Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 3_Stellungnahmen_anonymisiert.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3_Stellungnahmen_anonymisiert.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
31.12.14, 02:05
Aktualisiert
27.01.18, 21:51

Inhalt der Datei

D 1 Anlage 3 An die Stadt Köln Bezirksrathaus Köln Ehrenfeld Bezirksbürgermeister Josef Wirges 50825 Ehrenfeld Per Fax: 0221 221-94310 Köln, den 21.05.2014 Einspruch 6. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbe-und Medienpark in Köln Ossendorf/Mischgebiet südlich IKEA" Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges, gegen die Änderung des Bebauungsplans erheben wir hiermit Einspruch. Wir schließen uns in unserem Einspruch den Ausführungen und Argumenten des Herrn mit Schreiben vom 19.05.2014 vollumfänglich an. Als weiteres Argument möchten wir auch auf die Gestaltungsrichtlinie hinweisen, die bei allen Besitzern der Einfamilienreihenhäuser der Käthe-Paulus-Straße Bestandteil des Kaufvertrages ist. ln dieser Richtlinie ist genauestens geregelt, wie die Außengestalltung unserer Häuser und des direkten Umfeldes auf unseren Grundstucken im Hinblick auf die direkte Von: Gesendet: An: Betreff: Mittwoch, 21. Mai 2014 21:21 Wirges, Josef Einspruch 6. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbe-und Medienpark in Köln Ossen-dorf/Mischgebiet südlich IKEA" Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Wirges, gegen die Änderung des Bebauungsplans erhebe ich hiermit Einspruch. Ich möchte mich der Argumentation einiger Nachbarn in den folgenden Punkten anschließen: In der Änderung ist die Höhe der die Wohnbebauung einrahmenden Gewerbebebauung nicht erkennbar. Diese sollte jedoch meiner Meinung nach keinesfalls die Höhe des Towers des Alten Flughafens Butzweilerhof überschreiten. Das Areal des Alten Flughafens steht bereits seit 1988 unter Denkmalschutz. Um die optische Wirkung des Baudenkmals nicht einzuengen und zu schmälern, sollten angrenzende Gebäude die Höhe des Flughafentowers nicht überschreiten und sich an der Höhe der bereits bestehenden Bebauung orientieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 25.04.2008 -2 S 120.07 dazu folgendes ausgeführt: "Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, durch Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, durch die Gestaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Flächen oder in anderer Weise nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Das bedeute zwar nicht, dass neue Bauten in der Umgebung eines Denkmals völlig an dieses anzupassen wären und ihre Errichtung unterbleiben müsste, wenn dies nicht möglich oder gewährleistet ist. Neu hinzutretende bauliche Anlagen müssten sich dann aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpere." Als Nachbarn wünschen wir uns auch in der näheren Umgebung eine Bebauung, die einen harmonischen Rahmen bildet und den jungen Stadtteil Am Butzweilerhof nicht optisch erschlägt. Wir bitten daher nachdrücklich darum, die Höhe der umgebenden Bebauung im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans mit Rücksicht auf das Baudenkmal "Alter Flughafen" und die angrenzende Wohnbebauung klar zu begrenzen. Mit freundlichen Grüßen 1 Von: Gesendet: An: Betreff: Mittwoch, 21. Mai 2014 15:31 Wirges, Josef Stellungnahme 6.Änderung Bebauungsplan 6250/04, frühzeitige Beteiligung. Guten Tag Herr Wirges, Vor dem endgültigen Aushang der 6. Änderung des Bebauungsplanes 6259/04 möchte ich folgendes zu Bedenken geben. Die geplanten Wohn- und Gewerbegebäude sollten auf keinen Fall den Tower des denkmalgeschützten Flughafens überragen. Die Gebäude werden in unmittelbarer Nähe der alten Flughafengebäude errichtet werden und somit die Umgebung des Denkmales wesentlich mitbestimmen. Positiv zu bemerken ist, dass Kita und Praxen, hoffentlich Arztpraxen, vorgesehen sind. Darauf sollte keineswegs verzichtet werden. Ein grosses Anliegen, das seit Beginn der Bebauung bei Anwohnern besteht, ist das Vorhandensein mindestens eines Lebensmittelvollversorgers. Die nächsten Vollversarger sind in Longerich, Venloer Strasse und Ossendorfer Strasse in Nähe der lltisstrasse. Dies sind 4 Stationen mit der Linie 5. Langerich und Venloer Strasse sind nicht direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Stattdessen sind gleich 3 Discounter näher gelegen als oben erwähnte Vollversorger. Aldi in der Robert-PertheiStr., Aldi in der Mathias-Brüggen- Str. im Bau befindlich und Lid! in der Rochusstr. ln der Hoffnung, dass Sie sich für diese Anregungen einsetzten werden verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Stiftung Butzweilerhof Köln, Butzweilerstraße 35- 39, Gebäude I, 50829 Köln An die Stadt Köln Einganc_ 20. Mai Bezirksrathaus Köln Ehrenfeld z.Hd. von Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloerstr. Köln Köln, den 19.05.2014 Bebauungsplan "Gewerbe-und Medienpark in Köln Ossendorf/Mischgebiet südlich IKEA, 6. Änderung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges, die Stiftung Butzweilerhof erhebt hiermit Einspruch gegen den Bebauungsplan mit folgenden Begründungen: 1. Der gesamte Gebäudekomplex des "Alten Flughafens Butzweilerhof" steht seit 1988 unter Denkmalschutz. 