Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Jahresbericht 2013 Herr Baitz & Herr Hanisch.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
31.12.14, 03:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Dieter Baitz/ Klaus Hanisch
Beauftragte für den Außendienst
bei der unteren Landschaftsbehörde
der Stadt Köln, Landschaftswacht
Naturschutzgebiet Wahner Heide
Dienstbezirk VII/ Wahner Heide
31.01.2014
Jahresbericht 2013
für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013
Zuständigkeitsbereich
Unser Zuständigkeitsbereich umfasst in erster Linie das Gebiet zwischen der Alten
Kölner Str. im Norden, dem Flughafenzaun im Süden, dem Grengeler Mauspfad im
Westen sowie etwa dem Parkplatz Radarturm/ Erdkaule im Osten. Dieses sind die
Bereiche Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm.
Weiterhin betreuen wir das Gebiet zwischen Alte Kölner Str. im Südwesten,
Nordschneise im Nordwesten sowie Wolfsweg im Osten.
Dieses ist der Bereich Geisterbusch.
Diensteinsatz
Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem
Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt.
Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen wie
bereits in den Vorjahren entsprechend schwerpunktmäßig angepasst.
Es hat sich nach wie vor als vorteilhaft erwiesen, die mehr oder weniger
regelmäßigen Einsätze mit zeitweise intensiveren Aktionen (täglicher Einsatz über
längeren Zeitraum) zu begleiten.
Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet
Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in
den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich
beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden.
Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemeinGespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen in 2013
in der Regel konstruktiv und meist mit positivem Ausgang. So fanden viele nette
Gespräche mit Heidegästen statt, mit denen wir Gedankenaustausch über
Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den Hund, das Pferd etc. geführt
haben und somit positiver Kontakt zur Bevölkerung hergestellt werden konnte. Unser
Betreben ist es, zu allen Gruppen von Heidenutzern ein gutes Verhältnis zu
entwickeln und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber
verhalten, ebenfalls, wie es unserer Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der
Bevölkerung das im Kölner Raum einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide
näher gebracht und der Naturschutz dort respektiert wird.
Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen
Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den Vorjahresberichten zum Ausdruck
gebracht, anständig und einsichtig .In einzelnen Fällen gab es etwas Stress, fast
ausschließlich mit uneinsichtigen Hundehaltern.
Kein Verständnis zeigt die Bevölkerung hingegen für das Begehungsverbot der Wege
im Bereich des Flughafenzaunes. Bei diesbezüglichen Gesprächen kam es in der
Vergangenheit für uns zu nicht hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen
(Beschimpfungen übelster Art und Bedrohungen). Wir hatten daher, wie bereits
mehrfach mitgeteilt, bereits vor längerer Zeit unsere Überzeugungsarbeit bezüglich
der Betretbarkeit der genannten Wege ausgesetzt, da diese nach unserer Auffassung
zur Zeit keinen Sinn macht bzw. für uns unzumutbar ist. In den letzten Jahren haben
wir mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 23.01.2013, auf die Situation hingewiesen.
Bisher steht ein Ergebnis noch aus. Näheres hierzu unter „Fußgänger in der Wahner
Heide“.
Hund und Halter
Die Situation in den Konfliktbereichen, insbesondere Paradeplatz und Wiese
Radarturm hat sich im Vergleich zum Beginn unserer Tätigkeit in 2006 verbessert, ist
jedoch nach wie vor nicht immer befriedigend und nur teilweise lösbar. Das hängt
damit zusammen, dass diese Bereiche laufend von neuen Hundehaltern aufgesucht
werden. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Heidebesucher mit Hund nur wenige
Male im Jahr hier sind, wie wir immer wieder hören. Wie gesagt, macht der
regelmäßig anzutreffende Anteil der Hundehalter, den wir schon eher in den Griff
bekommen, in etwa nur die Hälfte aus.
Das Thema “unangeleinte Hunde“ wird wohl ein Dauerbrenner bleiben.
