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Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf
Größe
61 kB
Erstellt
31.12.14, 02:13
Aktualisiert
24.01.18, 05:19

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Inhalt der Datei

Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 5 (Nippes) Geschäftsführung Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 10.04.2014 Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 07.04.2014, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr, im Großen Sitzungssaal der Berufsfeuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln (Gebäude D, Raum 111) Anwesend: Bezirksbürgermeister Herr Bernd Schößler SPD Mitglieder der Bezirksvertretung Herr Horst Baumann Herr Winfried Steinbach Herr Ludger Traud Herr Detlef Honert Frau Barbara Lorsbach Herr Christoph Schmitz Herr Bertram Sticker Frau Regina Bechberger Herr Dr. Herbert Clasen Frau Rita Lück Herr Helmut Metten Herr Biber Happe Herr Andree Willige SPD SPD SPD CDU CDU CDU CDU GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE FDP DIE LINKE Verwaltung Herr Ralf Mayer Herr Guido Rupsch Herr Josef Hubert Konrads Frau Gabriele Prandi 02-5 02-5 40 40 Gäste Herr Thomas Dittemer Herr Gunther Höhn Herr Nico Kohr Herr Martin Nolte Frau Dagmar Siegmann Frau Britta Ziegler Presse KVB KVB Schülervertretung DKG Gesamtschule Nippes DKG Elternpflegschaft DKG ab 17:35 Uhr ab 17:15 Uhr ab 17:20 Uhr ab 17:05 Uhr Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 Zuschauer Es fehlen: Mitglieder der Bezirksvertretung Herr Maximilian Pinnen Herr Kai Schünemann Herr Stephan Jungmann Frau Susanne Eichmüller Frau Ellen Sänger SPD SPD CDU GRÜNE PRO KÖLN entschuldigt entschuldigt entschuldigt Ratsmitglieder mit beratender Stimme Herr Martin Börschel Herr Malik Karaman Herr Jörg van Geffen Herr Wolfgang Bosbach Herr Dr. Ralf Heinen Herr Dr. Walter Schulz Herr Bernhard Ensmann Herr Herbert Gey Herr Manfred Richter Herr Horst Thelen Herr Reinhard Houben Herr Michael Weisenstein SPD SPD SPD SPD SPD SPD CDU CDU GRÜNE GRÜNE FDP DIE LINKE entschuldigt entschuldigt Zu Beginn der Sitzung wird die Tagesordnung einstimmig um die Punkte 4,5 und 6 erweitert. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil A. Versorgung der Schüler des Dreikönigsgymnasiums in der Mensa der Joseph-Du-Mont Berufskollegs - Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU AN/0570/2014 1. Bauliche Realisierung einer Grundschule und einer Gesamtschule auf dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld - Start der Schulen bis zum Umzug auf das Heliosgelände an Interimsstandorten 0525/2014 2. Verkehrskonzept "Gesamtschule Nippes" 0882/2014 -2- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 3. Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG i.V.m. § 72 ff VwVfG; hier: Stellungnahme zum Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der Hauptwerkstatt und zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch" 0150/2014 4. Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG für das Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der Hauptwerkstatt Weidenpesch der KVB und die zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch" 1251/2014 5. Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-06605, Generalinstandsetzung von Straßen 1132/2014 6. Vergabe von bezirksorientierten Mitteln 1275/2014 -3- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 I. Öffentlicher Teil A. Versorgung der Schüler des Dreikönigsgymnasiums in der Mensa der Joseph-Du-Mont Berufskollegs - Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU AN/0570/2014 Herr Schmitz begründet die Aktuelle Stunde mit den Verhältnissen vor Ort und verweist auf einen Artikel im Kölner Stadtanzeiger. Er führt weiter aus, dass sich das Dreikönigsgymnasium (DKG), welches sich seit 2009 im gebundenen Ganztag befinde, die Mensa des Joseph-DuMont-Berufskolleg teile, diese aber nicht über entsprechende Kapazitäten verfüge. Auch wenn das Amt für Schulentwicklung Synergieeffekte nutzen wolle, so müsse doch festgestellt werden, dass täglich nur 60 Schüler des DKG die Mensa nutzen. Schon alleine aus Zeitgründen wäre es unmöglich, dass weitere Schüler dort zu Mittag essen. Dies könne keine Dauerlösung sein. Frau Siegmann erläutert, dass sich insgesamt 400 Schüler aus den Klassen 5 bis 9 im gebundenen Ganztag befänden und diese an drei Nachmittagen in der Schule verblieben. Hinzu kämen ca. 200 Oberstufenschüler. Geplant worden sei die Mensa ursprünglich als Provisorium für 150 Essen pro Tag. Mehr Mahlzeiten könnten nicht ausgegeben werden. Die Mehrzahl der Schüler nehme die Mensa aber gar nicht Anspruch. Herr Kohr legt dar, dass Oberstufenschüler mit längerem Schulweg nicht zu Hause Essen könnten, für die Oberstufenschüler aber kein Platz mehr in der Mensa sei. Tatsächlich könnten dort 600 potentielle Essen verkauft werden, dieses stehe in einem krassen Missverhältnis zu den tatsächlich verkauften 60 Essen. Immer mehr Viertklässler würden aufgrund der schlechten Essensversorgung das DKG meiden. Frau Ziegler hat das Gefühl, die Schule werde vernachlässigt und verliere an Attraktivität. Herr Konrads führt aus, dass die Verwaltung im Jahre 2008 durch einen Ratsbeschluss aufgefordert wurde, einen Neubau mit Mensa und Nebenräumen sowie ergänzenden Klassenräumen zu planen. Die Schätzkosten beliefen sich auf rd. 3 Mio EUR. Die Umsetzung sollte in zwei Bauteilen erfolgen, von denen sich eins an den Eingangsbereich und die Aula anschließt, das andere an Verwaltung und Lehrerzimmer. Bis zur Fertigstellung solle provisorisch die Mensa im Berufskolleg genutzt werden. Darüber hinaus gebe es eine Vereinbarung mit dem DKG, dass die Mensasituation verbessert werde, allerdings habe man hierzu noch keine Lösung gefunden. Wegen der stark gestiegenen Kosten soll jetzt ein neuer Planungsbeschluss eingeholt werden. Es stehe aber noch nicht fest, ob dieser neue Planungsbeschluss beide Bauteile umfassen wird. Ergänzend weist er darauf hin, dass noch nicht gesagt werden könne, in welchem Zeitraum eine eigenständige Mensaversorgung der Schüler des DKG ausgebaut werden kann und wie weit die Kapazitäten der Mittagsversorgung bei den derzeitigen baulichen Gegebenheiten erhöht werden könne. -4- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 Herr Baumann ist der Ansicht, dass ein gebundener Ganztag ohne eigene Schulküche nicht möglich sei. Primär gehe es daher darum, die Essenssituation zu verbessern. Herr Happe beklagt, dass in der bisher verstrichenen Zeit nichts passiert sei und fragt nach, warum übergangsweise nicht Container aufgestellt würden. Herr Dr. Clasen kann nicht nachvollziehen, dass in der Schule ein Kiosk ausgebaut werden soll. Diese würden keine vernünftige Essensversorgung gewährleisten und seien darüber hinaus in der Umgebung vorhanden. Ferner regt er technische Lösungen zur Essensbestellung an. Frau Bechberger unterstützt Herrn Baumann und Herrn Dr. Clasen und regt als vorübergehende Lösung einen privaten Cateringservice an. Frau Siegmann weist darauf hin, dass ein Schichtbetrieb in der Essensausgabe wegen baulicher Gegebenheiten und hygienerechtlichen Gründen nicht möglich sei. Eine Containerlösung hält sie für sinnvoll und verweist auf die gute Umsetzung am Erich-Kästner-Gymnasium. Herr Konrads weist darauf hin, dass die Optimierung des Schülercafés mit der Schule verabredet worden sei und im Sommer umgesetzt sein soll. Hier könnten Salate und kleinere Mahlzeiten verkauft werden. Eine Mittagsbeköstigung sei nur für die Sekundarstufe I vorgeschrieben, geplant werde hier mit 50 % der Schülerzahlen. Eine Verköstigung der Sekundarstufe II ist zwar möglich, allerdings dürfen diese Schüler nicht in die Berechnung mit einfließen. Er gibt abschließend bekannt, dass nach neuester Auskunft der Architekten die Fertigstellung der Mensa für das Jahr 2017 geplant sei. Herr Steinbach bemängelt, dass die Verwaltung keine langfristige Lösungen suche. Die Kostenexplosion sei für ihn nicht schlüssig. Herr Schmitz glaubt, dass die Not der Schule und der Schüler ersichtlich geworden ist und sieht die Notwendigkeit eines neuen Ratsbeschlusses. Synergieeffekte dürften nicht dazu führen, dass Schüler hungern müssen. Herr Konrads schlägt vor, dass die Bezirksvertretung in die Beratungsfolge des neuen Planungsbeschlusses aufgenommen wird. Dieser solle voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorliegen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert Schulausschuss und Rat auf 1. kurzfristig, d.h. bis spätestens zweites Schulhalbjahr 2014/2015, eine ausreichende Essensversorgung auf dem Gelände des Dreikönigsgymnasiums zu schaffen (z.B. durch Containerlösungen oder Caterer), 2. den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2008 zügig umzusetzen und die erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen, 3. die Essensversorgung im Joseph-DuMont-Berufskolleg zu optimieren und die Kapazität zu erhöhen. -5- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 1. Bauliche Realisierung einer Grundschule und einer Gesamtschule auf dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld - Start der Schulen bis zum Umzug auf das Heliosgelände an Interimsstandorten 0525/2014 Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und bittet den Rat wie folgt zu entscheiden: 1. Der Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach EnEV 2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR. Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder Kinder und Jugendliche. 4. Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. -6- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 5. Der Rat beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden. 8. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 9. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 10. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 14. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRWSchulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven U- -7- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 niversitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten. Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind dem Fachausschuss vorzustellen. 15. Beim Kooperationsvertrag mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten. 16. Bis zur Fertigstellung sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort für den Interimsschulbetrieb zu finden. Sofern die Prüfung ergibt, dass ein Standort im Stadtbezirk Nippes in Frage kommt, ist die Bezirksvertretung Nippes erneut zu beteiligen. 17. Die Verwaltung soll prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen. 18. Im weiteren Verfahren sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden. 19. Zudem spricht sich der Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 2. Verkehrskonzept "Gesamtschule Nippes" 0882/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, die aus dem Verkehrsgutachten resultierenden Maßnahmen umzusetzen, hierzu zählen insbesondere: 1. die Errichtung von Kreisverkehrsplätzen an den Knoten a. Longericher Straße/Ossietzkystraße / Etzelstraße und b. Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße, 2. die Einziehung der Ossietzkystraße abgehend von der Longericher Straße (Gemarkung Longerich, Flur 96, Teilstück aus Flurstück 4102) gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG), 3. die Umgestaltung der Ossietzkystraße inkl. Errichtung einer Schrankenanlage als Zufahrtsbeschränkung hinter der bestehenden Feuerwehrzufahrt zur Bebauung Longericher Straße 226, Die Bezirksvertretung Nippes beschließt darüber hinaus ein interfraktionelles Gespräch mit der Fachverwaltung durchzuführen. Hierbei soll das Verkehrskonzept vorgestellt und diskutiert werden. Anschließend sollen die Bewohner in Longerich in einer gesonderten Veranstaltung informiert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. -8- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 3. Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG i.V.m. § 72 ff VwVfG; hier: Stellungnahme zum Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der Hauptwerkstatt und zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch" 0150/2014 Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit TOP 4 behandelt. Herr Schmitz bemängelt, dass das Gutachten Fragen aufwerfe und keine Antworten gebe. Herr Dr. Clasen hält die Ausführungen der KVB für verbesserungsbedürftig und regt an die Bezirksregierung zu involvieren. Herr Steinbach sieht keine neuen Inhalte. Herr Höhn weist darauf hin, dass es hier nicht um die Entscheidung für einen konkreten Standort gehe, sondern darum, die Stellungnahme der Stadt Köln im Genehmigungsverfahren für eine weitere Behandlung in Stadtentwicklungsausschuss zu bestätigen. Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Vorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren die als Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben.“ Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung Nippes die Bezirksregierung, die KVB aufzufordern, zu jedem der genannten Standorte eine Bewertung aller Kriterien durchzuführen damit mittels einer Bewertungsmatrix alle Standorte unmittelbar und schlüssig verglichen werden (vgl. Anlage 4, S. 7). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 4. Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG für das Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der Hauptwerkstatt Weidenpesch der KVB und die zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch" 1251/2014 Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Verwaltung unter TOP 3 zur Kenntnis. 5. Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-06605, Generalinstandsetzung von Straßen 1132/2014 -9- Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014 Die Bezirksvertretung genehmigt folgend Dringlichkeitsentscheidung vom 04.04.2014: „Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße mit Gesamtkosten von 4.319.455,90 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme. Der Bereich zwischen HGK-Brücke und der Mollwitzstraße ist hinsichtlich der Straßenplanung der Bezirksvertretung Nippes vorzustellen. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis WilhelmSollmann-Straße in Höhe von 4.309.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 6. Vergabe von bezirksorientierten Mitteln 1275/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt die Vergabe von 100,00 EUR an Netzwerk e.V. zur Unterstützung des „Bilderstöckchen Beauty Day“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. gez. Schößler (Bezirksbürgermeister) gez. Rupsch (Schriftführer) - 10 -