Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf
Größe
61 kB
Erstellt
31.12.14, 02:13
Aktualisiert
24.01.18, 05:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bezirksbürgermeister
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Geschäftsführung
Herr Rupsch
Telefon: (0221) 221-95313
Fax:
(0221) 221-95447
E-Mail:
guido.rupsch@stadt-koeln.de
Datum:
10.04.2014
Niederschrift
über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 07.04.2014, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr, im
Großen Sitzungssaal der Berufsfeuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln
(Gebäude D, Raum 111)
Anwesend:
Bezirksbürgermeister
Herr Bernd Schößler
SPD
Mitglieder der Bezirksvertretung
Herr Horst Baumann
Herr Winfried Steinbach
Herr Ludger Traud
Herr Detlef Honert
Frau Barbara Lorsbach
Herr Christoph Schmitz
Herr Bertram Sticker
Frau Regina Bechberger
Herr Dr. Herbert Clasen
Frau Rita Lück
Herr Helmut Metten
Herr Biber Happe
Herr Andree Willige
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
CDU
GRÜNE
GRÜNE
GRÜNE
GRÜNE
FDP
DIE LINKE
Verwaltung
Herr Ralf Mayer
Herr Guido Rupsch
Herr Josef Hubert Konrads
Frau Gabriele Prandi
02-5
02-5
40
40
Gäste
Herr Thomas Dittemer
Herr Gunther Höhn
Herr Nico Kohr
Herr Martin Nolte
Frau Dagmar Siegmann
Frau Britta Ziegler
Presse
KVB
KVB
Schülervertretung DKG
Gesamtschule Nippes
DKG
Elternpflegschaft DKG
ab 17:35 Uhr
ab 17:15 Uhr
ab 17:20 Uhr
ab 17:05 Uhr
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
Zuschauer
Es fehlen:
Mitglieder der Bezirksvertretung
Herr Maximilian Pinnen
Herr Kai Schünemann
Herr Stephan Jungmann
Frau Susanne Eichmüller
Frau Ellen Sänger
SPD
SPD
CDU
GRÜNE
PRO KÖLN
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
Ratsmitglieder mit beratender Stimme
Herr Martin Börschel
Herr Malik Karaman
Herr Jörg van Geffen
Herr Wolfgang Bosbach
Herr Dr. Ralf Heinen
Herr Dr. Walter Schulz
Herr Bernhard Ensmann
Herr Herbert Gey
Herr Manfred Richter
Herr Horst Thelen
Herr Reinhard Houben
Herr Michael Weisenstein
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
GRÜNE
GRÜNE
FDP
DIE LINKE
entschuldigt
entschuldigt
Zu Beginn der Sitzung wird die Tagesordnung einstimmig um die Punkte 4,5 und 6
erweitert.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
A.
Versorgung der Schüler des Dreikönigsgymnasiums in der Mensa der
Joseph-Du-Mont Berufskollegs
- Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU AN/0570/2014
1.
Bauliche Realisierung einer Grundschule und einer Gesamtschule auf
dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld - Start der Schulen bis zum Umzug auf das Heliosgelände an Interimsstandorten
0525/2014
2.
Verkehrskonzept "Gesamtschule Nippes"
0882/2014
-2-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
3.
Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG i.V.m. § 72 ff VwVfG;
hier: Stellungnahme zum Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der Hauptwerkstatt und zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch"
0150/2014
4.
Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG für das Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der
Hauptwerkstatt Weidenpesch der KVB und die zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch"
1251/2014
5.
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von
Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-06605, Generalinstandsetzung von Straßen
1132/2014
6.
Vergabe von bezirksorientierten Mitteln
1275/2014
-3-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
I. Öffentlicher Teil
A.
Versorgung der Schüler des Dreikönigsgymnasiums in der Mensa der
Joseph-Du-Mont Berufskollegs
- Aktuelle Stunde auf Antrag der CDU AN/0570/2014
Herr Schmitz begründet die Aktuelle Stunde mit den Verhältnissen vor Ort und verweist auf einen Artikel im Kölner Stadtanzeiger. Er führt weiter aus, dass sich das
Dreikönigsgymnasium (DKG), welches sich seit 2009 im gebundenen Ganztag befinde, die Mensa des Joseph-DuMont-Berufskolleg teile, diese aber nicht über entsprechende Kapazitäten verfüge. Auch wenn das Amt für Schulentwicklung Synergieeffekte nutzen wolle, so müsse doch festgestellt werden, dass täglich nur 60 Schüler
des DKG die Mensa nutzen. Schon alleine aus Zeitgründen wäre es unmöglich, dass
weitere Schüler dort zu Mittag essen. Dies könne keine Dauerlösung sein.
Frau Siegmann erläutert, dass sich insgesamt 400 Schüler aus den Klassen 5 bis 9
im gebundenen Ganztag befänden und diese an drei Nachmittagen in der Schule
verblieben. Hinzu kämen ca. 200 Oberstufenschüler. Geplant worden sei die Mensa
ursprünglich als Provisorium für 150 Essen pro Tag. Mehr Mahlzeiten könnten nicht
ausgegeben werden. Die Mehrzahl der Schüler nehme die Mensa aber gar nicht Anspruch.
