Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3_Stellungnahmen_anonymisiert.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
31.12.14, 02:05
Aktualisiert
27.01.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
D 1
Anlage 3
An die Stadt Köln
Bezirksrathaus Köln Ehrenfeld
Bezirksbürgermeister Josef Wirges
50825 Ehrenfeld
Per Fax: 0221 221-94310
Köln, den 21.05.2014
Einspruch
6. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbe-und Medienpark in Köln Ossendorf/Mischgebiet südlich IKEA"
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges,
gegen die Änderung des Bebauungsplans erheben wir hiermit Einspruch.
Wir schließen uns in unserem Einspruch den Ausführungen und Argumenten des Herrn
mit Schreiben vom 19.05.2014 vollumfänglich an. Als weiteres Argument möchten wir auch auf die Gestaltungsrichtlinie hinweisen,
die bei allen Besitzern der Einfamilienreihenhäuser der Käthe-Paulus-Straße Bestandteil des
Kaufvertrages ist. ln dieser Richtlinie ist genauestens geregelt, wie die Außengestalltung unserer Häuser und des direkten Umfeldes auf unseren Grundstucken im Hinblick auf die direkte
Von:
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Mittwoch, 21. Mai 2014 21:21
Wirges, Josef
Einspruch 6. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbe-und Medienpark in
Köln Ossen-dorf/Mischgebiet südlich IKEA"
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Wirges,
gegen die Änderung des Bebauungsplans erhebe ich hiermit Einspruch.
Ich möchte mich der Argumentation einiger Nachbarn in den folgenden Punkten anschließen:
In der Änderung ist die Höhe der die Wohnbebauung einrahmenden Gewerbebebauung nicht erkennbar. Diese
sollte jedoch meiner Meinung nach keinesfalls die Höhe des Towers des Alten Flughafens Butzweilerhof
überschreiten. Das Areal des Alten Flughafens steht bereits seit 1988 unter Denkmalschutz.
Um die optische Wirkung des Baudenkmals nicht einzuengen und zu schmälern, sollten angrenzende Gebäude die
Höhe des Flughafentowers nicht überschreiten und sich an der Höhe der bereits bestehenden Bebauung
orientieren.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 25.04.2008 -2 S 120.07 dazu
folgendes ausgeführt: "Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen
Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, durch Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, durch die
Gestaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Flächen oder in anderer Weise nicht so verändert werden,
dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Das bedeute zwar
nicht, dass neue Bauten in der Umgebung eines Denkmals völlig an dieses anzupassen wären und ihre Errichtung
unterbleiben müsste, wenn dies nicht möglich oder gewährleistet ist. Neu hinzutretende bauliche Anlagen müssten
sich dann aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam
erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche
dieses Denkmal verkörpere."
Als Nachbarn wünschen wir uns auch in der näheren Umgebung eine Bebauung, die einen harmonischen Rahmen
bildet und den jungen Stadtteil Am Butzweilerhof nicht optisch erschlägt.
Wir bitten daher nachdrücklich darum, die Höhe der umgebenden Bebauung im Rahmen der Änderung des
Bebauungsplans mit Rücksicht auf das Baudenkmal "Alter Flughafen" und die angrenzende Wohnbebauung klar zu
begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
1
Von:
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Betreff:
Mittwoch, 21. Mai 2014 15:31
Wirges, Josef
Stellungnahme 6.Änderung Bebauungsplan 6250/04, frühzeitige
Beteiligung.
Guten Tag Herr Wirges,
Vor dem endgültigen Aushang der 6. Änderung des Bebauungsplanes 6259/04 möchte ich folgendes zu
Bedenken geben.
Die geplanten Wohn- und Gewerbegebäude sollten auf keinen Fall den Tower des denkmalgeschützten
Flughafens überragen. Die Gebäude werden in unmittelbarer Nähe der alten Flughafengebäude errichtet
werden und somit die Umgebung des Denkmales wesentlich mitbestimmen.
Positiv zu bemerken ist, dass Kita und Praxen, hoffentlich Arztpraxen, vorgesehen sind. Darauf sollte
keineswegs verzichtet werden.
Ein grosses Anliegen, das seit Beginn der Bebauung bei Anwohnern besteht, ist das Vorhandensein
mindestens eines Lebensmittelvollversorgers. Die nächsten Vollversarger sind in Longerich, Venloer Strasse
und Ossendorfer Strasse in Nähe der lltisstrasse. Dies sind 4 Stationen mit der Linie 5. Langerich und Venloer
Strasse sind nicht direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Stattdessen sind gleich 3 Discounter näher gelegen als oben erwähnte Vollversorger. Aldi in der Robert-PertheiStr., Aldi in der Mathias-Brüggen- Str. im Bau befindlich und Lid! in der Rochusstr.
ln der Hoffnung, dass Sie sich für diese Anregungen einsetzten werden verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Stiftung Butzweilerhof Köln, Butzweilerstraße 35- 39, Gebäude I, 50829 Köln
An die Stadt Köln
Einganc_
20. Mai
Bezirksrathaus Köln Ehrenfeld
z.Hd. von Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges
Venloerstr.
Köln
Köln, den 19.05.2014
Bebauungsplan
"Gewerbe-und Medienpark in Köln Ossendorf/Mischgebiet südlich IKEA,
6. Änderung
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges,
die Stiftung Butzweilerhof erhebt hiermit Einspruch gegen den Bebauungsplan mit folgenden
Begründungen:
1. Der gesamte Gebäudekomplex des "Alten Flughafens Butzweilerhof" steht seit 1988
unter Denkmalschutz.
2. Die geplante Bebauung mit sechsgeschossigen, frei stehenden Stadtvillen und den
Gewerbekomplexen entlang der geschwungenen Butzweilerhofallee ist für das
gegenüberliegende geschützte Denkmal "Alter Flughafen Butzweilerhof" zu massiv und
engt die denkmalgeschützten Gebäude optisch ein.
