lässt sich erst nach Durchführung entsprechender
Erkundungsmaßnahmen (z. B. Bohrungen, geophysikalische Untersuchungen) abschließend beantworten.
Innerhalb der Planfläche befinden sich derzeit folgende Tagesöffnungen des Bergbaus (vgl. hierzu Anlage 1, 2 und Anlage 3):
2586/5702/030TÖB
2586/5702/034TÖB
2586/5702/035TÖB
2586/5702/036TÖB
2586/5702/037TÖB
2586/5702/113TÖB
Die bei der Bezlrksregierung Arnsberg Abt. Bergbau und Energie in
NRW vorhandenen Erkenntnisse, über die in den Anlagen aufgeführten
"Tagesöffnungen des Bergbaus", sind den entsprechenden .SATÖB Auszügen" (vgl. Anlage 3) zu entnehmen. Die Miltelpunktkoordinalen
~~
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
der stillgelegten Tagesöffnungen des Bergbaus wurden anhand der hier
vorhandenen
Grubenbilder ermittelt.
Die
Genauigkeit der Mittel-
punktkoordinaten der erfassten stillgelegten Tagesöffnungen des Bergbaus beträgt in der Regel ca. ± 1 m bis ca. ± 25 m und ist abhängig von
der Genauigkeit des jeweils zugrunde liegenden Grubenbildes sowie
dessen Einpassungsfähigkeit in die heutige Tagessituation.
Zu den bergbaulichen Gegebenheiten der im Bereich des Bebauungspianverfahren Nr. 286 d; "GesundheitsCampus NRW" vorhanden Tagesöffnungen des Bergbaus ist folgendes anzumerken (siehe auch Anlage 3):
Ausweislich der Unterlagen ist zu bemerken, dass Angaben über eine
Verfüllung und Sicherung nicht vorhanden sind. Es wird daher davon
ausgegangen, dass die Standsicherheit der Schächte nicht gegeben ist.
Beim Nachsacken bzw. Einstürzen der Grubenbaue muss in der näheren Umgebung der Schächte mit einer Absenkung undloder einem Einbruch der Tagesoberfläche gerechnet werden. Vor Beginn der Baumaßnahme ist durch Erkundung der tatsächlichen Lockermassenüberdeckung und der Durchführung von Standsicherheitsuntersuchungen
vor Ort, der Nachweis der Standsicherheit und Senkungsfreiheit der Geländeoberfläche im Bereich der Tagesöffnungen zu erbringen, gegebenenfalls sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Unabhängig davon ist
es erforderlich, bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen
der Tagesoberfläche in den betroffenen Bereichen bezüglich der Standsicherheit und des Ausgasungsverhalten den Bergwerkseigentümer,
hier die E.ON AG, Bruchstraße Sc in 45883 Gelsenkirchen zu informieren.
Seote 3 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz der o. g.
umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind derzeit zum jetzigen
Zeitpunkt von hier aus möglich:
• Nach der allgemeinen Lehrmeinung sind Bodenbewegungen auf
Grund von Gewinnung, die im tiefen Bereich geführt wurde, spätestens fünf Jahre nach Einstellung der Gewinnungstätigkeiten ab-
geklungen. Daher ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf die Tagesoberfläche aus diesen Gewinnungstätigkeiten nicht mehr zu
rechnen.
• Die innerhalb des Plangebietes im oberflächen nahen- bzw. tagesnahen Bereich vorhandenen Hohlräume und/oder Verbruchzonen
können zu einer Setzung der Tagesoberfläche führen.
•
Sollten im Bereich der Planfläche möglicherweise im tagesnahen
Bereich Hohlräume und/oder Verbruchzonen infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder aber "Uraltbergbau" vorhanden sein, so
können diese eine Absenkung oder einen Einsturz der Tages-
oberflächen zur Folge haben.
•
In der beigefügten Anlage 1 bzw. Anlage 2 (Maßstab 1: 2000)
werden die hier bekannten "Tagesöffnungen des Bergbaus" (mit
Kennziffer und Bergwerksnamen) dargestellt.
•
Die Anlage 3 enthält eine Aufstellung (Ergebnisliste "Tagesöffnungen des Bergbaus"; SATÖB - Auszüge) der bergbaulich bedingten Tagesöffnungen (Stand 27.04.2010).
Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung der Einwirkungsrelevanz
des o.g. Bergbaus empfehle ich Ihnen, einen Sachverständigen einzuschalten und auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse eine
Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB vorzunehmen.
Seite 4 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von Baumaß-
nahmen besteht die Möglichkeit, die hier befindlichen Grubenbilder einzusehen und sich über die bergbauliche Situation zu informieren. Die
Einsichtnahme ist hier schriftlich zu beantragen und kann auch von ei-
nem beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliehe Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle
ich Ihnen, auch die o. g. Eigentümerin bzw. Inhaberin der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls
dieses nicht bereits erfolgt ist.
Aus bergbehördlicher Sicht weise ich mit Bezug auf die Ausgasungsproblematik im Stadtgebiet Bochum ergänzend darauf hin, dass das
Plangebiet in einem Bereich liegt, in dem aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Methanaustritte an der Tagesoberfläche nicht zu erwarten
sind (Zone 0).
Auch möchte ich ergänzend auf die Stellungnahme der Bezirksregie-
rung Amsberg Abt. Bergbau und Energie in NRW vom 11.02.2004 hinweisen, zur Auskunft über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung, für das "Baugrundstück Oesterendestraße in Bochum - Querenburg, hier: Errichtung eines Biomedizinpark-Ruhr in Boehum -Querenburg, 1. Bauabschnitt. Ansprechpartner war bei der Stadt
Bochum das "Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung".
Die in der Begründung auf Seite 12 bzw. 13 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d; "GesundheitsCampus NRW' gemachten Angaben (Thema Altbergbau) beziehen sich tlw. auf das südliche Bebauungsplanverfahren Nr. 286 b; "BioMedizinPark Ruhr" aus dem Jahr 2005.
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 22 von 78
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Im Auftrag:
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(Thomas Rützel)
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 23 von 78
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 24 von 78
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 25 von 78
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
BOGESTRA
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
44782 Bochum
Postfach 10 03 49
44703 Bochum
Planungsamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2 - 6
44777 Bochum
Bus + Bahn
Die BOGESTRA ist zu erreichen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35,
349, 353, 354, 356, 365 und 394.
Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“
Telefon: (02 34) 3 03 – 0
Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00
Internet: www.bus-und-bahn.de
e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de
Bearbeitung: Elke Einhäuser
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht vom
61 31 (2548)
22.03.2010
Durchwahl: 2678
Telefax:
3678
Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben
MK31/E
Datum
22.04.2010
Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anbindung des Gesundheitscampus durch den ÖPNV soll über die Bushaltestelle Oesterendestraße
sowie die geplante Haltestelle Gesundheitscampus der U35 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass zwischen
den Haltestellen und dem Campus möglichst direkte Fußwegeverbindungen geplant werden.
Im Bereich des Bebauungsplans liegt auf der Stiepeler Straße eine Richtungshaltestelle der
Bushaltestelle Oesterendestraße. Sollte diese durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand
für die Veränderungen vom Verursacher zu tragen.
Auf der Oesterendestraße ist im Bereich der Zufahrt zum BioMedizinPark Ruhr eine
Bushaltestelle in Fahrtrichtung Universität niederflurgerecht ausgebaut worden. Durch die
Oesterendestraße soll zukünftig eine Buslinie verkehren. Aus diesem Grund soll eine weitere
Richtungshaltestelle in der Oesterendestraße auf der Seite des Gesundheitscampus
Aufsichtsrat:
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, Vorsitzende
Vorstand:
Firmensitz:
Dr. Burkhard Rüberg
Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer
Bochum. Eingetragen beim
AG Bochum unter HRB 1
Bankkonten:
Sparkasse Bochum
Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01
Herner Sparkasse
Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30
Sparkasse Gelsenkirchen
Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01
Stadt-Sparkasse Witten
Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35
Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
2/2
eingerichtet werden. Wir regen an, diese sowie die noch nicht behindertengerecht ausgebaute
Bushaltestelle Oesterendestraße im Zuge des Baus des Gesundheitscampus behindertengerecht auszubauen.
Zur genauen Abstimmung der künftigen Bushaltestellen im Bereich des Gesundheitscampus
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unter 3.4 Verkehr und Erschließung, dass die Haltestelle Oesterendestraße
seit Juni 2009 von den Buslinien 356, 370, 375 und 376 erschlossen wird.
Ansonsten bestehen gegen die vorgestellte Planung keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
Aktiengesellschaft
-Marketing und Kundenservices-
i.A. Elke Einhäuser
..
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 27 von 78
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Stadt ßochum
Stadlplanungs- und
ßauordnungsamt
Technisches Rathaus
~B. JUN. 201u
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E.ON AG
Immoblllen/Monlln
Montan
Bruch$traße SC
U883 Gel$enkirthen
www.ton.tom
STADT BOCHUt.;j
18. Juni
J-1ans-Böckler-Straße 19
Armin 5ehueht
44777 Bochum
T 02 09·3 89 54·.111
F 02 09'3 89 5./1·50
armln.sehuehtCDeon.tom
17.Juni2010
BQ 286d
Bebauungsplan NT. 286 d -GesundheitsCampusNRW~
hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (I>
8auGB
Ihr Schreiben vom 27.05.2010
Ihr Zeichen: 6131 (2548)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr 0.8. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen.
Wir stellen fest, dass unsere Gesellschaft an dem Bauleilplanverfahren
ruf den.llit.
bauungsplan Nr.286 d bis heute noch nicht beteiligt wurde.
Wir entnehmen unseren Hausakten den Hinweis, dass wir bei der Aufstellung des
Oächendeckenden Gesamtbebauungsplanes Nr.286 bereits Anfang der 1970cr Jahre
auf die Gefahrdung des oberflächennahen Bergbaus im Planbereich hingewiesen
haben.
Unseren Bedenken und Anregungen wurde diesbezüglich entsprochen. In diesen
Zusammenhang vCr\veisen wir auf das Schrciben der Stadt Bochum an dic Gclsenberg Aktiengesellschaft, einer Rcchtsvorgängergesellschaft der E.ON AG, vom
14.07.1972, das wir als Anlage beifugen.
1/3
Vorsluender des
Auf$ithtsrat$:
Ulrich Hartmann
Vorstand:
Or.lohanne$ Teynen
(Vor$itunder)
/erBen Kilda"1
Prof. Or. Klaus·Dieter M.ubaeh
Or. Mareus Sehencle
5ill: Oüneldorf
Amt$gerieht OOneldorf
HRB 22315
.
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
·
Seite 28 von 78
e·on
Des Weiteren wurden wir durch das Bergamt Recklinghausen im Rahmen der AnhÖfung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme fLIr den Teilbereich des
Bebauungsplanes 286 a -I.vereinfachte Änderung des ßebauungsplanes Nr.286gebeten, die wir mit Schreiben vom 02.10.2000 an das Planungsamt der Stadt Ba·
eh um abgaben. Eine Kopie dieser Stellungnahme fugen wir ebenfalls diesem
Schreiben bei.
