Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
31.12.14, 04:47
Aktualisiert
29.01.18, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1555/2013
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/1
Beschlussvorlage
21.06.2013
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Errichtung einer zweizügigen offenen Ganztagsgrundschule in Köln-Nippes am Standort
Kretzerstr. 5-7, 50733 Köln zum Schuljahr 2014/15
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung
01.07.2013
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
08.07.2013
Jugendhilfeausschuss
09.07.2013
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
11.07.2013
Finanzausschuss
15.07.2013
Rat
18.07.2013
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung
mit § 82 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 01.08.2014, beginnend mit dem Jahrgang 1.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem
Standort Kretzerstr.5-7, 50733 Köln, zum Schuljahr 2014/2015, mit der Maßgabe, dass die
Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden und die
Schulkonferenz sich für die Einführung des offenen Ganztages ausspricht.
3. Der Rat beschließt, ab dem Schuljahr 2014/2015 – vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 935 € je Platz bzw. 1.890 € je Platz, den ein/e Schüler/in
mit sonderpädagogischen Förderbedarf belegt – sukzessive insgesamt 140 OGS-Plätze für
die an dem Standort Kretzerstr. 5-7 neu einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Diese
zusätzlichen 140 OGS-Plätze sind Bestandteil der vom Rat am 30.04.2013 beschlossenen
Aufstockung um 1.500 Plätze auf insgesamt 25.500 OGS-Plätze zum Schuljahr 2014/2015.“
4. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die
Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (VorlagenNr. 0804/2010) zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der zusätzlichen
kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Außerdem werden die seit 1.2.2011 für den Be-
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trieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur
Kompensation des zusätzlichen kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss
vom 26.05.2011 vorsieht. Darüber hinaus wurde die vom Rat in seiner Sitzung am 30.04.2013
beschlossene weitere Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils an der Finanzierung der
offenen Ganztagsschule im Primarbereich um rd. 2,8% ab dem Schuljahr 2013/2014ff. berücksichtigt.
Im Haushaltsjahr 2014 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf auf insgesamt 31.294,- €.
Ausgehend von einer OGS-Versorgungsquote von 70% stellt sich der Zuschussbedarf in den
Folgejahren wie folgt dar:
2015:
2016:
2017:
ab 2018ff.:
110.034,- €
157.541,- €
204.987,- €
194.707,- €
Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre
2014ff. für die Einrichtung von zusätzlichen 1.500 OGS-Plätzen ab dem Schuljahr 2014/2015
bereits veranschlagten Mitteln.
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs.
1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2014/15 verschickt werden.
6. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung noch vor dem Anmeldeverfahren, unter Berücksichtigung des Bestimmungsverfahrens zur Schulart, zum Schuljahr 2014/15 die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Alternative
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Errichtung der Grundschule Kretzerstraße
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
ab Haushaltsjahr:
%
2014
s. Begr. €
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
Die als Anlage 1 beigefügte schulentwicklungsplanerische Stellungnahme weist für den Stadtteil KölnNippes einen Bedarf für eine zusätzliche Grundschule ab dem Schuljahr 2014/15 aus. Als Standort
für die neue Grundschule ist die Kretzerstraße 5-7 in 50733 Köln-Nippes vorgesehen. Die dort derzeit
ansässige Förderschule soll zum 31.07.2014 geschlossen werden (Session 1554/2013). Sie soll mit
der Förderschule Lernen Leyendecker Straße im Stadtbezirk Ehrenfeld zusammengeführt werden.
Dabei wird am Standort Kretzerstraße zumindest für eine Übergangszeit ein Teilstandort für jüngere
Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden.
Zunächst wird die Schule als 2-zügige Grundschule zum Schuljahr 2014/15 beginnen. Aufgrund der
erwarteten Steigerung der Einschulungen in den kommenden Jahren soll die Grundschule optional
auf 3 Züge erweitert werden. Die notwendigen Raumkalkulationen für den Standort Kretzerstraße
müssen die Erweiterungsoption berücksichtigen.
Ganztagsbetreuung
Bedarfsermittlung:
Bei der flächendeckenden Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Kölner
Grund- und Förderschulen ist es nicht möglich, eine neue Schule ohne dieses Angebot zu gründen.
Die neue Grundschule Kretzerstr. 5-7 soll zunächst als eine zweizügige Schule errichtet werden. Bei
einer Klassenfrequenzstärke von 25 Schüler/innen ist mit einer Gesamtschülerzahl von 200 im Schuljahr 2017/2018 zu rechnen. Die derzeitige OGS-Versorgungsquote liegt bei rd. 70%. Auch bei der
neu einzurichtenden OGS in der Kretzer Str. ist vor diesem Hintergrund von einer 70%-igen OGSVersorgungsquote auszugehen.
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Im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN - BRK) sowie dem u. a. damit verbundenen Inklusionsgedanken wird die Beschulung der Kinder im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (GU) ausgeweitet. Erfreulicherweise steigt das Angebot von entsprechenden Schulplätzen im
Primarbereich. Mithin sind auch an der neu einzurichtenden OGS Kretzer Str. entsprechende Plätze
für Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (GU-Schüler/innen) vorzuhalten. Davon
ausgehend, dass in einer Klasse max. 5 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am
gemeinsamen Unterricht teilnehmen, ergeben sich an der OGS Kretzer Str. in den einzelnen Schuljahren folgende Bedarfe:
Schuljahr
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
Gesamtschülerzahl (2zügige Schule)
50
100
150
200
davon Anzahl
GU-Schüler/
innen
10
20
30
40
OGS-Platzbedarf (70%)
35
70
105
140
GU-Plätze
(70% der Anzahl
GU-Kinder)
7
14
21
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Konzept:
Nach dem Runderlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener
Ganztagsschulen im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom
12.02.2003, in der Fassung vom 01.02.2011, erfolgt die Landesförderung bei Neueinrichtung einer
offenen Ganztagsschule im Primarbereich u. a. unter der Voraussetzung, dass ein Ganztagskonzept
dieser Schule unter besonderer Berücksichtigung der Angebote zu einer intensivierten individuellen
Förderung vorgelegt wird. Ein entsprechendes Konzept – sowie ein Beschluss der Schulkonferenz
über die Einführung des offenen Ganztages – wird nach erfolgter Einrichtung der Schule erstellt und
der Bezirksregierung nach Prüfung durch die untere Schulaufsicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt.
Kosten und Finanzierung
Zusätzliche Personalkosten:
Für die Erhebung der Elternbeiträge werden mit dem Ausbau des offenen Ganztages weitere Personalressourcen benötigt. Die Darstellung des zusätzlichen Personalbedarfes sowie der entsprechenden zusätzlichen Personalkosten erfolgt im Rahmen der Ratsvorlage über die Einrichtung der zusätzlichen 1.500 OGS-Plätze ab dem Schuljahr 2014/2015, für die lt. Beschluss des Rates vom
30.04.2013 die benötigten Mittel im Haushaltsplan für die Jahre 2014ff. bereits eingestellt sind.
Zuwendungen an den Träger:
Für die Durchführung der offenen Ganztagsschule werden dem Trägerverein Fördermittel zur Verfügung gestellt, die sich aus Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzen. Die folgende Berechnung der ab dem Schuljahr 2014/2015 für die Durchführung der offenen Ganztagsschule an dem
Standort Kretzerstr. 5-7 benötigten Mittel stellt auf die – insbesondere zur Qualitätssicherung und verbesserung – bereits gefassten Ratsbeschlüsse ab. Außerdem basiert die Kalkulation der Betriebsmittel auf der Beibehaltung der mit Vorlage Nr. 0804/2010 am 20.05.2010 beschlossenen, damals allein auf den HPL 2010/2011 bezogenen Reduzierung des zusätzlichen kommunalen Anteils
um 5%. Darüber hinaus wurde die vom Rat in seiner Sitzung am 30.04.2013 beschlossene Kürzung
des freiwilligen Anteils an der Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich um rd.
2,8% berücksichtigt.
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Es ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2014:
Zuwendungen an die Träger:
Zur Finanzierung von 35 Ganztagsplätzen wird im Haushaltsjahr 2014 bezogen auf den Zeitraum
01.08.2014 - 31.12.2014 ein freiwilliger kommunaler Anteil in Höhe von 31.294,- Euro benötigt.
Grundsätzlich besteht für die Schulleitungen die Möglichkeit, von den für den Ganztag zur Verfügung stehenden Lehrerstellen einen Anteil von 0,1 zu kapitalisieren und stattdessen Barmittel zu
beantragen. Da eine Einschätzung, ob bzw. in welchem Umfang im Schuljahr 2014/2015ff. Lehrerstellenanteile in Anspruch genommen bzw. diese kapitalisiert werden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich ist, wurde zunächst davon ausgegangen, dass 50% der zur Verfügung stehenden Lehrerstellen kapitalisiert werden. Der kommunale Anteil errechnet sich unter den genannten Prämissen
wie folgt:
Gesamtkosten:
104.090,- Euro
Einnahmen:
Landeszuschüsse:
Elternbeiträge:
34.160,- Euro
7.343,- Euro
demnach verbleibende freiwillige kommunale
Zuwendungen an Träger:
davon die Hälfte:
62.587,- Euro
31.294,- Euro
Haushaltsjahr 2015:
Die Finanzierung von 35 Plätzen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 sowie von 70 Plätzen
im 1. Halbjahr 2015/2016 erfordert für das Haushaltsjahr 2015 den Einsatz eines freiwilligen kommunalen Anteils in Höhe von 110.034,- €, der sich wie folgt berechnet:
Gesamtkosten:
203.810,- Euro
Einnahmen:
Landeszuschüsse:
Elternbeiträge:
68.810,- Euro
24.966,- Euro
demnach verbleibende freiwillige kommunale
Zuwendungen an Träger:
110.034,- Euro
Haushaltsjahr 2016:
Die Finanzierung von 70 Plätzen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 sowie von 105 Plätzen
im 1. Halbjahr 2016/2017 erfordert für das Haushaltsjahr 2016 den Einsatz eines freiwilligen kommunalen Anteils in Höhe von 157.541,- €, der sich wie folgt berechnet:
Gesamtkosten:
303.100,- Euro
Einnahmen:
Landeszuschüsse:
Elternbeiträge:
102.970,- Euro
42.589,- Euro
demnach verbleibende freiwillige kommunale
Zuwendungen an Träger:
157.541,- Euro
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Haushaltsjahr 2017:
Die Finanzierung von 105 Plätzen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 sowie von 140 Plätzen im 1. Halbjahr 2017/2018 erfordert für das Haushaltsjahr 2017 den Einsatz eines freiwilligen
kommunalen Anteils in Höhe von 204.987,- €, der sich wie folgt berechnet:
Gesamtkosten:
402.820,- Euro
Einnahmen:
Landeszuschüsse:
Elternbeiträge:
137.620,- Euro
60.213,- Euro
demnach verbleibende freiwillige kommunale
Zuwendungen an Träger:
204.987,- Euro
Haushaltsjahr 2018ff.:
Gesamtkosten:
402.820,- Euro
Einnahmen:
Landeszuschüsse:
Elternbeiträge:
137.620,- Euro
70.493,- Euro
demnach verbleibende freiwillige kommunale
Zuwendungen an Träger:
194.707,- Euro
Baukosten
Aufgrund der Forderung von Bauaufsicht und Feuerwehr sowie schulorganisatorischer Erfordernisse
sind umfangreiche Bau- und Umbaumaßnahmen in dem Schulgebäude Kretzerstr. erforderlich, diese
sind jedoch unabhängig von der im Gebäude untergebrachten Schulform.
Zum einen ist der Austausch des bestehenden Holztreppenhauses gegen ein Steintreppenhaus gefordert. Des Weiteren besteht die Forderung zum Anbau eines zweiten, außen liegenden Fluchttreppenhauses. Die alten, zweipoligen Elektroleitungen müssen ausgetauscht werden, eine Dachdämmung ist ebenfalls erforderlich. Um das OGTS-Gebäude behindertengerecht herzurichten ist der Anbau eines Behinderten-Aufzuges vorgesehen.
Eine Neuordnung der Räumlichkeiten hinsichtlich Raumgrößen und Raumzuschnitten muss vorgenommen werden, um die momentan für die Förderschule erforderlichen kleinen Räume in große Betreuungsräume für die Grundschule umzuwandeln. Ein Lagerraum wird angebaut, da er in den jetzigen Räumen keinen Platz findet.
Um den Hygienevorschriften zu entsprechen muss die jetzige Küche in die momentan als WC-Anlage
genutzten Räume im Erdgeschoss verlegt werden. Auch dort sind Umbaumaßnahmen erforderlich.
Das alte Hausmeisterhaus soll durch einen Durchbruch mit dem ehemaligen Kindergarten verbunden
werden.
Durch diese Maßnahmen werden 512 qm für OGTS zur Verfügung stehen. Die Kosten werden ca.
1.375.000 € betragen. Bei einem Abriss/Neubau würden einschließlich Abbruchkosten für die Schaffung von 512 qm Kosten i.H.v. ca. 3.200.000,00 € entstehen, so dass der Umbau wirtschaftlich die
günstigere und aufgrund des hohen Zeitdrucks auch schnellere Lösung ist.
Auswirkungen auf das Mietbudget
Die Baukosten werden zu 100 % im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Zur Refinanzierung der investiven Baukosten wird die ab Fertigstellung der Maßnahme entsprechende Mehrbelastung an Mieten im städtischen Haushalt im Schulbudget bereitgestellt. Die kalkulatorische Miete
inkl. der Nebenkosten können erst nach Abschluss der Maßnahme in der genauen Höhe beziffert
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werden. Eine erste grobe Kostenkalkulation geht von Baukosten in Höhe von 1.375.000 Mio. EUR
aus. Hieraus ergibt sich eine erste grob kalkulierte Mietmehrbelastung von rd. 151.250 EUR p.a. zzgl.
NK.
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei anderen Maßnahmen kann für 2014 eine Finanzierung des
Mietmehrbedarfs im Rahmen des Schulmietbudgets im Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben,
sichergestellt werden.
Einrichtungskosten / Lernmittel / DV-Technik / Reinigungskosten
Die vorhandene Einrichtung und Ausstattung der Unterrichts- und Verwaltungsräume kann teilweise
übernommen werden. Für die Jahre 2014 bis 2017 ist für die Einrichtung der Klassenräume mit Möbeln für den Primarbereich mit jährlichen Kosten von 15.000,- € auszugehen. Die Finanzierung wird
im Rahmen der veranschlagten Mittel im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben aus Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, sichergestellt. Darüber
hinaus werden in Einzelfällen Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffungen erforderlich werden, wie sie
auch an bestehenden Schulen anfallen. Diese werden ebenfalls aus Mitteln innerhalb des Schulbudgets finanziert.
Die erforderlichen Lernmittel für die neue Grundschule bedingen keine zusätzlichen Finanzmittel, da
sich die Gesamtzahl der schulpflichtig werdenden Kinder des jeweiligen Jahres nicht verändert. Die
neue Grundschule muss lediglich bei der Verteilung der im Gesamtbudget veranschlagten Mittel berücksichtigt werden.
Für die FLE Kretzerstr. wurde für dieses Jahr CAS genehmigt. Im Laufe des Jahres beginnen die Arbeiten und werden bis zum Start der Grundschule abgeschlossen sein.
Im Bereich der Reinigungsbedarfe sind keine Mehrkosten einzukalkulieren.
Stellenbedarf / Personalkosten
Schulsekretariat, Schulhausmeister und Schulsozialarbeit
An dem Schulstandort Kretzerstraße ist ein Schulhausmeister vorhanden. Auch nach der Schließung
der Förderschule (bei Erhalt eines Teilstandortes) findet am vorgenannten Standort weiterhin Schulbetrieb statt. Ein zusätzlicher Stellenbedarf bzw. daraus resultierende zusätzliche Personalkosten für
einen Schulhausmeister entstehen demnach nicht. Mögliche zusätzliche Personalkosten aufgrund
einer veränderten tariflichen Reinigungsfläche im Hinblick auf die vorgesehenen Bau- und Umbaumaßnahmen ergeben sich nach heutigem Kenntnistand ebenfalls nicht.
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariate richten sich neben der Schülerzahl u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen. Für die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule am Standort Kretzer Str. sowie der damit verbundenen Schließung der Förderschule Kretzer Str. bei gleichzeitiger Zusammenführung der
Förderschule Kretzer Str. mit der Förderschule Leyendecker Str. entstehen aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches keine zusätzlichen Stellenbedarfe für den Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Personalkosten an.
Eine Stellenzusetzung über die bestehenden Schulsozialarbeiterstellen hinaus wird derzeit nicht gesehen.
Seiteneinsteigerklassen
Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für die Stadt
Köln steigenden Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach
Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden eigens Vorbereitungs- oder Auffang
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klassen, sog. Seiteneinsteigerklassen, gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der
Grundgedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst
zu „eigenen Klassenverbänden“ zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich fördern zu
können. Zudem erfolgt der Zuzug ungesteuert und über das ganze Jahr verteilt.
Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind auch die Grundschulen verpflichtet, ihren Beitrag
leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schüler einen Einstieg in das deutsche Schulsystem zu
ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es
erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich zumindest einen Klassenraum für eine Seiteneinsteigerklasse vorzuhalten.
Aus diesem Grund sollte auch an der neuen Grundschule Kretzerstraße Raumkapazität nach Bedarf,
mindestens jedoch ein Klassenraum für die Beschulung von Seiteneinsteigern vorgehalten werden.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Érrichtung der neuen Grundschule Kretzerstraße zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen
juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor
Beginn des Schuljahres 2014/15 Klarheit über das Grundschulangebot im Stadtteil Nippes zu haben.
Anlage 1