2. Die geplante Bebauung mit sechsgeschossigen, frei stehenden Stadtvillen und den Gewerbekomplexen entlang der geschwungenen Butzweilerhofallee ist für das gegenüberliegende geschützte Denkmal "Alter Flughafen Butzweilerhof" zu massiv und engt die denkmalgeschützten Gebäude optisch ein. 3. Gegenüber des Flugaufsichtsturms ist ein siebenstöckiges Gebäude vorgesehen, das die Höhe des Flugaufsichtsturms überragen wird. Damit geht, selbst wenn die neue Bebauung der Höhe des Flugaufsichtsturmes entsprechen würde, die Wirkung eines Flugaufsichtsturms, als "Wahrzeichen" eines Flughafens, auch wenn dieser nicht mehr in Betrieb ist, völlig verloren. 4. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 25.04.2008 -2 S 120.07 in seiner Entscheidung/Begründung ausgeführt: " Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, durch Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, durch die Gestaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Flächen oder in anderer Weise nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Das bedeute zwar nicht, dass neue Bauten in der Umgebung eines Denkmals völlig an dieses anzupassen wären und ihre Errichtung unterbleiben müsste, wenn dies nicht möglich oder gewährleistet ist. Neu hinzutretende bauliche Anlagen müssten sich dann aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, Stiftung Butzweilerhof Köln, Butzweilerstraße '35- 39, Gebäude I, 50829- Köln. • Vorstand: Dr. Edgar Mayer. Hans Fleck. Beate Becker-Korb • Büro- Telefon 02 21/59 35 38, Telefax 02 21/5 95.22 29 • Ausstellung- Telefon 02 211 16 84 79 80 • Telefax 02 21/16 84 39 17 • E-Mail info@butzweilerhof.de • www.butzweilerhof.de Spendenkonto: Sparkasse KölnBonn, Konto 40 .00 22 22, BLZ 370. 50 I 98, Steuer-Nr. 5217/5962/0702 verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpere." Vielleicht könnten diese Ausführung in die Überlegungen mit einbezogen werden, oder aber auch das DSCHG NRW beachtet werden, das in§ 2 Abs. 3 Satz 2 ausführt, dass die engere Umgebung zum Denkmalbereich gehört, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist. Nach§ 9 Abs. 1 Buchst. c DSCHG NRW bedarf es der Erlaubnis, wer in der engeren Umgebung von Baudenkmälern .. Anlagen errichtet •. , wenn hierdurch das Erscheinungsbild eines Denkmals beeinträchtigt wird. 5. 6. Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und eines denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes erwarten wir eine verträgliche Lösung der angrenzenden Bebauung direkt gegenüber, wie auf der anderen Seite des Flughafens mit dem Butzweilerbogen ( 4 Etagen plus Staffel ) erfolgreich und harmonisch bereits umgesetzt. Die bereits bestehende Bebauung in der Nachbarschaft überschreitet an keiner Stelle 4 Etagen plus Staffel. Beate Becker-Korb Vorstand der Stiftung Butzweilerhof 22/05/2014 17:55 An die Stadt Köln Bezirksrathaus Köln Ehrenfeld Bezirksbürgermeister Josef Wirges 50825 Köln-Ehrenfeld I per Fax 0221 I 221-94310 Köln, 22.05.2014 Stellungnahme gern. frühzeitiger Beteiligung nach§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 6. Änderung des Bebauungsplans 6250/04 "Gewerbe-und Medienpark in Köln Ossendorf/Mischgebiet südlich IKEA" Sehr geehrter Herr Wirges, die geplante Bebauung in der Nähe des Flugaufsichtsturms des alten Flughafens Butzweilerhof erscheint uns zu hoch.ln unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten Gebäudes, welches ca. 18 Meter hoch ist, sollen sechsstöckige Wohngebäude, die rd. 2 Meter höher als das Baudenkmal sind, errichtet werden. Wir sind der Ansicht, dass die neuen Gebäude maximal die Höhe des Towers erreichen und somit höchstens fünfgeschössig sein sollten, da andernfalls die Bebauung entlang der geschwungenen Butzweilerhofallee, die die Höhe des Flugaufsichtsturms und auch die Höhe des gegenüber liegenden Butzweiler Bogens übertrifft, für das geschützte Denkmal "Alter Flughafen Butzweilerhof" zu massiv wäre und die denkmalgeschützten Gebäude optisch einengen würde. Die Wirkung des Flugaufsichtsturms ginge verloren. Seite 1 von 2 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 25.04.2008 -2 S 120.07 dazu folgendes ausgeführt: "Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, durch Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, durch die Gestaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Flächen oder in anderer Weise nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Das bedeute zwar nicht, dass neue Bauten in der Umgebung eines Denkmals völlig an dieses anzupassen wären und ihre Errichtung unterbleiben müsste, wenn dies nicht möglich oder gewährleistet ist. Neu hinzutretende bauliche Anlagen müssten sich dann aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpere". Die bereits bestehende Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft (lkea, Butzweiler Bogen, Netcologne, Sparkasse, Butzweiler Stern) überschreitet an keiner Stelle 4 Etagen plus Staffel, die westlich flankierende Bebauung" Butzweiler Bogen" wurde im Sinne des Denkmalschutzes harmonisch umgesetzt. Ansonsten begrüßen wir die wohnwirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung unseres "Veedels" und verbleiben mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2