Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Einwendungen Godorfer Hafen0001.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
31.12.14, 04:59
Aktualisiert
29.01.18, 19:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Schneppenvveg~
51143 Koln Porz Langel
Tel. und Fax 02203 •••
Email $.b@netcologne.de
I
I
Stadt
K~._'n--"---.JNU
013
Herro Mike Hoffinann
Bezirksbiirgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen
Hauptstr. 85
101. Anderung des Flachennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln Godorf
Sehr geehrter Herr Hoffinann,
aus dem Kolner Stadtanzeiger vom 9. April 2013 ersehe ich, dass eine Anderung des
Flachennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans von der Hafen und Gtiterverkehr
Koln (HGK) beantragt vvurde. Am 14.3.2013 hat der Stadtentvvicklungsausschuss die Einleitung des
Verfahrens beschlossen.
Hierzu meine Fral!'~n:
Wie Sie ilL .. der (,..:itungsbereichsL,rte erkennen konnen '..-ird der Stadtbezirk Rodenkirchen von der
MaBnahme vveniger tanglert, als d(;r Stadtbezirk Porz mi\ seinem Ortsteil Koln -Porz -Langel,
denn die Hauptvvindrichtung ist West und SUdvvest.
Grund: Schon jetzt vvird durch die Chemieindustrie auf der linken Rheinseite sovvie
Schtittgutverladungen , Abfackeln, Verladungen am Rheinkai sovvie Geruchsbelastigungen durch
Storfiille und Verladung im Godorfer Hafen massiv in die Belange der BUrger und Natur eingegriffen,
sodass vveitere Llirm- und Staubemmissionen nicht zurnutbar sind.
Durch die geplante Schlittgutverladung sovvie Containerverladung vverden vveitere Emmissionen
entstehen, die eine hahere Belastung zur Folge haberl.
Des vveiteren bitte ich urn Beantvvortung vvie es sein kann das eine Anderung von Bebauungsplanen
und FHlchennutzungsplanen angestoBen vvird , vvenn die Ausvvirkung auf die Umvvelt noch nicht
gekHirt ist.
Daher bitte ich Sie darauf hin zuvvirken, dass die Mdl.lnahme abgelehnt vvird, gleichzeitig lege ich
Widerspruch
gegen die Einleitung des Verfahrens und Anderung des FUichennutzungsplans
sovvie des Bebauungsplans
ein.
Van:
~gmx.net
Gesendet: Freitag, 19. April 201310:03
An:
Homann, Mike
Cc:
~@web.de
Betreff:
frOhzeitige Offentlichkeitsbeteiligung z. Godorfer Hafen, gestern
Sehr geehrter Herr Homann, nach meiner Ansicht hat Fr Milller mit
i.Einwand Recht, dass die Anbindung des neuen Hafens an die Autobahn
nicht ausreichend geregelt erscheint. Auch das, was in dem gestem verteilten
Flyer steht, ist ganzlich unbefriedigend. Man kann doch jetzt nicht so tun, als
fange man mit den Untersuchungen erst an, wo seit Jahren 'fesfsteht', dass
dieses Projekt realisiert werden soli. Es ist im Grunde dieses Misstrauen
erregende Verhalten der Ve.rwaltung, welches Dr. Neef gestern zu Recht
ansprach. Und die dadurch offenkundige Mil3achtung des Bilrgerwillens, fUr
den die frilhzeitige Beteiligung wahrscheinlich wieder nur ein Mantelchen
darstellt, unter dem man dann doch tut, was man vorhat.
Aul3erdem ist der Einwand berechtigt, dass man der Industrie ja nicht
unbedingt einen Hafen vor die Tilrbauen mul3; wer weil3 schon, ob sie das
'Angebot' akzeptieren wird. Meines Wissens braucht Shell weder Schilttgut
noch Container. Wer also ist der grol3e Zampano, der containerweise ordern
wird? Das viele Geld, und es wird viel mehr werden, als jetzt genannt, sollte
man lieber in den Ausbau der Verkehrswege stecken (konkret i.B. i.Silrth in
die KOInstr), schon um die angedeuteten 5-10 Lkw/Min. auf der B 9
(lndustriestr) ilberhaupt bewaltigen zu konnen. Das alles weil3 man seit
Jahren, aber angeblich beginnen die Untersuchungen erst jetzt. Wenn ich
etwas plane, suche ich zunachst nach Realisierungsmoglichkeiten u. mache
mich dann ans Werk; bei der Verwa/tung verfahrt man genau umgekehrt lachhaft! Wir brauchen diesen Hafen nicht, wie Dr. Neef richtigerweise
ausfUhrte.
Mit freundlichen Grill3en
Van:
••••
,•••
@web.del
Gesendet: Sonntag, 21. Apri1201311:15
An:
Homann, Mike
Betreff:
Planung Godorfer Hafen, Kainer Stadtanzeiger yom 20./21.4.2013
5ehr geehrter Herr Homann
die Zumutungen fUr die Burger in Godorf ist derart gestiegen, dass man hier nicht mehr wohnen kann. Die
geplante Zerstorung des Naturschutzgebietes 5urther Aue (dadurch hat Godorf den Zugang zum Rhein
verloren) und die Feinstaubbelastung durch den zusatzlichen Verkehr, die Larmbelastung usw. wird das
Wohnen in Godorf unmoglich machen, unser Wohneigentum wlrd nlchts mehr wert sein. Der Burger wird
von der Politik an die Wand gedruckt. Die negativen Auswirkungen fUr den hier lebenden Burger werden
bei dem Hafenausbau nicht ausreichend gewichtet.
Der Bedarf und Nutzen des Hafens 1st zwelfelhaft, auch wenn man berucksichtlgt, dass die ansasslge
Industrie den Hafen nicht nutzen will.
