Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage: Präsentation-Zuwanderer aus Südosteuropa 2013.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
31.12.14, 04:33
Aktualisiert
24.01.18, 05:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Zuwanderung aus Südosteuropa
Informationsgespräch am 04.11.2013
Rathaus, Spanischer Bau
Theo-Burauen-Saal
18:00 Uhr
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
1
Überblick
• Aktuelle Einwohnermeldedaten zur Entwicklung der Zuwanderung
von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus Bulgarien und Rumänien
(02/6)
• Aktivitäten und Maßnahmen der Fachdienststellen zu den
Handlungsfeldern in den Bereichen
- Sicherheit und Ordnung (32)
- Schule und Bildung (40, 5001/1, 42,)
- Jugend und Familie (51)
- Soziales (50)
- Gesundheit (53)
- Wohnen (56)
- Jobcenter Köln
- ESF-Arbeitsmarktförderung
- Weitere Informationen und Fazit
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
2
02/6 - Einwohnerwesen
(1)
Mit Hauptwohnsitz gemeldete Rumänen und Bulgaren
seit 1999 bis Oktober 2013
6.000
5.000
5.488
Vorläufig, Aktualisierung erfolgt
per Handout zur Sitzung.
4.831
4.873
4.066
3.617
4.407
4.000
4.021
3.126
2.807
3.398
2.696
3.000
2.358
2.134
2.158
2.145
2.199
2.223
2.191
2.286
2.723
2.000
2.083
1.894
1.000
553
0
Dez 99
694
Dez 00
776
Dez 01
880
Dez 02
1.092
981
Dez 03
Dez 04
1.225
Dez 05
1.286
Dez 06
Gemeldete Personen mit HAW Rumänen
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Dez 07
Dez 08
Dez 09
Dez 10
Dez 11
Dez 12
Gemeldete Personen mit HAW Bulgaren
3
02/6 - Einwohnerwesen
(2)
Anzahl der Anmeldungen pro Jahr
seit 2007 bis Oktober 2013
1000
900
_____
_____
Vorläufig, Aktualisierung erfolgt
per Handout zur Sitzung.
Rumänen
Bulgaren
800
765
675
668
700
640
608
657
Anzahl durchschnittlicher Anmeldungen
bei Bulgaren (600/Jahr)
600
491
500
404
466
400
386
Anzahl durchschnittlicher Anmeldungen
bei Rumänen (359/Jahr)
300
319
338
200
100
189
111
0
Dez 07
Dez 08
Dez 09
Dez 10
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Dez 11
Dez 12
4
32 – Amt für öffentliche Ordnung
(1)
Das Recht auf Freizügigkeit umfasst:
1.
3.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Dienstleistungsfreiheit
2.
Niederlassungsfreiheit
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
5
32 – Amt für öffentliche Ordnung
(2)
Ordnungsrechtliche Problemfelder
• Bestreitung des Lebensunterhaltes
• Gewerbedatei
• Schrottsammler
• Arbeiterstrich
• Prostitution
• Bestreitung des Lebensunterhaltes / Sondernutzung
• Aggressives und organisiertes Betteln
• Rosen- und Luftballonverkäufer
• Straßenmusik
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
6
32 – Amt für öffentliche Ordnung
(3)
Ordnungsrechtliche Problemfelder
• Unterbringung
• Meldewesen
• Überbelegung von Wohnraum
• Wildes Campieren
• Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen
• Kindeswohlgefährdung
• Schulpflicht
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
7
32 – Amt für öffentliche Ordnung
(4)
Ordnungsrechtliche Problemfelder
• Ruhestörungen:
• Menschenansammlungen im öffentlichen Straßenland, auf
Spielplätzen etc.