Unsere erstmalige Stellungnahme zur bergbaulichen Situation die sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d bezieht, lautet wie folgt:
Der 0.8. Planbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG.
Im gesamten Bereich des
0.3.
Bebauungsplanes entnehmen wir den ArchivunterlageIl
Hinweise auftagesnahen Bergbau, der geplante Bauvorhaben geHihrden kann.
Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass sich in diesem Planbereich
mehrere alte und verlassene Tagesöffnungen befinden können, deren Zustand und
Lage uns nicht bekannt sind.
In diesem
Zusammenhang verweisen
wir auf den
Plan
der
Westfälischen
Gewerkschaftskasse "Flözausbisse Bebauungsplan 286" vom 20.03.1972 (Nr.11 05).
Wir haben den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 286d in dem uns zur
Verfugung gestellten, und an Sie zurückgehenden Bebauungsplan (DIN A4)
gekennzeichnet als
Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung
besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen
des früheren Bergbaus erforderlich werden
können (§ 9 Abs. 5 BauGB).
Diese Kennzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen.
2/3
.
Anlage
, 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 29 von 78
e-on
Die in der Begründung gemäß § 2 a Baugesctzbuch (8auGB) unter Pkt.6.2.1 Bergbau dargestellte bcrgbaulichc Situation können wir nachvollziehen.
Wir empfehlen durch einen anerkannten Sachverständigen
ruf Markscheidewesen
und Bergschadenskunde rechtzeitig vor Baubeginn eine Einsichtnahme in das amtliche Grubenbild bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 .,Bergbau und Energie
in NRW", Gocbcllstraße 25-27, 44135 Dortmund, durchzuflihren.
Kopie dieses Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält die Bezirksregierung
Amsberg, Abt.6 in Dortmund zur Kenntnisnahme.
Freundliche Grüße
E.ONAG
tf!{ann Mühlenbeck
Anlage
3/3
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 30 von 78
Bebauungsplan Nr. 286 d GesundheitsCampusNRW _
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Stadt Bochum
StadtplanunQs- und Bauordnuno!tAmt
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 31 von 78
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STADT BOCHOQii1
Stadt
Bochum
Planungsamt
Rathaus Bochum
-
1B. Juni 2010
44777 Bochum
MW/Schucht-Bu
2251
2826
02.10.2000
B0286
Bebauungsplan Nf. 286 a - 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nf. 286für ein Gebiet nördlich der Oesterendstraße, westlich der Universitätsstraße
hier: Vereinfachte Änderung gern. § 13 SauGB
Ihr Schreiben vom 13.09.2000
Ihr Zeichen: 6112
Sehr geehrte Damen und Heffen,
der o.a. Planbereich liegt aber dem stil/geiegten Bergwerkseigentum der E. ON AG.
In einigen Bereichen des 0.8. Plangebietes entnehmen wir den Archivunterlagen
Hinweise auf oberflächennahen. vor dem Jahre 1900 geführten Bergbau, der
geplante Bauvorhaben gefährden kann.
Wir haben daher den gesamten Anderungsbereich des Bebauungsplanes 286 in
dem als Anlage zurückgehenden Plan gekennzeichnet als
Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere
Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaues
erforderlich werden kllnnen (§ 9 Abs. 5 BauGB).
brO 21 Obp1 ..nboc:hum
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 32 von 78
- 2-
Diese Kennzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Eine
Kopie
dieses
Schreibens nebst
Plankennzeichnung
erhält
das
Bergamt
Recklinghausen zur Kenntnis. (Aklenzeichen: 52-2000-211)
Mit freundlichen Grüßen
Viterra Wohnen AG
im Namen der E.ON AG
./A A. ' nuctll
doll. ....ühlenb&c
Mühlenbeck
Ir
A. Schucht
Anlage
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br0210bplanbochum
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 33 von 78
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Stadt Bochum, 4630 Bochum
11(
GelBenberg
AktiengeBellBchaft
~300
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Rosaatraße 2
,
Rathaus
Zimmer
Fernsprecher
FernschreIber
-
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P lanungBamt
1it1.
JJ,
\.i. 10
69
1-1h
-
3C24
08 25 870 skbo
Konten der ·Stadtkasse:
StldtJsche Sparkasse
und alle Bochumer Banken
Postscheckkonto
Dortmund 19637
L
Maln Zeichen
Ihr Zeichen
Ihr SChreiben vom
(Bei Antwort angeben)
25.10.1971
61 2
T.,
1 4. Juli 1972
Betreff
BebauungBplan Ur. 286 - Teilgebiet Ruhr-UniverBität Bochum Klinikum - für ein Gebiet zwischen der Univeraitätsstraße t der
Straße Im Lottental, der Stieneler straße und der
l~rkstraße
Sehr geehrte Herren!
Ihre Bedenken und Anregungen vom 25. Oktober 1971 habe ich der
~tadt
verordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. In der Sitzung am
15. Juni 1972 wurde folgender BeBchluß gefaßt, den ich hiermit zur
Kenntnis gebe:
llDen Bedenken und Anregungen der
GelBenberg AG, 4300 EBBen, ROBaBtraße 2
wird dadurch entsprochen, daß in dem Bebauungsplsn die Flächen
gekennzeichnet werden, auf denen nach den Feststellungen der
Westf. Berggewerkschaftskasse ge zielte Sonderuntersuchungen notwendig sind und auf denen bei der Erstellung von Ingenieurkonstruktionen bauliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Im übrigen hat daB StaatBhochbauamt in ZUBammenarbeit mit dem
Erdbaulabor Schmidtbauer und der WeBtf. BerggewerkBchaftBkaBBe
die Probleme IIBergbau und Gründung ll sorgfältig untersuchen lassen. Diese Untersuchungen haben ergeben, daß gegen die techni-
- 2 L1
Bochum
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 34 von 78
~tadt
Empfinget
Mein Zelc:tlen
Gelsenberg AG .•
61 2
Tag
1 ~. Juli 1972
+.
Slatt
2
Betreff
Bebauungsplan Nr. 286
sehe Durchführbarkeit des Projektes bei Einbau der erforderlichen
Sichaungsmaßnahmen keine Bedenken bestehen. Die Frage einer Betei-
ligung des Bergbauberechtigten an den Kosten der SicherungsmaBnah
man ist nicht ngelegenheit des Bebauungsplanverfahrens.
1I
Hinweis:
Diese Mitteilung über das Ergebnis der von Ihnen fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist nach der ständigen Rechtspre-
chung des Bundesverwaltungsgerichts kein anfechtbarer Verwaltungsakt (vgl. Urteile des BVerwG vom 3. 6. 1956 - I C 29.54 und I C
89.55 - BVerwGE Bd. 3 S. 265 und S. 258).
Hochachtungsvoll
Der Oberstadtdirektor
LA.
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 35 von 78
e·on
~
.17. 1'JOV. 201D /61
j ,J
E.ON AG . Bruchstraße Sc . 45883 Gelsenkirchen
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Bäckler-Straße 19
44777 Bochum
STADT BOCHUM
1 7. Qv. 2010
E.ON AG
Immobilien/Montan
Montan
Bruchstraße SC
45B83 Gelsenkirchen
www.eon.com
Armin Schucht
T 02 09-3 89 54-41
F 02 09-3 89 54-50
armin.schucht@eon.com
16. November 2010
BO 286 d
Bebauungsplan Nr. 286 d -GesundheitsCampusNRWhier: Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung und Bitte um Stellungnahme
Ihr Schreiben vom 10.11.2010
Ihr Zeichen: 6131- Ge
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr o.a. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen.
Die Stellungnahme zur bergbau lichen Situation im o.a. Bebauungsplanbereich haben wir mit Schreiben vom 17.06.2010 abgegeben.
Wir stellen fest, dass in der Begründung unter Punkt 7.2.1 Bergbau u.a. unseren
--
Anregungen und Bedenken entsprochen wurde. Die Anmerkungen in der V.g. Begründung, sowie die beigefügte bergschadenstechnische Gefahrenanalyse der ibg
GmbH (0024.0003) sind von uns vollständig nachvollziehbar.
Die Kennzeichnung des gesamten Bebauungsplanbereiches wurde vorgenommen
als "Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgegangen ist".
1/2
Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Ulrich Hartmann
Vorstand:
Or. ]ohannes Teyssen
(Vorsitzender)
'"rgen Kildahl
Prof. or. Klaus-Dieter Maubach
Dr. Bernhard Reutersberg
Dr. Marcus Schenck
Regine Stachel haus
Sitz: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 22315
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 36 von 78
e·Dn
Allerdings haben wir in unserer Stellungnahme vom 17.06.20 lOden gesamten Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 286d in dem uns zur Verfligung gestellten, und an Sie
zurückgehenden Bebauungsplan (DlN A4) gekennzeichnet als
Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung
besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen
des früheren Bergbaus erforderlich werden
können (§ 9 Abs. 5 BauGB).
Diese Kennzeichnung empfehlen wir weiterhin so in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Freundliche Grüße
E.ON AG
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Hermann Mühlenbeck
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 37 von 78
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Stadtwerke Bochum GmbH· Postfach 10 22 50 • 44722 Bochum
s-Mail
Stadt Bochum
Technisches Rathaus
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Frau Venzke
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
T BOCHUfvt!
Unser Zeictlen
recht
@stadtwerke-bochum.de
104 Sch
2'i t'ov. ;010
Durch ahl
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Tel fax
0234 960 - 1409
Zimmer
802
I
---Datum
0234 960 - 1422
23.11.2010
Bebauungsplan 286d - Gesundheitscampus NRW -
Sehr geehrte Frau Venzke,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. November 2010. Darin baten Sie um erneute Stellungnahme zu o.g. Bebauungsplan. Mit Schreiben
vom 08. April 2010 haben wir unsere Anregungen zu dem ersten Bebauungspianentwurf geäußert. Diese wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit
in den aktuellen Planentwurf übernommen. Hierfür bedanken wir uns herzlich.
Wir weisen daher lediglich darauf hin, dass im Bebauungsplangebiet Kabel der öffentlichen Beleuchtung liegen.
Freundliche Grüße
Finnenanschrift
Ostring 28
44787 Bochum
Telefon 0234 960 - 0
Telefax 0234 960 - 4000
E-Mail pr@sladtwerke-bochum.de
http://www.stadtwerke-bochum.de
Bankverbindung
Sparkasse Bochum
Konto Nr. 1 300 177
BLZ 43050001
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Oberbürgermeisterin
Or. Ottilie Scholz
Geschäftsführer
Dipl.-Ck. Bemhard Wilmert
Oipl.-Ing. Oietmar Spohn
Amtsgericht Bochum HRB 722
USI-ldNr. OE811205198
Sl.-Nr. 5306 5705 0443
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 38 von 78
Stadtwerke
Bochum GmbH
Stad!wel'ke Boc:hum Gmbti· Posllac:h 10 22 50' 4.4122 Bochum
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Sven SChlickewei
2010
Stadt Bochum
Technisches Rathaus
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Frau Venzke
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UnserZeichen
104 Sch
Durchwahl
0234 960 ·1422
Telefax
0234 960 • 1409
Zimmer
802
Datum
Bebauungsplan 286d - Gesundheitscampus NRW -
Sehr geehrte Frau Venzke,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. November 2010 und unsere
Stellungnahme vom 23.11.2010. Im Rahmen der Frist mOchten wir eine
Ergänzung der Stellungnahme hinsichtlich des für das Bebauungsplangebietes festgesetzten Energiekonzeptes vornehmen.