Reitpferde und Reiter
Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege, im Bereich
Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm auch seit 2009, als dort die bislang
fehlenden Reitschilder installiert wurden.
Beschilderung
Die Mitte 2010 installierten Zusatzschilder haben nach wie vor gut bewährt. Sie
haben bei den Heidebesuchern für mehr Transparenz gesorgt.
Hin und wieder säubern wir die Schilder und Tafeln „Naturschutzgebiet“. Von der
Straße aus sind sie bis auf die Tafel Nordschneise/ Nähe Nordallee für uns mit dem
PKW erreichbar. Letztere Tafel können wir daher nicht säubern, da die
Landschaftswacht bekanntlich nicht in die Wege der Heide einfahren darf.
Fahrzeuge im Gelände
Die Schließung der Schranken Alte Kölner Str./ Untere Querschneise sowie
Absperrung Nordschneise/ Nordallee haben sich gut bewährt. Seitdem wurden dort
außer wenigen Zweiradfahrern (Untere Querschneise) keine Fahrzeuge mehr im
Gelände beobachtet.
Es wurde inzwischen von der Stadt Köln, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz,
veranlasst, dass noch weitere Schranken geschlossen werden sollen.
Störungen der Natur
Gravierender Naturfrevel wurde in 2012 im Betreuungsgebiet nicht festgestellt. Hin
und wieder wurden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die jedoch kleinere
Mengen (soweit erkennbar, an den Wegrändern) eingesammelt hatten. Einige
Sammler liefen in den Flächen herum, was natürlich nicht geduldet werden konnte.
Darüber hinaus werden ab und an Zweige, besonders Ginster, Fichte, Weide
abgeschnitten. Ein Schaden für die Natur dürfte damit nicht verbunden gewesen sein.
Insgesamt hielt sich nach unserer Auffassung alles noch in Grenzen.
Mögliche Störungen gehen eher von laut bellenden bzw. frei laufenden Hunden in
den Flächen aus (s. Hund und Halter).
Mähvorgänge im Bereich Paradeplatz/ Maikammer
Wie im Jahresbericht 2012 mitgeteilt, wurde Anfang August 2012 in diesem Bereich
großflächig gemäht. Hingewiesen hatte Klaus Hanisch, dass im Bereich Paradeplatz/
Maikammer seit einigen Jahren wieder eine Population des seltenen Kommafalters
(Hesperia comma) existiert, die durch die Mähvorgänge beeinträchtigt wurde, indem
die Bestände der Hauptnektarpflanze des Falters, der Wirbeldost (Clinopodium
vulgare) zur Flugzeit des Falters Anfang August abgemäht wurden.
Beim Kommafalter handelt es sich um eine Rote-Liste 1 Art (vom Aussterben
bedroht) im Naturraum NRW 2, Niederrheinische Bucht. Dort kommt der
Kommafalter nur noch in der Wahner Heide vor. Der Schutz dieser Art hat höchste
Priorität.
In 2013 konnten wir an dieser Stelle nur noch wenige Tiere beobachten. Es bleibt
abzuwarten, ob sich die Population dort wieder weiter ansiedelt.
Müllsituation
Die Müllsituation (Kleinmüll) hat sich gemessen an der Anfangssituation seit einigen
Jahren verbessert. Wilde Müllablagerungen an den Parkplätzen Rösrather Weg,
Maikammer und Radarturm sind jedoch des öfteren zu beobachten. Hierbei stellen
wir größere Müllteile an den Straßenrand, sofern möglich. Diese werden mehr oder
weniger zeitnah und unaufgefordert von der AWB entsorgt.
Kleinmüllteile in den Flächen und im Bereich der Parkplätze halten sich in Grenzen.
Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str.
im Kölner Teil) in 2010
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der
Alten Kölner Str. können wir nach wie vor nicht nachvollziehen. Die 60 km/h wurden
früher schon nicht eingehalten, jetzt wird in diesem Bereich noch mehr „gerast“.
