Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
31.12.14, 04:47
Aktualisiert
29.01.18, 19:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1864/2013
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Beschlussvorlage
19.06.2013
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Zügigkeitserhöhung der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch, Köln Höhenhaus und
Bildung eines Teilstandortes am Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2015/16
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung
01.07.2013
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
08.07.2013
Unterausschuss Ganztag
18.09.2013
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
23.09.2013
Ausschuss Schule und Weiterbildung
26.09.2013
Finanzausschuss
30.09.2013
Rat
01.10.2013
Beschluss:
1. Der Rat beschließt hierzu gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die
Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2
Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 8 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II nach gesicherter Finanzierung zu erweitern. Der Beschluss soll
ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden.
2. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs 2 SchulG NRW weiterhin, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule
in horizontaler Gliederung (gem. § 83 Abs 5 SchulG NRW) ab dem Schuljahr 2015/16 an den
Teilstandorten Im Weidenbruch 214 und Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51069 Köln-Dellbrück
geführt werden soll.
3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu den Beschlusspunkten 2 und 3, sowohl die Realschule Dellbrücker Mauspfad, als auch die Heinrich-SchiefferHauptschule, Hauptschule Dellbrücker Mauspfad, ab dem 31.07.2014 auslaufend zu schließen.
Ab dem Schuljahr 2014/15 werden weder an der Haupt- noch an der Realschule Dellbrücker
Mauspfad neue Eingangsklassen gebildet.
4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule zukünftig die
inklusive, pädagogische Arbeit noch weiter intensivieren möchte.
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 2. bis 4. zu stellen.
2
6. Der Rat beschließt, dass die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle
Schulsozialarbeit ab Schuljahr 2014/15 am Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt wird, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige
Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann.
7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Alternative
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die schulrechtliche Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule und bestätigt, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule, sowie die Realschule
Dellbrücker Mauspfad und die Herinrich-Schieffer-Hauptschule in unveränderter Form weitergeführt
werden.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
Aufwendungen für die Maßnahme
%
siehe Begründung
(S. 22 f) €
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
Einleitung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 15.04.2013
Vorhaben zur bedarfsgerechten Ausweitung der Gesamtschulkapazitäten in den Schuljahren 2014/15
und 2015/16 vorgestellt. Zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schullandschaft im Stadtbezirk
Mülheim schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:
¾ Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch in Höhenhaus
durch Bildung eines Teilstandortes am Schulstandort Dellbrücker Mauspfad in Dellbrück zum
Schuljahr 2015/16.
Um am Standort Dellbrücker Mauspfad Gesamtschulplätze anbieten zu können müssen die
Haupt- und Realschule Dellbrücker Mauspfad geschlossen werden.
¾ Die Einrichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule an den beiden Standorten Ferdinandstraße (Mülheim) und Rendsburger Platz (Mülheim) zum Schuljahr 2014/15 (vgl. Session
1863/2013).
Die nachfolgende schulentwicklungsplanerische Bedürfnisfeststellung stellt auf das derzeitige Schulangebot im Stadtbezirk Mülheim ab und auf die Veränderungen, die durch beide vorgeschlagenen
Maßnahmen realisiert werden. Die gleiche Analyse findet sich entsprechend auch in der Beschlussvorlage zur Zusammenlegung der beiden Gemeinschaftsschulen Ferdinandstraße und Wuppertaler
Straße zur neuen Gesamtschule Mülheim
4
Im Rahmen eines breit angelegten dialogischen Prozesses wurden mit den betroffenen Schulen die
Optionen zur Ausweitung der Gesamtschulkapazität erörtert. Für den östlichen Bereich des Stadtbezirkes Mülheim stand neben der Zügigkeitserweiterung der bestehenden Gesamtschule Im Weidenbruch auch die Errichtung einer eigenständigen Gesamtschule in Dellbrück zur Rede. Nach einem
intensiven Abwägungsprozess favorisiert die Verwaltung jedoch die Depandance-Lösung, da ein bestehendes System flexibel erweitert wird, die schulrechtlichen Hürden einer Neugründung entfallen
und letztlich eine Reduzierung des Baubedarfs einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushaltes leistet.
Beide og. Maßnahmen führen zu einer schulformbezogenen sowie quantitativen Veränderung des
derzeitigen Angebots an Schülerplätzen. Der nachfolgenden schulentwicklungsplanerischen Bewertung wird daher ein ganzheitlicher Ansatz zur Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung des weitererführenden Schulangebotes in Mülheim zu Grunde gelegt.
5
1.
Bedürfnisfeststellung/Bedarf
1.1
Schulangebot regional (Bestand)
Im Stadtbezirk Mülheim gibt es derzeit folgendes Schulangebot in städtischer bzw. privater Trägerschaft:
Schulform
Träger
Stadt Köln
Anzahl
Privater Träger
Züge
Plätze
1
Schulen
SI
3
6 oder 2 7
4
12
336
2
6
144
Gymnasium
4
14
22
392
429
Gesamtschule
2
15
11
420
214,5
15
53 oder 54
33
Hauptschule
Realschule
Gemeinschaftsschule
Summe
SII
Züge
Anzahl
SI
SII
Plätze 1
Schulen
SI
1
2
1
2
3
56
58,5
2
4
3
112
58,5
SII
SI
SII
144 oder
168
1.436 oder
643,5
1.460
56
In der Summe stehen derzeit an städtischen und privaten weiterführenden Schulen im Stadtbezirk
Mülheim 1.548 oder 1572 Plätze in der SI und 702 Plätze in der SII zur Verfügung. Unter Ausschöpfung der derzeit gültigen Bandbreite zur Klassenbildung erhöht sich die Kapazität in der Sekundarstufe I auf bis zu rd. 1.710 oder 1.740 Plätze.
1.2
Schülerzahlenentwicklung - Schulwahlverhalten
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen im Stadtbezirk Mülheim ist in den vergangenen
Jahren nahezu kontinuierlich gesunken.
9 / Mülheim
Anzahl Schüler
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Grundschule
6.113
6.025
5.976
5.827
5.739
5.688
5.607
5.527
Hauptschule
2.039
1.841
1.748
1.607
1.498
1.308
1.137
1.110
956
1.050
1.017
1.035
870
896
803
750
Realschule
1.924
1.874
1.831
1.822
1.862
1.895
1.939
1.954
Gesamtschule
2.976
2.929
2.991
2.981
3.018
3.076
3.117
3.121
0
0
0
0
0
0
142
279
3.659
3.601
3.631
3.630
3.674
3.681
3.728
3.758
Förderschule (GS/HS)
Gemeinschaftsschule
Gymnasium
Summe
17.667 17.320 17.194 16.902 16.661 16.544 16.473 16.499
Die Auswertung der Kinderzahl in den Klassen im ersten Schulbesuchsjahr zeigt, dass auch die Zahl
der Einschulungen im Betrachtungszeitraum zurückgegangen ist.
1
2
Bezogen auf die Richtfrequenzen in der Sekundarstufe I (HS: 24, GemS: 24, RS, GE + GY: 28) und Sekundarstufe II (19,5)
Abhängig von der Zahl der bereits an den Schulen geführten Klassen (bei „Halbzügigkeiten“ an einzelnen Schulen aufgrund der vorhandenen Raumsituation)
6
9 / Mülheim
Anzahl Schüler
2005
Förderschule (GS/ Schuleingangsphase, 1.
Schulbesuchsjahr (E1)
Grundschule
44
2007
37
2008
54
2009
47
2010
0
2011
17
2012
8
8
Klassenstufe 1
13
23
21
19
12
3
0
3
Summe
57
60
75
66
12
20
8
11
1.489
866
584
535
1.378
1.365
1.399
1.306
0
638
995
861
0
0
0
0
Schuleingangsphase, 1.
Schulbesuchsjahr (E1)
Klassenstufe 1
Summe
2006
Summe
1.489 1.504 1.579 1.396 1.378 1.365 1.399 1.306
Schuleingangsphase, 1.
