Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Bezirksbürgermeister (Ö. Teil).pdf
Größe
49 kB
Erstellt
31.12.14, 02:25
Aktualisiert
24.01.18, 05:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bezirksbürgermeister
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Geschäftsführung
Frau Büscher-Kallen
Telefon: (0221) 221-96313
Fax:
(0221) 221-96400
E-Mail:
anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de
Datum:
09.12.2014
Niederschrift
über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler in der Wahlperiode
2014/2020 am Montag, dem 08.12.2014, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr, Bezirksrathaus
Chorweiler, Großer Saal des Bürgerzentrums Chorweiler
Anwesend:
Vorsitzender
Zöllner, Reinhard
CDU
Mitglieder der Bezirksvertretung
Ertan, Mustafa
Kerpen, Günter
Neumann, Wilfried
Schott, Norbert
Stuhlweißenburg, Rainer
Töller, Ernst
Brandau, Dieter
Danke, Eike
Gökpinar, Inan
Krahnenfeld, David
Ottenberg, Friedhelm
Heinrich, Lieselotte
Kleinjans, Wolfgang
Metinoglu, Inan
Urmetzer, Marc André
Roth, Klaus
Hubrich, Rolf Leo Bernd
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Parteilos / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
GRÜNE
GRÜNE
FDP
DIE LINKE
AfD
Ratsmitglieder mit beratender Stimme
Erkelenz, Martin
Verwaltung
Büscher, Wolfgang
Ferber, Stefan
Fohlmeister, Ina-Beate
Nahrwold, Uwe
Presse
CDU
Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014
Zuschauer
Entschuldigt:
Mitglieder der Bezirksvertretung
Wiener, Markus
pro Köln
Ratsmitglieder mit beratender Stimme
Karaman, Malik
Kircher, Jürgen
Nesseler-Komp, Birgitta
Sommer, Ira
Welter, Thomas
Wolter, Judith
Houben, Reinhard
SPD
SPD
CDU
CDU
CDU
pro Köln
FDP
Bezirksbürgermeister Herr Zöllner eröffnet die Sondersitzung der Bezirksvertretung
Chorweiler und begrüßt die Bezirksvertretung, das Ratsmitglied, die Presse, die Zuhörer und die Vertreter der Verwaltung.
Er gratuliert nachträglich Frau Danke und Herrn Kerpen zum Geburtstag und benennt Herrn Ottenberg, Herrn Töller und Herrn Roth zu Stimmzählern der heutigen
Sitzung.
Die Bezirksvertretung Chorweiler erklärt sich einstimmig bei Abwesenheit von Herrn
Metinoglu (Die Grünen) und Herrn Urmetzer (FDP) mit der vorliegenden Tagesordnung einverstanden.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Verwaltungsvorlagen
1.1
Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen
1.2
Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
1.2.1
Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für
konventionelle Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung
2899/2014
1.2.2
Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" KölnLindweiler
2404/2014
-2-
Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014
I. Öffentlicher Teil
1
Verwaltungsvorlagen
1.1
Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
1.2
Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
1.2.1
Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung
2899/2014
Herr Ferber vom Amt für Wohnungswesen erläutert anhand einer Power-PointPräsentation die vorliegende Beschlussvorlage, im Anschluss beantwortet er die
Fragen der Bezirksvertretung und nimmt gerne die Anregungen der Bezirksvertretung auf.
Die Fragen nach den genauen Quadratmetern (benötigte und Restfläche) für das
Grundstück in Esch sowie nach eventuellen Ersatzflächen für den Landwirt werden
nachträglich beantwortet.
Zudem weist Herr Ferber auf die Veranstaltung für die Öffentlichkeit bezüglich der
Flüchtlingsunterbringung in Blumenberg am 11.12.2014 um 19 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Heinrich-Böll-Gesamtschule in der Merianstraße 11-15 in Chorweiler hin.
Auf Antrag des Bezirksvertreters Herrn Kerpen wird der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass das Ergebnis der Machbarkeit je Standort nicht nur der Ausschuss für Soziales und Senioren mitgeteilt wird sondern auch der Bezirksvertretung.
Auf Wunsch des Bezirksvertreters Herrn Gökpinar stellt sich der für jeden Standort
vom Träger benannte Sozialarbeiter in der Koordinierungsgruppe „Flüchtlinge im
Kölner Norden“ persönlich vor.
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fasen:
Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin
zu erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren
Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen
Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die
Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen:
A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur
kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung.
1. Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden
-3-
Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014
Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten:
a) Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock,
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735
b) Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224
c) Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal,
Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 509
d) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln
Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002
e) Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735
Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436
f) Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstück 528
g) Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3, Flurstück 1279 u.a.
2. Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die
vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen
im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf
nachfolgenden Finanzstellen:
a) 5620-1004-2-5164
Kalscheurer Weg
3.636.171 €
b) 5620-1004-5-5137
Merlinweg
3.636.171 €
c) 5620-1004-3-5165
Dürener Str.
3.636.171 €
d) 5620-1004-5-5166
Heinrich-Rohlmann-Str.
3.636.171 €
e) 5620-1004-5-5136
Im Grund/Pastor-Wolf-Str.
3.636.171 €
f) 5620-1004-6-5168
Auweiler Str.
3.636.171 €
g) 5620-1004-7-5169
Urbacher Weg
3.636.171 €
Insgesamt:
25.453.197 €
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im
Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 90001601-0-0006, Investitionspauschale.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von
insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im
Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in
den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe
von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von
-4-
Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014
344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g).
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im
Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen
und sonstige Finanzaufwendungen.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen
in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen.
Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte
grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der
Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten.
B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in
konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung:
a) Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück
621.
Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die
hierfür eingestellten Mittel werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt.
b) Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6,
Flurstücke 266, 267, 282 und 283
c) Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51,
Flurstücke 708 und 1208
d) Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur
8, Flurstück 1417
Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und
nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den
vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen
Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen.
Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von
Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen
dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.
Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198.
-5-
Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014
Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros
benötigt, die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006,
Investitionspauschale.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an
Schul- und Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander
abzustimmen.
C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Hubrich (AfD)
1.2.2
Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt"
Köln-Lindweiler
2404/2014
Frau Fohlmeister und Herr Nahrwold vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erläutern anhand einer Power-Point-Präsentation die vorliegende Beschlussvorlage, im
Anschluss beantworten sie die Fragen der Bezirksvertretung und nehmen gerne die
Anregungen der Bezirksvertretung auf.
Bezirksvertreter Herr Kleinjans weist auf die Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
für den 09.12.2014 um 19 Uhr im Sozialen Zentrum Lino-Club im Unnauer Weg 96a
in Lindweiler hin.
Der Vorschlag des Bezirksvertreters Herrn Roth den Beschlussvorschlag zu ergänzen wird aufgenommen.
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung
mit Kosten von 4.704.116 €.
2. Er beauftragt die Verwaltung, Fördermittel für die zur Städtebauförderung vorgesehenen Maßnahmen des IHK in einem Gesamtvolumen von voraussichtlich rund
3,75 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung umzusetzen. Sollten sich das Land oder der Bund aus der Finanzierung einzelner
-6-
Niederschrift über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.12.2014
Maßnahmen zurückziehen, erfolgt keine Kompensation durch städtische Mittel.
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Vorfinanzierung der Kosten der für einen
qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 13 HOAI in Höhe von rund 170.000 € für die Maßnahme aus dem IHK „Umbau des
Sozialen Zentrums Lino-Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus
(Mehrgenerationenhaus)“. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung
der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 80 %
förderfähig.
4. Er beschließt für das Haushaltsjahr 2014 die außerplanmäßige Bereitstellung von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 170.000 € im Teilfinanzplan
0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen für die Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahme „Umbau des Sozialen Zentrums Lino-Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus (Mehrgenerationenhaus).Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilplan, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-1-0000 Innenstadt (südl. Erw.) Sanierung/Erneuerung.
Die bis 2018 erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2016-2018 zu veranschlagen.
Die für die Folgejahre bis 2020 (voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung der
Maßnahmen) erforderlichen Mittel werden in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen.
Die Bezirksvertretung Chorweiler bitte den Rat der Stadt Köln, den Oberbürgermeister und die Verwaltung ihren Einfluss geltend zu machen, damit der
Erneuerung der Fuß- und Radwege zu den S-Bahn-Stationen, insbesondere der
Pingenweg, der Anbindung der Buslinie 121 an den Bahnhof Longerich, den
Lärmschutzmaßnahmen an der A 57 und dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Longerich eine höhere Priorität eingeräumt wird. Ein Aufschieben dieser
Maßnahmen macht es schwer die Attraktivität des Stadtteils Lindweiler zu steigern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
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(Reinhard Zöllner, Bezirksbürgermeister)
(Anja Büscher-Kallen, Schriftführerin)
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