Daten
Kommune
Köln
Dateiname
20140915_00_ Anlage 2, Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit dem LVR.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
31.12.14, 03:35
Aktualisiert
29.01.18, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Formatiert
Kooperationsvereinbarung über Restaurierungsarbeiten
zwischen
der Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister, Historisches Archiv der Stadt
Köln, Heumarkt 14, 50667 Köln
- nachfolgend: HAStK und
dem Landschaftsverband Rheinland, vertreten durch das LVR-Archivberatungs- und
Fortbildungszentrum, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim
- nachfolgend: LVR-AFZ -
Vorbemerkung
Durch den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 ist
nahezu der gesamte Archivbestand aus über 1.200 Jahren Geschichte Kölns, des
Rheinlandes und Mitteleuropas im Umfang von ca. 30.000 lfd. Regalmetern erheblich
geschädigt worden.
Nach Hochrechnungen von Experten sind für die Restaurierung der Archivalien ca.
6.300 Restauratorenarbeitsjahre zu veranschlagen. Der Aufwand für die Identifikation
und die daran anschließende Ordnung des Materials wird ähnlich hoch eingeschätzt.
Dieser erhebliche Aufwand kann nicht allein durch Fachkräfte des Historischen
Archivs geleistet werden, sondern erfordert die Unterstützung von
Kooperationspartnern.
Das LVR-AFZ hat sich vor diesem Hintergrund schon früh bereit erklärt, dieses
„Restaurierungsgroßprojekt“ im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und
bestimmte Restaurierungsleistungen für das HAStK zu übernehmen. Um diese
Zusammenarbeit auf eine gemeinsame verbindliche Grundlage zu stellen, schließen
LVR-AFZ und HAStK im Bestreben einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
nachfolgende Kooperationsvereinbarung.
1. Restaurierungsleistungen durch den LVR
Das LVR-AFZ übernimmt im Rahmen der „Köln-Hilfe“ an seinem Standort PulheimBrauweiler für das HAStK die Restaurierung folgender infolge des Einsturzes des
Historischen Archivs der Stadt Köln beschädigter Archivalien:
•
Archivalienfragmente aus der Nass- und Trockenbergung
Die Restaurierung umfasst die Trockenreinigung, Befeuchtung und Glättung der
Fragmente. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um diese Fragmente digitalisieren
zu können und damit dauerhaft die Nutzung und Sicherung des Informationsgehalts
dieser Objekte zu ermöglichen.
Einzelheiten bezüglich der vom LVR-AFZ zu verwendenden Materialien und der
einzusetzenden Verfahren/Methoden sowie der vorzunehmenden Dokumentation
sind zwischen dem HAStK und dem LVR-AFZ abgestimmt und in Anlage 1
verbindlich festgehalten. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieser
Vereinbarung.
2. Transporte
Das HAStK übernimmt Lieferung und Rücktransport der Archivalien. Damit für das
HAStK eine ausreichende Vorlaufzeit besteht, ist das HAStK mindestens 14 Tage vor
dem beabsichtigten Transporttermin jeweils zu informieren
3. Aufwendungen
Der LVR-AFZ trägt insbesondere folgende Aufwendungen :
-
-
sämtliche Miet- und Nebenkosten für die, zur Erfüllung der Verpflichtungen
aus diesem Vertrag genutzten Räumlichkeiten
sämtliche Kosten der Beschaffung, Wartung und Instandhaltung von
Arbeitsmitteln, insbesondere auch von Dienst- und Schutzkleidung am
Dienstort Brauweiler
sämtliche Reisekosten der eingesetzten restauratorischen Fachkraft
sämtliche Materialkosten Abgrenzung zum 2. Punkt ?
sämtliche Kosten für die Transporte der Archivalien von Köln nach
Brauweiler und zurück
Verwaltungsoverheadkosten
Das Historische Archiv der Stadt Köln erstattet dem LVR-AFZ die tatsächlich
gezahlte Vergütung (inkl. der arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsabgaben) für
1 Papierrestauratorin EG 9, Stufe 2 TVöD
1 Restaurierungshelfer EG , 5, Stufe 2 TVöD
1 Restaurierungshelfer EG1, Stufe 2 TVöD
Die Personalkosten betragen jährlich aktuell rd. 112.000,- € und werden
entsprechend der tarifvertraglich vereinbarten Erhöhungen fortgeschrieben.
