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BV3_0004_2014_Beschlussprotokoll_oeffentlich.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
BV3_0004_2014_Beschlussprotokoll_oeffentlich.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
31.12.14, 02:25
Aktualisiert
24.01.18, 05:22

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Schmitz Telefon: Fax: (0221) 221-93313 (0221) 221-93308 E-Mail: manfred.schmitz@stadt-koeln.de Datum: 03.12.2014 Beschlussprotokoll über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 01.12.2014, 16:00 Uhr bis 19:10 Uhr, Großer Sitzungssaal (7.Etage) , Aachener Str. 220, 50931 Köln I. Öffentlicher Teil 8 Anträge 8.1 Entscheidungen 8.1.1 Parken auf der Kanalbrücke Lortzingstraße/Rautenstrauchkanal (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN/1590/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, auf allen Brücken über dem Rautenstrauchkanal und dem Clarenbachkanal ein Parkverbot auszusprechen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 17 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 3 SPD, 1 Die Linke, 1 AfD) 1 Enthaltung (1 FDP) Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.1.2 Geschwindigkeitskontrollen in Köln-Weiden (Stormstraße und LudwigJahn-Straße) (Antrag der CDU-Fraktion) AN/1591/2014 Beschluss: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 Die Verwaltung wird gebeten, durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst auf der Stormstraße und auf der Ludwig-Jahn-Straße in Weiden - insbesondere in Höhe der 30 km/h-Zone beim Sportgelände des SV Weiden (vordringlich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) - in beiden Fahrrichtungen Messstellen einrichten zu lassen. Dabei sollen zunächst Seitenradarmessungen durchgeführt werden, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge, die den Messpunkt passieren, zu messen, ohne dass zunächst eine Sanktionierung erfolgen soll. Außer der Anzahl der Fahrzeuge und der Geschwindigkeit sollen keine Daten erfasst werden. Die Ergebnisse der Messungen sind der Bezirksvertretung Lindenthal mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.1.3 Parken zwischen ASV Köln und Rot-Weiß Köln (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - vertagter TOP 8.1.10 vom 03.11.2014 AN/0683/2014 Die Beratung und Beschlussfassung wird bis zur übernächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 09.03.2015 vertagt. 8.1.4 Entwicklungen bei der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (Antrag von Herrn Blümel/FDP) AN/1595/2014 Der Antrag wird von Herrn Blümel/FDP zurückgezogen. 8.1.5 Fahrradständer in der Hillerstraße in Köln-Lindenthal (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN/1597/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Hillerstraße Abstellanlagen für Fahrräder aufgestellt werden können. Weiterhin ist der Grund mitzuteilen, warum der Beschluss aus dem Jahr 2008 nicht bearbeitet worden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler -2- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 8.1.6 Treff- und Aufenthaltsbereich für Jugendliche im Bereich der Wohnanlagen Wiener Weg/Stüttgerhofweg in Köln-Junkersdorf (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN/1598/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, wo in der Nachbarschaft der Wohnanlagen Wiener Weg/Stüttgerhofweg in Köln-Junkersdorf ein Treffund Aufenthaltsbereich für Jugendliche mit „Chill“-Bänken, Skater-Rampe, Tischtennis-Platte und Basketball-Korb geschaffen werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob auf dem benachbarten Stadionparkplatz P 6 eine solche Einrichtung für Jugendliche geschaffen werden kann. Die Bezirksvertretung erbittet einen Bericht bis zur Sitzung am 30.04.2015. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.1.7 Gesamtkonzept Widdersdorf/Lövenich/Weiden (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN/1599/2014 Die Beratung und Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 02.02.2015 vertagt. 8.1.8 Entlastung der pflegenden Familienangehörigen von an Demenz erkrankten Menschen im Stadtbezirk Lindenthal (Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion) AN/1626/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung um Vorlage einer Übersicht, aus der hervorgeht, in welcher Weise die Stadt Köln – Sozialverwaltung – im Stadtbezirk Lindenthal die pflegenden Familienangehörigen von an Demenz erkrankten Menschen entlastet. Insbesondere ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - Welche Entlastungsangebote (aufgeteilt nach Stadtteilen) gibt es? - Welche städtischen oder anderen Organisationen erhalten hierfür Zuschüsse? - Wie viele Tagespflegeplätze gibt es im Stadtbezirk Lindenthal? - Sind aufgrund der demographischen Entwicklung und des damit verbundenen steigenden Bedarfs in den Stadtteilen des Stadtbezirks Lindenthal zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt? - Ist beabsichtigt, für jeden Stadtteil einen „Stadtkümmerer“ vorzusehen? -3- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 Die Bezirksvertretung bittet um eine Beantwortung bis zur nächsten Sitzung am 02.02.2015. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.1.9 Planfeststellung Anschluss der Stolberger Straße an den Militärring (Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion) AN/1731/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass der Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker und ihrem Stellvertreter Herrn Roland Schüler Einsicht in die Akten und sonstigen Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens „Anschluss der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Müngersdorf an den Militärring“ bei der Stadtverwaltung Köln und der Bezirksregierung Köln zu gewähren ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.2 Vorschläge und Anregungen 8.2.1 Verbesserungen im Angebot der Stadtbahnlinie 13 (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN/1592/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Gremien, zum nächsten Fahrplanwechsel 2015 auf der Stadtbahnlinie 13 folgende Verbesserungen im Angebot vorzunehmen: Werktags 4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) morgens bereits ab 04:00 Uhr 4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) abends und nachts bis 01.30 Uhr Samstags 4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) abends und nachts bis 01.30 Uhr Sonn- und Feiertags 4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) abends und nachts bis 01:30 Uhr Nachtverkehr Der Nachtverkehr wird im 30 Minuten-Takt freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 01:30 Uhr und 04:00 Uhr ein neues Angebot. -4- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.2.2 Neugestaltung der Bahndammseite auf der Rhöndorfer Straße (Antrag der SPD-Fraktion) - vertagter TOP 8.2.1 vom 03.11.2014 AN/0141/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugestaltung der Bahndammseite auf der Rhöndorfer Straße über den Gürtel hinaus stadtauswärts nach dem Vorbild der Gestaltung zwischen Gottesweg und Klettenberggürtel vorzunehmen. Dabei soll das Geländestück vor dem ehemaligen Bahnhofsgebäude ausgespart bleiben und durch Hinweistafeln am Gebäude und dem Geländestück an die „Schwarze Bahn“ erinnert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt. 6 Ja-Stimmen (3 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD) 9 Nein-Stimmen (6 CDU, 3 Grüne) 3 Enthaltungen (1 CDU, 2 Grüne) Nicht anwesend: Herr Fiedler 8.2.3 Anbindung einer KVB-Stadtbahnlinie nach Köln-Widdersdorf (Antrag von Herrn Kremers/AfD) AN/1593/2014 Der Antrag wird von Herrn Kremers/AfD zurückgezogen. 8.2.4 Streckenänderung der Buslinie 136 (Neumarkt - Hohenlind) (Antrag der SPD-Fraktion) AN/1594/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB AG) Verhandlungen über eine Streckenänderung der Buslinie 136 (Neumarkt – Hohenlind) zu führen. Ziel der Verhandlungen soll es sein, dass die zukünftige Streckenführung der Linie 136 nicht mehr ab der Kreuzung Bachemer Straße/Universitätsstraße über den weiteren Verlauf der Bachemer Straße und über die Hans-Sachs-Straße zum KarlSchwering-Platz führt, sondern von der Kreuzung über die Universitätsstraße und den unteren Verlauf der Dürener Straße zum Karl-Schwering-Platz. -5- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt. 6 Ja-Stimmen (3 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD) 12 Nein-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne) Nicht anwesend: Herr Fiedler 9 Verwaltungsvorlagen 9.1 Entscheidungen 9.1.1 Sportlerehrung 2014 im Stadtbezirk Lindenthal 3609/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die in der beiliegenden Liste namentlich aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften wegen ihrer besonderen anerkennungswürdigen Leistungen zu ehren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2 Anhörungen und Stellungnahmen 9.2.1 202. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, KölnLindenthal Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss - vertagter TOP 9.2.2 vom 03.11.2014 1532/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 1 aufgeführten Teilbereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. die 202. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal— gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 Absatz 5 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen offenzulegen. -6- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 3. Im städtebaulichen Vertrag ist zwingend die parallele Errichtung eines Parkhauses außerhalb des Plangebietes festzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 17 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 3 SPD, 1 FDP, 1 AfD) 1 Enthaltung (1 Die Linke) Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2.2 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 62430/03 Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal - vertagter TOP 9.2.1 vom 03.11.2014 1400/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 62430/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich und westlich des Krankenhauskomplexes St. Elisabeth - Hohenlind, nördlich der Wohnbaugrundstücke Am Mönchshof 9, Am Schloßgarten 7 und 8, Am Platzhof 5 und 6, An der Mühle 6, 8 und 9, westlich der Wohnbaugrundstücke Am Platzhof 7 und 9 sowie Bachemer Straße 34, nördlich der Bachemer Straße, östlich des Militärringes und südlich der Werthmannstraße in Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Die Offenlage sollte über Weihnachten und während der Weihnachtsferien nicht stattfinden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Rhöndorfer Straße in Köln-Sülz hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 11.11.2014 3329/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 11.11.2014: -7- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 „Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des unbeplanten Innenbereiches beidseitig der Rhöndorfer Straße zwischen Weißhausstraße beziehungsweise Pohligstraße im Norden der Bahnstrecke Eifeltor - KölnHauptbahnhof im Osten, dem Gottesweg und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Gottesweg 92 bis 100 im Süden und den östlichen Grenzen der Grundstücke Weißhausstraße 7, Düstemichstraße 1 und 3 sowie Linzer Straße 21 bis 55, im Westen in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Rhöndorfer Straße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel auszuschließen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2.4 Einführung des gebundenen Ganztags an weiteren 2 Kölner Schulen ab Schuljahr 2015/16 2734/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2015 an folgenden Schulen 1. Realschule Godorf, Johannes-Gutenberg-Schule, Kuckucksweg 4, 50997 Köln 2. Städtische Förderschule Zülpicher Str., Emotionale und Soziale Entwicklung, Zülpicher Str. 194, 50937 Köln Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung. 2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung im vorhandenen Raumbestand ohne bauliche Änderungen zu betreiben. 