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Anlage Teil 1 - Verwaltungsvorlagen.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage Teil 1 - Verwaltungsvorlagen.pdf
Größe
835 kB
Erstellt
31.12.14, 03:37
Aktualisiert
29.01.18, 06:57

Inhalt der Datei

Jahresbericht 2014 über die Beschlüsse des Verkehrsausschusses Teil I – Verwaltungsvorlagen 2 11. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 31.01.2006 TOP 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Stilllegung der Fahrtreppen am Ebertplatz hier: Ebenerdige Querung Ebertplatz zwischen Neusser Straße und Eigelstein DS-Nr.: 1604/005 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine direkte Fußläufigkeit zwischen Neusser Straße und Eigelstein herzustellen, d.h. entsprechend der Anlage 5 erfolgt die Fußgängerführung über einen markierten Fußweg auf der bestehenden Busfahrspur. Je eine Fahrtreppe mit Umkehrschaltung am Eigelstein und Neusser Straße wird erneuert. Vier Fahrtreppen werden ausgebaut sowie die ebenerdige Querung umgesetzt. Sachstand zum 31.10.2012 Im Zuge der Platzumgestaltung des Ebertplatzes auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt soll auch dieser Sachverhalt berücksichtigt werden. Die Konzepte sehen eine Aufgabe der Unterführung und somit einen Verzicht auf die Fahrtreppen vor. Neuer Sachstand: In einem ersten Schritt wird geprüft, ob eine Tiefgarage in die Planungen integriert werden soll. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die Machbarkeitsstudie einer Tiefgarage am Ebertplatz. Mit Ergebnissen der Studie kann voraussichtlich Ende 2014 / Anfang 2015 gerechnet werden. TOP 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Ausbau Oskar-Jäger-Straße (Aachener Straße – Widdersdorfer Straße) DS-Nr.: 0373/005 Beschluss (Rat am 14.02.2006): Der Rat stimmt dem vorgelegten Entwurfsplan, Maßstab 1 : 1000, Blatt 1 und 2 (siehe Anlage), über den Ausbau der Oskar-Jäger-Straße inklusive der Nebenanlagen in dem Bereich zwischen der Aachener Straße und der Widdersdorfer Straße zu und beauftragt die Verwaltung nach Sicherstellung der Finanzierung mit der Umsetzung der Maßnahme 3 unter Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen nachfolgend aufgeführten Änderungen ♦ Wegfall der zweiten Fahrspur und damit Verschiebung der Fahrspuren auf die Waschstraßenseite. Die zwei notwendigen Fahrspuren an der Kreuzung von der Stolberger Straße Richtung Melatengürtel können angelegt werden, dazu kann die Platane stehen bleiben und ein Buskap angelegt werden. ♦ Optimierung der Signalanlage gemäß dem Gutachten von Brenner+Münich ♦ Verzicht der zweiten Fahrspur auf der Oskar-Jäger-Straße vor dem Melatengürtel (von Aachener Straße kommend) zugunsten des Erhaltes der Grünanlage am Friedhof (1.000 Kfz. 15.00 – 19.00 Uhr). ♦ Führung des Radverkehrs auf der Oskar-Jäger-Straße vom Melatengürtel zur Aachener Straße auf der Fahrbahn mittels Fahrradstreifen. ♦ Erhalt des breiten Bürgersteiges vor dem Bezirksrathaus Lindenthal. ♦ Erhalt der Parkplätze auf der östlichen Seite der Oskar-Jäger-Straße zwischen Melatengürtel und Aachener Straße. sowie der in der Anlage 9 erläuterten dreistreifigen Lösung Sachstand zum 31.10.2012 Die Ausführungsplanung wird derzeit abschließend bearbeitet. Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 30.10.2012 sowie den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sofern die politischen Gremien der vorgelegten Ausführungsplanung zustimmen, wird die Verwaltung die weiteren Schritte zur Bauvorbereitung und -ausführung kurzfristig durchführen. Neuer Sachstand: Aufgrund neuer Anforderungen musste die Ausführungsplanung überarbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung den politischen Gremien im Herbst 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen. 5.4 Baubeschluss für den Umbau der U-Bahn-Haltestellen Appellhofplatz und Poststraße sowie Freigabe von neuen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes im Hpl-UA 8200, Haushaltsstelle 950.6008.4, T Stadtbahnhst. Poststr., Neumarkt, Appellhofplatz – Bahnsteiganhebungen – DS-Nr.: 0070/006 4 Beschluss (Rat am 04.04.2006): Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und vorbehaltlich der Abrufbarkeit bewilligter Zuschüsse nach dem GVFG oder alternativ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Köln zur Ausnahme vom HSK verbunden mit der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit dem Umbau der U-Bahn-Haltestellen Appellhofplatz und Poststraße mit städtischen Gesamtkosten von 2.050.000,00 Euro ohne Grunderwerbskosten. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von 500.000,00 Euro Kassenmitteln aus Haushaltsausgaberesten des Hj. 2005 und die Freigabe von 500.000,00 Euro Kassenmitteln des Hj. 2006. Die Bereitstellung der Mehrausgabe in Höhe von 1.050.000,00 Euro erfolgt im Wege der echten Deckungsfähigkeit (s. Anlage 1). Der Verkehrsausschuss und der Finanzausschuss nehmen die Sollumbuchung im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zur Kenntnis. Sachstand zum 31.10.2012: Die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist weiterhin Gegenstand einer intensiven Abstimmung mit der KVB. Hierzu erfolgte eine Mitteilung im Verkehrsausschuss am 14.06.2012 (Session-Nummer 2193/2012). Für Herbst 2012 wird ein Planungsbeschluss zur Umplanung der brandschutztechnischen Nachrüstung angestrebt. Neuer Sachstand: Bis auf die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist die Maßnahme abgeschlossen. Die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist weiterhin Gegenstand einer Abstimmung mit der KVB, die im 3. Quartal 2014 abgeschlossen werden soll. Für Ende 2014 wird ein Beschluss zur Umsetzung der brandschutztechnischen Nachrüstung angestrebt, so dass voraussichtlich ein Baubeginn Mitte 2015 erfolgen kann. 5 5.5 Nord-Süd Stadtbahn, Haltestelle Rathaus hier: Verlegung des Aufzuges in das „Rote Haus“, Übernahme der nichtzuwendungsfähigen Mehrkosten durch die Stadt Köln im Rahmen des Nord-Süd Stadtbahnvertrages DS-Nr.: 0212/005 Beschluss (Rat am 14.02.2006): Der Rat beschließt die Verlegung des Aufzuges der Haltestelle Rathaus in das neu zu bauende Rote Haus gemäß Variante B (Anbindung der Ebenen Alter Markt und Rathaus). Die erforderlichen Mehrkosten in Höhe von 2.840.000 Euro sind nach Abstimmung mit der Bezirksregierung nicht zuwendungsfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und werden im Rahmen des § 7 des bestehenden Nord-Süd Stadtbahnvertrages finanziert. Ab Haushaltsjahr 2007 sind die Mittel in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitzustellen. Sachstand zum 31.10.2012: Vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen im Finanz- und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, das Grundstück "Rotes Haus" an einen Investor zu veräußern, wurden alle Planungen sofort gestoppt, die externen Büros wurden hierüber informiert, zur Zeit wird der Verkauf des Grundstücks vorbereitet. Neuer Sachstand: Die Kaufvertragsverhandlungen mit dem Investor über das Grundstück Alter Markt 31-33/Bürgerstr. 2 (Rotes Haus) verlaufen zielführend und sind weit fortgeschritten. Der Investor hat sein Vorhaben mit allen beteiligten Ämtern sowie dem Gestaltungsbeirat abgestimmt, sodass zwischenzeitlich bereits der Bauantrag gestellt werden konnte. Des Weiteren befindet sich der Investor in intensiven Abstimmungen mit den Kölner Verkehrsbetrieben und der Stadt Köln hinsichtlich der Integration der Haltestellenanlagen in den Neubau. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung und Unterhaltung des geforderten barrierefreien Zugangs (sog. Passerelle) aus der Ebene der U-Bahn-Haltstelle bis hin zur Ebene des Rathausplatzes sowie die Erfüllung der Auflagen der Kriminalpolizei zwecks Vermeidung eines Angstraumes. 6 13. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 02.05.2006 TOP 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung der Haltestelle Heumarkt DS-Nr.: 0075/006 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Haltestelle Heumarkt gemäß beigefügter Anlage 4, Variante 4 umzugestalten. Der Verkehrsausschuss verzichtet im Rahmen des Freigabeverfahrens auf Wiedervorlage. Sachstand zum 31.10.2012: Die vom Verkehrsausschuss beschlossenen Anpassungen des ebenerdigen Überwegs sind abgeschlossen. Die Überlegungen zur Schließung der Unterführung wurden bis zur Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zurückgestellt. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 4.7 Verschiedene Eingaben gegen die Einrichtung von Kreisverkehrsanlagen vor der Grundschule in Junkersdorf (Az.: 02-1600-23/05 bzw. –26/05) DS-Nr.: 0593/006 Beschluss: Der Verkehrsausschuss lehnt das Begehren der Bürger ab und bestätigt seinen Beschluss vom 18.01.2005 zum Ausbau der beiden Kreisverkehre Kölner Weg/Am Weidenpesch/Am Himmel/ Statthalterhofweg/Kirchweg. Sachstand zum 31.10.2012: Gemäß dem Beschluss, die Baumaßnahme auf die letzte Priorität zu setzen, ruht die weitere Bearbeitung zurzeit. Neuer Sachstand: 7 Es ergibt sich kein neuer Sachstand. 4.9 Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Landes NordrheinWestfalen Ortsumgehung Zündorf (L 82) DS-Nr.: 0689/006 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss bekräftigt nochmals seinen Beschluss zum Ausbau der Ortsumgehung Zündorf in höchster Priorität. Die Ortsumgehung Zündorf beginnt an der umgebauten Anschlussstelle Köln-PorzWahn (BAB 59) und endet an der Ranzeler Straße (L 82). Die Verwaltung wird gebeten, beim Land darauf hinzuwirken, dass – ohne Etatansatz - die planerischen Voraussetzungen für einen Anschluss im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB 59 durch eine entsprechende Einstufung (in Stufe 2* des Bedarfsplanentwurfes für die Landesstraßenvorhaben) geschaffen werden können. Sachstand zum 31.12.2009: Die verkehrliche Problematik im Bereich des Porzer Süden ist von der Verwaltung nochmals untersucht worden. Hierbei sind auch Lösungen angedacht, die eine verkehrliche Entlastung des Siedlungsraumes auch ohne die bisherige Planung der Umgehungsstraße Zündorf ermöglichen. Nach erfolgter Verwaltungsabstimmung sollen die Ergebnisse der Untersuchung in die politische Beratung eingebracht werden. Sachstand zum 31.10.2012: Es ergibt sich kein neuer Sachstand, da die weitere Entwicklung auch von der Streckenführung und Anbindung der L 274n aus dem benachbarten Rhein-Sieg-Kreis abhängt. Neuer Sachstand: Es wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Ergebnisse werden der Politik nach erfolgter Verwaltungsabstimmung nach der Sommerpause vorgestellt. 8 16. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, den 17.08.2006 TOP 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Erweiterter Planungsbeschluss für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle Severinstraße sowie außerplanmäßige Ausgabe im Hpl-Unterabschnitt 8200, Stadtbahn bei neuer Haushaltsstelle 950.6305.4 T Umbau Stadtbahnhaltestelle Severinstraße DS-Nr.: 0775/006 Beschluss (Rat am 29.08.2007): Der Rat ist mit der Planung zur Anhebung der Bahnsteige der oberirdischen Haltestelle Severinstraße (Stadtbahnlinie 3 und 4) auf 90 cm über Schienenoberkante einverstanden. Bei der weiteren Planung sollen folgende Varianten berücksichtigt werden: Der nördliche Bahnsteig (Fahrtrichtung Poststraße) bleibt in der Lage unverändert. Der südliche Bahnsteig (Fahrtrichtung Severinsbrücke) wird gegenüber heute um rund 25 m in Richtung Brücke verschoben. Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicherzustellen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Gleichzeitig beschließt der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000,00 Euro bei neuer Haushaltsstelle 8200.950.6305.4 T Umbau Stadtbahnhaltestelle Severinstraße. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 60.000,00 Euro bei Haushaltsstelle 8200.950.7000.0 T Nachträglicher Einbau von Aufzügen. Der Rat ist weiterhin mit den infolge dieser Planung ergebenden Auswirkungen auf den Bau der unterirdischen Haltestelle Severinstraße der Nord-Süd-Stadtbahn einverstanden. Sachstand zum 31.10.2012: Die alten Bahnsteige wurden abgebrochen. Der Neubau der Bahnsteige (Beginn ca. Sommer 2013) erfolgt nach der Herstellung der Brücke über den Perlengraben. Neuer Sachstand: Die neu gebaute, oberirdische Haltestelle wurde am 23.01.2014 in Betrieb genommen. Es laufen z. Zt. noch Mängelbeseitigungen im 1. Bauabschnitt und Restarbeiten im 2. Bauabschnitt. 9 18. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 31.10.2006 TOP 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.3 Planungsbeschluss zur Generalsanierung von sechs Stützmauern und zwei Straßenbrücken im Bereich zwischen Boltensternstraße und Slabystraße sowie erste Freigabe von Planungsmitteln im Hpl.Unterabschnitt 6300, Gemeindestraßen bei Haushaltsstelle 6300.950.2075.0 – T Stützmauer Boltensternstraße/An der Schanz -, Hj. 2006 DS-Nr.: 1493/006 Beschluss (Rat am 14.11.2006): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Sanierung der sechs Stützmauern und zwei Straßenbrücken im Bereich zwischen Boltensternstraße und Slabystraße. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 100.000,00 EURO bei der Haushaltsstelle 6300.950.2075.0 – T Stützmauer Boltensternstraße / An der Schanz – im Haushaltsjahr 2006. Sachstand zum 31.10.2012: Der erste Bauabschnitt befindet sich in der Ausführung. Mit einer Fertigstellung ist im Herbst 2012 zu rechnen. Neuer Sachstand: Der erste Bauabschnitt wurde im Sommer 2012 erfolgreich abgeschlossen. Der nächste Bauabschnitt soll bei gesicherter Finanzierung ab 2014 saniert werden. 10 19. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 28.11.2006 TOP 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.5 1. Planungsbeschluss für die Maßnahme „Südliche Ringstrecke“ zwischen Ubierring/Mainzer Straße und Ulrepforte 2. Überplanmäßige Ausgabe und zusätzliche Freigabe bei Haushaltsstelle 6300.950.1500.8 – Planungsmittel und weitere Freigabe von Planungsmitteln bei Haushaltsstelle 8200.950.9090.9 – Beschleunigungsmaßnahme Linie 12 nördlicher Ast (Überwegsicherung) und Beschleunigungsmaßnahme Ringe südlicher Ast (Überwegsicherung), Haushaltsjahr 2006 DS-Nr.: 1747/006 Beschluss (Rat am 14.12.2006): Der Rat ist mit der Aufnahme der Planung der Maßnahme „Südliche Ringstrecke“ zwischen Ubierring/Mainzer Straße und Ulrepforte einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten und die Finanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig beschließt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe von 38.000,00 € bei Haushaltsstelle 6300.950.1500.8 – Planungsmittel sowie die Freigabe von Planungsmitteln und in Höhe von 29.000,00 € bei Haushaltsstelle 6300.950.1500.8 – Planungsmittel und in Höhe von 33.000,00 € bei Haushaltsstelle 8200.950.9090.9 – Beschleunigungsmaßnahme Linie 12 nördlicher Ast (Überwegsicherung) und Beschleunigungsmaßnahme Ringe südlicher Ast (Überwegsicherung), Haushaltsjahr 2006. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 38.000,00 € bei Haushaltsstelle 8200.950.9090.9 - Beschleunigungsmaßnahme Linie 12 nördlicher Ast (Überwegsicherung) und Beschleunigungsmaßnahme Ringe südlicher Ast (Überwegsicherung). Sachstand zum 31.10.2012: Südliche Ringe Nord: Der Knotenpunkt Karolinger Ring/Brunostraße wird zurzeit signaltechnisch überplant. Mit der Umsetzung wird in Kürze gerechnet. Südliche Ringe Süd: Inzwischen wurde ein Ingenieurbüro von der KVB mit der Signalplanung beauftragt. Nach Abschluss der Planung wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Mitteilung zu den Konsequenzen des Beschlusses vom 01.12.2009 (TOP 4.3) vorlegen. 11 Neuer Sachstand: Südliche Ringe Nord: Die Signalplanung für den Knotenpunkt Karolinger Ring/Brunostraße ist abgeschlossen, die Umsetzung soll noch in 2014 erfolgen. Südliche Ringe Süd: Dieser Teil der Maßnahme soll im Sommer 2014 fertig gestellt sein. 12 20. Sitzung (3. Sondersitzung) des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, den 14.12.2006 TOP 1 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 1.1 Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Zoobrücke in dem Streckenabschnitt zwischen BAB-Autobahnkreuz Köln-Ost bis Amsterdamer Str. (1. Stufe) DS-Nr.: 1755/006 Änderungsantrag der Fraktion pro Köln vom 12. Dezember 2006 DS-Nr.: 1918/006 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 14. Dezember 2006 DS-Nr.: 1932/006 Beschluss (Rat am 14.12.2006): Der Rat beschließt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Zoobrücke in dem Streckenabschnitt zwischen BAB-Autobahnkreuz KölnOst bis Amsterdamer Straße die Einrichtung einer kaskadenförmig angeordneten stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Ziel ist es, bei einmaligen Investitionskosten von 200.000 EUR sowie laufenden Kosten von jährlich 110.700 EUR, Unfallhäufungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen nachhaltig zu reduzieren. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Finanzierung der Investitionskosten die Freigabe vorhandener Kassenmittel i. H. v. 128.000 EUR sowie eine überplanmäßige Mehrausgabe von 72.000 EUR bei Hst. 1120.950.1000.8; Herrichtung stationärer Geschwindigkeitskontrollen, mit Deckung aus Hst. 0210.936.0100.9, Ausstattung und Geräte anlässlich Umzüge, Hj. 2006. Die erforderlichen Mittel zur Unterhaltung der Anlage sind im Hpl.Entwurf 2007 bereits berücksichtigt. mit der Ergänzung: Der Rat beauftragt die Verwaltung ergänzend mit der Prüfung weiterer Unfallpräventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verringerung der Stauerscheinungen auf der Zoobrücke bzw. auf der Abbiegespur zur Rheinuferstraße. Hierbei ist insbesondere eine durch entsprechende Fahrbahnmarkierung zu schaffende zweispurige Verkehrsführung auf der Rampenabfahrt zur Rheinuferstraße zu prüfen sowie darüber hinaus eine Führung des Verkehrs durch die vorhandene Schleife unter der Zoobrücke hindurch. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsauschuss umgehend vorzulegen. 13 Sachstand zum 31.10.2012: Signaltechnische Anpassungen sind nur möglich, wenn die Rampe mit einer zweispurigen Führung umgestaltet werden kann. Die Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Neuer Sachstand: Wegen möglicher statischer Probleme kann eine Zweispurigkeit nicht eingerichtet werden. Jedoch sind durch die Optimierungen der Lichtsignalanlagen auf dem Rheinufer seit einem längeren Zeitraum keine Rückstauerscheinungen mit Auswirkungen auf die Zoobrücke beobachtet worden. Der Beschluss wird als erledigt betrachtet. 14 22. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 13.03.2007 4.2 Programm Umgestaltung Ringe Ds-Nr.: 1959/006 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgelegten „Programms Umgestaltung Ringe“ die Planungen, wie folgt, kontinuierlich zu erarbeiten und dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen: 1. Entwurfsplanung für die erste Stufe des Programms für den Planfall 2 (Generelle Einstreifigkeit auf den Streckenabschnitten) 2. Entwurfsplanung für die zweite Stufe des Programms 3. Konzeptionelle Planung für die dritte Stufe des Programms (unter Berücksichtigung der Anlage 3 der Vorlage) Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine 50-prozentige freiwillige Beteiligung der Anlieger an der Finanzierung des Ausbaus. Sachstand zum 31.10.2012: Der Ausbau des baulichen Radweges wurde gemäß des Beschlusses 0372/2010 aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.05.2010 umgesetzt. Neuer Sachstand: Die für die Umsetzung des Beschlusses vorausgesetzte 50-prozentige freiwillige Beteiligung der Anlieger an der Finanzierung des Ausbaus hat nicht stattgefunden. Daher wird keine weitere Planung erstellt. Der Beschluss wird damit als erledigt betrachtet. 15 23. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 23.04.2007 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Buslinienführung im Bereich Bonner Straße/Chlodwigplatz nach Fertigstellung der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn Ds-Nr.: 0194/007 Beschluss: Anstatt der vorgeschlagenen zwei Buskaps wird nur ein Buskap baulich hergerichtet. Dieses Buskap wird so gestaltet, dass zwei Busse hintereinander in das Buskap einfahren und dort halten können. Damit Irritationen für die Fahrgäste vermieden werden, ist durch eine Signalisierung sicherzustellen, dass für die Fahrgäste jederzeit ersichtlich ist, welche Buslinie im vorderen und welche Buslinie im hinteren Bereich des Buskaps hält und abfährt und welches Ziel sie hat. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der KVB dahingehend zu führen, dass die Tageszeitpläne so gestaltet werden, dass nicht zwei Busse gleichzeitig die notwendigen Pufferzeiträume im Buskap verbringen. Sachstand zum 31.10.2012: Zurzeit ist die Belegung der Bushaltestelle so geregelt, dass die Buslinie 142, die seit Ende 2011 bis zum Chlodwigplatz verkehrt, an der vorderen Position ihre Wartezeit verbringt. Die Linien 106, 132 und 133 führen ihren Fahrgastwechsel im hinteren Bereich der Haltestelle durch. Die Verkehrsabwicklung funktioniert, sofern keine wartenden Pkw oder Lieferfahrzeuge die Zufahrt der Busse an die Haltestellenkante behindern oder erschweren. Da dies jedoch vor allem zu den Stoßzeiten häufiger vorkommt, hat die Bezirksvertretung Innenstadt im Anschluss an einen Ortstermin in ihrer Sitzung am 10.05.2012 beschlossen, die Endhaltestelle der Linie 142 zur Haltestelle Ubierring zu verlegen. Verwaltung und KVB kalkulieren derzeit die kostenseitigen Auswirkungen dieses Vorschlags und werden dem Verkehrsausschuss voraussichtlich im Herbst dieses Jahres eine Beschlussvorlage hierzu vorlegen. Neuer Sachstand: Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 07.04.2014 beschlossen, zum Fahrplanwechsel 2014 die Linie 142 im Süden bis zum Ubierring zu verlängern (siehe Session-Nr. 1661/2013). Der Beschluss ist damit erledigt. 16 24. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 12.06.2007 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Optimierung von Lichtsignalanlagen entlang der Inneren Kanalstraße - Universitätsstraße Ds-Nr.: 0030/007 Gemeinsamer Ergänzungsantrag der SPD- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Juni 2007 Ds-Nr.: A/0274/007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, neue signaltechnische Planungen für die 25 Lichtsignalanlagen auf dem Streckenzug Innere Kanalstraße – Universitätsstraße, von der Niehler Straße bis zur Straße Am Vorgebirgstor, zu erarbeiten und Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu beantragen. mit folgenden Ergänzungen/Maßgaben: 1. Es ist grundsätzlich auf die Schaltung von Fußgänger-Anforderungsampeln zu verzichten. Sollte die Verwaltung nach Prüfung bei konkreten Übergängen anders agieren wollen, ist dies dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 2. Die Ampelschaltung ist so einzurichten, dass mobilitätseingeschränkte Personen queren können. 3. Bei der Entwicklung der neuen signaltechnischen Planungen für die 25 Lichtsignalanlagen soll die potenzielle Buslinie mit einprogrammiert werden. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 50 km/h reduziert werden kann und die Ampelschaltung danach auszurichten. 5. Im Fall der Einrichtung einer Linksabbiegespur (Fahrtrichtung Zoobrücke) in die Vogelsangerstraße ist die Einziehung der Linksabbiegespur in die Venloer Straße zu prüfen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Vergabe der Untersuchung ist noch nicht erfolgt. Die Radwegführungen werden derzeit überprüft bzw. überarbeitet. 17 Neuer Sachstand: Die neue Radwegführung ist Grundlage für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen. Diese ist zurzeit in Bearbeitung. 4.6 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens 2. Freigabe von neuen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes Hier: Hst. 6300.950.5048.4 - Deutzer Ring/Deutz-Kalker Straße/Gießener Straße Ds-Nr.: 0500/007 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Maßnahme Deutzer Ring/DeutzKalker Straße/Gießener Straße fest und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 214.000 € bei Hst.: 6300.950.5048.4, Deutzer Ring/Deutz-Kalker Straße/Gießener Straße, Hj. 2007 Sachstand zum 31.10.2012: Aufgrund der beabsichtigten Umsiedlung der AWB und der Feuerwehr Gießener Straße wird die Planung derzeit noch einmal überprüft. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 18 25. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 14.08.2007 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.8 Radwegnetzschluss parallel der Kaiserstraße in Köln-Porz-Urbach von der östlichen Seite des Brückenbauwerkes der DB bis zu den vorhandenen Radwegen in Höhe "Lidl-Markt" Ds-Nr.: 0703/007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - nach Sicherstellung der Finanzierung den Radwegnetzschluss parallel der Kaiserstraße in Köln-Porz-Urbach von der östlichen Seite des Brückenbauwerkes der DB bis zu den vorhandenen Radwegen in Höhe „Lidl-Markt“ baulich herzustellen. Gleichzeitig erkennt der Verkehrsausschuss den Bedarf für den Ausbau des Radwegnetzschlusses an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz uneingeschränkt zustimmt. Sachstand zum 31.10.2012 : Die Bauvorbereitungen für die Sanierung der Kaiserstraße von DB-Unterführung bis Frankfurter Straße laufen weiter, die Ausschreibung wird vorbereitet, der Baubeginn wird in 2013 erfolgen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt auch die Umsetzung des Radwegenetzschlusses. Neuer Sachstand: Durch umfangreiche Rohrleitungsarbeiten der Rheinenergie, die noch immer andauern, musste die Baumaßnahme verschoben werden. Die Ausführung ist aktuell für 2015 vorgesehen. 19 26. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 11.09.2007 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba Ds-Nr.: 0499/007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Planfalles 2 (als Weiterentwicklung des Planfalles 1) die erforderlichen Abstimmungen und Verhandlungen sowie die Sicherstellung der Finanzierung herbeizuführen. Sachstand zum 31.10.2011 : In der Vorlage 4845/2010, "Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß Masterplan" gibt die Verwaltung einen Sachstandsbericht in Form eines Zeit- und Maßnahmenplans zur Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba. Beigefügt ist ein Ausschnitt aus der Vorlage: "Die Umsetzung ist in drei Ausbaustufen vorgesehen, wobei sich die erste Ausbaustufe über die Jahre 2011 und 2013 in zwei Unterstufen gliedert. In der ersten Stufe 1a, deren Umsetzung für 2011 geplant ist, erfolgt die Umgestaltung des L.-FritzGruber-Platzes. Die Seitenbereiche der Glockengasse Ost werden angepasst, ohne dass die Verkehrsführung geändert wird. Die Parkmöglichkeiten in der südlichen Hälfte des Quartiers werden für Bewohner im Bereich des L.-Fritz-Gruber-Platzes aus Anlass der Umgestaltung überarbeitet. Mit Beginn der Umgestaltungsarbeiten für die Platzfläche werden die Bewohnerparkmöglichkeiten neu strukturiert. Dabei soll eine durch Verkehrserhebungen ermittelte und daher angemessene Anzahl von Stellplätzen ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Die bisherige Konkurrenzsituation mit Nutzern der öffentlichen Stellplätze wird durch die Neuordnung vermieden und es wird sich damit ein verbessertes Parkraumangebot für Bewohner einstellen. Alle Anlieger des betroffenen Bereiches werden mit einem Informationsblatt zu Beginn der Neuregelung über die Änderungen im Einzelnen unterrichtet. Insgesamt wird sich die Parksituation für Bewohner mit der Neuregelung verbessern. In der Baustufe 1b erfolgt die Änderung der Erschließung des Quartiers. Die Zufahrt in das Quartier über die Glockengasse/Brückenstraße wird geöffnet. Gleichzeitig wird die bisherige Zufahrt über die Breite Straße/Minoritenstraße geschlossen. Diese Änderung der Erschließung erfordert eine komplexe Umgestaltung des Kreuzungsbereiches mit der Tunisstraße, der im nachfolgenden Text erläutert wird. In der Baustufe 2 ab 2013 ff soll die Fußgängerachse zwischen der Fußgängerzone Hohe Straße und Tunisstraße zum Fußgängerbereich umgestaltet werden. Detail- 20 planungen sowie Materialien werden noch festgelegt. Auch die Fußgängerachse vom Wallrafplatz zum Museum für angewandte Kunst soll fußgängerfreundlich gestaltet werden. In der nördlichen Hälfte des Quartiers wird ebenfalls das Parken neu geordnet. Kurzfristig wird geprüft, inwieweit, durch Öffnung der Minoritenstraße und der Ludwigstraße/Richartzstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung, vorab die Durchlässigkeit des Quartiers für den Radverkehr verbessert werden kann. In der Baustufe 3 werden sich Platzkanten des Offenbachplatzes zur Tunisstraße und zur Glockengasse aufgrund der Neugestaltung des Opernquartiers ergeben." Die Baustufe 1a befindet sich derzeit in der Bauvorbereitung. Der Baubeginn ist unmittelbar nach Karneval 2012 geplant. Sachstand zum 31.10.2012 : Es ergibt sich keine neuer Sachstand, da sich die Beschlussvorlage 4845/2010, "Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß Masterplan", noch in der politischen Beratung befindet. Neuer Sachstand: Der L.-Fritz-Gruber-Platz wurde 2012 fertiggestellt. Die Beschlussvorlage 4845/2010 wurde am 30.10.2012 im Verkehrsausschuss beschlossen. Mit den Planungen zur Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße wurde begonnen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung werden die Pläne der Politik vorgelegt. 21 27. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 23.10.2007 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.4 Planungsbeschluss für die Umrüstung weiterer Haltestellen der Stadtbahnlinie 5 in Ehrenfeld sowie Freigabe von Planungsmitteln im Hpl.-Unterabschnitt 8200, Stadtbahn bei Haushaltsstelle 950.6007.6 T Stadtbahnhst. Lenauplatz.- Endhst. Ossendorf.- Bahnsteiganhebungen -, Hj. 2007 3978/2007 Beschluss (Rat am 13.12.2007): Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planungen zur Umrüstung der Haltestellen Gutenbergstraße, Liebigstraße, Subbelrather Straße/Gürtel, Nußbaumerstraße, Margaretastraße und Rektor-Klein-Straße der Stadtbahnlinie 5 auf eine Bahnsteighöhe von 90 cm über Schienenoberkante aufzunehmen und nach Ausarbeitung und Abstimmung der Planung die Genehmigungen zu beantragen und die Finanzierung sicher zu stellen. Die abgestimmten Pläne der einzelnen Haltestellen werden dem Verkehrsausschuss vor der Beantragung der Genehmigungsverfahren jeweils zur abschließenden Beschlussfassung vorgestellt. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von 100.000 Euro Kassenmittel des Hj. 2007 im Hpl.-UA 8200 bei Hst. 950.6007.6 T Stadtbahnhst. Lenauplatz – Endhst. Ossendorf. - Bahnsteiganhebungen -, Hj. 2007. Sachstand zum 31.10.2012: Der Umbau der Haltestelle Margaretastraße wird voraussichtlich Ende August abgeschlossen. Der Umbau der Haltestelle Liebigstraße hat im Mai 2012 begonnen. Der Umbau der Haltestelle Gutenbergstraße verzögert sich. Neuer Baubeginn ist voraussichtlich Mitte/ Ende September 2012. Neuer Sachstand: Im Zuge der Erstellung der Vorlage zum Grundsatzbeschluss zur Bahnsteiganhebung an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße entstand sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung der Wunsch nach einem Gesamtkonzept für die Umrüstung der Gürtelstrecke (Linie 13). Hierbei sollen sowohl zukünftige bzw. mögliche Entwicklungen entlang der Strecke, wie beispielsweise des Heliosgeländes oder Umsteigebeziehungen Stadtbahn/DB/Bus, im Rahmen der Bahnsteigplanungen gesammelt und stärker berücksichtigt werden. Erste verwaltungsübergreifende Abstimmungsgespräche wurden dazu bereits geführt. . 22 28. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 27.11.2007 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.6 Zukünftige Verkehrsführung des Chlodwigplatzes im Bereich zwischen der Severinstorburg und dem Kreisverkehr Chlodwigplatz 3265/2007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Sicherstellung der Finanzierung, den Bereich des Chlodwigplatzes zwischen der Severinstorburg und dem Kreisverkehr Chlodwigplatz vom motorisierten Individualverkehr freizustellen und in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen (Variante 1) einzuführen: 1. Einrichtung der Fußgängerzone auf der gesamten Fläche des Platzes mit Ausnahme für das temporäre Laden und Liefern, 2. Drehung der Einbahnstraßenrichtung des Hirschgäßchen zwischen Severinstraße und Dreikönigenstraße in Richtung Rheinufer, 3. Schaffung eines Linksabbiegers von der Brunostraße zum Karolingerring in Richtung Chlodwigplatz und 4. Einrichtung der Taxistellplätze auf dem Karolingerring. 5. Drehung der Einbahnstraße Kartäuserwall in dem Abschnitt Kartäuserhof bis Ulrichgasse 6. Zweirichtungsverkehr von der Brunostraße bis zum Kartäuserhof, um eine Durchfahrt vom Severinstor bis zur Nord-Süd-Fahrt zu ermöglichen Sachstand zum 31.10.2012: Am 09.02.2012 hat die Verwaltung interessierten Bürgern und Anwohnern in einer Informationsveranstaltung erste Planungsentwürfe vorgestellt. Es wurde vereinbart, ein Gremium Chlodwigplatz einzurichten, in dem Anwohner, Gewerbetreibende, Interessengemeinschaften und die Bezirksvertretung Innenstadt gemeinsam mit der Verwaltung Wünsche und Anregungen diskutieren und in die Planung einbringen können. Drei Sitzungen haben am 14.05., 25.06.2012 und am 29.08.2012 stattgefunden. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2012 den politischen Gremien einen erweiterten Planungsbeschluss zur Entscheidung vorlegen. Die begleitenden Maßnahmen wie z. B. der Umbau des Knotens Brunostraße/Karolingerring werden voraussichtlich in 2013 durchgeführt. Neuer Sachstand: Der Baubeschluss für die Gestaltung des Chlodwigplatzes liegt mit Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.04.2014 vor. Die unterschriebene Dringlichkeitsentschei- 23 dung zur Finanzierung und die Mittelfreigabe über 1.109.114,27 € liegt seit Juni 2014 vor. Der Finanzausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung voraussichtlich am 29.09.2014. Die Verwaltung führt derzeit die abschließende Ausführungsplanung durch, um kurzfristig die Vorbereitung der Vergabe und das Vergabeverfahren einzuleiten. Zu der beschlossenen Informationsveranstaltung wird nach den Sommerferien 2014 eingeladen. Voraussichtlicher Baubeginn ist Ende des 1./ Anfang des 2. Quartals 2015. Die begleitenden Maßnahmen wie der Umbau des Knotens Brunostraße/Karolingerring wurden beauftragt und sollen nach den Sommerferien 2014 vor Beginn der Umgestaltung durchgeführt werden. 5.6 P+R-Palette in Porz-Wahn 0600/2007 Beschluss (Rat am 13.12.2007): Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Verwaltungsvereinbarung über den Bau einer P+R-Palette in Porz-Wahn mit der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg (SRS) sowie der KVB abzuschließen. Danach errichtet die SRS die P+R-Palette und beantragt Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die Stadt beteiligt sich an den Investitionskosten in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen und aller nicht zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln des Stellplatzablösebudgets. Der städtische Zuschuss in Höhe von 925.000,00 € ist über den Veränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2008, im Teilplan 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, einzustellen. Die Stadt übernimmt die Kosten der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht von jährlich ca. 40.000,00 € längstens bis zur Neuregelung der Zuständigkeiten für die Er- und Unterhaltung aller P+R-Anlagen. Sachstand zum 31.10.2012: Das Eisenbahn-Bundesamt hat das Grundstück mit Bescheid vom 11.05.2012 von den Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der erforderliche Grunderwerb konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert. Neuer Sachstand: Der Rat hat am 01.10.2013 (TOP 10.24, DS-Nr. 2586/2013) beschlossen, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R Anlage Porz-Wahn zu betrauen. Der Beschluss aus dem Jahr 2007 ist durch den neuen Ratsbeschluss überholt und damit erledigt. 24 29. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 15.01.2008 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Nord-Süd-Stadtbahn (3. Baustufe) von der Schönhauser Straße bis zum Verteilerkreis in Köln-Marienburg 3105/2006 Beschluss (Rat am 29.01.2008): 1. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen der Nord-Süd-Stadtbahn (3. Baustufe) von der Schönhauser Straße bis zum Verteilerkreis Köln-Süd auf der Grundlage der Variante 4 (vierspurige Lösung vom Verteilerkreis Süd bis Bayenthalgürtel und zweispurige Lösung von Bayenthalgürtel bis Brühler Straße) unter Berücksichtigung einer P+R-Anlage im Bereich des Verteilerkreises KölnSüd weiter zu verfolgen und die Planfeststellung hierfür einzuleiten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Zuschussbehörde zu vereinbaren, dass zuschussunschädlich mit dem Ankauf von Grundstücken und Gebäuden begonnen werden kann. Sachstand zum 31.10.2012 : Nachdem in 2011 mit allen Eigentümern der von der Planung betroffenen Gebäude Gespräche organisiert wurden, konnten in 2012 weitere Wertermittlungen durchgeführt werden und die Verkaufsverhandlungen mit den Eigentümern beginnen. Am 21. August 2012 erfolgte die Beauftragung der Leistungen der Generalplanung, so dass voraussichtlich Ende 2012 eine erste Detailplanung und damit die genaue Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Grundstücke vorliegen wird. Erst dann können die Verhandlungen für den Ankauf der benötigten Grundstücke beginnen. Ziel ist es, die Planfeststellung in 2013 einzuleiten. Neuer Sachstand: Gemäß Ratsbeschluss vom 29.01.2008 wurde die Entwurfsplanung angefertigt und als Erweiterter Planungsbeschluss mit Änderungen vom Rat am 17.12.2013 beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Genehmigungsplanung erstellt und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln am 22.05.2014 beantragt. Mit dem Ankauf von Grundstücken und Gebäuden wurde zuschussunschädlich begonnen. Damit ist der Auftrag erledigt. 25 30. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 19.02.2008 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Ergänzende Verkehrsuntersuchung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld 4533/2007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die vorgelegte Untersuchung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weitere Planung für die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes Braunsfeld/Ehrenfeld auf der Grundlage der Planvariante 4 durchzuführen. Für die Knoten Aachener Straße/Militärringstraße, Stolberger Straße/Militärringstraße und den Bereich Widdersdorfer Straße/Vitalisstraße/Josef-Lammerting-Allee sind Detailplanungen zu erstellen. Die Planungen Aachener Straße und Stolberger Straße/Militärringstraße sind mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzustimmen. Das für den Bau erforderliche Planrecht soll über ein Planfeststellungsverfahren gesichert werden. Die Finanzierung ist zu sichern. Auf der nord-östlichen Rampe zwischen Aachener Straße und Militärringstraße soll der Linksabbieger auf die Militärringstraße erhalten bleiben. Sachstand zum 31.10.2012: Die Planfeststellungsunterlagen wurden bei der Bezirksregierung eingereicht. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 26 31. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 03.04.2008 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.4 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67410/10 Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg 4672/2007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen an und bittet die Verwaltung, noch vor dem Satzungsbeschluss Maßnahmen gegen den Schleichverkehr über die Gerhard-vom-Rath-Straße und Raderberger Straße sowie für eine Verbesserung der Verkehrsprobleme im gesamten Bereich vorzulegen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung hat zu diesem Beschluss eine Zwischenmitteilung (4643/2008) zur Sitzung am 02.12.2008 gefertigt. Eine Baustelle im Bereich Bonner Straße/Markstraße/Schönhauser Straße hätte die gewünschte Untersuchung verfälscht. Mittlerweile wurde diese Baumaßnahme abgeschlossen. Die Verwaltung plant, zeitnah aktuelle Verkehrserhebungen durchzuführen. Neuer Sachstand: Erneute Zählungen wurden in das Arbeitsprogramm des Fachamtes aufgenommen und werden zu gegebener Zeit durchgeführt. 27 36. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 19.08.2008 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Straßenumbau Maarweg zwischen Scheidtweilerstraße und Aachener Straße im Zusammenhang mit der Umnutzung ehemals "Möbel Buch" 1012/2007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Sicherstellung der Finanzierung, den Bau des zusätzlichen Fahrstreifens im Maarweg zum Rechtsabbiegen in die Aachener Straße umzusetzen. mit dem Zusatz: Die Verwaltung wird gebeten, • die Anregungen aus der heutigen Sitzung zur Radwegeführung vom Maarweg über die Aachener Straße in die Kitschburger Straße und darüber hinaus • die Ergänzung der BV Lindenthal „Auf der Kitschburger Straße wird in Richtung Aachener Straße von der FriedrichSchmidt-Straße und von der Aachener Straße bis zur Christian-Gau-Straße eine Radspur (unterbrochene weiße Linie, erlaubt zum Überfahren) angelegt.“ zu prüfen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme wird im Zusammenhang mit der Untersuchung zum Frischezentrum überprüft. Neuer Sachstand: Der Ausbau wird im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept nochmals diskutiert. 4.2 Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz-Gremberghoven 2491/2007 Beschluss: 28 Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung für den vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Theodor-Heuss-Straße und der AS KölnGremberghoven, inkl. der Erweiterung der Steinstraße um einen zusätzlichen Geradeausfahrstreifen am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Steinstraße Richtung Osten und einen zusätzlichen Verflechtungsfahrstreifen auf dem Maarhäuser Weg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die weitere Entwurfsplanung zu erstellen und Gespräche mit der Bewilligungsbehörde über die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen. Das für den Ausbau notwendige Baurecht soll durch ein Planfeststellungsverfahren hergestellt werden. Sachstand zum 31.10.2012: Die Ergebnisse aus den Abstimmungen und den Gutachten sind in die Planunterlagen eingearbeitet. Die letzten Verhandlungen zum Grunderwerb stehen an. Die Planfeststellungsunterlagen werden angepasst. Neuer Sachstand: Die Planfeststellungsunterlagen wurden überarbeitet und werden nach verwaltungsinterner Freigabe nun kurzfristig an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet. 4.6 Bedarfsfeststellungsbeschluss hier: Bedarf an Beratungsleistung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens bei der Übertragung aller Leistungen im Bereich der Beleuchtung öffentlicher Straßen in Köln 2072/2008 Beschluss: Der Verkehrsauschuss stellt den Bedarf an einer Beratungsleistung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens bei der Übertragung aller Leistungen im Bereich der Beleuchtung öffentlicher Straßen in Köln fest. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Das Ergebnis zur weiteren Beauftragung der öffentlichen Straßenbeleuchtung bei der Stadt Köln liegt inzwischen vor. Demnach ist die RheinEnergie in jeglicher Hinsicht Eigentümerin der Beleuchtungseinrichtungen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung erfolgt eine Ratsvorlage, mit der die weitere Direktvergabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung an die RheinEnergie beschlossen werden soll. Neuer Sachstand: Zurzeit erfolgt eine verwaltungsinterne Abstimmung mit dem Ziel einer Ratsvorlage 29 inklusive eines Vorschlages zu einem „Beleuchtungsvertrag“ mit der RheinEnergie AG. 4.7 Ausbau des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Ranzeler Straße (L 82)/Loorweg (K 22)/Ankergasse/Hauptstraße in Köln-Porz/Zündorf sowie Teilausbau der Ranzeler Straße/Loorweg in den Abschnitten des neuen Wohngebietes 2357/2008 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - nach Sicherstellung der Finanzierung – den Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Ranzeler Straße/Loorweg/ Ankergasse/Hauptstraße in Köln-Porz-Zündorf sowie den Teilausbau der Ranzeler Straße/Loorweg in den Abschnitten des neuen Wohngebietes baulich umzusetzen. Sachstand zum 31.10.2012: Die personelle Situation hat sich entspannt, so dass die Bauvorbereitung in Angriff genommen wurde. Eine Realisierung in 2013 ist vorgesehen. Neuer Sachstand: Die personelle Situation hat sich leider wieder verschärft, so dass die Umsetzung der Maßnahme nun voraussichtlich erst im Frühjahr 2015 erfolgen kann. 4.9 Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung auf das Vergabeverfahren Sanierung des Gehwegbereiches Leostraße in Köln-Ehrenfeld 2872/2008 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung der Gehwegschäden im Bereich der Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Baumaßnahme befindet sich in der Vergabephase. Es ist vorgesehen, nach Sicherstellung der Finanzierung mit den Bauarbeiten im 4. Quartal 2012 zu beginnen. Neuer Sachstand: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, der Beschluss damit erledigt. 30 4.11 Ausbau der Steinstraße vom Kreisverkehr Urbacher Weg/Deutzer Weg bis zur Einmündung Hauptstraße sowie eines Teilbereiches der Hauptstraße von ca. 50 m in südlicher Richtung bis ca. 310 m in nördlicher Richtung in Köln-Porz, 2. Bauabschnitt 2966/2008 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der vorgelegten Planung zum Umbau der o.g. Teilabschnitte der Steinstraße und der Hauptstraße zu und beauftragt die Verwaltung nach Sicherstellung der Finanzierung mit dem Ausbau. Sachstand zum 31.10.2012: Die Planung wurde an den Ausbau übergeben, ebenso die in Folge eines Ergänzungsantrages erforderliche Planung des Minikreisels im Kreuzungsbereich Steinstraße/Dülkenstraße/ Josephstraße. Die Bauvorbereitung der Maßnahme wird nun entsprechend der vorhandenen Personalkapazitäten begonnen, ein Baubeginn ist jedoch nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2013 möglich. Neuer Sachstand: Aus personellen Gründen konnte die Umsetzung der Maßnahme bisher nicht erfolgen, die Ausführung ist nun für 2015 vorgesehen. 4.14 Regionale 2010 - Projekt "mobil-im-rheinland" 5093/2007 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Projekt „mobil-im-rheinland“ im Rahmen der Regionale 2010 inhaltlich weiter zu bearbeiten, das Projekt weiterhin federführend für die Region Köln/Bonn zu betreuen und die Finanzierung für die weiteren Arbeitsschritte und Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Köln sicherzustellen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Finanzierung von mobil-im-rheinland ist weiterhin gesichert. Hierzu besteht kein neuer Sachstand. Das Projekt hat inzwischen die Arbeit beim VRS aufgenommen, der mobil-im-rheinland mit Wirkung vom 01.01.2012 als Projektträger übernommen hat. Der Projektleiter ist allerdings zunächst weiterhin bei der Stadt Köln beschäftigt, weil zu den Personal - Übernahmeregelungen dieser Person verwaltungsintern bisher kein Einvernehmen erzielt wurde. Neuer Sachstand: Das Projekt Mobil im Rheinland (m-i-r) ist beim VRS angebunden. Die Finanzierung ist bis Ende 2014 sichergestellt. Seitens der beteiligten Kreise und der Stadt ist die weitere Personalgestellung eingeplant. Die Detektion von über 20 P&R Parkplätzen 31 steht kurz vor dem Abschluss. Erste Daten liegen im III. Quartal 2014 vor. Das Hauptstraßennetz ist inzwischen detektiert und verhilft zu einer belastbaren Datenlage über die Verkehrsverhältnisse, die auch ihren Niederschlag im städtischen Verkehrskalender findet. 32 40. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 28.10.2008 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.5 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Verkehrsgutachten Sanierung der Kölner Rheinbrücken 3838/2008 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Sanierung der Kölner Rheinbrücken fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung hat unter anderem dem Verkehrsausschuss zu seiner Sitzung am 27.09.2011 eine entsprechende Mitteilung (1652/2011) vorgelegt. Die Erfüllung des Auftrags wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Neuer Sachstand: Die Erfüllung des Auftrags wird noch weitere Jahre in Anspruch nehmen. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.6 Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV Ertüchtigung der sieben Kölner Straßentunnel gemäß der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) hier: Erweiterter Planungsbeschluss 3863/2008 Beschluss (Rat am 13.11.2008): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Ertüchtigung der sieben Kölner Straßentunnel gemäß der RABT 2006 und der Vorbereitung der Ausschreibung. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes - Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV - Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Sachstand zum 31.10.2012: Zurzeit laufen die Planungen zu den Tunnelbauwerken Tunnel Grenzstraße, Tunnel Herkulesstraße und Tunnel Am Domhof. 33 Mit den Sanierungsarbeiten des Tunnels Grenzstraße soll im Mai 2013 begonnen werden. Der Tunnel Herkulesstraße befindet sich in der Entwurfsphase. Es ist beabsichtigt mit den Arbeiten Ende 2013 zu beginnen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse sowie der Bereitstellung zusätzlichen Personals. Der Tunnel Am Domhof wird in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe „Umgestaltung des östlichen Dombereichs“ bearbeitet. Neuer Sachstand: Die Generalsanierung des Tunnels Grenzstraße hat am 14.6.2014 begonnen. Die Bauzeit beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 20 Monate. Die Sanierung Am Domhof hat in Abstimmung mit dem Projekt Umgestaltung östliche Domumgebung im April 2014 begonnen und dauert voraussichtlich bis zum Frühjahr 2015. Aufgrund der personellen Auslastung wurde der Baubeginn zur Sanierung des Tunnels Herkulesstraße auf 2016 verschoben. 34 42. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 03.02.2009 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Einbau von Messschleifen auf den Fahrbahnen des Gürtels 4623/2007 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – nach Sicherstellung der Finanzierung - den langjährigen Unfallhäufungspunkt Dürener Straße / Lindenthalgürte l/ Stadtwaldgürtel durch die Einrichtung einer eigenen Signalisierung für den gefährdeten Linksabbieger sicherer zu gestalten. mit der Maßgabe: • Für die Verkehrsspitzenzeiten soll ein Signalprogramm mit einer Umlaufzeit von 110 Sekunden (TU110s) erstellt und geschaltet werden. Dieses Programm soll eine volle Priorisierung der Straßenbahnen beinhalten. Um die Abwicklung des Verkehrs im Bereich Lindenthalgürtel nicht zu beeinträchtigen, wird das Signalprogramm mit der erhöhten Umlaufzeit an weiteren sechs Lichtsignalanlagen geplant und zeitgleich geschaltet. • Außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten soll, analog zu heute, ein Signalprogramm mit 86 Sekunden Umlaufzeit (TU86s) und voller Bahnbevorrechtigung geschaltet werden. • Um die Leistungsfähigkeit des Knotens zu erhöhen und gleichzeitig die Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, soll im nordwestlichen Bereich die Fußgänger-/Radfahrerführung zur Querung der Dürener Straße, durch bauliche Änderungen optimiert werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt – nach Sicherstellung der Finanzierung - eine verkehrstechnische Untersuchung zu beauftragen, die Verbesserungspotentiale für Fußgänger und Querverkehre an den Lichtsignalanlagen der Stadtbahnbeschleunigungsstrecke des Gürtels aufzeigt, daraus eine Maßnahmenliste mit Kosten entwickelt und gutachterliche Empfehlungen zur Umsetzung ausweist. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob für nachweisbare Verbesserungen der Verkehrsqualität für Fußgänger und Querverkehre ohne Einschränkung der Bahnpriorität Zuwendungen aus Landes –und/oder Bundesmitteln zu erlangen sind. 35 4. Sachstand zum 31.10.2012: Folgende drei Beschlüsse aus dem Verkehrsausschuss können inhaltlich zusammengefasst werden: • • • • 12.09.2002 - Einbau von Messschleifen auf den Fahrbahnen des Gürtels 03.02.2009, TOP 4.1 - Einbau von Messschleifen auf den Fahrbahnen des Gürtels 28.06.2011, TOP 4.6 - Einrichtung einer eigenen Grünphase für den Linksabbieger vom Lindenthalgürtel in die Dürener Straße 27.09.2011, TOP 4.5 - Beseitigung Unfallhäufungspunkt Hültzstraße/Stadtwaldgürtel Die straßenplanerische Ausführungsplanung wurde inzwischen fertig gestellt und die Signalplanung entsprechend angepasst. Nach den Sommerferien wird der Gutachter der Verwaltung und der KVB AG die verkehrsabhängige Steuerung und das Ergebnis seiner Leistungsfähigkeitsuntersuchung vorstellen. Danach erfolgt die Vorstellung im Verkehrsausschuss mit dem Ziel, einen Baubeschluss zu erwirken. Anschließend wird der Umbau der Kreuzung in die Wege geleitet. Neuer Sachstand: Die gesamte Geometrie des Knotenpunktes Dürener Straße/Stadtwaldgürtel wurde nochmals für die Belange der Radfahrer überarbeitet und die Signalsteuerung angepasst. Mit einer Umsetzung der Maßnahme wird für 2015 gerechnet. 4.8 Einrichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in Köln-Seeberg 5782/2008 Beschluss: Die Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den signalisierten Kreuzungsbereich Neusser Landstraße/Oranjehofstraße durch einen Kreisverkehr zu ersetzen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses für diese Maßnahme ist in der Endphase; Unterlagen werden im September 2012 zur weiteren Bearbeitung an das Rechnungsprüfungsamt gesendet. Mit einem Baubeginn ist nicht vor dem 2. Quartal 2013 zu rechnen. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. Derzeit werden Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes, dort doch keinen Kreisel zu bauen, geprüft. 36 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.7 Teilplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV: Erweiterter Planungsbeschluss für die Erneuerung von 14 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Lohsestraße, Ebertplatz, Florastraße, Kalk Post und Kalk Kapelle 5605/2008 Beschluss (Rat am 10.02.2009): Der Rat ist mit der Planung für die Erneuerung von 14 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Lohsestraße, Ebertplatz, Florastraße, Kalk Post und Kalk Kapelle einverstanden und beauftragt die Verwaltung die Planung bis zur Ausschreibungsreife durchzuführen. Planungsmittel stehen im städtischen Doppelhaushalt 2008/2009 im Teilergebnisplan 1201 – Verkehrs-flächen und –anlagen, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Arbeiten zum ersten Abschnitt sind abgeschlossen. Neuer Sachstand: Die Erneuerung der Fahrtreppen an der Hst. Kalk/Post hat begonnen und wird im Herbst 2014 fertig gestellt. 37 43. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 10.03.2009 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Umgestaltung der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße hier: 2. Bauabschnitt von Piusstraße/Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße 5766/2008 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Ausbauplanung für den 2. Bauabschnitt der Venloer Straße von Piusstraße/Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße gemäß den Anlagen 1.1 – 1.5. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahmen des städtischen Anteils an den Umbaumaßnahmen (Fahrbahn und Gehweg) befinden sich in der Vergabephase. Da die DITIB mit ihren Hochbaumaßnahmen nicht planmäßig fertig wurde, mussten die Arbeiten im Tiefbau (DITIB-Anteil) unterbrochen werden und daraus folgend konnten auch die städtischen Maßnahmen nicht begonnen werden. Ein Termin kann zurzeit nicht genannt werden. Die Signalplanungen für die Lichtsignalanlagen Innere Kanalstraße/Venloer Straße und Fuchsstraße wurden erstellt und geprüft. Das neue Steuergerät für den Knoten Innere Kanalstraße/Venloer Straße wird kurzfristig ausgeschrieben. Die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage Fuchsstraße soll erst erfolgen, wenn die Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße umgebaut wurde. Neuer Sachstand: Der städtische Anteil ist bereits abgeschlossen. Die vertraglich mit der DITIB vereinbarten Anlagen sind noch nicht im vollen Umfang abgeschlossen und abgenommen worden. 4.3 Erschließung des Gewerbegebietes "Airport City Cologne" an der Kennedystraße, L 84 in Köln-Porz/Urbach 0525/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Erschließung des Gewerbegebietes "Airport City Cologne" an der Kennedystraße in Köln-Porz-Urbach an und beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsmaßnahme entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung baulich umzusetzen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 38 Sachstand zum 31.10.2012: Die Planunterlagen wurden überarbeitet bzw. ergänzt und liegen derzeit erneut beim Landesbetrieb Straßen NRW zur Prüfung und Mitzeichnung vor. Neuer Sachstand: Die Kreuzungsvereinbarung ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW inhaltlich abgestimmt, die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW steht kurz vor dem Abschluss. Somit kann mit einem Baubeginn noch in 2014 gerechnet werden. 39 44. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 21.04.2009 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.6 Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Bahnübergangs Prämonstratenserstraße in Köln-Dünnwald 0785/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgelegten Lageplans (Alternative 1) mit dem Umbau der Kreuzung Prämonstratenserstraße / Am Klosterhof in einen Minikreisel mit einem Fußgängerüberweg auf der Prämonstratenserstraße zwischen dem Bahnübergang und dem geplanten Kreisverkehr. Gleichzeitig erkennt der Verkehrsausschuss den Bedarf für den Umbau an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Sachstand zum 31.10.2012: Die Bauvorbereitung läuft, der Baubeginn ist für Anfang 2013 vorgesehen. Neuer Sachstand: Die Baumaßnahme wurde im Mai 2014 fertig gestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.9 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Anlage von Radfahrstreifen und Deckensanierung auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld 1188/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Baumaßnahme fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.12.2009: Da sich die Haushaltslage zwischenzeitlich erheblich verschlechtert hat, wurde diese Baumaßnahme aus finanziellen Gründen zunächst zurückgestellt. Sachstand zum 31.10.2012: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. 40 Neuer Sachstand: Zwischenzeitlich wurden Planänderungen erforderlich, die zurzeit bearbeitet werden. Der Einbau der Querungshilfen konnte losgelöst von den anderen Bauvorhaben vorzeitig umgesetzt werden. Sie wurden im Frühjahr 2014 hergestellt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.6 Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV Bedarfsfeststellung zur Planung der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel 1075/2009 Beschluss (Rat am 05.05.2009): Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung zur Ertüchtigung der Tunnel Tunisstraße, Rheinuferstraße, Am Domhof/ Bahndamm, Herkulesstraße, Opladener Straße und Nord-Süd-Fahrt im Rahmen der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel fest und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung der Ausschreibung durchzuführen. Die voraussichtlichen Kosten für die externe Planung belaufen sich auf 2.354.000,00 EURO. Die Mittel werden nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans im Teilergebnisplan 1201, Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Arbeiten werden sukzessive fortgeführt. Neuer Sachstand: Die Planung zur Sanierung Tunnel Grenzstraße sowie am Domhof sind fertig gestellt und befinden sich in der Bauausführung. Weitere Planungen sind initiiert und werden sukzessive fortgeführt. Aufgrund von Personalengpässen ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen. 41 45. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 16.06.2009 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.2 Eingabe für eine andere Verkehrspolitik hier: Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 15.12.2008, TOP: 3.1 0376/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zufahrtssituationen für den Radverkehr auf die Severinsbrücke unter Berücksichtigung der Überlegungen aus dem Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 15.12.2008 zu überprüfen und zu verbessern. Sachstand zum 31.10.2012: Das Gutachten soll voraussichtlich Ende 2013/Anfang 2014 beauftragt werden. Neuer Sachstand: Das Gutachten zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes wurde Ende 2013 beauftragt. Im April 2014 konnte die erste Bürgerveranstaltung durchgeführt werden. 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.7 Südliche Ringe Nord hier: Erweiterter Planungsbeschluss für die Überwegsicherungen Vorgebirgstraße/Sachsenring (Ulrepforte) und Karolingerring/Brunostraße sowie Änderung der Verkehrsführung am Knoten Ullrichgasse/Kartäuserwall 0839/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Umrüstung der Knotenpunkte Vorgebirgstraße/Sachsenring und Brunostraße/Karolingerring mit bahnabhängigen Rot-/Dunkel-Schaltungen gemäß der Ausbauplanung (Anlagen 2 und 3) vorzunehmen. In diesem Zuge wird die Verwaltung beauftragt, die Einbahnstraßenregelung im Kartäuserwall zu drehen und die notwendige Ausführungsplanung gemäß Anlage 2 zu erstellen. 42 mit dem Zusatz: Die Verwaltung wird gebeten, einen zusätzlichen Zugang zur Haltestelle Ulrepforte am nördlichen Ende der Haltestelle zu realisieren. Sachstand zum 31.10.2012: Der Knotenpunkt Karolingerring/Brunostraße wird zurzeit signaltechnisch überplant. Mit der Umsetzung wird in Kürze gerechnet. Neuer Sachstand: Die Signalplanung für den Knotenpunkt Karolingerring/Brunostraße ist abgeschlossen, die Umsetzung soll noch in 2014 erfolgen. 43 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.14 Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV Instandsetzungsplanung für die Mülheimer Brücke 1915/2009 Beschluss (Rat am 30.06.2009): Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Mülheimer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Mülheimer Brücke einschließlich der Vorlandbrücken und der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Sachstand zum 31.10.2011: Der Auftrag wurde vergeben, die Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro läuft. Sachstand zum 31.10.2012: Kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand, die Planungen laufen. 5.15 Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV Erneuerung des Korrosionsschutzes der Schrägkabel und des Pylons der Severinsbrücke 1860/2009 Beschluss (Rat am 30.06.2009): Der Rat stimmt der Erneuerung des Korrosionsschutzes der Schrägkabel der Strombrücke und des A-Pylons der Severinsbrücke mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 5.310.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Die Arbeiten werden voraussichtlich im 1. Quartal 2013 beendet werden (vgl. hierzu auch Mitteilung 2192/2011). Neuer Sachstand: Die Maßnahme vor Ort ist beendet, der Beschluss somit erledigt. 44 46. Sitzung/8. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 09.07.2009 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 "Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln; hier: Buskonzept für den Porzer Südwesten" 1287/2009 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09. Juli 2009 AN/1228/2009 Beschluss : Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem RheinSieg-Kreis, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und der Rhein-SiegVerkehrsgesellschaft (RSVG) das in Abbildung 2 dargestellte Buskonzept für den südwestlichen Teil von Porz (Stadtteile Zündorf, Langel, Libur; Haltepunkt Bf. Wahn) zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umzusetzen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die neuen Linien für das Stadtgebiet Köln aus beihilferechtlichen Gründen entweder in Form von Gemeinschaftskonzessionen oder als Konzession der KVB betrieben werden. mit der Maßgabe: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Pünktlichkeitsuntersuchung für die Linie 501 nach Beginn des neuen Fahrplanes durchzuführen und Maßnahmen darzustellen, wie der Fahrplan pünktlich eingehalten werden kann. 2. Die in der Vorlage vorgesehenen Verstärkerlinien zur morgendlichen Verdichtung auf einen 10-Minuten-Takt sollen in den Fahrplan eingepflegt werden. 3. Zwischen 16.00 und 18.00 Uhr nachmittags soll als Ergänzung zur Linie 501 ein zusätzlicher Bus im 20-Minuten-Takt in Lastrichtung von Köln-Porz-Wahn bis Lülsdorf-Hallenbad eingerichtet werden, so dass auf diesem Streckenabschnitt ein 10-Minuten-Takt hergestellt werden kann. 4. Ab 21 Uhr bis Betriebsschluss sollen die Linie 501 und 504 - wie von Verwaltung und KVB vorgesehen - durchgängig fahren. 5. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es einen Bedarf für einen Halbstundentakt analog dem S-Bahn-Takt gibt. 6. Zu den Ziffern 3. und 4. wird die Verwaltung beauftragt, dem Verkehrsausschuss nach Umsetzung des Buskonzeptes zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 und einem ausreichenden Erfahrungszeitraum einen Bericht vorzulegen, aus dem sich die Auswirkungen der Angebotsverbesserungen ergeben. 45 Sachstand zum 31.10.2011: Die Prüfaufträge gemäß Punkt 1 und 5 des Beschlusses werden ebenso wie Punkt 6 zurzeit von Verwaltung und KVB bearbeitet. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Verkehrsausschuss voraussichtlich Anfang 2012 als Erfahrungsbericht vorgelegt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Ergebnisse der Fahrgastzählung und -befragung werden derzeit aufbereitet und dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt. Neuer Sachstand: Aufgrund personeller Engpässe gibt es keinen neuen Sachstand. 46 47. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 25.08.2009 4 4.10 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) Vergabe eines Verkehrsgutachtens zum Barbarossaplatz 3037/2009 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2009 AN/1418/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung ein Verkehrsgutachten zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Barbarossaplatzes im Zusammenhang mit den Gestaltungsvorschlägen des städtebaulichen Masterplanes Innenstadt durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Verwaltung wird beauftragt unter Punkt 1. zusätzlich folgende Varianten untersuchen zu lassen: 1. Variante 1 a.: Der vom Chlodwigplatz kommende IV-Verkehr wird östlich um den Barbarossaplatz geführt. (siehe Anlage) 2. Variante 1 b.: Die Linie 18 wird aus südwestlicher Richtung kommend weiterhin oberirdisch auf der Luxemburger Straße geführt, wobei die Verlegung der Haltestelle Eifelwall zum Bahnhof Süd erfolgt. Der stadteinwärtsfließende Individualverkehr wird auf der bisher freigehalten Trasse an der Stolzestraße parallel zur Luxemburger Straße mit Durchstich des Bahndammes auf die Trierer Straße geführt. Sachstand zum 31.10.2012: Ein Entwurf des Abschlussberichts zum Verkehrsgutachten Barbarossaplatz wurde von den beteiligten Ämtern und der KVB geprüft und wird momentan von dem Büro, das das Verkehrsgutachten erstellt, noch einmal überarbeitet. Danach werden die Ergebnisse mittels einer Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorgestellt. Neuer Sachstand: Die Ergebnisse zum Verkehrsgutachten liegen mittlerweile vor. Zwischenzeitlich wurde zu den Seitenbahnsteigen der Haltestelle Barbarossaplatz zusätzlich eine gestalterische Machbarkeitsstudie beauftragt. Der Entwurf hierzu liegt vor und wird derzeit von den zuständigen Dienststellen geprüft. Sobald die Studie abgeschlossen ist, wird sie zusammen mit dem Ergebnis zum Verkehrsgutachten in einer Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorgestellt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.13 Teilplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV: Erweiterter Baubeschluss für den nachträglichen Einbau von Lösch- 47 wasserleitungen und Digitalfunk für Feuerwehr und Rettungsdienst in bestehende Stadtbahntunnel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes, Finanzstelle 6903-1201-0-8012, Einbau v. Löschwasserleit. in Stadtb.tunnel, Hj. 2009 3054/2009 Beschluss (Rat am 10.09.2009): Der Rat beauftragt die Verwaltung, die folgenden Tunnelabschnitte des Kölner Stadtbahnnetzes mit trockenen Löschwasserleitungen und digitalem BOS-Funk auszustatten: - Ebertplatz bis Breslauer Platz - Breslauer Platz bis Dom/Hbf - Dom/Hbf über Appellhofplatz, Neumarkt, Poststraße bis Rampen Perlengraben bzw. Barbarossaplatz - Appellhofplatz bis Friesenplatz und die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen, den als Anlage 2 beigefügten Vertrag mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) zu schließen sowie die Finanzierung durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) sicherzustellen. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 342.200,00 Euro bei Finanzstelle 6903-12010-8012, Einbau v. Löschwasserleit. in Stadtb.tunnel, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2009. Sachstand zum 31.10.2012: Die Ausschreibung für das erste Baulos musste aufgrund unwirtschaftlicher Angebote aufgehoben werden. Im Anschluss wurde in Abstimmung mit der KVB die Struktur der Leistungsbeschreibung geändert und das Vergabeverfahren erneut begonnen. Eine Auftragsvergabe für das erste Baulos ist für das dritte Quartal 2012 vorgesehen. Neuer Sachstand: Die Ausschreibung wurde zweifach ohne Erfolg wiederholt. Daher erfolgte erneut eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen und eine Reduzierung der Bauleistung zunächst auf eine Haltestelle. Die Änderung der Unterlagen ist abgeschlossen, so dass im 3. Quartal 2014 die Ausschreibung erfolgen kann. Der Beginn der Bauausführung ist für das 1. Quartal 2015 angesetzt. 48 48. Sitzung/9. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, den 10.09.2009 4.2 Planungsbeschluss für eine Fuß- und Radwegüberführung des Auenweges 0914/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die vorgestellte Planung einer barrierefreien Geh- und Radwegbrücke vom Eingangsbereich der Messe bis zur Hohenzollernbrücke weiter zu verfolgen, die Finanzierung für die Planung sicher zu stellen und einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme wurde aus Kapazitätsgründen bisher zurückgestellt. Im Bereich des Deutzer Bahnhofs sind die Überlegungen der DB bezüglich einer evtl. Anpassung der Bahnanlagen in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 5 5.1 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) Erweiterter Planungsbeschluss für die Verlängerung Linie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. Bauabschnitt in Ehrenfeld 1876/2009 Beschluss (Rat am 10.09.2009): Der Rat stimmt der Variante 2.2 Schumacherring - Schule zu und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Die betroffene Schule vor Ort soll in die Planungen mit einbezogen werden. Sachstand zum 31.10.2012: Während des laufenden Planfeststellungsverfahrens kam es seitens der Politik zu gravierenden Planungsänderungen (Ersatzloser Entfall der Fußgängerbrücke über die Militärringstraße und der Fußgängerbrücke über die Tollerstraße). Das entsprechende Deckblatt zur Plangenehmigung wurde erstellt und bei der BR Köln eingereicht. Der Erörterungstermin hat im September 2012 stattgefunden. Die Leistungen der Projektsteuerung und die Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke wurden zwischenzeitlich jeweils an ein externes Ingenieurbüro vergeben, so dass die Planungen weiter ausgearbeitet wurden. 49 Nach derzeitigem Zeitplan ist der Baubeginn vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, einer gesicherten Finanzierung sowie noch erforderlicher Grundstücksankäufe für 2013 vorgesehen. Neuer Sachstand: Da es gravierende Einwendungen im noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren gibt, ist nach derzeitigem Zeitplan der Baubeginn vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, einer gesicherten Finanzierung sowie noch erforderlicher Grundstücksankäufe für 2015 vorgesehen. 50 1. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 01.12.2009 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Südliche Ringe Süd hier: Erweiterter Planungsbeschluss für die Knoten Ubierring/Alteburger Straße und Ubierring/Mainzer Straße 0063/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Knotenpunkt Ubierring/Alteburger Straße gemäß Anlage 2.1, Variante 1 (LSA, Seitenlage) die Ausbauplanung zu erstellen und die Maßnahme im Rahmen des Projektes Nord-Süd Stadtbahn, 1. Baustufe von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) zeitnah nach Fertigstellung der Stadtbahnhaltestelle Chlodwigplatz auf dem Ubierring umsetzen zu lassen. Die Planung des Knotens Ubierring/Mainzer Straße sollte in gleicher Weise/Variante erfolgen wie die der Alteburger Straße. Der signalisierte Fußgängerüberweg an der heutigen Haltestelle Ubierring entfällt. Dieser Bereich wird einstreifig umgebaut. mit dem Zusatz: Auf die Errichtung einer Anforderungsampel und Aufstellfläche für Fußgänger wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2011: Inzwischen wurde ein Ingenieurbüro von der KVB mit der Signalplanung beauftragt. Nach Abschluss der Planung wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Mitteilung zu den Konsequenzen des Beschlusses vom 01.12.2009 (TOP 4.3) vorlegen. Sachstand zum 31.10.2012: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Der Knotenpunkt Ubierring/ Alteburger Straße wurde im Rahmen der Maßnahme Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd Stadtbahn im Juni 2014 weitgehend fertiggestellt. Der Abschluss der Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen sowie die Fertigstellung der neuen LSA sollen bis Ende August 2014 erfolgen. 51 2. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 19.01.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Optimierung der Fußgänger- und Radfahrersignalisierung an den Lichtsignalanlagen Rheinauhafen 3238/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Optimierung der Fußgänger- und Radsignalisierung der Lichtsignalanlagen auf der Rheinuferstraße zwischen Ubierring und Filzengraben entsprechend der Beantwortung der Anfrage AN/1428/2008 aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2008 mit der Maßgabe: Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme so umzusetzen, dass Fußgänger sich nicht ins System einwählen müssen, um „Grün“ zu bekommen, d.h. vollständiger Verzicht auf Anforderungsampeln. Sachstand zum 31.10.2012: Die dazu erforderlichen Signalplanungen wurden fertig gestellt. Neuer Sachstand: Die optimierten Signalplanungen, welche das passive Mitschalten der Fußgängersignalsierungen beinhalten, werden in Abhängigkeit der Personalkapazitäten kontinuierlich umgesetzt. 52 4. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 09.03.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.9 Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Köln 0672/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Bericht „Analyse des Nahverkehrsplans 2003-2007; Ermittlung von Änderungserfordernissen für die Fortschreibung des NVP“ des Gutachterbüros KCW, Hamburg zur Kenntnis und erkennt den Bedarf für eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplans an. Er beauftragt die Verwaltung, • mit der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Köln unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gutachters zu den Anpassungserfordernissen aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Betrauungsregelung zu beginnen, • notwendige Analysen und Planungen, die für die Weiterentwicklung des ÖPNV in Köln von Bedeutung sind, in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrs-Betrieben vorzunehmen, nach Bedarf extern zu vergeben und aus den zweckgebundenen Mitteln der ÖPNV-Pauschale nach §11 ÖPNVG NRW zu finanzieren, • dem Verkehrsausschuss und allen Bezirksvertretungen im 1. Halbjahr 2011 einen Entwurf des 3. Nahverkehrsplans Köln vorzulegen. Sachstand zum 31.10.2012: Leider hat sich die Bearbeitung des 3. Nahverkehrsplans (NVP) durch den externen Gutachter weiter verzögert. Die Verwaltung geht inzwischen davon aus, den Entwurf des 3. NVP dem Verkehrsausschuss erst in der Dezembersitzung 2012 vorlegen zu können. Neuer Sachstand: Der 3. Nahverkehrsplan befindet sich in der Endbearbeitung. Es ist vorgesehen, dem Verkehrsausschuss noch in 2014 einen Entwurf vorzulegen. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Instandsetzungsplanung für die Deutzer Brücke 4311/2009 Beschluss (Rat am 23.03.2010): Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich der Vorlandbrücken sowie der 53 Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Sachstand zum 31.10.2011: Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen ist in Vorbereitung. Sachstand zum 31.10.2012: Kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Die Sanierung der Deutzer Brücke ist laut Liste der „Koordination Großbaumaßnahmen Überblick bis 2027“ für das Jahr 2021 eingeplant; daher kein neuer Sachstand. 54 5. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 20.04.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67480/03 - Clouth-Gelände in Köln-Nippes hier: Prüfauftrag aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008, TOP 3.1 0295/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Vorentwürfe, die Detailplanungen für den Umbau der Kreuzungen Xantener Straße/Niehler Straße und Blücherstraße/Niehler Straße zu Minikreisverkehren zu erstellen. Sachstand zum 31.10.2011: Die Maßnahmen werden in Abhängigkeit der Neuentwicklung des Clouthgeländes umgesetzt. Sachstand zum 31.10.2012: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Der Investor wird in Abstimmung mit der Verwaltung die Planung zu der äußeren Erschließung für das Clouth-Gelände erstellen. Inhaltlicher Bestandteil dieser Planung ist die Umgestaltung der Niehler Straße im Abschnitt von Florastraße bis Xantener Straße. Im Rahmen dieser Planung wird der Beschluss berücksichtigt. 4.2 Umgestaltung des L.-Fritz-Gruber-Platzes Baubeschluss 5070/2009 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Neugestaltung des L.Fritz-Gruber-Platzes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung die Erstellung der Ausführungsplanung durchzuführen und die Umgestaltung vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ahornbaum vor dem Gebäude Glockengasse Nr. 1 zu fällen. Vor der Fällung soll eine Ersatzpflanzung in der Ludwigstraße erfolgen. Für die Pflasterung wird Basaltkleinsteinpflaster und Betonwerkstein verwendet. 2. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Mittelfreigabeverfahrens wird verzichtet. 55 Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahmen zur Umgestaltung haben am 21.05.2012 begonnen. Neuer Sachstand Der Ausbau des L.-Fritz-Gruber-Platzes erfolgte in der Zeit vom 21.05.2012 bis zum 06.09.2012. Die Abnahme fand ebenfalls am 06.09.2012 statt. Der Beschluss ist somit erledigt. 56 4.5 Brückenneubau an der Toyota-Allee in Köln-Marsdorf, Bauoberleitung für das Gesamtbauwerk (Straßen-, Brücken- und Stützwandbau) und örtliche Bauüberwachung für den Brücken- und Stützwandbau - Vergabe der Leistungen an externe Ingenieurbüros 0664/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung wie im Betreff beschrieben für den Brückenneubau an der Toyota-Allee in Köln-Marsdorf fest und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergaben vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Die voraussichtlichen Kosten für die externe Vergabe von Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung betragen rd. 50.000 € netto (59.500 € brutto). Die Maßname wird aus der Finanzposition 6601.578.5200.6 und der Finanzstelle 6601-1201-3-8103 Erschließung Marsdorf Gewerbegebiet Horbell finanziert. Sachstand zum 31.10.2012: Der Auftrag mit der ausführenden Brückenbaufirma wurde gekündigt. Die weitere Vorgehensweise mit dem Ingenieurvertrag der o. g. Leistungen wird zurzeit geklärt. Neuer Sachstand: Das Kündigungsverfahren mit der Brückenbaufirma ist noch nicht abgeschlossen. Die Leistungen des Ingenieurbüros im Rahmen des Kündigungsverfahrens werden auf Basis der im Vertrag vereinbarten Stundensätze vergütet. Nach Abschluss des Kündigungsverfahrens werden die erbrachten Leistungen des Ingenieurbüros schlussgerechnet und der Ingenieurvertrag gekündigt. 4.6 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Erneuerung der Beleuchtung an der Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße/Gürtel 1362/2010 Beschluss: Der Verkehrsauschuss stimmt der Erneuerung der Beleuchtung an der Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße/Gürtel bei Gesamtkosten in Höhe von 194.529,59 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Mittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2010 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Arbeiten sind in Ausführung. Neuer Sachstand: Die Arbeiten sind seit 2012 abgeschlossen. Der Beschluss ist somit erledigt. 57 6. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 11.05.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Messekreisel und Umfeld 1713/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt den Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Messekreisel und Umfeld zu und beauftragt die Verwaltung mit der Sicherstellung der Finanzierung und der Realisierung der Maßnahmen. Gleichzeitig erkennt der Verkehrsausschuss den Bedarf für die Maßnahme an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Allerdings soll der Überweg am nördlichen Messekreisel erst dann verlegt werden, wenn die geplante Bebauung des P 21 eine unmittelbare Durchwegung für RadfahrerInnen zulässt. Der Erhalt des Radweges, wie er jetzt konzipiert ist, ist durch Aufnahme in den B-Plan zu sichern. Im Rahmen der Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Messekreisel und Umfeld wird • die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie die Umlaufzeiten im Bereich des Messekreisels für den Fuß- und Radverkehr optimiert (kürzere Wartezeit und automatische Freischaltung bei Grün für den Parallelverkehr) werden können. Die Prüfergebnisse sind dem Ausschuss vorzulegen. • an der Südseite des Messekreisels zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Brügelmannstraße ein Zweirichtungsradweg eingerichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Planung wird voraussichtlich im Oktober/November 2012 fertig gestellt. Neuer Sachstand: Die Maßnahme wird bis Ende der Sommerferien 2014 abgeschlossen sein 4.9 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Sanierung des Geh- und des Radweges entlang des Rheinufers unterhalb der Uferstraße, Köln-Rodenkirchen 1230/2010 Beschluss: 58 Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung des Geh- und Radweges entlang des Rheinufers in Köln-Rodenkirchen fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Derzeit wird der Landschaftspflegerische Begleitplan erstellt. Die Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz laufen. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 4.11 Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an der Mülheimer Brücke in Köln (Stadtbezirke Nippes und Mülheim) 0968/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Hauptprüfung 2011 ff der Bauwerke der Mülheimer Brücke nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung dieser Maßnahme. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Prüfung betragen netto 138.000,- € (+ 19% MwSt. = 164.220,- brutto). Die Mittel stehen im städtischen Haushaltsentwurf 2010 inklusive der Finanzplanung bis 2013 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Leistungen der Bauwerksprüfung werden in 2012 abgeschlossen Neuer Sachstand: Die Hauptprüfung der Mülheimer Brücke wurde in 2012 abgeschlossen. Die im Vertrag mit dem Ingenieurbüro vorgesehene Einfachprüfung in 2015 wird evtl. entfallen. Die Entscheidung hängt maßgeblich vom Fortschritt und Ablauf der Vorbereitungen für die Generalinstandsetzung der Mülheimer Brücke ab. 4.12 Verwendung von Stellplatzablösemitteln für Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 1596/2010 Beschluss: 59 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die aufgeführten Maßnahmen in Deutz auszuführen und die Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln sicher zu stellen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2011: Die ersten Maßnahmen wurden ausgeführt. Durch die erneute Überprüfung der Benutzungspflicht hat sich in einigen Bereichen die Situation geändert, so dass Planungsänderungen erforderlich geworden sind. Ebenfalls hat sich zum Teil der Planungsumfang im Nachhinein innerhalb des Planungsprozesses erweitert, da die Radverkehrsführung großräumiger betrachtet wurde. Sachstand zum 31.10.2012: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. 4.13 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier: Platzgestaltung Cäciliengarten 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilplan 1201, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Finanzstelle: 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung (Öffentliche Platzflächen) 1768/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Maßnahme Platzgestaltung Cäciliengarten fest und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme ist größtenteils umgesetzt. Derzeit finden noch Arbeiten zur Mängelbeseitigung statt. Gegebenenfalls muss die Entwässerung noch angepasst werden. Die Abnahme steht noch aus. Neuer Sachstand: Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen, die Mängelbeseitigung erfolgte bereits im Dezember 2012. Der Beschluss ist somit erledigt. 60 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.12 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Teilersatzneubau und Grunderneuerung des Rampenbauwerks der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke 1419/2010 Beschluss (Rat am 20.05.2010): Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Derzeit läuft die erste Bauphase mit den Arbeiten im Geh-/Radwegbereich. Diese wird im 4. Quartal 2012 abgeschlossen werden. Neuer Sachstand: Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Derzeit läuft die vierte Bauphase (Arbeiten im originären Fahrbahnbereich -„innen“-, Fahrspuren nach „außen“ verlegt). Diese wird in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden. 61 7. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 29.06.2010 4 4.4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an der Zoobrücke in Köln (Stadtbezirk Innenstadt, Nippes, Kalk und Mülheim) 1661/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Hauptprüfung 2011 ff der Bauwerke nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung dieser Maßnahme. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen netto 234.000,- € (+19% Mwst = 278.460,- € brutto). Die Mittel stehen im städtischen Haushaltsentwurf 2010 inklusive der Finanzplanung bis 2013 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Leistungen der Bauwerksprüfung befinden sich noch in der Ausführung Neuer Sachstand: Die Hauptprüfung wurde abgeschlossen. Die im Vertrag mit dem Ingenieurbüro vorgesehene nachfolgende Einfachprüfung wird in 2015 durchgeführt. 4.8 Abendliche Zusatzfahrten auf der Buslinie 130 2518/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Fahrtenangebot auf der Buslinie 130 in Abstimmung mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) im Abschnitt zwischen Universität und Bayenthalgürtel bis ca. 22:00 Uhr im 30-Minuten-Takt auszuweiten. Die Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Verwaltung wird beauftragt, nach ca. 1 bis 1 1/2 Jahren eine Überprüfung mittels Fahrgastzählungen vorzunehmen und auf dieser Basis eine Entscheidungsvorlage über die dauerhafte Einrichtung der zusätzlichen Fahrten vorzulegen. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dem zusätzlichen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. 62 Sachstand zum 31.10.2012: Die Fahrgastzählungen werden derzeit vorbereitet. Die Ergebnisse werden dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt. Neuer Sachstand: Zum Fahrplanwechsel 2011 wurden auf der Linie 130 die Abfahrtzeit der abendlichen Fahrten verändert, um den Anschluss von der Linie 130 an der Haltestelle „Bayenthalgürtel“ auf die Linie 16 Richtung Bonn zu verbessern. Die Ergebnisse der Fahrgastzählungen werden dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.4 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffung von 490 Parkscheinautomaten 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilplan 1201, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung) 0940/2010 Beschluss (Rat am 13.07.2010): 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Beschaffung von 490 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 481.500 € bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Haushaltsjahr 2010. Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW. Sachstand zum 31.10.2012: Nachdem die Voraussetzungen bezüglich des Sicherheitsniveaus vorliegen hat die Verwaltung zunächst eine Teilmenge von 250 Parkscheinautomaten EU-weit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Zur Zeit wird das Verfahren zur Auftragsvergabe abgeschlossen. Neuer Sachstand: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenen Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt. 63 5.10 Hochwasserschutzmaßnahmen für Stadtbahnanlagen hier: Planungsbeschluss für Hochwasserschutzmaßnahmen an den Stadtbahnanlagen im linksrheinischen Stadtgebiet 2152/2010 Beschluss (Rat am 13.07.2010): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von Maßnahmen zum Schutz der linksrheinischen Stadtbahnanlagen vor Hochwasser. Für die beschriebenen Maßnahmen sollen die erforderlichen Planungsaufträge der Objektplanung und Tragwerksplanung zur Erstellung von ausschreibungsreifen Unterlagen erteilt, die erforderlichen Genehmigungen beantragt und die Finanzierung sichergestellt werden. Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NW) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 200.000 Euro bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserschutz U-Bahn-Anlagen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Haushaltsjahr 2010. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Planungsphase. Der Baubeschluss soll zum Ende des Jahres 2012 eingeholt werden. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2013. Neuer Sachstand: Die Maßnahme ist noch in Planung, da die Abstimmung des Ein- und Ausbaus der Schotts im Hochwasserfall sehr komplex ist. 64 10. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 23.09.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Umgestaltung Christophstraße, Gereonstraße, Unter Sachsenhausen mit Schutzstreifen für den Radverkehr und für einen Kreisverkehr Gereonstraße/Mohrenstraße 1147/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – unter Berücksichtigung der Anregungen des Stadtentwicklungsausschusses und der heutigen Diskussionsbeiträge - die Ausführungsplanung für den Streckenabschnitt von Christophstraße über Gereonstraße/Unter Sachsenhausen bis zu der Straße An den Dominikanern gemäß dem beigefügten Vorentwurf zu erstellen (Anlagen 1, 2 und 3) und eine Bürgeranhörung durchzuführen. Das Ergebnis der Bürgeranhörung fließt in die weitere Planung ein und wird der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss vorgestellt. Sachstand zum 31.10.2012: Aufgrund der Prioritätenverschiebung ruht zurzeit die Bearbeitung dieser Maßnahme. Neuer Sachstand Kein neuer Sachstand. 4.4 Bedarfsfeststellung für Generalinstandsetzung von Gehwegen in Köln Neustadt-Nord 3053/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung des westlichen Gehweges an der Spichernstraße zwischen der Gilbachstraße und der Venloer Straße sowie für die Herstellung der Fahrbahneinengung im südlichen Bereich des Zugangs zum Stadtgarten fest und beauftragt die Verwaltung, - die Detailplanung zu gegebener Zeit der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss vorzulegen, - das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme ist beauftragt. Die Umsetzung wird voraussichtlich noch im Herbst 2012 beginnen. Neuer Sachstand: Die Arbeiten wurden in der Zeit vom 02.010.2012 bis 30.04.2013 durchgeführt. Die Abnahme erfolgte am 30.04.2013. Der Beschluss ist somit erledigt. 65 4.8 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Zoobrücke Baulose Z1, Z2 und D Objektbezogene Schadensanalyse 3444/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse an den Baulosen Z1, Z2 und D der Zoobrücke an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der durchzuführenden Arbeiten und der Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibung. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2010/2011 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Bearbeitung durch das Ingenieurbüro ist abgeschlossen. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. Die Vorbereitung der Ausschreibung (Planungsleistung) durch das Ingenieurbüro ist abgeschlossen. Zu den Ausführungsleistungen siehe „Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse, 0534/2012“ 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Baubeschluss für den nachträglichen Einbau von zwei Aufzügen und zwei zusätzlichen Zugängen in die Stadtbahnhst. Neusser Str./Gürtel sowie Mitteilung über eine Erhöhung der Investitionsauszahlung gem. analog § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 2008 / 2009 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-5-7110, Hst. Neusser Str./Gürtel-Einbau v. Aufzügen, Hj. 2010 3147/2010 Beschluss (Rat am 07.10.2010): Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts und des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns sowie vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2010 / 2011 – mit dem nachträglichen Einbau von zwei Aufzügen sowie der Errichtung von 66 zwei zusätzlichen Zugängen in die Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße / Gürtel mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 4.532.901,43 EUR. Der Rat stimmt einer Erhöhung der städtischen Investitionsauszahlungen für diese Stadtbahnmaßnahme in Höhe von 2.776.613,82 EUR zu. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 4.532.901,43 EUR statt 1.756.287,61 EUR. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Veranschlagung im Hpl. 2010 / 2011 sichergestellt. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 2.668.942,69 EUR bei der Finanzstelle 69031202-5-7110, Hst. Neusser Str./Gürtel-Einbau v. Aufzüg., Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Sachstand zum 31.10.2012: Im Dezember 2011 wurde planmäßig mit dem Bau begonnen. Derzeit laufen die Bauarbeiten an den Deckendurchbrüchen als Vorbereitung für die Aufzugsmontage. Gemäß dem Terminplan werden die Aufzüge voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Betrieb genommen. Neuer Sachstand: Die Aufzüge wurden im Jahre 2014 in Betrieb genommen. Der Beschluss ist somit erledigt. 67 11. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 09.11.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn, Haltestelle Heumarkt hier: Wiederherstellung der Straßenflächen, Optimierung der Verkehrsführung 3275/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der geänderten Verkehrsführung zu und beauftragt die Verwaltung, dieses Konzept im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung NordSüd Stadtbahn umsetzen zu lassen. Auf eine überbreite Fahrspur wird verzichtet. Es soll eine 3,0 m breite rechte Fahrspur angelegt werden. Sachstand zum 31.10.2012: Die KVB AG hat im Herbst 2011 mit der Wiederherstellung der Oberfläche begonnen. Die Arbeiten auf der Nordseite sollen noch in diesem Jahr größtenteils abgeschlossen werden, die Wiederherstellung auf der Südseite wird bis 2013 andauern. Neuer Sachstand: Die Wiederherstellung durch die KVB ist abgeschlossen. Die Fertigstellung mit anschließender Verkehrsfreigabe erfolgte im November 2013. Der Beschluss ist damit erledigt. Die Platzflächen (Augustinerplatz, Hermann-Joseph-Platz und Elogiusplatz) wurden zunächst in einfacher Bauweise hergerichtet. Die endgültige und gestalterisch hochwertige Herstellung erfolgt in einem zweiten Schritt auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 06.05.2014, TOP 4.2. 4.11 Umgestaltung Berliner Straße in Köln-Dünnwald 4159/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Entwurfs für die Umgestaltung der Berliner Straße in Köln-Dünnwald zwischen der Leuchterstraße und dem Bebauungsende, mit dem Ziel, einen Einplanungsantrag beim Zuschussgeber zu stellen. 68 Sachstand zum 31.10.2012: Der Entwurf ist abgeschlossen und wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Mülheim zu gegebenen Zeit vorgestellt. Neuer Sachstand: Aufgrund von Mängeln muss die Entwurfsplanung überarbeitet werden. 69 12. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 25.11.2010 1 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 1.1 2. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn; Querung der Rheinuferstraße mit einer Verkehrssignalanlage 4354/2010 Beschluss (Rat am 25.11.2010): Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Planänderungsverfahren einzuleiten mit der Zielsetzung eine Verkehrssignalanlage zu realisieren. Der Rat beschließt, dass Vorsorgemaßnahmen für den Bau eines Straßentunnels getroffen werden, um eine mögliche niveaufreie Querung der Rheinuferstraße zu einem späteren Zeitpunkt zu geringeren Kosten zu ermöglich. Der Rat ist damit einverstanden, dass die KVB Vorsorgemaßnahmen für den Bau eines Straßentunnels ausschreibt, vergibt und baulich umsetzt. Der Rat beschließt die Finanzierung der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von circa 5,0 Mio. Euro im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages. Da die Nord-Süd-Bahn nicht vor 2014 die Rheinuferstraße queren wird, soll die gewonnene Zeit genutzt werden, um Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs an dieser neuralgischen Stelle kurzfristig umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dazu gehören u.a.: • Angebotsorientierte Erhöhung der Kapazitäten der P&R-Parkplätze in Godorf und Marienburg • Führung der Buslinie 106 zum Hauptbahnhof/Breslauer Platz • Instrumente zur Unterbindung des LKW-Durchgangsverkehrs Sollte sich aufgrund erhöhter Fahrgastzahlen bei der Nord-Süd Stadtbahn die Notwendigkeit einer Taktverdichtung ergeben, ist auf Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse – z.B. Verringerung des motorisierten Individualverkehrs durch die oben genannten Maßnahmen – eine neue verkehrliche Bewertung durchzuführen. Wenn sich dabei nicht hinnehmbare verkehrliche Problemlagen ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, ein Mediationsverfahren zu planen und durchzuführen. Eine daraus resultierende Beschlussvorlage soll alle möglichen Varianten inklusive verbindlicher Zusagen über eine eventuelle Förderung enthalten und in den Kontext einer stadträumlich optimalen Planung gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, maximale Fördermittel zu beantragen. Optional ist eine Ampelsimulation zu Spitzenzeiten mit verschiedenen Bahntakten der Beschlussvorlage vorzuschalten. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche technischen, rechtlichen, finanziellen und verkehrlichen Auswirkungen eine Verlängerung der Linie 15 von der Endhaltestelle Ubierring bis Sürth/Godorf hat. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen zur Stärkung der Nord-Süd-Verbindung umzusetzen: • engere Taktung der Linie 106 in den Spitzenzeiten • Unterbindung des LKW-Durchgangsverkehrs • Stärkung des Car-Sharing-Angebots in den südlichen Stadtteilen durch attraktive Flächenangebote 70 folgende Maßnahmen zu planen: Wasserbuslinie auf dem Rhein zur Verknüpfung der Stadtteile Porz, Rodenkirchen, Innenstadt, Deutz und Mülheim folgende Maßnahmen zu prüfen: Busführung über die Vorgebirgsstraße, Nord-Süd-Fahrt und Bäche bis zum Heumarkt Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist dem Rat 2 Jahre nach ihrer jeweiligen Umsetzung darzustellen. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme der 2. Baustufe sind die Kapazitäten der P&RParkplätze in Godorf und Marienburg angebotsorientiert zu erhöhen. Der Ausbau der 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn incl. P&R- Anlage am Verteilerkreis ist zügig umzusetzen. Mit der Aufnahme des 5 Minutentaktes der Linie 16 ist die Ampelsteuerung auf der gesamten Rheinuferstraße anzupassen. Sachstand zum 31.10.2011: Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilung (1495/2011) aus der Sitzung am 10.05.2011, TOP 7.14. Sachstand zum 31.10.2012: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Es ergibt sich kein neuer Sachstand. 71 13. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 07.12.2010 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Umgestaltung Cäcilienstraße/Rasengleis, Umgestaltung Jabachstraße und Umgestaltung Leonhard-Tietz-Straße, Umgestaltung Haubrichhof 0355/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für das Rasengleis Cäcilienstraße gemäß den beigefügte Anlage 3 weiterzuverfolgen mit der Maßgabe, die jetzige Querung Fleischmengergasse mit in die Planung einzubeziehen. Weiterhin wird die Kölner Verkehr-Betriebe AG um die Durchführung des notwendigen Planfeststellungsverfahrens für das Rasengleis von Neumarkt bis Heumarkt gebeten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Jabachstraße/Cäcilienkloster (Anlage 6), Umgestaltung der Leonhard-Tietz-Straße (Anlage 5) und die Umgestaltung des Haubrichhofes (Anlage 4) zu erstellen. Die Radwege werden als abmarkierter Bereich auf der Fahrbahn geführt – analog zur beschlossenen Radwegführung östlich der Nord-Süd-Fahrt. Für den Radweg Richtung Osten ist die Überquerung des freien Rechtsabbiegers auf die Nord-SüdFahrt neu und für Radfahrer sicherer zu gestalten. Die Anlage 1 der Verwaltungsvorlage „Umgestaltung Cäcilienstraße/Rasengleis, Umgestaltung Jabachstraße und Umgestaltung Leonard-Tietz-Straße, Umgestaltung Haubrichhof“ (S.-Nr. 0355/2010) wird auf Seite 2 (zu Punkt 1) wie folgt ergänzt: Shared Space Zone Antonsgasse/Cäcilienkloster Die Straßen Antonsgasse und Cäcilienkloster werden zu Shared Space Zonen ausgebaut. Die Shared Space Zone Antonsgasse reicht von der Ecke Kronengasse bis zur Cäcilienstraße. Durch einen Übergang über die Querung Cäcilienstraße (Straße und Straßengleis) kann die Shared Space Zone in der Straße Cäcilienkloster erreicht werden. Diese erschließt das Schnütgen-Museum und verläuft südlich bis zum Beginn der Jabachstraße, nördlich von St. Peter. Sachstand zum 31.10.2012: Die KVB bereitet die Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen des Rasengleises vor. Die Ausführungsplanung für die Leonhard-Tietz-Straße wird derzeit erstellt. Für die Planung Jabachstraße und Haubrichhofs ergibt sich kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Die Priorisierung der Maßnahmen wird auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.11.2013 abgearbeitet. 72 14. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 18.01.2011 4 4.3 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV hier: Straßenbrücke Waltherstraße / Paffrather Straße 5348/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Straßenbrücke Waltherstraße / Paffrather Straße bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 318.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Mittel stehen im städtischen Doppelhaushaltsplan 2010/2011 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Mit den Arbeiten konnte im Frühjahr 2012 begonnen werden. Während der Ausführung wurde ein Mehrbedarf an Sanierung des Stahlbaus erkannt. Die Arbeiten sollen jedoch termingerecht im Herbst 2012 abgeschlossen werden. Neuer Sachstand: Die Arbeiten sind abgeschlossen. Seit Sommer 2012 gibt es keine Verkehrsbehinderungen mehr. 73 16. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 22.03.2011 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Bedarfsfeststellung zur Sanierung von Straßenablaufleitungen in KölnDünnwald/Höhenhaus 0545/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung der Straßenablaufleitungen in Köln – Dünnwald/Höhenhaus fest und fordert die Verwaltung auf, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme ist in 2011/2012 angelaufen. Bisher wurden Aufträge in Höhe von insgesamt 400.000 € vergeben. Kassenmittel sind in Höhe von 100.000 € abgeflossen. Neuer Sachstand Die Maßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.6 Querung der Aachener Straße in Höhe Aachener Weiher 4359/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung nach Sicherstellung der Finanzierung, die Lichtsignalanlage Aachener Straße in Höhe des Aachener Weihers zu erweitern - Variante B gemäß der Anlage 4 - , damit Fußgängern die Möglichkeit gegeben wird, auch den nördlichen Teil der Aachener Straße sicher queren zu können. Sachstand zum 31.10.2012: Die dazu erforderlichen Signalplanungen wurden fertig gestellt. Neuer Sachstand: Die Fertigstellung der Maßnahme wird für Ende 2014 erwartet. 74 4.7 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Verlängerung der Buslinie 106 zum Breslauer Platz 0869/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Verlängerung der Buslinie 106 zum Breslauer Platz aus und beauftragt die Verwaltung, diese in Zusammenarbeit mit der KVB unmittelbar nach den Sommerferien umzusetzen. 1 ½ bis 2 Jahre nach Umsetzung soll auf der Basis neuer Fahrgastzahlen über eine mögliche Taktveränderung entschieden werden. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich durch die Verlängerung der Linie 106 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linie. Sachstand zum 31.10.2011: Die Buslinie 106 wird gemäß Beschluss am 07.09.2011 bis zum Breslauer Platz verlängert. Gemäß Beschluss wird die Verwaltung die Maßnahme mittels Fahrgastzählungen in 2013 überprüfen und dem Verkehrsausschuss einen Erfahrungsbericht vorlegen. Sachstand zum 31.10.2012: Kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossen, die Linienführung der Buslinie 106 im Rahmen der Neukonzeption der Linien 106/132/133 zu ändern (vgl. Session-Nr. 0989/2013). Der oben genannte Beschluss zu Session-Nr. 0869/2010 hat sich damit erübrigt. Der Beschluss ist erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Baubeschluss für den Ausbau der Lützerathstraße von Rösrather Straße bis Rather Mauspfad sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze 4814/2010 Beschluss (Rat am 07.04.2011): Der Rat beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 01.03.2007 den Ausbau der Lützerathstraße und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 2.000.000 € im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6603-1201-8-5582, Lützerathstraße, Ausbau (Rösrather Straße –Am Burgacker), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2011. 75 Sachstand zum 31.10.2012: Mit der Baumaßnahme wurde am 19.03.2012 begonnen. Der Ausbau des Kreisverkehrs Rösrather Straße/Lützerathstraße ist abgeschlossen. Der Ausbau der Lützerathstraße erfolgt nun im Anschluss. Neuer Sachstand: Die Maßnahme wurde im September 2013 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 5.8 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Mülheimer Brücke Durchführung der statischen Prüfung für die Gesamtinstandsetzung aller Teilbauwerke 0262/2011 Beschluss (Rat am 07.04.2011): Der Rat erkennt den Bedarf zur Vergabe von Prüfingenieurleistungen für die Instandsetzung der Mülheimer Brücke an und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe an einen externen Prüfingenieur. Die Realisierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Die benötigten Mittel in Höhe von 146.000,00 € sind im Doppelhaushalt 2010/2011 (incl. Finanzplanung 2012ff.) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2011, veranschlagt. Sachstand zum 31.10.2012: Kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Die Ausschreibung von Prüfingenieurleistungen ist in Vorbereitung. 76 5.12 Hochwasserschutzmaßnahmen für Stadtbahnanlagen hier: Erweiterter Planungsbeschluss für Hochwasserschutzmaßnahmen an den Stadtbahnanlagen im rechtsrheinischen Stadtgebiet 0856/2011 Beschluss (Rat am 07.04.2011): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von Maßnahmen zum Schutz der rechtsrheinischen Stadtbahnanlagen vor Hochwasser. Für die beschriebenen Maßnahmen sollen die erforderlichen Planungsaufträge der Objektplanung und Tragwerksplanung zur Erstellung von ausschreibungsreifen Unterlagen erteilt, die erforderlichen Genehmigungen beantragt und die Finanzierung sichergestellt werden. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von mehreren Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans in Höhe von 125.000,- € bei der Finanzstelle 6904-1302-02505, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, Haushaltsjahr 2011. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Planungsphase. Der Baubeschluss soll zum Ende des Jahres 2012 eingeholt werden. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2013. Neuer Sachstand: Die Maßnahme ist noch in Planung, da die Abstimmung des Ein- und Ausbaus der Schotts im Hochwasserfall sehr komplex ist. 77 17. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 10.05.2011 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Verkehrsgutachten Ost-West-Achse in Köln mit Dreiwagenzügen der Stadtbahn 5221/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für die Ost-West-Achse im Abschnitt vom Aachener Weiher bis zur Brückenrampe der Deutzer Brücke mit dem Ziel anzufertigen, die Machbarkeit der Einführung der Dreiwagenzüge der Stadtbahn und der Umsetzungsmöglichkeiten der Vorschläge des städtischen Masterplanes Innenstadt aus verkehrlicher Sicht zu prüfen. Hierbei sind die in der Anlage 1 dargestellten Anforderungen zu berücksichtigen. Sachstand zum 31.10.2012: Der Beschluss ist in Bearbeitung. Neuer Sachstand: Das EU-Ausschreibungsverfahren konnte in 2014 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Vergabe der Machbarkeitsstudie steht unmittelbar bevor, so dass voraussichtlich im III. Quartal 2014 die Leistungserbringung beginnt. Der Beschluss zur Vergabe der Machbarkeitsstudie kann damit als erledigt angesehen werden. 4.9 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier: Regionale 2010-Projekt "mobil-im-rheinland" 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier: Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-4365, Regionale 2010-Projekt "mobil-im-rheinland" 1437/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Detektion von 26 P+R-Anlagen im Rahmen des Regionale 2010-Projekt "mobil-im-rheinland" fest und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 78 Sachstand zum 31.10.2012: Der Auftrag für die Installation der Detektoren wurde im November 2011 erteilt. Derzeit finden Begehungen mit dem Auftragnehmer in den verschiedenen Örtlichkeiten statt. Die Installation der ersten technischen Einrichtungen ist im Herbst 2012 vorgesehen. Neuer Sachstand: Die Maßnahme ist zu 2/3 abgeschlossen. An einzelnen Stellen müssen vor der Installation der Sensoren im EinAusfahrtbereich kleinere Asphaltierungsarbeiten ausgeführt werden. Der P+R-Platz in Porz-Wahn kann erst nach dem derzeit stattfindenden Umbau mit den Detektoren und Übertragungseinheiten ausgerüstet werden. Derzeit erfolgt an den bereits fertiggestellten P+R-Plätzen die Messwertaufnahme und Kalibrierung. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.9 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Severinsbrücke, Strombrücke Nachrechnung des Überbaus und Planung von Verstärkungsmaßnahmen zur Erzielung einer ausreichenden Beulsicherheit 1194/2011 Beschluss (Rat am 26.05.2011): Der Rat erkennt den Bedarf zur Nachrechnung des Überbaus und zur Planung von Verstärkungsmaßnahmen zur Erzielung einer ausreichenden Beulsicherheit an und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 213.900,00 € sind im Doppelhaushalt 2010/2011 (incl. Finanzplanung 2012ff.) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2011 veranschlagt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Planung der Verstärkungsmaßnahme durch das beauftragte Ingenieurbüro ist weiter fortgeschritten. Es liegen erste Berechnungsergebnisse und der Entwurf der Ausschreibungsunterlagen vor. 79 Neuer Sachstand: Die Planung ist abgeschlossen. Zu den Ausführungsleistungen siehe: „Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen in den Hauptträgerkästen und im Pylon der Severinsbrücke; 1493/2013“ 80 18. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 28.06.2011 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen hier: Kreuzung Roonstraße/Lindenstraße 0946/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt den Abbau der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Roonstraße/Lindenstraße und die Umgestaltung der Kreuzungen der Prioritätsstufe 4 zunächst als provisorischen Einfachkreisel gemäß Anlage 19.1 nach Sicherstellung der Finanzierung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Planung für den Kreisverkehr erfolgt im zweiten Halbjahr 2012. Neuer Sachstand: Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung im Rahmen einer Vorlage in Kürze vorstellen. 4.4 Machbarkeitsuntersuchung für die Realisierung einer P+R-Anlage am Verteilerkreis Köln 5332/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Machbarkeitsuntersuchung für die Realisierung einer P+R-Anlage am Verteilerkreis Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Standort D als P+R-Anlage bei den weiteren Planungen zur 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Endhaltestelle Richtung Norden verschoben werden kann, um alle Optionen für eine etwaige spätere Verlängerung der Bahnlinie nach Meschenich offen zu halten. Im weiteren Verfahren soll eine Bürgerinformation durchgeführt werden. Sachstand zum 31.10.2012: Der Beschluss zum Standort D wird bei den weiteren Planungen der Nord-Süd Stadtbahn berücksichtigt. Die Bürgerinformationsveranstaltung hat am 02.02.2012 stattgefunden. Die Prüfergebnisse zur Verschiebung der Endhaltestelle werden voraussichtlich Ende 2012 oder Anfang 2013 den Gremien des Rates vorgelegt. 81 Neuer Sachstand: In die weitere Planung der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn wurde die Verschiebung der Endhaltestelle nach Norden eingearbeitet. Die Planung mit der verschobenen Endhaltestelle wurde am 17.12.2013 vom Rat beschlossen. Für die P+R-Anlage wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, um das Bauwerk so verträglich wie möglich in die Umgebung einzufügen. Der Sieger des Wettbewerbs wurde zwischenzeitlich mit der Planung beauftragt. 4.9 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln; hier: Buslinie auf der Inneren Kanalstraße/Universitätsstraße - Bewertung und Verlängerung 1382/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss spricht sich auf Basis der vorgelegten Untersuchung für die Beibehaltung der mit Fahrplanwechsel Dezember 2009 veränderten Linienführung der Buslinie 142 aus. Er beschließt zudem die Erweiterung der Linie 142 in Richtung Süden gemäß Variante C.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Linienerweiterung in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) zum Fahrplanwechsel Dezember 2011 umzusetzen. Parallel hierzu wird die Linie 138 auf den Abschnitt Südfriedhof – Güterverkehrszentrum reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen neuen Haltestellen rechtzeitig - zunächst provisorisch - einzurichten. Für die diesbezüglichen Kosten in Höhe von rund 60.000 Euro stehen Mittel aus der ÖPNV-Pauschale nach §11 (2) ÖPNVG NRW zur Verfügung. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen des Linienabschnitts der Buslinie 142 südlich der Aachener Straße soll zeitnah geplant und umgesetzt werden. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich durch die Verlängerung der Linie 142 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linie. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung der Linie 142 im Norden erneut zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Erschließung neuer Ziele (z.B. Finanzamt KölnNord, Neusser Straße im Agnesviertel, Lentpark…) und die Verknüpfung mit bestehenden Stadtbahnlinien (z.B. am Ebertplatz) untersucht werden. Dem Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen Innenstadt und Nippes sind entsprechende Vorschläge mit der dazugehörigen Kosten-Nutzen-Rechnung vorzulegen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Linienverlängerung der Buslinie 142 in Richtung Süden wurde zum Fahrplanwechsel 2011 umgesetzt. Der barrierefreie Ausbau der zunächst provisorisch eingerichteten Haltestellen wird zurzeit vom Fachamt geplant. Es ist vorgesehen, ab Anfang/Mitte 2013 die Haltestellen abschnittsweise sukzessive endgültig auszubauen. 82 Die Verlängerung der Linie 142 in Richtung Norden wird zurzeit im Rahmen der zusätzlichen ÖPNV-Anbindung des Eis- und Schwimmstadions Lentpark geprüft. Dazu wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen. Neuer Sachstand: Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 07.04.2014 beschlossen, zum Fahrplanwechsel 2014 die Buslinie 127 zwischen 9 und 19 Uhr bis zum Lentpark zu verlängern und in den Tagesrandzeiten die Anbindung des Lentparks über die ASTLinie 184 sicherzustellen. Im Süden wird die Linie 142 bis zum Ubierring verlängert. Der barrierefreie Ausbau der zunächst provisorisch eingerichteten Haltestellen verzögert sich aufgrund personeller Engpässe. Die Planung wird vom Fachamt im 2. Halbjahr 2015 weiter bearbeitet. 4.21 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen hier: Streckenzug Wilhelm-Sollmann-Straße und Johannes-Rings-Straße 2365/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Zuge des Streckenzuges Wilhelm-Sollmann-Straße und Johannes-Rings-Straße fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Straßenplanung mit den Radschutzstreifen wird überarbeitet. Die dazu erforderlichen Signalplanungen erfolgen im Anschluss daran. Neuer Sachstand: Diese Maßnahme soll in 2015 fertiggestellt werden. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Freigabe von Planungsmitteln für einen Wettbewerb zur barrierefreien Anbindung der Südbrücke Teilfinanzplan 1202 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 3379/2010 Beschluss (Rat am 14.07.2011): Der vorgesehene Planungswettbewerb für eine barrierefreie Anbindung der Südbrü- 83 cke wird ausgesetzt. Stattdessen ist mit geeigneten Instituten der Universität oder den Fachhochschulen zunächst ein studentischer Ideenwettbewerb (Semesterarbeit oder Workshop) durchzuführen. Sachstand zum 31.10.2011: In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt wird ein studentischer Ideenwettbewerb durchgeführt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung hat die Durchführung eines studentischen Ideenwettbewerbes geprüft. Es ergaben sich hierbei Bedenken der Architektenkammer, da hier Architektenleistungen ohne entsprechendes Honorar erbracht werden sollen. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Köln wird das Projekt "Barrierefreie Anbindung der Südbrücke" nicht vorrangig bearbeitet. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 5.4 Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Waldecker Straße in KölnBuchforst 1364/2011 Beschluss (Rat am 14.07.2011): Der Rat beauftragt die Verwaltung die Waldecker Straße auf Basis der vorgelegten Ausführungsplanung (Anlage 1) nach Sicherstellung der Finanzierung umzugestalten. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die Anregung der BV Mülheim „Dabei ist die Querungshilfe am Stadtteilzentrum (Nähe Eulerstr.) als Zebrastreifen zu gestalten.“ zu prüfen. Sachstand zum 31.10.2012: Derzeit läuft das Vergabeverfahren, mit dem Baubeginn ist noch in der 2. Jahreshälfte 2012 zu rechnen. Neuer Sachstand: Die Maßnahme wurde im September 2013 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 84 5.6 Erweiterter Baubeschluss für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2011 bei Finanzstelle 6903-1202-5-6004, Hst. EscherStr.-Slabystr/Nord-B.anhebung und Mitteilung über eine Erhöhung der Investitions-auszahlungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2010/2011 der Stadt Köln bei gleicher Finanzstelle sowie Teilsanierung des Brückenbauwerkes 1167/2011 Beschluss (Rat am 14.07.2011): Der Rat beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers zur zuwendungsunschädlichen Fortsetzung der Maßnahme - mit dem Umbau der Stadtbahnhaltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel (Hochbahn) mit städtischen Gesamtkosten von 2.415.200,00 Euro. Der Rat stimmt der Erhöhung der investiven Auszahlungsermächtigungen für die 5teilige Gesamtmaßnahme bei der Finanzstelle 6903-1202-5-6004, Hst. EscherStr.Slabystr/Nord-B.anhebung in Höhe von 829.821,73 Euro zu. Die Gesamtauszahlungen betragen nun 3.473.200,76 Euro statt 2.643.379,03 Euro. Die Bereitstellung der Mehrauszahlungen in Höhe von 990.252,90 Euro zur Finanzierung der im ersten Absatz aufgeführten Teilmaßnahme erfolgt im Wege der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6903-1202-1-9090, Beschleun.maßn. L12 nördl./Ast/Ringesüdl. in Höhe von 990.252,90 Euro - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes i.H.v. 2.223.752,90 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-56004, Hst. EscherStr.-Slabystr/Nord-B.anhebung - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2011. Außerdem ist der Rat mit der Teilsanierung des Brückenbauwerkes der Hochbahn an der Haltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel mit Gesamtkosten in Höhe von 158.000,00 Euro einverstanden. Die Mittel für die zuvor genannte Teilsanierung stehen im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen im Hj. 2011 zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Maßnahme Amsterdamer Str. / Gürtel befindet sich zurzeit in der Ausführung und soll voraussichtlich Ende 2012 bautechnisch abgeschlossen werden. Neuer Sachstand: Die Haltestelle wurde Ende November 2012 in Betrieb genommen. Der Beschluss ist somit erledigt. 85 5.9 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Maßnahmen zur Straßenerhaltung 1429/2011 Beschluss (Rat am 14.07.2011): Der Rat stellt den Bedarf für die Unterhaltung, Instandsetzung und Erhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Submission ist erfolgt. Der Vergabevorschlag liegt nun beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung. Neuer Sachstand: Der Zeitvertrag ist bereits zum 30.09.2013 abgelaufen. Maßnahmen werden nun über Auf- und Abgebotsverfahren beauftragt. Der Beschluss wird als erledigt angesehen. 5.11 Stadtbahnhaltestelle Chorweiler hier: Erweiterter Planungsbeschluss für die brandschutztechnische Nachrüstung 1927/2011 Beschluss (Rat am 14.07.2011): Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung der brandschutztechnischen Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung bis zur Ausschreibungsreife vorzubereiten, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und die Finanzierung sicherzustellen. Der Bedarf für die brandschutztechnische Nachrüstung wird anerkannt. Die benötigten Mittel in Höhe von 443.250 Euro stehen im städtischen Haushaltsplan 2010/2011 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2011, zur Verfügung. Sachstand zum 31.10.2012: Es wird auf die Mitteilung (Nr. 2182/2012) an den Verkehrsausschuss am 14.06.2012 über die beabsichtigte Beauftragung der KVB AG mit der Maßnahmenplanung verwiesen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes soll die Vergabe an die KVB AG dem Rat der Stadt Köln im Herbst 2012 zur Entscheidung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird kurzfristig ein Planungsauftrag an einen Fachplaner vergeben. Die Planungen sollen bis Mitte 2015 fertiggestellt werden. Somit wird ein Baubeginn im Jahre 2015 unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für 86 die Fertigstellung und Abstimmung der Planungen, die Ausschreibung und Vergabe der Gewerke und die vorangehende Bereitstellung der Baumittel angestrebt. 87 18. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 27.09.2011 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an der Severinsbrücke in Köln (Stadtbezirk Innenstadt) 3277/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Prüfung 2012 ff der Bauwerke der Severinsbrücke nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung dieser Maßnahme. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Prüfung betragen 202.798,04 € brutto. Die Mittel sind im städtischen Haushaltsentwurf 2012 inklusive der Finanzplanung bis 2015 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen - berücksichtigt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung beabsichtigt die Bauwerksprüfung an der Severinsbrücke in 2014 in Eigenleistung durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ausreichende Personal und Sachausstattung. Neuer Sachstand: Die Hauptprüfung der Severinsbrücke samt Vorlandbrücken wurde in 2013 in Eigenregie durch Mitarbeiter vom Amt für Brücken und Stadtbahnbau durchgeführt. Eine externe Vergabe der Leistung ist nicht mehr vorgesehen; der Beschluss ist somit erledigt. 4.3 Gemeinsamer Geh- und Radweg auf dem Parkgürtel im Abschnitt zwischen Nußbaumerstraße und BAB 57 1405/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Südostseite des Parkgürtels im Abschnitt zwischen Nußbaumerstraße und Anschlussstelle BAB 57 gemäß der aktualisierten Alternativplanung (Anlage 6) im Zuge der vorgesehenen Fahrbahnsanierung einen Zweirichtungsradweg mit baulichem Sicherheitsstreifen auszubauen und die Finanzierung für die Maßnahme aus Eigenmitteln der Stadt Köln sicherzustellen. 88 Sachstand zum 31.10.2012: Die Baumaßnahme wird derzeit vorbereitet. Neuer Sachstand: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und damit erledigt. 4.7 Sperrung der Auffahrt vom Perlengraben zur Tel-Aviv-Straße 3096/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Auffahrt vom Perlengraben zur Tel-Aviv-Straße dauerhaft zu sperren. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt uneingeschränkt zustimmt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Sperrung der Auffahrt ist bereits umgesetzt. Der Rückbau der Verkehrsfläche ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Tel-Aviv-Straße 1. Neuer Sachstand: Die Maßnahme wurde umgesetzt und der Beschluss somit erledigt. 4.9 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Baugrunduntersuchungen 1586/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für Baugrunduntersuchungen als Grundlage für die Durchführung von Baumaßnahmen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Ausschreibung wurde zurückgezogen, da sich aufgrund fachtechnischer Änderungen der Leistungsumfang erhöht hat. Der angepasste Bedarf wurde dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 04.09.2012 unter der Session-Vorlage 1626/2012 erneut zum Beschluss vorgelegt. 89 Neuer Sachstand: Der Zeitvertrag wurde aufgrund von gravierenden Leistungsänderungen unter Session-Vorgang 1626/2012 neu beschlossen. Der derzeitige Vertrag ist noch gültig bis 30.04.2015. 4.10 Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an signalgeregelten Stadtbahnquerungen 1683/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für einen zweijährigen Erprobungszeitraum an zwei geeigneten Stadtbahnquerungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger Bodenwarnelemente zu installieren und die Wirkung wissenschaftlich zu untersuchen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Erprobung erfolgt in Zusammenarbeit mit der KVB AG. Von dort wurde die wissenschaftliche Begleituntersuchung beauftragt. Derzeit wird die Bestandsanalyse und Passantenbefragung an drei ausgewählten Überwegen durchgeführt. Ab Frühjahr 2013 wird aufbauend auf den Ergebnissen der Vorher-Untersuchung die technische Aufrüstung der Überwege durch das Amt für Straßen und Verkehrstechnik erfolgen. Neuer Sachstand: Die erste Anlage - Stadtwaldgürtel/Rautenstrauchstraße - wird in den Sommerferien 2014 umgesetzt. Nach einer Beobachtungsphase werden die beiden anderen Anlagen ebenfalls nachgerüstet. Die Auswertung über die Akzeptanz erfolgt im Anschluss. 4.16 Baubeschluss und Vorbereitung der Vergabe für die Erneuerung von Schutzplanken auf der Industriestraße zwischen Geestemünder Straße und Emdener Straße 2195/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Schutzplanken im Bereich Industriestraße zwischen Geestemünder Straße und Emdener Straße fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Ausschreibung wurde auf der Grundlage einer Vergabebeschwerde aufgehoben. Das Leistungsverzeichnis wird derzeit überarbeitet. Das Vergabeverfahren soll im letzten Quartal 2012 eingeleitet werden. 90 Neuer Sachstand: Die Maßnahme musste bis auf weiteres verschoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des langen Zeitraumes vor Ausführung ein neuer Beschluss erwirkt wird. 4.24 1. Baubeschluss; hier Generalsanierung Radwege Boltensternstraße 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier: Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle: 6601-12010-1008 Generalsanierung Radwege (Boltensternstraße) 3167/2011 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Radwege Boltensternstraße im Bereich von Amsterdamer Straße bis Barbarastraße. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 874.650 € für die Generalsanierung der Radwege Boltensternstraße im Bereich von Amsterdamer Straße bis Barbarastraße bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 – Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2011. Sachstand zum 31.10.2012: Die Baumaßnahme wurde im Juni 2012 begonnen und wird voraussichtlich in 2013 abgeschlossen sein. Neuer Sachstand Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Der Beschluss ist somit erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.8 Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege Plätze; hier: Außerplanmäßige Auszahlung für die Generalinstandsetzung und Umgestaltung Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße 2992/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt zur Sicherstellung der Generalinstandsetzung und Umgestaltung der Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 402.746,61 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei neuer Finanzstelle 6601-1201-4-1033, Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße, Haushaltsjahr 2011. Die Deckung erfolgt durch entsprechende We- 91 nigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2011. Sachstand zum 31.10.2012: Dieser Beschluss kann mit dem Beschluss vom 19.08.2008, TOP 4.9 zusammengefasst werden. Es handelt sich bei beiden um die Maßnahme Leostraße. Die Baumaßnahme befindet sich in der Vergabephase. Es ist vorgesehen, nach Sicherstellung der Finanzierung mit den Bauarbeiten im 4. Quartal 2012 zu beginnen. Neuer Sachstand: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Der Beschluss ist somit erledigt. 92 19. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 15.11.2011 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.1 Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 08.12.2009 hier: Regionale 2010 - ÖPNV-Anbindung von Gut Leidenhausen 3849/2011 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2011 AN/2036/2011 Beschluss: Unter Berücksichtigung der heutigen Diskussionsbeiträge beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung in Abstimmung mit der KVB, die ÖPNV-Erschließung von Gut Leidenhausen erneut zu prüfen und dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere ist im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Köln zu prüfen, ob alternative Bedienungsformen (Angebote auf Abruf: z.B. Rufbusse, Anruftaxi) zunächst zu bestimmten Jahreszeiten (z.B. von Anfang der Osterferien bis Ende der Herbstferien) eingerichtet werden können. Hierbei ist auch eine Anbindung an den Flughafen zu prüfen; des Weiteren Regelangebote wie z. B. stündliche Fahrten in den Sommermonaten. Bei positivem Prüfergebnis ist möglichst eine Ausweitung des bestehenden ÖPNV-Angebotes zum April 2013 vorzusehen. Sachstand zum 31.10.2012: Eine Beschlussvorlage wird im 2. Halbjahr 2012 vorgelegt. Neuer Sachstand: Die Verwaltung hat dem Verkehrsausschuss am 05.03.2014 eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt (Session-Nr. 0506/2013). Auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses am 15.04.2013 ist das Gut Leidenhausen seit Mai 2013 durch die AST-Linie 188 angebunden. Das Ergebnis der Überprüfung einer alternativen Busanbindung durch die Linie 161 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss am 06.05.2014 mitgeteilt (Session-Nr. 0488/2014). Die Verwaltung wird die Verlängerung der Buslinie 161 erneut prüfen, wenn die Einrichtung einer Haltestelle inkl. Querungshilfe auf dem Grengeler Mauspfad durch den Landesbetrieb Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger absehbar ist. Über eine Finanzierung der Maßnahme durch die Stadt Köln wird die Verwaltung mit dem Landesbetrieb verhandeln (vgl. Session-Nr. 1454/2014). 93 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Erneuerungsprogramm ab 2012 hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007, TOP 4.9 3265/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Realisierung des Erneuerungsprogramms im Zuge der folgenden Streckenzüge: • Magnusstraße zwischen Hohenzollernring und Tunisstraße • Viktoriastraße und Turiner Straße zwischen Hansaring und Ebertplatz und beauftragt die Verwaltung, im Vorfeld zu prüfen, ob zu erneuernde Signalanlagen durch Kreisverkehre ersetzt werden können. Sachstand zum 31.10.2012: Die Magnusstraße wird wegen straßengestalterischen Umbauten zurückgestellt. Die Straßenzüge Viktoriastraße und Turiner Straße werden im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlagen auf Radwegführungen untersucht. Im Anschluss daran werden die dazu erforderlichen Signalplanungen fertig gestellt. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 4.4 Bedarfsfeststellung für Ingenieurleistungen des Programms "Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen" 1130/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung des Programms "Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen" fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe. Sachstand zum 31.10.2012: Der Ingenieurvertrag ist abgeschlossen. Die Planungen werden derzeit erstellt. 94 Neuer Sachstand: Die Planung wird sukzessive umgesetzt. Der Beschluss wird somit als erledigt angesehen. 4.6 Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für den Bereich der Magnusstraße-Burgmauer/Zeughausstraße-Komödienstraße 3857/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Straßenzuges Magnusstraße-Burgmauer/ Zeughausstraße-Komödienstraße. Dabei soll eine Bündelung des Kfz-Verkehrs auf der Straße "Burgmauer" und eine Sperrung der Zeughausstraße-Komödienstraße im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.07.2011 mit untersucht werden. Sachstand zum 31.10.2012: Nach der Sommerpause wird die Verwaltung mit der Untersuchung beginnen. Zunächst sollen aktuelle Verkehrsdaten durch Zählungen ermittelt werden. Neuer Sachstand: Zur Beurteilung der Verkehrssituation sind zahlreiche Verkehrserhebungen zwischen dem Friesenplatz und der Nord-Süd-Fahrt durchgeführt worden. Diese werden zurzeit ausgewertet. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Ausbau der Geestemünder Straße von Neusser Landstraße bis Merkenicher Straße 2979/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat stimmt den vorgelegten Ausbauplänen zum Ausbau der Geestemünder Straße von Neusser Landstraße bis Merkenicher Straße zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen. Darüber hinaus bittet der Rat, die vorgesehene Fahrradverkehrsführung im geplanten Kreisverkehr Geestemünder Straße/Neusser Landstraße zu optimieren. 95 Sachstand zum 31.10.2012: Die Ausführungsplanung wurde gemäß dem Beschluss optimiert. Derzeit wird der landschaftspflegerische Begleitplan erarbeitet. Ferner führt die Verwaltung mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zur Zeit weitergehende Abstimmungen zu einer Kostenbeteiligung für den Straßenausbau durch. Auf Wunsch der Bezirksregierung Köln wird der bisher vorgelegte Einplanungsantrag zudem zur Zeit aktualisiert. Da der im Ausbaubereich liegende Medienkanal einsturzgefährdet ist, musste aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen eine Richtungsfahrbahn der Geestemünder Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Dies führt zu erheblichen verkehrlichen Problemen. Um schnellstmöglich eine Kanalsanierung durchführen zu können, wurde bei der Bezirksregierung am 10.07.2012 ein Antrag auf Anerkennung als Vorsorgemaßnahme gestellt. Diese Anerkennung ist erforderlich, damit keine eventuellen Zuschüsse verloren gehen. Die Bezirksregierung hat über den Antrag noch nicht entschieden. Zur Zeit werden einige Rückfragen beantwortet. Darüber hinaus werden zur Zeit vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung des Leistungsverzeichnisses durchgeführt. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides wird mit den signaltechnischen Planungsarbeiten an der Geestemünder Straße begonnen. Neuer Sachstand: Der Landschaftspflegerische Begleitplan wurde erarbeitet und wird zurzeit verwaltungsintern inhaltlich geprüft und abgestimmt. Die Abstimmungen zwischen der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Verwaltung hinsichtlich einer anteiligen Kostenbeteiligung für den Straßenausbau dauern noch an. Zurzeit wird der Bebauungsplan 6553/02 inhaltlich geändert, um die Lage der Straßenbegrenzungslinien anzupassen. Für das in Betrieb befindliche Teilstück des Medienkanals wurde durch den Betreiber (Akzo) ein Gutachten über die Standsicherheit des Akzo-Kanals erstellt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Kanal standsicher ist. Auf Grund dieser gutachterlichen Aussage wurde die bis dahin eingerichtete einspurige Verkehrsführung wieder aufgehoben und Ende 2013 eine provisorische zweispurige Verkehrsführung unter Einbeziehung der heutigen, nicht befestigten nördlichen Randspur der Stadtbahnhaltestelle Neusser Str./Gürtel in Höhe der Franz-GreißStraße bis zur Johann-Maria-Farina-Straße eingerichtet. Damit ist die Verwaltung den Wünschen der ortsansässigen Gewerbetreibenden nachgekommen, die bisherige zweispurige Verkehrsführung möglichst kurzfristig wieder einzurichten. 96 5.3 Umrüstung der Stadtbahnlinie 5 in Köln-Ossendorf hier: Baubeschluss für den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Liebigstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-4-6007 3020/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Sachstand zum 31.10.2012: Der Umbau der Haltestelle Liebigstraße hat im Mai 2012 begonnen. Neuer Sachstand: Die Haltestelle wurde Ende Oktober 2012 in Betrieb genommen; der Beschluss ist somit erledigt. 97 5.4 Umrüstung der Stadtbahnlinie 5 in Köln-Ossendorf hier: Baubeschluss für den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Gutenbergstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-4-6007 3055/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Gutenbergstraße in Form von Seitenbahnsteigen mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 1.093.908,66 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden. Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.093.908,66 EUR bei der Finanzstelle 69031202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011. Die Ostseiten der Bahnsteige sollen eine Zugangsmöglichkeit für die aus den östlich gelegenen Wohnquartieren kommenden Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung verweist zunächst auf ihren in der Sitzung am 04.09.2012 gegebenen Sachstandsbericht. Neuer Sachstand: Der Süd-Bahnsteig ist fertig gestellt und seit Juni 2014 in Betrieb. Der Umbau des Nord-Bahnsteigs läuft. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende September 2014 abgeschlossen sein. 98 20. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 06.12.2011 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Einzelanlagen hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.05.2010, TOP 5.1 1732/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die sukzessive, systematische Erneuerung der in der Vorlage aufgeführten Lichtsignalanlagen - Einzelanlagen - im Kölner Stadtgebiet, ausgenommen die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Venloer Straße/ Hans-Böckler-Platz/ Ludolf-Camphausen-Straße fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. An der Kreuzung Venloer Straße/ Hans-Böckler-Platz/ Ludolf-Camphausen-Straße wird die Verwaltung beauftragt, einen Kreisverkehr einzurichten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zudem 1. prioritär am Parkgürtel/Longericher Straße/Geldernstraße einen Kreisverkehr einzurichten oder hilfsweise – sollte dies nicht möglich sein – eine Linksabbiegespur aus der Longericher Straße in den Parkgürtel 2. Kreisverkehre Neusser Straße/Friedrich-Karl-Straße und Friedrich-KarlStraße/Duisburger Straße/Eichhornstraße schnellstmöglich zu realisieren. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Planung zur Kreuzung Venloer Straße/Hans-Böckler-Platz/Ludolf-CamphausenStraße wird im Rahmen des Programms Alternative Knotenpunktsbetriebsformen erstellt. Zu Punkt 1: Auf Grund der Lage der örtlichen Bebauung ist es geometrisch nicht möglich, den Knotenpunkt als Kreisverkehr auszubauen. Alternativ hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Konzeptskizze für eine zusätzliche Linksabbiegerspur erstellt. Auf der Grundlage dieser Konzeptskizze wird die Verwaltung noch im Jahr 2012 die Vorentwurfsplanung erarbeiten. Nach erfolgter verwaltungsinterner Abstimmung erhalten der Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Nippes diese Planung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung. Zu Punkt 2: Die Verwaltung hat die Maßnahmen in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Kreisverkehrsanlage kann auf Grund der hohen Verkehrsbelastung erst nach dem Gürtelausbau realisiert werden. 99 Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 4.7 Verkehrsversuch zur Änderung der Lkw-Führung im Bereich Hartwichstraße/Escher Straße 1961/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Hartwichstraße folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Durchführung eines sechsmonatigen Verkehrsversuches, der folgende verkehrliche Änderungen beinhaltet: − Freigabe der Escher Straße im Abschnitt zwischen Hartwichstraße und Innere Kanalstraße nur in Fahrtrichtung Innere Kanalstraße für den Lkw-Verkehr in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. − Sperrung der Hartwichstraße für den Lkw-Verkehr (Anlieger frei zwischen 06:00 und 22:00 Uhr und KVB frei) durch eine entsprechende Beschilderung. 2. Information der Anwohner und Gewerbetreibenden durch Faltblätter über die Änderung der Verkehrsführung. 3. Durchführung von Verkehrsuntersuchungen. 4. Erstellung eines abschließenden Berichtes und dessen Vorlage beim Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen. Sachstand: Sachstand zum 31.10.2012: Der Verkehrsversuch läuft seit dem 07.05.2012. Die Anwohner und Gewerbetreibende wurden vor Beginn des Verkehrsversuchs durch Faltblätter informiert. Erste begleitende Verkehrsuntersuchungen wurden durchgeführt. Neuer Sachstand: Die Verwaltung hat in einer Mitteilung (TOP 7.2), die dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 04.06.2013 vorgelegt wurde, unter anderem über den aktuellen Sachstand, was den Verkehrsversuch Hartwichstraße/Escher Straße betrifft, informiert. Mitgeteilt wurde, dass weitere vertiefende Verkehrsuntersuchungen erforderlich sind, in denen detailliert auf den Lkw-Verkehr eingegangen werden soll. Die jetzigen Verkehrsregelungen werden bis auf weiteres beibehalten. Nach der Auswertung wird ein Bericht erstellt und den politischen Gremien vorgelegt. Die Ergebnisse sollen dann in den Entscheidungsprozess für das Verkehrskonzept Bilderstöckchen einfließen. Die 100 erwähnten Verkehrsuntersuchungen wurden durchgeführt. Der Abschlussbericht steht jedoch noch aus. 4.10 Baubeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Generalsanierung der Peter-Grieß-Straße in Köln-Stammheim 4367/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt aufgrund der Kostenerhöhung von 160.000,00 € auf 263.000,00 € erneut die Generalsanierung der Peter-Grieß-Straße und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Das Vergabeverfahren läuft bereits, so dass mit einem Baubeginn noch Ende 2012/Anfang 2013 zu rechnen ist. Neuer Sachstand: Die Maßnahme wurde im Februar 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 101 22. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 31.01.2012 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Umstufung der Kreisstraße 31 - Engeldorfer Straße in Köln-Meschenich - im Abschnitt von der Straße Im Rheintal bis einschließlich Parzelle 421 3100/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreisstraße 31 - Engeldorfer Straße - im Abschnitt von Im Rheintal bis einschließlich der Parzelle 421 umzustufen von „freie Strecke“ in „Ortsdurchfahrt“. Sachstand zum 31.10.2012: Die Bezirksregierung wurde schriftlich informiert und um Genehmigung gebeten. Sobald eine positive Rückmeldung über die neue Festsetzung der Grenzen der Ortsdurchfahrt vorliegt, wird die Veröffentlichung im Amtsblatt in die Wege geleiten. Neuer Sachstand: Die Umstufung ist erfolgt und wurde im Amtsblatt Nummer 14 vom 02. April 2014 veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt. 4.4 Umstufung der Kreisstraße 15 - Godorfer Straße in Köln Immendorf, im Abschnitt von Stormstraße in östliche Richtung bis Godorfer Straße 29 (Schule) und von Haus-Nr. 45 bis 61 3109/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreisstraße 15 - Godorfer Straße, im Abschnitt von Stormstraße bis Godorfer Straße 29 und von Haus-Nr. 45 bis 61, von „freie Strecke“ in „Ortsdurchfahrt“ umzustufen. Sachstand: Die Umstufung ist erfolgt und wurde im Amtsblatt Nummer 14 vom 02. April 2014 veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt. 102 4.6 Neuordnung des öffentlichen Parkraums im Bereich der Siegburger Straße von der Raiffeisenstraße bis zur Salmstraße in Köln-Poll 1750/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung im Bereich der Siegburger Straße von der Raiffeisenstraße bis zur Salmstraße in Köln-Poll gemäß den beigefügten Planunterlagen Lage- und Markierungsplan 1-4 und dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 23.09.2008 mit der Neuordnung des öffentlichen Parkraums und die Maßnahme nach Sicherstellung der Finanzierung umzusetzen. Darüber hinaus sollte die von der Verwaltung vorgeschlagene Testphase möglichst kurzfristig – idealerweise im ersten Quartal 2012 – zu beginnen. Vor Beginn der Testphase soll folgender Vorschlag geprüft und unter der Voraussetzung eines geringen finanziellen Mehraufwandes eingearbeitet werden: Die Planung soll ergänzt werden um die Einrichtung einer Fahrradspur oder eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn. Die Parkflächen werden dafür um die Breite des jetzigen Fahrradstreifens von der Fahrbahn weg verschoben, so dass die entsprechende Fläche auf der Fahrbahn frei wird. Um während der Testphase das Auffahren auf den bestehenden Bordstein zu ermöglichen, kann diese Kante evtl. durch Aufbringen von Asphalt entschärft werden. Sachstand zum 31.10.2012: Aufgrund des Ergänzungsantrages wird derzeit die Planung zur Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn erarbeitet und soll bis zum IV. Quartal dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz erneut zur Prüfung und Beratung vorgestellt werden. Neuer Sachstand: Der Baubeschluss wird im Herbst 2014 eingeholt. 4.7 Baubeschluss zur Realisierung der Pilotanwendung einer umweltsensitiven Lichtsignalanlagesteuerung im Bereich Mülheim/Clevischer Ring 3799/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, die im rechtskräftigen Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln (2007) vorgesehene Maßnahme zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte in Form einer umweltabhängigen Signalplanauswahl für den Streckenzug „Clevischer Ring/Bundesautobahn-Ausfahrt Mülheimer Zubringer bis Bergischer Ring/Grünstraße" in der Variante 2 durch punktuelle Optimierungen am Wiener Platz, Bergischer Ring/Danzierstraße und Clevischer Ring/Berliner Straße unter Berücksichtigung der bestehenden Fahrbahnaufweitung einschließlich der Dosierung des Verkehrs durch dynamische Pförtnerung zu realisieren. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch eine budgetneutrale Umschichtung im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze im Rahmen der Veränderungsnach- 103 weisung zum Haushaltsplan 2012 sichergestellt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung überarbeitet zur Zeit das Leistungsverzeichnis für die zu ergänzende Umweltsensorik und die Aufrüstung der Verkehrstechnik einschließlich der Entwicklung der zusätzlichen Signalprogramme. Die Aufrüstung der Verkehrstechnik ist eng gekoppelt an die durch den Ausschuss beschlossene Neubeschaffung des zentralen Verkehrsrechners. Eine Förderfähigkeit der lokalen Maßnahmen wird von der Bezirksregierung eher kritisch gesehen. Die Fachverwaltung strebt aus Wirtschaftlichkeitsgründen wegen der dort existierenden signaltechnischen Ausstattung eine Einzelvergabe an die Firma Siemens als Generalunternehmer an. Neuer Sachstand: Die notwendigen Arbeiten stehen kurz vor der Beauftragung. 4.9 Ausbau der Verlängerung der Industriestraße in Köln-Fühlingen von Merianstraße bis Anschluss Blumenbergsweg/Neusser Landstraße 3972/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt den vorgelegten Ausbauplänen zum Ausbau der Verlängerung der Industriestraße von Merianstraße bis Anschluss Blumenbergsweg/Neusser Landstraße zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen, vorbehaltlich weiterer Alternativvorschläge zur der Querung der Umgehungsstraße vor allem im Bereich des Mohlenweg und Heinrichhofsweg. Zudem soll die geplante Rampe so schmal wie möglich ausgestaltet werden. Sachstand zum 31.10.2012: Die geplante Rampe wurde bei der Ausführungsplanung gemäß dem Beschluss des Verkehrsausschusses optimiert. Derzeit erfolgt die Planung für die landschaftspflegerischen Arbeiten. Ebenso wird zur Zeit die erforderliche Kreuzungsvereinbarung für den Knotenpunkt Neusser Landstraße (B 9)/Blumenbergsweg (L 43)/Mennweg zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln abgestimmt. Neuer Sachstand: Die Maßnahme befindet sich in der Vergabephase. Mit einem Baubeginn ist Ende 2014 zu rechnen. 104 4.10 Entwicklungskonzept Porz-Mitte hier: Gestaltungskonzept der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 1721/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entwicklungskonzeptes vom 13.03.2010, im Rahmen detaillierter Entwurfsplanungen des als Anhang beigefügten Gestaltungskonzeptes der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße, folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1) Vorlage einer Verkehrsuntersuchung, welche die Auswirkungen auf die Verkehrsströme (Simulation) und den Wegfall von ca. 33 % der Parkplätze darstellt. 2) Die noch offenen Untersuchungen sind abzuschließen. 3) Frühzeitige Einbeziehung der Porzer Bürger in Form öffentlicher Bürgerinformationen. 4) Die Anregungen der Bürger sind in die Planungen einzubeziehen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und der Bürgerinformationen sind dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz zur weiteren Beratung vorzulegen. • Für die Führung des Radverkehrs in Nord-Süd- und Süd-Nord-Richtung wird ergänzend zu den geplanten Schutzstreifen eine Route über das FriedrichEbert-Ufer (beginnend an der Kölner Straße bis zur Hauptstraße in Höhe der Hausnr. 334) ausgewiesen und so weit notwendig ertüchtigt. • Im Benehmen mit dem Fahrradbeauftragten ist zu prüfen, ob in der Unterführung eine Lösung für Radfahrer mit Radstreifen oder Schutzstreifen möglich ist. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Finanzierung für die Umbaumaßnahme einzuplanen und sicherzustellen. Sachstand zum 31.10.2012: Der Vorentwurf wird derzeit erarbeitet und soll dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz Ende 2012 bzw. Anfang 2013 zur Prüfung und Beratung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Die Planung befindet sich weiterhin in Bearbeitung. 4.16 Bedarfsfeststellung für die Vergabe von Planungsleistungen für das Rasengleis Cäcilienstraße 4711/2011 Beschluss 105 Der Verkehrsausschuss stimmt der Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für das Rasengleis Cäcilienstraße zu. Sachstand zum 31.10.2012: Die KVB führt derzeit die Angebotsabfrage durch. Neuer Sachstand: Eine Auftragsvergabe für den Teilabschnitt Nord-Süd Fahrt bis Neumarkt ist noch nicht erfolgt. Der Abschnitt Nord-Süd Fahrt bis Hohe Str. wird zurzeit umgesetzt. 4.18 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Wartung und Reinigung von Schlinggruben 4767/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf bezüglich eines Zeitvertrages über die Reinigung und Wartung von Schlinggruben fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Submission fand am 16.04.2012 statt und blieb ohne Bieter. Eine erneute beschränkte Ausschreibung wird vorbereitet. Neuer Sachstand: Der Vertrag läuft am 14.08.2014 aus. Eine neue Vergabe muss nicht erfolgen, da die Aufgabe zwischenzeitlich an die StEB übergegangen ist. Der Beschluss ist erledigt. 4.19 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung von Absperrpfosten Modell Köln, Agnes, Agnes II oder glw. für die städtischen Bauhöfe 4770/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Lieferung von Pfosten Modell Köln, Agnes, Agnes II oder gleichwertig für die städtischen Bauhöfe fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 106 Sachstand zum 31.10.2012: Die Submission ist bereits erfolgt. Vor der Vergabe wurden Muster der Absperrpfosten angefordert, die noch begutachtet werden. Neuer Sachstand: Der Vertrag läuft bis 31.10.2014. Der Beschluss ist erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz hier: Teilplan 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV: Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-1-6304, Barbarossapl.-Umsetz. Niederflurkonzept, Hj. 2011 1350/2011 Beschluss (Rat am 14.02.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung zur Umrüstung der Haltestelle Barbarossaplatz (Teilhaltestelle der Linien 16 und 18) auf eine Bahnsteighöhe von 90 cm über Schienenoberkante aufzunehmen, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und die Finanzierung sicher zu stellen. Die Pläne der Bahnsteiganhebung sind dem Verkehrsausschuss vor der Beantragung des Genehmigungsverfahrens noch einmal vorzustellen. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 87.556,00 Euro bei der Finanzstelle 69031202-1-6304 Barbarossapl.- Umsetz. Niederflurkonzept, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011. Zusätzlich sollen Möglichkeiten eines Mittelbahnsteiges geprüft werden. Die Planungen sind jeweils der BV vorzustellen. Sachstand zum 31.10.2012: Die abschließende Prüfung und Beurteilung der Varianten (Mittelbahnsteig, Seitenbahnsteige) ist derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden im Anschluss daran den Gremien vorgestellt. Neuer Sachstand: Die abschließende Prüfung und Beurteilung der Varianten (Mittelbahnsteig, Seitenbahnsteige) ist derzeit in Bearbeitung. Hierzu läuft derzeit eine Studie zur Gestaltung und Integration der Seitenbahnsteige. Die Ergebnisse werden im Anschluss daran, voraussichtlich Ende 2014, den Gremien vorgestellt. 107 23. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 13.03.2012 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.7 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Deckensanierung und Schulwegsicherung mit Fußgängerüberwegen und Buscap auf der Godorfer Hauptstraße zwischen "Bunsenstraße" und "Im Vogelsang" in Köln-Godorf 0239/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Vollausbau des Teilbereichs der Godorfer Hauptstraße/Ecke Bunsenstraße fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012 : Die Genehmigungsplanung wird zurzeit erstellt. Parallel dazu wird die Ausschreibung vorbereitet. Neuer Sachstand: Die Arbeiten fanden in der Zeit vom 11.03.2013 bis zum 24.03.2013 statt. Abnahme war am 17.06.2013. Der Beschluss ist somit erledigt. 4.9 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Zoobrücke Baulose Z1, Z2 und D Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse 0534/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse an der Zoobrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 559.300,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von 559.300,00 Euro sind im Haushaltsplanentwurf 2012 einschließlich Mittelfristplanung bis 2015 im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand zum 31.10.2012: Nach erfolgter, aber bieterloser Ausschreibung wird derzeit die Neuausschreibung vorbereitet. 108 Neuer Sachstand: Die Probenahmen vor Ort sind abgeschlossen und werden zurzeit im Labor untersucht, parallel hierzu werden Instandsetzungskonzepte einhergehend mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch das beauftragte Ingenieurbüro durchgeführt. Endgültige Ergebnisse werden Ende des Jahres vorliegen. 109 24. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 08.05.2012 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.1 Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Vingster Ring/Alter Deutzer Postweg in Köln-Vingst hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2011, TOP 7.1 0723/2012 Beschluss: Der Verkehrsschuss beauftragt die Verwaltung eine Planung für einen Kreisverkehr im Bereich des Knotenpunkts Alter Deutzer Postweg/Vingster Ring zu erstellen. Der Verkehrsausschuss stimmt der externen Vergabe der Straßenbauplanung zu. Sachstand zum 31.10.2012: Der Planungsauftrag wird im Anschluss an den Ausbau des Alten Deutzer Postweges erteilt. Neuer Sachstand: Der Kreisverkehr wurde von der Bezirksvertretung Kalk als nachrangig kategorisiert und in der Bearbeitung daher zurückgestellt. 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.5 Umplanung der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk 4702/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis der vorgelegten Lagepläne (Anlagen 1- 5) mit der Erstellung der Ausführungsplanung für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk. Als Ergebnis aus dem Fachgespräch zwischen der Verwaltung und der Bezirksvertretung Kalk sind hierbei folgende Punkte zu berücksichtigen: • Erstellung eines Zeitplans für die nachfolgenden Maßnahmen und die Umsetzung der Planung; • Beteiligung des Marktamtes am Planungsprozess; 110 • Beteiligung der Geschäftsleute und der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Köln-Kalk zur Festlegung möglicher Standorte für die Erweiterung der Außengastronomie und zur Einrichtung von Ladezonen; • „Entrümplung“ des Straßenmobiliars vor Beginn der Umbau- und Markierungsarbeiten; • Durchführung von zwei Informationsständen auf der Kalker Hauptstraße in Höhe Kalk Post und Bezirksrathaus Kalk zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit über die vorgesehenen Maßnahmen. Die fertige Ausführungsplanung ist der Bezirksvertretung Kalk vorzustellen. Unabhängig von den genannten Punkten wird die Verwaltung beauftragt, detailliert zu untersuchen, ob eine Abbindung der Vietorstraße ab der Kalker Hauptstraße in nördlicher Richtung bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrt in der Vietorstraße möglich ist, um die dann freiwerdende Straßenfläche als kleine Platzfläche zu nutzen und damit auch den starken Fußgängerverkehr, der die Vietorstraße in diesem Bereich überquert, zukünftig besser zu führen. Sachstand zum 31.10.2012: Eine positive Stellungnahme des Marktamtes zu der geplanten Umgestaltung der Kalker Hauptstraße liegt dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vor. Derzeit erfolgt mit der ISG die Abstimmung über mögliche Standorte für Ladezonen und Außengastronomie. Die noch offenen Punkte erfolgen nach Abschluss dieser Abstimmungen. Neuer Sachstand: Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. 4.8 Planungsbeschluss für die straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Rösrather Straße 0187/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Entwurfsplanung von straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Rösrather Straße. Anhand einer Mikrosimulation ist nachzuweisen, dass sich die Leistungsfähigkeit des Knotens durch diese Maßnahmen erhöhen lässt. Als Grundlage der Entwurfsplanung dient hierbei das vorliegende Gutachten der Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner. Mit der Entwurfsplanung soll ebenfalls ein externes Ingenieurbüro beauftragt werden. Bei der Erstellung der Entwurfsplanung und Simulationsuntersuchung ist u.a. Folgendes zu berücksichtigen: 111 • Einbeziehung der Straße Alter Deutzer Postweg als Umgehungsstraße für die Verkehre, die die Frankfurter Straße aus südöstlicher Richtung befahren und als Fahrtziel u. a. die westlichen Stadtteile Vingst und Humboldt/Gremberg haben; für diesen Fall ist insbesondere die Ertüchtigung der Linksabbiegemöglichkeit von der Frankfurter Straße (aus Fahrtrichtung Porz) in die Straße Alter Deutzer Postweg zu prüfen, da die Abbiegemöglichkeit von der Frankfurter Straße nach links in die Ostheimer Straße entfallen soll; • Wirksame Unterbindung von Schleichverkehren durch die Saarsiedlung; • Optimierung für Radfahrer und Fußgänger am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Rösrather Straße; • Barrierefreie und sehbehindertengerechte Ausstattung des Knotenpunktes; • Beibehaltung der Abhängigkeiten zwischen der Lichtsignalanlage und der Bahnanlage; • Möglichkeit einer Taktverdichtung der Straßenbahnlinie 9 in den Verkehrsspitzenzeiten aufgrund eines ansteigenden Fahrgastaufkommens durch die zukünftigen Bewohner des Waldbadviertels. Die fertige Entwurfsplanung und die Ergebnisse der Mikrosimulation sind den zuständigen Gremien vor einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Weiterhin bittet der Verkehrsausschuss die Verwaltung, die nachfolgenden Anregungen und Bedenken der Bezirksvertretung Porz zu berücksichtigen: „Die vorliegende zusammenfassende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Frankfurter Straße/Rösrather Straße u.a. durch den Wegfall der Linksabbiegerbeziehung von der Frankfurter Straße zur Ostheimerstraße erreicht werden kann. Die alternative Wegebeziehung führt über den Alten Deutzer Postweg zum Vingster Ring, so dass der Wegfall der o.g. Linkabbiegerbeziehung zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung auf dieser Tangente führt. Die Bezirksvertretung Porz verschließt sich dieser Verkehrsverlagerung nicht grundsätzlich, hält allerdings vor dem Hintergrund weiterer Ansiedelungspläne im Gewerbegebiet „Airport Business Park“ entlang des Alten Deutzer Postweges in PorzGremberghoven, einen Ausbau des Alten Deutzer Postweges im Abschnitt zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring für unausweichlich, um der zunehmenden Verkehrsbelastung gerecht zu werden. Daher erneuert die Bezirksvertretung Porz Ihren Beschluss vom 27.09.2011 und bittet den Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen ein umfassendes Verkehrskonzept für den gesamten Bereich Gremberghoven/Ostheim unter Einbeziehung des erweiterten Autobahnkreuzes Gremberg mit den Tangenten Vingster Ring und Porzer Ringstraße zu erstellen. In diesem Verkehrskonzept sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1.) Verkehre aus und in das Gewerbegebiet Airport-Business-Park, inklusive zukünftige Verkehre 112 2.) Verkehre des Gewerbegebietes Hansstraße-Nord 3.) Verkehre des Gewerbegebietes Hansestraße-Süd, unter Annahme dass im Bereich der 187.Änderung des FNP mehrheitlich Speditionsverkehr stattfinden wird. 4.) Verkehre des Gewerbegebietes Rath/Heumar (Wikingerstraße). 5.) Verkehrssituation im Bereich Rösrather Straße / Frankfurter Straße / Ostheimer Straße 6.) Anschlussstelle Gremberghoven der BAB559 7.) Anschlussstelle Rath / Heumar (BAB59) 8.) Verkehre Maarhäuser Weg, Eiler Straße, Rösrather Straße in Richtung Anschlussstelle Königsforst der BAB3 9.) Verkehrsknotenpunkt Hochkreuz (Frankfurter Str. / Maarhäuser Weg / Steinstraße) 10.) Verkehre aus dem Gewerbegebiet Robert-Diesel-Straße über Theodor-HeussStraße / Frankfurter Straße 11.) Verkehre aus dem Gewerbegebiet Humboldtstraße (REWE, KHD) über Theodor-Heuss-Straße und Steinstraße 12.) Verkehre aus dem geplanten Bebauungsgebiet Langendahlweg 13.) Berücksichtigung einer Führung von Verkehren über den Alten Deutzer Postweg, Vingster Ring, Gremberger Ring und Porzer Ringstraße 14.) Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung zur Genehmigung von Buslinien im Fernverkehr; Aufhebung der Monopolstellung des Schienenverkehrs Insbesondere in der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Alten Deutzer Postweges mit seiner unmittelbaren Anbindung an das Autobahnkreuz Gremberg sowie einer hindernisfreien Verkehrsführung über die Porzer Ringstraße sieht die Bezirksvertretung Porz noch erhebliche Potentiale, um die Verkehrssituation im Porzer Norden sowie im Bereich Ostheim erheblich zu verbessern. Dabei sollte auch die Trassenverlagerung des Alten Deutzer Postweges zwischen Frankfurter Straße und Autobahnbrücke Alter Deutzer Postweg im Bereich des Stadtbezirks Kalk im Sinne einer Begradigung mit einbezogen werden, um eine möglichst schnelle und unmittelbare Verbindung zum Vingster Ring und damit zum Autobahnkreuz Gremberghoven zu schaffen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Vergabe für die geforderte ergänzende Verkehrsuntersuchung ist in Bearbeitung. Neuer Sachstand: Dieser Beschluss wird im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten bearbeitet. 113 4.11 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages Straßenabläufe 0623/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für einen Zeitvertrag über Reparatur, Instandsetzung und Unterhaltung von Straßenentwässerungseinrichtungen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Der Vorgang befindet sich im Vergabeverfahren. Neuer Sachstand: Der Vertrag ist am 14.11.2013 ausgelaufen. Die Maßnahmen werden nun über Aufund Abgebotsverfahren beauftragt. Der Beschluss ist erledigt. 4.12 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung von Absperrpfosten, Rohrpfosten, Aufsteckrohren und Rohrrahmen 0624/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Lieferung von Absperrpfosten, Rohrpfosten, Aufsteckrohren und Rohrrahmen für die städtischen Bauhöfe fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Der Vorgang befindet sich im Vergabeverfahren. Neuer Sachstand: Der Vertrag ist bis zum 14.12.2014 gültig, der Beschluss ist erledigt. 4.14 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Schutz- und Leiteinrichtungen 0802/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Reparatur, Instandsetzung und Erneuerung von Schutz- und Leiteinrichtungen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 114 des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Der Vorgang befindet sich im Vergabeverfahren. Neuer Sachstand: Der Vertrag ist bis zum 30.11.2014 gültig, der Beschluss ist erledigt. 4.15 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Umrüstung der TEU (Traffic Eye Universal) Messstellen auf das Übertragungsverfahren GPRS (General Packet Radio Service) 0904/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Umrüstung der TEU Messstellen und der Detektorzentrale auf das Übertragungsverfahren GPRS fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Finanzierung ist gesichert. Die Vergabe wird nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung eingeleitet. Neuer Sachstand: Die Maßnahme wurde im August 2013 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.16 Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe der Leistung "Erstellung von Gesamtsicherheitskonzepten für 20 weitere Straßentunnel" nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln RABT 2006 1057/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Beauftragung externer Leistungen zur Erstellung von Gesamtsicherheitskonzepten für 20 Kölner Straßentunnel nach der RABT 2006 fest. Die Kostenschätzung für die Leistungen beträgt rund 175.000,00 €. Die Mittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2012, Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2012 zur Verfügung. 115 Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Dienstleistung befindet sich in der Beauftragung. Die Bearbeitung wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Neuer Sachstand: Der Auftrag wurde erteilt. Die Bearbeitung der Gesamtsicherheitskonzepte laufen. 4.17 Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich der linksrheinischen und rechtsrheinischen Ufermauern und Böschungen, sowie an den Rheinstrompfeilern und am Fühlinger See 1242/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich der linksrheinische und rechtsrheinische Ufermauern und Böschungen, sowie an den Rheinstrompfeilern und am Fühlinger See zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 873.000,00 EURO. Die voraussichtlich benötigten Mittel in Höhe von 180.000,00 EURO für das Haushaltsjahr 2012 sind im Haushaltsplanentwurf 2012 berücksichtigt. Die benötigten Mittel für den Zeitraum 2013-2015 werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplananmeldungen in der Mittelfristplanung bis 2015 im Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Die Realisierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushalts. Die Vorschriften des § 82 GO NW zur vorläufigen Haushaltsführung sind erfüllt. Sachstand zum 31.10.2012: Die Leistungen sind ausgeschrieben. Die Submission wird im Herbst 2012 stattfinden. Neuer Sachstand: Die Arbeiten wurden wasserstandsabhängig durchgeführt und sind überwiegend abgeschlossen. 116 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.4 Resolution: Ausbau des Eisenbahnknotens Köln in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen 1358/2012 Beschluss (Rat am 15.05.2012): Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung NRW auf, den Ausbau des Eisenbahnknotens Kölns bei der Bundesregierung prioritär als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf für den 2015 neu aufzulegenden Bundesverkehrswegeplan zu beantragen und die Bundesregierung zu bitten, die relevanten Maßnahmen des Güterund Fernverkehrs im Knoten Köln im Rahmen des Anmeldeverfahrens positiv zu begleiten. Sachstand zum 31.10.2012: Der Beschluss des Rates wurde mit Schreiben vom 22.05.2012 an den Zweckverband Nahverkehr Rheinland weitergeleitet, der gleich lautende Beschlüsse im gesamten Verbandsgebiet eingeholt hat und zur Unterstützung der beantragten Maßnahmen beim Land einreichen wird. Zudem wurde im Rahmen der Initiative Metropolregion Rheinland erfolgreich um Zustimmung der Kreise und Gemeinden im Rheinland zu dem vom NVR und der DB Netz ausgearbeiteten BahnknotenGutachten geworben: Das Maßnahmenpaket des Bahnknotens Köln ist in der gemeinsam auf Verwaltungsebene abgestimmten Maßnahmenliste zur Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan an dritter Position enthalten. Diese Maßnahmenliste wurde dem Verkehrsausschuss zur Septembersitzung vorgelegt. Neuer Sachstand: Im veröffentlichten Entwurf der Projektvorschläge Schiene zum Bundesverkehrswegeplan (Stand: 05.05.2014) ist der Bahnknoten Köln mit dem von DB Netz und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) gemeinsam entwickelten Paket von 15 Einzelmaßnahmen enthalten. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan werden in 2014 und 2015 alle von den Ländern beim Bund angemeldeten Projektvorschläge auf Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose neu bewertet, die für das Rheinland auf Grund der internationalen Güterverkehrsströme und starker Pendlerströme von einem überdurchschnittlichen Verkehrszuwachs ausgeht. Das Bewertungsverfahren berücksichtigt sowohl das Nutzen-Kosten-Verhältnis als auch Umwelt- und Raumordnungsbelange. Die Einordnung der bundesweit angemeldeten Projekte in Priorisierungskategorien wird anschließend an diese Projektbewertungen erfolgen. Der Beschluss ist damit erledigt. 117 25. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 14.06.2012 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Barrierefreie Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Neusser Str./Gürtel hier: Wiedervorlage der Straßenplanung gemäß Baubeschluss vom 07.10.2010 5461/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Straßenraumanpassung, die sowohl im Zusammenhang mit der Aufzugsnachrüstung der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel als auch mit den erforderlichen Verbesserungen zur barrierefreien Busverknüpfung stehen gemäß der vorgelegten Planung zu Variante 3 bis zur Ausschreibung vorzubereiten sowie die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen. Die Barrierefreiheit des Verknüpfungspunktes inklusive aller Bushaltestellen ist bei dieser Lösung weitestgehend zu gewährleisten. Zur Gewährleistung der Buslinienführung ist die Einrichtung einer Linksabbiegespur für Busse von der Friedrich-Karl-Straße in die Neusser Straße vorzusehen und baulich umzusetzen. Sachstand zum 31.10.2012: Die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu der Variante 3 wird von der Verwaltung weiter bearbeitet. Aufbauend auf den bereits beim Zuschussgeber eingereichten Programmantrag wird die Verwaltung ergänzend den Finanzierungsantrag erstellen. Es ist vorgesehen, den Finanzierungsantrag noch in diesem Jahr beim Zuschussgeber einzureichen. Die Planung für die Buslinienführung von der Friedrich-Karl-Straße in die Neusser Straße ist abgeschlossen. Derzeit bereitet die Verwaltung die weiteren Schritte für die Bauausführung zu den straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Änderungsarbeiten vor. Es ist geplant in den Herbstferien 2012 mit dem Ausbau zu beginnen. Neuer Sachstand: Die Linksabbiegespur ist bereits eingerichtet. Mit dem Bau der Fahrgastaufzüge für eine barrierefreie Verknüpfung der Stadtbahnhaltestellen (U-Bahn und Hochbahn) im Jahr 2013 wurde auch die unmittelbare verkehrliche Situation verbessert. Im Bereich der Aufzüge unterhalb der Hochbahn wurde eine zusätzliche Querungshilfe eingerichtet und die Gehwegbereiche verbreitert. Ebenso wurden die Taxihalteplätze lagemäßig angepasst. Dieser Punkt des Beschlusses ist erledigt. 118 Für den oben dargestellten ausgebauten Zwischenzustand wurde eine Schlussvermessung beauftragt. Diese wird benötigt, um aufbauend auf diesen Daten die weitere Planung gemäß dem Beschluss durchführen zu können. Die Verwaltung beabsichtigt, mit der weiteren Planung kurzfristig zu beginnen, sobald die Schlussvermessung vorliegt. 4.4 Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld 3655/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung das notwendige Planfeststellungsverfahren für die Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld bei der Bezirksregierung Köln auf der Grundlage der Planvariante 4 des Verkehrsgutachtens mit der Anbindung der Stolberger Straße als ¾ Anschluss an die Militärringstraße, dem Knoten Vitalisstraße/Stolberger Straße als Kreisverkehr, die Rampenanbindung von der Militärringstraße an die Aachener Straße und die Anpassung der Aachener Straße zu beantragen. Um einen Eingriff in die Böschungsvegetation zu vermeiden, wird die Zufahrt von der Militärringstraße auf die Stolberger Straße nicht verlängert und in ihrer heutigen Dimension so belassen. Sachstand zum 31.10.2012: Entsprechend des Beschlusses wird die Planunterlage vom Ingenieurbüro SkribbeJansen GmbH geändert. Gleichzeitig wird der Landschaftspflegerische Begleitplan und die Entwässerung angeglichen. Die geänderte Planunterlage muss dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Baulastträger der Militärringstraße zur Abstimmung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Die Planfeststellungsunterlagen wurden an die Bezirksregierung Köln übergeben. Zurzeit laufen die Abstimmungen zwischen Stadt und Bezirksregierung. 4.5 Planungsbeschluss zur Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes in Köln-Altstadt/Nord 5209/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Gestaltungsplanung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung zu erstellen. Die Verwaltung wird gebeten, hierbei 119 die Absperrvorrichtungen für die Lüftungsbauwerke so dezent wie möglich zu gestalten und zudem das Pflaster im Bereich der Hotelvorfahrt in Verbundbauweise zu verlegen. Sachstand zum 31.10.2012: Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, zuständig für die Ausführungsplanung, wird voraussichtlich im 4. Quartal 2012 mit der Planung beginnen. Sobald die Planung mit den gewünschten Maßnahmen vorliegt, wird diese dem Ausschuss vorgelegt. Neuer Sachstand: Entsprechend den Ergebnissen des Workshops „Kurt-Hackenberg-Platz“ vom 14.02.2014 wird die Umgestaltung der Platzfläche in der bis jetzt vorgesehenen Form nicht mehr weiterverfolgt. Die neuen Planungen müssen noch beauftragt werden. 4.6 1. Neubau und Sanierung von Schilderbrücken nach DIN 1076 für die Hinweisbeschilderung im öffentlichen Straßenland 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes, hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-12010-0100 Straßenbauliche und verkehrstechnische Maßnahmen unter 100.000 € 1117/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf der Erneuerung bzw. Sanierung der Schilderbrücken für die Hinweisbeschilderung im öffentlichen Straßenland auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung durch Einzelaufträge. Hierbei ist das städtische Rechnungsprüfungsamt zu beteiligen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € (davon 350.000 € Kassenmittel und 150.000 € Verpflichtungsermächtigungen) bei der Finanzstelle 6601-1201-00100, Straßenbauliche und verkehrstechnische Maßnahmen unter 100.000 €, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012. Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW. Sachstand zum 31.10.2012: Die Verwaltung stellt zur Zeit anhand der Prüfberichte eine Prioritätenliste für die zu erneuernden bzw. instand zu setzenden Schilderbrücken und Kragarme zusammen. Je nach Zustand bzw. Gefährdungsgrad werden die Bauwerke anschließend abgearbeitet. Im Einzelfall wird auch jeweils die Möglichkeit geprüft, die Schilderbrücke oder den Ausleger alternativ durch einen seitlichen Aufsteller zu ersetzen. 120 Neuer Sachstand: Eine Prioritätenliste wurde erstellt. Drei Standorte wurden inzwischen ersatzlos abgebaut, ein Standort durch einen seitlichen Aufsteller ersetzt und 21 Schilderbrücken bzw. –ausleger wurden überarbeitet bzw. erneuert. Sechs Standorte kamen seit 2010 neu hinzu. Weitere 20 Standorte stehen noch auf der Prioritätenliste zur Sanierung bzw. zum Ersatz an. 4.8 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffung von 130 Parkscheinautomaten 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-12010-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung) 1433/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Beschaffung von 130 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 650.000 € bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012. Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW. Sachstand zum 31.10.2012: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) wurde durch die Verwaltung eingeleitet. Neuer Sachstand: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenen Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt. 121 4.9 RadRegionRheinland; Umsetzung der Wegweisung 1313/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Vorbehalt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 31.10.2012: Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Neuer Sachstand: Die Beschilderung wird derzeit montiert. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.5 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln; hier: Buserschließung Kalk-West/Odysseum und Dillenburger Straße 1370/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): 1. Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erschließung der Bereiche KalkWest/Odysseum und Dillenburger Straße in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrs-Betrieben durch eine Verlängerung der Buslinie 150 ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2012 zu gewährleisten mit der Maßgabe, • dass die Linienführung nicht im Bereich Dillenburger Straße/Kapellenstraße (Kreisverkehr) endet, sondern die Linienführung wie folgt erweitert wird: Dillenburger Straße – Christian-Sünner-Straße - Heinrich-Bützler-Straße – Kapellenstraße – und dann wieder auf die Dillenburger Straße in westlicher Richtung. Die erforderlichen Haltestellen sind zunächst provisorisch einzurichten. Der Bau von barrierefreien Haltestellen ist umgehend zu planen und schnellstmöglich umzusetzen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der neuen Linienführung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbau- 122 steine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linienführung. 2. Nach Inbetriebnahme der Weiterführung der Linie 150 ist zu prüfen, wie zur besseren Anbindung des bisher nicht ausreichend angebundenen nordöstlichen Bereiches von Vingst (vgl. dazu Vorlage Nr. 3264/2011) alle oder zumindest ein Teil der Fahrten der neuen Buslinie 150 über Kalk hinaus verlängert und über die Ostheimer Straße unter Einrichtung einer Haltestelle in Höhe der Kuthstraße/Oranienstraße bis in Höhe der Nobelstraße geführt werden können, wenn dies technisch möglich ist; für diesen Fall ist die verlängerte Linienführung in Richtung Vingst zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Falls eine Umsetzung dieser Variante grundsätzlich nicht möglich sein sollte, wird die Verwaltung aufgefordert, Alternativen zu prüfen und den Gremien vorzulegen. Sachstand zum 31.10.2012 : Die Umsetzung des Beschlusses zu 1.) wird derzeit vorbereitet und zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 erfolgen. Punkt 2 des Beschlusses wird entsprechend nach Inbetriebnahme der Verlängerung abgearbeitet. Neuer Sachstand: Der Beschluss zu 1.) wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umgesetzt. Die unter Punkt 2 geforderte Überprüfung einer verlängerten Linienführung Richtung Vingst steht noch aus. 5.7 Bocklemünd-Mengenich 2. Baustufe, Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 hier: Einleitung eines Vergabeverfahrens für Rodungsarbeiten ohne rechtskräftiges Baurecht 1880/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Wahrung eines fristgerechten Baubeginns ohne rechtskräftiges Baurecht nach Personenbeförderungsgesetz, das Vergabeverfahren für die Rodungsarbeiten im Zuge der Verlängerung der Linie 3 einzuleiten. Die Vergabe der Rodungsarbeiten erfolgt erst nach Vorlage des rechtskräftigen Baurechts und eines Baubeschlusses des Rates. Sachstand zum 31.10.2012: Gemäß dem Beschluss wird die Ausschreibung der Rodungsarbeiten vorbereitet. Neuer Sachstand: Vorbehaltlich rechtskräftigen Baurechts sollen die Rodungen im Winter 2014/15 erfolgen. 123 5.9 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Nachtverkehr der Stadtbahnlinie 7 zwischen Köln und Frechen 2101/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beschließt, die Linie 7 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember im Nachtverkehr (freitags, samstags und vor Feiertagen) stündlich bis Frechen durchzubinden, sofern die Stadt Frechen zwei Drittel der entstehenden Mehrkosten übernimmt. Zur teilweisen finanziellen Kompensation wird die Buslinie 136 ihren Betrieb nach der Abfahrt um ca. 2.15 Uhr einstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umzusetzen und mit der Stadt Frechen bzw. dem Rhein-Erft-Kreis eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung zu treffen. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des erweiterten Angebots. Sachstand zum 31.10.2012: Die Umsetzung des Beschlusses zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 wird derzeit vorbereitet. Eine Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt Frechen befindet sich in Abstimmung. Da der Rat der Stadt Frechen einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, ist dies jedoch nur noch Formsache. Neuer Sachstand: Der Beschluss wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umgesetzt und ist damit erledigt. 5.11 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Zweite Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum "KVBNachtverkehr" vom 26.05.2011 0104/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kölner VerkehrsBetriebe AG, die zweite Stufe des in der Anlage vorgestellten Konzeptes zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebotes in Köln mit Mehrleistungen auf den Stadtbahnlinien 1, 7, 15 und 18 unter Optimierung des bestehenden Rendezvous-Systems zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umzusetzen. Auf Basis der künftigen Fahrgeldeinnahmen muss gegebenenfalls im Jahre 2013 über die Fortführung der Maßnahme entschieden werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich durch die Angebotsausweitung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine 124 und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Regelung. Sachstand zum 31.10.2012: Die Umsetzung des Beschlusses zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 wird derzeit vorbereitet. Neuer Sachstand: Der Beschluss wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. 125 27. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 04.09.2012 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.1 Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim zum Fahrplantakt der Linie 4 2083/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich gegen eine Verdichtung des Fahrplantakts der Stadtbahnlinie 4 gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.01.2011 aus. Die Verwaltung und die KVB AG werden jedoch gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schulen ihre Anfangszeiten aufeinander abstimmen, um eine Entlastung in den morgendlichen Spitzenzeiten zu erreichen. Sachstand: Unabhängig von dem Beschluss setzen sich Verwaltung und KVB bei Bedarf durch Gespräche mit den Schulen dafür ein, die Schulanfangszeiten so aufeinander abzustimmen, dass die Belastung in den morgendlichen Spitzenstunden minimiert wird. Der Beschluss ist damit erledigt. 3.2 Hochzonen der Haltestelle Boltensternstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 10.05.2012 2638/2012 Beschluss: Die Stadtbahnhaltestelle Boltensternstraße (als neue, zusätzliche Haltestelle für die Linie 13 am Niehler Gürtel) wird zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer Prioritätenstufe nicht nach oben gesetzt und mit den Planungen muss nicht bereits im Jahre 2013 begonnen werden. Sachstand: ./. 126 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Verkehrskonzept Weidenpesch 0858/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Verbesserung der Verkehrssituation in Weidenpesch, westlich der Neusser Straße, die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Weidenpesch schrittweise umzusetzen. Dabei sollen • kurzfristig die Maßnahmen aus der Variante 1, • mittelfristig aus der Variante 2 und • langfristig aus der Variante 4 realisiert werden. • Folgende Änderungen sollen erfolgen: • Variante 1: Streichung der Netzdurchtrennung Simonskaul (S. 11, 15 f. ) • Variante 2: Streichung der Drehung der Einbahnstraßenrichtung der Amboßstraße sowie der Schmiedegasse (S. 16) • Variante 4: Einfügung von „gemäß der aktuellen Beschlusslage des Rates“ in den 1. Spiegelstrich (S. 20) • Erschließung Neubaugebiet Klarissenweg, Cellitinnenweg, Klosterfrauengasse: Die Varianten A und B (S. 13)werden ersetzt durch die Anlagen 24 und 25. In der Anlage 24 wird der vorletzte Absatz durch folgenden Text ersetzt. „Die im Verkehrskonzept dargelegte Erschließung der Klosterfrauengasse über einen Kreisverkehr wird nicht realisiert. Bei einer Erschließung des südlichen Teils der Klosterfrauengasse wird keine Straßenverbindung zur Merheimer Straße durchgeführt." Auf die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Floriansgasse/Amboßstraße/Feuer-straße/Jesuitengasse wird verzichtet. Sachstand: Die Maßnahmen des beschlossenen Verkehrskonzeptes werden im Rahmen der hiermit erforderlichen Umgestaltungen im Straßenraum umgesetzt. 127 4.5 Geh- und Radweg Alter Deutzer Postweg 1367/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgelegten Lageplans (Anlage 1 und 2), unter Berücksichtigung der neuen Knotenpunktplanung in Anlage 4.1, mit der Erstellung der Ausführungsplanung für den Alten Deutzer Postweg in Köln-Ostheim. 2. Der Verkehrsausschuss stimmt der externen Vergabe der weiteren Planungen zu. Sachstand: Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Die Kosten werden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. 4.7 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Verkehrsberuhigung Römerstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Schillingsrotter Straße in Köln-Rodenkirchen 0354/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Verkehrsberuhigung Römerstraße einschließlich der Fahrbahndeckenerneuerung in Köln-Rodenkirchen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Mittelfreigabeverfahrens und des Vergabeverfahrens. Sachstand: Die Römerstraße wurde in der Zeit vom 07.10.2013 bis zum 09.01.2014 ausgebaut. Die Abnahme fand am 19.02.2014 statt. Der Beschluss ist somit erledigt. 4.8 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Neubau einer Lärmschutzwand in Köln-Rondorf 0638/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Verwaltung mit dem Neubau der Lärmschutzwand an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf mit städtischen Gesamtkosten von 185.300,85 EURO. 128 Der Verkehrsausschuss stellt zusätzlich den Bedarf zur externen Vergabe von Ingenieurleistungen während der Bauausführung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergaben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der baubegleitenden Leistungen betragen ca. 17.000 EURO und sind in den städtischen Gesamtkosten von 185.300,85 EURO enthalten. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 141.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0430, Lärmschutzwand Kappellenstraße; Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2012. Die benötigten restlichen Mittel für weitere Planungsarbeiten werden aus den verfügbaren Restplanungsmittel in das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Sachstand: Die Ausschreibung der Bauleistung ist erfolgt; der Beginn der Bauausführung ist für Anfang 4. Quartal 2014 festgelegt. Die Fertigstellung der Lärmschutzwand ist für das 2. Quartal 2015 vorgesehen. 4.9 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Markierungsarbeiten 0861/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über Markierungsarbeiten fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Die Wertgrenze für die Einzelaufträge dieses Zeitvertrages wird auf der Grundlage des Beschlusses über den Zeitvertrag Herstellen von Splittmastix- und Asphaltbetondecken in der mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Höhe festgelegt. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Der Vertrag ist bereits am 30.04.2014 abgelaufen. Der Beschluss ist erledigt. 4.10 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung von mobilen Absperrelementen 1623/2012 Beschluss: 129 Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Lieferung von mobilen Absperrelementen für die städtischen Bauhöfe fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Der Vertrag ist bis zum 30.11.2014 gültig. Der Beschluss ist erledigt. 4.11 Bedarfsfeststellung und Vergabe eines Zeitvertrages über die Durchführung von baugrund-, abfall- und umwelttechnischen Untersuchungen 1626/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Durchführung von baugrund-, abfall- und umwelttechnischen Untersuchungen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Der Vertrag ist bis zum 30.11.2014 gültig. Der Beschluss ist erledigt. 4.14 Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenze K22 an der Lülsdorfer Straße/Loorweg, Porz-Langel 1748/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Ortsdurchfahrtsgrenze an die Stelle der Ortstafeln in Porz-Langel in Höhe Loorweg 27 zu verschieben, um die Voraussetzung für den Neubau eines Gehwegs vom Haus Loorweg 27 bis zur Einmündung der Straße Unterm Berg, im Rahmen der Schulwegsicherung, zu schaffen. Sachstand: Der Beschluss ist in Bearbeitung. 4.19 Modernisierung der Bahnsteige an den Stadtbahnhaltestellen der Linie 16 in Köln 1808/2012 Beschluss: 130 Der Verkehrsausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zur Modernisierung der in ihrem Eigentum stehenden Stadtbahnhaltestellen der Linie 16 zwischen Heinrich-LübkeUfer und Godorf Bahnhof einen Zuschuss in Höhe des 15-prozentigen Eigenanteils der HGK von rund 258.860,00 € an den förderfähigen Baukosten der Maßnahme zu gewähren. Für die Modernisierungsmaßnahme an der in städtischem Eigentum stehenden Rampe in Godorf wird ein Zuschuss in Höhe der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten von 5.940,00 € gewährt. Die Finanzierung des Gesamtzuschusses i.H.v. 264.800,00 € erfolgt aus Stellplatzablösemitteln. Sachstand: Nach Auskunft der HGK sind die taktilen Leitelemente, die mobilen Fahrgastinformationsanlagen und die Beleuchtung installiert. Die Videoüberwachung wird im August 2014 fertig sein. Ende August soll die Anlage in Betrieb sein. Der Schlussverwendungsnachweis ist für Ende November 2014 vorgesehen. 4.20 Generalsanierung Tunnel Grenzstraße; Bedarfsfeststellung für die Abstellung eines TGA-Fachingenieurs 2822/2012 Beschluss: Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die sofortige Bedarfsfeststellung einer externen Personalgestellung von einem TGAFachingenieur für den Zeitraum von maximal 9 Monaten und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu. Der voraussichtliche Aufwand für den neunmonatigen Einsatz beträgt rund 199.206 €. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2012 zur Verfügung. Für einen Zeitraum, der in das Haushaltsjahr 2013 hineinreicht, werden Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2013 eingeplant. Sachstand: Der Auftrag ist abgewickelt, der Beschluss somit erledigt. 131 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.8 225. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2839/2012 Beschluss (Rat am 20.09.2012): Der Rat beschließt den Erlass der 225. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2012, S. 910 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.9 226. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2840/2012 Beschluss (Rat am 15.11.2012): Der Rat beschließt den Erlass der 226. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 23.01.2013, S. 45 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 132 28. Sitzung/5. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, den 20.09.2012 1 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 1.2 Straßenunterhaltungsmaßnahme Reichenspergerplatz und angrenzende Straßen 1730/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme Reichenspergerplatz und angrenzende Straßen fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen der Mittelfreigabe und des Vergabeverfahrens. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der verwaltungsinternen Bearbeitung und Abstimmung. 1.4 1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik für das Jahr 2012 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1201, Straßen, Wege, Plätze, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte 2629/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge und Geräte für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für das Jahr 2012 an. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 Euro im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2012. 133 Sachstand: Die Fahrzeuge und Geräte sind mittlerweile ausgeliefert worden. Der Beschluss ist damit erledigt. 1.5 Baubeschluss für die Umgestaltung der Buchheimer Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Finanzplans; hier Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5590 (Mülheim 2020 - Buchheimer Straße), Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012 2958/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ die Umgestaltung der Buchheimer Straße von Mülheimer Freiheit bis Clevischer Ring entsprechend der durch die Bezirksvertretung Mülheim am 30.01.2012 beschlossenen Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 183.000 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 373.678 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-95590 (Mülheim 2020 – Umgestaltung Buchheimer Straße) im Haushaltsjahr 2012 Sachstand: Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 1.6 Baubeschluss für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mülheim sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Finanzplans; hier Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5600 (Mülheim 2020 - Bahnhofsvorplatz Mülheim), Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012 3060/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mülheim entsprechend der durch den Stadtentwicklungsausschuss am 11.10.2011 beschlossenen 134 Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 402.040 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 257.759 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-9-5600 (Mülheim 2020 – Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Mülheim) im Haushaltsjahr 2012. Sachstand: Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 1.7 Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau Rheinufer Bayenthal - Pflegekonzept; Gehölzrückschnittarbeiten zwischen Südbrücke und Rodenkirchener Brücke 3356/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt dem vorgelegten Pflegekonzept und den damit verbundenen Gehölzrückschnittarbeiten zwischen Südbrücke und Rodenkirchener Brücke zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 257.000,00 EURO. Die benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die benötigten Mittel für den Zeitraum 2013-2015 sind in der entsprechenden Mittelfristplanung bis 2015 schon berücksichtigt. Sachstand: Im laufenden Jahr wurden ca. ein Drittel der Fläche bearbeitet. Die weiteren Rückschnittarbeiten werden abhängig von der Jahreszeit bis zum Winter 2015/2016 erledigt. Unabhängig davon wird eine bodennahe Pflege der Flächen betrieben. 2 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 2.3 5. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung (Neufassung) 1704/2012 135 Beschluss (Rat am 20.09.2012): Der Rat beschließt den Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2012, S. 907 ff, veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt. 2.5 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium; hier: Baubeschluss Bauphase 1 2266/2012 Beschluss (Rat am 20.09.2012): Der Rat beschließt 1. die bauliche Umsetzung der vorgelegten Entwurfspläne der Bauphase 1 des Planungskonzeptes zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium mit Gesamtkosten in Höhe von 7.432.256 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung der Baumaßnahme; 2. die von der Baumaßnahme betroffenen Bäume werden gefällt; 3. die Fachverwaltung zu beauftragen, bis Ende 2013 ein Konzept vorzulegen, in dem Standorte für Ersatzpflanzungen in der Innenstadt nachgewiesen sind; 4. vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2012 für den Baubeginn der Bauphase 1 die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Haushaltsjahr 2012. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Für die Platane, die gefällt werden muss, soll ein Baum größeren Umfangs im Umfeld von Dom oder Hauptbahnhof nachgepflanzt werden. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich in der baulichen Umsetzung. Fertigstellung (inklusive der Bauphase 2 – Baubeschluss vom 01.10.2013 und des Straßenbaus – Baubeschluss 08.04.2014) ist voraussichtlich Frühjahr 2015. Die Baumfällarbeiten wurden rechtzeitig vor Baubeginn in 2013 durchgeführt. Auf Grund der unbefriedigenden Erfahrungen mit der Erstellung von Konzepten für Standorte von Ersatzpflanzungen in anderen Stadtbezirken hat das Fachamt zunächst die Erarbeitung weiterer Konzepte – auch für die Innenstadt – zurückgestellt. Es wurden jedoch im Stadtbezirk im Frühjahr 2014 Ersatzpflanzungen für die entfal- 136 lenen Bäume vorgenommen, und zwar Am Frankenturm (1 Baum), KonradAdenauer-Ufer (10 Bäume) und Am Kümpchenshof (6 Bäume). Für die entfallene Platane konnte bislang noch kein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden. 137 2.6 Baubeschluss für den Umbau der Berliner Straße als Geschäftsstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans; hier: Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-9-5540 (Mülheim 2020 - Ausbau Berliner Straße) im Haushaltsjahr 2012 2873/2012 Beschluss (Rat am 20.09.2012): Der Rat beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ die Gestaltung der Berliner Straße entsprechend der durch den Verkehrsausschuss am 15.02.2011 beschlossenen Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 790.499,67 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 622.078 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-9-5540 (Mülheim 2020 – Gestaltung Berliner Straße) im Haushaltsjahr 2012. Sachstand: Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 2.7 Baubeschluss für den Ausbau der Frankfurter Straße von Wiener Platz bis Bahnhof Mülheim sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Finanzplans; hier: Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5530 (Mülheim 2020 - Frankfurter Straße), Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012 2872/2012 Beschluss (Rat am 20.09.2012): Der Rat beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ den Ausbau der Frankfurter Straße von Wiener Platz bis Bahnhof Mülheim entsprechend der durch den Verkehrsausschuss am 15.02.2011 beschlossenen Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.241.734,53 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 995.606,43 € (davon Verpflichtungsermächtigung 2013: 750.000 €; Verpflichtungsermächtigung 2014: 245.606,43 €) im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 15020902-9-5530 (Mülheim 2020 – Flaniermeile Frankfurter Straße) im Haushaltsjahr 2012. 138 Sachstand: Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 2.8 Baubeschluss für die Generalsanierung des Tunnels Grenzstraße entsprechend RABT 2807/2012 Beschluss (Rat am 20.09.2012): Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Generalsanierung und Ertüchtigung des Tunnels Grenzstraße mit voraussichtlichen Kosten in Höhe ca. 30 Mio. € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planung und mit der Baudurchführung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren und der Bauausführung auszuschöpfen. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Sachstand: Die Bauleistung wurde im Sommer letzten Jahres ausgeschrieben. Nach nun neunmonatigen juristischen Klärungen u. A. vor dem OLG Düsseldorf konnte der Auftrag am 24.4.2014 erteilt werden. Die Bauvorbereitung ist daraufhin kurzfristig angelaufen. Die Bauarbeiten haben am 14.6.2014 begonnen. Es wird mit einer Dauer von 20 Monaten gerechnet. 139 29. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 30.10.2012 3.1 Eingabe für die Erweiterung der Buslinie 148 (neu: 127) (Az.: 02-160059/09) 1345/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Anruf-Sammel-TaxiVerkehrs (AST) aus Nippes (Neusser Str./Gürtel bis Cranachstraße) sowie von den Haltestellen Ebertplatz und Reichenspergerplatz zum Lentpark. Die Verwaltung wird gebeten, die Voraussetzungen für ein solches Angebot in Zusammenarbeit mit der KVB AG zu schaffen und den AST zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Sachstand: Der Beschluss wurde im Rahmen der Beschlussvorlage „Busanbindung des Lentparks sowie Verlängerung der Linie 142 bis Ubierring“ (Session-Nr. 1661/2013) mitbehandelt. Die Busanbindung des Lentparks wurde vom Verkehrsausschuss am 07.04.2014 abschließend entschieden (siehe Session-Nr. 1661/2013). Die Maßnahme wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt. 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt 4845/2010 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Verbreiterung der Nebenanlagen in der Tunisstraße im Abschnitt von Streitzeuggasse bis Breite Straße die Planung gemäß der Machbarkeitsstudie der Variante A (Anlage 13.1) zu erstellen und die erforderlichen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Ausführungsplanung ist zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Neue Langgasse wird zur Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung geändert, um die ausfließende Verkehrsmenge von der Glockengasse in die Tunisstraße zu reduzieren und die Kreuzung mit der Breite Straße fußgängerfreundlicher zu gestalten. 140 Entsprechend den Vorschlägen des Städtebaulichen Masterplans wird die Baumallee in der Mitte der Tunisstraße erhalten. Sachstand: Mit den Planungen wurde begonnen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung werden die Pläne den politischen Gremien vorgelegt. 4.2 Verkehrliche Maßnahmen in der Bergisch Gladbacher Straße im Bereich der Anschlussstelle Dellbrück 3686/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung für die kurzfristigen Maßnahmen in der Bergisch Gladbacher Straße die Planungen für nachfolgend aufgeführte Bereiche zu erstellen: 1. Abschnitt Bergisch Gladbacher Straße zwischen dem Anschluss BAB 3 KölnDellbrück und der östlichen Anbindung Steyler Straße: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird gebeten, im Laufe des Jahres 2014 die Statistik über die Unfallhäufigkeit in den Jahren 2012 und 2013 vorzulegen. 2. Abschnitt Bergisch Gladbacher Straße zwischen der Ringenstraße und Buschfeldstraße: Es werden ausschließlich Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs (NordSüd-Achse) vorgenommen: Verlegung des Fußgängerüberwegs östlich der JohannBensbergstr. nach Westen, Verlängerung von Aufstellflächen auf der Berg. Gladbacher Str., Veränderung der Signalisierung. Der Fußgängerüberweg östlich der Buschfeldstr. bleibt unverändert. 3. Abschnitt Bergisch Gladbacher Straße zwischen östlichen Steyler Straße bis östlich der Einmündung Buschfeldstraße : Die Veränderung der Verkehrsführung von einer auf zwei Richtungsfahrbahnen wird abgelehnt. Die Verkehrsführung bleibt unverändert. 4. Knotenpunkt Honschaftsstraße/Piccoloministraße: Die Prüfung eines provisorischen Kreisels ist nicht erforderlich. Sachstand: Zu 1.) Die Vorentwurfsplanung befindet sich derzeit in Bearbeitung. Zu 2.) Die Entwurfsplanung wird derzeit erstellt. Zu 4.) Die Vorentwurfsplanung befindet sich derzeit in Bearbeitung. 141 4.3 Straßenunterhaltungsmaßnahme Gilbachstraße - Optimierung Straßenquerschnitt 1671/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Optimierung des Straßenquerschnitts zu und stellt den Mehrbedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme Gilbachstraße fest. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen der Mittelfreigabe und des Vergabeverfahrens. In der Planung sind Stellplätze für Fahrräder zu berücksichtigen. Um den Sichtbereich im Querungsbereich der Schule nicht zu behindern, sollten dort keine Parkplätze eingerichtet werden. Es ist zu prüfen, wie die Sicherheit der Schüler bei der Straßenquerung gewährleistet werden kann, beispielsweise durch „Querungsnasen“. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Vorbereitung. 4.4 Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenze K22 an der Lülsdorfer Straße/Loorweg, Porz-Langel 1748/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Ortsdurchfahrtsgrenze an die Stelle der Ortstafeln in Porz-Langel in Höhe Loorweg 27 zu verschieben, um die Voraussetzung für den Neubau eines Gehwegs vom Haus Loorweg 27 bis zur Einmündung der Straße Unterm Berg, im Rahmen der Schulwegsicherung, zu schaffen. Die Vorlage wird darüber hinaus in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Der heutige Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in der dortigen Sitzung die Bedenken der BV Porz „Durch die Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze darf der Außenbereich von Langel nicht verschoben werden. Die Verwaltung muss Wege finden, zusätzliche Bebauung in dem Bereich auch zukünftig auszuschließen und auch rechtlich unantastbar zu machen nach Baugesetzbuch und den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien für Ortsdurchfahrten. Die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen und liegen weiterhin an den Straßen Rheinbergstraße und An der Mühle.“ ausgeräumt werden können. 142 Sachstand: Der Beschluss ist in Bearbeitung. 4.5 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Abriss und Neubau der Brücke Ginsterberg in Köln Weidenpesch 2910/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Verwaltung mit dem Neubau der „Ginsterbergbrücke“ in KölnWeidenpesch mit städtischen Gesamtkosten von 179.200,00 EURO. Hierbei soll für die Rampe zur westlichen Zuführung zur neuen Brücke eine gebundene Deckschicht (Tragdeckschicht mit hydraulischem Bindemittel) eingesetzt werden. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 150.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-5-0240, Fußgängerbrücke Ginsterberg, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2012. Zur Finanzierung der restlichen benötigten Mittel in Höhe von 29.200,00 EURO beschließt der Finanzausschuss die Bereitstellung und Freigabe im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0210; - Brücke Weinsbergstr., Hj. 2012. Sachstand: Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit läuft die Bauausführung planmäßig; die Fertigstellung der Brücke ist im 3. Quartal 2014 vorgesehen. 4.8 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier: Generalinstandsetzung von Straßen 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle: 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 3489/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung der Riehler Straße/An der Schanz, des Vogelsanger Weges, der Wilhelm- 143 Mauser-Straße, der Nagelschmiedgasse und der Hugo-Eckener-Straße fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Die Verwaltung wird gebeten, die betroffenen Bezirksvertretungen mit dem Hinweis auf die bereits beschlossenen KAG-Satzungen zu informieren. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Riehler Straße/An der Schanz, des Vogelsanger Weges, der Wilhelm-Mauser-Straße, der Nagelschmiedgasse und der Hugo-Eckener-Straße in Höhe von 1.721.473,83 € Kassenmittel und 2.500.000 € Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2012. Sachstand: O.g. Baumaßnahmen sind, mit Ausnahme der Baumaßnahme Riehler Str./An der Schanz, welche sich derzeit im Bau befindet, abgeschlossen. 4.9 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Zoobrücke, Baulos D; Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktionen am Pfeiler in Achse 43 und in Achse 10 der angrenzenden Rampe 2954/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktionen der Zoobrücke am Pfeiler in Achse 43 und in Achse 10 der angrenzenden Rampe bei Gesamtkosten in Höhe von 920.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die benötigten Mittel in Höhe von 920.000,00 Euro wurden im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2013 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand: Die Maßnahme vor Ort ist beendet, der Beschluss somit erledigt. 144 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung) 1306/2012 Beschluss (Rat am 15.11.2012): Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Parkscheinautomaten sind nach Veröffentlichung der neuen Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln umgestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 5.2 Teilfinanzplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV: Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz, hier: Planungsbeschluss zur Nachrüstung von Aufzügen sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Auf. 2303/2012 Beschluss (Rat am 15.11.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Planungen zur Aufzugsnachrüstung an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz aufzunehmen. Die Planung soll vor Beantragung der notwendigen Genehmigungen zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 Euro bei der Finanzstelle 69031202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Auf, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, Hj. 2012. Sachstand: Zurzeit laufen umfangreiche Untersuchungen zur Findung und Festlegung der Aufzugsstandorte. 5.3 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV: Planungsbeschluss für die Bahnsteiganhebung an der Haltestelle Venloer Straße / Gürtel, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-2-6010 Hst. Venloer Str. / Gürtel - B.anhebung 2575/2012 145 Beschluss (Rat am 15.11.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Planungen zur Bahnsteiganhebung an der oberirdischen Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße / Gürtel aufzunehmen. Die Planung soll vor Beantragung der notwendigen Genehmigungen zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsleistungen in Höhe von 120.000,00 Euro bei Finanzstelle 69031202-4-6010 Hst. Venloer Str. / Gürtel - B.anhebung, Teilplanzeile 8, Hj. 2012. Die Verwaltung wird gebeten, die Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld - vgl. hierzu Anlage 3 der Vorlage - im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachstand: Die Bahnsteiganhebung Venloer Straße/Gürtel muss im Gesamtzusammenhang der Umrüstung der Linie 13 gesehen werden. In einem ersten Schritt sind daher Verkehrsuntersuchungen erforderlich. 5.6 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffungsbedarf zur Lieferung von Ersatzteilen für Parkscheinautomaten 2951/2012 Beschluss (Rat am 15.11.2012): Der Rat stellt die Notwendigkeit des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Ersatzteilen für Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Das Vergabeverfahren (europaweites offenen Verfahren) ist erfolgt; ein Rahmenvertrag über 4 Jahre wurde abgeschlossen. Der Beschluss ist erledigt. 5.7 Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Wartungs- und Entleerungsarbeiten an Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Köln 3357/2012 Beschluss (Rat am 15.11.2012): Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe der Wartungs- und Entleerungsarbeiten an Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Köln fest und beauftragt die Verwaltung, das 146 entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) wurde durch die Verwaltung eingeleitet. Eine Vergabe ist noch nicht erfolgt, da ein Einspruch gegen die Vergabe vorliegt. Zurzeit befasst sich die Vergabekammer des Landes NRW mit dem Einspruch. 147 30. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 04.12.2012 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Sanierung linksrheinischer Rheinboulevard zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm 4711/2009 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Ausführungsplanung für die Sanierung des Rheinboulevarde zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm zu erstellen und die Finanzierung für die Sanierung mittels Natursteinplatten sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sträucher zwischen der Brücke zum MaritimHotel und der Deutzer Brücke zu entfernen, die Rampenwand des Rheinufertunnels im Stiele der vorhandenen Hochwasserschutzmauer zu verblenden und diesen Raum als Ruhezone mit zusätzlichen Bänken umzugestalten. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für die Teilfläche des Flurstücks 138, auf der der Eigentümer Außengastronomie eingerichtet hat, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche zurückgenommen werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen: • Die Verwendung des Materials "Basaltlava" wird - insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit - begrüßt sowie zur Ausführung empfohlen. • Es soll geprüft werden, den Blaustein unter der Deutzen Brücke gleichermaßen zu ersetzen. • Es wird empfohlen, eine Musterfläche (Material, Verlegeart …) anzulegen. • Vor dem Hintergrund perspektivisch möglicher abgängiger Bäume sollen Überlegungen zu Ersatzstandorten (Neubepflanzung) bereits heute in der Planung betrachtet und vorgeschlagen werden. • Die Integration des Bereichs um den Malakoffturm in die Planung soll geprüft werden. Das vorgeschlagene Gestaltungsprinzip soll perspektivisch auch bei weiterführenden Planungen im Bereich des Rheinufers Berücksichtigung finden. Sachstand: Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung. 148 4.2 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn - Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe der Objektplanung der P+R-Palette 3200/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Vergabe der Objektplanung für die P+R-Palette der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren mit eingeschlossenem Wettbewerb einzuleiten. Auf Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Die Verwaltung möge hierfür ein kostengünstiges Verfahren wählen, welches ein qualitätvolles Ergebnis sichert. Ferner soll der Flächeneingriff durch den Erhalt der Tennisanlage so gering wie möglich ausfallen. Der Verkehrsausschuss bittet die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), einen Vertreter jeder Fraktion für das Preisgericht als Sachpreisrichter zu wählen. Sachstand: Das europaweite Vergabeverfahren mit eingeschlossenem Wettbewerb wurde in 2013 durchgeführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Im Ergebnis wurde das Büro LHVH ARCHITEKTEN aus Köln am 20.8.2013 mit der Objektplanung für die P+R-Palette der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn beauftragt. Der reduzierte Flächeneingriff wurde bei der weiteren Planung für den Erhalt der Tennisanlage berücksichtigt. 4.3 Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015, Teilplan Straße Vorschläge zur Bewertung von Vorhaben für das Kölner Stadtgebiet 3829/2012 Beschluss Der Verkehrsausschuss beschließt die Maßnahmen Ortsumgehung Meschenich und die Sanierung oder Neubau der Leverkusener Brücke mit besonderer Priorität zu versehen. Der Verkehrsausschuss beschließt, alle weiteren Projektvorschläge der vorliegenden Liste mit Ausnahme der Maßnahme 10 – Rheinquerung von Köln-Godorf nach Niederkassel – in die Prüfung aufzunehmen. Die Maßnahme 10 – Rheinquerung von Köln-Godorf nach Niederkassel - wird aus der vorliegenden Liste gestrichen. Sachstand: Der Beschluss wurde am 6.12.2012 an die Bezirksregierung weitergeleitet. Das Land NRW hat dem Bundesverkehrsministerium auf Grundlage der Nennungen aus den Regierungsbezirken eine Projektliste zur Prüfung eingereicht, die gleichwohl auch die Maßnahme 10 (Rheinquerung) enthält, weil sich der Rhein-Erft-Kreis und der RheinSieg-Kreis gemeinsam für diese Maßnahme ausgesprochen haben. Das Bundesministerium hat zwischenzeitlich eine Liste mit allen von den Ländern eingereichten Projektanmeldungen veröffentlicht; alle noch nicht im Bau befindlichen Maßnahmen 149 (einschließlich der Ortsumgehung Meschenich und ihrer Weiterführung bis zum Autobahnanschluss Eifeltor) werden vor der Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan bis Mitte 2015 zunächst einer volkswirtschaftlichen Nutzen-KostenÜberprüfung auf der Grundlage regionaler Verkehrsprognosen unterzogen. Der notwendige Neubau der Leverkusener Brücke ist hingegen bereits gesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.6 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffung von 79 Parkscheinautomaten 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung) 3323/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Beschaffung von 79 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 395.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012. Sachstand: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenen Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Baubeschluss für die Sanierung des Offenbachplatzes im Rahmen des Projektes Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz und Baubeschluss für die Umgestaltung der umliegenden Straßen 0321/2012 Beschluss (Rat am 18.12.2012): 1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung der Freianlagen innerhalb des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Hierbei 150 handelt es sich um den Offenbachplatz sowie die Wiederherstellung der an Oper und Schauspiel angrenzenden Gehwegbereiche ohne die Möblierung auf dem Offenbachplatz gemäß Anlage 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Objektplaner WES und Partner, Hamburg die Bruttogesamtkosten der Freianlagen auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit 2.432.473 € berechnet hat. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist vom externen Projektsteuerer geprüft worden, die Einhaltung der Kostenobergrenze wurde bestätigt. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben. Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparungen über mögliche Standardreduzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der Auswahl der Platzmöblierung und der gestalterischen Elemente auf der Platzfläche. Die Entscheidung über die Möblierung und gestalterische Ausgestaltung des Platzes mit z.B. Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen Beschlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen. Die Kosten der Freianlagen sind in den limitierten Bruttobaukosten der Gesamtmaßnahme von 253.000.000 € enthalten, diese werden nicht überschritten. Die benötigten Mittel für die Freianlagen in Höhe von 2.432.473 € sind innerhalb des Gesamtbudgets von 253.000.000 €, das durch Kreditaufnahmen vorfinanziert wird, in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt. Kreditaufnahmen werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Umgestaltung der umliegenden Straßen (Glockengasse, Krebsgasse und Brüderstraße) auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und nach Sicherstellung der Finanzierung die Maßnahme umzusetzen. Gleichzeitig stellt der Rat den Bedarf zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahme fest. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf netto 1,25 Mio. Euro festzusetzen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegte Straßenplanung im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung vorzustellen. 1. Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offenbachplatz barrierefrei zu begehen ist. Sachstand: Die Bauarbeiten zur Umgestaltung der o.g. Straßen haben im Juli 2014 begonnen. 151 5.2 227. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 3482/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 227. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 142 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.3 229. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 4030/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 229. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 143 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.5 VRS-SozialTicket: Köln-spezifischer Preis für das MonatsTicket 3729/2012 Beschluss (Rat am 18.12.2012): Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der 152 steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen. Sachstand: Der Beschluss wurde vollumfänglich umgesetzt. Seit dem 01.01.2013 bis heute kostet das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für KölnPass-Inhaber/innen und für das Kölner Stadtgebiet (Preisstufe 1b) 33,00 €. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse der KVB AG wurden in die Betrauungsregelung aufgenommen. 5.6 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse Bauabschnitt 2 des Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung der Domumgebung; hier: Auftrag zur Entwurfsplanung - Planungsbeschluss 4201/2012 Beschluss (Rat am 18.12.2012): Der Rat beschließt, 1. kurzfristig auf der Grundlage der vom Architekturbüro Allmann, Sattler und Wappner im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes für die Domumgebung bislang vorgelegten Planungsstudien die weitere Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2 (Bereich Trankgasse) zu erarbeiten. Ziel ist es, die notwendigen Abriss- und Rohbaumaßnahmen zusammen mit den Leistungen für Bauabschnitt 1 auszuschreiben. Diese Ausschreibung ist für Frühjahr 2013 geplant. Zur Finanzierung der benötigten Mittel in Höhe von 138.375 Euro beschließt der Rat für das Jahr 2012 die Bereitstellung und Freigabe einer außerplanmäßigen Auszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 6901-1202-1-0510 Domumgebung II BA. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof (I BA). 2. die im Bauabschnitt 2 angedachten baulichen Änderungen für den Domtreppentunnel zurückzustellen; 3. die Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung in Form eines Dringlichkeitsbeschlusses zeitnah vorzulegen, damit eine gemeinsame Ausschreibung mit Gewerken des Bauabschnitts 1 erreicht werden kann. Sachstand: Die Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung befindet sich in der Vorbereitung. Unabhängig davon konnte der Abriss der Betonpilze an der Trankgasse als baulicher Bestandteil des BA 2 zeitlich vorgezogen und in die Abrissarbeiten des Bauabschnit- 153 tes 1 (Östl. Domumgebung) integriert werden. 154 31. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 22.01.2013 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.3 Informationscodes für Baustellen in Köln hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2012, TOP 2.1 4482/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Baustellenbeschilderung bei verkehrsrelevanten Straßenbaumaßnahmen um einen QR-Code zu erweitern, der unmittelbar zu den Baustelleninformationen der Internetpräsenz der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr) führt. Sachstand: Der Beschlussinhalt wird bei der Realisierung entsprechender Baumaßnahmen beachtet. Der Beschluss kann somit als umgesetzt angesehen werden. 4.4 Umgestaltung und Nutzungsänderung von Räumen der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke a. Dusch- und Umkleidebereiche für die DIN 1076 Prüfgruppe b. Fahrzeugabstellplätze für Prüffahrzeuge einschließlich dem Hubsteiger 3996/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf über die Planungsleistungen für die Herstellung der Dusch – und Umkleidebereiche für die DIN 1076 Prüfgruppe des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau in der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke einschließlich der damit verbundenen Nutzungsänderung an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Zur Finanzierung der benötigten Mittel in Höhe von 43.673,00 Euro beschließt der Finanzausschuss die Bereitstellung und Freigabe von Mitteln in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 6901-1202-1-0110 - Betriebsräume Deutzer Brücke Hj. 2013. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt 155 Sachstand: Die Verwaltung hat die Planung nach der Leistungsphase 2 aufgrund der Kosten gestoppt und untersucht alternative Möglichkeiten, wie z. B. Unterbringung der Duschräume im Stadthaus Deutz; die Abstellmöglichkeiten für Prüffahrzeuge befinden sich in der verwaltungsinternen Abstimmung 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Elfte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29. Juni 2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages 4205/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013 ): Der Rat nimmt die Beitragbedarfsberechnungen (Anlagen 4-6 zu diesem Beschluss) zur Kenntnis. Der Rat beschließt den Erlass der 11. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 141 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.2 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Höninger Weg von Eifelwall bis Pohligstraße in Köln-Zollstock 4263/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013 ): Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Höninger Weg von Eifelwall bis Pohligstraße in Köln-Zollstock in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 140 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 156 5.3 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage An der Rather Burg (befahrbarer Wohnweg) von An der Rather Burg bis Beginn Fuß- und Radweg in Köln-Rath/Heumar 4275/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013): Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage An der Rather Burg (befahrbarer Wohnweg) von An der Rather Burg bis Beginn Fuß- und Radweg in Köln-Rath/Heumar in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 139 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.4 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße (östliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Ursulastraße/Victoriastraße in Köln-Altstadt/Nord 4281/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013): Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße (östliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Ursulastraße/Victoria-straße in Köln-Altstadt/Nord in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 140 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.5 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße (westliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Enggasse in Köln-Altstadt/Nord 4287/2012 Beschluss (Rat am 05.02.2013): Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße (westliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Enggasse in Köln-Altstadt/Nord in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 157 Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 141 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.6 230. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 4641/2012 Beschluss (Rat am 19.03.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 230. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 10.04.2013, S. 201 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 158 32. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 05.03.2013 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn , ÖPNV Jahresvertrag Granitplatten Roncalliplatz 2107/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Vergabe eines Jahresvertrages über die Granitplattenverlegearbeiten auf dem Roncalliplatz und der Domplatte zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 142.502,50 Euro. Die Mittel stehen im Entwurf zum Doppelhaushalt 2013/2014, Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung. Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen: • Umwidmung der gesamten Platzfläche des Roncalliplatzes, so dass diese nur in Ausnahmefällen befahren und beparkt werden darf • Klare Regelungen und zahlenmäßig enge Begrenzung der Zufahrtsberechtigungen • Verstärkung der Kontrollen • Umsetzung aller Maßnahmen im Laufe diesen Jahres • Nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr ist zu prüfen, ob versenkbare Poller an den Zufahrtswegen zum Roncalliplatz mit individuellen Zugangsberechtigungen (Chipkarten, etc.) eine sinnvolle und kostensparende Ergänzungsmaßnahme sind • Die Verwaltung soll konkrete Informationen über Beschaffungs- und Betriebskosten von versenkbaren Pollern bei anderen Städten und dem StadtwerkeKonzern einholen und dem Ausschuss mitteilen. Vorab ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe durch die Umwidmung Schadensersatzansprüche entstehen können. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ist hierbei in die Beratungsfolge einzubeziehen. Sachstand: Der Auftrag zur Plattenverlegung ist erteilt. Je nach Schadensentwicklung wird zeitnah repariert. Dieser Teil des Beschlusses ist erledigt. Dem Verkehrsausschuss wurde in seiner Sitzung am 25.03.2014, TOP 7.7 (Vorlagennummer 0222/2014), eine Mitteilung über den Zwischenstand des Umwidmungsverfahrens zur Kenntnis gegeben. Mit den betroffenen Anliegern wurden inzwischen Gespräche geführt. Die Abstimmung von möglichen Lösungswegen ist noch nicht 159 abgeschlossen. Das Ergebnis wird zur abschließenden Entscheidung über den künftigen Widmungsinhalt der Platzfläche dem Rat unter Einbeziehung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Internationales und des Verkehrsausschusses vorgelegt. 4.3 Fahrbahninstandsetzung Subbelrather Straße, Haltestelle Gutenbergstraße hier: Kostenberechnung 4639/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Maßnahme Fahrbahnsanierung im Zuge des Haltestellenumbaus Gutenbergstaße fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. Auf die Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Maßnahme ist beauftragt und wird gemeinsam mit dem Haltestellenumbau durchgeführt. 4.4 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung von Verkehrszeichen 0121/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Lieferung von Verkehrszeichen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Der Vertrag ist bis 31.12.2015 gültig. Der Beschluss ist erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Stadtbahnhaltestelle Bahnhof Deutz/Messe hier: Planungsbeschluss für die Erneuerung der Fliesen 0637/2012 Beschluss (Rat am 19.03.2013): Die Verwaltung wird beauftragt 160 • Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen bzw. abzunehmenden Fliesen zu prüfen, • Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der vorhandenen Fehlstellen vorzunehmen, • einen Wettbewerb in Form eines Werkstattverfahrens mit drei teilnehmenden Büros durchzuführen, in dem ein Gesamtkonzept inklusive Kostenplanung für die künftige Gestaltung sowohl der Verteilerebene als auch des Fußgängertunnels zur Messe erarbeitet wird. Die Details zur Durchführung des Wettbewerbs sind in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses vorzustellen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen möglichst noch in 2013 zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. • Als mögliche Alternative soll im Zuge der weiteren Planungen auch der Erhalt des vorhandenen Fliesenspiegels bewertet werden. Für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes werden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2013 / 2014 Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2013 zur Verfügung. Sachstand: zu 1-2: Die Fehlstellen wurden als provisorische Sofortmaßnahme verputzt und farblich angepasst. zu 3: Der Wettbewerb wurde durchgeführt. Die Jury legte einstimmig am 09.12.2013 das Büro Flender generalplanung aus Ühlingen als Sieger fest. Auf Wunsch der Jury wird eine 1:1 Bemusterung der vom Büro Flender vorgeschlagenen Wandgestaltung in der Verteilerebene erstellt. Der Aufbau ist für die 32. KW 2014 vorgesehen. zu 4: Der Erhalt der vorhandenen Fliesen wird von der Jury sowohl aus gestalterischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht ausdrücklich nicht gewünscht. 5.6 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Externe Bauwerksprüfung der unterirdischen Stadtbahnanlage und Hochbahn nach DIN 1076 4573/2012 Beschluss (Rat am 19.03.2013): Der Rat stellt den Bedarf zur externen Bauwerksprüfung der unterirdischen Stadtbahnanlage und Hochbahn nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung dieser Maßnahme. 161 Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 1.309.000,00 EURO. Die Mittel sind im Hpl.-Entwurf 2013/2014 einschl. Finanzplanung bis 2016 berücksichtigt. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO sind erfüllt. Sachstand: Zu Leistungen an der Hochbahnstrecke: In 2013 wurde die Hauptprüfung der Hochbahnstrecke in Eigenregie durch Mitarbeiter vom Amt für Brücken und Stadtbahnbau durchgeführt. Eine externe Vergabe dieser Teilleistung ist nicht mehr vorgesehen; dieser Teil des Beschluss ist somit erledigt. Zu unterirdischen Stadtbahnanlagen: In 2014 wird anstatt der externen Vergabe der Leistung Bauwerksprüfung ein neues und nach den neuesten Richtlinien zugelassenes Tunnelscanningverfahren in einem Pilotprojekt angewendet. Beim Tunnelscanning werden alle Flächen mit Thermografie und hochauflösenden Kameras gescannt. Anschließend werden die Daten ausgewertet und Schadstellen dokumentiert. Anstatt wie bislang in der konventionellen Bauwerksprüfung alle Flächen handnah zu prüfen, werden nach dem Scannen auffällige Bereiche stellenweise, sowie unauffällige Bereiche stichprobenartig handnah geprüft. Diese handnahen Prüfungen sollen in Eigenregie durch Mitarbeiter vom Amt für Brücken und Stadtbahnbau durchgeführt werden. Eine externe Vergabe der Leistung Bauwerksprüfungen wäre nach erfolgreichem Abschluss des Tunnelscannings nicht notwendig. Einzig die Durchführung des Tunnelscanning müsste extern vergeben werden. Bei erfolgreichem Abschluss des neuen Verfahrens könnten die Kosten für die Bauwerksprüfung um ca. 30% gesenkt werden. Die beschriebene Vorgehensweise wurde mit dem Personalamt und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. 5.8 228. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 3766/2012 Beschluss (Rat am 19.03.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 228. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 10.04.2013, S. 200 veröffentlicht. Das Sat- 162 zungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 163 33. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, den 15.04.2013 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.1 Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 08.12.2009 hier: Regionale 2010 - ÖPNV-Anbindung von Gut Leidenhausen 0506/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG ab Mai 2013 einen Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST) zum Gut Leidenhausen einzurichten. Der AST wird im 30-Minuten-Takt in den Betriebszeiten montags bis freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr sowie samstags und sonntags ab 9:30 Uhr – zunächst in den Monaten Juli, August und September - angeboten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der Inbetriebnahme des AST ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich darzustellen, inwieweit eine Anbindung über die Buslinie 161, die bisher zwischen Porz-Mitte und dem Flughafen verkehrt, beispielsweise über den Mauspfad an Gut Leidenhausen erfolgen kann, ggf. mit Weiterfahrt Richtung Königsforst. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen auch in der Bezirksvertretung Kalk diskutiert werden. Sachstand: Die AST-Linie 188 zum Gut Leidenhausen wurde im Mai 2013 eingerichtet. Nach Prüfung der Busanbindung des Gut Leidenhausens durch die Buslinie 161 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 25.03.2014 mitgeteilt, dass das Gut Leidenhausen aus Sicht von Verwaltung und KVB durch die AST-Linie adäquat erschlossen ist (vgl. Session-Nr. 0488/2014). Die in der Sitzung am 25.03.2014 gewünschte zusätzliche Prüfung eines alternativen Haltestellenstandorts hat ergeben, dass dieser mit Linienbussen nicht anfahrbar ist. Als möglicher Standort einer Haltestelle käme daher nur der bereits vorgeschlagene Standort auf dem Grengeler Mauspfad in Frage. Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist der Landesbetrieb Straßen.NRW., der jedoch mitgeteilt hat, dass mittelfristig nicht mit dem Bau einer Haltestelle zu rechnen ist. 164 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages "elektronisches Abfallnachweisverfahren" 0138/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag „elektronisches Abfallnachweisverfahren“ fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die im hiesigen Ausschuss angesprochene Problematik zu prüfen und die Ergebnisse im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Rechtsfragen, Vergabe und Internationales sowie im Ausschuss für Umwelt und Grün beraten zu lassen. Sachstand: Der Vertrag ist bis 31.08.2014 gültig. Der Erfahrungsaustausch soll im Anschluss erfolgen. 4.2 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffung von 216 Parkscheinautomaten 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung) 0451/2013 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Beschaffung von 216 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.080.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen gemäß §82 Abs. 1 Gemeindeordnung (vorläufige Haushaltsführung) liegen vor, da die Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung zwingend notwendig sind. 165 Sachstand: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt. 4.3 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen 0554/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Beauftragung eines Zeitvertrages zur Beauftragung von unvorhersehbaren Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erneuerung von Lichtsignalanlagen fest und beauftragt die Verwaltung das Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Ein Zeitvertrag zur Beauftragung von unvorhersehbaren Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erneuerung von Lichtsignalanlagen wurde vergeben. Der Beschluss wird als erledigt betrachtet. 4.4 Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle : 6601-1201-06605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 0868/2013 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt den ergänzenden Bau des Beschleunigungsstreifens Merianstraße/Willi-Suth-Allee zur Kenntnis und verweist die Vorlage zur abschließenden Entscheidung in die Bezirksvertretung Chorweiler. Die Gesamtkosten erhöhen sich nicht. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Merianstraße in Höhe von 166 871.472,70 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO liegen vor. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung. 4.6 Radschnellwege: Teilnahme der Stadt Köln am landesweiten Planungswettbewerb 1047/2013 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, langfristig die Planung für das gesamte Radwegeschnellnetz zu erstellen und entsprechende Abstimmungen mit den Nachbarkommunen durchzuführen. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich am landesweiten Planungswettbewerb Radschnellwege des Landes NRW zu beteiligen. Als Wettbewerbsbeitrag soll die Gesamtkonzeption Radschnellwege für die Region Rheinland eingebracht werden. Für die Förderung des dreistufigen Planungsverfahrens (Machbarkeitsstudie, Ausführungsplanung und Bauausführungsplanung) soll die Verwaltung in erster Priorität für die Strecke Köln – Frechen einen Wettbewerbsbeitrag erarbeiten. Sachstand: Zu 1: Für die Weiterentwicklung des gesamten Radwegschnellnetzes führt die Verwaltung bei anstehenden Maßnahmen (z.B. Neubau BAB Brücke A1) mit den jeweiligen Akteuren entsprechende Abstimmungen. Zu 2: Der eingereichte Wettbewerbsbeitrag der Stadt Köln wurde als Modellprojekt prämiert. Derzeit bereitet die Verwaltung die Vergabe der Machbarkeitsstudie vor. 4.7 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Bachunterführung Kemperbach im Bereich Dellbrücker Hauptstraße 0367/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim - der Instandsetzung der Bachunterführung Kemperbach im Be- 167 reich der Straßenbrücke Dellbrücker Hauptstraße bei Gesamtkosten in Höhe von 428.400,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel für den von der Stadt Köln zu tragenden Anteil in Höhe von 309.400,00 Euro sind im städt. Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj.2013 berücksichtigt. Die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NW werden eingehalten. Sachstand: Die Arbeiten wurden im Dezember 2013 erfolgreich abgeschlossen, der Beschluss ist erledigt 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.4 Vergabe von Bauüberwacher-, Bauoberleitungs- und Sachverständigenleistungen für die Generalsanierung des Tunnels Grenzstraße 0932/2013 Beschluss (Rat am 30.04.2013): Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf eines Gesamtauftrages für externe Bauüberwacher, Bauoberleitung und Sachverständige in Höhe von brutto ca. 1.338.000 EURO fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des europaweiten VOF- Vergabeverfahrens. Die Beauftragung und Abwicklung der Leistungen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014, im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, einschließlich Finanzplanung bis 2016 berücksichtigt. Sachstand: Die Dienstleistungen sind beauftragt und werden im Zuge der Generalsanierung Tunnel Grenzstraße in Anspruch genommen. Die weitere Berichterstattung zur Baumaßnahme Tunnel Grenzstraße erfolgt im Rahmen des Baubeschlusses, vgl. hierzu Session 2807/2012. 168 34. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 04.06.2013 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.1 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 10.05.2012 zur Busanbindung Köln-Blumenberg 0999/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 die Verlängerung Buslinie 120 über Chorweiler nach Blumenberg gemäß dem Konzept der Verwaltung umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen und aus der Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW zu finanzieren. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der Inbetriebnahme ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im Frühjahr 2015 einen Erfahrungsbericht über die Auslastung und Annahme dieser Buslinie der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss vorzulegen. Sachstand: Die Maßnahme wurde im Dezember 2013 umgesetzt. Der Erfahrungsbericht wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit vorgelegt. Der Beschluss wird daher als erledigt angesehen. 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Platzumgestaltung Ebertplatz, hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des Ebertplatzes 2618/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des Ebertplatzes zurückzustellen und an dieser Stelle keine externen Vergaben durchzuführen. 169 Die Verwaltung wird jedoch gebeten, möglichst bis Ende des Jahres Alternativen zur Errichtung eines Parkhauses oder einer Tiefgarage in der näheren Umgebung des Ebertplatzes zu prüfen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Sachstand: Der Rat hat am 13.10.2011 entschieden und der Verkehrsausschuss am 05.12.2013 bestätigt, dass die Machbarkeit einer Quartiersgarage überprüft wird. Anschließend müssen die weiteren Planungen zur Umgestaltung des Platzes erfolgen. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die Machbarkeitsstudie einer Tiefgarage am Ebertplatz. Mit Ergebnissen der Studie kann voraussichtlich Ende 2014 / Anfang 2015 gerechnet werden. 4.3 Erneuerung von Lichtsignalanlagen – Erneuerung der Ampelanlage Cäcilienstraße/Nord-Süd-Fahrt hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007, TOP 4.9 3937/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und dem Bau der Ampelanlage Cäcilienstraße/Nord-Süd-Fahrt im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen. Sachstand: Wegen der Umgestaltung des Kaufhauses P&C ist diese Maßnahme erst für 2015 vorgesehen. 4.4 Baubeschluss für den Ausbau der Kölnstraße zwischen HeinrichErpenbach-Straße und Seniorenweg 0397/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2015 den Ausbau der Kölnstraße in Köln-Sürth zwischen Heinrich-Erpenbach-Straße und Seniorenweg und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Verwaltung hatte die Arbeiten zum Ausbau der Kölnstraße ausgeschrieben und submittiert. Am 09.12.2013 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die ausführende Firma hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Kurzfristig konnte eine andere 170 Firma mit dem Weiterbau beauftragt werden. Nach kurzer Bauvorbereitung wird die Wiederaufnahme der Bauarbeiten direkt nach den Sommerferien 2014 erfolgen. 4.5 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für den Austausch von Leuchtmitteln an Lichtsignalanlagen 0667/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Beauftragung eines Zeitvertrages zum Austausch von Leuchtmitteln an Lichtsignalanlagen fest und beauftragt die Verwaltung das Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Ein Zeitvertrag zur Beauftragung zum Austausch von Leuchtmitteln an Lichtsignalanlagen wurde vergeben. Der Beschluss wird als erledigt betrachtet. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 231. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 0886/2013 Beschluss (Rat am 18.06.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 231. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 17.07.2013, S. 444 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 171 5.4 232. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 1445/2013 Beschluss (Rat am 18.07.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 232. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 28.08.2013, S. 565 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.5 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen in den Hauptträgerkästen und im Pylon der Severinsbrücke 1493/2013 Beschluss (Rat am 18.06.2013): Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen in den Hauptträgerkästen und im Pylon der Severinsbrücke bei Gesamtkosten in Höhe von 3.570.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von 3.570.000,00 Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand: Die Ausführung der Verstärkung läuft und wird bis Ende 2014 zum Abschluss kommen. 172 35. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 02.07.2013 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln; hier: Führung der Buslinien 106, 132 und 133 0989/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, mit Verlängerung der Linie 5 bis Heumarkt im Dezember 2013 folgende Änderungen im Busnetz umzusetzen: • Die Buslinie 132 wird von Meschenich kommend ab Heumarkt über die Rheinuferstraße zum Breslauer Platz geführt. • Die Buslinie 133 wird von Zollstock kommend ab Chlodwigplatz den Linienweg der bisherigen Linie 106 übernehmen und über die Rheinuferstraße und den Heumarkt zum Breslauer Platz geführt. • Die Buslinie 106 wird von Marienburg kommend ab Chlodwigplatz den Linienweg der bisherigen Linie 133 durch die Südstadt übernehmen und am Heumarkt enden. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der Inbetriebnahme ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Sachstand: Die Maßnahmen wurden im Dezember 2013 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.3 Erschließungsmaßnahme Max-Glomsda-Straße in Köln-Poll 0817/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahme MaxGlomsda-Straße in Köln-Poll fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. 173 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen der Mittelfreigabe und des Vergabeverfahrens. Sachstand: Die Maßnahme wurde im September 2013 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.4 Festlegung der Haltestellenstandorte für Fahrgastunterstände ab 01.01.2015 (Prioritätenliste Fahrgastunterstände) 1556/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die entsprechend den Beschlüssen der Bezirksvertretungen geänderte Prioritätenliste Fahrgastunterstände im Rahmen des neuen Werbenutzungsvertrags gemäß Anlage 1 und 2 und beauftragt die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass an den genannten Haltestellen im ersten Halbjahr 2015 von dem neuen Konzessionär Fahrgastunterstände in der jeweils aufgeführten Anzahl errichtet werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine Nachrückliste unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Stadtteile im Außenbereich vorzulegen, sobald feststeht, wie viele Fahrgastunterstände an den vorgesehenen Haltestellen der Prioritätenliste nicht realisiert werden können. Sachstand: Der Beschluss ist in Bearbeitung. 4.6 Generalsanierung der Waldsiedlung – Ausführungsplanung 1. Bauabschnitt in Köln-Junkersdorf 3497/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Generalsanierung der Waldsiedlung 1. Bauabschnitt gemäß Anlage 2 zu erstellen und die Maßnahme umzusetzen. Sachstand: Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung. 174 4.7 Baubeschluss für den Endausbau der Johann-Reintgen-Straße/PeterKoep-Straße 0400/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2015 den Endausbau der Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Bauarbeiten wurden in der Zeit vom 23.10.2013 bis zum 06.06.2014 durchgeführt. Abnahme war am 24.06.2014. Der Beschluss ist somit erledigt. 4.8 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe der Kamerabefahrung der Hausanschlüsse 1776/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Vergabe der Kamerabefahrung der Hausanschlusskanäle im gesamten Planungsbereich der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Das Vergabeverfahren wurde in 2013 eingeleitet und zum Abschluss gebracht. Am 7.11.2013 wurde das Büro Canal-Control+Clean - Umweltschutzservice GmbH aus Wentorf beauftragt. Die Arbeiten haben im Dezember 2013 begonnen und wurden im Februar 2014 beendet. Der Abschlussbericht wurde dem Amt für Brücken und Stadtbahnbau im Mai 2014 von Canal-Control+Clean übergeben; der Beschluss ist somit erledigt. 4.9 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sanierung der Gewölbedecke der Stadtbahnhaltestelle Leyendeckerstraße 1937/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Sanierung der Gewölbedecke in der Stadtbahnhaltestelle Leyendeckerstraße bei Gesamtkosten in Höhe von rund 449.500,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von rund 449.500,00 Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplan- 175 entwurfs 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand: Die Freigabe des Vergabeamtes liegt vor. Die Beauftragung erfolgte im Juni 2014. Der Bauablauf wurde erneut mit der KVB im Detail abgestimmt. Die Sanierung der Gewölbedecke beginnt ca. in der 34. KW 2014. Es wird mit einer Bauzeit in nächtlichen Sperrpausen von bis zu sechs Monaten gerechnet. 4.12 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Erweiterung des Angebots der Buslinie 147 2076/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 auf der Buslinie 147 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit eine zusätzliche Fahrt ab Geldernstr./Parkgürtel in Fahrtrichtung Niehl einzurichten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der Angebotserweiterung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Sachstand: Die Maßnahme wurde umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. 4.13 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier: Generalinstandsetzung von Straßen 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 0993/2013 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung der Sülzburgstraße zwischen der Berrenrather Straße und der Kerpener Straße fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 176 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Sülzburgstraße i. H. v. 652.120 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW liegen vor. Sachstand: Die Baumaßnahme wurde im ersten Halbjahr 2014 ausgeführt. Der Beschluss ist somit erledigt. 4.14 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Taktverdichtung in den Abendstunden auf der Buslinie 164 2048/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 den Takt der Buslinie 164 zwischen Porz-Wahn und Niederkassel-Lülsdorf in der Zeit zwischen 21:00 und 23:00 Uhr auf 30 Minuten zu verdichten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der Taktverdichtung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Sachstand: Die Maßnahme wurde im Dezember 2013 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.3 233. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 1894/2013 Beschluss (Rat am 18.07.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 233. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 177 Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 28.08.2013, S. 567 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 178 36. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 17.09.2013 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.5 Festsetzung einer neuen Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Luxemburger Straße (B 265) 2415/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage von §5 Abschnitt 4 Bundesfernstraßengesetz die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B265, Luxemburger Straße, (aus Richtung NK 5107 066 A) von Station 0,756 auf die Station 0,147 (Richtung NK 5007 073 O) zu verlegen und die damit verbundenen notwendigen bilanziellen Anpassungen zu veranlassen. Sachstand: Die Festsetzung einer neuen Ortsdurchfahrtsgrenze wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt. 4.6 Baubeschluss für die Sanierung des Regenwasserpumpwerks Frankfurter Straße, Stadtautobahn 2459/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Sanierung des Regenwasserpumpwerks Frankfurter Straße, Stadtautobahn, und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich zurzeit im Bau. 4.7 Teilergebnisplan 1202 -Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Modernisierung der Maschinentechnik der Drehbrücke am Deutzer Hafen 2711/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Modernisierung der Maschi- 179 nentechnik der Drehbrücke am Deutzer Hafen bei Gesamtkosten in Höhe von 183.000 EUR zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2013/2014, im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand: Der Auftrag konnte erteilt werden. Die technischen Detailabstimmungen laufen. Es wird mit einem Baubeginn im Herbst gerechnet. 4.9 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Bedarfsfeststellung für die externe Personalgestellung in der Abteilung Neubau beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau 2837/2013 Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung stellen wir den Bedarf für die Beauftragung externer Personalgestellung von einer Bauingenieurin/einem Bauingenieur für die Abteilung Neubau beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau für zunächst ein Jahr fest und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu. Für den Fall, dass die Belastungs- und Personalsituation des Sachgebietes nach Ablauf der einjährigen Beauftragung unverändert ist, stellen wir hiermit den Bedarf für die Beauftragung der externen Personalgestellung für weitere sechs Monate fest und stimmen der Verlängerung der Beauftragung zu. Der voraussichtliche Aufwand für den einjährigen Einsatz beträgt rund 149.940 EUR (bei einem achtzehnmonatigen Einsatz 224.910 EUR). Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 für beide Haushaltsjahre zur Verfügung. Für einen Zeitraum, der in das Haushaltsjahr 2015 hineinreicht, werden Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2015 budgetneutral eingeplant. Sachstand: Die Personalgestellung einer externen Bauingenieurin für 12 Monate ist erfolgt. Da die Belastungs- und Personalsituation der Abteilung unverändert ist, wird die Beauftragung für weitere 6 Monate erforderlich. Der Beschluss ist somit erledigt. 4.10 Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Einzelanlage Kaiser-WilhelmRing/Gladbacher Straße/Christophstraße 180 hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007, TOP 4.9 2813/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Umsetzung ist für 2015 vorgesehen. 4.11 Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße/Anschluss BAB A3 Köln-Dellbrück 2061/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Beseitigung des Unfallhäufungspunktes Bergisch Gladbacher Straße/Anschluss BAB 3 Köln-Dellbrück die Ausführungsplanung für die Maßnahmen im Abschnitt der Bergisch Gladbacher Straße zwischen dem Anschluss BAB 3 Köln-Dellbrück und der östlichen Anbindung Steyler Straße entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Planung kurzfristig zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die als Einbahnstraße geplante Steyler Straße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich derzeit in Planung. 4.14 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtvbahn, ÖPNV Europaweite Vergabe von Bauüberwacher-, Bauoberleitungs- und Sachverständigenleistungen für die Ertüchtigung des Tunnels Am Domhof 2705/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf eines Gesamtauftrages für externe Bauüberwacher, Bauoberleitung und Sachverständige in Höhe von 319.450,62 EURO 181 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des europaweiten VOFVergabeverfahrens. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014, im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, einschließlich Finanzplanung bis 2017 berücksichtigt. Sachstand: Die Dienstleistungen wurden im Juni 2014 beauftragt. Der Beschluss ist somit erledigt. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Haltestelle Vingst Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Umgestaltung, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-8-7114, Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen 0079/2013 Beschluss (Rat am 01.10.2013): Der Rat beschließt im Zusammenhang mit der Aufzugsnachrüstung ergänzend zur ursprünglichen Planung die Rückwand des Haltestellengebäudes bis auf wenige Stützen abzubrechen und die dahinterliegende Platzfläche mittels Rampe und Treppe an den Zugangsbereich anzubinden. Zusätzlich beschließt der Rat die Haltestelle baulich großzügig zu öffnen (Variante 2) und beauftragt die Verwaltung für die Gesamtmaßnahme, die Finanzierung sicher zu stellen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Zusätzlich beschließt der Rat, dass die erforderlichen Ingenieurleistungen und Gutachten an externe Büros vergeben werden und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergaben. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von weiteren investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 400.000,- Euro bei der Finanzstelle 6903-1202-8-7114, Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2013. Sachstand: Die Ingenieuraufträge wurden erteilt. Der Baubeginn soll vorbehaltlich Baurecht und gesicherter Finanzierung 2015 erfolgen. 5.3 Baubeschluss für den Ausbau des Busbahnhofes Köln Porz-Wahn sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans Teilfi- 182 nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-7-1002, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 2080/2013 Beschluss (Rat am 01.10.2013): 1. Der Rat stellt den Bedarf für den Ausbau des Busbahnhofs Köln-Porz-Wahn fest und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Baumaßnahme. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für den Ausbau des Busbahnhofs Köln-Porz-Wahn in Höhe von 1.958.218,58 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6606-1201-7-1002 Busbahnhof in Köln-Porz-Wahn, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW liegen vor. Sachstand: Die Maßnahme ist zurzeit im Bau, mit der Fertigstellung ist im Herbst 2014 zu rechnen. 5.8 Abbruchgenehmigung für die HGK-Eisenbahnbrücke Weinsbergstraße und Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Gehwegbrücke 2474/2013 Beschluss (Rat am 01.10.2013): Der Rat stimmt dem Abbruch der HGK-Eisenbahnbrücke an der Weinsbergstraße zu und beauftragt die Verwaltung einen Planungsbeschluss für eine neue Radfahrerund Fußgängerbrücke als Fachwerk- oder Balkenbrücke in Verbundbauweise einzuholen. Sachstand: Der Rat hat am 01.10.2013 beschlossen, dass die vorhandene alte Eisenbahnbrücke der HGK an der Weinsbergstraße abgebrochen werden kann, wenn eine neue Fußund Radwegebrücke an der gleichen Stelle gebaut wird. Im März 2014 wurde die alte Brücke abgebrochen. Eine Vorlage für die Vergabe der Planungsleistungen für die neue Brücke soll Ende 2014 in den Rat zum Beschluss eingebracht werden. Der Ankauf der notwendigen Grundstücksflächen auf der nördlichen Seite gestaltet sich durch das Insolvenzverfahren des dort befindlichen Baumarktes jedoch schwierig. Im weiteren Verlauf soll eine genehmigungsreife Entwurfsplanung durch externe Ingenieurbüros vorbereitet werden, so dass im Laufe des Jahres 2015 ein Baubeschluss eingeholt werden kann. 183 5.9 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Baubeschluss für die Ertüchtigung des Tunnels am Domhof gemäß der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) 2662/2013 Beschluss (Rat am 01.10.2013): Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Generalsanierung und Ertüchtigung des Tunnels Am Domhof mit voraussichtlichen Kosten in Höhe ca. 3.840.000 EUR brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planung und mit der Baudurchführung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren und der Bauausführung auszuschöpfen. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel. i.H.v. 3.840.000 EUR sind im Haushaltsplan 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand: Die Sanierung ist beauftragt. Die Arbeiten haben in Abstimmung mit der Umgestaltung östliche Domumgebung im April 2014 begonnen und werden bis ca. Frühjahr 2015 dauern. 5.10 Betrauung der KVB mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn 2586/2013 Beschluss (Rat am 01.10.2013): Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen. Die Betrauung erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben: - Die KVB hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln, dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen. - Änderungen der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln. 184 - Die Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung von Fördermitteln nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsempfänger auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft Rhein-Sieg mbH (SRS) bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von allen Pflichten aus diesen Zuwendungsverhältnissen frei. - Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und Bau erfolgt durch die Stadt. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage PorzWahn ergebenden Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen. Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses zu beachten. Sachstand: Die KVB wurde von der Stadt mit der Planung und dem Bau der Parkpalette am Bahnhof Wahn betraut. Die Planungen haben 2013 begonnen. Nach Auskunft der KVB AG wird zurzeit ein Finanzierungsantrag erarbeitet. 5.11 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium; hier: Bauabschnitt 1, Baubeschluss Bauphase 2 sowie Einzelentscheidungen 2296/2013 Beschluss (Rat am 01.10.2013): Der Rat beschließt 1. die bauliche Umsetzung der vorgelegten Entwurfspläne der Bauphase 2 des Planungskonzeptes zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium mit Gesamtkosten in Höhe von 4.415.825 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung der Baumaßnahme. Mittel in entsprechender Höhe stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013/2014 einschließlich der Finanzplanung 2017 bereit; 185 2. bauliche Vorkehrungen für auf den späteren Bau eines durchlaufenden Medienbandes auf der östlichen Tunnelwand zum Einspielen von Informationen der anliegenden Kulturbetriebe und sonstiger visueller Darstellungen (ausgenommen kommerzieller Werbung) mit künstlerischen oder städtischen Bezügen mittels aufwendiger elektronischer Technik zu verzichten treffen und Sponsoren für die Betriebskosten zu suchen. Stattdessen ist ein alternatives Konzept zur Gestaltung des für das Medienband vorgesehenen Wandbereiches zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Pflege- und Instandhaltungsbedarf einer derartigen Anlage sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen wird; 3. die Planung eines Fahrstuhls im Bereich des Kurt-HackenbergPlatzes/Römergasse im weiteren Verfahren der Sanierung der Flächen um das RGM und des Verwaltungsgebäudes aufzunehmen und alternative Standorte zur barrierefreien Verbindung der Stadtebene mit der Domebene aufzuzeigen. Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 95.200 € stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013 zur Verfügung; 4. die weitere Planung der baulichen Umorganisation der Tiefgarage "Am Domhof" in der Form, dass die Zufahrt künftig ausschließlich über den Kurt-HackenbergPlatz/Am Domhof und die Ausfahrt ausschließlich über die Trankgasse erfolgt. Planungsmittel werden in Höhe von 36.000 € kalkuliert. Die für die Planungsmaßnahme benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013 zur Verfügung; 5. dass der Bauabschnitt 3 aus dem Gesamtkonzept Domumgebung (Ausbildung eines Domsockels im Bereich des Verbindungsweges seitlich des RömischGermanischen-Museums) vorgezogen und zeitgleich mit der Bauphase 2 aus Bauabschnitt 1 erstellt wird. Entsprechende Finanzmittel in einer Größenordnung von 662.370 € stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof Masterplan Hj. 2013/2014 zur Verfügung. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die noch zu erstellende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung den oben genannten Kostenrahmen einhält; 6. die Freigabe von investiven Mitteln in Höhe von insgesamt 131.200 € im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013 zur Beauftragung der Planung der Maßnahmen Punkt 3. und Punkt 4. Sachstand: Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen aus Bauphase 2 hat mit ersten Abrissarbeiten im Juli 2014 begonnen. Zusammen mit Bauphase 1 und Bauphase 3 des Projekts „Östliche Domumgebung“ ist eine Fertigstellung bis Frühjahr 2015 vorgesehen. Dabei sind die baulichen Vorkehrungen für ein nachträglich zu installierendes Medienband in Form von Leerrohren und Display-Vitrinen Bestandteile der Ausschreibungen. Die weitere Planung der baulichen Umorganisation der Tiefgarage „Am Domhof“ ist erfolgt, erste Umbaumaßnahmen befinden sich kurz vor der Ausführung. Die Baumaßnahmen erfolgen ab August 2014 in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der Östl. Domumgebung. 186 37. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 05.11.2013 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Konzept zur Umgestaltung der Niehler Straße 1346/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Variante 1 (Anlage 4) zur Umgestaltung der Niehler Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese als konzeptionelle Vorgabe für die Umgestaltung der Niehler Straße einzubinden und im ersten Schritt mit der Erstellung der Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischen Lis-Böhle-Park und Florastraße zu beginnen. Es ist sicherzustellen, dass es keine zeitlichen Überschneidungen bei der Ausführung der Umgestaltung der Niehler Straße mit der Ausführung der Kempener Straße oder der Neusser Straße gibt. Die Umgestaltung ist zügig umzusetzen.“ Sachstand: Das Konzept ist abgeschlossen. Die Planung wird auf der Grundlage der beschlossenen Variante fortgeführt. Der Beschluss zum Konzept kann damit als erledigt angesehen werden. 4.2 Lkw-Führungskonzept 2012 1460/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Untersuchungsergebnisse zum LkwFührungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Beschlussvariante aus Anlage 10 weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag setzt sich zusammen aus den Varianten 1 und 3 und Teilmaßnahmen der Variante 2. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das Konzept mit den Kölner Nachbargemeinden abzustimmen und Verhandlungen mit den Herstellern von Navigationssoftware zur Übernahme der Lkw-Daten ins Navigationssystem zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesgesetzgeber über den Deutschen Städtetag die Einführung einer Lkw-Durchfahrtsverbotszone anzuregen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit den zuständigen Stellen des Landes ein intuitives Leitsystem mit entsprechender Beschilderung für LKW-Verkehre aufzubauen, um Zielverkehre auf dem kürzest möglichen Weg von der Autobahn zum Ziel in der Stadt zu führen (Beispiel: Dresden). 187 Durchgangsverkehre, also Verkehre, die weder in Köln starten noch enden, sollen verboten werden (Beispiel: München). Sachstand: Das Konzept wird hinsichtlich der grenzübergreifenden Straßen und Lkw-Routen noch in diesem Jahr mit den Nachbargemeinden abgestimmt. Dieser Prozess wird voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein. 4.6 Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Einzelanlage Kaiser-WilhelmRing/Gladbacher Straße/Christophstraße hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007, TOP 4.9 2813/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Maßnahme wird 2015 umgesetzt. 4.7 Erneuerung von Lichtsignalanlagen, Luxemburger Straße hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007, TOP 4.9 1834/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Realisierung des Erneuerungsprogramms im Zuge der Luxemburger Straße mit dem Hinweis, dass ein Beschluss zur Steuerung und Sicherheit von der Bezirksvertretung Lindenthal nachgereicht wird. Sachstand: In 2014 wurde mit den Planungstätigkeiten für die neunzehn Lichtsignalanlage auf diesem Streckenzug begonnen. Die Umsetzung startet in 2015 und wird in 2016 abgeschlossen sein. 188 4.8 Baubeschluss für den Ausbau der Brunnenanlage auf dem Breslauer Platz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-5040, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 2637/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungsplanung der Brunnenanlage auf dem Breslauer Platz zur Kenntnis und stellt den Bedarf für den Bau der Anlage fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für den Bau der Brunnenanlage durchzuführen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für den Bau einer Brunnenanlage auf dem Breslauer Platz in Höhe von 244.902,04 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 66011201-1-5040 Breslauer Platz, Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW liegen vor. Sachstand: Die Baumaßnahmen zur Herstellung der Brunnenanlage haben im Juni 2014 begonnen. 4.9 Erneuerung von Lichtsignalanlagen auf der Neusser Straße hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007, TOP 4.9 2821/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Realisierung des Erneuerungsprogramms im Zuge der Neusser Straße. Sachstand: Der erste Bauabschnitt, drei Lichtsignalanlagen, werden Ende der Sommerferien erneuert sein. Die restlichen Anlagen werden gleichzeitig mit der Deckensanierung in 2016 erfolgen. 4.11 Querung der Aachener Straße in Höhe Aachener Weiher 3158/2013 Beschluss: 189 Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Erweiterung der Lichtsignalanlage Aachener Straße in Höhe des Aachener Weihers fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Fertigstellung der Maßnahme wird für Ende 2014 erwartet. 4.13 Fortschreibung Nahverkehrsplan; hier: Busanbindung Schanzenstraße 3399/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Buslinie 190 auch nach Ende der Interimsspielzeit der Oper im Palladium bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten. Nach Ende der Interimsspielzeit des Schauspielhauses in Mülheim wird die Abend- und Wochenendbedienung der Linie 190 überprüft und ggf. angepasst. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Sachstand: Gemäß Beschluss erschließt die Buslinie 190 weiterhin bis zum Ende der Interimsspielzeit das Schanzenviertel inkl. Schauspielhaus. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2877/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat beschließt den Erlass der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28.Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: 190 Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 12.02.2014, S. 119 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 191 38. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, den 05.12.2013 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Generalsanierung der Waldsiedlung – Ausführungsplanung 1. Bauabschnitt in Köln-Junkersdorf 3497/2012 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Generalsanierung der Waldsiedlung 1. Bauabschnitt gemäß Anlage 2 zu erstellen und die Maßnahme umzusetzen. 