Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung BV.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
27 kB
Erstellt
31.12.14, 01:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:23

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlagen-Nummer 1258/2014 Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Datum 08.05.2014 Bürgeranregung in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.02.2014 zur PaintballHalle auf dem Grundstück Stallagsbergweg 2 a, Köln-Fühlingen Anlässlich einer Bürgeranregung in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.02.2014 zur Paintball-Halle auf dem Grundstück Stallagsbergweg 2 a, Köln-Fühlingen fasste die Bezirksvertretung folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung vor einer endgültigen Entscheidung zu dieser Bürgeranregung, eine Lärmmessung im Hinblick auf die schützenswerten Interessen der Anwohner, der Kindertagesstätte sowie der Besucher des Naherholungsgebietes auch in Bezug auf mögliche Ordnungsmaßnahmen oder Ordnungswidrigkeiten vorzunehmen. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Seitens der Verwaltung wurden bislang keine Lärmmessungen in Zusammenhang mit dem Betrieb der Paintball-Halle vorgenommen. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft gegenwärtig – unter Berücksichtigung der dortigen Kapazitäten – wann und im welchem Umfang eine Lärmmessung vorgenommen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass schützenswerte Interessen aktuell allenfalls bei Anwohnern berührt sein könnten. Der Kindergarten auf dem Grundstück Neusser Landstr. 42 befindet sich noch in der Planung (über einen dazu vorliegenden Bauantrag wurde noch nicht entschieden). Die Bezeichnung „Besucher des Naherholungsgebietes“ ist nicht ausreichend konkret, um eine evtl. Betroffenheit von eigenen schützenswerten Interessen feststellen zu können. Über den Zeitpunkt sowie das Ergebnis der beabsichtigten Lärmmessung wird die Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen informiert.