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Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf
Größe
49 kB
Erstellt
31.12.14, 02:25
Aktualisiert
24.01.18, 05:22

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Inhalt der Datei

Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Geschäftsführung Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax: (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 09.12.2014 Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 08.12.2014, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr, Bezirksrathaus Chorweiler, Großer Saal des Bürgerzentrums Chorweiler Anwesend: Vorsitzender Zöllner, Reinhard CDU Mitglieder der Bezirksvertretung Ertan, Mustafa Kerpen, Günter Neumann, Wilfried Schott, Norbert Stuhlweißenburg, Rainer Töller, Ernst Brandau, Dieter Danke, Eike Gökpinar, Inan Krahnenfeld, David Ottenberg, Friedhelm Heinrich, Lieselotte Kleinjans, Wolfgang Metinoglu, Inan Urmetzer, Marc André Roth, Klaus Hubrich, Rolf Leo Bernd CDU CDU CDU CDU CDU CDU SPD SPD SPD SPD SPD Parteilos / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE GRÜNE FDP DIE LINKE AfD Ratsmitglieder mit beratender Stimme Erkelenz, Martin Verwaltung Büscher, Wolfgang Ferber, Stefan Fohlmeister, Ina-Beate Nahrwold, Uwe Presse CDU Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014 Zuschauer Entschuldigt: Mitglieder der Bezirksvertretung Wiener, Markus pro Köln Ratsmitglieder mit beratender Stimme Karaman, Malik Kircher, Jürgen Nesseler-Komp, Birgitta Sommer, Ira Welter, Thomas Wolter, Judith Houben, Reinhard SPD SPD CDU CDU CDU pro Köln FDP Bezirksbürgermeister Herr Zöllner eröffnet die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler und begrüßt die Bezirksvertretung, das Ratsmitglied, die Presse, die Zuhörer und die Vertreter der Verwaltung. Er gratuliert nachträglich Frau Danke und Herrn Kerpen zum Geburtstag und benennt Herrn Ottenberg, Herrn Töller und Herrn Roth zu Stimmzählern der heutigen Sitzung. Die Bezirksvertretung Chorweiler erklärt sich einstimmig bei Abwesenheit von Herrn Metinoglu (Die Grünen) und Herrn Urmetzer (FDP) mit der vorliegenden Tagesordnung einverstanden. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Verwaltungsvorlagen 1.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1.2 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1.2.1 Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung 2899/2014 1.2.2 Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" KölnLindweiler 2404/2014 -2- Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014 I. Öffentlicher Teil 1 Verwaltungsvorlagen 1.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1.2 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1.2.1 Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung 2899/2014 Herr Ferber vom Amt für Wohnungswesen erläutert anhand einer Power-PointPräsentation die vorliegende Beschlussvorlage, im Anschluss beantwortet er die Fragen der Bezirksvertretung und nimmt gerne die Anregungen der Bezirksvertretung auf. Die Fragen nach den genauen Quadratmetern (benötigte und Restfläche) für das Grundstück in Esch sowie nach eventuellen Ersatzflächen für den Landwirt werden nachträglich beantwortet. Zudem weist Herr Ferber auf die Veranstaltung für die Öffentlichkeit bezüglich der Flüchtlingsunterbringung in Blumenberg am 11.12.2014 um 19 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Heinrich-Böll-Gesamtschule in der Merianstraße 11-15 in Chorweiler hin. Auf Antrag des Bezirksvertreters Herrn Kerpen wird der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass das Ergebnis der Machbarkeit je Standort nicht nur der Ausschuss für Soziales und Senioren mitgeteilt wird sondern auch der Bezirksvertretung. Auf Wunsch des Bezirksvertreters Herrn Gökpinar stellt sich der für jeden Standort vom Träger benannte Sozialarbeiter in der Koordinierungsgruppe „Flüchtlinge im Kölner Norden“ persönlich vor. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fasen: Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen: A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung. 1. Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden -3- Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014 Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten: a) Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735 b) Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224 c) Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 509 d) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002 e) Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436 f) Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstück 528 g) Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3, Flurstück 1279 u.a. 2. Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen: a) 5620-1004-2-5164 Kalscheurer Weg 3.636.171 € b) 5620-1004-5-5137 Merlinweg 3.636.171 € c) 5620-1004-3-5165 Dürener Str. 3.636.171 € d) 5620-1004-5-5166 Heinrich-Rohlmann-Str. 3.636.171 € e) 5620-1004-5-5136 Im Grund/Pastor-Wolf-Str. 3.636.171 € f) 5620-1004-6-5168 Auweiler Str. 3.636.171 € g) 5620-1004-7-5169 Urbacher Weg 3.636.171 € Insgesamt: 25.453.197 € Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 90001601-0-0006, Investitionspauschale. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von -4- Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g). Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten. B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung: a) Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621. Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt. b) Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 266, 267, 282 und 283 c) Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 708 und 1208 d) Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 1417 Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen. Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198. -5- Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014 Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen. C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Hubrich (AfD) 1.2.2 Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Köln-Lindweiler 2404/2014 Frau Fohlmeister und Herr Nahrwold vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erläutern anhand einer Power-Point-Präsentation die vorliegende Beschlussvorlage, im Anschluss beantworten sie die Fragen der Bezirksvertretung und nehmen gerne die Anregungen der Bezirksvertretung auf. Bezirksvertreter Herr Kleinjans weist auf die Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung für den 09.12.2014 um 19 Uhr im Sozialen Zentrum Lino-Club im Unnauer Weg 96a in Lindweiler hin. Der Vorschlag des Bezirksvertreters Herrn Roth den Beschlussvorschlag zu ergänzen wird aufgenommen. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit Kosten von 4.704.116 €. 2. Er beauftragt die Verwaltung, Fördermittel für die zur Städtebauförderung vorgesehenen Maßnahmen des IHK in einem Gesamtvolumen von voraussichtlich rund 3,75 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung umzusetzen. Sollten sich das Land oder der Bund aus der Finanzierung einzelner -6- Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014 Maßnahmen zurückziehen, erfolgt keine Kompensation durch städtische Mittel. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 13 HOAI in Höhe von rund 170.000 € für die Maßnahme aus dem IHK „Umbau des Sozialen Zentrums Lino-Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus (Mehrgenerationenhaus)“. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 80 % förderfähig. 4. Er beschließt für das Haushaltsjahr 2014 die außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 170.000 € im Teilfinanzplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen für die Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahme „Umbau des Sozialen Zentrums Lino-Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus (Mehrgenerationenhaus).Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilplan, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-1-0000 Innenstadt (südl. Erw.) Sanierung/Erneuerung. Die bis 2018 erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2016-2018 zu veranschlagen. Die für die Folgejahre bis 2020 (voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung der Maßnahmen) erforderlichen Mittel werden in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen. Die Bezirksvertretung Chorweiler bitte den Rat der Stadt Köln, den Oberbürgermeister und die Verwaltung ihren Einfluss geltend zu machen, damit der Erneuerung der Fuß- und Radwege zu den S-Bahn-Stationen, insbesondere der Pingenweg, der Anbindung der Buslinie 121 an den Bahnhof Longerich, den Lärmschutzmaßnahmen an der A 57 und dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Longerich eine höhere Priorität eingeräumt wird. Ein Aufschieben dieser Maßnahmen macht es schwer die Attraktivität des Stadtteils Lindweiler zu steigern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen ___________________________________ ______________________________ (Reinhard Zöllner, Bezirksbürgermeister) (Anja Büscher-Kallen, Schriftführerin) -7-