Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3: Artenschutzprüfung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
31.12.14, 01:35
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Rodungsmaßnahmen
im Bereich des Leitungsbündels
RMR – Leitung - NWO-Leitung - RRP-Leitung
Km 209,7 bis 213,3
im Kölner Stadtwald
Artenschutzprüfung
Mai 2014
Auftraggeber:
Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH
Godorfer Hauptstraße 186
50997 Köln
Auftragnehmer
CONTUR 2
Alexander Nix Landschaftsarchitekt BDLA
Neuer Trassweg 29
51427 Bergisch - Gladbach
Bearbeiter:
Veronika Mook
Daniela Specht
Ulf Unterberg
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Anlaß und Aufgabenstellung
Die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (im folgenden RMR) plant, im Kölner Stadtwald im Bereich von km 209,7 bis 213,3 in einem ca. 30 m breiten Korridor die
Gehölze zu roden. Es handelt sich um ein Leitungsbündel bestehend aus der Nord-WestÖlleitung NWO, der Rotterdam-Rijn Pijpleiding RRP und einer RMR-Leitung. Hintergrund
sind sicherheitstechnische Anforderungen, die festlegen, dass bei den genannten Leitungstypen ein Streifen von 5 m beiderseits der Leitungsachse aus sicherheitstechnischen Gründen gehölzfrei zu halten ist.
Für diese Maßnahme ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 Absatz 1
BNatSchG betroffen sind. Das heißt, es ist zu betrachten, ob der Tatbestand der artenschutzrechtlich verbotenen Schädigung oder erheblichen Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten gemäß § 44 (1) i. V. m. (5)
BNatSchG eintreten kann. Zudem ist zu prüfen, ob erhebliche Störungen bzw. Schädigungen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eintreten können.
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Rechtlicher Hintergrund
Für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich die Maßstäbe aus den in § 44 Abs. 1
BNatSchG benannten Zugriffsverboten. Bezogen auf die europäischen Vogelarten und die
europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bestehen folgende Verbote:
Tötungsverbot: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44, Absatz 1, Nr. 1
BNatSchG).
Störungsverbot: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn
sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Störung verschlechtert (§ 44, Absatz 1, Nr. 2 BNatSchG).
Schädigungsverbot: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden
Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44, Absatz 1, Nr. 3 BNatSchG).
Schutz der Pflanzenarten: Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören ((§ 44, Absatz 1, Nr. 4 BNatSchG).
3
Methodik und Datengrundlagen
In einer ersten Prüfung auf der Grundlage der vorhandenen Daten sowie einer Einschätzung aufgrund örtlicher Kenntnisse wird eine Einstufung hinsichtlich der Betroffenheit von
planungsrelevanten Arten beschrieben. Die Zugriffsverbote gelten für alle europarechtlich
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geschützten Arten. Dabei handelt es sich um die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
und alle Vogelarten gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie. In Nordrhein-Westfalen
wurde eine Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen, die einzeln zu betrachten
sind. Bei den übrigen Arten wird wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres guten Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Auswirkungen davon ausgegangen, dass es keinen Verstoß gegen die Zugriffsverbote gibt. So ist für die sogenannten Allerweltsarten nicht
von einer Störung, Tötung bzw. einem Verlust oder einer Schädigung der Fortpflanzungsund Ruhestätten in dem Sinne auszugehen, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung
bzw. Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population kommt.
Zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten schließen sich folgende Arbeitsschritte an:
•
Ermittlung der potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten auf den Messtischblättern 5007 (Köln) und 5107 (Brühl).
•
Eingrenzung des Artenspektrums anhand der im Plangebiet und im angrenzenden
Raum vorkommenden Lebensraumtypen,
•
Datenabfrage beim Fundortkataster der LANUV, Mail vom 21. Februar 2012, es liegen für den Bereich keine Daten vor.
•
Zusätzlich wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln nachgefragt,
ob in diesem Bereich, Vorkommen planungsrelevanter Arten bekannt sind. Danach
sind keine Vorkommen aktuell (Februar 2012) bekannt.
•
Eine Begehung der Fläche zur Einschätzung der Lebensraumtypen und eine Potentialabschätzung zu den vorkommenden Arten; diese wurde am 19. und 20. Februar
2012 durchgeführt. Dabei wurden im betroffenen Korridor die dort als zu roden gekennzeichnete Bäume auf Höhlen und sonstige signifikante Strukturen untersucht.
Gleichzeitig wurde betrachtet, ob Horstbäume im betroffenen Korridor zu finden
sind. Bei der Begehung wurden nicht nur der betroffene Korridor ,sondern auch die
angrenzenden Waldflächen begangen, um die Bedeutung der im Korridor befindlichen Strukturen insgesamt einzuschätzen.
Methode Erfassung Höhlen-/Horstbäume und Totholzstrukturen
Im Vorfeld der geplanten Rodungsmaßnahmen entlang der Pipelinetrassen erfolgte eine Erfassung von Bäumen mit Dauernestern (Greifvogelhorste, Krähennester), von Bäumen mit
Fäulnis- und Spechthöhlen sowie von Totholzstrukturen (sog. „Biotopbäume“: größere Totbäume, größere tote stehende Stammreste, etc.). Diese Objekte sind konkret erfassbare
Habitatelemente, die im artenschutzrechtlichen Sinne Fortpflanzungs- und Ruhestätten für
Vögel bzw. Fledermäuse darstellen, bzw. wichtige Requisiten für deren Nahrungserwerb
sind und bei einer späteren Räumung der Trasse beachtet werden.
Die Erfassung der Baumhöhlen und Totholzstrukturen erfolgte durch Absuchen der
Stammbereiche und der unteren, soweit einsehbar auch der oberen Kronenbereiche mit Hilfe eines Fernglas. In einem Erfassungsbogen vermerkt wurden dabei deutlich erkennbare,
frische und ältere (aber noch funktionsfähige, d.h. als Quartier nutzbare) Spechthöhlen (überwiegend vom Buntspecht erschaffen; dies wurde im Erfassungsbogen jedoch nicht differenziert), deutliche Ausfaulungen in Stamm und (größeren) Ästen (u.a. ausfaulende Astlö3
cher), sowie auch spaltförmige Höhlungen und größere Risse, die durch Astbrüche und
Stammanrisse entstanden sind. Außerdem wurden größere Partien mit abstehender Borke
als potenzielle Zwischenquartiere für Fledermäuse sowie als mögliche Neststandorte für
Kleinvogelarten wie Gartenbaumläufer und Meisen aufgenommen.
Stehende Totholzstrukturen wurden in Form von Totbäumen, Stammresten und größeren
Totästen erfasst.
Die Erfassung der im gegenwärtig unbelaubten Zustand zumeist weithin sichtbaren Greifvogel- und Krähennester erfolgte ebenfalls mittels Fernglas. Hierbei erfolgte zudem ein Absuchen des Bodenbereiches unter dem jeweiligen Horst/Nest bzw. des Stammfußes nach
sichtbaren Kotspuren oder Speiballen, um eine etwaige aktuelle Nutzung diagnostizieren zu
können (z.B. als Tageseinstand von nachnutzenden Arten wie Eulen).
Der Fokus bei der Erfassung der Höhlen-/Horstbäume bzw. der Totholzstrukturen lag insgesamt auf den von der RMR und der Forstbehörde vorausgezeichneten Bäumen innerhalb
der Trassenstreifen (ca. 700 Bäume, markiert mit einem oder zwei roten Punkten).
Die Höhlenbäume und Bäume mit signifikanten Strukturen werden auch in Tabelle 1 im Anhang herausgestellt. Sie wurden vor Ort mit der Bezeichnung in roter Farbe markiert.
Im Trassenkorridor wurde am 19.2.2012 ein Horstbaum gesichtet und mit der Bezeichnung
G 1 markiert. Es handelt sich um eine Lärche mit mittlerem Baumholz. Der Horst befindet
sich in einer Höhe von 10 bis 20 m. Es handelt sich um einen Greifvogelhorst mit ca. 1 m
Durchmesser (keine Kotspritzer am Boden; eventuell Mäusebussard oder Habicht).
Methode Potenzialanalyse
Die Einschätzung auf dem Trassenteilstück basiert einerseits auf der Erfassung der Waldtypen bzw. der Strukturtypen entlang der Trasse und deren näherem Umfeld. Hierzu wurden die jeweiligen Laub- und Nadelwaldbestände begangen und in einem Luftbild abgegrenzt. Relevante Parameter, die registriert und z.T. vermerkt wurden sind Baumartenzusammensetzung und Alter bzw. Mächtigkeiten (Stangenholz bis sehr starkes Baumholz) der
Gehölzbestände. Weiterhin wurde ihre horizontale und vertikale Schichtung (Ausbildung
von Strauchschicht, sowie erster und zweiter Baumschicht; Erkennen von Lichtungen bzw.
lichten Beständen, Altholzbeständen und solchen mit Hallenwaldcharakter, etc.) registriert.
Andererseits ist für die Existenz von Arten das Vorhandensein bestimmter Habitatelemente
wie Nest- und Höhlenbäume, Totholzstrukturen und weiterer Kleinstrukturen wie z.B. Wurzelteller notwendig. Daher wurden, wie bereits beschrieben, diese Requisiten und Habitatelemente auf der Pipelinetrasse ebenfalls erfasst.
4
Bestandserfassung
Bei der Begehung wurden die im Untersuchungsraum vorhandenen Waldstrukturen erhoben. Die nachfolgende Tabelle beschreibt diese Strukturen.
4
Beschreibung der Vegetationsstrukturen
Kleingartenanlage
Gehölzstreifen, Birke, Hainbuche, Kirsche, Ahorn, schwaches bis starkes Baumholz
Rotbuchenbestand, teilweise Totholz und Fäulnishöhlen, schwaches bis starkes Baumholz, teilweise hochwaldartig, mittelalter Bestand
Rotbuchen (Stangenholz) mit einzelnen Schwarzerlen (Schwaches bis mittleres Baumholz)
Eichenbestand (mittleres bis starkes Baumholz) mit Spitzahorn im Unterwuchs (schwaches Baumholz, Jungwuchs)
Mischbestand aus Lärchen, Douglasien, Bergahorn, Birke (mittleres bis starkes Baumholz)
Ahorn, vereinzelt mit Kirsche, Hainbuche, Esche (mittleres bis starkes Baumholz), partiell Totholzstrukturen
Laubmischbestand aus Robinie, Rotbuche, Eiche, Kirsche, Esche, Bergahorn, Birke (schwaches bis starkes Baumholz)
Laubmischbestand aus Hainbuche, Rotbuchen, Kirschen, Bergahorn (mittleres bis starkes Baumholz), Totholz
Autobahnböschung mit dichtem Strauchbestand (Holunder, Hasel, Hartriegel, Weißdorn)
Hainbuchen, mehrstämmig (schwaches bis mittleres Baumholz), am Rand Kirschen (mittleres bis starkes Baumholz)
Rotbuchen (viele Zwiesel, teils mehrstämmige Exemplare, mittleres bis starkes Baumholz), vereinzelt Hainbuche, Kirsche (Stangenholz bis mittleres Baumholz)
4 Baumreihen aus Bergahorn und Birke (Mittleres Baumholz)
Mischbestand aus Eiche, Birke, Bergahorn, Douglasie (mittleres Baumholz) und einzelnen Rotbuchen (starkes bis sehr starkes
Baumholz)
Rotbuchen (mittleres bis starkes Baumholz)
Mischbestand aus Pappeln (starkes Baumholz) Bergahorn, Birke (mittleres Baumholz) sowie Hasel und Hainbuche
Pappeln (starkes Baumholz) aus Hasel, Holunder, Robinie, Feldahorn
Mischbestand aus Pappeln (Überhälter, sehr starkes Baumholz), Bergahorn, Kirsche (schwaches bis mittleres Baumholz)
Gehölzstreifen an der Autobahn aus Kirsche, Bergahorn, Feldahorn, Hainbuche (schwaches bis mittleres Baumholz) sowie Hasel,
Hainbuche, Feldahorn
Mischbestand aus Pappeln (vereinzelt sehr starkes Baumholz) und Bergahorn, Robinie (mittleres Baumholz)
Bergahorn (mittleres Baumholz)
Bergahorn auf kleiner Kuppe (mittleres Baumholz)
Robinie (mittleres Baumholz)
Rotbuchen (mittleres bis starkes Baumholz) mit Platanen, Pappeln (mittleres Baumholz)
Eschen (schwaches bis starkes Baumholz) mit Eiche und Kirsche (mittleres Baumholz)
Junger Laubholzbestand entlang der Autobahn aus überwiegend Bergahorn, sowie Kirsche, Esche, Weide, Birke (Stangenholz bis
mittleres Baumholz) sowie Hasel, Holunder, Hartriegel etc.
Eichen- Eschenbestand (Mittleres Baumholz)
Zwei- bis mehrreihiger Rotbuchenstreifen (mittleres bis starkes Baumholz)
Mischbestand aus Rotbuche, Linde, Esche, Pappel (mittleres bis starkes Baumholz), teilweise gut ausgeprägte Strauchschicht
Mischbestand aus Eiche, Ahorn, Birke, Esche
Rotbuchenbestand (mittleres bis starkes Baumholz)
Bergahornbestand (schwaches bis mittleres Baumholz) mit Beimischung von Birke, Rotbuche, Esche (Schwaches bis mittleres
Baumholz
Doppelreihe aus Lärchen (c. 5-10 m Abstand zwischen beiden Reihen, schwaches bis mittleres Baumholz, Reihen teilweise lückig,
außerhalb des Leitungskorridors diverse Greifvogelhorste)
Rotbuchen (schwaches Baumholz, vereinzelt starkes Baumholz, weitere Arten Esche, Birke, Lärche, Hainbuche (schwaches bis
mittleres Baumholz), in der Strauchschicht Rotbuchennaturverjüngung
Rotbuchen mit Beimischung von Eiche, Roteiche und Lärche (mittleres bis starkes Baumholz)
Rotbuchen mit Beimischung von Esche, Eiche, Roteiche (mittleres bis starkes Baumholz)
Bergahorn mit Eschen und Linde (schwaches bis mittleres Baumholz)
Roteiche (mittleres bis starkes Baumholz), in der Strauchschicht Roteichenverjüngung bis Stangenholzgröße
Mischbestand aus Kirche, Ahorn, Esche, Linde, Rotbuche, mittleres Baumholz, im Unterwuchs Naturverjüngung aus Rotbuche
Rotbuchenaltbestand (mittleres bis starkes Baumholz) mit Lärche, Eiche, Esche (mittleres bis starkes Baumholz) sowie Hainbuche
als Jungwuchs
Mischbestand aus Rotbuche, Esche, Eiche (Mittleres bis starkes Baumholz)
Mischbestand aus Rotbuche, Esche, Eiche (Mittleres bis starkes Baumholz)
5
Beschreibung der Vegetationsstrukturen
Mischbestand aus Rotbuche, Esche, Kirsche, Lärche, Ahorn (Stangenholz bis mittleres Baumholz)
Mischbestand aus Esche Kirsche, Rotbuch, Ahorn (schwaches bis mittleres Baumholz) sowie Birke, Lärche, (schwaches Baumholz)
Roteichen (mittleres Baumholz) mit Rotbuche, Esche, Lärche (schwaches bis mittleres Baumholz) und Hainbuche (Stangenholz)
Dichter Mischbestand aus Kirsche, Esche, Ahorn (schwaches bis mittleres Baumholz)
Mischbestand aus Lärche, Kirche, Esche, Roteiche, Rotbuche (mittleres Baumholz) teilweise Rotbuche (schwaches Baumholz)
Brachfläche, beginnende Verbuschung
Wiesenfläche mit Baumgruppen (Bergahorn, Esche)
Legende zu dem Stammdurchmesser in Brusthöhe (BHD):
Stangenholz: < 10 cm im BHD
Schwaches Baumholz: 10-20 BHD
Mittleres Baumholz: 21-50 cm BHD
Starkes Baumholz: 51-80 cm BHD
Sehr starkes Baumholz: > 80 cm BHD
5
Die Ergebnisse der Potentialabschätzung
Avifauna
Aufgrund des Waldcharakters, der auf dem Trassenteilstück überwiegend vorherrscht (die
untersuchte Trasse durchquert einen mehr oder weniger zusammenhängenden Waldstreifen zwischen Autobahn A 4 und den Parkanlagen am Decksteiner Weiher), ist im Untersuchungsraum primär mit dem Vorkommen von Waldarten zu rechnen. Hier sind vor allem
Spechte zu nennen, die zum Teil bereits im Rahmen der Trassenbegehung nachgewiesen
werden konnten (Grünspecht, Mittelspecht). Insgesamt ist mit einem Brutvorkommen von
Grün-, Grau-, Mittel- und Kleinspecht direkt auf der Pipelinetrasse zu rechnen. Der
Schwarzspecht kann hier zumindest als Nahrungsgast erwartet werden, der in den Altbuchen-Beständen im weiteren Umfeld potenziell brüten kann. Weiterhin ist ein Vorkommen
weiterer Höhlenbrüter wie Hohltaube, Trauer- und Grauschnäpper und Waldkauz im Trassenbereich realistisch.
Neben den Höhlenbrütern ist mit Horstbrütern im Trassenbereich zu rechnen. So konnten
vor allem. im Lärchenbestand im nordwestlichen Trassenbereich und dessen unmittelbar
angrenzenden Gehölzbereiche Greifvogelhorste und Horstreste festgestellt werden. Ferner
konnten hier wie auch in den anderen Bereichen des untersuchten Trassenteilstücks diverse Greifvogelarten direkt beobachtet werden. Konkret nachgewiesen werden konnten Mäusebussard (revierkreisende Individuen über dem Wald), ein Habicht in ca. 100m Distanz zur
Trasse, sowie ein Sperber, der aus seinem Einstand, einer Douglasiengruppe direkt an der
Trasse, herausflog. Weiterhin als potenzielle Brut- und Gastvögel für die Trasse und deren
direktes Umfeld sind Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard zu nennen. In den festgestellten Horsten bzw. Krähennestern auf der Trasse ist zudem mit der Waldohreule als
Nachnutzer zu rechnen.
In der z.T. dichtwüchsigen Strauchvegetation entlang der A4 bzw. auf der Autobahnböschung ist ein Vorkommen der Nachtigall (Brutvogel, Durchzügler) möglich.
Insgesamt stellt sich das untersuchte Trassenteilstück als heterogener Waldtyp dar, der
sowohl Altholz- als auch mittelalte und jüngere Gehölzbestände beherbergt, sowie teilweise
eine ausgeprägte Strauchschicht (v.a. auf der Autobahnböschung). Vor allem für Höhlen6
brüter essenzielle Habitatelemente wie Baumhöhlen und Totholzstrukturen konnten festgestellt werden, sind jedoch auch in den Waldbereichen im weiteren Umfeld vorhanden, so
dass die entsprechenden Arten dorthin ausweichen können.
Eine Bedeutung besitzt der Trassenbereich weiterhin für Greifvogelarten, da v.a. in den
Lärchenbeständen Horste vorhanden sind. Auch diesbezüglich können die Arten jedoch auf
die umliegenden Waldbereiche zur Brut ausweichen, da dort weitere Horste/Großnester
(„Wechselhorste“) und Krähennestern existieren dürften.
Fledermäuse
Im Gegensatz zur Avifauna, zu der bei der Begehung bereits verschiedene Arten kartiert
werden konnten, war hinsichtlich der Fledermausarten noch keine Erfassung möglich, da
die Arten aufgrund der Temperaturen und auch des frühen Zeitpunktes in der Jahreszeit
noch in ihren Winterquartieren sind. Daher ist hier ausschließlich ein Potenzialabschätzung
möglich. So stellen die kartierten Höhlen potentielle Quartiere dar. Der lineare Charakter der
Trassenführung durch den Waldrandbereich zur A4 bildet potentiell geeignete Wanderkorridore und Jagdreviere für die meisten der vorkommenden Fledermausarten. Generell allerdings sind die Bereiche mit abwechslungsreicherem Baumbestand und stärkeren Bäumen
(Totholz, grobrissige Borke, Fäulnishöhlen...) strukturell für Fledermäuse wertvoller. Potentiell vorkommende Arten sind Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Kleine Bartfledermaus.
6
Wirkungen des Vorhabens
Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen die Leitungen im dem Trassenkorridor gehölzfrei gehalten werden. Da sich dort Waldbestände entwickelt haben, müssen diese gerodet
werden. Auswirkungen auf die Arten ergeben sich durch
•
den Rodungsvorgang und daraus bedingten Störungen der Tierarten durch Lärm,
•
die dauerhafte Veränderung der Lebensräume durch Verlust der gehölzbetonten
Lebensräume und den relevanten Strukturen (Höhlen, Horste, sonstige Strukturen
etc.).
7
Maßnahmen zur Vermeidung
Die folgenden grundsätzlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dienen ebenfalls den Belangen des Artenschutzes (Verbotstatbestände gemäß § 44, Absatz 1
BNatSChG) Grundsätzlich dienen die Maßnahmen dazu, die Verschlechterung der des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen zu vermeiden.
•
Abschnittsweise Rodung in den Gehölzbereichen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten: Damit wird einer aus dem Naturschutzrecht resultierenden generellen Auflage entsprochen. Mit dieser abschnittsweisen Rodung außerhalb der Brutzeit wird vermieden, dass wald- und gehölzbewohnende Arten, vor allem auch Höhlenbrüter (gilt auch für den Horstbaum), getötet und gestört werden. Es stehen im Umfeld des Vorhabens ausreichend Lebensraumstrukturen zur Verfügung, so dass es
7
nicht zum Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSChG kommt. Mit der Rodung außerhalb der Brutzeit wird erreicht, dass die Arten vor Brutbeginn rechtzeitig
andere, ungestörte Waldbereiche zur Brut bzw. Nestanlage aufsuchen können (Höhlenbrüter, Hecken- und Gehölzbewohner). Eine artbezogene Darstellung enthalten die
Art- für Art-Protokolle (Siehe Anhang)
•
Fledermausarten: Entfernung der Höhlenbäume im Arbeitsstreifen außerhalb der Nutzung der Winterquartiere und der Wochenstuben im Zeitraum von Mitte bis Ende Oktober. Bei diesem Einhieb im Herbst sind ab Anfang Oktober die Wochenstuben aufgelöst, der Einhieb erfolgt vor der Winterquartierbesetzung der Fledermäuse. Diese
Maßnahme dient als Vermeidungsmaßnahme bezogen auf die drei Verbotstatbestände gemäß § 44, Absatz 1 BNatSChG.
8
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
Funktionalität
Die Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEFMaßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden.
•
Bei den Fledermausarten gehen im Arbeitsstreifen längerfristig bzw. dauerhaft Lebensstätten verloren. Hierzu werden Ersatzquartiere im Abstand von 100 m in den
angrenzenden Waldbereichen in den angrenzenden Waldbereichen angebracht. Diese Fledermauskästen sind fachgerecht in Clustern mit mind. 4 kontrollierbaren Kästen
(3 Rund- und 1 Flachkasten) je Standort aufzuhängen. Es ergeben sich damit insgesamt 33 Standorte (132 Kästen). Der Standort der Kästen ist lagegenau in einer Karte
dazustellen. Die Kästen sind langfristig zu sichern. Sie sind alle 2 Jahre zu reinigen
und kontrollieren sowie auf Bestand und Funktionalität zu prüfen. Gegebenenfalls
müssen Kästen ersetzt werden. Die Arbeiten sind von Fachkundigen Personen
durchzuführen oder zu begleiten.
•
Für den Verlust der 6 Höhlenbäume sind in den angrenzenden Bereichen 24 Nistkästen für Höhlenbrüter fachgerecht anzubringen und dauerhaft als Ersatzquartiere zu
erhalten. Sie sind alle 2 Jahre zu reinigen und zu kontrollieren sowie auf Bestand und
Funktionalität zu prüfen. Gegebenenfalls müssen Kästen ersetzt werden. Die Arbeiten
sind von Fachkundigen Personen durchzuführen oder zu begleiten. Die Standorte der
Kästen sind lagegenau in einer Karte dazustellen.
9
Bestand und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten
Ergebnisse Stufe I der Artenschutzprüfung
In der Artenschutzprüfung der Stufe I wurden die Artenlisten auf den Meßtischblättern MTB
5007 Köln und MTB 5107 Brühl dahingehend betrachtet, welche Arten auf der Grundlage
der im Plangebiet und im weiteren Umfeld vorhandenen Lebensraumtypen vorkommen
könnten. Weiterhin wurde ausgewertet, ob die Arten durch das Vorhaben betroffen sein
könnten. Die Zusammenstellung dazu enthalten die Tabellen 2 und 3 im Anhang. Dort sind
jeweils für die beiden MTB´s die Arten aufgelistet. Es wird zu jeder Art eine Einschätzung
8
gegeben. Eine Zusammenfassung dazu stellt die nachfolgende Tabelle dar, die auflistet, für
welche Arten es eine Betroffenheit geben kann und welche Arten welchem Meßtischblatt
zuzuordnen sind.
Artname, wissenschaftlich
Artname deutsch
Keine Betroffenheit
Betroffenheit, allerdings
durch Vermeidung und
CEF-Massnahmen kein Eintreten der Zugriffsverbote
MTB
5007
MTB
5107
X
X
X
Säugetiere
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
Myotis myotis
Großes Mausohr
Myotis mystacinus
X
X
X
Nyctalus leisleri
Kleine Bartfledermaus
Kleiner Abendsegler
X
X
X
Nyctalus noctula
Großer Abendsegler
X
X
X
Pipistrellus nathusii
X
x
x
Pipistrellus pipistrellus
Rauhhautfledermaus
Zwergfledermaus
X
X
Plecotus auritus
Braunes Langohr
Vespertilio murinus
Zweifarbfledermaus
X
X
X
X
X
X
X
Vögel
Accipiter gentilis
Habicht
X
X
X
Accipiter nisus
Sperber
X
X
X
Acrocephalus scirpaceus
Teichrohrsänger
X
X
X
Alcedo atthis
Eisvogel
X
x
X
Anas clypeata
Löffelente
X
X
Anas crecca
Krickente
X
X
Anas strepera
Schnatterente
X
X
Anthus pratensis
Wiesenpieper
X
X
X
Ardea cinerea
Graureiher
X
X
X
Asio otus
Waldohreule
X
X
Athene noctua
Steinkauz
X
X
X
Aythya ferina
Tafelente
X
X
X
Bucephala clangula
Schellente
X
Buteo buteo
Mäusebussard
Charadrius dubius
Flussregenpfeifer
X
Coturnix coturnix
Wachtel
X
Delichon urbica
Mehlschwalbe
X
Dendrocopos medius
Mittelspecht
X
Dryobates minor
Kleinspecht
X
Dryocopus martius
Schwarzspecht
X
Emberiza calandra
Grauammer
X
Falco peregrinus
Wanderfalke
X
X
X
Falco subbuteo
Baumfalke
X
X
X
Falco tinnunculus
Turmfalke
X
X
X
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
X
X
X
Ixobrychus minutus
Zwergdommel
X
X
Lanius collurio
Neuntöter
X
X
Larus [c.] michahellis
Mittelmeermöwe
X
X
Larus argentatus
Silbermöwe
X
X
Larus canus
Sturmmöwe
X
X
Larus fuscus
Heringsmöwe
X
Locustella naevia
Feldschwirl
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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Artname, wissenschaftlich
Artname deutsch
Keine Betroffenheit
Betroffenheit, allerdings
durch Vermeidung und
CEF-Massnahmen kein Eintreten der Zugriffsverbote
MTB
5007
MTB
5107
X
X
X
Lullula arborea
Heidelerche
X
Luscinia megarhynchos
Nachtigall
X
Mergellus albellus
Zwergsäger
X
X
Mergus merganser
Gänsesäger
X
X
Merops apiaster
Bienenfresser
X
X
Milvus migrans
Schwarzmilan
X
Milvus milvus
Rotmilan
X
Oriolus oriolus
Pirol
X
Pandion haliaetus
Fischadler
X
Perdix perdix
Rebhuhn
X
Pernis apivorus
Wespenbussard
Phalacrocorax carbo
Kormoran
X
Phoenicurus phoenicurus
Gartenrotschwanz
X
Picus canus
Grauspecht
Rallus aquaticus
Wasserralle
X
X
Remiz pendulinus
Beutelmeise
X
X
Riparia riparia
Uferschwalbe
X
Saxicola rubicola
Schwarzkehlchen
X
Streptopelia turtur
Turteltaube
Strix aluco
Waldkauz
Tachybaptus ruficollis
Zwergtaucher
Tyto alba
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Schleiereule
X
X
X
Vanellus vanellus
Kiebitz
X
X
X
Vanellus vanellus
Kiebitz
X
Bufo calamita
Kreuzkröte
X
X
Bufo viridis
Wechselkröte
X
X
Rana dalmatina
Springfrosch
X
Rana lessonae
Kl. Wasserfrosch
X
X
X
Triturus cristatus
Kammmolch
X
X
X
Zauneidechse
X
X
X
NachtkerzenSchwärmer
X
X
X
Asiatische Keiljungfer
X
X
X
X
Amphibien
X
X
Reptilien
Lacerta agilis
Schmetterlinge
Proserpinus proserpina
Libellen
Stylurus flavipes
Für diejenigen Arten, für die eine Betroffenheit aufgrund der vorkommenden Lebensraumtypen und der Art der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde eine Potentialabschätzung, die Kartierung der Horst- und Höhlenbäume sowie die Art für ArtBetrachtung durchgeführt. Für die Artengruppen der Amphibien, Reptilien und der Libellen
sowie der Schmetterlinge wurde eine Betroffenheit ausgeschlossen. Zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte das Eintreten der Zugriffsverbote für die wald- und gehölzbewoh10
nenden Fledermausarten sowie für die den gleichen Lebensraumtypen zuzuordnenden Vogelarten.
Ergebnisse Stufe II der Artenschutzprüfung
Da entlang des schon langjährig vorhandenen Leitungsbündels aus Sicherheitsgründen ein
bestimmter Bereich holzfrei zu halten ist, kann auf die Maßnahme nicht verzichtet werden.
Der Rodungsbereich wurde auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt.
Mit der Einhaltung der Rodungszeiten wird dem Vermeidungsgebot des BNatSchG Rechnung getragen. Dieses bezieht sich zum einen auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebnen Zeitraumes. Zum anderen wird hinsichtlich der Fledermäuse ein engeres Zeitfenster zur Rodung der Höhlenbäume eingehalten, um zu vermeiden, dass die Arten zu den
Zeiten der Aufzucht der Jungen und der Zeit der Winterruhe gestört werden. In dem beschriebenen Zeitfenster sind die Höhlen im Regelfall nicht besetzt. Insgesamt wird sich der
Erhaltungszustand der Populationen der einzelnen Arten nicht verschlechtern. Dazu dienen
die Vermeidungsmaßnahmen sowie der CEF-Maßnahmen. Die angrenzenden Waldflächen
mit ihrem Angebot an Bruthabitaten bleiben erhalten und auch die zukünftig offenen Bereiche in der Umgebung des Leitungsbündels stehen weiterhin als Nahrungs- und Jagdhabitat
zur Verfügung. Von einer Intensivierung der Freizeitnutzung in dem offenen Bereich ist
nicht auszugehen (Beunruhigungs- und Verscheuchungseffekte), da die gemäß den Pflegekonzept gestuft gepflegten kleinen Teilbereiche unattraktiv für die Erholungsnutzung sein
dürften.
Im Ergebnis bleibt daher hinsichtlich der ASP II festzuhalten: Die Art für Art Betrachtung
wurde mittels der Prüfprotokolle gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz des Landes
NRW in der aktuellen Fassung durchgeführt. Diese sind im Anhang als Tabelle 4 beigefügt.
Es konnte für die Arten ermittelt werden, dass bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen
und der CEF-Maßnahmen die Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG nicht eintreten. Der
Erhaltungszustand der jeweiligen Population der einzelnen Arten wird sich nicht verschlechtern.
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Fazit
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen und der CEF-Maßnahmen keine Schädigungen und Störungen der lokalen Populationen der europarechtlich geschützten Arten zu erwarten sind. Insgesamt stellt
sich das untersuchte Pipeline-Trassenteilstück als heterogener Waldtyp dar, der sowohl
Altholz- als auch mittelalte und jüngere Gehölzbestände beherbergt, sowie teilweise eine
ausgeprägte Strauchschicht (v.a. auf der Autobahnböschung). Vor allem für Höhlenbrüter
essenzielle Habitatelemente wie Baumhöhlen und Totholzstrukturen konnten festgestellt
werden, sind jedoch auch in den Waldbereichen im weiteren Umfeld vorhanden, so dass
die entsprechenden Arten dorthin ausweichen können.
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Eine Bedeutung besitzt der Trassenbereich weiterhin für Greifvogelarten, da v.a. in den
Lärchenbeständen Horste vorhanden sind. Auch diesbezüglich können die Arten jedoch auf
die umliegenden Waldbereiche zur Brut ausweichen, da dort weitere Horste/Großnester
(„Wechselhorste“) und Krähennestern existieren.
Bezogen auf die Fledermausarten kann durch das Einhalten des Zeitfensters für die Rodung und durch die CEF-Maßnahmen ein Eintreten der Zugriffsverbote vermieden werden.
Auch hier stehen in den angrenzenden Waldbereichen ausreichende Strukturen zur Verfügung.
Es zeigt sich der Widerspruch im Hinblick auf die artenschutzbezogenen Darstellungen,
stellen sich doch neue Schneisen um Wald zunächst einmal unter dem vorgenannten Gesichtspunkt zunächst als nicht unproblematisch dar. Andererseits erhöhen sie die Strukturvielfalt zum Nutzen vieler Arten (bspw. Fledermäuse). Außerdem stellen diese Bereiche gerade auch im Übergang zum Offenland Sonderstandorte dar, die für bestimmte Arten besonders bedeutsam sind.
Insgesamt bieten die Biotopstrukturen Lebensraum für viele ubiquitäre Arten. Diese sind allerdings aufgrund ihrer nicht so eng begrenzten Lebensraumansprüche, ihrer Anpassungsfähigkeit sowie ihres landes- und bundesweit häufigen Auftretens nicht bedroht, dass heißt,
es ist nicht mit einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Populationen zu rechnen.
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Anhang
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