Schulbesuchsjahr (E1)
1.533
Klassenstufe 1
903
13
Summe
638
582 1.378 1.382 1.407 1.314
661 1.016
880
12
3
0
3
1.546 1.564 1.654 1.462 1.390 1.385 1.407 1.317
Die Vorstatistik für das Schuljahr 2013/14 (Stand März 2013) weist im Stadtbezirk Mülheim insgesamt
1.424 Schülerinnen und Schüler (davon 16 an Förderschulen) für die Eingangsklassen des Primarbereichs aus.
Aufgrund der Ergebnisse aktueller Modellrechungen zur zukünftigen Schülerzahlerwartung geht die
Verwaltung davon aus, dass sich die Schülerzahl zum Schuleintritt etwa auf dem aktuellen Niveau
stabilisieren wird:
Schülerzahlenerwartung für die Eingangsklassen des Primarbereichs im Stadtbezirk Mülheim:
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
1.450
1.330
1.395
1.380
1.304
1.348
Sekundarstufe I
In den Eingangsklassen der Sekundarstufe I der im Stadtbezirk Mülheim gelegenen Schulen lag die
Zahl der Schülerinnen und Schüler im Betrachtungszeitraum bis auf die beiden Jahre 2007 und 2011
in der Summe in einer Größenordnung von rd. 1.450.
9 / Mülheim
Anzahl Schüler
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Förderschule (GS/HS)
Klassenstufe 5
108
96
115
111
85
128
106
77
Hauptschule
Klassenstufe 5
210
215
233
197
189
135
97
109
Realschule
Klassenstufe 5
328
284
299
315
354
332
344
306
Gesamtschule
Klassenstufe 5
405
412
413
412
407
412
409
401
Gemeinschafts schule
Klassenstufe 5
0
0
0
0
0
0
142
137
Gymnasium
Klassenstufe 5
381
424
486
399
443
432
493
422
Summe
Klassenstufe 5
1.432 1.431 1.546 1.434 1.478 1.439 1.591 1.452
Deutlich erkennbar ist die Nachfrageverschiebung von den Hauptschulen zu den anderen Schulformen, ab 2011 bedingt durch die Veränderung des Angebotes, insbesondere zu den Schulformen, an
denen längeres gemeinsames Lernen möglich ist. Die Vorstatistik für das Schuljahr 2013/14 (Stand
März 2013) weist im Stadtbezirk Mülheim insgesamt 1.465 3 Schülerinnen und Schüler (davon 71 an
3
Ohne private Realschule Dialog, Aufnahmezahl des privaten Gymnasiums Dialog als Schätzung analog des Vorjahreswertes.
7
4
Förderschulen ) im 5. Schuljahr aus.
Die nachfolgende Modellrechnung stellt auf Basis der Schülerzahlenentwicklung die erwartete Nachfrage nach Schülerplätzen in den verschiedenen Schulformen für die kommenden Eingangsklassen in
der Sekundarstufe I dar. Die Modellrechnung berücksichtigt dabei insbesondere die aktuelle Übergangsquote im Schuljahr 2012/13 von der Grundschule auf die verschiedenen weiterführenden Schulformen 5
Erwartete Übergänge in die Sekundarstufe I im Stadtbezirk Mülheim unter Berücksichtigung
von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb des Stadtbezirks eine Grundschule besucht
haben
1.800
1.500
2019/20
2020/21
1.448
1.472
2018/19
1.392
1.422
2014/15
1.525
2013/14
1.389
1.000
1.385
Anzahl
1.200
1.386
1.400
1.529
1.600
2021/22
2022/23
800
600
400
200
0
2015/16
2016/17
2017/18
Übergangsjahr
* ab 2016/17 erreichen wieder die 12-Monats-Altersjahrgängen (Schulpflicht) die weiterführenden Schulen
Die Belegung der Gymnasialplätze blieb in den vergangenen Jahren relativ konstant. Es ist allerdings
darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Anmelde- und Aufnahmeverfahren in den vergangenen Jahren
häufig Mülheimer Gymnasien Anmeldeüberhänge insbesondere aus Deutz (Stadtbezirk Innenstadt)
oder Kalk übernommen haben, um der Schulformnachfrage nach Gymnasialplätzen gerecht zu werden.
Auf Grundlage der aktualisierten Werte zeigt sich, dass die Schülerzahlenerwartung für die Sekundarstufe I für die Zieljahre zwischen 2014/15 und 2022/23 in einem Korridor zwischen 1.385 und
1.448 liegen, in der Zwischenzeit jedoch zum Jahr 2015/16 auch einen Maximalwert von 1.529 annehmen könnte:
Auch in den Jahren, in denen die Modellrechnung einen Maximalwert ausweist, kann der Bedarf in
der Sekundarstufe I im Rahmen der vorhandenen Zügigkeit unter Ausschöpfung der Bandbreite zur
Klassenbildung an den städtischen und privaten Schulen gedeckt werden.
Sekundarstufe II
In den Eingangsklassen der Sekundarstufe II ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Schulen im
Stadtbezirk Mülheim in den vergangenen Jahren angestiegen. Das Jahr 2010 muss aufgrund des
„Start des Doppeljahrgangs“ in der Bewertung der Zeitreihe unberücksichtigt bleiben.
4
HS: 97, RS: 280; GE: 418; GemS: 160; GY: 439; FS: 71,einschließlich 33 Schülerinnen und Schüler der Förderschule Sprache Am Feldrain (Heinrich-Welsch-Schule) des Landschaftsverbands Rheinland. Diese Schule ist die einzige Förderschule Sprache in Köln die eine
Sekundarstufe I führt und unterhält darüber hinaus einen Teilstandort in Bergheim. Eine Differenzierung der Schülerzahlen auf die einzelnen
Teilstandorte ist ebenso wenig möglich, wie eine Aussage, in welchem Stadtbezirk die Schülerinnen und Schüler wohnen.
5
Zur näheren Erläuterung der Methodik der Schulentwicklungsplanung siehe „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln
2011“ Seite 135ff
8
9 / Mülheim
Anzahl Schüler
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Gesamtschule
Jahrgangsstufe 11
206
202
177
197
203
231
Gymnasium
Jahrgangsstufe 11
473
416
469
459
421
456
0
0
0
0
0
0
0
340
471
506
679
618
646
656
624
687
243
220
0
0
0
0
0
340
471
506
679
618
646
656
624 1.027
714
726
Einführungsphase (G8)
Summe
Jahrgangsstufe 11
Einführungsphase (G8)
Eingangsklasse S 2
243
220
Auch für die Sekundarstufe II ergibt die Modellrechnung bis zum Zieljahr 2022/23 eine Nachfrage, die
mindestens bei den Werten der letzten beiden Jahre der Zeitreihe liegt:
Erwartete Übergänge in die Sekundarstufe II im Stadtbezirk Mülheim unter Berücksichtigung
von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb des Stadtbezirks die Sekundarstufe I besucht
haben
900
2019/20
772
2018/19
755
727
2017/18
771
723
2015/16
719
2014/15
800
746
Anzahl
600
681
700
746
800
2020/21
2021/22
2022/23
500
400
300
200
100
0
2013/14
2016/17
Übergangsjahr
Auf Grundlage dieser Werte zeigt sich, dass die Erwartung für die Sekundarstufe II für die Zieljahre
2014/15 und 2022/23 in einem Korridor von 746 bis 772 liegt, in der Zwischenzeit jedoch zum Jahr
2016/17 auch einen Maximalwert von 800 annehmen könnte:
Wohnbauprojekte:
Insgesamt sind der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Planungen für
rd. 2.300 Wohneinheiten 6 im Stadtbezirk Mülheim bekannt. Hieraus ergibt sich in der Summe ein
langfristiger, zusätzlicher Bedarf von rd. 70 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang, in der Erstbezugsphase könnte der Bedarf in Abhängigkeit der Realisierungszeiträume auch höher sein. Es ist
jedoch nicht davon auszugehen, dass die Wohnbauprojekte zeitgleich kurz- bis mittelfristig realisiert
werden.
