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20140915_00_ Anlage 2, Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit dem LVR.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
20140915_00_ Anlage 2, Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit dem LVR.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
31.12.14, 03:35
Aktualisiert
29.01.18, 06:18

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Inhalt der Datei

Formatiert Kooperationsvereinbarung über Restaurierungsarbeiten zwischen der Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister, Historisches Archiv der Stadt Köln, Heumarkt 14, 50667 Köln - nachfolgend: HAStK und dem Landschaftsverband Rheinland, vertreten durch das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim - nachfolgend: LVR-AFZ - Vorbemerkung Durch den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 ist nahezu der gesamte Archivbestand aus über 1.200 Jahren Geschichte Kölns, des Rheinlandes und Mitteleuropas im Umfang von ca. 30.000 lfd. Regalmetern erheblich geschädigt worden. Nach Hochrechnungen von Experten sind für die Restaurierung der Archivalien ca. 6.300 Restauratorenarbeitsjahre zu veranschlagen. Der Aufwand für die Identifikation und die daran anschließende Ordnung des Materials wird ähnlich hoch eingeschätzt. Dieser erhebliche Aufwand kann nicht allein durch Fachkräfte des Historischen Archivs geleistet werden, sondern erfordert die Unterstützung von Kooperationspartnern. Das LVR-AFZ hat sich vor diesem Hintergrund schon früh bereit erklärt, dieses „Restaurierungsgroßprojekt“ im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und bestimmte Restaurierungsleistungen für das HAStK zu übernehmen. Um diese Zusammenarbeit auf eine gemeinsame verbindliche Grundlage zu stellen, schließen LVR-AFZ und HAStK im Bestreben einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nachfolgende Kooperationsvereinbarung. 1. Restaurierungsleistungen durch den LVR Das LVR-AFZ übernimmt im Rahmen der „Köln-Hilfe“ an seinem Standort PulheimBrauweiler für das HAStK die Restaurierung folgender infolge des Einsturzes des Historischen Archivs der Stadt Köln beschädigter Archivalien: • Archivalienfragmente aus der Nass- und Trockenbergung Die Restaurierung umfasst die Trockenreinigung, Befeuchtung und Glättung der Fragmente. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um diese Fragmente digitalisieren zu können und damit dauerhaft die Nutzung und Sicherung des Informationsgehalts dieser Objekte zu ermöglichen. Einzelheiten bezüglich der vom LVR-AFZ zu verwendenden Materialien und der einzusetzenden Verfahren/Methoden sowie der vorzunehmenden Dokumentation sind zwischen dem HAStK und dem LVR-AFZ abgestimmt und in Anlage 1 verbindlich festgehalten. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. 2. Transporte Das HAStK übernimmt Lieferung und Rücktransport der Archivalien. Damit für das HAStK eine ausreichende Vorlaufzeit besteht, ist das HAStK mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Transporttermin jeweils zu informieren 3. Aufwendungen Der LVR-AFZ trägt insbesondere folgende Aufwendungen : - - sämtliche Miet- und Nebenkosten für die, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag genutzten Räumlichkeiten sämtliche Kosten der Beschaffung, Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln, insbesondere auch von Dienst- und Schutzkleidung am Dienstort Brauweiler sämtliche Reisekosten der eingesetzten restauratorischen Fachkraft sämtliche Materialkosten Abgrenzung zum 2. Punkt ? sämtliche Kosten für die Transporte der Archivalien von Köln nach Brauweiler und zurück Verwaltungsoverheadkosten Das Historische Archiv der Stadt Köln erstattet dem LVR-AFZ die tatsächlich gezahlte Vergütung (inkl. der arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsabgaben) für 1 Papierrestauratorin EG 9, Stufe 2 TVöD 1 Restaurierungshelfer EG , 5, Stufe 2 TVöD 1 Restaurierungshelfer EG1, Stufe 2 TVöD Die Personalkosten betragen jährlich aktuell rd. 112.000,- € und werden entsprechend der tarifvertraglich vereinbarten Erhöhungen fortgeschrieben. Die Erstattung erfolgt für das laufende Kalenderjahr zu folgenden Zeitpunkten: I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal zum 15.04. zum 15.07. zum 15.10, zum 27.12. (einschließlich Dezember) auf schriftlichen Abruf und Nachweis durch den LVR. Die Zahlungen erfolgen auf Konto des LVR-AFZ bei …… 4 Laufzeit und Beendigung der Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung beginnt am 01.01.2015 und läuft zunächst bis zum 31.12.2016. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertragsverlängerung von einer der Vertragsparteien nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widersprochen wird. 5 Haftung / Sicherheitsvorkehrungen 5.1 Der LVR-AFZ haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 5.2 Der LVR-AFZ haftet daher bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachtem Archivgut, wenn diese Schäden - durch rechtswidrige Handlungen Dritter verursacht werden (Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung o.ä.), - durch Naturereignisse herbeigeführt werden (Blitzschlag, Hagel, Erdbeben, Wasserschäden o.ä.), - durch gebäudebezogene Risiken bewirkt werden (Feuer, Leitungswasser, Gebäudeschäden o.ä.) oder während des Transports von Köln zum LVR-AFZ oder vom LVR-AFZ nach Köln entstehen. . 5.3 Für den Fall von Verlusten/Beschädigungen hat die Stadt Köln bzw. das HAStK auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen sind auszugsweise als Anlage 2 beigefügt. Etwaige Aktualisierungen teilt das HAStK dem LVR-AFZ mit. Der LVR-AFZ verpflichtet sich, die in den Versicherungsbedingungen genannten Auflagen des Versicherers, insbesondere an eine ordnungsgemäße Aufbewahrung, einzuhalten und über etwaige beabsichtigte Änderungen unverzüglich das HAStK vorab zu informieren. Andernfalls haftet der LVR-AFZ für Schäden auch dann, wenn und soweit diese Schäden seitens des LVR-AFZ fahrlässig herbeigeführt wurden. 6 Einschaltung Dritter Der LVR-AFZ führt die übertragenen Restaurierungsleistungen einschließlich der zugehörigen Restaurierungsdokumentation gemäß dieser Kooperationsvereinbarung selbst aus. 7 Ansprechpartner Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Für das HAStK: Für operative Aspekte (Behandlungsstandards, Restaurierungstechniken, Arbeitsabläufe im Projekt, Transportlogistik, Materialnachschub etc.) Katharina Weiler Tel.: 0221-221-24460 Katharina.Weiler@stadt-koeln.de Vertreterin Für den Gesamtablauf der Kooperation Dr. Ulrich Fischer Tel.: 0221-221-24453 ulrich.fischer@stadt-koeln.de Vertreter Wolfgang Meyer Tel.: 0221-221-23977 wolfgang.meyer@stadt-koeln.de Für den LVR: für operative Aspekte (Behandlungsstandards, Restaurierungstechniken, Arbeitsabläufe im Projekt, Transportlogistik, Materialnachschub etc.) Anna Katharina Fahrenkamp 02234 9854 224 annakatharina.fahrenkamp@lvr.de Vertretung durch: für den Gesamtablauf der Kooperation Dr. Peter Weber Tel. 02234 9854 233 peter.weber@lvr.de Vertreter Volker Hingst 02234 9854 236 volker.hingst@lvr.de 8 Nebenabreden Schriftform Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 9 Anwendbares Recht Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist, finden die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag (§§ 631ff. BGB) auf das Vertragsverhältnis Anwendung. 10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in dieser Vereinbarung herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Ort, den ____________________ ____________________ Ort, den ___________________________ ___________________________ HAStK LVR