Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 11 (Niederschrift Bürger-Info 11.12.2013).pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 11 (Niederschrift Bürger-Info 11.12.2013).pdf
Größe
28 MB
Erstellt
31.12.14, 03:55
Aktualisiert
29.01.18, 06:24

Inhalt der Datei

Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Anlage 11 Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt 61, 61/1 Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 05.01.2014 Frau Pöhler Tel. 0221 221-22867 Fax 0221 221-22450 N I E D E R S C H R I F T über die Bürgerinformationsveranstaltung zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Veranstaltungsort: Schützenheim der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Köln Holweide 1926 e.V., Maria-Himmelfahrt-Straße 10, 51067 Köln-Holweide Termin: 11.12.2013 Beginn: 18:30 Uhr Ende: 21:10 Uhr Besucher: ca. 170 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/innen Vorsitzender: Herr Norbert Fuchs, Bezirksbürgermeister Mülheim Verwaltung: Herr Scherer, Stadtplanungsamt Herr Schober, Stadtplanungsamt Niederschrift: Frau Pöhler, Stadtplanungsamt Herr Norbert Fuchs, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Mülheim, begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podium vor. Er erläutert, dass es sich nicht um eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung handelt (diese fand bereits am 10.10.2002 statt), sondern um eine Bürgerinformation. Er erklärt den Ablauf der Veranstaltung, die Handhabung der Wortmeldezettel und verweist darauf, dass die komplette Veranstaltung protokolliert und aufgezeichnet wird. Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Herr Scherer begrüßt ebenfalls die Bürgerinnen und Bürger und erläutert den Grund für die aktuelle Bürgerinformation im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte durch den Rat am 06.12.1990. Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) wurde am 10.10.2002 gefasst, am 10.12.2002 hatten die Bürgerinnen und Bürger daraufhin im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern. Der Auftrag des StEA an die Verwaltung zur Ausarbeitung des Bebauungsplans erfolgte am 10.07.2003. Mit Beschluss des StEA vom 11.07.2013 erfolgte die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (Nr. 72480/06) in der Zeit vom 19.09. bis 18.10.2013. Es sind 66 Stellungnahmen eingegangen, über die der Rat entscheiden wird. Nach Abwägung der Stellungnahmen wird der Satzungsbeschluss durch den Rat gefasst. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgt mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln. Danach ist zur Umsetzung des Bebauungsplanes ein Umlegungsverfahren erforderlich. Die heutige Niederschrift zur Bürgerinformation wird den politischen Gremien zur weiteren Beratung mit vorgelegt, so dass sie die Eingaben mit in die Abwägung der Planung einstellen können. Herr Scherer stellt im weiteren Verlauf die Lage des Bebauungsplan-Entwurfes im Stadtgebiet und Stadtteil anhand von Luftbildern und Plänen vor. Er erläutert die Planungsvorgaben, das Bauleitplanverfahren, das konkrete städtebauliche Konzept sowie Zahlen, Daten und das weitere Vorgehen. Herr Scherer erklärt, dass das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wird. Der Neubaubereich befindet sich zu 2/3 in städtischem Besitz, dadurch besteht Interesse an der Entwicklung dieses Bereichs. Innerhalb des Neubaubereichs sind Einfamilienhäuser (ca. 52 Wohneinheiten (WE)) mit 14.500 qm, inkl. einer 4-gruppigen Kindertagesstätte (ca. 1.500 qm) sowie eine Grünfläche (ca. 1.500 qm), inkl. Spielplatzfläche (ca. 500 qm) geplant. Außerdem soll eine Verkehrsfläche mit ca. 4.000 qm entstehen. Die externe Ausgleichsfläche soll eine Größe von 19.549 qm umfassen. Es wird weiterhin erläutert, dass im Rahmen der Planungsvorgaben ebenfalls umweltbezogene Informationen zusammengestellt wurden. Dies sind ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine schallimmissionstechnische Untersuchung, ein artenschutzrechtliches Gutachten, eine archäologische Sachverhaltsermittlung, eine solarenergetische Analyse sowie eine technische Versickerungsfähigkeit. Die schallimmissionstechnische Untersuchung lässt keine Hinweise erkennen, die auf eine Erhöhung des Lärms durch die Planung schließen lassen. Herr Schober stellt die geplanten Ausgleichsmaßnahmen vor sowie den landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Im Weiteren wird auf das geplante Umlegungsverfahren eingegangen und die formelle Handhabe beschrieben (Umlegungsausschuss, Umlegungsstelle, Dauer der Umlegung erfahrungsgemäß ca. 5-10 Jahren etc.). Herr Schober erläutert, dass der Rat die privaten und öffentlichen Belange betreffend der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abwägen muss. Herr Fuchs eröffnet die Diskussion anhand der Wortmeldezettel. 1. Herr NN fragt, wie man sich als Interessent für ein Einfamilienhaus bewerben kann. Herr Schober verweist auf die Internetseite des Amtes für Liegenschaften und Kataster. Herr NN möchte zudem wissen, wann mit der Verwirklichung bzw. dem Vollzug der Bebauung zu rechnen ist. Herr Schober erläutert, dass dies aufgrund des sehr zeitaufwendigen Umlegungsverfahrens, mit den ca. 15 bis 30 betroffenen Grundstückseigentümerinnen Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide und -eigentümern, noch ungewiss sei. Es sei jedoch nicht damit zu rechnen, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre begonnen werden kann, dort zu bauen. 2. Herr NN fragt nach der Bebauung der ehemaligen Baumwollbleicherei. Gibt es hierzu konkrete Vorschläge oder einen neuen Besitzer? Herr Schober informiert darüber, dass es zwar heute nicht das Thema der Veranstaltung sei, aber die benannte Fläche an einen privaten Investor verkauft worden sei. Hier muss unter Berücksichtigung der Denkmalschutzwürdigkeit eine Verträglichkeit mit dem neuen Wohnen erfolgen. Eine gesonderte Bürgerinformation wird hierzu aller Voraussicht nach noch folgen. 