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Anlage: Präsentation-Zuwanderer aus Südosteuropa 2013.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage: Präsentation-Zuwanderer aus Südosteuropa 2013.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
31.12.14, 04:33
Aktualisiert
24.01.18, 05:21

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Inhalt der Datei

Zuwanderung aus Südosteuropa Informationsgespräch am 04.11.2013 Rathaus, Spanischer Bau Theo-Burauen-Saal 18:00 Uhr Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 1 Überblick • Aktuelle Einwohnermeldedaten zur Entwicklung der Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus Bulgarien und Rumänien (02/6) • Aktivitäten und Maßnahmen der Fachdienststellen zu den Handlungsfeldern in den Bereichen - Sicherheit und Ordnung (32) - Schule und Bildung (40, 5001/1, 42,) - Jugend und Familie (51) - Soziales (50) - Gesundheit (53) - Wohnen (56) - Jobcenter Köln - ESF-Arbeitsmarktförderung - Weitere Informationen und Fazit Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 2 02/6 - Einwohnerwesen (1) Mit Hauptwohnsitz gemeldete Rumänen und Bulgaren seit 1999 bis Oktober 2013 6.000 5.000 5.488 Vorläufig, Aktualisierung erfolgt per Handout zur Sitzung. 4.831 4.873 4.066 3.617 4.407 4.000 4.021 3.126 2.807 3.398 2.696 3.000 2.358 2.134 2.158 2.145 2.199 2.223 2.191 2.286 2.723 2.000 2.083 1.894 1.000 553 0 Dez 99 694 Dez 00 776 Dez 01 880 Dez 02 1.092 981 Dez 03 Dez 04 1.225 Dez 05 1.286 Dez 06 Gemeldete Personen mit HAW Rumänen Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Dez 07 Dez 08 Dez 09 Dez 10 Dez 11 Dez 12 Gemeldete Personen mit HAW Bulgaren 3 02/6 - Einwohnerwesen (2) Anzahl der Anmeldungen pro Jahr seit 2007 bis Oktober 2013 1000 900 _____ _____ Vorläufig, Aktualisierung erfolgt per Handout zur Sitzung. Rumänen Bulgaren 800 765 675 668 700 640 608 657 Anzahl durchschnittlicher Anmeldungen bei Bulgaren (600/Jahr) 600 491 500 404 466 400 386 Anzahl durchschnittlicher Anmeldungen bei Rumänen (359/Jahr) 300 319 338 200 100 189 111 0 Dez 07 Dez 08 Dez 09 Dez 10 Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Dez 11 Dez 12 4 32 – Amt für öffentliche Ordnung (1) Das Recht auf Freizügigkeit umfasst: 1. 3. Arbeitnehmerfreizügigkeit Dienstleistungsfreiheit 2. Niederlassungsfreiheit Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 5 32 – Amt für öffentliche Ordnung (2) Ordnungsrechtliche Problemfelder • Bestreitung des Lebensunterhaltes • Gewerbedatei • Schrottsammler • Arbeiterstrich • Prostitution • Bestreitung des Lebensunterhaltes / Sondernutzung • Aggressives und organisiertes Betteln • Rosen- und Luftballonverkäufer • Straßenmusik Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 6 32 – Amt für öffentliche Ordnung (3) Ordnungsrechtliche Problemfelder • Unterbringung • Meldewesen • Überbelegung von Wohnraum • Wildes Campieren • Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen • Kindeswohlgefährdung • Schulpflicht Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 7 32 – Amt für öffentliche Ordnung (4) Ordnungsrechtliche Problemfelder • Ruhestörungen: • Menschenansammlungen im öffentlichen Straßenland, auf Spielplätzen etc. • unmittelbares Wohnumfeld • Verunreinigungen: • Illegale Müllablagerungen im unmittelbaren Wohnumfeld und im Stadtgebiet • Achtloses Wegwerfen von Abfälle • Verrichten der Notdurft • Verkehrsverstöße • Sehr eingeschränkte Ahndungsmöglichkeiten Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 8 32 – Amt für öffentliche Ordnung (5) Fallzahlen des Ordnungsdienstes Fallzahl 2012 2013 (Januar bis September) Rosenverkäufer 383 142 Prostituierte 30 9 Aggressive Bettler 702 145 Straßenmusiker 29 14 Schrottsammler 235 62 Lager/Wohnungen 17 18 Gesamtfallzahlen 1.396 390 Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 9 32 – Amt für öffentliche Ordnung (6) Lösungsansätze • Erwirkung von Rechtsänderungen • Melderecht • Wohnungsaufsicht • Finanzkontrolle Schwarzarbeit Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 10 40 - Amt für Schulentwicklung (Schulträger) (1) 401 - Schulamt für die Stadt Köln (untere Schulaufsicht) Aufgabe und Verfahren • Beschulung von schulpflichtigen eingereisten Kindern und Jugendlichen • die Eltern und Kinder werden zunächst beim Kommunalen Integrationszentrum beraten, die Zuweisung für Primar- und SekI-Stufe erfolgt anschließend durch das Schulamt Situationsbeschreibung • seit mehreren Jahren steigende Schülerzahlen • keine ausreichende wohnortnahe Versorgung mehr möglich (da Köln ohnehin steigende Schülerzahlen in den besonders betroffenen Stadtteilen aufweist) • die Beschulung wird zunehmend schwieriger (hoher Alphabetisierungsbedarf, ältere Kinder, die noch nie beschult wurden, Schulabsentismus), die notwendige intensive Betreuung der Kinder ist durch die Schulen ohne sozialpädagogische Unterstützung nicht leistbar. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 11 40/401 (2) Aktueller Stand • in 2013/2014 rd. 800 Kinder und Jugendliche insgesamt in Vorbereitungsklassen und Einzelintegrationsmaßnahmen neu zugewiesen (hiervon rd. 43% aus Südosteuropa), • bis Ende September wurden bereits 320 Plätze in Vorbereitungsklassen besetzt, in 2014/15 wird mit mindestens 1000 Zuweisungen gerechnet, wenn der bestehende Trend anhält. Auswirkungen • es müssen zusätzliche räumliche Kapazitäten in Schulen bereitgestellt werden, dies ist nur noch eingeschränkt möglich. • es muss mit erhöhten Schülertransportkosten gerechnet werden, wenn keine wohnortnahe Beschulung sichergestellt werden kann. • es werden insgesamt erheblich mehr personelle Ressourcen (Alphabetisierung, Sprachförderung, Mediation, Sozialarbeit) für die Förderung und Unterstützung der Schüler/-innen und ihrer Familien benötigt. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 12 40/401 (3) Initiativen und Lösungsansätze • im rrh. Köln wurde vom Schul- und Jugenddezernat (s. Darstellung Jugendamt) ein stiftungsfinanziertes Projekt initiiert, um besonders belastete Grundschulen zu unterstützen. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Projekt Pilotcharakter für vergleichbare vom Land geförderte Unterstützungsmaßnahmen für alle betroffenen Schulen bekommen könnte. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 13 5001/1 - Kommunales Integrationszentrum (1) Aufgabenbereich „Bildung“ umfasst im Wesentlichen • Beratung und Unterstützung von Schulen • Koordinierung und Weiterentwicklung von Netzwerken • Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften • Beratung der schulpflichtigen eingereisten Kinder bzw. Jugendlichen und ihrer Eltern in Primar- und SekI-Stufe in Abstimmung mit dem Schulamt • sowie Beratung und Zuweisung jugendlicher SeiteneinsteigerInnen zur Beschulung in Internationale Förderklassen an Berufskollegs (derzeit 240 Jugendliche) in Kooperation mit der Bezirksregierung • Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener zu Bildungsangeboten Problembeschreibung • Stark steigende Schülerzahlen • Nachfrage übersteigt Angebot an Plätzen Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 14 5001/1 - Kommunales Integrationszentrum (2) Bedarfe a) bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen • Pädagogische Begleitung und Integrationshilfen für (Roma-)Familien (Mediatoreneinsatz, Sprach- und Integrationsmittler)- schulisch und außerschulisch. • Ausbau von Entwicklung und Steuerung von (örtlichen) Integrationsangeboten • Mobile kollegiale Fallberatung (Zielgruppe Lehrkräfte) • Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter-/innen b) bei nicht schulpflichtigen jungen Erwachsenen • Ausweitung der Bildungsberatung • Einrichtung von zusätzlichen niederschwelligen Bildungsangeboten mit Sprachförderung • Durchführung von berufsbezogenen Sprachförderkursen für junge Erwachsene • Berufliche Teil-Qualifizierungsmaßnahmen Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 15 42 - Amt für Weiterbildung/Volkshochschule (1) Angebotsspektrum der VHS für Migrantinnen und Migranten Sprachförderung als Schlüssel zur Integration  Alphabetisierung/Grundbildung  Allgemeine und berufsbezogene Integrationskurse  Deutsch als Zweitsprache auf unterschiedlichen Niveaus des Europäischen Referenzrahmens Berufliche Qualifizierungsangebote Die Qualifizierungs- und Beratungsangebote der VHS umfassen:  Individuelle passgenaue Beratung und arbeitsmarktbezogene Orientierung  Ausbau der Sozialkompetenzen und Förderung der interkulturellen Handlungskompetenz  Berufsbezogene Qualifizierung Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 16 42 - Amt für Weiterbildung/Volkshochschule (2) Finanzierung  Die Angebote im Bereich der Integrationskurse für EU-Bürger werden anteilig über das BAMF finanziert. Ein Eigenanteil in Höhe von 1,20 € pro Unterrichtsstunde muß von den Teilnehmern aufgebracht werden.  Drittmittel werden von der VHS zur Durchführung bestimmter Angebote über ESF-Mittel (Land und Bund), von der Agentur für Arbeit sowie von dem Job-Center akquiriert  Unter bestimmten Voraussetzungen können Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des ESF BAMF Programms „berufsbezogene Sprachmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten“ gefördert werden. Die Fortführung dieses Programms ist durch Ratsbeschluss bis 2015 gesichert. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 17 42 - Amt für Weiterbildung/Volkshochschule (3)  Die Volkshochschule Köln wird sich Rahmen des mit ESF Mitteln geförderten „Kölner Pilotprojektes zur Integration von Zuwanderern aus Südosteuropa“ zum Thema „ Alphabetisierung und Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug“ (Modul 4) beteiligen.  Im übrigen ist eine bedarfsgerechte Ausweitung der VHS-Angebote unter bestimmten Rahmenbedingungen (Personal, Finanzen, Raumkapazitäten) möglich. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 18 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie (1) Aufgabenstellung gem. SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz •Unterstützung der Eltern bei der Erziehung der Kinder •Sicherstellung Kinderschutz •Teilhabe und Integration der Kinder und Jugendlichen am sozialen Leben Bisherige Aktivitäten •Überprüfung „Kindeswohlgefährdung“ bei Meldungen durch Ordnungsbehörde, Polizei, Schule, Nachbarn etc. •Beratung von unterstützungssuchenden Eltern •Unterstützung bei Integrationsbemühungen (Kita Platz / regelm. Schulbesuch) •Entwicklung eines spendenfinanzierten 2-jährigen Modellprojektes im Rechtsrheinischen zur Sicherstellung eines regelmäßigen und erfolgreichen Schulbesuchs Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 19 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie (2) Planung •Vorbereitung Antragstellung Landesjugendplanmittel für 2014 + 2015 (200.000 € + 20% Eigenanteil pro Jahr) Antragszielgruppe und -inhalte Eltern: - Einsatz von Dolmetschern/Integrationslotsen - aufsuchende Arbeit - Erziehungsberatung/-training 0 – 6-jährige: - Spielgruppenangebote - Sprachfördermaßnahmen über 6-jährige: - Sprachfördermaßnahmen - Unterstützung Schulbesuch - Freizeitpädagogische Angebote Mittel sind nicht ausreichend für bedarfsgerechte Angebote im gesamten Stadtgebiet. Priorisierungen des Einsatzes Landesmittel auf die StadtGebiete Kalk, Meschenich und Porz Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 20 Amt 50/Leistungsansprüche SGB XII, UVG • (1) Fallzahlen / Mengengerüste SGB XII: 20 Bedarfsgemeinschaften mit dem Staatsangehörigkeitsmerkmal Bulgarien, darin 31 unterstützte Personen und 35 Bedarfsgemeinschaften mit dem Merkmal Rumänien, darin 38 unterstützte Personen Unterhaltsvorschussgesetz (UVG): 164 Vorgänge im Leistungsbezug (von derzeit 6.318 insgesamt) AsylbLG: 3 Fälle im Leistungsbezug (1x Bulgarien, 2x Rumänien). Die Personen verfügen lediglich über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Aufenthalt aus humanitärenGründen). Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 21 50 Erkenntnisse der Sozialverwaltung – Entwicklung • (2) Seit 2009 sind die ersten Auswirkungen der EU-Osterweiterung durch Einreisende aus den Ländern Osteuropas in den niederschwelligen Angeboten der Wohnungslosenhilfe spürbar. • Hierbei bildet die Personengruppe der Rumänen den größeren Anteil. • Die Inanspruchnahme der Angebote der Wohnungslosenhilfe durch Rumänen/Bulgaren führt zu einer Verdrängung der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 22 50 Erkenntnisse der Sozialverwaltung – Bedarfe (3) Die in Angeboten der freien Träger anzutreffenden Menschen aus Rumänien und Bulgarien zeigen folgende Bedarfe: • Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse (Essen, Duschen, Kleidung, schlafen) • Arbeit • Gesicherte Wohnverhältnisse • Deckung des Lebensunterhaltes • Gesundheitliche Versorgung Beratung wird nicht nachgefragt Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 23 50 Erkenntnisse der Sozialverwaltung (4) Folgende Angebote der Sozialverwaltung werden von Menschen aus Rumänien/Bulgarien aufgesucht und genutzt: • Notschlafstellen • Ordnungsbehördliche Notunterbringung im Winter • Kontakt- und Beratungsstellen (Essensangebote, Duschen, Kleiderkammern) • Überlebensstation Gulliver (Essen, Dusche, Kleiderkammer, Gepäckaufbewahrung, Erreichbarkeitsanschrift) • Nachtcafés (ausschließlich im Rahmen der Winterhilfe) • Bahnhofsmission (Rückkehrhilfen) • Essensausgabe am Appelhofplatz • Mobiler med. Dienst Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 24 50 Maßnahmen zur Wohnraumsicherung (5) Verhinderung von Wohnungsverlust (Prävention) und akuter Obdachlosigkeit •Präventive Maßnahmen zur Wohnraumsicherung können bei Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die im Arbeitsmarkt integriert sind, wie bei allen anderen Einwohnern erfolgen. •Gleiches gilt für die ordnungsrechtliche Unterbringung bei bereits eingetretener Obdachlosigkeit. •Im Falle der Armutszuwanderer erfolgen diese Maßnahmen wegen der regelmäßig fehlenden Existenzsicherung in Einzelfällen aus humanitären Gründen (Akute Erkrankung, Risikoschwangerschaft etc.) und zum Schutz vor winterlichen Temperaturen. Ansonsten wird eine Rückführungshilfe angeboten und gewährt. Folie 25 50 Erkenntnisse der Sozialverwaltung – Planung • (6) Im Hinblick auf den 01.01.2014 wird mit den freien Trägern der Einsatz einer Clearingstelle unter Einsatz eines Sprach- und Kulturmittlers geprüft. • Der/die Sprach- und Kulturmittler/in soll mobil an die jeweiligen Kontakt- und Beratungsstellen und sonstigen Anlaufstellen im Bereich der Wohnungslosenhilfe angebunden werden. • Der Einsatz eines Sprach-und Kulturmittlers soll dazu dienen, die Problemlagen der Rumänen/Bulgaren zu erfassen und ein Clearing vorzunehmen. Sofern diese Menschen keine weitergehenden Hilfen in Anspruch nehmen können, sind ihnen Rückkehrhilfen zu ermöglichen. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 26 53 – Gesundheitsamt (1) • Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids Auftragsgrundlage: § 19 Infektionsschutzgesetz Auftrag: Sicherstellung von Information, Beratung, Untersuchung, Behandlung bei sexuell übertragbaren Infektionen, aufsuchende Arbeit in schwer erreichbaren Gruppen und Szenen • Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Auftragsgrundlage: §§2,5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz, §11 ÖGDG Auftrag: Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung zu Familienplanung, Grundversorgung für Schwangere ohne Zugang zu ärztlicher Versorgung Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 27 53 – Gesundheitsamt (2) Entwicklung / aktueller Sachstand Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 28 53 – Gesundheitsamt Entwicklung / aktueller Sachstand (3) Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 29 53 – Gesundheitsamt (4) Entwicklung / aktueller Sachstand Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 30 53 – Gesundheitsamt (5) Entwicklung / aktueller Sachstand Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Tabelle 1b: Kontakte in der ärztlichen Sprechstunde Diagramm 1b: Kontakte in der ärztlichen Sprechstunde 2013 (Oktober) Gesamtzahl: 921 01.01. – 15.10.2013 Bulgarien 269 9% Rumänien 188 30% 16% Restl. Europa 229 Afrika 149 Bulg Rumän. restl. Europa Afrika andere Kontinente Andere Kontinente 86 gesamt 921 Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 25% 20% Folie 31 53 – Gesundheitsamt (6) Situationsbeschreibung Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids allgemein PatientInnen aus Bulgarien und Rumänien • zu >90% ohne gültige Krankenversicherung • 72% aller Konsultationen wegen akuter Beschwerden (bei anderen PatientInnen nur 54%) • deutlich überrepräsentiert bei • behandlungsbedürftigen Infektionen • Konsultationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft • behandlungsbedürftigen Erkrankungen als Nebenbefunde speziell: Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter aus Bulgarien und Rumänien • massive Stigmatisierung, ggf. Kriminalisierung in Herkunftsländern erschwert Zugang • sehr hohe Mobilität und Fluktuation in den Sexarbeitsbetrieben • trotz Motivation zur Neuorientierung sehr selten alternative Einkommensquellen zugänglich Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 32 53 – Gesundheitsamt (7) Situationsbeschreibung Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Schwangere Frauen aus Bulgarien und Rumänien • Krankenversicherungsschutz • meist keiner • im Einzelfall EHIC-Karte oder GKV-Berechtigung • soziale Lage • meist arbeitslos oder arbeitsuchend mit kaum Aussichten auf Erfolg (selbst und/oder Partner) • gelegentlich Selbstständigkeit mit geringem Einkommen  ergänzend Hartz IV • oft eheähnliches Verhältnis  für das Kind SGBII und KV über Vater möglich, nicht für die Mutter • medizinische Problematik • Risikoschwangere (ca. 20 % < 18 Jahren, kaum Kenntnisse über gesundes Verhalten in der Schwangerschaft) Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 33 53 – Gesundheitsamt (8) Bisherige und aktuelle Aktivitäten, Ziele und Erfolge • Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids • • niedrigschwellige ärztliche Sprechstunde drei Mal wöchentlich mit • fachärztlicher Diagnostik sexuell übertragbarer Infektionen • Anwesenheit einer Sprachmittlerin aufsuchende Präventionsarbeit in Sexbetrieben und auf der Straße • sozialwissenschaftliche Erhebung auf dem Straßenstrich (soziale Hintergründe und Bedürfnisse von überwiegend aus Bulgarien stammenden Sexarbeiterinnen) • Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte • ärztliche Grundversorgung in der Schwangerschaft • • Anwesenheit einer Sprachmittlerin Sozialberatung in der Schwangerschaft Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 34 53 – Gesundheitsamt (9) Bedarfslagen / Anforderungen Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids Qualitativ • zeitnaher Versorgungsbedarf bei sexuell übertragbaren Infektionen und akuten Beschwerden • Einsatz von Sprachmittlerinnen, die für diesen speziellen Einsatzbereich geeignet sind • mehr Labordiagnostik • Beratungs- und Begleitungsangebot in enger Anbindung an ärztliche Sprechstunde (Kostenregelung bei stationärer Versorgung, Zugang zu GKV/PKV) Quantitativ • Ausweitung der Zeiten ärztlicher Versorgung (aktuell sehr lange Wartezeiten, Abweisen von PatientInnen) • höhere Frequenz und mehr Kontinuität in der aufsuchenden Arbeit (hohe Fluktuation erschwert Kontaktarbeit) Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 35 53 – Gesundheitsamt (10) Bedarfslagen / Anforderungen Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Qualitativ • zeitnahe Versorgung in der Schwangerschaft mit Risikoabklärung und Ausstellen eines Mutterpasses • Einsatz von Sprach-und Integrationsmittlerinnen • Erweiterung der Diagnostik angepasst an Risikokonstellationen (z.Bsp. Infektionserkrankungen, ernährungsbedingte Störungen) Quantitativ • Ausweitung der Sprechstundenzeiten (ärztliche Sprechstunde regelmäßig vor- und nachmittags) Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 36 53 – Gesundheitsamt (11) Grenzen alle Bereiche • dringend erforderliche zeitliche Ausweitung des Angebotes wegen Personalsituation in allen Professionen (Arzt/Ärztin, Sozialpädagoge/in, Med. Fachangestellte) nicht möglich • Umfang erforderlicher Sprachmittlung überschreitet Rahmen von Honorarverträgen • Gefahr der Vernachlässigung der Bedarfe anderer Gruppen • Vermittlung in Beratung und Betreuung allenfalls sehr begrenzt möglich • • fehlende Kapazität und Fachlichkeit bei freien Trägern Vermittlung in medizinische Regelversorgung sehr begrenzt möglich • keine geregelte Kostenübernahme • wiederholt Verweigerung stationärer Aufnahme trotz akuten Handlungsbedarfes Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 37 53 – Gesundheitsamt (12) Drittmittelakquise und –einsatz bisher Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids • einmalige Zuwendung des MGEPA für Anschaffung eines Ultraschallgerätes (23.000€) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst • Kostenerstattung für Impfstoffe durch MGEPA NRW Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 38 53 – Gesundheitsamt (14) Drittmittelakquise und –einsatz in Planung sonstige Drittmittel für Gesundheitsleistungen bisher nicht verfügbar Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 39 56 – Amt für Wohnungswesen Thema Wohnen (1) 1. Rahmenbedingungen • Differenzierter Wohnungsmarkt in NRW: zweigeteilter Wohnungsmarkt mit Preisdruck und Leerständen. • Angespannter Wohnungsmarkt in Köln: selbst in mäßigen Lagen kaum Leerstand in Köln. Insofern ist der Kölner Wohnungsmarkt besonders im preiswerten Segment durch eine starke Konkurrenzsituation geprägt. • Neben EU-Bürgern aus Rumänien bzw. Bulgarien fragen insbesondere Studenten, Haushalte mit kleinen Einkommen, Kölner Haushalte mit Transfereinkommen, Wohnungsnotfälle und Flüchtlinge Wohnraum nach. Benötigt wird Wohnraum im preiswerten Marktsegment, dessen Anteil allerdings kontinuierlich abnimmt. • Akute Handlungsbedarf besteht u.a. bei den Flüchtlingen und unerlaubt Eingereisten, hier hat die Stadt eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 40 56 – Amt für Wohnungswesen Thema Wohnen (2) 2. Wohnungsaufsicht • Die Wohnungsaufsicht schreitet ein, wenn eine Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist. • Die Fallzahlen in der Wohnungsaufsicht sind bisher gering, da eine Ermächtigungsgrundlage zur Bekämpfung der Überbelegung von Wohnraum derzeit fehlt. • Die Stadt hat jedoch Erkenntnisse über die zimmerweise Vermietung älterer Wohnungen und Matratzenlager. Betroffen hiervon sind überwiegend ältere, sanierungsbedürftige Wohnungen in Quartieren, die ohnehin eine hohe Migrations-, Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote aufweisen. • Das Land plant mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz die Einführung einer Rechtsgrundlage zur Bekämpfung von Überbelegung von Wohnraum. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 41 Zuwanderung aus Südosteuropa Zahlen, Sachstand, Entwicklung im Jobcenter Köln 04.11.2013 Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Rechtlicher Rahmen -1- Rechtliche Grundlage nach § 7 Abs. 1 Satz 2, 3 SGB II; § 8 Abs. 2 SGB II: Ausschluss von SGB II-Leistungen für alle Ausländer: • während der ersten drei Monate nach Einreise in das Bundesgebiet • wenn sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt • bei Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • wenn eine Arbeitsaufnahme nicht erlaubt ist und auch nicht erlaubt werden könnte und kein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft lebt Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 43 Rechtlicher Rahmen -2- kein Ausschluss von SGB II-Leistungen für alle Ausländer: • bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (abhängige Beschäftigung od. Selbstständigkeit) während der ersten drei Monate des Aufenthalts im Bundesgebiet bzw. später • wenn eine abhängige Beschäftigung od. Selbstständigkeit ausgeübt wird und unfreiwillig/unverschuldet Arbeitslosigkeit eintritt • bei Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG) während der ersten drei Monate des Aufenthalts im Bundesgebiet bzw. später; ausgenommen Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 44 Rechtlicher Rahmen -3- Probleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben: • gesetzlich vorgegebener Leistungsausschluss während der ersten drei Monate des Aufenthalts und wenn sich Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, hat vor den Sozialgerichten – zumindest im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes – i. d. R. keinen Bestand • rechtskräftige Rechtsprechung wird in der Regel mit Verzögerungen in die verbindlichen Regelungen der BA übernommen • LSG-Urteil v. 10.10.2013 hebelt den Leistungsausschluss „allein zum Zwecke der Arbeitssuche“ aus:  enthält keine Sonderregelung für Rumänen und Bulgaren  Einzelfallregelung  noch keine Rechtskraft  deshalb z. Zt. noch keine praktische Auswirkung Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 45 Fallzahlen / Mengengerüst Januar 2013 Juni 2013 1.060 1.275 (+16,9%) - davon Bulgaren 730 902 (+19,1%) - davon Rumänen 330 373 (+11,5%) 741 (69,9% an Gesamt) 878 (68,9% an Gesamt) - davon Bulgaren 494 609 (+18,8%) - davon Rumänen 247 269 (+8,1%) Bedarfsgemeinschaften 521 602 (+13,5%) Personen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Zugänge eLB Jan bis Jun 2013 Abgänge eLB Jan bis Jun 2013 Saldo 207 Bulgaren 80 Bulgaren 127 eLB 35 Rumänen 29 eLB 64 Rumänen Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 46 Aktivitäten, Entwicklungen, Drittmittelakquise -1- Aktuell beziehen ca. 800 erwerbsfähige Menschen dieser Zielgruppe Leistungen nach dem SGB II. • Zuwanderer, die schulisch und beruflich qualifiziert oder hochqualifiziert sind, werden sich relativ schnell in das neue Lebens- und Arbeitsumfeld integrieren. • Niedrig qualifizierte Zuwanderer, ohne Zugang zu Bildung, Arbeit oder sozialer Integration haben schlechtere Integrationschancen. • Der Fokus liegt auf den niedrig qualifizierten Zuwanderern. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 47 Aktivitäten, Entwicklungen, Drittmittelakquise -2- Schwerpunktthema im Arbeitsmarktintegrationsprogramm 2014 Handlungskonzepte und Strukturen zur arbeitsmarktlichen Integration in Planung Bestehende Projekte: •„Einwanderung aus Südosteuropa: Dynamische Problemlagen entschärfen – neue Handlungsfelder besetzen“ Ein Projekt in enger Kooperation mit dem Träger Phönix und dem Jobcenter Köln •„Zuwanderer am Markt“ im Rahmen der Regelförderung (AVGS) Kompetenzbilanzierung, Berufseingliederungsplanung und Arbeitsorientierung inklusive Sprachförderung Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 48 Aktivitäten, Entwicklungen, Drittmittelakquise -3- Bestehende Angebote reichen nicht aus. Spezielle Handlungskonzepte und Unterstützungshilfen sind notwendig! • Fachgespräch mit relevanten Trägern und Institutionen am 12.09.2013 •Spezifisches arbeitsmarktliches Unterstützungsangebot in Anlehnung an das EU-Projekt "CHANCE – Bleiberecht am Rhein“ Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 49 ESF-Landesförderung Arbeitsmarkt (1) Aufruf des MAIS NRW zur Beantragung von Modelprojekten Module: 1.Projektkoordination 2.Aufsuchende Hilfe, Kompetenzfeststellung und Ableitung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration 3.Alphabetisierung / Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug (Sonderaufruf VHS) 4.Niederschwellige Begegnungsmöglichkeiten, um die Zielgruppe für Angebote zur Arbeitsmarktintegration aufzuschließen Kommunaler Eigenanteil 20% Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 50 ESF-Landesförderung Arbeitsmarkt (2) • Antragstellung der Stadt Köln am 30.09.2013 • Handlungsfelder des Kölner Vorhabens: Projektkoordination sowie Vernetzung aller Akteure und Einzelmaßnahmen, Sozialraumbezug, aufsuchende Hilfe und Begleitung, Begegnungsstätte zur Beratung und Kompetenzfeststellung zur Arbeitsmarktintegration in - Ehrenfeld - Mülheim - Kalk sowie Bedarfsanmeldung Alphabetisierung (Sonderaufruf VHS) • Antragsvolumen rd. 1,2 Mio. EUR für 2014 - 2015 incl. 20% Eigenanteil der Stad Köln • Förderung von Menschen im SGB II-Bezug nicht möglich • Entscheidung des MAIS steht aus Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 51 Weitere Informationen • (1) Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zuwanderung aus Südosteuropa Bericht des Deutschen Städtetages zum 10.10.13: „Wenig Bereitschaft auf Seiten des Bundes, Verbesserungsvorschläge der rechtlichen, tatsächlichen oder finanzielle Situation aufzugreifen und umzusetzen“, z.B. - Ablehnung eines Rechtsanspruches für EU-Zuwanderer auf Teilnahme an Integrationskursen - Ablehnung einer Öffnung der ESF-Bundesprogramme, die derzeit auf Projekte für arbeitsmarktmarktnahe Menschen fokussiert sind. - Ablehnung genereller Geldleistungen als Beteiligung des Bundes an den erheblichen Kosten der besonders betroffenen Städte Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 52 Weitere Informationen • (2) Aktionsplan der EU Kommission 1. Erstellung eines Handbuches zum Thema „Zweckehe“ 2. Erarbeitung eines Konzeptes zum „gewöhnlichen Aufenthalt“ 3. ESF kann schon jetzt zur Unterstützung der Kommunen eingesetzt werden (Vgl. Bericht des DST – Fokus Arbeitsmarktprogramme) 4. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass der ESF in vollem Umfang genutzt wird und das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird 5. Die EU will Bürgermeister im Frühjahr einladen und die Herausforderungen diskutieren. Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa 53 Fazit (1) Die Ressourcen der Verwaltung reichen nicht aus, alle Bedarfslagen zu befriedigen. •Wachsende Anforderung / Ausgaben bei Pflichtleistungen, z.B. bei - steigender Zahl berechtigten Ansprüchen auf Grundsicherung - Durchsetzung der Schulpflicht - Intervention bei Gefährdung des Kindeswohls - Gesundheitsschutz bei Infektions- und Seuchengefahr, medizinische Akutversorgung - Polizei- und Ordnungsrecht •Wachsende Herausforderungen an freiwillige kommunale Aufgabenwahrnehmung, z.B. - Soziale aufsuchende Arbeit - verstärkte Schulsozialarbeit – Versorgung - Gesundheitsprävention - Unterbringung / Wohnen von EU-Bürgern - Sprachförderung - Qualifizierung - Arbeitsmarktförderung Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa Folie 54