Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
31.12.14, 04:33
Aktualisiert
24.01.18, 05:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Beirat bei der Unteren
Landschaftsbehörde
Frau Maaß
Telefon:
Fax:
(0221) 221-36542
(0221) 221-24686
E-Mail:
adriana.maass@stadt-koeln.de
Datum:
19.02.2014
Niederschrift
über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 25.11.2013, 14:10 Uhr bis 17:20 Uhr, Stadthaus
Deutz, Konferenzraum 16 F 43
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Robert Niederprüm
Waldbauernverband NRW e.V.
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Bodo Tschirner
Naturschutzbund NRW e.V.
Herr Alexander Merx
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Herr Michael Liesenberg
Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.
Herr Manfred Steßgen
Landessportbund e.V.
Herr Jürgen Meder
Imkerverband Rheinland e.V.
Herr Horst Groß
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
Frau Claudia Müller
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
(bis 16:50 Uhr)
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder
Frau Sonja Jürgens
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
(ab 16:50 Uhr für BM Müller)
Herr Falko Huckenbeck
Naturschutzbund NRW e.V.
Herr Harald von der Stein
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Frau Angelika Burauen
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Herr Hans-Willi Buchmüller
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Herr Hans-Georg Hermes
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Herr Hans-Joachim Münchmeyer
Landesjagdverband NRW e.V.
Herr Walter Sollbach
Fischereiverband NRW e.V.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder
Herr Heribert Demel
emel
Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Herr Helmut Wefelmeier
Landessportbund e.V.
Verwaltung
Herr Achim Moers
571
Herr Bernhard Fleischer
571/1
Frau Beatrice Schumacher
571/10
Frau Kathrin Friedrich
26, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
zu TOP 3.2.1
Frau Ev Starzynski
26, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
zu TOP 3.2.1
Frau Annika Eitner
571/17
Herr Jörg Königs
66, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik zu TOP 3.4
Herr Erwin Quinders
571/3
Frau Heike Kühn
26, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Herr Michael Prümm
574/7
zu TOP 3.2, TOP 3.2.1, TOP 3.3
zu TOP 3.4
zu TOP 3.6
zu TOP 3.6
zu TOP 4.1
Gäste
Herr Heiner Kreymann
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. zu TOP 3.1
Frau Merten-Reimann
Büro Pöyry zu TOP 3.2.1
Herr Derk Nünninghof
Landschaftsarchitekt zu TOP 3.3
Frau Mook
Planungsbüro Contur 2
zu TOP3.4
Schriftführerin
Frau Adriana Maaß
571/01
Presse
Zuschauer
Entschuldigt fehlen:
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Paul Hoffmann
Fischereiverband NRW e.V.
Herr Georg Kurella
Landesjagdverband NRW e.V.
Herr Klaus Simon
Naturschutzbund NRW e.V.
Herr Heinrich Meid
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Herr Friedhelm Decker
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Herr Hans Jürgen Brockmeier
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Frau Dr. Susanne Euler-Bertram
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Frau Dorothea Erpenbeck
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder
Frau Christiane Martin
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
Frau Marion Eickler
Imkerverband Rheinland e.V.
Herr Frank Küchenhoff
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
-2-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Herr Dr. Stefan Meinzinger
Naturschutzbund NRW e.V.
Herr Björn Wenzel
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Herr Arnold Nesseler
Waldbauernverband NRW e.V.
Herr Niederprüm begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
Es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde ist somit beschlussfähig.
Herr Moers wird unter TOP 6 zwei mündliche Mitteilungen machen und bittet die Tagesordnung um TOP 6.6 und TOP 6.7 zu erweitern.
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Niederprüm auf die Nachtragstagesordnung hin. Weiterhin muss die Tagesordnung durch Tischvorlagen wie folgt erweitert
werden:
2.1.1 Beantwortung der Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Sollbach aus der Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.09.2013, TOP
2.2.1, betreffend Bauleitplanung Rather See
3759/2013
Tischvorlage
6.5
Städtebauliches Planungskonzept "Pastoratsstraße/Westerwaldstraße in
Köln-Rondorf
3568/2013
Tischvorlage
Herr Niederprüm bittet über die Tagesordnung und die Änderung abzustimmen.
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erklärt sich mit den Ergänzungen einverstanden und beschließt mit 13 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig folgende Tagesordnung:
-3-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschriften
1.1
Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2013
2
Anfragen
2.1
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2.1.1
Beantwortung der Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Sollbach aus der Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.09.2013, TOP
2.2.1, betreffend Bauleitplanung Rather See
3759/2013
2.2
Neue Anfragen
2.2.1
Anfrage von Herrn von der Stein vom 25.11.2013, Holzeinschlagsplanung
2014
Zuständig ist das Grünflächenamt -67-
3
Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.1
Geschützter Landschaftsbestandteil 4.08 "Teich und Wiesenbrache am Girlitzweg Vogelsang" Umsetzung der Gewässerbewirtschaftungsempfehlung
gemäß dem vom Rheinischen Fischereiverband in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2010
3732/2013
3.2
Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln-Longerich; L 08
„Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein
und zum Inneren Grüngürtel“
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach
Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen
3606/2013
-4-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
3.2.1
zu Beschlussvorlage 3606/2013; TOP 3.2
Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln- Longerich; L 08
"Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein
und zum Inneren Grüngürtel"
hier: Änderung des Beschlussvorschlags zu Beschlussvorlage 3606/2013;
TOP 3.2
3876/2013
3.3
Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl;
ND 503.01 f
hier: Befreiung von der Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG
zur Fällung eines Naturdenkmals - Eibe am Haupteingang Zoo Köln
3643/2013
3.4
Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße - Militärring
3747/2013
3.5
Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Schloss Arff und den Hof- Innenbereich für verschiedene Events sowie Beantragung einer temorären Nutzung
einer Freifläche als Parkplatz für max. 40 Autos in Köln Roggendorf / Thenhoven, LB 6.08 (Schlossgelände) und L1 (Parkplatz)
Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach
Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgestz NRW
3729/2013
3.6
Neubau einer Turnhalle auf dem Gelände des Rheingymnasiums in KölnMülheim, Antrag auf Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz iin Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW
3913/2013
4
Allgemeine Vorlagen
4.1
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf
3334/2013
5
Vorträge
6
Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
6.1
Holzeinschlagsplanung 2014
3432/2013
6.2
Monitoring in den Naturschutzgebieten N1 (Rheinaue Langel-Merkenich) und
N4 (Rheinaue Worringen-Langel)
3457/2013
-5-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
6.3
Gewässerunterhaltungsplan für die Kölner Bäche
3486/2013
6.4
Fällung eines Naturdenkmals im Kölner Zoo aus Gründen der Verkehrssicherung; Silberlinde (Tilia tomentosa); ND 503.01 c
3819/2013
6.5
Städtebauliches Planungskonzept "Pastoratsstraße/Westerwaldstraße in
Köln-Rondorf
3568/2013
6.6
Grünbrücken
6.7
Personelle Veränderungen in der ULB
7
Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
8
Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün
-6-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
I. Öffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschriften
1.1
Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2013
Beschluss:
Der Beirat genehmigt die Niederschrift vom 09.09.2013.
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
2
Anfragen
2.1
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2.1.1
Beantwortung der Anfrage des Beiratsmitgliedes Herrn Sollbach aus der
Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde vom
09.09.2013, TOP 2.2.1, betreffend Bauleitplanung Rather See
3759/2013
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sieht die Anfrage als nicht hinreichend
beantwortet. Gegebenenfalls erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anfrage.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
2.2
Neue Anfragen
2.2.1
Anfrage von Herrn von der Stein vom 25.11.2013, Holzeinschlagsplanung 2014
Zuständig ist das Grünflächenamt -67-
Herr von der Stein bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen
zur Session Vorlage Nr. 3432/2013, Holzeinschlagplanung 2014:
1. Wie viele Festmeter sollen über Alles im Stadtgebiet eingeschlagen werden?
2. Wie verteilen sich diese Festmeter auf die Baumarten pro Stadtbezirk?
3. Wie verteilen sich diese Festmeter auf die jungen, mittelalten und alten Laubholzmischbestände pro Stadtbezirk?
Die Mitteilung selbst enthält keinerlei Angaben zum Umfang des Holzeinschlags und
die Anlage weist nur die Bereiche aus, die durchforstet werden sollen. Es fehlen somit
sämtliche relevanten Informationen, die die Holzeinschlagsplanung 2014 beurteilungsfähig machen.
-7-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
3
Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.1
Geschützter Landschaftsbestandteil 4.08 "Teich und Wiesenbrache am
Girlitzweg Vogelsang" Umsetzung der Gewässerbewirtschaftungsempfehlung gemäß dem vom Rheinischen Fischereiverband in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2010
3732/2013
Herr Kreymann, Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V., stellt im Rahmen einer
PowerPoint-Präsentation das Projekt vor und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder und der Verwaltung.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde stimmt einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr.
1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes für 5 Jahre unter der Voraussetzung zu, dass die schwimmenden Inseln ohne
Schutznetze (Drahtkorbelemente) errichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Bei 14 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen
3.2
Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln-Longerich;
L 08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen
zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans
nach Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen
3606/2013
Um für das Vorhaben Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes Planungssicherheit zu gewährleisten und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vorzubeugen,
strebte der Antragsteller durch eine frühzeitige Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen von Natur und Landschaft
an. Dazu gehörte auch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplan und
einer Artenschutzprüfung als Grundlage der angestrebten Befreiung von den Verboten
des Landschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz.
Parallel zur Erstellung der Beschlussvorlage wurde die Planung des Neubaus vorangetrieben. Es ergeben sich Änderungen der den o.g. Gutachten zu Grunde liegenden
Planung aus Forderungen anderer Ämter sowie der Ausarbeitung des Bauzeitenplanes. Es besteht in jedem Fall die Notwendigkeit zur Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
Die Befreiung für den Neubau der Gesamtschule wird daher auf eine der späteren
Sitzungen verschoben.
-8-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Herr Huckenbeck regt an, dass Niststeine für Mauersegler in das Neubau-Vorhaben
integriert werden sollten. Herr Moers sagt zu, diese Aufforderung an den Bauherren
weiterzugeben.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage und die Änderungen
zur Kenntnis und behandelt die Angelegenheit unter TOP 3.2.1
3.2.1
zu Beschlussvorlage 3606/2013; TOP 3.2
Abriss und Neubau der Gesamtschule Nippes; Bezirk 5; Köln- Longerich; L 08 "Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel"
hier: Änderung des Beschlussvorschlags zu Beschlussvorlage
3606/2013; TOP 3.2
3876/2013
Frau Friedrichs und Frau Starzynski, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, stellen im
Rahmen einer PowerPoint-Präsentation das Projekt vor. Frau Merten-Reimann, Büro
Pöyry, erläutert im Anschluss den landschaftspflegerischen Begleitplan und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Abriss der Gesamtschule
Nippes einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69
Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen zu.
Die Beiratsbeteiligung für den Neubau der Gesamtschule wird auf einen späteren
Zeitpunkt vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen
3.3
Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; KölnRiehl; ND 503.01 f
hier: Befreiung von der Verboten des Landschaftsplans nach § 67
BNatSchG zur Fällung eines Naturdenkmals - Eibe am Haupteingang Zoo
Köln
3643/2013
Herr Nünninghof, Landschaftsarchitekt, stellt im Rahmen einer PowerPointPräsentation das Projekt vor und beantwortet die Fragen der Beiratsmitglieder.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Fällung des Naturdenkmals
503.01 f, Eibe am Haupteingang Kölner Zoo, einverstanden.
-9-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69
Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen im Vorgriff auf eine Änderung des Landschaftsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 8 Ja Stimmen und 7 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
3.4
Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße - Militärring
3747/2013
Frau Mook, Planungsbüro Contur 2, stellt im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation
den bisherigen Verlauf des Bauvorhabens vor und erläutert detailliert, warum es zu
einer Erweiterung des im Jahre 2010 befreiten Eingriffsbereiches kommt.
Herr von der Stein bemängelt die Entwicklung der Eingriffsermittlung bzgl. der baumbestandenen Flächen. So wurden im Jahre 2005 130 qm, im Jahre 2009 522 qm und
im Jahre 2013 1386 qm Eingriffsflächen ermittelt.
Frau Mook erläutert, dass bei den Ausgangsplanungen im Jahre 2005 die Verkehrssicherungspflicht unterschätzt wurde.
Herr Königs, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, erläutert, dass es keine Veränderung des Baufeldes gibt. Es ist lediglich der in diesem Ausmaß nicht vorhersehbare
Aspekt der Verkehrssicherheit hinzugekommen, wodurch es zu der beantragten Erweiterung des Eingriffsbereiches kommt.
Herr Groß erinnert an die Aussage des Beiratsmitgliedes Herrn Brockmeier gegenüber dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dass bei Entnahmen des Waldmantels, auch die dahinter stehenden großen Buchen nach 20-30 Jahren eingehen, da sie
die Sonneneinstrahlung nicht aushalten. Die nun vorgegebene Unkenntnis des Amtes
für Straßen und Verkehrstechnik ist für die Beiratsmitglieder unbegreiflich.
Frau Burauen weist darauf hin, dass der Äußere Grüngürtel unter Denkmalschutz
steht. Sie befürchtet, dass wenn man an dieser Stelle die Maßnahme umsetzt, weitere
gravierende Eingriffe in den Grüngürtel durch Folgemaßnahmen an anderer Stelle zu
befürchten sind.
Herr Tschirner fragt an, ob nunmehr alle diese Baumaßnahme betreffenden Eingriffe
vorgestellt wurden oder ob noch weitere Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten
sind.
Herr Königs beantwortet die Frage mit nein und fügt hinzu, dass nach Überarbeitung
des Landschaftspflegerischen Begleitplans nunmehr alle Eingriffe berücksichtigt wurden.
Herr Meder schlägt weitere Kompensationsmaßnahmen vor. Bis in den nächsten 10
Jahren ein Aufwuchs erfolgt ist, könnte jährlich eine Kalkung an den bestehenden
Bäumen erfolgen.
Herr Moers erläutert zur Kalkung der alten Stämme, dass dieses Verfahren bei derartigen Maßnahmen für die Untere Landschaftsbehörde neu wäre.
Herr Niederprüm ist skeptisch, da hier die Rede von 30 Meter hohen Buchen ist und
regt an, den leider heute nicht anwesenden Herrn Brockmeier hierzu zu befragen.
- 10 -
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Herr Moers sagt zu, diesbezüglich bei Herrn Brockmeier nachzufragen, um ggfs. eine
entsprechende Maßgabe des Beirates noch in den Befreiungsbescheid aufzunehmen.
Frau Mook ergänzt, dass sie das Projekt von Anfang des ersten Landschaftspflegerischen Begleitplans verfolgt und mit Fotos dokumentiert hat. In diesem Bereich hat es
nie einen richtigen Waldmantel gegeben. Im Jahre 2009 wurde im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans vereinbart diese Stellen punktuell
zu bepflanzen. Es ist Bestandteil des neuen Landschaftspflegerischen Begleitplans,
dass nun ein geschlossener Waldmantel zum Schutz des Altbaumbestandes aufgebaut wird. Frau Mook bestätigt die Wertigkeit des Grüngürtels, weist aber auch auf
das sehr hohe Verkehrsaufkommen, auch am Wochenende, an dieser Stelle hin.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt die beabsichtigte Befreiung
gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen
des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 4 Ja Stimmen, 3 Enthaltungen und 8 Nein Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
3.5
Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Schloss Arff und den HofInnenbereich für verschiedene Events sowie Beantragung einer temorären Nutzung einer Freifläche als Parkplatz für max. 40 Autos in Köln
Roggendorf / Thenhoven, LB 6.08 (Schlossgelände) und L1 (Parkplatz)
Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach
Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgestz NRW
3729/2013
Herr Fleischer, Untere Landschaftsbehörde, erläutert zusammenfassend das Vorhaben. In der Vergangenheit wurden bereits Befreiungen durch den Beirat für die Veranstaltung „Barockfest“ auf Schloss Arff erteilt. Sowohl der Beirat wie auch die Verwaltung haben in der Vergangenheit angeregt ein Nutzungskonzept zu erstellen. Der Antragsteller hat beim Bauaufsichtsamt zwischenzeitlich ein Nutzungskonzept vorgelegt.
Am 22.11.2013 hat der Antragsteller dieses wieder zurückgezogen und eine Neubeantragung im Jahr 2014 zugesagt.
Der Antragssteller hat zwischenzeitlich seinen Antrag umformuliert und bittet lediglich
die Veranstaltung zum Weihnachtsmarkt zu befreien.
Herr Niederprüm bittet die Beiratsmitglieder zunächst zu entscheiden, ob über die Befreiung zum Weihnachtsmarkt oder für die Gesamtmaßnahme abzustimmen ist.
Bei 12 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird einstimmig beschlossen über die Gesamtmaßnahme abzustimmen.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Nutzungsänderung des
Erdgeschosses und des Hof- Innenbereiches im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils LB 6.08 „Gutspark Haus Arff, Roggendorf/ Thenhoven sowie der
temporären Parkplatznutzung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes L1 „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ für die Durchführung von Events einverstanden.
- 11 -
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 2. BNatSchG i. V. mit § 69 LG
NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 2 Nein Stimmen, 2 Enthaltungen und 11 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.
3.6
Neubau einer Turnhalle auf dem Gelände des Rheingymnasiums in KölnMülheim, Antrag auf Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz iin Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NRW
3913/2013
Herr Quinders, Untere Landschaftsbehörde, und Frau Kühn, Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln, erläutern Einzelheiten zu dem geplanten Vorhaben und beantworten Fragen der Beiratsmitglieder.
Der Beirat befürwortet den Neubau der Turnhalle, hält jedoch seine Bedenken gegenüber der Errichtung des Beachvolleyballfeldes in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal aufrecht.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit den baulichen Maßnahmen im
Schutzbereich des Naturdenkmals 901.02 b einverstanden, mit Ausnahme der Errichtung des Beachvolleyballfeldes.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit
§ 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen zu. Die Zustimmung des Beirates ist
ausdrücklich an die Berücksichtigung und Einhaltung der aufgeführten Vermeidungsund Schutzmaßnahmen gebunden.
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen
4
Allgemeine Vorlagen
4.1
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des
Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf
3334/2013
Herr Moers und Herr Prümm, Untere Landschaftsbehörde, erläutern den derzeitigen
Sachstand und die weitere Verfahrensweise und beantworten die Fragen der Beiratsmitglieder.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ zur Kenntnis und stimmt im Rahmen der Beteiligung
von Behörden, Stellen und Verbände gemäß § 11 Absatz 2 Landschaftsgesetz NW
(LG NW) in Verbindung mit § 12 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) zu.
- 12 -
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Abstimmungsergebnis:
Bei 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen
5
Vorträge
---
6
Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
6.1
Holzeinschlagsplanung 2014
3432/2013
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.2
Monitoring in den Naturschutzgebieten N1 (Rheinaue Langel-Merkenich)
und N4 (Rheinaue Worringen-Langel)
3457/2013
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.3
Gewässerunterhaltungsplan für die Kölner Bäche
3486/2013
Herr Sollbach merkt an, dass in dem Verfahren die Fischereibehörde nicht beteiligt
wurde. Herr Moers bittet, die Anfrage direkt an das Amt für Grünflächen zu richten.
Gerne wird die Anfrage auch über die Untere Landschaftsbehörde weitergeleitet.
Herr Fleischer weist darauf hin, dass auf Basis dieses Plans zukünftig mit vielen Beteiligungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen zu rechnen ist.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.4
Fällung eines Naturdenkmals im Kölner Zoo aus Gründen der Verkehrssicherung; Silberlinde (Tilia tomentosa); ND 503.01 c
3819/2013
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.5
Städtebauliches Planungskonzept "Pastoratsstraße/Westerwaldstraße in
Köln-Rondorf
3568/2013
- 13 -
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 25.11.2013
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde stellt die Mitteilung zurück in die nächste
Sitzung.
6.6
Grünbrücken
Herr Moers teilt mit, dass die Grünbrücken nun frei benutzbar sind.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.7
Personelle Veränderungen in der ULB
Herr Moers teilt mit, dass Herr Fleischer, Sachgebietsleitung Landschaftsschutz, die
Stadt Köln zum 01.01.2014 verlassen wird. Ein Nachfolger für seine Stelle ist noch
nicht bestimmt.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
7
Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
---
8
Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün
---
…
gez. Robert Niederprüm
(Vorsitzender)
- 14 -