• unmittelbares Wohnumfeld
• Verunreinigungen:
• Illegale Müllablagerungen im unmittelbaren Wohnumfeld und
im Stadtgebiet
• Achtloses Wegwerfen von Abfälle
• Verrichten der Notdurft
• Verkehrsverstöße
• Sehr eingeschränkte Ahndungsmöglichkeiten
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
8
32 – Amt für öffentliche Ordnung
(5)
Fallzahlen des Ordnungsdienstes
Fallzahl
2012
2013 (Januar bis
September)
Rosenverkäufer
383
142
Prostituierte
30
9
Aggressive Bettler
702
145
Straßenmusiker
29
14
Schrottsammler
235
62
Lager/Wohnungen
17
18
Gesamtfallzahlen
1.396
390
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
9
32 – Amt für öffentliche Ordnung
(6)
Lösungsansätze
• Erwirkung von Rechtsänderungen
• Melderecht
• Wohnungsaufsicht
• Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
10
40 - Amt für Schulentwicklung (Schulträger)
(1)
401 - Schulamt für die Stadt Köln (untere Schulaufsicht)
Aufgabe und Verfahren
•
Beschulung von schulpflichtigen eingereisten Kindern und Jugendlichen
•
die Eltern und Kinder werden zunächst beim Kommunalen Integrationszentrum beraten,
die Zuweisung für Primar- und SekI-Stufe erfolgt anschließend durch das Schulamt
Situationsbeschreibung
•
seit mehreren Jahren steigende Schülerzahlen
•
keine ausreichende wohnortnahe Versorgung mehr möglich (da Köln ohnehin steigende
Schülerzahlen in den besonders betroffenen Stadtteilen aufweist)
•
die Beschulung wird zunehmend schwieriger (hoher Alphabetisierungsbedarf, ältere
Kinder, die noch nie beschult wurden, Schulabsentismus), die notwendige intensive
Betreuung der Kinder ist durch die Schulen ohne sozialpädagogische Unterstützung nicht
leistbar.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
11
40/401
(2)
Aktueller Stand
•
in 2013/2014 rd. 800 Kinder und Jugendliche insgesamt in Vorbereitungsklassen und
Einzelintegrationsmaßnahmen neu zugewiesen (hiervon rd. 43% aus Südosteuropa),
•
bis Ende September wurden bereits 320 Plätze in Vorbereitungsklassen besetzt, in
2014/15 wird mit mindestens 1000 Zuweisungen gerechnet, wenn der bestehende Trend
anhält.
Auswirkungen
•
es müssen zusätzliche räumliche Kapazitäten in Schulen bereitgestellt werden, dies ist
nur noch eingeschränkt möglich.
•
es muss mit erhöhten Schülertransportkosten gerechnet werden, wenn keine
wohnortnahe Beschulung sichergestellt werden kann.
•
es werden insgesamt erheblich mehr personelle Ressourcen (Alphabetisierung,
Sprachförderung, Mediation, Sozialarbeit) für die Förderung und Unterstützung der
Schüler/-innen und ihrer Familien benötigt.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
12
40/401
(3)
Initiativen und Lösungsansätze
•
im rrh. Köln wurde vom Schul- und Jugenddezernat (s. Darstellung Jugendamt) ein
stiftungsfinanziertes Projekt initiiert, um besonders belastete Grundschulen zu
unterstützen.
Es wäre wünschenswert, wenn dieses Projekt Pilotcharakter für vergleichbare vom Land
geförderte Unterstützungsmaßnahmen für alle betroffenen Schulen bekommen könnte.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
13
5001/1 - Kommunales Integrationszentrum
(1)
Aufgabenbereich „Bildung“ umfasst im Wesentlichen
•
Beratung und Unterstützung von Schulen
•
Koordinierung und Weiterentwicklung von Netzwerken
•
Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften
•
Beratung der schulpflichtigen eingereisten Kinder bzw. Jugendlichen und ihrer
Eltern in Primar- und SekI-Stufe in Abstimmung mit dem Schulamt
•
sowie Beratung und Zuweisung jugendlicher SeiteneinsteigerInnen zur
Beschulung in Internationale Förderklassen an Berufskollegs (derzeit 240
Jugendliche) in Kooperation mit der Bezirksregierung
•
Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener zu Bildungsangeboten
Problembeschreibung
•
Stark steigende Schülerzahlen
•
Nachfrage übersteigt Angebot an Plätzen
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
14
5001/1 - Kommunales Integrationszentrum
(2)
Bedarfe
a) bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen
•
Pädagogische Begleitung und Integrationshilfen für (Roma-)Familien
(Mediatoreneinsatz, Sprach- und Integrationsmittler)- schulisch und außerschulisch.
•
Ausbau von Entwicklung und Steuerung von (örtlichen) Integrationsangeboten
•
Mobile kollegiale Fallberatung (Zielgruppe Lehrkräfte)
•
Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter-/innen
b) bei nicht schulpflichtigen jungen Erwachsenen
•
Ausweitung der Bildungsberatung
•
Einrichtung von zusätzlichen niederschwelligen Bildungsangeboten mit Sprachförderung
•
Durchführung von berufsbezogenen Sprachförderkursen für junge Erwachsene
•
Berufliche Teil-Qualifizierungsmaßnahmen
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
15
42 - Amt für Weiterbildung/Volkshochschule
(1)
Angebotsspektrum der VHS für Migrantinnen und Migranten
Sprachförderung als Schlüssel zur Integration
Alphabetisierung/Grundbildung
Allgemeine und berufsbezogene Integrationskurse
Deutsch als Zweitsprache auf unterschiedlichen Niveaus des
Europäischen Referenzrahmens
Berufliche Qualifizierungsangebote
Die Qualifizierungs- und Beratungsangebote der VHS umfassen:
Individuelle passgenaue Beratung und arbeitsmarktbezogene
Orientierung
Ausbau der Sozialkompetenzen und Förderung der interkulturellen
Handlungskompetenz
Berufsbezogene Qualifizierung
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
16
42 - Amt für Weiterbildung/Volkshochschule
(2)
Finanzierung
Die Angebote im Bereich der Integrationskurse für EU-Bürger
werden anteilig über das BAMF finanziert. Ein Eigenanteil in Höhe
von 1,20 € pro Unterrichtsstunde muß von den Teilnehmern
aufgebracht werden.
Drittmittel werden von der VHS zur Durchführung bestimmter
Angebote über ESF-Mittel (Land und Bund), von der Agentur für
Arbeit sowie von dem Job-Center akquiriert
Unter bestimmten Voraussetzungen können
Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des ESF BAMF Programms
„berufsbezogene Sprachmaßnahmen für Migrantinnen und
Migranten“ gefördert werden. Die Fortführung dieses Programms
ist durch Ratsbeschluss bis 2015 gesichert.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
17
42 - Amt für Weiterbildung/Volkshochschule
(3)
Die Volkshochschule Köln wird sich Rahmen des mit ESF Mitteln
geförderten „Kölner Pilotprojektes zur Integration von Zuwanderern
aus Südosteuropa“ zum Thema „ Alphabetisierung und
Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug“ (Modul 4) beteiligen.
Im übrigen ist eine bedarfsgerechte Ausweitung der VHS-Angebote
unter bestimmten Rahmenbedingungen (Personal, Finanzen,
Raumkapazitäten) möglich.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
18
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
(1)
Aufgabenstellung gem. SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
•Unterstützung der Eltern bei der Erziehung der Kinder
•Sicherstellung Kinderschutz
•Teilhabe und Integration der Kinder und Jugendlichen am sozialen
Leben
Bisherige Aktivitäten
•Überprüfung „Kindeswohlgefährdung“ bei Meldungen durch Ordnungsbehörde, Polizei, Schule, Nachbarn etc.
•Beratung von unterstützungssuchenden Eltern
•Unterstützung bei Integrationsbemühungen (Kita Platz / regelm.
Schulbesuch)
•Entwicklung eines spendenfinanzierten 2-jährigen Modellprojektes im
Rechtsrheinischen zur Sicherstellung eines regelmäßigen und
erfolgreichen Schulbesuchs
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
19
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
(2)
Planung
•Vorbereitung Antragstellung Landesjugendplanmittel für 2014 + 2015
(200.000 € + 20% Eigenanteil pro Jahr)
Antragszielgruppe und -inhalte
Eltern:
- Einsatz von Dolmetschern/Integrationslotsen
- aufsuchende Arbeit
- Erziehungsberatung/-training
0 – 6-jährige: - Spielgruppenangebote
- Sprachfördermaßnahmen
über 6-jährige: - Sprachfördermaßnahmen
- Unterstützung Schulbesuch
- Freizeitpädagogische Angebote
Mittel sind nicht ausreichend für bedarfsgerechte Angebote im gesamten
Stadtgebiet. Priorisierungen des Einsatzes Landesmittel auf die StadtGebiete Kalk, Meschenich und Porz
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
20
Amt 50/Leistungsansprüche SGB XII, UVG
•
(1)
Fallzahlen / Mengengerüste
SGB XII: 20 Bedarfsgemeinschaften mit dem Staatsangehörigkeitsmerkmal
Bulgarien, darin 31 unterstützte Personen
und
35 Bedarfsgemeinschaften mit dem Merkmal Rumänien, darin 38 unterstützte
Personen
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG): 164 Vorgänge im Leistungsbezug (von
derzeit 6.318 insgesamt)
AsylbLG: 3 Fälle im Leistungsbezug (1x Bulgarien, 2x Rumänien). Die
Personen verfügen lediglich über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
AufenthG (Aufenthalt aus humanitärenGründen).
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
21
50
Erkenntnisse der Sozialverwaltung – Entwicklung
•
(2)
Seit 2009 sind die ersten Auswirkungen der EU-Osterweiterung durch
Einreisende aus den Ländern Osteuropas in den niederschwelligen Angeboten
der Wohnungslosenhilfe spürbar.
•
Hierbei bildet die Personengruppe der Rumänen den größeren Anteil.
•
Die Inanspruchnahme der Angebote der Wohnungslosenhilfe durch
Rumänen/Bulgaren führt zu einer Verdrängung der Menschen mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 22
50
Erkenntnisse der Sozialverwaltung – Bedarfe
(3)
Die in Angeboten der freien Träger anzutreffenden Menschen aus
Rumänien und Bulgarien zeigen folgende Bedarfe:
•
Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse (Essen, Duschen, Kleidung,
schlafen)
•
Arbeit
•
Gesicherte Wohnverhältnisse
•
Deckung des Lebensunterhaltes
•
Gesundheitliche Versorgung
Beratung wird nicht nachgefragt
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 23
50
Erkenntnisse der Sozialverwaltung
(4)
Folgende Angebote der Sozialverwaltung werden von Menschen aus
Rumänien/Bulgarien aufgesucht und genutzt:
•
Notschlafstellen
•
Ordnungsbehördliche Notunterbringung im Winter
•
Kontakt- und Beratungsstellen (Essensangebote, Duschen, Kleiderkammern)
•
Überlebensstation Gulliver (Essen, Dusche, Kleiderkammer,
Gepäckaufbewahrung, Erreichbarkeitsanschrift)
•
Nachtcafés (ausschließlich im Rahmen der Winterhilfe)
•
Bahnhofsmission (Rückkehrhilfen)
•
Essensausgabe am Appelhofplatz
•
Mobiler med. Dienst
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 24
50
Maßnahmen zur Wohnraumsicherung
(5)
Verhinderung von Wohnungsverlust (Prävention) und akuter
Obdachlosigkeit
•Präventive Maßnahmen zur Wohnraumsicherung können bei Menschen aus
Rumänien und Bulgarien, die im Arbeitsmarkt integriert sind, wie bei allen
anderen Einwohnern erfolgen.
•Gleiches gilt für die ordnungsrechtliche Unterbringung bei bereits eingetretener
Obdachlosigkeit.
•Im Falle der Armutszuwanderer erfolgen diese Maßnahmen wegen der
regelmäßig fehlenden Existenzsicherung in Einzelfällen aus humanitären Gründen
(Akute Erkrankung, Risikoschwangerschaft etc.) und zum Schutz vor
winterlichen Temperaturen. Ansonsten wird eine Rückführungshilfe angeboten
und gewährt.
Folie 25
50
Erkenntnisse der Sozialverwaltung – Planung
•
(6)
Im Hinblick auf den 01.01.2014 wird mit den freien Trägern der Einsatz einer
Clearingstelle unter Einsatz eines Sprach- und Kulturmittlers geprüft.
•
Der/die Sprach- und Kulturmittler/in soll mobil an die jeweiligen Kontakt- und
Beratungsstellen und sonstigen Anlaufstellen im Bereich der
Wohnungslosenhilfe angebunden werden.
•
Der Einsatz eines Sprach-und Kulturmittlers soll dazu dienen, die
Problemlagen der Rumänen/Bulgaren zu erfassen und ein Clearing
vorzunehmen.
Sofern diese Menschen keine weitergehenden Hilfen in Anspruch nehmen
können, sind ihnen Rückkehrhilfen zu ermöglichen.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 26
53 – Gesundheitsamt
(1)
• Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
Auftragsgrundlage: § 19 Infektionsschutzgesetz
Auftrag: Sicherstellung von Information, Beratung, Untersuchung,
Behandlung bei sexuell übertragbaren Infektionen, aufsuchende Arbeit in
schwer erreichbaren Gruppen und Szenen
• Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
Auftragsgrundlage: §§2,5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz, §11 ÖGDG
Auftrag: Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung zu Familienplanung,
Grundversorgung für Schwangere ohne Zugang zu ärztlicher Versorgung
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
27
53 – Gesundheitsamt
(2)
Entwicklung / aktueller Sachstand
Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
28
53 – Gesundheitsamt
Entwicklung / aktueller Sachstand
(3)
Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
29
53 – Gesundheitsamt
(4)
Entwicklung / aktueller Sachstand
Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 30
53 – Gesundheitsamt
(5)
Entwicklung / aktueller Sachstand
Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
Tabelle 1b: Kontakte in der
ärztlichen Sprechstunde
Diagramm 1b: Kontakte in der ärztlichen
Sprechstunde 2013 (Oktober)
Gesamtzahl: 921
01.01. – 15.10.2013
Bulgarien
269
9%
Rumänien
188
30%
16%
Restl. Europa
229
Afrika
149
Bulg
Rumän.
restl. Europa
Afrika
andere Kontinente
Andere
Kontinente
86
gesamt
921
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
25%
20%
Folie 31
53 – Gesundheitsamt
(6)
Situationsbeschreibung
Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
allgemein PatientInnen aus Bulgarien und Rumänien
• zu >90% ohne gültige Krankenversicherung
• 72% aller Konsultationen wegen akuter Beschwerden
(bei anderen PatientInnen nur 54%)
•
deutlich überrepräsentiert bei
• behandlungsbedürftigen Infektionen
• Konsultationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
• behandlungsbedürftigen Erkrankungen als Nebenbefunde
speziell: Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter aus Bulgarien und Rumänien
• massive Stigmatisierung, ggf. Kriminalisierung in Herkunftsländern
erschwert Zugang
• sehr hohe Mobilität und Fluktuation in den Sexarbeitsbetrieben
• trotz Motivation zur Neuorientierung sehr selten alternative
Einkommensquellen zugänglich
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
32
53 – Gesundheitsamt
(7)
Situationsbeschreibung
Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
Schwangere Frauen aus Bulgarien und Rumänien
• Krankenversicherungsschutz
• meist keiner
• im Einzelfall EHIC-Karte oder GKV-Berechtigung
• soziale Lage
• meist arbeitslos oder arbeitsuchend mit kaum Aussichten auf Erfolg
(selbst und/oder Partner)
• gelegentlich Selbstständigkeit mit geringem Einkommen
ergänzend Hartz IV
• oft eheähnliches Verhältnis
für das Kind SGBII und KV über Vater möglich, nicht für die Mutter
• medizinische Problematik
• Risikoschwangere (ca. 20 % < 18 Jahren, kaum Kenntnisse über
gesundes Verhalten in der Schwangerschaft)
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 33
53 – Gesundheitsamt
(8)
Bisherige und aktuelle Aktivitäten, Ziele und Erfolge
• Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
•
•
niedrigschwellige ärztliche Sprechstunde drei Mal wöchentlich mit
•
fachärztlicher Diagnostik sexuell übertragbarer Infektionen
•
Anwesenheit einer Sprachmittlerin
aufsuchende Präventionsarbeit in Sexbetrieben und auf der Straße
•
sozialwissenschaftliche Erhebung auf dem Straßenstrich (soziale Hintergründe
und Bedürfnisse von überwiegend aus Bulgarien stammenden Sexarbeiterinnen)
• Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
•
ärztliche Grundversorgung in der Schwangerschaft
•
•
Anwesenheit einer Sprachmittlerin
Sozialberatung in der Schwangerschaft
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
34
53 – Gesundheitsamt
(9)
Bedarfslagen / Anforderungen
Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
Qualitativ
•
zeitnaher Versorgungsbedarf bei sexuell übertragbaren Infektionen und akuten Beschwerden
•
Einsatz von Sprachmittlerinnen, die für diesen speziellen Einsatzbereich geeignet sind
•
mehr Labordiagnostik
•
Beratungs- und Begleitungsangebot in enger Anbindung an ärztliche Sprechstunde
(Kostenregelung
bei stationärer Versorgung, Zugang zu GKV/PKV)
Quantitativ
•
Ausweitung der Zeiten ärztlicher Versorgung (aktuell sehr lange Wartezeiten, Abweisen von
PatientInnen)
•
höhere Frequenz und mehr Kontinuität in der aufsuchenden Arbeit (hohe Fluktuation erschwert
Kontaktarbeit)
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
35
53 – Gesundheitsamt
(10)
Bedarfslagen / Anforderungen
Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
Qualitativ
•
zeitnahe Versorgung in der Schwangerschaft mit Risikoabklärung und Ausstellen eines Mutterpasses
•
Einsatz von Sprach-und Integrationsmittlerinnen
•
Erweiterung der Diagnostik angepasst an Risikokonstellationen (z.Bsp. Infektionserkrankungen,
ernährungsbedingte Störungen)
Quantitativ
•
Ausweitung der Sprechstundenzeiten (ärztliche Sprechstunde regelmäßig vor- und nachmittags)
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
36
53 – Gesundheitsamt
(11)
Grenzen
alle Bereiche
•
dringend erforderliche zeitliche Ausweitung des Angebotes wegen
Personalsituation in allen Professionen (Arzt/Ärztin, Sozialpädagoge/in,
Med. Fachangestellte) nicht möglich
•
Umfang erforderlicher Sprachmittlung überschreitet Rahmen von
Honorarverträgen
•
Gefahr der Vernachlässigung der Bedarfe anderer Gruppen
•
Vermittlung in Beratung und Betreuung allenfalls sehr begrenzt möglich
•
•
fehlende Kapazität und Fachlichkeit bei freien Trägern
Vermittlung in medizinische Regelversorgung sehr begrenzt möglich
•
keine geregelte Kostenübernahme
•
wiederholt Verweigerung stationärer Aufnahme trotz akuten Handlungsbedarfes
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
37
53 – Gesundheitsamt
(12)
Drittmittelakquise und –einsatz
bisher
Beratungsstelle zu STI einschließlich Aids
•
einmalige Zuwendung des MGEPA für Anschaffung eines
Ultraschallgerätes (23.000€)
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
•
Kostenerstattung für Impfstoffe durch MGEPA NRW
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
38
53 – Gesundheitsamt
(14)
Drittmittelakquise und –einsatz
in Planung
sonstige Drittmittel
für Gesundheitsleistungen
bisher nicht verfügbar
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 39
56 – Amt für Wohnungswesen
Thema Wohnen
(1)
1. Rahmenbedingungen
•
Differenzierter Wohnungsmarkt in NRW: zweigeteilter Wohnungsmarkt mit
Preisdruck und Leerständen.
•
Angespannter Wohnungsmarkt in Köln: selbst in mäßigen Lagen kaum
Leerstand in Köln. Insofern ist der Kölner Wohnungsmarkt besonders im
preiswerten Segment durch eine starke Konkurrenzsituation geprägt.
•
Neben EU-Bürgern aus Rumänien bzw. Bulgarien fragen insbesondere
Studenten, Haushalte mit kleinen Einkommen, Kölner Haushalte mit
Transfereinkommen, Wohnungsnotfälle und Flüchtlinge Wohnraum nach.
Benötigt wird Wohnraum im preiswerten Marktsegment, dessen Anteil
allerdings kontinuierlich abnimmt.
•
Akute Handlungsbedarf besteht u.a. bei den Flüchtlingen und unerlaubt
Eingereisten, hier hat die Stadt eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
40
56 – Amt für Wohnungswesen
Thema Wohnen
(2)
2. Wohnungsaufsicht
•
Die Wohnungsaufsicht schreitet ein, wenn eine Wohnung erhebliche bauliche
Mängel aufweist.
•
Die Fallzahlen in der Wohnungsaufsicht sind bisher gering, da eine
Ermächtigungsgrundlage zur Bekämpfung der Überbelegung von Wohnraum
derzeit fehlt.
•
Die Stadt hat jedoch Erkenntnisse über die zimmerweise Vermietung älterer
Wohnungen und Matratzenlager. Betroffen hiervon sind überwiegend ältere,
sanierungsbedürftige Wohnungen in Quartieren, die ohnehin eine hohe
Migrations-, Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote aufweisen.
•
Das Land plant mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz die Einführung einer
Rechtsgrundlage zur Bekämpfung von Überbelegung von Wohnraum.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
41
Zuwanderung aus
Südosteuropa
Zahlen, Sachstand, Entwicklung
im Jobcenter Köln
04.11.2013
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Rechtlicher Rahmen -1-
Rechtliche Grundlage nach § 7 Abs. 1 Satz 2, 3 SGB II;
§ 8 Abs. 2 SGB II:
Ausschluss von SGB II-Leistungen für alle Ausländer:
• während der ersten drei Monate nach Einreise in das
Bundesgebiet
• wenn sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der
Arbeitssuche ergibt
• bei Anspruch auf Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
• wenn eine Arbeitsaufnahme nicht erlaubt ist und auch nicht
erlaubt werden könnte und kein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger
in der Bedarfsgemeinschaft lebt
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
43
Rechtlicher Rahmen -2-
kein Ausschluss von SGB II-Leistungen für alle Ausländer:
• bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (abhängige
Beschäftigung od. Selbstständigkeit) während der ersten drei
Monate des Aufenthalts im Bundesgebiet bzw. später
• wenn eine abhängige Beschäftigung od. Selbstständigkeit
ausgeübt wird und unfreiwillig/unverschuldet Arbeitslosigkeit
eintritt
• bei Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen
(Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG) während der ersten drei
Monate des Aufenthalts im Bundesgebiet bzw. später;
ausgenommen Berechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
44
Rechtlicher Rahmen -3-
Probleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben:
•
gesetzlich vorgegebener Leistungsausschluss während der ersten
drei Monate des Aufenthalts und wenn sich Aufenthaltsrecht allein
aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, hat vor den Sozialgerichten
– zumindest im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes – i. d. R.
keinen Bestand
•
rechtskräftige Rechtsprechung wird in der Regel mit Verzögerungen
in die verbindlichen Regelungen der BA übernommen
•
LSG-Urteil v. 10.10.2013 hebelt den Leistungsausschluss „allein zum
Zwecke der Arbeitssuche“ aus:
enthält keine Sonderregelung für Rumänen und Bulgaren
Einzelfallregelung
noch keine Rechtskraft
deshalb z. Zt. noch keine praktische Auswirkung
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
45
Fallzahlen / Mengengerüst
Januar 2013
Juni 2013
1.060
1.275
(+16,9%)
- davon Bulgaren
730
902
(+19,1%)
- davon Rumänen
330
373
(+11,5%)
741
(69,9% an Gesamt)
878
(68,9% an Gesamt)
- davon Bulgaren
494
609
(+18,8%)
- davon Rumänen
247
269
(+8,1%)
Bedarfsgemeinschaften
521
602
(+13,5%)
Personen
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
Zugänge eLB
Jan bis Jun 2013
Abgänge eLB
Jan bis Jun 2013
Saldo
207 Bulgaren
80 Bulgaren
127 eLB
35 Rumänen
29 eLB
64 Rumänen
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
46
Aktivitäten, Entwicklungen, Drittmittelakquise
-1-
Aktuell beziehen ca. 800 erwerbsfähige Menschen dieser
Zielgruppe Leistungen nach dem SGB II.
• Zuwanderer, die schulisch und beruflich qualifiziert oder
hochqualifiziert sind, werden sich relativ schnell in das neue
Lebens- und Arbeitsumfeld integrieren.
• Niedrig qualifizierte Zuwanderer, ohne Zugang zu Bildung,
Arbeit oder sozialer Integration haben schlechtere
Integrationschancen.
• Der Fokus liegt auf den niedrig qualifizierten Zuwanderern.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
47
Aktivitäten, Entwicklungen, Drittmittelakquise
-2-
Schwerpunktthema im Arbeitsmarktintegrationsprogramm 2014
Handlungskonzepte und Strukturen zur arbeitsmarktlichen Integration
in Planung
Bestehende Projekte:
•„Einwanderung aus Südosteuropa: Dynamische Problemlagen
entschärfen – neue Handlungsfelder besetzen“
Ein Projekt in enger Kooperation mit dem Träger Phönix und dem
Jobcenter Köln
•„Zuwanderer am Markt“
im Rahmen der Regelförderung (AVGS)
Kompetenzbilanzierung, Berufseingliederungsplanung und
Arbeitsorientierung inklusive Sprachförderung
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
48
Aktivitäten, Entwicklungen, Drittmittelakquise
-3-
Bestehende Angebote reichen nicht aus.
