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Mitteilung Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
49 kB
Erstellt
31.12.14, 03:04
Aktualisiert
27.01.18, 20:55

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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlagen-Nummer 17.03.2014 0638/2014 Dezernat, Dienststelle I/32/323 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.03.2014 Integrationsrat 12.05.2014 Statistischer Jahresbericht der Ausländerbehörde - 2013 1. Statistik Ausländerinnen und Ausländer 2013 allgemein (in Klammern die Angaben aus 2012 zum Vergleich) In Köln lebten zum Stichtag 31.12.2013 193.446 Ausländerinnen und Ausländer (2012: 185.054) Das entspricht einem Zuwachs gegenüber 2012 von 4,5 %. Davon gehörten 68.259 (58.631) einem EU-Mitgliedstaat an. Von den 125.187 (126.423) Drittstaatsangehörigen waren 40.686 (43.194) Personen im Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung oder Fiktionsbescheinigung, 81.735 (80.774) Personen im Besitz eines unbefristeten Titels und 2.766 (2.455) Personen im Besitz einer Duldung. In 2013 wurden 3.378 Einreiseanträge bearbeitet (3.413). Insgesamt sind in Köln in 2013 23.397 (9.262) Ausländerinnen und Ausländer zugezogen und 14.647 (7.760) weggezogen. Dies entspricht einem Zuzugssaldo von +8.750 (+1502) Personen. Hinweis: Versehentlich wurden im statistischen Jahresbericht 2012 (vgl. Zahlen in Klammern) nur die Zu- und Wegzüge aus bzw. ins Ausland angegeben. Die für 2013 genannten Zu- bzw. Wegzüge umfassen alle Umzüge in die Stadt Köln hinein bzw. aus der Stadt heraus (In- und Ausland) In den 9 Bezirksausländerämtern haben 101.761 (149.197) Vorsprachen von Ausländerinnen und Ausländern stattgefunden. Der deutliche Rückgang der Vorsprachen gegenüber 2012 erklärt sich dadurch, dass in 2011/2012 in einigen Staaten, so z.B. auch in den ehemaligen Jugoslawischen Staaten, biometrische Nationalpässe eingeführt wurden. Dieser Vorsprachegrund ist in 2013 weitgehend entfallen. 2. Erteilte Aufenthaltstitel/ Duldungen in 2013 a) Im Jahr 2013 wurden 19.915 Aufenthaltsgenehmigungen (AEs) (24.225) ausgestellt. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2012 von 17,8 %. Auch dieser Rückgang erklärt sich dadurch dass in 2013 die Umsetzung der Einführung der neuen biometrischen Nationalpässe abgeschlossen war und somit weniger Überträge bzw. Anpassungen erfolgten. • davon aus humanitären Gründen: 2.995 AEs (3.896), • aus familiären Gründen: 9.136 AEs (14.013), 2 • zum Zwecke der Arbeitsaufnahme: 1.713 AEs (2.641) und • aus sonstigen Gründen (z.B. Studium, Ausbildung): 6.071 AEs (3.675) b) Außerdem wurden 16.568 (23.853) Niederlassungserlaubnisse inkl. Überträge (= Übertragung bestehender Niederlassungserlaubnis in einen neuen Pass) erteilt. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2012 von 30,5 %. Auch dieser Rückgang erklärt sich dadurch dass in 2013 die Umsetzung der Einführung der neuen biometrischen Nationalpässe abgeschlossen war und somit weniger Überträge erfolgten. c) Es wurden 22.176 Fiktionsbescheinigungen ausgestellt (23.139). Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2012 von 4,2 %. d) Es wurden 8.627 Duldungsentscheidungen getroffen (6.881). Dies entspricht einer Steigerung gegenüber 2012 von 25,4 %. Der Zuwachs seit 2012 bei den unerlaubt eingereisten Personen hält weiterhin an und führt zu diesem deutlichen Anstieg der Anzahl der Duldungsentscheidungen. 3. Asylantragsteller Wie sich bereits zum Jahreswechsel 2012/2013 angekündigt hatte, stieg auch 2013 die Zahl der Asylantragstellerinnen und Antragsteller kontinuierlich weiter an. Mit Stand Februar 2014 sind Köln 1.798 Asylantragstellerinnen und Antragsteller zugewiesen. Dies ist gegenüber Februar 2012 (980 Personen) ein Anstieg von 83,5 %. Aufgrund der globalen Flüchtlingssituation geht die Verwaltung in 2014 von einem weiteren Anstieg aus. 4. Arbeitsmigration Es wurden 2.291 (2.224) Beschäftigungserlaubnisse erteilt, hiervon 447 (489) im Rahmen der Chinaund Indieninitiative. Außerdem konnten 58 (74) Erlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und 134 (94) Erlaubnisse zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ausgestellt werden. Seit der Einführung zum 01.08.2012 konnten 350 blaue Karten EU ausgestellt werden, davon 215 im Rahmen der Indieninitiative. 5. Integration Für 1.247 (1.196) Personen wurde eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgesprochen, davon waren 960 (710) Personen zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet. Im Rahmen eines Pilotprojekts (seit 2011) wurden 54 (13) Jugendliche zur Sprachförderung an Jugendintegrationskursträger vermittelt, die grundsätzlich nicht zum gesetzlich vorgesehenen Teilnehmerkreis gehören. In der Ausländerbehörde fanden neben den genannten Integrationskursberatungen außerdem 8.563 (7.723) fallunabhängige Beratungsgespräche statt. In diesen Fällen haben sich Ausländerinnen und Ausländer hilfesuchend an die Ausländerbehörde gewandt ohne dass eine aufenthaltsrechtliche Fragestellung im Fokus stand. 6. verwaltungsgerichtliche Verfahren In 2013 sind 650 (526) verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen die ausländerbehördliche Entscheidung eingeleitet worden (VG und OVG-Verfahren). Es wurden 385 (590) verwaltungsgerichtliche Entscheidungen getroffen. In 291 Fällen wurde die Entscheidung der Ausländerbehörde bestätigt (=75,6 %, 2012: 516=87,5 %), in 36 Fällen wurde ein Vergleich geschlossen (=9.4 %, 2012: 7= 1,2 %) in 58 Fällen musste die Entscheidung der Ausländerbehörde aufgehoben oder nachgebessert werden (= 15 %, 2012: 67= 11,3 %). 7. Einbürgerungen Es wurden 2.389 (2.741) Einbürgerungsanträge (personenbezogen) zur weiteren Bearbeitung ange- 3 nommen. 3.003 (2.064) Personen wurden eingebürgert. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber 2012 von 45,5 %. Dieser deutliche Zuwachs konnte erreicht werden, da in 2013 durch verbesserte personelle Kapazitäten mehr Anträge bearbeitet werden konnten. 8. unerlaubt eingereiste Personen/ Haft/ Rückführungen In 2013 haben sich 1.253 (1.216) unerlaubt eingereiste Personen bei der Ausländerbehörde gemeldet. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber 2012 von 3,0 %. Zusätzlich wurden 1.698 (1.296) Ausländerinnen und Ausländer durch die Polizei zugeführt, bei denen der Verdacht auf illegalen Aufenthalt bestand oder zumindest der legale Aufenthalt ohne konkrete aufenthaltsrechtliche Prüfung nicht sofort festgestellt werden konnte. Es wurden 92 (153) Haftanträge gestellt. 116 Personen (140) wurden in ihr Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat rückgeführt. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2012 von 17,1 %. Dieser Rückgang erklärt sich daraus, dass die Grundlagen für die Beantragung von Abschiebehaft beschränkt wurden. Die Zuständigkeit in allen Belangen der Rückführung in einen sicheren Drittstaat nach dem Dubliner Übereinkommen (DÜ-Fälle) ist auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übergegangen. Das bedeutet, dass die ABH Köln deshalb in den DÜ-Fällen vor der Bescheidung durch das BAMF keine Abschiebehaft mehr beantragt. 9. Bonitätsprüfungen In dem Bereich Bonitätsprüfungen wurden 15.774 (14.512) Anträge auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bearbeitet. In 9.252 (9.203) Fällen konnte eine Verpflichtungserklärung ausgestellt werden. 10.Schwerpunktthemen aufgrund aktueller Entscheidungen aus Politik und Rechtsprechung Mit folgenden aktuellen Schwerpunktthemen hat sich die Ausländerbehörde in 2013 auseinandergesetzt: a) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Gebührenerhebung in Bezug auf türkische Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.03.2013 (BVerwG 1 C 12.12) entschieden, dass die bisherige bundesweite Gebührenerhebung für verschiedene aufenthaltsrechtliche Entscheidungen in Bezug auf türkische Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige gegen das assoziationsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoße. Die Ausländerbehörde Köln hat auf diese Entscheidung unmittelbar reagiert und in 03/2013 die Gebührensätze für diesen Personenkreis auf die vom Bundesverwaltungsgericht genannte Bezugsgröße für EU Bürger von max. 28,80, € begrenzt. Diese Vorgehensweise wurde inzwischen vom Bundesministerium des Innern zwar bestätigt, die erforderliche Änderung der Aufenthaltsverordnung steht allerdings weiterhin aus. Die Umstellung bedeutete aber bereits für 2013 einen Einnahmenausfall in Höhe von 560.000,- €. Da etwa 50 % der 125.187 Drittstaatsangehörigen türkische Staatsangehörige sind, werden die Gebühreneinnahmen der Ausländerbehörde sich durch diese Anpassung dauerhaft in Höhe von ca. 750.000 € pro Jahr verringern. Die Höhe möglicher Rückforderungsansprüche ist noch ungeklärt. b) Einreise von iranischen Volksmujaheddin aufgrund einer Entscheidung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) Wie im AVR am 23.09.2013 mitgeteilt (Session Nr. 3197/2013) wurde die Stadt Köln in 2013 verpflichtet, bis zu 77 iranische Volksmujaheddin aus dem „Camp Liberty“ (Irak) aufzunehmen. Im Zeitraum 09 bis 12/2013 sind 68 der genannten Personen eingereist. Alle Personen haben bei der Ausländerbehörde vorgesprochen und wurden datentechnisch erfasst. Entsprechend der Weisung wurden sie mit Pass- und Aufenthaltsdokumenten ausgestattet. In Bezug auf eine Person konnte die zuvor durch das Auswärtige Amt bescheinigte Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht bestätigt werden. 