Ais Bauingenieur bin ich verwundert wle es moglich 1stden laufenden Meter Hafenbecken fur 175.676,00 €
zu erstellen . Dieser Preis ist wohl auf elne spezielle kolsche Kalkulatlon zuruckzufUhren.
Ais Burger von Godorf lehne Ich die Erweiterung des Hafens ab.
Mit freundlichen GruBen
.
I k
Am Godorfer Kirchweg.
50997 Koln
Tel. 02236
Mobil
rI
I
~-
51143 Koln Porz Langel
Tel. und Fax 0220
Email~netcologne.de
p
Herrn Mike Homann
BezirksbUrgermeister des Stadtbezirks 2 Rodenkirchen
Hauptstr 85
101. Anderung des FHichennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln Godorf
Bei Stellungnahmen der Gutachter stellte sich heraus, dass Gutachter beauftragt wurden, die zum
Beispiel noch nicht mal wissen welche Windrichtungen im Bereich Godorfer Hafen herrschen, laut
Gutachterin SUdost, es herrschen aber Uberwiegend West oder SUdwestwind oder der Gutachter fUr
Natur und Artenschutz seinen Ausgangspunkt nicht benennen kann, aufierdem die Aussage des
Verkehrsexperten der seine Untersuchungszeitraume 2X korrigierte und nicht wusste, wo Baustellen in
dem Bereich sind ,sodass diese Erhebung nicht verwendet werden kann. Dann muss geproft werden wer
von wem beauftragt wurde. (Interessenkollision) Hier besteht eine Aufsichtspflicht durch den Rat der
Stadt Koln.
Google
Adresse Langel
KOln
\&;,Stadt Koln
RlV
'l(~/_
Eingang
2 5. APR. 2013
RHEINISCHER
LAN OWl RTSCHAFTS·VERBAN 0 E.V.
BezirksbOrgermeister des
Stadtbezirkes Rodenkirchen
Herrn Mike Homann
Hauptstral!e 85
50996 Koln
KREISBAUERNSCHAFT
KOlN/RHEIN-ERFT-KREIS E.V.
Koln, 24.04.2013
Tgb. 1190 RA Pa/le
1.
2.
101.Anderung des Flachennutzungsplanes im Stadtbezirk 2, KolnRodenkirchen, Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln-Godorf
Stadtebauliches Planungskonzept "Godorfer Hafen" (Bebauungsplanentwurf) Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln-Godorf
hier: unser Mitglied, Herr Klaus Tessmann, Sonnenblumenweg
10/Auenhof, 50999Koln-SOrth
Sehr geehrter Herr Homann,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass uns unser Mitglied, Herr-'aus
Koln-SOrth mit der
Wahrnehmung seiner Interessen betraut hat. ll11'Rali'nien der frOhzeitigen BOrgerbeteiligung in dem o.g. Verfahren erheben wir namens und Auftrags unseres Mitgliedes
nachfolgende Anregungen und Einwendungen:
Unser Mitglied ist EigentOmer des in unmittelbarer Nachbarschaft zum Erweiterungsgebiet des Godorfer Hafens gelegenenlandwirtschaftlichen
Betriebe~in
Koln-SOrth. Zu dem Betrieb gehoren u.a. die Parzellen Gemarkun_
Flur_und
Nr..
Von diesen Parzellen Iiegt die Flache Gemarkung
Flur.
Nr"
innerhalb des Naturschutzgebietes ,Am Godorfer Hafen", welches durch die Planungsmal!nahme massiv betroffen ist. Durch die Hafenerweiterung gehen insgesamt
ca. rund 14 ha Naturschutzgebiet verloren. Es wird bezweifelt, dass die verbliebene
Restflache des Naturschutzgebietes nach wie vor eine so hohe okologische Bedeutung entfaltet, dass dies die Ausweisung als Naturschutzgebiet rechtfertigt. Aus diesem Grund wird angeregt, im Zuge der o.g. Verfahren die SchutzgebietswOrdigkeit
der verbliebenen Restflache, insbesondere der Parzelle unseres Mitgliedes zu OberprOfen und aus der Schutzgebietsfestsetzung zu entlassen.
Gartenstrofle 110
50765 Kiiln Telefon: 0221/9591945
Telefox: 0221/9591946
Sporkosse KolnBonn, Kto. 100 1572 682 (BlZ 370 501 98)
Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Flache aufgrund der naturschutzrechtlichen
Auflagen dauerhaft stark verunkrautet und der aufkommende Brennnesselbewuchs
kaum beherrschbar ist, zudem werden die Randzonen des Naturschutzgebietes zur
MOllentsorgung genutzt. Hierdurch und bedingt durch die Flussnahe sind gerade die
Randbereiche des Naturschutzgebietes Anlaufflache fOr Ungeziefer wie Ratten. Bei
einer Verringerung des Naturschutzgebietes durch die Ausweitung des Godorfer Hafens besteht daher die Sorge, dass sich das Ungeziefer auf die Restflachen zurOckzieht. Da diese aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben entweder gar nicht
oder nur sehr eingeschrankt bewirtschaftet werden, besteht die Besorgnis, dass sich
dort das bisherige Rattenaufkommen massiv erhoht. Alternativ konnte der Plage
durch eine Lockerung der Bewirtschaftungsauflagen, welche mit einer Umstufung
von Naturschutz- und Landschaftsschutz verbunden ware, begegnet werden.
•••••.
