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Anlage 2: Stellungnahmen der Öffentlichkeit.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der Öffentlichkeit.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
26.12.14, 16:23
Aktualisiert
29.01.18, 13:56

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 1 von 78 Stellungnahmen aus der frühzeitigen, der förmlichen und der erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW gemäß § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauBG Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange vom: 2.1 LWL-Archäologie für Westfalen Seite 3 - 4 In der Wüste 4, 57462 Olpe 2.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH Seite 5 - 8 Bochumer Str. 2, 45661 Recklinghausen 2.3 Stadtwerke Bochum GmbH 08.04.2010 u. Seite 9 - 15 Ostring 28, 44787 Bochum 09.04.2010 2.4 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund 12.04.2010 29.03.2010 30.03.2010 Seite 16 - 16 Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund 2.5 Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und 27.04.2010 Seite 17 - 24 Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund 2.6 BOGESTRA 22.04.2010 Seite 25 - 26 Universitätsstraße 58, 44789 Bochum 2.7 E.ON AG Immobilien/Montan, Montan 17.06.2010 Seite 27 - 34 Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage) 4.1 E.ON AG Immobilien/Montan, Montan, Bruchstr. 5 c, 16.11.2010 Seite 35 - 36 45883 Gelsenkirchen 4.2 Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 23.11.2010 u. Seite 37 - 38 Bochum 07.12.2010 4.3 26.11.2010 Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstr. 150, 44801 Seite 39 - 44 Bochum 4.4 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund, Seite 45 - 48 Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund 07.12.2010 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 2 von 78 4.5 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und 08.12.2010 Seite 49 - 55 Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund 4.6 Strategiezentrum Gesundheit NRW, Universitätsstraße 20.12.2010 Seite 56 - 58 136, 44799 Bochum 4.7 Hochschule für Gesundheit, Universitätsstraße 105, 22.12.2010 Seite 59 - 60 44789 Bochum Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (erneute Offenlage) 6.1 Stadtwerke Bochum GmbH 29.08.2011 Seite 61 - 61 Ostring 28, 44787 Bochum 6.2 Zentrum Frau in Beruf und Technik 13.09.2011 Seite 62 - 68 Erinstraße 6, 44575 Castrop-Rauxel 6.3 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund 31.08.2011 Seite 69 - 70 Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund 6.4 Strategiezentrum Gesundheit NRW 06.10.2011 Seite 71 - 72 Gesundheitscampus 9, 44799 Bochum 6.5 Wehrbereichsverwaltung West 04.10.2011 Seite 73 - 73 Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf 6.6 Hochschule für Gesundheit Seite 74 Universitätsstraße 105, 44789 Bochum 6.7 Landesbetrieb Wald und Holz NRW - Regionalforstamt 21.09.2011 Seite 75 Ruhrgebiet, Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen 6.8 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat Verkehr Seite 76 - 78 Seibertzstraße 1, 59821Arnsberg 22.11.2011 26.09.2011 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 3 von 78 31/03/2010 05:53 +492751-2455 S. LWL-AFW AS OLPE 01 LWL LWL-Arc:häologie für Westfalen· AußensteIle Olpe Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe. LWL-AI'ChaOlogie fOr Wealfllien' In der WOst.<;! 4·57462 Olpe ServlCGzelten: Montag-Donnel'$tag 0&::30· 12:30 Uhr, 14:00 - 15;30 Uhr Freitag Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Hans-Säckler Str. 19 44777 Bochum 08::30 - 12:30 Uhr Ansprech partner: Prof. Dr. M. Baales Tel.: 02761 9375-0 Fax: 02761 2466 E-Mail: michael.baales@lwLorg Olpe, 29. März 2010 Unser Zeichen: 157ba10(Bochum_BPlan 286 d)fax.doc Bebauungsplan 286 d GesundheitSCampusNRW Ihr Schreiben 61 31 (2548) Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich Hinweise auf alte Schachtanlagen bz:w. Luftschutzstollen. Sollten in diesen Bereichen Erdarbeiten stattfinden oder bei solchen alte Anlagen angetroffen werden, bitte ich um Mitteilung. (Dndli~eJJ\ Prof. Dr. M. Saales - Leiter der AußensteIle - In der WUste 4. 57462 Olpo Telefon: 02761 9375·0 WoNW,aI'ChaeOlogie·ln·weStfalen-llppe,d~ Konto der lWL..f'lnanzabteilung WestLB AG MOnster' BlZ 400 e;OD 00 . Konto-NI'. 50 129 IBAN: DE35 400e; 0000 0000 0601 29 ' BIC: WELAOEDD Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 4 von 78 31/03/2010 05:53 LWL-AFW AS OLPE 02 S. Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW - BEGRÜNDUNG gemäß § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) Fassung für die Frühzeitige Beteiligung der Behörden uJ'd sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB Übersichtsplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches Begründung ~um Bebauungsplen Nr. 285 d - Gcsundhelt"CarnpuaNRWdia frühZeitiQ\l BGtGiligung d~r BehördcJn und sonstigen tr~gQr öffentllcMr Belango ~es8ung für 1 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 5 von 78 • RWE RWf Wr;'1+Ir...W.....fm, "'''"..me' (jrn1M=j Rg<bu'M' $11 2 :&$61 R"lbnsh"l<t!l Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus $TA:;'" BQCHUM Herr Geslen Hans- Säckler- Straße 19 3 1. März 2010 44777 Sochum Regionalzentrum Recklinghausen Netzplanung Ihre Zeichen Ih.e Nachricht Unsefe Zeichen Name Telefon Telefall E-M~il V-RP-OIHoI10.033 Frau Hosberg 0236\ 38-2176 0236138-1610 gabriele.hosbell""-~7--T-C-_ _" Gl",··oom Recklinghausen, 30. März 2010 61 1 - 201D Bebauungsplan Nr. 289d - GesundheitsCampusNRW - in Bochum hier: Anfrage Versorgungsleitungen /61 61 svb Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gesien, nadl Durchsicht unseres Anlagenbestands teilen wir Ihnen mit, dass sich im Planbereich Ihrer Maßnahme -BP 286 d- • sonstige Stromversorgungsleitungen jedoch keine sonstigen Gasversorgungsleitungen, Hochdruckleitungen (Gas) oder Höchstspannungsleitungen Strom unseres Untemehmens befinden. Als Anlage sind diesem Schreiben ein Übersichts- und Bestandsplan unserer Versorgungsleitungen beigefügt. Diese Pläne dürfen nicht zur Bauausführung, sondern nur zu Planungszwecken verwendet werden. RWE WlKtfl!M-WKt•.f.ms N~lM'IYke C;mbH Bochu_. 4S661 Slrl~ 2 Reckbn9111U~n Zu den im Zuständigkeitsbereich des Regionalzentrum Recklinghausen befindli- T ..... 923.61 lI·lool F .49236138-1010 chen sonstigen Gas- und/oder Stromversorgungsleitungen nehmen wir wie folgt 1 WWW•• we.com ~'chäll,l~h,ung: Stellung: Kliu, {ngelberll Gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes bestehen seitens der RWE Sill do! ..... WIlUhlll: Dortmuftd {iftgttrigtft ~rm ArnI,9tn<hl DOfImund Hando!""'gisltr-H, Hf! !l16G43 W.ftfried Mttfts Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH keine Bedenken. Unser Kabel muss weiterhin Bestand haben. VOßW~G GEHEN Banhotrblndung. (om_'lbant Don ..... lld BU 440 400 n klo."'" H2 OUO 00 BI(: (OBAD(rF440 IIlAH: OUI 4(04 00]7 Ol52 OUO 00 USt.-ldN •. or 'In 61 3U Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 6 von 78 SI!IIe2 Eine Änderung oder Erweiterung unseres Versorgungsnetzes ist hier zurzeit nicht geplant. Sollten in Zuge Ihrer Planung eine Umlegungen oder Anpassung Kabels erforderlich werden bitte um eine rechtzeitige Beteiligung. Ferner bitten wir Sie, Ihren Vertragsunternehmer auf seine Erkundlgungspflicht hinzuweisen. Auskunft über Kabetlagen erteilt Ihnen die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH in 45661 Recklinghausen, Bochumer Straße 2. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Anlagen Mit freundlichem Gruß RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH ,:fl. ß~ i. A. Boecking I /. Ad€0-0 1. A. Hosberg Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 7 von 78 ~ .~ , , • , • , 18.03.2010 25578602V 5000 Recklinghausen Liburd 02361/38-2476 02361/38-2132 .~ ""'J: Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 8 von 78 \ \ \ \. \ '. n •• n. --.. r, •• n. ,/ <' / .- \ \ \ \ \ \ \ , >\ \ \ \ \ , , \ , , \ ,, \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ ...... .. .. --'", "'.'''. - ,,.,, -~ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 9 von 78 Stadtwerke Bochum GmbH Stadtwerke Bochum GmbH· PoslfacIll0 22 50·44722 Bochum Stadt Bochum Planungs- und Bauordnungsamt Rathaus 44777 Bochum Helmut Steble ~rBOC1:!Q& I 3. April 2010 14. ~PR. 7DIO /61 E-Mail Unser Zeichen recht @stadtwerke-bochum.de 104 SI Durchwahl 0234 960 -1420 Telefax 0234 960 - 1409 Zimmer 802 3 Datum 09.04.2010 Bpl. 286 d, GesundheitsCampus NRW hier: 1. Ergänzende Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 2. Hinweis zu einem Erörterungstermin Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.03.2010 und teilen Ihnen hierzu mit, dass hierzu inhaltlich unsere Ihnen mit Schreiben vom 08.04.2010 zugesandte Stellungnahme ebenfalls Bestand hat Freundliche Grüße Stadtwerk Bochum GmbH Service- {er Recht i,A. Ste e r Flrmenanschrlft Ostring 28 44787 Bochum Telefon 0234 960 - 0 Telefall" 0234 960 - 4000 E·Maii pr@sladtwerl\e-boChumde httpJIwwwSladtwer1l.e-bochum.oe Anlagen Bankverbindung Spar1<asse Bochum Konto Nr 1300177 BlZ 430 500 01 Vorsitzende des AlIf$lchtsrates Oberblirgermeisterin Dr Orolie sctlolz Geschllftsfllhrer Dlpl -Ok Bernhard Wjlmefl D,p1.·lng. Dietmar Spohn Amtsgenchl Bochum HRB 722 USHdNr 01:811205198 SL-Nr 530857050443 Ein Unternehmen der ewmr -------- Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 10 von 78 Stadtwerke Bochum GmbH S~. Bocnum GmbH • Postfadll0 22 50 ....722 Bodlum Helmut Steble "13. APR. 2010 161 Stadt Bochurn Planungs· und Bauordnungsamt Rathaus 44777 Bochurn STADT BOCHUM O~ Apr~ 2010 I ,"""I @sladtwef1ole..bodll.m de 104 St rt Qu,"'...hl 0234 960 .. 1420 Telefax 0234 960 .. 1409 Z>nme< 802 .., Datum 08.04.2010 Bpl. 286 d, GesundheitsCarnpus NRW Sehr geehrte Damen und Herren, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben Kabel und Leitungen für die örtliche Strom·, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Diese Kabel und Leitungen sind unverziehtbar, so dass wir Sie bitten möchten diese entsprechend öffentlich rechtlich zu sichern. Stromversorgung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben wir die 10 kV~ Transformatorenstation Stiepeler Str. 131. Wir bitten Sie die in der Anlage 1 dargestellte Stationsfläche als Versorgungsfläche gern. § 9 Abs. 1 Nr. 12 8auGB im Bebauungsplan auszuweisen. Ferner betreiben wir für die vorhandene Bebauung entsprechende Stromversorgungskabel. Diese liegen entlang oder teilweise in der Erschließungsstraße der Wohnhäuser Stiepeler Straße 131, 131 a und 131 b. Damit die Versorgung dieser Wohnhäuser auch zukünftig gewährleistet ist, bitten wir Sie die jetzig ausgebaute Erschließungsstraße als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gem. § 9, Abs. 1 Nr. 21 BauGB zu unseren Gunsten auszuweisen (vergl. hierzu Anlage 2, blau umrandete Fläche). Je nach Leistungsbedarf der anzusiedelnden Betriebe müssen eine oder mehrere 10 kV-Transformatorenstationen aufgestellt werden. Wir bitten Sie daher die Bauwilligen in Form einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan zu verpflichten, dass dieses sich schon in der Planungsphase mit uns in Verbindung setzen sollen, damit rechtzeitig ein geeigneter Standort für eine Transformatorenstation gefunden werden kann. Flrmenansehrlft Osll'lng 28 "-787 BodIum TeIeIon 02~ 960 - 0 Telefax 02~ 960 - 4000 E.Ma~ prCstadtwerlr.e-~ClfI hllpJIwww Sl3dlWerIC~de ...... a.nkvetblndung ~­ KontoNr 1300ln BLl"30 50lI 01 -- VOI'$!tzende des Au'-ichtsrlltl Wasserversorgung Dr 0tIIIie SCholl: Oie Wasserversorgung des Biomedizinparks Bochum erfolgt eine ON 500 Wasserleitung die sich ehemals im Eigentum des Land NRW befand. Darüber hinaus wird über dieses Wasserleitung auch die Ruhruniversität BoEin Unternehmen der ewmr ----- GeschJftsführer (),pl -OlL Bemhard WiImert DIpl.-lng Doetmar Spohn Amtsgenchl Bocht.m HRB 122 USI-klNr DE81l205U11l St.