Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1_Jahresbericht VB Köln 2013.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
31.12.14, 03:53
Aktualisiert
29.01.18, 13:42
Stichworte
Inhalt der Datei
zwanzig13
Beratungsstelle Köln
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Wir arbeiten für Sie
Stellenplan
Leitung und Verbraucherberater/innen
5,00
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater/innen
1,00
Fachberaterin Energiearmut
0,50
Bürokraft
0,50
Energieberatung
1,0
Bürokraft Energieberatung
0,35
Mit Rat und Tat an Ihrer Seite:
Spezialberater/innen:
Annette Bobbert, Leiterin
Dagmar Blachmann, Beraterin
Sven Friese, Berater
Uwe Humbert-Kukulady, Berater
Sina Lee, Beraterin
Sabine Meyer, Beraterin
Jutta Büttner, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin
Anette Weber, Fachberaterin Energiearmut
Rudolf Klapper, Energieberater
Birgit Rebbe, Bürokraft
Montgomery Hardebeck, Rechtsanwalt
Martin Schleicher, Rechtsanwalt
Gerhard Hilburg, Rechtsanwalt
Maurice Moranc, Rechtsanwalt
Dr. Susanne Punsmann, Rechtsanwältin
Dr. Andrea Quast, Rechtsanwältin
Jörg Hänsel, Rechtsanwalt für Mietrecht
Klaus Kemmerling, Rechtsanwalt für Mietrecht
Tanja Bommert, Energieberaterin
Hans-Dieter Meyer, Energieberater
Andreas Kutschera, Versicherungsberater
Rüdiger Fromme, Versicherungsberater
Martin Reuter, Berater für Immobilienfinanzierung, Altersvorsorge und Geldanlage
Helge Schneiders, Berater für Immobilienfinanzierung
Seite 2 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
Wir sind für Sie da:
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Köln
Neue Weyerstr. 2
50676 Köln
Tel. (02 21) 84 61 88-01
Fax (02 21) 84 61 88-33
E-Mail koeln@vz-nrw.de
Öffnungszeiten
Montag
10–13 Uhr und 14–17 Uhr
Dienstag
10–18 Uhr
Donnerstag
10–19 Uhr
Freitag
10–15 Uhr
Weitere Informationen
@
www.vz-nrw.de/koeln
Vor Ort aktiv
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
2013 im Überblick
Die Verbraucherzentrale NRW gilt als glaubwürdig und
zuverlässig – die Menschen hierzulande attestieren
ihr ein seriöses Image. Das hat eine TNS EMNID-Umfrage im September 2013 zutage gebracht. 88 Prozent
der Nutzer waren mit der Beratung sehr bis ziemlich
zufrieden. Dies ist eine Bestätigung unserer bisherigen Arbeit und Ansporn zugleich.
Mit Einführung einer neuen, europaweit einheitlichen
Statistik hat die Verbraucherzentrale NRW ihre Sensorfunktion gestärkt: Anfragen wurden 2013 themenspezifisch nach Beschwerdegrund und Anbieter
erfasst. Damit kann nun erstmals benannt werden,
bei welchen Unternehmen und Dienstleistern welche
Verbraucherprobleme und -fragen in Köln am häufigsten auftraten. Dies bietet eine wichtige Datengrundlage für verbraucherpolitische Vorstöße und gesetzgeberische Weichenstellungen.
Allen voran: Telekommunikationsanbieter sorgten
einmal mehr für geballten Kundenverdruss rund
um Internet, Festnetz oder Mobilfunk. Ob unverständliche Vertragsgestaltung oder Ärger mit der
Rechnungsstellung, ob verspäteter Anschluss oder
Flatrate-Angebote, die plötzlich gedrosselt werden
sollten – rechtlicher Rat war in der Beratungsstelle an der Neue Weyerstraße gefragt. Außerdem
wurde beim Weltverbrauchertag mit Informationen
und Ausstellungsmaterialien durchs Labyrinth der
Telefonanbieter navigiert.
Verbraucherrechte durchzusetzen – das stand für die
Verbraucherzentrale ganz oben auf dem Arbeitsplan.
Die erfolgreiche Klage gegen die Preisanpassungsklauseln in RWE-Gassonderkundenverträgen beim
Bundesgerichtshof war dabei ein Meilenstein: Von
dem bahnbrechenden Urteil können auch Gaskunden anderer Versorger profitieren. Fragen rund um
den Energiemarkt waren nicht zuletzt angesichts der
steigenden EEG-Umlage und damit einhergehender
Strompreiserhöhungen ein Beratungsdauerbrenner.
Ermöglicht wurde unsere Arbeit nicht zuletzt auch
durch das Engagement unserer vielen Kooperationspartner vor Ort. Verbunden mit dem herzlichen Dank
für deren Unterstützung in 2013 wünschen wir eine
informative Lektüre!
Ihr Team der Verbraucherzentrale in Köln
Verbraucherzentrale in Köln:
l kurz und knapp
Die häufigsten Verbraucherprobleme:
Finanzen
Telefon und Internet
Allgemeine Dienstleistungen
Energie
Konsumgüter
@
34 %
16 %
13 %
13 %
9%
Weiterführende Erläuterungen unter
www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterung
Anfragen von Ratsuchenden
davon Allgemeine Verbraucher beratung
davon Schuldner- und Verbraucher insolvenzberatung
davon Energieberatung
Veranstaltungskontakte
davon Energieberatung
Internetzugriffe auf die Startseite der
Beratungsstelle
24.536
20.863
2.612
1.061
2.510
1.637
61.172
Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 3
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Abzocker machen Kasse
Rechnung ohne Auftrag
Sie lockten mit Geldgewinnen, offerierten Pillen-Abos für
geistige und körperliche Frische oder flößten mit dreisten
Mahnschreiben Ängste ein. Andere bauten mit ungerechtfertigten Forderungen Drohkulissen auf oder versuchten
trickreich, fragwürdige Finanzprodukte unterzuschieben.
Getarnt waren sie als Anwaltskanzlei, Inkassounternehmen
und Finanzsanierer – oder sie agierten unter einem Deckmantel mit seriösem Anstrich. Auch 2013 fielen tausende
Verbraucher auf dubiose Abzocker herein. Welche zweifel
haften Maschen dabei an der Tagesordnung waren und wie
vielfältig rechtlicher Rat, aber auch die Unterstützung durch
die Verbraucherzentrale gefragt war, zeigt der folgende
Überblick.
Überraschende Post flatterte Ratsuchenden von der
Finanzpunkt24 GmbH aus Bönen ins Haus: Unter dem
Betreff »Erinnerung/Rücksendung persönlicher Vermittlervertrag« wurden sie erinnert, die verbindliche
Zusage zur Finanzsanierung mitsamt Vermittlervertrag weder unterschrieben noch zurückgeschickt zu
haben. Die beigefügte Zweitschrift des angeblichen
Kontrakts sollte nun umgehend unterzeichnet auf den
Postweg gehen. Bescheidene Vermittlungsprovision
für ein Vertragsvolumen von 4.000 Euro: 187,50 Euro.
Weil Betroffene weder einen Kredit noch eine Finanzsanierung im Internet beantragt und ebenso wenig
einen kostenpflichtigen Vermittlungsauftrag erteilt
hatten, entlarvte sich die Finanzpunkt24-Post selbst
als neue Masche mit untergeschobenen Verträgen.
Kurios: Einige der Angeschriebenen verfügten nicht
einmal über einen Internetanschluss.
Vertrag beim Postboten
Per Postident-Verfahren versuchte die Firma Gold International SE, massenhaft fragwürdige eigene Aktien
unterzuschieben. Bei einem ungebetenen Telefonanruf waren diese Produkte zunächst offeriert worden. Bewährte Masche: Wer das Angebot abgelehnt
hatte, dem wurde die Zustimmung zur Zusendung
von Informationsmaterial abgerungen. Zugestellt per
Seite 4 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
Postident-Verfahren und daher erst nach Unterschrift
des Empfängers ausgehändigt, entpuppte sich die
vermeintliche Empfangsbestätigung als Versuch des
Absenders, eine Unterschrift einzuholen und damit
Verträge über den Postweg unterzuschieben.
Fahrten ins Glück
Auch 2013 versuchten wieder unzählige Firmen,
mit vollmundigen Versprechungen auf sogenannte
Kaffeefahrten zur vermeintlichen Gewinnübergabe
zu locken. Mal freute sich ein bis dato unbekannter
»Alpenkönig«, einen Gewinn in Höhe von 800 Euro
überreichen zu können, mal winkte Angeschriebenen bei einer Anmeldung zu einer Sonderfahrt mit
unbekanntem Ziel der Hauptgewinn. Zumeist entpuppten sich die Gewinnschreiben jedoch einmal
mehr als »Eintrittskarte« für Verkaufsveranstaltungen oder als Ticket für Reisen mit kostenpflichtigem
Zusatzprogramm.
Abmahnungen wegen Streaming
Massenhafte Abmahnungen wegen Streaming verschickte die Kanzlei Urmann und Collegen (U + C)
im Dezember 2013. Über die Plattform redtube.com
sollten Angeschriebene Pornofilme wie zum Beispiel
Amandas Secrets gestreamt und damit Urheberrechte
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
verletzt haben. Binnen einer kurzen Frist sollte eine
Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ob das
Abspielen jedoch tatsächlich Urheberrechte verletzt,
ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Dies gilt umso
mehr, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich
rechtswidrig ist. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte
darüber hinaus ein Ermittlungsverfahren eingeleitet,
ob durch falsche eidesstattliche Versicherungen beim
Landgericht Köln Nutzerdaten erschlichen werden
sollten. Die Verbraucherzentrale half mit rechtlichem
Rat durchs Urheberrechtslabyrinth.
Wenn Firmen das Geld ausgeht
Mit GTI, Glauch und Fefa gingen 2013 drei Reiseveranstalter pleite. Wie es um den Ausgleich für daheimgebliebene Kunden – bei GTI waren das immerhin rund
60.000 – aussieht und was am Urlaubsort Gestrandete tun konnten – die Verbraucherzentrale war eine
gefragte Anlaufstelle rund um die Probleme bei Reiseveranstalterinsolvenzen. Übrigens: Die Beratung zum
Recht bei Pauschalreisen gehört zum Angebot der
Beratungsstelle.
@
www.vz-nrw.de/reisetipps
Nachdem die Baumarkt-Kette Praktiker und deren
Tochter Max Bahr im Sommer Insolvenz angemeldet
hatten, startete der Ausverkauf bei Bohrmaschinen,
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Badmöbeln und Heimwerkerutensilien. Was beim Einlösen von Gutscheinen zu beachten ist und wie es um
Gewährleistungsrechte bei Produktmängeln nach der
Schließung der Filialen bestellt ist, waren die drängenden Fragen, auf die es bei der Verbraucherzentrale
Antworten gab.
»Verboten günstig«: Mit diesem Slogan hatte der
Strom- und Gashändler Flexstrom geworben. Doch
spätestens seit dem 12. April 2013 hatte die Werbebotschaft eine neue Bedeutung, denn das Berliner
Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Nach
Einschätzung des Insolvenzverwalters das größte
Insolvenzverfahren der deutschen Geschichte: Betroffen waren rund 835.000 Kunden. Hunderttausenden
schuldete der Konzern meist dreistellige Beträge, die
Strom- und Gaskunden als Vorauszahlung überwiesen hatten. Die Verbraucherzentrale half mit rechtlicher Beratung, um Ansprüche geltend zu machen und
gab Tipps für den Wechsel zu einem neuen Versorger.
Richtig reklamieren: Rechtskunde für
König Kunde
Wenn der Bildschirm schwarz bleibt, der Neuwagen
streikt oder die Kinderschuhe nach dem ersten Tragen
Auflösungserscheinungen zeigen, hat König Kunde
vielfach abgedankt: Zum Ärger über mangelhafte
Ware stellt sich häufig noch der Königssturz bei der
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Mails mit fadenscheinigem Inhalt
Die SEPA-Umstellung (europäische Vereinheit
lichung des Zahlungsverkehrs) nutzten Kriminelle aus, um beim Versand von Phishing-Mails
an persönliche Daten der Empfänger zu kommen
beziehungsweise um diesen ein Schadprogramm
unterzujubeln. Dazu hatten sie Bank- und Firmenkunden per E-Mail auf
gefordert, anlässlich der Umstellung auf SEPA ihre Daten zu kontrollieren,
zu bestätigen, zu verifizieren oder schlicht nochmals einzugeben. Das
Schreiben enthielt jedoch einen Link, der zu einer betrügerischen Seite
lotste, die dem Internetauftritt des echten Anbieters täuschend ähnlich sah.
