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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
31.12.14, 04:53
Aktualisiert
29.01.18, 19:23

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 1668/2013 Der Oberbürgermeister Freigabedatum 05.06.2013 Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "i-pänz e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.07.2013 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.07.2013 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „i-pänz e.V.“, Hardefuststr. 7, 50677 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung: Der „i-pänz e.V.“ wurde am 15.01.2013 als Elterninitiative gegründet und beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Eintragung des Vereins erfolgte im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. 17666. Vereinszweck ist gemäß § 2 der Satzung, Eltern Hilfe zur außerfamiliären Betreuung ihrer Kinder zu gewähren und eine Eltern-Kind-Beziehung anzustreben, die nach Grundsätzen der Gleichberechtigung aufgebaut ist. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Betreuung einer Kindertagesstätte, in der das Modell der gleichberechtigten Eltern-Kind-Beziehung praktiziert wird sowie die Beratung und Aufklärung der Erziehungsberechtigten von Kindern im Vorschulalter über die Voraussetzung, Chancen und Ziele dieses Erziehungsmodells. Die Elterninitiative plant die Eröffnung einer eingruppigen Kindertageseinrichtung in der Hardefuststr. 7, 50677 Köln: Die Kindertageseinrichtung „i-pänz“ besteht aus einer gemischten Gruppe mit maximal 20 Kindern, davon bis zu 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt 45 Stunden. Der ursprünglich vorgesehene Standort der Einrichtung befand sich in der Rochusstr. Nun ist offenbar ein neues Objekt in der Innenstadt mit obiger Anschrift vorgesehen. Das pädagogische Konzept beinhaltet als Hauptaspekt eine starke Orientierung hin auf bilinguale Erziehung, in diesem Fall auf Deutsch und Englisch. Das Kind wird partnerschaftlich in seiner Entwicklung begleitet und es wird ihm Zeit und Raum für Selbstbildung und eigene Erfahrungen gegeben. Das Prinzip des „aktiven Passiv-seins“ seitens der Erzieher soll die Selbständigkeit der Kinder fördern, und sie motivieren, eigene Erfahrungen selbst zu organisieren. Das Konzept orientiert sich ausdrücklich am situationsorientierten Ansatz. Die Kinder sollen in allen Entwicklungsbereichen gezielt gefördert werden. „ 3 Das Vorhaben entspricht den allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen. Der Verein möchte zum 01.08.2013 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist in dem zum 15.03.2013 datierten Förderantrag bereits enthalten. Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 25.03.2013 als gemeinnützig anerkannt. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Viola Katharina Kammann - Daniela Potthoff - Ingo Kaun liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 1 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 1 erst am 11.07.2013 erfolgen). Die Satzung und die Konzeption sind unter Session-Nr. 1668/2013 als Anlagen 1 und 2 zur Einsichtnahme hinterlegt.