\61
Stadt Koln
Durch Boten
BezirksbOrgermeister
des Stadtbezirks Rodenkirchen
Herrn Mike Homann
BOrgeramt Rodenkirchen
Hauptstra~e 85
50996 Koln
Eingang
MJ
a.
c85a7rl3-z7eliSS
smanlng
DEUTSCHLAND
Telefon 089"
Telefax 089
Internet: WNW .•••
2 9. AP
Der Bezirksbqr e
\ Stadtbezirk2
/
Telefon-Direktwahl
Telefax-Direktwahl
Datum
-120
29.04.2013
Bebauungsplanverfahren
der Stadt Koln "Hafen in Koln-Godorf"
hier: FrUhzeitige Beteiligung der Offentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Homann,
im Rahmen der Stellungnahmefrist bis zum 29.04.2013 war es uns leider nicht moglich, die
Planung zur Hafenerweiterung abschlie~end zu OberprOfen,und zwar unter BerOcksichtigung
der relevanten Interessen unseres Betriebsstandorts, soweit flachendeckend ein Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung "Hafen" festgesetzt werden 5011.
Aufgrund der Informationen, die der Hoechst AG Anfang des Jahres 2012 gegeben wurden,
dOrften zwar keine grundsatzlichen Bedenken, z. B. immissionsschutzrechtlicher Art bestehen.
Wir bitten aber fOrVerstandnis dafOr,dass Einzelheiten sehr sorgfaltig und abschlie~end geklart
werden mOssen, urn den bisherigen Betriebsstandort zukOnftig und langfristig zu sichern und
nicht zu gefahrden.
Wegen der "unmittelbaren Nachbarschaft" dOrfte es zweckma~ig sein, Einzelheiten unmittelbar
mit dem Planungsamt der Stadt Koln, selbstverstandlich unter Beteiligung der Hafen und
Goterverkehr Koln AG zu erortern. Es besteht sicher Einvernehmen darOber, dass erst ein
vollstandig ausgelotetes und allseits abgestimmtes Planungskonzept Gegenstand des weiteren
Verfahrens, insbesondere der Beteiligung gema~ § 3 Abs. 2 BauGB, werden sollte.
Wir bitten deshalb, diese nur vorsorglich fristwahrend abgegebene Stellungnahme als
konstruktives Signal fOr das weitere Verfahren zu betrachten. Wegen der weiteren
Abstimmungen werden wir uns unmittelbar mit dem Planungsamt der Stadt Koln in Verbindung
setzen.
ppa.
!
III .•.
&
I&C_O.KG
Sitz Ismaning. A
Gesetzl.venrelen
Geschattslilhrer.
.
ilnchen.
.-.
sfilhrungs GmbH••••••.
•••••
Amtsgeridll Milnchan.
•
••
KG
GODINGe.V.
Geschiftsffihrer
WolfgangBicker
Buchfinkenstr.67
Herro Bezirksbilrgermeister
Mike Homan
1.~_KO_"'_n--iJ
Hauptstr.85
50996 K6ln
Eingang
I
50997 Kino
Tel.: 02236-839032
2 g. AP2013
Der Bezirks
Stadtbez'
/
-1
1m Interesse der Godorfer Bev6lkerung teilen wir Ihnen hiermit im Naehgang zu der Veranstaltung in
Rodenkirehen am 18.4.2013 unsere Forderungen zur Planung eines eventuellen Ausbaus des Godorfer Hafens
mit:
1.
Es muss siehergestellt werden, dass dureh die Erweiterung des Hafens kein zuslltzlieher LKW -Verkehr
dureh Godorf gefUhrt wird. D.h. die Container-LKWs milssen aile Uber die Kerkrader-StraBe auf die
BAR 555 oder in Riehtung BrUhl bzw. in Gegenriehtung geleitet werden.
2.
Die bereits heute hohe Anzahl yon LKW -Bewegungen ( Uberwiegend Tankwagen ) und die
zuslltzliehen Container- LKWs werden zu einer erhebliehen ErMhung der Luftsehadstoffe und
UrmbeUistigung fUhren. Wir verlangen daher die dauerhafte Einriehtung einer entspreehenden
Messstation an der Eeke Bunsenstral3e / L 300 reehtzeitig vor Beginn eventueller BaumaBnahmen und
Information Uber die Messergebnisse.
3.
Die zitierte Verkehrszllhlung solI im April bzw. Ende Mlirz 2013 durehgefUhrt worden sein. Sie darf
nieht in den Ferien stattfmden. Die Osterferien gingen yom 25.3.-6.4.2013. Seit der zweiten MaI"zwoehe
gibt es eine GroBbaustelle auf der Godorfer HauptstraBe, so dass viel Verkehr zur Zeit Godorf meidet.
Die erwllhnte VerkehrszllhIung kann insoweit nieht reprlisentativ sein. Wir verlangen eine neue
Verkehrszahlung ohne Baustelle und auBerhaIb der Ferien. DarUber hinaus verlangen wir die
Offenlegung der Messergebnisse.
godorfer jnterressen8fmeinschaft
-....
Goding e. v.
OodingOgmx.de
Bankverbindung :
Sparkasse Koln Bonn
Steuer Nr.
Konto-Nr. 1 901 069 375 BLZ 370 501 98
219/5883/2172
Van:
Michael Scheffer [michael.scheffer@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 30. April 2013 10:31
An:
Homann, Mike
Betreff:
Einw~nde zum Hafenausbau
Anlagen:
OVanHomann_ GodorferHafen_2904Z013.doc
Sehr geehrter Herr Homann.
1m Rahmen der Offentlichkeitsbeteiligung
zur Anderung des Flachennutzungsplanes und der Aufstellung
eines Bebauungsplanes zum Ausbau des Godorfer Hafens, machen wir Einwande geltend, die Sie bitte der
Anlage entnehmen mochten.
