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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
31.12.14, 04:33
Aktualisiert
24.01.18, 05:21

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Geschäftsführung Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Frau Maaß Telefon: Fax: (0221) 221-36542 (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 19.02.2014 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 25.11.2013, 14:10 Uhr bis 17:20 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16 F 43 Anwesend waren: Vorsitzender Herr Robert Niederprüm Waldbauernverband NRW e.V. Stimmberechtigte Mitglieder Herr Bodo Tschirner Naturschutzbund NRW e.V. Herr Alexander Merx Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Herr Michael Liesenberg Landesverband Gartenbau Rheinland e.V. Herr Manfred Steßgen Landessportbund e.V. Herr Jürgen Meder Imkerverband Rheinland e.V. Herr Horst Groß Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. Frau Claudia Müller Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (bis 16:50 Uhr) Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder Frau Sonja Jürgens Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (ab 16:50 Uhr für BM Müller) Herr Falko Huckenbeck Naturschutzbund NRW e.V. Herr Harald von der Stein Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Frau Angelika Burauen Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Herr Hans-Willi Buchmüller Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Herr Hans-Georg Hermes Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Herr Hans-Joachim Münchmeyer Landesjagdverband NRW e.V. Herr Walter Sollbach Fischereiverband NRW e.V. Nicht stimmberechtigte Mitglieder Herr Heribert Demel emel Landesverband Gartenbau Rheinland e.V. Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Herr Helmut Wefelmeier Landessportbund e.V. Verwaltung Herr Achim Moers 571 Herr Bernhard Fleischer 571/1 Frau Beatrice Schumacher 571/10 Frau Kathrin Friedrich 26, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu TOP 3.2.1 Frau Ev Starzynski 26, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu TOP 3.2.1 Frau Annika Eitner 571/17 Herr Jörg Königs 66, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik zu TOP 3.4 Herr Erwin Quinders 571/3 Frau Heike Kühn 26, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Herr Michael Prümm 574/7 zu TOP 3.2, TOP 3.2.1, TOP 3.3 zu TOP 3.4 zu TOP 3.6 zu TOP 3.6 zu TOP 4.1 Gäste Herr Heiner Kreymann Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. zu TOP 3.1 Frau Merten-Reimann Büro Pöyry zu TOP 3.2.1 Herr Derk Nünninghof Landschaftsarchitekt zu TOP 3.3 Frau Mook Planungsbüro Contur 2 zu TOP3.4 Schriftführerin Frau Adriana Maaß 571/01 Presse Zuschauer Entschuldigt fehlen: Stimmberechtigte Mitglieder Herr Paul Hoffmann Fischereiverband NRW e.V. Herr Georg Kurella Landesjagdverband NRW e.V. Herr Klaus Simon Naturschutzbund NRW e.V. Herr Heinrich Meid Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Herr Friedhelm Decker Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Herr Hans Jürgen Brockmeier Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Frau Dr. Susanne Euler-Bertram Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Frau Dorothea Erpenbeck Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder Frau Christiane Martin Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. Frau Marion Eickler Imkerverband Rheinland e.V. Herr Frank Küchenhoff Schutzgemeinschaft Deutscher Wald -2- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Herr Dr. Stefan Meinzinger Naturschutzbund NRW e.V. Herr Björn Wenzel Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Herr Arnold Nesseler Waldbauernverband NRW e.V. Herr Niederprüm begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde ist somit beschlussfähig. Herr Moers wird unter TOP 6 zwei mündliche Mitteilungen machen und bittet die Tagesordnung um TOP 6.6 und TOP 6.7 zu erweitern. Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Niederprüm auf die Nachtragstagesordnung hin. Weiterhin muss die Tagesordnung durch Tischvorlagen wie folgt erweitert werden: 2.1.1 Beantwortung der Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Sollbach aus der Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.09.2013, TOP 2.2.1, betreffend Bauleitplanung Rather See 3759/2013 Tischvorlage 6.5 Städtebauliches Planungskonzept "Pastoratsstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf 3568/2013 Tischvorlage Herr Niederprüm bittet über die Tagesordnung und die Änderung abzustimmen. Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erklärt sich mit den Ergänzungen einverstanden und beschließt mit 13 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig folgende Tagesordnung: -3- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschriften 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2013 2 Anfragen 2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 2.1.1 Beantwortung der Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Sollbach aus der Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.09.2013, TOP 2.2.1, betreffend Bauleitplanung Rather See 3759/2013 2.2 Neue Anfragen 2.2.1 Anfrage von Herrn von der Stein vom 25.11.2013, Holzeinschlagsplanung 2014 Zuständig ist das Grünflächenamt -67- 3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Geschützter Landschaftsbestandteil 4.08 "Teich und Wiesenbrache am Girlitzweg Vogelsang" Umsetzung der Gewässerbewirtschaftungsempfehlung gemäß dem vom Rheinischen Fischereiverband in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2010 3732/2013 3.2 Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln-Longerich; L 08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen 3606/2013 -4- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 3.2.1 zu Beschlussvorlage 3606/2013; TOP 3.2 Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln- Longerich; L 08 "Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel" hier: Änderung des Beschlussvorschlags zu Beschlussvorlage 3606/2013; TOP 3.2 3876/2013 3.3 Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl; ND 503.01 f hier: Befreiung von der Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG zur Fällung eines Naturdenkmals - Eibe am Haupteingang Zoo Köln 3643/2013 3.4 Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße - Militärring 3747/2013 3.5 Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Schloss Arff und den Hof- Innenbereich für verschiedene Events sowie Beantragung einer temorären Nutzung einer Freifläche als Parkplatz für max. 40 Autos in Köln Roggendorf / Thenhoven, LB 6.08 (Schlossgelände) und L1 (Parkplatz) Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgestz NRW 3729/2013 3.6 Neubau einer Turnhalle auf dem Gelände des Rheingymnasiums in KölnMülheim, Antrag auf Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz iin Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW 3913/2013 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf 3334/2013 5 Vorträge 6 Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 6.1 Holzeinschlagsplanung 2014 3432/2013 6.2 Monitoring in den Naturschutzgebieten N1 (Rheinaue Langel-Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen-Langel) 3457/2013 -5- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 6.3 Gewässerunterhaltungsplan für die Kölner Bäche 3486/2013 6.4 Fällung eines Naturdenkmals im Kölner Zoo aus Gründen der Verkehrssicherung; Silberlinde (Tilia tomentosa); ND 503.01 c 3819/2013 6.5 Städtebauliches Planungskonzept "Pastoratsstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf 3568/2013 6.6 Grünbrücken 6.7 Personelle Veränderungen in der ULB 7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün -6- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 I. Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschriften 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2013 Beschluss: Der Beirat genehmigt die Niederschrift vom 09.09.2013. Abstimmungsergebnis: Bei 15 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt. 2 Anfragen 2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 2.1.1 Beantwortung der Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Sollbach aus der Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.09.2013, TOP 2.2.1, betreffend Bauleitplanung Rather See 3759/2013 Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sieht die Anfrage als nicht hinreichend beantwortet. Gegebenenfalls erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anfrage. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. 2.2 Neue Anfragen 2.2.1 Anfrage von Herrn von der Stein vom 25.11.2013, Holzeinschlagsplanung 2014 Zuständig ist das Grünflächenamt -67- Herr von der Stein bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Session Vorlage Nr. 3432/2013, Holzeinschlagplanung 2014: 1. Wie viele Festmeter sollen über Alles im Stadtgebiet eingeschlagen werden? 