Diese Seiten waren dann oftmals mit einem Schadprogramm versehen, das
den heimischen Computer infizieren sollte. Erfolgreich war das vor allem,
wenn das Antiviren-Programm, der Internetbrowser oder das Betriebssystem
nicht auf dem aktuellen Stand waren.
Aber auch T-Online- und Amazon-Kunden, Inhaber einer Master-Card oder
Nutzer von Pay-Pal-Konten hatten zuhauf unerwartete E-Mails mit fadenscheinigem Inhalt erhalten, die angeblich von ihrem Anbieter stammten.
Nicht auf Links klicken, keine Datei-Anhänge öffnen und nicht auf diese
E-Mails antworten – so lautete stets die Empfehlung der Verbraucherzentrale, um Ratsuchende vor Angriffen auf persönliche Daten zu bewahren.
@
www.vz-nrw.de/phishing
Nicht zuletzt: Vielfach war auch rechtlicher Rat zu nicht gewollten kostenpflichtigen Mitgliedschaften beim E-Mail-Dienst web.de gefragt.
Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 5
Rechtsanfragen im Blick
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
3.946-mal war in der Verbraucherzentrale in
Köln nicht nur eine kurze Rechtsauskunft oder
-information, sondern eine umfassende rechtliche Beratung oder Vertretung gefragt. Sind
die Forderungen überhaupt und wenn in dieser
Höhe berechtigt? Was tun, wenn der Vertrag
Stolperfallen birgt? Wie komme ich aus einem
ungewollten Vertrag wieder heraus? Im Jahresüberblick waren insbesondere Telekommunikationsunternehmen die Anbieter, die in
Köln am häufigsten Anlass zu Nachfragen und
Beschwerden gaben.
Dabei hatten Kunden von Netcologne häufig
Probleme mit Verzögerungen bei der Schaltung eines Anschlusses oder der Kündigung
des Vertrages, während es bei Vodafone und
E-Plus schwerpunktmäßig um Probleme bei
der Rechnungsstellung ging.
Durch Klärung von Sachverhalten und Verhaltensempfehlungen, durch Schriftwechsel
und anwaltliche Vertretung hat die Verbraucherzentrale Ratsuchenden außergerichtlich
erfolgreich den Weg zum Recht gebahnt.
Seite 6 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Durchsetzung von Verbraucherrechten ein. Denn nicht
selten verweisen Verkäufer auch bei Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an die
Hersteller, obwohl sie in vielen Fällen für die Behebung dieser Macken zuständig wären. Diese um sich
greifende Praxis hat die Verbraucherzentrale bei Aktionswochen zum Thema »König Kunde« in den Blick
genommen und Verbrauchern Wissenswertes rund um
Gewährleistungsrechte mit auf den Einkaufsweg gegeben. Bei einem Quiz konnten die eigenen Kenntnisse über die Kundenrechte beim Reklamieren auf die
Probe gestellt werden. Musterbriefe zur Durchsetzung
von Ansprüchen und ein Info-Flyer zum Thema rundeten das Aktionspaket ab.
@
www.vz-nrw.de/gewaehrleistung
Extras von der Krankenkasse: Stimmungsbarometer fürs Wechselfieber
Von Homöopathie über Hautkrebsvorsorge bis zur
Haushaltshilfe – seit 2012 dürfen die gesetzlichen
Krankenkassen ihren Versicherten über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus solche Extraleistungen
anbieten. Allerdings bestimmen sie selbst, wobei
sie sich spendabel zeigen. Für Verbraucherinnen
und Verbraucher bringt die neue Vielfalt die Qual der
Wahl als Nebenwirkung: Wie kann ich die Krankenkasse finden, die mit ihrem Leistungsspektrum op-
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Verbraucher-Rechtsberatung und -vertretung
Beratungen gesamt
3.946
Telefon/Internet
31 %
Allgemeine Dienstleistungen
21 %
Finanzen
18 %
Konsumgüter
10 %
Energie
7%
Freizeit
4%
weitere Themen*
9%
*beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen,
Bildung, Sonstiges
@
Weiterführende Erläuterungen unter
www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterungen
timal zu meinen Bedürfnissen passt? Während einer
Aktionswoche im Oktober hat die Beratungsstelle
bei einem Infostand in der Stadtbibliothek nicht nur
über die Spannbreite des Zusatzangebots bei den
gesetzlichen Krankenkassen informiert, sondern
auch Hilfestellung zur Diagnose des Wechselfiebers
gegeben: An einem Stimmungsbarometer konnten
Ratsuchende ihre Zufriedenheit mit der eigenen Krankenkasse in drei Stufen bewerten und dabei ausloten, ob sich ein Wechsel zu einer anderen Kasse mit
passenderen Zusatzleistungen wie zum Beispiel der
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Im Labyrinth der Telekommunikation
Kostenübernahme für alternative Heilmethoden oder
einem speziellen Serviceangebot lohnt. Checklisten
und Materialien rundeten die kurierenden Informationen zum Krankenkassenwechsel ab.
@
Mehr unter
www.vz-nrw.de/krankenkassenextras
Rückkehrer atmen auf: Schuldenerlass
bei Krankenkassen
Seit 2007 ist eine Krankenversicherung für jedermann
Pflicht. Crux der heilsamen Regelung: Beim Eintritt in
die gesetzliche Kasse mussten Beiträge und Säumniszuschläge für die Zeit ohne Versicherungsschutz
nachgezahlt werden – nicht selten mehrere tausend
Euro, die sich seit Einführung der Versicherungspflicht
angesammelt hatten. Weil Rückkehrer angesichts der
drohenden Schuldenlast den Gang zur Krankenkasse
scheuten, hatte der Gesetzgeber verfügt, dass in der
Zeit zwischen August und Ende Dezember 2013 säumige Beiträge nicht nachgezahlt werden mussten. Die
Verbraucherzentrale hat über diese Schuldenbremse
informiert und in der Gesundheitsberatung rechtlichen Rat und Hilfestellungen bei Problemen mit der
Krankenversicherungspflicht gegeben.
