Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Rat.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
31.12.14, 04:47
Aktualisiert
29.01.18, 19:12

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 1864/2013 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Beschlussvorlage 19.06.2013 zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserhöhung der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch, Köln Höhenhaus und Bildung eines Teilstandortes am Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2015/16 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.07.2013 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2013 Unterausschuss Ganztag 18.09.2013 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.09.2013 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2013 Finanzausschuss 30.09.2013 Rat 01.10.2013 Beschluss: 1. Der Rat beschließt hierzu gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 8 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II nach gesicherter Finanzierung zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden. 2. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs 2 SchulG NRW weiterhin, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in horizontaler Gliederung (gem. § 83 Abs 5 SchulG NRW) ab dem Schuljahr 2015/16 an den Teilstandorten Im Weidenbruch 214 und Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51069 Köln-Dellbrück geführt werden soll. 3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu den Beschlusspunkten 2 und 3, sowohl die Realschule Dellbrücker Mauspfad, als auch die Heinrich-SchiefferHauptschule, Hauptschule Dellbrücker Mauspfad, ab dem 31.07.2014 auslaufend zu schließen. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden weder an der Haupt- noch an der Realschule Dellbrücker Mauspfad neue Eingangsklassen gebildet. 4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule zukünftig die inklusive, pädagogische Arbeit noch weiter intensivieren möchte. 5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 2. bis 4. zu stellen. 2 6. Der Rat beschließt, dass die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle Schulsozialarbeit ab Schuljahr 2014/15 am Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt wird, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Alternative Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die schulrechtliche Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule und bestätigt, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule, sowie die Realschule Dellbrücker Mauspfad und die Herinrich-Schieffer-Hauptschule in unveränderter Form weitergeführt werden. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja Aufwendungen für die Maßnahme % siehe Begründung (S. 22 f) € Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung Einleitung Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 15.04.2013 Vorhaben zur bedarfsgerechten Ausweitung der Gesamtschulkapazitäten in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 vorgestellt. Zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schullandschaft im Stadtbezirk Mülheim schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor: ¾ Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch in Höhenhaus durch Bildung eines Teilstandortes am Schulstandort Dellbrücker Mauspfad in Dellbrück zum Schuljahr 2015/16. Um am Standort Dellbrücker Mauspfad Gesamtschulplätze anbieten zu können müssen die Haupt- und Realschule Dellbrücker Mauspfad geschlossen werden. ¾ Die Einrichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule an den beiden Standorten Ferdinandstraße (Mülheim) und Rendsburger Platz (Mülheim) zum Schuljahr 2014/15 (vgl. Session 1863/2013). Die nachfolgende schulentwicklungsplanerische Bedürfnisfeststellung stellt auf das derzeitige Schulangebot im Stadtbezirk Mülheim ab und auf die Veränderungen, die durch beide vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden. Die gleiche Analyse findet sich entsprechend auch in der Beschlussvorlage zur Zusammenlegung der beiden Gemeinschaftsschulen Ferdinandstraße und Wuppertaler Straße zur neuen Gesamtschule Mülheim 4 Im Rahmen eines breit angelegten dialogischen Prozesses wurden mit den betroffenen Schulen die Optionen zur Ausweitung der Gesamtschulkapazität erörtert. Für den östlichen Bereich des Stadtbezirkes Mülheim stand neben der Zügigkeitserweiterung der bestehenden Gesamtschule Im Weidenbruch auch die Errichtung einer eigenständigen Gesamtschule in Dellbrück zur Rede. Nach einem intensiven Abwägungsprozess favorisiert die Verwaltung jedoch die Depandance-Lösung, da ein bestehendes System flexibel erweitert wird, die schulrechtlichen Hürden einer Neugründung entfallen und letztlich eine Reduzierung des Baubedarfs einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushaltes leistet. Beide og. Maßnahmen führen zu einer schulformbezogenen sowie quantitativen Veränderung des derzeitigen Angebots an Schülerplätzen. Der nachfolgenden schulentwicklungsplanerischen Bewertung wird daher ein ganzheitlicher Ansatz zur Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung des weitererführenden Schulangebotes in Mülheim zu Grunde gelegt. 5 1. Bedürfnisfeststellung/Bedarf 1.1 Schulangebot regional (Bestand) Im Stadtbezirk Mülheim gibt es derzeit folgendes Schulangebot in städtischer bzw. privater Trägerschaft: Schulform Träger Stadt Köln Anzahl Privater Träger Züge Plätze 1 Schulen SI 3 6 oder 2 7 4 12 336 2 6 144 Gymnasium 4 14 22 392 429 Gesamtschule 2 15 11 420 214,5 15 53 oder 54 33 Hauptschule Realschule Gemeinschaftsschule Summe SII Züge Anzahl SI SII Plätze 1 Schulen SI 1 2 1 2 3 56 58,5 2 4 3 112 58,5 SII SI SII 144 oder 168 1.436 oder 643,5 1.460 56 In der Summe stehen derzeit an städtischen und privaten weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Mülheim 1.548 oder 1572 Plätze in der SI und 702 Plätze in der SII zur Verfügung. Unter Ausschöpfung der derzeit gültigen Bandbreite zur Klassenbildung erhöht sich die Kapazität in der Sekundarstufe I auf bis zu rd. 1.710 oder 1.740 Plätze. 1.2 Schülerzahlenentwicklung - Schulwahlverhalten Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen im Stadtbezirk Mülheim ist in den vergangenen Jahren nahezu kontinuierlich gesunken. 