3. Herr NN fragt nach der koordinierten Verkehrsplanung; gibt es ein Verkehrskonzept Holweide-Süd in Verbindung mit der Baumwollbleicherei? Wie ist die verkehrliche Untersuchung gelaufen? Ist das Konzept einzusehen? Herr Schober erläutert, dass es für den Bereich Baumwollbleicherei und Ärztehaus Verkehrszählungen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik gibt. Für die Kochwiesenstraße ist nach Einschätzung der Fachdienststelle mit keinem bedeutenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen (200 bis 300 Fahrzeuge pro Tag). Ein konkretes Verkehrsgutachten gibt es bislang nicht. Herr NN richtet seine nächste Frage nach der Bedarfsplanung für die zu errichtenden Häuser an Herrn Fuchs: Im Rahmen der Wohnraumnot sollen die Einfamilienhäuser bis 450.000 € kosten, soll das preislich realistisch für einen durchschnittlichen Haushalt sein? Herr Scherer nimmt Bezug auf die Wohnraumanalyse Ost, wonach keine alternativen Flächen in Holweide mehr vorhanden sind. Die entsprechenden Bedarfszahlen zu den notwendigen Wohnräumen und Häusern sind gerechtfertigt und abgewogen. Die nächste Frage von Herrn NN nach dem Vorhandensein von Investoren für die Kochwiesenstraße wird von Herrn Schober negativ beantwortet. Herr Fuchs teilt mit, dass gerade heute ein Schreiben eines Investors bei ihm eingegangen sei. Die letzte Frage des Herrn NN nach einem Gesamtkonzept für Südholweide beantwortet Herr Scherer erneut mit dem Hinweis auf das Wohnungsbauprogramm 2015; hier sei eine entsprechende Broschüre im Internet eingestellt, die weitreichende Informationen liefert. 4. Frau NN fragt nach der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes. Herr Schober führt den Umweltbericht in der Begründung an (S. 17 im Internet hinterlegt), in dem erläutert wird, dass ca. 20.000 qm als Ausgleich erforderlich sind (Biotopkartierung) und die Bewertungen der Flächen in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Umweltamt erfolgen. 5. Frau NN möchte wissen, warum sie als Grundstückseigentümerin erst durch Zufall von dem Bebauungsplan erfährt und nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist persönlich angeschrieben wurde. Herr Schober erläutert, dass durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln der im Baugesetzbuch geforderten “ortsüblichen“ Bekanntmachung Rechnung getragen wird. Eine persönliche Benachrichtigung aller Betroffenen ist nicht vorgesehen und nicht umsetzbar. Es gibt zwei Bürgerbeteiligungen gemäß BauGB. Neben der Offenlage wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die 66 Stellungnahmen aus der Offenlage deuten darauf hin, dass die Offenlage in der Öffentlichkeit bekannt war. Überdies wird durch die heutige Bürgerinformation nochmalig der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht. Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide 6. Herr NN äußert sich dahingehend, dass er nicht nur zu Wahlzeiten von Herrn Fuchs als mündiger Bürger wahrgenommen werden möchte. 7. Frau NN möchte wissen, mit welchem Recht und auf welcher rechtlichen Grundlage das Privateigentum für die verdichtete Bauweise im Bebauungsplan Kochwiesenstraße eingeplant wird. Herr Scherer erklärt, dass der Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorliegt. Auf der Grundlage des BauGB haben die politischen Gremien die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung beauftragt. In Abstimmung mit allen Gremien wurde unter Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, eine möglichst für alle Seiten annehmbare Lösung gesucht, wie die Hinterlandbebauung aussehen kann. Herr Scherer weist nochmals darauf hin, dass im Rahmen der Umlegung keine Enteignung der Flächen erfolgt, sondern die Umsetzung des Bebauungsplanes durch Flächentauschtausch erfolgt, bei dem die Eigentümer Baugrundstücke zugeteilt bekommen. Frau NN möchte wissen, wie viele der Einwände aus 2002/2003 berücksichtigt wurden. Herr Scherer entgegnet, dass die Bezirksvertretung über die Anregungen beraten hat und diese bei der Entwicklung des Vorentwurfes in die Abwägung eingestellt wurden. Frau NN fragt nach, wie viel bebaut werden kann, wenn private Grundstücke nicht angegriffen würden. Herr Schober erläutert nochmals die Sinnhaftigkeit des Flächennutzungsplanes und die Entscheidung der vom Bürger gewählten politischen Vertreter (Rat). Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und dort hat eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange stattzufinden (es gibt auch Stellungnahmen, die für die Bebauung sind), damit der Bebauungsplan rechtssicher erarbeitet wird. Herr Fuchs erläutert zudem die Verfahrensweise mit dem Umgang der Bürgereingaben. Alle Stellungnahmen werden grundsätzlich erst von der Bezirksvertretung und dann vom Stadtentwicklungsausschuss und Rat beraten. 8. Herr NN fragt an, wie die Stadt Köln weiter vorgehen wird, wenn die Anwohner das Umlegungsverfahren insgesamt ablehnen. Wird dies dann gegen den Willen der Bürger zwangsweise umgesetzt? Herr Schober erklärt, dass die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgen wird, nachdem der Rat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen hat. Vorher erfolgt ein Abwägungsprozess. Der Rat ist in seiner Entscheidung autark. Herr Fuchs fügt an, dass den Bürgerinnen und Bürgern alle Rechtsmittel gegeben sind (wie in dem ausgeteilten Merkblatt erläutert). Der Rat kann z. B. anders entscheiden, wenn alle Bewohner dagegen sind. 9. Die Frage, die Frau NN stellen wollte, wurde zwischenzeitlich beantwortet und hat sich erledigt. 10. Herr NN möchte wissen, ob das Grundstück seiner Eigentümergemeinschaft zwangsenteignet werden kann. Herr Schober wiederholt, dass im Rahmen des Umlegungsverfahrens versucht wird, einen Konsens mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und eigentümern zu finden. 11. Herr NN bittet um gemeinsame Betrachtung der Bebauungspläne der Baumwollbleicherei sowie der Kochwiesenstraße vor dem Hintergrund der Erarbeitung Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide eines Verkehrskonzeptes. Herr Fuchs erklärt, dass dies so weitergegeben wird und zusätzlich der Bereich Ärztehaus hinzugenommen wird. 12. Herr NN möchte wissen, ob das Tanzpädagogische Zentrum (Schweinheimer Ballhaus) mit seinen Tanzimpulsen (Bildungseinrichtung, Tanzpädagogik) erhalten bleibt. Herr Schober erklärt, dass der Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird, d. h. es sind auch andere Nutzungen (z.B. Pizzeria, Ballhaus) außer Wohngebäude möglich. Das Gebäude ist durch die Festsetzung der Baugrenze teilweise überplan, weil die vorhandene Gebäudetiefe im Falle einer Neubebauung zu groß ist. Das heutige Gebäude kann im Rahmen des Bestandsschutzes bestehen bleiben. Weiterhin hinterfragt Herr NN nochmals die Aussage, dass 52 Wohneinheiten keinen zusätzlichen Verkehr verursachen würden. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird. 13. -16. Die Fragen, die Herr NN, Herr NN, Herr NN und Frau NN stellen wollten, wurden zwischenzeitlich beantwortet. 17. Herr NN möchte wissen, inwieweit der zu erwartende negative Einfluss auf die Wohnqualität für Bewohner im Bestand in diesem Viertel eingegangen wurde. Ökologische Aspekte werden zu Recht mit Punkten gewichtet. Wie wurden Eingriffe in die Lebensqualität der Anwohner bewertet? Nach seiner Auffassung gebe es in Mülheim andere bebaubare Freiflächen. Herr Fuchs beantwortet dies mit dem Hinweis, dass auf den benannten Freiflächen (Industriebrachen) in Mülheim aktuell bereits viele Bebauungsverfahren laufen. Es muss jedoch auch Flächen geben, auf denen Einfamilienhäuser gebaut werden können. 