Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
31.12.14, 04:53
Aktualisiert
29.01.18, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1668/2013
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum 05.06.2013
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "i-pänz e.V."
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium
Datum
Jugendhilfeausschuss
09.07.2013
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
11.07.2013
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein
„i-pänz e.V.“, Hardefuststr. 7, 50677 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Der „i-pänz e.V.“ wurde am 15.01.2013 als Elterninitiative gegründet und beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Eintragung des Vereins erfolgte im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. 17666.
Vereinszweck ist gemäß § 2 der Satzung, Eltern Hilfe zur außerfamiliären Betreuung ihrer Kinder zu
gewähren und eine Eltern-Kind-Beziehung anzustreben, die nach Grundsätzen der Gleichberechtigung aufgebaut ist.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Betreuung einer Kindertagesstätte, in der das Modell der gleichberechtigten Eltern-Kind-Beziehung praktiziert wird sowie die
Beratung und Aufklärung der Erziehungsberechtigten von Kindern im Vorschulalter über die Voraussetzung, Chancen und Ziele dieses Erziehungsmodells.
Die Elterninitiative plant die Eröffnung einer eingruppigen Kindertageseinrichtung in der
Hardefuststr. 7, 50677 Köln: Die Kindertageseinrichtung „i-pänz“ besteht aus einer gemischten Gruppe mit maximal 20 Kindern, davon bis zu 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Die wöchentliche
Betreuungszeit beträgt 45 Stunden.
Der ursprünglich vorgesehene Standort der Einrichtung befand sich in der Rochusstr.
Nun ist offenbar ein neues Objekt in der Innenstadt mit obiger Anschrift vorgesehen.
Das pädagogische Konzept beinhaltet als Hauptaspekt eine starke Orientierung hin auf bilinguale
Erziehung, in diesem Fall auf Deutsch und Englisch.
Das Kind wird partnerschaftlich in seiner Entwicklung begleitet und es wird ihm Zeit und Raum
für Selbstbildung und eigene Erfahrungen gegeben. Das Prinzip des „aktiven Passiv-seins“ seitens
der Erzieher soll die Selbständigkeit der Kinder fördern, und sie motivieren, eigene Erfahrungen
selbst zu organisieren.
Das Konzept orientiert sich ausdrücklich am situationsorientierten Ansatz. Die Kinder sollen in
allen Entwicklungsbereichen gezielt gefördert werden. „
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Das Vorhaben entspricht den allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen.
Der Verein möchte zum 01.08.2013 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist in dem zum 15.03.2013 datierten Förderantrag bereits enthalten.
Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 25.03.2013 als gemeinnützig anerkannt.
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder:
- Viola Katharina Kammann
- Daniela Potthoff
- Ingo Kaun
liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor.
Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten.
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB
VIII vor.
Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 1 zu
keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 1 erst am
11.07.2013 erfolgen).
Die Satzung und die Konzeption sind unter Session-Nr. 1668/2013 als Anlagen 1 und 2 zur Einsichtnahme hinterlegt.