Wir erlauben uns daher, das Thema an dieser Stelle nochmals aufzugreifen.
Bereits in unserem Jahresbericht 2012 führten wir aus:
„Wie bereits 2011 dargestellt, hat die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von
60 km/h auf 80 km/h im Kölner Teil der Alten Kölner Str. dazu geführt, dass diese
Straße jetzt von vielen Verkehrsteilnehmern mit Tempo 100 km/h und mehr befahren
wird, u.E. ein erhöhtes Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (an der Straße sind keine
Radwege vorhanden), für Nutzer der Parkplätze und auch für die Natur.
Unsere Bedenken hatten wir am 11.05.2010 der Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik mitgeteilt. Hierzu gab man uns an, dass seit längerer Zeit auf
diesem Streckenabschnitt keine nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die
Begrenzung daher gelockert werden musste.
Es bleibt zu hoffen, dass es in Zukunft nicht zu ernsthaften Unfällen kommen wird.“
Schreiben vom 11.05.2010 an die Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik, in dem wir auf die Gefahren ausdrücklich hingewiesen haben:
Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet
Wahner Heide)
Sehr geehrter Herr …...,
wegen Urlaub und aus zeitlichen Gründen ist es mir jetzt erst möglich, zu der Änderung der
Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h im Bereich der Alten Kölner Str.
(Naturschutzgebiet Wahner Heide) Stellung zu beziehen.
Außerdem wurden auch die Schilder „Parkplatz“ an den genehmigten Parkplätzen sowie
die Schilder „Parken außerhalb der Parkplätze nicht gestattet“ entfernt.
Diese Veränderungen haben in weiten Kreisen der Bevölkerung bzw. bei Heidebesuchern
Unmut hervorgerufen bzw. konnten nicht nachvollzogen werden.
Die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h wird allgemein als erhöhte
Gefährdung für Heidebesucher und für die Natur angesehen.
Im Einzelnen:
• Für viele in der Tierwelt im höchsten Maße schützenswerte Arten (teils vom Aussterben
bedrohte Arten) wie Vögel, Schmetterlinge etc. ist mit der Geschwindigkeitsanhebung
mit einer höheren Mortalitätsrate zu rechnen, die im NSG Wahner Heide (FFH-Gebiet)
nicht hingenommen werden sollte.
• Starker Wildwechsel
• Stark frequentierte Wanderwege (Fußgänger und Radfahrer) sowie Reitwege kreuzen die
Alte Kölner Straße.
• Radfahrer haben keine eigenen Radwege und müssen auf der Straße fahren
• Das gleiche gilt für Fußgänger, die teilweise entlang der Alten Kölner Str. laufen müssen
(ca. 500 m), um von Porz, Grengeler Mauspfad, den nächsten zugelassenen Wanderweg
zu erreichen. Ein separater Fußweg ist dort nicht vorhanden.
• Das Vorbeifahren mit hohem Tempo an den vier Parkplätzen im Kölner Bereich ist
gefährlich, zumal dort u.a. Fahrzeuge mit Pferdeanhänger mehrfach rangieren müssen,
um in die Parklücken hineinzukommen.
Außerdem überqueren von dort aus viele Fußgänger (teils mit Kinderwagen) die Straße,
um zu den Wanderwegen zu kommen.
Vielleicht war bei der Entscheidungsfindung der eine oder andere Punkt nicht bewusst oder
bekannt. Ich bitte Sie daher, Ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hanisch
Leider hat sich dort in 2013 ein tödlicher Unfall ereignet, betroffen war ein
Radfahrer.
Nachstehend hatten wir aus aktuellem Anlass mit unser Antrag vom 01.08.2013 an
die Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Rücknahme der
Geschwindigkeitsbegrenzung eingefordert:
Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Kölner Str. (Naturschutzgebiet
Wahner Heide) Anfang 2010
Sehr geehrter Herr ….....,
in meinem Schreiben vom 11.05.2010 hatte ich eindringlich darauf hingewiesen, dass
eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf der Alten Kölner
Str. in der Wahner Heide aus diversen Gründen nicht nachvollzogen werden konnte und
allgemein als erhöhte Gefährdung angesehen wird.