Diese Wohnbauprojekte werden lediglich lokalen Einfluss auf die Zahl der verfügbaren Plätze an
Grundschulen haben. In Bezug auf die weiterführenden Schulen wird zunächst keine signifikante Bedarfssteigerung durch Zuzüge in den kommenden Jahren erwartet, da ein Anteil der projektierten
Wohnbaumaßnahmen erst in einigen Jahren und vor allen Dingen nicht gleichzeitig Bezugsreife er-
6
Die Projekte befinden sich in den unterschiedlichsten Projekt- oder Planungsphasen. Für eine große Zahl der Projekte ist daher heute
noch nicht klar vorhersehbar, wann mit der Realisierung zu rechnen ist. Daher kann die folgende überschlägliche Ermittlung der potentiell
zukünftigen Schülern aus den neuen Siedlungsbereichen nur einen Orientierungswert darstellen, nicht aber als eine verbindliche Aussage
zur zeitgleichen Bedarfsnachfrage in einem kurz oder mittelfristigen Betrachtungszeitraum gesehen werden: Rd. 2.300 Wohneinheiten x 3
Einwohner = 6.900 Einwohner, davon je 1% je Schuljahrgang (rd. 70 Schülerinnen und Schüler)
9
langen wird. Daher wird das vorgesehene Angebot an Plätzen in der Sekundarstufe I, unter Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung, als auskömmlich angesehen.
Im folgenden Blick auf die erwartete Nachfrage nach Schulplätzen in den unterschiedlichen Schulformen werden grundsätzlich die Ergebnisse der Modellrechung ausgewiesen, die bei den Übergangserwartungen auf den Status quo der jüngeren Vergangenheit abstellt. Es sei darauf hingewiesen,
dass sich diese Nachfrage aufgrund von Zuzügen - wie oben beschrieben - noch erhöhen kann.
1.2.1 Erwartete Nachfrage nach Hauptschulplätzen
Hauptschulen
Herkunft der Schüler SI
Stadtbezirk Mülheim
sonstige Stadtbezirke
Außerhalb
Summe
Schulformbedarf zum Schuljahr:
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
51
51
56
49
55
50
53
52
49
51
14
14
16
15
16
16
16
17
15
16
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
68
68
75
68
75
69
72
73
68
70
Derzeitige Aufnahmekapazität: (Klassenfrequenzrichtwert SI 24)
Hauptschulen im Stadtbezirk Mülheim
SI
Schulnummer Schule
Zügigkeit Kapazität bis
HS Dellbrücker Mauspfad 198200, Heinrich-Schieffer141045
Hauptschule
2,5
48
HS Ferdinandstr. 43, Montessori184494
Hauptschule *
0
0
HS Rendsburger Platz 1
2
48
141082
HS Tiefentalstr. 66
2
48
141070
Summe
6,5
144
72
0
48
48
168
* ab dem Schuljahr 2011/12 auslaufend geschlossen und bildet seitdem keine
Eingangsklasse mehr.
7
Aufgrund der Modellrechnung ergibt sich ein Überhang an Hauptschulplätzen in Höhe von rd. 70
Plätzen. Um den Überhang zu reduzieren, wird daher vorgeschlagen die Heinrich-SchiefferHauptschule, Dellbrücker Mauspfad, zu schließen. Anschließend stehen im Stadtbezirk Mülheim zukünftig weiterhin 4 Hauptschulzüge mit 96 Plätzen 8 je Jahrgang zur Verfügung. Der Bestand liegt damit immer noch leicht über der Bedarfserwartung nach Modellrechnung.
1.2.2 Erwartete Nachfrage nach Realschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim
Realschulen
Herkunft der Schüler SI
Stadtbezirk Mülheim
sonstige Stadtbezirke
Außerhalb
Summe
Schulformbedarf zum Schuljahr:
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
232
231
253
225
249
229
240
237
224
232
83
83
95
92
99
97
96
108
94
100
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
319
319
353
322
353
330
341
349
322
336
Derzeitige Aufnahmekapazität: (Klassenfrequenzrichtwert SI 28)
7
Die Hauptschule Dellbrücker Mauspfad wird mit 2,5 Zügen geführt. Das bedeutet, dass in einzelnen Schuljahren entweder 2 oder 3 Eingangsklassen gebildet werden. In Abhängigkeit hiervon ergibt sich in einzelnen Schuljahren eine Kapazität von 144 oder 168 Hauptschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim.
8
nach Klassenfrequenzrichtwert 24
10
Realschulen im Stadtbezirk Mülheim
SI
Schulnummer Schule
Zügigkeit Kapazität
RS Danzierstr. 146a, Johann160180
Bendel-Realschule
3
84
RS Dellbrücker Mauspfad 198160167
200
3
84
RS Fürstenbergstr. 26, Elly-Heuss160106
Knapp-Schule
3
84
RS Lassallestr. 59
3
84
160090
Realschule Dialog Ersatzschule
der Sekundarstufe I der Bildung
197567
und Perspektive gGmbH,
Arnsberger Str. 11
2
56
Summe
14
392
Auch für die Realschulen zeigt die Modellrechnung einen Überhang von rd. 50-70 Plätzen. Um den
Überhang zu reduzieren, wird daher vorgeschlagen, die Realschule Dellbrücker Mauspfad zu schließen. Anschließend stünden im Stadtbezirk Mülheim noch rd. 310 Plätze 9 zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Bestand zukünftig ausreichen wird, um der Nachfrage nach Realschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim entsprechen zu können. Zudem gilt zu berücksichtigen, dass die
vorgesehene Ausweitung der Gesamtschulkapazitäten auch die Nachfrage nach Realschulplätzen
senken wird.
1.2.3 Erwartete Nachfrage nach Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Mülheim
Gymnasien
Herkunft der Schüler SI
Stadtbezirk Mülheim
sonstige Stadtbezirke
Außerhalb
Summe
Schulformbedarf zum Schuljahr:
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
341
340
373
331
366
336
353
349
330
341
86
87
97
94
102
99
99
108
97
102
12
12
13
12
13
12
13
13
12
12
439
439
483
437
481
447
464
470
439
456
Gymnasien im Stadtbezirk Mülheim:
SI
S II
Schulnummer Schule
Zügigkeit Kapazität Zügigkeit Kapazität
GY Düsseldorfer Str. 13, Rhein166455
Gymnasium
3
84
5
97,5
GY Genovevastr. 58-62,
166583
Genoveva-Gymnasium
3
84
5
97,5
GY Graf-Adolf-Str. 59, Hölderlin166625
Gymnasium
3
84
5
97,5
GY Kattowitzer Str. 52, Johann166686
Gottfried-Herder-Gymnasium
5
140
7
136,5
Gymnasium Dialog des
Trägervereins Türkisch-Deutscher
Akademischer Bund e. V.,
195376
türkische Schule, Arnsberger Str.
11
2
56
3
58,5
Summe
16
448
25
487,5
An den Gymnasien im Stadtbezirk Mülheim stehen derzeit rd. 450 Plätze in der Sekundarstufe I und
9
nach Klassenfrequenzrichtwert 28
11
rd. 490 Plätze in der Sekundarstufe II je Jahrgang zur Verfügung. 10
Bis auf drei Jahre lässt sich der rechnerische Bedarf an Gymnasien im Rahmen der bestehenden
Zügigkeiten unter Beachtung des Richtwertes decken. In den anderen Jahren sind die Plätze unter
Ausschöpfung der Bandbreite zur Klassenbildung auf Basis der Modellrechung ebenfalls auskömmlich. Zu beachten ist allerdings, dass rd. 90 bis 100 Schülerinnen und Schüler aus anderen Stadtbezirken in der Modellrechnung berücksichtigt sind. Es wird unterstellt, dass eine relevante Anzahl an
Schülerinnen und Schüler in der Vergangenheit aufgrund von Anmeldeüberhängen in anderen Stadtbezirken nach Mülheim ausgewichen sind. Sofern in anderen Stadtbezirken das Gymnasialangebot
erweitert wird, reduziert sich diese Notwendigkeit möglicherweise und der Gymnasialbedarf in Mülheim könnte sich damit zukünftig geringer darstellen.
1.2.4 Gemeinschaftsschule
Nachrichtlich:
Gemeinschaftsschulen
Herkunft der Schüler SI
Stadtbezirk Mülheim
sonstige Stadtbezirke
Außerhalb
Summe
Schulformbedarf zum Schuljahr:
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
84
83
91
81
90
82
87
86
81
84
65
65
73
70
76
73
73
80
72
76
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
149
149
165
152
165
156
160
165
153
160
Gemeinschatftsschulen im Stadtbezirk Mülheim
Schulnummer Schule
Ferdinandstraße 43
196307
Wuppertaler Straße 19
196319
Summe
SI
Zügigkeit Kapazität
3
72
3
72
6
144
Auf Basis der Modellrechnung ergäbe sich für die beiden Gemeinschaftsschulen bei einem Angebot
von rd. 145 Plätzen 11 eine relativ konstante Nachfrage zwischen 150 und 165 Schülerinnen und
Schülern. Dieser Wert entspricht der aktuellen Aufnahmezahl lt. Amtl. Vorstatistik (Stand März 2013).
Für das Schuljahr 2013/14 weist die Vorstatistik 160 Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen aus. Aus der Statistik geht allerdings nicht hervor, wie viele Schülerinnen und Schüler sich im
Vorfeld an einer Gesamtschule angemeldet hatten und dort abgewiesen wurden.
1.2.5 Gesamtschule
Nachrichtlich:
Erwartete Nachfrage nach Gesamtschulplätzen ohne Berücksichtigung von Abweisungen
Bei den vorgehenden Schulformen wurde eine Modellrechnung zur Kalkulation der erwarteten Nachfrage eingesetzt, die auf die tatsächlichen Aufnahmen in den Schulformen in den vergangegen Jahren abstellte. Die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen lässt sich so aber nicht adäquat kalkulieren,
weil die Anmeldeüberhänge an Gesamtschulen unberücksichtigt blieben. Auf die Ausweisung der
Ergebnisse einer solchen Modellrechnung wird daher an dieser Stelle verzichtet. Sie verweist im Ergebnis lediglich darauf, dass ein Bedarf an den beiden bestehenden Gesamtschulen auf jeden Fall
besteht und diese auch zukünftig mit den gleichen Anmeldezahlen rechnen können wie in der Vergangenheit. .Um eine „echte“ Einschätzung des Bedarfs zu erhalten, sind die Abweisungen der letzten Jahren sowie das Ergebnis der Elternbefragung zur Schulwahl aus 2012 in die Bewertung einzubeziehen (siehe Kapitel 1.3 ff).
10
11
nach Klassenfrequenzrichtwert 28 in der Sekundarstufe I und nach Klassenfrequenzrichtwert 19,5 in der Sekundarstufe II
nach Klassenfrequenzrichtwert 24
12
Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim:
Schulnummer Schule
GE Burgwiesenstr. 125,
183726 Gesamtschule Holweide
GE Im Weidenbruch 214, Willy184937 Brandt-Gesamtschule
Summe
1.3
SI
S II
Zügigkeit Kapazität Zügigkeit Kapazität
9
252
7
136,5
6
15
168
420
4
11
78
214,5
Anmeldesituation
Gemäß § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG NRW sind die Gemeinden als Schulträger (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1
SchulG NRW) zur Errichtung oder Fortführung von Schulen verpflichtet, wenn in ihrem Gebiet ein
Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße (§ 82 SchulG NRW) gewährleistet ist. Nach § 78 Abs. 4
Satz 3 SchulG NRW besteht ein Bedürfnis, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann. Hieraus folgt, dass die Errichtung oder Fortführung einer Schule grundsätzlich
von dem Bestehen eines entsprechenden Bedürfnisses abhängig ist.
Dieses Bedürfnis ist im Wege einer sog. Bedürfnisfeststellung zu ermitteln. Dabei ist gemäß § 78 Abs.
5 SchulG NRW die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern zu berücksichtigen.
Im Einzelnen ergeben sich die Anforderungen an eine Bedürfnisprüfung aus dem Runderlass des
Schulministeriums NRW betreffend die Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden
Schulen vom 06.05.1997, der gemäß § 131 Abs. 2 SchulG NRW trotz Aufhebung des SchVG NRW
weiterhin gültig ist.
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06.05.1997 „Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs“ führt in Nr.
2.1 zu „Bedürfnis und Mindestzügigkeit“ im 4. Absatz aus, dass von einer förmlichen Elternbefragung
im Einzelfall unter anderem abgesehen werden kann, wenn eine für die Mindestzügigkeit 12 hinreichende Nachfrage nach Schulplätzen für eine bestimmte Wahlschule durch Anmeldeüberhänge an
bereits bestehenden Schulen über mindestens drei Jahre nachgewiesen ist.
Gesamtschule
An den Gesamtschulen mussten im Anmeldeverfahren (gesamtstädtisch und auch im Stadtbezirk
Mülheim) der vergangenen Jahre regelmäßig Ablehnungen in einer Größenordnung von zuletzt rund
630 ausgesprochen werden.
12
Die Mindestgröße für eine Gesamtschule ist gem. § 82 Abs. 7 SchulG NRW mit 4 Zügen (100 Schülerinnen
und Schüler in den Eingangsklassen) festgelegt.
13
Übersicht über Anmelde-, Aufnahme- und Abweisungszahlen an den in städtischer Trägerschaft befindlichen Kölner Gesamtschulen
Schuljahr
Raderthalgürtel 3
241
Anm.
144
5. Sj
97
Abweis.
223
Anm.
2003/04
152
5. Sj
71
Abweis.
251
Anm.
2004/05
145
5. Sj
106
Abweis.
236
Anm.
2005/06
146
5. Sj
90
Abweis.
230
Anm.
2006/07
149
5. Sj
81
Abweis.
240
Anm.
2007/08
147
5. Sj
93
Abweis.
209
Anm.
124
2008/09
5. Sj
85
Abweis.
220
Anm.
2009/10
145
5. Sj
75
Abweis.
207
Anm.
2010/11
147
5. Sj
60
Abweis.
214
Anm.
2011/12
148
Aufnahmen
66
Abweis.
185
Anm.
147
2012/13
Aufnahmen
38
Abweis.
190
Anm.
2013/14*
170
Aufnahmen
20
Abweis.
* vorläufig, Basis Vorstatistik März 2013
2002/03
Sürther Straße Toller Straße
191
16**
179
234
130
120
49
114
138
258
131
120
7
138
174
259
131
121
43
138
206
249
129
120
77
129
188
264
132
122
56
142
252
280
136
122
116
158
239
293
168
119
71
174
262
295
168
119
94
176
205
228
166
120
39
108
268
209
171
120
97
89
267
202
169
117
98
85
255
274
170
112
85
162
** früher Görlinger Zentrum 45
Brehmstraße 2
150
118
32
172
121
51
215
111
104
196
112
84
Merian- Stresemannstraße 11
straße 36
354
214
140
364
215
149
351
215
136
357
218
139
359
214
145
404
217
187
381
233
148
362
233
129
311
226
85
343
240
103
316
234
82
342
235
107
211
178
33
229
181
48
225
174
51
219
176
43
174
184
-10
220
180
40
171
165
6
165
165
0
187
167
20
154
169
-15
192
165
27
200
169
31
Adalbertstraße 17
225
109
116
220
106
114
220
107
113
235
110
125
233
110
123
208
108
100
230
112
118
232
112
120
207
110
97
164
110
54
224
113
111
199
140
59
Burgwiesen- Im WeidenSumme
straße 125 bruch 214
330
229
101
311
228
83
362
244
118
350
239
111
347
246
101
377
245
132
431
233
198
361
233
128
351
244
107
368
234
134
335
241
94
334
244
90
235
162
73
239
163
76
252
161
91
217
166
51
234
166
68
245
168
77
235
168
67
219
168
51
203
168
35
196
159
37
176
160
16
169
174
-5
2.009
1.286
723
1.982
1.296
686
2.094
1.298
796
2.069
1.304
765
2.029
1.323
706
2.226
1.323
903
2.189
1.322
867
2.116
1.343
773
2.049
1.466
583
2.088
1.472
616
2.112
1.457
655
2.159
1.526
633
Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim:
Burgwiesen- Im WeidenSumme
straße 125 bruch 214
Schuljahr
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14*
Anm.
5. Sj
Abweis.
Anm.
5. Sj
Abweis.
Anm.
Aufnahmen
Abweis.
Anm.
