Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage_Jahresbericht2014_BauA.pdf
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163 kB
Erstellt
31.12.14, 03:59
Aktualisiert
29.01.18, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Jahresbericht
Vorlage: 1588/2011
Sitzungs-Datum: 16.05.2011
5.2
Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen im großen Saal des Bürgerzentrums Engelshof – Baubeschluss
1588/2011
Beschluss (Rat am 26.05.2011):
Der Rat beschließt die Realisierung der Schallschutzmaßnahmen im
Bürgerzentrum Engelshof mit Gesamtkosten in Höhe von 390.740,43
€ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Zuständig: 50
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.07.2011:
Die Baumaßnahme wurde am 06.06.2011 begonnen. Sämtliche
Demontagearbeiten der Gewerke Lüftungs-, Heizungs- und Elektroanlagen im
Saal des Bürgerzentrums Engelshof sind abgeschlossen. Mit den
Trockenbauarbeiten (Schallschutz) wurde am 11.07.2011 begonnen.
Der Krantransport für das Lüftungsgerät, die Kälteanlage und den Tischkühler
erfolgt Anfang September 2011. Die dazu erforderliche Dachöffnung erfolgt
Mitte der 36.KW.
Die Arbeiten in der Lüftungszentrale werden in der 36. KW beginnen und bis
Ende der 39. KW abgeschlossen sein. Ab der 37. KW erfolgt die Montage der
Lüftungskanäle im Saal. Die Montagearbeiten der Mess- und Regeltechnik
werden in der 39. KW bis 41. KW erfolgen. Der Einbau der Rauch- und
Wärmeabzugsanlage soll in der 37. KW durchgeführt werden.
Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis 02.11.2011 fertig gestellt sein.
Sachstand zum 31.07.2012:
Die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahme und der parallel durchgeführten
Erneuerung der Lüftungsanlage ist seit Ende 2011/Anfang 2012 weitestgehend
abgeschlossen. Es folgten noch Zusatzmaßnahmen hinsichtlich der
Erneuerung der Beleuchtung und der Audioanlage. Im Anschluss an die
Maßnahmen wurden die im Städtebaulichen Vertrag geforderten
Immissionsmessungen durch einen staatl. anerkannten Sachverständigen
durchgeführt. Die Messungen haben ein grundsätzlich positives Ergebnis
gezeigt. Die zu erreichenden Werte sind nur geringfügig überschritten worden.
Durch weitere Optimierungsmaßnahmen werden nunmehr die Maßnahmen
geringen Umfangs in Absprache mit dem Sachverständigen umgesetzt. Es ist
davon auszugehen, dass bei einer erneuten Messung (ca. Sept./Okt 2012) die
maximalen Immissionswerte unterschritten werden. Eine Einschränkung des
Saalbetriebes besteht hierdurch nicht.
Die Maßnahme liegt nach derzeitigem Stand innerhalb des Kostenrahmens,
eine Überschreitung ist nicht zu erwarten. Die endgültige Schlussrechnung wird
nach Prüfung aller Firmen- und Honorarrechnungen voraussichtlich gegen
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Ende 2012 vorliegen.
Sachstand zum 31.08.2014:
Die Maßnahmen zur Optimierung des Schallschutzes sind seit 2012 im
Wesentlichen abgeschlossen und positiv verlaufen. Aufgrund der mehrfach
durchgeführten Messungen des Schallschutzsachverständigen sind an
einzelnen Bauteilen im Nachhinein noch weitere kleinere Änderungen
vorgenommen worden um die leichte Überschreitung der Immissionswerte
noch auszugleichen. Im Laufe dieses Jahres ist weitergehend noch
beschlossen worden, den Saal mit zusätzlichen Schallsegeln auszustatten.
Hiervon ist insgesamt auch nochmal eine Verbesserung zu erwarten. Die
Montage soll im November 2014 erfolgen. Die Aufträge sind vergeben. Im
Nachgang wird nochmal eine Messung durch den Sachverständigen
durchgeführt. Die Optimierungsmaßnahme liegt noch im Kostenrahmen. Nach
Erledigung der oben beschriebenen Optimierung wird die Maßnahme endgültig
abgeschlossen sein.
Der Beschluss ist erledigt.
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Vorlage: 3525/2011
Sitzungs-Datum: 12.12.2011
5.1
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 221,
51063 Köln-Mülheim und Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses
- Baubeschluss 3525/2011
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.07.2012:
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Abbruch des Gebäudes Berliner
Str. 221 liegen die Unterlagen dem städtischen Vergabeamt zur
abschließenden Prüfung vor. Die Auftragsvergabe erfolgt voraussichtlich Mitte
August 2012. Der Beginn der Abbrucharbeiten ist auf Mitte September 2012
terminiert.
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Berliner Str. 221, 51063 Köln (Gemarkung: Dünnwald,
Flur 61, Flurstück 923/0) zur Kenntnis und beschließt den Neubau
des Wohnhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit
investiven Gesamtkosten in Höhe von 4,47 Mio. € (incl. Bereits
verausgabter Planungskosten in Höhe von 173.210 €).
Damit bereits 2011 mit dem Bau begonnen werden kann, beschließt
der Rat außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 140.000 € im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, bei der neuen Finanzstelle 5620-1004-0-5105, Neubau
Berliner Str. 221, Hj. 2011.
Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten für die Berliner Str. 221, 221a und
221b ist in Vorbereitung und soll kurzfristig durchgeführt werden, so dass mit
den Neubauarbeiten nach erfolgtem Abbruch ohne Verzögerungen begonnen
werden kann.
Sachstand zum 31.08.2014:
Gewerkeausschreibungen und Umsetzung der Baumaßnahme laufen, die
Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2015.
Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen im gleichen
Teilfinanzplan, bei Finanzstelle 5620-1004-8-5117, Neubau
Augsburger Str. 1 u. 4, aufgrund von Verzögerun-gen bei der
Baumaßnahme Augsburger Str. 1 u. 4 im Hj. 2011.
Die darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen von
4.156.790 € sind im Hpl. 2012 ff zu veranschlagen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
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Vorlage: 4232/2011
Sitzungs-Datum: 12.12.2011
5.2
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Augsburger Str. 4,
51103 Köln-Höhenberg und Abbruch der bisherigen städtischen
Sozialhäuser Augsburger Str. 1 und 4.
4232/2011
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.07.2012:
Der Abbruch der beiden Gebäude Augsburger Str. 1 und 4 wurde öffentlich
ausgeschrieben. Die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgte am
16.07.2012. Der Beginn der Abbrucharbeiten ist auf Anfang September 2012
terminiert.
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Augsburger Str. 4, 51103 Köln-Höhenberg
(Gemarkung: Vingst, Blatt 00229 Flur 29, Flurstücke 754) zur
Kenntnis und beschließt den Neubau des Wohnhauses im öffentlich
geförderten Wohnungsbau mit investiven Gesamtkosten in Höhe von
3.328.000 € (incl. Bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von
rd. 180.000,00 €).
Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten für die Augsburger Str. 4 ist in
Vorbereitung und soll kurzfristig durchgeführt werden, so dass mit den
Neubauarbeiten nach erfolgtem Abbruch ohne Verzögerungen begonnen
werden kann.
Sachstand zum 31.08.2014:
Gewerkeausschreibungen und Umsetzung der Baumaßnahme laufen, die
Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2015.
Der Rat beschließt:
•die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Hj.
2011 i. H. v. 410.000 €, im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen;
•die haushaltsmäßige Berücksichtigung von investiven
Auszahlungsermächtigungen in den Haushaltsplänen 2012 ff von
1.100.000 € in 2012, 1.300.000 € in 2013 und 338.000 € in 2014 im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen;
•den Abbruch des städtischen Sozialhauses Augsburger Str. 1+4,
51103 Köln-Höhenberg
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
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Vorlage: 1356/2012
Sitzungs-Datum: 10.09.2012
5.2
Umsetzung des Neubau- und Sanierungsprogramms für städtische
Sozialhäuser. Begrenzung der Bau- und Folgekosten.
1356/2012
Beschluss (Rat am 20.09.2012):
Der Rat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum bestehenden
Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser:
1.
Das Neubau- und Sanierungsprogramm für städtische Sozialhäuser
wird fortgesetzt.
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Die im Ratsbeschluss festgelegten Standards und Vereinbarungen zur
Kostenbegrenzung werden bei den aktuellen Bauvorhaben von 562/5
berücksichtigt. Baubeschlüsse liegen derzeit vor für die Morkener Str. 20,
50767 Köln (Heimersdorf) und Wikingerweg 6, 51061 Köln (Höhenhaus). Mit
dem Abbruch der Morkener Str. 20 und des Wikingerwegs 6 wurde im Frühjahr
2014 begonnen, im Anschluss daran erfolgt die Neubebauung.
In 2013 wurde eine Anpassung der Wohnraumförderbestimmungen
vorgenommen und die Bewilligungsmiete auf 6,25 € angehoben. Die Vorgaben
im Grundsatzbeschluss werden bei zukünftigen Bauvorhaben beachtet.
2.
Der bauliche Standard der Bauvorhaben wird durch die
Anforderungen der Bauordnung NRW und der
Wohnraumförderbestimmungen NRW festgelegt. Entsprechend der
Anlage 1, Varianten 3 a und 3 b werden auf folgende darüber
hinausgehende Ausstattungen verzichtet.
Die energetische Planung der Gebäude erfolgt auf Grundlage der
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV). Von einer Annäherung an
die höheren energetischen Vorgaben der Energieltlinien der Stadt
Köln ist abzusehen.
Der Einbau von Aufzügen entfällt (zur Einhaltung der Förderfähigkeit
reicht der planerische Nachweis zur Nachrüstung eines Aufzugs in
der Baugenehmigungsplanung)
Außerdem ist Folgendes zu berücksichtigen:
Unter Ausschöpfung der Spielräume der jeweils geltenden
Landesbauord-nung soll eine Reduzierung von Stellplätzen
angestrebt werden.
Der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 4,
Verwaltungsvorlage), wonach die Kosten pro qm Bruttogrundfläche
bei Anwendung eines einfachen Standards um bis zu 7% zu
reduzieren sind, ist bei der zukünftigen Planung zu berücksichtigen.
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3.
Ein kostendeckendes Bauprojekt ist im öffentlich geförderten
Wohnungsbau im Rahmen der vom Land NRW festgelegten
monatlichen Bewilligungsmiete von 5,25 € pro m² Wohnfläche unter
Einbeziehung der Stellplatzmieten ohne weiteren Zuschussbedarf zu
erstellen. Für weitere Bauvorhaben sind die vom städtischen
Rechnungsprüfungsamt geprüften Kostenberechnungen 2012 des
Referenzobjektes Morkener Str. 20, 50676 Köln (Anlage1, Variante
3a) zu Grunde zu legen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftige Baubeschlüsse auf
Grundlage der Anlage 1 so vorzubereiten, dass Entscheidungen über
den Einbau eines Aufzugs, die Einbeziehung der Energieleitlinien der
Stadt Köln in die energetische Planung und die Herrichtung
rollstuhlgerechter Wohnungen in Kenntnis der daraus resultierenden
Mehraufwendungen getroffen werden können. Der vom statistischen
Bundesamt jährlich neu festgelegte Baupreisindex ist in der
jeweiligen Kostenkalkulation ab 2013 zusätzlich ein-zubeziehen
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Vorlage: 0999/2012
Sitzungs-Datum: 10.12.2012
5.3
Sanierung der städtischen Wohnhäuser Auf dem Ginsterberg 6-34,
50737 Köln (Weidenpesch) zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge
0999/2012
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Die bisherigen Planungsarbeiten werden mit dem städt.