Herr Kohr legt dar, dass Oberstufenschüler mit längerem Schulweg nicht zu Hause
Essen könnten, für die Oberstufenschüler aber kein Platz mehr in der Mensa sei.
Tatsächlich könnten dort 600 potentielle Essen verkauft werden, dieses stehe in einem krassen Missverhältnis zu den tatsächlich verkauften 60 Essen. Immer mehr
Viertklässler würden aufgrund der schlechten Essensversorgung das DKG meiden.
Frau Ziegler hat das Gefühl, die Schule werde vernachlässigt und verliere an Attraktivität.
Herr Konrads führt aus, dass die Verwaltung im Jahre 2008 durch einen Ratsbeschluss aufgefordert wurde, einen Neubau mit Mensa und Nebenräumen sowie ergänzenden Klassenräumen zu planen. Die Schätzkosten beliefen sich auf rd. 3 Mio
EUR. Die Umsetzung sollte in zwei Bauteilen erfolgen, von denen sich eins an den
Eingangsbereich und die Aula anschließt, das andere an Verwaltung und Lehrerzimmer. Bis zur Fertigstellung solle provisorisch die Mensa im Berufskolleg genutzt
werden.
Darüber hinaus gebe es eine Vereinbarung mit dem DKG, dass die Mensasituation
verbessert werde, allerdings habe man hierzu noch keine Lösung gefunden. Wegen
der stark gestiegenen Kosten soll jetzt ein neuer Planungsbeschluss eingeholt werden. Es stehe aber noch nicht fest, ob dieser neue Planungsbeschluss beide Bauteile umfassen wird. Ergänzend weist er darauf hin, dass noch nicht gesagt werden
könne, in welchem Zeitraum eine eigenständige Mensaversorgung der Schüler des
DKG ausgebaut werden kann und wie weit die Kapazitäten der Mittagsversorgung
bei den derzeitigen baulichen Gegebenheiten erhöht werden könne.
-4-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
Herr Baumann ist der Ansicht, dass ein gebundener Ganztag ohne eigene Schulküche nicht möglich sei. Primär gehe es daher darum, die Essenssituation zu verbessern.
Herr Happe beklagt, dass in der bisher verstrichenen Zeit nichts passiert sei und
fragt nach, warum übergangsweise nicht Container aufgestellt würden.
Herr Dr. Clasen kann nicht nachvollziehen, dass in der Schule ein Kiosk ausgebaut
werden soll. Diese würden keine vernünftige Essensversorgung gewährleisten und
seien darüber hinaus in der Umgebung vorhanden. Ferner regt er technische Lösungen zur Essensbestellung an.
Frau Bechberger unterstützt Herrn Baumann und Herrn Dr. Clasen und regt als vorübergehende Lösung einen privaten Cateringservice an.
Frau Siegmann weist darauf hin, dass ein Schichtbetrieb in der Essensausgabe wegen baulicher Gegebenheiten und hygienerechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Eine Containerlösung hält sie für sinnvoll und verweist auf die gute Umsetzung am
Erich-Kästner-Gymnasium.
Herr Konrads weist darauf hin, dass die Optimierung des Schülercafés mit der Schule verabredet worden sei und im Sommer umgesetzt sein soll. Hier könnten Salate
und kleinere Mahlzeiten verkauft werden. Eine Mittagsbeköstigung sei nur für die Sekundarstufe I vorgeschrieben, geplant werde hier mit 50 % der Schülerzahlen. Eine
Verköstigung der Sekundarstufe II ist zwar möglich, allerdings dürfen diese Schüler
nicht in die Berechnung mit einfließen. Er gibt abschließend bekannt, dass nach
neuester Auskunft der Architekten die Fertigstellung der Mensa für das Jahr 2017
geplant sei.
Herr Steinbach bemängelt, dass die Verwaltung keine langfristige Lösungen suche.
Die Kostenexplosion sei für ihn nicht schlüssig.
Herr Schmitz glaubt, dass die Not der Schule und der Schüler ersichtlich geworden
ist und sieht die Notwendigkeit eines neuen Ratsbeschlusses. Synergieeffekte dürften nicht dazu führen, dass Schüler hungern müssen.
Herr Konrads schlägt vor, dass die Bezirksvertretung in die Beratungsfolge des neuen Planungsbeschlusses aufgenommen wird. Dieser solle voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorliegen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes fordert Schulausschuss und Rat auf
1. kurzfristig, d.h. bis spätestens zweites Schulhalbjahr 2014/2015, eine ausreichende Essensversorgung auf dem Gelände des Dreikönigsgymnasiums zu
schaffen (z.B. durch Containerlösungen oder Caterer),
2. den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2008 zügig umzusetzen und die erforderlichen
Finanzmittel bereit zu stellen,
3. die Essensversorgung im Joseph-DuMont-Berufskolleg zu optimieren und die
Kapazität zu erhöhen.
-5-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
1.