Mit freundlichen GrOBen,
Michael Scheffer
(Die LINKE Koln, Vorstand 1nnenstadtjRodenkirchen)
DIEovLiIlKE.KoLII
Innenstadt I Rodenkirchen
ZOIpicherStrar..e58,50674 Koln
Kontakt:
Tel.: +49 - 221 - 2406095
E-Mail: koeln-ov-ir@die-Iinke.org
http://www.die-Iinke-koeln.de
Herm Mike Homann
BCJrgeramtRodenkirchen
Hauptstral1e 85
50996 Koln
Schriftliche Stellungnahme zur 101. Anderung des FUichennulzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes (Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln-Godorf)
Sehr geehrter Herr Homann.
Gegen die Planung zur Hafenerweiterung, die Anderung des Flachennutzungsplanes und
den aufzustellenden Bebauungsplan mochtenwir im Rahmen der Offentlichkeitsbeteiligung
nochmals folgende Einwande geltend machen:
•
Der Hafenausbau ist unnotig, unwirtschaftlich und vernichtet Steuergelder
•
Der Hafenausbau ist viel teurer als eine Optimierung des Niehler Hafens
•
Der Hafenausbau fUhrt zu Mehrbelastungen durch zunehmenden
•
Unabhangige und seriose Zahlen fehlen in den Planungsgrundlagen
•
Die haushalterische Situation der Stadt Koln wird durch eine mogliche Fehlinvestition
in der geplanten Grol1enordnung unnotig verscharft
•
Der Hafenausbau gefahrdet Arbeitsplanein
•
Die Gefahrdung durch Hochwasser und Oberschwemmungen
•
Der Hafenausbau zerstort ein wichtiges Naturschutz- und Naherholungsgebiet
Abschliel1end
befragung 56
dorfer Hafens
ganz erreicht,
Schwerlastverkehr
der Region (Bonn, Duisburg, Koln-Niehl)
nimmt mutmal1lich zu
weisen wir daraufhin, dass sich am 10. Juli 2011 im Rahmen der EinwohnerProzent der befragten Einwohnerjnnen
gegen den weiteren Ausbau des Goausgesprochen haben. Zwar wurde das seinerzeit geltende Quorum nicht
der BCJrgerwille ist dennoch eindeutig dokumemtiert.
Mit freundlichen GrOl1en,
Michael Scheffer
(Vorstand OV Innenstadt I Rodenkirchen)
Von:
Homann,
Gesendet:
Dienst~g, 7. Mai 201312:57
An:
Betreff:
Mike
••••
WG: Stellungnahme
Godorfer
H~fen
Von: ••••
~@t-online.de
[mailto: •••••
Gesendet:
Donnerstag, 2. Mai 2013 11:22
An: Homann, Mike
Betreff:
Stellungnahme Godorfer Hafen
Sehr geehrter Herr Homann,
zur Anderung des Flachennutzungsplans
t-online.de)
"Godorfer Hafen" nehme ich wie folgt Stellung:
Foigendes lese ich in der Anlage 4 zur BegrOndLlng des Flachennutzungsplanes:
Das ist nicht richtig: Die Schiffe stehen vor dem Hafen in der Warteschlange und blasen vor dem Abladen des 015 die Dampfe aus
dem Tank heraus. Das stinkt wirklich bestialisch. Bei einer Ausweitung des Hafens, werden die Schiffe natOrlich bis nach SOrth
hinein ankem und dort entweder durch ihre Motoren oder durch das Ablassen von Gasen die Luft verpestenl
Insofem beantrage ich eine PrQfung, ob es wirklich nicht zu Geruchsbelastigungen durch den Ausbau des Hafens in der
anliegenden Wcihnbebauung kommtl
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@web.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2013 22:46
An:
Betreff:
.' Homann, Mike
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Stadt
\...
(HO
\
. .
------Eingang
02. MAl ,013
Ausbau des Godorfer Hafens
Der Bezirksburgerrnejs~er
\ Stadtbezirk 2· Rodenklrchen
hiermit bltte ich Sie, Foigendes an die Verantwortlichen und Entscheidungstrager in Bezug auf das
Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes weiterzulelten:
.
Ich bitte Sie, die Alternativen zum Ausbau des Godorfer Hafens sowohl fur den Schiffs- als auch fur den
Bahnumschlag genau zu prufen. Ich denke, das wurde in der Vergangenheit nicht grundlich genug
gemacht. Auch denke ich, dass der aktuelle Haushalt der Stadt Koln es nicht zulasst, eine Investition yon
mind. 70 Mio. Euro zu tatigen, wenn nicht im Vorfeld aile moglichen Alternativen zum Hafenausbau in
Godorf genauestens untersucht worden sind.
Weiterhin geht es um ein Naturschutzgebiet mit der GroBe yon ca. 150.000 qm, welches keinem weiteren
Hafenbecken geopfert werden soli, das sich spater evtl. als nicht erforderlich erweist. Auch bitte ich zu
prufen, ob mit der weiteren Zerstorung und der endgGltigen Ausbaggerung fUr das neue Hafenbecken
nicht gegen das Naturschutzgesetz des Landes NRW verstoBen werden wGrde. Dieses besagt, dass kein
ausgewiesenes Naturschutzgebiet zerstort werden darf.
Von:
Thomas Kahlix [bi-hochwasser@gmx.net]
Gesendet: Freitag, 3. Mai 2013 23:40
An:
Homann, Mike
Betreff:
Bauleitplanung Godorfer Hafen (Thomas KahlixlStellungnahme 2)
Sehr geehrter Herr Bezirksburgemeister,
Heber Mike Homann!
Vorausschicken machte ich, daB aufgrund
die Kainer Hafen" keinerlei aktuelte Daten
fundierte "Steltungnahme" noch gar nicht
Gutachten die Hafen und andere relevante
der bis auf die Planco-Projektion "Marktanalyse fUr
zur Ve!fugung stehen und deshatb augenblicklich eine
maglich ist. Auch deshalb nicht, weil das PlancoUmschlagplatze,der Region ausblendet.
