Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage Teil 1 - Verwaltungsvorlagen.pdf
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835 kB
Erstellt
31.12.14, 03:37
Aktualisiert
29.01.18, 06:57
Stichworte
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Jahresbericht 2014 über die Beschlüsse des
Verkehrsausschusses
Teil I – Verwaltungsvorlagen
2
11. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 31.01.2006
TOP 4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Stilllegung der Fahrtreppen am Ebertplatz
hier: Ebenerdige Querung Ebertplatz zwischen Neusser Straße und
Eigelstein
DS-Nr.: 1604/005
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine direkte Fußläufigkeit zwischen Neusser Straße und Eigelstein herzustellen, d.h. entsprechend der Anlage 5 erfolgt die Fußgängerführung über einen markierten Fußweg auf der bestehenden Busfahrspur. Je eine Fahrtreppe
mit Umkehrschaltung am Eigelstein und Neusser Straße wird erneuert.
Vier Fahrtreppen werden ausgebaut sowie die ebenerdige Querung
umgesetzt.
Sachstand zum 31.10.2012
Im Zuge der Platzumgestaltung des Ebertplatzes auf Grundlage des
städtebaulichen Masterplans Innenstadt soll auch dieser Sachverhalt
berücksichtigt werden. Die Konzepte sehen eine Aufgabe der Unterführung und somit einen Verzicht auf die Fahrtreppen vor.
Neuer Sachstand:
In einem ersten Schritt wird geprüft, ob eine Tiefgarage in die Planungen integriert werden soll. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren
für die Machbarkeitsstudie einer Tiefgarage am Ebertplatz. Mit Ergebnissen der Studie kann voraussichtlich Ende 2014 / Anfang 2015 gerechnet werden.
TOP 5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Ausbau Oskar-Jäger-Straße (Aachener Straße – Widdersdorfer Straße)
DS-Nr.: 0373/005
Beschluss (Rat am 14.02.2006):
Der Rat stimmt dem vorgelegten Entwurfsplan, Maßstab 1 : 1000, Blatt
1 und 2 (siehe Anlage), über den Ausbau der Oskar-Jäger-Straße inklusive der Nebenanlagen in dem Bereich zwischen der Aachener
Straße und der Widdersdorfer Straße zu und beauftragt die Verwaltung
nach Sicherstellung der Finanzierung mit der Umsetzung der Maßnahme
3
unter Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen nachfolgend aufgeführten Änderungen
♦ Wegfall der zweiten Fahrspur und damit Verschiebung der Fahrspuren auf die Waschstraßenseite. Die zwei notwendigen Fahrspuren
an der Kreuzung von der Stolberger Straße Richtung Melatengürtel
können angelegt werden, dazu kann die Platane stehen bleiben und
ein Buskap angelegt werden.
♦ Optimierung der Signalanlage gemäß dem Gutachten von Brenner+Münich
♦ Verzicht der zweiten Fahrspur auf der Oskar-Jäger-Straße vor dem
Melatengürtel (von Aachener Straße kommend) zugunsten des Erhaltes der Grünanlage am Friedhof (1.000 Kfz. 15.00 – 19.00 Uhr).
♦ Führung des Radverkehrs auf der Oskar-Jäger-Straße vom Melatengürtel zur Aachener Straße auf der Fahrbahn mittels Fahrradstreifen.
♦ Erhalt des breiten Bürgersteiges vor dem Bezirksrathaus Lindenthal.
♦ Erhalt der Parkplätze auf der östlichen Seite der Oskar-Jäger-Straße
zwischen Melatengürtel und Aachener Straße.
sowie der in der Anlage 9 erläuterten dreistreifigen Lösung
Sachstand zum 31.10.2012
Die Ausführungsplanung wird derzeit abschließend bearbeitet. Die
Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 30.10.2012 sowie den Bezirksvertretungen
Lindenthal und Ehrenfeld zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sofern die politischen Gremien der vorgelegten Ausführungsplanung zustimmen, wird die Verwaltung die weiteren Schritte zur Bauvorbereitung und -ausführung kurzfristig durchführen.
Neuer Sachstand:
Aufgrund neuer Anforderungen musste die Ausführungsplanung überarbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung
den politischen Gremien im Herbst 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.
5.4
Baubeschluss für den Umbau der U-Bahn-Haltestellen Appellhofplatz
und Poststraße sowie Freigabe von neuen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes im Hpl-UA 8200, Haushaltsstelle 950.6008.4, T Stadtbahnhst. Poststr., Neumarkt, Appellhofplatz – Bahnsteiganhebungen –
DS-Nr.: 0070/006
4
Beschluss (Rat am 04.04.2006):
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen
Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides
über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und vorbehaltlich der Abrufbarkeit bewilligter Zuschüsse nach dem GVFG oder alternativ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Köln zur Ausnahme vom HSK verbunden mit der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen
Baubeginns – mit dem Umbau der U-Bahn-Haltestellen Appellhofplatz
und Poststraße mit städtischen Gesamtkosten von 2.050.000,00 Euro
ohne Grunderwerbskosten.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von 500.000,00 Euro Kassenmitteln aus Haushaltsausgaberesten des Hj. 2005 und die Freigabe
von 500.000,00 Euro Kassenmitteln des Hj. 2006. Die Bereitstellung der
Mehrausgabe in Höhe von 1.050.000,00 Euro erfolgt im Wege der echten Deckungsfähigkeit (s. Anlage 1).
Der Verkehrsausschuss und der Finanzausschuss nehmen die Sollumbuchung im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit zur Kenntnis.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist
weiterhin Gegenstand einer intensiven Abstimmung mit der KVB. Hierzu erfolgte eine Mitteilung im Verkehrsausschuss am 14.06.2012 (Session-Nummer 2193/2012). Für Herbst 2012 wird ein Planungsbeschluss
zur Umplanung der brandschutztechnischen Nachrüstung angestrebt.
Neuer Sachstand:
Bis auf die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist die Maßnahme abgeschlossen. Die brandschutztechnische
Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist weiterhin Gegenstand einer
Abstimmung mit der KVB, die im 3. Quartal 2014 abgeschlossen werden soll. Für Ende 2014 wird ein Beschluss zur Umsetzung der brandschutztechnischen Nachrüstung angestrebt, so dass voraussichtlich ein
Baubeginn Mitte 2015 erfolgen kann.
5
5.5
Nord-Süd Stadtbahn, Haltestelle Rathaus
hier: Verlegung des Aufzuges in das „Rote Haus“, Übernahme der
nichtzuwendungsfähigen Mehrkosten durch die Stadt Köln im Rahmen
des Nord-Süd Stadtbahnvertrages
DS-Nr.: 0212/005
Beschluss (Rat am 14.02.2006):
Der Rat beschließt die Verlegung des Aufzuges der Haltestelle Rathaus
in das neu zu bauende Rote Haus gemäß Variante B (Anbindung der
Ebenen Alter Markt und Rathaus).
Die erforderlichen Mehrkosten in Höhe von 2.840.000 Euro sind nach
Abstimmung mit der Bezirksregierung nicht zuwendungsfähig nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und werden im Rahmen des § 7 des bestehenden Nord-Süd Stadtbahnvertrages finanziert.
Ab Haushaltsjahr 2007 sind die Mittel in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitzustellen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen im Finanz- und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, das Grundstück "Rotes Haus" an einen Investor zu veräußern,
wurden alle Planungen sofort gestoppt, die externen Büros wurden
hierüber informiert, zur Zeit wird der Verkauf des Grundstücks vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Die Kaufvertragsverhandlungen mit dem Investor über das Grundstück
Alter Markt 31-33/Bürgerstr. 2 (Rotes Haus) verlaufen zielführend und
sind weit fortgeschritten. Der Investor hat sein Vorhaben mit allen beteiligten Ämtern sowie dem Gestaltungsbeirat abgestimmt, sodass zwischenzeitlich bereits der Bauantrag gestellt werden konnte.
Des Weiteren befindet sich der Investor in intensiven Abstimmungen
mit den Kölner Verkehrsbetrieben und der Stadt Köln hinsichtlich der Integration der Haltestellenanlagen in den Neubau. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung und Unterhaltung des geforderten barrierefreien
Zugangs (sog. Passerelle) aus der Ebene der U-Bahn-Haltstelle bis hin
zur Ebene des Rathausplatzes sowie die Erfüllung der Auflagen der
Kriminalpolizei zwecks Vermeidung eines Angstraumes.
6
13. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 02.05.2006
TOP 4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung der Haltestelle Heumarkt
DS-Nr.: 0075/006
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Haltestelle
Heumarkt gemäß beigefügter Anlage 4, Variante 4 umzugestalten.
Der Verkehrsausschuss verzichtet im Rahmen des Freigabeverfahrens
auf Wiedervorlage.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die vom Verkehrsausschuss beschlossenen Anpassungen des ebenerdigen Überwegs sind abgeschlossen. Die Überlegungen zur Schließung
der Unterführung wurden bis zur Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zurückgestellt.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
4.7
Verschiedene Eingaben gegen die Einrichtung von Kreisverkehrsanlagen vor der Grundschule in Junkersdorf
(Az.: 02-1600-23/05 bzw. –26/05)
DS-Nr.: 0593/006
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss lehnt das Begehren der Bürger ab und bestätigt seinen Beschluss vom 18.01.2005 zum Ausbau der beiden Kreisverkehre Kölner Weg/Am Weidenpesch/Am Himmel/ Statthalterhofweg/Kirchweg.
Sachstand zum 31.10.2012:
Gemäß dem Beschluss, die Baumaßnahme auf die letzte Priorität zu
setzen, ruht die weitere Bearbeitung zurzeit.
Neuer Sachstand:
7
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
4.9
Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Landes NordrheinWestfalen
Ortsumgehung Zündorf (L 82)
DS-Nr.: 0689/006
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss bekräftigt nochmals seinen Beschluss zum
Ausbau der Ortsumgehung Zündorf in höchster Priorität. Die Ortsumgehung Zündorf beginnt an der umgebauten Anschlussstelle Köln-PorzWahn (BAB 59) und endet an der Ranzeler Straße (L 82). Die Verwaltung wird gebeten, beim Land darauf hinzuwirken, dass – ohne Etatansatz - die planerischen Voraussetzungen für einen Anschluss im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB 59 durch eine entsprechende
Einstufung (in Stufe 2* des Bedarfsplanentwurfes für die Landesstraßenvorhaben) geschaffen werden können.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die verkehrliche Problematik im Bereich des Porzer Süden ist von der
Verwaltung nochmals untersucht worden. Hierbei sind auch Lösungen
angedacht, die eine verkehrliche Entlastung des Siedlungsraumes auch
ohne die bisherige Planung der Umgehungsstraße Zündorf ermöglichen. Nach erfolgter Verwaltungsabstimmung sollen die Ergebnisse der
Untersuchung in die politische Beratung eingebracht werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand, da die weitere Entwicklung auch
von der Streckenführung und Anbindung der L 274n aus dem benachbarten Rhein-Sieg-Kreis abhängt.
Neuer Sachstand:
Es wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Ergebnisse werden
der Politik nach erfolgter Verwaltungsabstimmung nach der Sommerpause vorgestellt.
8
16. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, den 17.08.2006
TOP 5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Erweiterter Planungsbeschluss für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle
Severinstraße sowie außerplanmäßige Ausgabe im Hpl-Unterabschnitt
8200, Stadtbahn bei neuer Haushaltsstelle 950.6305.4 T Umbau Stadtbahnhaltestelle Severinstraße
DS-Nr.: 0775/006
Beschluss (Rat am 29.08.2007):
Der Rat ist mit der Planung zur Anhebung der Bahnsteige der oberirdischen Haltestelle Severinstraße (Stadtbahnlinie 3 und 4) auf 90 cm über Schienenoberkante einverstanden. Bei der weiteren Planung sollen
folgende Varianten berücksichtigt werden:
Der nördliche Bahnsteig (Fahrtrichtung Poststraße) bleibt in der Lage
unverändert.
Der südliche Bahnsteig (Fahrtrichtung Severinsbrücke) wird gegenüber
heute um rund 25 m in Richtung Brücke verschoben.
Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen
zu beantragen, die Finanzierung sicherzustellen und die Planung bis
zur Ausschreibung vorzubereiten.
Gleichzeitig beschließt der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 60.000,00 Euro bei neuer Haushaltsstelle 8200.950.6305.4 T Umbau Stadtbahnhaltestelle Severinstraße. Die Deckung erfolgt durch
Wenigerausgaben in Höhe von 60.000,00 Euro bei Haushaltsstelle
8200.950.7000.0 T Nachträglicher Einbau von Aufzügen.
Der Rat ist weiterhin mit den infolge dieser Planung ergebenden Auswirkungen auf den Bau der unterirdischen Haltestelle Severinstraße der
Nord-Süd-Stadtbahn einverstanden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die alten Bahnsteige wurden abgebrochen. Der Neubau der Bahnsteige
(Beginn ca. Sommer 2013) erfolgt nach der Herstellung der Brücke über den Perlengraben.
Neuer Sachstand:
Die neu gebaute, oberirdische Haltestelle wurde am 23.01.2014 in Betrieb genommen. Es laufen z. Zt. noch Mängelbeseitigungen im 1. Bauabschnitt und Restarbeiten im 2. Bauabschnitt.
9
18. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 31.10.2006
TOP 5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.3
Planungsbeschluss zur Generalsanierung von sechs Stützmauern und
zwei Straßenbrücken im Bereich zwischen Boltensternstraße und Slabystraße sowie erste Freigabe von Planungsmitteln im Hpl.Unterabschnitt 6300, Gemeindestraßen bei Haushaltsstelle
6300.950.2075.0 – T Stützmauer Boltensternstraße/An der Schanz -,
Hj. 2006
DS-Nr.: 1493/006
Beschluss (Rat am 14.11.2006):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Sanierung der
sechs Stützmauern und zwei Straßenbrücken im Bereich zwischen Boltensternstraße und Slabystraße.
Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von Planungsmitteln
in Höhe von 100.000,00 EURO bei der Haushaltsstelle
6300.950.2075.0 – T Stützmauer Boltensternstraße / An der Schanz –
im Haushaltsjahr 2006.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der erste Bauabschnitt befindet sich in der Ausführung. Mit einer Fertigstellung ist im Herbst 2012 zu rechnen.
Neuer Sachstand:
Der erste Bauabschnitt wurde im Sommer 2012 erfolgreich abgeschlossen. Der nächste Bauabschnitt soll bei gesicherter Finanzierung ab
2014 saniert werden.
10
19. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 28.11.2006
TOP 5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.5
1. Planungsbeschluss für die Maßnahme „Südliche Ringstrecke“ zwischen Ubierring/Mainzer Straße und Ulrepforte
2. Überplanmäßige Ausgabe und zusätzliche Freigabe bei Haushaltsstelle 6300.950.1500.8 – Planungsmittel und weitere Freigabe von Planungsmitteln bei Haushaltsstelle 8200.950.9090.9 – Beschleunigungsmaßnahme Linie 12 nördlicher Ast (Überwegsicherung) und Beschleunigungsmaßnahme Ringe südlicher Ast (Überwegsicherung), Haushaltsjahr 2006
DS-Nr.: 1747/006
Beschluss (Rat am 14.12.2006):
Der Rat ist mit der Aufnahme der Planung der Maßnahme „Südliche
Ringstrecke“ zwischen Ubierring/Mainzer Straße und Ulrepforte einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten
und die Finanzierung sicherzustellen.
Gleichzeitig beschließt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe von
38.000,00 € bei Haushaltsstelle 6300.950.1500.8 – Planungsmittel sowie die Freigabe von Planungsmitteln und in Höhe von 29.000,00 € bei
Haushaltsstelle 6300.950.1500.8 – Planungsmittel und in Höhe von
33.000,00 € bei Haushaltsstelle 8200.950.9090.9 – Beschleunigungsmaßnahme Linie 12 nördlicher Ast (Überwegsicherung) und Beschleunigungsmaßnahme Ringe südlicher Ast (Überwegsicherung), Haushaltsjahr 2006. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt
durch Wenigerausgaben in Höhe von 38.000,00 € bei Haushaltsstelle
8200.950.9090.9 - Beschleunigungsmaßnahme Linie 12 nördlicher Ast
(Überwegsicherung) und Beschleunigungsmaßnahme Ringe südlicher
Ast (Überwegsicherung).
Sachstand zum 31.10.2012:
Südliche Ringe Nord:
Der Knotenpunkt Karolinger Ring/Brunostraße wird zurzeit signaltechnisch überplant. Mit der Umsetzung wird in Kürze gerechnet.
Südliche Ringe Süd:
Inzwischen wurde ein Ingenieurbüro von der KVB mit der Signalplanung
beauftragt. Nach Abschluss der Planung wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Mitteilung zu den Konsequenzen des Beschlusses vom 01.12.2009 (TOP 4.3) vorlegen.
11
Neuer Sachstand:
Südliche Ringe Nord:
Die Signalplanung für den Knotenpunkt Karolinger Ring/Brunostraße
ist abgeschlossen, die Umsetzung soll noch in 2014 erfolgen.
Südliche Ringe Süd:
Dieser Teil der Maßnahme soll im Sommer 2014 fertig gestellt sein.
12
20. Sitzung (3. Sondersitzung) des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, den 14.12.2006
TOP 1
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
1.1
Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Zoobrücke in dem Streckenabschnitt zwischen BAB-Autobahnkreuz Köln-Ost bis Amsterdamer Str.
(1. Stufe)
DS-Nr.: 1755/006
Änderungsantrag der Fraktion pro Köln vom 12. Dezember 2006
DS-Nr.: 1918/006
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 14. Dezember 2006
DS-Nr.: 1932/006
Beschluss (Rat am 14.12.2006):
Der Rat beschließt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Zoobrücke in dem Streckenabschnitt zwischen BAB-Autobahnkreuz KölnOst bis Amsterdamer Straße die Einrichtung einer kaskadenförmig angeordneten stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Ziel ist es, bei
einmaligen Investitionskosten von 200.000 EUR sowie laufenden Kosten von jährlich 110.700 EUR, Unfallhäufungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen nachhaltig zu reduzieren.
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Finanzierung der Investitionskosten
die Freigabe vorhandener Kassenmittel i. H. v. 128.000 EUR sowie eine
überplanmäßige Mehrausgabe von 72.000 EUR bei Hst.
1120.950.1000.8; Herrichtung stationärer Geschwindigkeitskontrollen,
mit Deckung aus Hst. 0210.936.0100.9, Ausstattung und Geräte anlässlich Umzüge, Hj. 2006.
Die erforderlichen Mittel zur Unterhaltung der Anlage sind im Hpl.Entwurf 2007 bereits berücksichtigt.
mit der Ergänzung:
Der Rat beauftragt die Verwaltung ergänzend mit der Prüfung weiterer
Unfallpräventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verringerung der
Stauerscheinungen auf der Zoobrücke bzw. auf der Abbiegespur zur
Rheinuferstraße.
Hierbei ist insbesondere eine durch entsprechende Fahrbahnmarkierung zu schaffende zweispurige Verkehrsführung auf der Rampenabfahrt zur Rheinuferstraße zu prüfen sowie darüber hinaus eine Führung
des Verkehrs durch die vorhandene Schleife unter der Zoobrücke hindurch.
Die Ergebnisse sind dem Verkehrsauschuss umgehend vorzulegen.
13
Sachstand zum 31.10.2012:
Signaltechnische Anpassungen sind nur möglich, wenn die Rampe mit
einer zweispurigen Führung umgestaltet werden kann. Die Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Neuer Sachstand:
Wegen möglicher statischer Probleme kann eine Zweispurigkeit nicht
eingerichtet werden. Jedoch sind durch die Optimierungen der Lichtsignalanlagen auf dem Rheinufer seit einem längeren Zeitraum keine
Rückstauerscheinungen mit Auswirkungen auf die Zoobrücke beobachtet worden.
Der Beschluss wird als erledigt betrachtet.
14
22. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 13.03.2007
4.2
Programm Umgestaltung Ringe
Ds-Nr.: 1959/006
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgelegten „Programms Umgestaltung Ringe“ die Planungen, wie folgt, kontinuierlich zu erarbeiten und dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen:
1.
Entwurfsplanung für die erste Stufe des Programms für den Planfall 2 (Generelle Einstreifigkeit auf den Streckenabschnitten)
2.
Entwurfsplanung für die zweite Stufe des Programms
3.
Konzeptionelle Planung für die dritte Stufe des Programms (unter Berücksichtigung der Anlage 3 der Vorlage)
Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine 50-prozentige freiwillige
Beteiligung der Anlieger an der Finanzierung des Ausbaus.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Ausbau des baulichen Radweges wurde gemäß des Beschlusses 0372/2010
aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.05.2010 umgesetzt.
Neuer Sachstand:
Die für die Umsetzung des Beschlusses vorausgesetzte 50-prozentige freiwillige Beteiligung der Anlieger an der Finanzierung des Ausbaus hat nicht stattgefunden. Daher wird keine weitere Planung erstellt.
Der Beschluss wird damit als erledigt betrachtet.
15
23. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 23.04.2007
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Buslinienführung im Bereich Bonner Straße/Chlodwigplatz nach
Fertigstellung der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn
Ds-Nr.: 0194/007
Beschluss:
Anstatt der vorgeschlagenen zwei Buskaps wird nur ein Buskap baulich hergerichtet.
Dieses Buskap wird so gestaltet, dass zwei Busse hintereinander in das Buskap einfahren und dort halten können.
Damit Irritationen für die Fahrgäste vermieden werden, ist durch eine Signalisierung
sicherzustellen, dass für die Fahrgäste jederzeit ersichtlich ist, welche Buslinie im
vorderen und welche Buslinie im hinteren Bereich des Buskaps hält und abfährt und
welches Ziel sie hat.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der KVB dahingehend
zu führen, dass die Tageszeitpläne so gestaltet werden, dass nicht zwei Busse
gleichzeitig die notwendigen Pufferzeiträume im Buskap verbringen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Zurzeit ist die Belegung der Bushaltestelle so geregelt, dass die Buslinie 142, die seit
Ende 2011 bis zum Chlodwigplatz verkehrt, an der vorderen Position ihre Wartezeit
verbringt. Die Linien 106, 132 und 133 führen ihren Fahrgastwechsel im hinteren Bereich der Haltestelle durch. Die Verkehrsabwicklung funktioniert, sofern keine wartenden Pkw oder Lieferfahrzeuge die Zufahrt der Busse an die Haltestellenkante behindern oder erschweren. Da dies jedoch vor allem zu den Stoßzeiten häufiger vorkommt, hat die Bezirksvertretung Innenstadt im Anschluss an einen Ortstermin in
ihrer Sitzung am 10.05.2012 beschlossen, die Endhaltestelle der Linie 142 zur Haltestelle Ubierring zu verlegen. Verwaltung und KVB kalkulieren derzeit die kostenseitigen Auswirkungen dieses Vorschlags und werden dem Verkehrsausschuss voraussichtlich im Herbst dieses Jahres eine Beschlussvorlage hierzu vorlegen.
Neuer Sachstand:
Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 07.04.2014 beschlossen, zum Fahrplanwechsel 2014 die Linie 142 im Süden bis zum Ubierring zu verlängern (siehe
Session-Nr. 1661/2013).
Der Beschluss ist damit erledigt.
16
24. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 12.06.2007
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Optimierung von Lichtsignalanlagen entlang der Inneren Kanalstraße
- Universitätsstraße
Ds-Nr.: 0030/007
Gemeinsamer Ergänzungsantrag der SPD- Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Juni 2007
Ds-Nr.: A/0274/007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, neue signaltechnische Planungen für die 25 Lichtsignalanlagen auf dem Streckenzug Innere Kanalstraße – Universitätsstraße, von der Niehler Straße bis zur Straße Am Vorgebirgstor, zu erarbeiten
und Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu beantragen.
mit folgenden Ergänzungen/Maßgaben:
1. Es ist grundsätzlich auf die Schaltung von Fußgänger-Anforderungsampeln zu
verzichten. Sollte die Verwaltung nach Prüfung bei konkreten Übergängen anders
agieren wollen, ist dies dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
2. Die Ampelschaltung ist so einzurichten, dass mobilitätseingeschränkte Personen
queren können.
3. Bei der Entwicklung der neuen signaltechnischen Planungen für die 25 Lichtsignalanlagen soll die potenzielle Buslinie mit einprogrammiert werden.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf
Tempo 50 km/h reduziert werden kann und die Ampelschaltung danach auszurichten.
5. Im Fall der Einrichtung einer Linksabbiegespur (Fahrtrichtung Zoobrücke) in die
Vogelsangerstraße ist die Einziehung der Linksabbiegespur in die Venloer Straße
zu prüfen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Vergabe der Untersuchung ist noch nicht erfolgt. Die Radwegführungen werden
derzeit überprüft bzw. überarbeitet.
17
Neuer Sachstand:
Die neue Radwegführung ist Grundlage für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen.
Diese ist zurzeit in Bearbeitung.
4.6
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
2. Freigabe von neuen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes
Hier: Hst. 6300.950.5048.4 - Deutzer Ring/Deutz-Kalker Straße/Gießener Straße
Ds-Nr.: 0500/007
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Maßnahme Deutzer Ring/DeutzKalker Straße/Gießener Straße fest und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 214.000 € bei Hst.:
6300.950.5048.4, Deutzer Ring/Deutz-Kalker Straße/Gießener Straße, Hj. 2007
Sachstand zum 31.10.2012:
Aufgrund der beabsichtigten Umsiedlung der AWB und der Feuerwehr Gießener
Straße wird die Planung derzeit noch einmal überprüft.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
18
25. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 14.08.2007
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.8
Radwegnetzschluss parallel der Kaiserstraße in Köln-Porz-Urbach
von der östlichen Seite des Brückenbauwerkes der DB bis zu den
vorhandenen Radwegen in Höhe "Lidl-Markt"
Ds-Nr.: 0703/007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - nach Sicherstellung der Finanzierung den Radwegnetzschluss parallel der Kaiserstraße in Köln-Porz-Urbach von der östlichen Seite des Brückenbauwerkes der DB bis zu den vorhandenen Radwegen in
Höhe „Lidl-Markt“ baulich herzustellen.
Gleichzeitig erkennt der Verkehrsausschuss den Bedarf für den Ausbau des Radwegnetzschlusses an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung
Porz uneingeschränkt zustimmt.
Sachstand zum 31.10.2012 :
Die Bauvorbereitungen für die Sanierung der Kaiserstraße von DB-Unterführung bis
Frankfurter Straße laufen weiter, die Ausschreibung wird vorbereitet, der Baubeginn
wird in 2013 erfolgen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt auch die Umsetzung des
Radwegenetzschlusses.
Neuer Sachstand:
Durch umfangreiche Rohrleitungsarbeiten der Rheinenergie, die noch immer andauern, musste die Baumaßnahme verschoben werden. Die Ausführung ist aktuell für
2015 vorgesehen.
19
26. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 11.09.2007
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba
Ds-Nr.: 0499/007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, auf Grundlage des Planfalles 2 (als Weiterentwicklung des Planfalles
1) die erforderlichen Abstimmungen und Verhandlungen sowie die Sicherstellung der
Finanzierung herbeizuführen.
Sachstand zum 31.10.2011 :
In der Vorlage 4845/2010, "Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen
Streitzeuggasse und Breite Straße gemäß Masterplan" gibt die Verwaltung einen
Sachstandsbericht in Form eines Zeit- und Maßnahmenplans zur Umgestaltung des
östlichen Quartiers Nord-Süd-Fahrt/Kolumba. Beigefügt ist ein Ausschnitt aus der
Vorlage:
"Die Umsetzung ist in drei Ausbaustufen vorgesehen, wobei sich die erste Ausbaustufe über die Jahre 2011 und 2013 in zwei Unterstufen gliedert. In der ersten Stufe
1a, deren Umsetzung für 2011 geplant ist, erfolgt die Umgestaltung des L.-FritzGruber-Platzes. Die Seitenbereiche der Glockengasse Ost werden angepasst, ohne
dass die Verkehrsführung geändert wird.
Die Parkmöglichkeiten in der südlichen Hälfte des Quartiers werden für Bewohner im
Bereich des L.-Fritz-Gruber-Platzes aus Anlass der Umgestaltung überarbeitet. Mit
Beginn der Umgestaltungsarbeiten für die Platzfläche werden die Bewohnerparkmöglichkeiten neu strukturiert. Dabei soll eine durch Verkehrserhebungen ermittelte
und daher angemessene Anzahl von Stellplätzen ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Die bisherige Konkurrenzsituation mit Nutzern der öffentlichen Stellplätze wird durch die Neuordnung vermieden und es wird sich damit ein verbessertes
Parkraumangebot für Bewohner einstellen. Alle Anlieger des betroffenen Bereiches
werden mit einem Informationsblatt zu Beginn der Neuregelung über die Änderungen
im Einzelnen unterrichtet. Insgesamt wird sich die Parksituation für Bewohner mit der
Neuregelung verbessern.
In der Baustufe 1b erfolgt die Änderung der Erschließung des Quartiers. Die Zufahrt
in das Quartier über die Glockengasse/Brückenstraße wird geöffnet. Gleichzeitig wird
die bisherige Zufahrt über die Breite Straße/Minoritenstraße geschlossen. Diese Änderung der Erschließung erfordert eine komplexe Umgestaltung des Kreuzungsbereiches mit der Tunisstraße, der im nachfolgenden Text erläutert wird.
In der Baustufe 2 ab 2013 ff soll die Fußgängerachse zwischen der Fußgängerzone
Hohe Straße und Tunisstraße zum Fußgängerbereich umgestaltet werden. Detail-
20
planungen sowie Materialien werden noch festgelegt. Auch die Fußgängerachse vom
Wallrafplatz zum Museum für angewandte Kunst soll fußgängerfreundlich gestaltet
werden. In der nördlichen Hälfte des Quartiers wird ebenfalls das Parken neu geordnet.
Kurzfristig wird geprüft, inwieweit, durch Öffnung der Minoritenstraße und der Ludwigstraße/Richartzstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung, vorab die Durchlässigkeit des Quartiers für den Radverkehr verbessert werden kann.
In der Baustufe 3 werden sich Platzkanten des Offenbachplatzes zur Tunisstraße
und zur Glockengasse aufgrund der Neugestaltung des Opernquartiers ergeben."
Die Baustufe 1a befindet sich derzeit in der Bauvorbereitung. Der Baubeginn ist unmittelbar nach Karneval 2012 geplant.
Sachstand zum 31.10.2012 :
Es ergibt sich keine neuer Sachstand, da sich die Beschlussvorlage 4845/2010,
"Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse und Breite
Straße gemäß Masterplan", noch in der politischen Beratung befindet.
Neuer Sachstand:
Der L.-Fritz-Gruber-Platz wurde 2012 fertiggestellt. Die Beschlussvorlage 4845/2010
wurde am 30.10.2012 im Verkehrsausschuss beschlossen. Mit den Planungen zur
Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße wurde begonnen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung werden die Pläne der Politik vorgelegt.
21
27. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 23.10.2007
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.4
Planungsbeschluss für die Umrüstung weiterer Haltestellen der
Stadtbahnlinie 5 in Ehrenfeld sowie Freigabe von Planungsmitteln im
Hpl.-Unterabschnitt 8200, Stadtbahn bei Haushaltsstelle 950.6007.6 T
Stadtbahnhst. Lenauplatz.- Endhst. Ossendorf.- Bahnsteiganhebungen -, Hj. 2007
3978/2007
Beschluss (Rat am 13.12.2007):
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planungen zur Umrüstung der Haltestellen
Gutenbergstraße, Liebigstraße, Subbelrather Straße/Gürtel, Nußbaumerstraße, Margaretastraße und Rektor-Klein-Straße der Stadtbahnlinie 5 auf eine Bahnsteighöhe
von 90 cm über Schienenoberkante aufzunehmen und nach Ausarbeitung und Abstimmung der Planung die Genehmigungen zu beantragen und die Finanzierung sicher zu stellen. Die abgestimmten Pläne der einzelnen Haltestellen werden dem
Verkehrsausschuss vor der Beantragung der Genehmigungsverfahren jeweils zur
abschließenden Beschlussfassung vorgestellt.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von 100.000 Euro Kassenmittel des Hj.
2007 im Hpl.-UA 8200 bei Hst. 950.6007.6 T Stadtbahnhst. Lenauplatz – Endhst.
Ossendorf. - Bahnsteiganhebungen -, Hj. 2007.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Umbau der Haltestelle Margaretastraße wird voraussichtlich Ende August abgeschlossen.
Der Umbau der Haltestelle Liebigstraße hat im Mai 2012 begonnen.
Der Umbau der Haltestelle Gutenbergstraße verzögert sich. Neuer Baubeginn ist voraussichtlich Mitte/ Ende September 2012.
Neuer Sachstand:
Im Zuge der Erstellung der Vorlage zum Grundsatzbeschluss zur Bahnsteiganhebung an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße entstand sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung der Wunsch nach einem Gesamtkonzept für die Umrüstung der Gürtelstrecke (Linie 13). Hierbei sollen sowohl
zukünftige bzw. mögliche Entwicklungen entlang der Strecke, wie beispielsweise des
Heliosgeländes oder Umsteigebeziehungen Stadtbahn/DB/Bus, im Rahmen der
Bahnsteigplanungen gesammelt und stärker berücksichtigt werden. Erste verwaltungsübergreifende Abstimmungsgespräche wurden dazu bereits geführt.
.
22
28. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 27.11.2007
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.6
Zukünftige Verkehrsführung des Chlodwigplatzes im Bereich zwischen der Severinstorburg und dem Kreisverkehr Chlodwigplatz
3265/2007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Sicherstellung der Finanzierung, den Bereich des Chlodwigplatzes zwischen der Severinstorburg und dem
Kreisverkehr Chlodwigplatz vom motorisierten Individualverkehr freizustellen und in
diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen (Variante 1) einzuführen:
1. Einrichtung der Fußgängerzone auf der gesamten Fläche des Platzes mit Ausnahme für das temporäre Laden und Liefern,
2. Drehung der Einbahnstraßenrichtung des Hirschgäßchen zwischen Severinstraße und Dreikönigenstraße in Richtung Rheinufer,
3. Schaffung eines Linksabbiegers von der Brunostraße zum Karolingerring in Richtung Chlodwigplatz und
4. Einrichtung der Taxistellplätze auf dem Karolingerring.
5. Drehung der Einbahnstraße Kartäuserwall in dem Abschnitt Kartäuserhof bis Ulrichgasse
6. Zweirichtungsverkehr von der Brunostraße bis zum Kartäuserhof, um eine Durchfahrt vom Severinstor bis zur Nord-Süd-Fahrt zu ermöglichen
Sachstand zum 31.10.2012:
Am 09.02.2012 hat die Verwaltung interessierten Bürgern und Anwohnern in einer
Informationsveranstaltung erste Planungsentwürfe vorgestellt. Es wurde vereinbart,
ein Gremium Chlodwigplatz einzurichten, in dem Anwohner, Gewerbetreibende, Interessengemeinschaften und die Bezirksvertretung Innenstadt gemeinsam mit der
Verwaltung Wünsche und Anregungen diskutieren und in die Planung einbringen
können. Drei Sitzungen haben am 14.05., 25.06.2012 und am 29.08.2012 stattgefunden. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2012 den politischen Gremien einen erweiterten Planungsbeschluss zur Entscheidung vorlegen. Die begleitenden Maßnahmen wie z. B. der Umbau des Knotens Brunostraße/Karolingerring
werden voraussichtlich in 2013 durchgeführt.
Neuer Sachstand:
Der Baubeschluss für die Gestaltung des Chlodwigplatzes liegt mit Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.04.2014 vor. Die unterschriebene Dringlichkeitsentschei-
23
dung zur Finanzierung und die Mittelfreigabe über 1.109.114,27 € liegt seit Juni 2014
vor. Der Finanzausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung voraussichtlich
am 29.09.2014.
Die Verwaltung führt derzeit die abschließende Ausführungsplanung durch, um kurzfristig die Vorbereitung der Vergabe und das Vergabeverfahren einzuleiten. Zu der
beschlossenen Informationsveranstaltung wird nach den Sommerferien 2014 eingeladen.
Voraussichtlicher Baubeginn ist Ende des 1./ Anfang des 2. Quartals 2015. Die begleitenden Maßnahmen wie der Umbau des Knotens Brunostraße/Karolingerring
wurden beauftragt und sollen nach den Sommerferien 2014 vor Beginn der Umgestaltung durchgeführt werden.
5.6
P+R-Palette in Porz-Wahn
0600/2007
Beschluss (Rat am 13.12.2007):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Verwaltungsvereinbarung über den Bau einer P+R-Palette in Porz-Wahn mit der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg (SRS) sowie der KVB abzuschließen. Danach errichtet die SRS die P+R-Palette und beantragt Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die
Stadt beteiligt sich an den Investitionskosten in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen und aller nicht zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln des Stellplatzablösebudgets.
Der städtische Zuschuss in Höhe von 925.000,00 € ist über den Veränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2008, im Teilplan 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, einzustellen.