Bauliche Realisierung einer Grundschule und einer Gesamtschule auf
dem Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld - Start der Schulen bis zum Umzug auf das Heliosgelände an Interimsstandorten
0525/2014
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und bittet den Rat wie folgt zu entscheiden:
1. Der Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische
Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach EnEV 2014
Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR.
Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark
steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die
Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen
Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine
zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von
Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den
Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und an einem weiteren Standort außerhalb von
Longerich (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.
3. Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“.
Die neu zu errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die
Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder
Kinder und Jugendliche.
4. Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein
Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im
Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird.
-6-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
5. Der Rat beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG
in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt
werden.
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet.
7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle
kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden.
8. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51
Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils
für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt
der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
9. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50
Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils
für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt
der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
10. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der
Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern.
Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung
noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen
im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und
Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule
am Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im
Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr
2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich,
dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die
für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität
eingeräumt wird.
12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen.
13. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
14. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen
Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr
2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRWSchulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven U-
-7-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
niversitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt
doch noch zu starten. Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind dem Fachausschuss vorzustellen.
15. Beim Kooperationsvertrag mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der
Schule für die Universität angemessene Beteiligung an den Investitions- und
Mietkosten zu achten.
16. Bis zur Fertigstellung sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den
bestmöglichen Standort für den Interimsschulbetrieb zu finden. Sofern die Prüfung ergibt, dass ein Standort im Stadtbezirk Nippes in Frage kommt, ist die Bezirksvertretung Nippes erneut zu beteiligen.
17. Die Verwaltung soll prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu
straffen.
18. Im weiteren Verfahren sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden.
19. Zudem spricht sich der Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe
der prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
2.
Verkehrskonzept "Gesamtschule Nippes"
0882/2014
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, die aus dem Verkehrsgutachten resultierenden Maßnahmen umzusetzen, hierzu zählen insbesondere:
1. die Errichtung von Kreisverkehrsplätzen an den Knoten
a. Longericher Straße/Ossietzkystraße / Etzelstraße und
b. Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße,
2. die Einziehung der Ossietzkystraße abgehend von der Longericher Straße (Gemarkung Longerich, Flur 96, Teilstück aus Flurstück 4102) gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG),
3. die Umgestaltung der Ossietzkystraße inkl. Errichtung einer Schrankenanlage als
Zufahrtsbeschränkung hinter der bestehenden Feuerwehrzufahrt zur Bebauung
Longericher Straße 226,
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt darüber hinaus ein interfraktionelles Gespräch mit der Fachverwaltung durchzuführen. Hierbei soll das Verkehrskonzept vorgestellt und diskutiert werden. Anschließend sollen die Bewohner in Longerich in einer gesonderten Veranstaltung informiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
-8-
Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
3.
Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG i.V.m. § 72 ff VwVfG;
hier: Stellungnahme zum Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der Hauptwerkstatt und zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch"
0150/2014
Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit TOP 4 behandelt.
Herr Schmitz bemängelt, dass das Gutachten Fragen aufwerfe und keine Antworten
gebe.
Herr Dr. Clasen hält die Ausführungen der KVB für verbesserungsbedürftig und regt
an die Bezirksregierung zu involvieren.
Herr Steinbach sieht keine neuen Inhalte.
Herr Höhn weist darauf hin, dass es hier nicht um die Entscheidung für einen konkreten Standort gehe, sondern darum, die Stellungnahme der Stadt Köln im Genehmigungsverfahren für eine weitere Behandlung in Stadtentwicklungsausschuss zu bestätigen.
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Vorlage der Verwaltung und empfiehlt
dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren die als
Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben.“
Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung Nippes die Bezirksregierung, die KVB
aufzufordern, zu jedem der genannten Standorte eine Bewertung aller Kriterien
durchzuführen damit mittels einer Bewertungsmatrix alle Standorte unmittelbar und
schlüssig verglichen werden (vgl. Anlage 4, S. 7).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
4.
Planfeststellungsverfahren gem. § 28 ff PBefG für das Vorhaben „Abstellanlage für 64 Stadtbahnfahrzeuge der KVB AG auf dem Gelände der
Hauptwerkstatt Weidenpesch der KVB und die zugehörige Zulaufstrecke in Köln-Weidenpesch"
1251/2014
Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Verwaltung unter TOP 3 zur Kenntnis.
5.
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von
Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-06605, Generalinstandsetzung von Straßen
1132/2014
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Niederschrift über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) am 07.04.2014
Die Bezirksvertretung genehmigt folgend Dringlichkeitsentscheidung vom
04.04.2014:
„Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO
NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung der Neusser
Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße mit Gesamtkosten von
4.319.455,90 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme.
Der Bereich zwischen HGK-Brücke und der Mollwitzstraße ist hinsichtlich der
Straßenplanung der Bezirksvertretung Nippes vorzustellen.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für
die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis WilhelmSollmann-Straße in Höhe von 4.309.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
6.
Vergabe von bezirksorientierten Mitteln
1275/2014
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt die Vergabe von 100,00 EUR an Netzwerk e.V. zur
Unterstützung des „Bilderstöckchen Beauty Day“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
gez. Schößler
(Bezirksbürgermeister)
gez. Rupsch
(Schriftführer)
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