Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
31.12.14, 01:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1842/2014
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/400/5
Beschlussvorlage
27.06.2014
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Berufung von sachkundigen Einwohnern als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den
Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Ergänzung zu 0713/2014, TOP 1.3.2)
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Rat
Datum
01.07.2014
Beschluss:
Der Rat beschließt über das in seiner Sitzung am 24.06.2014 hinaus beschlossene Kontingent die
Bestellung der nachfolgend benannten Personen als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in
den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen:
Für die Katholische Kirche: Herrn Michael Bold,
In der Kanne 6, 51105 Köln
Ein stellvertretendes beratendes Mitglied wird zu einem späteren Zeitpunkt benannt.
Für die Evangelische Kirche: Frau Konrektorin Beate Habets,
Gemeinschaftsgrundschule Honschaftsstraße 312,
51061 Köln – Höhenhaus
Als ständiges stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme wird berufen:
Frau Schulreferentin Utta Brauweiler-Fuhr,
Schulreferat, Kartäusergasse 9, 50679 Köln
Für die Synagogen-Gemeinde Köln: Herrn Dr. Felix Schotland,
stellvertr. Vorsitzender der Gemeindevertretung der
Synagogen-Gemeinde Köln
An der Ronne 64, 50859 Köln
Als ständiges stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme wird berufen:
Frau Bettina Levy,
Weyerstraße 54, 50676 Köln
Für die Stadt-Schulpflegschaft: Herr Ulrich Trapp,
Peter-Warnecke-Weg 25a, 51061 Köln
Ein stellvertretendes beratendes Mitglied wird nach der Zusammensetzung der Stadtschulpflegschaft
im neuen Schuljahr benannt.
Für die BezirksschülerInnenvertretung Köln: Ein beratendes Mitglied sowie ein/e Stellvertreter/in
werden zu einem späteren Zeitpunkt benannt.
Die Benennungsrechte gemäß §§ 22 Absatz 10; 23a Absatz 3 und 23b Absatz 3 der Hauptsatzung
der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NW ist je ein/e von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte/r Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. In der Vergangenheit bestand in Köln in analoger Anwendung dieser Vorschrift
die Praxis, auch ein Mitglied der Synagogen-Gemeinde einzuladen.
Der Rat kann gemäß § 21 Absatz 1 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 58 GO sachkundige Personen als Mitglieder in den Ausschüssen bestellen.
Nach § 21 Absatz 2 der Hauptsatzung können Ausschüsse Sachverständige und Vertreterinnen/Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen
werden, zu den Beratungen zuziehen. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden die Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft und ein/e Vertreter/in der BezirksschülerInnenvertretung zu den
Beratungen hinzugezogen.
Die Bestellung dieser Personengruppen hat sich bewährt und wird von der Verwaltung deshalb auch
für die neue Wahlperiode empfohlen.