-Nr 5306 510S 0443 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 11 von 78 Seite 2 chum versorgt. Den Verlauf der Wasserleitung mit dem 6 m breiten Schutzstreifen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 und 4. Wir bitten Sie, diesen Schutzstreifen als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten gern. § 9, Abs. 1 Nr. 21 BauGB auszuweisen. Ferner betreiben wir in bzw. entlang der Erschließungsstraße zu den Häusern Stiepeler Str. 131, 131a und 131b eine Wasserversorgungsleitung für die Versorgung der genannten Häuser. Damit die Versorgung dieser Wohnhäuser auch zukünftig gewährleistet ist, bitten wir Sie die jetzig ausgebaute Erschließungsstraße als Fläche mit einem Geh·, Fahr- und Leitungsrecht gern. § 9, Abs. 1 Nr. 21 BauGB zu unseren Gunsten auszuweisen (vergl. hierzu Anlage 2, blau umrandete Fläche). Fernwärmeversorgung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben wir Fernwärmeleitungen. Die Hauptversorgungstrasse mit einem 4 m breiten Schutzstreifen haben wir in der Anlage 2 rot dargestellt. Wir bitten Sie diesen 4m breiten Schutzstreifen im Bebauungsplan als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten auszuweisen. Ferner bitten wir Sie das Plangebiet als Fernwärmegebiet festzusetzen. Wir hoffen, dass Sie im Sinne einer gesicherten Versorgung unseren Anregungen nachkommen werden und sichern Ihnen hiermit zu, dass wir im Falle von Festsetzungen im Bebauungsplan, die gesetzlich begründete Entschädigungsansprüchen der betroffenen Eigentümer nach sich ziehen, diese unter Beachtung der §§ 39 - 42 BauGB nachkommen werden. Freundliche Grüße Stadtwetk~ Bochum GmbH Service Cßnter Recht iA SI bl1 Anlagen o ...... \ ./ \ ," /' ..... " / ' <' ,~. \ ~~.> \ \ \ ..... \ ..... ~~ <- / ® o ) ? / / / / / / / // / / / / / // / / / / // // / // // \ \ e - \/, ~ \ \ / /<' // ..... / \ ..... o \ \ .•. /// // \ \ \- \ \ Anlage 1 \ \ \ I \ M80073 • 'MK \ lokale Adresse Stlepeler Slral1e Nr 108 Blatlschnltt 5613 Planwerk Maßstab Benutzerdefiniert 11l 1 250 Datum Ersleller 0804 2010 sleble t ,7' Stadtwerke Bochum GmbH / Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 12 von 78 o Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 13 von 78 I \ I I f-- \ 'V • 1 10 ~..o I I I I I I I I I I I I I -------1, . ........ ______ -:-: .I / I _ ...... :J V'l...c 1 U ,- L---, I I I I I I CO N r'1I !- ~ I I I I I I • I." ... ~"I I ~ '" « " I- C- 0 " I '1 " l" '" .. !- • OJE ~l9 ...... -0 ro E 1 I 1 I- I~ OJI \ I I \ I I 1 \ I L-- I- '" C- I! >- .I " Io - l _ ------- I o o li - \ + o . .,. ••••••• . __________ ...... - - - - - -. - - r - .;. t lJl-_......:;~~~~~~!'!"!'!'!!-"'-!'''~'~ ,..~.-ii;;!!,!.~.~ .... ~.~..~~~I7: ! ---.. , . ...: ----------------~--------------------------------------------------------------------------~-------• Stiepelel' Str. ~.' .1. I~ ~l'6itpelef Sir. • S1~ft' SIt , .~!; .. ~'~.~~ ·_ ~ !:."- ••• - ,0 =~.-"=';::_:.'I -I I di- - LW' . ;. .. .' 111----- "T~lr J o ~;.; 1\ , .; \ \ \ \ , , ! \\ I i i \ -- . 1 \ ..-------., i I \ \ \ - " , " ,, ,,' , • ( 0 , ," " , , o , • .... .-- ... ." ~ ".. ",:,',.' ..."..1...,.,. ",., ~r -.sr \ ~.\.,.A."... ,,~..;.-..,. \ ..... ~ \ ~,~,,,;;,~ """" ,.-:;-~ '.., ':7"'•.......,4".J'~'. ,, , \ \ .;-* __ ..... ,'.....< r. . / - ' .- - , /' ",,\.,..c;'•••, . \.~-' .- .,' .!f.:-::-'.::;; / \.. ,.....~~",/ .-/~ ..... ,, ,.r.1T. \_ "1". , -' ,, , , , ~~~.... Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 14 von 78 ... ~ ~ , "..."" ,, .", , ' J'J, ,, ~ ".:'" ~ h,' , ("".......-:::: : ..:\.. \ \~\ . '~ , ,, • . o / , ... -, o ,, ,, , , t Anlage 3 ,, , / / / ,- / / o Lokale Adresse Stlepeler Strafle Nr 150 BlallschnJtl 5674 Planwerk Benutzerdefiniert l1l Maßstab 1 500 Datum 08042010 Ersteller steble , I I I Stadtwerke Bochum GmbH Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 15 von 78 • OJI ~.D OJE ~~ • "'OE .::g:J Vl ..c u 0 co ~ ~ . -- "- f • I '.._--- • \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ • • > , I j ,, ,, ,, , ......\ \ , ,~ \ :~ ... )' • , • .......... -,. . -" I'!, 1'" '" « Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 16 von 78 ••••• ••••• ••••• ••••• ••••• •• •• ••••• Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BlB NRW Oortmund . Postfach 50 02 45 . 0-44202 Oortmund Stadtplanungs- und Bauordnungsamt I Dortmund STADT BOCHU"M- I ~. April 2010 Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19;--------J 44777 Bochum Ihr Zeichen ) Unser Zeichen Auskunft OlO-AM·Bu Annelte Datum Budde 12.04.2010 Telefon: 0231/99 535 244 Mobil: 0174 9955 244 ..mai!: AnnelteBudde@blb.nrw.de Bebauungsplan Nr. 286d - Gesundheitscampus NRWhier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 16.03.2010 bitte Sie uns um Stellungnahme. Hiermit nehmen wir wie folgt Stellung: Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum" muss weiterhin gegeben sein. Die nachrichtliche Darstellung des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der RuhrUniversität Bochum" kann entfallen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gesundheitscampus NRW sollte auf das Wettbewerbsgebiet für den Gesundheitscampus reduziert werden. Wir bitten um Klärung der Finanzierung für die Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge der B-Planänderung sind. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~ - 0JRein~~el Stellvertretender Niederlassungsleiter Bau- und liegenschaftsbetrieb NRW Dcrlmund . EmMi99e-Slroße 91 . 0-44227 Dortmund Telefon: 02 31/99 535-0 . Telefo)(: 02 31/99 535-990 . e-mail- da poslslelle@blb.nrw de Öffentliche Verkehrsmittel: 51 Holtes/elle DOUnlversitöl ~ Buslinie 468 Technologiepark' PKW: B1 Abfahrt DCOorstfeld od. A45 Abfahrt ()().Eichlinghofen Geschäftsführung: Ferdinand Ti9gemonn . Dr. Uwe Günlher . li!olf KrCinmer www blb.nrw de Bankverbindung: Westdeutsche londesbonk . BlZ 300 500 00 . Konlo 400 94 11 . USI·ID-Nr DE 216' 20450 . Steuer·Nr. 105/5806/1540 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 17 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW .. '. Datum 27042010 Seile 1 von 6 Bezirksregierung Arnsberg • Postfach' 44025 Dortmund , Stadt Bochum Hans - Böckler - Straße 19 44777 Bochum .' TÄÖ"T BOC8DJ\il I 3. Mai 2010 L J-~61=--""1-:6:-1-1L-, C I- f, lAI 2010 161 2 :=e?" ~ 61 Aktenzeichen 65521-2010-196 bel Antwort bille angeben Auskunft erteilt Thomas Rützel Ihomas.ruetzel@bezregamsberg nrw de Telefon 023115410·3946 Fax. 0231/5410-5122 Goebenstraße 25 44135 Dortmund Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d; "GesundheitsCampus NRW" Ihre Schreiben vom 16.03.2010 und 22.03.2010 - Gz. 6131 Ge- Anlagen: - 3 - Sehr geehrter Herr Gesien, Hauptsitz: Seibertzstr 1,59821 Arnsberg das o.a. Planungsvorhaben liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Telefon 02931 82-0 Bergwerksfeld "Prinzregent" und über dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld "Promethus (RUB)". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Prinzregent" ist die E.ON AG, Bruchstraße 5c in 45883 Gelsenkirchen. Inhaberin der Erlaubnis "Promethus (RUB)" ist die Ruhruniversität Bochum, Universitätsstraße 150 in 44780 Bochum. Nach den hier vorhandenen Grubenbildern hat im Bereich des o.a. Plangebietes Gewinnung von Steinkohle im tiefen-, oberflächen nahen- poslstelie@bra nrw de wwwbra nrw,de Servicezeiten 830-1200Uhr und 1330 - 16 30 Uhr freitags bis 1500 Uhr Konto der Landeskasse Dussaldorf WestLB Dusseldorf 4008017 BLZ 30050000 IBAN OE27 3005 0000 0004 008017 sIe WELADEDD Umsatzsteuer 10 DE123878657 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 18 von 78 Bezirksregierung Amsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und tagesnahen Bereich stattgefunden. Geführt wurden die Abbaue durch das bereits 1958 stillgelegte Bergwerk .Prinzregent" sowie durch die Kleinzechen .Mischak und Co", .Julius Philipp" und "Mathildenglück. (vgl. Anlage 1,2 und Anlage 3). Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse kann nichl mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass innerhalb des Plangebietes möglicherweise auch widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor der Anlegung von zeichnerischen Unterlagen (sog. "Uraltbergbau") im tagesnahen Bereich umgegangen ist. Die Frage, ob derartiger Bergbau geführt worden ist, lässt sich erst nach Durchführung entsprechender Erkundungsmaßnahmen (z. B. Bohrungen, geophysikalische Untersuchungen) abschließend beantworten. Innerhalb der Planfläche befinden sich derzeit folgende Tagesöffnungen des Bergbaus (vgl. hierzu Anlage 1, 2 und Anlage 3): 2586/5702/030TÖB 2586/5702/034TÖB 2586/5702/035TÖB 2586/5702/036TÖB 2586/5702/037TÖB 2586/5702/113TÖB Die bei der Bezlrksregierung Arnsberg Abt. Bergbau und Energie in NRW vorhandenen Erkenntnisse, über die in den Anlagen aufgeführten "Tagesöffnungen des Bergbaus", sind den entsprechenden .SATÖB Auszügen" (vgl. Anlage 3) zu entnehmen. Die Miltelpunktkoordinalen ~~ ~i!1'" seite 2 von 5 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 19 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW der stillgelegten Tagesöffnungen des Bergbaus wurden anhand der hier vorhandenen Grubenbilder ermittelt. Die Genauigkeit der Mittel- punktkoordinaten der erfassten stillgelegten Tagesöffnungen des Bergbaus beträgt in der Regel ca. ± 1 m bis ca. ± 25 m und ist abhängig von der Genauigkeit des jeweils zugrunde liegenden Grubenbildes sowie dessen Einpassungsfähigkeit in die heutige Tagessituation. Zu den bergbaulichen Gegebenheiten der im Bereich des Bebauungspianverfahren Nr. 286 d; "GesundheitsCampus NRW" vorhanden Tagesöffnungen des Bergbaus ist folgendes anzumerken (siehe auch Anlage 3): Ausweislich der Unterlagen ist zu bemerken, dass Angaben über eine Verfüllung und Sicherung nicht vorhanden sind. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Standsicherheit der Schächte nicht gegeben ist. Beim Nachsacken bzw. Einstürzen der Grubenbaue muss in der näheren Umgebung der Schächte mit einer Absenkung undloder einem Einbruch der Tagesoberfläche gerechnet werden. Vor Beginn der Baumaßnahme ist durch Erkundung der tatsächlichen Lockermassenüberdeckung und der Durchführung von Standsicherheitsuntersuchungen vor Ort, der Nachweis der Standsicherheit und Senkungsfreiheit der Geländeoberfläche im Bereich der Tagesöffnungen zu erbringen, gegebenenfalls sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Unabhängig davon ist es erforderlich, bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen der Tagesoberfläche in den betroffenen Bereichen bezüglich der Standsicherheit und des Ausgasungsverhalten den Bergwerkseigentümer, hier die E.ON AG, Bruchstraße Sc in 45883 Gelsenkirchen zu informieren. Seote 3 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 20 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz der o. g. umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind derzeit zum jetzigen Zeitpunkt von hier aus möglich: • Nach der allgemeinen Lehrmeinung sind Bodenbewegungen auf Grund von Gewinnung, die im tiefen Bereich geführt wurde, spätestens fünf Jahre nach Einstellung der Gewinnungstätigkeiten ab- geklungen. Daher ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf die Tagesoberfläche aus diesen Gewinnungstätigkeiten nicht mehr zu rechnen. • Die innerhalb des Plangebietes im oberflächen nahen- bzw. tagesnahen Bereich vorhandenen Hohlräume und/oder Verbruchzonen können zu einer Setzung der Tagesoberfläche führen. • Sollten im Bereich der Planfläche möglicherweise im tagesnahen Bereich Hohlräume und/oder Verbruchzonen infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder aber "Uraltbergbau" vorhanden sein, so können diese eine Absenkung oder einen Einsturz der Tages- oberflächen zur Folge haben. • In der beigefügten Anlage 1 bzw. Anlage 2 (Maßstab 1: 2000) werden die hier bekannten "Tagesöffnungen des Bergbaus" (mit Kennziffer und Bergwerksnamen) dargestellt. • Die Anlage 3 enthält eine Aufstellung (Ergebnisliste "Tagesöffnungen des Bergbaus"; SATÖB - Auszüge) der bergbaulich bedingten Tagesöffnungen (Stand 27.04.2010). Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung der Einwirkungsrelevanz des o.g. Bergbaus empfehle ich Ihnen, einen Sachverständigen einzuschalten und auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB vorzunehmen. Seite 4 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 21 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Im Rahmen des Verfahrens und vor der Durchführung von Baumaß- nahmen besteht die Möglichkeit, die hier befindlichen Grubenbilder einzusehen und sich über die bergbauliche Situation zu informieren. Die Einsichtnahme ist hier schriftlich zu beantragen und kann auch von ei- nem beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliehe Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. Eigentümerin bzw. Inhaberin der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Aus bergbehördlicher Sicht weise ich mit Bezug auf die Ausgasungsproblematik im Stadtgebiet Bochum ergänzend darauf hin, dass das Plangebiet in einem Bereich liegt, in dem aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Methanaustritte an der Tagesoberfläche nicht zu erwarten sind (Zone 0). Auch möchte ich ergänzend auf die Stellungnahme der Bezirksregie- rung Amsberg Abt. Bergbau und Energie in NRW vom 11.02.2004 hinweisen, zur Auskunft über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung, für das "Baugrundstück Oesterendestraße in Bochum - Querenburg, hier: Errichtung eines Biomedizinpark-Ruhr in Boehum -Querenburg, 1. Bauabschnitt. Ansprechpartner war bei der Stadt Bochum das "Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung". Die in der Begründung auf Seite 12 bzw. 13 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d; "GesundheitsCampus NRW' gemachten Angaben (Thema Altbergbau) beziehen sich tlw. auf das südliche Bebauungsplanverfahren Nr. 286 b; "BioMedizinPark Ruhr" aus dem Jahr 2005. Se te 5 \/01'1 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 22 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf Im Auftrag: /. 