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Stellungnahme zu einem Antrag (BV).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Stellungnahme zu einem Antrag (BV).pdf
Größe
28 kB
Erstellt
31.12.14, 01:48
Aktualisiert
27.01.18, 12:01

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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlagen-Nummer 0436/2014 Dezernat, Dienststelle VI/670/31 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Datum 10.03.2014 Beschluss der Bezirksvertretung 3 vom 14.11.2013 - Aufstellung weiterer Ruhebänke und Schaffung weiterer barrierefreier sanitärer Einrichtungen auf dem Friedhof Melaten (Antrag der FDP-Fraktion) - AN/1289/2013 Der Beschluss lautet: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Friedhof Melaten zu den derzeit vorhandenen ca. 70 Ruhebänken noch weitere aufgestellt werden können. Auch ist zu prüfen, ob weitere barrierefreie sanitäre Einrichtungen geschaffen werden können. Antwort der Verwaltung: Der Friedhof Melaten ist bereits jetzt ausreichend mit Ruhebänken ausgestattet, so dass kein akuter Bedarf besteht, weitere Sitzbänke aus Gebührenmitteln zu beschaffen und aufzustellen. Hinzukommt dass,aufgrund der Zusammenarbeit von Stadt Köln und Kölner Grün Stiftung pro Jahr etwa 10 zusätzliche Bänke, finanziert aus Sponsorenmitteln, auf dem Friedhof Melaten aufgestellt werden. Die Stadt Köln und die Kölner Grün Stiftung nehmen daher gerne neue Angebote von Sponsoren zur Finanzierung zusätzlicher Ruhebänke an. Ansprechpartnerin dafür ist bei der Kölner Grün Stiftung Frau Beatrice Bülter (Vorstand); Rufnummer 0221-400 84 321, E-Mail: b.buelter@koelner-gruen.de. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat bei der Besichtigung des Friedhofs Melaten festgestellt, dass es innerhalb der bestehenden Toilettenanlagen keine Möglichkeit zur Errichtung weiterer barrierefreier Sanitäranlagen gibt. Die Toilettenanlage an der Piusstraße ist bereits für beide Geschlechter barrierefrei nutzbar eingerichtet. Der Friedhofsverwaltung liegen keine Beschwerden von Friedhofsbesuchern und -besucherinnen vor, die einen Mangel an barrierefreien Sanitäranlagen beklagen. Das bestehende Angebot wird insofern als ausreichend betrachtet. Die Errichtung neuer Aufbauten zur Schaffung weiterer sanitärer Einrichtungen aus Gebührenmitteln wird angesichts der Kosten bzw. der schon vorhandenen Anlagen nicht für notwendig erachtet.