Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
31.12.14, 02:02
Aktualisiert
27.01.18, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
0477/2014
Der Oberbürgermeister
Dezernat, Dienststelle
VI/61
Freigabedatum
13.03.2014
611/2 schü ma
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den BebauungsplanEntwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69445/02
Arbeitstitel: Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus in Köln-Deutz
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
27.03.2014
Stadtentwicklungsausschuss
03.04.2014
Rat
08.04.2014
Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer
69445/02 für einen Teil des Flurstücks 2436 (Flur 34, Gemarkung 054972) –Arbeitstitel: Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus in Köln-Deutz– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2.
den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 69445/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Alternative: keine
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
Das Plangebiet (Gebiet südlich der Alarichstraße (Teil des Flurstücks 2436, Flur 34, Gemarkung
054972) in Köln-Deutz) ist Teil des Geländes des Eduardus Krankenhauses. Es befindet sich heute
ein Besucherparkplatz darauf. Aufgrund der unzureichenden Anzahl an Besucherparkplätzen soll der
Parkplatz mit einem Parkhaus bebaut werden.
Mit Schreiben vom 07.07.2010 hat die JG Gruppe, Eduardus-Krankenhaus gGmbH, vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Holger Grießbach, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens
gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses an der Alarichstraße. Das Verfahren wird in Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen für die
Durchführung des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt – Vorhaben der Innenentwicklung, Grundfläche weniger als 20 000 m², kein umweltverträglichkeitspflichtiges Vorhaben.
Für den Planbereich besteht kein Bebauungsplan; der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als
Gemeinbedarfsfläche - Krankenhaus dar.
Durch den VEP können zusätzliche Besucher- und Mitarbeiterstellplätze angeboten und so der Parksuchverkehr in den anliegenden Straßen vermindert werden. Geplant ist die Errichtung eines Parkhauses mit circa 125 Stellplätzen. Die Höhe des Gebäudes orientiert sich an der Nachbarbebauung.
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 die Einleitung des Verfahrens und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Das
Planungskonzept wurde bei einer Abendveranstaltung am 15.02.2011 der Öffentlichkeit vorgestellt,
bis zum 01.03.2011 konnten schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Gleichzeitig wurden die
Behörden und Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten (frühzeitige Behördenbeteiligung).
3
Der StEA hat in seiner Sitzung am 17.11.2011 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Vorhabenträgerin aufzufordern, einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.02.2011 sowie der Stellungnahmen der Verwaltung zu
den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auszuarbeiten.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden vom 13.02.2013 bis zum 20.03.2013 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes, die der StEA in seiner Sitzung am
11.07.2013 beschlossen hat, fand in der Zeit vom 12.09.2013 bis 11.10.2013 statt. Während der
Offenlage wurden Stellungnahmen vorgelegt, die in der Anlage 3 dargestellt und bewertet werden. Es wurden keine Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs vorgenommen.
Vorberatungen
Aufstellungsbeschluss (2986/2010)
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) 09.09.2011
Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) 23.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) 30.09.2011
einstimmig zugestimmt
mehrheitlich zugestimmt
einstimmig zugestimmt
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 20.10.2010.
Vorgabenbeschluss (4081/2011)
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) 17.11.2011
einstimmig zugestimmt
Offenlagebeschluss (1527/2013)
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) 13.06.2013
Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) 11.07.2013
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) 11.07.2013
einstimmig zugestimmt
mehrheitlich zugestimmt
einstimmig zugestimmt
Anlagen
1
Übersichtsplan
2
Darstellung und Bewertung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich
eingegangenen Stellungnahmen
3
Darstellung und Bewertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen
4
Begründung nach § 9 Absatz 8 BauGB (Satzungsbegründung)
5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 67457/08 (Verkleinerung)
6
Textliche Festsetzungen