Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Stellungnahme zu einem Antrag (BV).pdf
Größe
28 kB
Erstellt
31.12.14, 01:48
Aktualisiert
27.01.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
0436/2014
Dezernat, Dienststelle
VI/670/31
Stellungnahme zu einem Antrag
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Datum
10.03.2014
Beschluss der Bezirksvertretung 3 vom 14.11.2013 - Aufstellung weiterer Ruhebänke und
Schaffung weiterer barrierefreier sanitärer Einrichtungen auf dem Friedhof Melaten (Antrag der
FDP-Fraktion) - AN/1289/2013
Der Beschluss lautet:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Friedhof Melaten zu den derzeit vorhandenen ca.
70 Ruhebänken noch weitere aufgestellt werden können. Auch ist zu prüfen, ob weitere barrierefreie
sanitäre Einrichtungen geschaffen werden können.
Antwort der Verwaltung:
Der Friedhof Melaten ist bereits jetzt ausreichend mit Ruhebänken ausgestattet, so dass kein akuter
Bedarf besteht, weitere Sitzbänke aus Gebührenmitteln zu beschaffen und aufzustellen. Hinzukommt
dass,aufgrund der Zusammenarbeit von Stadt Köln und Kölner Grün Stiftung pro Jahr etwa 10 zusätzliche Bänke, finanziert aus Sponsorenmitteln, auf dem Friedhof Melaten aufgestellt werden.
Die Stadt Köln und die Kölner Grün Stiftung nehmen daher gerne neue Angebote von Sponsoren zur
Finanzierung zusätzlicher Ruhebänke an. Ansprechpartnerin dafür ist bei der Kölner Grün Stiftung
Frau Beatrice Bülter (Vorstand); Rufnummer 0221-400 84 321, E-Mail: b.buelter@koelner-gruen.de.
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat bei der Besichtigung des Friedhofs Melaten festgestellt,
dass es innerhalb der bestehenden Toilettenanlagen keine Möglichkeit zur Errichtung weiterer barrierefreier Sanitäranlagen gibt.
Die Toilettenanlage an der Piusstraße ist bereits für beide Geschlechter barrierefrei nutzbar eingerichtet.
Der Friedhofsverwaltung liegen keine Beschwerden von Friedhofsbesuchern und -besucherinnen vor,
die einen Mangel an barrierefreien Sanitäranlagen beklagen. Das bestehende Angebot wird insofern
als ausreichend betrachtet. Die Errichtung neuer Aufbauten zur Schaffung weiterer sanitärer Einrichtungen aus Gebührenmitteln wird angesichts der Kosten bzw. der schon vorhandenen Anlagen nicht
für notwendig erachtet.