Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3 Gutachten Bauphysiker.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
31.12.14, 02:04
Aktualisiert
27.01.18, 20:50
Stichworte
Inhalt der Datei
knp.bauphysik
Bauakustik, Wärmeschutz und innovative Energienutzung, Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 3
knp.bauphysik GmbH · Lichtstraße 26 - 28 · 50825 Köln
Stadt Köln - Amt für Gebäudewirtschaft Herr Metin Ük
Willy - Brandt - Platz 2
D - 50679 Köln
Per EMail: metin.uek@stadt-koeln.de
Neubau Naturwissenschafts-Haus Gesamtschule Holweide
Entscheidungsvorlage energetischer Standard
Köln, den 21.11.13
Sehr geehrter Herr Ük,
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Planungsprozesses sind wir gebeten worden eine Gegenüberstellung der
unterschiedlichen energetischen Varianten aufzustellen, anhand dessen Sie entscheiden
können in welchem Standard das Gebäude ausgerüstet wird. In diesem Zusammenhang
haben wir mit Schreiben vom 14.11.13 den Architekten eine bauliche Ausführung der
Gebäudehülle in 3 Varianten zugesandt (siehe Anlage). Sie erhalten hierzu die nachfolgende Erläuterung:
Es wurde unterschieden in die Varianten:
1. Energieeinsparverordnung 2014
2. Referenzgebäude Stadt Köln
3. Passivhaus
Die gültige Energieeinsparverordnung ist als energetischer Mindeststandard bindend und damit zwingend einzuhalten. Hinzu kommen die Anforderungen aus
dem erneuerbaren Wärmeenergiengesetz (EEWärmeG). Letzteres erfordert den
Sachverständige für Schäden an
Gebäuden, öffentlich bestellt und
vereidigt, IHK Köln
Einsatz von regenerativ erzeugten Energien, die bei öffentlichen Gebäuden gegen-
staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz
über privaten Gebäuden verstärkt eingesetzt werden müssen.
Zertifizierte Passivhausplaner
Weitergehend wird im Rahmen der Europäischen Richtlinie (2010/31/EU) ab 2019
Anlagenplaner erneuerbare Energien
für die Gesamteffizienz von Gebäuden, die von Behörden als Eigentümer genutzt
werden, ein Niedrigstenergiehausstandard gefordert. Diese bislang nicht weitergehend spezifizierte Begrifflichkeit soll die Energieaufwendungen für Neubauten
ab dem nächsten Jahrzehnt auf ein Mindestmaß begrenzen.
Geschäftsführender Gesellschafter
Dipl. Ing. Markus Knelles
Prokurist
Dipl. Ing. Christoph Hämmerling
HRB 68220, AG Köln
Weitergehend sind Anforderungen an den sommerlicher Wärmeschutz zu beachten. Hier wurde eine Novellierung der DIN 4108 - 2 veröffentlicht, die Aus-
Lichtstraße 26 - 28
50825 Köln
wirkung auf die bauliche Ausführung haben kann und beachtet werden sollte.
Fon
Fax
0221 / 500635 - 0
0221 / 500635 - 20
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mail@knp-bauphysik.de
Neubau Naturwissenschafts-Haus Gesamtschule Holweide
Schreiben vom 21.11.13
Es ist zu erwarten, dass die dort aufgeführten Angaben mit Einführung der neuen Energieeinspar-
Anlage 3
verordnung Baurecht werden.
Aus den vor beschrieben Anforderungen heraus resultierend, empfehlen wir ein, aus baulicher Sicht
hochwertiges Gebäude zu erstellen. Dies bedeutet in unseren Augen die Ausführung der wärmetauschenden Gebäudehülle in Anlehnung an die Anforderungen eines Passivhauses mit U-Werten für
opake Bauteile von ca. 0,15 Watt/m²K. Abweichend von den Forderungen der Passivhausbauweise,
würden wir in Bezug auf transparente Bauteile vorschlagen, einen handelsüblichen, aber technisch
hochwertigen Fensterrahmen mit einem U-Wert von 1,3 bzw. 1,4 W/m²K sowie eine gute Dreischeibenverglasung mit einem U-Wert von 0,7 W /m²K zu verwenden. Die hier empfohlenen Abweichungen von den Qualitäten eines Passivhauses ergeben sich aufgrund des Erfordernisses einer angemessenen Wirtschaftlichkeit. Passivhauskonforme Fensteranlagen erfordern einen deutlich höheren
technischen und damit auch wirtschaftlichen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Energieeinsparungen steht. Formal kann damit der Nachweis des Passivhauses aller Voraussicht nach nicht erbracht werden.
Durch die vor beschriebene Bauweise wird der maximal zulässige Transmissionswärmeverlust gemäß Energieeinsparverordnung aller Voraussicht nach um mindestens 30% unterschritten, so dass
hierdurch automatisch die Anforderungen des erneuerbaren Wärmeenergiengesetzes (EEWärmeG)
für öffentliche Gebäude eingehalten wird.
Durch die gute bauliche Ausführung wäre man hinsichtlich der haustechnischen Anlage weitgehend
unabhängig von den baurechtlichen Anforderungen an die Begrenzung des Primärenergiebedarfs
und hätte hiermit deutlichen Entscheidungsspielraum.
Unabhängig hiervon ist eine Verbesserung der technischen Anlage auch zu einem späteren Zeitraum gut möglich, ohne wesentliche bauliche Veränderungen durchführen zu müssen. Weiterhin
wäre man bei der beschriebenen Ausführung der Gebäudehülle auch weitgehend unabhängig von
der Frage nach dem Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage, so dass hierfür als wesentliches
Entscheidungskriterium gesundheitliche und pädagogische Gründe bestehen.
Unsererseits wird jedoch eine mechanische Lüftungsanlage empfohlen, da neben der weitergehenden Reduktion des Primärenergiebedarfs aus einer Mehrzahl von bayrischen Studien hervorgeht, dass nach ca. 20 min. in einem Klassenraum die erforderlichen CO2-Werte überschritten
sind, was sich nachhaltig auf die Konzentrationsfähigkeit der Schüler auswirkt.
Weitergehendes Entscheidungskriterium für eine Lüftungsanlage kann der sommerliche Wärmeschutz gemäß der neuen Normenlage darstellen. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu einem außenliegenden Sonnenschutz Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, die die maximalen zulässigen
Innentemperaturen im Sommer sicherstellen. Dies kann zum einen durch den Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage geschehen, zum anderen ist eine Form von passiver Kühlung, z.B. Bauteiltemperierung möglich oder aber der zusätzliche Einsatz einer Sonnenschutzverglasung.
Wir bitten um zeitnahe Mitteilung über Ihre Entscheidung.
knp.bauphysik GmbH, Lichtstraße 26 - 28, 50825 Köln
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Schreiben vom 21.11.13
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3
Markus Knelles
Anlage: Mail 14.11.13 mit Varianten darstellen
\alwin.nelles@stadt-koeln.de
\niklas.bente@stadt-koeln.de
\info@plus-bauplanung.de
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