Alterdings machte ich einige aus meiner Sicht unverzichtbare Qualitatskriterien
fUr das
Vorhaben formulieren, vor altern deshalb, weil das VG Kaln neben dem formalen Grund der
Unzustandigkeit der Bezirksregierung deutlich darauf hingewiesen hat, daB es aufgrund
objektiver Anzeichen bei einer Planung durch die Stadt Katn ein fUr die Betroffenen besseres
Ergebnisin Sachen Hochwasserschutz fUr maglich halt.
Dies betrachte ich als eine unausgesprochene Verpflichtung.
Unverzichtbare Auflagen fUr eine eingriffsminimierende Hafenplanung im festgesetzten UG und
dariiber hinaus:
GroBe des Eingriffs:
• Nur Schiff-Land und Land-Schiff - AktiviUiten; d.h. Container direkt vom Gleis oder vom
LKW aufs Schiff. Zwischenlagerung nicht im Hafen.
• Keinerlei sekundare Aktivitaten im Oberschwemmungsgebiet, z.B.:
o Kein Lagern von Leercontainern
o Kein Ausladen und Umorganisieren von Containerinhalten.
o Keine Reparaturen, Reinigungen usw. von Behaltern
Ziel muJ3sein, den Umfang des Eingriffs auf die notwendigen Hafenaktivitaten zu begrenzen.
Art des Eingriffs:
• Keine Errichtung von Anlagen und Gebauden in abfluJ3verschlechternder Bauweise bis zur
Schutzhahe de~ angrenzenden Shell-Hoch:wassserschutzes
• Keine-Lagerung von Schuttgut, insl,Jesondere keine Herstellung von festen Behaltern (Kojen,
. Boxen oder wie auch immer genannt), die Retentionsraum wegnehmen und den
HochwasserabfluJ3 behindern.
• HWRM-Anforderungen der EU (und WHG §75) beachten: Risiken fUr die Schutzguter
mindestens im Bereich mittlerer Hochwasserereignisse verringern. Das ist oben bereits im
Kern beschrieben.
Das erfordert darliber hinaus bei Gefahr der Flutung des Gelandes
• Entfernung aller im UG und bis hin zur Schutzlinie HQ200 betroffenen Container; und
damit das auch funkti()niert, auf der Basis eines Einsatzplanes mit hinreichend Reserven
fUr Eventualitaten, die bei einem GroBschadenereignis immer eintreten konnen.
• Vorrangige Entfernung aller zwischengelagerten Gefahrstoffe (gesundheitsgefahrdend,
wassergefahrdend, bodengefahrdend) aus dem Risikogebiet
Ziel muJ3sein, falls der Eingriff gerechtfertigt erscheint, das Hochwasserrisiko nicht nur nicht zu
erhohen, sondern zum Wohlder Allgemeinheit zu reduzieren.
Wasserhaushaltsgesetz:
Beachtung der Bestimmungen der §§ 5 und 77 des WHG
Ziel ist die Verbesserung des Schutzes yor Hochwasser in der am meisten gefahrdeten Stadt am
Rhein mit einem Schadenpotential yon geschatzt bis zu 10 Milliarden Euro.
Mit freundlichen GruBen
Thomas Kahlix
BUrgerinltlative Hochwasser K6ln-Rodenkirchen
[Member of HWNG and HKC]
www.hochwasser.de
WilhelmstraBe
46
D-50996 Kiiln
info@hochwasser.de
Meine Adressdaten:
Thomas Kahllx, Dlpl.-Blologe
Wllhelmstr 52
+49 (0)221 - 394941
01747630369
e.V.
Van:
Thomas Kahlix [bi-hochwasser@gmx~net]
Gesendet: Freitag, 3. Mai 2013 23:55
An:
Homann, Mike
Betreff:
Bauleitplanung Godorfer Hafen (Thomas KahlixlStellungnahme 1)
Sehr geehrter Herr BezirksbOrgemeister,
lieber Mike Homann!
Die Entscheidung der Stadt Koln, beim zweiten (dritten) Anlauf zum Ausbau des Godorfer
Hafens kein moderiertes Verfahren der offentlichen Partizipation durchzufOhren, wie es Heiner
Geisler beim festgefahrenen Stuttgart21-ProzeB als Regel vorgeschlagen hat, finde ich
vollkommen unverstandlich. Entsprechend ist die Lage:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschliel1t,
1. fOrden im planungsverbindlichen Flachennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten Bereich
eine Plananderung gemal1 § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie
2. die frOhzeitigeOffentlichkeitsbeteiligung gemal1§ 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen einer
Abendveranstaltung (Modell 2) durchzufOhren..
Alternative:
kein Ausbau - keine Flachennutzungsplan-Anderung
Schon hier (Vorlage Nr. 3433/2012 vom 29.10.2012), beim Einleitungsbesch).ufS zu einer
Bauleitplanung offenbart sich ein grundlegender Verfahrensfehler.
Es geht nicht um "Ausbau" oder "kein Ausbau", sondern entweder um "Ausbau" oder um
realistische und nachhaltige Alternativen, die als Kompromillvarianten moglich sind. Die
vorgestellte Schwarz-Weill-Alternative solI davon ablenken. Das ist mehrfach fehlerhaft,
weil bei jeder Planung eine ganze Reihe von Grundfragen zu beantworten sind und
Planung (immer) einenEingriff in bestehende Zustande/Werte bedeutet:
1.
2.
3.
4.
Ich der Eingriff unausweichlich?
Gibt es alternative Standorte oder alternative Vorgehensweisen?
Gibt es Varianten, die Nachteile vermeiden (Eingriffsminimierung)?
Zwingen uberwiegende Nachteile zueinem Eingriffsverzicht?