2. Wie verteilen sich diese Festmeter auf die Baumarten pro Stadtbezirk? 3. Wie verteilen sich diese Festmeter auf die jungen, mittelalten und alten Laubholzmischbestände pro Stadtbezirk? Die Mitteilung selbst enthält keinerlei Angaben zum Umfang des Holzeinschlags und die Anlage weist nur die Bereiche aus, die durchforstet werden sollen. Es fehlen somit sämtliche relevanten Informationen, die die Holzeinschlagsplanung 2014 beurteilungsfähig machen. -7- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Geschützter Landschaftsbestandteil 4.08 "Teich und Wiesenbrache am Girlitzweg Vogelsang" Umsetzung der Gewässerbewirtschaftungsempfehlung gemäß dem vom Rheinischen Fischereiverband in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2010 3732/2013 Herr Kreymann, Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V., stellt im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation das Projekt vor und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder und der Verwaltung. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde stimmt einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes für 5 Jahre unter der Voraussetzung zu, dass die schwimmenden Inseln ohne Schutznetze (Drahtkorbelemente) errichtet werden. Abstimmungsergebnis: Bei 14 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen 3.2 Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln-Longerich; L 08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen 3606/2013 Um für das Vorhaben Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes Planungssicherheit zu gewährleisten und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vorzubeugen, strebte der Antragsteller durch eine frühzeitige Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen von Natur und Landschaft an. Dazu gehörte auch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplan und einer Artenschutzprüfung als Grundlage der angestrebten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz. Parallel zur Erstellung der Beschlussvorlage wurde die Planung des Neubaus vorangetrieben. Es ergeben sich Änderungen der den o.g. Gutachten zu Grunde liegenden Planung aus Forderungen anderer Ämter sowie der Ausarbeitung des Bauzeitenplanes. Es besteht in jedem Fall die Notwendigkeit zur Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Befreiung für den Neubau der Gesamtschule wird daher auf eine der späteren Sitzungen verschoben. -8- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Herr Huckenbeck regt an, dass Niststeine für Mauersegler in das Neubau-Vorhaben integriert werden sollten. Herr Moers sagt zu, diese Aufforderung an den Bauherren weiterzugeben. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage und die Änderungen zur Kenntnis und behandelt die Angelegenheit unter TOP 3.2.1 3.2.1 zu Beschlussvorlage 3606/2013; TOP 3.2 Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln- Longerich; L 08 "Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel" hier: Änderung des Beschlussvorschlags zu Beschlussvorlage 3606/2013; TOP 3.2 3876/2013 Frau Friedrichs und Frau Starzynski, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, stellen im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation das Projekt vor. Frau Merten-Reimann, Büro Pöyry, erläutert im Anschluss den landschaftspflegerischen Begleitplan und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Abriss der Gesamtschule Nippes einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen zu. Die Beiratsbeteiligung für den Neubau der Gesamtschule wird auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Abstimmungsergebnis: Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen 3.3 Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; KölnRiehl; ND 503.01 f hier: Befreiung von der Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG zur Fällung eines Naturdenkmals - Eibe am Haupteingang Zoo Köln 3643/2013 Herr Nünninghof, Landschaftsarchitekt, stellt im Rahmen einer PowerPointPräsentation das Projekt vor und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Fällung des Naturdenkmals 503.01 f, Eibe am Haupteingang Kölner Zoo, einverstanden. -9- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen im Vorgriff auf eine Änderung des Landschaftsplanes zu. Abstimmungsergebnis: Bei 8 Ja Stimmen und 7 Enthaltungen einstimmig zugestimmt. 3.4 Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße - Militärring 3747/2013 Frau Mook, Planungsbüro Contur 2, stellt im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation den bisherigen Verlauf des Bauvorhabens vor und erläutert detailliert, warum es zu einer Erweiterung des im Jahre 2010 befreiten Eingriffsbereiches kommt. Herr von der Stein bemängelt die Entwicklung der Eingriffsermittlung bzgl. der baumbestandenen Flächen. So wurden im Jahre 2005 130 qm, im Jahre 2009 522 qm und im Jahre 2013 1386 qm Eingriffsflächen ermittelt. Frau Mook erläutert, dass bei den Ausgangsplanungen im Jahre 2005 die Verkehrssicherungspflicht unterschätzt wurde. Herr Königs, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, erläutert, dass es keine Veränderung des Baufeldes gibt. Es ist lediglich der in diesem Ausmaß nicht vorhersehbare Aspekt der Verkehrssicherheit hinzugekommen, wodurch es zu der beantragten Erweiterung des Eingriffsbereiches kommt. Herr Groß erinnert an die Aussage des Beiratsmitgliedes Herrn Brockmeier gegenüber dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dass bei Entnahmen des Waldmantels, auch die dahinter stehenden großen Buchen nach 20-30 Jahren eingehen, da sie die Sonneneinstrahlung nicht aushalten. Die nun vorgegebene Unkenntnis des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik ist für die Beiratsmitglieder unbegreiflich. Frau Burauen weist darauf hin, dass der Äußere Grüngürtel unter Denkmalschutz steht. Sie befürchtet, dass wenn man an dieser Stelle die Maßnahme umsetzt, weitere gravierende Eingriffe in den Grüngürtel durch Folgemaßnahmen an anderer Stelle zu befürchten sind. Herr Tschirner fragt an, ob nunmehr alle diese Baumaßnahme betreffenden Eingriffe vorgestellt wurden oder ob noch weitere Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Herr Königs beantwortet die Frage mit nein und fügt hinzu, dass nach Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans nunmehr alle Eingriffe berücksichtigt wurden. Herr Meder schlägt weitere Kompensationsmaßnahmen vor. Bis in den nächsten 10 Jahren ein Aufwuchs erfolgt ist, könnte jährlich eine Kalkung an den bestehenden Bäumen erfolgen. Herr Moers erläutert zur Kalkung der alten Stämme, dass dieses Verfahren bei derartigen Maßnahmen für die Untere Landschaftsbehörde neu wäre. Herr Niederprüm ist skeptisch, da hier die Rede von 30 Meter hohen Buchen ist und regt an, den leider heute nicht anwesenden Herrn Brockmeier hierzu zu befragen. - 10 - Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Herr Moers sagt zu, diesbezüglich bei Herrn Brockmeier nachzufragen, um ggfs. eine entsprechende Maßgabe des Beirates noch in den Befreiungsbescheid aufzunehmen. Frau Mook ergänzt, dass sie das Projekt von Anfang des ersten Landschaftspflegerischen Begleitplans verfolgt und mit Fotos dokumentiert hat. In diesem Bereich hat es nie einen richtigen Waldmantel gegeben. Im Jahre 2009 wurde im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans vereinbart diese Stellen punktuell zu bepflanzen. Es ist Bestandteil des neuen Landschaftspflegerischen Begleitplans, dass nun ein geschlossener Waldmantel zum Schutz des Altbaumbestandes aufgebaut wird. Frau Mook bestätigt die Wertigkeit des Grüngürtels, weist aber auch auf das sehr hohe Verkehrsaufkommen, auch am Wochenende, an dieser Stelle hin. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt die beabsichtigte Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. Abstimmungsergebnis: Bei 4 Ja Stimmen, 3 Enthaltungen und 8 Nein Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 3.5 Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Schloss Arff und den HofInnenbereich für verschiedene Events sowie Beantragung einer temorären Nutzung einer Freifläche als Parkplatz für max. 40 Autos in Köln Roggendorf / Thenhoven, LB 6.08 (Schlossgelände) und L1 (Parkplatz) Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgestz NRW 3729/2013 Herr Fleischer, Untere Landschaftsbehörde, erläutert zusammenfassend das Vorhaben. In der Vergangenheit wurden bereits Befreiungen durch den Beirat für die Veranstaltung „Barockfest“ auf Schloss Arff erteilt. Sowohl der Beirat wie auch die Verwaltung haben in der Vergangenheit angeregt ein Nutzungskonzept zu erstellen. Der Antragsteller hat beim Bauaufsichtsamt zwischenzeitlich ein Nutzungskonzept vorgelegt. Am 22.11.2013 hat der Antragsteller dieses wieder zurückgezogen und eine Neubeantragung im Jahr 2014 zugesagt. Der Antragssteller hat zwischenzeitlich seinen Antrag umformuliert und bittet lediglich die Veranstaltung zum Weihnachtsmarkt zu befreien. Herr Niederprüm bittet die Beiratsmitglieder zunächst zu entscheiden, ob über die Befreiung zum Weihnachtsmarkt oder für die Gesamtmaßnahme abzustimmen ist. Bei 12 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird einstimmig beschlossen über die Gesamtmaßnahme abzustimmen. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Nutzungsänderung des Erdgeschosses und des Hof- Innenbereiches im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils LB 6.08 „Gutspark Haus Arff, Roggendorf/ Thenhoven sowie der temporären Parkplatznutzung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L1 „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ für die Durchführung von Events einverstanden. - 11 - Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 2. BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes zu. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen und 11 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. 3.6 Neubau einer Turnhalle auf dem Gelände des Rheingymnasiums in KölnMülheim, Antrag auf Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz iin Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW 3913/2013 Herr Quinders, Untere Landschaftsbehörde, und Frau Kühn, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, erläutern Einzelheiten zu dem geplanten Vorhaben und beantworten Fragen der Beiratsmitglieder. Der Beirat befürwortet den Neubau der Turnhalle, hält jedoch seine Bedenken gegenüber der Errichtung des Beachvolleyballfeldes in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal aufrecht. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit den baulichen Maßnahmen im Schutzbereich des Naturdenkmals 901.02 b einverstanden, mit Ausnahme der Errichtung des Beachvolleyballfeldes. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen zu. Die Zustimmung des Beirates ist ausdrücklich an die Berücksichtigung und Einhaltung der aufgeführten Vermeidungsund Schutzmaßnahmen gebunden. Abstimmungsergebnis: Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf 3334/2013 Herr Moers und Herr Prümm, Untere Landschaftsbehörde, erläutern den derzeitigen Sachstand und die weitere Verfahrensweise und beantworten die Fragen der Beiratsmitglieder. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ zur Kenntnis und stimmt im Rahmen der Beteiligung von Behörden, Stellen und Verbände gemäß § 11 Absatz 2 Landschaftsgesetz NW (LG NW) in Verbindung mit § 12 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) zu. - 12 - Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Abstimmungsergebnis: Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen 5 Vorträge --- 6 Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 6.1 Holzeinschlagsplanung 2014 3432/2013 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.2 Monitoring in den Naturschutzgebieten N1 (Rheinaue Langel-Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen-Langel) 3457/2013 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.3 Gewässerunterhaltungsplan für die Kölner Bäche 3486/2013 Herr Sollbach merkt an, dass in dem Verfahren die Fischereibehörde nicht beteiligt wurde. Herr Moers bittet, die Anfrage direkt an das Amt für Grünflächen zu richten. Gerne wird die Anfrage auch über die Untere Landschaftsbehörde weitergeleitet. Herr Fleischer weist darauf hin, dass auf Basis dieses Plans zukünftig mit vielen Beteiligungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen zu rechnen ist. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.4 Fällung eines Naturdenkmals im Kölner Zoo aus Gründen der Verkehrssicherung; Silberlinde (Tilia tomentosa); ND 503.01 c 3819/2013 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.5 Städtebauliches Planungskonzept "Pastoratsstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf 3568/2013 - 13 - Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde stellt die Mitteilung zurück in die nächste Sitzung. 6.6 Grünbrücken Herr Moers teilt mit, dass die Grünbrücken nun frei benutzbar sind. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.7 Personelle Veränderungen in der ULB Herr Moers teilt mit, dass Herr Fleischer, Sachgebietsleitung Landschaftsschutz, die Stadt Köln zum 01.01.2014 verlassen wird. Ein Nachfolger für seine Stelle ist noch nicht bestimmt. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln --- 8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün --- … gez. Robert Niederprüm (Vorsitzender) - 14 -