Aufnahmen
Abweis.
Anm.
Aufnahmen
Abweis.
361
233
128
351
244
107
368
234
134
335
241
94
334
244
90
219
168
51
203
168
35
196
159
37
176
160
16
169
174
-5
2.116
1.343
773
554
412
142
564
393
171
511
401
110
503
418
85
Für 2013/14 wird die Gesamtzahl der Abweisungen der beiden Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim mit 85 ausgewiesen, nach 110 in 2012/13. Offenbar hat die Errichtung der beiden Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2011/12 mit insgesamt 144 Schülerplätzen je Jahrgang die vormals noch
deutlich höheren Abweisungszahlen an den Gesamtschulen etwas reduzieren können. Auch wenn
sich ein Teil der an den Gesamtschulen abgewiesenen Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen angemeldet haben, zeigt sich ein über den aktuellen Bestand an Schulplätzen im längeren gemeinsamen Lernen im Stadtbezirk Mülheim von insgesamt rd. 560 hinausreichender, weiterer Bedarf von bis zu 90 Plätzen.
14
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass
¾ die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Gymnasien in den vergangenen Jahren der vorhandenen Kapazität entsprach,
¾ sowohl an den Haupt- als auch an den Realschulen in den vergangenen Jahren ein Überangebot
an Schulplätzen dokumentiert werden kann. Im Sinne von § 78 Abs. 4 SchulG ist festzuhalten,
dass für die vorhandene Platzzahl an den Haupt- und Realschulen kein Bedürfnis besteht und
die Stadt Köln die Platzzahl entsprechend der Schülerzahlerwartung reduzieren kann.
1.3
Elternbefragung
Gestützt wird diese Bedürfnisfeststellung durch die Ergebnisse der Elternbefragung, die die Kölner
Verwaltung im Herbst 2012 durchgeführt hat. Diese Befragung richtete sich an die Eltern aller Kinder
im 3. und 4. Schuljahr der städtischen Grundschulen, sowie drei private Grundschulen und die Förderschulen in Trägerschaft der Stadt Köln und des Landschaftsverbandes Rheinland 13, die einen Primarbereich führen. An der Befragung haben sich knapp 9.000 Eltern beteiligt (51 % 14 ). Die Befragungsergebnisse können als repräsentativ angesehen werden (vergleiche für eine ausführliche Ergebnisdarstellung Session-Vorlage 4399/2012).
Eine Frage bezog sich auf die für die Kinder gewünschte Zielschulform in den weiterführenden Schulen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass stadtweit rd. 28 % aller Eltern von 4.-Klässlern sich für ihr Kind
einen Platz an einer Gesamt- oder Sekundarschule wünschen. Der Zuspruch für die Gesamtschule
liegt leicht über den Werten der Elternbefragung aus dem Jahr 2009.
An welcher Schulform würden Sie Ihr Kind nach Ihrem Wunsch gerne
anmelden? (Mehrfachantworten proportional aufgeteilt)
Eltern - 4. Klasse 12/13
Eltern - 3. Klasse 12/13
Eltern - 3. Klasse 09/10
59% 59%
55%
26%
23% 23%
15%
13%
16%
2% 3%
Gymnasium
Gesamtschule
Realschule
Sekundarschule
1% 1% 1%
1% 1% 0%
Hauptschule
Förderschule
Im Stadtbezirk Mülheim hätten sogar 35% der Eltern aller 4-Klässler zum Schuljahr 2013/14 den Platz
13
im Kölner Stadtgebiet
14
bei Eltern von Viertklässlern 54% und bei Eltern von Drittklässlern 48%.
15
an einer Schulform des gemeinsamen Lernens (Gesamt- oder Sekundarschule) gewählt.
Anteil der Eltern von Viertklässlern, die ihr Kind gerne an einer
Gesamtschule oder Sekundarschule anmelden möchten
Gesamtschule
Sekundarschule
1/ Innenstadt
31%
2/ Rodenkirchen
31%
3/ Lindenthal
19%
34%
4/ Ehrenfeld
30%
5/ Nippes
37%
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
19%
22%
35%
9/ Mülheim
gesamt
28%
16
Hochgerechnet auf eine fiktive volle Wahlbeteiligung ergibt sich gesamtstädtisch ein konkreter Bedarf
von rd. 2.250 Plätzen 15 für das Schuljahr 2013/14. Demgegenüber steht ein Bestand von rd. 1.600
Plätzen in den Eingangsklassen an den 9 städtischen und 3 privaten Gesamtschulen im Kölner
Stadtgebiet. Dies entspricht einem ungedeckten Fehlbedarf von rd. 650 Plätzen beim Übergang der
befragten Gruppe in die Sekundarstufe I der Gesamtschulen. Das Ergebnis fügt sich harmonisch in
die vorab dargestellte Zeitreihe der Abweisungen an Gesamtschulen ein.
Im Stadtbezirk Mülheim ergibt sich nach der Umfrage unter den Eltern von Kindern, die im Bezirk eine
Grundschule besuchen für das Schuljahr 2013/14 ein hochgerechneter Bedarf von rd. 450 Gesamtschulplätzen. Bei einem Bestand von 420 Plätzen, ergibt sich damit ein zusätzlicher Bedarf von rechnerisch rd. 30 Plätzen. Darüber hinaus haben hochgerechnet rd. 45 Eltern Interesse an einem Sekundarschulenangebot im Stadtbezirk Mülheim geäußert. Sofern dieser artikulierte Bedarf als
Wunsch nach einer Schulform des längeren gemeinsamen Lernens interpretiert wird, erhöht sich der
hochgerechnete Bedarf auf rd. 495 Gesamtschulplätze.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in der Auswertung ausschließlich die Schulwünsche der Eltern von
Schülerinnen und Schülern der 3. und 4 Klassen im Schuljahr 2012/13 berücksichtigt werden, deren
Kinder Grundschulen im Stadtbezirk Mülheim besuchen. Diese Auswertungssystemathik wurde gewählt, um einen Wohnortbezug zu erhalten und so den Bedarf „regionalisieren“ zu können. Tatsächlich erfolgten zum Schuljahr 2013/14 jedoch Aufnahmen von 578 Schülerinnen und Schüler 16 an den
Gesamt- und Gemeinschaftsschulen im Stadtbezirk Mülheim. Erfahrungsgemäß werden insbesondere an der Gesamtschule Holweide, GE Burgwiesenstraße, viele Schülerinnen und Schüler aus anderen Stadtbezirken, vor allem aus Kalk und der Innenstadt, aufgenommen. Aufgrund des besonderen
pädagogischen Angebotes dieser Gesamtschule ist davon auszugehen, dass sich dieses Schulwahlverhalten auch zukünftig nicht in relevanter Weise verändern wird.
Den Ergebnissen der Elternbefragung folgend ergäbe sich für Hauptschulen ein Bedürfnis von 22
Plätzen (1 Zug) und für Realschulen von 246 Plätzen (9 Züge).
1.5
Fazit der Bedürfnisfeststellung:
Insgesamt würde mit den beiden für den Stadtbezirk Mülheim vorgeschlagenen Maßnahmen der
Umwandlung der beiden Gemeinschaftsschulen in eine Gesamtschule und der Erweiterung der WillyBrandt-Gesamtschule der Bestand an Gesamtschulplätze in den Eingangsklassen bedarfsgerecht
von 420 auf 588 erhöht. Die Umwandlung der Gemeinschaftsschulen in eine Gesamtschule gewährleistet eine dauerhafte, zukünftsfähige Absicherung von Schulplätzen im längeren gemeinsamen Lernen, die dem Elternwillen entspricht. Die Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule an einem Teilstandort in Dellbrück erlaubt die flexible Erweiterung eines bestehenden Systems mit verbindlichen
Ansprechpartnern. Sie ist eine wirtschaftliche Lösung und vermeidet eine möglicherweise zu starke
„Auffächerung“ des Gesamtschulangebots im Stadtgebiet mit kontraproduktiven Konkurrenzen. Mit
Blick auf die Abweisungszahlen an Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim und im weiteren Stadtgebiet wird ein Bedürfnis an der Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen festgestellt. Mit den
Maßnahmen wird die Schullandschaft im Stadtbezirk deutlich verändert, insgesamt sechs bestehende
Schulen sind hier einbezogen. Dieser Umstand macht eine Umsetzung der Maßnahmen „mit Augenmaß“ in zwei Schritten zu den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 erforderlich. Auch mit Blick auf weitere vorgesehene schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtgebiet, wie der Errichtung einer neuen
15
Gegenüber den Ausführungen der Mitteilung „Vorhaben zur bedarfsgerechten Ausweitung der Gesamtschulplätzen in Köln in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 (Vorlagennummer 1152/2013) ergibt sich ein Korrekturbedarf. In den Basisberechnungen zur Elternbefragung
wurde zunächst eine falsche Bezugsgröße herangezogen. Die og. Hochrechnungen ersetzen daher die bisherigen Ausführungen.
16
Gesamtschulen: 418, Gemeinschaftsschulen 160, lt. Vorstatistik, Stand März 2013
17
Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt zum Schuljahr 2014/15 und die perspektivisch geplante Zügigkeitserweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk erscheint die Größenordnung der Ausweitung von Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Mülheim passend.
1.6 Zusammenfassende Betrachtung des mit den vorgesehenen Maßnahmen veränderten
Schulangebots im Stadtbezirk Mülheim
Der Vergleich des derzeit im Stadtbezirk Mülheim vorhandenen Angebotes an Schulplätzen mit den
Schülerzahlerwartungen (Modellrechnung und Elternbefragung) ergibt einen Platzüberhang in der
Sekundarstufe I und ein Mehrbedarf an Plätzen in der Sekundarstufe II.
Es ist festzuhalten, dass das Platzangebot nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen und Schulstufen
verteilt ist. Auch der zeitlich unbestimmte Zuzug in die neuen Wohngebiete führt nicht dazu, dass die
unveränderte Wahrung des Platzangebotes in der Sekundarstufe I vertretbar wäre.
Daher schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:
¾ Umwandlung der beiden je 3-zügigen Gemeinschaftsschulen in eine Gesamtschule mit 4 Zügen
in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II,
¾ Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule, GE Im Weidenbruch, um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II, bei gleichzeitiger Einrichtung eines Teilstandortes am
Standort Dellbrücker Mauspfad.
¾ Schließung der Hauptschule und der Realschule Dellbrücker Mauspfad.
In der Summe führen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer schulformbezogenen sowie quantitativen Veränderung des derzeitigen Angebots an Schülerplätzen. Das Schulangebot in der Sekundarstufe I wird durch diese Maßnahmen um 5,5 Züge reduziert und in der Sekundarstufe II 4 Züge
erweitert.
Der vorgesehene Bestand an Schulplätzen im Stadtbezirk Mülheim kann mit Blick auf die Schülerzahlenerwartung in allen Schulformen grundsätzlich als auskömmlich angesehen werden.
Schulform
Träger
Stadt Köln
Anzahl
Züge
Privater Träger
Plätze
17
Schulen
SI
Hauptschule
2
4
96
Realschule
3
9
252
0
0
0
Gymnasium
4
14
22
392
429
Gesamtschule
3
21
15
588
292,5
Summe
12
48
37
1.328
721,5
Gemeinschaftsschule
SII
SI
Züge
Anzahl
SII
Plätze 1
Schulen
SI
1
2
1
2
3
56
58,5
2
4
3
112
58,5
SII
SI
SII
56
In der Summe stehen zukünftig an städtischen und privaten weiterführenden Schulen im Stadtbezirk
Mülheim 1.440 Plätze in der SI und 780 Plätze in der SII zur Verfügung, sofern die Veränderungen
realisiert werden. Unter Ausschöpfung der derzeit gültigen Bandbreite zur Klassenbildung erhöht sich
17
Bezogen auf die Richtfrequenzen in der Sekundarstufe I (HS: 24, GemS: 24, RS, GE + GY: 28) und Sekundarstufe II (19,5)
18
die Kapazität auf bis zu rd. 1.560 Plätze.
In der Sekundarstufe II stehen nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zukünftig rd. 780
Plätze zur Verfügung. Dieser Bestand ist in der Regel als auskömmlich zur Bedarfsdeckung anzusehen. Eine existentielle Konkurrenz für die bestehenden Schulen, insbesondere für das Berufskolleg
Modemannstraße, entsteht durch die Schaffung zusätzlicher Schülerplätze in der Sekundarstufe II
nicht.
Die Bedarfsentwicklung ist weiterhin im Sinne einer kontinuierlichen Schulentwicklungsplanung zu
beobachten. Ausnahmsweise könnte die Bildung von sogenannten „Mehrklassen“ eine Option darstellen. Bei Bedarf sind zukünftig ergänzende Lösungen zur Bedarfsdeckung, vorrangig auf Bestandsgrundstücken, zu finden. Dabei sind auch die Standorte einzubeziehen, an denen derzeit noch
Förderschulen geführt werden oder die derzeit zur besonderen Verwendung 18 genutzt werden.
18
Z.B. Nutzung zur Auslagerung bei Baumaßnahmen oder als Teilstandort von Schulen aus anderen Stadtbezirken (Berufskollegs)
19
2.1
Schulrechtliche Vorgaben
Die Schulträger sind nach § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 SchulG NW gemeinsam mit dem
Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Sie sind ua. verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis 19 hierfür besteht und die Mindestgröße
erreicht wird (§ 82 SchulG NW).
2.2
Auswirkungen auf bestehende Systeme
Im Gesamtzusammenhang mit der Umwandlung der beiden Gemeinschaftsschulen in die Gesamtschule Mülheim mit den Teilstandorten Ferdinandstraße 43 und Rendsburger Platz 1, vgl. Session
1863/2013, werden sich Auswirkungen auf das bestehende Schulangebot im Stadtbezirk Mülheim
ergeben. Eine exakte Vorhersage der zukünftigen Schülerströme ist jedoch nicht möglich. Daher stellen die im Rahmen der Bedürfnisfeststellung / anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschriebenen voraussichtlichen Veränderungen die neue Beobachtungsgrundlage dar, anhand der im Bedarfsfall nachgesteuert werden muss.
2.3
Teilstandortlösung
Um die erwarteten Raumüberhänge im Stadtbezirk Mülheim zu vermeiden, schlägt die Verwaltung
vor, die beiden Schulen am Schulzentrum Dellbrücker Mauspfad zu schließen, obwohl für diese
Schulen noch kein schulorganisatorischer Handlungsbedarf besteht.
Durch die Nutzung des Schulstandortes Dellbrücker Mauspfad ist es möglich, die erforderliche Baumaßnahme am Standort Im Weidenbruch zu reduzieren und somit eine Ersparnis zu erzielen.
Dependance- oder Teilstandortlösungen bei der Errichtung von Gesamtschulen in Köln setzen nach §
83 Abs. 5 SchulG NRW gleichzeitig voraus, dass an den unterschiedlichen Standorten jeweils die
kompletten Jahrgangsstufen eingerichtet werden (z.B. die Stufen 5 bis 7 an dem einen und die Stufen
8 bis 13 an dem anderen Standort, sogenannte „horizontale Teilung“).
2.4
Inklusion
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die seit 2009
rechtsverbindlich ist, schreibt fest, dass allen Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf
der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die individuell notwendige Förderung erhalten.
Die Verwaltung hat im Sommer 2012 den Inklusionsplan für Kölner Schulen den politischen Gremien
vorgestellt. Der Inklusionsplan macht deutlich, dass die Stadt Köln das Ziel der Inklusion begrüßt und
sich Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler zum Ziel gesetzt hat. Grundlegende Zielsetzung der Verwaltung ist die Schaffung einer inklusiven Bildungslandschaft bis zum Jahr 2020 im Rahmen einer prozesshaften Umsetzung. Bis dahin sollen in Abhängigkeit vom Elternwahlverhalten möglichst viele Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
gemeinsam an einer allgemeinen Schule lernen. Die Inklusionsentwicklung soll dabei von den allgemeinen Schulen aller Schulformen ausgehen. Die Willy-Brandt-Gesamtschule arbeitet bereits seit
einiger Zeit inklusiv. Daher ist es Konsequent auch bei der schulrechtlichen Erweiterung diesen Weg
fortzuführen.