18. Herr NN fragt an, ob ausgerechnet wurde, wie hoch die Einnahmen der Stadt Köln sind, die sie vom Investor erhält. Herr Schober wiederholt, dass es keinen Investor gibt. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens muss erst eine Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern gefunden werden. Darüber hinaus ist noch unklar, welche Grundstücke die Stadt später überhaupt erhält. 19. Herr NN möchte wissen, wie die Erschließungskosten der Burgwiesenstraße aussehen. Herr Schober erklärt, dass aus der Satzung der Stadt Köln heraus sich ergibt, wie die Erschließungsbeiträge abgerechnet werden. Diese besagt im Regelfall, dass in einem Neubaugebiet 10 % die Kommune übernimmt und 90 % die Anlieger zu tragen haben. Im späteren Verlauf (Sanierung einer Straße z. B.) ergibt sich eine Verteilung von jeweils 50 %. Für die Burgwiesenstraße ergeben sich noch geringe Erschließungsbeiträge. 20. Herr NN vertritt den Bürgerverein und bekräftigt nochmals die Forderung nach einem Verkehrskonzept für Köln-Holweide. Er führt eine allgemeine Abstimmung im Saal durch. Im Ergebnis gibt es 1 Enthaltung, keine Gegenstimme, alle anderen stimmten der Forderung zu. Er bedankt sich im Namen der Bürgervereinigung für die Durchführung der Bürgerbeteiligung. Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Herr Fuchs stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und bedankt sich bei der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Herr Fuchs schließt die Veranstaltung. Im Nachgang zur Bürgerinformationsveranstaltung sind noch weitere Stellungnahmen und Eingaben eingegangen, die in der Anlage beigefügt sind. Weiterhin reicht der Bürgerverein Köln-Holweide e.V. Arbeitskreis „Unser Veedel“ durch Herrn NN Verkehrskonzept für Köln-Holweide in Form der beigefügten Präsentation ein. gez. Fuchs_________ _______ Norbert Fuchs (Bezirksbürgermeister Mülheim) gez. Pöhler _______ Katja Pöhler (Schriftführerin) Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Von: Willi Ehlen [mailto:willi.ehlen@t-online.de] Gesendet: Samstag, 14. Dezember 2013 15:24 An: Fuchs, Norbert Betreff: Bebauungsplan Nr. 73480/06 Kochwiesenstraße in Köln-Holweide Sehr geehrter Herr Fuchs, erst einmal vielen Dank für die Zusage, dass vor Satzungsbeschluss für die Planungskonzepte Kochwiesenstraße, Baumwollbleicherei und Ärztehaus eine schlüssiges Verkehrskonzept durch die Verwaltung vorgelegt werden muß, bevor eine Umsetzung ggf. mit entsprechenden Änderungswünschen der Bürger vorgenommen wird. Als Anlage erhalten Sie meine Stellungnahme. Hierzu noch eine Anmerkung: Ich widerspreche der Aussage von Herrn Scherer, dass der Verkehr nicht über die Ferdinand-Stücker-Straße herauszuleiten wäre. Durch eine Einbahnstraßenregelung ist dies durchaus möglich, so dass sich die prognostizierten 200 Fahrten pro Tag halbieren und sich der Verkehr auf beide Straßen verteilen würde. Wir haben hier in Süd-Holweide viel engere Einbahnstraßen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Hinweise Ihrer SPD-Kollegin Frau Kaske-Vollmer. ( siehe hierzu BV-Sitzung vom 8.7.2013 ). Anmerken möchte ich weiterhin, dass die Lebensqualität der betroffenen Anwohner, bedingt durch diese extreme nachverdichtende Bauweise, überdurchschnittlich hoch eingeschränkt wird und zusätzlich mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Dies wird sogar im Bebauungsplan nicht bestritten. Ersparen Sie den Bürgern einen Klageweg über alle Instanzen. Mit freundlichen Grüßen Willi Ehlen Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Von: Gewiross@aol.com [mailto:Gewiross@aol.com] Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 09:31 An: Fuchs, Norbert Cc: ig-gruenes-holweide@freenet.de Betreff: Stellungnahme zum Bebauungsplan "Kochwiesenstraße" Georg Roß & Heike Schweinheim-Roß Schweinheimer Str. 34 51067 Köln-Holweide (Schweinheim) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, Bezug nehmend auf die Bürgerversammlung am letzten Mittwoch und die dort vorgebrachten Argumente für und gegen den Bebauungsplan "Kochwiesenstraße" möchten wir an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, was aus unserer Sicht eindeutig gegen die Umsetzung des Bebauungsplanes spricht: Dass die Stadt Köln nicht nur deshalb auf einen möglichen Erlös durch den Verkauf von Baugrundstücken verzichtet, damit wir "alten" Bewohner des Gebietes weiterhin einen ungetrübten Blick ins Grüne haben, liegt auf der Hand, die Abholzung jahrzehntealter, bis zu 30 m hoher Bäume durch Neuanpflanzung junger Bäume an anderer Stelle im Verhältnis 1:1 ausgleichen zu wollen, ist aber ebenso Augenwischerei. Neben all diesen menschlichen und ökologischen Gründen, die ja trozdem existieren nd ernstzunehmen sind, wiegt die ungelöste Verkehrsfrage weit aus schwerer. Die von den Herren Scherer und Schober vom Stadtplanungsamt genannten Zahlen von derzeit 1700 Fahrzeugen auf der Burgwiesenstraße und vor allem der möglichen Kapazität von 3000 Fahrzeugen stellen in unseren Augen lediglich einen theoretischen Wert dar, da sie sich auf einen Zeitraum von 24 Stunden beziehen. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass all diese Autos morgens zwischen 6:30 Uhr und 8:00 Uhr aus diesem Gebiet heraus fahren und nachmittags zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr wieder hinein. Vor diesem Hintergrund bei zusätzlichen ca. 250 Fahrten pro Tag (die mit ziehmlicher Sicherheit in die selben Zeiträume fallen) von einer zu vernachlässigenden Größe zu sprechen, halten wir für fahrlässig und falsch, da die den Verkehr aufnehmenden Straßen (Isenburger Kirchweg, Wichheimer Str. und Johann-Bensberg-Str.) jetzt schon zu den genannten Zeiten hoffnungslos verstopft sind, von der Bergisch-Gladbacher-Str. in die praktisch der gesamte Verkehr zwangsweise mündet, ganz zu schweigen. Auch der Verweis auf die gleiche Situation anderer Kölner Straßen mit Durchgangsverkehr (genannt waren hier u.a. die Dürener und die Venloer Str.) ist hier nicht angezeigt, weil es zu allen diesen Straßen parallel geführte Ausweichrouten gibt (z.B. Friedrich-SchmidtStr./Junkerdorfer Str., Bachemer und Gleueler Str. bzw. Vogelsanger und Subbelrather Str.), die in unserem Fall schlichtweg fehlen. Aus diesem Grund ist ihre auf der o.g. Versammlung getätigte abschließende Aussage, dass ohne ein vernünftiges und tragfähiges Verkehrskonzept für das südliche Holweide dort gar nichts gebaut werden dürfe, sehr zu begrüßen. Mit freundlichen Grüßen G. Roß