@
Weitere Informationen unter
www.vz-nrw.de/kk-beitragserlass
Wegweiser bei Tarifen und Kostenfallen
Kostenlos surfen und telefonieren, all-net-flat inklusive, Sofort-Start garantiert bei bester Netz-Qualität,
Smartphone mitsamt Guthaben im Paket! – Telefonund Internetanbieter übertreffen sich mit verlockenden Werbeversprechen. Doch Kunden verfangen sich
häufig im Dickicht von Tarifen und Service-Angeboten
– angesichts der vielen Fußnoten, die sich als teure
Vertragsstolperfallen entpuppen. Aller Verbesserungen durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum Trotz: Orientierung und Hilfestellung ist im
Labyrinth der Telekommunikationsbranche nach wie
vor gefragt. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hatte die Verbraucherzentrale dabei in einer Info-Schau
in der Beratungsstelle sowie am Berufskolleg Ehrenfeld Wegweiser aufgestellt, um mögliche Kostenfallen
und Fallstricke zu erkennen, die richtige Abbiegung zu
einem passenden Angebot zu nehmen und Sackgassen zu umgehen. Denn Probleme und Fragen rund um
Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen
führen nach wie vor die Hitliste der Anfragen in der
Verbraucherzentrale an.
Call-by-Call-Anbieter mit Drohkulisse
Seit Mitte 2012 schon betrieb der Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH mit einer üblen Masche Abzocke: Er
hatte die Kosten für die Nutzung seiner Call-by-Call-
Vorwahl von wenigen Cent auf dann 1,99 Euro pro Minute drastisch erhöht. Weil der Preis vor Gesprächsbeginn nicht immer oder nicht deutlich genug ange-
Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 7
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Schule gemacht
sagt worden war, hatten viele Kunden die ehemalige
Sparvorwahl weiter im Vertrauen auf die günstigen
alten Preise genutzt. Das böse Erwachen folgte dann
angesichts von Rechnungen mit Beträgen von teilweise mehreren Hundert Euro. Wer nicht zahlen wollte,
dem drohte 010040 mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei. Unter dem neuen Namen »Belcotel«
hatte der Call-by-Call-Anbieter dann probiert, die
Forderungen aus den nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ungerechtfertigten Rechnungen weiter
mit einer veränderten Masche einzutreiben. Vermeintliche Rufnummernnutzer erhielten dabei eine »außergerichtliche Mahnung«, die sich auf eine scheinbar
offene Rechnung der alten 010040 GmbH bezog. Auch
diese Schreiben drohten bei nicht fristgerechter Zahlung mit weiteren rechtlichen Maßnahmen – natürlich
auf Kosten der Telefonkunden.
Die Verbraucherzentrale half mit rechtlichem Rat,
die Briefe als Drohkulisse zu entlarven und sich kein
Geld für ungerechtfertigte Forderungen aus der
Tasche ziehen zu lassen. Darüber hinaus gab sie
Hilfestellungen, um überhöhte Entgelte fristgerecht
zu beanstanden.
@
www.vz-nrw.de/010040
Seite 8 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
Rundfunkbeitrag: Auf Empfang für
neue Regelung
»Eine Wohnung – ein Beitrag«, so lautete die Formel beim neuen Rundfunkbeitrag. Die Beratung
für Bürgerinnen und Bürger zur Beitragspflicht
– durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen
dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW für 2013 und 2014 besiegelt – verzeichnete gerade zu Jahresbeginn eine besonders
rege Nachfrage. Vor allem Informationen zu den
neuen Regelungen für Schwerbehinderte, für Studenten mit eigener Wohnung, für Pflegewohngemeinschaften und für Ferienhäuser waren gefragt.
Auf Empfang gestellt hatte die Verbraucherzentrale auch bei Fragen rund um Befreiungsmöglichkeiten. Wurde mit dem WDR in strittigen Fällen
verhandelt, konnte häufig eine Regelung im Sinne
der Verbraucher erreicht werden.
@
www.vz-nrw.de/rundfunkbeitrag
Stärkung der wirtschaftlichen Kompetenz, Anregungen zum Energiesparen oder zum nachhaltigen Konsum standen auf dem Themenplan der Aktivitäten zur
Verbraucherbildung – und das nicht nur für die Zielgruppe der jungen Verbraucher.
Energiespardetektive: Fahndung läuft
Verliert ein Receiver beim Ausschalten sein Gedächtnis? Verbraucht das Handyladegerät Strom, wenn es
bei vollem Akku an der Steckdose bleibt? – Antworten
auf solche Fragen standen im Crash-Kurs für angehende Energiespardetektive auf dem Programm. Die
Verbraucherzentrale kam in drei Kölner Schulen – die
Gemeinschaftsgrundschule Freiligrathstraße, die Internationale Friedensschule und die Katholische Grundschule Andreas-Hermes-Straße – persönlich vorbei,
um Schülerinnen und Schüler fürs Fahndungsteam
nach Stromfressern zu qualifizieren. Vor der Beurkundung zum »zertifizierten Energiespardetektiv« war
jedoch Einsatz gefragt: Warum Stromsparen wichtig
ist, wie man Verschwendung entlarven und Einsparpotenziale aufspüren kann, gehörte ebenso zum Workshop wie Stromvergeudung vor allem bei Schein-Aus
und Stand-by zu sehen, zu fühlen oder zu hören. Mit
Indizien und Hinweisen gespickt, hieß es für die jungen
Stromsparer dann: Fahndung läuft! Ob zu Hause, bei
Verwandten oder im Freundeskreis – mit detektivischem Spürsinn ging’s ans Werk, anderen mitzuhelfen,
damit Schein-Aus, gefräßigen Dauerläufern oder Energieverschwendung der Saft abgedreht wird.
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Angriffe auf knappe Kassen
Gesetzes im September haben sich die Probleme nicht
reduziert. Im Gegenteil: Viele Inkassobüros zeigten sich
durch massives Auftreten schon kurz nach Zahlungsverzug und durch äußerste Kreativität bei der Gebührengestaltung und -vermehrung von ihrer dunklen Seite.
@
www.vz-nrw.de/beratung-geld
Schuldenkarussell: Unseriöse
Geschäftemacher legen Fänge aus
Bei Fragen rund um die Themen Geld und Kredit war
die Verbraucherzentrale für Bürgerinnen und Bürger
auch 2013 wieder eine gefragte Anlaufstelle. Vielschichtig sind dabei die Ursachen, die die monatlichen Verpflichtungen über den Kopf wachsen lassen.
Abwenden existenzieller Notlagen:
Hilfe gegen windige Geldschneiderei
Ob das Girokonto gekündigt wird, Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen oder sogar Stromsperren
oder die Kündigung der Wohnung drohen – die Verbraucherzentrale bot zeitnah und wirkungsvoll Hilfe. Insbesondere große Ängste vor drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Probleme bei der Kontopfändung trieben Ratsuchende um. Durch die rechtliche
Prüfung von Gläubigerforderungen konnten windige
Geschäftspraktiken in vielen Fällen entlarvt und ungerechtfertigte Rechnungsposten abgewendet werden.
Denn auch nach Verabschiedung des Anti-Abzocke-
Rund sechseinhalb Jahre braucht es in der Regel,
damit Überschuldeten am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Restschulden erlassen werden.
Während dieser Zeit wird das pfändbare Einkommen
an die Gläubiger abgeführt. Wer diese Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden hat und die
Befreiung von der Restschuld endlich in Händen hält,
war auch 2013 vor den Fängen dubioser Geschäftemacher nicht gefeit. So erklärte die »Resolventa Unternehmensgesellschaft« aus Garbsen in Schreiben an
Verbraucher, aus den Bekanntmachungen des zuständigen Insolvenzgerichts von ihrer gerade erteilten
Restschuldbefreiung erfahren zu haben. Nun wolle
sie beim »Neustart ins Leben« behilflich sein und bei
der Löschung der Schuldendaten unterstützen. Im
Angebot dabei: Eine Liste verschiedener Auskunfteien und eine Reihe von Musterbriefen zum Preis von
22,50 Euro, als »All-inclusive-Paket« für 86 Euro zu
haben. Tatsächlich bleibt die Information über eine
erteilte Restschuldbefreiung gemäß den Bedingungen
der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden) noch weitere
drei Jahre in dieser Auskunftei sichtbar. Und Löschungen nach Ablauf dieser Speicherfrist funktionieren
durchaus nicht immer »von selbst«. Doch können
Verbraucher selbst Auskunft darüber verlangen und
die Einträge auf Aktualität sowie Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen einfordern. Nach
§ 34 Bundesdatenschutzgesetz müssen Auskunfteien
diese einmal pro Jahr kostenfrei erteilen.
Das »All-inclusive-Paket« der Resolventa war also irreführende Geldschneiderei bei denen, die angesichts
des gerade beendeten Verbraucherinsolvenzverfahrens ohnehin nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Denn die angebotene Dienstleistung ist insbesondere zu diesem Zeitpunkt für Verbraucher wertlos,
zumal auch die Resolventa eine vorzeitige Löschung
von Negativeinträgen nicht erreichen könnte.
Getarnt als Schreiben vom Gericht
Auch von finanziell Notleidenden, die sich noch im
Insolvenzverfahren befanden, wollten Gauner 79 Euro
für die Abwicklung des Verfahrens vor Gericht abkassieren. Irritiert, weil sie einen Antrag auf Verfahrens
kostenstundung gestellt hatten, suchten Verbraucher
in der Verbraucherzentrale Rat, was es mit dieser
Forderung auf sich hat.
Die Abzocker, die unter dem offiziell klingenden Namen »Zentrales Registergericht Kassel« agierten, hatVerbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 9
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
P-Konto: Reibungslosen Zugang geebnet
Seit Jahresbeginn 2012 ist das Pfändungs
schutzkonto ohne Alternative für Verschuldete: Allein das P-Konto bietet Schutz bei
Kontopfändungen. Was als unbürokratischer
Schutz vom Gesetzgeber gedacht war, barg
in der Praxis Stolperfallen. So zum Beispiel,
wenn der Basisschutz eines Familienangehörigen erhöht oder das geschützte Guthaben
in den Folgemonat übertragen werden sollte.
Mit dem Ausstellen von 128 Bescheinigungen
zur Erhöhung des Grundfreibetrags trug die
Verbraucherzentrale dazu bei, Schuldnern
den Weg zum reibungslosen Schutz des Existenzminimums zu bahnen. Hilfreich auch deshalb, weil viele Banken wohl regelmäßig eine
Aktualisierung der Bescheinigung wünschen.
@
www.vz-nrw.de/p-konto
ten die Daten Betroffener vermutlich aus dem Internet
gefischt. In ihren Anschreiben zum Eintreiben der
Forderung verwendeten die zwielichtigen Absender
geschickt einen Briefkopf mit Adresse und Telefonnummer, die dem des Gerichts in Kassel ganz ähnlich
war. Das Amtsgericht Kassel hatte schnell auf seiner
Homepage klargestellt, dass die Rechnungen nicht
von der dortigen Gerichtskasse erstellt worden waren
Seite 10 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
und eine Strafanzeige bei den örtlichen Polizeidienststellen empfohlen. Die gleiche Masche hat das Unternehmen auch unter den Bezeichnungen »Zentrales
Registergericht Frankfurt« und »Zentrales Registergericht Nordsachsen« versucht. Die Verbraucherzentrale
hat vor den Maschen gewarnt und rechtlichen Rat zum
Umgang mit den Forderungen gegeben.
Verbraucherinsolvenzreform wirft
Schatten voraus
Nach jahrelangem Tauziehen war die Reform der Verbraucherinsolvenz 2013 endlich unter Dach und Fach:
Wer privat pleite ist, muss sich zum 1. Juli 2014 auf
Neuerungen einstellen. Die Ankündigung ging mit vielen
Nachfragen und Unsicherheiten, aber auch mit falschen
Hoffnungen einher. Denn der Gesetzgeber hat zwar
einem verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren den
Weg gebahnt, dabei aber eine für die meisten Schuldner
fast unüberwindbare Hürde aufgebaut: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die
Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig
schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von
seinen Restschulden befreit werden. Insbesondere die
Kosten für den Insolvenzverwalter sind derzeit nicht
zu überschauen, können aber dazu führen, dass eine
Verkürzung erst nach Erreichen einer realen Quote von
60 Prozent und mehr möglich wird. Dass aber schon
die 35-Prozent-Quote für den Großteil der insolventen
Schuldner wohl realistisch nicht zu erfüllen sein wird,
wurde in intensiven Beratungsgesprächen thematisiert.
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Weiterer Schwerpunkt: Bei der Entwicklung von Entschuldungsstrategien musste die anstehende Reform
schon im Herbst 2013 berücksichtigt werden, um im
Einzelfall auszuloten, ob die Einleitung des Verfahrens
vor oder nach der Reform für den Überschuldeten sinnvoll ist. Nicht zuletzt: Schon mit Verkündung des Gesetzes trat eine Neuerung bei der Berücksichtigung von
Wohnungsgenossenschaftsanteilen beim pfändbaren
Einkommen in Kraft. Dass diese nun vor dem Zugriff des
Insolvenzverwalters geschützt sind – darüber hat die
Verbraucherzentrale öffentlichkeitswirksam informiert.
@
www.vz-nrw.de/insolvenzrecht
Budget- und Rechtsberatung Energie
armut: Modell mit nachhaltiger Wirkung
Zahlungsrückstände von Energiekunden dauerhaft
zu regulieren und deren Ursachen anzugehen – dieses Ziel hat sich die Budget- und Rechtsberatung bei
Energiearmut in Köln gesetzt. »Erfolgsmodell mit
nachhaltiger Wirkung« – so lautet die Bilanz rund ein
Jahr nach Start des neuen Projekts, das anteilig vom
Verbraucherschutzministerium des Landes NRW und
der RheinEnergie finanziert wird. Für 95 von Energiearmut betroffene Bürgerinnen und Bürger war die
Budget- und Rechtsberatung inzwischen Anlaufstelle
bei Zahlungsproblemen mit der Energierechnung. Bei
52 Prozent der Ratsuchenden war der Strom bereits
gesperrt oder es drohte das Aus für die Versorgung.
Durch das Einschalten der Fachberatung konnte bei 61
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Durchblick im Energiemarkt
Prozent dieser Fälle entweder eine schnelle Aufhebung
der Stromsperre erreicht oder die drohende Sperrung verhindert werden. Die Vereinbarung tragfähiger
Zahlungspläne mit dem Versorger zur Regulierung der
Rückstände war in 33 Prozent der Fälle der Schlüssel für dauerhafte Lösungen. Ein Drittel der Klientel
kämpfte trotz Erwerbstätigkeit mit Zahlungsproblemen
bei den Energiekosten. 37 Prozent der Kundschaft waren Bezieher von SGB II-Leistungen. 17 Prozent waren
Rentner, die ihre Energiekosten aus ihren niedrigen
Einkommen nicht mehr bestreiten konnten. 76 Prozent
der Ratsuchenden verfügten lediglich über unpfändbares Einkommen. Schnell und unbürokratisch half die
Budget- und Rechtsberatung in akuten existenziellen
Notlagen: Die unter dem Dach der Verbraucherzentrale
gebündelten Beratungsangebote waren dabei wichtige Bausteine, um die unterschiedlichen Ursachen von
Energiearmut anzugehen. Die meisten Ratsuchenden
zeigten sich motiviert und kooperationsbereit, ihre
Zahlungsprobleme in den Griff bekommen zu wollen.
Die Budget – und Rechtsberatung ist im Beratungsange
bot Kölns gut vernetzt, mit unterschiedlichen Organisationen besteht ein guter Kontakt. Vertreter der Verbraucherzentrale nehmen zwei mal jährlich an einem durch
die RheinEnergie AG initiierten »Runden Tisch« teil.
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www.vz-nrw.de/energiearmut
Große Nachfrage bilanzierte die Verbraucherzentrale
auch angesichts der Insolvenz von FlexStrom und deren Tochterunternehmen FlexGas, Löwenzahn Energie
und OptimalGrün: Ratsuchende wollten rechtlichen
Rat, wie sie Forderungen anmelden und Ansprüche
geltend machen können. Ein weiterer Dauerbrenner: Wechselprobleme, wenn dem alten Anbieter der
Rücken gekehrt wird. Um Tücken bei der Suche nach
einem günstigeren Versorger bis hin zu Stolperfallen
bei der Verrechnung von Bonuszahlungen rankten
sich dabei die energierechtlichen Fragen.
Sind Strom- und Gaspreiserhöhungen ausreichend
begründet? Darf der Anbieter die Anhebung der EEGUmlage auch bei einer Preisgarantie weitergeben? Bis
wann muss der Versorger Guthaben ausgezahlt haben
und darf er diese mit künftigen Abschlägen verrechnen? Was tun, wenn es beim Stromanbieterwechsel
hakt? Die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale war 2013 einmal mehr Anlaufstelle für alle Fragen
rund um Strom- und Gaslieferverträge.
Energierecht: Pleiten, Pannen,
Preiserhöhungen
Insbesondere war rechtlicher Rat gefragt, nachdem
der Bundesgerichtshof Ende Juli auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hin intransparente Klauseln in
den RWE-Gassonderkundenverträgen für unwirksam
erklärt hatte und Verbraucher mit gleichlautenden
Vertragsgestaltungen ebenfalls Geld von ihren Versorgern zurückfordern konnten.
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www.vz-nrw.de/gaskunden
www.vz-nrw.de/anbieterwechsel
Energieberatung: Sanierungspotenzial
vor Ort im Blick
Heizungsanlage und Warmwasserbereitung unter die
Lupe nehmen, den Zustand von Fenstern und Dämmung prüfen, nach Wärmelecks auf dem Dach fahnden: Die Energieberatung kommt zum Verbraucher
nach Hause, um vor Ort Bestandsaufnahme in Sachen
energetischer Sanierungsbedarf zu machen. Eine Vorschlagsliste mit möglichen Investitionsmaßnahmen
bietet dann das Fundament für das weitere Vorgehen.
Womit Hausbesitzer die meiste Energie sparen und
welche Maßnahmen sich langfristig rechnen – der
anbieterunabhängige Expertenrat wird schriftlich
kompakt zusammengefasst.
Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 11
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Ein Beratungsangebot mit nachhaltiger Wirkung:
Durch 255 Vor-Ort-Energieberatungen wurden Maßnahmen angeregt und optimiert. Erfahrungsgemäß
investieren die Ratsuchenden rund 15.000 Euro pro
durchgeführte Beratung. Werden die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt, stärkt das insbesondere
das lokale Handwerk – und sichert oder schafft somit
Arbeitsplätze vor Ort. Auch den Klimaschutz bringen
die Empfehlungen voran.
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www.vz-nrw.de/info-energieberatung
Photovoltaik auf dem Dach? Sonnige
Aussichten durch Energieberatung
Auch wenn private Stromerzeuger heute eine deutlich
niedrigere Einspeisevergütung als früher erhalten: Ein
Sonnen-Kraftwerk auf dem Dach lohnt sich immer noch!
Zur »Woche der Sonne« im Mai hatte die Verbraucherzentrale den Kompass darauf ausgerichtet, wie die Sonnenseite des Wohnhauses für eine Photovoltaikanlage
nutzbar gemacht werden kann. Vom Sonnenstrahl in
die Steckdose: Photovoltaikanlagenbesitzern in spe
wurde demonstriert, dass Dächer mit südlicher Ausrichtung mit 30 Grad Dachneigung die perfekten Voraussetzungen für das Sonnenkraftwerk liefern. Am Aktionstag
informierten die Energieexperten auch, ob und wie sich
die Nutzung von Sonnenenergie rechnen kann.
Für 60 Euro checken sie vor Ort auch, was Haus
besitzer investieren müssen, mit welchem Ertrag sie
Seite 12 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
rechnen können und welche finanziellen Fördermöglichkeiten es gibt.
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www.vz-nrw.de/solarstromcheck
Licht ins Dunkel des Lampenkaufs
Jeder Zweite ist unsicher, welche Beleuchtung am
meisten Energie spart. Und zumeist verstehen Verbraucher weder die Angaben auf den Leuchtmittelverpackungen noch können sie sich vorstellen, wie
die jeweilige Lichtquelle in den eigenen vier Wänden
wirkt. Nach dem EU-weiten Aus für die Glühlampe war
Licht im Dunkel des Lampenkaufs gefragt. Während
einer Aktionswoche unter dem Motto »Licht richtig
auswählen« gab die Verbraucherzentrale deshalb
Informationen rund um den Kauf von Halogen-, Energiespar- und LED-Lampen. Die Vor- und Nachteile der
verschiedenen Lichtquellen wurden dabei ebenso
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
beleuchtet wie die umweltverträgliche Entsorgung
ausgedienter Lampen. In der Beratungsstelle stand
dazu ein Lichtkoffer parat, der für ein Musterhaus
anschaulich zeigte, wo welcher Lampentyp in den vier
Wänden gutes Licht oder Schatten wirft. Eine kostenlose Einkaufshilfe in Scheckkartenformat bot darüber
hinaus Informationen kompakt für die richtige Lampenwahl im Baumarktregal oder Fachgeschäft.
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Weitere Informationen unter
www.vz-nrw.de/beleuchtung
Beste Haustür gesucht
Die Haustür ist die Visitenkarte des eigenen Heims.
Vor allem aber ist sie ein Schlüssel fürs Energiesparen, für Einbruchschutz und Wohnkomfort. Bei Aktionstagen hatte die Verbraucherzentrale für Fragen
rund um den Hauseingang Tür und Tor geöffnet: Wie
weise ich beim Einbau einer neuen Haustür hohen
Energiekosten und Einbrechern die Tür? Wie räume
ich Stolperfallen auf dem Weg ins Haus aus? – Anschauungs- und Informationsmaterialien waren der
Türöffner, um das Entrée unter energetischen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten unter die Lupe
zu nehmen sowie auf Barrierefreiheit und dessen
ansprechende Gestaltung hin abzuklopfen.
Beim NRW-weiten Wettbewerb »Gesucht: Die beste
Haustür im Land!« waren auch Hauseigentümer in
Köln aufgerufen, mit einem vorbildlich gestalteten
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Gesundes aufgetischt
Eingangsbereich zu punkten. Gemeinsam mit den
Kooperationspartnern von Landeskriminalamt, der
Architektenkammer NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung, dem Verband Wohneigentum
NRW sowie dem Landesbehindertenbeauftragten hatte die Verbraucherzentrale dabei für nach 2002 errichtete oder modernisierte Gebäude mit maximal sechs
Wohneinheiten attraktive Preise ausgelobt.
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www.vz-nrw.de/haustuer
Energetisch modernisieren und
Barrieren reduzieren
Vernetzungsstelle Schulverpflegung
NRW
Wo energetisch saniert und umgebaut wird, sollten
auch bauliche Möglichkeiten mitgedacht werden, die
die Immobilie fit für ein langfristiges Wohnen machen. Denn bei einer klugen Planung lassen sich viele
Maßnahmen kostenneutral oder mit geringen Mehrkosten »im Paket« realisieren und so nachträgliche
und ebenso teure wie aufwendige Umbauten überflüssig werden. Zudem verbessert ein barrierefreies
Zuhause den Wohnkomfort für alle Bewohner, es eröffnet eine langfristige Wohnperspektive auch im Alter und steigert nicht zuletzt nachhaltig den Wert der
Immobilie. Die Energieberatung beim Verbraucher zu
Hause hat daher mit in den Blick genommen, wo sich
am konkreten Objekt beim energetischen Modernisieren auch Chancen fürs Reduzieren von Barrieren
ergeben. So können beispielsweise beim Austausch
der Haustür oder bei einer Außenwanddämmung
nicht nur die Dämmeigenschaften optimiert, sondern
es kann auch ein schwellenfreier und gut begehbarer Zugang angelegt werden. Ebenso kann bei einem
Austausch der Fenster nicht nur die Luftdichtigkeit
verbessert werden, sondern durch niedrigere Brüstungen und leichtgängige, tiefer gesetzte Fenstergriffe auch mehr Bequemlichkeit für alle Bewohner
Einzug halten.