3.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2015 sukzessive entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,14 Stellen Schulsekretär/in in der VGr. VII/VIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Personal-8- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 aufwand ist in die Planung 2015 fortfolgende eingeflossen. 4.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2.5 Erweiterung Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln Sülz Baubeschluss 3145/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft genehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses, den Entwurf und die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau der Theodor-Heuss-Realschule in Köln-Sülz, Euskirchener Straße 50 nach EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Schul- und Kücheneinrichtung) in Höhe von brutto ca. 3.500.000 € und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten 1 inkl. Nebenkosten i. H. v. voraussichtlich 330.000 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Photovoltaikanlage auf dem Satteldach des Schulerweiterungsanbaus möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2.6 Auslaufende Schließung der Martin-Luther-King-Schule, Gemeinschaftshauptschule Ostlandstraße 39, ab dem Schuljahr 2015/2016 3268/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, diese Beschlussvorlage abzulehnen und bekräftigt ihren Beschluss vom 03.11.2014. Dieser lautete: „Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2014 unter Tagesordnungspunkt 8.1.5 die Einrichtung von zwei weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Lindenthal beschlossen. -9- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 Die Bezirksvertretung beschließt nunmehr, dass mindestens eine der weiterführenden Schulen eine Gesamtschule ist. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die auslaufende Hauptschule „Martin-Luther-King“ in die Gesamtschule zu überführen. Die noch bestehende Hauptschule bildet den Ausgangs- und Entwicklungspunkt der neuen Gesamtschule. Die Gesamtschule entwickelt die Konzeption auf der Basis der Hauptschule. Die Gesamtschule kann – solange es die Bauphase des Neubaus „Georg-BüchnerGymnasium Weiden“ zulässt - in der Übergangszeit (Interimslösung) in den Klassenräumen der „Martin-Luther-King-Schule“ einen vorläufigen Ort finden. Dies bis der Neubau an anderer Stelle realisiert sein wird oder ein Interim geschaffen wird. So können auch die Schüler und Schülerinnen der auslaufenden Hauptschule weiter an gewohnter Stelle beschult werden. Beide von der Bezirksvertretung beschlossenen weiterführenden Schulen bieten die Regelschulzeit von 9 Jahren („G9“) an. Beide weiterführenden Schulen sind baulich so auszuführen, dass sie Raum geben für die organisatorische Umsetzung von innovativen pädagogischen Konzepten (Schule im Aufbruch, M. Rasfeld; Dalton-Konzept). Das heißt, es müssen neben den normalen Klassenräumen genügend kleine und mittelgroße Räume vorgesehen werden, die multifunktional genutzt werden können für Arbeitsgruppen, Lernbüros, für prozessund projektorientiertes Lernen. Die dazu notwendigen baulichen Voraussetzungen für diese pädagogischen Anforderungen sind bei der Planung durch eine intensive Zusammenarbeit mit den neuen Schulleitungen zu berücksichtigen und beim Bau zu realisieren.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt. 13 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 1 Die Linke) 2 Nein-Stimmen (1 FDP, 1 AfD) 3 Enthaltungen (3 SPD) Nicht anwesend: Herr Fiedler 9.2.7 Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung 2899/2014 Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen: A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung. - 10 - Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 1. Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten: a) Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735 b) Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224 c) Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 509 d) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002 e) Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436 f) Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstück 528 g) Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3, Flurstück 1279 u.a. 2. Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen: a) 5620-1004-2-5164 Kalscheurer Weg 3.636.171 € b) 5620-1004-5-5137 Merlinweg 3.636.171 € c) 5620-1004-3-5165 Dürener Str. 3.636.171 € d) 5620-1004-5-5166 Heinrich-Rohlmann-Str. 3.636.171 € e) 5620-1004-5-5136 Im Grund/Pastor-Wolf-Str. 3.636.171 € f) 5620-1004-6-5168 Auweiler Str. 3.636.171 € g) 5620-1004-7-5169 Urbacher Weg 3.636.171 € Insgesamt: 25.453.197 € Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-16010-0006, Investitionspauschale. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g). - 11 - Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten. B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung: a) Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621. Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt. b) Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 266, 267, 282 und 283 c) Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 708 und 1208 d) Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 1417 Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen. Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198. Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen - 12 - Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 01.12.2014 aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen. C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 17 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 3 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD) 1 Enthaltung (1 CDU) Nicht anwesend: Herr Fiedler - 13 -