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Jahresbericht 2013 Herr Baitz & Herr Hanisch.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Jahresbericht 2013 Herr Baitz & Herr Hanisch.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
31.12.14, 03:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:15

Inhalt der Datei

Dieter Baitz/ Klaus Hanisch Beauftragte für den Außendienst bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln, Landschaftswacht Naturschutzgebiet Wahner Heide Dienstbezirk VII/ Wahner Heide 31.01.2014 Jahresbericht 2013 für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 Zuständigkeitsbereich Unser Zuständigkeitsbereich umfasst in erster Linie das Gebiet zwischen der Alten Kölner Str. im Norden, dem Flughafenzaun im Süden, dem Grengeler Mauspfad im Westen sowie etwa dem Parkplatz Radarturm/ Erdkaule im Osten. Dieses sind die Bereiche Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm. Weiterhin betreuen wir das Gebiet zwischen Alte Kölner Str. im Südwesten, Nordschneise im Nordwesten sowie Wolfsweg im Osten. Dieses ist der Bereich Geisterbusch. Diensteinsatz Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt. Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen wie bereits in den Vorjahren entsprechend schwerpunktmäßig angepasst. Es hat sich nach wie vor als vorteilhaft erwiesen, die mehr oder weniger regelmäßigen Einsätze mit zeitweise intensiveren Aktionen (täglicher Einsatz über längeren Zeitraum) zu begleiten. Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden. Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemeinGespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen in 2013 in der Regel konstruktiv und meist mit positivem Ausgang. So fanden viele nette Gespräche mit Heidegästen statt, mit denen wir Gedankenaustausch über Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den Hund, das Pferd etc. geführt haben und somit positiver Kontakt zur Bevölkerung hergestellt werden konnte. Unser Betreben ist es, zu allen Gruppen von Heidenutzern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhalten, ebenfalls, wie es unserer Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das im Kölner Raum einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz dort respektiert wird. Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den Vorjahresberichten zum Ausdruck gebracht, anständig und einsichtig .In einzelnen Fällen gab es etwas Stress, fast ausschließlich mit uneinsichtigen Hundehaltern. Kein Verständnis zeigt die Bevölkerung hingegen für das Begehungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes. Bei diesbezüglichen Gesprächen kam es in der Vergangenheit für uns zu nicht hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen (Beschimpfungen übelster Art und Bedrohungen). Wir hatten daher, wie bereits mehrfach mitgeteilt, bereits vor längerer Zeit unsere Überzeugungsarbeit bezüglich der Betretbarkeit der genannten Wege ausgesetzt, da diese nach unserer Auffassung zur Zeit keinen Sinn macht bzw. für uns unzumutbar ist. In den letzten Jahren haben wir mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 23.01.2013, auf die Situation hingewiesen. Bisher steht ein Ergebnis noch aus. Näheres hierzu unter „Fußgänger in der Wahner Heide“. Hund und Halter Die Situation in den Konfliktbereichen, insbesondere Paradeplatz und Wiese Radarturm hat sich im Vergleich zum Beginn unserer Tätigkeit in 2006 verbessert, ist jedoch nach wie vor nicht immer befriedigend und nur teilweise lösbar. Das hängt damit zusammen, dass diese Bereiche laufend von neuen Hundehaltern aufgesucht werden. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Heidebesucher mit Hund nur wenige Male im Jahr hier sind, wie wir immer wieder hören. Wie gesagt, macht der regelmäßig anzutreffende Anteil der Hundehalter, den wir schon eher in den Griff bekommen, in etwa nur die Hälfte aus. Das Thema “unangeleinte Hunde“ wird wohl ein Dauerbrenner bleiben. Reitpferde und Reiter Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege, im Bereich Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm auch seit 2009, als dort die bislang fehlenden Reitschilder installiert wurden. Beschilderung Die Mitte 2010 installierten Zusatzschilder haben nach wie vor gut bewährt. Sie haben bei den Heidebesuchern für mehr Transparenz gesorgt. Hin und wieder säubern wir die Schilder und Tafeln „Naturschutzgebiet“. Von der Straße aus sind sie bis auf die Tafel Nordschneise/ Nähe Nordallee für uns mit dem PKW erreichbar. Letztere Tafel können wir daher nicht säubern, da die Landschaftswacht bekanntlich nicht in die Wege der Heide einfahren darf. Fahrzeuge im Gelände Die Schließung der Schranken Alte Kölner Str./ Untere Querschneise sowie Absperrung Nordschneise/ Nordallee haben sich gut bewährt. Seitdem wurden dort außer wenigen Zweiradfahrern (Untere Querschneise) keine Fahrzeuge mehr im Gelände beobachtet. Es wurde inzwischen von der Stadt Köln, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, veranlasst, dass noch weitere Schranken geschlossen werden sollen. Störungen der Natur Gravierender Naturfrevel wurde in 2012 im Betreuungsgebiet nicht festgestellt. Hin und wieder wurden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die jedoch kleinere Mengen (soweit erkennbar, an den Wegrändern) eingesammelt hatten. Einige Sammler liefen in den Flächen herum, was natürlich nicht geduldet werden konnte. Darüber hinaus werden ab und an Zweige, besonders Ginster, Fichte, Weide abgeschnitten. Ein Schaden für die Natur dürfte damit nicht verbunden gewesen sein. Insgesamt hielt sich nach unserer Auffassung alles noch in Grenzen. Mögliche Störungen gehen eher von laut bellenden bzw. frei laufenden Hunden in den Flächen aus (s. Hund und Halter). Mähvorgänge im Bereich Paradeplatz/ Maikammer Wie im Jahresbericht 2012 mitgeteilt, wurde Anfang August 2012 in diesem Bereich großflächig gemäht. Hingewiesen hatte Klaus Hanisch, dass im Bereich Paradeplatz/ Maikammer seit einigen Jahren wieder eine Population des seltenen Kommafalters (Hesperia comma) existiert, die durch die Mähvorgänge beeinträchtigt wurde, indem die Bestände der Hauptnektarpflanze des Falters, der Wirbeldost (Clinopodium vulgare) zur Flugzeit des Falters Anfang August abgemäht wurden. Beim Kommafalter handelt es sich um eine Rote-Liste 1 Art (vom Aussterben bedroht) im Naturraum NRW 2, Niederrheinische Bucht. Dort kommt der Kommafalter nur noch in der Wahner Heide vor. Der Schutz dieser Art hat höchste Priorität. In 2013 konnten wir an dieser Stelle nur noch wenige Tiere beobachten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Population dort wieder weiter ansiedelt. Müllsituation Die Müllsituation (Kleinmüll) hat sich gemessen an der Anfangssituation seit einigen Jahren verbessert. Wilde Müllablagerungen an den Parkplätzen Rösrather Weg, Maikammer und Radarturm sind jedoch des öfteren zu beobachten. Hierbei stellen wir größere Müllteile an den Straßenrand, sofern möglich. Diese werden mehr oder weniger zeitnah und unaufgefordert von der AWB entsorgt. Kleinmüllteile in den Flächen und im Bereich der Parkplätze halten sich in Grenzen. Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str. im Kölner Teil) in 2010 Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der Alten Kölner Str. können wir nach wie vor nicht nachvollziehen. Die 60 km/h wurden früher schon nicht eingehalten, jetzt wird in diesem Bereich noch mehr „gerast“. Wir erlauben uns daher, das Thema an dieser Stelle nochmals aufzugreifen. Bereits in unserem Jahresbericht 2012 führten wir aus: „Wie bereits 2011 dargestellt, hat die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h im Kölner Teil der Alten Kölner Str. dazu geführt, dass diese Straße jetzt von vielen Verkehrsteilnehmern mit Tempo 100 km/h und mehr befahren wird, u.E. ein erhöhtes Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (an der Straße sind keine Radwege vorhanden), für Nutzer der Parkplätze und auch für die Natur. Unsere Bedenken hatten wir am 11.05.2010 der Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik mitgeteilt. Hierzu gab man uns an, dass seit längerer Zeit auf diesem Streckenabschnitt keine nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die Begrenzung daher gelockert werden musste. Es bleibt zu hoffen, dass es in Zukunft nicht zu ernsthaften Unfällen kommen wird.