2. Der Platz Bert-Fenger-Straße Ecke Tannenstraße wird als Platz, nicht als Parkplatz gestaltet. Sachstand: Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung. 4.5 Stadtbahnhaltestelle Geldernstraße/Parkgürtel hier: Planungsbeschluss für Maßnahmen zur Attraktivierung der Haltestelle bzw. zur Beseitigung von Angsträumen 0804/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung zur Beseitigung von Angsträumen bei gleichzeitiger Attraktivierung der Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel weiterzuführen, die Finanzierung sicherzustellen, evtl. Genehmigungen zu beantragen, die erforderlichen Verträge mit der DB zu schließen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Die Mittel stehen im städtischen Haushaltsplan 2013 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der östlichen Seite im Gebäude ein Kiosk betrieben werden kann (räumlich und wirtschaftlich). Die Verwaltung wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob statt des Graffitischutzes künstlerische Graffiti (z.B. durch die Mittwochsmaler) auf den Betonwänden angebracht werden können. Sachstand: Im Projekt der Haltestelle Geldernstraße findet z. Zt. die planerische Umsetzung des 192 Maßnahmenkonzeptes durch den Architekten Uellendahl statt. Die Ausführungsplanung soll in der 36. KW 2014 abgeschlossen sein. 4.7 Baubeschluss für den Umbau des Kreuzungsbereiches Brunostraße / Karolingerring sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2141, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 3338/2013 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Brunostraße / Karolingerring fest und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Baumaßnahme. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Brunostraße / Karolingerring in Höhe von 398.074,34 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-2141, Bahnübergang Brunostraße/Karolingerring, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Sachstand: Die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Brunostraße/Karolingerring ist beauftragt. Mit den Bauarbeiten wird in Kürze begonnen. 4.8 Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Deckensanierung Brückenstraße, Köln-Rodenkirchen 2929/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Fahrbahn-, Gehweg- und Radwegsanierung der Brückenstraße in Köln-Rodenkirchen fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Mit der Deckensanierung in der Brückenstraße wurde am 19.05.2014 begonnen, die Maßnahme wird in Kürze abgeschlossen. 193 4.9 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier: Generalinstandsetzung von Straßen (Hermeskeiler Straße) 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle: 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 3603/2013 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Generalinstandsetzung der Hermeskeiler Straße fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Hermeskeiler Straße in Höhe von 247.064,04 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014. Sachstand: Mit der Baumaßnahme Hermeskeiler Straße wurde am 12.05.2014 begonnen, die Bauarbeiten werden in Kürze abgeschlossen. 4.10 Baubeschluss zur Umgestaltung des Knotenpunktes Blaubach/Waidmarkt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-1073, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 3318/2013 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Ausbau des Knotenpunktes Blaubach / Waidmarkt auf der Grundlage der Anlage 1 durchzuführen. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung des Knotenpunktes Blaubach / Waidmarkt in Höhe von 311.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 66011201-1-1073 Waidmarkt / Blaubach, Umbau Knotenpunkt, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014. 194 Sachstand: Die Maßnahme befindet sich im Bau. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 234. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 2796/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 234. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 22.01.2014, S. 41 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.2 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Erweiterter Planungsbeschluss 2790/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn von der Schönhauser Straße bis zum Verteilerkreis Köln-Süd auf der Grundlage der Entwurfsplanung von September 2013 weiterzuverfolgen, die Genehmigungsplanung zu erstellen und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung zu beantragen. Hierbei sind nur die für den Stadtbahnbau unbedingt notwendigen Flächen zur Planfeststellung zu bringen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Planung der Endhaltestelle auf Höhe der Lindenallee (Anlage 8) weiterzuverfolgen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle Haltestellen als Mittelbahnsteige auszuführen. Sachstand: Die vom Rat am 17.12.2013 mit Änderungen beschlossene Entwurfsplanung bildete die Grundlage für die Genehmigungsplanung. Diese wurde im Mai 2014 erstellt und 195 die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln am 22. Mai 2014 beantragt. Die Offenlage der Planunterlagen hat in der Zeit vom 2.6. bis zum 1.7.2014 stattgefunden. Damit ist der Auftrag erledigt. 5.4 Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29.06.2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages 3098/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat nimmt die Beitragsbedarfsberechnungen (Anlagen 4-6 zu diesem Beschluss) zur Kenntnis. Der Rat beschließt den Erlass der 12. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 22.01.2014, S. 44 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.6 235. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 3586/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat beschließt den Erlass der 235. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 22.01.2014, S. 43 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 196 5.9 Betrauung der KVB mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung des BOS-Funks in Stadtbahntunneln 2622/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat beschließt, die KVB mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung des BOS-Funks in Stadtbahntunneln zu betrauen. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dem Betrieb und der Unterhaltung des BOS-Funks in Stadtbahntunneln ergebenden Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen. Sachstand: Die Maßnahme ist in der Planung. Nach Auskunft der KVB AG wird zurzeit ein Finanzierungsantrag erarbeitet. 5.10 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sanierung der Brückenbauwerke Merianstraße über den Fühlinger See und Industriestraße 3574/2013 Beschluss (Rat am 17.12.2013): Der Rat der Stadt Köln stimmt der Instandsetzung der Brückenbauwerke Merianstraße über den Fühlinger See und Industriestraße bei Gesamtkosten in Höhe von 2.310.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von 2.310.000,00 Euro sind im städtischen Haushalt 2013/2014 einschließlich der Finanzplanung bis 2017 im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen, berücksichtigt. Sachstand: Die Arbeiten haben im Juni 2014 begonnen und werden voraussichtlich 6 bis 7 Monate dauern. 197 39. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 28.01.2014 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sanierung der Fußgängerbrücke Leichweg 1952/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Sanierung der Fußgängerbrücke Leichweg bei Gesamtkosten in Höhe von rund 254.500,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von rund 254.500,00 Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sachstand: Die Arbeiten haben begonnen und dauern bis ca. Dezember 2014. 4.2 Streichung der Bahnstraße (Köln-Lövenich) aus dem Vorbehaltsnetz 3483/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bahnstraße in Köln - Weiden aus dem Vorbehaltsnetz zu streichen und in die beiderseits der Straße vorhandenen Tempo 30Zonen zu integrieren. Sachstand: Die Maßnahme wird voraussichtlich dieses Jahr umgesetzt. 4.3 Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Resterschließung des Weißer Unterkölnweges in Köln-Weiss 3405/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Resterschließung des 198 Weißer Unterkölnweges in Köln-Weiß fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Die Arbeiten zum Ausbau des Weißer Unterkölnweges wurden in der Verwaltung ausgeschrieben. Die Maßnahme befindet sich zurzeit im Vergabeverfahren. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Baubeschluss für die Erneuerung des Verkehrsrechnersystems sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-1056, Verkehrsrechnersystem, Erneuerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 3616/2013 Beschluss (Rat am 11.02.2014): 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung des Verkehrsrechnersystems mit Gesamtkosten in Höhe von 2.641.800 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Erneuerung des Verkehrsrechnersystems in Höhe von 664.500 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1056, Verkehrsrechnersystem, Erneuerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014. Sachstand: Die Vergabe ist noch nicht abgeschlossen. 5.3 236. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 4238/2013 Beschluss (Rat am 08.04.2014 ): Der Rat beschließt den Erlass der 236. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 199 Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 30.04.2014, S. 284 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.4 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffung von 500 Parkscheinautomaten 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung) 4068/2013 Beschluss (Rat am 11.02.2014): 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Beschaffung von 500 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 Mio. Euro im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 66061201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014. Sachstand: Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) wurde durch die Verwaltung eingeleitet. 5.5 Baubeschluss für den Ausbau der Verlängerung der Industriestraße in Köln-Fühlingen von Merianstraße bis Mennweg sowie Freigabe von investiven Haushaltsermächtigungen des Finanzplanes; hier Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-6-5036, Industriestraße (Merianstraße Mennweg), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 3976/2013 Beschluss (Rat am 11.02.2014): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Verlängerung der Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von 12.737.000 €. Der Rat beschließt die Freigabe von Kassenmitteln für die Verlängerung der Industriestraße in Höhe von 2.000.000 € sowie von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.000.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-6-5036, Industriestraße (Merianstraße – Mennweg), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014. 200 Sachstand: Die Maßnahme befindet sich in der Vergabephase. 201 40. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 25.03.2014 3 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 3.1 Bürgeranregung: Shuttlebus-Verbindung von Meschenich zum Bahnhof Kalscheuren (Az. 02-1600-90/12) 2282/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss dankt den Petenten für ihre Eingabe. Er beauftragt die Verwaltung, • in Zusammenarbeit mit der KVB AG eine Shuttlebusverbindung zwischen den Haltestellen Meschenich Kirche und Bf. Kalscheuren, die ergänzend zur bestehenden Linie 935 montags bis freitags zwischen 6:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 21:00 verkehrt, nach den Sommerferien im August 2014 und bis zur Überplanung des Busnetzes Linksrheinisch Süd im Zuge des verbesserten SPNV-Angebotes am Bahnhof Kalscheuren voraussichtlich im Dezember 2015 einzurichten - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Hürth über die Nutzung der Zufahrt zum Bahnhof Kalscheuren • vor dem Hintergrund des zukünftig verbesserten SPNV-Angebots am Bf. Kalscheuren ab Dezember 2015 das bestehende Buskonzept im Kölner Süden unter Berücksichtigung einer Anbindung an den Bf. Kalscheuren zu überplanen, Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der durch die Einrichtung der neuen Linie ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linie. Sachstand: Die Umsetzung der Maßnahme wird zurzeit vorbereitet. 202 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.1 Rasengleis Cäcilienstraße zwischen Hohe Straße und Nord-Süd-Fahrt, Gleissanierung der KVB AG und Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Straßenraumes 4022/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt - vorbehaltlich des Vorliegens eines rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuwendungsgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme - dass die KVB AG im Streckenabschnitt Cäcilienstraße zwischen Hohe Straße und Nord-Süd-Fahrt die Gleistrasse erneuert. Der Ausbau erfolgt als Rasengleis gemäß den Vorgaben des städtebaulichen Masterplanes Innenstadt in neuer Gleislage. Die KVB AG übernimmt alle Investitionskosten einschließlich der Kosten für das Rasengleis und für die hieraus unmittelbar erforderlichen Anpassungen im Straßenraum. Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung für die Umgestaltung des Straßenraumes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung zu erstellen. Hierbei sind folgende Maßgaben zu beachten: o Die Furten über die Hohe Str. (Fahrtrichtung Westen), die Einfahrt zum und die Notausfahrt vom Kaufhof-Parkhaus sollen farblich markiert werden. • Direkt vor dem Weltstadt-Haus wird das Bord so versetzt, dass der Radstreifen stringent auf der Fahrbahn liegt. • Der nach Osten führende Radstreifen soll wie der nach Westen führende 1,80 m breit werden, die daneben liegende Fahrspur erhält eine Breite von 3,00 m, die linke Fahrspur wird auf 2,75 m reduziert. • Die Parkplätze auf der südlichen Seite werden nicht ausgeführt. Sachstand: Seit der 25. KW 2014 wird die Gleistrasse von der KVB AG saniert und umgebaut. Die beschlossenen Maßgaben werden im Rahmen der noch zu erstellenden Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Cäcilienstraße berücksichtigt. 203 4.4 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung und Montage von Fahrradständern 0033/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Lieferung und Montage von Fahrradständern fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand: Das Vergabeverfahren ist eingeleitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Herbst 2014 der neue Zeitvertrag über die Lieferung und Montage von Fahrradständern vorliegt. 4.5 Verkehrsversuch Vorgebirgsstraße Köln-Altstadt-Süd 0119/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Vorgebirgsstraße in KölnNeustadt-Süd, auf dem Abschnitt zwischen dem Bonner Wall und der Volksgartenstraße im Rahmen eines Verkehrsversuches für die Dauer eines Jahres einen Schutzstreifen für den Radverkehr zu markieren und die Auswirkungen auf den Verkehrsablauf in der Vorgebirgsstraße zu untersuchen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien nach Ablauf des Versuches und Auswertung der Daten mitgeteilt. Sachstand: Die Umsetzung des Verkehrsversuches wird derzeit vorbereitet. 4.7 Baubeschluss für den Neubau der Turbo-Kreisverkehranlage Emdener Straße / Causemannstraße in Köln-Merkenich sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-6-1003, Emdener Straße / Causemannstraße, Anschluss Industriestraße 0429/2014 Beschluss: 204 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau der TurboKreisverkehranlage Emdener Straße / Causemannstraße in Köln-Merkenich mit Gesamtkosten in Höhe von 1.299.902,12 €. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt für den Neubau der Turbo-Kreisverkehranlage Emdener Straße / Causemannstraße in Köln-Merkenich die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 721.862,88 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-6-1003, Emdener Straße / Causemannstraße Anschluss Industriestraße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014. Sachstand: Die Maßnahme befindet sich in der Vergabephase. 4.8 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Straßenbrücke "Frankfurter Straße", BW-Nr.:6931140 Objektbezogene Schadensanalyse 0618/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse am Brückenbauwerk „Frankfurter Straße“ über die B55a an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der durchzuführenden Arbeiten und der Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibung. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 45.220 Euro stehen im Haushaltsplan 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Hj 2014 zur Verfügung. Sachstand: Die Arbeiten sind nach wie vor dringend erforderlich. Die Aufgabe verteilt sich auf zwei Teilaufträge, welche nun kurzfristig zur Ausführung freigegeben werden sollen. Nach Vorliegen der Voraussetzungen wird die Abteilung Bauunterhaltung mit der Arbeitsgemeinschaft Sanierung Tunnel Grenzstraße Kontakt aufnehmen und die Durchführung zum Ende der Sommerferien abstimmen. 205 4.12 Fahrradfreundliche Gestaltung der Einmündung Dürener Straße/Universitätsstraße 3938/2011 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Knoten Universitätsstraße/Dürener Straße auf der Grundlage der Variante 3 der Vorentwurfsplanung die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen zu erstellen. In einem Verkehrsversuch soll nach der Umgestaltung zunächst die Variante umgesetzt werden, in der die Fußgänger und der Radverkehr die Universitätsstraße auf der neuen nördlichen Furt in einem Zug queren können. Dafür muss auf eine von zwei Linksabbiegespuren von der Dürener Straße auf die Universitätsstraße verzichtet werden. Bei nur einer Linksabbiegespur aus der Dürener Straße kann diese mit der parallel laufenden Furt über die Universitätsstraße zeitgleich grün geschaltet werden. In dem etwa zweiwöchigen Verkehrsversuch soll die tatsächlich entstehende Rückstausituation in der Dürener Straße beobachtet werden. Die Markierungen werden daher zum Teil nur in gelber Baustellenmarkierung aufgebracht, um sie ggf. leicht ändern zu können. Falls der Versuch negativ ausgeht, wird kurzfristig eine Änderung (zweispuriges Linksabbiegen von der Dürener Straße) der Markierung und Signalisierung erfolgen. Sachstand: Die Ausführung für den beschlossenen Verkehrsversuch wird vorbereitet. 4.15 Tunnelüberwachung in der Notruf-Serviceleitstelle 0380/2014 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt, die ständige Überwachung des Tunnels Grenzstraße/Kalk aus dem Container vor Ort in die Räume der NotrufServiceleitstelle der Gebäudewirtschaft im Stadthaus Deutz zu verlegen und stellt den Bedarf für die technische Ausstattung fest. Die technische Ausstattung ist so auszulegen, dass die Überwachung des Tunnels und weiterer Tunnel nach deren Generalsanierung in einer zentralen Tunnelleitstelle gewährleistet ist. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Beschaffung von Hardund Software für die Tunnelüberwachung in der Notruf-Serviceleitstelle die Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen Mittel in Höhe von 310.000 €uro brutto im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Zeile 9 – Auszahlungen 206 für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen -, bei Finanzstelle 0000-12020-0001 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0330 Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT, Hj. 2014 in gleicher Höhe. Sachstand: Die Arbeiten befinden sich in der Vorbereitung und sollen im Laufe des Jahres ausgeführt werden. 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.3 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Pohlhofstraße von Haus Nr. 21 (Grenze zum vorhandenen Teil) bis Gartenstraße in Köln-Esch/Auweiler 3110/2013 Beschluss (Rat am 08.04.2014): Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Pohlhofstraße von Haus Nr. 21 (Grenze zum vorhandenen Teil) bis Gartenstraße in Köln-Esch/Auweiler in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 18.06.2014, S. 806 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.5 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Planungsleistungen für die Brandschutzsanierung und -ertüchtigung in unterirdischen Stadtbahnanlagen der Stadt Köln 1. Planungsbereich: Bf Deutz / Lanxess Arena und Appellhofplatz / Zeughaus 2. Planungsbereich: Hans-Böckler-Platz, Piusstraße, Körnerstraße, Akazienweg 4192/2013 Beschluss (Rat am 08.04.2014): Der Rat stellt den Bedarf zur Planung der brandschutztechnischen Sanierung der Stadtbahnanlagen fest und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planungsleistungen auszuschreiben. Die zur Planung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 1.425.000 Euro sind im Haushaltsplan 2013/2014 sowie der Finanzplanung bis 2017 im Teilergeb- 207 nisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, -in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Sollte die Brandschutzertüchtigung der Haltestelle zu sichtbaren Veränderungen der Gestaltung der Haltestellen führen, ist der Verkehrsausschuss davon rechtzeitig zu informieren, um ggf. weitere Maßnahmen zu beschließen. Sachstand: Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit wird die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung vorbereitet, so dass die Planung im vierten Quartal 2014 begonnen werden kann. 5.8 237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 0641/2014 Beschluss (Rat am 08.04.2014): Der Rat beschließt den Erlass der 237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 30.04.2014, S. 285 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt. 5.9 Baubeschluss für den Einbau von Aufzügen in die Stadtbahnhaltestelle Kalk Post mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2014 bei Finanzstelle 6903-1202-8-7111, Hst. Kalk Post - Einbau von Aufzügen 3139/2013 Beschluss (Rat am 08.04.2014): Der Rat beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme - mit dem Einbau von Aufzügen in die Stadtbahnhaltestelle Kalk Post mit städtischen Gesamtkosten von rd. 5.551.600,00 Euro (Planungs- und Baukosten). Voraussetzung für den Bau der Aufzüge ist die Fällung von zwei Bäumen, die durch fünf Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 208 2.468.495,00 Euro bei der Finanzstelle 6903-1202-8-7111, Hst. Kalk Post - Einbau von Aufzügen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2014. Zur Finanzierung der restlichen benötigten Mittel in Höhe von 2.818.186,29 Euro beschließt der Rat die Bereitstellung und Freigabe im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6903-1202-0-8012, Einbau v.Löschwasserleit.inStadtb.tunnel, Hj. 2014. Außerdem ist der Rat mit der Teilsanierung der Abhangdecke Nord der Fahrebene, der Treppenbrüstung und der Wände der Treppenanlage der Haltestelle Kalk Post mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 485.400,00 Euro einverstanden. Die Mittel für die zuvor genannte Teilsanierung stehen im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen im Hj. 2014 zur Verfügung. Sachstand: Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit wird die Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet, so dass mit dem Bau voraussichtlich im ersten Quartal 2015 begonnen werden kann. 5.14 Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Porz-Lind, Festlegung der Verkehrsführung 0749/2014 Beschluss (Rat am 08.04.2014 ): Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung der Lieferverkehre bei der Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie Porz-Lind durch den anhängenden Vertrag mit der Stadt Troisdorf festzulegen. Der Aufwand für die sich hieraus ergebenen Maßnahmen beträgt ca.50.000 € für die Stadt Köln. Der Bedarf wird festgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahmen der gebildeten Rückstellungen. Sachstand: Der Beschluss ist in Bearbeitung. 5.15 Vergabe der Leistung "Tunnelreinigung inklusive Rampen und Fluchtwegbeschilderung" an die Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH & Co. KG 0663/2014 Beschluss (Rat am 08.04.2014): 209 Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH & Co. KG (AWB) mit der Reinigung der Tunnelwände inklusive Rampen und Fluchtwegbeschilderung im Rahmen einer Inhouse-Vergabe zu beauftragen und ermächtigt die Verwaltung den in der Anlage 1-3 beigefügten Vertrag mit der AWB rückwirkend zum 01.01.2014 abzuschließen. Die benötigten Mittel in Höhe von 60.017,13 € jährlich sind im städtischen Doppelhaushalt 2013/2014 einschließlich der Finanzplanung 2017 im Teilergebnisplan 1202 -Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen, berücksichtigt. Sachstand: Die Tunnelreinigung ist beauftragt, der Beschluss kann als erledigt angesehen werden. 210 41. Sitzung/6. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, den 07.04.2014 1 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 1.1 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium; Bauabschnitt 1, Baubeschluss Bauphase 3, Straßenbau 0458/2014 Beschluss (Rat am 08.04.2014 ): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung der Ausführungsplanung der Bauphase 3 (Straßenbau) des Planungskonzeptes zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfelds im Bereich Dionysoshof/Baptisterium. Die benötigten Mittel zur Finanzierung und Sicherstellung der dritten Bauphase der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium von insgesamt 1.975.132,32 € stehen im städtischen Haushaltsplan 2013/2014, Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500 - Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan; Hj. 2014 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Bei der Umsetzung sind folgende Punkte zu beachten: Alle Markierungen im Tunnelbereich zwischen Trankgasse und südlichem Tunnelende werden besonders reflektierend ausgebildet. Die Piktogramme auf dem Schutzstreifen „Am Domhof“ werden im Bereich des freien Rechtsabbiegers verdichtet. Der Bürgersteig auf der Südseite der Trankgasse zwischen Tunnelmund und künftiger Tiefgaragenausfahrt bleibt erhalten. Im Zuge der Signalisierung der künftigen Tiefgaragenausfahrt wird ein signalisierter Fußgängerüberweg von der Nordseite auf die Südseite der Trankgasse eingerichtet. Sachstand: Die Fahrbahnmarkierung im Tunnelbereich Am Domhof wurde entsprechend dem Beschluss angepasst. Die Errichtung eines signalisierten Fußgängerüberweges von der Nordseite auf die Südseite der Trankgasse zwischen Tunnelmund und künftiger Tiefgaragenausfahrt wird im Rahmen der weiteren Planung (2. Bauphase) geprüft. Die Vergabe der Straßenbauleistungen soll voraussichtlich im August 2014 erfolgen, mit den Baumaßnahmen im September 2014 begonnen werden. Die beiden ersten Punkte der Ergänzung des Beschlusses sind bereits in der Ausführungsplanung berücksichtigt worden. Der letzte Punkt betrifft die Umgestaltung des Domsockels entlang der Trankgasse, die ein Bestandteil des 2. Bauabschnittes der Neuordnung des Domumfelds ist. Dieser Punkt wird im Rahmen der künftigen Planungen für den 2. Bauabschnitt geprüft. 211 1.2 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 0921/2014 Beschluss (Rat am 08.04.2014 ): 1. Der Rat stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße mit Gesamtkosten von 4.319.455,90 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis WilhelmSollmann-Straße in Höhe von 4.309.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014. 3. Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich zwischen HGK-Brücke und Mollwitzstraße hinsichtlich der Straßenplanung sowohl der Bezirksvertretung Nippes als auch dem Verkehrsausschuss vorzustellen. Sachstand: Die Gesamtmaßnahme von HGK-Brücke bis Wilhelm-Sollmann-Straße ist bereits beauftragt und wird gemeinsam mit der KVB-Baumaßnahme im Jul i/ August 2014 durchgeführt. 1.3 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Stadtbahn, ÖPNV Baubeschluss für den Ersatzneubau Brücke Deutzer Ring B55 / östl. Zubringerstraße A559 0494/2014 Beschluss (Rat am 08.04.2014): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge des Deutzer Rings (B55) über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.200.000,00 Euro. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.016.980,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A 559, Hj. 2014 sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.400.000,00 Euro. 212 Sachstand: Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit wird die Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet, so dass mit dem Bau voraussichtlich im ersten Quartal 2015 begonnen werden kann. 2 Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates 2.1 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Busanbindung des Lentparks sowie Verlängerung der Linie 142 bis Ubierring 1661/2013 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG folgende Maßnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen: 1. Verlängerung der Buslinie 127 zum Lentpark zwischen 9:00 und 19:00 Uhr, 2. Beibehaltung des AST-Verkehrs der Linie 184 zum Lentpark in der Zeit von 6:30 bis 9:00 Uhr und von 19:00 bis 23:00 Uhr sowie 3. die Verlängerung der Buslinie 142 im Süden bis zum Ubierring. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen und aus der Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW zu finanzieren. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus den Linienerweiterungen ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Sachstand: Die Maßnahmen werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt. 213 3 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 3.2 Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn Baubeschluss für die Herstellung einer ebenerdigen Gehwegverbindung an der Haltestelle Severinstraße, Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung 0452/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung einer ebenerdigen Gehwegverbindung zwischen der Wilhelm-Hoßdorf-Straße und der Haltestelle Severinstraße mit Gesamtkosten von 181.185,17 €. Sachstand: Der Perlengraben liegt zwischen den Brücken Severinstraße und Tel-Aviv-Straße sowie jeweils einige Meter östlich bzw. westlich davon in einem Trogbauwerk. Bei den Abstimmungen mit der KVB zur Wiederherstellung des Perlengrabens nach Abschluss der Arbeiten an der Haltestelle Severinstraße hat sich Sanierungsbedarf an diesem Trogbauwerk gezeigt. Es wird daher gegenwärtig geprüft, ob es möglich, verkehrlich sinnvoll oder aus Gründen des Bauablaufs sogar notwendig ist, die Herstellung der Gehwegverbindung mit der Sanierung des Tragbauwerks zu kombinieren. Nach Abschluss der Prüfung wird die Herstellung des Gehwegs ausgeschrieben. 3.3 Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd Stadtbahn Baubeschluss für die Umgestaltung des Chlodwigplatzes sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 0482/2014 Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Gestaltungsplanung des Chlodwigplatzes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Ausbau zur Umgestaltung des Chlodwigplatzes zu realisieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 1.201.363,07 €. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.109.114,27 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014. Sachstand: Der Baubeschluss für die Gestaltung des Chlodwigplatzes liegt mit Sitzung des Ver- 214 kehrsausschusses am 07.04.2014 vor. Der Finanzausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Mittelfreigabe zugestimmt. Diese muss in der Sitzung am 29.09.2014 genehmigt werden. Die Verwaltung führt derzeit die abschließende Ausführungsplanung durch, um kurzfristig die Vorbereitung der Vergabe und dem Vergabeverfahren einzuleiten. Zu der beschlossenen Informationsveranstaltung wird nach den Sommerferien 2014 eingeladen. Voraussichtlicher Baubeginn ist Ende des 1./ Anfang des 2. Quartals 2015. Die begleitenden Maßnahmen wie der Umbau des Knotens Brunostraße/Karolingerring wurden beauftragt und sollen nach den Sommerferien 2014 vor Beginn der Umgestaltung durchgeführt werden. 215 42. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 06.05.2014 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 4.2 Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd Stadtbahn Baubeschluss für die Umgestaltung des Hermann-Joseph-Platzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes, Finanzstelle: 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 3553/2012 Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Gestaltungsplanung des Hermann-JosephPlatzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Punkte • Den vom Gestaltungsbeirat vorgetragenen Wünschen, nochmals über die Beleuchtung zu beraten und die Oberflächenmaterialien zu bemustern, wird nachgekommen. • Die Kasinostraße wird für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. • Der Z-Überweg an der Kleinen Sandkaul wird so gebaut, dass er auch von Fahrrädern mit Anhängern passiert werden kann. die Ausführungsplanung der drei Plätze entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1.1 und 1.2) zu erstellen und den Ausbau zur Umgestaltung der drei Plätze nach Räumung der KVB-Baustelleneinrichtungsflächen im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn zu realisieren. Der Verkehrsausschuss beschließt hierbei ausdrücklich die Fahrbahn der Kasinostraße in Asphaltbauweise herzustellen und die Platzinnenflächen in gebundener Bauweise auszuführen. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Stützwand und der Treppenanlage zum Kapitolshügel fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren zur Entwurfs- und Ausführungsplanung einzuleiten. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, Teil- 216 planzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 1.477.000 €. Sachstand: Der Baubeschluss für die Gestaltung des Augustinerplatzes, Hermann-JosephPlatzes und des Elogiusplatzes liegt mit Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.05.2014 vor. Der Finanzausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Mittelfreigabe zugestimmt. Diese muss in der Sitzung am 29.09.2014 genehmigt werden. Die Verwaltung führt derzeit die abschließende Ausführungsplanung durch, um kurzfristig die Vorbereitung der Vergabe und das Vergabeverfahren einzuleiten. Voraussichtlicher Baubeginn ist Ende des 1., Anfang des 2. Quartals 2015. Der vom Gestaltungsbeirat gewünschte Bemusterungstermin findet nach den Sommerferien 2014 mit den Beteiligten statt. Die Kasinostraße wird entsprechend der Maßgaben aus dem Verkehrsausschuss für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt und die Platzinnenflächen werden in gebundener Bauweise erstellt. Der Z-Überweg an der Kleinen Sandkaul entspricht heute bereits den Anforderungen des Verkehrsausschusses und kann von Fahrrädern mit Anhängern problemlos passiert werden. 4.3 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Neubau einer Lärmschutzwand in Köln - Vogelsang 0024/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Planung für den Neubau der Lärmschutzwand am Militärringstraße/Venloer Straße in Köln-Vogelsang fest und beauftragt die Verwaltung die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 54.000,00 € bei der Finanzstelle 6901-1202-4-0440, Lärmschutzwand Vogelsang, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2014. Sachstand: Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Die abschließende Entscheidung erfolgt erst am 29.09.2014 im Finanzausschuss. 217 4.4 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln hier: Busanbindung des Waldbadviertels in Köln-Ostheim 0650/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die Buslinie 191 gemäß den Ausführungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 einzurichten. Die erforderlichen Haltestellen sind zunächst provisorisch einzurichten. Der Bau von barrierefreien Haltestellen ist umgehend zu planen und schnellstmöglich umzusetzen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der durch die Einrichtung der neuen Linie 191 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der S-Bahnhaltestelle Frankfurter Straße eine ausreichende Wendemöglichkeit für den Linienverkehr zu planen und zu bauen, damit die Linie 191 kurzfristig näher an die S-Bahnhaltestelle herangeführt werden kann und die Umsteigebeziehungen für die Fahrgäste verbessert werden. Der Fahrplan der Linie 191 soll auf möglichst gute die Anschlussmöglichkeiten in Ostheim und am S-Bahnhof Frankfurter Straße abgestimmt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Linie 191 auch an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 19:30 Uhr zumindest im Stundentakt zu betreiben. Die Verwaltung wird weiter beauftragt darzustellen, wie und unter welchen Bedingungen für Zeiten nach 19:30 Uhr und am Sonntagvormittag ein Angebot z. B. auf Basis eines Taxi-Busses realisiert werden kann und den zuständigen Gremien einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die Betriebsaufnahme des Ergänzungsangebotes soll ggf. auch unterjährig unabhängig vom Fahrplanwechsel erfolgen. Nach weitgehender Fertigstellung der Wohnbebauung im neuen Waldbadviertel soll das Ergänzungsangebot durch regulären Linienverkehr ersetzt werden. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, zu prüfen, welche baulichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die Linie 158 nach Ostheim durchzubinden und mit der Linie 191 zu verbinden und den zuständigen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Sachstand: Die Buslinie 191 zur Anbindung des Waldbadviertels in Köln-Ostheim wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 eingerichtet. Zu den beschlossenen Prüfaufträgen wird die Verwaltung den zuständigen Gremien in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme zur Entscheidung vorlegen. 218 4.5 Heinrich-Böll-Platz hier: Sanierung des Bodenbelages 1319/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Sanierung des Pflasters des Heinrich-BöllPlatzes und beauftragt die Verwaltung, die Sanierung mit einem Kostenumfang von 916.000 € kurzfristig umzusetzen. Mittel stehen bereit im Teilplan 1201 - Straßen, Wege Plätze, Finanzposition 6601.572.2100.4. Sachstand: Das Bauvorhaben Sanierung des Heinrich-Böll-Platzes ist vergeben. Die Ausführung beginnt im 3. Quartal 2014. 4.6 Machbarkeitsstudie Tunnelleitzentrale 1332/2014 Beschluss: Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Standortsuche für eine dauerhafte Tunnelleitzentrale für die Stadt Köln. Nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ist nach der Ertüchtigung der Straßentunnel die Überwachung der Kölner Straßentunnel in einer ständig besetzten Leitzentrale zwingend erforderlich. In der Studie sind neben einer eigenständigen Tunnelleitzentrale im Amt für Brücken und Stadtbahnbau auch Kooperationen mit städtischen Leitstellen zu untersuchen, wie die Notruf-Serviceleitstelle der Gebäudewirtschaft, die Verkehrsleitstelle im Amt für Straßen und Verkehrstechnik oder die Betriebsleitstellen der KVB und der RheinEnergie. Weiterhin ist zu untersuchen, ob in welchem Umfang die Übertragung der Verantwortung zur Tunnelüberwachung auf bestehende Tunnelleitzentralen im Umland rechtlich möglich ist und wirtschaftliche Vorteile hätte. Der voraussichtliche Aufwand für eine vorangehende Machbarkeitsstudie beträgt ca. 136.000 Euro brutto. Die Mittel in Höhe von 136.000 Euro für die Machbarkeitsstudie sind im Haushaltsplan 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hj. 2014 veranschlagt. Sachstand: Die weitere Bearbeitung konnte wegen personeller Engpässe noch nicht aufgenommen werden.