4utt~ (Thomas Rützel) 2_ 2586800 2586700 "2587600 2586900 ~ -"""",,""~"::""~""" 8I ,.~ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 23 von 78 n ß. 258~ 2587100 8 9- - ..J - TagesOffnungen • y,,:/, 155.0 258615702l113n·Os. ~? Cl Nummer Maßstab: 1:2000 6Sf ~:~ , ~"~ __ Afi. , I • 12586157011070rrOB .. __ ~ .- n. 6400 2588500 25ll66OO 2586700 2.....,., 2587100 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 24 von 78 J(;' -- ..J TagesOffnungen • Nummer 11 Maßstab: 1:2000 s• t!•I~K1~ ~~~.fTcr • _ __ Kleinstbetrieb Dibow~ki? ~"" lrrJ..··rt'er Klz. Ncutrcr I' h'l' ,lU IUS P 1 Ipp leinzeche Emma-GIOd. b Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 25 von 78 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft BOGESTRA Universitätsstraße 58 44789 Bochum 44782 Bochum Postfach 10 03 49 44703 Bochum Planungsamt Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 - 6 44777 Bochum Bus + Bahn Die BOGESTRA ist zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35, 349, 353, 354, 356, 365 und 394. Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“ Telefon: (02 34) 3 03 – 0 Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00 Internet: www.bus-und-bahn.de e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de Bearbeitung: Elke Einhäuser Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom 61 31 (2548) 22.03.2010 Durchwahl: 2678 Telefax: 3678 Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben MK31/E Datum 22.04.2010 Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Sehr geehrte Damen und Herren, die Anbindung des Gesundheitscampus durch den ÖPNV soll über die Bushaltestelle Oesterendestraße sowie die geplante Haltestelle Gesundheitscampus der U35 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass zwischen den Haltestellen und dem Campus möglichst direkte Fußwegeverbindungen geplant werden. Im Bereich des Bebauungsplans liegt auf der Stiepeler Straße eine Richtungshaltestelle der Bushaltestelle Oesterendestraße. Sollte diese durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom Verursacher zu tragen. Auf der Oesterendestraße ist im Bereich der Zufahrt zum BioMedizinPark Ruhr eine Bushaltestelle in Fahrtrichtung Universität niederflurgerecht ausgebaut worden. Durch die Oesterendestraße soll zukünftig eine Buslinie verkehren. Aus diesem Grund soll eine weitere Richtungshaltestelle in der Oesterendestraße auf der Seite des Gesundheitscampus Aufsichtsrat: Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Vorsitzende Vorstand: Firmensitz: Dr. Burkhard Rüberg Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer Bochum. Eingetragen beim AG Bochum unter HRB 1 Bankkonten: Sparkasse Bochum Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01 Herner Sparkasse Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30 Sparkasse Gelsenkirchen Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01 Stadt-Sparkasse Witten Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35 Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 26 von 78 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft 2/2 eingerichtet werden. Wir regen an, diese sowie die noch nicht behindertengerecht ausgebaute Bushaltestelle Oesterendestraße im Zuge des Baus des Gesundheitscampus behindertengerecht auszubauen. Zur genauen Abstimmung der künftigen Bushaltestellen im Bereich des Gesundheitscampus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie unter 3.4 Verkehr und Erschließung, dass die Haltestelle Oesterendestraße seit Juni 2009 von den Buslinien 356, 370, 375 und 376 erschlossen wird. Ansonsten bestehen gegen die vorgestellte Planung keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft -Marketing und Kundenservices- i.A. Elke Einhäuser .. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 27 von 78 e·oYl Stadt ßochum Stadlplanungs- und ßauordnungsamt Technisches Rathaus ~B. JUN. 201u ,e')1 I 20ID 1:J E.ON AG Immoblllen/Monlln Montan Bruch$traße SC U883 Gel$enkirthen www.ton.tom STADT BOCHUt.;j 18. Juni J-1ans-Böckler-Straße 19 Armin 5ehueht 44777 Bochum T 02 09·3 89 54·.111 F 02 09'3 89 5./1·50 armln.sehuehtCDeon.tom 17.Juni2010 BQ 286d Bebauungsplan NT. 286 d -GesundheitsCampusNRW~ hier: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (I> 8auGB Ihr Schreiben vom 27.05.2010 Ihr Zeichen: 6131 (2548) Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr 0.8. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen. Wir stellen fest, dass unsere Gesellschaft an dem Bauleilplanverfahren ruf den.llit. bauungsplan Nr.286 d bis heute noch nicht beteiligt wurde. Wir entnehmen unseren Hausakten den Hinweis, dass wir bei der Aufstellung des Oächendeckenden Gesamtbebauungsplanes Nr.286 bereits Anfang der 1970cr Jahre auf die Gefahrdung des oberflächennahen Bergbaus im Planbereich hingewiesen haben. Unseren Bedenken und Anregungen wurde diesbezüglich entsprochen. In diesen Zusammenhang vCr\veisen wir auf das Schrciben der Stadt Bochum an dic Gclsenberg Aktiengesellschaft, einer Rcchtsvorgängergesellschaft der E.ON AG, vom 14.07.1972, das wir als Anlage beifugen. 1/3 Vorsluender des Auf$ithtsrat$: Ulrich Hartmann Vorstand: Or.lohanne$ Teynen (Vor$itunder) /erBen Kilda"1 Prof. Or. Klaus·Dieter M.ubaeh Or. Mareus Sehencle 5ill: Oüneldorf Amt$gerieht OOneldorf HRB 22315 . Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 · Seite 28 von 78 e·on Des Weiteren wurden wir durch das Bergamt Recklinghausen im Rahmen der AnhÖfung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme fLIr den Teilbereich des Bebauungsplanes 286 a -I.vereinfachte Änderung des ßebauungsplanes Nr.286gebeten, die wir mit Schreiben vom 02.10.2000 an das Planungsamt der Stadt Ba· eh um abgaben. Eine Kopie dieser Stellungnahme fugen wir ebenfalls diesem Schreiben bei. Unsere erstmalige Stellungnahme zur bergbaulichen Situation die sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d bezieht, lautet wie folgt: Der 0.8. Planbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG. Im gesamten Bereich des 0.3. Bebauungsplanes entnehmen wir den ArchivunterlageIl Hinweise auftagesnahen Bergbau, der geplante Bauvorhaben geHihrden kann. Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass sich in diesem Planbereich mehrere alte und verlassene Tagesöffnungen befinden können, deren Zustand und Lage uns nicht bekannt sind. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Plan der Westfälischen Gewerkschaftskasse "Flözausbisse Bebauungsplan 286" vom 20.03.1972 (Nr.11 05). Wir haben den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 286d in dem uns zur Verfugung gestellten, und an Sie zurückgehenden Bebauungsplan (DIN A4) gekennzeichnet als Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs. 5 BauGB). Diese Kennzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen. 2/3 . Anlage , 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 29 von 78 e-on Die in der Begründung gemäß § 2 a Baugesctzbuch (8auGB) unter Pkt.6.2.1 Bergbau dargestellte bcrgbaulichc Situation können wir nachvollziehen. Wir empfehlen durch einen anerkannten Sachverständigen ruf Markscheidewesen und Bergschadenskunde rechtzeitig vor Baubeginn eine Einsichtnahme in das amtliche Grubenbild bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 .,Bergbau und Energie in NRW", Gocbcllstraße 25-27, 44135 Dortmund, durchzuflihren. Kopie dieses Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält die Bezirksregierung Amsberg, Abt.6 in Dortmund zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße E.ONAG tf!{ann Mühlenbeck Anlage 3/3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 30 von 78 Bebauungsplan Nr. 286 d GesundheitsCampusNRW _ o o .\, '\" ~(.. '~, "I) ~ /; /! Stadt Bochum StadtplanunQs- und Bauordnuno!tAmt Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 31 von 78 ,------,~~~ STADT BOCHOQii1 Stadt Bochum Planungsamt Rathaus Bochum - 1B. Juni 2010 44777 Bochum MW/Schucht-Bu 2251 2826 02.10.2000 B0286 Bebauungsplan Nf. 286 a - 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nf. 286für ein Gebiet nördlich der Oesterendstraße, westlich der Universitätsstraße hier: Vereinfachte Änderung gern. § 13 SauGB Ihr Schreiben vom 13.09.2000 Ihr Zeichen: 6112 Sehr geehrte Damen und Heffen, der o.a. Planbereich liegt aber dem stil/geiegten Bergwerkseigentum der E. ON AG. In einigen Bereichen des 0.8. Plangebietes entnehmen wir den Archivunterlagen Hinweise auf oberflächennahen. vor dem Jahre 1900 geführten Bergbau, der geplante Bauvorhaben gefährden kann. Wir haben daher den gesamten Anderungsbereich des Bebauungsplanes 286 in dem als Anlage zurückgehenden Plan gekennzeichnet als Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaues erforderlich werden kllnnen (§ 9 Abs. 5 BauGB). brO 21 Obp1 ..nboc:hum Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 32 von 78 - 2- Diese Kennzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen. Eine Kopie dieses Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält das Bergamt Recklinghausen zur Kenntnis. (Aklenzeichen: 52-2000-211) Mit freundlichen Grüßen Viterra Wohnen AG im Namen der E.ON AG ./A A. ' nuctll doll. ....ühlenb&c Mühlenbeck Ir A. Schucht Anlage '!U den Akten 02.'10 OOJ~ br0210bplanbochum Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 33 von 78 r------+-...., ,----\-l-l Stadt Bochum, 4630 Bochum 11( GelBenberg AktiengeBellBchaft ~300 E B S e oe TI Rosaatraße 2 , Rathaus Zimmer Fernsprecher FernschreIber - m tt, P lanungBamt 1it1. JJ, \.i. 10 69 1-1h - 3C24 08 25 870 skbo Konten der ·Stadtkasse: StldtJsche Sparkasse und alle Bochumer Banken Postscheckkonto Dortmund 19637 L Maln Zeichen Ihr Zeichen Ihr SChreiben vom (Bei Antwort angeben) 25.10.1971 61 2 T., 1 4. Juli 1972 Betreff BebauungBplan Ur. 286 - Teilgebiet Ruhr-UniverBität Bochum Klinikum - für ein Gebiet zwischen der Univeraitätsstraße t der Straße Im Lottental, der Stieneler straße und der l~rkstraße Sehr geehrte Herren! Ihre Bedenken und Anregungen vom 25. Oktober 1971 habe ich der ~tadt­ verordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. In der Sitzung am 15. Juni 1972 wurde folgender BeBchluß gefaßt, den ich hiermit zur Kenntnis gebe: llDen Bedenken und Anregungen der GelBenberg AG, 4300 EBBen, ROBaBtraße 2 wird dadurch entsprochen, daß in dem Bebauungsplsn die Flächen gekennzeichnet werden, auf denen nach den Feststellungen der Westf. Berggewerkschaftskasse ge zielte Sonderuntersuchungen notwendig sind und auf denen bei der Erstellung von Ingenieurkonstruktionen bauliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Im übrigen hat daB StaatBhochbauamt in ZUBammenarbeit mit dem Erdbaulabor Schmidtbauer und der WeBtf. BerggewerkBchaftBkaBBe die Probleme IIBergbau und Gründung ll sorgfältig untersuchen lassen. Diese Untersuchungen haben ergeben, daß gegen die techni- - 2 L1 Bochum Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 34 von 78 ~tadt Empfinget Mein Zelc:tlen Gelsenberg AG .• 61 2 Tag 1 ~. Juli 1972 +. Slatt 2 Betreff Bebauungsplan Nr. 286 sehe Durchführbarkeit des Projektes bei Einbau der erforderlichen Sichaungsmaßnahmen keine Bedenken bestehen. Die Frage einer Betei- ligung des Bergbauberechtigten an den Kosten der SicherungsmaBnah man ist nicht ngelegenheit des Bebauungsplanverfahrens. 1I Hinweis: Diese Mitteilung über das Ergebnis der von Ihnen fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist nach der ständigen Rechtspre- chung des Bundesverwaltungsgerichts kein anfechtbarer Verwaltungsakt (vgl. Urteile des BVerwG vom 3. 6. 1956 - I C 29.54 und I C 89.55 - BVerwGE Bd. 3 S. 265 und S. 258). Hochachtungsvoll Der Oberstadtdirektor LA. L2 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 35 von 78 e·on ~ .17. 1'JOV. 201D /61 j ,J E.ON AG . Bruchstraße Sc . 45883 Gelsenkirchen Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Hans-Bäckler-Straße 19 44777 Bochum STADT BOCHUM 1 7. Qv. 2010 E.ON AG Immobilien/Montan Montan Bruchstraße SC 45B83 Gelsenkirchen www.eon.com Armin Schucht T 02 09-3 89 54-41 F 02 09-3 89 54-50 armin.schucht@eon.com 16. November 2010 BO 286 d Bebauungsplan Nr. 286 d -GesundheitsCampusNRWhier: Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung und Bitte um Stellungnahme Ihr Schreiben vom 10.11.2010 Ihr Zeichen: 6131- Ge Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr o.a. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen. Die Stellungnahme zur bergbau lichen Situation im o.a. Bebauungsplanbereich haben wir mit Schreiben vom 17.06.2010 abgegeben. Wir stellen fest, dass in der Begründung unter Punkt 7.2.1 Bergbau u.a. unseren -- Anregungen und Bedenken entsprochen wurde. Die Anmerkungen in der V.g. Begründung, sowie die beigefügte bergschadenstechnische Gefahrenanalyse der ibg GmbH (0024.0003) sind von uns vollständig nachvollziehbar. Die Kennzeichnung des gesamten Bebauungsplanbereiches wurde vorgenommen als "Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgegangen ist". 1/2 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Ulrich Hartmann Vorstand: Or. ]ohannes Teyssen (Vorsitzender) '"rgen Kildahl Prof. or. Klaus-Dieter Maubach Dr. Bernhard Reutersberg Dr. Marcus Schenck Regine Stachel haus Sitz: Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf HRB 22315 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 36 von 78 e·Dn Allerdings haben wir in unserer Stellungnahme vom 17.06.20 lOden gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 286d in dem uns zur Verfligung gestellten, und an Sie zurückgehenden Bebauungsplan (DlN A4) gekennzeichnet als Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs. 5 BauGB). Diese Kennzeichnung empfehlen wir weiterhin so in den Bebauungsplan zu übernehmen. Freundliche Grüße E.ON AG !I[ Hermann Mühlenbeck 2/2 ~ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 37 von 78 r 2 o. NOV. 2010 /61 ~ ~S""~I~(t Stadtwerke Bochum GmbH· Postfach 10 22 50 • 44722 Bochum s-Mail Stadt Bochum Technisches Rathaus Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Frau Venzke Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum T BOCHUfvt! Unser Zeictlen recht @stadtwerke-bochum.de 104 Sch 2'i t'ov. ;010 Durch ahl ----.__•..._-- Tel fax 0234 960 - 1409 Zimmer 802 I ---Datum 0234 960 - 1422 23.11.2010 Bebauungsplan 286d - Gesundheitscampus NRW - Sehr geehrte Frau Venzke, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. November 2010. Darin baten Sie um erneute Stellungnahme zu o.g. Bebauungsplan. Mit Schreiben vom 08. April 2010 haben wir unsere Anregungen zu dem ersten Bebauungspianentwurf geäußert. Diese wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit in den aktuellen Planentwurf übernommen. Hierfür bedanken wir uns herzlich. Wir weisen daher lediglich darauf hin, dass im Bebauungsplangebiet Kabel der öffentlichen Beleuchtung liegen. Freundliche Grüße Finnenanschrift Ostring 28 44787 Bochum Telefon 0234 960 - 0 Telefax 0234 960 - 4000 E-Mail pr@sladtwerke-bochum.de http://www.stadtwerke-bochum.de Bankverbindung Sparkasse Bochum Konto Nr. 1 300 177 BLZ 43050001 Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeisterin Or. Ottilie Scholz Geschäftsführer Dipl.-Ck. Bemhard Wilmert Oipl.-Ing. Oietmar Spohn Amtsgericht Bochum HRB 722 USI-ldNr. OE811205198 Sl.-Nr. 5306 5705 0443 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 38 von 78 Stadtwerke Bochum GmbH Stad!wel'ke Boc:hum Gmbti· Posllac:h 10 22 50' 4.4122 Bochum ..."1 o. DEZ. Sven SChlickewei 2010 Stadt Bochum Technisches Rathaus Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Frau Venzke ~;;7B~~~~~:traße19 L """"'__-~__"'"-' '~~ ~~~;~~~;., l/1n .. ,~ E·Mall ,!>ChI OSladtwe~ft.bochum.de UnserZeichen 104 Sch Durchwahl 0234 960 ·1422 Telefax 0234 960 • 1409 Zimmer 802 Datum Bebauungsplan 286d - Gesundheitscampus NRW - Sehr geehrte Frau Venzke, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. November 2010 und unsere Stellungnahme vom 23.11.2010. Im Rahmen der Frist mOchten wir eine Ergänzung der Stellungnahme hinsichtlich des für das Bebauungsplangebietes festgesetzten Energiekonzeptes vornehmen. In der Anlage 5a zur Vorlage Nr. 20102024, zugehörig zum Bebauungsplan 286d -Gesundheitscampus NRW·, wird unter 10.2 .Ver- und Entsorgung·, keine eindeutige Aussage zur energetischen Versorgung mit Wärme vorgenommen. Entgegen unserer ElWartung sind neben der möglichen Versorgung mit Fernwärmft, auch die alternative Versorgung mit Blockheizkraftwerk und Erdwärme genannt. Dies würde den Aussagen, die im Rahmen der Ausarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Bochum bis 2020 getätigt wurden, widersprechen. Bei der Konzepterarbeitung waren alternative Wärmeerzeugungsanlagen im Bereich von Fernwärmegebieten als nicht wünschenswert bezeichnet worden. Eine einschränkende Festlegung zu Gunsten der Fernwärme wäre dementsprechend aus unserer Sicht sinnvoll. Wir bitten daher um Anpassung der textlichen Begründung des Bebauungsplanes 286d hinsichtlich des Energiekonzeptes und Festlegung einer einschränkenden, die Fernwärmeversorgung begünstigenden, Energieversorgung. Flrmen.,tsehrtft 0."'" " ...7878octlum Telefon 02304 MO· 0 Telefax 0234 MO -.000 E·Mai1 ptQstadtWerl<e-boc:hum.de hllP.llwww,tadtWerI<e-bochumGe _ B,nkverblndung Sparkasse 80chum Freundliche Grüße smz )fl Stadtwerke Bochum GmbH 7ht ~~~kewei n I<onIO Nr 1 300 1 Bl2 .30 SOO 01 ..... VOt$ltZ:ende des Au"1chtiratel Dr 0tliIie ScnoIl. Gnchltutahrer Dipl.-Ok Bernhlln;l Wilmtfl Dlpl.-lng DlllrNlf Spohn Amtsgenchl Bochurn HRB 722 USt·klNf DE8l t~198 Sl.-Hr 5308 5705 040'3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 39 von 78 RUHR UNIVERSITAT BOCHUM • Der Kanzler RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM! 44 780 Bochum I Germany Dezernat 5 Bau- und Gebäudemanagement, Arbeits- und Umweltschutz Stadtplanungs- und Bauordnungsami Technisches Rathaus Frau Venzke Hans-Böc.kler-Straße 19 44777 Bochum Baumanagement STADT BQCHUM os. Dez. 2010 Projektleiter Gebäude lN 1/160 Un;versitätsslral3e ISO, 44801 Bochum I Oipl-Iog. Thomas HeIse Fon -+-49 (0)234 32-22138 Fax -t4t9 (0)234 32-14882 thomas.heise@uv.l'\Ib.de • _.rub.deJdezematS/ Ihr Zeichen I Ihre Nachricht vom Unser Zeichen r Unsere Nachricht vom Al.: 232/002-1 Hel Datum 26.11.2010 Stellungnahme zu Bebauungsplan-Entwurf Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW . • Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Venzke, nach Durchsicht der uns zugesendeten Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf NT. 286 d Gesundheitscampus NRW nachfolgend die Stellungnahme der Ruhr-Universität Bochum. Die im Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus Planstand ~Auslegung" vom 20.09.2010dargestellte Wegeftihnmg entspricht nicht dem bisher in Planungsgesprächen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Dortmund (BLB) diskutierten Infonnationsständen. Insbesondere die Wegefiihnmg zwischen den dargestellten Plangebieten S07 und S08 in Richtung Norden fUhrt zu einer deutlichen Abtrennung des geplanten Ersatzneubaus Sportwissenschaft zu den vorhandenen SportanJagen (siehe Anlage 1a) der Fakultät Sportwissenschaft. • Im Vorfeld wurde insbesondere in Zusammenarbeit mit dem BlB die Erweiterung von SportOäehen besprochen. Diese Flächen (3x Multifunktionsfelder. 1x Laufbahn sowie eine Stufenanlage in Fonn eines Amphitheaters) wurden im Osten des geplanten neuen Sportgebäudes angedacht. Diese zusätzlichen Sportflächen sollten die räumliche und strukturelle Verbundenheit zu den vorhandenen Sportanlagen darstellen. Ein so entstehender nCampuscharakter" dieser neuen Einheit war und ist die Gnmdidee. Das im oben genannten Plan dargestellte und fUr den Ersatzneubau Sportwissenschaft vorgesehene Plangebiet SOS entspridlt nicht den räumlichen Anforderungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der o.g. zusätzlichen Sportflädlen sowie einer zukünftigen Weiterentwicklung der Fakultät rur Spotwissenschaft. Das Plangebiet S08 würde durch die notwendigen Zuwegungen zu dem eigentlichen Gebäude und den sicherlich geplanten und notwendigen ParkOächen bereits zum grö&ten Teil ausgelastet werden. ADRESSE Universitätsstral3e ISO 144001 Bochum, Germany ANFAHRT U-Bahn: U351 Auto: A43, Abfahrt (19) Bochum Wittcn WWW.RUB.OE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _1 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 40 von 78 RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM RUß Aus Sicht der Ruhr-Universität Bochum würde das im Bebauungsplan dargestellte Plangebiet 507 die geeignetere Fläche rur die Realisierung des Ersatzneubaus Sportwissenschaft sein. Ein Gesichtspunkt wäre die räumJiche Nähe zu den vorhanden Sportanjagen sowie die doch deutlich größere Fläche des Plangebietes 507 gegenüber dem Plangebiet 508. Einer Umsetzung der notwendigen Parkflächen, Zuwegungen und der angedachten neuen Sportßädlen würde dort möglich sein. Diese räumliche Anordnung in die unmittelbare Nähe der BestandssportOäche ent· spricht dem ursprünglichen GnlOdgedanken einer guten Campusgestaltung fur die Fakultät der Sportwissenschaft. Desweiteren würde das im Osten angrenzende Plangebiel SOG, welches ebenfalls an die vorhandenen Sportanlagen der Fakultät Sportwissenschaft grenzt, die Weiterentwicklung der RuhrUniversität Bochum ermöglichen Insbesondere sollte berücksichtigt werden, dass bei Umsetzung I Realisierung der neuen Sport· flächen diese, gemäß Absprache mit der Fakultät fur Sportwissenschaft, auch frei fur die Bochumer Bürger (Kinder, Jugendliche usw.) zugänglich sein würden. Eine Einbindung des Gesund· heitscampus NRW in das städtische Umfeld würde sicherlich dadurdl vereinfacht werden. Auch die Studierenden der neu entstehenden Fachhochschule fur Gesundheit sowie die Studenten der Ruhr-Universität Bochum hätten dort Gelegenheit, die Sportanlagen im Rahmen des Hoc.hschulsports zu nutzen. Die Hochschulleitung sowie das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum schlagen unter Berücksichtigung des Ursprungsgedankens die Realisierung des Ersatzneubaus Sportwissenschaft sowie die geplante Erweiterung der Sport flächen auf dem Plangebiet S07 vor. Mit freundlidlen Grüßen Im Auftrag Anlage 1: Anlage 1a: Anlage 2: Anlage 3: Planurkunde aus Bebauungsplall 286<1 Ausschnittkopie Plallurkundc aus Bebauungsplan 286d mit Hinweisen Lageplan Außenanlage Sport. Entwurf Stand 12/2008 Lageplan Außenanlage Sport. aus ES BAU. Stand 07/2010 SEITE 21 2 J Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 41 von 78 • .. ~ ~ j 0 ~ u ,c l'0 • • _.~ _ .._ c a c III tl H J; 0 '" ij ° . . 1• ;:i 2 w ~ ..'"•• , E ••-, J, •~ .......... Wy·y_ •. r 1 ~ 0 , . .- H i 1 f~HI J c :t~f=? ~ I;~~ ~ ~t , \\ ~~ ; C- Us j i I ~ - -, .•. _ .._ 'vvvw_'wv' w . .-·. '_ . . . . . . . _ . • "•• ~ • c :io "••c -1t "5• ,~ •a "! « • wc '" 2 8, l~ . 1- i " • , • i"! 'ji•! l •" h, , I Ji a!, i~ ~ !~ ~ i ' • • ~ '0 ,"•• 11 l~ .. ~; h IrJ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 42 von 78 h I' I I1 ;: I11, li j ,1 I ,1 Iji: j! ;! l'llll! Id 111' 'I . I I "i ! It! ,'I I 'll!.ll 1'1' I'!! 11"1 I" :1 lj ,I., 1, 1 • JJ l i,! !III! I U I,,. J J! ... i,I"11/1 I in I" ;I 'b'Ir:1' I I 'I'i' I• '1I'·1I IiI ',.,'i~'! n I'. )'.'~" D!'~ l.l I d .i1 I I I ,( 'I 'I· , I 'I J, il 1"1. ill;i I mll J' !I' I 11. " H .... I : '~J! I!., II! , " ! iI /1.lll ~I j'! I 1th 1111 1,/Ii I'I" , ult I'!l'/'l1, 1I ! I1 j I, I ~!a ,11 .~ ,I I: I, 1 l'" i.. l.lli! ! I~ ..I 1111 .!, J1." .<:: . ..,.. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 .!! N Seite 43 von 78 c: Z ~ llIIi· ..• I: • il ••••...·B • .' ) Bau- und Liegmscbaftsbcteb NRW F r Dortmund -\- ~'1 D • "'221 00tIrU'Ill T..-rt: 0231/ tt50». 0 -- ® Turnro.ll ® 1..... I.... Clnl/te63S· I». I . .__ .,...... _tIItUlIWOlt 8'(, 64 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 44 von 78 Tu - --' -~ ~ ~ I " ~~ --' ~._. , " 1 .... ..Jr '\.'\'C........... , I 'A JIJ~ ';Q,L- - ,-....... , BlBNRW Ruhf-UnlveBitalllochum - 10-12-2198·08-001 ... ~epl. ~\ \~ _"(...~"!~:~'i,./ ~./' ~.~./ ~ f "/ 't-f--/ Neubau Sport Gebäude - . . eubau Sport \\ \ I~ 2190 4.. Bebaute Fläche= 1659,27 m' .- Ruhr·Universi~t80chum --, '-""""\J$;CLOd 0001 SpOf1institut Z ' -$ ... 'r ~-..."..,.,. I !jK\" ~\ ., ( '\':-:., .. ".,,\ 0 l~ --' OK~ u I P 11.1' ."rhtlN\........ ....-----.. I '>2,""" .).. • 275 ../'iß\J7 / / r' \ ./ /( SO oJ'>Y 0,819,01 \ I:~"~~~~ -- 1- \ ~n~ ~\ /---/ "~l I i , K\J \~~ ------ J lageptan VOfentwurf (A) Hochbau ItiOO U_M21 __LP-$pcf\cJiIfIIlI ................ 58ob2I7_~_ES8IU NInV_~ß·· ® , , ."-- ~..u..20'O li 12:13 ~ I I -~ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 45 von 78 ....• ••••• .. .. Cö \ '?,;. '"e.. :::. :?; ••••• .. ••••• Z lllI .... lllI ••••• ••••• Bau· und Liegenschaftsbelrieb NRIV Dortmund Stedt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt STADT BOCHUM 10. Dez. 2010 Technisches Rathaus r" Hons-Böckler-Stroße 19 /. 44777 Bochum /f· rIA~DJ -t L.( ( _ - ~ Q{l.4J. '1 O. DEZ. 1010 161 '?> ,e-6 A dUnser Zeichen Ihr Zeichen Auskunft Claooio Heckmann p..