Ganztagsschulen, die eine gesunde und schmackhafte Schulverpflegung einführen oder ihr Angebot
optimieren wollen, finden bei der Vernetzungsstelle
Schulverpflegung NRW eine kompetente Anlaufstelle. Unter Federführung der Verbraucherzentrale NRW
bringt sie landesweit mögliche Partner zusammen
und unterstützt die Verantwortlichen bei der praktischen Umsetzung. Denn wie sich eine gute Schulverpflegung gleichermaßen zielgruppengerecht und ernährungsphysiologisch ausgewogen bewerkstelligen
lässt – dieser Spagat stellt Schulen und Kommunen
vor echte Herausforderungen.
Außerdem wurde in Materialien über die baulichen
Schnittstellen zwischen energetischer und barrierefreier Sanierung informiert.
»Ab in die Mensa«
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW führte
in Köln unter dem Motto »Ab in die Mensa! Akzeptanzförderung – das A und O für eine erfolgreiche Schulverpflegung« einen Workshop für Lehrkräfte sowie
pädagogische Fachkräfte an weiterführenden Schulen
durch. Damit vor allem ältere Schülerinnen und Schüler Lust auf das Essen in der Mensa bekommen, müssen sie sich mit ihren Vorstellungen und Ansprüchen
als Kunden ernst genommen fühlen und möglichst in
die gesamte Verpflegungsorganisation von Anfang an
eingebunden sein.
Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 13
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Köln im Blick
Im Workshop wurden Möglichkeiten vorgestellt und
diskutiert, wie Schüler auf den Geschmack gebracht
werden können. Dabei ging es unter anderem darum,
wie die »Kunden« bei der Gestaltung des Speisenplans eingebunden werden können, wie die Verpflegung organisiert und die Mensa gestaltet werden
kann. Themen- und Aktionsvorschläge zur Integration
des Themas Schulverpflegung in Unterricht und Projekten rundeten den Workshop ab.
Auch 2014 bietet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW wieder Workshops an – neben dem Hygienemanagement wird dann erstmals im Mittelpunkt
stehen, wie die Akzeptanz der Schulverpflegung in
Grundschulen erhöht werden kann.
Die »Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW« wird
mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft im Rahmen von »IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung« des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie des Schulministeriums NRW finanziell gefördert.
Politik zu Gast
Am 6. August 2013 besuchte der Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann (zweiter von rechts) die Beratungsstelle an der Neue Weyerstraße. Gemeinsam mit
Beratungsstellenleiterin Annette Bobbert, Thomas
Bradler aus der Geschäftsstelle in Düsseldorf (links)
und Matthias Arkenstette, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW (rechts), wurde
über den Telekommunikationsmarkt und neue Medien
diskutiert.
Fahrradsternfahrt
Bei der 6. Kölner Fahrradsternfahrt am 16. Juni 2013
war auch die Beratungsstelle Köln mit viel Energie
dabei und begleitete Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (Mitte).
Seite 14 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013
2013 im Blick
Markt + Recht
Telekommunikation
Verbraucherbildung
Geld + Kredit
Kooperation mit Kriminalpolizei:
Senioren im Internet
Thermografie-Aktion: Blaues Wunder
durch Sanierungsmaßnahmen
Sehr großen Zulauf hatte die Beratungsstelle am
4. November 2013 bei einer gemeinsamen Aktion
mit der Kriminalpolizei zum Thema »Senioren im
Internet«.
Ein blaues Wunder erlebten Hausbesitzer in Köln: Bei
der Thermografie-Aktion zwischen November 2012
und Anfang April 2013 ging der Energieberater den
Wärmelecks an Gebäuden mit Hilfe von Wärmebildern
auf die Spur. In grell leuchtendem Rot bis Gelb signalisierten die Thermografien Alarmstufe Rot in Sachen
Sanierungsbedarf: zu hohe Wärmeverluste aufgrund
unzureichender Dämmung. Undichte Fenster und Türen, Heizkörpernischen, ungedämmte Rollladenkästen
und andere Wärmebrücken waren meist die Tücken am
Objekt. Gut gedämmte Gebäudeteile hingegen werden bei Thermografieaufnahmen der Außenfassade
in der Regel in der Farbe Blau dargestellt. Wer also die
individuell vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen
umsetzt, kann ein blaues Wunder beim energetischen
Standard seiner Immobilie erleben. Übrigens: Über
den Daumen gerechnet sparen beratene Hausbesitzer
damit jährlich rund 800 Euro an Energiekosten ein.
Von links nach rechts: Beratungsstellenleiterin Annette Bobbert,
Kriminalhauptkommissarin Angelika Platthaus sowie Kriminalhauptkommissar Uwe Bredthauer.
Ausblick
Das Jahr 2014 bringt viel Neues: Der Rat der Stadt
Köln hat am 8. April 2014 einer Verlängerung unserer
Arbeit für weitere fünf Jahre zugestimmt! Dies bringt
uns eine längerfristige Planungssicherheit. Desweiteren ist für August der Umzug in größere Räume in
der Frankenwerft beschlossen.Schon in den letzten
Jahren war die Nachfrage nach Spezialberatungen so
Energie
Umwelt + Ernährung
Vor Ort aktiv
Impressum
Herausgeber:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf
Telefon (0211) 38 09-0 • Fax: (0211) 38 09-216
www.vz-nrw.de
Gestaltung und Produktion:
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© Fotos:
fotolia® LLC, New York: pterwort, wavemedia, sanja
grujic, vector master, mindscanner, Heiko Barth, Manuel
Wächter, Cifotart (Titel)
iStockphoto® LP, Calgary: filmfoto
sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere
Urheberhinweise bei den Fotos
Druck:
msk marketingservice köln GmbH, Köln
gedruckt auf 100 % Recycling-Papier
© Verbraucherzentrale Nordrhein-Westf alen, 2014
Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche
und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos
unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion – gleich
welcher Art – ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung
durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
groß, dass wir räumlich an unsere Kapazitätsgrenzen
stießen. Schließlich ist eine Ausweitung der Beratung
in einzelnen Stadtquartiere ab 2015 in der Diskussion,
um einen einfachen Zugang zum Recht auch jenen
Kölnerinnen und Kölnern zu ermöglichen, die den Weg
in die Beratungsstelle bisher nicht gefunden haben.
Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2013 | Seite 15