41 Personen sind in der Zwischenzeit in andere Gemeinden verzogen. 4 11. regelmäßige Maßnahmen und Veranstaltungen der Ausländerbehörde a) Die Ausländerbehörde organisiert jedes Jahr eine regionale Fachtagung zu flüchtlingspolitischen Themen als Kooperationspartner des Kölner Flüchtlingsrats und der Caritas Köln. Die Fachtagung in 2013 hatte den Titel „20 Jahre „Asylkompromiss“: Erfolgsbilanz oder Fiasko? Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Flüchtlingsschutzes“ und wurde von 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. b) Zum Beginn des jeweiligen Wintersemesters wird in Kooperation mit dem Kölner Studentenwerk für Studierende in Köln eine Veranstaltung durchgeführt, bei welcher die Studierenden über die rechtlichen Möglichkeiten während des Studiums informiert werden und ebenso die Möglichkeit haben, Fragen zu ihrer eigenen aufenthaltsrechtlichen Situation zu stellen. c) Die Ausländerbehörde führte in 2013 zahlreiche interne Mitarbeiterschulungen zum Aufenthaltsrecht und zur IT-Fachanwendung durch. Außerdem wurden Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zum Aufenthaltsrecht und Einbürgerungsrecht angeboten. Zusätzlich stellt die Ausländerbehörde regelmäßig Referenten für externe Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen (in 2013 u.a. für die Behördentagung NRW, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die ABH Erlangen). d) Die Ausländerrechtliche Beratungskommission hat in 2013 viermal getagt und sich neben der Fallberatung (es wurden 4 neue Fälle eingebracht) mit den Themen Einreise zur Krankenbehandlung, Sicherungshaft, Pilotprojekt „Jugendinitiative für Sprache, Kompetenz, Integration und Perspektive“, aktuelle Gesetzesänderungen, UN-Kinderrechtskonvention und Einreise von syrischen Flüchtlingen beschäftigt. e) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde vertreten die Stadtverwaltung bundesweit in zahlreichen Arbeitskreisen und Netzwerken: • Runder Tisch gegen häusliche Gewalt (AGISRA, Jugendamt, Verein Frauen helfen Frauen) • Kölner Fallkonferenz Intensivstraftäter (Polizei, Verein "Die Brücke", ASD, Jugendgerichtshilfe, Jugendamt, Schulentwicklungsamt, Landgericht, Amtsgericht) • Gruppenveranstaltung JVA • Arbeitskreis „allgemeine Zusammenarbeit“ mit Polizei Köln und Bundespolizei • Arbeitskreis Projekt X-Ausländer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge • Netzwerk Deutsch für Köln (Integrationskursträger in Köln, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Jobcenter, Migrationsberatung für Erwachsene, Jugendmigrationsdienste) • Arbeitskreis Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendmigrationsdienste (Migrationsberatung für Erwachsene, Jugendmigrationsdienste) • Runder Tisch Ausländerstudium und Runder Tisch Akademische Auslandsämter der Hochschulen (Vertreter der Hochschulen, Vertreter der Studierendengemeinden, Kölner Studentenwerk) • Koordinierungsgruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz in Köln • Praktikertreffen (MIK, Ausländerbehörden der Region, Bez.Reg. Köln, ZAB Köln, ZAB Bielefeld, ZAB Dortmund) • über die Fachgruppe Integration und Arbeitsmigration ist die Ausländerbehörde in über 40 weiteren Arbeitskreisen, Gremien und Netzwerken vertreten f) Projekte: • als Best-Practice-Beispiel hat die Ausländerbehörde Köln im Rahmen des Modellprojektes des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“ die Patenschaft für die Ausländerbehörde Essen übernommen • Vereinheitlichung und Optimierung der Durchführung von Jugendintegrationskursen in Köln 5 • jährliche Kooperationsveranstaltung mit dem Auswärtigen Amt im Rahmen der Ausbildung von Botschaftsmitarbeitern • Projekt „NAFRI“ mit der Polizei Köln (NAFRI=Straftäter aus den nordafrikanischen Staaten) • Projekt "UMF", unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Jugendamt, Diakonie, diverse Jugendhilfeeinrichtungen, Caritas, Kölner Flüchtlingsrat) • Projekt „Integrationsvereinbarungen“ zu Unterstützung langzeitgeduldeter Personen bei der Überwindung von Hindernissen, die einer weiteren Aufenthaltsregelung entgegenstehen gez. Kahlen