Die Erstattung erfolgt für das laufende Kalenderjahr zu folgenden Zeitpunkten:
I. Quartal
II. Quartal
III. Quartal
IV. Quartal
zum 15.04.
zum 15.07.
zum 15.10,
zum 27.12. (einschließlich Dezember)
auf schriftlichen Abruf und Nachweis durch den LVR.
Die Zahlungen erfolgen auf Konto des LVR-AFZ bei ……
4 Laufzeit und Beendigung der Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung beginnt am 01.01.2015 und läuft zunächst bis zum
31.12.2016. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der
Vertragsverlängerung von einer der Vertragsparteien nicht mindestens 3 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widersprochen wird.
5 Haftung / Sicherheitsvorkehrungen
5.1
Der LVR-AFZ haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner
vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit bleibt unberührt.
5.2 Der LVR-AFZ haftet daher bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht für den
Verlust oder die Beschädigung von eingebrachtem Archivgut, wenn diese Schäden
- durch rechtswidrige Handlungen Dritter verursacht werden (Einbruch, Diebstahl,
Sachbeschädigung o.ä.),
- durch Naturereignisse herbeigeführt werden (Blitzschlag, Hagel, Erdbeben,
Wasserschäden o.ä.),
-
durch gebäudebezogene Risiken bewirkt werden (Feuer, Leitungswasser,
Gebäudeschäden o.ä.) oder
während des Transports von Köln zum LVR-AFZ oder vom LVR-AFZ nach Köln
entstehen.
.
5.3 Für den Fall von Verlusten/Beschädigungen hat die Stadt Köln bzw. das HAStK
auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Die
Versicherungsbedingungen sind auszugsweise als Anlage 2 beigefügt. Etwaige
Aktualisierungen teilt das HAStK dem LVR-AFZ mit. Der LVR-AFZ verpflichtet sich,
die in den Versicherungsbedingungen genannten Auflagen des Versicherers,
insbesondere an eine ordnungsgemäße Aufbewahrung, einzuhalten und über
etwaige beabsichtigte Änderungen unverzüglich das HAStK vorab zu informieren.
Andernfalls haftet der LVR-AFZ für Schäden auch dann, wenn und soweit diese
Schäden seitens des LVR-AFZ fahrlässig herbeigeführt wurden.
6 Einschaltung Dritter
Der LVR-AFZ führt die übertragenen Restaurierungsleistungen einschließlich der
zugehörigen Restaurierungsdokumentation gemäß dieser Kooperationsvereinbarung
selbst aus.
7 Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für das HAStK:
Für operative Aspekte (Behandlungsstandards,
Restaurierungstechniken, Arbeitsabläufe im Projekt, Transportlogistik,
Materialnachschub etc.)
Katharina Weiler
Tel.: 0221-221-24460
Katharina.Weiler@stadt-koeln.de
Vertreterin
Für den Gesamtablauf der Kooperation
Dr. Ulrich Fischer
Tel.: 0221-221-24453
ulrich.fischer@stadt-koeln.de
Vertreter
Wolfgang Meyer
Tel.: 0221-221-23977
wolfgang.meyer@stadt-koeln.de
Für den LVR:
für operative Aspekte (Behandlungsstandards,
Restaurierungstechniken, Arbeitsabläufe im Projekt, Transportlogistik,
Materialnachschub etc.)
Anna Katharina Fahrenkamp
02234 9854 224
annakatharina.fahrenkamp@lvr.de
Vertretung durch:
für den Gesamtablauf der Kooperation
Dr. Peter Weber
Tel. 02234 9854 233
peter.weber@lvr.de
Vertreter
Volker Hingst
02234 9854 236
volker.hingst@lvr.de
8 Nebenabreden Schriftform
Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9 Anwendbares Recht
Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist, finden die gesetzlichen
Regelungen zum Werkvertrag (§§ 631ff. BGB) auf das Vertragsverhältnis
Anwendung.
10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eine später aufgenommene
Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke
in dieser Vereinbarung herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung
der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als
vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten,
wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die
Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder
der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen
Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
Ort, den ____________________
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Ort, den
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HAStK
LVR