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Beschlussvorlage Rat.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
31.12.14, 01:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:36

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 1842/2014 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle IV/400/5 Beschlussvorlage 27.06.2014 zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Berufung von sachkundigen Einwohnern als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Ergänzung zu 0713/2014, TOP 1.3.2) Beschlussorgan Rat Gremium Rat Datum 01.07.2014 Beschluss: Der Rat beschließt über das in seiner Sitzung am 24.06.2014 hinaus beschlossene Kontingent die Bestellung der nachfolgend benannten Personen als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen: Für die Katholische Kirche: Herrn Michael Bold, In der Kanne 6, 51105 Köln Ein stellvertretendes beratendes Mitglied wird zu einem späteren Zeitpunkt benannt. Für die Evangelische Kirche: Frau Konrektorin Beate Habets, Gemeinschaftsgrundschule Honschaftsstraße 312, 51061 Köln – Höhenhaus Als ständiges stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme wird berufen: Frau Schulreferentin Utta Brauweiler-Fuhr, Schulreferat, Kartäusergasse 9, 50679 Köln Für die Synagogen-Gemeinde Köln: Herrn Dr. Felix Schotland, stellvertr. Vorsitzender der Gemeindevertretung der Synagogen-Gemeinde Köln An der Ronne 64, 50859 Köln Als ständiges stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme wird berufen: Frau Bettina Levy, Weyerstraße 54, 50676 Köln Für die Stadt-Schulpflegschaft: Herr Ulrich Trapp, Peter-Warnecke-Weg 25a, 51061 Köln Ein stellvertretendes beratendes Mitglied wird nach der Zusammensetzung der Stadtschulpflegschaft im neuen Schuljahr benannt. Für die BezirksschülerInnenvertretung Köln: Ein beratendes Mitglied sowie ein/e Stellvertreter/in werden zu einem späteren Zeitpunkt benannt. Die Benennungsrechte gemäß §§ 22 Absatz 10; 23a Absatz 3 und 23b Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NW ist je ein/e von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte/r Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. In der Vergangenheit bestand in Köln in analoger Anwendung dieser Vorschrift die Praxis, auch ein Mitglied der Synagogen-Gemeinde einzuladen. Der Rat kann gemäß § 21 Absatz 1 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 58 GO sachkundige Personen als Mitglieder in den Ausschüssen bestellen. Nach § 21 Absatz 2 der Hauptsatzung können Ausschüsse Sachverständige und Vertreterinnen/Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen zuziehen. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden die Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft und ein/e Vertreter/in der BezirksschülerInnenvertretung zu den Beratungen hinzugezogen. Die Bestellung dieser Personengruppen hat sich bewährt und wird von der Verwaltung deshalb auch für die neue Wahlperiode empfohlen.