So hatte ich u.a. auch unter Punkt 4. auf die Gefahren für Radfahrer hingewiesen:
„4. Radfahrer haben keine eigenen Radwege und müssen auf der Straße fahren.“
Leider kam es gestern zu einem tragischen Unfall, ein 71-jähriger Radfahrer wurde auf
dem Kölner Teil der Alten Kölner Straße totgefahren, wie Sie bestimmt gehört oder
gelesen haben.
Diesen Streckenabschnitt befahre ich des öfteren in meiner Eigenschaft als
Landschaftswart mit dem Fahrrad und muss hierbei immer wieder feststellen, dass dort
unverantwortlich gerast wird. Es ist nicht angenehm, wenn Fahrzeuge bei
Überholvorgängen mit hohem Tempo dicht an einem vorbei rasen.
Ich darf daher jetzt an mein Schreiben vom 11.05.2010 erinnern und die
Verantwortlichen bitten, die Angelegenheit nochmals zu überdenken.
Gleichzeitig stelle ich hiermit den Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60
km/h zurückzunehmen (im Rhein-Sieg-Kreis ist auf der Alten Kölner Str. auch nur 60
km/h erlaubt).
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hanisch
Antwort vom 01.10.2013:
Sehr geehrter Herr Hanisch,
der von Ihnen mit E-Mail vom 02.08.2013 angesprochene tödliche Unfall eines
Radfahrers auf der Alten Kölner Straße in Köln Porz-Grengel am 01.08.2013
wurde in der Sitzung der Unfallkommission am 28.08.2013 behandelt. Dort waren
Vertreter der Polizei Köln, der Bezirksregierung Köln, des Landesbetriebs
Straßenbau NRW sowie der Stadt Köln anwesend.
Bei dem Unfall kam es zu einer unglücklichen Verkettung menschlicher Fehler, die
bedauerlicherweise zu diesem tragischen Ausgang geführt hat. Auch durch
verkehrstechnische Maßnahmen hätte diese nicht verhindert werden können. Die
Unfallkommission ist zu dem Ergebnis gelang, dass hier aktuell keine
verkehrstechnischen Maßnahmen zu veranlassen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Wir können es uns nicht so richtig vorstellen, dass solche Unfälle bei Tempo 60,
wenn diese Geschwindigkeit auch noch eingehalten wird, unvermeidbar sind,
insbesondere wenn z.B. ein Radfahrer, wie dem Vernehmen nach im vorliegenden
Falle, ordnungsgemäß auf der Straße fuhr.
Wir hoffen, dass sich dort bei der derzeitigen teilweise stattfindenden Raserei nicht
noch mehr Unfälle ereignen.
Fußgänger in der Wahner Heide
Fußgänger außerhalb der Wege werden auf den Freiflächen Paradeplatz/
Maikammer/Radarturm weiterhin an und ab angetroffen.Auf der Wiese am
Radarturm und in deren Randbereichen finden an schönen Tagen nach wie vor des
öfteren Picknick und sonstige Gelage statt.
Die etwa Mitte 2011 neu installierten Holzabsperrungen, die das Betreten des Weges
auf dem ICE-Tunnel verhindern sollen, haben sich inzwischen gut bewährt, obschon
wir dort immer noch einzelne Passanten antreffen. Die Besucherströme haben sich
seit dieser Zeit deutlich auf die Nordschneise verlagert.
Die Holzabsperrung wurde jedoch teilweise mehrfach zerstört und von uns bzw. vom
Bundesforst wieder hergerichtet.
Wie bereits unter „Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein-“ berichtet, wird
das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes (in erster Linie Weg
entlang des Zaunes) von der Bevölkerung überhaupt nicht akzeptiert. Aktivitäten
unsererseits sind dort zwecklos und der Landschaftswacht auf Grund einiger
Vorkommnisse nicht zumutbar. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den nachstehenden
Schreiben genannt.