H. Schweinheim-Roß Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Von: hadi-jacob@web.de [mailto:hadi-jacob@web.de] Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 11:41 An: Fuchs, Norbert Betreff: Bebauungsplan Entwurf Kochwiesenstr ( Holweide) Sehr geehrter Herr Fuchs, anbei meine Einwände, die ich schon am 15.10.2013 dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln gemailt habe. Ich möchte Sie außerdem an Ihre Zusage erinnern, daß alle Bebauungspläne ( Kochwiesenstraße, Baumwollbleicherei, Ärztehaus) zurückgestellt werden, bis die Vorlage eines Verkehrskonzepts für Südholweide vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Manfred Jacob, Ferdinand-Stücker-Str. 53, 51067 Köln Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Von: Jan Fabritius [mailto:j.fabritius@web.de] Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 12:55 An: Fuchs, Norbert Betreff: Einwendungen/Stellungnahme gegen den Bebauungsplan Kochwiesenstraße Sehr geehrter Herr Fuchs, hiermit zeige ich an, dass mich die Eheleute Dr. Karl-Heinz und Erika Fabritius, FerdinandStückerstraße 27, 51067 Köln sowie die Eheleute Dominik und Li-Jung Fabritius, FerdinandStückerstraße 25, 51067 Köln als auch die Eheleute Jan und Mari-Ly Fabritius, FerdinandStückerstraße 25, 51067 Köln mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben. Entsprechende Bevollmächtigungen werden anwaltlich versichert. In dieser Eigenschaft werden gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Kochwiesenstraße, Bebauungsplan-Entwurf Nummer 73480/06, folgende Einwendungen vorgebracht: Zunächst ist festzuhalten, dass das über 40 Jahre gewachsene Areal eine Vielfalt von Tieren, wie seltene Mäuse, Feldhamster und seltene Fauna enthält, sowie im Hinblick auf die dort ebenfalls teilweise angesiedelte Kleingartenkolonie Ruhe und Natur für den Bereich Köln-Holweide Kochwiesenstraße und Ferdinand-Stückerstraße beinhaltet. Durch den Bau von 52 Wohneinheiten mit Kindergarten und insbesondere Ringstraße, wird dieser Erholungszweck vereitelt und zusätzlicher Straßenlärm wird die Anwohner belasten. Selbst der Entwurf des Bebauungsplanes führt hierzu aus: „Das Planungsgebiet ist durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr (KVB) vorbelastet.“ Eine weitere Belastung ist den Anwohnern daher nicht zuzumuten. Durch lang anhaltenden Lärmstress (Dauerlärm) können körperliche Reserven erschöpfen und Organfunktionen eingeschränkt werden. Verkehrslärm gilt daher als potentieller Risikofaktor besonders für Herzkreislauferkrankungen (Bluthochdruck, Herzinfarkt). Neue Studien bestätigen, dass eine starke Verkehrsbelastung in der Wohnumgebung die Erkrankungshäufigkeit der Anwohner erhöht. Aber auch unspezifische Stressreaktionen sind nachgewiesen, wie Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall, Depression, Unterbrechung des natürlichen Schlafablaufs, etc. Bei Kindern, die chronischem Lärm ausgesetzt waren, wurden schlechtere Gedächtnisleistungen nachgewiesen. Ich wohne in der Ferdinand-Stückerstraße in wenigen Metern Entfernung zum Bebauungsplan. Meine Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung Ruhe am Tag und ungestörten Schlaf in der Nacht. Ich befürchte durch den Bau der geplanten Ringstraße und den damit verbundenen Verkehrslärm dauerhafte Entwicklungsschäden meiner Kinder. Zu meinem Eigentum gehört auch ein Außenwohnbereich (Terrasse, Balkon, Garten etc.), der während des ganzen Jahres aber vor allem während der warmen Jahreszeit bis in die späten Abendstunden genutzt wird. Im Sommer wird gleichsam ein Außenschwimmbecken zur Erholung und Fitness genutzt. Nach dem Bau der Ring- Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide straße und der 52 Wohneinheiten wird dieser Außenbereich nur noch eingeschränkt nutzbar sein. Das bedeutet für mich und meine Familie eine erhebliche Verletzung meiner Privatsphäre. Gleichfalls ist festzustellen, dass auf dem Bebauungsplan-Entwurf ein Großteil (mehr als die Hälfte) unseres Gartengrundstücks für den Bau einer Wohneinheit mit Garten eingeplant ist. Uns ist insoweit nicht verständlich, weshalb vorliegend mit Gartenland in offensichtlich geplanter Umwidmung zu Bauland geplant wird, das Gartenland aber im Eigentum des Unterzeichners steht. Hier liegen grobe Planungsmängel vor, denn sicherlich soll ja wohl die Gartenfläche nicht zwangsweise enteignet werden. Bereits an dieser Stelle wird daher klargstellt, dass keinesfalls ein Verkauf der Gartenfläche angedacht ist. Durch den Bebauungsplanentwurf werden wir daher unmittelbar in unseren Rechten verletzt, insbesondere dadurch, dass ein Großteil unseres Garten „verplant“ wird. Selbst im Falle eines Nichtverkaufs der Gartenfläche durch uns an einen möglichen Investor zur Bebauung, würden wir belastet. Dies dadurch, dass bei Umwidmung der Gartenfläche in Bauland wir Erschließungsbeiträge für die Ringstraße zahlen müssten, obwohl wir das Gartenland gar nicht in Bauland umwidmen lassen wollen. Insoweit belastet uns der geplante Entwurf doppelt: zum einen in der augezwungenen Umwidmung in Bauland, zum anderen in der Zahlung von Erschließungsbeiträgen für eine Ringstraße, welche weder von uns gewollt noch umwelttechnisch sinnvoll oder gar beantragt wurde. Die Bebauung des Areals mit Wohneinheiten und der Bau der Ringstraße belastet uns insoweit doppelt, da wir erhebliche Summen an Erschließungsbeiträgen zahlen müssten, was einem enteignungsgleichen Eingriff gleichkäme. Auch der Bau der geplanten Kindertagesstätte ist nicht sinnvoll. Ich spreche mich gegen das Bauvorhaben Ausbau von Kindergarten-und Krippenplätzen auf dem Gelände aus. Fraglich ist für mich auch, ob diese Plätze langfristig benötigt würden. Ich schließe mich der Argumentation an, dass wohnortnahe Krippenplätze in den KiTas geschaffen werden könnten, die bisher keine Krippenplätze vorhalten. Die bestehenden Kindergärten an der Gesamtschule Holweide oder der Neufelder Straße sollten daher ausgebaut und erweitert werden und nicht der Bau eines weiteren Kindergartens forciert werden. In einem eingesessenen Wohngebiet wie diesem - mit vornehmlich älterer Bevölkerung - führt eine solche Neubausiedlung sowie ein Kindergarten zu einem erhöhten Stresspotential. Eine Lärmbelästigung durch das Wohngebiet sowie den Kindergarten ist gegeben. Durch die vorgesehene Planung werden daher Beeinträchtigungen hervorgerufen, die den Rahmen der Zumutbarkeit erheblich überschreiten. Insbesondere werden durch die mögliche Nutzung des Plangebietes Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. insbesondere auf die Wohnbebauung, hervorgerufen, die unzumutbar sind. Dabei handelt es sich vornehmlich um Gerüche, Stäube, Feinstäube, Abgase und Lärm, die sowohl durch die Nutzung