“ Schreiben vom 11.05.2010 an die Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, in dem wir auf die Gefahren ausdrücklich hingewiesen haben: Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet Wahner Heide) Sehr geehrter Herr …..., wegen Urlaub und aus zeitlichen Gründen ist es mir jetzt erst möglich, zu der Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h im Bereich der Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet Wahner Heide) Stellung zu beziehen. Außerdem wurden auch die Schilder „Parkplatz“ an den genehmigten Parkplätzen sowie die Schilder „Parken außerhalb der Parkplätze nicht gestattet“ entfernt. Diese Veränderungen haben in weiten Kreisen der Bevölkerung bzw. bei Heidebesuchern Unmut hervorgerufen bzw. konnten nicht nachvollzogen werden. Die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h wird allgemein als erhöhte Gefährdung für Heidebesucher und für die Natur angesehen. Im Einzelnen: • Für viele in der Tierwelt im höchsten Maße schützenswerte Arten (teils vom Aussterben bedrohte Arten) wie Vögel, Schmetterlinge etc. ist mit der Geschwindigkeitsanhebung mit einer höheren Mortalitätsrate zu rechnen, die im NSG Wahner Heide (FFH-Gebiet) nicht hingenommen werden sollte. • Starker Wildwechsel • Stark frequentierte Wanderwege (Fußgänger und Radfahrer) sowie Reitwege kreuzen die Alte Kölner Straße. • Radfahrer haben keine eigenen Radwege und müssen auf der Straße fahren • Das gleiche gilt für Fußgänger, die teilweise entlang der Alten Kölner Str. laufen müssen (ca. 500 m), um von Porz, Grengeler Mauspfad, den nächsten zugelassenen Wanderweg zu erreichen. Ein separater Fußweg ist dort nicht vorhanden. • Das Vorbeifahren mit hohem Tempo an den vier Parkplätzen im Kölner Bereich ist gefährlich, zumal dort u.a. Fahrzeuge mit Pferdeanhänger mehrfach rangieren müssen, um in die Parklücken hineinzukommen. Außerdem überqueren von dort aus viele Fußgänger (teils mit Kinderwagen) die Straße, um zu den Wanderwegen zu kommen. Vielleicht war bei der Entscheidungsfindung der eine oder andere Punkt nicht bewusst oder bekannt. Ich bitte Sie daher, Ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen. Mit freundlichem Gruß Klaus Hanisch Leider hat sich dort in 2013 ein tödlicher Unfall ereignet, betroffen war ein Radfahrer. Nachstehend hatten wir aus aktuellem Anlass mit unser Antrag vom 01.08.2013 an die Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Rücknahme der Geschwindigkeitsbegrenzung eingefordert: Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet Wahner Heide) Anfang 2010 Sehr geehrter Herr …....., in meinem Schreiben vom 11.05.2010 hatte ich eindringlich darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf der Alten Kölner Str. in der Wahner Heide aus diversen Gründen nicht nachvollzogen werden konnte und allgemein als erhöhte Gefährdung angesehen wird. So hatte ich u.a. auch unter Punkt 4. auf die Gefahren für Radfahrer hingewiesen: „4. Radfahrer haben keine eigenen Radwege und müssen auf der Straße fahren.“ Leider kam es gestern zu einem tragischen Unfall, ein 71-jähriger Radfahrer wurde auf dem Kölner Teil der Alten Kölner Straße totgefahren, wie Sie bestimmt gehört oder gelesen haben. Diesen Streckenabschnitt befahre ich des öfteren in meiner Eigenschaft als Landschaftswart mit dem Fahrrad und muss hierbei immer wieder feststellen, dass dort unverantwortlich gerast wird. Es ist nicht angenehm, wenn Fahrzeuge bei Überholvorgängen mit hohem Tempo dicht an einem vorbei rasen. Ich darf daher jetzt an mein Schreiben vom 11.05.2010 erinnern und die Verantwortlichen bitten, die Angelegenheit nochmals zu überdenken. Gleichzeitig stelle ich hiermit den Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zurückzunehmen (im Rhein-Sieg-Kreis ist auf der Alten Kölner Str. auch nur 60 km/h erlaubt). Mit freundlichem Gruß Klaus Hanisch Antwort vom 01.10.2013: Sehr geehrter Herr Hanisch, der von Ihnen mit E-Mail vom 02.08.2013 angesprochene tödliche Unfall eines Radfahrers auf der Alten Kölner Straße in Köln Porz-Grengel am 01.08.2013 wurde in der Sitzung der Unfallkommission am 28.08.2013 behandelt. Dort waren Vertreter der Polizei Köln, der Bezirksregierung Köln, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Stadt Köln anwesend. Bei dem Unfall kam es zu einer unglücklichen Verkettung menschlicher Fehler, die bedauerlicherweise zu diesem tragischen Ausgang geführt hat. Auch durch verkehrstechnische Maßnahmen hätte diese nicht verhindert werden können. Die Unfallkommission ist zu dem Ergebnis gelang, dass hier aktuell keine verkehrstechnischen Maßnahmen zu veranlassen sind. Mit freundlichen Grüßen Stadt Köln Amt für Straßen und Verkehrstechnik Wir können es uns nicht so richtig vorstellen, dass solche Unfälle bei Tempo 60, wenn diese Geschwindigkeit auch noch eingehalten wird, unvermeidbar sind, insbesondere wenn z.B. ein Radfahrer, wie dem Vernehmen nach im vorliegenden Falle, ordnungsgemäß auf der Straße fuhr. Wir hoffen, dass sich dort bei der derzeitigen teilweise stattfindenden Raserei nicht noch mehr Unfälle ereignen. Fußgänger in der Wahner Heide Fußgänger außerhalb der Wege werden auf den Freiflächen Paradeplatz/ Maikammer/Radarturm weiterhin an und ab angetroffen.Auf der Wiese am Radarturm und in deren Randbereichen finden an schönen Tagen nach wie vor des öfteren Picknick und sonstige Gelage statt. Die etwa Mitte 2011 neu installierten Holzabsperrungen, die das Betreten des Weges auf dem ICE-Tunnel verhindern sollen, haben sich inzwischen gut bewährt, obschon wir dort immer noch einzelne Passanten antreffen. Die Besucherströme haben sich seit dieser Zeit deutlich auf die Nordschneise verlagert. Die Holzabsperrung wurde jedoch teilweise mehrfach zerstört und von uns bzw. vom Bundesforst wieder hergerichtet. Wie bereits unter „Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein-“ berichtet, wird das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes (in erster Linie Weg entlang des Zaunes) von der Bevölkerung überhaupt nicht akzeptiert. Aktivitäten unsererseits sind dort zwecklos und der Landschaftswacht auf Grund einiger Vorkommnisse nicht zumutbar. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den nachstehenden Schreiben genannt. Mit Schreiben vom 01.02.2011 wurde die nicht tragbare Situation dargestellt und ein Vorschlag zur Neukonzipierung der Wege in dem genannten Problembereich unterbreitet. Im Jahresbericht 2011 vom 09.02.2012 sowie mit Schreiben vom 23.01.2013 wurde daran erinnert, dass eine Lösung des Problems noch aussteht. Wir erlauben uns daher, das Thema an dieser Stelle nochmals aufzugreifen. Nachstehend die Schreiben vom 01.02.2011 und 23.01.2013. Neukonzipierung der Wege in der Wahner Heide 01.02.2011 Bei der Neugestaltung der Fuß- u. Reitwege im Bereich Paradeplatz/ Maikammer/ Radarturm hatten auch wir (Klaus Hanisch unter Einbeziehung Dieter Baitz) für diese Bereiche einen Wegeplan als Vorschlag entwickelt, der nach unserer Auffassung, basierend auf inzwischen 5-jähriger umfangreicher Erfahrung, dem Naturschutz sowie den Bedürfnissen der Erholungssuchenden gerecht wird. Dabei wurden starke Besucherströme, dort wo sie bereits seit Jahrzehnten als Faktum bestehen und dem Naturschutz nach unserer Auffassung nicht abträglich sind, berücksichtigt. Diese befinden sich auf dem Weg am Flughafenzaun vorbei, auf der Unteren Querschneise bis zum Flughafenzaun hin sowie auf einem Verbindungsweg, der von der Kreuzung Untere Querschneise/ Nordschneise zum Flughafenzaun hin führt. Wir haben es begrüßt, dass inzwischen einige Änderungen vorgenommen worden sind. So wie wir es verstanden haben, sind jedoch die vorgenannten Wegabschnitte noch nicht zur Begehung freigegeben worden. Wir möchten daher einige Argumente nennen, die