Mit Schreiben vom 01.02.2011 wurde die nicht tragbare Situation dargestellt und ein
Vorschlag zur Neukonzipierung der Wege in dem genannten Problembereich
unterbreitet. Im Jahresbericht 2011 vom 09.02.2012 sowie mit Schreiben vom
23.01.2013 wurde daran erinnert, dass eine Lösung des Problems noch aussteht.
Wir erlauben uns daher, das Thema an dieser Stelle nochmals aufzugreifen.
Nachstehend die Schreiben vom 01.02.2011 und 23.01.2013.
Neukonzipierung der Wege in der Wahner Heide
01.02.2011
Bei der Neugestaltung der Fuß- u. Reitwege im Bereich Paradeplatz/ Maikammer/
Radarturm hatten auch wir (Klaus Hanisch unter Einbeziehung Dieter Baitz) für
diese Bereiche einen Wegeplan als Vorschlag entwickelt, der nach unserer
Auffassung, basierend auf inzwischen 5-jähriger umfangreicher Erfahrung, dem
Naturschutz sowie den Bedürfnissen der Erholungssuchenden gerecht wird.
Dabei wurden starke Besucherströme, dort wo sie bereits seit Jahrzehnten als Faktum
bestehen und dem Naturschutz nach unserer Auffassung nicht abträglich sind,
berücksichtigt. Diese befinden sich auf dem Weg am Flughafenzaun vorbei, auf der
Unteren Querschneise bis zum Flughafenzaun hin sowie auf einem Verbindungsweg,
der von der Kreuzung Untere Querschneise/ Nordschneise zum Flughafenzaun hin
führt.
Wir haben es begrüßt, dass inzwischen einige Änderungen vorgenommen worden
sind.
So wie wir es verstanden haben, sind jedoch die vorgenannten Wegabschnitte noch
nicht zur Begehung freigegeben worden.
Wir möchten daher einige Argumente nennen, die für eine Freigabe zur Betretung
sprechen:
Eine Freigabe der Wege tangiert weder den Naturschutz noch die Sicherheit des
Flughafens.
Der Weg am Flughafenzaun vorbei ist zur Zeit nur teilweise zur Betretung erlaubt.
Das ist jedoch eine sehr unglückliche Situation, wenn man bedenkt: Der erste Teil des
Weges am Flughafenzaun vorbei ist nicht betretbar, dann ist ein Stück betretbar, dann
wieder ein Stück nicht betretbar, dann wieder ein Stück betretbar, dann ein Stück
wieder nicht betretbar.
Wie soll das ein Heidebesucher verstehen können bzw. wie soll die Landschaftswacht
das den Heidebesuchern erklären?
Hinweis: Wie bereits erwähnt, mussten wir bisher, was die Begehung der
vorerwähnten Wegabschnitte betrifft, sehr zurückhaltend sein. Das hing u.a. mit einer
älteren Beschilderung zusammen „Bitte benutzen Sie nur die Hauptwege.....“, die
Mitte 2010 gegen neue Schilder ausgetauscht wurde.
Argumente, die dort ein Begehungsverbot wie auch auf den anderen oben
beschriebenen Wegabschnitten rechtfertigen, sind nach unserer Auffassung nicht
erkennbar. Eine Berufung auf Verbote oder gar die Hervorbringung von fragilen
Argumenten wären für uns nicht der richtige Weg. Unsere Aufgabe besteht ja in erster
Linie darin, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Es wird uns nach unserer Auffassung bzw. unserer Erfahrung kaum oder nicht
gelingen, die Hauptbesucherströme vom Flughafenzaun bzw. von den erwähnten
Zuwegen fernzuhalten.