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Es wird ein Baubeschluss im Februar
2015 angestrebt.
Beschluss (Rat am 18.12.2012):
Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung der 15 Häuser der
städtischen Wohnanlage Auf dem Ginsterberg 6-34, 50737 Köln
(Weidenpesch), zur Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Architekturbüro gemäß HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) - Leistungsphase 2
bis 3 für die Objektplanung und Leistungsphasen 1 bis 3 für die
übrigen Fachplaner (Vermessungsingenieur, Statiker, Bauphysik) zu
beauftragen.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund
161.000 € brutto.
Die zur Deckung der Planungskosten erforderlichen Mittel werden im
Haushaltsplanentwurf 2013/1014 für das Haushaltsjahr 2013
berücksichtigt
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Vorlage: 3401/2012
Sitzungs-Datum: 10.12.2012
5.1
Errichtung eines Wohnhauses in Systembauweise auf dem
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden)
3401/2012
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Vgl. Berichterstattung zur Vorlage 2846/2013 (Baubeschluss).
Der Beschluss ist erledigt.
Beschluss (Rat am 18.12.2012):
Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem
Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier,
Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen
von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser,
Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die Belegung des Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70
Personen. Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Potsdamer
Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.
In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.
Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt. So steht
den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der
Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter,
Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine
effiziente Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern
gewährleistet.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000
€.
Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-10043-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.
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Vorlage: 3407/2012
Sitzungs-Datum: 10.12.2012
5.2
Errichtung eines Wohnhauses in Systembauweise auf dem
städtischen Grundstück Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf).
3407/2012
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Vgl. Berichterstattung zur Vorlage 3389/2013 (Baubeschluss).
Der Beschluss ist erledigt.
Beschluss (Rat am 18.12.2012):
Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf) mit einem
Wohngebäude in Fertigbauweise bzw. Systembauweise zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher
Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier,
Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen
von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser,
Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10
liegt bei je-weils maximal 70 Personen pro Haus.
In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.
Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt. So steht
den An-wohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der
Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter,
Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine
effiziente Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern
gewährleistet.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000
€.
Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-10042-5120 – Kuckucksweg 10 - ausreichende Mittel zur Verfügung.
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Vorlage: 3825/2012
Sitzungs-Datum: 11.03.2013
5.1
Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Köln,
Löschgruppe Dellbrück, mit angeschlossener Rettungswache am
Standort Urnenstraße 7.
hier: Baubeschluss
3825/2012
Zuständig: 37
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 04.11.2014:
Projektverlauf:
Aufgrund der Trennung vom Rohbauunternehmen ist es zu einem Baustopp
gekommen, so dass der bisherige Projektterminplan nicht mehr eingehalten
werden kann. Die Neuvergabe der Rohbauarbeiten wird derzeit vorgenommen.
Beschluss (Rat am 19.03.2013):
1.
Der Rat genehmigt die Prüfung der Kostenberechnung (Anlage) zum
Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Köln,
Löschgruppe Dellbrück, mit angeschlossener Rettungswache am
Standort Urnenstraße 7 mit Gesamtkosten von 2.700.000 € und
beauftragt die Verwaltung im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung gemäß § 82 GO mit der Submission und der
Baudurchführung.
Bauprojektkosten:
Durch das Rohbauunternehmen wurden Nachtragforderungen von ca. 262.000
€ gestellt, dessen Prüfung durch das Vergabeamt noch andauert und
wesentlichen Einfluss auf die Bauprojektkosten hat.
Nach Abwicklung der Trennung vom bisherigen Rohbauunternehmen wird
durch das Projektmanagement der Gebäudewirtschaft das Ergebnis des
Baukostencontrollings aktualisiert und ein möglicherweise erforderlicher
Kostenerhöhungsbeschluss beantragt.
Bisher wurden insgesamt 678.121,73 € brutto abgerechnet.
2.
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudurchführung
notwendigen Mittel in Höhe von 2.000.000 € im Teilfinanzplan 0212,
Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8
Auszahlungen für Baumaßnahmen bzw. Finanzstelle 3701-0212-95540 „Neubau Gerätehaus Dellbrück“ und 300.000 € bei Finanzstelle
3701-0212-9-5530 „Neubau Rettungswache Dellbrück“,
Haushaltsjahr 2013.
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Vorlage: 0389/2013
Sitzungs-Datum: 22.04.2013
4.1
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtvbahn, ÖPNV
Sanierung des Hallendaches Liegenschaft Oberstraße 130 in PorzWesthoven (Brückenmeisterei)
0389/2013
Zuständig: 69
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Die Dachsanierung wurde abgeschlossen.
Der Beschluss ist erledigt.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Instandsetzung des Hallendaches des
Objektes Oberstraße 130 in Porz-Westhoven, welches als
Brückenmeisterei des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau dient,
bei Gesamtkosten in Höhe von 289.584,00 Euro zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die benötigten Mittel in Höhe von 289.584,00 Euro wurden im
Rahmen der städt. Haushaltsplananmeldung 2013/2014 im
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj.
2013 berücksichtigt.
Die Maßgaben zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO
NW werden erfüllt.
Seite 11 von 31
Vorlage: 2650/2013
Sitzungs-Datum: 23.09.2013
5.4
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Wikinger Weg 6,
51061 Köln-Höhenhaus und Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses
- Baubeschluss 2650/2013
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Abbruch ist erfolgt, Gewerkeausschreibungen laufen. Die Fertigstellung erfolgt
voraussichtlich im Frühjahr 2016.
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Wikinger Weg 6, 51061 Köln (Gemarkung: WichheimSchweinheim, Flur 9, Flurstück 5239) mit 16 Wohnungen und 1122
m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Neubau
des Wohnhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit einer
Gesamtinvestition in Höhe von 2.404.142 € (inkl. bereits
verausgabter Planungskosten in Höhe von 78.954 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der im Hj. 2013 zur Verfügung
stehenden investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
866.046 € (Veranschlagung und Ermächtigungsübertragung aus
2012) im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5107 Neubau Wikinger
Weg 6.
Der Rat beschließt den Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses.
Für die hierdurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von 62.358 €,
sowie für die Abschreibung des Restbuchwertes Ende 2013 in Höhe
von 340.186 € stehen im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Mittel im
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zur
Verfügung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Seite 12 von 31
Vorlage: 2920/2013
Sitzungs-Datum: 23.09.2013
5.5
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Morkener Straße 20,
50767 Köln - Heimersdorf und Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses
- Baubeschluss 2920/2013
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014
Abbruch ist erfolgt, Gewerkeausschreibungen laufen. Die Fertigstellung erfolgt
voraussichtlich im Sommer 2016.
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Morkener Str. 20, 50767 Köln - Heimersdorf
(Gemarkung Longerich, Flur 10, Flurstück 194), mit 19 Wohnungen
und 1327 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschließt
den Neubau des Wohnhauses im öffentlich geförderten
Wohnungsbau mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 2.752.845 €
(incl. Bereits verausgabter Planungskosten in Höhe von 91.413 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der im Hj. 2013 zur Verfügung
stehenden Mittel in Höhe von 1.369.788 € im Teilfinanzplan 1004
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5620-1004-0-5111 Neubau Morkener Str. 20.
Der Rat beschließt den Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses.
Für die hierdurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von 187.156
€, sowie für die Abschreibung des Restbuchwertes in Höhe von
686.314 € stehen im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Mittel im
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und Zeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen,
zur Verfügung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Seite 13 von 31
Vorlage: 3040/2013
Sitzungs-Datum: 23.09.2013
5.6
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Mündelstraße 52,
51065 Köln - Mülheim und Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses
- Baubeschluss 3040/2013
Beschluss (Rat am 01.10.2013):
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Unterkünften wurden Leerzug,
Niederlegung und Neubebauung des Standorts zurückgestellt. Stattdessen wird
der Bestand weitergenutzt.
Der Standort bleibt zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
vorgesehen. Das Amt für Wohnungswesen wird die Möglichkeit der Umsetzung
regelmäßig vor dem Hintergrund der Entwicklung des Bedarfs an
Flüchtlingsunterkünften prüfen.
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Mündelstr. 52, 51061 Köln - Mülheim (Gemarkung
Mülheim, Flur 2, Flurstück 1373/0), mit 24 Wohnungen und 1524 m²
Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Neubau
des Wohnhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit einer
Gesamtinvestition in Höhe von 3.262.840 € (incl. bereits
verausgabter Planungskosten in Höhe von 71.431 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der im Hj. 2013 zur Verfügung
stehenden Mittel in Höhe von 338.669 € in 2013 im Teilfinanzplan
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5620-1004-0-5112 Neubau Mündelstr. 52.
Der Rat beschließt den Abbruch des bisherigen städtischen
Sozialhauses.
Für die hierdurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von 226.006
€ stehen im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Mittel im
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, zur Verfügung.
Nach Beendigung der Abrissarbeiten stehen für die Abschreibung
des Restbuchwertes in Höhe von 678.844 € im Teilergebnisplan
1004, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, in 2014
ausreichende Mittel zur Verfügung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Seite 14 von 31
Vorlage: 2649/2013
Sitzungs-Datum: 09.12.2013
5.4
Errichtung von Wohnhäusern auf städtischen Grundstücken zur
Unterbringung von Flüchtlingsfamilien
2649/2013
Beschluss (Rat am 11.02.2014):
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Beide Bauvorhaben befinden sich in der Vorprüfung, Planungsarbeiten laufen.
Der Baubeschluss wird nach Vorlage der Planung beim städt.
Rechnungsprüfungsamt gefertigt.
Der Rat beschließt die Planung zur Errichtung von Wohngebäuden
auf den folgenden städtischen Grundstücken zur Unterbringung von
Flüchtlingsfamilien:
-Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln Sürth, Gemarkung Rondorf
Land, Flur: 17, Flurstück: 1270
-Lachemer Weg, 50737 Köln-Longerich, Gemarkung Longerich, Flur:
97, Flurstück: 273
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Leistungsphasen 1 bis 4 in
Auftrag zu geben. Aufgrund der konstant stark ansteigenden
Flüchtlingszahlen ist eine zeitliche Optimierung der Abläufe
unerlässlich, um möglichst schnell neue Kapazitäten der
Unterbringung zu schaffen.
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der
Investitionsmittel im Haushaltsjahr 2013 im Teilfinanzplan 1004,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei den
Finanzstellen:
-5620-1004-2-5124 Neubau Josef-Kallscheuer-Str.; i. H. v. 135.000 €
-5620-1004-5-5128 Neubau Lachemer Weg; i. H. v. 81.000 €
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2013 durch entsprechende
Wenigerauszahlungen in Höhe von 216.000 € im Teilfinanzplan
1003, Teilfinanzplanzeile 11, Auszahlung von aktivierbaren
Zuwendungen bei Finanzstelle 5600-1003-0-1000 Wohnungsbauprogramm: Ankauf von Mietpreis- und
Belegungsbindungen.
Zusatzbeschluss für den Lachemer Weg (gem. Beschluss der
Bezirksvertretung Nippes):
Dabei ist darauf zu achten, dass Kita- und Schulplätze in
ausreichender Anzahl vorhanden sind.
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Vorlage: 2846/2013
Sitzungs-Datum: 09.12.2013
5.1
Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück
Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln - Weiden zur Unterbringung von
Flüchtlingsfamilien.
Baubeschluss
2846/2013
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Gewerkeausschreibungen laufen, Baubeginn steht kurz bevor. Die
Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer/Herbst 2015.
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden), Gemarkung:
Lövenich, Blatt 18, Flur 18, Flurstück 168/0, mit 13 Wohnungen und
912 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den
Neubau des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven
Herstellungskosten in Höhe von 2.367.227 € (incl. Bereits
verausgabter Planungskosten in Höhe von 47.552 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der zur Verfügung stehenden Mittel
im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-3-5121, Neubau
Potsdamer Str. 1a im Hj. 2013 in Höhe von 1.302.448 € und im Hj.
2014 in Höhe von 821.000 € und beauftragt die Verwaltung, 196.227
€ im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen.
Der Rat beschließt die Herrichtung des Grundstücks und die
Beseitigung von Altlasten. Für die hierfür entstehenden
Aufwendungen in Höhe von 19.498 € stehen im Haushaltsjahr 2013
veranschlagte Mittel im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.
Der Rat beschließt, dass in dem Objekt keine Notaufnahme erfolgt
und Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern durch
entsprechendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister,
Sicherheitsdienst etc.) gewährleistet wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die
Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe von 24.413 €
bei der Haushaltsplanung 2015 ff. zu berücksichtigen.
Seite 16 von 31
Vorlage: 3389/2013
Sitzungs-Datum: 09.12.2013
5.2
Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück
Kuckucksweg 10, 50997 Köln - Godorf zur Unterbringung von
Flüchtlingsfamilien.
3389/2013
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Gewerkeausschreibungen laufen, Baubeginn steht kurz bevor. Die
Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer/Herbst 2015.
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
Der Rat nimmt die Planung zur Bebauung des städtischen
Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf), Gemarkung:
Rondorf Land, Flur 42, Flurstück 589, mit 12 Wohnungen und 931 m²
Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Neubau
des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven
Herstellungskosten in Höhe von 2.240.936 € (incl. Bereits
verausgabter Planungskosten in Höhe von 60.954 €).
Der Rat beschließt die Freigabe der zur Verfügung stehenden Mittel
im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5120, Neubau
Kuckucksweg 10 im Hj. 2013 in Höhe von 1.289.046 € und im Hj.
2014 in Höhe von 821.000 € und beauftragt die Verwaltung, 69.936 €
im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen.
Der Rat beschließt die Herrichtung des Grundstücks und die
Beseitigung von Altlasten. Für die hierfür entstehenden
Aufwendungen in Höhe von 18.058 € stehen im Haushaltsjahr 2013
veranschlagte Mittel im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.
Der Rat beschließt, dass in dem Objekt keine Notaufnahme erfolgt
und Betreuung und Begleitung von Bewohnern und Anwohnern durch
entsprechendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister,
Sicherheitsdienst etc.) gewährleistet wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauvorhaben umzusetzen. Der
Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die
Inventarerstbeschaffung erforderlichen Mittel in Höhe von 33.623 €
bei der Haushaltsplanung 2015 ff. zu berücksichtigen.
Seite 17 von 31
Vorlage: 3801/2012
Sitzungs-Datum: 09.12.2013
5.5
Erweiterung der Feuer- und Rettungswache Köln Chorweiler
hier: Baubeschluss
3801/2012
Beschluss (Rat am 17.12.2013):
1.
Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Erweiterung der
Feuer- und Rettungswache 6 in Köln Chorweiler und beauftragt die
Verwaltung mit der Submission und der Baudurchführung mit
Gesamtkosten von 1.718.183 €.
2.
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudurchführung
notwendigen Mittel in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0212,
Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-65545 „Neubau Halle FW 6“, Haushaltsjahr 2013
Zuständig: 37
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 04.11.2014:
Projektverlauf:
Die Ausführungsplanung ist weitestgehend abgeschlossen und es sind 2/3 der
notwendigen Ausschreibungen veröffentlicht bzw. schon in der Submission. Die
Bauausführung beginnt mit dem Abbruch der vorhandenen Tankanlage zum
Ende des Jahres 2014 und es ist mit einer Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme zum Oktober 2015 zu rechnen.
Bauprojektkosten:
Der Kostenberechnung nach DIN 276 wurde der Kostenumbruch nach den
Gewerken der VOB gegenübergestellt. Demnach werden Mehrkosten in Höhe
von 367.553 € brutto für die KG 200 – 600 zuzüglich für die KG 700 eine
Erhöhung von ca. 10 % also 33.447 €, gesamt in Höhe von 400.000 € erwartet.
Bisherige Submittierungen eingegangener Angebote, die zwar rechnerisch aber
noch nicht fachtechnisch geprüft wurden, lassen Einsparungen in Höhe von
derzeit ca. 100.000 € netto erkennen.
Seite 18 von 31
Vorlage: 3892/2012
Sitzungs-Datum: 09.12.2013
5.3
Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuerwehrzentrale Köln
Weidenpesch
3892/2012
Beschluss (Rat am 11.02.2014):
1.
Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Generalsanierung und
Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines
Gerätehauses für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr
Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten
von 39,38 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung mit der
Weiterplanung, Submission und Baudurchführung
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob das Projekt
„Nutzung Wärme aus Abwasser“ im Rahmen dieses Bauprojektes
Anwendung finden kann. Unter der Voraussetzung einer positiven
Standortanalyse (Ergebnis des Gutachtens) wird die RheinEnergie
Köln die gesamten Investitionskosten sowie weiteren Betriebskosten
zum Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“
übernehmen. Die Stadt Köln (Feuerwehr) wird weiterhin den
verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so dass bei
der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme
aus Abwasser“ keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten)
aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.
3.
Die RheinEnergie hat Interesse, Teile der Dachflächen für eine
Photovoltaikanlage zu nutzen. Für die Feuerwehr entstehen bei der
Umsetzung dieser Maßnahme keine Kosten, allerdings auch keine
wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt
auf dem Dach der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der
Stromgewinnung als Leuchtturmprojekt. Insgesamt kann diese
Maßnahme das Image der Stadt Köln als zukunftsorientierte und auf
Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv unterstützen. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, dieses Projekt gemeinsam mit der
RheinEnergie zu realisieren.
Zuständig: 37
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 04.11.2014:
Projektverlauf:
Der Baugenehmigungsantrag wurde am 28.4.2014 und der Abrissantrag am
05.06.2014 gestellt. Die Erteilung der Genehmigungen stehen noch aus. Der
Abriss des ehemaligen Trafogebäudes Ende 2014 / Anfang 2015 setzt das
Vorliegen der Abrissgenehmigung zwingend voraus.
Bauprojektkosten:
Bei den zum jetzigen Zeitpunkt beauftragten und bereits abgerechneten
Leistungen handelt es sich nahezu vollständig um Planungsleistungen.
Submissionsergebnisse zu bauausführenden Leistungen liegen noch nicht vor.
Zum derzeitigen Projektfortschritt ist das Gesamtinvestitionsvolumen von 40,6
Mio € auskömmlich.
Bisher wurden insgesamt 2.204.273,81 € brutto abgerechnet.
Mit dem Vorliegen des „Gewerkeumbruchs“ wird das Projektmanagement der
Gebäudewirtschaft das Ergebnis des Baukostencontrollings als regelmäßigen
Bericht dem Beschlussgremium zur Verfügung stellen.
Beteiligung RheinEnergie:
Nach umfangreichen Abstimmungen mit der RheinEnergie liegt ein schriftliches
Angebot zur Realisierung des EU-subventionierten Projektes „Wärme aus
Abwasser“ vor, dessen Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das städtische
Energiemanagement erfolgt. Die Attraktivität zur Nutzung der Dachflächen mit
Photovoltaikanlagen durch die RheinEnergie hat sich durch neue Förder- und
Einspeisebedingungen verändert.
Dem Beschlussgremium wird eine separate wirtschaftlichkeitsbewertete
Entscheidungsvorlage vorgelegt.
Seite 19 von 31
4.
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudurchführung
notwendigen Mittel in Höhe von 9.050.000 Euro im Teilfinanzplan
0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, bei Zeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-55400 „Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0-5700
„Gerätehaus Fernmeldedienst“ (1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.
Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 0212 bei Zeile 14
veranschlagt.
5.
Die Gesamtinvestition für die Generalsanierung und Erweiterung der
Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Gerätehauses wird
auf 40,6 Mio. € limitiert.
6.
Es erfolgt eine Baukostencontrolling mit periodischer
Berichterstattung an den Bauausschuss und den Finanzausschuss.
Seite 20 von 31
Vorlage: 0582/2014
Sitzungs-Datum: 31.03.2014
5.2
Neubau eines Feuerwehrzentrums in Köln-Kalk
hier: Weiterplanungsbeschluss
0582/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung des
Neubaus eines Feuerwehrzentrums Kalk auf dem Gelände nördlich
der Gummersbacher Stra-ße östlich der Bahntrassen (Gemarkung
Deutz, Flur 33, aus Flurstück Nr. 867), mit derzeit geschätzten
Gesamtkosten von rd. 25 Mio. € (Anlage 1) für Planung, Bau und
Einrichtung.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und dem Bau
einer zwin-gend notwendigen Erschließungsstraße entlang der
Bahntrasse mit derzeit geschätzten Kosten von rd. 476.000 € (Anlage
2) um die rückwärtigen Gebäude-teile des Feuerwehrzentrums zu
erschließen.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung die in der Beschlussbegründung
dargestellten Kostenrisiken zu prüfen und um Bezifferung der daraus
resultierenden zusätzlichen Kosten im Baubeschluss.
4.Der Rat beschließt die Freigabe weiterer Planungsmittel in Höhe
von 2.050.000 € für die Weiterplanung bis zum Abschluss der
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Die Freigabe erfolgt im
Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst
bei Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bzw. Finanzstelle
3701-0212-1-5200 „Neubau FW 10“, im Haushaltsjahr 2014.
Zuständig: 37
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 04.11.2014:
Projektverlauf:
Der Antrag auf Baugenehmigung wurde am 06.08.14 gestellt, jedoch noch nicht
beschieden. Die für den geplanten vorgezogenen Bodenaustausch
(Entsorgung von belasteten Spots) zum Ende des Kalenderjahres 2014
erforderliche Teilbaugenehmigung liegt vor. Die Baufertigstellung des
Feuerwehrzentrums verschiebt sich in das 1. Quartal 2017.
Bauprojektkosten:
Die Kostenberechnung als Abschluss der Leistungsphase 3 wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt abschließend geprüft (Prüfergebnis 25.926.365 €
brutto ohne Grundstückskosten inkl. Baukosten Planstraße zzgl. 1.285.300 €
brutto Risikokosten).
Die Risikokosten wurden durch die Fachplaner auf der Grundlage von
Untersuchungsergebnissen und Abschätzungen ermittelt.