In der Anlage 5a zur Vorlage Nr. 20102024, zugehörig zum Bebauungsplan 286d -Gesundheitscampus NRW·, wird unter 10.2 .Ver- und Entsorgung·, keine eindeutige Aussage zur energetischen Versorgung mit Wärme vorgenommen. Entgegen unserer ElWartung sind neben der möglichen Versorgung mit Fernwärmft, auch die alternative Versorgung mit
Blockheizkraftwerk und Erdwärme genannt. Dies würde den Aussagen,
die im Rahmen der Ausarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes
für die Stadt Bochum bis 2020 getätigt wurden, widersprechen. Bei der
Konzepterarbeitung waren alternative Wärmeerzeugungsanlagen im Bereich von Fernwärmegebieten als nicht wünschenswert bezeichnet worden. Eine einschränkende Festlegung zu Gunsten der Fernwärme wäre
dementsprechend aus unserer Sicht sinnvoll.
Wir bitten daher um Anpassung der textlichen Begründung des Bebauungsplanes 286d hinsichtlich des Energiekonzeptes und Festlegung einer
einschränkenden, die Fernwärmeversorgung begünstigenden, Energieversorgung.
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Telefon 02304 MO· 0
Telefax 0234 MO -.000
E·Mai1 ptQstadtWerl<e-boc:hum.de
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B,nkverblndung
Sparkasse 80chum
Freundliche Grüße
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Dipl.-Ok Bernhlln;l Wilmtfl
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Sl.-Hr 5308 5705 040'3
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 39 von 78
RUHR
UNIVERSITAT
BOCHUM
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Der Kanzler
RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM! 44 780 Bochum I Germany
Dezernat 5
Bau- und Gebäudemanagement,
Arbeits- und Umweltschutz
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Frau Venzke
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Ihr Zeichen I Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen r Unsere Nachricht vom
Al.: 232/002-1 Hel
Datum
26.11.2010
Stellungnahme zu Bebauungsplan-Entwurf Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW .
•
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Venzke,
nach Durchsicht der uns zugesendeten Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf NT. 286 d
Gesundheitscampus NRW nachfolgend die Stellungnahme der Ruhr-Universität Bochum.
Die im Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus Planstand ~Auslegung" vom 20.09.2010dargestellte Wegeftihnmg entspricht nicht dem bisher in Planungsgesprächen mit dem Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW NL Dortmund (BLB) diskutierten Infonnationsständen.
Insbesondere die Wegefiihnmg zwischen den dargestellten Plangebieten S07 und S08 in Richtung Norden fUhrt zu einer deutlichen Abtrennung des geplanten Ersatzneubaus Sportwissenschaft zu den vorhandenen SportanJagen (siehe Anlage 1a) der Fakultät Sportwissenschaft.
•
Im Vorfeld wurde insbesondere in Zusammenarbeit mit dem BlB die Erweiterung von SportOäehen besprochen. Diese Flächen (3x Multifunktionsfelder. 1x Laufbahn sowie eine Stufenanlage
in Fonn eines Amphitheaters) wurden im Osten des geplanten neuen Sportgebäudes angedacht.
Diese zusätzlichen Sportflächen sollten die räumliche und strukturelle Verbundenheit zu den
vorhandenen Sportanlagen darstellen. Ein so entstehender nCampuscharakter" dieser neuen Einheit war und ist die Gnmdidee.
Das im oben genannten Plan dargestellte und fUr den Ersatzneubau Sportwissenschaft vorgesehene Plangebiet SOS entspridlt nicht den räumlichen Anforderungen insbesondere unter dem
Gesichtspunkt der o.g. zusätzlichen Sportflädlen sowie einer zukünftigen Weiterentwicklung der
Fakultät rur Spotwissenschaft. Das Plangebiet S08 würde durch die notwendigen Zuwegungen
zu dem eigentlichen Gebäude und den sicherlich geplanten und notwendigen ParkOächen bereits
zum grö&ten Teil ausgelastet werden.
ADRESSE Universitätsstral3e ISO 144001 Bochum, Germany
ANFAHRT U-Bahn: U351 Auto: A43, Abfahrt (19) Bochum Wittcn
WWW.RUB.OE
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 40 von 78
RUHR
UNIVERSITÄT
BOCHUM
RUß
Aus Sicht der Ruhr-Universität Bochum würde das im Bebauungsplan dargestellte Plangebiet
507 die geeignetere Fläche rur die Realisierung des Ersatzneubaus Sportwissenschaft sein. Ein
Gesichtspunkt wäre die räumJiche Nähe zu den vorhanden Sportanjagen sowie die doch deutlich
größere Fläche des Plangebietes 507 gegenüber dem Plangebiet 508. Einer Umsetzung der notwendigen Parkflächen, Zuwegungen und der angedachten neuen Sportßädlen würde dort möglich sein. Diese räumliche Anordnung in die unmittelbare Nähe der BestandssportOäche ent·
spricht dem ursprünglichen GnlOdgedanken einer guten Campusgestaltung fur die Fakultät der
Sportwissenschaft.
Desweiteren würde das im Osten angrenzende Plangebiel SOG, welches ebenfalls an die vorhandenen Sportanlagen der Fakultät Sportwissenschaft grenzt, die Weiterentwicklung der RuhrUniversität Bochum ermöglichen
Insbesondere sollte berücksichtigt werden, dass bei Umsetzung I Realisierung der neuen Sport·
flächen diese, gemäß Absprache mit der Fakultät fur Sportwissenschaft, auch frei fur die Bochumer Bürger (Kinder, Jugendliche usw.) zugänglich sein würden. Eine Einbindung des Gesund·
heitscampus NRW in das städtische Umfeld würde sicherlich dadurdl vereinfacht werden.
Auch die Studierenden der neu entstehenden Fachhochschule fur Gesundheit sowie die Studenten der Ruhr-Universität Bochum hätten dort Gelegenheit, die Sportanlagen im Rahmen des
Hoc.hschulsports zu nutzen.
Die Hochschulleitung sowie das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum schlagen unter Berücksichtigung des Ursprungsgedankens die Realisierung des Ersatzneubaus Sportwissenschaft sowie
die geplante Erweiterung der Sport flächen auf dem Plangebiet S07 vor.
Mit freundlidlen Grüßen
Im Auftrag
Anlage 1:
Anlage 1a:
Anlage 2:
Anlage 3:
Planurkunde aus Bebauungsplall 286<1
Ausschnittkopie Plallurkundc aus Bebauungsplan 286d mit Hinweisen
Lageplan Außenanlage Sport. Entwurf Stand 12/2008
Lageplan Außenanlage Sport. aus ES BAU. Stand 07/2010
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Datum
07.12.2010
Telefoo:0231 99535-216· Telefax: 023199535-990
E-Wloil: doudio.heckmonnOblb.nrw.de ·1
Bebauungspion Nr. 286 d, Gesundheitscompus NRW;
Sehr geehrte Domen und Herren,
mit Datum vom 10.11 .2010 hoben Sie mich ols Tröger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zum Bebauungsplan 286 d abzugeben.
Meine Stellungnahme, Anregungen und Bedenken zu Festsetzungen im Planentwurf und in der Be-
gründung habe ich in der Anlage zu diesem Schreiben zusammengefasst.
Mit endlichen Grüßen
Hel
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t Heitkamp
Niede ossungsleiler
Sou- und U"llenKhClhd*rl..b NRW Dortmund· Emil-fillllNtr. 91 . 44227 Dorfmund
Telefon: .49 231 99535-0' TeIeIo><: .49 231 99535-990· E-Mgil: do.p(""ltIl1eOb1b.nfW de
öH.n~ic"" Ve.kMonmillei ob H6f' SI, lioh."telle [)Q.lJni_lilät _ Buolin" 468 Technoloeiepark
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GeschäftsIutwng. RCIIf KriiIlm..~. wflkieutxhel.Clndeobonl· 8l.Z 300 .50000' Konb: 4009411·
lJSt.Of'* OE 21612<USO . .s.-r-Nr. IOS/5806/15AO
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 46 von 78
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III • • • • •
Anlage zum Schreiben an die Stadt Bochum vom 07.12.2010
Anregungen und Bedenken des BLB NRW, Niederlassung Dortmund zum
Bebauungspianentwurf Nr. 286d der Stadt Bochum:
,. Im B-Plan Nr. 28S war das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 28S-d bisher als
u
nSondergebiet Ruhr-Universität Klinikum ausgewiesen. Mit der neuen Ausweisung als
nSondergebiet Gesundheitscampus" werden die Interessen der Ruhr-Universität in den
Hintergrund gedrängt.
So ist für das seit langem geplante und bereits genehmigte "Institut Sportwissenschaften"
einschließlich seiner Außen- und Sportanlagen nicht ausreichend Erweiterungsfläche
vorhanden. Insbesondere findet sich diese Nutzung in der Aufzählung der zulässigen
Nutzungen in Entwurf und Begründung nicht erwähnt. Das Institut ist vielmehr gemäß der
Begründung Seite 36 und Vermerk auf dem Planentwurt nur noch nachrichtlich
aufgenommen. Es muss aber mitsamt seinen zukünftigen, ausreichend bemessenen
Erweiterungsflächen und den dazugehörigen Einrichtungen (Außenanlagen, Sportplätze
u.ä.) ausdrücklich zulässig sein. Ebenso müssen von den Sportanlagen ausgehende
lärmemissionen zulässig sein und von den benachbarten Baugebieten hingenommen
werden.
Das Baufeld SO-8 allein ist als Erweiterungsfläche für das Institut Sportwissenschaften zu
klein. Als Erweiterungsfläche war mit der Stadt Bochum auch das jetzt gezeigte Baufeld
SO-7 bis mindestens zur Grundstücksgrenze des BlB abgestimmt.
Wir fordern daher die ausdrückliche Zulässigkeit der Nutzung "Ruhr-Universitär, so wie
es auch im alten Bebauungsplan 286 vorgesehen war, damit bei Bedarf auch alternative
Institute der Universität die Fläche nutzen können. Sie muss zumindest in den Baufeldern
50-8 und 50-7 allgemein zulässig sein. Im Baufeld SO-S sollte sie zumindest
ausnahmsweise zulässig sein.
2. Die Festlegung der öffentlichen, verkehrsberuhigten Straße im nördlichen Teil des
Plangebietes zerschneidet die mit der Stadt Bochum abgestimmte Erweiterungsfläche der
Universitätsnutzung, bzw. des Institutes Sportwissenschaften nach Osten und verhindert
eine Ausdehnung. Die Verkehrsfläche muss daher an dieser Stelle entfallen und die
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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beiden Baufelder so-7 und 80-8 müssen zusammengelegt werden.