3. Gegenüber des Flugaufsichtsturms ist ein siebenstöckiges Gebäude vorgesehen, das die
Höhe des Flugaufsichtsturms überragen wird. Damit geht, selbst wenn die neue
Bebauung der Höhe des Flugaufsichtsturmes entsprechen würde, die Wirkung eines
Flugaufsichtsturms, als "Wahrzeichen" eines Flughafens, auch wenn dieser nicht mehr
in Betrieb ist, völlig verloren.
4. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom
25.04.2008 -2 S 120.07 in seiner Entscheidung/Begründung ausgeführt: " Danach darf
die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild
von prägender Bedeutung ist, durch Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, durch
die Gestaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Flächen oder in anderer Weise
nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals
wesentlich beeinträchtigt werden. Das bedeute zwar nicht, dass neue Bauten in der
Umgebung eines Denkmals völlig an dieses anzupassen wären und ihre Errichtung
unterbleiben müsste, wenn dies nicht möglich oder gewährleistet ist. Neu
hinzutretende bauliche Anlagen müssten sich dann aber an dem Maßstab messen
lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken,
Stiftung Butzweilerhof Köln, Butzweilerstraße '35- 39, Gebäude I, 50829- Köln. • Vorstand: Dr. Edgar Mayer. Hans Fleck.
Beate Becker-Korb • Büro- Telefon 02 21/59 35 38, Telefax 02 21/5 95.22 29 • Ausstellung- Telefon 02 211 16 84 79 80 •
Telefax 02 21/16 84 39 17 • E-Mail info@butzweilerhof.de • www.butzweilerhof.de
Spendenkonto: Sparkasse KölnBonn, Konto 40 .00 22 22, BLZ 370. 50 I 98, Steuer-Nr. 5217/5962/0702
verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht
lassen, welche dieses Denkmal verkörpere."
Vielleicht könnten diese Ausführung in die Überlegungen mit einbezogen werden, oder
aber auch das DSCHG NRW beachtet werden, das in§ 2 Abs. 3 Satz 2 ausführt, dass die
engere Umgebung zum Denkmalbereich gehört, sofern sie für deren Erscheinungsbild
bedeutend ist. Nach§ 9 Abs. 1 Buchst. c DSCHG NRW bedarf es der Erlaubnis, wer in der
engeren Umgebung von Baudenkmälern .. Anlagen errichtet •. , wenn hierdurch das
Erscheinungsbild eines Denkmals beeinträchtigt wird.
5.
6.
Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und eines denkmalrechtlichen
Umgebungsschutzes erwarten wir eine verträgliche Lösung der angrenzenden
Bebauung direkt gegenüber, wie auf der anderen Seite des Flughafens mit dem
Butzweilerbogen ( 4 Etagen plus Staffel ) erfolgreich und harmonisch bereits umgesetzt.
Die bereits bestehende Bebauung in der Nachbarschaft überschreitet an keiner Stelle 4
Etagen plus Staffel.
Beate Becker-Korb
Vorstand der Stiftung Butzweilerhof
22/05/2014 17:55
An die Stadt Köln
Bezirksrathaus Köln Ehrenfeld
Bezirksbürgermeister Josef Wirges
50825 Köln-Ehrenfeld
I per Fax 0221 I
221-94310
Köln, 22.05.2014
Stellungnahme gern. frühzeitiger Beteiligung nach§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 6.
Änderung des Bebauungsplans 6250/04 "Gewerbe-und Medienpark in Köln
Ossendorf/Mischgebiet südlich IKEA"
Sehr geehrter Herr Wirges,
die geplante Bebauung in der Nähe des Flugaufsichtsturms des alten Flughafens
Butzweilerhof erscheint uns zu hoch.ln unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten
Gebäudes, welches ca. 18 Meter hoch ist, sollen sechsstöckige Wohngebäude, die rd. 2
Meter höher als das Baudenkmal sind, errichtet werden.
Wir sind der Ansicht, dass die neuen Gebäude maximal die Höhe des Towers erreichen und
somit höchstens fünfgeschössig sein sollten, da andernfalls die Bebauung entlang der
geschwungenen Butzweilerhofallee, die die Höhe des Flugaufsichtsturms und auch die Höhe
des gegenüber liegenden Butzweiler Bogens übertrifft, für das geschützte Denkmal "Alter
Flughafen Butzweilerhof" zu massiv wäre und die denkmalgeschützten Gebäude optisch
einengen würde. Die Wirkung des Flugaufsichtsturms ginge verloren.
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 25.04.2008 -2 S
120.07 dazu folgendes ausgeführt: "Danach darf die unmittelbare Umgebung eines
Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, durch
Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, durch die Gestaltung der unbebauten
öffentlichen und privaten Flächen oder in anderer Weise nicht so verändert werden, dass die
Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Das
bedeute zwar nicht, dass neue Bauten in der Umgebung eines Denkmals völlig an dieses
anzupassen wären und ihre Errichtung unterbleiben müsste, wenn dies nicht möglich oder
gewährleistet ist. Neu hinzutretende bauliche Anlagen müssten sich dann aber an dem
Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam
erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer
Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpere".
Die bereits bestehende Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft (lkea, Butzweiler
Bogen, Netcologne, Sparkasse, Butzweiler Stern) überschreitet an keiner Stelle 4 Etagen plus
Staffel, die westlich flankierende Bebauung" Butzweiler Bogen" wurde im Sinne des
Denkmalschutzes harmonisch umgesetzt.
Ansonsten begrüßen wir die wohnwirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung unseres
"Veedels" und verbleiben mit freundlichen Grüßen
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