Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
31.12.14, 04:12
Aktualisiert
29.01.18, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
DB Netz AG
I.NP-W-D-KÖL (B)
Brügelmannstr. 16 - 18
50679 Köln
www.dbnetze.com/fahrweg
DB Netz AG • Brügelmannstr. 16 - 18 • 50679 Köln
Stadt Köln
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 - Chorweiler
Herr Wiener
Köln Deutz/Messe
Köln/Messe
Mark Hausbrandt
mark.hausbrandt@deutschebahn.com
Zeichen I.NP-W-D-KÖL (B) Ha
05.12.2014
Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Wiener - Zugang auf Bahngleise
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage wegen des Überquerens von Bahnanlagen im Bereich Further
Weg in Köln-Worringen.
Im Bereich Further Weg gibt es keinen offiziellen Bahnübergang der durch die DB Netz AG gesichert werden muss. Der ehemals existierende Bahnübergang am Further Weg wurde mit Inbetriebnahme der S-Bahnstrecke Richtung Köln-Chorweiler aufgelassen.
Das Einzäunen von Bahnanlagen ist nicht vorgesehen. Es besteht für die DB Netz AG keine
generelle Verpflichtung aufgrund von Rechtsnormen, allgemein oder in bestimmten Gebieten,
Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden.
Es ist allgemein bekannt, dass Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Dieser Grundsatz ist
vom Gesetzgeber in den §§ 62 und 63 der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt. Das Verbot zum Betreten von und zum Aufenthalt in Gleisanlagen ist von jedermann einzuhalten, ohne das der Betreiber der Bahnanlagen auf die Einhaltung des Verbotes ständig
hinwirken muss.
Mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG
i. A.
Mark Hausbrandt
DB Netz AG
Sitz Frankfurt am Main
Registergericht
Frankfurt am Main
HRB 50 879
USt-IdNr.: DE199861757
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Dr. Rüdiger Grube
Vorstand:
Frank Sennhenn,
Vorsitzender
Dr. Roland Bosch
Bernd Koch
Ute Plambeck
Prof. Dr. Dirk Rompf
Dr. Jörg Sandvoß