des Gebietes durch Kindergarten und 52 Wohneinheiten als auch durch die ausgelösten Verkehre der Ringstraße entstehen werden. Das Gebiet um die Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße und Ferdinand-Stückerstraße sowie Schweinheimerstraße ist als Einbahnstraße ausgestaltet, um das Verkehrsaufkommen niedrig zu halten und zu begrenzen. Zudem wurde eine Diagonalsperre eingerichtet, gleichsam, um den ablaufenden Verkehr auf der Bergisch-Gladbacherstraße nicht durch unsere Wohngegend zu leiten. Würde nunmehr eine weitere Ringstraße mit 52 Wohneinheiten und Kindergarten geplant und erstellt, würde dies zu einer – wenigstens – Verdoppelung des Verkehrsaufkommens führen, insbesondere in den Morgen- und Nachmittags- und Abendstunden, da die Kinder zum Kindergarten gebracht und abgeholt, sowie die Berufspendler in ihre Wohnungen zurückkehren würden. Dies ist mit der derzeitigen Planung als Einbahnstraßen und Diagonalstraßen-Konzeption nicht in Einklang zu bringen, da die Straßen überhaupt nicht geeignet sind, ein derart erhöhtes Verkehrsaufkommen zu meistern. Eine erste Bestätigung dieser Annahme kann seit dem 16.09.13 ausgiebig vor Ort beobachtet werden. Parkplätze sind rar geworden und das Befahren der Straße in beide Richtungen nur durch Ausweichmanöver durchführbar. Das Parkplatzmisere wird zudem noch zunehmen durch das geplante Bauvorhaben, da insbesondere Besucher, Pflegedienste, Bewohner oder auch Mitarbeiter beispielsweise des geplanten Kindergartens die Ferdinand-Stückerstraße als Parkfläche einplanen werden. Angesichts des ohnehin schon regen Verkehrs in der Ferdinand-Stückerstraße durch Pflegedienste (die Bevölkerung der Ferdinand-Stückerstraße ist alteingesessen und muss altersgerecht betreut werden), einen Gartenpflegebetrieb mit entsprechenden Fahrzeugen sowie der Tatsache, dass ein Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an die Ferdinand-Stückerstraße angrenzt (Isenburger Feld), lässt eine weitere Zuschwellung der Parkplatzmisere befürchten, welche in den Planungen der Stadt bislang keine Rolle spielt. Dies beeinträchtigt die Wohnqualität der Ferdinand-Stückerstraße immens. Gleichzeitig mit der Möglichkeit des beidseitigen Befahrens der Straße hat die Geschwindigkeit der Fahrzeuge merklich zugenommen (Tempo-30-Zone wird nicht mehr beachtet und würde durch zunehmenden Verkehr ebenfalls nicht mehr beachtet). Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Der Katholische Kindergarten Maria-Himmelfahrt-Str. wird zudem derzeit aufwendig renoviert und in diesen Wochen neu eröffnet. Er ist rund 150 Meter Luftlinie von dem neugeplanten Kindergarten entfernt. Vor diesem Hintergrund und da ein Kindergarten nicht mitten in einem Wohngebiet plaziert sein muss, ist diese Planung neben den bereits erwähnten Einwendungen abzulehnen. Würde man diese geplante Siedlung in das sog. Ausgleichsgebiet (Ackerland) verlegen und hier eine Parkanlage anlegen, hätte man zwei Probleme gleichzeitig gelöst. Insoweit ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn die Kleingartenanlage im Bereich Johann-Bensberg/Schlagbaumsweg (Nähe Gesamtschule Holweide) noch letztes Jahr deutlich vergrößert und aufgewehrtet wird mit neuer Kanalisation und im Gegenzug die deutlich länger im Bereich Kochwiesenstraße beheimateten Kleingärten ersatzlos vernichtet und bebaut werden sollen. Auch hier zeigen sich erhebliche Abwägungsmängel im Entwurf des Bebauungsplanes. Im Ausgleichsgebiet (Ackerland) im Bereich Johann-Bensberg-Straße, Schlagbaumsweg, AXA Versicherung gäbe es keine zu erwartenden Einwände, wie es hier in anzunehmen ist, da es nicht drum herum bebaut ist und keine Eigentumsflächen bisheriger Eigentümer in die neue Planung verplant werden; darüber hinaus bestünde eine bereits erschlossene Verkehrsstrecke sowohl zur A4 (Colonia-Allee) als auch in die Innenstadt. Aufgrund der geplanten Erschließung einer Neubausiedlung innerhalb einer bestehenden Umgebung (Umrandung), sind sicherheits- und feuerpolizeiliche Bedenken nicht von der Hand zu weisen. Im Brandfall ist die derzeitige Straßenkonstruktion als ungeeignet für große Löschzüge anzusehen. Dem Plan nach gibt es für eine Siedlung von rund 50 Einfamilienhäusern lediglich eine Zufahrt über die Burgwiesenstr./Kochwiesenstr. Eine geplante weitere Bebauung der ehemaligen Baumwollbleicherei verschärft diese Situation. Wasserhydranten sind zudem nicht ausreichend vorhanden, zumal das gesamte Gelände der Baumwollbleicherei sicherlich einfacher zu nutzen und bebauen wäre als die bereits mit Häusern und Gärten ausreichend umbaute Fläche der Ferdinand-Stücker-/Kochwiesenstraße. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die geplante zweigeschossige Bebauung des Innenbereichs den umliegenden Gebäuden sowohl die Sonne (Schattenwurf), Durchlüftung des Gebiets, als auch Sicht nimmt. Es wäre daher im Innenbereich der Bebauung lediglich eine 1 ½ geschossige Bebauung denkbar. Gleichfalls hat sich im beplanten Bereich eine üppige Vegetation von Bäumen, Blumen und Tieren (Feldmäusen und Feldhamstern) entwickelt, deren Beseitigung umweltschutzrechtlich nicht zu verantworten ist. Letztlich liegt das Gebiet in einem Wasserschutzgebiet und die Bebauung mit weiteren 52 Wohneinheiten nebst Kindergarten würde dieses Ökosystem unverantwortlich belasten. Durch Beseitigung des bisherigen Gebietes würde zudem die „Grüne Lunge“ der Schweinheimer-, Kochwiesen- und Ferdinand-Stückerstraße beseitigt ohne Möglichkeit der Kompensation. Diese zwingend in die Abwägung einzustellenden Belange wurden weder vollständig ermittelt, noch im Rahmen der Abwägung mit dem ihnen gebührenden Gewicht eingestellt. Nach § 1 Absatz VI BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne, also der Flächennutzungs- und Bebauungspläne, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Einschränkung der Planungshoheit geht über ein bloßes Willkürverbot erheblich hinaus. Sie führt zu zahlreichen Anforderungen an den Vorgang und das Ergebnis der planerischen Willensbildung des dafür zuständigen Organs der Gemeinde als Satzungsgeber. Einerseits betätigt sich der Gemeinderat beim Aufstellen von Bebauungsplänen als (Orts-) Gesetzgeber mit eigener Satzungsgewalt (§ 10 BauGB). Andererseits ist er an Verfahrens- und Formvorschriften des Bundes gebunden und darüber hinaus zu einer “gerechten” Abwägung der betroffenen Belange bundesrechtlich verpflichtet. Er darf letztlich nicht nach Gutdünken die jeweils gewünschte bauliche Nutzung der Flächen des Gemeindegebiets festsetzen. Widerspricht ein Bauleitplan dem Abwägungsgebot des § 1 Absatz VI BauGB, so ist er aufsichtsbehördlich nicht zu genehmigen (§ 6 II und § 11 Absatz II BauGB) und im gerichtlichen Verfahren selbst nach erteilter Genehmigung als unwirksam anzusehen. Der von der Stadt Köln für das Gebiet Kochwiesenstraße ausgewiesene Entwurf eines Bebauungsplanes krankt daher an einer ordnungsgemäßen Abwägung im Einzelfall. Weder wurden die Belange der anwohnenden Bürger bislang beachtet, noch wird auf das Eigentum nach Art.14 GG und dessen Schutz ausreichend Rücksicht genommen, was die Verplanung der Gartenflächen der bisherigen Anwohner als spätere Nutzung als Bauland für die 52 Wohnflächen hinweist. Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der Gemeinde für ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus beantrage ich Erörterung und Beantwortung meiner Stellungnahme im weiteren Verfahren sowie die Aufnahme meiner Bedenken in die Stellungnahme der Gemeinde. Meine Mandantschaft hält sich offen, weitere Stellungnahmen einzureichen und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen. Ich beantrage außerdem Erörterung und Beantwortung meiner Stellungnahme im Raumordnungsverfahren. Meine Mandantschaft wird im weiteren Verfahren alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um sich gegen die Bebauung der Flächen zu wehren. Letztlich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie in der Versammlung am 11.12.2013 bestätigt haben, dass ein Satzungsbeschluss hinsichtlich des Bebauungsplanes erst dann vorgenommen wird, wenn die Verkehrsproblematik ausreichend analysiert und ein diesbezüglich umfassendes Verkehrskonzept für Süd-Holweide entwickelt wurde. Daran hapert es bislang, so dass auch der Bebauungsplan bis zur Entscheidung und Feststellung eines Verkehrskonzeptes zurückzustellen ist. Mit freundlichen Grüßen -- Von: Walburga Wilms [mailto:walburgaw@web.de] Gesendet: Freitag, 20. Dezember 2013 02:36 An: Fuchs, Norbert Betreff: Widerspruch Bebaungsplan Holweide Familie Wilms Ferdinand-Stücker-Str.26 51067 Köln Sehr geehrter Herr Fuchs, nachdem klar ist, dass viele Anwohner des Bereichs 2 des Bebauungsplans 73480/06 dem Vorhaben ablehnend gegenüberstehen und außerdem erwartbare juristische Auseinandersetzungen einer Realisierung im Wege stehen werden, möchten wir Ihnen folgende Fragen stellen: 1. Warum versucht die Bezirksvertretung mit Ihnen als Bezirksbürgermeister an der Spitze gegen die privaten sowie allgemein schutzwürdigen und schutzbedürftigen Interessen von vielen hunderten betroffener Bürger das hier in Rede stehende relativ kleines Wohnungsbauvorhaben durchzusetzen nach dem Motto "gerne für Wenige etwas mehr und für Viele weniger"? Das von der Politik definierte höherwertige Allgemeininteresse nach Schaffung von mehr Wohnraum wollen wir nicht in Frage stellen, wohl aber die Ortswahl. Nachverdichtung auch ok., aber doch bitte nicht um den Preis! Hier kostet es für alle Anwohner - ein mehr an Abgasimmissionen durch Heizungsanlagen und KFZ bei kleinklimatisch ungünstiger Blockinnenbereichslage, - ein mehr an Lärmbelastung durch mehr Verkehr, aber auch durch geräuschvolle Haus- und Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen oder Hochdruckreinigen von Bodenplatten (meist an schönen Wochenenden, wo man sich selbst gerade mal in Ruhe entspannen und seinen eigenen Garten genießen möchte - hiervon sind natürlich alle jetzigen direkten Anwohner des Blockbereiches am meisten betroffen, weil ihre Gärten alle nach hinten liegen), - einen Verlust an Lebensraum im Freien, auch für Tiere und Pflanzen - und in Folge all dessen erhebliche Verluste der Nutzungsqualität der vorhandenen Gärten und Wohnungen - sowie insgesamt eine Zunahme gesundheitsgefährdender Belastungen bei gleichzeitiger Abnahme der Wohn- und Lebensqualität. 2. Ist es angesichts dessen, dass in unmittelbarer Nähe auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollbleicherei noch ca. drei mal mehr Wohneinheiten mit entprechenden Auswirkungen entstehen sollen, das vorgenannte Vorhaben "Kochwiesenstraße" im Sinne "verträglicher Lebensbedingungen für die Bewohner"(Beschlussvorlage Stadt Köln Nr. 1532/2013, Anlage 1, Seite1) wirklich noch zielführend und auch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weiterhin mit Priorität verfolgbar? Ist es also von daher nicht ratsam, dieses hier umstrittene Vorhaben an geeigneterer Stelle Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide umzusetzen? Wenn es denn aus Gründen, die uns nicht bekannt sind, unbedingt Holweide Süd sein soll, dann würden wir auch gerne wissen, warum andere Standorte, z.B. der als "externe Ausgleichsmaßnahme" umschriebene Bereich zwischen Burgwiesenstraße und Coloniaallee für die Wohnbebauung unter gar keinen Umständen in Frage kommen könnten. Wenn Ihnen unsere Fragen auch fragwürdig erscheinen, dann wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich für ein Umdenken der Beschlussgremien in unserem Sinne einsetzen würden. Mit freundlichen Grüßen Walburga Wilms Wolfgang Krautner-Wilms Lisa Wilms Köln, 19.12.2013 Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Von: Martin Eudenbach [mailto:martin.eudenbach@unitybox.de] Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 22:27 An: Fuchs, Norbert Betreff: Stellungnahme Bebauungsplan Kochwiesenstr Sehr geehrter Herr Fuchs, zunächst einmal vielen Dank für die Organisation der Bürgerinformation vom 11.12. zum Bebauungsplan Kochwiesenstrasse. Wir gehören zu den Eigentümern die den Bebauungsplänen skeptisch gegenüberstehen, da das vorliegende Konzept buchstäblich aus dem letzten Jahrtausend stammt und, unserer Meinung nach, den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße Bebauung nicht gerecht wird. Die Informationsveranstaltung war sehr hilfreich für uns weitere Facetten des Bebauungsplans zu verstehen, die in der Bürgerbeteiligung vor mehr als zehn Jahren besprochen wurden. (Muss so eine Beteiligung nicht nach einer gewissen Zeit wiederholt werden?) Zum Einen fehlt es, wie auch von Ihnen kritisiert, an einem Verkehrskonzept für Süd-Holweide, so dass weiterer Verkehr die prekäre Lage noch weiter verschärfen wird. Die Kochwiesenstrasse selbst mag für den Verkehr ausgelegt sein, alle anderen Straßen sind dies definitiv nicht. Es wurde unserer Meinung nach auch rein die durchschnittliche Anzahl der Fahrten betrachtet, in den Stoßzeiten am Morgen ist es teilweise nicht möglich die Straße zu überqueren, da viele Autofahrer die Durchfahrt durch die Kochwiesenstrasse als Rennbahn und Abkürzung in Richtung AXA und Merheim nutzen. Regelmäßig kommt es auch zu kritischen Situationen mit Schulkindern, die auf dem Weg zur Gesamtschule die Burgwiesenstrasse nutzen und sich den Platz mit dem Berufsverkehr und parkenden Autos teilen müssen. Daher schätzen wir es sehr, dass Sie als Voraussetzung für eine weitere