Baubeschluss:
Auf Grundlage der durch das Rechnungsprüfungsamt geprüften
Entwurfsplanung liegt unter der Vorlagen-Nummer 2566/2014 den Gremien
eine Baubeschlussvorlage zur abschließenden Beschlussfassung im Rat am
13.11.2014 vor.
Seite 21 von 31
Vorlage: 0759/2014
Sitzungs-Datum: 31.03.2014
5.1
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien
0759/2014
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
An den acht Standorten herrschen folgende Sachstände:
- Koblenzer Str. 15, 50968 Köln-Bayenthal: Die GU-Vergabe ist mit Submission
am 28.05.2014 erfolgt. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Ende 2014.
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
des Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender
Obdachlosigkeit werden Flüchtlingsunterkünfte in mobiler
Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben und auf
städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
- Trierer Str., 50674 Köln Neustadt-Süd: Aufgrund eines kurzfristig nutzbaren,
direkt angrenzenden Hotelstandorts (Moselstr.) wurde von der vorgesehenen
Nutzung des Grundstücks mit Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung
Abstand genommen. Die Fläche wird derzeit auf Machbarkeit eines
konventionellen Wohnhauses hin geprüft.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
- Otto-Gerig-Str., 50679 Köln-Deutz: Die GU-Vergabe ist zur Submission am
22.12.2014 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer
2015.
a. Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung
auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968 Köln Bayenthal,
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
- Merlinweg, 50997 Köln-Rondorf: Der Standort Merlinweg ist durch den
Standort Weißdornweg, 50997 Köln-Rondorf ersetzt worden. Für letzteren ist
die GU-Vergabe zur Submission am 20.09.2014 vorgesehen. Die Fertigstellung
erfolgt voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2015.
b. Auf dem städtischen Grundstück Trierer Str., 50674 Köln
Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34, Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln
Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34, Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen Grundstück Weißdornweg, 50997 Köln
Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln
Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123.
f. Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147
Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
- Lindweilerweg, 50739 Köln-Longerich: Die GU-Vergabe ist mit Submission am
31.07.2014 erfolgt. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2015.
- Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln-Wahn: Die GU-Vergabe ist mit Submission
am 31.07.2014 erfolgt. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr
2015.
- Loorweg, 51143 Köln-Zündorf: Die GU-Vergabe ist mit Submission am
28.05.2014 erfolgt. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Ende 2014.
- Pohlstadtsweg, 51107 Köln-Brück: Die GU-Vergabe ist mit Submission am
31.07.2014 erfolgt. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2015.
g. Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf,
Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 108.
Seite 22 von 31
h. Auf dem städtischen Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln
Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je Standort ca.
1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene
Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive
Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386
€ je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum
weitere Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die
Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu
den Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen
Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – i.H.v. 1.122.371
€, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen –
überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt
1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch
Mehrerträge im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich
rechtliche Leistungsentgelte.
Die vorläufige Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe
von 1.561.774 € erfolgt durch Wenigeraufwendungen im
Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im
Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile
15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls
durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen.
Seite 23 von 31
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der
Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden
außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str. 15, Finanzstelle 5620-1004-25126
1.616.391 €
Ziffer 1b, Trierer Str., Finanzstelle 5620-1004-15127
1.616.391 €
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str., Finanzstelle 5620-1004-15134
1.616.391 €
Ziffer 1d, Weißdornweg, Finanzstelle 5620-1004-25129
1.616.391 €
Ziffer 1e, Lindweilerweg, Finanzstelle 5620-1004-55130
1.616.391 €
Ziffer 1f, Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-75131
1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg, Finanzstelle 5620-1004-75132
1.616.391 €
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg, Finanzstelle 5620-1004-85133
1.616.391 €
Gesamtbetrag
12.931.128 €
Die vorläufige Deckung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt
durch entsprechende Wenigerauszahlungen in TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige Investitionsauszahlungen,
Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche
Seite 24 von 31
Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen
Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung
gestellt.
Seite 25 von 31
Vorlage: 0873/2014
Sitzungs-Datum: 31.03.2014
5.3
Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069
Köln Dünnwald, zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge
0873/2014
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Die bisherigen Planungsarbeiten werden mit dem städt.
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Es wird ein Baubeschluss im Februar
2015 angestrebt.
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen
Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln Dünnwald, Gemarkung
Dünnwald, Flur: 55, Flurstück: 58 zur Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität
umzusetzen.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den
Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung,
Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI –
Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu
beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten
und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter,
Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund
126.000 € brutto.
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der
Investitionsmittel in Höhe von 126.000 € im Haushaltsjahr 2014 im
Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5135 Sanierung
Peter-Baum-Weg 22.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2014 durch entsprechende
Wenigerauszahlungen in Höhe von 126.000 € im Teilfinanzplan
1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei
Finanzstelle 5620-1004-05-5122 – Sanierung Auf dem Ginsterberg 634.
Bei der Planung soll die Kooperationsmöglichkeit bezüglich der
Energie- und Wasserversorgung mit dem Freien Ortskartell KölnSeite 26 von 31
Dünnwald e.V. berücksichtigt und abgestimmt werden.
Seite 27 von 31
Vorlage: 4110/2013
Sitzungs-Datum: 31.03.2014
5.4
Dringend notwendige Maßnahmen zur Unterbringung von
Flüchtlingen zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln
4110/2013
Zuständig: 56
Anlage:
1
Sachstand
Sachstand zum 31.08.2014:
Die Maßnahmen wurden umgesetzt, abgenommen und belegt. Aufgrund von
Mehrkosten am Standort Herkulesstr. befindet sich ein weiterer Beschluss in
Vorbereitung.
Beschluss (Rat am 08.04.2014):
Der Beschluss ist erledigt.
Der Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte
Herrichtung des 3. Obergeschoss, des Seitenflügels, sowie
verschiedene Umbauten im EG und 1. OG entsprechend der Anlagen
1 und 2 (Nr. 1.1-1.3) im ehemaligen städtischen Bürogebäude
Herkulesstr. 42, 50823 Köln zur Erweiterung der
Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge.
Der Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr begonnenen
Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge entsprechend der
Anlagen 1 und 2 (Nr. 2.1-2.4).
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen
einen weiteren überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr
2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, i.H.v. 4.094.551 €, in Teilplanzeile 14, Bilanzielle
Abschreibungen, i.H.v. 23.993 € und in Teilplanzeile 16, Sonstige
ordentliche Aufwendungen, i.Hv. 880.225 €; insgesamt 4.998.769 €.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Wenigeraufwand
i.H.v. 100.000 € im Teilergebnisplan 1003, Wohnraumförderung,
Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende,
Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, durch
Wenigeraufwand i.H.v. 184.783 € im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16,
Sonstige ordentliche Aufwendungen, durch Mehrerträge i.H.v.
519.259 € im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 04, öffentlich
rechtliche Leistungsentgelte, sowie vorläufig durch Mehrerträge in
Höhe von 4.194.727 € im Teilergebnisplan 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft Teilplanzeile 01, Steuern und ähnliche Abgaben.
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Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine weitere
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 519.259 € im
Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt durch
Mehrerträge im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 01, Steuern und ähnliche Abgaben.
Der Rat beschließt weiterhin zur Finanzierung des investiven Bedarfs
einen außerplanmäßigen Mehrbedarf i.H.v. 178.665 € im
Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum – in Teilfinanzplanzeile 09,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
Finanzstelle 5620-1004-0-5125 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im
gleichen Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5122, Auf dem
Ginsterberg.
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Vorlage: 1876/2008
Sitzungs-Datum: 03.11.2008
2.1
Betreff:Konsequenzen des LEG-Verkaufs für einzelne Kölner
Stadtteile
AN/1876/2008
Beschluss:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang
mit dem Verkauf der LEG an die Whitehall-Immobilien-Fonds und
den daraus entstandenen Unsicherheiten wird die Verwaltung
gebeten, die Perspektiven insbesondere des Wohnungsbestandes
sowie sonstige zu planende und bereits fertig gestellte Objekte der
LEG in einzelnen Stadtteilen darzustellen bzw. zu erläutern, welche
Konsequenzen die neue Eigentümerstruktur für die Stadtentwicklung
und Sanierung hat.
Zuständig: 15
Anlage:
2
Sachstand
alter Sachstand:
Die Verwaltung hat ihre Stellungnahme (5397/2008) zum Beschluss dem
Ausschuss Bauen und Wohnen am 08. November 2008 als Tischvorlage
vorgelegt. Der Ausschuss hat diese in seiner Sitzung am 02.02.2009 zur
Kenntnis genommen.
Die Verwaltung beobachtet die Entwicklung vor allem in den
Sanierungsgebieten und in den übrigen Wohnquartieren mit größeren LEGBeständen, in denen die Auswirkungen der Veräußerung von
Geschäftsanteilen auf die Stadtteilentwicklung am ehesten zu Tage treten
könnten. Konkret wird eine Auswahl von Siedlungen von der Wohnungsaufsicht
des Amtes für Wohnungswesen in regelmäßigen Abständen geprüft. Bisher
sind im Rahmen dieser gezielten Kontrollen keine negativen Veränderungen
festgestellt worden. Um zu differenzierten Aussagen zu den
quartiersbezogenen Folgen einer möglichen Vernachlässigung von
Wohnungsbeständen zu kommen, ist der Zeitraum seit dem Verkauf am
29.08.2008 noch zu kurz.
Eine Bewertung der „neuen“ Bewirtschaftungspolitik der LEG setzt u. a. die
Kenntnis zu den entsprechenden Daten, wie z. B. die Höhe der
Instandhaltungsaufwendungen, voraus. Die Daten liegen derzeit nicht vor. Aus
Sicht der Verwaltung werden die Chancen, Einsicht in die entsprechenden
Daten nehmen zu können, als sehr gering eingeschätzt, unabhängig davon,
dass der Verwaltung derzeit keine Indizien vorliegen, die auf eine negative
Entwicklung des LEG-Bestandes hindeuten. Im Hinblick auf die mit
Wohnungsbestandstransaktionen generell verbundenen Fragen steht die
Verwaltung im Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Städten.
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung den zuständigen
Fachausschuss informieren.
Sachstand zum 31.07.2012
Die Verwaltung beobachtet weiterhin kontinuierlich die Entwicklung
ausgewählter LEG-Bestände. Konkret wird eine Auswahl von Siedlungen von
der Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen in regelmäßigen
Abständen geprüft. Dabei handelte es sich um die Wohnanlagen Schlebuscher
Weg 10 - 40, Königsberger Str. 1a - 9f und Honschaftsstr. 287 - 333.
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Seit der letzten turnusmäßigen Untersuchung im Jahr 2010 ist dort nur ein
wohnungsaufsichtlicher Vorgang zu verzeichnen. In diesem Fall wurden die
Mängel freiwillig beseitigt.
Sobald relevante Veränderungen in den Beständen der LEG bekannt werden,
wird die Stadtverwaltung den zuständigen Fachausschuss informieren.
Sachstand zum 31.08.2014:
Die ausgewählten ehemaligen LEG-Bestände sind letztmalig im Jahr 2012 von
der Verwaltung untersucht worden. Dabei waren keine negativen
wohnungsaufsichtlichen Vorgänge bzw. Veränderungen feststellbar.
Der Beschluss ist erledigt.
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