3. Die Festlegung von Baulinien, bzw. Baugrenzen um das bestehende "Hochhaus-West"
verhindert die geplante Erweiterung dieses Gebäudes, die nach dem alten B-Plan 286
möglich gewesen wäre. Hier müssen die seitlichen und die hintere Baugrenze mehr
Spielraum lassen oder sie müssen ganz wegfallen.
4. Das Verkehrskonzept entspricht in Lage und Nutzung nicht dem Wettbewerbsentwurf. Es
nimmt die planerische Durcharbeitung des Siegerentwurfes vorweg und engt so eine
funktionale Planung vollkommen ein. Insbesondere ist die doppelte Verkehrserschließung
von Süden unlogisch. Wir fordern, dass als Zufahrt nur die breite Haupterschließung
dient, die an der östlichen Grenze unseres Grundstückes verläuft und als Erschließung
auch des inneren Teiles des Plangebietes vollkommen ausreicht. Die schmale, westlich
davon liegende Straße muss entfallen. Sie entspricht in keiner Weise dem
Wettbewerbsentwurf und zerschneidet das Plangebiet so, dass eine Realisierung des
Entwurfs nicht mehr möglich ist.
5. In den Baugebieten S02 bis SO·5 ist festgesetzt, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen,
bzw. unter der Terrasse zulässig sind. Auch damit wird die planerische Bearbeitung des
Wettbewerbsentwurfes behindert. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darauf hin, dass der Gesundheitscampus in großen Teilen vom land NRW gefördert und
finanziert wird und Tiefgaragen grundsätzlich nicht finanziert werden. Stellplätze müssen
daher auch offen oder in oberirdischen Paletten zulässig sein.
Auf einer Teilfläche des Baugebietes SO-1 sollen notwendige Stellplätze für das
Studentenwohnheim untergebracht werden. Sie sollten von der Stiepeler Straße her
anfahrbar sein.
6. Der BlB hat den Sieger des Wettbewerbes damit beauftragt, seinen Entwurf planerisch
durchzuarbeiten und zu konkretisieren, und zwar sowohl in baulicher Hinsicht wie auch
mit einem funktionierenden und auf die geplante Bebauung angepassten
Verkehrskonzept. Der B·Planentwurf behindert eine funktionale Gestaltung des
Plangebietes. Er muss aber vielmehr das Ergebnis der Planung aufnehmen. Wir fordern
daher, die Planung in den B·Plan einfließen zu lassen, damit nicht nachträglich wieder
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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geändert werden muss.
7. Die im südlichen Plangebiet als "Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage" festgesetzte Fläche sollte als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und wie
die öffentlichen Straßen von der Stadt Bochum angelegt und unterhalten werden. Im
ehemaligen B-Plan 286 gab es keine privaten Grünflächen mit solch ausdrücklicher
Zweckbestimmung.
8. Eine Erhaltung des in der Grünfläche liegenden "Hauses der Freunde der RuhrUniversität" ist ertorderlich und muss planungsrechtlfeh gesichert werden, ebenso wie
eine mögliche zukünftige Erweiterung, bzw. ein Neubau. Daneben bedarf es einer
gesicherten Zufahrtsmöglichkeit für Besucher, Anlieferung und Feuerwehr.
9. In der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass die Erschließung des Gebietes vom
BlB mittels eines Erschließungsvertrages durchgeführt werden soll. Dies ist mit dem BlB
noch nicht abschließend abgestimmt. Derzeit möchte die Stadt Bochum die Erschließung
(Straßen, Entwässerung, usw.) vielmehr selbst durchführen.
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 49 von 78
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Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Bezirksregierung Amsberg • Postfach' 44025 Dortmund
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Str. 1g
STADT BQCHUM
44777 Bochum
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Datum: 08 Dezember 2010
Seile 1 von 3
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1QDez. 2010
Aktenzeichen
65521-2010-196
bel Antwort brtte angeben
Auskunft erteilt
BO
Menneke$
andreas mennekes@bezregamsberg mw de
TeleforI02931182-3665
Fax' 02931/82-40460
Goebenslraße 25
44135 Dortmund
Bebauungsplan Nr. 286 d • Gesundheitscampus NRW Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung
Ihr Schreiben vom 10.11.2010 - 61 31-GeAnlg.: 4
Sehr geehrte Damen und Herren.
zu dem Auslegungsentwurf des o.a. Bebauungsplanes sowie zur
ebenfalls übersandten "Bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse
"
der ibg vom April 2010 nehme ich wie folgt Stellung:
Die im städtebaulichen Teil der BegrOndung sowie im Planentwurf
enthaltenen ausführlichen Angaben zu den bergbaulichen Verhältnissen
werden von hier aus im Wesentlichen bestätigt.
Die
dankenswerter
Weise
übersandte
Bergschadenstechnische
Hauptsrtz
Selbertzstr 1 59821 ArnSbe'9
Gefahrenanalyse der ibg wurde hier zum Anlass genommen. diese mit
Telefon 02931 82-0
einer erneuten Auswertung der hier vorhandenen Unterlagen zu
poststelle@bra nrw de
wwwbra nrw de
vergleichen.
Dabei
wurden
folgende
geringfügige
Abweichungen
festgestellt:
•
und 1330-1630Uhr
freitags bIS 1500 Uhr
Die verlassene Tagesöffnung des Bergbaus (TÖB) unter der
Kennziffer
Servicezelten
830 - 1200 Uhr
2586/5702/037(fÖB
liegt
nach
einer
hiesigen
Konto der Landeskasse
OOsseldort
WestLB OOsseldorf 4008017
Neueinpassung mit Lageänderung (R 2586533; H 5702215) auf der
BLZ 3005000O
IRAN DE27 3005 ססoo 0CI04
0080 17
nördlichen Grenze des Plangebietes (sh. Anlage 1) und ragt mit dem
Ble WELAOEOO
Umsatzsteuer 10
DE123818657
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 50 von 78
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Nachwirkungsbereich in dieses hinein. Diese TÖB ist in der
Bergschadenstechnischen
Gefahrenanalyse
der
ibg
berücksichtigt.
•
nicht
-
Hier neu erfasst wurde ein Luftschacht der Zeche Julius Philipp als
TÖB unter der Kennziffer 2586/5702/1141TÖB. Die Koordinaten
lauten R 2586515; H 5702193. Diese in der Anlage 2 dargestellte
TÖB ist in der Bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse der ibg
ebenfalls noch nicht enthalten.
-
Die beiden vorgenannten TÖB liegen im nordwestlichen Teil des
Plangebietes,
Gefahrenanalyse
der
gemäß
der ibg
der
vermutlich
Bergschadenstechnischen
bereits gesichert wurde.
Diesbezüglich liegen hier jedoch keine Informationen vor.
•
Unter
Abschnitt
4.5.2
der
Bergschadenstechnischen
Gefahrenanalyse der ibg gehe ich davon aus, dass es in Zeile 2
"westliche" und nicht "östliche B-Plangrenze" heißen sollte.
•
In
dem
von
ibg
erstellten
Lageplan
mit
Eintragung
der
Gefährdungsfiächen ist bezüglich des Abbaus in Flöz Helene auf
dem
Muldensüdfiügel westlich der westlichsten
möglicher Gefährdungsbereich angegeben.
Störung
kein
Nach der hiesigen
Interpretation des Grubenbildes ist aber auch in diesem Bereich
(geringerer) tagesnaher Abbau in Flöz Helene umgegangen (sh.
Anlage 3).
•
Die im vorgenannten Lageplan vorgenommene Darstellung in Flöz
Dickebank - nördlicher Versatz des mittleren Teils des möglichen
Gefährdungsbereiches von der Wetterlotte bis zur Abschiebung B -
trifft nach hiesiger Interpretation des Grubenbildes eher auf den Teil
östlich der Wetterlotte zu (sh. Anlage 4).
Seile 2 von
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 51 von 78
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Zur Bewertung (der Relevanz) der vorbeschriebenen Abweichungen
rege ich an, eine ergMzende Stellungnahme durch die Fa. ibg
anfertigen zu lassen.
Bei
Berücksichtigung der vorstehenden
Hinweise und Anregung
bestehen zu dem Planentwurf im Übrigen keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
ImAu~
(Andreas Mennekes)
Se
l
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 52 von 78
Bezirksregierung
Arnsberg
Grubenbild
"Julius Philipp"
Bauriss Flöz Helene
Lage der TÖB: 2536157021037
Auszug In 1:500
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 53 von 78
Bezirksregierung
Arnsberg
m
~
GrubenbIld
"Julius Philipp"
Bauriss
F~z He4ene
Lage der TÖB: 2586157021114
Auszug in 1:500
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 54 von 78
n
•
Grubenbild
"Jullus Phlll
...
Bauriss Flöz
..
He~e
Baue Im west!. Tell des PlangetMetes
Auszug In 1:500
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 55 von 78
••
••
n
.-
••
Bezirksregierun
Amsberg
I
Grubenbild
"Julius Phili
..
Bauriss Ft6z Die kebank
pp
l
•
Auszug In 1:1.000
n.
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 56 von 78
Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen
Strategiezen"trum Gesundheit
Nordrhein·Westfalen
Der Leiter
Datum
5.;'"
Stadt Bochum
Amt 61 I Stadtplanungs- und
J_
I
W.lIL. tb
Aktenzalchen: SZ
Bauordnungsamt
fbel Antwort
bf"e anoebenl
44777 Bochum
Name:
PO Or. Andreas Meyer.Falc;ke
Telefon: 0234-5046137 800
vorab per Mail: Herrn Ralf Gesien
Telef3Jt: 0234-5046137 811
andreas.meyer·
nachrichtlich per E-Mail:
Hemn Werner Brüning, hsg
Frau Christa Hemmann, MIWF
Herr Prof. Helmut Meyer, RUB
Herr Klaus Gerwert, RUB
Entwurf des Bebauungsplans 286d Gesundheitscampus NRW
hier: Stellungnahme, Anregungen und Bedenken des Strategiezentrums NRW im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom
22.11.-22.12.2010
Das Strategiezentrum Gesundheit ist eine Einrichtung nach § 14 LOG
und von der Landesregierung mit der Entwicklung des Gesundheitscampus NRW beauftragt; es wird zusammen mit anderen Landeseinrichtungen sowie assoziierten Partnern mit der Eröffnung des Gesundheitscampus seinen Standort auf das Campusgelände Le.S. verlagem.
StrategIezentrum
G8$undhelt NRW
Postanschrift:
Unlversltitutn8e 136
44799 Bochum
strateglezentrum@ge.nrw.de
Stellvertretend für die künftigen Nutzer/innen im Geschäftsbereich des
MGEPA NRW I MAIS NRW gebe ich nachfolgend einige Anregungen
bzw. Bedenken zum Bebauungsplanentwurf.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass etwaige Hinweise ggf. gesondert
von der Hochschule für Gesundheit sowie von Vertretern des PURE
gegeben werden.
Anreisehinweise unter
www.gc.nrw.de
~II
GESUNDHEITSCAMPUS •
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 57 von 78
Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen
Strategiezentrum Gesundheit
Nordrhein-Westfalen
Seite 2
Der Siegerentwulf sieht als wesentliche städtebauliche Figur die
sog. ~Gesundheitsterrasse~ - Richtung Biomedizinpark I Lattental vor. Diese ist als zentrale Achse geplant, über die sich der Campusgedanke entwickeln soll. Ziel des Bebauungsplans sollte es
sein, die städtebauliche Figur der Gesundheitsterrasse zu sichern.
Insofern bitte ich darum, alle im Rahmen des B-Plan-Verfahrens
zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Hinsicht zu nutzen, insbesondere auch die (mögliche) Fortführung bis zur Abzweigung
der Universitätsstraße.
Mit Blick auf die Entwicklung des Geländes als Campusgelände
sollte der Campusgedanke übergeordnetes und handlungsleitendes Leitbild sein. Ich bitte zu prüfen, inwiefern eine zweite Erschließung über die Stiepeler Straße erfolgen kann. Sollte eine
zweite Erschließung durch das Campusgelände erforderlich sein,
bitte ich, die Ausbaustandards sehr genau auf die jeweiligen Anforderungen hin zu überprüfen.
Mit der Festsetzung, dass in den Baugebieten S02 bis S05 Stellplätze nur als Tiefgaragen bzw. unter der Gesundheitsterrasse zugelassen werden sollen, entsteht ein Widerspruch zum Siegerentwurf. Dieser sieht zum überwiegenden Teil offene Stellplätze in
verschiedenen Teilen des Wettbewerbsgebietes vor. Hinzu kommt,
dass die Finanzierung des Gesundheitscampus in überwiegenden
Teilen durch das Land NRW sichergestellt wird und die Finanzierung von Tiefgaragen nicht gesichert ist. Insofern müssen Stellplätze auch offen oder in oberirdischen Paletten zulässig sein.
Ich bitte darüber hinaus zu überprüfen, ob die Errichtung von Stellplätzen an der Straße Gesundheitscampus tatsächlich ausgeschlossen werden soll.
Die Festlegung einer Baugrenze am bestehenden .Uni HochhausWest" in nördlicher Richtung darf eine eventuell geplante Erweiterung des Gebäudes für z.B. Laboreinrichtungen nicht behindern.
Die Ausweisung von "Grünflächen" im südlichen Bereich wird
grundsätzlich aus Nutzersicht sehr begrüßt, allerdings sollte die
Ausweisung als "private" Grünfläche vermieden werden.
,
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 58 von 78
Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen
Strategiezentrum Gesundheit
Nordrhein-Westfalen
Seite 3
Der östliche Teil des Geländes (S01) wird im Siegerentwurf nicht
überplant. Hier ist zu überlegen, inwiefern dieser Teil als Grünfläche gesichert wird. Dies scheint mit Blick auf die kompakte Bebauung des vom Siegerentwurf überplanten Geländes sehr sinnvoll.
Sollte hier eine Bebauung zugelassen werden, wird angeregt, die
etwaige Gestaltung von Gebäuden und Grundstücken über eine
Gestaltungssatzung (zur Sicherung der Campusidee) zu regeln.
Q~dlichen Grüßen~
-..,
PD Dr. Andreas Meyer-Falcke
Leiter Strategiezentrum Gesundheit I Gesundheitscampus NordrheinWestfalen
,
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 59 von 78
University of Applied Sdeoes
Vluprisldenl
Stadt Bochum
Amt 611 Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
44777 Bochum
UnIversitätsstraße 105
044789 Bochum
Wemer Briining
Tel. +49 234 777 27 - 120
Fax +49 237 777 27 - 299
wemer.i:ln.Ienng@
ltl-gesuncfhejt.de
Datum: 22.12.2010
Entwurf des Bebauungsplans 286d Gesundheitscampus NRW
hier: Stellungnahme, Anregungen und Bedenken der Hochschule
für Gesundheit im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom
22.11. - 22.12.2010
Aus Sicht der Hochschule für Gesundheit nehme ich zum Entwurf des
Bebauungsplans 286d wie folgl Sleilung:
Der Siegerentwurf sieht als wesentliche städtebauliche Figur die sogenannte
"Gesundheitsterasse" - Richtung Biomedizinpark 1 Lottental - vor. Dies ist
als zentrale Achse geplant, über die sich der Campusgedanke entwickeln
soll. Ziel des Bebauungsplans sollte es sein, die städtebauliche Figur der
Gesundheitsterasse zu sichern. Insofern bitte ich darum, alle im Rahmen des
B-Plan-Verfahrens zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Hinsicht zu
nutzen, insbesondere auch die (mögliche) Fortführung bis zur Abzweigung
der Universitätsstraße.
Mit Blick auf die Entwicklung des Geländes als Campusgelände sollte der
Campusgedanke übergeordnetes und handlungsleitendes Leitbild sein. Ich
bitte zu prüfen, inwiefern eine zweite Erschließung über die Stiepeler Straße
erfolgen kann. Sollte eine zweite Erschließung durch das Campusgelände
erforderlich sein, bitte ich, die Ausbaustandards sehr genau auf die
jeweiligen Anforderungen hin zu überprüfen.
.
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 60 von 78
- 2-
Mi der Festsetzung, dass in den Baugebieten 502 bis 505 Stellplätze nur
als Tiefgaragen bzw. unter der Gesundheitsterasse zugelassen werden
sollen, entsteht ein Widerspruch zum Siegerentwurf. Dieser sieht zum
überwiegenden Teil offene Stellplätze in verschiedenen Teilen des
Wettbewerbsgebietes vor. Hinzu kommt, dass die Finanzierung des
Gesundheitscampus in überwiegenden Teilen durch das Land NRW
sichergestellt wird und die Finanzierung von Tiefgaragen nicht gesichert ist.
Insofern müssen Stellplätze auch offen oder in oberirdischen Paletten
zulässig sein. Ich bitte darüber hinaus zu überprüfen, ob die Errichtung von
Stellplätzen an der Straße Gesundheitscampus tatsächlich ausgeschlossen
werden soll.
Die Festlegung einer Baugrenze am bestehenden "Uni Hochhaus-West" in
nördlicher Richtung darf eine eventuell geplante Erweiterung des Gebäudes
für z.B. Laboreinrichtungen nicht behindern.
Oie Ausweisung von -Grünflächen" im südlichen Bereich wird grundsätzlich
aus Nutzersicht begrüßt. allerdings sollte die Ausweisung als "privateGrünfläche vermieden werden.
Der östliche Teil des Geländes (S01) wird im Siegerentwurf nicht überplant.
Hier ist zu überlegen, inwiefern dieser Teil als Grünfläche gesichert wird.
Dies scheint mit Blick auf die kompakte Bebauung des vom Siegerentwurf
überplanten Geländes sehr sinnvoll. Sollte hier eine Bebauung zugelassen
werden, wird angeregt, die etwaige Gestaltung von Gebäuden und
Grundstücken über eine Gestaltungssatzung (zur Sicherung der
Campusidee) zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
=
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 61 von 78
Stadtwerke
Bochum GmbH
Stadtwerke Bochum GmbH' Postfach 10 22 50 • 44722 Bochum
Sven Schlickewei
E-Mail
01.SEP.2011/61
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Hans-Böckler-Str. 19
44777 Bochum
rt
ser Zeichen
\ ~T~y!...co:QHUN
\
3 \. Aug. 2lln
v
recht
@stadtwerke-bochum.de
104 Sch
Durchwahl
0234 960 • 1422
Telefax
0234 960 • 1409
Zimmer
802
Datum
29.08.2011
B-Plan 286d, erneute öffentliche Auslegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.08.2011. Zu O.g. PIanverfahren haben wir bereits mit Schreiben vom 08.04.2010, 09.04.2010,
23.11.2010 und 07.10.2010 Stellung genommen.
In unserem Schreiben vom 07.10.2010 haben wir darum gebeten, unter
Punkt 10.2 der Begründung gem. §2a BauGB zum Bebauungsplan 286d
eine eindeutige Aussage zur energetischen Versorgung mit Wärme zu
Gunsten der Fernwärme zu treffen.
Entsprechend des Energie- und Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bochum
sind alternative Wärmeerzeugungsanlagen im Bereich von Fernwärmegebieten als nicht wünschenswert bezeichnet worden. Wir bitten daher erneut um Anpassung der textlichen Festsetzungen in Form einer einschränkenden Festsetzung zu Gunsten der Fernwärme.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Stadtwerke Bochum GmbH
Service- ~ ter Recht
Firmenanschrift
Ostring 28
44787 Bochum
Telefon 0234 960 - 0
Telefax 0234 960 - 4000
E-Mail pr@stadtwerke-bochum.de
hltp:llwww.stadtwerke-bochum.de
Bankverbindung
Sparkasse Bochum
Konto Nr. 1 300 177
BLZ 430 500 01
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Oberbürgermeisterin
Dr. Oltilie Scholz
Geschäftsführer
Dipl.-Ök. Bernhard Wilmert
Dipl.-Ing. Dietmar Spohn
Amtsgericht Bochum HRB 722
USt-ldNr. DE811205198
St.-Nr. 530657050443
Ein Unternehmen der
ewmr
...----...-.
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 62 von 78
Zentrum Frau in Beruf und Technik, Erinstraße 6, 44575 Castrop-Rauxel
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Städtebau, Technisches Rathaus
z. Hd. Herrn Gesien
Hans-Böckler-str. 19
44777 Bochum
Gisela Humpert
0 23 05 / 92 150 29
ZFBT
humpert@zfbt.de
www.zfbt.de
13.9.2011
Bebauungsplan Nr. 286 d – Gesundheitscampus NRW
Stellungnahme aus Sicht von Gender Planning
Guten Tag Herr Gesien,
den mir zugesandten B-Plan-Entwurf und die Begründung habe ich auf
Genderbelange hin betrachtet und meine Anmerkungen bzw. Leit-Fragen für
eine mögliche Weiterbearbeitung der beteiligten Behörden in der Anlage zu
diesem Schreiben zusammengefasst.
Grundlegend ist zur Sprache der Begründung zu sagen, dass sich die hinter
den Festsetzungen stehenden Absichten aufgrund des gut lesbaren
Schreibstils leicht erschließen.
Für Rückfragen zu meinen Anmerkungen stehe ich natürlich gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Humpert
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 63 von 78
Stellungnahme-Genderberatung 13.9.2011
zum Bebauungsplan Nr. 286 d, 17.6.2011, Gesundheitscampus NRW in
Ziel
Übergeordnetes Ziel ist eine gleichstellungsorientierte Planung, die auf der
räumlichen Ebene Rahmenbedingungen und Angebote für verschiedene
Perspektiven und Alltagssituationen schafft. Planung ist nicht geschlechtsneutral,
sie wirkt sich potenziell unterschiedlich auf Frauen und Männer aus, je nach
Lebensmodell und Rahmenbedingungen. Grundsätzlich stellen Frauen und Männer
in vergleichbaren Lebenslagen vermutlich ähnliche Ansprüche an den Raum. Bisher
unterscheidet sich jedoch der Lebensalltag noch häufig. Mit „Gender“ wird das
soziale Geschlecht bezeichnet (in Abgrenzung zum biologischen), die veränderbare
Rolle in der Gesellschaft.
Mit zunehmender Individualisierung der Gesellschaft und unabhängigen
Lebensmodellen ohne familiäre Versorgung wird es immer wichtiger, dass
räumliche Strukturen, Gebäude und Quartiere, Qualitäten wie Alltagstauglichkeit
und Sicherheit aufweisen.
Gender Mainstreaming bedeutet von vornherein und systematisch die Perspektive
von Chancengleichheit in „normale“ Entscheidungsprozesse einzubinden. Gender
Planning wendet die Strategie von Gender Mainstreaming systematisch auf der
räumlichen Ebene an, mit Zielen, Vorgehensweisen, Kriterien und Maßnahmen.
Die Berücksichtigung von Chancengleichheit ist ein Abwägungstatbestand nach § 1
Baugesetzbuch Abs. 6 Nr. 3: „Bei der Aufstellung der Bebauungspläne sind
insbesondere zu berücksichtigen...................unterschiedliche Auswirkungen auf
Frauen und Männer sowie.......“
Auf der operativen Ebene des Gesundheitscampus ist das Ziel ein
selbstverständlicher, gefahrloser Aufenthalt auf dem Gelände selbst, incl. der
hinführenden Wege sowie Nutzungsmöglichkeiten, die den Interessen und
Rahmenbedingungen, je nach Lebensmodell, beider Geschlechter gerecht werden.
Solche differenzierten Ziele sind hier z. B. räumliche Unterstützung von informeller
Kommunikation, interdisziplinäre und schichten/rollen-übergreifende Begegnung,
subjektive Sicherheit zu jeder Zeit und an jeder Stelle, leichte Wege-ZielOrientierung, lebendige Profilbildung eines innovativen Gesundheitsbildes (über
ästhetisch/klassisch/funktional/wirtschaftlich hinaus), erkennbare Bildung von
Zentren/Unterzentren der Zugehörigkeit.
Genderrelvanz
Grundsätzlich ist festzustellen, dass im vorliegenden B-Plan eine Genderrelevanz
besteht, d.h. der Plan mit seinen Festsetzungen hat Auswirkungen auf die
Gleichstellung. Erste Indikatoren zeigen sich in der Regel im Zuge einer
geschlechterdifferenzierten Bestands- und Datenanalyse sowie deren Auswertung.
Aussagen dazu sind der Begründung des B-Planes nicht zu entnehmen. Hilfsweise
ist bei der geplanten Nutzung des Gesundheitscampus anzunehmen bzw. durch
töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011
Seite 1 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 64 von 78
Aussagen der Hochschule HSG belegt, dass es sich bei den Studierenden zu 90 %
um Frauen handelt und Frauen auch bei den Beschäftigten in großer Zahl vertreten
sind. Weiterhin ist anzunehmen, dass bei den Nutzenden der anderen Gebäude
beide Geschlechter mindestens hälftig vertreten sind. Die Nutzenden werden eine
große Bandbreite gesellschaftlicher Gruppen/Rollen abbilden, aus den Bereichen
Studium, Lehre, Gäste/Patienten, Forschung, Dienstleistung, Fachpolitik u.a.
Prüfkriterien
In welchen Handlungsfeldern unterschiedliche Betroffenheit bzw. Interessen je nach
Gender der künftigen Nutzer und Nutzerinnen des Gebietes vorliegen, lässt sich
erfahrungsgemäß gut beim Abprüfen entlang von folgenden Kriterien erkennen.
Sie bilden die Grundlage für den „state of the art“1 gendersensibler Baukonzepte2:
Orientierung
trägt zum Empfinden von Sicherheit und Zugehörigkeit bei, als Grundlage für zielsicheres
Handeln in Gebäuden, Quartier und Stadt. Die Organisation von Erschließung bildet gemeinsam
mit einer übersichtlichen Gestaltung das Rückgrat der Orientierung
Gebrauchsfähigkeit
für die Nutzerinnen und Nutzer ist der vorrangige Zweck von Gebäuden und öffentlichem Raum.
Dabei sind die Alltagsbedarfe von Frauen und Männer differenziert zugrunde zu legen. Selbst
wenn Architektur eher imagebildend wirken soll, stellt sich die Frage, wie dieses Ziel auf dem
„Schirm“ der jeweiligen Wahrnehmung erreicht wird
Nachhaltigkeit
wird bei den Geschlechtern häufig auf dem Hintergrund unterschiedlicher Wertvorstellungen
konstatiert. Erkenntnisse darüber können durch Beteiligung aufgeschlossen werden. Die
Präsenz beider Geschlechter auf der Entscheidungsebene ermöglicht die Synergie der
Kompetenzen
Subjektives Sicherheitsempfinden
wird durch räumliche Faktoren beeinflusst. Ziel ist deshalb ein angst- und gefahrfreier Aufenthalt
in Gebäuden und Außenraum, und das wird durch Belebung von Räumen und Übersichtlichkeit
in der baulichen Gestaltung gefördert
Kommunikation
ist geeignet, der Polarisierung der Geschlechter und der Vereinzelung in
Minderheitensituationen entgegenzuwirken. Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualitäten und
informelle Zonen sind bevorzugte Orte der Kommunikation
Zugänglichkeit
schafft Transparenz und eröffnet Optionen. Eine Gestaltung mit der sozialen Botschaft
„Offenheit“ trägt zum Abbau von Barrieren bei. Einladende Ankomm-Situationen und Übergänge
zwischen Nutzungseinheiten sind Orte, um ein Klima der Wertschätzung zu vermitteln
Identifikation,
Möglichkeiten der Ingebrauchnahme und des Sich-selbst-Organisierens erzeugen Verbindungen
1
vergleichbar dem Stand der Technik (im Bauwesen)
Anforderungen aus der Reflexion dieser Qualitäten werden anschließend mit dem normalen
Handwerkszeug der Architektur/Stadtplanung in Maßnahmen übersetzt. Beispielsweise ist bei guter
Beleuchtung und übersichtlicher Gestaltung eines Weges die Wahrscheinlichkeit einer angstfreien
Benutzung im Dunkeln für alle vorsichtigen Menschen höher.
2
töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011
Seite 2 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 65 von 78
zwischen Mensch und Raum. Vor dem Hintergrund ihrer sozialen Rolle und Wertvorstellungen
reagieren Menschen unterschiedlich auf die sozialen Botschaften im Raum. Differenzierte
Kenntnisse über die Zielgruppen helfen, um gewünschte Wirkungen für beide Geschlechter zu
erzielen
Es obliegt den beteiligten Behörden für ihren Bereich jeweils entsprechende Ziele
und Prüffragen zu entwickeln, die zu genderumfassenden Festsetzungen beitragen.
Der Prüfprozess und die Ergebnisse sollten dargelegt werden.
Dies wird sicher auf dem Weg vom Modell zu Normalität nicht immer in voller
Intensität oder Souveränität erfolgen. Wichtig ist, damit auf der operativen Ebene
überhaupt anzufangen. Im vorliegenden B-Plan mit Begründung ist deutlich
erkennbar, dass umfassende Qualitätsansprüche berücksichtigt wurden, die
vielfach auch die o.g. Kriterien im Sinne von Chancengleichheit mitnehmen. Es ist
jedoch für eine Übergangszeit der nächsten Jahre wünschenswert, Ziele und
Maßnahmen zur Genderintegration auch zu benennen und transparent zu machen,
bis gendersensible Planung selbstverständlich ist und systematisch erfolgt.
Anmerkungen zu einzelnen Punkten der Begründung
Teil A
-
zu 3: Bestandsanalyse durch soziale Aspekte ergänzen, z. B. wer nutzt das
Gebiet heute und wie? Welche differenzierten Erkenntnisse gibt es über die
potenziellen künftigen Nutzenden?
-
Anscheinend wird in der Bestandsanalyse sowohl der derzeitige als auch der
geplante Bestand beschrieben, zu sehen bei 3.4. Erschließung, diese
Zusammenfassung sollte transparent werden. Zu ergänzen ist, dass
Maßnahmen für ein positives subjektives Sicherheitsempfinden und für gute
Orientierung ergriffen werden, sowohl für Zugang über motorisierten Verkehr wie
über fußläufige- und ÖPNV-Erschließung
-
zu 4.3.3.: im letzten Absatz ist neben der Aufzählung der einzelnen
Einrichtungen zu ergänzen, dass Synergieeffekte zwischen Biomedizinpark und
Gesundheitscampus einen besonderen Stellenwert haben und räumlich
unterstützt werden (dafür muss auch eine Verortung erfolgen, Zentren der
Kommunikation)
-
zu 5. wesentliche Auswirkungen: es gibt mehr Verkehrsaufkommen, dabei auch
mehr Fußgängerverkehr und Nutzungs-Tageszeiten. Dieser Anstieg erfordert
Anpassungsmaßnahmen z.B. eine Beleuchtung entlang der Fußwege
töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011
Seite 3 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 66 von 78
-
zu 7.1.1.:Sondergebiete 1-3: Es sollten auch Orte für informellen Transfer und
Kommunikation zulässig sein, z. B. Kiosk, Tee-Haus, Kaffee, Bistro
und – wie steht es mit Einrichtungen für ganztägige oder stundenweise
Kinderbetreuung?
-
zu 7.1.2.:gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: „Die Freihaltung
eines…Innenhofes…“ ergänzen durch Freihaltung „und Zugänglichkeit“
-
weiter: Zahl der Vollgeschosse, Seite 29 oben: 13 Vollgeschosse erscheinen mir
aufgrund des heutigen Kenntnisstandes über das Uni-Hochhaus für SO 4 sehr
hoch und später schwer zurückzunehmen. Sollte das Uni-Hochhaus als
Landmarke künftig fehlen, würde SO4 ein unmaßstäblich großes
städtebauliches Gewicht auf dem Gesundheitscampus erhalten, ohne dass eine
gesundheitsaffine Nutzung dort überhaupt gesichert wäre. Desweiteren macht
die hohe Ausnutzung des Grundstücks Probleme mit den Stellplätzen
wahrscheinlich, die allesamt in mehreren Tiefgaragenebenen untergebracht
werden müssen, was wiederum in Sachen subjektives Sicherheitsempfinden
hohe Anforderungen stellt
-
weiter: Höhe baulicher Anlagen, S.31 oben: die Parkpaletten und überhaupt der
Querschnitt der Planstrasse B, mit ihren seitlich begleitenden Höhen von
Bauwerken bzw. Gelände, lösen besondere Anforderungen hinsichtlich der
subjektiven Sicherheit aus: Es entsteht eine Art Hohlweg. Es sind anpassende
Maßnahmen erforderlich wie transparente Umwehrung des oberen
Palettengeschosses (keine zusätzliche Höhe), transparente Gestaltung des
strassenseitigen Abschlusses im EG der Palette, gute und blendfreie
Ausleuchtung der Strasse, soziale Kontrolle
-
weiter: überbaubare Grundstücksflächen, S.32: der Punkt „Orientierung der
Baukörper mit ihren Hauptzugängen zur Terrasse“ ist inhaltlich wünschenswert,
wird jedoch bei der heutigen Planung der Hochschule nicht konsequent
umgesetzt, denn die Nutzenden mit PKW (und das sind viele) werden die der
Planstrasse B zugewandten Eingänge nutzen. An die Planstrasse werden also
auch Ansprüche vergleichbar einer informellen Adressbildung gestellt
-
weiter: S. 33, 2. Absatz: „ein Hervortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem
Ausmaß zugelassen werden“ ergänzen: sofern das subjektive
Sicherheitsempfinden dadurch nicht beeinträchtigt wird. (Gebäudefaltungen
behindern potenziell die Übersichtlichkeit der Raumkanten)
-
zu 7.1.4.: Stellplätze in Gemeinschaftsgaragen: so organisieren, dass eine kurze
Verweildauer beim Hin- und Weggehen gewährleistet wird. An Garagen und
töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011
Seite 4 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 67 von 78
besonders an Tiefgaragen sind aus Gründen der Nachhaltigkeit/ Brauchbarkeit
hinsichtlich Wohlbefinden ansatzweise vergleichbare Anforderungen wie an
Aufenthaltsflächen zu stellen. Dazu sind Maßnahmen zu ergreifen
-
zu 7.1.6.1.:Strassenverkehrsflächen: äußere Erschließung, S. 36:Überquerung
der Straße „Gesundheitscampus“ durch Fußgänger: Es ist sicherzustellen, dass
Überquerungsstellen zwischen Biomedizin und Gesundheitscampus mit den
Treppenaufgängen zur Terrasse und Garageneinfahrten sinnvoll überein
gebracht werden, d.h. Erlebnisse der fußläufigen Querung aus verschiedenen
Perspektiven vordenken
-
weiter: innere Erschließung, S.37, Mitte: Planstrasse B: Bei Anpflanzungen
beachten: nicht sichtverstellend, d.h. Bäumen mit Laub ab oberhalb 1.50 m und
Unterpflanzung nicht höher 0.70 m
-
zu 7.1.9.2.: Private Grünflächen: innerhalb dieser privaten Grünfläche sollte die
Anlage eines transparenten, untergeordneten, (für die interessierte
Öffentlichkeit) zugänglichen Bauwerks möglich sein, z. B. Teehaus im Grünen,
mit rudimentären Versorgungsstrukturen ausgestattet, zum geschützten
Aufenthalt im Park, Ort mit besonderer Identität, Einladung zum kurzen Weg,
Ziel im Grünen, Ort für informelle Kommunikation, Interdisziplinarität
-
zu 7.1.10: Abstandsflächen: gibt es eine Möglichkeit zwischen der Dichte von
Kerngebiet und situativer Beurteilungsnotwendigkeit? Es ist nicht einsichtig,
dass ein Gesundheitscampus in den Raumqualitäten vorrangig auf eine Seite
talwärts ausgerichtet wird und die Qualitäten an Luft und Licht auf den anderen
Fassadenseiten so „freigegeben“ werden. Ziel ist die Erstellung annähernd
gleicher Qualitäten von Raumbelichtungen in den Gebäuden. Wie kann diese
Absicht in den Festsetzungen angemessen Niederschlag finden ohne die
aktuelle Planung zu ignorieren?
-
zu 7.1.11.4 Werbeanlagen, S.46: warum überhaupt freistehende Werbeanlagen
zulassen? Sie verstellen (gemäß der Absicht von Werbung) potenziell den Blick
und verunklaren die Orientierung und Raum-Wirkung der Gebäudekanten
-
zu 7.4.1.:Altlasten, S.53 Mitte: „keine Einschränkung für die Nutzung als
Gewerbestandort“ erscheint keine ausreichende Anforderung für den längeren
Aufenthalt von Menschen im Gesundheitscampus. Insbesondere in der
„privaten“ Grünfläche ist sicherzustellen, dass im Aufenthaltsbereich von
spielenden Kindern zufälliges Graben bis 0.50 m Tiefe ungefährdet möglich ist
töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011
Seite 5 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
Seite 68 von 78
Teil B
-
zu 1.2, Erschließungsplanung, S.65, Mitte: Die Erschließungsplanung sollte so
ergänzt werden, dass der Anschluss ÖPNV Stadtbahn in seiner Hin- und
Wegführung Beachtung findet, d.h. mindestens Darstellung bis dorthin und
textliche Erwähnung des Weges mit den notwendigen Qualitäten hinsichtlich
Sicherheit und Wohlbefinden
töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011
Seite 6 von 6
{~
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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.14. SEP. 2011 /61 ~
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Bau- und Liegenschaftsbetrieb
RW
Dortmund
Stadt Bochum
Stadtplanungs· und
Bauordnungsamtl---::S:::T:::~:::r==_T===Q:::::C~r.~_!H~l)~.~i_
Hans-Böckler-Straße 19
Ihr Zeichen
1 1 3.
07. Sep. 2011
44777 Bochum
-/
Techn isches Rathaus
t _ 08. SEP. 2011 /61
Unser Zeichen
Auskunft
OM-HS Bod
Uwe Bodendieck
31 _August 2011
Telefon: +49 231 - 99 535893· Mobil/Telefax: (optional)
E-Mail: uwe.bodendieck@blb.nrw.de .
Datum
Bebauungsplan 286d - Gesundheitscampus NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BLB NRW wurde als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung des O.g. Bebauungsplanes gebeten.
Wir sind in diesem Fall nicht nur Träger öffentlicher Belange, sondern auch Eigentümer der überwiegenden Grundstücksfläche im B-Plangebiet und gleichzeitig Träger zahlreicher Baumaßnahmen dort.
Zum B-Plan Entwurf nehmen wir wie folgt Stellung:
1. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, Ziffer 3 sind die Stellplätze in den Gemeinschaftsgaragen Gga 2 und Gga 3 sowie die Gemeinschaftsstellplätze GSt 1 ausschließlich für den Stellplatzbedarf der Teilbaugebiete SO 2 und SO 3 vorgesehen.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der BLB NRW eine Stellplatzanalyse für die RuhrUniversität Bochum, die Hochschule Bochum und den Gesundheitscampus in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in Kürze vorliegen werden. Zudem beteiligen wir uns an einem von
der Stadt Bochum aufzustellenden Verkehrskonzept für das gesamte Universitätsumfeld. Daraus werden wir ein Gesamtstellplatzkonzept auch für den Gesundheitscampus und den benachbarten Neubau für Sportwissenschaften erarbeiten, das mit der Stadt Bochum abgestimmt wird. Für eine möglichst flexible Umsetzung des Konzeptes ist aber eine zwingende
-~
Bau- und liegenschaftsbetrieb NRW Dartmund . Emil-Figge-Str. 91 . 44227 Dortmund
Telefon: +49231 99535·0· Telefax: +49 231 99535·990' E-Mail: do_poststelle@blb.nrw.de
Zentrale Rechnungsanschrift: Bau- und liegenschaftsbetrieb NRW . 47526 Kleve
Geschäftsführung: Rolf Krähmer
Bankverbindung: Westdeutsche landesbank . BlZ 300 500 00 . Konto: 40094 11 . Steuer-Nr. 105/5806/1540
www.blb.nrw_de
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Zuordnung der Gemeinschaftsgaragen zu bestimmten Teilbaugebieten hinderlich. Wir regen
daher an, auf die ausschließliche Zuordnung der Stellplätze zu verzichten.
2. Gemäß Ziffer 8.2 der textlichen Festsetzungen und Ziffer 7.1.8 der Begründung sind Flachdächer zu begrünen. Eine Begrünung ist aber weder für den bereits genehmigten Neubau für
Sportwissenschaften noch für die Gebäude des Gesundheitscampus vorgesehen. Daher bitten
wir, auf diese allgemeine Festsetzung zu verzichten und begrünte Dächer zwar zuzulassen,
sie aber nicht vorzuschreiben.
3. Gemäß Ziffer 4.4.3 der Begründung nehmen die Verkehrsanlagen an der Straße Gesundheitscampus teilweise Flächen in Anspruch, die zur Zeit als Wald anzusehen sind. Sollten
durch diese öffentlichen Straßen Waldflächen betroffen sein, die sich derzeit im Eigentum
des BLB NRW befinden, sind eventuelle Ersatzaufforstungsmaßnahmen durch die Stadt Bachum als Straßenbaulastträger und Verursacher der Abholzung durchzuführen.
4. Die Grünfläche im Südwesten des Plangebietes ist als "Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage" festgesetzt. Diese Fläche befindet sich in unserem Eigentum und die
festgesetzte Zweckbestimmung ist zu weitgehend für eine ordnungs- und haushaltsgemäße
Bewirtschaftung durch das Land NRW. Die Fläche sollte daher lediglich als private Grünfläche ausgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
.0
'I
Re~:el
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Gesundheitscam pus Nordrhein·Westfalen
Strategiezentrum Gesundheit
Nordrhein-Westfalen
Der Leiter
Sl1alegleleolrum ~ NRW. Gesuodheit:scam 9. '«801 Bochum
Stadt Bochum
""""" G- ..
""".
Okt 2011
AkIenzeictM!n: SZ. 6 3 0
Amt 61/ Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
44777 Bochum
Name;
Prof. Dr. Andre.l$ Meyer.Fak:l-e
Telefon· 023<1-91535 1001
vorab per Mail: Herrn Ralf Gesien
TeIef;or
0~91535-1999
andreas.meyer -1alckeQgc.rnw.de
nachrichtlich per Email:
Herrn Werner Brüning, hsg
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 286 d Gesundheitscampus NRW
hier: Stellungnahme des Strategiezentrums Gesundheit NRW
Mit Schreiben vom 12. August 2011 bin ich um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf für den Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen
gebeten worden. Stellvertretend für die künftigen Nutzer aus den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen möchte ich auf folgende Punkte aufmerksam machen:
Slralegiezenlrum
~ndheitNRW
Postanschritt
GesundheitscalTlplG 9
•
Es wurde auf der kommunalen Seite über die südliche Erschlie-
'«801 Bochom
ßung des Gesundheitscampus diskutiert (zwei Kreisverkehre oder
striltegiezeolrum@9c..nlW.de
Oval). Diese Diskussion sollte ergebnisoffen fortgeführt werden.
•
Bzgl. der Stellplatzanlagen hat das Strategiezentrum Gesundheit
NRW fortlaufend angeregt. weitere Lösungen zu finden. Dieses
Thema sollte unabhängig von dem aktuellen Stellplatznachweis
weiter verfolgt werden.
www.OjlC.IIfW.de
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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•
Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf sind an verschiedenen
Stellen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte eingetragen. Aus Nutzersieht sollten durch die Fahrrechte jedoch keine öffentlich befahrbaren "Rennstrecken" ermöglicht werden. Gerade als Örtlichkeit des
"Gesundheitscampus" sollte das Gelände möglichst ohne Durchgangsverkehr gehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
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L~
Prof.
Dr~dreas
Meyer-Falcke
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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1:r'
Wehrverwaltung
Wehrbereichsverwaltung West
Wir. Dienen. Deutschland.
IUW 4 - Az 45 - 03 - 03
Bearbeiter: Herr Kessel
Telefon: 0211-959-2167
Telefax: 0211-959-2281
E-Mail:
wbvwestiuw4toeb@bundeswehr.Qf.Q
'I .Okt. 2011
Wehrbereichsverwaltung West. Wilhelm-Raabe-Str, 46 • 40470 Düsseldorf
.--:--'":'
-'"":;
--:: ..
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Stadt Bochum
.............:..-__..~_. _"
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
0 fi. Old. 2011
"I , I.
1011 /61 ~
per E-Mail vorab an:
61-ToeB@bochum.de
V :(
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Bei Schrift"vechsel unbedingt
angeben:
Ord-Nr.:West1_M_061_11_a
R
Rauleitplanung;
hier: Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW -
Ihr Schreiben vom 20.08.2011 - Az ohne
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter BetÜcksichtigung der
von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Realisierung der o.a. Planung bestehen.
Da jedoch Gebäudehöhen von 20 m über Grund überschritten werden können, bitte ich in jedem
Einzelfall, mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung
zuzuleiten.
Auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für bauliche Anlagen über 20 m über
Grund weise ich hin.
Die eingetretene Verzögerung
entschuldigen.
111
der Beantwortung Ihres o.a. Schreibens bitte ich zu
I-
01 schmidt
Hauptsitz Düsseldorf:
Wilhelm-Raabe-Str.
40470 Düsseldorf
'W'NW
wbv-west.de
46
Telefon:
Vermittlung:
Telefax:
AllgfspWNBw'
Bankverbindung:
02111959 - 0
02111959 - 2187
3221
Deutsche Bundesbank
Filiale - Saarbrücken-
BLZ. 590 00000
Konto Nummer: 59001020
Außensteile Wiesbaden:
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
Telefon:
Verminlung:
Teletax:
AII9FspWNBw:
0611n99 - 0
0611n99-1699
4224
~ (22.11.2011)
Gesien
- AW:Nr.
Bebauungsplanverfahren
Nr. 286 d Anlage Ralf
2 zur
Vorlage
20112832
Seite 74 von 78
Von:
An:
CC:
Datum:
Betreff:
Stellungnahme
Rainer Pötschke<Rainer.Poetschke@hs-gesundheit.de>
Ralf Gesien <RGesien@bochum.de>
Petra Bolla <PBolla@bochum.de>, Werner Brüning<Werner.Bruening@hs-gesund ..
22.11.2011 15:43
AW: Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - Ihre
vom 16.09.2011
Sehr geehrter Herr Gesien,
da wir den weiteren Beschluss des B-Plans in keinster Weise verzögern möchten, ziehen wir unsere
Stellungnahme wie bereits angekündigt zurück und schließen uns der Stellungnahme des Strategie
Zentrum an. Wir hoffen das der schnellen Beschlussfassung damit nichts mehr im Wege steht.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Pötschke
Rainer Pötschke
Dezernat Ressourcenmanagement
Facility-Management
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0) 234 J 777 27 - 337
Fax: +49 (0) 234 J 777 27 - 437
E-Mail: rainer.poetschke@hs-gesundheit.de
Web: www.hs-gesundheit.de
Diese E-Mail sowie eventuelle Anhänge können vertrauliche und I oder rechtlich geschützte
Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten
haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mai!. Das unerlaubte
Kopieren oder Speichern sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
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and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, storing, disclosure or distribution of the contents of
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-----Ursprüngliche Nachricht----Von: Ralf Gesien [mailto:RGesien@bochum.de]
Gesendet: Montag, 21. November 2011 13:31
An: rainer.poetschke@fh-gesundheit.de
Cc: Petra Bolla
Betreff: Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - Ihre Stellungnahme vom
16.09.2011
Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRWIhre Stellungnahme vom 16.09.2011 im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB
Seite 1
I
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
23. SEP. 2011 /61
3
Regionalforstamt Ruhrgebiet, Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen
21.09.2011
Stadt Bochum
Die Oberbürgermeisterin
I
Stadtplanungs- und Bauordnungsam TADT EOCHUM
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
22. Sep. 2011
44777 Bochum
I
I
-------
Seite 1 von 1
Aktenzeichen
310-11-10.468
bei Antwort bitte angeben
Herr Brink
Fachgebiet Hoheit
Telefon: 0209/94773 - 133
Mobil:
0171/5870422
Telefax: 0209/94773 - 150
Rolf.brink@wald-undholz.nrw.de
Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW hier: Benachrichtigung über die erneute öffentliche Auslegung und
Bitte um Stellungnahme
Ihr Schreiben vom 12.8.2011
Ihr Zeichen: 61 31 - Ge
Sehr geehrter Herr Gesien,
gegen den O.g. B-Plan bestehen Bedenken.
Teile der Verkehrsflächen des westlichen Kreisverkehrsplatzes liegen auf als
Wald im Bebauungsplan 286 b festgesetzten Flächen.
Nach § 39 Landesforstgesetz bedarf jede Umwandlung von Wald, auch die
planerische Umwandlung, in eine andere Nutzungsart, der Genehmigung
durch die Forstbehörde.
Meine Bedenken gegen eine Waldumwandlung im fraglichen Bereich bleibt
solange bestehen, bis eine verbindliche Regelung einer Ersatzaufforstung im
Benehmen mit der ULB Ihres Hauses im Flächen-/Funktionsverhältnis von 1 :
2 im B-Plan geregelt ist.
Dienstgebäude und
Lieferanschrifl:
Regionalforstamt RUhrgebiet
Mit freu dlichem Gruß
Im Au rag
Brößweg 40
45897 Gelsenkirchen
Telefon +49 209 94773-0
Telefax +49 209 94773-150
Ruhrgebiet@wald-undholz.nrw.de
www.wald-und-holz.nrw.de
~ (28.09.2011)
- WG: Trägerbeteiligung
Anlage61-ToeB
2 zur Vorlage
Nr. 20112832 der Stadt Bochum
Seite 76 von 78
Von:
An:
Datum:
Betreff:
Anlagen:
"Ditz, Franz-Josef' <franz-josef.ditz@bezreg-arnsberg.nrw.de>
<61-ToeB@bochum.de>
26.09.2011 13:13
WG: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum
bochum.doc
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage sende ich Ihnen meine Stellungnahme
zum B-Plan Nr. 286 d mit der Bitte um Berucksichtigung.
Im Bezug auf den B- Plan Nr 876 Standorterweiterung Heiksfeld
bitte ich um Terminverlängerung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Franz-Josef Ditz
-----Ursprungliche Nachricht----Von: Rothenbusch, Angelika
Gesendet: Freitag, 12. August 2011 14:09
An: Ditz, Franz-Josef
Betreff: WG: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum
-----Ursprungliche Nachricht----Von: Poststelle
Gesendet: Freitag, 12. August 2011 13:36
An: dezernat25; Ostermann, Matthias; Padberg, Rainer; eingaenge33
Betreff: WG: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum
-----Ursprungliche Nachricht----Von: 61·ToeB 61·ToeB [mailto:61·ToeB@bochum.de]
Gesendet: Freitag, 12. August 2011 13:28
An: Poststelle; poststelle@bezreg-muenster.nrw.de; Bistum Essen;
do.poststelle@blb.nrw.de; Andreas Borchardt; Amt32@bochum.de;
Amt34@bochum.de; Amt37@bochum.de; Amt40@bochum.de; AmtSO@bochum.de;
AmtS1@bochum.de; AmtS2@bochum.de; Amt60@bochum.de; Amt62@bochum.de;
Amt66@bochum.de; Amt67@bochum.de; Amt80@bochum.de; Christoph Riebe; Dietmar
Epple; Helmut Börger; Hartmut Ziese; Karin Singer; Melanie Just; Michael
Seidel; Wolfgang Neumann; Norbert Zientek; Udo Kölling; Uwe Wagner; BOGESTRA;
BOGESTRA; BOGESTRA; VA-TOEB.Dortmund@bundesimmobilien.de;
wbvwestiuw4toeb@bundeswehr.org; Landeseisenbahnaufsicht-esn@eba.bund.de;
HoffmannR@eba.de; planverfahren@eglv.de; EKW_Bauleitplanung@eon.com;
emg.zentralerEingang Ericsson; richard slowinski;
uIrike.duerrieder@FA-S306.fin-nrw.de; Service@FA-5350.fin-nrw.de;
martin.boeddeker@gelsenwasser.de; stefan.wiewiora@gelsenwasser.de;
ulrich.peterwitz@gelsenwasser.de; guenter.benning@hwk-do.de; unna@lwk.nrw.de;
wilhelm.lenzen@lwk.nrw.de; petra.luther@lwl.org; Iru@ruhrverband.de;
grenz@rvr-online.de; jastrob@rvr-online.de; wullenkord@M-online.de;
RC-Recklinghausen-Info@rwe.com; Heinz-Joerg.Gimpel@stadt-hagen.de;
d.toepfer@stadtverkehrbochum.de; recht@stadtwerke-bochum.de;
plan3.nl-bo@strassen.nrw.de; Engelbert.Heimerl@telekom.de; Thyssengas GmbH;
Bauleitplanung-Bochum@unitymedia.de; michael wesselmann; rainer sturath;
klaus-dieter.geldmann@uv.rub.de; Claudia.Ertelt@uv.ruhr-uni-bochum.de
Betreff: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum
Sehr geehrle Damen und Herren,
Seite 1
I
~ (28.09.2011)
- WG: Trägerbeteiligung
Anlage61-ToeB
2 zur Vorlage
Nr. 20112832 der Stadt Bochum
Seite 77 von 78
in der mail vom 12.08.2011 ist der Betreff falsch angegeben.
Es muß richtig heißen, Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (286d).
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Wemer Loges
Weitere Auskünfte zum elektronischen Beteiligungsverfahren erteilt
Ihnen:
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Hans-Böckler-Str. 19
44777 Bochum
Wemer Loges
Zimmer 1.0.230
Telefon (0234) 910-2564
Telefax (0234) 910-2343
e-mail: wloges@bochum.de
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21
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832
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Dez 25
Amsberg, den 26.09.11
Betr.: Bebauungsplan Nr.286 d - Gesundheitscampus NRW in BochlLln
Bezüglich des O.g. Bebauungsplanes bestehen aus verkehrstechnischer Sicht
folgende Bedenken:
Gemäß "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren" ist bei einem
Außendurchmesser von 30 meine Kreisfallrbalmbreite von 8,00 m zu wählen.
Die Breite beträgt beim geplanten Kreisverkehr nur 7,50 m.
Das Verhältnis Kreisfahrbahn/lnnenring sollte etwa 3: I sein. Laut
Erläuterungsbericht ist bei der Planung ein Verhältnis von 2:1 vorgesehen.
In Bezug auf die innere Erschließung bestehen Bedenken gegen die
Beschilderung der PIanstraße A ( Straßenbreite: 6,50 m und beidseitige
Gehwege) mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/ho
Hier passen optischer Eindruck und zu erwartendes Geschwindigkeitsniveau
nicht zusammen.
gez.
Brigitte Kuckel