Die Stadt übernimmt die Kosten der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht
von jährlich ca. 40.000,00 € längstens bis zur Neuregelung der Zuständigkeiten für
die Er- und Unterhaltung aller P+R-Anlagen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat das Grundstück mit Bescheid vom 11.05.2012 von
den Bahnbetriebszwecken freigestellt. Der erforderliche Grunderwerb konnte noch
nicht abgeschlossen werden. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert.
Neuer Sachstand:
Der Rat hat am 01.10.2013 (TOP 10.24, DS-Nr. 2586/2013) beschlossen, die KVB
AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R
Anlage Porz-Wahn zu betrauen.
Der Beschluss aus dem Jahr 2007 ist durch den neuen Ratsbeschluss überholt und
damit erledigt.
24
29. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 15.01.2008
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Nord-Süd-Stadtbahn (3. Baustufe) von der Schönhauser Straße bis
zum Verteilerkreis
in Köln-Marienburg
3105/2006
Beschluss (Rat am 29.01.2008):
1.
Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen der Nord-Süd-Stadtbahn (3.
Baustufe) von der Schönhauser Straße bis zum Verteilerkreis Köln-Süd auf der
Grundlage der Variante 4 (vierspurige Lösung vom Verteilerkreis Süd bis Bayenthalgürtel und zweispurige Lösung von Bayenthalgürtel bis Brühler Straße)
unter Berücksichtigung einer P+R-Anlage im Bereich des Verteilerkreises KölnSüd weiter zu verfolgen und die Planfeststellung hierfür einzuleiten.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Zuschussbehörde zu vereinbaren, dass
zuschussunschädlich mit dem Ankauf von Grundstücken und Gebäuden begonnen werden kann.
Sachstand zum 31.10.2012 :
Nachdem in 2011 mit allen Eigentümern der von der Planung betroffenen Gebäude
Gespräche organisiert wurden, konnten in 2012 weitere Wertermittlungen durchgeführt werden und die Verkaufsverhandlungen mit den Eigentümern beginnen.
Am 21. August 2012 erfolgte die Beauftragung der Leistungen der Generalplanung,
so dass voraussichtlich Ende 2012 eine erste Detailplanung und damit die genaue
Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Grundstücke vorliegen wird. Erst dann können die Verhandlungen für den Ankauf der benötigten Grundstücke beginnen.
Ziel ist es, die Planfeststellung in 2013 einzuleiten.
Neuer Sachstand:
Gemäß Ratsbeschluss vom 29.01.2008 wurde die Entwurfsplanung angefertigt und
als Erweiterter Planungsbeschluss mit Änderungen vom Rat am 17.12.2013 beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Genehmigungsplanung erstellt und die
Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln am 22.05.2014 beantragt. Mit dem
Ankauf von Grundstücken und Gebäuden wurde zuschussunschädlich begonnen.
Damit ist der Auftrag erledigt.
25
30. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 19.02.2008
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Ergänzende Verkehrsuntersuchung für das Rahmenplanungsgebiet
Braunsfeld/Ehrenfeld
4533/2007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die vorgelegte Untersuchung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weitere Planung für die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes Braunsfeld/Ehrenfeld auf der Grundlage der Planvariante 4 durchzuführen.
Für die Knoten Aachener Straße/Militärringstraße, Stolberger Straße/Militärringstraße
und den Bereich Widdersdorfer Straße/Vitalisstraße/Josef-Lammerting-Allee sind
Detailplanungen zu erstellen. Die Planungen Aachener Straße und Stolberger Straße/Militärringstraße sind mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzustimmen. Das für
den Bau erforderliche Planrecht soll über ein Planfeststellungsverfahren gesichert
werden. Die Finanzierung ist zu sichern.
Auf der nord-östlichen Rampe zwischen Aachener Straße und Militärringstraße soll
der Linksabbieger auf die Militärringstraße erhalten bleiben.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planfeststellungsunterlagen wurden bei der Bezirksregierung eingereicht.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
26
31. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 03.04.2008
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.4
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr.
67410/10
Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg
4672/2007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen an und bittet die Verwaltung, noch vor dem Satzungsbeschluss Maßnahmen
gegen den Schleichverkehr über die Gerhard-vom-Rath-Straße und Raderberger
Straße sowie für eine Verbesserung der Verkehrsprobleme im gesamten Bereich
vorzulegen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung hat zu diesem Beschluss eine Zwischenmitteilung (4643/2008) zur
Sitzung am 02.12.2008 gefertigt.
Eine Baustelle im Bereich Bonner Straße/Markstraße/Schönhauser Straße hätte die
gewünschte Untersuchung verfälscht. Mittlerweile wurde diese Baumaßnahme abgeschlossen. Die Verwaltung plant, zeitnah aktuelle Verkehrserhebungen durchzuführen.
Neuer Sachstand:
Erneute Zählungen wurden in das Arbeitsprogramm des Fachamtes aufgenommen
und werden zu gegebener Zeit durchgeführt.
27
36. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 19.08.2008
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Straßenumbau Maarweg zwischen Scheidtweilerstraße und Aachener
Straße im Zusammenhang mit der Umnutzung ehemals "Möbel Buch"
1012/2007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Sicherstellung der Finanzierung, den Bau des zusätzlichen Fahrstreifens im Maarweg zum Rechtsabbiegen in
die Aachener Straße umzusetzen.
mit dem Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten,
• die Anregungen aus der heutigen Sitzung zur Radwegeführung vom Maarweg über die Aachener Straße in die Kitschburger Straße
und darüber hinaus
• die Ergänzung der BV Lindenthal
„Auf der Kitschburger Straße wird in Richtung Aachener Straße von der FriedrichSchmidt-Straße und von der Aachener Straße bis zur Christian-Gau-Straße eine
Radspur (unterbrochene weiße Linie, erlaubt zum Überfahren) angelegt.“
zu prüfen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme wird im Zusammenhang mit der Untersuchung zum Frischezentrum
überprüft.
Neuer Sachstand:
Der Ausbau wird im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept nochmals diskutiert.
4.2
Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße
und der AS Köln-Porz-Gremberghoven
2491/2007
Beschluss:
28
Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung für den vierspurigen Ausbau
der Frankfurter Straße zwischen Theodor-Heuss-Straße und der AS KölnGremberghoven, inkl. der Erweiterung der Steinstraße um einen zusätzlichen Geradeausfahrstreifen am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Steinstraße Richtung Osten
und einen zusätzlichen Verflechtungsfahrstreifen auf dem Maarhäuser Weg zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die weitere Entwurfsplanung zu erstellen und Gespräche mit der Bewilligungsbehörde über die Förderung
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen. Das für
den Ausbau notwendige Baurecht soll durch ein Planfeststellungsverfahren hergestellt werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ergebnisse aus den Abstimmungen und den Gutachten sind in die Planunterlagen eingearbeitet. Die letzten Verhandlungen zum Grunderwerb stehen an. Die Planfeststellungsunterlagen werden angepasst.
Neuer Sachstand:
Die Planfeststellungsunterlagen wurden überarbeitet und werden nach verwaltungsinterner Freigabe nun kurzfristig an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
4.6
Bedarfsfeststellungsbeschluss
hier: Bedarf an Beratungsleistung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens bei der Übertragung aller Leistungen im Bereich der Beleuchtung öffentlicher Straßen in Köln
2072/2008
Beschluss:
Der Verkehrsauschuss stellt den Bedarf an einer Beratungsleistung zur Vorbereitung
eines Vergabeverfahrens bei der Übertragung aller Leistungen im Bereich der Beleuchtung öffentlicher Straßen in Köln fest. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des
Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Das Ergebnis zur weiteren Beauftragung der öffentlichen Straßenbeleuchtung bei der
Stadt Köln liegt inzwischen vor. Demnach ist die RheinEnergie in jeglicher Hinsicht
Eigentümerin der Beleuchtungseinrichtungen.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung erfolgt eine Ratsvorlage, mit der die weitere
Direktvergabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung an die RheinEnergie beschlossen werden soll.
Neuer Sachstand:
Zurzeit erfolgt eine verwaltungsinterne Abstimmung mit dem Ziel einer Ratsvorlage
29
inklusive eines Vorschlages zu einem „Beleuchtungsvertrag“ mit der RheinEnergie
AG.
4.7
Ausbau des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Ranzeler Straße (L
82)/Loorweg (K 22)/Ankergasse/Hauptstraße in Köln-Porz/Zündorf sowie Teilausbau der Ranzeler Straße/Loorweg in den Abschnitten des
neuen Wohngebietes
2357/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - nach Sicherstellung der Finanzierung – den Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Ranzeler Straße/Loorweg/ Ankergasse/Hauptstraße in Köln-Porz-Zündorf sowie den Teilausbau der Ranzeler Straße/Loorweg in den Abschnitten des neuen Wohngebietes baulich umzusetzen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die personelle Situation hat sich entspannt, so dass die Bauvorbereitung in Angriff
genommen wurde. Eine Realisierung in 2013 ist vorgesehen.
Neuer Sachstand:
Die personelle Situation hat sich leider wieder verschärft, so dass die Umsetzung der
Maßnahme nun voraussichtlich erst im Frühjahr 2015 erfolgen kann.
4.9
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung auf das Vergabeverfahren
Sanierung des Gehwegbereiches Leostraße in Köln-Ehrenfeld
2872/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung der Gehwegschäden im
Bereich der Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Baumaßnahme befindet sich in der Vergabephase. Es ist vorgesehen, nach Sicherstellung der Finanzierung mit den Bauarbeiten im 4. Quartal 2012 zu beginnen.
Neuer Sachstand:
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, der Beschluss damit erledigt.
30
4.11
Ausbau der Steinstraße vom Kreisverkehr Urbacher Weg/Deutzer Weg
bis zur Einmündung Hauptstraße sowie eines Teilbereiches der
Hauptstraße von ca. 50 m in südlicher Richtung bis ca. 310 m in nördlicher Richtung in Köln-Porz, 2. Bauabschnitt
2966/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der vorgelegten Planung zum Umbau der o.g. Teilabschnitte der Steinstraße und der Hauptstraße zu und beauftragt die Verwaltung
nach Sicherstellung der Finanzierung mit dem Ausbau.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planung wurde an den Ausbau übergeben, ebenso die in Folge eines Ergänzungsantrages erforderliche Planung des Minikreisels im Kreuzungsbereich Steinstraße/Dülkenstraße/ Josephstraße. Die Bauvorbereitung der Maßnahme wird nun
entsprechend der vorhandenen Personalkapazitäten begonnen, ein Baubeginn ist
jedoch nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2013 möglich.
Neuer Sachstand:
Aus personellen Gründen konnte die Umsetzung der Maßnahme bisher nicht erfolgen, die Ausführung ist nun für 2015 vorgesehen.
4.14
Regionale 2010 - Projekt "mobil-im-rheinland"
5093/2007
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Projekt „mobil-im-rheinland“
im Rahmen der Regionale 2010 inhaltlich weiter zu bearbeiten, das Projekt weiterhin
federführend für die Region Köln/Bonn zu betreuen und die Finanzierung für die weiteren Arbeitsschritte und Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Köln sicherzustellen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Finanzierung von mobil-im-rheinland ist weiterhin gesichert. Hierzu besteht kein
neuer Sachstand. Das Projekt hat inzwischen die Arbeit beim VRS aufgenommen,
der mobil-im-rheinland mit Wirkung vom 01.01.2012 als Projektträger übernommen
hat. Der Projektleiter ist allerdings zunächst weiterhin bei der Stadt Köln beschäftigt,
weil zu den Personal - Übernahmeregelungen dieser Person verwaltungsintern bisher kein Einvernehmen erzielt wurde.
Neuer Sachstand:
Das Projekt Mobil im Rheinland (m-i-r) ist beim VRS angebunden. Die Finanzierung
ist bis Ende 2014 sichergestellt. Seitens der beteiligten Kreise und der Stadt ist die
weitere Personalgestellung eingeplant. Die Detektion von über 20 P&R Parkplätzen
31
steht kurz vor dem Abschluss. Erste Daten liegen im III. Quartal 2014 vor. Das
Hauptstraßennetz ist inzwischen detektiert und verhilft zu einer belastbaren Datenlage über die Verkehrsverhältnisse, die auch ihren Niederschlag im städtischen Verkehrskalender findet.
32
40. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 28.10.2008
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.5
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Verkehrsgutachten Sanierung der Kölner Rheinbrücken
3838/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens
zur Sanierung der Kölner Rheinbrücken fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung hat unter anderem dem Verkehrsausschuss zu seiner Sitzung am
27.09.2011 eine entsprechende Mitteilung (1652/2011) vorgelegt. Die Erfüllung des
Auftrags wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Neuer Sachstand:
Die Erfüllung des Auftrags wird noch weitere Jahre in Anspruch nehmen.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.6
Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV
Ertüchtigung der sieben Kölner Straßentunnel gemäß der Richtlinie
für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006)
hier: Erweiterter Planungsbeschluss
3863/2008
Beschluss (Rat am 13.11.2008):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Ertüchtigung der sieben Kölner Straßentunnel gemäß der RABT 2006 und der Vorbereitung der Ausschreibung.
Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes
- Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV - Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Zurzeit laufen die Planungen zu den Tunnelbauwerken Tunnel Grenzstraße, Tunnel
Herkulesstraße und Tunnel Am Domhof.
33
Mit den Sanierungsarbeiten des Tunnels Grenzstraße soll im Mai 2013 begonnen
werden.
Der Tunnel Herkulesstraße befindet sich in der Entwurfsphase. Es ist beabsichtigt
mit den Arbeiten Ende 2013 zu beginnen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse sowie der Bereitstellung zusätzlichen Personals.
Der Tunnel Am Domhof wird in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe „Umgestaltung des östlichen Dombereichs“ bearbeitet.
Neuer Sachstand:
Die Generalsanierung des Tunnels Grenzstraße hat am 14.6.2014 begonnen. Die
Bauzeit beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 20 Monate.
Die Sanierung Am Domhof hat in Abstimmung mit dem Projekt Umgestaltung östliche Domumgebung im April 2014 begonnen und dauert voraussichtlich bis zum
Frühjahr 2015.
Aufgrund der personellen Auslastung wurde der Baubeginn zur Sanierung des Tunnels Herkulesstraße auf 2016 verschoben.
34
42. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 03.02.2009
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Einbau von Messschleifen auf den Fahrbahnen des Gürtels
4623/2007
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – nach Sicherstellung der
Finanzierung - den langjährigen Unfallhäufungspunkt Dürener Straße / Lindenthalgürte l/ Stadtwaldgürtel durch die Einrichtung einer eigenen Signalisierung für den gefährdeten Linksabbieger sicherer zu gestalten.
mit der Maßgabe:
• Für die Verkehrsspitzenzeiten soll ein Signalprogramm mit einer Umlaufzeit
von 110 Sekunden (TU110s) erstellt und geschaltet werden. Dieses Programm soll eine volle Priorisierung der Straßenbahnen beinhalten. Um die
Abwicklung des Verkehrs im Bereich Lindenthalgürtel nicht zu beeinträchtigen,
wird das Signalprogramm mit der erhöhten Umlaufzeit an weiteren sechs
Lichtsignalanlagen geplant und zeitgleich geschaltet.
• Außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten soll, analog zu heute, ein Signalprogramm mit 86 Sekunden Umlaufzeit (TU86s) und voller Bahnbevorrechtigung
geschaltet werden.
• Um die Leistungsfähigkeit des Knotens zu erhöhen und gleichzeitig die Querungsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, soll im nordwestlichen Bereich die Fußgänger-/Radfahrerführung zur Querung der Dürener Straße, durch bauliche Änderungen optimiert werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt – nach Sicherstellung der Finanzierung - eine
verkehrstechnische Untersuchung zu beauftragen, die Verbesserungspotentiale für Fußgänger und Querverkehre an den Lichtsignalanlagen der Stadtbahnbeschleunigungsstrecke des Gürtels aufzeigt, daraus eine Maßnahmenliste mit Kosten entwickelt und gutachterliche Empfehlungen zur Umsetzung
ausweist.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob für nachweisbare Verbesserungen der Verkehrsqualität für Fußgänger und Querverkehre ohne Einschränkung der Bahnpriorität Zuwendungen aus Landes –und/oder Bundesmitteln zu erlangen sind.
35
4.
Sachstand zum 31.10.2012:
Folgende drei Beschlüsse aus dem Verkehrsausschuss können inhaltlich zusammengefasst werden:
•
•
•
•
12.09.2002 - Einbau von Messschleifen auf den Fahrbahnen des Gürtels
03.02.2009, TOP 4.1 - Einbau von Messschleifen auf den Fahrbahnen des
Gürtels
28.06.2011, TOP 4.6 - Einrichtung einer eigenen Grünphase für den Linksabbieger vom Lindenthalgürtel in die Dürener Straße
27.09.2011, TOP 4.5 - Beseitigung Unfallhäufungspunkt Hültzstraße/Stadtwaldgürtel
Die straßenplanerische Ausführungsplanung wurde inzwischen fertig gestellt und die
Signalplanung entsprechend angepasst. Nach den Sommerferien wird der Gutachter
der Verwaltung und der KVB AG die verkehrsabhängige Steuerung und das Ergebnis
seiner Leistungsfähigkeitsuntersuchung vorstellen. Danach erfolgt die Vorstellung im
Verkehrsausschuss mit dem Ziel, einen Baubeschluss zu erwirken. Anschließend
wird der Umbau der Kreuzung in die Wege geleitet.
Neuer Sachstand:
Die gesamte Geometrie des Knotenpunktes Dürener Straße/Stadtwaldgürtel wurde
nochmals für die Belange der Radfahrer überarbeitet und die Signalsteuerung angepasst. Mit einer Umsetzung der Maßnahme wird für 2015 gerechnet.
4.8
Einrichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Neusser
Landstraße/Oranjehofstraße in Köln-Seeberg
5782/2008
Beschluss:
Die Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den signalisierten Kreuzungsbereich Neusser Landstraße/Oranjehofstraße durch einen Kreisverkehr zu ersetzen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses für diese Maßnahme ist in der Endphase; Unterlagen werden im September 2012 zur weiteren Bearbeitung an das Rechnungsprüfungsamt gesendet. Mit einem Baubeginn ist nicht vor dem 2. Quartal 2013
zu rechnen.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand. Derzeit werden Prüfbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes, dort doch keinen Kreisel zu bauen, geprüft.
36
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.7
Teilplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV:
Erweiterter Planungsbeschluss für die Erneuerung von 14 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Lohsestraße, Ebertplatz,
Florastraße, Kalk Post und Kalk Kapelle
5605/2008
Beschluss (Rat am 10.02.2009):
Der Rat ist mit der Planung für die Erneuerung von 14 Fahrtreppenanlagen an den
Stadtbahnhaltestellen Lohsestraße, Ebertplatz, Florastraße, Kalk Post und Kalk
Kapelle einverstanden und beauftragt die Verwaltung die Planung bis zur
Ausschreibungsreife durchzuführen.
Planungsmittel stehen im städtischen Doppelhaushalt 2008/2009 im Teilergebnisplan
1201 – Verkehrs-flächen und –anlagen, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Arbeiten zum ersten Abschnitt sind abgeschlossen.
Neuer Sachstand:
Die Erneuerung der Fahrtreppen an der Hst. Kalk/Post hat begonnen und wird im
Herbst 2014 fertig gestellt.
37
43. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 10.03.2009
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Umgestaltung der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße
hier: 2. Bauabschnitt von Piusstraße/Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße
5766/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Ausbauplanung für den 2. Bauabschnitt der
Venloer Straße von Piusstraße/Fuchsstraße bis Innere Kanalstraße gemäß den Anlagen 1.1 – 1.5.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahmen des städtischen Anteils an den Umbaumaßnahmen (Fahrbahn und
Gehweg) befinden sich in der Vergabephase. Da die DITIB mit ihren Hochbaumaßnahmen nicht planmäßig fertig wurde, mussten die Arbeiten im Tiefbau (DITIB-Anteil)
unterbrochen werden und daraus folgend konnten auch die städtischen Maßnahmen
nicht begonnen werden. Ein Termin kann zurzeit nicht genannt werden.
Die Signalplanungen für die Lichtsignalanlagen Innere Kanalstraße/Venloer Straße
und Fuchsstraße wurden erstellt und geprüft. Das neue Steuergerät für den Knoten
Innere Kanalstraße/Venloer Straße wird kurzfristig ausgeschrieben. Die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage Fuchsstraße soll erst erfolgen, wenn die Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße umgebaut wurde.
Neuer Sachstand:
Der städtische Anteil ist bereits abgeschlossen. Die vertraglich mit der DITIB vereinbarten Anlagen sind noch nicht im vollen Umfang abgeschlossen und abgenommen
worden.
4.3
Erschließung des Gewerbegebietes "Airport City Cologne" an der
Kennedystraße, L 84 in Köln-Porz/Urbach
0525/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Erschließung des Gewerbegebietes "Airport City Cologne" an der Kennedystraße in Köln-Porz-Urbach an und beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsmaßnahme entsprechend der vorliegenden
Entwurfsplanung baulich umzusetzen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
38
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planunterlagen wurden überarbeitet bzw. ergänzt und liegen derzeit erneut beim
Landesbetrieb Straßen NRW zur Prüfung und Mitzeichnung vor.
Neuer Sachstand:
Die Kreuzungsvereinbarung ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW inhaltlich
abgestimmt, die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW steht kurz vor dem Abschluss. Somit kann mit einem Baubeginn noch in 2014 gerechnet werden.
39
44. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 21.04.2009
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.6
Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Bahnübergangs
Prämonstratenserstraße in Köln-Dünnwald
0785/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgelegten Lageplans (Alternative 1) mit dem Umbau der Kreuzung Prämonstratenserstraße / Am
Klosterhof in einen Minikreisel mit einem Fußgängerüberweg auf der Prämonstratenserstraße zwischen dem Bahnübergang und dem geplanten Kreisverkehr.
Gleichzeitig erkennt der Verkehrsausschuss den Bedarf für den Umbau an und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Bauvorbereitung läuft, der Baubeginn ist für Anfang 2013 vorgesehen.
Neuer Sachstand:
Die Baumaßnahme wurde im Mai 2014 fertig gestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
4.9
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Anlage von Radfahrstreifen und Deckensanierung auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld
1188/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Baumaßnahme fest und beauftragt
die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.12.2009:
Da sich die Haushaltslage zwischenzeitlich erheblich verschlechtert hat, wurde diese
Baumaßnahme aus finanziellen Gründen zunächst zurückgestellt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
40
Neuer Sachstand:
Zwischenzeitlich wurden Planänderungen erforderlich, die zurzeit bearbeitet werden.
Der Einbau der Querungshilfen konnte losgelöst von den anderen Bauvorhaben vorzeitig umgesetzt werden. Sie wurden im Frühjahr 2014 hergestellt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.6
Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV
Bedarfsfeststellung zur Planung der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel
1075/2009
Beschluss (Rat am 05.05.2009):
Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung zur Ertüchtigung
der Tunnel Tunisstraße, Rheinuferstraße, Am Domhof/ Bahndamm, Herkulesstraße,
Opladener Straße und Nord-Süd-Fahrt im Rahmen der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel fest und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung der Ausschreibung durchzuführen.
Die voraussichtlichen Kosten für die externe Planung belaufen sich auf 2.354.000,00
EURO. Die Mittel werden nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans im Teilergebnisplan 1201, Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Arbeiten werden sukzessive fortgeführt.
Neuer Sachstand:
Die Planung zur Sanierung Tunnel Grenzstraße sowie am Domhof sind fertig gestellt
und befinden sich in der Bauausführung. Weitere Planungen sind initiiert und werden
sukzessive fortgeführt. Aufgrund von Personalengpässen ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
41
45. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 16.06.2009
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren,
Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.2
Eingabe für eine andere Verkehrspolitik
hier: Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Anregungen
und Beschwerden vom 15.12.2008, TOP: 3.1
0376/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zufahrtssituationen für den
Radverkehr auf die Severinsbrücke unter Berücksichtigung der Überlegungen aus
dem Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 15.12.2008
zu überprüfen und zu verbessern.
Sachstand zum 31.10.2012:
Das Gutachten soll voraussichtlich Ende 2013/Anfang 2014 beauftragt werden.
Neuer Sachstand:
Das Gutachten zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes wurde Ende 2013 beauftragt. Im April 2014 konnte die erste Bürgerveranstaltung durchgeführt werden.
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.7
Südliche Ringe Nord
hier: Erweiterter Planungsbeschluss für die Überwegsicherungen
Vorgebirgstraße/Sachsenring (Ulrepforte) und Karolingerring/Brunostraße sowie Änderung der Verkehrsführung am Knoten
Ullrichgasse/Kartäuserwall
0839/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Umrüstung der Knotenpunkte
Vorgebirgstraße/Sachsenring und Brunostraße/Karolingerring mit bahnabhängigen
Rot-/Dunkel-Schaltungen gemäß der Ausbauplanung (Anlagen 2 und 3) vorzunehmen.
In diesem Zuge wird die Verwaltung beauftragt, die Einbahnstraßenregelung im Kartäuserwall zu drehen und die notwendige Ausführungsplanung gemäß Anlage 2 zu
erstellen.
42
mit dem Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, einen zusätzlichen Zugang zur Haltestelle Ulrepforte
am nördlichen Ende der Haltestelle zu realisieren.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Knotenpunkt Karolingerring/Brunostraße wird zurzeit signaltechnisch überplant.
Mit der Umsetzung wird in Kürze gerechnet.
Neuer Sachstand:
Die Signalplanung für den Knotenpunkt Karolingerring/Brunostraße ist abgeschlossen, die Umsetzung soll noch in 2014 erfolgen.
43
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.14
Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV
Instandsetzungsplanung für die Mülheimer Brücke
1915/2009
Beschluss (Rat am 30.06.2009):
Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Mülheimer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Mülheimer Brücke
einschließlich der Vorlandbrücken und der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens
zur Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung
der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Sachstand zum 31.10.2011:
Der Auftrag wurde vergeben, die Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro läuft.
Sachstand zum 31.10.2012:
Kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand, die Planungen laufen.
5.15
Teilergebnisplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV
Erneuerung des Korrosionsschutzes der Schrägkabel und des Pylons
der Severinsbrücke
1860/2009
Beschluss (Rat am 30.06.2009):
Der Rat stimmt der Erneuerung des Korrosionsschutzes der Schrägkabel der Strombrücke und des A-Pylons der Severinsbrücke mit voraussichtlichen Gesamtkosten in
Höhe von 5.310.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Die Arbeiten werden voraussichtlich
im 1. Quartal 2013 beendet werden (vgl. hierzu auch Mitteilung 2192/2011).
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme vor Ort ist beendet, der Beschluss somit erledigt.
44
46. Sitzung/8. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Dienstag, den 09.07.2009
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
"Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln; hier: Buskonzept für den
Porzer Südwesten"
1287/2009
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 09. Juli 2009
AN/1228/2009
Beschluss :
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem RheinSieg-Kreis, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und der Rhein-SiegVerkehrsgesellschaft (RSVG) das in Abbildung 2 dargestellte Buskonzept für den
südwestlichen Teil von Porz (Stadtteile Zündorf, Langel, Libur; Haltepunkt Bf. Wahn)
zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umzusetzen.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die neuen Linien für das Stadtgebiet Köln aus beihilferechtlichen Gründen entweder in Form von Gemeinschaftskonzessionen oder als Konzession der KVB betrieben werden.
mit der Maßgabe:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Pünktlichkeitsuntersuchung für die Linie
501 nach Beginn des neuen Fahrplanes durchzuführen und Maßnahmen
darzustellen, wie der Fahrplan pünktlich eingehalten werden kann.
2. Die in der Vorlage vorgesehenen Verstärkerlinien zur morgendlichen Verdichtung
auf einen 10-Minuten-Takt sollen in den Fahrplan eingepflegt werden.
3. Zwischen 16.00 und 18.00 Uhr nachmittags soll als Ergänzung zur Linie 501 ein
zusätzlicher Bus im 20-Minuten-Takt in Lastrichtung von Köln-Porz-Wahn bis
Lülsdorf-Hallenbad eingerichtet werden, so dass auf diesem Streckenabschnitt ein
10-Minuten-Takt hergestellt werden kann.
4. Ab 21 Uhr bis Betriebsschluss sollen die Linie 501 und 504 - wie von Verwaltung
und KVB vorgesehen - durchgängig fahren.
5. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es einen Bedarf für einen Halbstundentakt
analog dem S-Bahn-Takt gibt.
6. Zu den Ziffern 3. und 4. wird die Verwaltung beauftragt, dem Verkehrsausschuss
nach Umsetzung des Buskonzeptes zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 und
einem ausreichenden Erfahrungszeitraum einen Bericht vorzulegen, aus dem sich
die Auswirkungen der Angebotsverbesserungen ergeben.
45
Sachstand zum 31.10.2011:
Die Prüfaufträge gemäß Punkt 1 und 5 des Beschlusses werden ebenso wie Punkt 6
zurzeit von Verwaltung und KVB bearbeitet. Das Ergebnis der Untersuchung wird
dem Verkehrsausschuss voraussichtlich Anfang 2012 als Erfahrungsbericht vorgelegt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ergebnisse der Fahrgastzählung und -befragung werden derzeit aufbereitet und
dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Aufgrund personeller Engpässe gibt es keinen neuen Sachstand.
46
47. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Dienstag, den 25.08.2009
4
4.10
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
Vergabe eines Verkehrsgutachtens zum Barbarossaplatz
3037/2009
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2009
AN/1418/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung ein Verkehrsgutachten zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Barbarossaplatzes im Zusammenhang mit den
Gestaltungsvorschlägen des städtebaulichen Masterplanes Innenstadt durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen.
mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Verwaltung wird beauftragt unter Punkt 1. zusätzlich folgende Varianten untersuchen zu lassen:
1. Variante 1 a.: Der vom Chlodwigplatz kommende IV-Verkehr wird östlich um den
Barbarossaplatz geführt. (siehe Anlage)
2. Variante 1 b.: Die Linie 18 wird aus südwestlicher Richtung kommend weiterhin
oberirdisch auf der Luxemburger Straße geführt, wobei die Verlegung der Haltestelle Eifelwall zum Bahnhof Süd erfolgt. Der stadteinwärtsfließende Individualverkehr wird auf der bisher freigehalten Trasse an der Stolzestraße parallel zur Luxemburger Straße mit Durchstich des Bahndammes auf die Trierer Straße geführt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Ein Entwurf des Abschlussberichts zum Verkehrsgutachten Barbarossaplatz wurde
von den beteiligten Ämtern und der KVB geprüft und wird momentan von dem Büro,
das das Verkehrsgutachten erstellt, noch einmal überarbeitet. Danach werden die
Ergebnisse mittels einer Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorgestellt.
Neuer Sachstand:
Die Ergebnisse zum Verkehrsgutachten liegen mittlerweile vor. Zwischenzeitlich
wurde zu den Seitenbahnsteigen der Haltestelle Barbarossaplatz zusätzlich eine gestalterische Machbarkeitsstudie beauftragt. Der Entwurf hierzu liegt vor und wird derzeit von den zuständigen Dienststellen geprüft. Sobald die Studie abgeschlossen ist,
wird sie zusammen mit dem Ergebnis zum Verkehrsgutachten in einer Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorgestellt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.13
Teilplan 1201 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV:
Erweiterter Baubeschluss für den nachträglichen Einbau von Lösch-
47
wasserleitungen und Digitalfunk für Feuerwehr und Rettungsdienst in
bestehende Stadtbahntunnel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes, Finanzstelle 6903-1201-0-8012,
Einbau v. Löschwasserleit. in Stadtb.tunnel, Hj. 2009
3054/2009
Beschluss (Rat am 10.09.2009):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die folgenden Tunnelabschnitte des Kölner
Stadtbahnnetzes mit trockenen Löschwasserleitungen und digitalem BOS-Funk auszustatten:
- Ebertplatz bis Breslauer Platz
- Breslauer Platz bis Dom/Hbf
- Dom/Hbf über Appellhofplatz, Neumarkt, Poststraße bis Rampen Perlengraben
bzw.
Barbarossaplatz
- Appellhofplatz bis Friesenplatz
und die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen, den als Anlage 2 beigefügten Vertrag mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) zu schließen sowie die
Finanzierung durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) sicherzustellen.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 342.200,00 Euro bei Finanzstelle 6903-12010-8012, Einbau v. Löschwasserleit. in Stadtb.tunnel, Teilplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen im Hj. 2009.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ausschreibung für das erste Baulos musste aufgrund unwirtschaftlicher Angebote aufgehoben werden. Im Anschluss wurde in Abstimmung mit der KVB die Struktur
der Leistungsbeschreibung geändert und das Vergabeverfahren erneut begonnen.
Eine Auftragsvergabe für das erste Baulos ist für das dritte Quartal 2012 vorgesehen.
Neuer Sachstand:
Die Ausschreibung wurde zweifach ohne Erfolg wiederholt. Daher erfolgte erneut
eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen und eine Reduzierung der Bauleistung
zunächst auf eine Haltestelle. Die Änderung der Unterlagen ist abgeschlossen, so
dass im 3. Quartal 2014 die Ausschreibung erfolgen kann. Der Beginn der Bauausführung ist für das 1. Quartal 2015 angesetzt.
48
48. Sitzung/9. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, den 10.09.2009
4.2
Planungsbeschluss für eine Fuß- und Radwegüberführung des Auenweges
0914/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die vorgestellte Planung einer
barrierefreien Geh- und Radwegbrücke vom Eingangsbereich der Messe bis zur Hohenzollernbrücke weiter zu verfolgen, die Finanzierung für die Planung sicher zu stellen und einen Architektenwettbewerb durchzuführen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme wurde aus Kapazitätsgründen bisher zurückgestellt. Im Bereich des
Deutzer Bahnhofs sind die Überlegungen der DB bezüglich einer evtl. Anpassung
der Bahnanlagen in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
5
5.1
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
Erweiterter Planungsbeschluss für die Verlängerung Linie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. Bauabschnitt in Ehrenfeld
1876/2009
Beschluss (Rat am 10.09.2009):
Der Rat stimmt der Variante 2.2 Schumacherring - Schule zu und beauftragt die
Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.
Die betroffene Schule vor Ort soll in die Planungen mit einbezogen werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Während des laufenden Planfeststellungsverfahrens kam es seitens der Politik zu
gravierenden Planungsänderungen (Ersatzloser Entfall der Fußgängerbrücke über
die Militärringstraße und der Fußgängerbrücke über die Tollerstraße). Das entsprechende Deckblatt zur Plangenehmigung wurde erstellt und bei der BR Köln eingereicht. Der Erörterungstermin hat im September 2012 stattgefunden.
Die Leistungen der Projektsteuerung und die Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke wurden zwischenzeitlich jeweils an ein externes Ingenieurbüro vergeben, so dass die Planungen weiter ausgearbeitet wurden.
49
Nach derzeitigem Zeitplan ist der Baubeginn vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, einer gesicherten Finanzierung sowie noch erforderlicher Grundstücksankäufe für 2013 vorgesehen.
Neuer Sachstand:
Da es gravierende Einwendungen im noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren gibt, ist nach derzeitigem Zeitplan der Baubeginn vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, einer gesicherten Finanzierung sowie noch erforderlicher
Grundstücksankäufe für 2015 vorgesehen.
50
1. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 01.12.2009
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Südliche Ringe Süd
hier: Erweiterter Planungsbeschluss für die Knoten Ubierring/Alteburger Straße und Ubierring/Mainzer Straße
0063/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Knotenpunkt Ubierring/Alteburger Straße gemäß Anlage 2.1, Variante 1 (LSA, Seitenlage) die Ausbauplanung zu erstellen und die Maßnahme im Rahmen des Projektes Nord-Süd Stadtbahn, 1. Baustufe von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) zeitnah nach Fertigstellung der Stadtbahnhaltestelle Chlodwigplatz auf dem Ubierring umsetzen zu
lassen.
Die Planung des Knotens Ubierring/Mainzer Straße sollte in gleicher Weise/Variante
erfolgen wie die der Alteburger Straße. Der signalisierte Fußgängerüberweg an der
heutigen Haltestelle Ubierring entfällt. Dieser Bereich wird einstreifig umgebaut.
mit dem Zusatz:
Auf die Errichtung einer Anforderungsampel und Aufstellfläche für Fußgänger wird
verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2011:
Inzwischen wurde ein Ingenieurbüro von der KVB mit der Signalplanung beauftragt.
Nach Abschluss der Planung wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Mitteilung zu den Konsequenzen des Beschlusses vom 01.12.2009 (TOP 4.3) vorlegen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Der Knotenpunkt Ubierring/ Alteburger Straße wurde im Rahmen der Maßnahme
Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd Stadtbahn im Juni 2014 weitgehend fertiggestellt. Der Abschluss der Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen sowie die
Fertigstellung der neuen LSA sollen bis Ende August 2014 erfolgen.
51
2. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 19.01.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Optimierung der Fußgänger- und Radfahrersignalisierung an den Lichtsignalanlagen Rheinauhafen
3238/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Optimierung der Fußgänger- und Radsignalisierung der Lichtsignalanlagen auf der Rheinuferstraße zwischen Ubierring und Filzengraben entsprechend der Beantwortung der Anfrage AN/1428/2008 aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2008
mit der Maßgabe:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme so umzusetzen, dass Fußgänger
sich nicht ins System einwählen müssen, um „Grün“ zu bekommen, d.h. vollständiger
Verzicht auf Anforderungsampeln.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die dazu erforderlichen Signalplanungen wurden fertig gestellt.
Neuer Sachstand:
Die optimierten Signalplanungen, welche das passive Mitschalten der Fußgängersignalsierungen beinhalten, werden in Abhängigkeit der Personalkapazitäten kontinuierlich umgesetzt.
52
4. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 09.03.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.9
Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Köln
0672/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Bericht
„Analyse des Nahverkehrsplans 2003-2007; Ermittlung von Änderungserfordernissen
für die Fortschreibung des NVP“ des Gutachterbüros KCW, Hamburg zur Kenntnis
und erkennt den Bedarf für eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplans an. Er beauftragt die Verwaltung,
• mit der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Köln unter Berücksichtigung der
Ausführungen des Gutachters zu den Anpassungserfordernissen aufgrund der
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Betrauungsregelung zu beginnen,
• notwendige Analysen und Planungen, die für die Weiterentwicklung des
ÖPNV in Köln von Bedeutung sind, in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrs-Betrieben vorzunehmen, nach Bedarf extern zu vergeben und aus den
zweckgebundenen Mitteln der ÖPNV-Pauschale nach §11 ÖPNVG NRW zu
finanzieren,
• dem Verkehrsausschuss und allen Bezirksvertretungen im 1. Halbjahr 2011
einen Entwurf des 3. Nahverkehrsplans Köln vorzulegen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Leider hat sich die Bearbeitung des 3. Nahverkehrsplans (NVP) durch den externen
Gutachter weiter verzögert. Die Verwaltung geht inzwischen davon aus, den Entwurf
des 3. NVP dem Verkehrsausschuss erst in der Dezembersitzung 2012 vorlegen zu
können.
Neuer Sachstand:
Der 3. Nahverkehrsplan befindet sich in der Endbearbeitung. Es ist vorgesehen, dem
Verkehrsausschuss noch in 2014 einen Entwurf vorzulegen.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.2
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Instandsetzungsplanung für die Deutzer Brücke
4311/2009
Beschluss (Rat am 23.03.2010):
Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich der Vorlandbrücken sowie der
53
Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an
ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des
jeweiligen Haushaltsplanes.
Sachstand zum 31.10.2011:
Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen ist in Vorbereitung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Die Sanierung der Deutzer Brücke ist laut Liste der „Koordination Großbaumaßnahmen Überblick bis 2027“ für das Jahr 2021 eingeplant; daher kein neuer Sachstand.
54
5. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 20.04.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67480/03 - Clouth-Gelände in Köln-Nippes
hier: Prüfauftrag aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom
02.12.2008, TOP 3.1
0295/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Vorentwürfe, die Detailplanungen für den Umbau der Kreuzungen Xantener
Straße/Niehler Straße und Blücherstraße/Niehler Straße zu Minikreisverkehren zu
erstellen.
Sachstand zum 31.10.2011:
Die Maßnahmen werden in Abhängigkeit der Neuentwicklung des Clouthgeländes
umgesetzt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Der Investor wird in Abstimmung mit der Verwaltung die Planung zu der äußeren Erschließung für das Clouth-Gelände erstellen. Inhaltlicher Bestandteil dieser Planung
ist die Umgestaltung der Niehler Straße im Abschnitt von Florastraße bis Xantener
Straße. Im Rahmen dieser Planung wird der Beschluss berücksichtigt.
4.2
Umgestaltung des L.-Fritz-Gruber-Platzes
Baubeschluss
5070/2009
Beschluss:
1.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Entwurfsplanung zur Neugestaltung des L.Fritz-Gruber-Platzes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung die Erstellung der Ausführungsplanung durchzuführen und die Umgestaltung vorzunehmen. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Ahornbaum vor dem Gebäude Glockengasse Nr. 1 zu fällen.
Vor der Fällung soll eine Ersatzpflanzung in der Ludwigstraße erfolgen. Für die
Pflasterung wird Basaltkleinsteinpflaster und Betonwerkstein verwendet.
2.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Mittelfreigabeverfahrens wird verzichtet.
55
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahmen zur Umgestaltung haben am 21.05.2012 begonnen.
Neuer Sachstand
Der Ausbau des L.-Fritz-Gruber-Platzes erfolgte in der Zeit vom 21.05.2012 bis zum
06.09.2012. Die Abnahme fand ebenfalls am 06.09.2012 statt.
Der Beschluss ist somit erledigt.
56
4.5
Brückenneubau an der Toyota-Allee in Köln-Marsdorf, Bauoberleitung
für das Gesamtbauwerk (Straßen-, Brücken- und Stützwandbau) und örtliche Bauüberwachung für den Brücken- und Stützwandbau - Vergabe
der Leistungen an externe Ingenieurbüros
0664/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung wie im Betreff beschrieben für den Brückenneubau an der Toyota-Allee
in Köln-Marsdorf fest und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergaben
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Die voraussichtlichen Kosten für die externe Vergabe von Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung betragen rd. 50.000 € netto (59.500 € brutto). Die Maßname
wird aus der Finanzposition 6601.578.5200.6 und der Finanzstelle 6601-1201-3-8103
Erschließung Marsdorf Gewerbegebiet Horbell finanziert.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Auftrag mit der ausführenden Brückenbaufirma wurde gekündigt. Die weitere
Vorgehensweise mit dem Ingenieurvertrag der o. g. Leistungen wird zurzeit geklärt.
Neuer Sachstand:
Das Kündigungsverfahren mit der Brückenbaufirma ist noch nicht abgeschlossen.
Die Leistungen des Ingenieurbüros im Rahmen des Kündigungsverfahrens werden
auf Basis der im Vertrag vereinbarten Stundensätze vergütet. Nach Abschluss des
Kündigungsverfahrens werden die erbrachten Leistungen des Ingenieurbüros
schlussgerechnet und der Ingenieurvertrag gekündigt.
4.6
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Erneuerung der Beleuchtung an der Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße/Gürtel
1362/2010
Beschluss:
Der Verkehrsauschuss stimmt der Erneuerung der Beleuchtung an der Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße/Gürtel bei Gesamtkosten in Höhe von 194.529,59 EURO zu
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Mittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2010 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Arbeiten sind in Ausführung.
Neuer Sachstand:
Die Arbeiten sind seit 2012 abgeschlossen. Der Beschluss ist somit erledigt.
57
6. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 11.05.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Messekreisel und Umfeld
1713/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt den Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Messekreisel und Umfeld zu und beauftragt die Verwaltung mit
der Sicherstellung der Finanzierung und der Realisierung der Maßnahmen.
Gleichzeitig erkennt der Verkehrsausschuss den Bedarf für die Maßnahme an und
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.
Allerdings soll der Überweg am nördlichen Messekreisel erst dann verlegt werden,
wenn die geplante Bebauung des P 21 eine unmittelbare Durchwegung für RadfahrerInnen zulässt. Der Erhalt des Radweges, wie er jetzt konzipiert ist, ist durch Aufnahme in den B-Plan zu sichern.
Im Rahmen der Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Messekreisel und
Umfeld wird
•
die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie die Umlaufzeiten im Bereich des Messekreisels für den Fuß- und Radverkehr optimiert (kürzere Wartezeit und automatische Freischaltung bei Grün für den Parallelverkehr) werden können.
Die Prüfergebnisse sind dem Ausschuss vorzulegen.
•
an der Südseite des Messekreisels zwischen Deutz-Mülheimer Straße und
Brügelmannstraße ein Zweirichtungsradweg eingerichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planung wird voraussichtlich im Oktober/November 2012 fertig gestellt.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme wird bis Ende der Sommerferien 2014 abgeschlossen sein
4.9
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Sanierung des Geh- und des Radweges entlang des Rheinufers unterhalb der Uferstraße, Köln-Rodenkirchen
1230/2010
Beschluss:
58
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung des Geh- und Radweges
entlang des Rheinufers in Köln-Rodenkirchen fest und beauftragt die Verwaltung,
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Derzeit wird der Landschaftspflegerische Begleitplan erstellt. Die Abstimmungen mit
dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz laufen.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
4.11
Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an der Mülheimer Brücke in Köln (Stadtbezirke Nippes und Mülheim)
0968/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Hauptprüfung 2011 ff der
Bauwerke der Mülheimer Brücke nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Durchführung dieser Maßnahme.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Prüfung betragen netto 138.000,- € (+ 19%
MwSt. = 164.220,- brutto). Die Mittel stehen im städtischen Haushaltsentwurf 2010
inklusive der Finanzplanung bis 2013 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel,
Stadtbahn ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen
zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Leistungen der Bauwerksprüfung werden in 2012 abgeschlossen
Neuer Sachstand:
Die Hauptprüfung der Mülheimer Brücke wurde in 2012 abgeschlossen. Die im Vertrag mit dem Ingenieurbüro vorgesehene Einfachprüfung in 2015 wird evtl. entfallen.
Die Entscheidung hängt maßgeblich vom Fortschritt und Ablauf der Vorbereitungen
für die Generalinstandsetzung der Mülheimer Brücke ab.
4.12
Verwendung von Stellplatzablösemitteln für Maßnahmen zur Förderung
des Radverkehrs
1596/2010
Beschluss:
59
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die aufgeführten Maßnahmen in
Deutz auszuführen und die Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln sicher zu stellen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2011:
Die ersten Maßnahmen wurden ausgeführt. Durch die erneute Überprüfung der Benutzungspflicht hat sich in einigen Bereichen die Situation geändert, so dass Planungsänderungen erforderlich geworden sind. Ebenfalls hat sich zum Teil der Planungsumfang im Nachhinein innerhalb des Planungsprozesses erweitert, da die
Radverkehrsführung großräumiger betrachtet wurde.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
4.13
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier:
Platzgestaltung Cäciliengarten
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
hier: Teilplan 1201, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Finanzstelle:
6601-1201-0-1002 Platzgestaltung (Öffentliche Platzflächen)
1768/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Maßnahme Platzgestaltung Cäciliengarten fest und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme ist größtenteils umgesetzt. Derzeit finden noch Arbeiten zur Mängelbeseitigung statt. Gegebenenfalls muss die Entwässerung noch angepasst werden.
Die Abnahme steht noch aus.
Neuer Sachstand:
Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen, die Mängelbeseitigung erfolgte bereits im
Dezember 2012.
Der Beschluss ist somit erledigt.
60
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.12
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Teilersatzneubau und Grunderneuerung des Rampenbauwerks der
rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke
1419/2010
Beschluss (Rat am 20.05.2010):
Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00
EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82
GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in
Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -;
Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Derzeit läuft die erste Bauphase mit
den Arbeiten im Geh-/Radwegbereich. Diese wird im 4. Quartal 2012 abgeschlossen
werden.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Derzeit läuft die vierte Bauphase
(Arbeiten im originären Fahrbahnbereich -„innen“-, Fahrspuren nach „außen“ verlegt). Diese wird in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden.
61
7. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 29.06.2010
4
4.4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an der Zoobrücke in Köln (Stadtbezirk
Innenstadt, Nippes, Kalk und Mülheim)
1661/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Hauptprüfung 2011 ff der
Bauwerke nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung
dieser Maßnahme.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen netto 234.000,- € (+19% Mwst =
278.460,- € brutto). Die Mittel stehen im städtischen Haushaltsentwurf 2010 inklusive
der Finanzplanung bis 2013 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn
ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Leistungen der Bauwerksprüfung befinden sich noch in der Ausführung
Neuer Sachstand:
Die Hauptprüfung wurde abgeschlossen. Die im Vertrag mit dem Ingenieurbüro vorgesehene nachfolgende Einfachprüfung wird in 2015 durchgeführt.
4.8
Abendliche Zusatzfahrten auf der Buslinie 130
2518/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Fahrtenangebot auf der Buslinie 130 in Abstimmung mit
den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) im Abschnitt zwischen Universität und Bayenthalgürtel bis ca. 22:00 Uhr im 30-Minuten-Takt auszuweiten. Die Maßnahme wird
zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Verwaltung wird beauftragt, nach ca. 1 bis 1
1/2 Jahren eine Überprüfung mittels Fahrgastzählungen vorzunehmen und auf dieser
Basis eine Entscheidungsvorlage über die dauerhafte Einrichtung der zusätzlichen
Fahrten vorzulegen.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus
dem zusätzlichen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008.
62
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Fahrgastzählungen werden derzeit vorbereitet. Die Ergebnisse werden dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Zum Fahrplanwechsel 2011 wurden auf der Linie 130 die Abfahrtzeit der abendlichen
Fahrten verändert, um den Anschluss von der Linie 130 an der Haltestelle „Bayenthalgürtel“ auf die Linie 16 Richtung Bonn zu verbessern.
Die Ergebnisse der Fahrgastzählungen werden dem Verkehrsausschuss in einer der
nächsten Sitzungen vorgelegt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.4
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Beschaffung von 490 Parkscheinautomaten
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
hier: Teilplan 1201, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Finanzstelle
6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung)
0940/2010
Beschluss (Rat am 13.07.2010):
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Beschaffung von 490 Parkscheinautomaten fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf
eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 481.500 € bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Haushaltsjahr 2010.
Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs.
1 Gemeindeordnung NRW.
Sachstand zum 31.10.2012:
Nachdem die Voraussetzungen bezüglich des Sicherheitsniveaus vorliegen hat die
Verwaltung zunächst eine Teilmenge von 250 Parkscheinautomaten EU-weit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Zur Zeit wird das Verfahren zur Auftragsvergabe abgeschlossen.
Neuer Sachstand:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenen Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt.
63
5.10
Hochwasserschutzmaßnahmen für Stadtbahnanlagen
hier: Planungsbeschluss für Hochwasserschutzmaßnahmen an den
Stadtbahnanlagen im linksrheinischen Stadtgebiet
2152/2010
Beschluss (Rat am 13.07.2010):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von Maßnahmen zum Schutz der
linksrheinischen Stadtbahnanlagen vor Hochwasser. Für die beschriebenen Maßnahmen sollen die erforderlichen Planungsaufträge der Objektplanung und Tragwerksplanung zur Erstellung von ausschreibungsreifen Unterlagen erteilt, die erforderlichen Genehmigungen beantragt und die Finanzierung sichergestellt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82
GO NW) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
in Höhe von 200.000 Euro bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserschutz U-Bahn-Anlagen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen -;
Haushaltsjahr 2010.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Planungsphase. Der Baubeschluss soll
zum Ende des Jahres 2012 eingeholt werden. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2013.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme ist noch in Planung, da die Abstimmung des Ein- und Ausbaus der
Schotts im Hochwasserfall sehr komplex ist.
64
10. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 23.09.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Umgestaltung Christophstraße, Gereonstraße, Unter Sachsenhausen mit
Schutzstreifen für den Radverkehr und für einen Kreisverkehr Gereonstraße/Mohrenstraße
1147/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – unter Berücksichtigung der Anregungen des Stadtentwicklungsausschusses und der heutigen Diskussionsbeiträge
- die Ausführungsplanung für den Streckenabschnitt von Christophstraße über Gereonstraße/Unter Sachsenhausen bis zu der Straße An den Dominikanern gemäß dem
beigefügten Vorentwurf zu erstellen (Anlagen 1, 2 und 3) und eine Bürgeranhörung
durchzuführen. Das Ergebnis der Bürgeranhörung fließt in die weitere Planung ein
und wird der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss vorgestellt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Aufgrund der Prioritätenverschiebung ruht zurzeit die Bearbeitung dieser Maßnahme.
Neuer Sachstand
Kein neuer Sachstand.
4.4
Bedarfsfeststellung für Generalinstandsetzung von Gehwegen in Köln
Neustadt-Nord
3053/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung des westlichen Gehweges an der Spichernstraße zwischen der Gilbachstraße und der Venloer Straße sowie für die Herstellung der Fahrbahneinengung im südlichen Bereich des Zugangs
zum Stadtgarten fest und beauftragt die Verwaltung,
- die Detailplanung zu gegebener Zeit der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss vorzulegen,
- das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme ist beauftragt. Die Umsetzung wird voraussichtlich noch im Herbst
2012 beginnen.
Neuer Sachstand:
Die Arbeiten wurden in der Zeit vom 02.010.2012 bis 30.04.2013 durchgeführt. Die
Abnahme erfolgte am 30.04.2013. Der Beschluss ist somit erledigt.
65
4.8
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Zoobrücke
Baulose Z1, Z2 und D
Objektbezogene Schadensanalyse
3444/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse an den Baulosen Z1, Z2 und D der Zoobrücke an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der durchzuführenden Arbeiten und der Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibung. Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2010/2011 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Bearbeitung durch das Ingenieurbüro ist abgeschlossen.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand. Die Vorbereitung der Ausschreibung (Planungsleistung)
durch das Ingenieurbüro ist abgeschlossen.
Zu den Ausführungsleistungen siehe „Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse, 0534/2012“
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.2
Baubeschluss für den nachträglichen Einbau von zwei Aufzügen und
zwei zusätzlichen Zugängen in die Stadtbahnhst. Neusser Str./Gürtel
sowie Mitteilung über eine Erhöhung der Investitionsauszahlung gem.
analog § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der
Stadt Köln 2008 / 2009 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-5-7110, Hst.
Neusser Str./Gürtel-Einbau v. Aufzügen, Hj. 2010
3147/2010
Beschluss (Rat am 07.10.2010):
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts und
des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen
nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder
alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns sowie vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2010 /
2011 – mit dem nachträglichen Einbau von zwei Aufzügen sowie der Errichtung von
66
zwei zusätzlichen Zugängen in die Stadtbahnhaltestelle Neusser Straße / Gürtel mit
städtischen Gesamtkosten in Höhe von 4.532.901,43 EUR.
Der Rat stimmt einer Erhöhung der städtischen Investitionsauszahlungen für diese
Stadtbahnmaßnahme in Höhe von 2.776.613,82 EUR zu. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 4.532.901,43 EUR statt 1.756.287,61 EUR. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Veranschlagung im Hpl. 2010 / 2011 sichergestellt.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 2.668.942,69 EUR bei der Finanzstelle 69031202-5-7110, Hst. Neusser Str./Gürtel-Einbau v. Aufzüg., Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010.
Sachstand zum 31.10.2012:
Im Dezember 2011 wurde planmäßig mit dem Bau begonnen. Derzeit laufen die
Bauarbeiten an den Deckendurchbrüchen als Vorbereitung für die Aufzugsmontage.
Gemäß dem Terminplan werden die Aufzüge voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Betrieb genommen.
Neuer Sachstand:
Die Aufzüge wurden im Jahre 2014 in Betrieb genommen. Der Beschluss ist somit
erledigt.
67
11. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 09.11.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn, Haltestelle Heumarkt
hier: Wiederherstellung der Straßenflächen, Optimierung der Verkehrsführung
3275/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der geänderten Verkehrsführung zu und beauftragt
die Verwaltung, dieses Konzept im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung NordSüd Stadtbahn umsetzen zu lassen.
Auf eine überbreite Fahrspur wird verzichtet. Es soll eine 3,0 m breite rechte Fahrspur angelegt werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die KVB AG hat im Herbst 2011 mit der Wiederherstellung der Oberfläche begonnen. Die Arbeiten auf der Nordseite sollen noch in diesem Jahr größtenteils abgeschlossen werden, die Wiederherstellung auf der Südseite wird bis 2013 andauern.
Neuer Sachstand:
Die Wiederherstellung durch die KVB ist abgeschlossen. Die Fertigstellung mit anschließender Verkehrsfreigabe erfolgte im November 2013. Der Beschluss ist damit
erledigt.
Die Platzflächen (Augustinerplatz, Hermann-Joseph-Platz und Elogiusplatz) wurden
zunächst in einfacher Bauweise hergerichtet. Die endgültige und gestalterisch hochwertige Herstellung erfolgt in einem zweiten Schritt auf Grundlage des Beschlusses
des Verkehrsausschusses vom 06.05.2014, TOP 4.2.
4.11
Umgestaltung Berliner Straße in Köln-Dünnwald
4159/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Entwurfs
für die Umgestaltung der Berliner Straße in Köln-Dünnwald zwischen der Leuchterstraße und dem Bebauungsende, mit dem Ziel, einen Einplanungsantrag beim Zuschussgeber zu stellen.
68
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Entwurf ist abgeschlossen und wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Mülheim zu gegebenen Zeit vorgestellt.
Neuer Sachstand:
Aufgrund von Mängeln muss die Entwurfsplanung überarbeitet werden.
69
12. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 25.11.2010
1
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
1.1
2. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn;
Querung der Rheinuferstraße mit einer Verkehrssignalanlage
4354/2010
Beschluss (Rat am 25.11.2010):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Planänderungsverfahren einzuleiten mit der
Zielsetzung eine Verkehrssignalanlage zu realisieren.
Der Rat beschließt, dass Vorsorgemaßnahmen für den Bau eines Straßentunnels
getroffen werden, um eine mögliche niveaufreie Querung der Rheinuferstraße zu einem späteren Zeitpunkt zu geringeren Kosten zu ermöglich. Der Rat ist damit einverstanden, dass die KVB Vorsorgemaßnahmen für den Bau eines Straßentunnels ausschreibt, vergibt und baulich umsetzt. Der Rat beschließt die Finanzierung der nicht
zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von circa 5,0 Mio. Euro im Rahmen des Schuldendienstes gemäß § 7 des Nord-Süd Stadtbahnvertrages.
Da die Nord-Süd-Bahn nicht vor 2014 die Rheinuferstraße queren wird, soll die gewonnene Zeit genutzt werden, um Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs an dieser neuralgischen Stelle kurzfristig umzusetzen und auf ihre
Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dazu gehören u.a.:
• Angebotsorientierte Erhöhung der Kapazitäten der P&R-Parkplätze in Godorf
und Marienburg
•
Führung der Buslinie 106 zum Hauptbahnhof/Breslauer Platz
•
Instrumente zur Unterbindung des LKW-Durchgangsverkehrs
Sollte sich aufgrund erhöhter Fahrgastzahlen bei der Nord-Süd Stadtbahn die
Notwendigkeit einer Taktverdichtung ergeben, ist auf Basis der dann vorliegenden
Erkenntnisse – z.B. Verringerung des motorisierten Individualverkehrs durch die
oben genannten Maßnahmen – eine neue verkehrliche Bewertung durchzuführen.
Wenn sich dabei nicht hinnehmbare verkehrliche Problemlagen ergeben, wird die
Verwaltung beauftragt, ein Mediationsverfahren zu planen und durchzuführen. Eine
daraus resultierende Beschlussvorlage soll alle möglichen Varianten inklusive
verbindlicher Zusagen über eine eventuelle Förderung enthalten und in den Kontext
einer stadträumlich optimalen Planung gestellt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, maximale Fördermittel zu beantragen. Optional ist eine Ampelsimulation
zu Spitzenzeiten mit verschiedenen Bahntakten der Beschlussvorlage vorzuschalten.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche technischen, rechtlichen, finanziellen
und verkehrlichen Auswirkungen eine Verlängerung der Linie 15 von der Endhaltestelle Ubierring bis Sürth/Godorf hat.
Die Verwaltung wird beauftragt
folgende Maßnahmen zur Stärkung der Nord-Süd-Verbindung umzusetzen:
• engere Taktung der Linie 106 in den Spitzenzeiten
• Unterbindung des LKW-Durchgangsverkehrs
• Stärkung des Car-Sharing-Angebots in den südlichen Stadtteilen durch attraktive
Flächenangebote
70
folgende Maßnahmen zu planen:
Wasserbuslinie auf dem Rhein zur Verknüpfung der Stadtteile Porz, Rodenkirchen,
Innenstadt, Deutz und Mülheim
folgende Maßnahmen zu prüfen:
Busführung über die Vorgebirgsstraße, Nord-Süd-Fahrt und Bäche bis zum Heumarkt
Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist dem Rat 2 Jahre nach ihrer jeweiligen Umsetzung darzustellen.
Rechtzeitig vor Inbetriebnahme der 2. Baustufe sind die Kapazitäten der P&RParkplätze in Godorf und Marienburg angebotsorientiert zu erhöhen.
Der Ausbau der 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn incl. P&R- Anlage am Verteilerkreis
ist zügig umzusetzen.
Mit der Aufnahme des 5 Minutentaktes der Linie 16 ist die Ampelsteuerung auf der
gesamten Rheinuferstraße anzupassen.
Sachstand zum 31.10.2011:
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilung (1495/2011) aus der Sitzung am
10.05.2011, TOP 7.14.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Es ergibt sich kein neuer Sachstand.
71
13. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 07.12.2010
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Umgestaltung Cäcilienstraße/Rasengleis, Umgestaltung Jabachstraße
und Umgestaltung Leonhard-Tietz-Straße, Umgestaltung Haubrichhof
0355/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für das Rasengleis
Cäcilienstraße gemäß den beigefügte Anlage 3 weiterzuverfolgen mit der Maßgabe,
die jetzige Querung Fleischmengergasse mit in die Planung einzubeziehen. Weiterhin wird die Kölner Verkehr-Betriebe AG um die Durchführung des notwendigen
Planfeststellungsverfahrens für das Rasengleis von Neumarkt bis Heumarkt gebeten.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die
Umgestaltung der Jabachstraße/Cäcilienkloster (Anlage 6), Umgestaltung der Leonhard-Tietz-Straße (Anlage 5) und die Umgestaltung des Haubrichhofes (Anlage 4) zu
erstellen.
Die Radwege werden als abmarkierter Bereich auf der Fahrbahn geführt – analog
zur beschlossenen Radwegführung östlich der Nord-Süd-Fahrt. Für den Radweg
Richtung Osten ist die Überquerung des freien Rechtsabbiegers auf die Nord-SüdFahrt neu und für Radfahrer sicherer zu gestalten.
Die Anlage 1 der Verwaltungsvorlage „Umgestaltung Cäcilienstraße/Rasengleis,
Umgestaltung Jabachstraße und Umgestaltung Leonard-Tietz-Straße, Umgestaltung
Haubrichhof“
(S.-Nr. 0355/2010) wird auf Seite 2 (zu Punkt 1) wie folgt ergänzt:
Shared Space Zone Antonsgasse/Cäcilienkloster
Die Straßen Antonsgasse und Cäcilienkloster werden zu Shared Space Zonen ausgebaut.
Die Shared Space Zone Antonsgasse reicht von der Ecke Kronengasse bis zur Cäcilienstraße. Durch einen Übergang über die Querung Cäcilienstraße (Straße und
Straßengleis) kann die Shared Space Zone in der Straße Cäcilienkloster erreicht
werden. Diese erschließt das Schnütgen-Museum und verläuft südlich bis zum Beginn der Jabachstraße, nördlich von St. Peter.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die KVB bereitet die Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen des Rasengleises
vor. Die Ausführungsplanung für die Leonhard-Tietz-Straße wird derzeit erstellt. Für
die Planung Jabachstraße und Haubrichhofs ergibt sich kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Die Priorisierung der Maßnahmen wird auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.11.2013 abgearbeitet.
72
14. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 18.01.2011
4
4.3
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
hier: Straßenbrücke Waltherstraße / Paffrather Straße
5348/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Straßenbrücke Waltherstraße
/ Paffrather Straße bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 318.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Mittel stehen im städtischen Doppelhaushaltsplan 2010/2011 im Teilergebnisplan
1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Mit den Arbeiten konnte im Frühjahr 2012 begonnen werden. Während der Ausführung wurde ein Mehrbedarf an Sanierung des Stahlbaus erkannt. Die Arbeiten sollen
jedoch termingerecht im Herbst 2012 abgeschlossen werden.
Neuer Sachstand:
Die Arbeiten sind abgeschlossen. Seit Sommer 2012 gibt es keine Verkehrsbehinderungen mehr.
73
16. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 22.03.2011
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Bedarfsfeststellung zur Sanierung von Straßenablaufleitungen in KölnDünnwald/Höhenhaus
0545/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung der Straßenablaufleitungen in Köln – Dünnwald/Höhenhaus fest und fordert die Verwaltung auf, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme ist in 2011/2012 angelaufen. Bisher wurden Aufträge in Höhe von
insgesamt 400.000 € vergeben. Kassenmittel sind in Höhe von 100.000 € abgeflossen.
Neuer Sachstand
Die Maßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet. Der Beschluss ist damit erledigt.
4.6
Querung der Aachener Straße in Höhe Aachener Weiher
4359/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung nach Sicherstellung der Finanzierung, die Lichtsignalanlage Aachener Straße in Höhe des Aachener Weihers zu erweitern - Variante B gemäß der Anlage 4 - , damit Fußgängern die Möglichkeit gegeben wird, auch den nördlichen Teil der Aachener Straße sicher queren zu können.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die dazu erforderlichen Signalplanungen wurden fertig gestellt.
Neuer Sachstand:
Die Fertigstellung der Maßnahme wird für Ende 2014 erwartet.
74
4.7
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Verlängerung der Buslinie 106 zum Breslauer Platz
0869/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Verlängerung der Buslinie 106 zum Breslauer Platz aus und beauftragt die Verwaltung, diese in Zusammenarbeit mit der KVB
unmittelbar nach den Sommerferien umzusetzen. 1 ½ bis 2 Jahre nach Umsetzung
soll auf der Basis neuer Fahrgastzahlen über eine mögliche Taktveränderung entschieden werden.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich durch die Verlängerung der Linie 106 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der
Inbetriebnahme der neuen Linie.
Sachstand zum 31.10.2011:
Die Buslinie 106 wird gemäß Beschluss am 07.09.2011 bis zum Breslauer Platz verlängert. Gemäß Beschluss wird die Verwaltung die Maßnahme mittels Fahrgastzählungen in 2013 überprüfen und dem Verkehrsausschuss einen Erfahrungsbericht
vorlegen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossen, die Linienführung der Buslinie 106 im Rahmen der Neukonzeption der Linien 106/132/133 zu
ändern (vgl. Session-Nr. 0989/2013). Der oben genannte Beschluss zu Session-Nr.
0869/2010 hat sich damit erübrigt. Der Beschluss ist erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.2
Baubeschluss für den Ausbau der Lützerathstraße von Rösrather Straße
bis Rather Mauspfad sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier Teilplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze
4814/2010
Beschluss (Rat am 07.04.2011):
Der Rat beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses
vom 01.03.2007 den Ausbau der Lützerathstraße und beauftragt die Verwaltung, die
entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 2.000.000 € im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6603-1201-8-5582, Lützerathstraße, Ausbau (Rösrather Straße –Am Burgacker), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im
Haushaltsjahr 2011.
75
Sachstand zum 31.10.2012:
Mit der Baumaßnahme wurde am 19.03.2012 begonnen. Der Ausbau des Kreisverkehrs Rösrather Straße/Lützerathstraße ist abgeschlossen. Der Ausbau der Lützerathstraße erfolgt nun im Anschluss.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme wurde im September 2013 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
5.8
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Mülheimer Brücke
Durchführung der statischen Prüfung für die Gesamtinstandsetzung aller
Teilbauwerke
0262/2011
Beschluss (Rat am 07.04.2011):
Der Rat erkennt den Bedarf zur Vergabe von Prüfingenieurleistungen für die
Instandsetzung der Mülheimer Brücke an und beauftragt die Verwaltung mit der
Vergabe an einen externen Prüfingenieur. Die Realisierung erfolgt nach Maßgabe
des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Mittel in Höhe von 146.000,00 € sind im Doppelhaushalt 2010/2011
(incl. Finanzplanung 2012ff.) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2011,
veranschlagt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Die Ausschreibung von Prüfingenieurleistungen ist in Vorbereitung.
76
5.12
Hochwasserschutzmaßnahmen für Stadtbahnanlagen
hier: Erweiterter Planungsbeschluss für Hochwasserschutzmaßnahmen
an den Stadtbahnanlagen im rechtsrheinischen Stadtgebiet
0856/2011
Beschluss (Rat am 07.04.2011):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von Maßnahmen zum Schutz der
rechtsrheinischen Stadtbahnanlagen vor Hochwasser. Für die beschriebenen Maßnahmen sollen die erforderlichen Planungsaufträge der Objektplanung und Tragwerksplanung zur Erstellung von ausschreibungsreifen Unterlagen erteilt, die erforderlichen Genehmigungen beantragt und die Finanzierung sichergestellt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von mehreren Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans in Höhe von 125.000,- € bei der Finanzstelle 6904-1302-02505, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -, Haushaltsjahr 2011.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Planungsphase. Der Baubeschluss soll
zum Ende des Jahres 2012 eingeholt werden. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2013.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme ist noch in Planung, da die Abstimmung des Ein- und Ausbaus der
Schotts im Hochwasserfall sehr komplex ist.
77
17. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 10.05.2011
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Verkehrsgutachten Ost-West-Achse in Köln mit Dreiwagenzügen der
Stadtbahn
5221/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für die
Ost-West-Achse im Abschnitt vom Aachener Weiher bis zur Brückenrampe der Deutzer Brücke mit dem Ziel anzufertigen, die Machbarkeit der Einführung der Dreiwagenzüge der Stadtbahn und der Umsetzungsmöglichkeiten der Vorschläge des städtischen Masterplanes Innenstadt aus verkehrlicher Sicht zu prüfen. Hierbei sind die in
der Anlage 1 dargestellten Anforderungen zu berücksichtigen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Beschluss ist in Bearbeitung.
Neuer Sachstand:
Das EU-Ausschreibungsverfahren konnte in 2014 erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Vergabe der Machbarkeitsstudie steht unmittelbar bevor, so dass voraussichtlich
im III. Quartal 2014 die Leistungserbringung beginnt.
Der Beschluss zur Vergabe der Machbarkeitsstudie kann damit als erledigt angesehen werden.
4.9
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens;
hier: Regionale 2010-Projekt "mobil-im-rheinland"
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes;
hier: Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-4365,
Regionale 2010-Projekt "mobil-im-rheinland"
1437/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Detektion von 26 P+R-Anlagen im
Rahmen des Regionale 2010-Projekt "mobil-im-rheinland" fest und beauftragt die
Verwaltung die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
78
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Auftrag für die Installation der Detektoren wurde im November 2011 erteilt. Derzeit finden Begehungen mit dem Auftragnehmer in den verschiedenen Örtlichkeiten
statt. Die Installation der ersten technischen Einrichtungen ist im Herbst 2012 vorgesehen.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme ist zu 2/3 abgeschlossen.
An einzelnen Stellen müssen vor der Installation der Sensoren im EinAusfahrtbereich kleinere Asphaltierungsarbeiten ausgeführt werden.
Der P+R-Platz in Porz-Wahn kann erst nach dem derzeit stattfindenden Umbau mit
den Detektoren und Übertragungseinheiten ausgerüstet werden.
Derzeit erfolgt an den bereits fertiggestellten P+R-Plätzen die Messwertaufnahme
und Kalibrierung.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.9
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Severinsbrücke, Strombrücke
Nachrechnung des Überbaus und Planung von Verstärkungsmaßnahmen zur Erzielung einer ausreichenden Beulsicherheit
1194/2011
Beschluss (Rat am 26.05.2011):
Der Rat erkennt den Bedarf zur Nachrechnung des Überbaus und zur Planung von
Verstärkungsmaßnahmen zur Erzielung einer ausreichenden Beulsicherheit an und
beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen an ein externes
Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen
Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 213.900,00 € sind im Doppelhaushalt
2010/2011 (incl. Finanzplanung 2012ff.) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
Haushaltsjahr 2011 veranschlagt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planung der Verstärkungsmaßnahme durch das beauftragte Ingenieurbüro ist
weiter fortgeschritten. Es liegen erste Berechnungsergebnisse und der Entwurf der
Ausschreibungsunterlagen vor.
79
Neuer Sachstand:
Die Planung ist abgeschlossen.
Zu den Ausführungsleistungen siehe: „Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen
in den Hauptträgerkästen und im Pylon der Severinsbrücke; 1493/2013“
80
18. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 28.06.2011
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen
hier: Kreuzung Roonstraße/Lindenstraße
0946/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Abbau der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Roonstraße/Lindenstraße und die Umgestaltung der Kreuzungen der Prioritätsstufe 4 zunächst als provisorischen Einfachkreisel gemäß Anlage 19.1 nach Sicherstellung der Finanzierung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planung für den Kreisverkehr erfolgt im zweiten Halbjahr 2012.
Neuer Sachstand:
Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung im Rahmen einer Vorlage in Kürze vorstellen.
4.4
Machbarkeitsuntersuchung für die Realisierung einer P+R-Anlage am
Verteilerkreis Köln
5332/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Machbarkeitsuntersuchung für die Realisierung
einer P+R-Anlage am Verteilerkreis Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
den Standort D als P+R-Anlage bei den weiteren Planungen zur 3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob
die Endhaltestelle Richtung Norden verschoben werden kann, um alle Optionen für
eine etwaige spätere Verlängerung der Bahnlinie nach Meschenich offen zu halten.
Im weiteren Verfahren soll eine Bürgerinformation durchgeführt werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Beschluss zum Standort D wird bei den weiteren Planungen der Nord-Süd
Stadtbahn berücksichtigt. Die Bürgerinformationsveranstaltung hat am 02.02.2012
stattgefunden.
Die Prüfergebnisse zur Verschiebung der Endhaltestelle werden voraussichtlich Ende 2012 oder Anfang 2013 den Gremien des Rates vorgelegt.
81
Neuer Sachstand:
In die weitere Planung der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn wurde die Verschiebung der Endhaltestelle nach Norden eingearbeitet. Die Planung mit der verschobenen Endhaltestelle wurde am 17.12.2013 vom Rat beschlossen.
Für die P+R-Anlage wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, um das Bauwerk
so verträglich wie möglich in die Umgebung einzufügen. Der Sieger des Wettbewerbs wurde zwischenzeitlich mit der Planung beauftragt.
4.9
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln; hier: Buslinie auf der Inneren
Kanalstraße/Universitätsstraße - Bewertung und Verlängerung
1382/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss spricht sich auf Basis der vorgelegten Untersuchung für die
Beibehaltung der mit Fahrplanwechsel Dezember 2009 veränderten Linienführung
der Buslinie 142 aus.
Er beschließt zudem die Erweiterung der Linie 142 in Richtung Süden gemäß Variante C.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Linienerweiterung in Zusammenarbeit mit
den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) zum Fahrplanwechsel Dezember 2011 umzusetzen. Parallel hierzu wird die Linie 138 auf den Abschnitt Südfriedhof – Güterverkehrszentrum reduziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen neuen Haltestellen rechtzeitig - zunächst provisorisch - einzurichten. Für die diesbezüglichen Kosten in Höhe von rund
60.000 Euro stehen Mittel aus der ÖPNV-Pauschale nach §11 (2) ÖPNVG NRW zur
Verfügung. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen des Linienabschnitts der Buslinie 142 südlich der Aachener Straße soll zeitnah geplant und umgesetzt werden.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich durch die Verlängerung der Linie 142 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der
Inbetriebnahme der neuen Linie.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung der Linie 142 im Norden erneut zu
prüfen. Dabei soll insbesondere die Erschließung neuer Ziele (z.B. Finanzamt KölnNord, Neusser Straße im Agnesviertel, Lentpark…) und die Verknüpfung mit bestehenden Stadtbahnlinien (z.B. am Ebertplatz) untersucht werden. Dem Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen Innenstadt und Nippes sind entsprechende
Vorschläge mit der dazugehörigen Kosten-Nutzen-Rechnung vorzulegen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Linienverlängerung der Buslinie 142 in Richtung Süden wurde zum Fahrplanwechsel 2011 umgesetzt.
Der barrierefreie Ausbau der zunächst provisorisch eingerichteten Haltestellen wird
zurzeit vom Fachamt geplant. Es ist vorgesehen, ab Anfang/Mitte 2013 die Haltestellen abschnittsweise sukzessive endgültig auszubauen.
82
Die Verlängerung der Linie 142 in Richtung Norden wird zurzeit im Rahmen der zusätzlichen ÖPNV-Anbindung des Eis- und Schwimmstadions Lentpark geprüft. Dazu
wird die Verwaltung dem Verkehrsausschuss in einer der nächsten Sitzungen eine
entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen.
Neuer Sachstand:
Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 07.04.2014 beschlossen, zum Fahrplanwechsel 2014 die Buslinie 127 zwischen 9 und 19 Uhr bis zum Lentpark zu verlängern und in den Tagesrandzeiten die Anbindung des Lentparks über die ASTLinie 184 sicherzustellen. Im Süden wird die Linie 142 bis zum Ubierring verlängert.
Der barrierefreie Ausbau der zunächst provisorisch eingerichteten Haltestellen verzögert sich aufgrund personeller Engpässe. Die Planung wird vom Fachamt im 2.
Halbjahr 2015 weiter bearbeitet.
4.21
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen
hier: Streckenzug Wilhelm-Sollmann-Straße und Johannes-Rings-Straße
2365/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen
im Zuge des Streckenzuges Wilhelm-Sollmann-Straße und Johannes-Rings-Straße
fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Straßenplanung mit den Radschutzstreifen wird überarbeitet. Die dazu erforderlichen Signalplanungen erfolgen im Anschluss daran.
Neuer Sachstand:
Diese Maßnahme soll in 2015 fertiggestellt werden.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Freigabe von Planungsmitteln für einen Wettbewerb
zur barrierefreien Anbindung der Südbrücke
Teilfinanzplan 1202 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
3379/2010
Beschluss (Rat am 14.07.2011):
Der vorgesehene Planungswettbewerb für eine barrierefreie Anbindung der Südbrü-
83
cke wird ausgesetzt.
Stattdessen ist mit geeigneten Instituten der Universität oder den Fachhochschulen
zunächst ein studentischer Ideenwettbewerb (Semesterarbeit oder Workshop)
durchzuführen.
Sachstand zum 31.10.2011:
In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt wird ein studentischer Ideenwettbewerb durchgeführt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung hat die Durchführung eines studentischen Ideenwettbewerbes geprüft. Es ergaben sich hierbei Bedenken der Architektenkammer, da hier Architektenleistungen ohne entsprechendes Honorar erbracht werden sollen. Aufgrund der
Haushaltslage der Stadt Köln wird das Projekt "Barrierefreie Anbindung der Südbrücke" nicht vorrangig bearbeitet.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
5.4
Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Waldecker Straße in KölnBuchforst
1364/2011
Beschluss (Rat am 14.07.2011):
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Waldecker Straße auf Basis der vorgelegten
Ausführungsplanung (Anlage 1) nach Sicherstellung der Finanzierung umzugestalten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die Anregung der BV Mülheim
„Dabei ist die Querungshilfe am Stadtteilzentrum (Nähe Eulerstr.) als Zebrastreifen
zu gestalten.“
zu prüfen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Derzeit läuft das Vergabeverfahren, mit dem Baubeginn ist noch in der 2. Jahreshälfte 2012 zu rechnen.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme wurde im September 2013 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
84
5.6
Erweiterter Baubeschluss für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2011 bei Finanzstelle
6903-1202-5-6004, Hst. EscherStr.-Slabystr/Nord-B.anhebung und Mitteilung über eine Erhöhung der Investitions-auszahlungen gem. § 24 Abs. 2
GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2010/2011 der Stadt
Köln bei gleicher Finanzstelle sowie Teilsanierung des Brückenbauwerkes
1167/2011
Beschluss (Rat am 14.07.2011):
Der Rat beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts
und vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers zur zuwendungsunschädlichen Fortsetzung der Maßnahme - mit dem Umbau der Stadtbahnhaltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel (Hochbahn) mit städtischen Gesamtkosten von 2.415.200,00
Euro.
Der Rat stimmt der Erhöhung der investiven Auszahlungsermächtigungen für die 5teilige Gesamtmaßnahme bei der Finanzstelle 6903-1202-5-6004, Hst. EscherStr.Slabystr/Nord-B.anhebung in Höhe von 829.821,73 Euro zu. Die Gesamtauszahlungen betragen nun 3.473.200,76 Euro statt 2.643.379,03 Euro.
Die Bereitstellung der Mehrauszahlungen in Höhe von 990.252,90 Euro zur Finanzierung der im ersten Absatz aufgeführten Teilmaßnahme erfolgt im Wege der echten
Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6903-1202-1-9090,
Beschleun.maßn. L12 nördl./Ast/Ringesüdl. in Höhe von 990.252,90 Euro - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes i.H.v. 2.223.752,90 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-56004, Hst. EscherStr.-Slabystr/Nord-B.anhebung - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für
Baumaßnahmen im Hj. 2011.
Außerdem ist der Rat mit der Teilsanierung des Brückenbauwerkes der Hochbahn an
der Haltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel mit Gesamtkosten in Höhe von
158.000,00 Euro einverstanden.
Die Mittel für die zuvor genannte Teilsanierung stehen im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen im Hj. 2011 zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Maßnahme Amsterdamer Str. / Gürtel befindet sich zurzeit in der Ausführung und
soll voraussichtlich Ende 2012 bautechnisch abgeschlossen werden.
Neuer Sachstand:
Die Haltestelle wurde Ende November 2012 in Betrieb genommen. Der Beschluss ist
somit erledigt.
85
5.9
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Maßnahmen zur
Straßenerhaltung
1429/2011
Beschluss (Rat am 14.07.2011):
Der Rat stellt den Bedarf für die Unterhaltung, Instandsetzung und Erhaltung von
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fest und beauftragt die Verwaltung das
entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Submission ist erfolgt. Der Vergabevorschlag liegt nun beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung.
Neuer Sachstand:
Der Zeitvertrag ist bereits zum 30.09.2013 abgelaufen. Maßnahmen werden nun über Auf- und Abgebotsverfahren beauftragt. Der Beschluss wird als erledigt angesehen.
5.11
Stadtbahnhaltestelle Chorweiler
hier: Erweiterter Planungsbeschluss für die brandschutztechnische
Nachrüstung
1927/2011
Beschluss (Rat am 14.07.2011):
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung der brandschutztechnischen Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung bis zur Ausschreibungsreife vorzubereiten, die erforderlichen
Genehmigungen zu beantragen und die Finanzierung sicherzustellen.
Der Bedarf für die brandschutztechnische Nachrüstung wird anerkannt.
Die benötigten Mittel in Höhe von 443.250 Euro stehen im städtischen Haushaltsplan
2010/2011 im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2011,
zur Verfügung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Es wird auf die Mitteilung (Nr. 2182/2012) an den Verkehrsausschuss am 14.06.2012
über die beabsichtigte Beauftragung der KVB AG mit der Maßnahmenplanung verwiesen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes soll die Vergabe an die KVB AG dem Rat der Stadt Köln im Herbst 2012 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird kurzfristig ein Planungsauftrag an einen Fachplaner vergeben. Die Planungen sollen bis Mitte 2015 fertiggestellt werden.
Somit wird ein Baubeginn im Jahre 2015 unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für
86
die Fertigstellung und Abstimmung der Planungen, die Ausschreibung und Vergabe
der Gewerke und die vorangehende Bereitstellung der Baumittel angestrebt.
87
18. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 27.09.2011
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 an der Severinsbrücke in Köln (Stadtbezirk Innenstadt)
3277/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Prüfung 2012 ff der Bauwerke
der Severinsbrücke nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung dieser Maßnahme.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Prüfung betragen 202.798,04 € brutto. Die
Mittel sind im städtischen Haushaltsentwurf 2012 inklusive der Finanzplanung bis
2015 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen - berücksichtigt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung beabsichtigt die Bauwerksprüfung an der Severinsbrücke in 2014 in
Eigenleistung durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ausreichende Personal und Sachausstattung.
Neuer Sachstand:
Die Hauptprüfung der Severinsbrücke samt Vorlandbrücken wurde in 2013 in Eigenregie durch Mitarbeiter vom Amt für Brücken und Stadtbahnbau durchgeführt. Eine
externe Vergabe der Leistung ist nicht mehr vorgesehen; der Beschluss ist somit erledigt.
4.3
Gemeinsamer Geh- und Radweg auf dem Parkgürtel im Abschnitt zwischen Nußbaumerstraße und BAB 57
1405/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Südostseite des Parkgürtels im Abschnitt zwischen Nußbaumerstraße und Anschlussstelle BAB 57 gemäß
der aktualisierten Alternativplanung (Anlage 6) im Zuge der vorgesehenen Fahrbahnsanierung einen Zweirichtungsradweg mit baulichem Sicherheitsstreifen auszubauen und die Finanzierung für die Maßnahme aus Eigenmitteln der Stadt Köln sicherzustellen.
88
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Baumaßnahme wird derzeit vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und damit erledigt.
4.7
Sperrung der Auffahrt vom Perlengraben zur Tel-Aviv-Straße
3096/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Auffahrt vom Perlengraben
zur Tel-Aviv-Straße dauerhaft zu sperren.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung
Innenstadt uneingeschränkt zustimmt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Sperrung der Auffahrt ist bereits umgesetzt. Der Rückbau der Verkehrsfläche ist
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Tel-Aviv-Straße 1.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme wurde umgesetzt und der Beschluss somit erledigt.
4.9
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Baugrunduntersuchungen
1586/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für Baugrunduntersuchungen als Grundlage für die Durchführung von Baumaßnahmen fest und beauftragt die Verwaltung das
entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ausschreibung wurde zurückgezogen, da sich aufgrund fachtechnischer Änderungen der Leistungsumfang erhöht hat. Der angepasste Bedarf wurde dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 04.09.2012 unter der Session-Vorlage 1626/2012
erneut zum Beschluss vorgelegt.
89
Neuer Sachstand:
Der Zeitvertrag wurde aufgrund von gravierenden Leistungsänderungen unter Session-Vorgang 1626/2012 neu beschlossen. Der derzeitige Vertrag ist noch gültig bis
30.04.2015.
4.10
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an signalgeregelten
Stadtbahnquerungen
1683/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für einen zweijährigen Erprobungszeitraum an zwei geeigneten Stadtbahnquerungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger Bodenwarnelemente zu installieren und die Wirkung
wissenschaftlich zu untersuchen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Erprobung erfolgt in Zusammenarbeit mit der KVB AG. Von dort wurde die wissenschaftliche Begleituntersuchung beauftragt. Derzeit wird die Bestandsanalyse
und Passantenbefragung an drei ausgewählten Überwegen durchgeführt. Ab Frühjahr 2013 wird aufbauend auf den Ergebnissen der Vorher-Untersuchung die technische Aufrüstung der Überwege durch das Amt für Straßen und Verkehrstechnik erfolgen.
Neuer Sachstand:
Die erste Anlage - Stadtwaldgürtel/Rautenstrauchstraße - wird in den Sommerferien
2014 umgesetzt. Nach einer Beobachtungsphase werden die beiden anderen Anlagen ebenfalls nachgerüstet. Die Auswertung über die Akzeptanz erfolgt im Anschluss.
4.16
Baubeschluss und Vorbereitung der Vergabe für die Erneuerung von
Schutzplanken auf der Industriestraße zwischen Geestemünder Straße
und Emdener Straße
2195/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Schutzplanken im
Bereich Industriestraße zwischen Geestemünder Straße und Emdener Straße fest
und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf
eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ausschreibung wurde auf der Grundlage einer Vergabebeschwerde aufgehoben.
Das Leistungsverzeichnis wird derzeit überarbeitet. Das Vergabeverfahren soll im
letzten Quartal 2012 eingeleitet werden.
90
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme musste bis auf weiteres verschoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des langen Zeitraumes vor Ausführung ein neuer Beschluss
erwirkt wird.
4.24
1. Baubeschluss; hier Generalsanierung Radwege Boltensternstraße
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier: Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle: 6601-12010-1008 Generalsanierung Radwege (Boltensternstraße)
3167/2011
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der
Radwege Boltensternstraße im Bereich von Amsterdamer Straße bis Barbarastraße. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 874.650 € für die Generalsanierung der Radwege
Boltensternstraße im Bereich von Amsterdamer Straße bis Barbarastraße bei der
Finanzstelle 6601-1201-0-1008 – Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2011.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Baumaßnahme wurde im Juni 2012 begonnen und wird voraussichtlich in 2013
abgeschlossen sein.
Neuer Sachstand
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Der Beschluss ist somit erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.8
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege Plätze; hier: Außerplanmäßige Auszahlung für die Generalinstandsetzung und Umgestaltung Leostraße von
Venloer Straße bis Subbelrather Straße
2992/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt zur Sicherstellung der Generalinstandsetzung und Umgestaltung
der Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße eine außerplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 402.746,61 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei neuer Finanzstelle 6601-1201-4-1033, Leostraße von Venloer Straße bis Subbelrather Straße, Haushaltsjahr 2011. Die Deckung erfolgt durch entsprechende We-
91
nigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr
2011.
Sachstand zum 31.10.2012:
Dieser Beschluss kann mit dem Beschluss vom 19.08.2008, TOP 4.9 zusammengefasst werden. Es handelt sich bei beiden um die Maßnahme Leostraße.
Die Baumaßnahme befindet sich in der Vergabephase. Es ist vorgesehen, nach Sicherstellung der Finanzierung mit den Bauarbeiten im 4. Quartal 2012 zu beginnen.
Neuer Sachstand:
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Der Beschluss ist somit erledigt.
92
19. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 15.11.2011
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren,
Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.1
Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 08.12.2009
hier: Regionale 2010 - ÖPNV-Anbindung von Gut Leidenhausen
3849/2011
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 14.11.2011
AN/2036/2011
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der heutigen Diskussionsbeiträge beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung in Abstimmung mit der KVB, die ÖPNV-Erschließung
von Gut Leidenhausen erneut zu prüfen und dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Insbesondere ist im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Köln zu prüfen, ob alternative Bedienungsformen (Angebote auf Abruf: z.B. Rufbusse, Anruftaxi)
zunächst zu bestimmten Jahreszeiten (z.B. von Anfang der Osterferien bis Ende der
Herbstferien) eingerichtet werden können. Hierbei ist auch eine Anbindung an den
Flughafen zu prüfen; des Weiteren Regelangebote wie z. B. stündliche Fahrten in
den Sommermonaten. Bei positivem Prüfergebnis ist möglichst eine Ausweitung des
bestehenden ÖPNV-Angebotes zum April 2013 vorzusehen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Eine Beschlussvorlage wird im 2. Halbjahr 2012 vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Die Verwaltung hat dem Verkehrsausschuss am 05.03.2014 eine Beschlussvorlage
zur Entscheidung vorgelegt (Session-Nr. 0506/2013). Auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses am 15.04.2013 ist das Gut Leidenhausen seit Mai
2013 durch die AST-Linie 188 angebunden.
Das Ergebnis der Überprüfung einer alternativen Busanbindung durch die Linie 161
hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss am 06.05.2014 mitgeteilt (Session-Nr.
0488/2014). Die Verwaltung wird die Verlängerung der Buslinie 161 erneut prüfen,
wenn die Einrichtung einer Haltestelle inkl. Querungshilfe auf dem Grengeler Mauspfad durch den Landesbetrieb Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger
absehbar ist. Über eine Finanzierung der Maßnahme durch die Stadt Köln wird die
Verwaltung mit dem Landesbetrieb verhandeln (vgl. Session-Nr. 1454/2014).
93
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Erneuerungsprogramm ab 2012
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom
27.11.2007, TOP 4.9
3265/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Realisierung des Erneuerungsprogramms im Zuge der
folgenden Streckenzüge:
•
Magnusstraße zwischen Hohenzollernring und Tunisstraße
•
Viktoriastraße und Turiner Straße zwischen Hansaring und Ebertplatz
und beauftragt die Verwaltung, im Vorfeld zu prüfen, ob zu erneuernde Signalanlagen durch Kreisverkehre ersetzt werden können.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Magnusstraße wird wegen straßengestalterischen Umbauten zurückgestellt. Die
Straßenzüge Viktoriastraße und Turiner Straße werden im Rahmen der Erneuerung
der Lichtsignalanlagen auf Radwegführungen untersucht. Im Anschluss daran werden die dazu erforderlichen Signalplanungen fertig gestellt.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
4.4
Bedarfsfeststellung für Ingenieurleistungen des Programms "Ersatz
von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen"
1130/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung des Programms "Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den
Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen" fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Vergabe.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Ingenieurvertrag ist abgeschlossen. Die Planungen werden derzeit erstellt.
94
Neuer Sachstand:
Die Planung wird sukzessive umgesetzt. Der Beschluss wird somit als erledigt angesehen.
4.6
Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für den Bereich der Magnusstraße-Burgmauer/Zeughausstraße-Komödienstraße
3857/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Straßenzuges Magnusstraße-Burgmauer/
Zeughausstraße-Komödienstraße. Dabei soll eine Bündelung des Kfz-Verkehrs auf
der Straße "Burgmauer" und eine Sperrung der Zeughausstraße-Komödienstraße im
Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.07.2011 mit untersucht werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Nach der Sommerpause wird die Verwaltung mit der Untersuchung beginnen. Zunächst sollen aktuelle Verkehrsdaten durch Zählungen ermittelt werden.
Neuer Sachstand:
Zur Beurteilung der Verkehrssituation sind zahlreiche Verkehrserhebungen zwischen
dem Friesenplatz und der Nord-Süd-Fahrt durchgeführt worden. Diese werden zurzeit ausgewertet.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.2
Ausbau der Geestemünder Straße von Neusser Landstraße bis Merkenicher Straße
2979/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat stimmt den vorgelegten Ausbauplänen zum Ausbau der Geestemünder
Straße von Neusser Landstraße bis Merkenicher Straße zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzuleiten und die
Finanzierung sicherzustellen.
Darüber hinaus bittet der Rat, die vorgesehene Fahrradverkehrsführung im geplanten Kreisverkehr Geestemünder Straße/Neusser Landstraße zu optimieren.
95
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ausführungsplanung wurde gemäß dem Beschluss optimiert. Derzeit wird der
landschaftspflegerische Begleitplan erarbeitet. Ferner führt die Verwaltung mit der
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zur Zeit weitergehende Abstimmungen zu
einer Kostenbeteiligung für den Straßenausbau durch. Auf Wunsch der Bezirksregierung Köln wird der bisher vorgelegte Einplanungsantrag zudem zur Zeit aktualisiert.
Da der im Ausbaubereich liegende Medienkanal einsturzgefährdet ist, musste aus
verkehrssicherheitstechnischen Gründen eine Richtungsfahrbahn der Geestemünder
Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Dies führt zu erheblichen verkehrlichen Problemen. Um schnellstmöglich eine Kanalsanierung durchführen zu
können, wurde bei der Bezirksregierung am 10.07.2012 ein Antrag auf Anerkennung
als Vorsorgemaßnahme gestellt. Diese Anerkennung ist erforderlich, damit keine eventuellen Zuschüsse verloren gehen. Die Bezirksregierung hat über den Antrag
noch nicht entschieden. Zur Zeit werden einige Rückfragen beantwortet.
Darüber hinaus werden zur Zeit vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung des Leistungsverzeichnisses durchgeführt. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides wird
mit den signaltechnischen Planungsarbeiten an der Geestemünder Straße begonnen.
Neuer Sachstand:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan wurde erarbeitet und wird zurzeit verwaltungsintern inhaltlich geprüft und abgestimmt. Die Abstimmungen zwischen der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Verwaltung hinsichtlich einer anteiligen
Kostenbeteiligung für den Straßenausbau dauern noch an. Zurzeit wird der Bebauungsplan 6553/02 inhaltlich geändert, um die Lage der Straßenbegrenzungslinien
anzupassen. Für das in Betrieb befindliche Teilstück des Medienkanals wurde durch
den Betreiber (Akzo) ein Gutachten über die Standsicherheit des Akzo-Kanals erstellt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Kanal standsicher ist.
Auf Grund dieser gutachterlichen Aussage wurde die bis dahin eingerichtete einspurige Verkehrsführung wieder aufgehoben und Ende 2013 eine provisorische zweispurige Verkehrsführung unter Einbeziehung der heutigen, nicht befestigten nördlichen
Randspur der Stadtbahnhaltestelle Neusser Str./Gürtel in Höhe der Franz-GreißStraße bis zur Johann-Maria-Farina-Straße eingerichtet. Damit ist die Verwaltung
den Wünschen der ortsansässigen Gewerbetreibenden nachgekommen, die bisherige zweispurige Verkehrsführung möglichst kurzfristig wieder einzurichten.
96
5.3
Umrüstung der Stadtbahnlinie 5 in Köln-Ossendorf
hier: Baubeschluss für den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Liebigstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-4-6007
3020/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Umbau der Haltestelle Liebigstraße hat im Mai 2012 begonnen.
Neuer Sachstand:
Die Haltestelle wurde Ende Oktober 2012 in Betrieb genommen; der Beschluss ist
somit erledigt.
97
5.4
Umrüstung der Stadtbahnlinie 5 in Köln-Ossendorf hier: Baubeschluss
für den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Gutenbergstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-4-6007
3055/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts
und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung
von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle
Gutenbergstraße in Form von Seitenbahnsteigen mit der für einen niveaugleichen
Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 1.093.908,66 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B.
vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.
Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.093.908,66 EUR bei der Finanzstelle 69031202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Die Ostseiten der Bahnsteige sollen eine Zugangsmöglichkeit für die aus den östlich
gelegenen Wohnquartieren kommenden Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung verweist zunächst auf ihren in der Sitzung am 04.09.2012 gegebenen Sachstandsbericht.
Neuer Sachstand:
Der Süd-Bahnsteig ist fertig gestellt und seit Juni 2014 in Betrieb. Der Umbau des
Nord-Bahnsteigs läuft. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende September 2014 abgeschlossen sein.
98
20. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 06.12.2011
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Einzelanlagen
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom
11.05.2010, TOP 5.1
1732/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die sukzessive, systematische Erneuerung der in der Vorlage aufgeführten Lichtsignalanlagen - Einzelanlagen - im Kölner
Stadtgebiet, ausgenommen die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Venloer Straße/
Hans-Böckler-Platz/ Ludolf-Camphausen-Straße fest und beauftragt die Verwaltung,
das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. An der Kreuzung Venloer Straße/ Hans-Böckler-Platz/ Ludolf-Camphausen-Straße wird die Verwaltung beauftragt,
einen Kreisverkehr einzurichten.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zudem
1. prioritär am Parkgürtel/Longericher Straße/Geldernstraße einen Kreisverkehr einzurichten oder hilfsweise – sollte dies nicht möglich sein – eine Linksabbiegespur
aus der Longericher Straße in den Parkgürtel
2. Kreisverkehre Neusser Straße/Friedrich-Karl-Straße und Friedrich-KarlStraße/Duisburger Straße/Eichhornstraße schnellstmöglich zu realisieren.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Planung zur Kreuzung Venloer Straße/Hans-Böckler-Platz/Ludolf-CamphausenStraße wird im Rahmen des Programms Alternative Knotenpunktsbetriebsformen
erstellt.
Zu Punkt 1: Auf Grund der Lage der örtlichen Bebauung ist es geometrisch nicht
möglich, den Knotenpunkt als Kreisverkehr auszubauen. Alternativ hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Konzeptskizze für eine zusätzliche Linksabbiegerspur erstellt. Auf der Grundlage dieser Konzeptskizze wird die Verwaltung noch im Jahr
2012 die Vorentwurfsplanung erarbeiten. Nach erfolgter verwaltungsinterner Abstimmung erhalten der Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Nippes diese
Planung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.
Zu Punkt 2: Die Verwaltung hat die Maßnahmen in das Arbeitsprogramm aufgenommen.
Die Kreisverkehrsanlage kann auf Grund der hohen Verkehrsbelastung erst nach
dem Gürtelausbau realisiert werden.
99
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
4.7
Verkehrsversuch zur Änderung der Lkw-Führung im Bereich Hartwichstraße/Escher Straße
1961/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Hartwichstraße folgende Maßnahmen vorzunehmen:
1. Durchführung eines sechsmonatigen Verkehrsversuches, der folgende verkehrliche Änderungen beinhaltet:
− Freigabe der Escher Straße im Abschnitt zwischen Hartwichstraße und Innere
Kanalstraße nur in Fahrtrichtung Innere Kanalstraße für den Lkw-Verkehr in
der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
− Sperrung der Hartwichstraße für den Lkw-Verkehr (Anlieger frei zwischen
06:00 und 22:00 Uhr und KVB frei) durch eine entsprechende Beschilderung.
2. Information der Anwohner und Gewerbetreibenden durch Faltblätter über die Änderung der Verkehrsführung.
3. Durchführung von Verkehrsuntersuchungen.
4. Erstellung eines abschließenden Berichtes und dessen Vorlage beim Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen.
Sachstand:
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Verkehrsversuch läuft seit dem 07.05.2012. Die Anwohner und Gewerbetreibende wurden vor Beginn des Verkehrsversuchs durch Faltblätter informiert. Erste begleitende Verkehrsuntersuchungen wurden durchgeführt.
Neuer Sachstand:
Die Verwaltung hat in einer Mitteilung (TOP 7.2), die dem Verkehrsausschuss in der
Sitzung am 04.06.2013 vorgelegt wurde, unter anderem über den aktuellen Sachstand, was den Verkehrsversuch Hartwichstraße/Escher Straße betrifft, informiert.
Mitgeteilt wurde, dass weitere vertiefende Verkehrsuntersuchungen erforderlich sind,
in denen detailliert auf den Lkw-Verkehr eingegangen werden soll. Die jetzigen Verkehrsregelungen werden bis auf weiteres beibehalten. Nach der Auswertung wird ein
Bericht erstellt und den politischen Gremien vorgelegt. Die Ergebnisse sollen dann in
den Entscheidungsprozess für das Verkehrskonzept Bilderstöckchen einfließen. Die
100
erwähnten Verkehrsuntersuchungen wurden durchgeführt. Der Abschlussbericht
steht jedoch noch aus.
4.10
Baubeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Generalsanierung der Peter-Grieß-Straße in Köln-Stammheim
4367/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt aufgrund der Kostenerhöhung von 160.000,00 €
auf 263.000,00 € erneut die Generalsanierung der Peter-Grieß-Straße und beauftragt
die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Das Vergabeverfahren läuft bereits, so dass mit einem Baubeginn noch Ende
2012/Anfang 2013 zu rechnen ist.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme wurde im Februar 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
101
22. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 31.01.2012
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Umstufung der Kreisstraße 31 - Engeldorfer Straße in Köln-Meschenich
- im Abschnitt von der Straße Im Rheintal bis einschließlich Parzelle 421
3100/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreisstraße 31 - Engeldorfer
Straße - im Abschnitt von Im Rheintal bis einschließlich der Parzelle 421 umzustufen
von „freie Strecke“ in „Ortsdurchfahrt“.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Bezirksregierung wurde schriftlich informiert und um Genehmigung gebeten. Sobald eine positive Rückmeldung über die neue Festsetzung der Grenzen der Ortsdurchfahrt vorliegt, wird die Veröffentlichung im Amtsblatt in die Wege geleiten.
Neuer Sachstand:
Die Umstufung ist erfolgt und wurde im Amtsblatt Nummer 14 vom 02. April 2014
veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt.
4.4
Umstufung der Kreisstraße 15 - Godorfer Straße in Köln Immendorf, im
Abschnitt von Stormstraße in östliche Richtung bis Godorfer Straße 29
(Schule) und von Haus-Nr. 45 bis 61
3109/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreisstraße 15 - Godorfer
Straße, im Abschnitt von Stormstraße bis Godorfer Straße 29 und von Haus-Nr. 45
bis 61, von „freie Strecke“ in „Ortsdurchfahrt“ umzustufen.
Sachstand:
Die Umstufung ist erfolgt und wurde im Amtsblatt Nummer 14 vom 02. April 2014
veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt.
102
4.6
Neuordnung des öffentlichen Parkraums im Bereich der Siegburger
Straße von der Raiffeisenstraße bis zur Salmstraße in Köln-Poll
1750/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung im Bereich der Siegburger Straße
von der Raiffeisenstraße bis zur Salmstraße in Köln-Poll gemäß den beigefügten
Planunterlagen Lage- und Markierungsplan 1-4 und dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 23.09.2008 mit der Neuordnung des öffentlichen Parkraums und
die Maßnahme nach Sicherstellung der Finanzierung umzusetzen.
Darüber hinaus sollte die von der Verwaltung vorgeschlagene Testphase möglichst
kurzfristig – idealerweise im ersten Quartal 2012 – zu beginnen.
Vor Beginn der Testphase soll folgender Vorschlag geprüft und unter der Voraussetzung eines geringen finanziellen Mehraufwandes eingearbeitet werden:
Die Planung soll ergänzt werden um die Einrichtung einer Fahrradspur oder eines
Schutzstreifens auf der Fahrbahn. Die Parkflächen werden dafür um die Breite des
jetzigen Fahrradstreifens von der Fahrbahn weg verschoben, so dass die entsprechende Fläche auf der Fahrbahn frei wird. Um während der Testphase das Auffahren
auf den bestehenden Bordstein zu ermöglichen, kann diese Kante evtl. durch Aufbringen von Asphalt entschärft werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Aufgrund des Ergänzungsantrages wird derzeit die Planung zur Anordnung von
Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn erarbeitet und soll bis zum IV. Quartal
dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz erneut zur Prüfung und Beratung vorgestellt werden.
Neuer Sachstand:
Der Baubeschluss wird im Herbst 2014 eingeholt.
4.7
Baubeschluss zur Realisierung der Pilotanwendung einer umweltsensitiven Lichtsignalanlagesteuerung im Bereich Mülheim/Clevischer Ring
3799/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die im rechtskräftigen Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln (2007) vorgesehene Maßnahme zur
Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte in Form einer umweltabhängigen Signalplanauswahl für den Streckenzug „Clevischer Ring/Bundesautobahn-Ausfahrt Mülheimer
Zubringer bis Bergischer Ring/Grünstraße" in der Variante 2 durch punktuelle Optimierungen am Wiener Platz, Bergischer Ring/Danzierstraße und Clevischer
Ring/Berliner Straße unter Berücksichtigung der bestehenden Fahrbahnaufweitung
einschließlich der Dosierung des Verkehrs durch dynamische Pförtnerung zu realisieren. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch eine budgetneutrale Umschichtung
im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze im Rahmen der Veränderungsnach-
103
weisung zum Haushaltsplan 2012 sichergestellt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung überarbeitet zur Zeit das Leistungsverzeichnis für die zu ergänzende
Umweltsensorik und die Aufrüstung der Verkehrstechnik einschließlich der Entwicklung der zusätzlichen Signalprogramme. Die Aufrüstung der Verkehrstechnik ist eng
gekoppelt an die durch den Ausschuss beschlossene Neubeschaffung des zentralen
Verkehrsrechners. Eine Förderfähigkeit der lokalen Maßnahmen wird von der Bezirksregierung eher kritisch gesehen. Die Fachverwaltung strebt aus Wirtschaftlichkeitsgründen wegen der dort existierenden signaltechnischen Ausstattung eine Einzelvergabe an die Firma Siemens als Generalunternehmer an.
Neuer Sachstand:
Die notwendigen Arbeiten stehen kurz vor der Beauftragung.
4.9
Ausbau der Verlängerung der Industriestraße in Köln-Fühlingen von
Merianstraße bis Anschluss Blumenbergsweg/Neusser Landstraße
3972/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt den vorgelegten Ausbauplänen zum Ausbau der Verlängerung der Industriestraße von Merianstraße bis Anschluss Blumenbergsweg/Neusser Landstraße zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zur
Realisierung der Maßnahme einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen, vorbehaltlich weiterer Alternativvorschläge zur der Querung der Umgehungsstraße vor
allem im Bereich des Mohlenweg und Heinrichhofsweg. Zudem soll die geplante
Rampe so schmal wie möglich ausgestaltet werden.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die geplante Rampe wurde bei der Ausführungsplanung gemäß dem Beschluss des
Verkehrsausschusses optimiert. Derzeit erfolgt die Planung für die landschaftspflegerischen Arbeiten. Ebenso wird zur Zeit die erforderliche Kreuzungsvereinbarung für
den Knotenpunkt Neusser Landstraße (B 9)/Blumenbergsweg (L 43)/Mennweg zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln abgestimmt.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich in der Vergabephase. Mit einem Baubeginn ist Ende
2014 zu rechnen.
104
4.10
Entwicklungskonzept Porz-Mitte
hier: Gestaltungskonzept der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße
1721/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vom Rat
der Stadt Köln beschlossenen Entwicklungskonzeptes vom 13.03.2010, im Rahmen
detaillierter Entwurfsplanungen des als Anhang beigefügten Gestaltungskonzeptes
der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße, folgende Maßnahmen vorzunehmen:
1) Vorlage einer Verkehrsuntersuchung, welche die Auswirkungen auf die Verkehrsströme (Simulation) und den Wegfall von ca. 33 % der Parkplätze darstellt.
2) Die noch offenen Untersuchungen sind abzuschließen.
3) Frühzeitige Einbeziehung der Porzer Bürger in Form öffentlicher Bürgerinformationen.
4) Die Anregungen der Bürger sind in die Planungen einzubeziehen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen und der Bürgerinformationen sind dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz zur weiteren Beratung vorzulegen.
• Für die Führung des Radverkehrs in Nord-Süd- und Süd-Nord-Richtung wird
ergänzend zu den geplanten Schutzstreifen eine Route über das FriedrichEbert-Ufer (beginnend an der Kölner Straße bis zur Hauptstraße in Höhe der
Hausnr. 334) ausgewiesen und so weit notwendig ertüchtigt.
• Im Benehmen mit dem Fahrradbeauftragten ist zu prüfen, ob in der Unterführung eine Lösung für Radfahrer mit Radstreifen oder Schutzstreifen möglich
ist.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Finanzierung für die Umbaumaßnahme einzuplanen und sicherzustellen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Vorentwurf wird derzeit erarbeitet und soll dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Porz Ende 2012 bzw. Anfang 2013 zur Prüfung und Beratung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Die Planung befindet sich weiterhin in Bearbeitung.
4.16
Bedarfsfeststellung für die Vergabe von Planungsleistungen für das
Rasengleis Cäcilienstraße
4711/2011
Beschluss
105
Der Verkehrsausschuss stimmt der Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für das Rasengleis
Cäcilienstraße zu.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die KVB führt derzeit die Angebotsabfrage durch.
Neuer Sachstand:
Eine Auftragsvergabe für den Teilabschnitt Nord-Süd Fahrt bis Neumarkt ist noch
nicht erfolgt. Der Abschnitt Nord-Süd Fahrt bis Hohe Str. wird zurzeit umgesetzt.
4.18
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Wartung
und Reinigung von Schlinggruben
4767/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf bezüglich eines Zeitvertrages über die Reinigung und Wartung von Schlinggruben fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des
Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Submission fand am 16.04.2012 statt und blieb ohne Bieter. Eine erneute beschränkte Ausschreibung wird vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Der Vertrag läuft am 14.08.2014 aus. Eine neue Vergabe muss nicht erfolgen, da die
Aufgabe zwischenzeitlich an die StEB übergegangen ist. Der Beschluss ist erledigt.
4.19
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung
von Absperrpfosten Modell Köln, Agnes, Agnes II oder glw. für die städtischen Bauhöfe
4770/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Lieferung von
Pfosten Modell Köln, Agnes, Agnes II oder gleichwertig für die städtischen Bauhöfe
fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
106
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Submission ist bereits erfolgt. Vor der Vergabe wurden Muster der Absperrpfosten angefordert, die noch begutachtet werden.
Neuer Sachstand:
Der Vertrag läuft bis 31.10.2014. Der Beschluss ist erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz
hier: Teilplan 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV: Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz sowie
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-1-6304, Barbarossapl.-Umsetz. Niederflurkonzept, Hj. 2011
1350/2011
Beschluss (Rat am 14.02.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung zur Umrüstung der Haltestelle Barbarossaplatz (Teilhaltestelle der Linien 16 und 18) auf eine Bahnsteighöhe von 90 cm
über Schienenoberkante aufzunehmen, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und die Finanzierung sicher zu stellen.
Die Pläne der Bahnsteiganhebung sind dem Verkehrsausschuss vor der Beantragung des Genehmigungsverfahrens noch einmal vorzustellen.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 87.556,00 Euro bei der Finanzstelle 69031202-1-6304 Barbarossapl.- Umsetz. Niederflurkonzept, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Zusätzlich sollen Möglichkeiten eines Mittelbahnsteiges geprüft werden. Die Planungen sind jeweils der BV vorzustellen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die abschließende Prüfung und Beurteilung der Varianten (Mittelbahnsteig, Seitenbahnsteige) ist derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden im Anschluss daran
den Gremien vorgestellt.
Neuer Sachstand:
Die abschließende Prüfung und Beurteilung der Varianten (Mittelbahnsteig, Seitenbahnsteige) ist derzeit in Bearbeitung. Hierzu läuft derzeit eine Studie zur Gestaltung
und Integration der Seitenbahnsteige. Die Ergebnisse werden im Anschluss daran,
voraussichtlich Ende 2014, den Gremien vorgestellt.
107
23. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 13.03.2012
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.7
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Deckensanierung und Schulwegsicherung mit Fußgängerüberwegen und Buscap auf der Godorfer Hauptstraße zwischen "Bunsenstraße" und "Im Vogelsang" in Köln-Godorf
0239/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Vollausbau des Teilbereichs der
Godorfer Hauptstraße/Ecke Bunsenstraße fest und beauftragt die Verwaltung, das
entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012 :
Die Genehmigungsplanung wird zurzeit erstellt. Parallel dazu wird die Ausschreibung
vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Die Arbeiten fanden in der Zeit vom 11.03.2013 bis zum 24.03.2013 statt. Abnahme
war am 17.06.2013. Der Beschluss ist somit erledigt.
4.9
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Zoobrücke
Baulose Z1, Z2 und D
Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse
0534/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse an der Zoobrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 559.300,00 Euro zu und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die benötigten Mittel in Höhe von 559.300,00 Euro sind im Haushaltsplanentwurf
2012 einschließlich Mittelfristplanung bis 2015 im Teilergebnisplan 1202, Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Nach erfolgter, aber bieterloser Ausschreibung wird derzeit die Neuausschreibung
vorbereitet.
108
Neuer Sachstand:
Die Probenahmen vor Ort sind abgeschlossen und werden zurzeit im Labor untersucht, parallel hierzu werden Instandsetzungskonzepte einhergehend mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch das beauftragte Ingenieurbüro durchgeführt. Endgültige
Ergebnisse werden Ende des Jahres vorliegen.
109
24. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 08.05.2012
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren,
Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.1
Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Vingster Ring/Alter Deutzer
Postweg in Köln-Vingst
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom
20.10.2011, TOP 7.1
0723/2012
Beschluss:
Der Verkehrsschuss beauftragt die Verwaltung eine Planung für einen Kreisverkehr
im Bereich des Knotenpunkts Alter Deutzer Postweg/Vingster Ring zu erstellen.
Der Verkehrsausschuss stimmt der externen Vergabe der Straßenbauplanung zu.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Planungsauftrag wird im Anschluss an den Ausbau des Alten Deutzer Postweges erteilt.
Neuer Sachstand:
Der Kreisverkehr wurde von der Bezirksvertretung Kalk als nachrangig kategorisiert
und in der Bearbeitung daher zurückgestellt.
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.5
Umplanung der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk
4702/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis der vorgelegten Lagepläne (Anlagen 1- 5) mit der Erstellung der Ausführungsplanung für die Kalker
Hauptstraße in Köln-Kalk.
Als Ergebnis aus dem Fachgespräch zwischen der Verwaltung und der Bezirksvertretung Kalk sind hierbei folgende Punkte zu berücksichtigen:
•
Erstellung eines Zeitplans für die nachfolgenden Maßnahmen und die Umsetzung der Planung;
•
Beteiligung des Marktamtes am Planungsprozess;
110
•
Beteiligung der Geschäftsleute und der Immobilien- und Standortgemeinschaft
(ISG) Köln-Kalk zur Festlegung möglicher Standorte für die Erweiterung der Außengastronomie und zur Einrichtung von Ladezonen;
•
„Entrümplung“ des Straßenmobiliars vor Beginn der Umbau- und Markierungsarbeiten;
•
Durchführung von zwei Informationsständen auf der Kalker Hauptstraße in Höhe
Kalk Post und Bezirksrathaus Kalk zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit über die vorgesehenen Maßnahmen.
Die fertige Ausführungsplanung ist der Bezirksvertretung Kalk vorzustellen.
Unabhängig von den genannten Punkten wird die Verwaltung beauftragt, detailliert
zu untersuchen, ob eine Abbindung der Vietorstraße ab der Kalker Hauptstraße in
nördlicher Richtung bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrt in der Vietorstraße
möglich ist, um die dann freiwerdende Straßenfläche als kleine Platzfläche zu nutzen
und damit auch den starken Fußgängerverkehr, der die Vietorstraße in diesem Bereich überquert, zukünftig besser zu führen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Eine positive Stellungnahme des Marktamtes zu der geplanten Umgestaltung der
Kalker Hauptstraße liegt dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vor. Derzeit erfolgt mit der ISG die Abstimmung über mögliche Standorte für Ladezonen und Außengastronomie. Die noch offenen Punkte erfolgen nach Abschluss dieser Abstimmungen.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung.
4.8
Planungsbeschluss für die straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Rösrather Straße
0187/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Entwurfsplanung von straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Rösrather Straße. Anhand einer Mikrosimulation ist nachzuweisen, dass sich die Leistungsfähigkeit des Knotens durch diese Maßnahmen
erhöhen lässt. Als Grundlage der Entwurfsplanung dient hierbei das vorliegende
Gutachten der Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner. Mit der Entwurfsplanung soll ebenfalls ein externes Ingenieurbüro beauftragt werden.
Bei der Erstellung der Entwurfsplanung und Simulationsuntersuchung ist u.a. Folgendes zu berücksichtigen:
111
•
Einbeziehung der Straße Alter Deutzer Postweg als Umgehungsstraße für die
Verkehre, die die Frankfurter Straße aus südöstlicher Richtung befahren und als
Fahrtziel u. a. die westlichen Stadtteile Vingst und Humboldt/Gremberg haben;
für diesen Fall ist insbesondere die Ertüchtigung der Linksabbiegemöglichkeit
von der Frankfurter Straße (aus Fahrtrichtung Porz) in die Straße Alter Deutzer
Postweg zu prüfen, da die Abbiegemöglichkeit von der Frankfurter Straße nach
links in die Ostheimer Straße entfallen soll;
•
Wirksame Unterbindung von Schleichverkehren durch die Saarsiedlung;
•
Optimierung für Radfahrer und Fußgänger am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Rösrather Straße;
•
Barrierefreie und sehbehindertengerechte Ausstattung des Knotenpunktes;
•
Beibehaltung der Abhängigkeiten zwischen der Lichtsignalanlage und der Bahnanlage;
•
Möglichkeit einer Taktverdichtung der Straßenbahnlinie 9 in den Verkehrsspitzenzeiten aufgrund eines ansteigenden Fahrgastaufkommens durch die zukünftigen Bewohner des Waldbadviertels.
Die fertige Entwurfsplanung und die Ergebnisse der Mikrosimulation sind den zuständigen Gremien vor einer weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Weiterhin bittet der Verkehrsausschuss die Verwaltung, die nachfolgenden Anregungen und Bedenken der Bezirksvertretung Porz zu berücksichtigen:
„Die vorliegende zusammenfassende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass
die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Frankfurter Straße/Rösrather Straße u.a.
durch den Wegfall der Linksabbiegerbeziehung von der Frankfurter Straße zur Ostheimerstraße erreicht werden kann. Die alternative Wegebeziehung führt über den
Alten Deutzer Postweg zum Vingster Ring, so dass der Wegfall der o.g. Linkabbiegerbeziehung zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung auf dieser Tangente
führt.
Die Bezirksvertretung Porz verschließt sich dieser Verkehrsverlagerung nicht grundsätzlich, hält allerdings vor dem Hintergrund weiterer Ansiedelungspläne im Gewerbegebiet „Airport Business Park“ entlang des Alten Deutzer Postweges in PorzGremberghoven, einen Ausbau des Alten Deutzer Postweges im Abschnitt zwischen
Frankfurter Straße und Vingster Ring für unausweichlich, um der zunehmenden Verkehrsbelastung gerecht zu werden.
Daher erneuert die Bezirksvertretung Porz Ihren Beschluss vom 27.09.2011 und bittet den Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen ein umfassendes Verkehrskonzept für den gesamten Bereich Gremberghoven/Ostheim unter Einbeziehung des erweiterten Autobahnkreuzes Gremberg mit den Tangenten Vingster Ring
und Porzer Ringstraße zu erstellen.
In diesem Verkehrskonzept sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
1.)
Verkehre aus und in das Gewerbegebiet Airport-Business-Park, inklusive zukünftige Verkehre
112
2.)
Verkehre des Gewerbegebietes Hansstraße-Nord
3.)
Verkehre des Gewerbegebietes Hansestraße-Süd, unter Annahme dass im
Bereich der 187.Änderung des FNP mehrheitlich Speditionsverkehr stattfinden
wird.
4.)
Verkehre des Gewerbegebietes Rath/Heumar (Wikingerstraße).
5.)
Verkehrssituation im Bereich Rösrather Straße / Frankfurter Straße / Ostheimer Straße
6.)
Anschlussstelle Gremberghoven der BAB559
7.)
Anschlussstelle Rath / Heumar (BAB59)
8.)
Verkehre Maarhäuser Weg, Eiler Straße, Rösrather Straße in Richtung Anschlussstelle Königsforst der BAB3
9.)
Verkehrsknotenpunkt Hochkreuz (Frankfurter Str. / Maarhäuser Weg / Steinstraße)
10.)
Verkehre aus dem Gewerbegebiet Robert-Diesel-Straße über Theodor-HeussStraße / Frankfurter Straße
11.)
Verkehre aus dem Gewerbegebiet Humboldtstraße (REWE, KHD) über Theodor-Heuss-Straße und Steinstraße
12.)
Verkehre aus dem geplanten Bebauungsgebiet Langendahlweg
13.)
Berücksichtigung einer Führung von Verkehren über den Alten Deutzer Postweg, Vingster Ring, Gremberger Ring und Porzer Ringstraße
14.)
Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung zur Genehmigung von Buslinien im Fernverkehr; Aufhebung der Monopolstellung des Schienenverkehrs
Insbesondere in der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Alten Deutzer Postweges
mit seiner unmittelbaren Anbindung an das Autobahnkreuz Gremberg sowie einer
hindernisfreien Verkehrsführung über die Porzer Ringstraße sieht die Bezirksvertretung Porz noch erhebliche Potentiale, um die Verkehrssituation im Porzer Norden
sowie im Bereich Ostheim erheblich zu verbessern.
Dabei sollte auch die Trassenverlagerung des Alten Deutzer Postweges zwischen
Frankfurter Straße und Autobahnbrücke Alter Deutzer Postweg im Bereich des
Stadtbezirks Kalk im Sinne einer Begradigung mit einbezogen werden, um eine möglichst schnelle und unmittelbare Verbindung zum Vingster Ring und damit zum Autobahnkreuz Gremberghoven zu schaffen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Vergabe für die geforderte ergänzende Verkehrsuntersuchung ist in Bearbeitung.
Neuer Sachstand:
Dieser Beschluss wird im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten bearbeitet.
113
4.11
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages Straßenabläufe
0623/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für einen Zeitvertrag über Reparatur, Instandsetzung und Unterhaltung von Straßenentwässerungseinrichtungen fest und
beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine
Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Vorgang befindet sich im Vergabeverfahren.
Neuer Sachstand:
Der Vertrag ist am 14.11.2013 ausgelaufen. Die Maßnahmen werden nun über Aufund Abgebotsverfahren beauftragt. Der Beschluss ist erledigt.
4.12
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung
von Absperrpfosten, Rohrpfosten, Aufsteckrohren und Rohrrahmen
0624/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Lieferung von
Absperrpfosten, Rohrpfosten, Aufsteckrohren und Rohrrahmen für die städtischen
Bauhöfe fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren
einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Vorgang befindet sich im Vergabeverfahren.
Neuer Sachstand:
Der Vertrag ist bis zum 14.12.2014 gültig, der Beschluss ist erledigt.
4.14
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Schutz- und
Leiteinrichtungen
0802/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Reparatur, Instandsetzung und Erneuerung von Schutz- und Leiteinrichtungen fest und beauftragt die Verwaltung das
entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
114
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Vorgang befindet sich im Vergabeverfahren.
Neuer Sachstand:
Der Vertrag ist bis zum 30.11.2014 gültig, der Beschluss ist erledigt.
4.15
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Umrüstung der TEU (Traffic Eye Universal) Messstellen auf das
Übertragungsverfahren GPRS (General Packet Radio Service)
0904/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Umrüstung der TEU Messstellen und
der Detektorzentrale auf das Übertragungsverfahren GPRS fest und beauftragt die
Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Finanzierung ist gesichert. Die Vergabe wird nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung eingeleitet.
Neuer Sachstand:
Die Maßnahme wurde im August 2013 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt.
4.16
Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe der Leistung "Erstellung
von Gesamtsicherheitskonzepten für 20 weitere Straßentunnel" nach
den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
RABT 2006
1057/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Beauftragung externer Leistungen
zur Erstellung von Gesamtsicherheitskonzepten für 20 Kölner Straßentunnel nach
der RABT 2006 fest.
Die Kostenschätzung für die Leistungen beträgt rund 175.000,00 €. Die Mittel stehen
im Haushaltsplanentwurf 2012, Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj.
2012 zur Verfügung.
115
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind
erfüllt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Dienstleistung befindet sich in der Beauftragung. Die Bearbeitung wird ca. ein
Jahr in Anspruch nehmen.
Neuer Sachstand:
Der Auftrag wurde erteilt. Die Bearbeitung der Gesamtsicherheitskonzepte laufen.
4.17
Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau
Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich der linksrheinischen
und rechtsrheinischen Ufermauern und Böschungen, sowie an den
Rheinstrompfeilern und am Fühlinger See
1242/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Steinschüttungen im Bereich
der linksrheinische und rechtsrheinische Ufermauern und Böschungen, sowie an den
Rheinstrompfeilern und am Fühlinger See zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 873.000,00 EURO. Die voraussichtlich
benötigten Mittel in Höhe von 180.000,00 EURO für das Haushaltsjahr 2012 sind im
Haushaltsplanentwurf 2012 berücksichtigt. Die benötigten Mittel für den Zeitraum
2013-2015 werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplananmeldungen in der
Mittelfristplanung bis 2015 im Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau - in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Die
Realisierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushalts.
Die Vorschriften des § 82 GO NW zur vorläufigen Haushaltsführung sind erfüllt.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Leistungen sind ausgeschrieben. Die Submission wird im Herbst 2012 stattfinden.
Neuer Sachstand:
Die Arbeiten wurden wasserstandsabhängig durchgeführt und sind überwiegend abgeschlossen.
116
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.4
Resolution: Ausbau des Eisenbahnknotens Köln in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen
1358/2012
Beschluss (Rat am 15.05.2012):
Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung NRW auf, den Ausbau des Eisenbahnknotens Kölns bei der Bundesregierung prioritär als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf für den 2015 neu aufzulegenden Bundesverkehrswegeplan zu beantragen und die Bundesregierung zu bitten, die relevanten Maßnahmen des Güterund Fernverkehrs im Knoten Köln im Rahmen des Anmeldeverfahrens positiv zu begleiten.
Sachstand zum 31.10.2012:
Der Beschluss des Rates wurde mit Schreiben vom 22.05.2012 an den Zweckverband Nahverkehr Rheinland weitergeleitet, der gleich lautende Beschlüsse im gesamten Verbandsgebiet eingeholt hat und zur Unterstützung der beantragten Maßnahmen beim Land einreichen wird. Zudem wurde im Rahmen der Initiative Metropolregion Rheinland erfolgreich um Zustimmung der Kreise und Gemeinden im
Rheinland zu dem vom NVR und der DB Netz ausgearbeiteten BahnknotenGutachten geworben: Das Maßnahmenpaket des Bahnknotens Köln ist in der gemeinsam auf Verwaltungsebene abgestimmten Maßnahmenliste zur Anmeldung für
den Bundesverkehrswegeplan an dritter Position enthalten. Diese Maßnahmenliste
wurde dem Verkehrsausschuss zur Septembersitzung vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Im veröffentlichten Entwurf der Projektvorschläge Schiene zum Bundesverkehrswegeplan (Stand: 05.05.2014) ist der Bahnknoten Köln mit dem von DB Netz und
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) gemeinsam entwickelten Paket von 15
Einzelmaßnahmen enthalten.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan werden in
2014 und 2015 alle von den Ländern beim Bund angemeldeten Projektvorschläge
auf Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose neu bewertet, die für das Rheinland
auf Grund der internationalen Güterverkehrsströme und starker Pendlerströme von
einem überdurchschnittlichen Verkehrszuwachs ausgeht. Das Bewertungsverfahren
berücksichtigt sowohl das Nutzen-Kosten-Verhältnis als auch Umwelt- und Raumordnungsbelange. Die Einordnung der bundesweit angemeldeten Projekte in Priorisierungskategorien wird anschließend an diese Projektbewertungen erfolgen.
Der Beschluss ist damit erledigt.
117
25. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 14.06.2012
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Barrierefreie Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Neusser Str./Gürtel
hier: Wiedervorlage der Straßenplanung gemäß Baubeschluss vom
07.10.2010
5461/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Straßenraumanpassung, die sowohl im Zusammenhang mit der Aufzugsnachrüstung der
Haltestelle Neusser Straße/Gürtel als auch mit den erforderlichen Verbesserungen
zur barrierefreien Busverknüpfung stehen gemäß der vorgelegten Planung zu Variante 3 bis zur Ausschreibung vorzubereiten sowie die erforderlichen Genehmigungen
zu beantragen.
Die Barrierefreiheit des Verknüpfungspunktes inklusive aller Bushaltestellen ist bei
dieser Lösung weitestgehend zu gewährleisten.
Zur Gewährleistung der Buslinienführung ist die Einrichtung einer Linksabbiegespur
für Busse von der Friedrich-Karl-Straße in die Neusser Straße vorzusehen und baulich umzusetzen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu der Variante 3 wird von der Verwaltung
weiter bearbeitet. Aufbauend auf den bereits beim Zuschussgeber eingereichten
Programmantrag wird die Verwaltung ergänzend den Finanzierungsantrag erstellen.
Es ist vorgesehen, den Finanzierungsantrag noch in diesem Jahr beim Zuschussgeber einzureichen.
Die Planung für die Buslinienführung von der Friedrich-Karl-Straße in die Neusser
Straße ist abgeschlossen. Derzeit bereitet die Verwaltung die weiteren Schritte für
die Bauausführung zu den straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Änderungsarbeiten vor. Es ist geplant in den Herbstferien 2012 mit dem Ausbau zu beginnen.
Neuer Sachstand:
Die Linksabbiegespur ist bereits eingerichtet.
Mit dem Bau der Fahrgastaufzüge für eine barrierefreie Verknüpfung der Stadtbahnhaltestellen (U-Bahn und Hochbahn) im Jahr 2013 wurde auch die unmittelbare verkehrliche Situation verbessert. Im Bereich der Aufzüge unterhalb der Hochbahn wurde eine zusätzliche Querungshilfe eingerichtet und die Gehwegbereiche verbreitert.
Ebenso wurden die Taxihalteplätze lagemäßig angepasst. Dieser Punkt des Beschlusses ist erledigt.
118
Für den oben dargestellten ausgebauten Zwischenzustand wurde eine Schlussvermessung beauftragt. Diese wird benötigt, um aufbauend auf diesen Daten die weitere Planung gemäß dem Beschluss durchführen zu können. Die Verwaltung beabsichtigt, mit der weiteren Planung kurzfristig zu beginnen, sobald die Schlussvermessung
vorliegt.
4.4
Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld
3655/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung das notwendige Planfeststellungsverfahren für die Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld bei der Bezirksregierung Köln auf der Grundlage der Planvariante 4
des Verkehrsgutachtens mit der Anbindung der Stolberger Straße als ¾ Anschluss
an die Militärringstraße, dem Knoten Vitalisstraße/Stolberger Straße als Kreisverkehr, die Rampenanbindung von der Militärringstraße an die Aachener Straße und
die Anpassung der Aachener Straße zu beantragen.
Um einen Eingriff in die Böschungsvegetation zu vermeiden, wird die Zufahrt von der
Militärringstraße auf die Stolberger Straße nicht verlängert und in ihrer heutigen Dimension so belassen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Entsprechend des Beschlusses wird die Planunterlage vom Ingenieurbüro SkribbeJansen GmbH geändert. Gleichzeitig wird der Landschaftspflegerische Begleitplan
und die Entwässerung angeglichen. Die geänderte Planunterlage muss dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Baulastträger der Militärringstraße zur Abstimmung
vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Die Planfeststellungsunterlagen wurden an die Bezirksregierung Köln übergeben.
Zurzeit laufen die Abstimmungen zwischen Stadt und Bezirksregierung.
4.5
Planungsbeschluss zur Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes in
Köln-Altstadt/Nord
5209/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Gestaltungsplanung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung zu erstellen. Die Verwaltung wird gebeten, hierbei
119
die Absperrvorrichtungen für die Lüftungsbauwerke so dezent wie möglich zu gestalten und zudem das Pflaster im Bereich der Hotelvorfahrt in Verbundbauweise zu verlegen.
Sachstand zum 31.10.2012:
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, zuständig für die Ausführungsplanung,
wird voraussichtlich im 4. Quartal 2012 mit der Planung beginnen.
Sobald die Planung mit den gewünschten Maßnahmen vorliegt, wird diese dem Ausschuss vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Entsprechend den Ergebnissen des Workshops „Kurt-Hackenberg-Platz“ vom
14.02.2014 wird die Umgestaltung der Platzfläche in der bis jetzt vorgesehenen Form
nicht mehr weiterverfolgt. Die neuen Planungen müssen noch beauftragt werden.
4.6
1. Neubau und Sanierung von Schilderbrücken nach DIN 1076 für die
Hinweisbeschilderung im öffentlichen Straßenland
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes,
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-12010-0100 Straßenbauliche und verkehrstechnische Maßnahmen unter
100.000 €
1117/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf der Erneuerung bzw. Sanierung der
Schilderbrücken für die Hinweisbeschilderung im öffentlichen Straßenland auf
der Grundlage der Prüfungsergebnisse nach DIN 1076 fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung durch Einzelaufträge. Hierbei ist das städtische Rechnungsprüfungsamt zu beteiligen.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € (davon 350.000 € Kassenmittel und
150.000 € Verpflichtungsermächtigungen) bei der Finanzstelle 6601-1201-00100, Straßenbauliche und verkehrstechnische Maßnahmen unter 100.000 €,
Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012.
Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82
Absatz 1 Gemeindeordnung NRW.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Verwaltung stellt zur Zeit anhand der Prüfberichte eine Prioritätenliste für die zu
erneuernden bzw. instand zu setzenden Schilderbrücken und Kragarme zusammen.
Je nach Zustand bzw. Gefährdungsgrad werden die Bauwerke anschließend abgearbeitet. Im Einzelfall wird auch jeweils die Möglichkeit geprüft, die Schilderbrücke
oder den Ausleger alternativ durch einen seitlichen Aufsteller zu ersetzen.
120
Neuer Sachstand:
Eine Prioritätenliste wurde erstellt. Drei Standorte wurden inzwischen ersatzlos abgebaut, ein Standort durch einen seitlichen Aufsteller ersetzt und 21 Schilderbrücken
bzw. –ausleger wurden überarbeitet bzw. erneuert. Sechs Standorte kamen seit
2010 neu hinzu. Weitere 20 Standorte stehen noch auf der Prioritätenliste zur Sanierung bzw. zum Ersatz an.
4.8
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Beschaffung von 130 Parkscheinautomaten
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-12010-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung)
1433/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Beschaffung von 130 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens
wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 650.000 € bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000
(Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012.
Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82
Abs. 1 Gemeindeordnung NRW.
Sachstand zum 31.10.2012:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) wurde durch die Verwaltung
eingeleitet.
Neuer Sachstand:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenen Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt.
121
4.9
RadRegionRheinland; Umsetzung der Wegweisung
1313/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Vorbehalt der Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine
Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Die Beschilderung wird derzeit montiert.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.5
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln;
hier: Buserschließung Kalk-West/Odysseum und Dillenburger Straße
1370/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
1. Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erschließung der Bereiche KalkWest/Odysseum und Dillenburger Straße in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrs-Betrieben durch eine Verlängerung der Buslinie 150 ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2012 zu gewährleisten mit der Maßgabe,
•
dass die Linienführung nicht im Bereich Dillenburger Straße/Kapellenstraße
(Kreisverkehr) endet, sondern die Linienführung wie folgt erweitert wird: Dillenburger Straße – Christian-Sünner-Straße - Heinrich-Bützler-Straße – Kapellenstraße – und dann wieder auf die Dillenburger Straße in westlicher
Richtung.
Die erforderlichen Haltestellen sind zunächst provisorisch einzurichten. Der Bau
von barrierefreien Haltestellen ist umgehend zu planen und schnellstmöglich umzusetzen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2)
ÖPNVG NRW erfolgen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus der
neuen Linienführung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbau-
122
steine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linienführung.
2. Nach Inbetriebnahme der Weiterführung der Linie 150 ist zu prüfen, wie zur besseren Anbindung des bisher nicht ausreichend angebundenen nordöstlichen Bereiches
von Vingst (vgl. dazu Vorlage Nr. 3264/2011) alle oder zumindest ein Teil der Fahrten der neuen Buslinie 150 über Kalk hinaus verlängert und über die Ostheimer
Straße unter Einrichtung einer Haltestelle in Höhe der Kuthstraße/Oranienstraße bis
in Höhe der Nobelstraße geführt werden können, wenn dies technisch möglich ist; für
diesen Fall ist die verlängerte Linienführung in Richtung Vingst zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Falls eine Umsetzung dieser Variante grundsätzlich nicht möglich sein sollte, wird die Verwaltung aufgefordert, Alternativen zu prüfen
und den Gremien vorzulegen.
Sachstand zum 31.10.2012 :
Die Umsetzung des Beschlusses zu 1.) wird derzeit vorbereitet und zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 erfolgen. Punkt 2 des Beschlusses wird entsprechend nach
Inbetriebnahme der Verlängerung abgearbeitet.
Neuer Sachstand:
Der Beschluss zu 1.) wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umgesetzt.
Die unter Punkt 2 geforderte Überprüfung einer verlängerten Linienführung Richtung
Vingst steht noch aus.
5.7
Bocklemünd-Mengenich 2. Baustufe, Verlängerung der Stadtbahnlinie 3
hier: Einleitung eines Vergabeverfahrens für Rodungsarbeiten ohne
rechtskräftiges Baurecht
1880/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Wahrung eines fristgerechten Baubeginns
ohne rechtskräftiges Baurecht nach Personenbeförderungsgesetz, das Vergabeverfahren für die Rodungsarbeiten im Zuge der Verlängerung der Linie 3 einzuleiten. Die
Vergabe der Rodungsarbeiten erfolgt erst nach Vorlage des rechtskräftigen Baurechts und eines Baubeschlusses des Rates.
Sachstand zum 31.10.2012:
Gemäß dem Beschluss wird die Ausschreibung der Rodungsarbeiten vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Vorbehaltlich rechtskräftigen Baurechts sollen die Rodungen im Winter 2014/15 erfolgen.
123
5.9
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Nachtverkehr der Stadtbahnlinie 7 zwischen Köln und Frechen
2101/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beschließt, die Linie 7 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember im Nachtverkehr (freitags, samstags und vor Feiertagen) stündlich bis Frechen durchzubinden,
sofern die Stadt Frechen zwei Drittel der entstehenden Mehrkosten übernimmt. Zur
teilweisen finanziellen Kompensation wird die Buslinie 136 ihren Betrieb nach der
Abfahrt um ca. 2.15 Uhr einstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in
Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umzusetzen und mit der Stadt
Frechen bzw. dem Rhein-Erft-Kreis eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung
zu treffen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem
neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und
der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des erweiterten Angebots.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Umsetzung des Beschlusses zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 wird derzeit
vorbereitet. Eine Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt Frechen befindet sich in
Abstimmung. Da der Rat der Stadt Frechen einen gleichlautenden Beschluss gefasst
hat, ist dies jedoch nur noch Formsache.
Neuer Sachstand:
Der Beschluss wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umgesetzt und ist
damit erledigt.
5.11
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Zweite Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum "KVBNachtverkehr" vom 26.05.2011
0104/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kölner VerkehrsBetriebe AG, die zweite Stufe des in der Anlage vorgestellten Konzeptes zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebotes in Köln mit Mehrleistungen auf den Stadtbahnlinien 1, 7, 15 und 18 unter Optimierung des bestehenden Rendezvous-Systems
zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umzusetzen. Auf Basis der künftigen Fahrgeldeinnahmen muss gegebenenfalls im Jahre 2013 über die Fortführung
der Maßnahme entschieden werden.
Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich durch die
Angebotsausweitung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine
124
und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der
neuen Regelung.
Sachstand zum 31.10.2012:
Die Umsetzung des Beschlusses zum Fahrplanwechsel Dezember 2012 wird derzeit
vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Der Beschluss wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt.
125
27. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 04.09.2012
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.1
Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim zum Fahrplantakt der Linie 4
2083/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und
spricht sich gegen eine Verdichtung des Fahrplantakts der Stadtbahnlinie 4 gemäß
Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.01.2011 aus.
Die Verwaltung und die KVB AG werden jedoch gebeten, darauf hinzuwirken, dass
die Schulen ihre Anfangszeiten aufeinander abstimmen, um eine Entlastung in den
morgendlichen Spitzenzeiten zu erreichen.
Sachstand:
Unabhängig von dem Beschluss setzen sich Verwaltung und KVB bei Bedarf durch
Gespräche mit den Schulen dafür ein, die Schulanfangszeiten so aufeinander abzustimmen, dass die Belastung in den morgendlichen Spitzenstunden minimiert wird.
Der Beschluss ist damit erledigt.
3.2
Hochzonen der Haltestelle Boltensternstraße
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 10.05.2012
2638/2012
Beschluss:
Die Stadtbahnhaltestelle Boltensternstraße (als neue, zusätzliche Haltestelle für die
Linie 13 am Niehler Gürtel) wird zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer Prioritätenstufe nicht
nach oben gesetzt und mit den Planungen muss nicht bereits im Jahre 2013 begonnen werden.
Sachstand:
./.
126
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Verkehrskonzept Weidenpesch
0858/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Verbesserung der Verkehrssituation in Weidenpesch, westlich der Neusser Straße, die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Weidenpesch schrittweise umzusetzen. Dabei sollen
•
kurzfristig die Maßnahmen aus der Variante 1,
•
mittelfristig aus der Variante 2 und
•
langfristig aus der Variante 4 realisiert werden.
•
Folgende Änderungen sollen erfolgen:
•
Variante 1: Streichung der Netzdurchtrennung Simonskaul (S. 11, 15 f. )
•
Variante 2: Streichung der Drehung der Einbahnstraßenrichtung der Amboßstraße sowie der Schmiedegasse (S. 16)
•
Variante 4: Einfügung von „gemäß der aktuellen Beschlusslage des Rates“ in den
1. Spiegelstrich (S. 20)
•
Erschließung Neubaugebiet Klarissenweg, Cellitinnenweg, Klosterfrauengasse:
Die Varianten A und B (S. 13)werden ersetzt durch die Anlagen 24 und 25. In der
Anlage 24 wird der vorletzte Absatz durch folgenden Text ersetzt. „Die im Verkehrskonzept dargelegte Erschließung der Klosterfrauengasse über einen Kreisverkehr wird nicht realisiert. Bei einer Erschließung des südlichen Teils der Klosterfrauengasse wird keine Straßenverbindung zur Merheimer Straße durchgeführt."
Auf die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Floriansgasse/Amboßstraße/Feuer-straße/Jesuitengasse wird verzichtet.
Sachstand:
Die Maßnahmen des beschlossenen Verkehrskonzeptes werden im Rahmen der
hiermit erforderlichen Umgestaltungen im Straßenraum umgesetzt.
127
4.5
Geh- und Radweg Alter Deutzer Postweg
1367/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Basis des vorgelegten
Lageplans (Anlage 1 und 2), unter Berücksichtigung der neuen Knotenpunktplanung in Anlage 4.1, mit der Erstellung der Ausführungsplanung für den Alten
Deutzer Postweg in Köln-Ostheim.
2. Der Verkehrsausschuss stimmt der externen Vergabe der weiteren Planungen
zu.
Sachstand:
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Die Kosten werden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt.
4.7
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Verkehrsberuhigung Römerstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und
Schillingsrotter Straße in Köln-Rodenkirchen
0354/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Verkehrsberuhigung Römerstraße
einschließlich der Fahrbahndeckenerneuerung in Köln-Rodenkirchen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Mittelfreigabeverfahrens und des Vergabeverfahrens.
Sachstand:
Die Römerstraße wurde in der Zeit vom 07.10.2013 bis zum 09.01.2014 ausgebaut.
Die Abnahme fand am 19.02.2014 statt. Der Beschluss ist somit erledigt.
4.8
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Neubau einer Lärmschutzwand in Köln-Rondorf
0638/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Verwaltung mit dem Neubau der Lärmschutzwand an der Kapellenstraße
in Köln-Rondorf mit städtischen Gesamtkosten von 185.300,85 EURO.
128
Der Verkehrsausschuss stellt zusätzlich den Bedarf zur externen Vergabe von Ingenieurleistungen während der Bauausführung fest und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung der Vergaben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der baubegleitenden Leistungen betragen ca. 17.000 EURO und sind in den städtischen Gesamtkosten von 185.300,85 EURO enthalten.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
141.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0430, Lärmschutzwand Kappellenstraße; Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2012. Die benötigten restlichen Mittel für weitere Planungsarbeiten werden aus den verfügbaren
Restplanungsmittel in das Haushaltsjahr 2012 übertragen.
Sachstand:
Die Ausschreibung der Bauleistung ist erfolgt; der Beginn der Bauausführung ist für
Anfang 4. Quartal 2014 festgelegt. Die Fertigstellung der Lärmschutzwand ist für das
2. Quartal 2015 vorgesehen.
4.9
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über Markierungsarbeiten
0861/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über Markierungsarbeiten fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Die Wertgrenze für die Einzelaufträge dieses Zeitvertrages wird auf der
Grundlage des Beschlusses über den Zeitvertrag Herstellen von Splittmastix- und
Asphaltbetondecken in der mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Höhe
festgelegt. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Der Vertrag ist bereits am 30.04.2014 abgelaufen. Der Beschluss ist erledigt.
4.10 Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung
von mobilen Absperrelementen
1623/2012
Beschluss:
129
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Lieferung von
mobilen Absperrelementen für die städtischen Bauhöfe fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage
im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Der Vertrag ist bis zum 30.11.2014 gültig. Der Beschluss ist erledigt.
4.11 Bedarfsfeststellung und Vergabe eines Zeitvertrages über die Durchführung von baugrund-, abfall- und umwelttechnischen Untersuchungen
1626/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag über die Durchführung
von baugrund-, abfall- und umwelttechnischen Untersuchungen fest und beauftragt
die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Der Vertrag ist bis zum 30.11.2014 gültig. Der Beschluss ist erledigt.
4.14 Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenze K22 an der Lülsdorfer Straße/Loorweg, Porz-Langel
1748/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Ortsdurchfahrtsgrenze an die
Stelle der Ortstafeln in Porz-Langel in Höhe Loorweg 27 zu verschieben, um die Voraussetzung für den Neubau eines Gehwegs vom Haus Loorweg 27 bis zur Einmündung der Straße Unterm Berg, im Rahmen der Schulwegsicherung, zu schaffen.
Sachstand:
Der Beschluss ist in Bearbeitung.
4.19 Modernisierung der Bahnsteige an den Stadtbahnhaltestellen der Linie
16 in Köln
1808/2012
Beschluss:
130
Der Verkehrsausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zur Modernisierung der in ihrem
Eigentum stehenden Stadtbahnhaltestellen der Linie 16 zwischen Heinrich-LübkeUfer und Godorf Bahnhof einen Zuschuss in Höhe des 15-prozentigen Eigenanteils
der HGK von rund 258.860,00 € an den förderfähigen Baukosten der Maßnahme zu
gewähren.
Für die Modernisierungsmaßnahme an der in städtischem Eigentum stehenden
Rampe in Godorf wird ein Zuschuss in Höhe der nicht durch Fördermittel gedeckten
Kosten von 5.940,00 € gewährt.
Die Finanzierung des Gesamtzuschusses i.H.v. 264.800,00 € erfolgt aus Stellplatzablösemitteln.
Sachstand:
Nach Auskunft der HGK sind die taktilen Leitelemente, die mobilen Fahrgastinformationsanlagen und die Beleuchtung installiert. Die Videoüberwachung wird im August
2014 fertig sein. Ende August soll die Anlage in Betrieb sein. Der Schlussverwendungsnachweis ist für Ende November 2014 vorgesehen.
4.20 Generalsanierung Tunnel Grenzstraße; Bedarfsfeststellung für die Abstellung eines TGA-Fachingenieurs
2822/2012
Beschluss:
Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die sofortige Bedarfsfeststellung einer externen Personalgestellung von einem TGAFachingenieur für den Zeitraum von maximal 9 Monaten und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu.
Der voraussichtliche Aufwand für den neunmonatigen Einsatz beträgt rund 199.206
€. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2012 zur
Verfügung. Für einen Zeitraum, der in das Haushaltsjahr 2013 hineinreicht, werden
Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2013 eingeplant.
Sachstand:
Der Auftrag ist abgewickelt, der Beschluss somit erledigt.
131
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.8
225. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
2839/2012
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat beschließt den Erlass der 225. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2012, S. 910 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.9
226. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
2840/2012
Beschluss (Rat am 15.11.2012):
Der Rat beschließt den Erlass der 226. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 23.01.2013, S. 45 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
132
28. Sitzung/5. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, den 20.09.2012
1
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
1.2
Straßenunterhaltungsmaßnahme Reichenspergerplatz und angrenzende Straßen
1730/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme
Reichenspergerplatz und angrenzende Straßen fest und beauftragt die Verwaltung,
das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen der Mittelfreigabe und des Vergabeverfahrens.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der verwaltungsinternen Bearbeitung und Abstimmung.
1.4
1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und
Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik für das Jahr 2012
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans
1201, Straßen, Wege, Plätze, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge
und Geräte
2629/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge und
Geräte für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik in Höhe von insgesamt
500.000 Euro für das Jahr 2012 an.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
500.000 Euro im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle
6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für
das bewegliche Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2012.
133
Sachstand:
Die Fahrzeuge und Geräte sind mittlerweile ausgeliefert worden. Der Beschluss ist
damit erledigt.
1.5
Baubeschluss für die Umgestaltung der Buchheimer Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Finanzplans; hier Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5590 (Mülheim
2020 - Buchheimer Straße), Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr
2012
2958/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim
2020“ die Umgestaltung der Buchheimer Straße von Mülheimer Freiheit bis Clevischer Ring entsprechend der durch die Bezirksvertretung Mülheim am
30.01.2012 beschlossenen Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 183.000 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 373.678 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-95590 (Mülheim 2020 – Umgestaltung Buchheimer Straße) im Haushaltsjahr 2012
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
1.6
Baubeschluss für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mülheim
sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Finanzplans;
hier Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5600
(Mülheim 2020 - Bahnhofsvorplatz Mülheim), Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012
3060/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mülheim entsprechend
der durch den Stadtentwicklungsausschuss am 11.10.2011 beschlossenen
134
Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 402.040 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 257.759 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle
1502-0902-9-5600 (Mülheim 2020 – Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Mülheim) im Haushaltsjahr 2012.
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
1.7
Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau
Rheinufer Bayenthal - Pflegekonzept; Gehölzrückschnittarbeiten zwischen
Südbrücke und Rodenkirchener Brücke
3356/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt dem vorgelegten Pflegekonzept und den damit verbundenen Gehölzrückschnittarbeiten zwischen Südbrücke und Rodenkirchener Brücke zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 257.000,00 EURO. Die benötigten Mittel
stehen im Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau - in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die benötigten Mittel
für den Zeitraum 2013-2015 sind in der entsprechenden Mittelfristplanung bis 2015
schon berücksichtigt.
Sachstand:
Im laufenden Jahr wurden ca. ein Drittel der Fläche bearbeitet. Die weiteren Rückschnittarbeiten werden abhängig von der Jahreszeit bis zum Winter 2015/2016 erledigt. Unabhängig davon wird eine bodennahe Pflege der Flächen betrieben.
2
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
2.3
5. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung (Neufassung)
1704/2012
135
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat beschließt den Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen –
Sondernutzungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2012, S. 907 ff, veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt.
2.5
Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium;
hier: Baubeschluss Bauphase 1
2266/2012
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat beschließt
1.
die bauliche Umsetzung der vorgelegten Entwurfspläne der Bauphase 1 des
Planungskonzeptes zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich
Dionysoshof/Baptisterium mit Gesamtkosten in Höhe von 7.432.256 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung der Baumaßnahme;
2.
die von der Baumaßnahme betroffenen Bäume werden gefällt;
3.
die Fachverwaltung zu beauftragen, bis Ende 2013 ein Konzept vorzulegen, in
dem Standorte für Ersatzpflanzungen in der Innenstadt nachgewiesen sind;
4.
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2012 für den Baubeginn
der Bauphase 1 die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von 100.000 € bei
Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Haushaltsjahr 2012. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Für die Platane, die gefällt werden muss, soll ein Baum größeren Umfangs im
Umfeld von Dom oder Hauptbahnhof nachgepflanzt werden.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich in der baulichen Umsetzung. Fertigstellung (inklusive
der Bauphase 2 – Baubeschluss vom 01.10.2013 und des Straßenbaus – Baubeschluss 08.04.2014) ist voraussichtlich Frühjahr 2015.
Die Baumfällarbeiten wurden rechtzeitig vor Baubeginn in 2013 durchgeführt. Auf
Grund der unbefriedigenden Erfahrungen mit der Erstellung von Konzepten für
Standorte von Ersatzpflanzungen in anderen Stadtbezirken hat das Fachamt zunächst die Erarbeitung weiterer Konzepte – auch für die Innenstadt – zurückgestellt.
Es wurden jedoch im Stadtbezirk im Frühjahr 2014 Ersatzpflanzungen für die entfal-
136
lenen Bäume vorgenommen, und zwar Am Frankenturm (1 Baum), KonradAdenauer-Ufer (10 Bäume) und Am Kümpchenshof (6 Bäume).
Für die entfallene Platane konnte bislang noch kein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden.
137
2.6
Baubeschluss für den Umbau der Berliner Straße als Geschäftsstraße
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans;
hier: Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-9-5540 (Mülheim 2020 - Ausbau
Berliner Straße) im Haushaltsjahr 2012
2873/2012
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ die Gestaltung der Berliner Straße entsprechend der durch den Verkehrsausschuss am
15.02.2011 beschlossenen Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird
verzichtet.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 790.499,67 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 622.078 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-9-5540 (Mülheim
2020 – Gestaltung Berliner Straße) im Haushaltsjahr 2012.
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
2.7
Baubeschluss für den Ausbau der Frankfurter Straße von Wiener Platz
bis Bahnhof Mülheim sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Finanzplans; hier: Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5530 (Mülheim 2020 - Frankfurter Straße), Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2012
2872/2012
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat beschließt im Rahmen des Strukturprogramms „Mülheim 2020“ den Ausbau
der Frankfurter Straße von Wiener Platz bis Bahnhof Mülheim entsprechend der
durch den Verkehrsausschuss am 15.02.2011 beschlossenen Planung und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine
Wiedervorlage im Vergabeverfahren wird verzichtet.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.241.734,53 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 995.606,43 € (davon Verpflichtungsermächtigung 2013: 750.000 €;
Verpflichtungsermächtigung 2014: 245.606,43 €) im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 15020902-9-5530 (Mülheim 2020 – Flaniermeile Frankfurter Straße) im Haushaltsjahr
2012.
138
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im März 2014 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
2.8
Baubeschluss für die Generalsanierung des Tunnels Grenzstraße entsprechend RABT
2807/2012
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Generalsanierung und Ertüchtigung
des Tunnels Grenzstraße mit voraussichtlichen Kosten in Höhe ca. 30 Mio. € (brutto)
fest und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planung und mit der
Baudurchführung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren und der Bauausführung auszuschöpfen.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.
Sachstand:
Die Bauleistung wurde im Sommer letzten Jahres ausgeschrieben. Nach nun neunmonatigen juristischen Klärungen u. A. vor dem OLG Düsseldorf konnte der Auftrag
am 24.4.2014 erteilt werden. Die Bauvorbereitung ist daraufhin kurzfristig angelaufen. Die Bauarbeiten haben am 14.6.2014 begonnen. Es wird mit einer Dauer von 20
Monaten gerechnet.
139
29. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 30.10.2012
3.1
Eingabe für die Erweiterung der Buslinie 148 (neu: 127) (Az.: 02-160059/09)
1345/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Anruf-Sammel-TaxiVerkehrs (AST) aus Nippes (Neusser Str./Gürtel bis Cranachstraße) sowie von den
Haltestellen Ebertplatz und Reichenspergerplatz zum Lentpark. Die Verwaltung wird
gebeten, die Voraussetzungen für ein solches Angebot in Zusammenarbeit mit der
KVB AG zu schaffen und den AST zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Sachstand:
Der Beschluss wurde im Rahmen der Beschlussvorlage „Busanbindung des Lentparks sowie Verlängerung der Linie 142 bis Ubierring“ (Session-Nr. 1661/2013) mitbehandelt.
Die Busanbindung des Lentparks wurde vom Verkehrsausschuss am 07.04.2014
abschließend entschieden (siehe Session-Nr. 1661/2013). Die Maßnahme wird zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt.
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Verbreiterung der Nebenanlagen Tunisstraße zwischen Streitzeuggasse
und Breite Straße gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt
4845/2010
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Verbreiterung der Nebenanlagen in der Tunisstraße im Abschnitt von Streitzeuggasse bis Breite Straße die Planung gemäß der Machbarkeitsstudie der Variante A (Anlage 13.1) zu erstellen und
die erforderlichen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Ausführungsplanung ist zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Neue Langgasse wird zur Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung geändert, um die
ausfließende Verkehrsmenge von der Glockengasse in die Tunisstraße zu reduzieren und die Kreuzung mit der Breite Straße fußgängerfreundlicher zu gestalten.
140
Entsprechend den Vorschlägen des Städtebaulichen Masterplans wird die Baumallee
in der Mitte der Tunisstraße erhalten.
Sachstand:
Mit den Planungen wurde begonnen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung werden
die Pläne den politischen Gremien vorgelegt.
4.2
Verkehrliche Maßnahmen in der Bergisch Gladbacher Straße im Bereich
der Anschlussstelle Dellbrück
3686/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung für die kurzfristigen Maßnahmen
in der Bergisch Gladbacher Straße die Planungen für nachfolgend aufgeführte Bereiche zu erstellen:
1.
Abschnitt Bergisch Gladbacher Straße zwischen dem Anschluss BAB 3 KölnDellbrück und der östlichen Anbindung Steyler Straße:
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durchgeführt.
Die Verwaltung wird gebeten, im Laufe des Jahres 2014 die Statistik über die Unfallhäufigkeit in den Jahren 2012 und 2013 vorzulegen.
2.
Abschnitt Bergisch Gladbacher Straße zwischen der Ringenstraße und Buschfeldstraße:
Es werden ausschließlich Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs (NordSüd-Achse) vorgenommen: Verlegung des Fußgängerüberwegs östlich der JohannBensbergstr. nach Westen, Verlängerung von Aufstellflächen auf der Berg. Gladbacher Str., Veränderung der Signalisierung. Der Fußgängerüberweg östlich der
Buschfeldstr. bleibt unverändert.
3.
Abschnitt Bergisch Gladbacher Straße zwischen östlichen Steyler Straße bis
östlich der Einmündung Buschfeldstraße :
Die Veränderung der Verkehrsführung von einer auf zwei Richtungsfahrbahnen wird
abgelehnt. Die Verkehrsführung bleibt unverändert.
4.
Knotenpunkt Honschaftsstraße/Piccoloministraße:
Die Prüfung eines provisorischen Kreisels ist nicht erforderlich.
Sachstand:
Zu 1.) Die Vorentwurfsplanung befindet sich derzeit in Bearbeitung.
Zu 2.) Die Entwurfsplanung wird derzeit erstellt.
Zu 4.) Die Vorentwurfsplanung befindet sich derzeit in Bearbeitung.
141
4.3
Straßenunterhaltungsmaßnahme Gilbachstraße - Optimierung Straßenquerschnitt
1671/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Optimierung des Straßenquerschnitts zu und
stellt den Mehrbedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme Gilbachstraße fest.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen der Mittelfreigabe und des Vergabeverfahrens.
In der Planung sind Stellplätze für Fahrräder zu berücksichtigen.
Um den Sichtbereich im Querungsbereich der Schule nicht zu behindern, sollten dort
keine Parkplätze eingerichtet werden. Es ist zu prüfen, wie die Sicherheit der Schüler
bei der Straßenquerung gewährleistet werden kann, beispielsweise durch „Querungsnasen“.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Vorbereitung.
4.4
Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenze K22 an der Lülsdorfer Straße/Loorweg, Porz-Langel
1748/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Ortsdurchfahrtsgrenze an die
Stelle der Ortstafeln in Porz-Langel in Höhe Loorweg 27 zu verschieben, um die Voraussetzung für den Neubau eines Gehwegs vom Haus Loorweg 27 bis zur Einmündung der Straße Unterm Berg, im Rahmen der Schulwegsicherung, zu schaffen.
Die Vorlage wird darüber hinaus in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Der
heutige Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in der dortigen Sitzung die Bedenken der BV Porz
„Durch die Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze darf der Außenbereich von
Langel nicht verschoben werden. Die Verwaltung muss Wege finden, zusätzliche
Bebauung in dem Bereich auch zukünftig auszuschließen und auch rechtlich unantastbar zu machen nach Baugesetzbuch und den entsprechenden Verwaltungsrichtlinien für Ortsdurchfahrten. Die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile
bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen und liegen weiterhin an den Straßen
Rheinbergstraße und An der Mühle.“
ausgeräumt werden können.
142
Sachstand:
Der Beschluss ist in Bearbeitung.
4.5
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Abriss und Neubau der Brücke Ginsterberg in Köln Weidenpesch
2910/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Verwaltung mit dem Neubau der „Ginsterbergbrücke“ in KölnWeidenpesch mit städtischen Gesamtkosten von 179.200,00 EURO.
Hierbei soll für die Rampe zur westlichen Zuführung zur neuen Brücke eine gebundene Deckschicht (Tragdeckschicht mit hydraulischem Bindemittel) eingesetzt werden.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 150.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-5-0240,
Fußgängerbrücke Ginsterberg, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -;
Hj. 2012.
Zur Finanzierung der restlichen benötigten Mittel in Höhe von 29.200,00 EURO beschließt der Finanzausschuss die Bereitstellung und Freigabe im Rahmen der echten
Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in gleicher
Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0210; - Brücke Weinsbergstr., Hj. 2012.
Sachstand:
Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit läuft die
Bauausführung planmäßig; die Fertigstellung der Brücke ist im 3. Quartal 2014 vorgesehen.
4.8
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier:
Generalinstandsetzung von Straßen
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier:
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle: 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
3489/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung
der Riehler Straße/An der Schanz, des Vogelsanger Weges, der Wilhelm-
143
Mauser-Straße, der Nagelschmiedgasse und der Hugo-Eckener-Straße fest und
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf eine
Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Die Verwaltung wird gebeten, die betroffenen Bezirksvertretungen mit dem Hinweis
auf die bereits beschlossenen KAG-Satzungen zu informieren.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Riehler Straße/An der Schanz,
des Vogelsanger Weges, der Wilhelm-Mauser-Straße, der Nagelschmiedgasse
und der Hugo-Eckener-Straße in Höhe von 1.721.473,83 € Kassenmittel und
2.500.000 € Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von
Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr
2012.
Sachstand:
O.g. Baumaßnahmen sind, mit Ausnahme der Baumaßnahme Riehler Str./An der
Schanz, welche sich derzeit im Bau befindet, abgeschlossen.
4.9
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Zoobrücke, Baulos D; Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktionen am
Pfeiler in Achse 43 und in Achse 10 der angrenzenden Rampe
2954/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktionen der Zoobrücke am Pfeiler in Achse 43 und in Achse 10 der angrenzenden
Rampe bei Gesamtkosten in Höhe von 920.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
2. Die benötigten Mittel in Höhe von 920.000,00 Euro wurden im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2013 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand:
Die Maßnahme vor Ort ist beendet, der Beschluss somit erledigt.
144
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Köln
(Parkgebührenordnung)
1306/2012
Beschluss (Rat am 15.11.2012):
Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten
im Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Parkscheinautomaten sind nach Veröffentlichung der neuen Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln umgestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
5.2
Teilfinanzplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV: Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz, hier: Planungsbeschluss zur Nachrüstung von Aufzügen
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
bei Finanzstelle 6903-1202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Auf.
2303/2012
Beschluss (Rat am 15.11.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Planungen zur Aufzugsnachrüstung an der Stadtbahnhaltestelle Friesenplatz aufzunehmen. Die Planung soll vor Beantragung der notwendigen Genehmigungen zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 Euro bei der Finanzstelle 69031202-1-7090, Haltestelle Friesenplatz - Einbau von Auf, Teilplanzeile 8 - Auszahlung
für Baumaßnahmen, Hj. 2012.
Sachstand:
Zurzeit laufen umfangreiche Untersuchungen zur Findung und Festlegung der Aufzugsstandorte.
5.3
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV: Planungsbeschluss für die Bahnsteiganhebung an der Haltestelle Venloer Straße / Gürtel,
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
bei Finanzstelle 6903-1202-2-6010 Hst. Venloer Str. / Gürtel - B.anhebung
2575/2012
145
Beschluss (Rat am 15.11.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Planungen zur Bahnsteiganhebung an der oberirdischen Stadtbahnhaltestelle Venloer Straße / Gürtel aufzunehmen. Die Planung soll vor Beantragung der
notwendigen Genehmigungen zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsleistungen in Höhe von 120.000,00 Euro bei Finanzstelle 69031202-4-6010 Hst. Venloer Str. / Gürtel - B.anhebung, Teilplanzeile 8, Hj. 2012.
Die Verwaltung wird gebeten, die Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld - vgl.
hierzu Anlage 3 der Vorlage - im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Sachstand:
Die Bahnsteiganhebung Venloer Straße/Gürtel muss im Gesamtzusammenhang der
Umrüstung der Linie 13 gesehen werden. In einem ersten Schritt sind daher Verkehrsuntersuchungen erforderlich.
5.6
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Beschaffungsbedarf zur Lieferung von Ersatzteilen für Parkscheinautomaten
2951/2012
Beschluss (Rat am 15.11.2012):
Der Rat stellt die Notwendigkeit des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die
Lieferung von Ersatzteilen für Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage
im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Das Vergabeverfahren (europaweites offenen Verfahren) ist erfolgt; ein Rahmenvertrag über 4 Jahre wurde abgeschlossen. Der Beschluss ist erledigt.
5.7
Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Wartungs- und Entleerungsarbeiten an Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Köln
3357/2012
Beschluss (Rat am 15.11.2012):
Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe der Wartungs- und Entleerungsarbeiten an
Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Köln fest und beauftragt die Verwaltung, das
146
entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) wurde durch die Verwaltung
eingeleitet. Eine Vergabe ist noch nicht erfolgt, da ein Einspruch gegen die Vergabe
vorliegt. Zurzeit befasst sich die Vergabekammer des Landes NRW mit dem Einspruch.
147
30. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 04.12.2012
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Sanierung linksrheinischer Rheinboulevard zwischen Deutzer Brücke
und Malakoffturm
4711/2009
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Ausführungsplanung für die
Sanierung des Rheinboulevarde zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm zu erstellen und die Finanzierung für die Sanierung mittels Natursteinplatten sicherzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sträucher zwischen der Brücke zum MaritimHotel und der Deutzer Brücke zu entfernen, die Rampenwand des Rheinufertunnels
im Stiele der vorhandenen Hochwasserschutzmauer zu verblenden und diesen
Raum als Ruhezone mit zusätzlichen Bänken umzugestalten.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für die Teilfläche des Flurstücks 138, auf
der der Eigentümer Außengastronomie eingerichtet hat, die Widmung als öffentliche
Verkehrsfläche zurückgenommen werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten, die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen:
•
Die Verwendung des Materials "Basaltlava" wird - insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit - begrüßt sowie zur Ausführung empfohlen.
•
Es soll geprüft werden, den Blaustein unter der Deutzen Brücke gleichermaßen
zu ersetzen.
•
Es wird empfohlen, eine Musterfläche (Material, Verlegeart …) anzulegen.
•
Vor dem Hintergrund perspektivisch möglicher abgängiger Bäume sollen Überlegungen zu Ersatzstandorten (Neubepflanzung) bereits heute in der Planung betrachtet und vorgeschlagen werden.
•
Die Integration des Bereichs um den Malakoffturm in die Planung soll geprüft
werden.
Das vorgeschlagene Gestaltungsprinzip soll perspektivisch auch bei weiterführenden
Planungen im Bereich des Rheinufers Berücksichtigung finden.
Sachstand:
Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung.
148
4.2
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn - Bedarfsfeststellungsbeschluss für die
externe Vergabe der Objektplanung der P+R-Palette
3200/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Vergabe der Objektplanung
für die P+R-Palette der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn fest und beauftragt die
Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren mit eingeschlossenem Wettbewerb einzuleiten. Auf Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Die Verwaltung möge hierfür ein kostengünstiges Verfahren wählen,
welches ein qualitätvolles Ergebnis sichert. Ferner soll der Flächeneingriff
durch den Erhalt der Tennisanlage so gering wie möglich ausfallen.
Der Verkehrsausschuss bittet die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), einen Vertreter jeder Fraktion für das Preisgericht als Sachpreisrichter zu wählen.
Sachstand:
Das europaweite Vergabeverfahren mit eingeschlossenem Wettbewerb wurde in
2013 durchgeführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Im Ergebnis wurde das
Büro LHVH ARCHITEKTEN aus Köln am 20.8.2013 mit der Objektplanung für die
P+R-Palette der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn beauftragt. Der reduzierte Flächeneingriff wurde bei der weiteren Planung für den Erhalt der Tennisanlage berücksichtigt.
4.3
Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015, Teilplan Straße
Vorschläge zur Bewertung von Vorhaben für das Kölner Stadtgebiet
3829/2012
Beschluss
Der Verkehrsausschuss beschließt die Maßnahmen Ortsumgehung Meschenich und
die Sanierung oder Neubau der Leverkusener Brücke mit besonderer Priorität zu
versehen.
Der Verkehrsausschuss beschließt, alle weiteren Projektvorschläge der vorliegenden
Liste mit Ausnahme der Maßnahme 10 – Rheinquerung von Köln-Godorf nach Niederkassel – in die Prüfung aufzunehmen.
Die Maßnahme 10 – Rheinquerung von Köln-Godorf nach Niederkassel - wird aus
der vorliegenden Liste gestrichen.
Sachstand:
Der Beschluss wurde am 6.12.2012 an die Bezirksregierung weitergeleitet. Das Land
NRW hat dem Bundesverkehrsministerium auf Grundlage der Nennungen aus den
Regierungsbezirken eine Projektliste zur Prüfung eingereicht, die gleichwohl auch die
Maßnahme 10 (Rheinquerung) enthält, weil sich der Rhein-Erft-Kreis und der RheinSieg-Kreis gemeinsam für diese Maßnahme ausgesprochen haben. Das Bundesministerium hat zwischenzeitlich eine Liste mit allen von den Ländern eingereichten
Projektanmeldungen veröffentlicht; alle noch nicht im Bau befindlichen Maßnahmen
149
(einschließlich der Ortsumgehung Meschenich und ihrer Weiterführung bis zum Autobahnanschluss Eifeltor) werden vor der Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan bis Mitte 2015 zunächst einer volkswirtschaftlichen Nutzen-KostenÜberprüfung auf der Grundlage regionaler Verkehrsprognosen unterzogen. Der notwendige Neubau der Leverkusener Brücke ist hingegen bereits gesetzt.
Der Beschluss ist damit erledigt.
4.6
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Beschaffung von 79 Parkscheinautomaten
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000
(Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung)
3323/2012
Beschluss:
1.
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Beschaffung von 79 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 395.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr
2012.
Sachstand:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenen Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Baubeschluss für die Sanierung des Offenbachplatzes im Rahmen des
Projektes Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz und Baubeschluss für die
Umgestaltung der umliegenden Straßen
0321/2012
Beschluss (Rat am 18.12.2012):
1.
Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt
Köln auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung der Freianlagen innerhalb des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Hierbei
150
handelt es sich um den Offenbachplatz sowie die Wiederherstellung der an Oper und Schauspiel angrenzenden Gehwegbereiche ohne die Möblierung auf
dem Offenbachplatz gemäß Anlage 1.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Objektplaner WES und Partner, Hamburg
die Bruttogesamtkosten der Freianlagen auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit 2.432.473 € berechnet hat. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist
vom externen Projektsteuerer geprüft worden, die Einhaltung der Kostenobergrenze wurde bestätigt. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben.
Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparungen über mögliche Standardreduzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der
Auswahl der Platzmöblierung und der gestalterischen Elemente auf der Platzfläche. Die Entscheidung über die Möblierung und gestalterische Ausgestaltung
des Platzes mit z.B. Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen Beschlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.
In diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch
eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein
einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.
Die Kosten der Freianlagen sind in den limitierten Bruttobaukosten der Gesamtmaßnahme von 253.000.000 € enthalten, diese werden nicht überschritten.
Die benötigten Mittel für die Freianlagen in Höhe von 2.432.473 € sind innerhalb
des Gesamtbudgets von 253.000.000 €, das durch Kreditaufnahmen vorfinanziert wird, in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt. Kreditaufnahmen
werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme
eingerechnet.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Umgestaltung der umliegenden Straßen (Glockengasse, Krebsgasse und Brüderstraße) auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und nach Sicherstellung der Finanzierung die Maßnahme umzusetzen. Gleichzeitig stellt der
Rat den Bedarf zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahme fest. Der Rat folgt
dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf netto
1,25 Mio. Euro festzusetzen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegte Straßenplanung im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung vorzustellen.
1.
Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der
Offenbachplatz barrierefrei zu begehen ist.
Sachstand:
Die Bauarbeiten zur Umgestaltung der o.g. Straßen haben im Juli 2014 begonnen.
151
5.2
227. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
3482/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 227. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 142 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.3
229. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
4030/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 229. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 143 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.5
VRS-SozialTicket: Köln-spezifischer Preis für das MonatsTicket
3729/2012
Beschluss (Rat am 18.12.2012):
Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 €
festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass
(Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen
35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der
152
steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.
Sachstand:
Der Beschluss wurde vollumfänglich umgesetzt. Seit dem 01.01.2013 bis heute kostet das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für KölnPass-Inhaber/innen und für
das Kölner Stadtgebiet (Preisstufe 1b) 33,00 €. Die sich aus der Preisdifferenz zum
VRS-MonatsTicket MobilPass ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse der KVB
AG wurden in die Betrauungsregelung aufgenommen.
5.6
Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse
Bauabschnitt 2 des Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung der
Domumgebung;
hier: Auftrag zur Entwurfsplanung - Planungsbeschluss
4201/2012
Beschluss (Rat am 18.12.2012):
Der Rat beschließt,
1.
kurzfristig auf der Grundlage der vom Architekturbüro Allmann, Sattler und
Wappner im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes für die Domumgebung
bislang vorgelegten Planungsstudien die weitere Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2 (Bereich Trankgasse) zu erarbeiten. Ziel ist es, die notwendigen Abriss- und
Rohbaumaßnahmen zusammen mit den Leistungen für Bauabschnitt 1 auszuschreiben. Diese Ausschreibung ist für Frühjahr 2013 geplant.
Zur Finanzierung der benötigten Mittel in Höhe von 138.375 Euro beschließt der
Rat für das Jahr 2012 die Bereitstellung und Freigabe einer außerplanmäßigen Auszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle
6901-1202-1-0510 Domumgebung II BA. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei
Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof (I BA).
2.
die im Bauabschnitt 2 angedachten baulichen Änderungen für den Domtreppentunnel zurückzustellen;
3.
die Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung in Form eines Dringlichkeitsbeschlusses zeitnah vorzulegen, damit eine gemeinsame Ausschreibung mit Gewerken des Bauabschnitts 1 erreicht werden kann.
Sachstand:
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung befindet sich in der Vorbereitung.
Unabhängig davon konnte der Abriss der Betonpilze an der Trankgasse als baulicher
Bestandteil des BA 2 zeitlich vorgezogen und in die Abrissarbeiten des Bauabschnit-
153
tes 1 (Östl. Domumgebung) integriert werden.
154
31. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 22.01.2013
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.3
Informationscodes für Baustellen in Köln
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2012,
TOP 2.1
4482/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Baustellenbeschilderung bei
verkehrsrelevanten Straßenbaumaßnahmen um einen QR-Code zu erweitern, der
unmittelbar zu den Baustelleninformationen der Internetpräsenz der Stadt Köln
(http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr) führt.
Sachstand:
Der Beschlussinhalt wird bei der Realisierung entsprechender Baumaßnahmen beachtet. Der Beschluss kann somit als umgesetzt angesehen werden.
4.4
Umgestaltung und Nutzungsänderung von Räumen der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke
a. Dusch- und Umkleidebereiche für die DIN 1076 Prüfgruppe
b. Fahrzeugabstellplätze für Prüffahrzeuge einschließlich dem Hubsteiger
3996/2012
Beschluss:
1.
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf über die Planungsleistungen für
die Herstellung der Dusch – und Umkleidebereiche für die DIN 1076 Prüfgruppe des
Amtes für Brücken und Stadtbahnbau in der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer
Brücke einschließlich der damit verbundenen Nutzungsänderung an und beauftragt
die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2.
Zur Finanzierung der benötigten Mittel in Höhe von 43.673,00 Euro beschließt
der Finanzausschuss die Bereitstellung und Freigabe von Mitteln in gleicher Höhe im
Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 6901-1202-1-0110 - Betriebsräume
Deutzer Brücke Hj. 2013. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. §
82 GO NRW sind erfüllt
155
Sachstand:
Die Verwaltung hat die Planung nach der Leistungsphase 2 aufgrund der Kosten gestoppt und untersucht alternative Möglichkeiten, wie z. B. Unterbringung der Duschräume im Stadthaus Deutz; die Abstellmöglichkeiten für Prüffahrzeuge befinden sich
in der verwaltungsinternen Abstimmung
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Elfte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29. Juni
2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages
4205/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013 ):
Der Rat nimmt die Beitragbedarfsberechnungen (Anlagen 4-6 zu diesem Beschluss)
zur Kenntnis.
Der Rat beschließt den Erlass der 11. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 141 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.2
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Höninger Weg von Eifelwall bis Pohligstraße in Köln-Zollstock
4263/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013 ):
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der
Erschließungsanlage Höninger Weg von Eifelwall bis Pohligstraße in Köln-Zollstock
in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 140 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
156
5.3
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage An
der Rather Burg (befahrbarer Wohnweg) von An der Rather Burg bis Beginn
Fuß- und Radweg in Köln-Rath/Heumar
4275/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der
Erschließungsanlage An der Rather Burg (befahrbarer Wohnweg) von An der Rather
Burg bis Beginn Fuß- und Radweg in Köln-Rath/Heumar in der zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 139 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.4
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße (östliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Ursulastraße/Victoriastraße in Köln-Altstadt/Nord
4281/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der
Erschließungsanlage Tunisstraße (östliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Ursulastraße/Victoria-straße in Köln-Altstadt/Nord in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 140 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.5
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße (westliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Enggasse in Köln-Altstadt/Nord
4287/2012
Beschluss (Rat am 05.02.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der
Erschließungsanlage Tunisstraße (westliche Anliegerfahrbahn) von Unter Sachsenhausen bis Enggasse in Köln-Altstadt/Nord in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung.
157
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 06.03.2013, S. 141 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.6
230. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
4641/2012
Beschluss (Rat am 19.03.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 230. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 10.04.2013, S. 201 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
158
32. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 05.03.2013
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn , ÖPNV
Jahresvertrag Granitplatten Roncalliplatz
2107/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Vergabe eines Jahresvertrages über die Granitplattenverlegearbeiten auf dem Roncalliplatz und der Domplatte zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 142.502,50 Euro. Die Mittel stehen im
Entwurf zum Doppelhaushalt 2013/2014, Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung.
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
• Umwidmung der gesamten Platzfläche des Roncalliplatzes, so dass diese nur
in Ausnahmefällen befahren und beparkt werden darf
• Klare Regelungen und zahlenmäßig enge Begrenzung der
Zufahrtsberechtigungen
• Verstärkung der Kontrollen
• Umsetzung aller Maßnahmen im Laufe diesen Jahres
• Nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr ist zu prüfen, ob versenkbare
Poller an den Zufahrtswegen zum Roncalliplatz mit individuellen Zugangsberechtigungen (Chipkarten, etc.) eine sinnvolle und kostensparende Ergänzungsmaßnahme sind
• Die Verwaltung soll konkrete Informationen über Beschaffungs- und Betriebskosten von versenkbaren Pollern bei anderen Städten und dem StadtwerkeKonzern einholen und dem Ausschuss mitteilen.
Vorab ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe durch die Umwidmung Schadensersatzansprüche entstehen können. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ist hierbei in die Beratungsfolge einzubeziehen.
Sachstand:
Der Auftrag zur Plattenverlegung ist erteilt. Je nach Schadensentwicklung wird zeitnah repariert. Dieser Teil des Beschlusses ist erledigt.
Dem Verkehrsausschuss wurde in seiner Sitzung am 25.03.2014, TOP 7.7 (Vorlagennummer 0222/2014), eine Mitteilung über den Zwischenstand des Umwidmungsverfahrens zur Kenntnis gegeben. Mit den betroffenen Anliegern wurden inzwischen
Gespräche geführt. Die Abstimmung von möglichen Lösungswegen ist noch nicht
159
abgeschlossen. Das Ergebnis wird zur abschließenden Entscheidung über den künftigen Widmungsinhalt der Platzfläche dem Rat unter Einbeziehung des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Internationales und des Verkehrsausschusses vorgelegt.
4.3
Fahrbahninstandsetzung Subbelrather Straße, Haltestelle Gutenbergstraße
hier: Kostenberechnung
4639/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Maßnahme Fahrbahnsanierung im
Zuge des Haltestellenumbaus Gutenbergstaße fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Durchführung der Maßnahme. Auf die Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Maßnahme ist beauftragt und wird gemeinsam mit dem Haltestellenumbau
durchgeführt.
4.4
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung
von Verkehrszeichen
0121/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Lieferung von Verkehrszeichen fest
und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf
eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Der Vertrag ist bis 31.12.2015 gültig. Der Beschluss ist erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Stadtbahnhaltestelle Bahnhof Deutz/Messe
hier: Planungsbeschluss für die Erneuerung der Fliesen
0637/2012
Beschluss (Rat am 19.03.2013):
Die Verwaltung wird beauftragt
160
•
Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen bzw. abzunehmenden Fliesen zu
prüfen,
•
Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der vorhandenen Fehlstellen vorzunehmen,
•
einen Wettbewerb in Form eines Werkstattverfahrens mit drei teilnehmenden Büros durchzuführen, in dem ein Gesamtkonzept inklusive Kostenplanung für die
künftige Gestaltung sowohl der Verteilerebene als auch des Fußgängertunnels
zur Messe erarbeitet wird. Die Details zur Durchführung des Wettbewerbs sind in
einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses vorzustellen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen möglichst noch in 2013 zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.
•
Als mögliche Alternative soll im Zuge der weiteren Planungen auch der Erhalt des
vorhandenen Fliesenspiegels bewertet werden.