Wir können es uns nicht vorstellen, dass wir z. B. sonntags umfangreichen
Besucherströmen am Flughafenzaun oder auf den beschriebenen Zuwegen, nachdem
sie dort über 30 Jahre ungehindert sich aufhalten konnten, klar machen können, dass
sie hier nicht mehr gehen dürfen. Endlose Diskussionen incl. Beschimpfungen,
Aufruhr etc. dürften dies zur Folge haben.
Dies ist zumindest derzeit Stand der Dinge.
Wir würden es daher sehr begrüßen bzw. es für sehr sinnvoll halten, wenn diese
Wegabschnitte noch zur Begehung freigegeben werden könnten.
Beigefügt unser Plan "Wege in der Wahner Heide" vom 01.02.2011.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Baitz
Klaus Hanisch
Unser Vorschlag ist, die schwarz gestrichelten Wege zur Begehung freizugeben. Dort
verlaufen bereits seit Jahrzehnten Hauptbesucherströme.
Schwarze Linien: Zur Zeit begehbare Wege (eingezeichnet nur etwa im Bereich
Paradeplatz/ Maikammer/ Radarturm)
Dick eingezeichnete schwarze Linie: Alte Kölner Straße
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auf
breiter
Ebene.
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von den
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n des
Umwelt
- und Verbraucherschutzamtes und des Grünflächenamtes der Stadt Köln befürwortet
und mit viel Engagement unterstützt, kam jedoch nicht zum Tragen.
Wie bereits vorstehend erwähnt, wurde im Jahresbericht 2011 vom 09.02.2012 und
mit nachstehendem Schreiben vom 23.01.2013 nochmals daran erinnert, dass eine
Lösung des Problems immer noch aussteht.
Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
z.Hd. …........
23.01.2013
Wegeführung in der Wahner Heide -Bereich Paradeplatz/ Maikammer-
Sehr geehrter Herr ….......,
ich darf Sie bitten, mein vorliegendes Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und an die
zuständigen Stellen bzw. Entscheidungsträger weitergeben.
Dieter Baitz und ich hatten mit Schreiben vom 01.02.2011 die nach unserer
Auffassung neu zu überdenkende Betretbarkeit der Wege im Bereich Paradeplatz/
Maikammer angesprochen und eine Neukonzipierung vorgeschlagen (s. Anlage). Es
wurde die Problematik umfassend dargestellt und auf die Dringlichkeit hingewiesen,
eine Änderung herbeizuführen bzw. eine Lösung des Problems anzustreben.
In unserem Jahresbericht 2011 vom 09.02.2012 hatten wir nochmals auf die
Probleme hingewiesen und an eine Abhilfe erinnert.
Grund war, dass nach unserer Auffassung ein Betretungsverbot einiger Wege im
Bereich Paradeplatz/ Maikammer, dort, wo seit Jahrzehnten Hauptbesucherströme
verlaufen, nicht angebracht ist und nach unserer Auffassung keine Argumente
vorhanden sind, die dort ein Begehungsverbot rechtfertigen.
Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass diese Wege wie z.B. der stark
frequentierte Abschnitt “Untere Querschneise“ bis zum Flughafenzaun bis vor
einigen Jahren über Jahrzehnte hinweg von Heidebesuchern genutzt werden durften.
Unsere anfängliche Aktivitäten, das Publikum in diesen stark aufgesuchten Bereichen
fernzuhalten, waren zwecklos, sie arteten in der Regel in (teils wüste)
Beschimpfungen und sogar Bedrohungen aus.
Nach unserer Erfahrung sieht es niemand ein bzw. versteht es niemand, dass diese
Wege nicht mehr betreten werden dürfen.
Weitere Bemühungen waren daher zwecklos bzw. sind der Landschaftswacht auch
nicht zumutbar.
Unser Vorschlag vom 01.02.2011 kam bislang nicht zum Tragen. Andere
Lösungsvorschläge sind bis jetzt nicht erfolgt.
Ich muss daher nochmals auf die Angelegenheit zurückkommen und darf eine
Antwort erwarten, wie sich die Verantwortlichen die Aktivitäten der
Landschaftswacht gegenüber Heidebesuchern vorstellen, die die angesprochenen
nicht zugelassenen Wege benutzen bzw. was als Abhilfe angedacht ist.
Zu ggf. geplanten Vorhaben bietet die Landschaftswacht ihre Mitarbeit an. Für
sinnvoll halten wir es, wenn wir in ggf. anstehende Änderungen/ Maßnahmen
eingebunden werden, damit auch wir unsere jahrelangen Erfahrungen mit einbringen
können, zumal es unsere Aufgabe und Arbeit sein wird, diese nach außen hin zu
vertreten.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hanisch
Bis heute hat sich aus unserer Sicht noch keine Lösung des Problems
abgezeichnet. Wir erlauben uns daher, nochmals auf die Schlussbetrachtung
unseres Jahresberichtes 2012 „Wegeführung im Bereich Paradeplatz/
Maikammer“ hinzuweisen:
Festzuhalten ist, dass die Bevölkerung ein Betretungsverbot der nicht zugelassenen
Wege im Bereich Flughafenzaun einfach nicht akzeptiert. Heidebesucher wiesen
immer wieder darauf hin, dass man in der Vergangenheit diese Wege betreten durfte.
Bis 2004 waren dort alle Hauptwege betretbar. Ob alle die gemeinten Wege als
Hauptwege anzusehen waren, sei dahin gestellt, zumindest hat hier Jahrzehnte lang
niemand etwas gegen eine Betretung einzuwenden gehabt.
Gespräche mit Heidebesuchern halten wir für sinnlos, in der Vergangenheit stießen
sie auf Unverständnis und arteten teils in wüste Beschimpfungen und sogar
Bedrohungen aus. Sie werden daher zum jetzigen Zeitpunkt vermieden bzw. sind nach
unserer Auffassung nicht angebracht, zudem dürften sie für uns auch nicht zumutbar
sein. Es sollte bedacht werden, dass an schönen Tagen, insbesondere an
Wochenenden, auf den Wegabschnitten im Bereich Flughafenzaun nicht selten 50 bis
100 Heidebesucher (zu einem Zeitpunkt) angetroffen werden.
Im Schreiben vom 23.01.2013 wurde nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen,
eine tragfähige Lösung herbeizuführen.
Als effizienteste und einfachste Lösung sehen wir nach wie vor die Freigabe der
genannten Wege an.
Mit Wegabsperrungen hatten wir uns ebenso befasst. Wir sind jedoch zu dem
Ergebnis gekommen, dass diese nicht durchsetzbar sein dürften, da das Publikum
über die Freiflächen zum Flughafenzaun hin laufen bzw. die Absperrungen umgehen
dürfte. Die Untere Querschneise (Hauptweg zum Flughafenzaun) kann zudem aus
div. Gründen nicht abgesperrt werden, u.a. da dort Fahrzeuge wie z.B. von Siemens
wegen Wartungsarbeiten ein- und ausfahren müssen.
Abschließen möchten wir den Bericht mit zwei Highlights aus dem
Insektenbereich:
Zum Schmetterling des Jahres 2013 wurde der Braunfleckige Perlmutterfalter
(Boloria selene) gekürt. Er wurde in der Wahner Heide vorgestellt, da er dort noch
vorkommt. Beigefügt eine Aufnahme von der Exkursion am 02.06.2013.
Des weiteren konnte am 24.08.2013 in der Wahner Heide einige Individuen einer
neuen Tagfalterart festgestellt werden. Es handelt sich um den Bläuling Cupido
argiades. Er wurde vorher, so weit bekannt, noch nie in der Wahner Heide
beobachtet.
Klaus Hanisch
Dieter Baitz
Foto 1 (vom 02.06.2013):
Fotos 2-4 (vom 24.08.2013):
Fotos: Klaus Hanisch
Braunfleckiger Perlmutterfalter (Boloria selene)
Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades)