Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
46 kB
Erstellt
31.12.14, 04:43
Aktualisiert
29.01.18, 19:58

öffnen download melden Dateigröße: 46 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 3198/2013 Der Oberbürgermeister Freigabedatum 24.09.2013 Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH" (GUJA) Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Jugendhilfeausschuss Datum 24.09.2013 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH“ (GUJA), Further Weg 1, 50769 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung der Dringlichkeit: Die „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH“ (GUJA) hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und eine Betriebskostenförderung beantragt. Der Betrieb wurde bereits aufgenommen. Über die Mittelvergabe wird im Verbund mittels separater Beschlussvorlage (Session-Nr. 2595/2013) in derselben Sitzung entschieden. Voraussetzung für die Förderung ist die umgehende Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Begründung: Die „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH“ (GUJA), Further Weg 1, 50769 Köln wurde am 08.05.2013 gegründet und beantragt nun die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter Nr. HRB 78630 eingetragen. Gesellschaftszweck ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages, die Kinder- und Jugendarbeit in Köln zu betreiben, sie zu fördern, fachlich und organisatorisch zu vertreten und weiter zu entwickeln. Der vorgenannte Zweck umfasst insbesondere den Betrieb der Kinder- und Jugendeinrichtung in Köln-Worringen in den Räumlichkeiten der Liegenschaft „Krebelshof“. Der langjährige Träger der Jugendeinrichtung Krebelshof, der „Krebelshof e.V.“ musste zum Jahresende 2011 die dortige Arbeit beenden und hat am 01.02.2012 einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Köln gestellt. Dadurch bestand die Notwendigkeit, über die zukünftige Nutzung der alten Hofanlage nachzudenken. Kernaufgabe des bisherigen Trägers zur Nutzung des Krebelshof war die Förderung der Jugendarbeit in Worringen und Roggendorf-Thenhoven. Der Krebelshof stellt für die Stadtteile Worringen (ca. 9.300 Einwohner) und Roggendorf-Thenhoven (ca. 3.900 Einwohner) die einzige Jugendeinrichtung dar. 3 Bei Politik und Verwaltung wurde Einigkeit erzielt, die Immobilie weiterhin für den Betrieb einer Jugendeinrichtung sowie insgesamt für die Durchführung von Freizeit- und Bildungsangeboten zu erhalten. Das bisherige Angebot beinhaltete als integralen Bestandteil der bürgerschaftlichen Aktivitäten in diesem Stadtteil neben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen Bereich Jugendkultur, der über die Stadtteil- und Bezirksgrenzen und sogar über Köln hinaus große Bedeutung erlangt hat. Auf dieser Grundlage haben diverse Gespräche zwischen der Verwaltung und Trägern zur Fortführung der pädagogischen Arbeit im Krebelshof stattgefunden. Aus diesen Gesprächen heraus haben sich drei Träger zur Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft zusammengeschlossen und sich bereit erklärt, ein tragfähiges, zukunftsweisendes Konzept zu entwickeln. Jeder der drei hinter der Neugründung stehenden Träger ist bereits im Sinne des § 75 SGB VIII tätig und anerkannt. Die Geschäftsanteile an der Gesellschaft werden zu gleichen Teilen von folgenden Trägern gehalten: Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ) Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Köln (Lino-Club) Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln (SKM). In seiner Sitzung vom 05.02.2013 hat der Rat der Gründung der neuen Gesellschaft mit dem Namen „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln mbH“ (GUJA) zugestimmt. Das Konzept zur zukünftigen Nutzung des Krebelshofes wurde ebenfalls Anfang des Jahres vorgelegt und durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der nachfolgend dargestellten Ziele und Aufgaben aus dem Betrieb des Krebelshofes wird durch den Zusammenschluss der drei Träger im Vergleich zur Übernahme des Betriebes durch nur einen Träger deutlich verbessert und erleichtert. Alle drei Träger verwirklichen in Köln Offene Kinder- und Jugendarbeit in unterschiedlicher Ausprägung. Sie sind mit der Jugendarbeit in Stadtteilen mit erhöhtem Jugendhilfebedarf ebenso vertraut wie mit der Jugendarbeit in Randgebieten mit fast dörflichem Charakter. Darüber hinaus besteht bei allen Kompetenz und Erfahrung in den Bereichen außerschulische Bildung, gesundheitsorientierte Jugendarbeit, jugendrelevante Veranstaltungen und Events in unterschiedlichen Sparten, Feriencamps und -fahrten und in unterschiedlicher Prägung als Partner von Schule. Durch Synergie und Bündelung dieser Kompetenzen soll: • die Offene Kinder- und Jugendarbeit wichtige Bereiche des „alten“ Krebelshof erhalten bzw. weiterentwickelt; neue Angebotsbereiche sollen erschlossen werden. Die Aufgabenstellung der Gesellschaft orientiert sich dabei an den Zielen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. • der Krebelshof mittel- bis langfristig zu einer Begegnungs- und Schulungsstätte für Jugendgruppen und individual-reisende junge Erwachsene werden, in der Themenbereiche wie Ökologie, Politik, Gesellschaft etc. erlebbar werden und zur offensiven Auseinandersetzung und zum Dialog anregen. • der Krebelshof als Geburts- und Förderstätte für jugendrelevante und jugendkulturelle Veranstaltungen etabliert werden. Altes Gemäuer und Jugendkultur, Obstbaumwiesen und Street Art, Fachwerk und Graffiti sollen Kreativität, vor allem aber auch Toleranz und inkludiertes Zusammenleben inspirieren und fördern. Der Krebelshof soll dazu anregen, Altes mit Neuem zu verbinden bzw. die sich daraus ergebende Spannung nutzen, das Profil eines besonderen Ortes in Köln zu entwickeln und zu beleben. So erhält 4 bzw. bewahrt er seine eigene Identität und rechtliche Klarheit. Auf dieser Basis wird erwartet, dass die GUJA mit ihrer Arbeit die fachlichen und personellen Voraussetzungen mitbringt, um zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen beizutragen. Das Finanzamt Köln-Nord hat am 25.06.2013 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Der Gesellschaftsvertrag der Körperschaft erfüllt demzufolge die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Für die Geschäftsführer der Gesellschaft: - Herrn Fabian Goevert - Herrn Hans-Josef Saxler - Frau Margret Hees liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die „gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit mbH“ einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung der „GUJA mbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Das Votum im Rahmen der Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler wird parallel mittels Dringlichkeitsentscheidung eingeholt. Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind zur Einsichtnahme unter Session Nr. 3198 hinterlegt.