für eine Freigabe zur Betretung sprechen: Eine Freigabe der Wege tangiert weder den Naturschutz noch die Sicherheit des Flughafens. Der Weg am Flughafenzaun vorbei ist zur Zeit nur teilweise zur Betretung erlaubt. Das ist jedoch eine sehr unglückliche Situation, wenn man bedenkt: Der erste Teil des Weges am Flughafenzaun vorbei ist nicht betretbar, dann ist ein Stück betretbar, dann wieder ein Stück nicht betretbar, dann wieder ein Stück betretbar, dann ein Stück wieder nicht betretbar. Wie soll das ein Heidebesucher verstehen können bzw. wie soll die Landschaftswacht das den Heidebesuchern erklären? Hinweis: Wie bereits erwähnt, mussten wir bisher, was die Begehung der vorerwähnten Wegabschnitte betrifft, sehr zurückhaltend sein. Das hing u.a. mit einer älteren Beschilderung zusammen „Bitte benutzen Sie nur die Hauptwege.....“, die Mitte 2010 gegen neue Schilder ausgetauscht wurde. Argumente, die dort ein Begehungsverbot wie auch auf den anderen oben beschriebenen Wegabschnitten rechtfertigen, sind nach unserer Auffassung nicht erkennbar. Eine Berufung auf Verbote oder gar die Hervorbringung von fragilen Argumenten wären für uns nicht der richtige Weg. Unsere Aufgabe besteht ja in erster Linie darin, Überzeugungsarbeit zu leisten. Es wird uns nach unserer Auffassung bzw. unserer Erfahrung kaum oder nicht gelingen, die Hauptbesucherströme vom Flughafenzaun bzw. von den erwähnten Zuwegen fernzuhalten. Wir können es uns nicht vorstellen, dass wir z. B. sonntags umfangreichen Besucherströmen am Flughafenzaun oder auf den beschriebenen Zuwegen, nachdem sie dort über 30 Jahre ungehindert sich aufhalten konnten, klar machen können, dass sie hier nicht mehr gehen dürfen. Endlose Diskussionen incl. Beschimpfungen, Aufruhr etc. dürften dies zur Folge haben. Dies ist zumindest derzeit Stand der Dinge. Wir würden es daher sehr begrüßen bzw. es für sehr sinnvoll halten, wenn diese Wegabschnitte noch zur Begehung freigegeben werden könnten. Beigefügt unser Plan "Wege in der Wahner Heide" vom 01.02.2011. Mit freundlichem Gruß Dieter Baitz Klaus Hanisch Unser Vorschlag ist, die schwarz gestrichelten Wege zur Begehung freizugeben. Dort verlaufen bereits seit Jahrzehnten Hauptbesucherströme. Schwarze Linien: Zur Zeit begehbare Wege (eingezeichnet nur etwa im Bereich Paradeplatz/ Maikammer/ Radarturm) Dick eingezeichnete schwarze Linie: Alte Kölner Straße Der Vorschl ag fand Zustim mung auf breiter Ebene. So wurde er auch von den Kollege n des Umwelt - und Verbraucherschutzamtes und des Grünflächenamtes der Stadt Köln befürwortet und mit viel Engagement unterstützt, kam jedoch nicht zum Tragen. Wie bereits vorstehend erwähnt, wurde im Jahresbericht 2011 vom 09.02.2012 und mit nachstehendem Schreiben vom 23.01.2013 nochmals daran erinnert, dass eine Lösung des Problems immer noch aussteht. Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt z.Hd. …........ 23.01.2013 Wegeführung in der Wahner Heide -Bereich Paradeplatz/ Maikammer- Sehr geehrter Herr …......., ich darf Sie bitten, mein vorliegendes Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und an die zuständigen Stellen bzw. Entscheidungsträger weitergeben. Dieter Baitz und ich hatten mit Schreiben vom 01.02.2011 die nach unserer Auffassung neu zu überdenkende Betretbarkeit der Wege im Bereich Paradeplatz/ Maikammer angesprochen und eine Neukonzipierung vorgeschlagen (s. Anlage). Es wurde die Problematik umfassend dargestellt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, eine Änderung herbeizuführen bzw. eine Lösung des Problems anzustreben. In unserem Jahresbericht 2011 vom 09.02.2012 hatten wir nochmals auf die Probleme hingewiesen und an eine Abhilfe erinnert. Grund war, dass nach unserer Auffassung ein Betretungsverbot einiger Wege im Bereich Paradeplatz/ Maikammer, dort, wo seit Jahrzehnten Hauptbesucherströme verlaufen, nicht angebracht ist und nach unserer Auffassung keine Argumente vorhanden sind, die dort ein Begehungsverbot rechtfertigen. Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass diese Wege wie z.B. der stark frequentierte Abschnitt “Untere Querschneise“ bis zum Flughafenzaun bis vor einigen Jahren über Jahrzehnte hinweg von Heidebesuchern genutzt werden durften. Unsere anfängliche Aktivitäten, das Publikum in diesen stark aufgesuchten Bereichen fernzuhalten, waren zwecklos, sie arteten in der Regel in (teils wüste) Beschimpfungen und sogar Bedrohungen aus. Nach unserer Erfahrung sieht es niemand ein bzw. versteht es niemand, dass diese Wege nicht mehr betreten werden dürfen. Weitere Bemühungen waren daher zwecklos bzw. sind der Landschaftswacht auch nicht zumutbar. Unser Vorschlag vom 01.02.2011 kam bislang nicht zum Tragen. Andere Lösungsvorschläge sind bis jetzt nicht erfolgt. Ich muss daher nochmals auf die Angelegenheit zurückkommen und darf eine Antwort erwarten, wie sich die Verantwortlichen die Aktivitäten der Landschaftswacht gegenüber Heidebesuchern vorstellen, die die angesprochenen nicht zugelassenen Wege benutzen bzw. was als Abhilfe angedacht ist. Zu ggf. geplanten Vorhaben bietet die Landschaftswacht ihre Mitarbeit an. Für sinnvoll halten wir es, wenn wir in ggf. anstehende Änderungen/ Maßnahmen eingebunden werden, damit auch wir unsere jahrelangen Erfahrungen mit einbringen können, zumal es unsere Aufgabe und Arbeit sein wird, diese nach außen hin zu vertreten. Mit freundlichem Gruß Klaus Hanisch Bis heute hat sich aus unserer Sicht noch keine Lösung des Problems abgezeichnet. Wir erlauben uns daher, nochmals auf die Schlussbetrachtung unseres Jahresberichtes 2012 „Wegeführung im Bereich Paradeplatz/ Maikammer“ hinzuweisen: Festzuhalten ist, dass die Bevölkerung ein Betretungsverbot der nicht zugelassenen Wege im Bereich Flughafenzaun einfach nicht akzeptiert. Heidebesucher wiesen immer wieder darauf hin, dass man in der Vergangenheit diese Wege betreten durfte. Bis 2004 waren dort alle Hauptwege betretbar. Ob alle die gemeinten Wege als Hauptwege anzusehen waren, sei dahin gestellt, zumindest hat hier Jahrzehnte lang niemand etwas gegen eine Betretung einzuwenden gehabt. Gespräche mit Heidebesuchern halten wir für sinnlos, in der Vergangenheit stießen sie auf Unverständnis und arteten teils in wüste Beschimpfungen und sogar Bedrohungen aus. Sie werden daher zum jetzigen Zeitpunkt vermieden bzw. sind nach unserer Auffassung nicht angebracht, zudem dürften sie für uns auch nicht zumutbar sein. Es sollte bedacht werden, dass an schönen Tagen, insbesondere an Wochenenden, auf den Wegabschnitten im Bereich Flughafenzaun nicht selten 50 bis 100 Heidebesucher (zu einem Zeitpunkt) angetroffen werden. Im Schreiben vom 23.01.2013 wurde nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen, eine tragfähige Lösung herbeizuführen. Als effizienteste und einfachste Lösung sehen wir nach wie vor die Freigabe der genannten Wege an. Mit Wegabsperrungen hatten wir uns ebenso befasst. Wir sind jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht durchsetzbar sein dürften, da das Publikum über die Freiflächen zum Flughafenzaun hin laufen bzw. die Absperrungen umgehen dürfte. Die Untere Querschneise (Hauptweg zum Flughafenzaun) kann zudem aus div. Gründen nicht abgesperrt werden, u.a. da dort Fahrzeuge wie z.B. von Siemens wegen Wartungsarbeiten ein- und ausfahren müssen. Abschließen möchten wir den Bericht mit zwei Highlights aus dem Insektenbereich: Zum Schmetterling des Jahres 2013 wurde der Braunfleckige Perlmutterfalter (Boloria selene) gekürt. Er wurde in der Wahner Heide vorgestellt, da er dort noch vorkommt. Beigefügt eine Aufnahme von der Exkursion am 02.06.2013. Des weiteren konnte am 24.08.2013 in der Wahner Heide einige Individuen einer neuen Tagfalterart festgestellt werden. Es handelt sich um den Bläuling Cupido argiades. Er wurde vorher, so weit bekannt, noch nie in der Wahner Heide beobachtet. Klaus Hanisch Dieter Baitz Foto 1 (vom 02.06.2013): Fotos 2-4 (vom 24.08.2013): Fotos: Klaus Hanisch Braunfleckiger Perlmutterfalter (Boloria selene) Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades)