Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
31.12.14, 03:51
Aktualisiert
29.01.18, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
2899/2014
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V/56
Beschlussvorlage
21.11.2014
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle
Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Integrationsrat
24.11.2014
Ausschuss Soziales und Senioren
27.11.2014
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
01.12.2014
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
08.12.2014
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
08.12.2014
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
08.12.2014
Bauausschuss
08.12.2014
Bezirksvertretung 7 (Porz)
09.12.2014
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
11.12.2014
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
11.12.2014
Finanzausschuss
15.12.2014
Rat
16.12.2014
Beschluss:
Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu erwartenden
Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der
Rat jedoch die Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden
Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen:
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A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung.
1. Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden Standorten
Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten:
a) Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung
Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735
b) Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung RondorfLand, Flur 13, Flurstück 1224
c) Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung
Kriel, Flur 62, Flurstück 509
d) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002
e) Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436
f)
Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch,
Flur 6, Flurstück 528
g) Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3,
Flurstück 1279 u.a.
2. Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen:
a) 5620-1004-2-5164
b) 5620-1004-5-5137
c) 5620-1004-3-5165
d) 5620-1004-5-5166
e) 5620-1004-5-5136
f) 5620-1004-6-5168
g) 5620-1004-7-5169
Insgesamt:
Kalscheurer Weg
Merlinweg
Dürener Str.
Heinrich-Rohlmann-Str.
Im Grund/Pastor-Wolf-Str.
Auweiler Str.
Urbacher Weg
3.636.171 €
3.636.171 €
3.636.171 €
3.636.171 €
3.636.171 €
3.636.171 €
3.636.171 €
25.453.197 €
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan
1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd.
25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung
2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in
Höhe von 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g).
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und
Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für
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Soziales und Senioren zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der
Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten.
B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller
Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung:
a) Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621.
Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses
in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel werden
für die zukünftige Verwendung zurückgestellt.
b) Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 266, 267,
282 und 283
c) Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 708
und 1208
d) Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 1417
Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche
Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen.
Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.
Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198.
Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, die die
erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601,
Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt
80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist
die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und KitaPlätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen.
C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den
Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
25.453.197 €
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
Ja
%
1.086.869 €
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
(s. Anlage 3)
€
c) bilanzielle Abschreibungen (s. Anlage 3)
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
2015
317.254 €
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Flüchtlings- und Unterbringungssituation
Die derzeitigen Flüchtlingsbewegungen sind nach Aussage der UNO die größten seit dem zweiten
Weltkrieg, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits im Juli 2014 die Prognose
auf rund 200.000 Asylantragsteller für das Jahr 2014 angehoben. Alleine für die letzten drei Monate
des Jahres erwartet das BAMF pro Monat weitere 5.300 Asylantragsteller allein in NRW. Bezogen auf
Köln bedeutet dies nach dem geltenden sog. „Königsteiner Schlüssel“ Zuweisungen von rd. 270
Flüchtlingen pro Monat. Hinzu kommen die sog. unerlaubt eingereisten Personen, die aufgrund der
Rechtslage ebenfalls in Köln unterzubringen sind.
Der starke Anstieg der Flüchtlingszahlen in Köln inkl. der sog. unerlaubt eingereisten Personen ist
Folge dieser Entwicklung. Im Jahr 2013 war ein Anstieg um 876 Personen auf 3.072 Flüchtlinge zu
verzeichnen, zum Stand 31.10.2014 werden in Köln bereits ca. 4.519 Flüchtlinge mit Wohnraum versorgt, was einem Anstieg der Flüchtlingszahl um 1.447 Personen innerhalb von 10 Monaten entspricht.
Aufgrund der stark angestiegenen Flüchtlingszahlen ist die Unterbringung seit Monaten nur an der
Kapazitätsgrenze möglich. Zwar werden durch Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg in andere
Städte Plätze frei und können durch fortwährende Akquise und Baumaßnahmen zusätzliche Plätze
gewonnen werden. Aufgrund der hohen Zugangszahlen werden diese Plätze jedoch sofort wieder
belegt. In einigen Wohnhäusern war zeitweise bereits die Belegung von Gemeinschaftsräumen erforderlich, um die drohende Obdachlosigkeit der Flüchtlinge zu vermeiden. Die Zugangszahlen im jeweiligen Saldo der Monate Juli (190), August (138), September (187) und Oktober (304) machen deutlich, dass auch in den kommenden Monaten mit hohen Zugangszahlen zu rechnen sein wird.
Vor diesem Hintergrund korrigiert die Verwaltung ihre bisherigen Prognosen und geht zumindest für
das Jahr 2015 von monatlich 250 zusätzlich erforderlichen Plätzen aus. Ob sich diese Entwicklung ab
2016 abschwächt oder noch verstärkt, kann aktuell nicht seriös prognostiziert werden.
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Flüchtlingsentwicklung und laufende Maßnahmen zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Trotz hoher Zuweisungszahlen unterschreitet die Stadt zum Stand 31.10.2014 die Zuweisungsquote
um 275 Personen. Es ist daher für die nächsten Monate vermehrt mit weiteren Zuweisungen von
Flüchtlingen zu rechnen, die dauerhaft in Köln untergebracht werden müssen. Aufgrund der angespannten Situation müssen aktuell sogar zugewiesene Flüchtlinge in den Notaufnahmeeinrichtungen
Herkulesstraße und Vorgebirgsstraße verbleiben. Auch diese Personen sollen kurzfristig in verfügbare Kapazitäten außerhalb der Notaufnahmeeinrichtungen umziehen. Die frei werdenden Plätze werden für den ebenfalls erwartenden Anstieg an unerlaubt eingereisten Personen dringend benötigt.
Derzeit (Stand 31.10.2014) werden 659 unerlaubt eingereiste Personen mit Wohnraum versorgt.
Dementsprechend werden die laufenden Bauvorhaben und Akquisen unter Hochdruck vorangetrieben, um eine schnellstmögliche Realisierung von weiteren Unterbringungsplätzen zu verwirklichen.
Konkret sollen in den nächsten Monaten bis ca. April 2015 über 1.000 Unterbringungsplätze entstehen:
•
3 Standorte für schnell lieferbare Wohncontainer in Lövenich, Blumenberg und Worringen
•
Fertigstellung von insgesamt fünf der bereits im April 2014 beschlossenen Unterkünfte in Systembauweise mit abgeschlossenen Wohneinheiten in den Stadtteilen Zündorf, Wahn, Bayenthal, Brück und Longerich
•
Notmaßnahme im Gebäude des ehemaligen Praktiker-Baumarktes in Porz-Eil
•
weitere Bestandsobjekte und Beherbergungsbetriebe
Vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Anstiegs der Flüchtlingszahlen ist insgesamt davon
auszugehen, dass diese Ressourcen mit dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit sofort belegt werden, so
dass zwingend weitere, kurzfristig verfügbare Unterkünfte geschaffen werden müssen, um die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung erfüllen zu können.
Handlungsbedarf
Um die drohende Obdachlosigkeit auch in Zukunft abwenden zu können, müssen für die kurz- und
mittelfristigen Bedarfe weitere Wohnhäuser in Systembauweise geschaffen werden. Zusätzlich sind
für den langfristigen Bedarf (und zur Ablösung aller vorübergehenden Standorte) darüber hinaus dauerhafte Ressourcen erforderlich.
Aufgrund des weiterhin zu erwartenden Anstiegs der Flüchtlingszahlen muss die Stadt daher zwingend die kurzfristige Umsetzung der unter A genannten nur temporär nutzbaren Standorte vorantreiben. Parallel ist mit der Planung konventioneller Wohnbebauung zur Flüchtlingsunterbringung auf den
unter B benannten Flächen zu beginnen. Deren Verwirklichung benötigt jedoch deutlich länger als
dies für die Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise der Fall ist.
Standortsuche und Auswahlkriterien
Zur Identifikation geeigneter Grundstücke zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften hat die Verwaltung bis zum 01.10.2014 bislang 167 städtische Grundstücke auf ihre Machbarkeit hin überprüft.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage 0759/2014, die am 08.04.2014 vom Rat beschlossen wurde, waren 136 städtische Grundstücke geprüft. Die damalige Auswahl der Grundstücke legte enge
Maßstäbe zu Grunde, so zum Beispiel eine gute soziale Stabilität des Stadtteils, ein geringer Anteil
(unter 1%) an Flüchtlingen im Stadtteil, eine vorhandene Infrastruktur und Integrationsmöglichkeiten
sowie die Entfernung zu weiteren Flüchtlingsunterkünften. Dennoch musste bereits bei der damaligen
Prüfung der Flächen festgestellt werden, dass kein Grundstück allen Anforderungen vollständig entsprach.
In der nun erfolgten Betrachtung der unter A aufgeführten Grundstücke zur Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise für die kurz- bis mittelfristige Unterbringung von Flüchtlingen wurde vorrangig geprüft, ob eine planungs- und baurechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Die
Prüfung hat ergeben, dass an den unter A benannten Standorten die Errichtung eines konventionellen Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht möglich ist, wohl aber eine temporäre Nut-
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zung. Eine weitere Abstufung hinsichtlich sozialer Stabilität oder vorhandener Infrastruktur erfolgte vor
dem Hintergrund des massiven Handlungsdruckes nur noch eingeschränkt. Dies gilt auch für die unter B benannten Standorte zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen.
Benennung geeigneter Grundstücke zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
Nach abschließender Betrachtung der aktuell grundsätzlich zur Verfügung stehenden städtischen
Grundstücke sind lediglich 7 Standorte für die Errichtung von Systembauten zur Unterbringung von
Flüchtlingen geeignet (genauere Details zu den Grundstücken siehe Anlage 1).
Zur Errichtung konventioneller Wohnhäuser wurden aus der Gesamtliste mit 167 Grundstücken insgesamt 4 Flächen als grds. geeignet identifiziert. Die Verteilung auf das Stadtgebiet ergibt sich aus
Anlage 3.
An allen Standorten sollen die baurechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Eine Realisierung
von bis zu 150 Unterbringungsplätzen wird jedoch nicht an allen Standorten möglich sein. So sind in
der Auflistung für konventionelle Wohnhäuser auch Standorte vorgeschlagen, bei denen sich bereits
aufgrund der Grundstücksgröße abzeichnet, dass nur eine wesentlich geringere Platzzahl realisierbar
ist. Vor dem Hintergrund einer langfristigen Planung zur dezentralen Flüchtlingsunterbringung und
Einhaltung der vom Rat beschlossenen Leitlinien sind jedoch auch solche Unterkünfte mit kleineren
Einheiten zu errichten.
Bei der Verteilung insb. der für eine dauerhafte Unterbringung vorgesehenen Standorte fällt auf, dass
im Stadtbezirk Lindenthal lediglich in Weiden, Lövenich und Junkersdorf Unterkünfte bereits vorhanden oder in Planung sind, dass in den anderen Stadtteilen des Bezirks allerdings kein Standort vorgeschlagen wird. Grund hierfür ist, dass die Stadt in diesem Stadtteilen derzeit über keine Grundstücke verfügt, die sich für den konventionellen Wohnungsbau eignen. Vor diesem Hintergrund strebt die
Verwaltung an, auch in Stadtteilen wie Lindenthal, Sülz oder Klettenberg entsprechende Grundstücke
oder Bestandsbauten zu erwerben. Erste Gespräche mit Maklern und Eigentümern sind angelaufen,
sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden dem Rat entsprechende Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung hat weitere städtische Flächen identifiziert, die grundsätzlich für eine Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften in konventioneller Bauweise geeignet sind. Die Flächen sind teilweise groß
genug, um auch größere Bauvorhaben realisieren zu können. Eine detailliertere Prüfung, inwieweit
auf diesen Grundstücken Flüchtlingsunterkünfte und auch dringend erforderliche preisgünstige Wohnungen möglichst parallel entstehen können, wird derzeit vorgenommen. Die Verwaltung kündigt vor
diesem Hintergrund eine weitere Vorlage zu weiteren Standorten an.
Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte (zu A Wohnhäuser in Systembauweise)
Die Errichtung der Wohnhäuser in Systembauweise erfolgt analog der im April 2014 beschlossenen
Vorlage. Die Standorte verfügen über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich
und Kochgelegenheiten zur Unterbringung von Köln zugewiesenen Flüchtlingen. Waschmaschinen
und Trockner werden in hierfür vorgesehenen Funktionsräumen bereitgestellt, der Hausmeister-/ Sicherheitsdienst sowie die sozialarbeiterische Betreuung erhalten ein eigenes, kleines Büro. Ein Aufenthalts-/ Gemeinschaftsraum ist ebenfalls vorgesehen, jedoch wird im Zuge der hier möglichen, überwiegend eigenständigen Lebensführung der Flüchtlinge (auch zur Integration der Flüchtlinge),
vorrangig eine Anbindung in vorhandene Strukturen und Netzwerke in den Stadtteilen/-viertel und die
Einbeziehung der Flüchtlinge in vorhandene Regelsysteme und Angebote (bewusst außerhalb der
Wohnhäuser) angestrebt.
Die Außenfassade erhält eine ansprechende Optik in Form einer Putzfassade oder vergleichbaren
Materialien, die sich in die Umgebung einfügt und somit eine bessere Sozialverträglichkeit und Integrationsmöglichkeit des Standortes in den Stadtteil ermöglichen soll.
Hinsichtlich der Personenzahl je Standort sieht die Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen
Zugangszahlen sowie der zu erwartenden Zahlen in den kommenden Monaten jedoch die Notwendigkeit, von der – gemäß beschlossener Leitlinien – definierten Größenordnung in Höhe von 80 Plätzen abzuweichen. Dies gilt sowohl für die geplanten Standorte für Wohnhäuser in Systembauweise
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(A), als auch für die für eine konventionelle Bauweise vorgesehenen Standorte (B). In Anbetracht der
Errichtung von abgeschlossenen Wohneinheiten wird daher eine Größenordnung von maximal 150
Plätzen als vertretbar angesehen. Der Schlüssel für die sozialarbeiterische Betreuung von 80 zu 1 gilt
auch für Standorte mit höherer Belegung.
Ankauf statt Anmietung
Bereits im Zuge der Vorlage 0759/2014 zur Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise zur
Unterbringung von Flüchtlingen war zu entscheiden, ob die Verwaltung die zu errichtenden Unterkünfte kauft oder vom Hersteller anmietet. Bei der damaligen Abfrage mehrerer Miet- und Kaufangebote
wurde bei einer Nutzung von 5 Jahren der Kauf als die wirtschaftlich deutlich günstigere Lösung festgestellt. Für die zu beschließenden Standorte für Wohnhäuser in Systembauweise erfolgt daher keine
Einholung weiterer Kauf- und Mietangebote.
Finanzierung
In Anlage 4 der Vorlage ist der prognostizierte Bedarf an investiven Finanzmitteln zur Errichtung der
Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise sowie der konsumtive Finanzbedarf für den Betrieb und die
Unterhaltung der Unterkunft für die Dauer der geplanten Nutzung abgebildet. Abgestellt wird auf die
Schaffung von 150 Unterbringungsplätzen. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen,
dass die Ausschreibungen zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise in 2015 erfolgen
können. Die derzeitige Prognose sieht die Bezugsfertigkeit dieser 7 Standorte zum Ende 2015 vor.
Die erforderlichen konsumtiven und investiven Mittel für die Realisierung der Standorte unter A bzw.
für die Vorbereitung der Planungs- und Baubeschlüsse zur Realisierung der Standorte unter B sind
zunächst vorläufig außerplanmäßig bereitzustellen und finden im Rahmen der HPL-Anmeldung
2015ff. entsprechende Berücksichtigung.
Die nachrichtlich ausgewiesenen Folgeerträge für 2015ff. in Höhe von 317.254 € im Haushaltsjahr
2015 bzw. 1.903.524 € ab dem Haushaltsjahr 2016ff. im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum bei Teilplanzeile 04 – öffentlich rechtliche Leistungsentgelte entsprechen den aufgrund der bestehenden Satzung zu erhebenden Gebühren. Diese Erträge werden im
Haushaltsplan 2015ff. eingeplant. Mit diesen Erträgen korrespondierende Aufwendungen im Teilergebnisplan 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen werden im Haushaltsplan 2015ff. ebenfalls berücksichtigt.
Begründung der Dringlichkeit
Die akute Situation der Flüchtlingsunterbringung erfordert die schnellstmögliche Errichtung weiterer
Standorte, um die Unterbringungskapazitäten zu erweitern und der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung weiterhin nachkommen zu können. Bisher erfolgte Notmaßnahmen wie die Herrichtung des
ehemaligen Baumarktes in Porz Eil oder die aktuelle Belegung der Turnhalle im Schulzentrum Weiden stehen nur temporär zur Verfügung und müssen von neuen Standorten abgelöst werden. Die
Erstellung der Vorlage konnte aufgrund der hohen personellen Auslastung nicht fristgerecht für alle
Gremien erfolgen. Aufgrund des hohen Handlungsdrucks wird die Vorlage unter Beteiligung aller erforderlichen Gremien dem Rat dennoch für die Sitzung am 16.12.2014 zur Entscheidung vorgelegt.