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Einwendungen Godorfer Hafen0001.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Einwendungen Godorfer Hafen0001.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
31.12.14, 04:59
Aktualisiert
29.01.18, 19:36

Inhalt der Datei

, - '\;· -, Schneppenvveg~ 51143 Koln Porz Langel Tel. und Fax 02203 ••• Email $.b@netcologne.de I I Stadt K~._'n--"---.JNU 013 Herro Mike Hoffinann Bezirksbiirgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen Hauptstr. 85 101. Anderung des Flachennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln Godorf Sehr geehrter Herr Hoffinann, aus dem Kolner Stadtanzeiger vom 9. April 2013 ersehe ich, dass eine Anderung des Flachennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans von der Hafen und Gtiterverkehr Koln (HGK) beantragt vvurde. Am 14.3.2013 hat der Stadtentvvicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Hierzu meine Fral!'~n: Wie Sie ilL .. der (,..:itungsbereichsL,rte erkennen konnen '..-ird der Stadtbezirk Rodenkirchen von der MaBnahme vveniger tanglert, als d(;r Stadtbezirk Porz mi\ seinem Ortsteil Koln -Porz -Langel, denn die Hauptvvindrichtung ist West und SUdvvest. Grund: Schon jetzt vvird durch die Chemieindustrie auf der linken Rheinseite sovvie Schtittgutverladungen , Abfackeln, Verladungen am Rheinkai sovvie Geruchsbelastigungen durch Storfiille und Verladung im Godorfer Hafen massiv in die Belange der BUrger und Natur eingegriffen, sodass vveitere Llirm- und Staubemmissionen nicht zurnutbar sind. Durch die geplante Schlittgutverladung sovvie Containerverladung vverden vveitere Emmissionen entstehen, die eine hahere Belastung zur Folge haberl. Des vveiteren bitte ich urn Beantvvortung vvie es sein kann das eine Anderung von Bebauungsplanen und FHlchennutzungsplanen angestoBen vvird , vvenn die Ausvvirkung auf die Umvvelt noch nicht gekHirt ist. Daher bitte ich Sie darauf hin zuvvirken, dass die Mdl.lnahme abgelehnt vvird, gleichzeitig lege ich Widerspruch gegen die Einleitung des Verfahrens und Anderung des FUichennutzungsplans sovvie des Bebauungsplans ein. Van: ~gmx.net Gesendet: Freitag, 19. April 201310:03 An: Homann, Mike Cc: ~@web.de Betreff: frOhzeitige Offentlichkeitsbeteiligung z. Godorfer Hafen, gestern Sehr geehrter Herr Homann, nach meiner Ansicht hat Fr Milller mit i.Einwand Recht, dass die Anbindung des neuen Hafens an die Autobahn nicht ausreichend geregelt erscheint. Auch das, was in dem gestem verteilten Flyer steht, ist ganzlich unbefriedigend. Man kann doch jetzt nicht so tun, als fange man mit den Untersuchungen erst an, wo seit Jahren 'fesfsteht', dass dieses Projekt realisiert werden soli. Es ist im Grunde dieses Misstrauen erregende Verhalten der Ve.rwaltung, welches Dr. Neef gestern zu Recht ansprach. Und die dadurch offenkundige Mil3achtung des Bilrgerwillens, fUr den die frilhzeitige Beteiligung wahrscheinlich wieder nur ein Mantelchen darstellt, unter dem man dann doch tut, was man vorhat. Aul3erdem ist der Einwand berechtigt, dass man der Industrie ja nicht unbedingt einen Hafen vor die Tilrbauen mul3; wer weil3 schon, ob sie das 'Angebot' akzeptieren wird. Meines Wissens braucht Shell weder Schilttgut noch Container. Wer also ist der grol3e Zampano, der containerweise ordern wird? Das viele Geld, und es wird viel mehr werden, als jetzt genannt, sollte man lieber in den Ausbau der Verkehrswege stecken (konkret i.B. i.Silrth in die KOInstr), schon um die angedeuteten 5-10 Lkw/Min. auf der B 9 (lndustriestr) ilberhaupt bewaltigen zu konnen. Das alles weil3 man seit Jahren, aber angeblich beginnen die Untersuchungen erst jetzt. Wenn ich etwas plane, suche ich zunachst nach Realisierungsmoglichkeiten u. mache mich dann ans Werk; bei der Verwa/tung verfahrt man genau umgekehrt lachhaft! Wir brauchen diesen Hafen nicht, wie Dr. Neef richtigerweise ausfUhrte. Mit freundlichen Grill3en Van: •••• ,••• @web.del Gesendet: Sonntag, 21. Apri1201311:15 An: Homann, Mike Betreff: Planung Godorfer Hafen, Kainer Stadtanzeiger yom 20./21.4.2013 5ehr geehrter Herr Homann die Zumutungen fUr die Burger in Godorf ist derart gestiegen, dass man hier nicht mehr wohnen kann. Die geplante Zerstorung des Naturschutzgebietes 5urther Aue (dadurch hat Godorf den Zugang zum Rhein verloren) und die Feinstaubbelastung durch den zusatzlichen Verkehr, die Larmbelastung usw. wird das Wohnen in Godorf unmoglich machen, unser Wohneigentum wlrd nlchts mehr wert sein. Der Burger wird von der Politik an die Wand gedruckt. Die negativen Auswirkungen fUr den hier lebenden Burger werden bei dem Hafenausbau nicht ausreichend gewichtet. Der Bedarf und Nutzen des Hafens 1st zwelfelhaft, auch wenn man berucksichtlgt, dass die ansasslge Industrie den Hafen nicht nutzen will. Ais Bauingenieur bin ich verwundert wle es moglich 1stden laufenden Meter Hafenbecken fur 175.676,00 € zu erstellen . Dieser Preis ist wohl auf elne spezielle kolsche Kalkulatlon zuruckzufUhren. Ais Burger von Godorf lehne Ich die Erweiterung des Hafens ab. Mit freundlichen GruBen . I k Am Godorfer Kirchweg. 50997 Koln Tel. 02236 Mobil rI I ~- 51143 Koln Porz Langel Tel. und Fax 0220 Email~netcologne.de p Herrn Mike Homann BezirksbUrgermeister des Stadtbezirks 2 Rodenkirchen Hauptstr 85 101. Anderung des FHichennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln Godorf Bei Stellungnahmen der Gutachter stellte sich heraus, dass Gutachter beauftragt wurden, die zum Beispiel noch nicht mal wissen welche Windrichtungen im Bereich Godorfer Hafen herrschen, laut Gutachterin SUdost, es herrschen aber Uberwiegend West oder SUdwestwind oder der Gutachter fUr Natur und Artenschutz seinen Ausgangspunkt nicht benennen kann, aufierdem die Aussage des Verkehrsexperten der seine Untersuchungszeitraume 2X korrigierte und nicht wusste, wo Baustellen in dem Bereich sind ,sodass diese Erhebung nicht verwendet werden kann. Dann muss geproft werden wer von wem beauftragt wurde. (Interessenkollision) Hier besteht eine Aufsichtspflicht durch den Rat der Stadt Koln. Google Adresse Langel KOln \&;,Stadt Koln RlV 'l(~/_ Eingang 2 5. APR. 2013 RHEINISCHER LAN OWl RTSCHAFTS·VERBAN 0 E.V. BezirksbOrgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen Herrn Mike Homann Hauptstral!e 85 50996 Koln KREISBAUERNSCHAFT KOlN/RHEIN-ERFT-KREIS E.V. Koln, 24.04.2013 Tgb. 1190 RA Pa/le 1. 2. 101.Anderung des Flachennutzungsplanes im Stadtbezirk 2, KolnRodenkirchen, Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln-Godorf Stadtebauliches Planungskonzept "Godorfer Hafen" (Bebauungsplanentwurf) Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln-Godorf hier: unser Mitglied, Herr Klaus Tessmann, Sonnenblumenweg 10/Auenhof, 50999Koln-SOrth Sehr geehrter Herr Homann, sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass uns unser Mitglied, Herr-'aus Koln-SOrth mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut hat. ll11'Rali'nien der frOhzeitigen BOrgerbeteiligung in dem o.g. Verfahren erheben wir namens und Auftrags unseres Mitgliedes nachfolgende Anregungen und Einwendungen: Unser Mitglied ist EigentOmer des in unmittelbarer Nachbarschaft zum Erweiterungsgebiet des Godorfer Hafens gelegenenlandwirtschaftlichen Betriebe~in Koln-SOrth. Zu dem Betrieb gehoren u.a. die Parzellen Gemarkun_ Flur_und Nr.. Von diesen Parzellen Iiegt die Flache Gemarkung Flur. Nr" innerhalb des Naturschutzgebietes ,Am Godorfer Hafen", welches durch die Planungsmal!nahme massiv betroffen ist. Durch die Hafenerweiterung gehen insgesamt ca. rund 14 ha Naturschutzgebiet verloren. Es wird bezweifelt, dass die verbliebene Restflache des Naturschutzgebietes nach wie vor eine so hohe okologische Bedeutung entfaltet, dass dies die Ausweisung als Naturschutzgebiet rechtfertigt. Aus diesem Grund wird angeregt, im Zuge der o.g. Verfahren die SchutzgebietswOrdigkeit der verbliebenen Restflache, insbesondere der Parzelle unseres Mitgliedes zu OberprOfen und aus der Schutzgebietsfestsetzung zu entlassen. Gartenstrofle 110 50765 Kiiln Telefon: 0221/9591945 Telefox: 0221/9591946 Sporkosse KolnBonn, Kto. 100 1572 682 (BlZ 370 501 98) Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Flache aufgrund der naturschutzrechtlichen Auflagen dauerhaft stark verunkrautet und der aufkommende Brennnesselbewuchs kaum beherrschbar ist, zudem werden die Randzonen des Naturschutzgebietes zur MOllentsorgung genutzt. Hierdurch und bedingt durch die Flussnahe sind gerade die Randbereiche des Naturschutzgebietes Anlaufflache fOr Ungeziefer wie Ratten. Bei einer Verringerung des Naturschutzgebietes durch die Ausweitung des Godorfer Hafens besteht daher die Sorge, dass sich das Ungeziefer auf die Restflachen zurOckzieht. Da diese aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben entweder gar nicht oder nur sehr eingeschrankt bewirtschaftet werden, besteht die Besorgnis, dass sich dort das bisherige Rattenaufkommen massiv erhoht. Alternativ konnte der Plage durch eine Lockerung der Bewirtschaftungsauflagen, welche mit einer Umstufung von Naturschutz- und Landschaftsschutz verbunden ware, begegnet werden. •••••. \61 Stadt Koln Durch Boten BezirksbOrgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen Herrn Mike Homann BOrgeramt Rodenkirchen Hauptstra~e 85 50996 Koln Eingang MJ a. c85a7rl3-z7eliSS smanlng DEUTSCHLAND Telefon 089" Telefax 089 Internet: WNW .••• 2 9. AP Der Bezirksbqr e \ Stadtbezirk2 / Telefon-Direktwahl Telefax-Direktwahl Datum -120 29.04.2013 Bebauungsplanverfahren der Stadt Koln "Hafen in Koln-Godorf" hier: FrUhzeitige Beteiligung der Offentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Homann, im Rahmen der Stellungnahmefrist bis zum 29.04.2013 war es uns leider nicht moglich, die Planung zur Hafenerweiterung abschlie~end zu OberprOfen,und zwar unter BerOcksichtigung der relevanten Interessen unseres Betriebsstandorts, soweit flachendeckend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" festgesetzt werden 5011. Aufgrund der Informationen, die der Hoechst AG Anfang des Jahres 2012 gegeben wurden, dOrften zwar keine grundsatzlichen Bedenken, z. B. immissionsschutzrechtlicher Art bestehen. Wir bitten aber fOrVerstandnis dafOr,dass Einzelheiten sehr sorgfaltig und abschlie~end geklart werden mOssen, urn den bisherigen Betriebsstandort zukOnftig und langfristig zu sichern und nicht zu gefahrden. Wegen der "unmittelbaren Nachbarschaft" dOrfte es zweckma~ig sein, Einzelheiten unmittelbar mit dem Planungsamt der Stadt Koln, selbstverstandlich unter Beteiligung der Hafen und Goterverkehr Koln AG zu erortern. Es besteht sicher Einvernehmen darOber, dass erst ein vollstandig ausgelotetes und allseits abgestimmtes Planungskonzept Gegenstand des weiteren Verfahrens, insbesondere der Beteiligung gema~ § 3 Abs. 2 BauGB, werden sollte. Wir bitten deshalb, diese nur vorsorglich fristwahrend abgegebene Stellungnahme als konstruktives Signal fOr das weitere Verfahren zu betrachten. Wegen der weiteren Abstimmungen werden wir uns unmittelbar mit dem Planungsamt der Stadt Koln in Verbindung setzen. ppa. ! III .•. & I&C_O.KG Sitz Ismaning. A Gesetzl.venrelen Geschattslilhrer. . ilnchen. .-. sfilhrungs GmbH••••••. ••••• Amtsgeridll Milnchan. • •• KG GODINGe.V. Geschiftsffihrer WolfgangBicker Buchfinkenstr.67 Herro Bezirksbilrgermeister Mike Homan 1.~_KO_"'_n--iJ Hauptstr.85 50996 K6ln Eingang I 50997 Kino Tel.: 02236-839032 2 g. AP2013 Der Bezirks Stadtbez' / -1 1m Interesse der Godorfer Bev6lkerung teilen wir Ihnen hiermit im Naehgang zu der Veranstaltung in Rodenkirehen am 18.4.2013 unsere Forderungen zur Planung eines eventuellen Ausbaus des Godorfer Hafens mit: 1. Es muss siehergestellt werden, dass dureh die Erweiterung des Hafens kein zuslltzlieher LKW -Verkehr dureh Godorf gefUhrt wird. D.h. die Container-LKWs milssen aile Uber die Kerkrader-StraBe auf die BAR 555 oder in Riehtung BrUhl bzw. in Gegenriehtung geleitet werden. 2. Die bereits heute hohe Anzahl yon LKW -Bewegungen ( Uberwiegend Tankwagen ) und die zuslltzliehen Container- LKWs werden zu einer erhebliehen ErMhung der Luftsehadstoffe und UrmbeUistigung fUhren. Wir verlangen daher die dauerhafte Einriehtung einer entspreehenden Messstation an der Eeke Bunsenstral3e / L 300 reehtzeitig vor Beginn eventueller BaumaBnahmen und Information Uber die Messergebnisse. 3. Die zitierte Verkehrszllhlung solI im April bzw. Ende Mlirz 2013 durehgefUhrt worden sein. Sie darf nieht in den Ferien stattfmden. Die Osterferien gingen yom 25.3.-6.4.2013. Seit der zweiten MaI"zwoehe gibt es eine GroBbaustelle auf der Godorfer HauptstraBe, so dass viel Verkehr zur Zeit Godorf meidet. Die erwllhnte VerkehrszllhIung kann insoweit nieht reprlisentativ sein. Wir verlangen eine neue Verkehrszahlung ohne Baustelle und auBerhaIb der Ferien. DarUber hinaus verlangen wir die Offenlegung der Messergebnisse. godorfer jnterressen8fmeinschaft -.... Goding e. v. OodingOgmx.de Bankverbindung : Sparkasse Koln Bonn Steuer Nr. Konto-Nr. 1 901 069 375 BLZ 370 501 98 219/5883/2172 Van: Michael Scheffer [michael.scheffer@gmx.de] Gesendet: Dienstag, 30. April 2013 10:31 An: Homann, Mike Betreff: Einw~nde zum Hafenausbau Anlagen: OVanHomann_ GodorferHafen_2904Z013.doc Sehr geehrter Herr Homann. 1m Rahmen der Offentlichkeitsbeteiligung zur Anderung des Flachennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau des Godorfer Hafens, machen wir Einwande geltend, die Sie bitte der Anlage entnehmen mochten. Mit freundlichen GrOBen, Michael Scheffer (Die LINKE Koln, Vorstand 1nnenstadtjRodenkirchen) DIEovLiIlKE.KoLII Innenstadt I Rodenkirchen ZOIpicherStrar..e58,50674 Koln Kontakt: Tel.: +49 - 221 - 2406095 E-Mail: koeln-ov-ir@die-Iinke.org http://www.die-Iinke-koeln.de Herm Mike Homann BCJrgeramtRodenkirchen Hauptstral1e 85 50996 Koln Schriftliche Stellungnahme zur 101. Anderung des FUichennulzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes (Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Koln-Godorf) Sehr geehrter Herr Homann. Gegen die Planung zur Hafenerweiterung, die Anderung des Flachennutzungsplanes und den aufzustellenden Bebauungsplan mochtenwir im Rahmen der Offentlichkeitsbeteiligung nochmals folgende Einwande geltend machen: • Der Hafenausbau ist unnotig, unwirtschaftlich und vernichtet Steuergelder • Der Hafenausbau ist viel teurer als eine Optimierung des Niehler Hafens • Der Hafenausbau fUhrt zu Mehrbelastungen durch zunehmenden • Unabhangige und seriose Zahlen fehlen in den Planungsgrundlagen • Die haushalterische Situation der Stadt Koln wird durch eine mogliche Fehlinvestition in der geplanten Grol1enordnung unnotig verscharft • Der Hafenausbau gefahrdet Arbeitsplanein • Die Gefahrdung durch Hochwasser und Oberschwemmungen • Der Hafenausbau zerstort ein wichtiges Naturschutz- und Naherholungsgebiet Abschliel1end befragung 56 dorfer Hafens ganz erreicht, Schwerlastverkehr der Region (Bonn, Duisburg, Koln-Niehl) nimmt mutmal1lich zu weisen wir daraufhin, dass sich am 10. Juli 2011 im Rahmen der EinwohnerProzent der befragten Einwohnerjnnen gegen den weiteren Ausbau des Goausgesprochen haben. Zwar wurde das seinerzeit geltende Quorum nicht der BCJrgerwille ist dennoch eindeutig dokumemtiert. Mit freundlichen GrOl1en, Michael Scheffer (Vorstand OV Innenstadt I Rodenkirchen) Von: Homann, Gesendet: Dienst~g, 7. Mai 201312:57 An: Betreff: Mike •••• WG: Stellungnahme Godorfer H~fen Von: •••• ~@t-online.de [mailto: ••••• Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2013 11:22 An: Homann, Mike Betreff: Stellungnahme Godorfer Hafen Sehr geehrter Herr Homann, zur Anderung des Flachennutzungsplans t-online.de) "Godorfer Hafen" nehme ich wie folgt Stellung: Foigendes lese ich in der Anlage 4 zur BegrOndLlng des Flachennutzungsplanes: Das ist nicht richtig: Die Schiffe stehen vor dem Hafen in der Warteschlange und blasen vor dem Abladen des 015 die Dampfe aus dem Tank heraus. Das stinkt wirklich bestialisch. Bei einer Ausweitung des Hafens, werden die Schiffe natOrlich bis nach SOrth hinein ankem und dort entweder durch ihre Motoren oder durch das Ablassen von Gasen die Luft verpestenl Insofem beantrage ich eine PrQfung, ob es wirklich nicht zu Geruchsbelastigungen durch den Ausbau des Hafens in der anliegenden Wcihnbebauung kommtl Tutpenwegl Postfach fast voll? Jetzt kostenlos http://www.t-online.de/email-kostenlos E-Mail Adresse @t-online.de sichem und endlich Platz fur tausende Mails l:'Iaben. Page 1 of 1 @ ......................................................................................................................................................................................................... ···································N······· .... Van:" "[ @web.de] Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2013 22:46 An: Betreff: .' Homann, Mike ~. ~ . ~"l Stadt \... (HO \ . . ------Eingang 02. MAl ,013 Ausbau des Godorfer Hafens Der Bezirksburgerrnejs~er \ Stadtbezirk 2· Rodenklrchen hiermit bltte ich Sie, Foigendes an die Verantwortlichen und Entscheidungstrager in Bezug auf das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes weiterzulelten: . Ich bitte Sie, die Alternativen zum Ausbau des Godorfer Hafens sowohl fur den Schiffs- als auch fur den Bahnumschlag genau zu prufen. Ich denke, das wurde in der Vergangenheit nicht grundlich genug gemacht. Auch denke ich, dass der aktuelle Haushalt der Stadt Koln es nicht zulasst, eine Investition yon mind. 70 Mio. Euro zu tatigen, wenn nicht im Vorfeld aile moglichen Alternativen zum Hafenausbau in Godorf genauestens untersucht worden sind. Weiterhin geht es um ein Naturschutzgebiet mit der GroBe yon ca. 150.000 qm, welches keinem weiteren Hafenbecken geopfert werden soli, das sich spater evtl. als nicht erforderlich erweist. Auch bitte ich zu prufen, ob mit der weiteren Zerstorung und der endgGltigen Ausbaggerung fUr das neue Hafenbecken nicht gegen das Naturschutzgesetz des Landes NRW verstoBen werden wGrde. Dieses besagt, dass kein ausgewiesenes Naturschutzgebiet zerstort werden darf. Von: Thomas Kahlix [bi-hochwasser@gmx.net] Gesendet: Freitag, 3. Mai 2013 23:40 An: Homann, Mike Betreff: Bauleitplanung Godorfer Hafen (Thomas KahlixlStellungnahme 2) Sehr geehrter Herr Bezirksburgemeister, Heber Mike Homann! Vorausschicken machte ich, daB aufgrund die Kainer Hafen" keinerlei aktuelte Daten fundierte "Steltungnahme" noch gar nicht Gutachten die Hafen und andere relevante der bis auf die Planco-Projektion "Marktanalyse fUr zur Ve!fugung stehen und deshatb augenblicklich eine maglich ist. Auch deshalb nicht, weil das PlancoUmschlagplatze,der Region ausblendet. Alterdings machte ich einige aus meiner Sicht unverzichtbare Qualitatskriterien fUr das Vorhaben formulieren, vor altern deshalb, weil das VG Kaln neben dem formalen Grund der Unzustandigkeit der Bezirksregierung deutlich darauf hingewiesen hat, daB es aufgrund objektiver Anzeichen bei einer Planung durch die Stadt Katn ein fUr die Betroffenen besseres Ergebnisin Sachen Hochwasserschutz fUr maglich halt. Dies betrachte ich als eine unausgesprochene Verpflichtung. Unverzichtbare Auflagen fUr eine eingriffsminimierende Hafenplanung im festgesetzten UG und dariiber hinaus: GroBe des Eingriffs: • Nur Schiff-Land und Land-Schiff - AktiviUiten; d.h. Container direkt vom Gleis oder vom LKW aufs Schiff. Zwischenlagerung nicht im Hafen. • Keinerlei sekundare Aktivitaten im Oberschwemmungsgebiet, z.B.: o Kein Lagern von Leercontainern o Kein Ausladen und Umorganisieren von Containerinhalten. o Keine Reparaturen, Reinigungen usw. von Behaltern Ziel muJ3sein, den Umfang des Eingriffs auf die notwendigen Hafenaktivitaten zu begrenzen. Art des Eingriffs: • Keine Errichtung von Anlagen und Gebauden in abfluJ3verschlechternder Bauweise bis zur Schutzhahe de~ angrenzenden Shell-Hoch:wassserschutzes • Keine-Lagerung von Schuttgut, insl,Jesondere keine Herstellung von festen Behaltern (Kojen, . Boxen oder wie auch immer genannt), die Retentionsraum wegnehmen und den HochwasserabfluJ3 behindern. • HWRM-Anforderungen der EU (und WHG §75) beachten: Risiken fUr die Schutzguter mindestens im Bereich mittlerer Hochwasserereignisse verringern. Das ist oben bereits im Kern beschrieben. Das erfordert darliber hinaus bei Gefahr der Flutung des Gelandes • Entfernung aller im UG und bis hin zur Schutzlinie HQ200 betroffenen Container; und damit das auch funkti()niert, auf der Basis eines Einsatzplanes mit hinreichend Reserven fUr Eventualitaten, die bei einem GroBschadenereignis immer eintreten konnen. • Vorrangige Entfernung aller zwischengelagerten Gefahrstoffe (gesundheitsgefahrdend, wassergefahrdend, bodengefahrdend) aus dem Risikogebiet Ziel muJ3sein, falls der Eingriff gerechtfertigt erscheint, das Hochwasserrisiko nicht nur nicht zu erhohen, sondern zum Wohlder Allgemeinheit zu reduzieren. Wasserhaushaltsgesetz: Beachtung der Bestimmungen der §§ 5 und 77 des WHG Ziel ist die Verbesserung des Schutzes yor Hochwasser in der am meisten gefahrdeten Stadt am Rhein mit einem Schadenpotential yon geschatzt bis zu 10 Milliarden Euro. Mit freundlichen GruBen Thomas Kahlix BUrgerinltlative Hochwasser K6ln-Rodenkirchen [Member of HWNG and HKC] www.hochwasser.de WilhelmstraBe 46 D-50996 Kiiln info@hochwasser.de Meine Adressdaten: Thomas Kahllx, Dlpl.-Blologe Wllhelmstr 52 +49 (0)221 - 394941 01747630369 e.V. Van: Thomas Kahlix [bi-hochwasser@gmx~net] Gesendet: Freitag, 3. Mai 2013 23:55 An: Homann, Mike Betreff: Bauleitplanung Godorfer Hafen (Thomas KahlixlStellungnahme 1) Sehr geehrter Herr BezirksbOrgemeister, lieber Mike Homann! Die Entscheidung der Stadt Koln, beim zweiten (dritten) Anlauf zum Ausbau des Godorfer Hafens kein moderiertes Verfahren der offentlichen Partizipation durchzufOhren, wie es Heiner Geisler beim festgefahrenen Stuttgart21-ProzeB als Regel vorgeschlagen hat, finde ich vollkommen unverstandlich. Entsprechend ist die Lage: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschliel1t, 1. fOrden im planungsverbindlichen Flachennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Plananderung gemal1 § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie 2. die frOhzeitigeOffentlichkeitsbeteiligung gemal1§ 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen einer Abendveranstaltung (Modell 2) durchzufOhren.. Alternative: kein Ausbau - keine Flachennutzungsplan-Anderung Schon hier (Vorlage Nr. 3433/2012 vom 29.10.2012), beim Einleitungsbesch).ufS zu einer Bauleitplanung offenbart sich ein grundlegender Verfahrensfehler. Es geht nicht um "Ausbau" oder "kein Ausbau", sondern entweder um "Ausbau" oder um realistische und nachhaltige Alternativen, die als Kompromillvarianten moglich sind. Die vorgestellte Schwarz-Weill-Alternative solI davon ablenken. Das ist mehrfach fehlerhaft, weil bei jeder Planung eine ganze Reihe von Grundfragen zu beantworten sind und Planung (immer) einenEingriff in bestehende Zustande/Werte bedeutet: 1. 2. 3. 