9 / Mülheim Anzahl Schüler 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Grundschule 6.113 6.025 5.976 5.827 5.739 5.688 5.607 5.527 Hauptschule 2.039 1.841 1.748 1.607 1.498 1.308 1.137 1.110 956 1.050 1.017 1.035 870 896 803 750 Realschule 1.924 1.874 1.831 1.822 1.862 1.895 1.939 1.954 Gesamtschule 2.976 2.929 2.991 2.981 3.018 3.076 3.117 3.121 0 0 0 0 0 0 142 279 3.659 3.601 3.631 3.630 3.674 3.681 3.728 3.758 Förderschule (GS/HS) Gemeinschaftsschule Gymnasium Summe 17.667 17.320 17.194 16.902 16.661 16.544 16.473 16.499 Die Auswertung der Kinderzahl in den Klassen im ersten Schulbesuchsjahr zeigt, dass auch die Zahl der Einschulungen im Betrachtungszeitraum zurückgegangen ist. 1 2 Bezogen auf die Richtfrequenzen in der Sekundarstufe I (HS: 24, GemS: 24, RS, GE + GY: 28) und Sekundarstufe II (19,5) Abhängig von der Zahl der bereits an den Schulen geführten Klassen (bei „Halbzügigkeiten“ an einzelnen Schulen aufgrund der vorhandenen Raumsituation) 6 9 / Mülheim Anzahl Schüler 2005 Förderschule (GS/ Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchsjahr (E1) Grundschule 44 2007 37 2008 54 2009 47 2010 0 2011 17 2012 8 8 Klassenstufe 1 13 23 21 19 12 3 0 3 Summe 57 60 75 66 12 20 8 11 1.489 866 584 535 1.378 1.365 1.399 1.306 0 638 995 861 0 0 0 0 Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchsjahr (E1) Klassenstufe 1 Summe 2006 Summe 1.489 1.504 1.579 1.396 1.378 1.365 1.399 1.306 Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchsjahr (E1) 1.533 Klassenstufe 1 903 13 Summe 638 582 1.378 1.382 1.407 1.314 661 1.016 880 12 3 0 3 1.546 1.564 1.654 1.462 1.390 1.385 1.407 1.317 Die Vorstatistik für das Schuljahr 2013/14 (Stand März 2013) weist im Stadtbezirk Mülheim insgesamt 1.424 Schülerinnen und Schüler (davon 16 an Förderschulen) für die Eingangsklassen des Primarbereichs aus. Aufgrund der Ergebnisse aktueller Modellrechungen zur zukünftigen Schülerzahlerwartung geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Schülerzahl zum Schuleintritt etwa auf dem aktuellen Niveau stabilisieren wird: Schülerzahlenerwartung für die Eingangsklassen des Primarbereichs im Stadtbezirk Mülheim: 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 1.450 1.330 1.395 1.380 1.304 1.348 Sekundarstufe I In den Eingangsklassen der Sekundarstufe I der im Stadtbezirk Mülheim gelegenen Schulen lag die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Betrachtungszeitraum bis auf die beiden Jahre 2007 und 2011 in der Summe in einer Größenordnung von rd. 1.450. 9 / Mülheim Anzahl Schüler 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Förderschule (GS/HS) Klassenstufe 5 108 96 115 111 85 128 106 77 Hauptschule Klassenstufe 5 210 215 233 197 189 135 97 109 Realschule Klassenstufe 5 328 284 299 315 354 332 344 306 Gesamtschule Klassenstufe 5 405 412 413 412 407 412 409 401 Gemeinschafts schule Klassenstufe 5 0 0 0 0 0 0 142 137 Gymnasium Klassenstufe 5 381 424 486 399 443 432 493 422 Summe Klassenstufe 5 1.432 1.431 1.546 1.434 1.478 1.439 1.591 1.452 Deutlich erkennbar ist die Nachfrageverschiebung von den Hauptschulen zu den anderen Schulformen, ab 2011 bedingt durch die Veränderung des Angebotes, insbesondere zu den Schulformen, an denen längeres gemeinsames Lernen möglich ist. Die Vorstatistik für das Schuljahr 2013/14 (Stand März 2013) weist im Stadtbezirk Mülheim insgesamt 1.465 3 Schülerinnen und Schüler (davon 71 an 3 Ohne private Realschule Dialog, Aufnahmezahl des privaten Gymnasiums Dialog als Schätzung analog des Vorjahreswertes. 7 4 Förderschulen ) im 5. Schuljahr aus. Die nachfolgende Modellrechnung stellt auf Basis der Schülerzahlenentwicklung die erwartete Nachfrage nach Schülerplätzen in den verschiedenen Schulformen für die kommenden Eingangsklassen in der Sekundarstufe I dar. Die Modellrechnung berücksichtigt dabei insbesondere die aktuelle Übergangsquote im Schuljahr 2012/13 von der Grundschule auf die verschiedenen weiterführenden Schulformen 5 Erwartete Übergänge in die Sekundarstufe I im Stadtbezirk Mülheim unter Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb des Stadtbezirks eine Grundschule besucht haben 1.800 1.500 2019/20 2020/21 1.448 1.472 2018/19 1.392 1.422 2014/15 1.525 2013/14 1.389 1.000 1.385 Anzahl 1.200 1.386 1.400 1.529 1.600 2021/22 2022/23 800 600 400 200 0 2015/16 2016/17 2017/18 Übergangsjahr * ab 2016/17 erreichen wieder die 12-Monats-Altersjahrgängen (Schulpflicht) die weiterführenden Schulen Die Belegung der Gymnasialplätze blieb in den vergangenen Jahren relativ konstant. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Anmelde- und Aufnahmeverfahren in den vergangenen Jahren häufig Mülheimer Gymnasien Anmeldeüberhänge insbesondere aus Deutz (Stadtbezirk Innenstadt) oder Kalk übernommen haben, um der Schulformnachfrage nach Gymnasialplätzen gerecht zu werden. Auf Grundlage der aktualisierten Werte zeigt sich, dass die Schülerzahlenerwartung für die Sekundarstufe I für die Zieljahre zwischen 2014/15 und 2022/23 in einem Korridor zwischen 1.385 und 1.448 liegen, in der Zwischenzeit jedoch zum Jahr 2015/16 auch einen Maximalwert von 1.529 annehmen könnte: Auch in den Jahren, in denen die Modellrechnung einen Maximalwert ausweist, kann der Bedarf in der Sekundarstufe I im Rahmen der vorhandenen Zügigkeit unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klassenbildung an den städtischen und privaten Schulen gedeckt werden. Sekundarstufe II In den Eingangsklassen der Sekundarstufe II ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Schulen im Stadtbezirk Mülheim in den vergangenen Jahren angestiegen. Das Jahr 2010 muss aufgrund des „Start des Doppeljahrgangs“ in der Bewertung der Zeitreihe unberücksichtigt bleiben. 4 HS: 97, RS: 280; GE: 418; GemS: 160; GY: 439; FS: 71,einschließlich 33 Schülerinnen und Schüler der Förderschule Sprache Am Feldrain (Heinrich-Welsch-Schule) des Landschaftsverbands Rheinland. Diese Schule ist die einzige Förderschule Sprache in Köln die eine Sekundarstufe I führt und unterhält darüber hinaus einen Teilstandort in Bergheim. Eine Differenzierung der Schülerzahlen auf die einzelnen Teilstandorte ist ebenso wenig möglich, wie eine Aussage, in welchem Stadtbezirk die Schülerinnen und Schüler wohnen. 5 Zur näheren Erläuterung der Methodik der Schulentwicklungsplanung siehe „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ Seite 135ff 8 9 / Mülheim Anzahl Schüler 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtschule Jahrgangsstufe 11 206 202 177 197 203 231 Gymnasium Jahrgangsstufe 11 473 416 469 459 421 456 0 0 0 0 0 0 0 340 471 506 679 618 646 656 624 687 243 220 0 0 0 0 0 340 471 506 679 618 646 656 624 1.027 714 726 Einführungsphase (G8) Summe Jahrgangsstufe 11 Einführungsphase (G8) Eingangsklasse S 2 243 220 Auch für die Sekundarstufe II ergibt die Modellrechnung bis zum Zieljahr 2022/23 eine Nachfrage, die mindestens bei den Werten der letzten beiden Jahre der Zeitreihe liegt: Erwartete Übergänge in die Sekundarstufe II im Stadtbezirk Mülheim unter Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb des Stadtbezirks die Sekundarstufe I besucht haben 900 2019/20 772 2018/19 755 727 2017/18 771 723 2015/16 719 2014/15 800 746 Anzahl 600 681 700 746 800 2020/21 2021/22 2022/23 500 400 300 200 100 0 2013/14 2016/17 Übergangsjahr Auf Grundlage dieser Werte zeigt sich, dass die Erwartung für die Sekundarstufe II für die Zieljahre 2014/15 und 2022/23 in einem Korridor von 746 bis 772 liegt, in der Zwischenzeit jedoch zum Jahr 2016/17 auch einen Maximalwert von 800 annehmen könnte: Wohnbauprojekte: Insgesamt sind der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Planungen für rd. 2.300 Wohneinheiten 6 im Stadtbezirk Mülheim bekannt. Hieraus ergibt sich in der Summe ein langfristiger, zusätzlicher Bedarf von rd. 70 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang, in der Erstbezugsphase könnte der Bedarf in Abhängigkeit der Realisierungszeiträume auch höher sein. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Wohnbauprojekte zeitgleich kurz- bis mittelfristig realisiert werden. Diese Wohnbauprojekte werden lediglich lokalen Einfluss auf die Zahl der verfügbaren Plätze an Grundschulen haben. In Bezug auf die weiterführenden Schulen wird zunächst keine signifikante Bedarfssteigerung durch Zuzüge in den kommenden Jahren erwartet, da ein Anteil der projektierten Wohnbaumaßnahmen erst in einigen Jahren und vor allen Dingen nicht gleichzeitig Bezugsreife er- 6 Die Projekte befinden sich in den unterschiedlichsten Projekt- oder Planungsphasen. Für eine große Zahl der Projekte ist daher heute noch nicht klar vorhersehbar, wann mit der Realisierung zu rechnen ist. Daher kann die folgende überschlägliche Ermittlung der potentiell zukünftigen Schülern aus den neuen Siedlungsbereichen nur einen Orientierungswert darstellen, nicht aber als eine verbindliche Aussage zur zeitgleichen Bedarfsnachfrage in einem kurz oder mittelfristigen Betrachtungszeitraum gesehen werden: Rd. 2.300 Wohneinheiten x 3 Einwohner = 6.900 Einwohner, davon je 1% je Schuljahrgang (rd. 70 Schülerinnen und Schüler) 9 langen wird. Daher wird das vorgesehene Angebot an Plätzen in der Sekundarstufe I, unter Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung, als auskömmlich angesehen. Im folgenden Blick auf die erwartete Nachfrage nach Schulplätzen in den unterschiedlichen Schulformen werden grundsätzlich die Ergebnisse der Modellrechung ausgewiesen, die bei den Übergangserwartungen auf den Status quo der jüngeren Vergangenheit abstellt. Es sei darauf hingewiesen, dass sich diese Nachfrage aufgrund von Zuzügen - wie oben beschrieben - noch erhöhen kann. 1.2.1 Erwartete Nachfrage nach Hauptschulplätzen Hauptschulen Herkunft der Schüler SI Stadtbezirk Mülheim sonstige Stadtbezirke Außerhalb Summe Schulformbedarf zum Schuljahr: 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 51 51 56 49 55 50 53 52 49 51 14 14 16 15 16 16 16 17 15 16 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 68 68 75 68 75 69 72 73 68 70 Derzeitige Aufnahmekapazität: (Klassenfrequenzrichtwert SI 24) Hauptschulen im Stadtbezirk Mülheim SI Schulnummer Schule Zügigkeit Kapazität bis HS Dellbrücker Mauspfad 198200, Heinrich-Schieffer141045 Hauptschule 2,5 48 HS Ferdinandstr. 43, Montessori184494 Hauptschule * 0 0 HS Rendsburger Platz 1 2 48 141082 HS Tiefentalstr. 66 2 48 141070 Summe 6,5 144 72 0 48 48 168 * ab dem Schuljahr 2011/12 auslaufend geschlossen und bildet seitdem keine Eingangsklasse mehr. 7 Aufgrund der Modellrechnung ergibt sich ein Überhang an Hauptschulplätzen in Höhe von rd. 70 Plätzen. Um den Überhang zu reduzieren, wird daher vorgeschlagen die Heinrich-SchiefferHauptschule, Dellbrücker Mauspfad, zu schließen. Anschließend stehen im Stadtbezirk Mülheim zukünftig weiterhin 4 Hauptschulzüge mit 96 Plätzen 8 je Jahrgang zur Verfügung. Der Bestand liegt damit immer noch leicht über der Bedarfserwartung nach Modellrechnung. 1.2.2 Erwartete Nachfrage nach Realschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim Realschulen Herkunft der Schüler SI Stadtbezirk Mülheim sonstige Stadtbezirke Außerhalb Summe Schulformbedarf zum Schuljahr: 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 232 231 253 225 249 229 240 237 224 232 83 83 95 92 99 97 96 108 94 100 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 319 319 353 322 353 330 341 349 322 336 Derzeitige Aufnahmekapazität: (Klassenfrequenzrichtwert SI 28) 7 Die Hauptschule Dellbrücker Mauspfad wird mit 2,5 Zügen geführt. Das bedeutet, dass in einzelnen Schuljahren entweder 2 oder 3 Eingangsklassen gebildet werden. In Abhängigkeit hiervon ergibt sich in einzelnen Schuljahren eine Kapazität von 144 oder 168 Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim. 8 nach Klassenfrequenzrichtwert 24 10 Realschulen im Stadtbezirk Mülheim SI Schulnummer Schule Zügigkeit Kapazität RS Danzierstr. 146a, Johann160180 Bendel-Realschule 3 84 RS Dellbrücker Mauspfad 198160167 200 3 84 RS Fürstenbergstr. 26, Elly-Heuss160106 Knapp-Schule 3 84 RS Lassallestr. 59 3 84 160090 Realschule Dialog Ersatzschule der Sekundarstufe I der Bildung 197567 und Perspektive gGmbH, Arnsberger Str. 11 2 56 Summe 14 392 Auch für die Realschulen zeigt die Modellrechnung einen Überhang von rd. 50-70 Plätzen. Um den Überhang zu reduzieren, wird daher vorgeschlagen, die Realschule Dellbrücker Mauspfad zu schließen. Anschließend stünden im Stadtbezirk Mülheim noch rd. 310 Plätze 9 zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Bestand zukünftig ausreichen wird, um der Nachfrage nach Realschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim entsprechen zu können. Zudem gilt zu berücksichtigen, dass die vorgesehene Ausweitung der Gesamtschulkapazitäten auch die Nachfrage nach Realschulplätzen senken wird. 1.2.3 Erwartete Nachfrage nach Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Mülheim Gymnasien Herkunft der Schüler SI Stadtbezirk Mülheim sonstige Stadtbezirke Außerhalb Summe Schulformbedarf zum Schuljahr: 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 341 340 373 331 366 336 353 349 330 341 86 87 97 94 102 99 99 108 97 102 12 12 13 12 13 12 13 13 12 12 439 439 483 437 481 447 464 470 439 456 Gymnasien im Stadtbezirk Mülheim: SI S II Schulnummer Schule Zügigkeit Kapazität Zügigkeit Kapazität GY Düsseldorfer Str. 13, Rhein166455 Gymnasium 3 84 5 97,5 GY Genovevastr. 58-62, 166583 Genoveva-Gymnasium 3 84 5 97,5 GY Graf-Adolf-Str. 59, Hölderlin166625 Gymnasium 3 84 5 97,5 GY Kattowitzer Str. 52, Johann166686 Gottfried-Herder-Gymnasium 5 140 7 136,5 Gymnasium Dialog des Trägervereins Türkisch-Deutscher Akademischer Bund e. V., 195376 türkische Schule, Arnsberger Str. 11 2 56 3 58,5 Summe 16 448 25 487,5 An den Gymnasien im Stadtbezirk Mülheim stehen derzeit rd. 450 Plätze in der Sekundarstufe I und 9 nach Klassenfrequenzrichtwert 28 11 rd. 490 Plätze in der Sekundarstufe II je Jahrgang zur Verfügung. 10 Bis auf drei Jahre lässt sich der rechnerische Bedarf an Gymnasien im Rahmen der bestehenden Zügigkeiten unter Beachtung des Richtwertes decken. In den anderen Jahren sind die Plätze unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klassenbildung auf Basis der Modellrechung ebenfalls auskömmlich. Zu beachten ist allerdings, dass rd. 90 bis 100 Schülerinnen und Schüler aus anderen Stadtbezirken in der Modellrechnung berücksichtigt sind. Es wird unterstellt, dass eine relevante Anzahl an Schülerinnen und Schüler in der Vergangenheit aufgrund von Anmeldeüberhängen in anderen Stadtbezirken nach Mülheim ausgewichen sind. Sofern in anderen Stadtbezirken das Gymnasialangebot erweitert wird, reduziert sich diese Notwendigkeit möglicherweise und der Gymnasialbedarf in Mülheim könnte sich damit zukünftig geringer darstellen. 1.2.4 Gemeinschaftsschule Nachrichtlich: Gemeinschaftsschulen Herkunft der Schüler SI Stadtbezirk Mülheim sonstige Stadtbezirke Außerhalb Summe Schulformbedarf zum Schuljahr: 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 84 83 91 81 90 82 87 86 81 84 65 65 73 70 76 73 73 80 72 76 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 149 149 165 152 165 156 160 165 153 160 Gemeinschatftsschulen im Stadtbezirk Mülheim Schulnummer Schule Ferdinandstraße 43 196307 Wuppertaler Straße 19 196319 Summe SI Zügigkeit Kapazität 3 72 3 72 6 144 Auf Basis der Modellrechnung ergäbe sich für die beiden Gemeinschaftsschulen bei einem Angebot von rd. 145 Plätzen 11 eine relativ konstante Nachfrage zwischen 150 und 165 Schülerinnen und Schülern. Dieser Wert entspricht der aktuellen Aufnahmezahl lt. Amtl. Vorstatistik (Stand März 2013). Für das Schuljahr 2013/14 weist die Vorstatistik 160 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen aus. Aus der Statistik geht allerdings nicht hervor, wie viele Schülerinnen und Schüler sich im Vorfeld an einer Gesamtschule angemeldet hatten und dort abgewiesen wurden. 1.2.5 Gesamtschule Nachrichtlich: Erwartete Nachfrage nach Gesamtschulplätzen ohne Berücksichtigung von Abweisungen Bei den vorgehenden Schulformen wurde eine Modellrechnung zur Kalkulation der erwarteten Nachfrage eingesetzt, die auf die tatsächlichen Aufnahmen in den Schulformen in den vergangegen Jahren abstellte. Die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen lässt sich so aber nicht adäquat kalkulieren, weil die Anmeldeüberhänge an Gesamtschulen unberücksichtigt blieben. Auf die Ausweisung der Ergebnisse einer solchen Modellrechnung wird daher an dieser Stelle verzichtet. Sie verweist im Ergebnis lediglich darauf, dass ein Bedarf an den beiden bestehenden Gesamtschulen auf jeden Fall besteht und diese auch zukünftig mit den gleichen Anmeldezahlen rechnen können wie in der Vergangenheit. .Um eine „echte“ Einschätzung des Bedarfs zu erhalten, sind die Abweisungen der letzten Jahren sowie das Ergebnis der Elternbefragung zur Schulwahl aus 2012 in die Bewertung einzubeziehen (siehe Kapitel 1.3 ff). 10 11 nach Klassenfrequenzrichtwert 28 in der Sekundarstufe I und nach Klassenfrequenzrichtwert 19,5 in der Sekundarstufe II nach Klassenfrequenzrichtwert 24 12 Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim: Schulnummer Schule GE Burgwiesenstr. 125, 183726 Gesamtschule Holweide GE Im Weidenbruch 214, Willy184937 Brandt-Gesamtschule Summe 1.3 SI S II Zügigkeit Kapazität Zügigkeit Kapazität 9 252 7 136,5 6 15 168 420 4 11 78 214,5 Anmeldesituation Gemäß § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG NRW sind die Gemeinden als Schulträger (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW) zur Errichtung oder Fortführung von Schulen verpflichtet, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße (§ 82 SchulG NRW) gewährleistet ist. Nach § 78 Abs. 4 Satz 3 SchulG NRW besteht ein Bedürfnis, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann. Hieraus folgt, dass die Errichtung oder Fortführung einer Schule grundsätzlich von dem Bestehen eines entsprechenden Bedürfnisses abhängig ist. Dieses Bedürfnis ist im Wege einer sog. Bedürfnisfeststellung zu ermitteln. Dabei ist gemäß § 78 Abs. 5 SchulG NRW die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern zu berücksichtigen. Im Einzelnen ergeben sich die Anforderungen an eine Bedürfnisprüfung aus dem Runderlass des Schulministeriums NRW betreffend die Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden Schulen vom 06.05.1997, der gemäß § 131 Abs. 2 SchulG NRW trotz Aufhebung des SchVG NRW weiterhin gültig ist. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06.05.1997 „Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs“ führt in Nr. 2.1 zu „Bedürfnis und Mindestzügigkeit“ im 4. Absatz aus, dass von einer förmlichen Elternbefragung im Einzelfall unter anderem abgesehen werden kann, wenn eine für die Mindestzügigkeit 12 hinreichende Nachfrage nach Schulplätzen für eine bestimmte Wahlschule durch Anmeldeüberhänge an bereits bestehenden Schulen über mindestens drei Jahre nachgewiesen ist. Gesamtschule An den Gesamtschulen mussten im Anmeldeverfahren (gesamtstädtisch und auch im Stadtbezirk Mülheim) der vergangenen Jahre regelmäßig Ablehnungen in einer Größenordnung von zuletzt rund 630 ausgesprochen werden. 12 Die Mindestgröße für eine Gesamtschule ist gem. § 82 Abs. 7 SchulG NRW mit 4 Zügen (100 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen) festgelegt. 13 Übersicht über Anmelde-, Aufnahme- und Abweisungszahlen an den in städtischer Trägerschaft befindlichen Kölner Gesamtschulen Schuljahr Raderthalgürtel 3 241 Anm. 144 5. Sj 97 Abweis. 223 Anm. 2003/04 152 5. Sj 71 Abweis. 251 Anm. 2004/05 145 5. Sj 106 Abweis. 236 Anm. 2005/06 146 5. Sj 90 Abweis. 230 Anm. 2006/07 149 5. Sj 81 Abweis. 240 Anm. 2007/08 147 5. Sj 93 Abweis. 209 Anm. 124 2008/09 5. Sj 85 Abweis. 220 Anm. 2009/10 145 5. Sj 75 Abweis. 207 Anm. 2010/11 147 5. Sj 60 Abweis. 214 Anm. 2011/12 148 Aufnahmen 66 Abweis. 185 Anm. 147 2012/13 Aufnahmen 38 Abweis. 190 Anm. 2013/14* 170 Aufnahmen 20 Abweis. * vorläufig, Basis Vorstatistik März 2013 2002/03 Sürther Straße Toller Straße 191 16** 179 234 130 120 49 114 138 258 131 120 7 138 174 259 131 121 43 138 206 249 129 120 77 129 188 264 132 122 56 142 252 280 136 122 116 158 239 293 168 119 71 174 262 295 168 119 94 176 205 228 166 120 39 108 268 209 171 120 97 89 267 202 169 117 98 85 255 274 170 112 85 162 ** früher Görlinger Zentrum 45 Brehmstraße 2 150 118 32 172 121 51 215 111 104 196 112 84 Merian- Stresemannstraße 11 straße 36 354 214 140 364 215 149 351 215 136 357 218 139 359 214 145 404 217 187 381 233 148 362 233 129 311 226 85 343 240 103 316 234 82 342 235 107 211 178 33 229 181 48 225 174 51 219 176 43 174 184 -10 220 180 40 171 165 6 165 165 0 187 167 20 154 169 -15 192 165 27 200 169 31 Adalbertstraße 17 225 109 116 220 106 114 220 107 113 235 110 125 233 110 123 208 108 100 230 112 118 232 112 120 207 110 97 164 110 54 224 113 111 199 140 59 Burgwiesen- Im WeidenSumme straße 125 bruch 214 330 229 101 311 228 83 362 244 118 350 239 111 347 246 101 377 245 132 431 233 198 361 233 128 351 244 107 368 234 134 335 241 94 334 244 90 235 162 73 239 163 76 252 161 91 217 166 51 234 166 68 245 168 77 235 168 67 219 168 51 203 168 35 196 159 37 176 160 16 169 174 -5 2.009 1.286 723 1.982 1.296 686 2.094 1.298 796 2.069 1.304 765 2.029 1.323 706 2.226 1.323 903 2.189 1.322 867 2.116 1.343 773 2.049 1.466 583 2.088 1.472 616 2.112 1.457 655 2.159 1.526 633 Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim: Burgwiesen- Im WeidenSumme straße 125 bruch 214 Schuljahr 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14* Anm. 5. Sj Abweis. Anm. 5. Sj Abweis. Anm. Aufnahmen Abweis. Anm. Aufnahmen Abweis. Anm. Aufnahmen Abweis. 361 233 128 351 244 107 368 234 134 335 241 94 334 244 90 219 168 51 203 168 35 196 159 37 176 160 16 169 174 -5 2.116 1.343 773 554 412 142 564 393 171 511 401 110 503 418 85 Für 2013/14 wird die Gesamtzahl der Abweisungen der beiden Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim mit 85 ausgewiesen, nach 110 in 2012/13. Offenbar hat die Errichtung der beiden Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2011/12 mit insgesamt 144 Schülerplätzen je Jahrgang die vormals noch deutlich höheren Abweisungszahlen an den Gesamtschulen etwas reduzieren können. Auch wenn sich ein Teil der an den Gesamtschulen abgewiesenen Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen angemeldet haben, zeigt sich ein über den aktuellen Bestand an Schulplätzen im längeren gemeinsamen Lernen im Stadtbezirk Mülheim von insgesamt rd. 560 hinausreichender, weiterer Bedarf von bis zu 90 Plätzen. 14 Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass ¾ die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Gymnasien in den vergangenen Jahren der vorhandenen Kapazität entsprach, ¾ sowohl an den Haupt- als auch an den Realschulen in den vergangenen Jahren ein Überangebot an Schulplätzen dokumentiert werden kann. Im Sinne von § 78 Abs. 4 SchulG ist festzuhalten, dass für die vorhandene Platzzahl an den Haupt- und Realschulen kein Bedürfnis besteht und die Stadt Köln die Platzzahl entsprechend der Schülerzahlerwartung reduzieren kann. 1.3 Elternbefragung Gestützt wird diese Bedürfnisfeststellung durch die Ergebnisse der Elternbefragung, die die Kölner Verwaltung im Herbst 2012 durchgeführt hat. Diese Befragung richtete sich an die Eltern aller Kinder im 3. und 4. Schuljahr der städtischen Grundschulen, sowie drei private Grundschulen und die Förderschulen in Trägerschaft der Stadt Köln und des Landschaftsverbandes Rheinland 13, die einen Primarbereich führen. An der Befragung haben sich knapp 9.000 Eltern beteiligt (51 % 14 ). Die Befragungsergebnisse können als repräsentativ angesehen werden (vergleiche für eine ausführliche Ergebnisdarstellung Session-Vorlage 4399/2012). Eine Frage bezog sich auf die für die Kinder gewünschte Zielschulform in den weiterführenden Schulen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass stadtweit rd. 28 % aller Eltern von 4.-Klässlern sich für ihr Kind einen Platz an einer Gesamt- oder Sekundarschule wünschen. Der Zuspruch für die Gesamtschule liegt leicht über den Werten der Elternbefragung aus dem Jahr 2009. An welcher Schulform würden Sie Ihr Kind nach Ihrem Wunsch gerne anmelden? (Mehrfachantworten proportional aufgeteilt) Eltern - 4. Klasse 12/13 Eltern - 3. Klasse 12/13 Eltern - 3. Klasse 09/10 59% 59% 55% 26% 23% 23% 15% 13% 16% 2% 3% Gymnasium Gesamtschule Realschule Sekundarschule 1% 1% 1% 1% 1% 0% Hauptschule Förderschule Im Stadtbezirk Mülheim hätten sogar 35% der Eltern aller 4-Klässler zum Schuljahr 2013/14 den Platz 13 im Kölner Stadtgebiet 14 bei Eltern von Viertklässlern 54% und bei Eltern von Drittklässlern 48%. 15 an einer Schulform des gemeinsamen Lernens (Gesamt- oder Sekundarschule) gewählt. Anteil der Eltern von Viertklässlern, die ihr Kind gerne an einer Gesamtschule oder Sekundarschule anmelden möchten Gesamtschule Sekundarschule 1/ Innenstadt 31% 2/ Rodenkirchen 31% 3/ Lindenthal 19% 34% 4/ Ehrenfeld 30% 5/ Nippes 37% 6/ Chorweiler 7/ Porz 8/ Kalk 19% 22% 35% 9/ Mülheim gesamt 28% 16 Hochgerechnet auf eine fiktive volle Wahlbeteiligung ergibt sich gesamtstädtisch ein konkreter Bedarf von rd. 2.250 Plätzen 15 für das Schuljahr 2013/14. Demgegenüber steht ein Bestand von rd. 1.600 Plätzen in den Eingangsklassen an den 9 städtischen und 3 privaten Gesamtschulen im Kölner Stadtgebiet. Dies entspricht einem ungedeckten Fehlbedarf von rd. 650 Plätzen beim Übergang der befragten Gruppe in die Sekundarstufe I der Gesamtschulen. Das Ergebnis fügt sich harmonisch in die vorab dargestellte Zeitreihe der Abweisungen an Gesamtschulen ein. Im Stadtbezirk Mülheim ergibt sich nach der Umfrage unter den Eltern von Kindern, die im Bezirk eine Grundschule besuchen für das Schuljahr 2013/14 ein hochgerechneter Bedarf von rd. 450 Gesamtschulplätzen. Bei einem Bestand von 420 Plätzen, ergibt sich damit ein zusätzlicher Bedarf von rechnerisch rd. 30 Plätzen. Darüber hinaus haben hochgerechnet rd. 45 Eltern Interesse an einem Sekundarschulenangebot im Stadtbezirk Mülheim geäußert. Sofern dieser artikulierte Bedarf als Wunsch nach einer Schulform des längeren gemeinsamen Lernens interpretiert wird, erhöht sich der hochgerechnete Bedarf auf rd. 495 Gesamtschulplätze. Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Auswertung ausschließlich die Schulwünsche der Eltern von Schülerinnen und Schülern der 3. und 4 Klassen im Schuljahr 2012/13 berücksichtigt werden, deren Kinder Grundschulen im Stadtbezirk Mülheim besuchen. Diese Auswertungssystemathik wurde gewählt, um einen Wohnortbezug zu erhalten und so den Bedarf „regionalisieren“ zu können. Tatsächlich erfolgten zum Schuljahr 2013/14 jedoch Aufnahmen von 578 Schülerinnen und Schüler 16 an den Gesamt- und Gemeinschaftsschulen im Stadtbezirk Mülheim. Erfahrungsgemäß werden insbesondere an der Gesamtschule Holweide, GE Burgwiesenstraße, viele Schülerinnen und Schüler aus anderen Stadtbezirken, vor allem aus Kalk und der Innenstadt, aufgenommen. Aufgrund des besonderen pädagogischen Angebotes dieser Gesamtschule ist davon auszugehen, dass sich dieses Schulwahlverhalten auch zukünftig nicht in relevanter Weise verändern wird. Den Ergebnissen der Elternbefragung folgend ergäbe sich für Hauptschulen ein Bedürfnis von 22 Plätzen (1 Zug) und für Realschulen von 246 Plätzen (9 Züge). 1.5 Fazit der Bedürfnisfeststellung: Insgesamt würde mit den beiden für den Stadtbezirk Mülheim vorgeschlagenen Maßnahmen der Umwandlung der beiden Gemeinschaftsschulen in eine Gesamtschule und der Erweiterung der WillyBrandt-Gesamtschule der Bestand an Gesamtschulplätze in den Eingangsklassen bedarfsgerecht von 420 auf 588 erhöht. Die Umwandlung der Gemeinschaftsschulen in eine Gesamtschule gewährleistet eine dauerhafte, zukünftsfähige Absicherung von Schulplätzen im längeren gemeinsamen Lernen, die dem Elternwillen entspricht. Die Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule an einem Teilstandort in Dellbrück erlaubt die flexible Erweiterung eines bestehenden Systems mit verbindlichen Ansprechpartnern. Sie ist eine wirtschaftliche Lösung und vermeidet eine möglicherweise zu starke „Auffächerung“ des Gesamtschulangebots im Stadtgebiet mit kontraproduktiven Konkurrenzen. Mit Blick auf die Abweisungszahlen an Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim und im weiteren Stadtgebiet wird ein Bedürfnis an der Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen festgestellt. Mit den Maßnahmen wird die Schullandschaft im Stadtbezirk deutlich verändert, insgesamt sechs bestehende Schulen sind hier einbezogen. Dieser Umstand macht eine Umsetzung der Maßnahmen „mit Augenmaß“ in zwei Schritten zu den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 erforderlich. Auch mit Blick auf weitere vorgesehene schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtgebiet, wie der Errichtung einer neuen 15 Gegenüber den Ausführungen der Mitteilung „Vorhaben zur bedarfsgerechten Ausweitung der Gesamtschulplätzen in Köln in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 (Vorlagennummer 1152/2013) ergibt sich ein Korrekturbedarf. In den Basisberechnungen zur Elternbefragung wurde zunächst eine falsche Bezugsgröße herangezogen. Die og. Hochrechnungen ersetzen daher die bisherigen Ausführungen. 16 Gesamtschulen: 418, Gemeinschaftsschulen 160, lt. Vorstatistik, Stand März 2013 17 Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt zum Schuljahr 2014/15 und die perspektivisch geplante Zügigkeitserweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk erscheint die Größenordnung der Ausweitung von Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim passend. 1.6 Zusammenfassende Betrachtung des mit den vorgesehenen Maßnahmen veränderten Schulangebots im Stadtbezirk Mülheim Der Vergleich des derzeit im Stadtbezirk Mülheim vorhandenen Angebotes an Schulplätzen mit den Schülerzahlerwartungen (Modellrechnung und Elternbefragung) ergibt einen Platzüberhang in der Sekundarstufe I und ein Mehrbedarf an Plätzen in der Sekundarstufe II. Es ist festzuhalten, dass das Platzangebot nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen und Schulstufen verteilt ist. Auch der zeitlich unbestimmte Zuzug in die neuen Wohngebiete führt nicht dazu, dass die unveränderte Wahrung des Platzangebotes in der Sekundarstufe I vertretbar wäre. Daher schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor: ¾ Umwandlung der beiden je 3-zügigen Gemeinschaftsschulen in eine Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II, ¾ Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule, GE Im Weidenbruch, um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II, bei gleichzeitiger Einrichtung eines Teilstandortes am Standort Dellbrücker Mauspfad. ¾ Schließung der Hauptschule und der Realschule Dellbrücker Mauspfad. In der Summe führen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer schulformbezogenen sowie quantitativen Veränderung des derzeitigen Angebots an Schülerplätzen. Das Schulangebot in der Sekundarstufe I wird durch diese Maßnahmen um 5,5 Züge reduziert und in der Sekundarstufe II 4 Züge erweitert. Der vorgesehene Bestand an Schulplätzen im Stadtbezirk Mülheim kann mit Blick auf die Schülerzahlenerwartung in allen Schulformen grundsätzlich als auskömmlich angesehen werden. Schulform Träger Stadt Köln Anzahl Züge Privater Träger Plätze 17 Schulen SI Hauptschule 2 4 96 Realschule 3 9 252 0 0 0 Gymnasium 4 14 22 392 429 Gesamtschule 3 21 15 588 292,5 Summe 12 48 37 1.328 721,5 Gemeinschaftsschule SII SI Züge Anzahl SII Plätze 1 Schulen SI 1 2 1 2 3 56 58,5 2 4 3 112 58,5 SII SI SII 56 In der Summe stehen zukünftig an städtischen und privaten weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Mülheim 1.440 Plätze in der SI und 780 Plätze in der SII zur Verfügung, sofern die Veränderungen realisiert werden. Unter Ausschöpfung der derzeit gültigen Bandbreite zur Klassenbildung erhöht sich 17 Bezogen auf die Richtfrequenzen in der Sekundarstufe I (HS: 24, GemS: 24, RS, GE + GY: 28) und Sekundarstufe II (19,5) 18 die Kapazität auf bis zu rd. 1.560 Plätze. In der Sekundarstufe II stehen nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zukünftig rd. 780 Plätze zur Verfügung. Dieser Bestand ist in der Regel als auskömmlich zur Bedarfsdeckung anzusehen. Eine existentielle Konkurrenz für die bestehenden Schulen, insbesondere für das Berufskolleg Modemannstraße, entsteht durch die Schaffung zusätzlicher Schülerplätze in der Sekundarstufe II nicht. Die Bedarfsentwicklung ist weiterhin im Sinne einer kontinuierlichen Schulentwicklungsplanung zu beobachten. Ausnahmsweise könnte die Bildung von sogenannten „Mehrklassen“ eine Option darstellen. Bei Bedarf sind zukünftig ergänzende Lösungen zur Bedarfsdeckung, vorrangig auf Bestandsgrundstücken, zu finden. Dabei sind auch die Standorte einzubeziehen, an denen derzeit noch Förderschulen geführt werden oder die derzeit zur besonderen Verwendung 18 genutzt werden. 18 Z.B. Nutzung zur Auslagerung bei Baumaßnahmen oder als Teilstandort von Schulen aus anderen Stadtbezirken (Berufskollegs) 19 2.1 Schulrechtliche Vorgaben Die Schulträger sind nach § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 SchulG NW gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Sie sind ua. verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis 19 hierfür besteht und die Mindestgröße erreicht wird (§ 82 SchulG NW). 2.2 Auswirkungen auf bestehende Systeme Im Gesamtzusammenhang mit der Umwandlung der beiden Gemeinschaftsschulen in die Gesamtschule Mülheim mit den Teilstandorten Ferdinandstraße 43 und Rendsburger Platz 1, vgl. Session 1863/2013, werden sich Auswirkungen auf das bestehende Schulangebot im Stadtbezirk Mülheim ergeben. Eine exakte Vorhersage der zukünftigen Schülerströme ist jedoch nicht möglich. Daher stellen die im Rahmen der Bedürfnisfeststellung / anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschriebenen voraussichtlichen Veränderungen die neue Beobachtungsgrundlage dar, anhand der im Bedarfsfall nachgesteuert werden muss. 2.3 Teilstandortlösung Um die erwarteten Raumüberhänge im Stadtbezirk Mülheim zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, die beiden Schulen am Schulzentrum Dellbrücker Mauspfad zu schließen, obwohl für diese Schulen noch kein schulorganisatorischer Handlungsbedarf besteht. Durch die Nutzung des Schulstandortes Dellbrücker Mauspfad ist es möglich, die erforderliche Baumaßnahme am Standort Im Weidenbruch zu reduzieren und somit eine Ersparnis zu erzielen. Dependance- oder Teilstandortlösungen bei der Errichtung von Gesamtschulen in Köln setzen nach § 83 Abs. 5 SchulG NRW gleichzeitig voraus, dass an den unterschiedlichen Standorten jeweils die kompletten Jahrgangsstufen eingerichtet werden (z.B. die Stufen 5 bis 7 an dem einen und die Stufen 8 bis 13 an dem anderen Standort, sogenannte „horizontale Teilung“). 2.4 Inklusion Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die seit 2009 rechtsverbindlich ist, schreibt fest, dass allen Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die individuell notwendige Förderung erhalten. Die Verwaltung hat im Sommer 2012 den Inklusionsplan für Kölner Schulen den politischen Gremien vorgestellt. Der Inklusionsplan macht deutlich, dass die Stadt Köln das Ziel der Inklusion begrüßt und sich Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler zum Ziel gesetzt hat. Grundlegende Zielsetzung der Verwaltung ist die Schaffung einer inklusiven Bildungslandschaft bis zum Jahr 2020 im Rahmen einer prozesshaften Umsetzung. Bis dahin sollen in Abhängigkeit vom Elternwahlverhalten möglichst viele Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam an einer allgemeinen Schule lernen. Die Inklusionsentwicklung soll dabei von den allgemeinen Schulen aller Schulformen ausgehen. Die Willy-Brandt-Gesamtschule arbeitet bereits seit einiger Zeit inklusiv. Daher ist es Konsequent auch bei der schulrechtlichen Erweiterung diesen Weg fortzuführen. 2.5 Seiteneinsteigerklassen 19 Nachweis siehe Kapitel 5 20 Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für die Stadt Köln steigenden Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden eigens Vorbereitungs- oder Auffangklassen, sog. Seiteneinsteigerklassen, gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der Grundgedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst zu „eigenen Klassenverbänden“ zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich fördern zu können. Zudem erfolgt der Zuzug ungesteuert und über das ganze Jahr verteilt. In den vergangenen Jahren wurden Schülerinnen und Schüler, die im Alter zwischen 10 und 16 Jahren nach Köln zugewandert waren, aufgrund der vorhandenen Gebäudekapazitäten in der Regel an Hauptschulstandorten unterrichtet. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen bei weniger Hauptschulstandorten sind alle Schulformen verpflichtet, ihren Beitrag leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schüler einen Einstieg in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich zumindest einen Klassenraum für eine Seiteneinsteigerklasse vorzuhalten. Zudem ist die Gesamtschule die geeignetste Schulform für die Beschulung von Seiteneinsteigern, weil sie für alle eine anschließende Beschulung in Regelklassen ohne Schulwechsel ermöglicht. Aus diesem Grund sollte auch an der erweiterten Willy-Brandt-Gesamtschule, GE Im Weidenbruch Raumkapazität nach Bedarf, mindestens jedoch ein Klassenraum für die Beschulung von Seiteneinsteigern vorgehalten werden. 3 Ergebnis dialogischer Planung Da die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft nach Einschätzung der Verwaltung nur mit den Schulen und nicht gegen sie geht, wurden die Vorstellungen gemeinsam mit der Willy-Brandt-Gesamtschule, der Heinrich-Schieffer-Hauptschule und Realschule Dellbrücker Mauspfad im dialogischen Verfahren erörtert. Darüber hinaus wurden in Gesprächsrunden an sogenannten „Runden Tischen“ auch engagierte Bürgerinnen und Bürger gehört und die Vorschläge der Verwaltung besprochen. Da das Schulgesetz ein Zusammenwirken von Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene vorsieht, wurden die Schulen gebeten, die Planungen in der jeweiligen Schulkonferenz zu beraten. Die Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule hat sich in ihren Sitzungen am 15.02.2013 sowie 18.03.2013 intensiv mit den Planungen des Schulträgers auseinandergesetzt und sich für die Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II, einschließlich der Bildung eines Teilstandortes am Dellbrücker Mauspfad in horizontaler Teilung (gesetzeskonform) ausgesprochen. Die im Schulkonferenzbeschluss geforderte direkte KVB-Anbindung zwischen beiden Standorten ohne Umsteigen kann durch den Schulträger nicht erfüllt werden. Eine entsprechende Anfrage bei der KVB wurde negativ beantwortet. Bei den Forderungen der Schulkonferenz zu den pädagogischen Aspekten handelt es sich um sogenannte innere Schulangelegenheiten, die in die Zuständigkeit der oberen Schulaufsicht fallen. Auch wenn die Verwaltung diese Anliegen unterstützt, liegt die Entscheidung hierüber bei der Bezirksregierung Köln. Zu der Forderung zum zügigen Beginn des Neubaus lässt sich ausführen, dass die Verwaltung sich für eine möglichst schnelle Verbesserung der Gebäudesituation einsetzen und die bereits lange andauernden Untersuchungen zur Art und Weise der Verbesserung der Gebäudequalität (Abriss / Neubau oder Generalsanierung) weiterhin mit Nachdruck verfolgen wird. Gleichzeitig muss jedoch auch 21 die Betriebsfähigkeit des Gebäudes gewährleistet bleiben. Am 18.03.2013 wurde das Vorhaben in der Schulkonferenz der Heinrich-Schieffer-Hauptschule erörtert, die die Schließung mit Bedauern zu Kenntnis genommen und Wünsche zur Abwicklung der Hauptschule formuliert hat. Ebenfalls am 18.03.2013 hat die Realschule Dellbrücker Mauspfad die Vorschläge der Verwaltung mit einem vergleichbaren Ergebnis beraten, wie die Heinrich-Schieffer-Hauptschule. Die Verwaltung unterstützt das Anliegen von Haupt- und Realschule, dass in Abstimmung mit der Oberen Schulaufsicht eine Lösung erarbeitet wird, die es den Schülerinnen und Schülern der auslaufenden Schulen ermöglicht, ihren Schulabschluss am Standort Dellbrücker Mauspfad zu erwerben, Zusagen können aber nicht gegeben werden. Auch in Bezug auf den (gewünschten) Wechsel von Lehrerinnen und Lehren aus der Haupt- und Realschule an die Gesamtschule bittet die Verwaltung die Obere Schulaufsicht um wohlwollende Prüfung. Die Forderung nach Teilnahme am Anmeldeverfahren für die Haupt- und Realschule zum Schuljahr 2014/15 kann die Verwaltung nicht entsprechen. Nur unter der Voraussetzung, dass die Klassenzahlen reduziert werden, in dem keine neuen Eingangsklassen gebildet werden ist es möglich, den Teilstandort der Gesamtschule in der gesetzeskonformen, horizontalen Gliederung ab dem Schuljahr 2015/16 aufbauend mit 8 Klassen im 5. Schuljahr zu starten. Die Schulkonferenzbeschlüsse sind als Anlagen 1, 2 und 3 beigefügt. Die Bezirksregierung wurde über die Planungen vorab in Kenntnis gesetzt. Sie gab eine positive Rückmeldung und sagte ihre Unterstützung zu. Weitere Gespräche sollen in Kenntnis der Detailplanungen und in Vorbereitung des Genehmigungsantrages stattfinden. 4 Finanzierung und (Personal-)Ressourcen 4.1. Beschreibung Baubedarf; Einrichtungskosten; Folgekosten, Investivkosten, Mietkosten Wie bereits ausgeführt, ist die Realisierung aller erforderlichen Räumlichkeiten für die Gesamtschule Höhenhaus mit Zügigkeitserhöhung von 6 auf 8 Züge Sek. I und von 4 auf 5 Züge Sek. II an einem Standort nicht umsetzbar. Eine Überprüfung der Raumsituationen hat ergeben, dass bei Inanspruchnahme beider Standorte (Im Weidenbruch mit Dependance am Dellbrücker Mauspfad) eine Bedarfsdeckung möglich ist. Vorraussetzung hierfür ist aber, dass die Haupt- und Realschule am Standort Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2014/15 keine Eingangsklassen mehr bilden. Es ist vorgesehen, die Jahrgänge 5 – 7 der Sekundarstufe I am Dellbrücker Mauspfad und die Jahrgänge 8 – 10 sowie die Sekundarstufe II Im Weidenbruch unterzubringen. Im Folgenden wird auf die einzelnen Standorte eingegangen: Dellbrücker Mauspfad: Aufgrund von Gesprächen mit dem Betreiber der Schule (Öffentlich-Private-Partnerschaft; ÖPP) ist davon auszugehen, dass es bei Änderung der Nutzung oder einer Nutzungsausweitung, bei den Mietkosten, Kosten für den Hausmeister sowie den Nebenkosten und Reinigung zu Erhöhungen kommen wird. Da es sich um eine ÖPP-Schule handelt, kann über den Umfang zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus werden Kosten für die Optimierung des Ganztages (Küche/Mensa) anfallen. Auch diese Kosten können zur Zeit noch nicht beziffert werden. Im Weidenbruch: Das bestehende Schulgebäude ist für die vorgesehene Unterbringung der Jahrgangsstufen 8 – 10 und der Sekundarstufe II in räumlicher und flächenmäßiger Sicht auskömmlich dimensioniert, so dass einem dementsprechenden Betrieb in der geplanten Nutzung nichts entgegen steht. Am Gebäude besteht in nächster Zeit jedoch ein seit Jahren bekannter Sanierungsbedarf, der im 22 Hinblick auf den bislang, aufgrund vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Gunsten eines Abriss/Neubaus der Schule (Planungsbeschluss vom 10.02.2009 mit Gesamtkosten in Höhe von 40,1 Mio. €; die der Schulverwaltung zuletzt bekannte Kostenannahme beläuft sich auf rd. 67 Mio. €), zurückgestellt wurde. Nach Erkenntnissen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist vorweg auf jeden Fall die Optimierung des Brandschutzes