Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
27 kB
Erstellt
31.12.14, 01:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
1258/2014
Dezernat, Dienststelle
VI/63/632/3
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
08.05.2014
Bürgeranregung in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.02.2014 zur PaintballHalle auf dem Grundstück Stallagsbergweg 2 a, Köln-Fühlingen
Anlässlich einer Bürgeranregung in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.02.2014 zur
Paintball-Halle auf dem Grundstück Stallagsbergweg 2 a, Köln-Fühlingen fasste die Bezirksvertretung
folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung vor einer endgültigen Entscheidung zu
dieser Bürgeranregung, eine Lärmmessung im Hinblick auf die schützenswerten Interessen der Anwohner, der Kindertagesstätte sowie der Besucher des Naherholungsgebietes auch in Bezug auf
mögliche Ordnungsmaßnahmen oder Ordnungswidrigkeiten vorzunehmen.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Seitens der Verwaltung wurden bislang keine Lärmmessungen in Zusammenhang mit dem Betrieb
der Paintball-Halle vorgenommen. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft gegenwärtig – unter
Berücksichtigung der dortigen Kapazitäten – wann und im welchem Umfang eine Lärmmessung vorgenommen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass schützenswerte Interessen aktuell allenfalls bei Anwohnern berührt sein könnten. Der Kindergarten auf dem Grundstück Neusser Landstr. 42
befindet sich noch in der Planung (über einen dazu vorliegenden Bauantrag wurde noch nicht entschieden). Die Bezeichnung „Besucher des Naherholungsgebietes“ ist nicht ausreichend konkret, um
eine evtl. Betroffenheit von eigenen schützenswerten Interessen feststellen zu können.
Über den Zeitpunkt sowie das Ergebnis der beabsichtigten Lärmmessung wird die Bezirksvertretung
in einer der nächsten Sitzungen informiert.