[) -4> jL--- V; n· '~ Datum 07.12.2010 Telefoo:0231 99535-216· Telefax: 023199535-990 E-Wloil: doudio.heckmonnOblb.nrw.de ·1 Bebauungspion Nr. 286 d, Gesundheitscompus NRW; Sehr geehrte Domen und Herren, mit Datum vom 10.11 .2010 hoben Sie mich ols Tröger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zum Bebauungsplan 286 d abzugeben. Meine Stellungnahme, Anregungen und Bedenken zu Festsetzungen im Planentwurf und in der Be- gründung habe ich in der Anlage zu diesem Schreiben zusammengefasst. Mit endlichen Grüßen Hel c.:~~ t Heitkamp Niede ossungsleiler Sou- und U"llenKhClhd*rl..b NRW Dortmund· Emil-fillllNtr. 91 . 44227 Dorfmund Telefon: .49 231 99535-0' TeIeIo><: .49 231 99535-990· E-Mgil: do.p(""ltIl1eOb1b.nfW de öH.n~ic"" Ve.kMonmillei ob H6f' SI, lioh."telle [)Q.lJni_lilät _ Buolin" 468 Technoloeiepark 1Ilv _---.. _.ERT GeschäftsIutwng. RCIIf KriiIlm..~. wflkieutxhel.Clndeobonl· 8l.Z 300 .50000' Konb: 4009411· lJSt.Of'* OE 21612<USO . .s.-r-Nr. IOS/5806/15AO WWN.bI:>.flfWde Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 46 von 78 ,::: . . ..•••••.. -Z ••••• III • • • • • ~ III • • • • • Anlage zum Schreiben an die Stadt Bochum vom 07.12.2010 Anregungen und Bedenken des BLB NRW, Niederlassung Dortmund zum Bebauungspianentwurf Nr. 286d der Stadt Bochum: ,. Im B-Plan Nr. 28S war das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 28S-d bisher als u nSondergebiet Ruhr-Universität Klinikum ausgewiesen. Mit der neuen Ausweisung als nSondergebiet Gesundheitscampus" werden die Interessen der Ruhr-Universität in den Hintergrund gedrängt. So ist für das seit langem geplante und bereits genehmigte "Institut Sportwissenschaften" einschließlich seiner Außen- und Sportanlagen nicht ausreichend Erweiterungsfläche vorhanden. Insbesondere findet sich diese Nutzung in der Aufzählung der zulässigen Nutzungen in Entwurf und Begründung nicht erwähnt. Das Institut ist vielmehr gemäß der Begründung Seite 36 und Vermerk auf dem Planentwurt nur noch nachrichtlich aufgenommen. Es muss aber mitsamt seinen zukünftigen, ausreichend bemessenen Erweiterungsflächen und den dazugehörigen Einrichtungen (Außenanlagen, Sportplätze u.ä.) ausdrücklich zulässig sein. Ebenso müssen von den Sportanlagen ausgehende lärmemissionen zulässig sein und von den benachbarten Baugebieten hingenommen werden. Das Baufeld SO-8 allein ist als Erweiterungsfläche für das Institut Sportwissenschaften zu klein. Als Erweiterungsfläche war mit der Stadt Bochum auch das jetzt gezeigte Baufeld SO-7 bis mindestens zur Grundstücksgrenze des BlB abgestimmt. Wir fordern daher die ausdrückliche Zulässigkeit der Nutzung "Ruhr-Universitär, so wie es auch im alten Bebauungsplan 286 vorgesehen war, damit bei Bedarf auch alternative Institute der Universität die Fläche nutzen können. Sie muss zumindest in den Baufeldern 50-8 und 50-7 allgemein zulässig sein. Im Baufeld SO-S sollte sie zumindest ausnahmsweise zulässig sein. 2. Die Festlegung der öffentlichen, verkehrsberuhigten Straße im nördlichen Teil des Plangebietes zerschneidet die mit der Stadt Bochum abgestimmte Erweiterungsfläche der Universitätsnutzung, bzw. des Institutes Sportwissenschaften nach Osten und verhindert eine Ausdehnung. Die Verkehrsfläche muss daher an dieser Stelle entfallen und die Seile 1 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 47 von 78 :> • • • • • i': ••••• -z ••••• .. .. ••••• lIlI • • • • • ..... lIlI • • • • • beiden Baufelder so-7 und 80-8 müssen zusammengelegt werden. 3. Die Festlegung von Baulinien, bzw. Baugrenzen um das bestehende "Hochhaus-West" verhindert die geplante Erweiterung dieses Gebäudes, die nach dem alten B-Plan 286 möglich gewesen wäre. Hier müssen die seitlichen und die hintere Baugrenze mehr Spielraum lassen oder sie müssen ganz wegfallen. 4. Das Verkehrskonzept entspricht in Lage und Nutzung nicht dem Wettbewerbsentwurf. Es nimmt die planerische Durcharbeitung des Siegerentwurfes vorweg und engt so eine funktionale Planung vollkommen ein. Insbesondere ist die doppelte Verkehrserschließung von Süden unlogisch. Wir fordern, dass als Zufahrt nur die breite Haupterschließung dient, die an der östlichen Grenze unseres Grundstückes verläuft und als Erschließung auch des inneren Teiles des Plangebietes vollkommen ausreicht. Die schmale, westlich davon liegende Straße muss entfallen. Sie entspricht in keiner Weise dem Wettbewerbsentwurf und zerschneidet das Plangebiet so, dass eine Realisierung des Entwurfs nicht mehr möglich ist. 5. In den Baugebieten S02 bis SO·5 ist festgesetzt, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen, bzw. unter der Terrasse zulässig sind. Auch damit wird die planerische Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes behindert. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Gesundheitscampus in großen Teilen vom land NRW gefördert und finanziert wird und Tiefgaragen grundsätzlich nicht finanziert werden. Stellplätze müssen daher auch offen oder in oberirdischen Paletten zulässig sein. Auf einer Teilfläche des Baugebietes SO-1 sollen notwendige Stellplätze für das Studentenwohnheim untergebracht werden. Sie sollten von der Stiepeler Straße her anfahrbar sein. 6. Der BlB hat den Sieger des Wettbewerbes damit beauftragt, seinen Entwurf planerisch durchzuarbeiten und zu konkretisieren, und zwar sowohl in baulicher Hinsicht wie auch mit einem funktionierenden und auf die geplante Bebauung angepassten Verkehrskonzept. Der B·Planentwurf behindert eine funktionale Gestaltung des Plangebietes. Er muss aber vielmehr das Ergebnis der Planung aufnehmen. Wir fordern daher, die Planung in den B·Plan einfließen zu lassen, damit nicht nachträglich wieder Seile 2 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 • Seite 48 von 78 :> • • • • • i:': • • • • • ..•••••.. -Z ••••• al .... al ••••• ••••• geändert werden muss. 7. Die im südlichen Plangebiet als "Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage" festgesetzte Fläche sollte als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und wie die öffentlichen Straßen von der Stadt Bochum angelegt und unterhalten werden. Im ehemaligen B-Plan 286 gab es keine privaten Grünflächen mit solch ausdrücklicher Zweckbestimmung. 8. Eine Erhaltung des in der Grünfläche liegenden "Hauses der Freunde der RuhrUniversität" ist ertorderlich und muss planungsrechtlfeh gesichert werden, ebenso wie eine mögliche zukünftige Erweiterung, bzw. ein Neubau. Daneben bedarf es einer gesicherten Zufahrtsmöglichkeit für Besucher, Anlieferung und Feuerwehr. 9. In der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass die Erschließung des Gebietes vom BlB mittels eines Erschließungsvertrages durchgeführt werden soll. Dies ist mit dem BlB noch nicht abschließend abgestimmt. Derzeit möchte die Stadt Bochum die Erschließung (Straßen, Entwässerung, usw.) vielmehr selbst durchführen. Seile 3 von 3 G;,.l ~j. ~e Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 49 von 78 ~.,. i~ Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW :1_0. DEZ. 2010 101 Bezirksregierung Amsberg • Postfach' 44025 Dortmund Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Hans-Böckler-Str. 1g STADT BQCHUM 44777 Bochum '?J VJ Datum: 08 Dezember 2010 Seile 1 von 3 ?Q 1QDez. 2010 Aktenzeichen 65521-2010-196 bel Antwort brtte angeben Auskunft erteilt BO Menneke$ andreas mennekes@bezregamsberg mw de TeleforI02931182-3665 Fax' 02931/82-40460 Goebenslraße 25 44135 Dortmund Bebauungsplan Nr. 286 d • Gesundheitscampus NRW Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung Ihr Schreiben vom 10.11.2010 - 61 31-GeAnlg.: 4 Sehr geehrte Damen und Herren. zu dem Auslegungsentwurf des o.a. Bebauungsplanes sowie zur ebenfalls übersandten "Bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse " der ibg vom April 2010 nehme ich wie folgt Stellung: Die im städtebaulichen Teil der BegrOndung sowie im Planentwurf enthaltenen ausführlichen Angaben zu den bergbaulichen Verhältnissen werden von hier aus im Wesentlichen bestätigt. Die dankenswerter Weise übersandte Bergschadenstechnische Hauptsrtz Selbertzstr 1 59821 ArnSbe'9 Gefahrenanalyse der ibg wurde hier zum Anlass genommen. diese mit Telefon 02931 82-0 einer erneuten Auswertung der hier vorhandenen Unterlagen zu poststelle@bra nrw de wwwbra nrw de vergleichen. Dabei wurden folgende geringfügige Abweichungen festgestellt: • und 1330-1630Uhr freitags bIS 1500 Uhr Die verlassene Tagesöffnung des Bergbaus (TÖB) unter der Kennziffer Servicezelten 830 - 1200 Uhr 2586/5702/037(fÖB liegt nach einer hiesigen Konto der Landeskasse OOsseldort WestLB OOsseldorf 4008017 Neueinpassung mit Lageänderung (R 2586533; H 5702215) auf der BLZ 3005000O IRAN DE27 3005 ‫סס‬oo 0CI04 0080 17 nördlichen Grenze des Plangebietes (sh. Anlage 1) und ragt mit dem Ble WELAOEOO Umsatzsteuer 10 DE123818657 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 50 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Nachwirkungsbereich in dieses hinein. Diese TÖB ist in der Bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse der ibg berücksichtigt. • nicht - Hier neu erfasst wurde ein Luftschacht der Zeche Julius Philipp als TÖB unter der Kennziffer 2586/5702/1141TÖB. Die Koordinaten lauten R 2586515; H 5702193. Diese in der Anlage 2 dargestellte TÖB ist in der Bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse der ibg ebenfalls noch nicht enthalten. - Die beiden vorgenannten TÖB liegen im nordwestlichen Teil des Plangebietes, Gefahrenanalyse der gemäß der ibg der vermutlich Bergschadenstechnischen bereits gesichert wurde. Diesbezüglich liegen hier jedoch keine Informationen vor. • Unter Abschnitt 4.5.2 der Bergschadenstechnischen Gefahrenanalyse der ibg gehe ich davon aus, dass es in Zeile 2 "westliche" und nicht "östliche B-Plangrenze" heißen sollte. • In dem von ibg erstellten Lageplan mit Eintragung der Gefährdungsfiächen ist bezüglich des Abbaus in Flöz Helene auf dem Muldensüdfiügel westlich der westlichsten möglicher Gefährdungsbereich angegeben. Störung kein Nach der hiesigen Interpretation des Grubenbildes ist aber auch in diesem Bereich (geringerer) tagesnaher Abbau in Flöz Helene umgegangen (sh. Anlage 3). • Die im vorgenannten Lageplan vorgenommene Darstellung in Flöz Dickebank - nördlicher Versatz des mittleren Teils des möglichen Gefährdungsbereiches von der Wetterlotte bis zur Abschiebung B - trifft nach hiesiger Interpretation des Grubenbildes eher auf den Teil östlich der Wetterlotte zu (sh. Anlage 4). Seile 2 von Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 51 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Zur Bewertung (der Relevanz) der vorbeschriebenen Abweichungen rege ich an, eine ergMzende Stellungnahme durch die Fa. ibg anfertigen zu lassen. Bei Berücksichtigung der vorstehenden Hinweise und Anregung bestehen zu dem Planentwurf im Übrigen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen ImAu~ (Andreas Mennekes) Se l Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 52 von 78 Bezirksregierung Arnsberg Grubenbild "Julius Philipp" Bauriss Flöz Helene Lage der TÖB: 2536157021037 Auszug In 1:500 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 53 von 78 Bezirksregierung Arnsberg m ~ GrubenbIld "Julius Philipp" Bauriss F~z He4ene Lage der TÖB: 2586157021114 Auszug in 1:500 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 54 von 78 n • Grubenbild "Jullus Phlll ... Bauriss Flöz .. He~e Baue Im west!. Tell des PlangetMetes Auszug In 1:500 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 55 von 78 •• •• n .- •• Bezirksregierun Amsberg I Grubenbild "Julius Phili .. Bauriss Ft6z Die kebank pp l • Auszug In 1:1.000 n. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 56 von 78 Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen Strategiezen"trum Gesundheit Nordrhein·Westfalen Der Leiter Datum 5.;'" Stadt Bochum Amt 61 I Stadtplanungs- und J_ I W.lIL. tb Aktenzalchen: SZ Bauordnungsamt fbel Antwort bf"e anoebenl 44777 Bochum Name: PO Or. Andreas Meyer.Falc;ke Telefon: 0234-5046137 800 vorab per Mail: Herrn Ralf Gesien Telef3Jt: 0234-5046137 811 andreas.meyer· nachrichtlich per E-Mail: Hemn Werner Brüning, hsg Frau Christa Hemmann, MIWF Herr Prof. Helmut Meyer, RUB Herr Klaus Gerwert, RUB Entwurf des Bebauungsplans 286d Gesundheitscampus NRW hier: Stellungnahme, Anregungen und Bedenken des Strategiezentrums NRW im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 22.11.-22.12.2010 Das Strategiezentrum Gesundheit ist eine Einrichtung nach § 14 LOG und von der Landesregierung mit der Entwicklung des Gesundheitscampus NRW beauftragt; es wird zusammen mit anderen Landeseinrichtungen sowie assoziierten Partnern mit der Eröffnung des Gesundheitscampus seinen Standort auf das Campusgelände Le.S. verlagem. StrategIezentrum G8$undhelt NRW Postanschrift: Unlversltitutn8e 136 44799 Bochum strateglezentrum@ge.nrw.de Stellvertretend für die künftigen Nutzer/innen im Geschäftsbereich des MGEPA NRW I MAIS NRW gebe ich nachfolgend einige Anregungen bzw. Bedenken zum Bebauungsplanentwurf. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass etwaige Hinweise ggf. gesondert von der Hochschule für Gesundheit sowie von Vertretern des PURE gegeben werden. Anreisehinweise unter www.gc.nrw.de ~II GESUNDHEITSCAMPUS • Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 57 von 78 Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Seite 2 Der Siegerentwulf sieht als wesentliche städtebauliche Figur die sog. ~Gesundheitsterrasse~ - Richtung Biomedizinpark I Lattental vor. Diese ist als zentrale Achse geplant, über die sich der Campusgedanke entwickeln soll. Ziel des Bebauungsplans sollte es sein, die städtebauliche Figur der Gesundheitsterrasse zu sichern. Insofern bitte ich darum, alle im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Hinsicht zu nutzen, insbesondere auch die (mögliche) Fortführung bis zur Abzweigung der Universitätsstraße. Mit Blick auf die Entwicklung des Geländes als Campusgelände sollte der Campusgedanke übergeordnetes und handlungsleitendes Leitbild sein. Ich bitte zu prüfen, inwiefern eine zweite Erschließung über die Stiepeler Straße erfolgen kann. Sollte eine zweite Erschließung durch das Campusgelände erforderlich sein, bitte ich, die Ausbaustandards sehr genau auf die jeweiligen Anforderungen hin zu überprüfen. Mit der Festsetzung, dass in den Baugebieten S02 bis S05 Stellplätze nur als Tiefgaragen bzw. unter der Gesundheitsterrasse zugelassen werden sollen, entsteht ein Widerspruch zum Siegerentwurf. Dieser sieht zum überwiegenden Teil offene Stellplätze in verschiedenen Teilen des Wettbewerbsgebietes vor. Hinzu kommt, dass die Finanzierung des Gesundheitscampus in überwiegenden Teilen durch das Land NRW sichergestellt wird und die Finanzierung von Tiefgaragen nicht gesichert ist. Insofern müssen Stellplätze auch offen oder in oberirdischen Paletten zulässig sein. Ich bitte darüber hinaus zu überprüfen, ob die Errichtung von Stellplätzen an der Straße Gesundheitscampus tatsächlich ausgeschlossen werden soll. Die Festlegung einer Baugrenze am bestehenden .Uni HochhausWest" in nördlicher Richtung darf eine eventuell geplante Erweiterung des Gebäudes für z.B. Laboreinrichtungen nicht behindern. Die Ausweisung von "Grünflächen" im südlichen Bereich wird grundsätzlich aus Nutzersicht sehr begrüßt, allerdings sollte die Ausweisung als "private" Grünfläche vermieden werden. , Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 58 von 78 Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Seite 3 Der östliche Teil des Geländes (S01) wird im Siegerentwurf nicht überplant. Hier ist zu überlegen, inwiefern dieser Teil als Grünfläche gesichert wird. Dies scheint mit Blick auf die kompakte Bebauung des vom Siegerentwurf überplanten Geländes sehr sinnvoll. Sollte hier eine Bebauung zugelassen werden, wird angeregt, die etwaige Gestaltung von Gebäuden und Grundstücken über eine Gestaltungssatzung (zur Sicherung der Campusidee) zu regeln. Q~dlichen Grüßen~ -.., PD Dr. Andreas Meyer-Falcke Leiter Strategiezentrum Gesundheit I Gesundheitscampus NordrheinWestfalen , Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 59 von 78 University of Applied Sdeoes Vluprisldenl Stadt Bochum Amt 611 Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 44777 Bochum UnIversitätsstraße 105 044789 Bochum Wemer Briining Tel. +49 234 777 27 - 120 Fax +49 237 777 27 - 299 wemer.i:ln.Ienng@ ltl-gesuncfhejt.de Datum: 22.12.2010 Entwurf des Bebauungsplans 286d Gesundheitscampus NRW hier: Stellungnahme, Anregungen und Bedenken der Hochschule für Gesundheit im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 22.11. - 22.12.2010 Aus Sicht der Hochschule für Gesundheit nehme ich zum Entwurf des Bebauungsplans 286d wie folgl Sleilung: Der Siegerentwurf sieht als wesentliche städtebauliche Figur die sogenannte "Gesundheitsterasse" - Richtung Biomedizinpark 1 Lottental - vor. Dies ist als zentrale Achse geplant, über die sich der Campusgedanke entwickeln soll. Ziel des Bebauungsplans sollte es sein, die städtebauliche Figur der Gesundheitsterasse zu sichern. Insofern bitte ich darum, alle im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Hinsicht zu nutzen, insbesondere auch die (mögliche) Fortführung bis zur Abzweigung der Universitätsstraße. Mit Blick auf die Entwicklung des Geländes als Campusgelände sollte der Campusgedanke übergeordnetes und handlungsleitendes Leitbild sein. Ich bitte zu prüfen, inwiefern eine zweite Erschließung über die Stiepeler Straße erfolgen kann. Sollte eine zweite Erschließung durch das Campusgelände erforderlich sein, bitte ich, die Ausbaustandards sehr genau auf die jeweiligen Anforderungen hin zu überprüfen. . Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 60 von 78 - 2- Mi der Festsetzung, dass in den Baugebieten 502 bis 505 Stellplätze nur als Tiefgaragen bzw. unter der Gesundheitsterasse zugelassen werden sollen, entsteht ein Widerspruch zum Siegerentwurf. Dieser sieht zum überwiegenden Teil offene Stellplätze in verschiedenen Teilen des Wettbewerbsgebietes vor. Hinzu kommt, dass die Finanzierung des Gesundheitscampus in überwiegenden Teilen durch das Land NRW sichergestellt wird und die Finanzierung von Tiefgaragen nicht gesichert ist. Insofern müssen Stellplätze auch offen oder in oberirdischen Paletten zulässig sein. Ich bitte darüber hinaus zu überprüfen, ob die Errichtung von Stellplätzen an der Straße Gesundheitscampus tatsächlich ausgeschlossen werden soll. Die Festlegung einer Baugrenze am bestehenden "Uni Hochhaus-West" in nördlicher Richtung darf eine eventuell geplante Erweiterung des Gebäudes für z.B. Laboreinrichtungen nicht behindern. Oie Ausweisung von -Grünflächen" im südlichen Bereich wird grundsätzlich aus Nutzersicht begrüßt. allerdings sollte die Ausweisung als "privateGrünfläche vermieden werden. Der östliche Teil des Geländes (S01) wird im Siegerentwurf nicht überplant. Hier ist zu überlegen, inwiefern dieser Teil als Grünfläche gesichert wird. Dies scheint mit Blick auf die kompakte Bebauung des vom Siegerentwurf überplanten Geländes sehr sinnvoll. Sollte hier eine Bebauung zugelassen werden, wird angeregt, die etwaige Gestaltung von Gebäuden und Grundstücken über eine Gestaltungssatzung (zur Sicherung der Campusidee) zu regeln. Mit freundlichen Grüßen = Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 61 von 78 Stadtwerke Bochum GmbH Stadtwerke Bochum GmbH' Postfach 10 22 50 • 44722 Bochum Sven Schlickewei E-Mail 01.SEP.2011/61 Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum rt ser Zeichen \ ~T~y!...co:QHUN \ 3 \. Aug. 2lln v recht @stadtwerke-bochum.de 104 Sch Durchwahl 0234 960 • 1422 Telefax 0234 960 • 1409 Zimmer 802 Datum 29.08.2011 B-Plan 286d, erneute öffentliche Auslegung Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.08.2011. Zu O.g. PIanverfahren haben wir bereits mit Schreiben vom 08.04.2010, 09.04.2010, 23.11.2010 und 07.10.2010 Stellung genommen. In unserem Schreiben vom 07.10.2010 haben wir darum gebeten, unter Punkt 10.2 der Begründung gem. §2a BauGB zum Bebauungsplan 286d eine eindeutige Aussage zur energetischen Versorgung mit Wärme zu Gunsten der Fernwärme zu treffen. Entsprechend des Energie- und Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bochum sind alternative Wärmeerzeugungsanlagen im Bereich von Fernwärmegebieten als nicht wünschenswert bezeichnet worden. Wir bitten daher erneut um Anpassung der textlichen Festsetzungen in Form einer einschränkenden Festsetzung zu Gunsten der Fernwärme. Vielen Dank! Freundliche Grüße Stadtwerke Bochum GmbH Service- ~ ter Recht Firmenanschrift Ostring 28 44787 Bochum Telefon 0234 960 - 0 Telefax 0234 960 - 4000 E-Mail pr@stadtwerke-bochum.de hltp:llwww.stadtwerke-bochum.de Bankverbindung Sparkasse Bochum Konto Nr. 1 300 177 BLZ 430 500 01 Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeisterin Dr. Oltilie Scholz Geschäftsführer Dipl.-Ök. Bernhard Wilmert Dipl.-Ing. Dietmar Spohn Amtsgericht Bochum HRB 722 USt-ldNr. DE811205198 St.-Nr. 530657050443 Ein Unternehmen der ewmr ...----...-. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 62 von 78 Zentrum Frau in Beruf und Technik, Erinstraße 6, 44575 Castrop-Rauxel Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Städtebau, Technisches Rathaus z. Hd. Herrn Gesien Hans-Böckler-str. 19 44777 Bochum Gisela Humpert 0 23 05 / 92 150 29 ZFBT humpert@zfbt.de www.zfbt.de 13.9.2011 Bebauungsplan Nr. 286 d – Gesundheitscampus NRW Stellungnahme aus Sicht von Gender Planning Guten Tag Herr Gesien, den mir zugesandten B-Plan-Entwurf und die Begründung habe ich auf Genderbelange hin betrachtet und meine Anmerkungen bzw. Leit-Fragen für eine mögliche Weiterbearbeitung der beteiligten Behörden in der Anlage zu diesem Schreiben zusammengefasst. Grundlegend ist zur Sprache der Begründung zu sagen, dass sich die hinter den Festsetzungen stehenden Absichten aufgrund des gut lesbaren Schreibstils leicht erschließen. Für Rückfragen zu meinen Anmerkungen stehe ich natürlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gisela Humpert Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 63 von 78 Stellungnahme-Genderberatung 13.9.2011 zum Bebauungsplan Nr. 286 d, 17.6.2011, Gesundheitscampus NRW in Ziel Übergeordnetes Ziel ist eine gleichstellungsorientierte Planung, die auf der räumlichen Ebene Rahmenbedingungen und Angebote für verschiedene Perspektiven und Alltagssituationen schafft. Planung ist nicht geschlechtsneutral, sie wirkt sich potenziell unterschiedlich auf Frauen und Männer aus, je nach Lebensmodell und Rahmenbedingungen. Grundsätzlich stellen Frauen und Männer in vergleichbaren Lebenslagen vermutlich ähnliche Ansprüche an den Raum. Bisher unterscheidet sich jedoch der Lebensalltag noch häufig. Mit „Gender“ wird das soziale Geschlecht bezeichnet (in Abgrenzung zum biologischen), die veränderbare Rolle in der Gesellschaft. Mit zunehmender Individualisierung der Gesellschaft und unabhängigen Lebensmodellen ohne familiäre Versorgung wird es immer wichtiger, dass räumliche Strukturen, Gebäude und Quartiere, Qualitäten wie Alltagstauglichkeit und Sicherheit aufweisen. Gender Mainstreaming bedeutet von vornherein und systematisch die Perspektive von Chancengleichheit in „normale“ Entscheidungsprozesse einzubinden. Gender Planning wendet die Strategie von Gender Mainstreaming systematisch auf der räumlichen Ebene an, mit Zielen, Vorgehensweisen, Kriterien und Maßnahmen. Die Berücksichtigung von Chancengleichheit ist ein Abwägungstatbestand nach § 1 Baugesetzbuch Abs. 6 Nr. 3: „Bei der Aufstellung der Bebauungspläne sind insbesondere zu berücksichtigen...................unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie.......“ Auf der operativen Ebene des Gesundheitscampus ist das Ziel ein selbstverständlicher, gefahrloser Aufenthalt auf dem Gelände selbst, incl. der hinführenden Wege sowie Nutzungsmöglichkeiten, die den Interessen und Rahmenbedingungen, je nach Lebensmodell, beider Geschlechter gerecht werden. Solche differenzierten Ziele sind hier z. B. räumliche Unterstützung von informeller Kommunikation, interdisziplinäre und schichten/rollen-übergreifende Begegnung, subjektive Sicherheit zu jeder Zeit und an jeder Stelle, leichte Wege-ZielOrientierung, lebendige Profilbildung eines innovativen Gesundheitsbildes (über ästhetisch/klassisch/funktional/wirtschaftlich hinaus), erkennbare Bildung von Zentren/Unterzentren der Zugehörigkeit. Genderrelvanz Grundsätzlich ist festzustellen, dass im vorliegenden B-Plan eine Genderrelevanz besteht, d.h. der Plan mit seinen Festsetzungen hat Auswirkungen auf die Gleichstellung. Erste Indikatoren zeigen sich in der Regel im Zuge einer geschlechterdifferenzierten Bestands- und Datenanalyse sowie deren Auswertung. Aussagen dazu sind der Begründung des B-Planes nicht zu entnehmen. Hilfsweise ist bei der geplanten Nutzung des Gesundheitscampus anzunehmen bzw. durch töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011 Seite 1 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 64 von 78 Aussagen der Hochschule HSG belegt, dass es sich bei den Studierenden zu 90 % um Frauen handelt und Frauen auch bei den Beschäftigten in großer Zahl vertreten sind. Weiterhin ist anzunehmen, dass bei den Nutzenden der anderen Gebäude beide Geschlechter mindestens hälftig vertreten sind. Die Nutzenden werden eine große Bandbreite gesellschaftlicher Gruppen/Rollen abbilden, aus den Bereichen Studium, Lehre, Gäste/Patienten, Forschung, Dienstleistung, Fachpolitik u.a. Prüfkriterien In welchen Handlungsfeldern unterschiedliche Betroffenheit bzw. Interessen je nach Gender der künftigen Nutzer und Nutzerinnen des Gebietes vorliegen, lässt sich erfahrungsgemäß gut beim Abprüfen entlang von folgenden Kriterien erkennen. Sie bilden die Grundlage für den „state of the art“1 gendersensibler Baukonzepte2: Orientierung trägt zum Empfinden von Sicherheit und Zugehörigkeit bei, als Grundlage für zielsicheres Handeln in Gebäuden, Quartier und Stadt. Die Organisation von Erschließung bildet gemeinsam mit einer übersichtlichen Gestaltung das Rückgrat der Orientierung Gebrauchsfähigkeit für die Nutzerinnen und Nutzer ist der vorrangige Zweck von Gebäuden und öffentlichem Raum. Dabei sind die Alltagsbedarfe von Frauen und Männer differenziert zugrunde zu legen. Selbst wenn Architektur eher imagebildend wirken soll, stellt sich die Frage, wie dieses Ziel auf dem „Schirm“ der jeweiligen Wahrnehmung erreicht wird Nachhaltigkeit wird bei den Geschlechtern häufig auf dem Hintergrund unterschiedlicher Wertvorstellungen konstatiert. Erkenntnisse darüber können durch Beteiligung aufgeschlossen werden. Die Präsenz beider Geschlechter auf der Entscheidungsebene ermöglicht die Synergie der Kompetenzen Subjektives Sicherheitsempfinden wird durch räumliche Faktoren beeinflusst. Ziel ist deshalb ein angst- und gefahrfreier Aufenthalt in Gebäuden und Außenraum, und das wird durch Belebung von Räumen und Übersichtlichkeit in der baulichen Gestaltung gefördert Kommunikation ist geeignet, der Polarisierung der Geschlechter und der Vereinzelung in Minderheitensituationen entgegenzuwirken. Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualitäten und informelle Zonen sind bevorzugte Orte der Kommunikation Zugänglichkeit schafft Transparenz und eröffnet Optionen. Eine Gestaltung mit der sozialen Botschaft „Offenheit“ trägt zum Abbau von Barrieren bei. Einladende Ankomm-Situationen und Übergänge zwischen Nutzungseinheiten sind Orte, um ein Klima der Wertschätzung zu vermitteln Identifikation, Möglichkeiten der Ingebrauchnahme und des Sich-selbst-Organisierens erzeugen Verbindungen 1 vergleichbar dem Stand der Technik (im Bauwesen) Anforderungen aus der Reflexion dieser Qualitäten werden anschließend mit dem normalen Handwerkszeug der Architektur/Stadtplanung in Maßnahmen übersetzt. Beispielsweise ist bei guter Beleuchtung und übersichtlicher Gestaltung eines Weges die Wahrscheinlichkeit einer angstfreien Benutzung im Dunkeln für alle vorsichtigen Menschen höher. 2 töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011 Seite 2 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 65 von 78 zwischen Mensch und Raum. Vor dem Hintergrund ihrer sozialen Rolle und Wertvorstellungen reagieren Menschen unterschiedlich auf die sozialen Botschaften im Raum. Differenzierte Kenntnisse über die Zielgruppen helfen, um gewünschte Wirkungen für beide Geschlechter zu erzielen Es obliegt den beteiligten Behörden für ihren Bereich jeweils entsprechende Ziele und Prüffragen zu entwickeln, die zu genderumfassenden Festsetzungen beitragen. Der Prüfprozess und die Ergebnisse sollten dargelegt werden. Dies wird sicher auf dem Weg vom Modell zu Normalität nicht immer in voller Intensität oder Souveränität erfolgen. Wichtig ist, damit auf der operativen Ebene überhaupt anzufangen. Im vorliegenden B-Plan mit Begründung ist deutlich erkennbar, dass umfassende Qualitätsansprüche berücksichtigt wurden, die vielfach auch die o.g. Kriterien im Sinne von Chancengleichheit mitnehmen. Es ist jedoch für eine Übergangszeit der nächsten Jahre wünschenswert, Ziele und Maßnahmen zur Genderintegration auch zu benennen und transparent zu machen, bis gendersensible Planung selbstverständlich ist und systematisch erfolgt. Anmerkungen zu einzelnen Punkten der Begründung Teil A - zu 3: Bestandsanalyse durch soziale Aspekte ergänzen, z. B. wer nutzt das Gebiet heute und wie? Welche differenzierten Erkenntnisse gibt es über die potenziellen künftigen Nutzenden? - Anscheinend wird in der Bestandsanalyse sowohl der derzeitige als auch der geplante Bestand beschrieben, zu sehen bei 3.4. Erschließung, diese Zusammenfassung sollte transparent werden. Zu ergänzen ist, dass Maßnahmen für ein positives subjektives Sicherheitsempfinden und für gute Orientierung ergriffen werden, sowohl für Zugang über motorisierten Verkehr wie über fußläufige- und ÖPNV-Erschließung - zu 4.3.3.: im letzten Absatz ist neben der Aufzählung der einzelnen Einrichtungen zu ergänzen, dass Synergieeffekte zwischen Biomedizinpark und Gesundheitscampus einen besonderen Stellenwert haben und räumlich unterstützt werden (dafür muss auch eine Verortung erfolgen, Zentren der Kommunikation) - zu 5. wesentliche Auswirkungen: es gibt mehr Verkehrsaufkommen, dabei auch mehr Fußgängerverkehr und Nutzungs-Tageszeiten. Dieser Anstieg erfordert Anpassungsmaßnahmen z.B. eine Beleuchtung entlang der Fußwege töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011 Seite 3 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 66 von 78 - zu 7.1.1.:Sondergebiete 1-3: Es sollten auch Orte für informellen Transfer und Kommunikation zulässig sein, z. B. Kiosk, Tee-Haus, Kaffee, Bistro und – wie steht es mit Einrichtungen für ganztägige oder stundenweise Kinderbetreuung? - zu 7.1.2.:gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: „Die Freihaltung eines…Innenhofes…“ ergänzen durch Freihaltung „und Zugänglichkeit“ - weiter: Zahl der Vollgeschosse, Seite 29 oben: 13 Vollgeschosse erscheinen mir aufgrund des heutigen Kenntnisstandes über das Uni-Hochhaus für SO 4 sehr hoch und später schwer zurückzunehmen. Sollte das Uni-Hochhaus als Landmarke künftig fehlen, würde SO4 ein unmaßstäblich großes städtebauliches Gewicht auf dem Gesundheitscampus erhalten, ohne dass eine gesundheitsaffine Nutzung dort überhaupt gesichert wäre. Desweiteren macht die hohe Ausnutzung des Grundstücks Probleme mit den Stellplätzen wahrscheinlich, die allesamt in mehreren Tiefgaragenebenen untergebracht werden müssen, was wiederum in Sachen subjektives Sicherheitsempfinden hohe Anforderungen stellt - weiter: Höhe baulicher Anlagen, S.31 oben: die Parkpaletten und überhaupt der Querschnitt der Planstrasse B, mit ihren seitlich begleitenden Höhen von Bauwerken bzw. Gelände, lösen besondere Anforderungen hinsichtlich der subjektiven Sicherheit aus: Es entsteht eine Art Hohlweg. Es sind anpassende Maßnahmen erforderlich wie transparente Umwehrung des oberen Palettengeschosses (keine zusätzliche Höhe), transparente Gestaltung des strassenseitigen Abschlusses im EG der Palette, gute und blendfreie Ausleuchtung der Strasse, soziale Kontrolle - weiter: überbaubare Grundstücksflächen, S.32: der Punkt „Orientierung der Baukörper mit ihren Hauptzugängen zur Terrasse“ ist inhaltlich wünschenswert, wird jedoch bei der heutigen Planung der Hochschule nicht konsequent umgesetzt, denn die Nutzenden mit PKW (und das sind viele) werden die der Planstrasse B zugewandten Eingänge nutzen. An die Planstrasse werden also auch Ansprüche vergleichbar einer informellen Adressbildung gestellt - weiter: S. 33, 2. Absatz: „ein Hervortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden“ ergänzen: sofern das subjektive Sicherheitsempfinden dadurch nicht beeinträchtigt wird. (Gebäudefaltungen behindern potenziell die Übersichtlichkeit der Raumkanten) - zu 7.1.4.: Stellplätze in Gemeinschaftsgaragen: so organisieren, dass eine kurze Verweildauer beim Hin- und Weggehen gewährleistet wird. An Garagen und töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011 Seite 4 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 67 von 78 besonders an Tiefgaragen sind aus Gründen der Nachhaltigkeit/ Brauchbarkeit hinsichtlich Wohlbefinden ansatzweise vergleichbare Anforderungen wie an Aufenthaltsflächen zu stellen. Dazu sind Maßnahmen zu ergreifen - zu 7.1.6.1.:Strassenverkehrsflächen: äußere Erschließung, S. 36:Überquerung der Straße „Gesundheitscampus“ durch Fußgänger: Es ist sicherzustellen, dass Überquerungsstellen zwischen Biomedizin und Gesundheitscampus mit den Treppenaufgängen zur Terrasse und Garageneinfahrten sinnvoll überein gebracht werden, d.h. Erlebnisse der fußläufigen Querung aus verschiedenen Perspektiven vordenken - weiter: innere Erschließung, S.37, Mitte: Planstrasse B: Bei Anpflanzungen beachten: nicht sichtverstellend, d.h. Bäumen mit Laub ab oberhalb 1.50 m und Unterpflanzung nicht höher 0.70 m - zu 7.1.9.2.: Private Grünflächen: innerhalb dieser privaten Grünfläche sollte die Anlage eines transparenten, untergeordneten, (für die interessierte Öffentlichkeit) zugänglichen Bauwerks möglich sein, z. B. Teehaus im Grünen, mit rudimentären Versorgungsstrukturen ausgestattet, zum geschützten Aufenthalt im Park, Ort mit besonderer Identität, Einladung zum kurzen Weg, Ziel im Grünen, Ort für informelle Kommunikation, Interdisziplinarität - zu 7.1.10: Abstandsflächen: gibt es eine Möglichkeit zwischen der Dichte von Kerngebiet und situativer Beurteilungsnotwendigkeit? Es ist nicht einsichtig, dass ein Gesundheitscampus in den Raumqualitäten vorrangig auf eine Seite talwärts ausgerichtet wird und die Qualitäten an Luft und Licht auf den anderen Fassadenseiten so „freigegeben“ werden. Ziel ist die Erstellung annähernd gleicher Qualitäten von Raumbelichtungen in den Gebäuden. Wie kann diese Absicht in den Festsetzungen angemessen Niederschlag finden ohne die aktuelle Planung zu ignorieren? - zu 7.1.11.4 Werbeanlagen, S.46: warum überhaupt freistehende Werbeanlagen zulassen? Sie verstellen (gemäß der Absicht von Werbung) potenziell den Blick und verunklaren die Orientierung und Raum-Wirkung der Gebäudekanten - zu 7.4.1.:Altlasten, S.53 Mitte: „keine Einschränkung für die Nutzung als Gewerbestandort“ erscheint keine ausreichende Anforderung für den längeren Aufenthalt von Menschen im Gesundheitscampus. Insbesondere in der „privaten“ Grünfläche ist sicherzustellen, dass im Aufenthaltsbereich von spielenden Kindern zufälliges Graben bis 0.50 m Tiefe ungefährdet möglich ist töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011 Seite 5 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 68 von 78 Teil B - zu 1.2, Erschließungsplanung, S.65, Mitte: Die Erschließungsplanung sollte so ergänzt werden, dass der Anschluss ÖPNV Stadtbahn in seiner Hin- und Wegführung Beachtung findet, d.h. mindestens Darstellung bis dorthin und textliche Erwähnung des Weges mit den notwendigen Qualitäten hinsichtlich Sicherheit und Wohlbefinden töb-gesundheitscampus, gender, zfbt, gisela humpert, 13.9.2011 Seite 6 von 6 {~ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 69 von 78 .14. SEP. 2011 /61 ~ ••••• ••••• ••••• ••••• ••••• •• •• ••••• Bau- und Liegenschaftsbetrieb RW Dortmund Stadt Bochum Stadtplanungs· und Bauordnungsamtl---::S:::T:::~:::r==_T===Q:::::C~r.~_!H~l)~.~i_­ Hans-Böckler-Straße 19 Ihr Zeichen 1 1 3. 07. Sep. 2011 44777 Bochum -/ Techn isches Rathaus t _ 08. SEP. 2011 /61 Unser Zeichen Auskunft OM-HS Bod Uwe Bodendieck 31 _August 2011 Telefon: +49 231 - 99 535893· Mobil/Telefax: (optional) E-Mail: uwe.bodendieck@blb.nrw.de . Datum Bebauungsplan 286d - Gesundheitscampus NRW Sehr geehrte Damen und Herren, der BLB NRW wurde als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung des O.g. Bebauungsplanes gebeten. Wir sind in diesem Fall nicht nur Träger öffentlicher Belange, sondern auch Eigentümer der überwiegenden Grundstücksfläche im B-Plangebiet und gleichzeitig Träger zahlreicher Baumaßnahmen dort. Zum B-Plan Entwurf nehmen wir wie folgt Stellung: 1. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, Ziffer 3 sind die Stellplätze in den Gemeinschaftsgaragen Gga 2 und Gga 3 sowie die Gemeinschaftsstellplätze GSt 1 ausschließlich für den Stellplatzbedarf der Teilbaugebiete SO 2 und SO 3 vorgesehen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der BLB NRW eine Stellplatzanalyse für die RuhrUniversität Bochum, die Hochschule Bochum und den Gesundheitscampus in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in Kürze vorliegen werden. Zudem beteiligen wir uns an einem von der Stadt Bochum aufzustellenden Verkehrskonzept für das gesamte Universitätsumfeld. Daraus werden wir ein Gesamtstellplatzkonzept auch für den Gesundheitscampus und den benachbarten Neubau für Sportwissenschaften erarbeiten, das mit der Stadt Bochum abgestimmt wird. Für eine möglichst flexible Umsetzung des Konzeptes ist aber eine zwingende -~ Bau- und liegenschaftsbetrieb NRW Dartmund . Emil-Figge-Str. 91 . 44227 Dortmund Telefon: +49231 99535·0· Telefax: +49 231 99535·990' E-Mail: do_poststelle@blb.nrw.de Zentrale Rechnungsanschrift: Bau- und liegenschaftsbetrieb NRW . 47526 Kleve Geschäftsführung: Rolf Krähmer Bankverbindung: Westdeutsche landesbank . BlZ 300 500 00 . Konto: 40094 11 . Steuer-Nr. 105/5806/1540 www.blb.nrw_de Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 70 von 78 • •••• ••••• ••••• ••••• ••••• •• • • ••••• Zuordnung der Gemeinschaftsgaragen zu bestimmten Teilbaugebieten hinderlich. Wir regen daher an, auf die ausschließliche Zuordnung der Stellplätze zu verzichten. 2. Gemäß Ziffer 8.2 der textlichen Festsetzungen und Ziffer 7.1.8 der Begründung sind Flachdächer zu begrünen. Eine Begrünung ist aber weder für den bereits genehmigten Neubau für Sportwissenschaften noch für die Gebäude des Gesundheitscampus vorgesehen. Daher bitten wir, auf diese allgemeine Festsetzung zu verzichten und begrünte Dächer zwar zuzulassen, sie aber nicht vorzuschreiben. 3. Gemäß Ziffer 4.4.3 der Begründung nehmen die Verkehrsanlagen an der Straße Gesundheitscampus teilweise Flächen in Anspruch, die zur Zeit als Wald anzusehen sind. Sollten durch diese öffentlichen Straßen Waldflächen betroffen sein, die sich derzeit im Eigentum des BLB NRW befinden, sind eventuelle Ersatzaufforstungsmaßnahmen durch die Stadt Bachum als Straßenbaulastträger und Verursacher der Abholzung durchzuführen. 4. Die Grünfläche im Südwesten des Plangebietes ist als "Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage" festgesetzt. Diese Fläche befindet sich in unserem Eigentum und die festgesetzte Zweckbestimmung ist zu weitgehend für eine ordnungs- und haushaltsgemäße Bewirtschaftung durch das Land NRW. Die Fläche sollte daher lediglich als private Grünfläche ausgewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen .0 'I Re~:el Seite 2 von 2 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 71 von 78 Gesundheitscam pus Nordrhein·Westfalen Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Der Leiter Sl1alegleleolrum ~ NRW. Gesuodheit:scam 9. '«801 Bochum Stadt Bochum """"" G- .. """. Okt 2011 AkIenzeictM!n: SZ. 6 3 0 Amt 61/ Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 44777 Bochum Name; Prof. Dr. Andre.l$ Meyer.Fak:l-e Telefon· 023<1-91535 1001 vorab per Mail: Herrn Ralf Gesien TeIef;or 0~91535-1999 andreas.meyer -1alckeQgc.rnw.de nachrichtlich per Email: Herrn Werner Brüning, hsg Entwurf des Bebauungsplans Nr. 286 d Gesundheitscampus NRW hier: Stellungnahme des Strategiezentrums Gesundheit NRW Mit Schreiben vom 12. August 2011 bin ich um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf für den Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen gebeten worden. Stellvertretend für die künftigen Nutzer aus den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen möchte ich auf folgende Punkte aufmerksam machen: Slralegiezenlrum ~ndheitNRW Postanschritt GesundheitscalTlplG 9 • Es wurde auf der kommunalen Seite über die südliche Erschlie- '«801 Bochom ßung des Gesundheitscampus diskutiert (zwei Kreisverkehre oder striltegiezeolrum@9c..nlW.de Oval). Diese Diskussion sollte ergebnisoffen fortgeführt werden. • Bzgl. der Stellplatzanlagen hat das Strategiezentrum Gesundheit NRW fortlaufend angeregt. weitere Lösungen zu finden. Dieses Thema sollte unabhängig von dem aktuellen Stellplatznachweis weiter verfolgt werden. www.OjlC.IIfW.de Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 72 von 78 • Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf sind an verschiedenen Stellen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte eingetragen. Aus Nutzersieht sollten durch die Fahrrechte jedoch keine öffentlich befahrbaren "Rennstrecken" ermöglicht werden. Gerade als Örtlichkeit des "Gesundheitscampus" sollte das Gelände möglichst ohne Durchgangsverkehr gehalten werden. Mit freundlichen Grüßen \ L~ Prof. Dr~dreas Meyer-Falcke Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 73 von 78 ~f$ u....." ,..l, ,~ GJ ~) ~~ 1:r' Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung West Wir. Dienen. Deutschland. IUW 4 - Az 45 - 03 - 03 Bearbeiter: Herr Kessel Telefon: 0211-959-2167 Telefax: 0211-959-2281 E-Mail: wbvwestiuw4toeb@bundeswehr.Qf.Q 'I .Okt. 2011 Wehrbereichsverwaltung West. Wilhelm-Raabe-Str, 46 • 40470 Düsseldorf .--:--'":' -'"":; --:: .. ~_._- Stadt Bochum .............:..-__..~_. _" Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum 0 fi. Old. 2011 "I , I. 1011 /61 ~ per E-Mail vorab an: 61-ToeB@bochum.de V :( ~M' _ Bei Schrift"vechsel unbedingt angeben: Ord-Nr.:West1_M_061_11_a R Rauleitplanung; hier: Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - Ihr Schreiben vom 20.08.2011 - Az ohne Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter BetÜcksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Da jedoch Gebäudehöhen von 20 m über Grund überschritten werden können, bitte ich in jedem Einzelfall, mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für bauliche Anlagen über 20 m über Grund weise ich hin. Die eingetretene Verzögerung entschuldigen. 111 der Beantwortung Ihres o.a. Schreibens bitte ich zu I- 01 schmidt Hauptsitz Düsseldorf: Wilhelm-Raabe-Str. 40470 Düsseldorf 'W'NW wbv-west.de 46 Telefon: Vermittlung: Telefax: AllgfspWNBw' Bankverbindung: 02111959 - 0 02111959 - 2187 3221 Deutsche Bundesbank Filiale - Saarbrücken- BLZ. 590 00000 Konto Nummer: 59001020 Außensteile Wiesbaden: Moltkering 9 65189 Wiesbaden Telefon: Verminlung: Teletax: AII9FspWNBw: 0611n99 - 0 0611n99-1699 4224 ~ (22.11.2011) Gesien - AW:Nr. Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d Anlage Ralf 2 zur Vorlage 20112832 Seite 74 von 78 Von: An: CC: Datum: Betreff: Stellungnahme Rainer Pötschke<Rainer.Poetschke@hs-gesundheit.de> Ralf Gesien <RGesien@bochum.de> Petra Bolla <PBolla@bochum.de>, Werner Brüning<Werner.Bruening@hs-gesund .. 22.11.2011 15:43 AW: Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - Ihre vom 16.09.2011 Sehr geehrter Herr Gesien, da wir den weiteren Beschluss des B-Plans in keinster Weise verzögern möchten, ziehen wir unsere Stellungnahme wie bereits angekündigt zurück und schließen uns der Stellungnahme des Strategie Zentrum an. Wir hoffen das der schnellen Beschlussfassung damit nichts mehr im Wege steht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rainer Pötschke Rainer Pötschke Dezernat Ressourcenmanagement Facility-Management Hochschule für Gesundheit University of Applied Sciences Universitätsstraße 105 44789 Bochum Tel: +49 (0) 234 J 777 27 - 337 Fax: +49 (0) 234 J 777 27 - 437 E-Mail: rainer.poetschke@hs-gesundheit.de Web: www.hs-gesundheit.de Diese E-Mail sowie eventuelle Anhänge können vertrauliche und I oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mai!. Das unerlaubte Kopieren oder Speichern sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet. This e-mail and any attachments may contain confidential and I or privileged information. If you are not the intended recipient or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, storing, disclosure or distribution of the contents of this e-mail is strictly forbidden. -----Ursprüngliche Nachricht----Von: Ralf Gesien [mailto:RGesien@bochum.de] Gesendet: Montag, 21. November 2011 13:31 An: rainer.poetschke@fh-gesundheit.de Cc: Petra Bolla Betreff: Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - Ihre Stellungnahme vom 16.09.2011 Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRWIhre Stellungnahme vom 16.09.2011 im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Seite 1 I Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 75 von 78 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 23. SEP. 2011 /61 3 Regionalforstamt Ruhrgebiet, Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen 21.09.2011 Stadt Bochum Die Oberbürgermeisterin I Stadtplanungs- und Bauordnungsam TADT EOCHUM Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 22. Sep. 2011 44777 Bochum I I ------- Seite 1 von 1 Aktenzeichen 310-11-10.468 bei Antwort bitte angeben Herr Brink Fachgebiet Hoheit Telefon: 0209/94773 - 133 Mobil: 0171/5870422 Telefax: 0209/94773 - 150 Rolf.brink@wald-undholz.nrw.de Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW hier: Benachrichtigung über die erneute öffentliche Auslegung und Bitte um Stellungnahme Ihr Schreiben vom 12.8.2011 Ihr Zeichen: 61 31 - Ge Sehr geehrter Herr Gesien, gegen den O.g. B-Plan bestehen Bedenken. Teile der Verkehrsflächen des westlichen Kreisverkehrsplatzes liegen auf als Wald im Bebauungsplan 286 b festgesetzten Flächen. Nach § 39 Landesforstgesetz bedarf jede Umwandlung von Wald, auch die planerische Umwandlung, in eine andere Nutzungsart, der Genehmigung durch die Forstbehörde. Meine Bedenken gegen eine Waldumwandlung im fraglichen Bereich bleibt solange bestehen, bis eine verbindliche Regelung einer Ersatzaufforstung im Benehmen mit der ULB Ihres Hauses im Flächen-/Funktionsverhältnis von 1 : 2 im B-Plan geregelt ist. Dienstgebäude und Lieferanschrifl: Regionalforstamt RUhrgebiet Mit freu dlichem Gruß Im Au rag Brößweg 40 45897 Gelsenkirchen Telefon +49 209 94773-0 Telefax +49 209 94773-150 Ruhrgebiet@wald-undholz.nrw.de www.wald-und-holz.nrw.de ~ (28.09.2011) - WG: Trägerbeteiligung Anlage61-ToeB 2 zur Vorlage Nr. 20112832 der Stadt Bochum Seite 76 von 78 Von: An: Datum: Betreff: Anlagen: "Ditz, Franz-Josef' <franz-josef.ditz@bezreg-arnsberg.nrw.de> <61-ToeB@bochum.de> 26.09.2011 13:13 WG: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum bochum.doc Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage sende ich Ihnen meine Stellungnahme zum B-Plan Nr. 286 d mit der Bitte um Berucksichtigung. Im Bezug auf den B- Plan Nr 876 Standorterweiterung Heiksfeld bitte ich um Terminverlängerung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Franz-Josef Ditz -----Ursprungliche Nachricht----Von: Rothenbusch, Angelika Gesendet: Freitag, 12. August 2011 14:09 An: Ditz, Franz-Josef Betreff: WG: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum -----Ursprungliche Nachricht----Von: Poststelle Gesendet: Freitag, 12. August 2011 13:36 An: dezernat25; Ostermann, Matthias; Padberg, Rainer; eingaenge33 Betreff: WG: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum -----Ursprungliche Nachricht----Von: 61·ToeB 61·ToeB [mailto:61·ToeB@bochum.de] Gesendet: Freitag, 12. August 2011 13:28 An: Poststelle; poststelle@bezreg-muenster.nrw.de; Bistum Essen; do.poststelle@blb.nrw.de; Andreas Borchardt; Amt32@bochum.de; Amt34@bochum.de; Amt37@bochum.de; Amt40@bochum.de; AmtSO@bochum.de; AmtS1@bochum.de; AmtS2@bochum.de; Amt60@bochum.de; Amt62@bochum.de; Amt66@bochum.de; Amt67@bochum.de; Amt80@bochum.de; Christoph Riebe; Dietmar Epple; Helmut Börger; Hartmut Ziese; Karin Singer; Melanie Just; Michael Seidel; Wolfgang Neumann; Norbert Zientek; Udo Kölling; Uwe Wagner; BOGESTRA; BOGESTRA; BOGESTRA; VA-TOEB.Dortmund@bundesimmobilien.de; wbvwestiuw4toeb@bundeswehr.org; Landeseisenbahnaufsicht-esn@eba.bund.de; HoffmannR@eba.de; planverfahren@eglv.de; EKW_Bauleitplanung@eon.com; emg.zentralerEingang Ericsson; richard slowinski; uIrike.duerrieder@FA-S306.fin-nrw.de; Service@FA-5350.fin-nrw.de; martin.boeddeker@gelsenwasser.de; stefan.wiewiora@gelsenwasser.de; ulrich.peterwitz@gelsenwasser.de; guenter.benning@hwk-do.de; unna@lwk.nrw.de; wilhelm.lenzen@lwk.nrw.de; petra.luther@lwl.org; Iru@ruhrverband.de; grenz@rvr-online.de; jastrob@rvr-online.de; wullenkord@M-online.de; RC-Recklinghausen-Info@rwe.com; Heinz-Joerg.Gimpel@stadt-hagen.de; d.toepfer@stadtverkehrbochum.de; recht@stadtwerke-bochum.de; plan3.nl-bo@strassen.nrw.de; Engelbert.Heimerl@telekom.de; Thyssengas GmbH; Bauleitplanung-Bochum@unitymedia.de; michael wesselmann; rainer sturath; klaus-dieter.geldmann@uv.rub.de; Claudia.Ertelt@uv.ruhr-uni-bochum.de Betreff: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum Sehr geehrle Damen und Herren, Seite 1 I ~ (28.09.2011) - WG: Trägerbeteiligung Anlage61-ToeB 2 zur Vorlage Nr. 20112832 der Stadt Bochum Seite 77 von 78 in der mail vom 12.08.2011 ist der Betreff falsch angegeben. Es muß richtig heißen, Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (286d). Mit freundlichen Grüßen i.A. Wemer Loges Weitere Auskünfte zum elektronischen Beteiligungsverfahren erteilt Ihnen: Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum Wemer Loges Zimmer 1.0.230 Telefon (0234) 910-2564 Telefax (0234) 910-2343 e-mail: wloges@bochum.de Seite 21 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20112832 Seite 78 von 78 Dez 25 Amsberg, den 26.09.11 Betr.: Bebauungsplan Nr.286 d - Gesundheitscampus NRW in BochlLln Bezüglich des O.g. Bebauungsplanes bestehen aus verkehrstechnischer Sicht folgende Bedenken: Gemäß "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren" ist bei einem Außendurchmesser von 30 meine Kreisfallrbalmbreite von 8,00 m zu wählen. Die Breite beträgt beim geplanten Kreisverkehr nur 7,50 m. Das Verhältnis Kreisfahrbahn/lnnenring sollte etwa 3: I sein. Laut Erläuterungsbericht ist bei der Planung ein Verhältnis von 2:1 vorgesehen. In Bezug auf die innere Erschließung bestehen Bedenken gegen die Beschilderung der PIanstraße A ( Straßenbreite: 6,50 m und beidseitige Gehwege) mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/ho Hier passen optischer Eindruck und zu erwartendes Geschwindigkeitsniveau nicht zusammen. gez. Brigitte Kuckel