unabdingbar erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch beabsichtigt zusätzlich eine Fachraumerneuerung des NW-Traktes vorzunehmen. Inwieweit diese Maßnahmen zu einer Änderung von den bisherigen Planungen Abriss/Neubau zu einer Generalinstandsetzung führen, hängt von einem erneut vorzunehmenden Wirtschaftlichkeitsvergleich ab. Kosten können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Diese Aufwendungen für den Standort Im Weidenbruch würden jedoch unabhängig von der Zügigkeitserhöhung und Dependancebildung in Dellbrück anfallen, da der Auslöser die schlechte Gebäudesubstanz und der nicht mehr zeitgemäße Brandschutz ist. Bei allen baulichen Maßnahmen ist die erneute Einbringung in die erforderlichen politischen Gremien vorgesehen. Hierfür müssen aber noch die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vorliegen. Ebenfalls werden dann auch verlässlichere Zahlen zu den Baukosten gemacht werden können. Daher wird auch die genauere Mitteilung bezüglich der Folge-, Reinigungs- und Mietkosten erst dann sinnvoll sein und erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass Einrichtungskosten nur im minimalen Umfang anfallen werden da die vorhandene Einrichtung weiter genutzt werden kann. Die grob kalkulierten Baukosten von max. rd. 1 Mio. EUR für Umbauten am Standort Dellbrücker Mauspfad werden zu 100 % im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Zur Refinanzierung der investiven Baukosten wird die ab Fertigstellung der Maßnahme entsprechende Mehrbelastung an Mieten im städtischen Haushalt im Schulbudget bereitgestellt. Die kalkulatorische Miete inkl. der Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Versicherung etc.) sowie des an Hochtief zu zahlenden Betreiberentgelts (für Instandhaltung, Reinigung, Hausmeister etc.) können erst nach Abschluss der Maßnahme in der genauen Höhe beziffert werden. Die grob kalkulierten Mietmehrbelastung von rd. 110.000 EUR p.a. zzgl. NK und Betreiberentgelt werden zum Hpl. 2015 ff berücksichtigt und aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger Aufwand, finanziert. 4.2 Schulsekretariat und Schulhausmeister Am Schulstandort Im Weidenbruch 214 ist derzeit ein Schulhausmeister tätig. Es ist vorgesehen, mit der erforderlichen Baumaßnahme am Standort Im Weidenbruch - unter Berücksichtigung der hier zum Beschluss vorgelegten schulorganisatorischen Veränderungen – die Schulfläche zu optimieren. Ob sich hieraus eine Veränderung der bisherigen Bewertung (VGr. VI b + VG BAT) der Schulhausmeisterstelle ergibt, hängt von der Veränderung der tariflichen Reinigungsfläche nach Abschluss der Baumaßnahmen ab. Dies bleibt abzuwarten. Der Standort Dellbrücker Mauspfad wird als ÖPP-Projekt betrieben, d.h. dort ist kein städtischer Hausmeister im Dienst. Der Stellenbedarf und daraus resultierend die Personalkosten im Schulsekretariat richten sich neben der Schülerzahl u. a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Sekretariatsstellen. Für die Erhöhung der Zügigkeit der Willy-Brandt-Gesamtschule (GE Höhenhaus) sowie für die auslaufenden Schließungen der Realschule und der Hauptschule sind auf der Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen in Bezug auf die Schulsekretariatsstellen in der Summe keine zusätzlichen 23 Stellen in den zukünftige Stellenplänen zu berücksichtigen. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Personalkosten an. Vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen in der Realschule und in der Hauptschule wurden ab 01.01.2014 bis zum Schuljahr 2018/19 (bis 31.07.2019) jeweils 0,13 zusätzliche Stellenanteile berücksichtigt. Die Zügigkeitserweiterung in der Gesamtschule Höhenhaus bedingt keine zusätzlichen Stellenanteile. 4.3 Schulsozialarbeit Die Willy-Brandt-Gesamtschule verfügt über zwei unbefristet eingerichtete Stellen Schulsozialarbeit des Landes. An der Heinrich-Schieffer-Hauptschule ist eine zum 31.07.2013 befristet Landesstelle Schulsozialarbeit im Umfang von 17,5 Wochenstunden eingerichtet. An der Realschule Dellbrücker Mauspfad hält die Stadt Köln seit dem 01.03.2012 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes eine kommunale Stelle Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.12.2013 vor. Die Willy-Brandt-Gesamtschule arbeitet bereits seit einiger Zeit inklusiv und verfügt weiterhin über zwei unbefristete Landesstellen Schulsozialarbeit. Die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle Schulsozialarbeit wird ab Schuljahr 2014/15 an den Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt, soweit die Finanzierung dieser Stelle über den 31.12.2013 hinaus durch den Bund sichergestellt wird. Damit verfügen beide Teilstandorte Frankstraße und Severinswall der neuen Gesamtschule Innenstadt zukünftig über die notwendigen Stellen Schulsozialarbeit. Falls diese kommunale Stelle nicht über den 31.12.2013 hinaus finanziert wird, ist alternativ zu prüfen, ob eine bestehende, unbefristete kommunale Stelle Schulsozialarbeit eingesetzt werden kann. 5. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und unfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über Ihre Planungen. Da neben der hier beschriebenen Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Im Weidenbruch und auslaufender Schließung der Haupt- und Realschule am Dellbrücker Mauspfad weitere Veränderungen der Kölner Schullandschaft in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 geplant sind, sieht die Verwaltung vor, in zeitlicher Parallelität zum Gremienverlauf alle Kölner Nachbargemeinden sowie die Schulträger anerkannter Kölner Ersatzschulen – letztere jedoch nur soweit Sie betroffen sein könnten über die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gem. § 80 Abs. 2 SchulG nachzukommen. Nachbargemeinden ¾ Kreisfreie Stadt Leverkusen ¾ Bergisch Gladbach ¾ Rösrath ¾ Troisdorf ¾ Niederkassel 24 ¾ Wesseling ¾ Brühl ¾ Hürth ¾ Frechen ¾ Pulheim ¾ Dormagen ¾ Monheim Träger von Ersatzschulen in Köln (ohne Gesamtschulen) ¾ Dialog, Träger des Gymnasium und Realschule Arnsberger Straße 11, 51065 Köln ¾ Erzbistum Köln ¾ Landschaftsverband Rheinland Gesamtschulen in Köln in freier Trägerschaft ¾ Freie Schule Köln - Gesamtschule mit besonderer Prägung, Sekundarstufe I, BernhardLetterhaus-Straße 17, 50670 Köln (anerkannte Ersatzschule) ¾ Deutsch-Italienische Gesamtschule Francesco Petrarca, Gladbacher Wall 5, 50670 Köln (anerkannte Ersatzschule) ¾ Offene Schule Köln, An der Wachsfabrik 25, 50996 Köln (anerkannte Ersatzschule im Aufbau) Keine der privaten Gesamtschulen liegt im Stadtbezirk Mülheim. Daher erwartet die Verwaltung keine Auswirkung auf die privaten Gesamtschulen. Dennoch werden die Schulträger der Gesamtschulen im benachbarten Stadtbezirk Innenstadt über die Planungsabsichten nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW informiert 6. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Im Weidenbruch durch Bildung eines Teilstandortes sowie Schließung der Haupt- und Realschule Dellbrücker Mauspfad zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2014/15 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen SK-Beschlüsse