Bebauung die Erstellung eines Verkehrskonzeptes fordern, das hoffentlich den Bedürfnissen alle Anwohner und Pendler gerecht wird. Wünschenswert wären eine Umgehungsstraße, die auch direkt die Bergisch Gladbacher Straße entlastet sowie entsprechende Verkehrsberuhigungen (in der Art Ackerstrasse), Durchfahrtsbeschränkungen (Anlieger) und Parkregeln (Anwohnerparken). Auf der anderen Seite stehen wir der Bebauung selber kritisch gegenüber, da die angedachte Verdichtung nicht mit der derzeitigen Besiedlungssituation zusammen passt. Vergleicht man die Bebauungspläne mit Luftaufnahmen der Gegend so fällt die deutlich reduzierte Grundstücksgröße auf, die dazu führen könnte, dass eine Siedlung innerhalb der Siedlung entsteht und der Stadtteil noch weiter fragmentiert. Persönlich sind wir durch den Bau der Zufahrt direkt entlang unseres Grundstücks betroffen, die den Wert unserer Immobilie (dann Eckgrundstück, ggf. erhöhte Anliegerkosten) schmälern wird. Viel schwerer wiegt aber der Verlust an Wohnqualität für uns und unseren zweijährigen Sohn während und nach der Bauphase durch die erhöhte Lärmbelastung. Addiert man die Belastung durch die Bebauung der Baumwollbleicherei direkt gegenüber ergibt sich für die nächsten Jahre eine erheblich Verringerung der Lebensqualität. Wir hoffen, dass es gelingt durch eine koordinierte Bebauung die Belastung für die Anwohner gering zu halten und regen an den Vorschlag von Frau Vollmer über eine Einbahnstraßen Regelung der Zu- und Abfahrten zum Baugebiet Kochwiesenstrasse (Einbeziehung der Ferdinand Stücker Strasse) Ebenso scheint das Konzept der Renaturierung der Ackerfläche gegenüber des Friedhofs nicht schlüssig, dort wird mit viel Aufwand ein Biotop geschaffen, das bereits im zu bebauenden Bereich existiert. Auch ist die Argumentation, dass die Ackerfläche nicht bebaut werden darf angesichts der Bebauung südlich des Pohlstadtswegs in Köln-Brück nicht haltbar, dort wurde auch auf freier Ackerfläche gebaut und damit die Silhouette der Stadt geändert. Eine Bebauung gegenüber des Friedhofs wäre deutlich weniger invasiv. Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Insgesamt erscheint die Nutzung der Gärten hinter der Kochwiesenstrasse als Ausgleichsfläche für die Bebauung der Baumwollbleicherei wesentlich sinnvoller, da es dort keinen direkt Zugang zu Grünflächen gibt und somit auch diese Bewohner von einem Ausbau zum Naherholungsgebiet (Grün- & Spielflächen) profitieren würden. Würde entsprechend gegenüber dem Friedhof gebaut wären die Belästigungen durch Bauverkehr und Lärm auch deutlich entzerrt und das Vorhaben ließe sich schneller und risikoärmer realisieren. Wir möchten Sie bitten all diese Argumente in den jeweiligen Gremien zu diskutieren und zu versuchen die Gesamtheit der Bebauungspläne in unserem Viertel erträglich für die Bewohner zu gestalten. Speziell das Bauvorhaben Kochwiesenstrasse sollte unserer Meinung nach in der derzeitigen Form kritisch hinterfragt werden. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Tanja & Martin Eudenbach Kochwiesenstrasse 18 Von: Gerti Heußner [mailto:gerti.heussner@koeln.de] Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 23:35 An: Fuchs, Norbert Betreff: Stellungsnahme zum Bebauungsplan "Kochwiesenstraße" in Holweide Gertrud Heußner Schweinheimer Str. 24 51067 Köln Mobil 0175 600 90 93 19.12.2013 Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Einwände zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße in Holweide Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für die erneute Möglichkeit, Ihnen unsere Sorgen und Befürchtungen mitteilen zu können, danken. Da aber in der Kürze der Zeit und bei den vielen Wortmeldungen nicht alles zur Sprache gebracht werden konnte, möchte ich Ihnen meine Einwände noch schriftlich darlegen: • Über die Vorgehensweise und den Umgang mit Ihren Bürgern bin ich entsetzt. Von „Bürgernähe“ keine Spur und für den Umgang mit Menschen kein Gespür. Es wirkt, als würde das alles in einem vergangen Jahrhundert stattfinden. Das ist sehr bedauerlich. Ebenfalls erschreckend – und ich hoffe, Sie sehen das genau so – finde ich, dass einige Bürger aus Angst vor Repressalien keine Einwände vorbringen wollten. • Als Eigentümerin der im Grundbuch von Wichheim-Schweinheim Blatt 465 verzeichneten Grundstücke, Gemarkung Köln, Flur 212, Nrm.: 685, 684, 609/64, 995, 996 und 69/3 widerspreche ich der Bebauung meiner Grundstücke sowie deren Grenzbebauung bereits vorab. Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Es würde allen Anwohnern ohnehin schon ein großes Stück Lebensqualität durch die Bebauung des im Besitz der Stadt Köln befindlichen Grundstückes genommen. Dass die Lebensqualität aber noch weiter sinken soll, indem die Stadt Köln unsere Gärten, die uns Erholung und Rückzugsraum bieten, verbauen will, ist nicht einzusehen. Sollte jemand die Hektik des Stadtlebens vermissen, würde er nicht in diesem noch schönen Teil Kölns wohnen. Unsere Atemluft ist durch Autobahn- und Straßenverkehr sowie des nicht unbeträchtlichen Flugverkehrs schon mehr als genug beeinträchtigt und jeder grüne Fleck sollte gepflegt und erhalten bleiben, aber nicht vernichtet werden. Durch die Umsetzung Ihres Bebauungsplanes – auch ohne, dass Sie auf Grundstücke zurückgreifen, die Ihnen nicht gehören, würden Sie schon genug Schaden anrichten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Projekt der Stadt Köln, „1000 neue Stadtbäume“ welches aufgrund des fortschreitenden Klimawandels aufgelegt wurde. Auf der einen Seite ist es also erforderlich, mehr Bäume und Pflanzen in das Leben der Menschen zu integrieren und hier soll vorhandener Baumbestand vernichtet werden. In dem betroffenen Gelände auf Flurstück 690 befindet sich ein „kleiner Wald“ der auf jeden Fall als Schutzgebiet für die dort lebenden Tiere erhalten werden sollte. Man findet dort durchaus mehr als nur ein Eichhörnchen, von dem Ihnen berichtet wurde. Wir füttern diese Tiere und wissen es besser, leider hat uns niemand gefragt. Auch Igel, viele Vogelarten und Fledermäuse leben und ernähren sich dort und finden in den Bäumen und Sträuchern Schutz vor ihren natürlichen Feinden. Die Anwohner hier sind glücklich, so ein kleines Stück „Wildnis“ noch in ihrer Nähe zu wissen. Für alle Bewohner hier – alte und neue - wäre so ein kleines Stück Natur sicherlich von Vorteil und erhaltenswert, zumal auch das Gelände der ehemaligen Wollwäscherei verbaut werden soll und somit der Freiraum für Menschen und Tiere immer enger werden würde.Daher biete ich Ihnen an, dass ich dieses Grundstück von der Stadt Köln abkaufe – bevor es Bauland wird. Dieser Baumbestand würde den alten und den neuen Bewohnern ein großes Stück