Weiterhin sind Grundsatze zu beachten:
1. Eingriffsvermeidung hat Prioritat. Neuer Flachenverbrauch widerspricht den Zielen
der Landespolitik.
2. Daraus ergibt sich zwangslaufig, daB Nutzungsanderung von bereits "anthropogen
uberformten Flachen" Vorrang hat.
3~ In vielen Bereichen gilt schon heute ein "Verschlechterungsverbot"
(so auch beim
WHG; auBerdem hat die Landesregierung eine uAllianz fur die Flache" zu ihrem Ziel
gemacht)
Es gibt auch offene Fragen und Konflikte, die'zu entscharfen oder zu regeln der
Gesetzgeber/ die Politik bisher versaumt hat:
1. Was ist das, das "Wohl der Allgemeinheit"? Das Wohl der Mehrheit der Betroffenen
oder das Wohl der Gewinnerwartung einer Aktiengesellschaft?
2. Wer hat die Deutungshoheit? Etwa eine personell unterversorgte Behorde mit einer
politisch abhangigen Leitung?
3. Welches Risiko ist notgedrungen hinnehmbar, welchesnicht? Haften beispielsweise
die Bewohner Kolns mit ihren Wohnungen fur Gewinnsteigerungen der Hafen und
Giiterverkehr AG?
4. Welche Verbindlichkeit haben "Sol1"-Bestimmungen in Gesetzen? Laut
Wass,erhaushaltsgesetz sollen friihere Ruckhalteraume fur den Rhein wieder
hergestellt werden. Bisher war derKolner Bauleitplanung das nicht nur egal. Sie hat
im Gegenteil sogar aktiv die endgiiltige Vernichtung angeordnet.
1m konkreten Fall"Godorfer-Hafen-Erweiterung"
bedeutet das:
# Klarung der Frage, wie verlafSlich die Prognosen fur eine Vervielfachung der
Guterstrome sind.
# Prufung yon Zwischenlosungen (die einem Moratorium gleichkommen) durch
Umnutzung vorhandener Flachen. Der Niehler Hafen ist ein hervorragendes Beispiel, wie
man die Umschlagkapazitaten vervielfachen kannund gleichzeitig daruber klagen, man
konne das nicht. Also mutS uber alle vorhandenen Standorte in Koln neu nachgedacht
werden und gefragt werden, welchen Beitrag sie zur Reduzierung des LKW-Verkehrs
beitragen konnten. Qhne Vorbedingungen ...
# Prufung yon Kooperationskapazitaten
in der Region yon Bonnbis Dusseldorf.
# Beschrankung der wirtschaftlichen Tatigkeiten in Hafen auf schiffsgebundene Ablaufe
# Beachtung der StrafSen- und Bruckenengpasse im Raum KOln
# Beachtung des Gebots eines sparsamen Umgangs mit Mitteln
AIle diese Fragen miissen meiner Uberzeugung nach gekHirt und mit dem Grundsatz der
Eingriffsvermeidung
in Einklang gebracht werden, bevor der FHichennutzungsplan
geandert werden darf.
Das heiBt folglich, daB vor einer Entscheidung aIle vorgeschlagenen technisch .
moglichen Planungsvarianten
genauso ernsthaft gepriift werden miissen und diese dann
den Biirger*innen und dem Rat zur Entscheidung gesteIlt werden. Nur so kann die fiir
die Stadt beste Losung gefunden werden.
Nur die Alternative: "Kein Ausbau" ftihrt in die Irre.
Wer die falsche Frage stellt, bekommt nicht dierichtige Antwort.
Zu einer grundlichen Planung gehort auch mein Vorschlag, die Hochwassersituation im
Plangebiet vorher fachlich korrekt bei verschiedenen Pegeln simulieren und priifen zu
lassen. Dies habe ich aber schon bei der Btirgerinformation dargestellt und schriftlich
eingereicht.
Mit freundlichen GruBen
Thomas Kahlix .
BUrgerinitiatlve
Hochwasser
[Member of HWNG and HKC]
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WllhelmstraBe
46
D-50996 KCiln
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Sonnenblumenweg
t
Mobil~
50999 Koln
Bezirksbiirgermeister des
Stadtbezirkes Rodenkirchen
Herrn Mike Homann
Hauptstra15e85
50996 Koln
C :.\
"Godorfer Hafen" in Koln-Godorf
101. Anderung des FHichennutzungsplanes
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Beteiligung der Offentlichkeit gem. § 3 Abs. 1Baugesetzbuch
in vorgenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf die Biirgerbeteiligung am 18.04.2013 in
der Aula der Gesamtschule Rodenkirchen.
Nach den vorgele ten Planun en bin ich als Eigenmmer des landwirtschaftlichen Grundbesitzes
nd , unmittelbar betroffen.
Aufgrund des angefochtenen und noch nicht rechtskriiftigen Planfeststellungsbeschlusses
vom 30.08. 2006 wurde bereits die Ausgleichsflache entlang meiner Grundstiicksgrenze angelegt. Die Bepflanzung des nach Nordosten weisenden Grenzbereichs von 170 m Lange
erfolgte primar unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der angrenzenden Wohnbevolkerung
vor negativen Veranderung des Landschaftsbildes durch den Hafenausbau und mogliche
Gerauschimmissionen. Diese besteht entlang der Grenze aus einer rd. 20 bis 50 m breiten
reich strukturierte FeldgehOlzhecke, die sowohl reine Strauchhecken als auch solche Bereiche, die aufgrund ihrer Breite und Hohe spater ein waldahnliches Klima aufweisen werden.
Gerade aufgrund der sehr breiten Bepflanzung, die wie die Neuanlage eines Waldes angelegt ist, ist mit einer Beschattung des landwirtschaftlich genutzten Grundstiicks zu rechnen.
Meiner Ansicht nach sind die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes NRW hinsichtlich
Abstanden zu Waldgrundstiicken sowie die weiteren Vorschriften nicht eingehalten worden. So ist nach § 40 Abs. 2 NachbG NRW zu landwirtschaftlich genutzten Grundstiicken
der Doppelte Abstand von Bewuchs frei zu halten und ein weiterer Abstand von 3 m darf
nicht hoher als 2 m wachsen. Das Freihalten von Bewuchs dient nicht zuletzt auch als
Brandschutz, falls es in den Anpflanzungen zu einem Feuer kommen soUte. Ich befiirchte
sonst, dass ein evtl. Brand auf die Hofgebaude iibergreifen konnte.
---------Durch die Hafenerweiterung ist rnit einer erheblichen zusatzlichen Larmbelastigung ftir
rnich als Anwohner zu rechnen. Die Grenze des neuen Hafengelandes liegt nur etwa 500 m
entfernt von meinem Haus.
Nach den Planungsunterlagen erfolgt die Anbindung des Hafens und der Erweiterung tiber
die L 300. Diese Anbindung ist vollig unzureichend. Die L 300 ist bereits im Falle von Staus
auf der Autobahn A 555 bzw. im Bereich des Verteilerkreises Koln sowie durch den Werksverkehr der Shell und der Basell sowie weiterer anliegender Gewerbebetriebe aus dem Gewerbegebiet Rodenkirchen erheblich belastet. Die ohnehin sehr hohe Verkehrsbelastung des
Kolner Stidens wird sich massiv erhohen.
Nach den aktuellen Planungen wird eine Verkehrserzeugung von 500 LKW pro Tag angenommen, also 1.000 zusatzliche Fahrten vom bzw. zum Hafen. Bei einer Verteilung auf 24
Stunden ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von rd. 42 LKW-Fahrten pro Stunde,
d. h. ca. alle 11/2 Minuten ein zusatzlicher LKW zu der schon heute werktags stark frequentierten L 300.
Die Verkehrsfi.ihrung solI zwar das Ausbiegen aus dem Hafen nur in Richtung Godorf ermoglichen, dennoch andert dies nichts daran, dass der Verkehr zum Hafen zu einer ganz
erheblichen Mehrbelastung der Anwohner durch Larm und Abgase ftihren wird. Unser
Anwesen liegt in unrnittelbarer Nahe an der Rheinuferbahn und L 300 und ware von diesen
Auswirkungen ganz besonders betroffen.
Die vom Rat der Stadt Koln 1998 beschlossene Anbindung des Hafens durch eine Verlangerung der L 150 rnittels einer Brticke tiber die Gleise in den Hafen (sog. Overfly) wird offensichtlich nicht mehr untersucht. Diese Anbindung ware aber vor Inbetriebnahme der Erweiterung eine zu erftillende Bedingung, darnit die Anbindung des Hafens tiber die L 300 entfallen kann und wir als Anwohner auch schon vor dem Larm und den Abgasen der Baufahrzeuge etc. beim Hafenausbau geschtitzt wtirden.
Die Anbindung der Godorfer Hafenerweiterung ist nur suboptimal, weil nicht unrnittelbar
in Richtung Godorf/Wesseling herausgefahren werden kann. Es muss ein zweites Gleis neben dem vorhandenen Gtitergleis gebaut werden um die aus der Hafenerweiterung herausund hereinfahrenden Waggons rangieren zu konnen. Diese beiden Gleise sind als Stumpfgleise rnit Prellbocken geplant und enden ca. 70 m vom Wohngebiet entfernt. Auf die Anwohner in Stirth kommen darnit erhebliche GerauschbeHistigungen durch diese Rangierbewegungen zu. Auch eine Havarie durch Uberfahren der Prellbocke, womoglich noch rnit
Gefahrgutcontainern, kann nicht ausgeschlossen werden.
Leider konnte im Termin die HGK keine Angaben tiber die Haufigkeit der Rangierbewegungen machen. Durch diesen ftir eine NeubaumaBnahme unvorteilhaften Gleisanschluss
verlagert sich der Rangierverkehr direkt ins Wohngebiet.
---------Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist weiter ungekHirt und fragwlirdig. So ist die Frage,
ob es Aufgabe einer stadtischen Tochtergesellschaft ist, ftir die Industrie die Situation eines
trimodalen Hafens in engster Nachbarschaft zu schaffen, zu beantworten. Oder ist es zumutbar, dies im noch komfortablen Entfernungsbereich von rd. 20 km zu gewahrleisten, in
dem ohnehin eine Kostenpauschale gilt. Muss eine stadtische Tochtergesellschaft ftir diesen
Komfort voraussichtlich € 70 - 80 Mio. aufwenden und daftir ein 15 ha groBes Naturschutzgebiet opfern? Dies gilt es sorgfaltig abzuwagen.
Stattdessen sollen von den restlichen im Stadtgebiet Koln geschtitzten Flachen 15 ha unwiederbringlich zerstOrt werden. Die Hafenerweiterung wird seit mindestens 1986 diskutiert.
Parallel dazu wurde seit Ende der achtziger Jahre die Unterschutzstellung von rd. 15 ha der
Stirther Aue durch die Bezirksregierung betrieben und im Juli 1989 unter Naturschutz gestellt. Nunmehr solI ftir die Hafenerweiterung diese Unterschutzstellung aufgehoben werden.
Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zum Ergebnis der Untersuchungen der Landesanstalt ftir Okologie, Land- und Forstwirtschaft, welches die Stirther Aue als nicht ersetzbar
einstuft. Die Stellungnahmen des Dezernates 51 der Stadt Koln -Landschafts- und Naturschutz- und der Unteren Landschaftsbehorde anlasslich des Planfeststellungsverfahrens
sind inhaltlich gleichlautend. Danach ist die Stirther Aue als FFH-Gebiet (Flora-FaunaHabitat) auszuweisen. Dies steht im Einklang mit den Ausftihrungen u. a. des frtiheren Leiters des Grtinflachenamtes Peter Strunden im "Kolner Naturftihrer", in dem die besondere
Bedeutung dieser "besonders naturnahen und ftir die Tier- und Pflanzenwelt wertvollen
Landschaft in Koln" im Einzelnen beschrieben wird. Danach handelt es sich bei der Stirther
Aue um ein ca. 26 ha groBes Biotop, das Lebensraum ftir mehr als 270 Pflanzensorten bietet,
die sich auf diesen Extrernstandort spezialisiert haben. Daneben leben dort zahlreiche Tierarten. Insgesamt wurden 76 Vogelarten nachgewiesen, von denen 16 auf der sogenannten
"Roten Liste" der in Nordrhein-Westfalen gefahrdeten Vogel stehen. Ferner konnten 37 Tagfalterarten nachgewiesen werden, von denen 8 auf der "Roten Liste" der in NordrheinWestfalen gefahrdeten Schmetterlinge aufgeflihrt sind. Hinzu kommt, dass die Stirther Aue
Rastbiotop ftir zahlreiche Vogelarten ist, die wahrend der Vogelflugzeit dem Rheintal folgend nach Stiden ziehen. 1mHerbst suchen tausende Stare, Wacholderdrosseln, Amseln und
Finken die reifen Frtichte der dort vorhandenen Hecken. Dieser einzigartige Lebensraum ftir
vom Aussterben bedrohte Pflanzen und Tiere lasst sich nicht durch an anderer Stelle vorgesehene AusgleichsmaBnahmen, die ganzlich andere Voraussetzungen bieten, ersetzen. Dies
gilt nicht einmal ftir die in unmittelbarer raumlicher Nahe als Ausgleich vorgesehene Flachen, da es sich dabei um bisher landwirtschaftlich genutzte Flachen handelt, die eben nicht,
wie das heutige Naturschutzgebietdurch Aufschtittungen und langes Brachliegenlassen
entstanden sind.
Aufgrund des nicht rechtskraftigen Planfeststellungsbeschlusses wurden Fakten geschaffen
und das Gelande beraumt. 1nwieweit sich die Natur entsprechend erholen wird bleibt abzuwarten.
--------Ferner sehe ich die Gefahr, dass bei einem Hochwasser die Flut aus dem Wesselinger Rheinbogen in der Hafenerweiterungsflache Schaden anrichtet. Hier denke ich vor allem an ein
Abtreiben von Containern in Riehtung Wohnbebauung in Siirth. Evtl. Inhalte der Container
vermischen sieh mit der Flut und treiben Riehtung Norden ab geradewegs in die Ortslage
Siirth.
Mit dem Bau der Hafenerweiterung wird eine Reduzierung des Retentionsraumes verbunden sein. Es sind Aufschiittungen im Bereich der Einmiindung des Gleises aus der Hafenerweiterungsflache erforderlich, um die Gleisanlagen hochwasserfrei zu halten, da in diesem
Bereich eine leiehte Mulde im Gelande die Ausbreitung des Hochwassers in Richtung
Rheinuferbahn und L 300 ermoglicht. 1m Rahmen der Anlage der AusgleiehsmaBnahme
wurde diese Gelandeveranderung bereits durchgefiihrt. Diese Ausbreitungsflachen stehen
dann nicht mehr zur Verfiigung, so dass mit einer Ausbreitung anderenorts z. B. auf meinem Grundsmck zu rechnen ist.
Vollig unbeantwortet blieben bisher die Fragen, in wieweit der Grundwasserspiegel in der
Siirther Aue verandert und welche Auswirkungen die Hafenerweiterung bei Hochwasser
haben wird. Die Anlage eines 2,15 ha groBen Hafenbeckens birgt die Gefahr in sieh, dass
Wasser in entsprechende Schiehten eingeleitet wird und bisher hochwasserfreie Gebiete
iiberflutet. Seit Jahrzehnten habe ich in meinem Haus stets einen trockenen Keller. Wenn
nun durch das Ausbaggern eines neuen Hafenbeckens die Wasserflache weiter in das Landesinnere geleitet wird, habe ich die Befiirchtung, dass das Haus dadurch Grund/Hochwasser bzw. Feuchtigkeitsprobleme bekommen konnte. In der Vergangenheit blieb
selbst bei der Hochwassermarke von 10,69 m der Keller trocken und das muss so bleiben.
Seit Beginn der Ansiedlung des Hofes im Jahre 1952/53 verfiigt der Hof noch iiber einen
eigenen Brunnen, der durch ein Wasserrecht gesiehert, friiher die Trinkwasser- und heute
nur noch die Brauchwasserversorgung fiir die Bewasserung des Gartens sieherstellt. Schon
heute gibt es in sehr trockenen Sommern Probleme, die es friiher nicht gab, weil dann die
Forderung von Grundwasser nieht moglich ist. Will ieh meine Grundsmcke intensiv landwirtschaftlich/ gartnerisch nutzen, fehlt die preiswerte und jahrzehntelange Mogliehkeit
Grundwasser zur Bewasserung (max. 7.000 m3/p. a.lt. Wasserrecht) zu fOrdern.
Letztlieh stellt sich auch die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, dass ohne das anhangige
Gerichtsverfahren abzuwarten, ein drittes Genehmigungsverfahren eingeleitet wird. Werden hier nieht unnotigerweise Kosten verursacht?
1m Dbrigen verweise ieh auf die in meinem Namen vorgebrachten Einlassungen der Kreisbauernschaft Koln / Rhein-Erft-Kreis yom 24.04.2013.