Spezielle Handlungskonzepte und Unterstützungshilfen sind notwendig!
• Fachgespräch
mit relevanten Trägern und Institutionen am 12.09.2013
•Spezifisches arbeitsmarktliches Unterstützungsangebot
in Anlehnung an das EU-Projekt "CHANCE – Bleiberecht am Rhein“
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
49
ESF-Landesförderung Arbeitsmarkt
(1)
Aufruf des MAIS NRW zur Beantragung von Modelprojekten
Module:
1.Projektkoordination
2.Aufsuchende Hilfe, Kompetenzfeststellung und
Ableitung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
3.Alphabetisierung / Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug
(Sonderaufruf VHS)
4.Niederschwellige Begegnungsmöglichkeiten, um die Zielgruppe für
Angebote zur Arbeitsmarktintegration aufzuschließen
Kommunaler Eigenanteil 20%
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
50
ESF-Landesförderung Arbeitsmarkt
(2)
• Antragstellung der Stadt Köln am 30.09.2013
• Handlungsfelder des Kölner Vorhabens:
Projektkoordination sowie Vernetzung aller Akteure und
Einzelmaßnahmen, Sozialraumbezug, aufsuchende Hilfe und
Begleitung, Begegnungsstätte zur Beratung und
Kompetenzfeststellung zur Arbeitsmarktintegration
in
- Ehrenfeld - Mülheim - Kalk
sowie Bedarfsanmeldung Alphabetisierung (Sonderaufruf VHS)
• Antragsvolumen rd. 1,2 Mio. EUR für 2014 - 2015
incl. 20% Eigenanteil der Stad Köln
• Förderung von Menschen im SGB II-Bezug nicht möglich
• Entscheidung des MAIS steht aus
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
51
Weitere Informationen
•
(1)
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zuwanderung aus Südosteuropa
Bericht des Deutschen Städtetages zum 10.10.13:
„Wenig Bereitschaft auf Seiten des Bundes, Verbesserungsvorschläge der
rechtlichen, tatsächlichen oder finanzielle Situation aufzugreifen und
umzusetzen“, z.B.
- Ablehnung eines Rechtsanspruches für EU-Zuwanderer auf Teilnahme an
Integrationskursen
- Ablehnung einer Öffnung der ESF-Bundesprogramme, die derzeit auf
Projekte für arbeitsmarktmarktnahe Menschen fokussiert sind.
- Ablehnung genereller Geldleistungen als Beteiligung des Bundes an den
erheblichen Kosten der besonders betroffenen Städte
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
52
Weitere Informationen
•
(2)
Aktionsplan der EU Kommission
1. Erstellung eines Handbuches zum Thema „Zweckehe“
2. Erarbeitung eines Konzeptes zum „gewöhnlichen Aufenthalt“
3. ESF kann schon jetzt zur Unterstützung der Kommunen
eingesetzt werden (Vgl. Bericht des DST – Fokus Arbeitsmarktprogramme)
4. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass der ESF in vollem Umfang
genutzt wird und das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird
5. Die EU will Bürgermeister im Frühjahr einladen und die Herausforderungen
diskutieren.
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
53
Fazit
(1)
Die Ressourcen der Verwaltung reichen nicht aus, alle Bedarfslagen zu
befriedigen.
•Wachsende Anforderung / Ausgaben bei Pflichtleistungen, z.B. bei
- steigender Zahl berechtigten Ansprüchen auf Grundsicherung
- Durchsetzung der Schulpflicht
- Intervention bei Gefährdung des Kindeswohls
- Gesundheitsschutz bei Infektions- und Seuchengefahr,
medizinische Akutversorgung
- Polizei- und Ordnungsrecht
•Wachsende Herausforderungen an freiwillige kommunale
Aufgabenwahrnehmung, z.B.
- Soziale aufsuchende Arbeit - verstärkte Schulsozialarbeit – Versorgung - Gesundheitsprävention - Unterbringung / Wohnen von EU-Bürgern - Sprachförderung - Qualifizierung - Arbeitsmarktförderung
Arbeitskreis Zuwanderung aus Südosteuropa
Folie 54