2.5 Seiteneinsteigerklassen
19
Nachweis siehe Kapitel 5
20
Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für die Stadt
Köln steigenden Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach
Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden eigens Vorbereitungs- oder Auffangklassen, sog. Seiteneinsteigerklassen, gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der
Grundgedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst
zu „eigenen Klassenverbänden“ zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich fördern zu
können. Zudem erfolgt der Zuzug ungesteuert und über das ganze Jahr verteilt.
In den vergangenen Jahren wurden Schülerinnen und Schüler, die im Alter zwischen 10 und 16 Jahren nach Köln zugewandert waren, aufgrund der vorhandenen Gebäudekapazitäten in der Regel an
Hauptschulstandorten unterrichtet. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen bei weniger
Hauptschulstandorten sind alle Schulformen verpflichtet, ihren Beitrag leisten, um zugewanderten
Schülerinnen und Schüler einen Einstieg in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen
Schulstandorten wie möglich zumindest einen Klassenraum für eine Seiteneinsteigerklasse vorzuhalten. Zudem ist die Gesamtschule die geeignetste Schulform für die Beschulung von Seiteneinsteigern, weil sie für alle eine anschließende Beschulung in Regelklassen ohne Schulwechsel ermöglicht.
Aus diesem Grund sollte auch an der erweiterten Willy-Brandt-Gesamtschule, GE Im Weidenbruch
Raumkapazität nach Bedarf, mindestens jedoch ein Klassenraum für die Beschulung von Seiteneinsteigern vorgehalten werden.
3
Ergebnis dialogischer Planung
Da die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft nach Einschätzung der Verwaltung nur mit den Schulen und nicht gegen sie geht, wurden die Vorstellungen gemeinsam mit der
Willy-Brandt-Gesamtschule, der Heinrich-Schieffer-Hauptschule und Realschule Dellbrücker Mauspfad im dialogischen Verfahren erörtert. Darüber hinaus wurden in Gesprächsrunden an sogenannten
„Runden Tischen“ auch engagierte Bürgerinnen und Bürger gehört und die Vorschläge der Verwaltung besprochen.
Da das Schulgesetz ein Zusammenwirken von Schule und Schulträger bei der Entwicklung des
Schulwesens auf örtlicher Ebene vorsieht, wurden die Schulen gebeten, die Planungen in der jeweiligen Schulkonferenz zu beraten.
Die Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule hat sich in ihren Sitzungen am 15.02.2013 sowie
18.03.2013 intensiv mit den Planungen des Schulträgers auseinandergesetzt und sich für die Erweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II, einschließlich der Bildung eines Teilstandortes am Dellbrücker Mauspfad in horizontaler Teilung
(gesetzeskonform) ausgesprochen.
Die im Schulkonferenzbeschluss geforderte direkte KVB-Anbindung zwischen beiden Standorten ohne Umsteigen kann durch den Schulträger nicht erfüllt werden. Eine entsprechende Anfrage bei der
KVB wurde negativ beantwortet. Bei den Forderungen der Schulkonferenz zu den pädagogischen
Aspekten handelt es sich um sogenannte innere Schulangelegenheiten, die in die Zuständigkeit der
oberen Schulaufsicht fallen. Auch wenn die Verwaltung diese Anliegen unterstützt, liegt die Entscheidung hierüber bei der Bezirksregierung Köln.
Zu der Forderung zum zügigen Beginn des Neubaus lässt sich ausführen, dass die Verwaltung sich
für eine möglichst schnelle Verbesserung der Gebäudesituation einsetzen und die bereits lange andauernden Untersuchungen zur Art und Weise der Verbesserung der Gebäudequalität (Abriss / Neubau oder Generalsanierung) weiterhin mit Nachdruck verfolgen wird. Gleichzeitig muss jedoch auch
21
die Betriebsfähigkeit des Gebäudes gewährleistet bleiben.
Am 18.03.2013 wurde das Vorhaben in der Schulkonferenz der Heinrich-Schieffer-Hauptschule erörtert, die die Schließung mit Bedauern zu Kenntnis genommen und Wünsche zur Abwicklung der
Hauptschule formuliert hat.
Ebenfalls am 18.03.2013 hat die Realschule Dellbrücker Mauspfad die Vorschläge der Verwaltung mit
einem vergleichbaren Ergebnis beraten, wie die Heinrich-Schieffer-Hauptschule.
Die Verwaltung unterstützt das Anliegen von Haupt- und Realschule, dass in Abstimmung mit der
Oberen Schulaufsicht eine Lösung erarbeitet wird, die es den Schülerinnen und Schülern der auslaufenden Schulen ermöglicht, ihren Schulabschluss am Standort Dellbrücker Mauspfad zu erwerben,
Zusagen können aber nicht gegeben werden. Auch in Bezug auf den (gewünschten) Wechsel von
Lehrerinnen und Lehren aus der Haupt- und Realschule an die Gesamtschule bittet die Verwaltung
die Obere Schulaufsicht um wohlwollende Prüfung.
Die Forderung nach Teilnahme am Anmeldeverfahren für die Haupt- und Realschule zum Schuljahr
2014/15 kann die Verwaltung nicht entsprechen. Nur unter der Voraussetzung, dass die Klassenzahlen reduziert werden, in dem keine neuen Eingangsklassen gebildet werden ist es möglich, den Teilstandort der Gesamtschule in der gesetzeskonformen, horizontalen Gliederung ab dem Schuljahr
2015/16 aufbauend mit 8 Klassen im 5. Schuljahr zu starten.
Die Schulkonferenzbeschlüsse sind als Anlagen 1, 2 und 3 beigefügt.
Die Bezirksregierung wurde über die Planungen vorab in Kenntnis gesetzt. Sie gab eine positive
Rückmeldung und sagte ihre Unterstützung zu. Weitere Gespräche sollen in Kenntnis der Detailplanungen und in Vorbereitung des Genehmigungsantrages stattfinden.
4
Finanzierung und (Personal-)Ressourcen
4.1.
Beschreibung Baubedarf; Einrichtungskosten; Folgekosten, Investivkosten, Mietkosten
Wie bereits ausgeführt, ist die Realisierung aller erforderlichen Räumlichkeiten für die Gesamtschule
Höhenhaus mit Zügigkeitserhöhung von 6 auf 8 Züge Sek. I und von 4 auf 5 Züge Sek. II an einem
Standort nicht umsetzbar. Eine Überprüfung der Raumsituationen hat ergeben, dass bei Inanspruchnahme beider Standorte (Im Weidenbruch mit Dependance am Dellbrücker Mauspfad) eine Bedarfsdeckung möglich ist. Vorraussetzung hierfür ist aber, dass die Haupt- und Realschule am Standort
Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2014/15 keine Eingangsklassen mehr bilden. Es ist vorgesehen,
die Jahrgänge 5 – 7 der Sekundarstufe I am Dellbrücker Mauspfad und die Jahrgänge 8 – 10 sowie
die Sekundarstufe II Im Weidenbruch unterzubringen. Im Folgenden wird auf die einzelnen Standorte
eingegangen:
Dellbrücker Mauspfad:
Aufgrund von Gesprächen mit dem Betreiber der Schule (Öffentlich-Private-Partnerschaft; ÖPP) ist
davon auszugehen, dass es bei Änderung der Nutzung oder einer Nutzungsausweitung, bei den
Mietkosten, Kosten für den Hausmeister sowie den Nebenkosten und Reinigung zu Erhöhungen
kommen wird. Da es sich um eine ÖPP-Schule handelt, kann über den Umfang zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus werden Kosten für die Optimierung des Ganztages (Küche/Mensa) anfallen. Auch diese Kosten können zur Zeit noch nicht beziffert werden.
Im Weidenbruch:
Das bestehende Schulgebäude ist für die vorgesehene Unterbringung der Jahrgangsstufen 8 – 10
und der Sekundarstufe II in räumlicher und flächenmäßiger Sicht auskömmlich dimensioniert, so dass
einem dementsprechenden Betrieb in der geplanten Nutzung nichts entgegen steht.
Am Gebäude besteht in nächster Zeit jedoch ein seit Jahren bekannter Sanierungsbedarf, der im
22
Hinblick auf den bislang, aufgrund vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Gunsten eines Abriss/Neubaus der Schule (Planungsbeschluss vom 10.02.2009 mit Gesamtkosten in Höhe von 40,1
Mio. €; die der Schulverwaltung zuletzt bekannte Kostenannahme beläuft sich auf rd. 67 Mio. €), zurückgestellt wurde. Nach Erkenntnissen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist vorweg auf jeden
Fall die Optimierung des Brandschutzes unabdingbar erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist
auch beabsichtigt zusätzlich eine Fachraumerneuerung des NW-Traktes vorzunehmen. Inwieweit
diese Maßnahmen zu einer Änderung von den bisherigen Planungen Abriss/Neubau zu einer Generalinstandsetzung führen, hängt von einem erneut vorzunehmenden Wirtschaftlichkeitsvergleich ab.
Kosten können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.
Diese Aufwendungen für den Standort Im Weidenbruch würden jedoch unabhängig von der Zügigkeitserhöhung und Dependancebildung in Dellbrück anfallen, da der Auslöser die schlechte Gebäudesubstanz und der nicht mehr zeitgemäße Brandschutz ist.
Bei allen baulichen Maßnahmen ist die erneute Einbringung in die erforderlichen politischen Gremien
vorgesehen. Hierfür müssen aber noch die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vorliegen. Ebenfalls
werden dann auch verlässlichere Zahlen zu den Baukosten gemacht werden können. Daher wird
auch die genauere Mitteilung bezüglich der Folge-, Reinigungs- und Mietkosten erst dann sinnvoll
sein und erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass Einrichtungskosten nur im minimalen Umfang anfallen werden da
die vorhandene Einrichtung weiter genutzt werden kann.
Die grob kalkulierten Baukosten von max. rd. 1 Mio. EUR für Umbauten am Standort Dellbrücker
Mauspfad werden zu 100 % im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Zur Refinanzierung der investiven Baukosten wird die ab Fertigstellung der Maßnahme entsprechende Mehrbelastung an Mieten im städtischen Haushalt im Schulbudget bereitgestellt. Die kalkulatorische Miete
inkl. der Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Versicherung etc.) sowie des an
Hochtief zu zahlenden Betreiberentgelts (für Instandhaltung, Reinigung, Hausmeister etc.) können
erst nach Abschluss der Maßnahme in der genauen Höhe beziffert werden.
Die grob kalkulierten Mietmehrbelastung von rd. 110.000 EUR p.a. zzgl. NK und Betreiberentgelt
werden zum Hpl. 2015 ff berücksichtigt und aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger Aufwand, finanziert.
4.2
Schulsekretariat und Schulhausmeister
Am Schulstandort Im Weidenbruch 214 ist derzeit ein Schulhausmeister tätig. Es ist vorgesehen, mit
der erforderlichen Baumaßnahme am Standort Im Weidenbruch - unter Berücksichtigung der hier
zum Beschluss vorgelegten schulorganisatorischen Veränderungen – die Schulfläche zu optimieren.
Ob sich hieraus eine Veränderung der bisherigen Bewertung (VGr. VI b + VG BAT) der Schulhausmeisterstelle ergibt, hängt von der Veränderung der tariflichen Reinigungsfläche nach Abschluss der
Baumaßnahmen ab. Dies bleibt abzuwarten.
Der Standort Dellbrücker Mauspfad wird als ÖPP-Projekt betrieben, d.h. dort ist kein städtischer
Hausmeister im Dienst.
Der Stellenbedarf und daraus resultierend die Personalkosten im Schulsekretariat richten sich neben
der Schülerzahl u. a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Sekretariatsstellen. Für die Erhöhung der Zügigkeit der Willy-Brandt-Gesamtschule (GE Höhenhaus) sowie für die
auslaufenden Schließungen der Realschule und der Hauptschule sind auf der Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen in Bezug auf die Schulsekretariatsstellen in der Summe keine zusätzlichen
23
Stellen in den zukünftige Stellenplänen zu berücksichtigen. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Personalkosten an.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen in der Realschule und in der
Hauptschule wurden ab 01.01.2014 bis zum Schuljahr 2018/19 (bis 31.07.2019) jeweils 0,13 zusätzliche Stellenanteile berücksichtigt. Die Zügigkeitserweiterung in der Gesamtschule Höhenhaus bedingt
keine zusätzlichen Stellenanteile.
4.3
Schulsozialarbeit
Die Willy-Brandt-Gesamtschule verfügt über zwei unbefristet eingerichtete Stellen Schulsozialarbeit
des Landes. An der Heinrich-Schieffer-Hauptschule ist eine zum 31.07.2013 befristet Landesstelle
Schulsozialarbeit im Umfang von 17,5 Wochenstunden eingerichtet. An der Realschule Dellbrücker
Mauspfad hält die Stadt Köln seit dem 01.03.2012 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
des Bundes eine kommunale Stelle Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.12.2013 vor.
Die Willy-Brandt-Gesamtschule arbeitet bereits seit einiger Zeit inklusiv und verfügt weiterhin über
zwei unbefristete Landesstellen Schulsozialarbeit.
Die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des
Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle Schulsozialarbeit wird ab Schuljahr 2014/15 an den Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt, soweit
die Finanzierung dieser Stelle über den 31.12.2013 hinaus durch den Bund sichergestellt wird. Damit
verfügen beide Teilstandorte Frankstraße und Severinswall der neuen Gesamtschule Innenstadt zukünftig über die notwendigen Stellen Schulsozialarbeit. Falls diese kommunale Stelle nicht über den
31.12.2013 hinaus finanziert wird, ist alternativ zu prüfen, ob eine bestehende, unbefristete kommunale Stelle Schulsozialarbeit eingesetzt werden kann.
5. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern
§ 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und unfassendes Angebot zu achten
und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das
Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden).
Nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von
Ersatzschulen gegenseitig über Ihre Planungen.
Da neben der hier beschriebenen Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Im Weidenbruch und auslaufender Schließung der Haupt- und Realschule am Dellbrücker Mauspfad weitere Veränderungen
der Kölner Schullandschaft in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 geplant sind, sieht die Verwaltung vor, in zeitlicher Parallelität zum Gremienverlauf alle Kölner Nachbargemeinden sowie die Schulträger anerkannter Kölner Ersatzschulen – letztere jedoch nur soweit Sie betroffen sein könnten über die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gem.
§ 80 Abs. 2 SchulG nachzukommen.
Nachbargemeinden
¾ Kreisfreie Stadt Leverkusen
¾ Bergisch Gladbach
¾ Rösrath
¾ Troisdorf
¾ Niederkassel
24
¾ Wesseling
¾ Brühl
¾ Hürth
¾ Frechen
¾ Pulheim
¾ Dormagen
¾ Monheim
Träger von Ersatzschulen in Köln (ohne Gesamtschulen)
¾ Dialog, Träger des Gymnasium und Realschule Arnsberger Straße 11, 51065 Köln
¾ Erzbistum Köln
¾ Landschaftsverband Rheinland
Gesamtschulen in Köln in freier Trägerschaft
¾ Freie Schule Köln - Gesamtschule mit besonderer Prägung, Sekundarstufe I, BernhardLetterhaus-Straße 17, 50670 Köln (anerkannte Ersatzschule)
¾ Deutsch-Italienische Gesamtschule Francesco Petrarca, Gladbacher Wall 5, 50670 Köln (anerkannte Ersatzschule)
¾ Offene Schule Köln, An der Wachsfabrik 25, 50996 Köln (anerkannte Ersatzschule im Aufbau)
Keine der privaten Gesamtschulen liegt im Stadtbezirk Mülheim. Daher erwartet die Verwaltung keine
Auswirkung auf die privaten Gesamtschulen. Dennoch werden die Schulträger der Gesamtschulen im
benachbarten Stadtbezirk Innenstadt über die Planungsabsichten nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW
informiert
6. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Im Weidenbruch durch Bildung eines Teilstandortes sowie Schließung der Haupt- und Realschule Dellbrücker Mauspfad zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern
frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2014/15 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben.
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlagen
SK-Beschlüsse