Privatsphäre sichern und so zu Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. • Warum werden die Grundstücke links und rechts der Busspur zur AXA nicht zu Bauland erklärt. Die Verkehrssituation wäre entschärft, da Straßen, öffentliche Verkehrsmittel und sogar ein Zubringer zur Autobahn bereits vorhanden sind. Es müssten dort nicht neue Bäume gepflanzt werden, die die Großen, Vorhandenen bei weitem nicht ersetzen können. Auch die mögliche Anzahl der zu errichtenden Gebäude würde kaum vom Geplanten abweichen. • Dies lässt mich die derzeitige Verkehrssituation aufführen. Die Lärmbelästigung würde vielleicht ein zulässiges Maß kaum überschreiten, wäre aber deutlich erhöht, wie Herr Scherer einräumen musste. Die jetzt schon vorhandene Parkplatzknappheit wurde in der Planung nicht berücksichtigt und wird zu großen Problemen führen. Es wurde von vielen Jahren die Diagonalsperre an der Kaspar-DüppesStraße/Schweinheimer Straße errichtet, um den zunehmenden Verkehr einzudämmen. Das Errichten einer neuen Siedlung mit der Inkaufnahme des zusätzlichen Straßenverkehrs würde den Sinn dieser Maßnahme mehr als in Frage stellen. Der Rückstau in Richtung Bergisch Gladbacher Straße im Berufsverkehr reicht derzeit bereits bis zur Burgwiesenstraße. Stocken die hier ansässigen Firmen wie AXA, KHD, etc. ihren Mitarbeiterstamm auf und rechnet man die Fahrzeuge der neuen Bewohner, auch die der Baumwollbleicherei mit ein sowie die An- und Abfahrten zum Kindergarten, ist ein Verkehrskollaps vorprogrammiert. Eine störungsfreie, schnellstmögliche Fahrt in unser Gebiet für Feuerwehr, Notarzt und Rettungswagen ist aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens und der engen Straßen nicht mehr gewährleistet.Auch Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide wenn das Verkehrsaufkommen gemessen und berechnet wurde, handelt es sich hierbei nur um einen theoretischen Wert der mit der Realität nicht viel zu tun hat.. Daran kann auch ein Herr Schober nichts ändern. Meine Anerkennung gilt Ihren abschließenden Worte auf oben genannter Veranstaltung, dass ohne ein durchdachtes Verkehrskonzept für das südliche Holweide dort nicht gebaut werden darf. • Sollte auf dem städtischen Grund einmal gebaut werden, errichten Sie doch bitte weniger, dafür aber freistehende Häuser mit mehr Gartenfläche. Dies würde ebenfalls dazu beitragen, dass Holweide nicht immer mehr zu einem sozialen Brennpunkt abrutscht. Die Situation hier ist mittlerweile schlimm genug. Ich betone noch einmal: Ich kann nicht verhindern, dass die Stadt Köln Ihren eigenen Grund und Boden bebaut auch wenn dessen bisherige Nutzung dem Leben in Holweide mehr gedient hat als eine komplett neue Siedlung es jemals könnte. Aber einfach Land der Nachbargrundstücke mit einzuplanen sollte grundsätzlich verboten werden und ich werde mich falls erforderlich bis zur letzten juristischen Instanz dagegen wehren. Außerdem lehne ich eine so dichte Bebauungsweise, wie es der Plan darstellt, grundsätzlich ab. Für unseren Grund und Boden, so wie er derzeit ist, haben meine Urgroßeltern, Großeltern und Eltern hart gearbeitet – auch um ihren Nachkommen eine bessere Lebensqualität ermöglichen zu können. In diesem Sinne möchte ich hier auch so hier weiterleben können und arbeiten, damit meine Nachkommen ebenfalls diese Möglichkeit haben. Ich wünsche mir so sehr, dass Sie uns verstehen und sich für uns einsetzen. Mit freundlichem Gruß Gertrud Heußner Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Von: Christoph, Lars / CBH-Rechtsanwälte, Köln [mailto:l.christoph@cbh.de] Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 15:39 An: Fuchs, Norbert Cc: 'scousin@gmx.de'; 'jascha.rust@gmx.de' Betreff: B-Plan Kochwiesenstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen von Frau Sandra Cousin und Herrn Jascha Rust, beide wohnhaft Burgwiesenstraße 22, 51067 Köln im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Kochwiesenstraße vertreten. Mit Schreiben vom 17.10.13 haben wir Einwendungen gegen den offengelegten Bebauungsplanentwurf erhoben. Das Einwendungsschreiben übersende ich Ihnen in der Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Im Nachgang hierzu hat am 03.12.13 ein Besprechungstermin zusammen mit der Mandantschaft bei Herrn Schober stattgefunden. Hierbei hat dieser die Bebauungsplankonzeption erläutert und angekündigt, dass seitens der Verwaltung eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Einwänden erfolgen werde. Leider hatte er im Vorfeld jedoch noch keine Gelegenheit gehabt, das Einwendungsschreiben zu lesen. Sowohl das Gespräch als vor allem auch Einlassungen auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 11.12.13 erwecken bei meiner Mandantschaft den Eindruck, dass zumindest seitens der Verwaltung eine gewisse Vorfestlegung auf den bestehenden Planentwurf bereits stattgefunden hat. Dies wäre insoweit sehr schade, als dass die bisherige Plankonzeption nicht geeignet ist, wenn nicht Zustimmung, so doch zumindest Verständnis bei den derzeitigen Anwohnern und Grundstückseigentümern hervorzurufen. Hier dürfte die Politik am Zuge sein, ihren Einfluss auf die Verwaltung auszuüben, um zu einer insgesamt verträglichen Planung zu gelangen. Wie Sie dem beigefügten Schreiben im Detail entnehmen können, stellt sich die Situation für meine Mandantschaft als besonders bedrohlich dar. Hier geht es nicht nur um allgemeine Belange, wie zunehmenden Verkehr, sondern um massive Eingriffe in das grundgesetzliche geschützte Eigentum. Denn zum einem soll fast die Hälfte des Grundstücks meiner Mandantschaft mit von diesen nicht gewünschten Nutzungen (Straße und Bauland) überplant werden. Zum anderen soll das bestehende, gerade umfänglich sanierte Wohnhaus im Wesentlichen auf den Bestand zurückgesetzt werden. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass meine Mandantschaft angesichts dieser Situation gezwungen sein wird, jegliche denkbaren rechtlichen Schritte vorzunehmen, sollte der Bebauungsplan ohne Veränderungen verabschiedet werden. Noch besteht jedoch die Hoffnung, dass es hierzu nicht kommen wird. Dabei setzen wir auch auf Sie als politischen Vertreter für diesen Bereich. Insofern würden wir Ihnen gerne die besondere Situation meiner Mandantschaft einmal in einem persönlichen Gespräch näher darlegen und wären Ihnen dankbar, wenn Sie hierzu bereit wären. Für diesen Fall können Sie mir jederzeit gerne einige Terminvorschläge zukommen lassen. Zunächst möchte ich Ihnen einige erholsame und besinnliche Festtage wünschen und darf mich bereits jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide Niederschrift über die Bürgerinformation zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide