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Anlage 3: Artenschutzprüfung.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3: Artenschutzprüfung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
31.12.14, 01:35
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

Inhalt der Datei

Rodungsmaßnahmen im Bereich des Leitungsbündels RMR – Leitung - NWO-Leitung - RRP-Leitung Km 209,7 bis 213,3 im Kölner Stadtwald Artenschutzprüfung Mai 2014 Auftraggeber: Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH Godorfer Hauptstraße 186 50997 Köln Auftragnehmer CONTUR 2 Alexander Nix Landschaftsarchitekt BDLA Neuer Trassweg 29 51427 Bergisch - Gladbach Bearbeiter: Veronika Mook Daniela Specht Ulf Unterberg 1 Anlaß und Aufgabenstellung Die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (im folgenden RMR) plant, im Kölner Stadtwald im Bereich von km 209,7 bis 213,3 in einem ca. 30 m breiten Korridor die Gehölze zu roden. Es handelt sich um ein Leitungsbündel bestehend aus der Nord-WestÖlleitung NWO, der Rotterdam-Rijn Pijpleiding RRP und einer RMR-Leitung. Hintergrund sind sicherheitstechnische Anforderungen, die festlegen, dass bei den genannten Leitungstypen ein Streifen von 5 m beiderseits der Leitungsachse aus sicherheitstechnischen Gründen gehölzfrei zu halten ist. Für diese Maßnahme ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG betroffen sind. Das heißt, es ist zu betrachten, ob der Tatbestand der artenschutzrechtlich verbotenen Schädigung oder erheblichen Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten gemäß § 44 (1) i. V. m. (5) BNatSchG eintreten kann. Zudem ist zu prüfen, ob erhebliche Störungen bzw. Schädigungen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eintreten können. 2 Rechtlicher Hintergrund Für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich die Maßstäbe aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG benannten Zugriffsverboten. Bezogen auf die europäischen Vogelarten und die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bestehen folgende Verbote: Tötungsverbot: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44, Absatz 1, Nr. 1 BNatSchG). Störungsverbot: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Störung verschlechtert (§ 44, Absatz 1, Nr. 2 BNatSchG). Schädigungsverbot: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44, Absatz 1, Nr. 3 BNatSchG). Schutz der Pflanzenarten: Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören ((§ 44, Absatz 1, Nr. 4 BNatSchG). 3 Methodik und Datengrundlagen In einer ersten Prüfung auf der Grundlage der vorhandenen Daten sowie einer Einschätzung aufgrund örtlicher Kenntnisse wird eine Einstufung hinsichtlich der Betroffenheit von planungsrelevanten Arten beschrieben. Die Zugriffsverbote gelten für alle europarechtlich 2 geschützten Arten. Dabei handelt es sich um die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und alle Vogelarten gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen, die einzeln zu betrachten sind. Bei den übrigen Arten wird wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres guten Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Auswirkungen davon ausgegangen, dass es keinen Verstoß gegen die Zugriffsverbote gibt. So ist für die sogenannten Allerweltsarten nicht von einer Störung, Tötung bzw. einem Verlust oder einer Schädigung der Fortpflanzungsund Ruhestätten in dem Sinne auszugehen, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung bzw. Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population kommt. Zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten schließen sich folgende Arbeitsschritte an: • Ermittlung der potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten auf den Messtischblättern 5007 (Köln) und 5107 (Brühl). • Eingrenzung des Artenspektrums anhand der im Plangebiet und im angrenzenden Raum vorkommenden Lebensraumtypen, • Datenabfrage beim Fundortkataster der LANUV, Mail vom 21. Februar 2012, es liegen für den Bereich keine Daten vor. • Zusätzlich wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln nachgefragt, ob in diesem Bereich, Vorkommen planungsrelevanter Arten bekannt sind. Danach sind keine Vorkommen aktuell (Februar 2012) bekannt. • Eine Begehung der Fläche zur Einschätzung der Lebensraumtypen und eine Potentialabschätzung zu den vorkommenden Arten; diese wurde am 19. und 20. Februar 2012 durchgeführt. Dabei wurden im betroffenen Korridor die dort als zu roden gekennzeichnete Bäume auf Höhlen und sonstige signifikante Strukturen untersucht. Gleichzeitig wurde betrachtet, ob Horstbäume im betroffenen Korridor zu finden sind. Bei der Begehung wurden nicht nur der betroffene Korridor ,sondern auch die angrenzenden Waldflächen begangen, um die Bedeutung der im Korridor befindlichen Strukturen insgesamt einzuschätzen. Methode Erfassung Höhlen-/Horstbäume und Totholzstrukturen Im Vorfeld der geplanten Rodungsmaßnahmen entlang der Pipelinetrassen erfolgte eine Erfassung von Bäumen mit Dauernestern (Greifvogelhorste, Krähennester), von Bäumen mit Fäulnis- und Spechthöhlen sowie von Totholzstrukturen (sog. „Biotopbäume“: größere Totbäume, größere tote stehende Stammreste, etc.). Diese Objekte sind konkret erfassbare Habitatelemente, die im artenschutzrechtlichen Sinne Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel bzw. Fledermäuse darstellen, bzw. wichtige Requisiten für deren Nahrungserwerb sind und bei einer späteren Räumung der Trasse beachtet werden. Die Erfassung der Baumhöhlen und Totholzstrukturen erfolgte durch Absuchen der Stammbereiche und der unteren, soweit einsehbar auch der oberen Kronenbereiche mit Hilfe eines Fernglas. In einem Erfassungsbogen vermerkt wurden dabei deutlich erkennbare, frische und ältere (aber noch funktionsfähige, d.h. als Quartier nutzbare) Spechthöhlen (überwiegend vom Buntspecht erschaffen; dies wurde im Erfassungsbogen jedoch nicht differenziert), deutliche Ausfaulungen in Stamm und (größeren) Ästen (u.a. ausfaulende Astlö3 cher), sowie auch spaltförmige Höhlungen und größere Risse, die durch Astbrüche und Stammanrisse entstanden sind. Außerdem wurden größere Partien mit abstehender Borke als potenzielle Zwischenquartiere für Fledermäuse sowie als mögliche Neststandorte für Kleinvogelarten wie Gartenbaumläufer und Meisen aufgenommen. Stehende Totholzstrukturen wurden in Form von Totbäumen, Stammresten und größeren Totästen erfasst. Die Erfassung der im gegenwärtig unbelaubten Zustand zumeist weithin sichtbaren Greifvogel- und Krähennester erfolgte ebenfalls mittels Fernglas. Hierbei erfolgte zudem ein Absuchen des Bodenbereiches unter dem jeweiligen Horst/Nest bzw. des Stammfußes nach sichtbaren Kotspuren oder Speiballen, um eine etwaige aktuelle Nutzung diagnostizieren zu können (z.B. als Tageseinstand von nachnutzenden Arten wie Eulen). Der Fokus bei der Erfassung der Höhlen-/Horstbäume bzw. der Totholzstrukturen lag insgesamt auf den von der RMR und der Forstbehörde vorausgezeichneten Bäumen innerhalb der Trassenstreifen (ca. 700 Bäume, markiert mit einem oder zwei roten Punkten). Die Höhlenbäume und Bäume mit signifikanten Strukturen werden auch in Tabelle 1 im Anhang herausgestellt. Sie wurden vor Ort mit der Bezeichnung in roter Farbe markiert. Im Trassenkorridor wurde am 19.2.2012 ein Horstbaum gesichtet und mit der Bezeichnung G 1 markiert. Es handelt sich um eine Lärche mit mittlerem Baumholz. Der Horst befindet sich in einer Höhe von 10 bis 20 m. Es handelt sich um einen Greifvogelhorst mit ca. 1 m Durchmesser (keine Kotspritzer am Boden; eventuell Mäusebussard oder Habicht). Methode Potenzialanalyse Die Einschätzung auf dem Trassenteilstück basiert einerseits auf der Erfassung der Waldtypen bzw. der Strukturtypen entlang der Trasse und deren näherem Umfeld. Hierzu wurden die jeweiligen Laub- und Nadelwaldbestände begangen und in einem Luftbild abgegrenzt. Relevante Parameter, die registriert und z.T. vermerkt wurden sind Baumartenzusammensetzung und Alter bzw. Mächtigkeiten (Stangenholz bis sehr starkes Baumholz) der Gehölzbestände. Weiterhin wurde ihre horizontale und vertikale Schichtung (Ausbildung von Strauchschicht, sowie erster und zweiter Baumschicht; Erkennen von Lichtungen bzw. lichten Beständen, Altholzbeständen und solchen mit Hallenwaldcharakter, etc.) registriert. Andererseits ist für die Existenz von Arten das Vorhandensein bestimmter Habitatelemente wie Nest- und Höhlenbäume, Totholzstrukturen und weiterer Kleinstrukturen wie z.B. Wurzelteller notwendig. Daher wurden, wie bereits beschrieben, diese Requisiten und Habitatelemente auf der Pipelinetrasse ebenfalls erfasst. 4 Bestandserfassung Bei der Begehung wurden die im Untersuchungsraum vorhandenen Waldstrukturen erhoben. Die nachfolgende Tabelle beschreibt diese Strukturen. 4 Beschreibung der Vegetationsstrukturen Kleingartenanlage Gehölzstreifen, Birke, Hainbuche, Kirsche, Ahorn, schwaches bis starkes Baumholz Rotbuchenbestand, teilweise Totholz und Fäulnishöhlen, schwaches bis starkes Baumholz, teilweise hochwaldartig, mittelalter Bestand Rotbuchen (Stangenholz) mit einzelnen Schwarzerlen (Schwaches bis mittleres Baumholz) Eichenbestand (mittleres bis starkes Baumholz) mit Spitzahorn im Unterwuchs (schwaches Baumholz, Jungwuchs) Mischbestand aus Lärchen, Douglasien, Bergahorn, Birke (mittleres bis starkes Baumholz) Ahorn, vereinzelt mit Kirsche, Hainbuche, Esche (mittleres bis starkes Baumholz), partiell Totholzstrukturen Laubmischbestand aus Robinie, Rotbuche, Eiche, Kirsche, Esche, Bergahorn, Birke (schwaches bis starkes Baumholz) Laubmischbestand aus Hainbuche, Rotbuchen, Kirschen, Bergahorn (mittleres bis starkes Baumholz), Totholz Autobahnböschung mit dichtem Strauchbestand (Holunder, Hasel, Hartriegel, Weißdorn) Hainbuchen, mehrstämmig (schwaches bis mittleres Baumholz), am Rand Kirschen (mittleres bis starkes Baumholz) Rotbuchen (viele Zwiesel, teils mehrstämmige Exemplare, mittleres bis starkes Baumholz), vereinzelt Hainbuche, Kirsche (Stangenholz bis mittleres Baumholz) 4 Baumreihen aus Bergahorn und Birke (Mittleres Baumholz) Mischbestand aus Eiche, Birke, Bergahorn, Douglasie (mittleres Baumholz) und einzelnen Rotbuchen (starkes bis sehr starkes Baumholz) Rotbuchen (mittleres bis starkes Baumholz) Mischbestand aus Pappeln (starkes Baumholz) Bergahorn, Birke (mittleres Baumholz) sowie Hasel und Hainbuche Pappeln (starkes Baumholz) aus Hasel, Holunder, Robinie, Feldahorn Mischbestand aus Pappeln (Überhälter, sehr starkes Baumholz), Bergahorn, Kirsche (schwaches bis mittleres Baumholz) Gehölzstreifen an der Autobahn aus Kirsche, Bergahorn, Feldahorn, Hainbuche (schwaches bis mittleres Baumholz) sowie Hasel, Hainbuche, Feldahorn Mischbestand aus Pappeln (vereinzelt sehr starkes Baumholz) und Bergahorn, Robinie (mittleres Baumholz) Bergahorn (mittleres Baumholz) Bergahorn auf kleiner Kuppe (mittleres Baumholz) Robinie (mittleres Baumholz) Rotbuchen (mittleres bis starkes Baumholz) mit Platanen, Pappeln (mittleres Baumholz) Eschen (schwaches bis starkes Baumholz) mit Eiche und Kirsche (mittleres Baumholz) Junger Laubholzbestand entlang der Autobahn aus überwiegend Bergahorn, sowie Kirsche, Esche, Weide, Birke (Stangenholz bis mittleres Baumholz) sowie Hasel, Holunder, Hartriegel etc. Eichen- Eschenbestand (Mittleres Baumholz) Zwei- bis mehrreihiger Rotbuchenstreifen (mittleres bis starkes Baumholz) Mischbestand aus Rotbuche, Linde, Esche, Pappel (mittleres bis starkes Baumholz), teilweise gut ausgeprägte Strauchschicht Mischbestand aus Eiche, Ahorn, Birke, Esche Rotbuchenbestand (mittleres bis starkes Baumholz) Bergahornbestand (schwaches bis mittleres Baumholz) mit Beimischung von Birke, Rotbuche, Esche (Schwaches bis mittleres Baumholz Doppelreihe aus Lärchen (c. 5-10 m Abstand zwischen beiden Reihen, schwaches bis mittleres Baumholz, Reihen teilweise lückig, außerhalb des Leitungskorridors diverse Greifvogelhorste) Rotbuchen (schwaches Baumholz, vereinzelt starkes Baumholz, weitere Arten Esche, Birke, Lärche, Hainbuche (schwaches bis mittleres Baumholz), in der Strauchschicht Rotbuchennaturverjüngung Rotbuchen mit Beimischung von Eiche, Roteiche und Lärche (mittleres bis starkes Baumholz) Rotbuchen mit Beimischung von Esche, Eiche, Roteiche (mittleres bis starkes Baumholz) Bergahorn mit Eschen und Linde (schwaches bis mittleres Baumholz) Roteiche (mittleres bis starkes Baumholz), in der Strauchschicht Roteichenverjüngung bis Stangenholzgröße Mischbestand aus Kirche, Ahorn, Esche, Linde, Rotbuche, mittleres Baumholz, im Unterwuchs Naturverjüngung aus Rotbuche Rotbuchenaltbestand (mittleres bis starkes Baumholz) mit Lärche, Eiche, Esche (mittleres bis starkes Baumholz) sowie Hainbuche als Jungwuchs Mischbestand aus Rotbuche, Esche, Eiche (Mittleres bis starkes Baumholz) Mischbestand aus Rotbuche, Esche, Eiche (Mittleres bis starkes Baumholz) 5 Beschreibung der Vegetationsstrukturen Mischbestand aus Rotbuche, Esche, Kirsche, Lärche, Ahorn (Stangenholz bis mittleres Baumholz) Mischbestand aus Esche Kirsche, Rotbuch, Ahorn (schwaches bis mittleres Baumholz) sowie Birke, Lärche, (schwaches Baumholz) Roteichen (mittleres Baumholz) mit Rotbuche, Esche, Lärche (schwaches bis mittleres Baumholz) und Hainbuche (Stangenholz) Dichter Mischbestand aus Kirsche, Esche, Ahorn (schwaches bis mittleres Baumholz) Mischbestand aus Lärche, Kirche, Esche, Roteiche, Rotbuche (mittleres Baumholz) teilweise Rotbuche (schwaches Baumholz) Brachfläche, beginnende Verbuschung Wiesenfläche mit Baumgruppen (Bergahorn, Esche) Legende zu dem Stammdurchmesser in Brusthöhe (BHD): Stangenholz: < 10 cm im BHD Schwaches Baumholz: 10-20 BHD Mittleres Baumholz: 21-50 cm BHD Starkes Baumholz: 51-80 cm BHD Sehr starkes Baumholz: > 80 cm BHD 5 Die Ergebnisse der Potentialabschätzung Avifauna Aufgrund des Waldcharakters, der auf dem Trassenteilstück überwiegend vorherrscht (die untersuchte Trasse durchquert einen mehr oder weniger zusammenhängenden Waldstreifen zwischen Autobahn A 4 und den Parkanlagen am Decksteiner Weiher), ist im Untersuchungsraum primär mit dem Vorkommen von Waldarten zu rechnen. Hier sind vor allem Spechte zu nennen, die zum Teil bereits im Rahmen der Trassenbegehung nachgewiesen werden konnten (Grünspecht, Mittelspecht). Insgesamt ist mit einem Brutvorkommen von Grün-, Grau-, Mittel- und Kleinspecht direkt auf der Pipelinetrasse zu rechnen. Der Schwarzspecht kann hier zumindest als Nahrungsgast erwartet werden, der in den Altbuchen-Beständen im weiteren Umfeld potenziell brüten kann. Weiterhin ist ein Vorkommen weiterer Höhlenbrüter wie Hohltaube, Trauer- und Grauschnäpper und Waldkauz im Trassenbereich realistisch. Neben den Höhlenbrütern ist mit Horstbrütern im Trassenbereich zu rechnen. So konnten vor allem. im Lärchenbestand im nordwestlichen Trassenbereich und dessen unmittelbar angrenzenden Gehölzbereiche Greifvogelhorste und Horstreste festgestellt werden. Ferner konnten hier wie auch in den anderen Bereichen des untersuchten Trassenteilstücks diverse Greifvogelarten direkt beobachtet werden. Konkret nachgewiesen werden konnten Mäusebussard (revierkreisende Individuen über dem Wald), ein Habicht in ca. 100m Distanz zur Trasse, sowie ein Sperber, der aus seinem Einstand, einer Douglasiengruppe direkt an der Trasse, herausflog. Weiterhin als potenzielle Brut- und Gastvögel für die Trasse und deren direktes Umfeld sind Baumfalke, Rotmilan und Wespenbussard zu nennen. In den festgestellten Horsten bzw. Krähennestern auf der Trasse ist zudem mit der Waldohreule als Nachnutzer zu rechnen. In der z.T. dichtwüchsigen Strauchvegetation entlang der A4 bzw. auf der Autobahnböschung ist ein Vorkommen der Nachtigall (Brutvogel, Durchzügler) möglich. Insgesamt stellt sich das untersuchte Trassenteilstück als heterogener Waldtyp dar, der sowohl Altholz- als auch mittelalte und jüngere Gehölzbestände beherbergt, sowie teilweise eine ausgeprägte Strauchschicht (v.a. auf der Autobahnböschung). Vor allem für Höhlen6 brüter essenzielle Habitatelemente wie Baumhöhlen und Totholzstrukturen konnten festgestellt werden, sind jedoch auch in den Waldbereichen im weiteren Umfeld vorhanden, so dass die entsprechenden Arten dorthin ausweichen können. Eine Bedeutung besitzt der Trassenbereich weiterhin für Greifvogelarten, da v.a. in den Lärchenbeständen Horste vorhanden sind. Auch diesbezüglich können die Arten jedoch auf die umliegenden Waldbereiche zur Brut ausweichen, da dort weitere Horste/Großnester („Wechselhorste“) und Krähennestern existieren dürften. Fledermäuse Im Gegensatz zur Avifauna, zu der bei der Begehung bereits verschiedene Arten kartiert werden konnten, war hinsichtlich der Fledermausarten noch keine Erfassung möglich, da die Arten aufgrund der Temperaturen und auch des frühen Zeitpunktes in der Jahreszeit noch in ihren Winterquartieren sind. Daher ist hier ausschließlich ein Potenzialabschätzung möglich. So stellen die kartierten Höhlen potentielle Quartiere dar. Der lineare Charakter der Trassenführung durch den Waldrandbereich zur A4 bildet potentiell geeignete Wanderkorridore und Jagdreviere für die meisten der vorkommenden Fledermausarten. Generell allerdings sind die Bereiche mit abwechslungsreicherem Baumbestand und stärkeren Bäumen (Totholz, grobrissige Borke, Fäulnishöhlen...) strukturell für Fledermäuse wertvoller. Potentiell vorkommende Arten sind Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Kleine Bartfledermaus. 6 Wirkungen des Vorhabens Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen die Leitungen im dem Trassenkorridor gehölzfrei gehalten werden. Da sich dort Waldbestände entwickelt haben, müssen diese gerodet werden. Auswirkungen auf die Arten ergeben sich durch • den Rodungsvorgang und daraus bedingten Störungen der Tierarten durch Lärm, • die dauerhafte Veränderung der Lebensräume durch Verlust der gehölzbetonten Lebensräume und den relevanten Strukturen (Höhlen, Horste, sonstige Strukturen etc.). 7 Maßnahmen zur Vermeidung Die folgenden grundsätzlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dienen ebenfalls den Belangen des Artenschutzes (Verbotstatbestände gemäß § 44, Absatz 1 BNatSChG) Grundsätzlich dienen die Maßnahmen dazu, die Verschlechterung der des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen zu vermeiden. • Abschnittsweise Rodung in den Gehölzbereichen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten: Damit wird einer aus dem Naturschutzrecht resultierenden generellen Auflage entsprochen. Mit dieser abschnittsweisen Rodung außerhalb der Brutzeit wird vermieden, dass wald- und gehölzbewohnende Arten, vor allem auch Höhlenbrüter (gilt auch für den Horstbaum), getötet und gestört werden. Es stehen im Umfeld des Vorhabens ausreichend Lebensraumstrukturen zur Verfügung, so dass es 7 nicht zum Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSChG kommt. Mit der Rodung außerhalb der Brutzeit wird erreicht, dass die Arten vor Brutbeginn rechtzeitig andere, ungestörte Waldbereiche zur Brut bzw. Nestanlage aufsuchen können (Höhlenbrüter, Hecken- und Gehölzbewohner). Eine artbezogene Darstellung enthalten die Art- für Art-Protokolle (Siehe Anhang) • Fledermausarten: Entfernung der Höhlenbäume im Arbeitsstreifen außerhalb der Nutzung der Winterquartiere und der Wochenstuben im Zeitraum von Mitte bis Ende Oktober. Bei diesem Einhieb im Herbst sind ab Anfang Oktober die Wochenstuben aufgelöst, der Einhieb erfolgt vor der Winterquartierbesetzung der Fledermäuse. Diese Maßnahme dient als Vermeidungsmaßnahme bezogen auf die drei Verbotstatbestände gemäß § 44, Absatz 1 BNatSChG. 8 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Die Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEFMaßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden. • Bei den Fledermausarten gehen im Arbeitsstreifen längerfristig bzw. dauerhaft Lebensstätten verloren. Hierzu werden Ersatzquartiere im Abstand von 100 m in den angrenzenden Waldbereichen in den angrenzenden Waldbereichen angebracht. Diese Fledermauskästen sind fachgerecht in Clustern mit mind. 4 kontrollierbaren Kästen (3 Rund- und 1 Flachkasten) je Standort aufzuhängen. Es ergeben sich damit insgesamt 33 Standorte (132 Kästen). Der Standort der Kästen ist lagegenau in einer Karte dazustellen. Die Kästen sind langfristig zu sichern. Sie sind alle 2 Jahre zu reinigen und kontrollieren sowie auf Bestand und Funktionalität zu prüfen. Gegebenenfalls müssen Kästen ersetzt werden. Die Arbeiten sind von Fachkundigen Personen durchzuführen oder zu begleiten. • Für den Verlust der 6 Höhlenbäume sind in den angrenzenden Bereichen 24 Nistkästen für Höhlenbrüter fachgerecht anzubringen und dauerhaft als Ersatzquartiere zu erhalten. Sie sind alle 2 Jahre zu reinigen und zu kontrollieren sowie auf Bestand und Funktionalität zu prüfen. Gegebenenfalls müssen Kästen ersetzt werden. Die Arbeiten sind von Fachkundigen Personen durchzuführen oder zu begleiten. Die Standorte der Kästen sind lagegenau in einer Karte dazustellen. 9 Bestand und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten Ergebnisse Stufe I der Artenschutzprüfung In der Artenschutzprüfung der Stufe I wurden die Artenlisten auf den Meßtischblättern MTB 5007 Köln und MTB 5107 Brühl dahingehend betrachtet, welche Arten auf der Grundlage der im Plangebiet und im weiteren Umfeld vorhandenen Lebensraumtypen vorkommen könnten. Weiterhin wurde ausgewertet, ob die Arten durch das Vorhaben betroffen sein könnten. Die Zusammenstellung dazu enthalten die Tabellen 2 und 3 im Anhang. Dort sind jeweils für die beiden MTB´s die Arten aufgelistet. Es wird zu jeder Art eine Einschätzung 8 gegeben. Eine Zusammenfassung dazu stellt die nachfolgende Tabelle dar, die auflistet, für welche Arten es eine Betroffenheit geben kann und welche Arten welchem Meßtischblatt zuzuordnen sind. Artname, wissenschaftlich Artname deutsch Keine Betroffenheit Betroffenheit, allerdings durch Vermeidung und CEF-Massnahmen kein Eintreten der Zugriffsverbote MTB 5007 MTB 5107 X X X Säugetiere Myotis daubentonii Wasserfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus X X X Nyctalus leisleri Kleine Bartfledermaus Kleiner Abendsegler X X X Nyctalus noctula Großer Abendsegler X X X Pipistrellus nathusii X x x Pipistrellus pipistrellus Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus X X Plecotus auritus Braunes Langohr Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus X X X X X X X Vögel Accipiter gentilis Habicht X X X Accipiter nisus Sperber X X X Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger X X X Alcedo atthis Eisvogel X x X Anas clypeata Löffelente X X Anas crecca Krickente X X Anas strepera Schnatterente X X Anthus pratensis Wiesenpieper X X X Ardea cinerea Graureiher X X X Asio otus Waldohreule X X Athene noctua Steinkauz X X X Aythya ferina Tafelente X X X Bucephala clangula Schellente X Buteo buteo Mäusebussard Charadrius dubius Flussregenpfeifer X Coturnix coturnix Wachtel X Delichon urbica Mehlschwalbe X Dendrocopos medius Mittelspecht X Dryobates minor Kleinspecht X Dryocopus martius Schwarzspecht X Emberiza calandra Grauammer X Falco peregrinus Wanderfalke X X X Falco subbuteo Baumfalke X X X Falco tinnunculus Turmfalke X X X Hirundo rustica Rauchschwalbe X X X Ixobrychus minutus Zwergdommel X X Lanius collurio Neuntöter X X Larus [c.] michahellis Mittelmeermöwe X X Larus argentatus Silbermöwe X X Larus canus Sturmmöwe X X Larus fuscus Heringsmöwe X Locustella naevia Feldschwirl X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 9 Artname, wissenschaftlich Artname deutsch Keine Betroffenheit Betroffenheit, allerdings durch Vermeidung und CEF-Massnahmen kein Eintreten der Zugriffsverbote MTB 5007 MTB 5107 X X X Lullula arborea Heidelerche X Luscinia megarhynchos Nachtigall X Mergellus albellus Zwergsäger X X Mergus merganser Gänsesäger X X Merops apiaster Bienenfresser X X Milvus migrans Schwarzmilan X Milvus milvus Rotmilan X Oriolus oriolus Pirol X Pandion haliaetus Fischadler X Perdix perdix Rebhuhn X Pernis apivorus Wespenbussard Phalacrocorax carbo Kormoran X Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz X Picus canus Grauspecht Rallus aquaticus Wasserralle X X Remiz pendulinus Beutelmeise X X Riparia riparia Uferschwalbe X Saxicola rubicola Schwarzkehlchen X Streptopelia turtur Turteltaube Strix aluco Waldkauz Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Tyto alba X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Schleiereule X X X Vanellus vanellus Kiebitz X X X Vanellus vanellus Kiebitz X Bufo calamita Kreuzkröte X X Bufo viridis Wechselkröte X X Rana dalmatina Springfrosch X Rana lessonae Kl. Wasserfrosch X X X Triturus cristatus Kammmolch X X X Zauneidechse X X X NachtkerzenSchwärmer X X X Asiatische Keiljungfer X X X X Amphibien X X Reptilien Lacerta agilis Schmetterlinge Proserpinus proserpina Libellen Stylurus flavipes Für diejenigen Arten, für die eine Betroffenheit aufgrund der vorkommenden Lebensraumtypen und der Art der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde eine Potentialabschätzung, die Kartierung der Horst- und Höhlenbäume sowie die Art für ArtBetrachtung durchgeführt. Für die Artengruppen der Amphibien, Reptilien und der Libellen sowie der Schmetterlinge wurde eine Betroffenheit ausgeschlossen. Zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte das Eintreten der Zugriffsverbote für die wald- und gehölzbewoh10 nenden Fledermausarten sowie für die den gleichen Lebensraumtypen zuzuordnenden Vogelarten. Ergebnisse Stufe II der Artenschutzprüfung Da entlang des schon langjährig vorhandenen Leitungsbündels aus Sicherheitsgründen ein bestimmter Bereich holzfrei zu halten ist, kann auf die Maßnahme nicht verzichtet werden. Der Rodungsbereich wurde auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt. Mit der Einhaltung der Rodungszeiten wird dem Vermeidungsgebot des BNatSchG Rechnung getragen. Dieses bezieht sich zum einen auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebnen Zeitraumes. Zum anderen wird hinsichtlich der Fledermäuse ein engeres Zeitfenster zur Rodung der Höhlenbäume eingehalten, um zu vermeiden, dass die Arten zu den Zeiten der Aufzucht der Jungen und der Zeit der Winterruhe gestört werden. In dem beschriebenen Zeitfenster sind die Höhlen im Regelfall nicht besetzt. Insgesamt wird sich der Erhaltungszustand der Populationen der einzelnen Arten nicht verschlechtern. Dazu dienen die Vermeidungsmaßnahmen sowie der CEF-Maßnahmen. Die angrenzenden Waldflächen mit ihrem Angebot an Bruthabitaten bleiben erhalten und auch die zukünftig offenen Bereiche in der Umgebung des Leitungsbündels stehen weiterhin als Nahrungs- und Jagdhabitat zur Verfügung. Von einer Intensivierung der Freizeitnutzung in dem offenen Bereich ist nicht auszugehen (Beunruhigungs- und Verscheuchungseffekte), da die gemäß den Pflegekonzept gestuft gepflegten kleinen Teilbereiche unattraktiv für die Erholungsnutzung sein dürften. Im Ergebnis bleibt daher hinsichtlich der ASP II festzuhalten: Die Art für Art Betrachtung wurde mittels der Prüfprotokolle gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz des Landes NRW in der aktuellen Fassung durchgeführt. Diese sind im Anhang als Tabelle 4 beigefügt. Es konnte für die Arten ermittelt werden, dass bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen und der CEF-Maßnahmen die Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG nicht eintreten. Der Erhaltungszustand der jeweiligen Population der einzelnen Arten wird sich nicht verschlechtern. 10 Fazit Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen und der CEF-Maßnahmen keine Schädigungen und Störungen der lokalen Populationen der europarechtlich geschützten Arten zu erwarten sind. Insgesamt stellt sich das untersuchte Pipeline-Trassenteilstück als heterogener Waldtyp dar, der sowohl Altholz- als auch mittelalte und jüngere Gehölzbestände beherbergt, sowie teilweise eine ausgeprägte Strauchschicht (v.a. auf der Autobahnböschung). Vor allem für Höhlenbrüter essenzielle Habitatelemente wie Baumhöhlen und Totholzstrukturen konnten festgestellt werden, sind jedoch auch in den Waldbereichen im weiteren Umfeld vorhanden, so dass die entsprechenden Arten dorthin ausweichen können. 11 Eine Bedeutung besitzt der Trassenbereich weiterhin für Greifvogelarten, da v.a. in den Lärchenbeständen Horste vorhanden sind. Auch diesbezüglich können die Arten jedoch auf die umliegenden Waldbereiche zur Brut ausweichen, da dort weitere Horste/Großnester („Wechselhorste“) und Krähennestern existieren. Bezogen auf die Fledermausarten kann durch das Einhalten des Zeitfensters für die Rodung und durch die CEF-Maßnahmen ein Eintreten der Zugriffsverbote vermieden werden. Auch hier stehen in den angrenzenden Waldbereichen ausreichende Strukturen zur Verfügung. Es zeigt sich der Widerspruch im Hinblick auf die artenschutzbezogenen Darstellungen, stellen sich doch neue Schneisen um Wald zunächst einmal unter dem vorgenannten Gesichtspunkt zunächst als nicht unproblematisch dar. Andererseits erhöhen sie die Strukturvielfalt zum Nutzen vieler Arten (bspw. Fledermäuse). Außerdem stellen diese Bereiche gerade auch im Übergang zum Offenland Sonderstandorte dar, die für bestimmte Arten besonders bedeutsam sind. Insgesamt bieten die Biotopstrukturen Lebensraum für viele ubiquitäre Arten. Diese sind allerdings aufgrund ihrer nicht so eng begrenzten Lebensraumansprüche, ihrer Anpassungsfähigkeit sowie ihres landes- und bundesweit häufigen Auftretens nicht bedroht, dass heißt, es ist nicht mit einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Populationen zu rechnen. 12 11 Anhang 13