Für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes werden vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2013 / 2014 Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj.
2013 zur Verfügung.
Sachstand:
zu 1-2: Die Fehlstellen wurden als provisorische Sofortmaßnahme verputzt und farblich angepasst.
zu 3: Der Wettbewerb wurde durchgeführt. Die Jury legte einstimmig am 09.12.2013
das Büro Flender generalplanung aus Ühlingen als Sieger fest.
Auf Wunsch der Jury wird eine 1:1 Bemusterung der vom Büro Flender vorgeschlagenen Wandgestaltung in der Verteilerebene erstellt. Der Aufbau ist für die 32. KW
2014 vorgesehen.
zu 4: Der Erhalt der vorhandenen Fliesen wird von der Jury sowohl aus gestalterischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht ausdrücklich nicht gewünscht.
5.6
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Externe Bauwerksprüfung der unterirdischen Stadtbahnanlage und Hochbahn
nach DIN 1076
4573/2012
Beschluss (Rat am 19.03.2013):
Der Rat stellt den Bedarf zur externen Bauwerksprüfung der unterirdischen Stadtbahnanlage und Hochbahn nach DIN 1076 fest und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung dieser Maßnahme.
161
Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 1.309.000,00 EURO. Die
Mittel sind im Hpl.-Entwurf 2013/2014 einschl. Finanzplanung bis 2016 berücksichtigt.
Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO sind erfüllt.
Sachstand:
Zu Leistungen an der Hochbahnstrecke:
In 2013 wurde die Hauptprüfung der Hochbahnstrecke in Eigenregie durch Mitarbeiter vom Amt für Brücken und Stadtbahnbau durchgeführt. Eine externe Vergabe dieser Teilleistung ist nicht mehr vorgesehen; dieser Teil des Beschluss ist somit erledigt.
Zu unterirdischen Stadtbahnanlagen:
In 2014 wird anstatt der externen Vergabe der Leistung Bauwerksprüfung ein neues
und nach den neuesten Richtlinien zugelassenes Tunnelscanningverfahren in einem
Pilotprojekt angewendet. Beim Tunnelscanning werden alle Flächen mit Thermografie und hochauflösenden Kameras gescannt. Anschließend werden die Daten ausgewertet und Schadstellen dokumentiert. Anstatt wie bislang in der konventionellen
Bauwerksprüfung alle Flächen handnah zu prüfen, werden nach dem Scannen auffällige Bereiche stellenweise, sowie unauffällige Bereiche stichprobenartig handnah
geprüft. Diese handnahen Prüfungen sollen in Eigenregie durch Mitarbeiter vom Amt
für Brücken und Stadtbahnbau durchgeführt werden. Eine externe Vergabe der Leistung Bauwerksprüfungen wäre nach erfolgreichem Abschluss des Tunnelscannings
nicht notwendig. Einzig die Durchführung des Tunnelscanning müsste extern vergeben werden. Bei erfolgreichem Abschluss des neuen Verfahrens könnten die Kosten
für die Bauwerksprüfung um ca. 30% gesenkt werden. Die beschriebene Vorgehensweise wurde mit dem Personalamt und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
5.8
228. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
3766/2012
Beschluss (Rat am 19.03.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 228. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 10.04.2013, S. 200 veröffentlicht. Das Sat-
162
zungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
163
33. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, den 15.04.2013
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.1
Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 08.12.2009
hier: Regionale 2010 - ÖPNV-Anbindung von Gut Leidenhausen
0506/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB
AG ab Mai 2013 einen Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST) zum Gut Leidenhausen
einzurichten.
Der AST wird im 30-Minuten-Takt in den Betriebszeiten montags bis freitags in der
Zeit von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr sowie samstags und sonntags ab 9:30 Uhr – zunächst in den Monaten Juli, August und September - angeboten.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus der Inbetriebnahme des AST ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in
die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich darzustellen, inwieweit eine Anbindung über die Buslinie 161, die bisher zwischen Porz-Mitte und dem
Flughafen verkehrt, beispielsweise über den Mauspfad an Gut Leidenhausen erfolgen kann, ggf. mit Weiterfahrt Richtung Königsforst. Die Ergebnisse dieser Prüfung
sollen auch in der Bezirksvertretung Kalk diskutiert werden.
Sachstand:
Die AST-Linie 188 zum Gut Leidenhausen wurde im Mai 2013 eingerichtet.
Nach Prüfung der Busanbindung des Gut Leidenhausens durch die Buslinie 161 hat
die Verwaltung dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 25.03.2014 mitgeteilt,
dass das Gut Leidenhausen aus Sicht von Verwaltung und KVB durch die AST-Linie
adäquat erschlossen ist (vgl. Session-Nr. 0488/2014).
Die in der Sitzung am 25.03.2014 gewünschte zusätzliche Prüfung eines alternativen
Haltestellenstandorts hat ergeben, dass dieser mit Linienbussen nicht anfahrbar ist.
Als möglicher Standort einer Haltestelle käme daher nur der bereits vorgeschlagene
Standort auf dem Grengeler Mauspfad in Frage. Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist der Landesbetrieb Straßen.NRW., der jedoch mitgeteilt hat, dass mittelfristig
nicht mit dem Bau einer Haltestelle zu rechnen ist.
164
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages "elektronisches Abfallnachweisverfahren"
0138/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Zeitvertrag „elektronisches Abfallnachweisverfahren“ fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens
wird verzichtet.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die im hiesigen Ausschuss angesprochene Problematik zu prüfen und die Ergebnisse im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Rechtsfragen, Vergabe und Internationales sowie im Ausschuss für Umwelt
und Grün beraten zu lassen.
Sachstand:
Der Vertrag ist bis 31.08.2014 gültig. Der Erfahrungsaustausch soll im Anschluss
erfolgen.
4.2
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Beschaffung von 216 Parkscheinautomaten
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000
(Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung)
0451/2013
Beschluss:
1.
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Beschaffung von 216 Parkscheinautomaten fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens
wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.080.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2013.
Die Voraussetzungen gemäß §82 Abs. 1 Gemeindeordnung (vorläufige Haushaltsführung) liegen vor, da die Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung zwingend notwendig sind.
165
Sachstand:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) ist erfolgt und die Parkscheinautomaten sind beschafft und im Betrieb. Der Beschluss ist erledigt.
4.3
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare
Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen
0554/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Beauftragung eines Zeitvertrages
zur Beauftragung von unvorhersehbaren Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der
Einrichtung oder Erneuerung von Lichtsignalanlagen fest und beauftragt die Verwaltung das Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des
Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Ein Zeitvertrag zur Beauftragung von unvorhersehbaren Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erneuerung von Lichtsignalanlagen wurde vergeben.
Der Beschluss wird als erledigt betrachtet.
4.4
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle : 6601-1201-06605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen.
0868/2013
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss nimmt den ergänzenden Bau des Beschleunigungsstreifens Merianstraße/Willi-Suth-Allee zur Kenntnis und verweist die Vorlage zur
abschließenden Entscheidung in die Bezirksvertretung Chorweiler. Die Gesamtkosten erhöhen sich nicht. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des
Vergabeverfahrens beauftragt. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Merianstraße in Höhe von
166
871.472,70 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO liegen vor.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung.
4.6
Radschnellwege: Teilnahme der Stadt Köln am landesweiten Planungswettbewerb
1047/2013
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, langfristig die Planung für das gesamte Radwegeschnellnetz zu erstellen und entsprechende Abstimmungen mit den Nachbarkommunen durchzuführen.
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich am landesweiten Planungswettbewerb Radschnellwege des Landes NRW zu beteiligen. Als Wettbewerbsbeitrag soll die Gesamtkonzeption Radschnellwege für die Region Rheinland
eingebracht werden. Für die Förderung des dreistufigen Planungsverfahrens (Machbarkeitsstudie, Ausführungsplanung und Bauausführungsplanung) soll die Verwaltung in erster Priorität für die Strecke Köln – Frechen einen Wettbewerbsbeitrag erarbeiten.
Sachstand:
Zu 1: Für die Weiterentwicklung des gesamten Radwegschnellnetzes führt die Verwaltung bei anstehenden Maßnahmen (z.B. Neubau BAB Brücke A1) mit den jeweiligen Akteuren entsprechende Abstimmungen.
Zu 2: Der eingereichte Wettbewerbsbeitrag der Stadt Köln wurde als Modellprojekt
prämiert. Derzeit bereitet die Verwaltung die Vergabe der Machbarkeitsstudie vor.
4.7
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Bachunterführung Kemperbach im Bereich Dellbrücker Hauptstraße
0367/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim - der Instandsetzung der Bachunterführung Kemperbach im Be-
167
reich der Straßenbrücke Dellbrücker Hauptstraße bei Gesamtkosten in Höhe von
428.400,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die benötigten Mittel für den von der Stadt Köln zu tragenden Anteil in Höhe von
309.400,00 Euro sind im städt. Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, Hj.2013 berücksichtigt.
Die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NW werden eingehalten.
Sachstand:
Die Arbeiten wurden im Dezember 2013 erfolgreich abgeschlossen, der Beschluss
ist erledigt
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.4
Vergabe von Bauüberwacher-, Bauoberleitungs- und Sachverständigenleistungen für die Generalsanierung des Tunnels Grenzstraße
0932/2013
Beschluss (Rat am 30.04.2013):
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf eines Gesamtauftrages für externe Bauüberwacher, Bauoberleitung und Sachverständige in Höhe von brutto ca. 1.338.000
EURO fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des europaweiten
VOF- Vergabeverfahrens. Die Beauftragung und Abwicklung der Leistungen erfolgt
nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014, im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, einschließlich
Finanzplanung bis 2016 berücksichtigt.
Sachstand:
Die Dienstleistungen sind beauftragt und werden im Zuge der Generalsanierung
Tunnel Grenzstraße in Anspruch genommen. Die weitere Berichterstattung zur Baumaßnahme Tunnel Grenzstraße erfolgt im Rahmen des Baubeschlusses, vgl. hierzu
Session 2807/2012.
168
34. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 04.06.2013
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.1
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 10.05.2012 zur Busanbindung Köln-Blumenberg
0999/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB
AG zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 die Verlängerung Buslinie 120 über
Chorweiler nach Blumenberg gemäß dem Konzept der Verwaltung umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen
rechtzeitig vorzunehmen und aus der Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
zu finanzieren.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus der Inbetriebnahme ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im Frühjahr 2015 einen Erfahrungsbericht über die Auslastung und Annahme dieser Buslinie der Bezirksvertretung und
dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im Dezember 2013 umgesetzt. Der Erfahrungsbericht wird
dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit vorgelegt. Der
Beschluss wird daher als erledigt angesehen.
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Platzumgestaltung Ebertplatz, hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss für
die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Tiefgarage unterhalb der
Platzfläche des Ebertplatzes
2618/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für
eine Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des Ebertplatzes zurückzustellen und an
dieser Stelle keine externen Vergaben durchzuführen.
169
Die Verwaltung wird jedoch gebeten, möglichst bis Ende des Jahres Alternativen zur
Errichtung eines Parkhauses oder einer Tiefgarage in der näheren Umgebung des
Ebertplatzes zu prüfen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Sachstand:
Der Rat hat am 13.10.2011 entschieden und der Verkehrsausschuss am 05.12.2013
bestätigt, dass die Machbarkeit einer Quartiersgarage überprüft wird. Anschließend
müssen die weiteren Planungen zur Umgestaltung des Platzes erfolgen. Derzeit läuft
das Ausschreibungsverfahren für die Machbarkeitsstudie einer Tiefgarage am Ebertplatz. Mit Ergebnissen der Studie kann voraussichtlich Ende 2014 / Anfang 2015 gerechnet werden.
4.3
Erneuerung von Lichtsignalanlagen – Erneuerung der Ampelanlage Cäcilienstraße/Nord-Süd-Fahrt
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007,
TOP 4.9
3937/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und dem Bau der
Ampelanlage Cäcilienstraße/Nord-Süd-Fahrt im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen.
Sachstand:
Wegen der Umgestaltung des Kaufhauses P&C ist diese Maßnahme erst für 2015
vorgesehen.
4.4
Baubeschluss für den Ausbau der Kölnstraße zwischen HeinrichErpenbach-Straße und Seniorenweg
0397/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2015
den Ausbau der Kölnstraße in Köln-Sürth zwischen Heinrich-Erpenbach-Straße und
Seniorenweg und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren
vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Verwaltung hatte die Arbeiten zum Ausbau der Kölnstraße ausgeschrieben und
submittiert. Am 09.12.2013 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die ausführende
Firma hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Kurzfristig konnte eine andere
170
Firma mit dem Weiterbau beauftragt werden. Nach kurzer Bauvorbereitung wird die
Wiederaufnahme der Bauarbeiten direkt nach den Sommerferien 2014 erfolgen.
4.5
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für den Austausch
von Leuchtmitteln an Lichtsignalanlagen
0667/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Beauftragung eines Zeitvertrages
zum Austausch von Leuchtmitteln an Lichtsignalanlagen fest und beauftragt die Verwaltung das Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des
Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Ein Zeitvertrag zur Beauftragung zum Austausch von Leuchtmitteln an Lichtsignalanlagen wurde vergeben. Der Beschluss wird als erledigt betrachtet.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
231. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
0886/2013
Beschluss (Rat am 18.06.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 231. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 17.07.2013, S. 444 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
171
5.4
232. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
1445/2013
Beschluss (Rat am 18.07.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 232. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 28.08.2013, S. 565 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.5
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen in den Hauptträgerkästen und im
Pylon der Severinsbrücke
1493/2013
Beschluss (Rat am 18.06.2013):
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung von Verstärkungsmaßnahmen in
den Hauptträgerkästen und im Pylon der Severinsbrücke bei Gesamtkosten in Höhe
von 3.570.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die
benötigten Mittel in Höhe von 3.570.000,00 Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand:
Die Ausführung der Verstärkung läuft und wird bis Ende 2014 zum Abschluss kommen.
172
35. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 02.07.2013
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln;
hier: Führung der Buslinien 106, 132 und 133
0989/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, mit Verlängerung der Linie 5 bis Heumarkt im
Dezember 2013 folgende Änderungen im Busnetz umzusetzen:
•
Die Buslinie 132 wird von Meschenich kommend ab Heumarkt über die
Rheinuferstraße zum Breslauer Platz geführt.
•
Die Buslinie 133 wird von Zollstock kommend ab Chlodwigplatz den Linienweg
der bisherigen Linie 106 übernehmen und über die Rheinuferstraße und den
Heumarkt zum Breslauer Platz geführt.
•
Die Buslinie 106 wird von Marienburg kommend ab Chlodwigplatz den Linienweg der bisherigen Linie 133 durch die Südstadt übernehmen und am Heumarkt enden.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus der Inbetriebnahme ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Sachstand:
Die Maßnahmen wurden im Dezember 2013 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt.
4.3
Erschließungsmaßnahme Max-Glomsda-Straße in Köln-Poll
0817/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahme MaxGlomsda-Straße in Köln-Poll fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende
Vergabeverfahren durchzuführen.
173
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen der Mittelfreigabe und des Vergabeverfahrens.
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im September 2013 fertiggestellt. Der Beschluss ist damit erledigt.
4.4
Festlegung der Haltestellenstandorte für Fahrgastunterstände ab
01.01.2015 (Prioritätenliste Fahrgastunterstände)
1556/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die entsprechend den Beschlüssen der Bezirksvertretungen geänderte Prioritätenliste Fahrgastunterstände im Rahmen des
neuen Werbenutzungsvertrags gemäß Anlage 1 und 2 und beauftragt die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass an den genannten Haltestellen im ersten Halbjahr
2015 von dem neuen Konzessionär Fahrgastunterstände in der jeweils aufgeführten
Anzahl errichtet werden.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Nachrückliste unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Stadtteile im Außenbereich vorzulegen, sobald feststeht, wie viele Fahrgastunterstände an den vorgesehenen Haltestellen der Prioritätenliste nicht realisiert werden können.
Sachstand:
Der Beschluss ist in Bearbeitung.
4.6
Generalsanierung der Waldsiedlung – Ausführungsplanung 1. Bauabschnitt in Köln-Junkersdorf
3497/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die
Generalsanierung der Waldsiedlung 1. Bauabschnitt gemäß Anlage 2 zu erstellen
und die Maßnahme umzusetzen.
Sachstand:
Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung.
174
4.7
Baubeschluss für den Endausbau der Johann-Reintgen-Straße/PeterKoep-Straße
0400/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2015
den Endausbau der Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße und beauftragt die
Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Bauarbeiten wurden in der Zeit vom 23.10.2013 bis zum 06.06.2014 durchgeführt. Abnahme war am 24.06.2014. Der Beschluss ist somit erledigt.
4.8
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Bedarfsfeststellungsbeschluss für die
externe Vergabe der Kamerabefahrung der Hausanschlüsse
1776/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Vergabe der Kamerabefahrung der Hausanschlusskanäle im gesamten Planungsbereich der 3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Sachstand:
Das Vergabeverfahren wurde in 2013 eingeleitet und zum Abschluss gebracht. Am
7.11.2013 wurde das Büro Canal-Control+Clean - Umweltschutzservice GmbH aus
Wentorf beauftragt. Die Arbeiten haben im Dezember 2013 begonnen und wurden im
Februar 2014 beendet. Der Abschlussbericht wurde dem Amt für Brücken und Stadtbahnbau im Mai 2014 von Canal-Control+Clean übergeben; der Beschluss ist somit
erledigt.
4.9
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Sanierung der Gewölbedecke der Stadtbahnhaltestelle Leyendeckerstraße
1937/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Sanierung der Gewölbedecke
in der Stadtbahnhaltestelle Leyendeckerstraße bei Gesamtkosten in Höhe von rund
449.500,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von rund 449.500,00 Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplan-
175
entwurfs 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand:
Die Freigabe des Vergabeamtes liegt vor. Die Beauftragung erfolgte im Juni 2014.
Der Bauablauf wurde erneut mit der KVB im Detail abgestimmt. Die Sanierung der
Gewölbedecke beginnt ca. in der 34. KW 2014. Es wird mit einer Bauzeit in nächtlichen Sperrpausen von bis zu sechs Monaten gerechnet.
4.12 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Erweiterung des Angebots der Buslinie 147
2076/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 auf
der Buslinie 147 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit eine zusätzliche Fahrt ab
Geldernstr./Parkgürtel in Fahrtrichtung Niehl einzurichten.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus der Angebotserweiterung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die
Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Sachstand:
Die Maßnahme wurde umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt.
4.13 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier:
Generalinstandsetzung von Straßen 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
0993/2013
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung
der Sülzburgstraße zwischen der Berrenrather Straße und der Kerpener Straße fest
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf
eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
176
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Sülzburgstraße i. H. v. 652.120 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, im
Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß
§ 82 GO NRW liegen vor.
Sachstand:
Die Baumaßnahme wurde im ersten Halbjahr 2014 ausgeführt. Der Beschluss ist
somit erledigt.
4.14 Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Taktverdichtung in den Abendstunden auf der Buslinie 164
2048/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 den Takt der
Buslinie 164 zwischen Porz-Wahn und Niederkassel-Lülsdorf in der Zeit zwischen
21:00 und 23:00 Uhr auf 30 Minuten zu verdichten.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus der Taktverdichtung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Sachstand:
Die Maßnahme wurde im Dezember 2013 umgesetzt. Der Beschluss ist damit erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.3
233. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
1894/2013
Beschluss (Rat am 18.07.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 233. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
177
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 28.08.2013, S. 567 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
178
36. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 17.09.2013
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.5
Festsetzung einer neuen Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Luxemburger
Straße (B 265)
2415/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage von §5 Abschnitt 4 Bundesfernstraßengesetz die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B265, Luxemburger Straße, (aus Richtung NK 5107 066 A) von Station 0,756 auf die Station
0,147 (Richtung NK 5007 073 O) zu verlegen und die damit verbundenen notwendigen bilanziellen Anpassungen zu veranlassen.
Sachstand:
Die Festsetzung einer neuen Ortsdurchfahrtsgrenze wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss ist erledigt.
4.6
Baubeschluss für die Sanierung des Regenwasserpumpwerks Frankfurter Straße, Stadtautobahn
2459/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Sanierung des Regenwasserpumpwerks
Frankfurter Straße, Stadtautobahn, und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich zurzeit im Bau.
4.7
Teilergebnisplan 1202 -Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Modernisierung der Maschinentechnik der Drehbrücke am Deutzer Hafen
2711/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Modernisierung der Maschi-
179
nentechnik der Drehbrücke am Deutzer Hafen bei Gesamtkosten in Höhe von
183.000 EUR zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die benötigten Mittel wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2013/2014, im
Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand:
Der Auftrag konnte erteilt werden. Die technischen Detailabstimmungen laufen. Es
wird mit einem Baubeginn im Herbst gerechnet.
4.9
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Bedarfsfeststellung für die externe Personalgestellung in der Abteilung Neubau beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau
2837/2013
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung stellen
wir den Bedarf für die Beauftragung externer Personalgestellung von einer Bauingenieurin/einem Bauingenieur für die Abteilung Neubau beim Amt für Brücken und
Stadtbahnbau für zunächst ein Jahr fest und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu. Für den Fall, dass die Belastungs- und Personalsituation des
Sachgebietes nach Ablauf der einjährigen Beauftragung unverändert ist, stellen wir
hiermit den Bedarf für die Beauftragung der externen Personalgestellung für weitere
sechs Monate fest und stimmen der Verlängerung der Beauftragung zu.
Der voraussichtliche Aufwand für den einjährigen Einsatz beträgt rund 149.940 EUR
(bei einem achtzehnmonatigen Einsatz 224.910 EUR). Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 für
beide Haushaltsjahre zur Verfügung. Für einen Zeitraum, der in das Haushaltsjahr
2015 hineinreicht, werden Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2015
budgetneutral eingeplant.
Sachstand:
Die Personalgestellung einer externen Bauingenieurin für 12 Monate ist erfolgt. Da
die Belastungs- und Personalsituation der Abteilung unverändert ist, wird die Beauftragung für weitere 6 Monate erforderlich. Der Beschluss ist somit erledigt.
4.10 Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Einzelanlage Kaiser-WilhelmRing/Gladbacher Straße/Christophstraße
180
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007,
TOP 4.9
2813/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt
Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Umsetzung ist für 2015 vorgesehen.
4.11 Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße/Anschluss BAB A3 Köln-Dellbrück
2061/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Beseitigung des Unfallhäufungspunktes Bergisch Gladbacher Straße/Anschluss BAB 3 Köln-Dellbrück die Ausführungsplanung für die Maßnahmen im Abschnitt der Bergisch Gladbacher Straße
zwischen dem Anschluss BAB 3 Köln-Dellbrück und der östlichen Anbindung Steyler
Straße entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Planung kurzfristig zu erstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die als Einbahnstraße geplante
Steyler Straße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich derzeit in Planung.
4.14 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtvbahn, ÖPNV
Europaweite Vergabe von Bauüberwacher-, Bauoberleitungs- und Sachverständigenleistungen für die Ertüchtigung des Tunnels Am Domhof
2705/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf eines Gesamtauftrages für externe Bauüberwacher, Bauoberleitung und Sachverständige in Höhe von 319.450,62 EURO
181
fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des europaweiten VOFVergabeverfahrens. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014, im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, einschließlich Finanzplanung bis 2017
berücksichtigt.
Sachstand:
Die Dienstleistungen wurden im Juni 2014 beauftragt. Der Beschluss ist somit erledigt.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
Haltestelle Vingst
Erweiterter Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Umgestaltung, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei Finanzstelle 6903-1202-8-7114, Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen
0079/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat beschließt im Zusammenhang mit der Aufzugsnachrüstung ergänzend zur
ursprünglichen Planung die Rückwand des Haltestellengebäudes bis auf wenige
Stützen abzubrechen und die dahinterliegende Platzfläche mittels Rampe und Treppe an den Zugangsbereich anzubinden. Zusätzlich beschließt der Rat die Haltestelle
baulich großzügig zu öffnen (Variante 2) und beauftragt die Verwaltung für die Gesamtmaßnahme, die Finanzierung sicher zu stellen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Zusätzlich
beschließt der Rat, dass die erforderlichen Ingenieurleistungen und Gutachten an
externe Büros vergeben werden und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung
der Vergaben.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von weiteren investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 400.000,- Euro bei der Finanzstelle
6903-1202-8-7114, Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2013.
Sachstand:
Die Ingenieuraufträge wurden erteilt. Der Baubeginn soll vorbehaltlich Baurecht und
gesicherter Finanzierung 2015 erfolgen.
5.3
Baubeschluss für den Ausbau des Busbahnhofes Köln Porz-Wahn sowie
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans Teilfi-
182
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-7-1002, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
2080/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
1. Der Rat stellt den Bedarf für den Ausbau des Busbahnhofs Köln-Porz-Wahn fest
und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Baumaßnahme.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für
den Ausbau des Busbahnhofs Köln-Porz-Wahn in Höhe von 1.958.218,58 € im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6606-1201-7-1002
Busbahnhof in Köln-Porz-Wahn, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW liegen vor.
Sachstand:
Die Maßnahme ist zurzeit im Bau, mit der Fertigstellung ist im Herbst 2014 zu rechnen.
5.8
Abbruchgenehmigung für die HGK-Eisenbahnbrücke Weinsbergstraße
und Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie für eine neue Rad- und Gehwegbrücke
2474/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat stimmt dem Abbruch der HGK-Eisenbahnbrücke an der Weinsbergstraße zu
und beauftragt die Verwaltung einen Planungsbeschluss für eine neue Radfahrerund Fußgängerbrücke als Fachwerk- oder Balkenbrücke in Verbundbauweise einzuholen.
Sachstand:
Der Rat hat am 01.10.2013 beschlossen, dass die vorhandene alte Eisenbahnbrücke
der HGK an der Weinsbergstraße abgebrochen werden kann, wenn eine neue Fußund Radwegebrücke an der gleichen Stelle gebaut wird. Im März 2014 wurde die alte
Brücke abgebrochen.
Eine Vorlage für die Vergabe der Planungsleistungen für die neue Brücke soll Ende
2014 in den Rat zum Beschluss eingebracht werden. Der Ankauf der notwendigen
Grundstücksflächen auf der nördlichen Seite gestaltet sich durch das Insolvenzverfahren des dort befindlichen Baumarktes jedoch schwierig.
Im weiteren Verlauf soll eine genehmigungsreife Entwurfsplanung durch externe Ingenieurbüros vorbereitet werden, so dass im Laufe des Jahres 2015 ein Baubeschluss eingeholt werden kann.
183
5.9
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Baubeschluss für die Ertüchtigung des Tunnels am Domhof gemäß der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006)
2662/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Generalsanierung und Ertüchtigung
des Tunnels Am Domhof mit voraussichtlichen Kosten in Höhe ca. 3.840.000 EUR
brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planung und mit
der Baudurchführung. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren und der Bauausführung auszuschöpfen.
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel. i.H.v. 3.840.000 EUR sind
im Haushaltsplan 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand:
Die Sanierung ist beauftragt. Die Arbeiten haben in Abstimmung mit der Umgestaltung östliche Domumgebung im April 2014 begonnen und werden bis ca. Frühjahr
2015 dauern.
5.10 Betrauung der KVB mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb und
der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn
2586/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat beschließt, die KVB AG mit der weiteren Planung, dem Bau, dem Betrieb
und der Unterhaltung der P+R-Anlage Porz-Wahn zu betrauen.
Die Betrauung erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:
-
Die KVB hat die P+R-Anlage so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln, dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und
Funktionalität legen und insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen berücksichtigen.
-
Änderungen der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die
Einführung von Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen
der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln.
184
-
Die Finanzierung von Planung und Bau soll vorrangig durch die Bewilligung
von Fördermitteln nach ÖPNVG erfolgen. Diesbezüglich tritt die KVB AG gegenüber dem Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
als Zuwendungsempfänger auf und tritt in das mit der Stadtbahn Gesellschaft
Rhein-Sieg mbH (SRS) bestehende Zuwendungsverhältnis anstelle der Stadt
Köln ein. Sofern die hierzu erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden kann, stellt die KVB AG die Stadt Köln von
allen Pflichten aus diesen Zuwendungsverhältnissen frei.
-
Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der KVB für Planung und
Bau erfolgt durch die Stadt.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der
Aufnahme der sich aus dem Betrieb und der Unterhaltung der P+R-Anlage PorzWahn ergebenden Folgekosten in die Betrauungsregelung vom
15.12.2005/24.06.2008.
Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der
Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.
Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH an, die Geschäftsführung der
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, die Maßgaben dieses Beschlusses
zu beachten.
Sachstand:
Die KVB wurde von der Stadt mit der Planung und dem Bau der Parkpalette am
Bahnhof Wahn betraut.
Die Planungen haben 2013 begonnen. Nach Auskunft der KVB AG wird zurzeit ein
Finanzierungsantrag erarbeitet.
5.11 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium;
hier: Bauabschnitt 1, Baubeschluss Bauphase 2 sowie Einzelentscheidungen
2296/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat beschließt
1.
die bauliche Umsetzung der vorgelegten Entwurfspläne der Bauphase 2 des
Planungskonzeptes zur städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich
Dionysoshof/Baptisterium mit Gesamtkosten in Höhe von 4.415.825 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung der Baumaßnahme. Mittel in
entsprechender Höhe stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen
von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013/2014 einschließlich der Finanzplanung 2017 bereit;
185
2.
bauliche Vorkehrungen für auf den späteren Bau eines durchlaufenden Medienbandes auf der östlichen Tunnelwand zum Einspielen von Informationen der anliegenden Kulturbetriebe und sonstiger visueller Darstellungen (ausgenommen kommerzieller Werbung) mit künstlerischen oder städtischen Bezügen mittels aufwendiger elektronischer Technik zu verzichten treffen und Sponsoren für die Betriebskosten zu suchen. Stattdessen ist ein alternatives Konzept zur Gestaltung des für
das Medienband vorgesehenen Wandbereiches zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Pflege- und Instandhaltungsbedarf einer derartigen Anlage sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen
wird;
3.
die Planung eines Fahrstuhls im Bereich des Kurt-HackenbergPlatzes/Römergasse im weiteren Verfahren der Sanierung der Flächen um das
RGM und des Verwaltungsgebäudes aufzunehmen und alternative Standorte zur
barrierefreien Verbindung der Stadtebene mit der Domebene aufzuzeigen. Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 95.200 € stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500;
Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013 zur Verfügung;
4.
die weitere Planung der baulichen Umorganisation der Tiefgarage "Am Domhof"
in der Form, dass die Zufahrt künftig ausschließlich über den Kurt-HackenbergPlatz/Am Domhof und die Ausfahrt ausschließlich über die Trankgasse erfolgt. Planungsmittel werden in Höhe von 36.000 € kalkuliert. Die für die Planungsmaßnahme
benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung
Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013 zur Verfügung;
5.
dass der Bauabschnitt 3 aus dem Gesamtkonzept Domumgebung (Ausbildung
eines Domsockels im Bereich des Verbindungsweges seitlich des RömischGermanischen-Museums) vorgezogen und zeitgleich mit der Bauphase 2 aus Bauabschnitt 1 erstellt wird. Entsprechende Finanzmittel in einer Größenordnung von
662.370 € stehen im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof Masterplan Hj. 2013/2014 zur Verfügung. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die noch zu erstellende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung den
oben genannten Kostenrahmen einhält;
6.
die Freigabe von investiven Mitteln in Höhe von insgesamt 131.200 € im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen von Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500; Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan Hj. 2013 zur
Beauftragung der Planung der Maßnahmen Punkt 3. und Punkt 4.
Sachstand:
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen aus Bauphase 2 hat mit ersten Abrissarbeiten im Juli 2014 begonnen. Zusammen mit Bauphase 1 und Bauphase 3 des Projekts „Östliche Domumgebung“ ist eine Fertigstellung bis Frühjahr 2015 vorgesehen.
Dabei sind die baulichen Vorkehrungen für ein nachträglich zu installierendes Medienband in Form von Leerrohren und Display-Vitrinen Bestandteile der Ausschreibungen.
Die weitere Planung der baulichen Umorganisation der Tiefgarage „Am Domhof“ ist
erfolgt, erste Umbaumaßnahmen befinden sich kurz vor der Ausführung. Die Baumaßnahmen erfolgen ab August 2014 in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der
Östl. Domumgebung.
186
37. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 05.11.2013
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Konzept zur Umgestaltung der Niehler Straße
1346/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Variante 1 (Anlage 4) zur Umgestaltung der Niehler Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese als konzeptionelle Vorgabe für die Umgestaltung der Niehler Straße einzubinden und im ersten Schritt mit
der Erstellung der Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischen Lis-Böhle-Park und
Florastraße zu beginnen.
Es ist sicherzustellen, dass es keine zeitlichen Überschneidungen bei der Ausführung der Umgestaltung der Niehler Straße mit der Ausführung der Kempener Straße
oder der Neusser Straße gibt. Die Umgestaltung ist zügig umzusetzen.“
Sachstand:
Das Konzept ist abgeschlossen. Die Planung wird auf der Grundlage der beschlossenen Variante fortgeführt.
Der Beschluss zum Konzept kann damit als erledigt angesehen werden.
4.2
Lkw-Führungskonzept 2012
1460/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Untersuchungsergebnisse zum LkwFührungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene
Beschlussvariante aus Anlage 10 weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag setzt
sich zusammen aus den Varianten 1 und 3 und Teilmaßnahmen der Variante 2.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das Konzept mit den Kölner Nachbargemeinden abzustimmen und Verhandlungen mit den Herstellern von Navigationssoftware zur Übernahme der Lkw-Daten ins Navigationssystem zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesgesetzgeber über den Deutschen Städtetag die Einführung einer Lkw-Durchfahrtsverbotszone anzuregen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit den zuständigen
Stellen des Landes ein intuitives Leitsystem mit entsprechender Beschilderung
für LKW-Verkehre aufzubauen, um Zielverkehre auf dem kürzest möglichen
Weg von der Autobahn zum Ziel in der Stadt zu führen (Beispiel: Dresden).
187
Durchgangsverkehre, also Verkehre, die weder in Köln starten noch enden, sollen verboten werden (Beispiel: München).
Sachstand:
Das Konzept wird hinsichtlich der grenzübergreifenden Straßen und Lkw-Routen
noch in diesem Jahr mit den Nachbargemeinden abgestimmt. Dieser Prozess wird
voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein.
4.6
Erneuerung von Lichtsignalanlagen - Einzelanlage Kaiser-WilhelmRing/Gladbacher Straße/Christophstraße
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007,
TOP 4.9
2813/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Lichtsignalanlagen.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Maßnahme wird 2015 umgesetzt.
4.7
Erneuerung von Lichtsignalanlagen, Luxemburger Straße
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007,
TOP 4.9
1834/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Realisierung des Erneuerungsprogramms im Zuge der
Luxemburger Straße mit dem Hinweis, dass ein Beschluss zur Steuerung und
Sicherheit von der Bezirksvertretung Lindenthal nachgereicht wird.
Sachstand:
In 2014 wurde mit den Planungstätigkeiten für die neunzehn Lichtsignalanlage auf
diesem Streckenzug begonnen. Die Umsetzung startet in 2015 und wird in 2016 abgeschlossen sein.
188
4.8
Baubeschluss für den Ausbau der Brunnenanlage auf dem Breslauer
Platz sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-5040, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
2637/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungsplanung der Brunnenanlage auf dem
Breslauer Platz zur Kenntnis und stellt den Bedarf für den Bau der Anlage fest. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für den Bau der Brunnenanlage durchzuführen.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für den Bau einer Brunnenanlage auf dem Breslauer Platz in Höhe von
244.902,04 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 66011201-1-5040 Breslauer Platz, Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW liegen vor.
Sachstand:
Die Baumaßnahmen zur Herstellung der Brunnenanlage haben im Juni 2014 begonnen.
4.9
Erneuerung von Lichtsignalanlagen auf der Neusser Straße
hier: Beschluss aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.11.2007,
TOP 4.9
2821/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Signalplanung und Einleitung der weiteren Schritte zur Realisierung des Erneuerungsprogramms im Zuge der
Neusser Straße.
Sachstand:
Der erste Bauabschnitt, drei Lichtsignalanlagen, werden Ende der Sommerferien erneuert sein. Die restlichen Anlagen werden gleichzeitig mit der Deckensanierung in
2016 erfolgen.
4.11 Querung der Aachener Straße in Höhe Aachener Weiher
3158/2013
Beschluss:
189
Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Erweiterung der Lichtsignalanlage Aachener Straße in Höhe des Aachener Weihers fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf eine Wiedervorlage im
Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Fertigstellung der Maßnahme wird für Ende 2014 erwartet.
4.13 Fortschreibung Nahverkehrsplan;
hier: Busanbindung Schanzenstraße
3399/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Buslinie 190 auch nach Ende der Interimsspielzeit der
Oper im Palladium bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten. Nach Ende der Interimsspielzeit des Schauspielhauses in Mülheim wird die Abend- und Wochenendbedienung der Linie 190 überprüft und ggf. angepasst.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus dem Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme
des neuen Angebots.
Sachstand:
Gemäß Beschluss erschließt die Buslinie 190 weiterhin bis zum Ende der Interimsspielzeit das Schanzenviertel inkl. Schauspielhaus.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.2
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
2877/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Köln vom 28.Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
190
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 12.02.2014, S. 119 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
191
38. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, den 05.12.2013
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Generalsanierung der Waldsiedlung – Ausführungsplanung 1. Bauabschnitt in Köln-Junkersdorf
3497/2012
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für
die Generalsanierung der Waldsiedlung 1. Bauabschnitt gemäß Anlage 2 zu erstellen
und die Maßnahme umzusetzen.
2. Der Platz Bert-Fenger-Straße Ecke Tannenstraße wird als Platz, nicht als Parkplatz gestaltet.
Sachstand:
Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung.
4.5
Stadtbahnhaltestelle Geldernstraße/Parkgürtel
hier: Planungsbeschluss für Maßnahmen zur Attraktivierung der Haltestelle
bzw. zur Beseitigung von Angsträumen
0804/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung zur Beseitigung von
Angsträumen bei gleichzeitiger Attraktivierung der Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel weiterzuführen, die Finanzierung sicherzustellen, evtl. Genehmigungen
zu beantragen, die erforderlichen Verträge mit der DB zu schließen und die Planung
bis zur Ausschreibung vorzubereiten.
Die Mittel stehen im städtischen Haushaltsplan 2013 im Teilergebnisplan 1202 –
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen zur Verfügung.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der östlichen Seite im Gebäude ein
Kiosk betrieben werden kann (räumlich und wirtschaftlich).
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob statt des Graffitischutzes künstlerische Graffiti (z.B. durch die Mittwochsmaler) auf den Betonwänden angebracht
werden können.
Sachstand:
Im Projekt der Haltestelle Geldernstraße findet z. Zt. die planerische Umsetzung des
192
Maßnahmenkonzeptes durch den Architekten Uellendahl statt. Die Ausführungsplanung soll in der 36. KW 2014 abgeschlossen sein.
4.7
Baubeschluss für den Umbau des Kreuzungsbereiches Brunostraße /
Karolingerring sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2141,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
3338/2013
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Brunostraße / Karolingerring fest und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der Baumaßnahme.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Brunostraße / Karolingerring
in Höhe von 398.074,34 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-2141, Bahnübergang Brunostraße/Karolingerring, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2013.
Sachstand:
Die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Brunostraße/Karolingerring ist beauftragt.
Mit den Bauarbeiten wird in Kürze begonnen.
4.8
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Deckensanierung Brückenstraße, Köln-Rodenkirchen
2929/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Fahrbahn-, Gehweg- und
Radwegsanierung der Brückenstraße in Köln-Rodenkirchen fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Mit der Deckensanierung in der Brückenstraße wurde am 19.05.2014 begonnen, die
Maßnahme wird in Kürze abgeschlossen.
193
4.9
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens; hier:
Generalinstandsetzung von Straßen (Hermeskeiler Straße) 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplans hier: Teilfinanzplan
1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle: 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
3603/2013
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Generalinstandsetzung der Hermeskeiler Straße fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des
Vergabeverfahrens. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens
wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Generalinstandsetzung der Hermeskeiler Straße in Höhe
von 247.064,04 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle
6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.
Sachstand:
Mit der Baumaßnahme Hermeskeiler Straße wurde am 12.05.2014 begonnen, die
Bauarbeiten werden in Kürze abgeschlossen.
4.10 Baubeschluss zur Umgestaltung des Knotenpunktes Blaubach/Waidmarkt
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan
1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-1073, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen
3318/2013
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Ausbau des Knotenpunktes Blaubach / Waidmarkt auf der Grundlage der Anlage 1 durchzuführen.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung des Knotenpunktes Blaubach / Waidmarkt in Höhe
von 311.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 66011201-1-1073 Waidmarkt / Blaubach, Umbau Knotenpunkt, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.
194
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich im Bau.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.1
234. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
2796/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 234. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 22.01.2014, S. 41 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.2
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Erweiterter Planungsbeschluss
2790/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der 3. Baustufe der
Nord-Süd-Stadtbahn von der Schönhauser Straße bis zum Verteilerkreis Köln-Süd
auf der Grundlage der Entwurfsplanung von September 2013 weiterzuverfolgen, die
Genehmigungsplanung zu erstellen und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung
zu beantragen.
Hierbei sind nur die für den Stadtbahnbau unbedingt notwendigen Flächen zur Planfeststellung zu bringen.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Planung der Endhaltestelle auf Höhe
der Lindenallee (Anlage 8) weiterzuverfolgen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle Haltestellen als Mittelbahnsteige
auszuführen.
Sachstand:
Die vom Rat am 17.12.2013 mit Änderungen beschlossene Entwurfsplanung bildete
die Grundlage für die Genehmigungsplanung. Diese wurde im Mai 2014 erstellt und
195
die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln am 22. Mai 2014 beantragt. Die
Offenlage der Planunterlagen hat in der Zeit vom 2.6. bis zum 1.7.2014 stattgefunden. Damit ist der Auftrag erledigt.
5.4
Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln vom
29.06.2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages
3098/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat nimmt die Beitragsbedarfsberechnungen (Anlagen 4-6 zu diesem Beschluss)
zur Kenntnis.
Der Rat beschließt den Erlass der 12. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 22.01.2014, S. 44 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.6
235. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
3586/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat beschließt den Erlass der 235. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 22.01.2014, S. 43 ff veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
196
5.9
Betrauung der KVB mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung des BOS-Funks in Stadtbahntunneln
2622/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat beschließt, die KVB mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung des BOS-Funks in Stadtbahntunneln zu betrauen.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der
Aufnahme der sich aus dem Betrieb und der Unterhaltung des BOS-Funks in Stadtbahntunneln ergebenden Folgekosten in die Betrauungsregelung vom
15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu
bringen.
Sachstand:
Die Maßnahme ist in der Planung. Nach Auskunft der KVB AG wird zurzeit ein Finanzierungsantrag erarbeitet.
5.10 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Sanierung der Brückenbauwerke Merianstraße über den Fühlinger See und Industriestraße
3574/2013
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Instandsetzung der Brückenbauwerke Merianstraße über den Fühlinger See und Industriestraße bei Gesamtkosten in Höhe von
2.310.000,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die benötigten Mittel in Höhe von 2.310.000,00 Euro sind im städtischen Haushalt
2013/2014 einschließlich der Finanzplanung bis 2017 im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen, berücksichtigt.
Sachstand:
Die Arbeiten haben im Juni 2014 begonnen und werden voraussichtlich 6 bis 7 Monate dauern.
197
39. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 28.01.2014
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Sanierung der Fußgängerbrücke Leichweg
1952/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Sanierung der Fußgängerbrücke Leichweg bei Gesamtkosten in Höhe von rund 254.500,00 Euro zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die benötigten Mittel in Höhe von rund
254.500,00 Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sachstand:
Die Arbeiten haben begonnen und dauern bis ca. Dezember 2014.
4.2
Streichung der Bahnstraße (Köln-Lövenich) aus dem Vorbehaltsnetz
3483/2013
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bahnstraße in Köln - Weiden aus dem Vorbehaltsnetz zu streichen und in die beiderseits der Straße vorhandenen Tempo 30Zonen zu integrieren.
Sachstand:
Die Maßnahme wird voraussichtlich dieses Jahr umgesetzt.
4.3
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens;
Resterschließung des Weißer Unterkölnweges in Köln-Weiss
3405/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den erhöhten Bedarf für die Resterschließung des
198
Weißer Unterkölnweges in Köln-Weiß fest und beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand:
Die Arbeiten zum Ausbau des Weißer Unterkölnweges wurden in der Verwaltung
ausgeschrieben. Die Maßnahme befindet sich zurzeit im Vergabeverfahren.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.2
Baubeschluss für die Erneuerung des Verkehrsrechnersystems sowie
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes; hier:
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-1056, Verkehrsrechnersystem, Erneuerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
3616/2013
Beschluss (Rat am 11.02.2014):
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung des Verkehrsrechnersystems mit Gesamtkosten in Höhe von 2.641.800 €.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für
die Erneuerung des Verkehrsrechnersystems in Höhe von 664.500 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1056, Verkehrsrechnersystem, Erneuerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.
Sachstand:
Die Vergabe ist noch nicht abgeschlossen.
5.3
236. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
4238/2013
Beschluss (Rat am 08.04.2014 ):
Der Rat beschließt den Erlass der 236. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
199
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 30.04.2014, S. 284 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.4
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
hier: Beschaffung von 500 Parkscheinautomaten
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000
(Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung)
4068/2013
Beschluss (Rat am 11.02.2014):
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Beschaffung von 500 Parkscheinautomaten fest und
beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten.
Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 1,5 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 Mio.
Euro im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 66061201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014.
Sachstand:
Das Vergabeverfahren (EU-weites offenes Verfahren) wurde durch die Verwaltung
eingeleitet.
5.5
Baubeschluss für den Ausbau der Verlängerung der Industriestraße in
Köln-Fühlingen von Merianstraße bis Mennweg sowie Freigabe von investiven
Haushaltsermächtigungen des Finanzplanes; hier Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-6-5036, Industriestraße (Merianstraße Mennweg), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
3976/2013
Beschluss (Rat am 11.02.2014):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Verlängerung der Industriestraße mit Gesamtkosten in Höhe von 12.737.000 €.
Der Rat beschließt die Freigabe von Kassenmitteln für die Verlängerung der Industriestraße in Höhe von 2.000.000 € sowie von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 3.000.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle
6601-1201-6-5036, Industriestraße (Merianstraße – Mennweg), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.
200
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich in der Vergabephase.
201
40. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 25.03.2014
3
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
3.1
Bürgeranregung: Shuttlebus-Verbindung von Meschenich zum Bahnhof
Kalscheuren
(Az. 02-1600-90/12)
2282/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss dankt den Petenten für ihre Eingabe. Er beauftragt die Verwaltung,
•
in Zusammenarbeit mit der KVB AG eine Shuttlebusverbindung zwischen den
Haltestellen Meschenich Kirche und Bf. Kalscheuren, die ergänzend zur bestehenden Linie 935 montags bis freitags zwischen 6:00 und 9:00 Uhr sowie
zwischen 16:00 und 21:00 verkehrt, nach den Sommerferien im August 2014
und bis zur Überplanung des Busnetzes Linksrheinisch Süd im Zuge des verbesserten SPNV-Angebotes am Bahnhof Kalscheuren voraussichtlich im Dezember 2015 einzurichten - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Hürth über die Nutzung der Zufahrt zum Bahnhof Kalscheuren
•
vor dem Hintergrund des zukünftig verbesserten SPNV-Angebots am Bf. Kalscheuren ab Dezember 2015 das bestehende Buskonzept im Kölner Süden
unter Berücksichtigung einer Anbindung an den Bf. Kalscheuren zu überplanen,
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus der durch die Einrichtung der neuen Linie ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung
der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linie.
Sachstand:
Die Umsetzung der Maßnahme wird zurzeit vorbereitet.
202
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.1
Rasengleis Cäcilienstraße zwischen Hohe Straße und Nord-Süd-Fahrt,
Gleissanierung der
KVB AG und Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Straßenraumes
4022/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt - vorbehaltlich des Vorliegens eines rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die
Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuwendungsgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme - dass die KVB AG im Streckenabschnitt Cäcilienstraße zwischen Hohe Straße und Nord-Süd-Fahrt die Gleistrasse erneuert. Der Ausbau erfolgt als Rasengleis
gemäß den Vorgaben des städtebaulichen Masterplanes Innenstadt in neuer Gleislage. Die KVB AG übernimmt alle Investitionskosten einschließlich der Kosten für das
Rasengleis und für die hieraus unmittelbar erforderlichen Anpassungen im Straßenraum.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorentwurfsplanung für die Umgestaltung des
Straßenraumes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage
die Ausführungsplanung zu erstellen. Hierbei sind folgende Maßgaben zu beachten:
o Die Furten über die Hohe Str. (Fahrtrichtung Westen), die Einfahrt zum und die
Notausfahrt vom Kaufhof-Parkhaus sollen farblich markiert werden.
• Direkt vor dem Weltstadt-Haus wird das Bord so versetzt, dass der Radstreifen
stringent auf der Fahrbahn liegt.
• Der nach Osten führende Radstreifen soll wie der nach Westen führende 1,80 m
breit werden, die daneben liegende Fahrspur erhält eine Breite von 3,00 m, die
linke Fahrspur wird auf 2,75 m reduziert.
• Die Parkplätze auf der südlichen Seite werden nicht ausgeführt.
Sachstand:
Seit der 25. KW 2014 wird die Gleistrasse von der KVB AG saniert und umgebaut.
Die beschlossenen Maßgaben werden im Rahmen der noch zu erstellenden Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Cäcilienstraße berücksichtigt.
203
4.4
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung
und Montage von Fahrradständern
0033/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Lieferung und Montage von Fahrradständern fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird
verzichtet.
Sachstand:
Das Vergabeverfahren ist eingeleitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass im
Herbst 2014 der neue Zeitvertrag über die Lieferung und Montage von Fahrradständern vorliegt.
4.5
Verkehrsversuch Vorgebirgsstraße Köln-Altstadt-Süd
0119/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Vorgebirgsstraße in KölnNeustadt-Süd, auf dem Abschnitt zwischen dem Bonner Wall und der Volksgartenstraße im Rahmen eines Verkehrsversuches für die Dauer eines Jahres einen
Schutzstreifen für den Radverkehr zu markieren und die Auswirkungen auf den Verkehrsablauf in der Vorgebirgsstraße zu untersuchen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien nach Ablauf des Versuches und Auswertung der Daten mitgeteilt.
Sachstand:
Die Umsetzung des Verkehrsversuches wird derzeit vorbereitet.
4.7
Baubeschluss für den Neubau der Turbo-Kreisverkehranlage Emdener
Straße / Causemannstraße in Köln-Merkenich sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-6-1003, Emdener
Straße / Causemannstraße, Anschluss Industriestraße
0429/2014
Beschluss:
204
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau der TurboKreisverkehranlage Emdener Straße / Causemannstraße in Köln-Merkenich mit
Gesamtkosten in Höhe von 1.299.902,12 €.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt für den Neubau der Turbo-Kreisverkehranlage
Emdener Straße / Causemannstraße in Köln-Merkenich die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 721.862,88 € im Teilfinanzplan
1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-6-1003, Emdener Straße /
Causemannstraße Anschluss Industriestraße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014.
Sachstand:
Die Maßnahme befindet sich in der Vergabephase.
4.8
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Straßenbrücke "Frankfurter Straße", BW-Nr.:6931140
Objektbezogene Schadensanalyse
0618/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Durchführung einer objektbezogenen Schadensanalyse am Brückenbauwerk „Frankfurter Straße“ über die B55a an
und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der durchzuführenden Arbeiten und
der Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibung.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 45.220 Euro stehen im Haushaltsplan
2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Hj 2014 zur Verfügung.
Sachstand:
Die Arbeiten sind nach wie vor dringend erforderlich. Die Aufgabe verteilt sich auf
zwei Teilaufträge, welche nun kurzfristig zur Ausführung freigegeben werden sollen.
Nach Vorliegen der Voraussetzungen wird die Abteilung Bauunterhaltung mit der
Arbeitsgemeinschaft Sanierung Tunnel Grenzstraße Kontakt aufnehmen und die
Durchführung zum Ende der Sommerferien abstimmen.
205
4.12 Fahrradfreundliche Gestaltung der Einmündung Dürener Straße/Universitätsstraße
3938/2011
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Knoten Universitätsstraße/Dürener Straße auf der Grundlage der Variante 3 der Vorentwurfsplanung die
Entwurfs- und Ausführungsplanung für die straßenbaulichen und lichtsignaltechnischen Maßnahmen zu erstellen.
In einem Verkehrsversuch soll nach der Umgestaltung zunächst die Variante umgesetzt werden, in der die Fußgänger und der Radverkehr die Universitätsstraße auf
der neuen nördlichen Furt in einem Zug queren können. Dafür muss auf eine von
zwei Linksabbiegespuren von der Dürener Straße auf die Universitätsstraße verzichtet werden. Bei nur einer Linksabbiegespur aus der Dürener Straße kann diese mit
der parallel laufenden Furt über die Universitätsstraße zeitgleich grün geschaltet
werden.
In dem etwa zweiwöchigen Verkehrsversuch soll die tatsächlich entstehende Rückstausituation
in der Dürener Straße beobachtet werden. Die Markierungen werden daher zum Teil
nur in gelber Baustellenmarkierung aufgebracht, um sie ggf. leicht ändern zu können.
Falls der Versuch negativ ausgeht, wird kurzfristig eine Änderung (zweispuriges
Linksabbiegen von der Dürener Straße) der Markierung und Signalisierung erfolgen.
Sachstand:
Die Ausführung für den beschlossenen Verkehrsversuch wird vorbereitet.
4.15 Tunnelüberwachung in der Notruf-Serviceleitstelle
0380/2014
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt, die ständige Überwachung des
Tunnels Grenzstraße/Kalk aus dem Container vor Ort in die Räume der NotrufServiceleitstelle der Gebäudewirtschaft im Stadthaus Deutz zu verlegen und stellt
den Bedarf für die technische Ausstattung fest. Die technische Ausstattung ist so
auszulegen, dass die Überwachung des Tunnels und weiterer Tunnel nach deren
Generalsanierung in einer zentralen Tunnelleitstelle gewährleistet ist.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Beschaffung von Hardund Software für die Tunnelüberwachung in der Notruf-Serviceleitstelle die Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen Mittel in Höhe von 310.000 €uro brutto im
Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Zeile 9 – Auszahlungen
206
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen -, bei Finanzstelle 0000-12020-0001 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung erfolgt im
Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen
Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0330 Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT, Hj. 2014 in gleicher Höhe.
Sachstand:
Die Arbeiten befinden sich in der Vorbereitung und sollen im Laufe des Jahres ausgeführt werden.
5
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
5.3
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage
Pohlhofstraße von Haus Nr. 21 (Grenze zum vorhandenen Teil) bis Gartenstraße in Köln-Esch/Auweiler
3110/2013
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der
Erschließungsanlage Pohlhofstraße von Haus Nr. 21 (Grenze zum vorhandenen Teil)
bis Gartenstraße in Köln-Esch/Auweiler in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 18.06.2014, S. 806 veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.5
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Planungsleistungen für die Brandschutzsanierung und -ertüchtigung in unterirdischen Stadtbahnanlagen der Stadt Köln
1. Planungsbereich: Bf Deutz / Lanxess Arena und Appellhofplatz / Zeughaus
2. Planungsbereich: Hans-Böckler-Platz, Piusstraße, Körnerstraße, Akazienweg
4192/2013
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Der Rat stellt den Bedarf zur Planung der brandschutztechnischen Sanierung der
Stadtbahnanlagen fest und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicher zu
stellen und die Planungsleistungen auszuschreiben.
Die zur Planung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 1.425.000 Euro
sind im Haushaltsplan 2013/2014 sowie der Finanzplanung bis 2017 im Teilergeb-
207
nisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, -in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.
Sollte die Brandschutzertüchtigung der Haltestelle zu sichtbaren Veränderungen der
Gestaltung der Haltestellen führen, ist der Verkehrsausschuss davon rechtzeitig zu
informieren, um ggf. weitere Maßnahmen zu beschließen.
Sachstand:
Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit wird die
europaweite Ausschreibung der Planungsleistung vorbereitet, so dass die Planung
im vierten Quartal 2014 begonnen werden kann.
5.8
237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
0641/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Der Rat beschließt den Erlass der 237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8
der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Satzung wurde im Amtsblatt vom 30.04.2014, S. 285 f veröffentlicht. Das Satzungsverfahren ist damit abgeschlossen und der Beschluss erledigt.
5.9
Baubeschluss für den Einbau von Aufzügen in die Stadtbahnhaltestelle
Kalk Post mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2014 bei Finanzstelle 6903-1202-8-7111, Hst. Kalk
Post - Einbau von Aufzügen
3139/2013
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Der Rat beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme - mit
dem Einbau von Aufzügen in die Stadtbahnhaltestelle Kalk Post mit städtischen Gesamtkosten von rd. 5.551.600,00 Euro (Planungs- und Baukosten). Voraussetzung für den Bau der
Aufzüge ist die Fällung von zwei Bäumen, die durch fünf Ersatzpflanzungen ausgeglichen
werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von
208
2.468.495,00 Euro bei der Finanzstelle 6903-1202-8-7111, Hst. Kalk Post - Einbau
von Aufzügen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2014.
Zur Finanzierung der restlichen benötigten Mittel in Höhe von 2.818.186,29 Euro beschließt der Rat die Bereitstellung und Freigabe im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan, in gleicher Teilplanzeile, bei Finanzstelle 6903-1202-0-8012, Einbau v.Löschwasserleit.inStadtb.tunnel, Hj.
2014.
Außerdem ist der Rat mit der Teilsanierung der Abhangdecke Nord der Fahrebene,
der Treppenbrüstung und der Wände der Treppenanlage der Haltestelle Kalk Post
mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 485.400,00 Euro einverstanden.
Die Mittel für die zuvor genannte Teilsanierung stehen im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen im Hj. 2014 zur Verfügung.
Sachstand:
Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit wird die
Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet, so dass mit dem Bau voraussichtlich im
ersten Quartal 2015 begonnen werden kann.
5.14 Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Porz-Lind, Festlegung
der Verkehrsführung
0749/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014 ):
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung der Lieferverkehre bei der
Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie Porz-Lind durch den anhängenden Vertrag mit der Stadt Troisdorf festzulegen.
Der Aufwand für die sich hieraus ergebenen Maßnahmen beträgt ca.50.000 € für die
Stadt Köln.
Der Bedarf wird festgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahmen
der gebildeten Rückstellungen.
Sachstand:
Der Beschluss ist in Bearbeitung.
5.15 Vergabe der Leistung "Tunnelreinigung inklusive Rampen und Fluchtwegbeschilderung" an die Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH & Co. KG
0663/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
209
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH & Co. KG
(AWB) mit der Reinigung der Tunnelwände inklusive Rampen und Fluchtwegbeschilderung im Rahmen einer Inhouse-Vergabe zu beauftragen und ermächtigt die Verwaltung den in der Anlage 1-3 beigefügten Vertrag mit der AWB rückwirkend zum
01.01.2014 abzuschließen.
Die benötigten Mittel in Höhe von 60.017,13 € jährlich sind im städtischen Doppelhaushalt 2013/2014 einschließlich der Finanzplanung 2017 im Teilergebnisplan 1202
-Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen, berücksichtigt.
Sachstand:
Die Tunnelreinigung ist beauftragt, der Beschluss kann als erledigt angesehen werden.
210
41. Sitzung/6. Sondersitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Montag, den 07.04.2014
1
Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)
1.1
Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium; Bauabschnitt 1, Baubeschluss Bauphase 3, Straßenbau
0458/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014 ):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung der Ausführungsplanung der Bauphase 3 (Straßenbau) des Planungskonzeptes zur städtebaulichen
Neuordnung des Domumfelds im Bereich Dionysoshof/Baptisterium.
Die benötigten Mittel zur Finanzierung und Sicherstellung der dritten Bauphase der
städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium
von insgesamt 1.975.132,32 € stehen im städtischen Haushaltsplan 2013/2014, Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Teilplanzeile 8 - Auszahlungen
für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0500 - Umgestaltung Dionysoshof - Masterplan; Hj. 2014 in entsprechender Höhe zur Verfügung.
Bei der Umsetzung sind folgende Punkte zu beachten:
Alle Markierungen im Tunnelbereich zwischen Trankgasse und südlichem
Tunnelende werden besonders reflektierend ausgebildet.
Die Piktogramme auf dem Schutzstreifen „Am Domhof“ werden im Bereich
des freien Rechtsabbiegers verdichtet.
Der Bürgersteig auf der Südseite der Trankgasse zwischen Tunnelmund und
künftiger Tiefgaragenausfahrt bleibt erhalten. Im Zuge der Signalisierung der
künftigen Tiefgaragenausfahrt wird ein signalisierter Fußgängerüberweg von
der Nordseite auf die Südseite der Trankgasse eingerichtet.
Sachstand:
Die Fahrbahnmarkierung im Tunnelbereich Am Domhof wurde entsprechend dem
Beschluss angepasst. Die Errichtung eines signalisierten Fußgängerüberweges von
der Nordseite auf die Südseite der Trankgasse zwischen Tunnelmund und künftiger
Tiefgaragenausfahrt wird im Rahmen der weiteren Planung (2. Bauphase) geprüft.
Die Vergabe der Straßenbauleistungen soll voraussichtlich im August 2014 erfolgen,
mit den Baumaßnahmen im September 2014 begonnen werden.
Die beiden ersten Punkte der Ergänzung des Beschlusses sind bereits in der Ausführungsplanung berücksichtigt worden.
Der letzte Punkt betrifft die Umgestaltung des Domsockels entlang der Trankgasse,
die ein Bestandteil des 2. Bauabschnittes der Neuordnung des Domumfelds ist. Dieser Punkt wird im Rahmen der künftigen Planungen für den 2. Bauabschnitt geprüft.
211
1.2
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von
Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
0921/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014 ):
1. Der Rat stellt den erhöhten Bedarf für die Generalinstandsetzung der Neusser
Straße von Mollwitzstraße bis Wilhelm-Sollmann-Straße mit Gesamtkosten von
4.319.455,90 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung der Maßnahme.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für
die Generalinstandsetzung der Neusser Straße von Mollwitzstraße bis WilhelmSollmann-Straße in Höhe von 4.309.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2014.
3. Die Verwaltung wird gebeten, den Bereich zwischen HGK-Brücke und Mollwitzstraße hinsichtlich der Straßenplanung sowohl der Bezirksvertretung
Nippes als auch dem Verkehrsausschuss vorzustellen.
Sachstand:
Die Gesamtmaßnahme von HGK-Brücke bis Wilhelm-Sollmann-Straße ist bereits
beauftragt und wird gemeinsam mit der KVB-Baumaßnahme im Jul i/ August 2014
durchgeführt.
1.3
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Stadtbahn, ÖPNV
Baubeschluss für den Ersatzneubau Brücke Deutzer Ring B55 / östl. Zubringerstraße A559
0494/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge
des Deutzer Rings (B55) über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz mit
städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.200.000,00 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.016.980,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher Zubringerstraße A 559, Hj. 2014 sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.400.000,00 Euro.
212
Sachstand:
Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Derzeit wird die
Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet, so dass mit dem Bau voraussichtlich im
ersten Quartal 2015 begonnen werden kann.
2
Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren,
Anregungen der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates
2.1
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Busanbindung des Lentparks sowie Verlängerung der Linie 142 bis Ubierring
1661/2013
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG folgende Maßnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen:
1. Verlängerung der Buslinie 127 zum Lentpark zwischen 9:00 und 19:00 Uhr,
2. Beibehaltung des AST-Verkehrs der Linie 184 zum Lentpark in der Zeit von 6:30
bis 9:00 Uhr und von 19:00 bis 23:00 Uhr sowie
3. die Verlängerung der Buslinie 142 im Süden bis zum Ubierring.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen infrastrukturellen Anpassungen
rechtzeitig vorzunehmen und aus der Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
zu finanzieren.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der
sich aus den Linienerweiterungen ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die
Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Sachstand:
Die Maßnahmen werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt.
213
3
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
3.2
Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn
Baubeschluss für die Herstellung einer ebenerdigen Gehwegverbindung an der
Haltestelle Severinstraße, Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn,
Wiederherstellung
0452/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung einer ebenerdigen Gehwegverbindung zwischen der Wilhelm-Hoßdorf-Straße und der Haltestelle
Severinstraße mit Gesamtkosten von 181.185,17 €.
Sachstand:
Der Perlengraben liegt zwischen den Brücken Severinstraße und Tel-Aviv-Straße
sowie jeweils einige Meter östlich bzw. westlich davon in einem Trogbauwerk. Bei
den Abstimmungen mit der KVB zur Wiederherstellung des Perlengrabens nach Abschluss der Arbeiten an der Haltestelle Severinstraße hat sich Sanierungsbedarf an
diesem Trogbauwerk gezeigt. Es wird daher gegenwärtig geprüft, ob es möglich,
verkehrlich sinnvoll oder aus Gründen des Bauablaufs sogar notwendig ist, die Herstellung der Gehwegverbindung mit der Sanierung des Tragbauwerks zu kombinieren. Nach Abschluss der Prüfung wird die Herstellung des Gehwegs ausgeschrieben.
3.3
Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd Stadtbahn
Baubeschluss für die Umgestaltung des Chlodwigplatzes sowie Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612,
Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung
0482/2014
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Gestaltungsplanung des Chlodwigplatzes zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Ausbau zur Umgestaltung des
Chlodwigplatzes zu realisieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 1.201.363,07 €.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.109.114,27 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014.
Sachstand:
Der Baubeschluss für die Gestaltung des Chlodwigplatzes liegt mit Sitzung des Ver-
214
kehrsausschusses am 07.04.2014 vor. Der Finanzausschuss hat im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung der Mittelfreigabe zugestimmt. Diese muss in der Sitzung
am 29.09.2014 genehmigt werden.
Die Verwaltung führt derzeit die abschließende Ausführungsplanung durch, um kurzfristig die Vorbereitung der Vergabe und dem Vergabeverfahren einzuleiten.
Zu der beschlossenen Informationsveranstaltung wird nach den Sommerferien 2014
eingeladen.
Voraussichtlicher Baubeginn ist Ende des 1./ Anfang des 2. Quartals 2015.
Die begleitenden Maßnahmen wie der Umbau des Knotens Brunostraße/Karolingerring wurden beauftragt und sollen nach den Sommerferien 2014 vor
Beginn der Umgestaltung durchgeführt werden.
215
42. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, den 06.05.2014
4
Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss)
4.2
Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd Stadtbahn
Baubeschluss für die Umgestaltung des Hermann-Joseph-Platzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes, Finanzstelle: 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung
3553/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Gestaltungsplanung des Hermann-JosephPlatzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
unter Berücksichtigung der Punkte
• Den vom Gestaltungsbeirat vorgetragenen Wünschen, nochmals über die
Beleuchtung zu beraten und die Oberflächenmaterialien zu bemustern, wird
nachgekommen.
• Die Kasinostraße wird für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet.
• Der Z-Überweg an der Kleinen Sandkaul wird so gebaut, dass er auch von
Fahrrädern mit Anhängern passiert werden kann.
die Ausführungsplanung der drei Plätze entsprechend dem Gestaltungsplan (Anlagen 1.1 und 1.2) zu erstellen und den Ausbau zur Umgestaltung der drei Plätze nach
Räumung der KVB-Baustelleneinrichtungsflächen im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung Nord-Süd-Stadtbahn zu realisieren.
Der Verkehrsausschuss beschließt hierbei ausdrücklich
die Fahrbahn der Kasinostraße in Asphaltbauweise herzustellen und
die Platzinnenflächen in gebundener Bauweise auszuführen.
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Stützwand und der
Treppenanlage zum Kapitolshügel fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren zur Entwurfs- und Ausführungsplanung einzuleiten. Der
Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei
der Finanzstelle 6601-1201-0-6612 Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung, Teil-
216
planzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2014. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 1.477.000 €.
Sachstand:
Der Baubeschluss für die Gestaltung des Augustinerplatzes, Hermann-JosephPlatzes und des Elogiusplatzes liegt mit Sitzung des Verkehrsausschusses am
06.05.2014 vor. Der Finanzausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Mittelfreigabe zugestimmt. Diese muss in der Sitzung am 29.09.2014 genehmigt werden.
Die Verwaltung führt derzeit die abschließende Ausführungsplanung durch, um kurzfristig die Vorbereitung der Vergabe und das Vergabeverfahren einzuleiten. Voraussichtlicher Baubeginn ist Ende des 1., Anfang des 2. Quartals 2015.
Der vom Gestaltungsbeirat gewünschte Bemusterungstermin findet nach den Sommerferien 2014 mit den Beteiligten statt.
Die Kasinostraße wird entsprechend der Maßgaben aus dem Verkehrsausschuss für
den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt und die Platzinnenflächen werden in gebundener Bauweise erstellt.
Der Z-Überweg an der Kleinen Sandkaul entspricht heute bereits den Anforderungen
des Verkehrsausschusses und kann von Fahrrädern mit Anhängern problemlos passiert werden.
4.3
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Neubau einer Lärmschutzwand in Köln - Vogelsang
0024/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Planung für den Neubau der Lärmschutzwand am Militärringstraße/Venloer Straße in Köln-Vogelsang fest und beauftragt die Verwaltung die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur
Ausschreibung vorzubereiten.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die erstmalige Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 54.000,00 € bei der Finanzstelle 6901-1202-4-0440, Lärmschutzwand Vogelsang, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2014.
Sachstand:
Es gibt in Bezug zu der Beschlussvorlage keinen neuen Sachstand. Die abschließende Entscheidung erfolgt erst am 29.09.2014 im Finanzausschuss.
217
4.4
Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln
hier: Busanbindung des Waldbadviertels in Köln-Ostheim
0650/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die Buslinie 191 gemäß den Ausführungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 einzurichten.
Die erforderlichen Haltestellen sind zunächst provisorisch einzurichten. Der Bau von
barrierefreien Haltestellen ist umgehend zu planen und schnellstmöglich umzusetzen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG
NRW erfolgen.
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus
der durch die Einrichtung der neuen Linie 191 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der
Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat
der Inbetriebnahme des neuen Angebots.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der S-Bahnhaltestelle Frankfurter Straße
eine ausreichende Wendemöglichkeit für den Linienverkehr zu planen und zu bauen,
damit die Linie 191 kurzfristig näher an die S-Bahnhaltestelle herangeführt werden
kann und die Umsteigebeziehungen für die Fahrgäste verbessert werden.
Der Fahrplan der Linie 191 soll auf möglichst gute die Anschlussmöglichkeiten in
Ostheim und am S-Bahnhof Frankfurter Straße abgestimmt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Linie 191 auch an Sonn- und Feiertagen in der
Zeit von 12:00 Uhr bis 19:30 Uhr zumindest im Stundentakt zu betreiben.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt darzustellen, wie und unter welchen Bedingungen für Zeiten nach 19:30 Uhr und am Sonntagvormittag ein Angebot z. B. auf
Basis eines Taxi-Busses realisiert werden kann und den zuständigen Gremien einen
Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die Betriebsaufnahme des Ergänzungsangebotes soll ggf. auch unterjährig unabhängig vom Fahrplanwechsel erfolgen. Nach weitgehender Fertigstellung der Wohnbebauung im neuen Waldbadviertel soll das Ergänzungsangebot durch regulären Linienverkehr ersetzt werden.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, zu prüfen, welche baulichen Voraussetzungen
geschaffen werden müssen, die Linie 158 nach Ostheim durchzubinden und mit der
Linie 191 zu verbinden und den zuständigen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Sachstand:
Die Buslinie 191 zur Anbindung des Waldbadviertels in Köln-Ostheim wird zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2014 eingerichtet.
Zu den beschlossenen Prüfaufträgen wird die Verwaltung den zuständigen Gremien
in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme zur Entscheidung vorlegen.
218
4.5
Heinrich-Böll-Platz
hier: Sanierung des Bodenbelages
1319/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Sanierung des Pflasters des Heinrich-BöllPlatzes und beauftragt die Verwaltung, die Sanierung mit einem Kostenumfang von
916.000 € kurzfristig umzusetzen. Mittel stehen bereit im Teilplan 1201 - Straßen,
Wege Plätze, Finanzposition 6601.572.2100.4.
Sachstand:
Das Bauvorhaben Sanierung des Heinrich-Böll-Platzes ist vergeben. Die Ausführung
beginnt im 3. Quartal 2014.
4.6
Machbarkeitsstudie Tunnelleitzentrale
1332/2014
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Standortsuche für eine dauerhafte Tunnelleitzentrale für die Stadt
Köln.
Nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)
ist nach der Ertüchtigung der Straßentunnel die Überwachung der Kölner Straßentunnel in einer ständig besetzten Leitzentrale zwingend erforderlich.
In der Studie sind neben einer eigenständigen Tunnelleitzentrale im Amt für Brücken
und Stadtbahnbau auch Kooperationen mit städtischen Leitstellen zu untersuchen,
wie die Notruf-Serviceleitstelle der Gebäudewirtschaft, die Verkehrsleitstelle im Amt
für Straßen und Verkehrstechnik oder die Betriebsleitstellen der KVB und der RheinEnergie.
Weiterhin ist zu untersuchen, ob in welchem Umfang die Übertragung der Verantwortung zur Tunnelüberwachung auf bestehende Tunnelleitzentralen im Umland rechtlich möglich ist und wirtschaftliche Vorteile hätte.
Der voraussichtliche Aufwand für eine vorangehende Machbarkeitsstudie beträgt ca.
136.000 Euro brutto.
Die Mittel in Höhe von 136.000 Euro für die Machbarkeitsstudie sind im Haushaltsplan 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hj. 2014 veranschlagt.
Sachstand:
Die weitere Bearbeitung konnte wegen personeller Engpässe noch nicht aufgenommen werden.