4. Ich der Eingriff unausweichlich? Gibt es alternative Standorte oder alternative Vorgehensweisen? Gibt es Varianten, die Nachteile vermeiden (Eingriffsminimierung)? Zwingen uberwiegende Nachteile zueinem Eingriffsverzicht? Weiterhin sind Grundsatze zu beachten: 1. Eingriffsvermeidung hat Prioritat. Neuer Flachenverbrauch widerspricht den Zielen der Landespolitik. 2. Daraus ergibt sich zwangslaufig, daB Nutzungsanderung von bereits "anthropogen uberformten Flachen" Vorrang hat. 3~ In vielen Bereichen gilt schon heute ein "Verschlechterungsverbot" (so auch beim WHG; auBerdem hat die Landesregierung eine uAllianz fur die Flache" zu ihrem Ziel gemacht) Es gibt auch offene Fragen und Konflikte, die'zu entscharfen oder zu regeln der Gesetzgeber/ die Politik bisher versaumt hat: 1. Was ist das, das "Wohl der Allgemeinheit"? Das Wohl der Mehrheit der Betroffenen oder das Wohl der Gewinnerwartung einer Aktiengesellschaft? 2. Wer hat die Deutungshoheit? Etwa eine personell unterversorgte Behorde mit einer politisch abhangigen Leitung? 3. Welches Risiko ist notgedrungen hinnehmbar, welchesnicht? Haften beispielsweise die Bewohner Kolns mit ihren Wohnungen fur Gewinnsteigerungen der Hafen und Giiterverkehr AG? 4. Welche Verbindlichkeit haben "Sol1"-Bestimmungen in Gesetzen? Laut Wass,erhaushaltsgesetz sollen friihere Ruckhalteraume fur den Rhein wieder hergestellt werden. Bisher war derKolner Bauleitplanung das nicht nur egal. Sie hat im Gegenteil sogar aktiv die endgiiltige Vernichtung angeordnet. 1m konkreten Fall"Godorfer-Hafen-Erweiterung" bedeutet das: # Klarung der Frage, wie verlafSlich die Prognosen fur eine Vervielfachung der Guterstrome sind. # Prufung yon Zwischenlosungen (die einem Moratorium gleichkommen) durch Umnutzung vorhandener Flachen. Der Niehler Hafen ist ein hervorragendes Beispiel, wie man die Umschlagkapazitaten vervielfachen kannund gleichzeitig daruber klagen, man konne das nicht. Also mutS uber alle vorhandenen Standorte in Koln neu nachgedacht werden und gefragt werden, welchen Beitrag sie zur Reduzierung des LKW-Verkehrs beitragen konnten. Qhne Vorbedingungen ... # Prufung yon Kooperationskapazitaten in der Region yon Bonnbis Dusseldorf. # Beschrankung der wirtschaftlichen Tatigkeiten in Hafen auf schiffsgebundene Ablaufe # Beachtung der StrafSen- und Bruckenengpasse im Raum KOln # Beachtung des Gebots eines sparsamen Umgangs mit Mitteln AIle diese Fragen miissen meiner Uberzeugung nach gekHirt und mit dem Grundsatz der Eingriffsvermeidung in Einklang gebracht werden, bevor der FHichennutzungsplan geandert werden darf. Das heiBt folglich, daB vor einer Entscheidung aIle vorgeschlagenen technisch . moglichen Planungsvarianten genauso ernsthaft gepriift werden miissen und diese dann den Biirger*innen und dem Rat zur Entscheidung gesteIlt werden. Nur so kann die fiir die Stadt beste Losung gefunden werden. Nur die Alternative: "Kein Ausbau" ftihrt in die Irre. Wer die falsche Frage stellt, bekommt nicht dierichtige Antwort. Zu einer grundlichen Planung gehort auch mein Vorschlag, die Hochwassersituation im Plangebiet vorher fachlich korrekt bei verschiedenen Pegeln simulieren und priifen zu lassen. Dies habe ich aber schon bei der Btirgerinformation dargestellt und schriftlich eingereicht. Mit freundlichen GruBen Thomas Kahlix . BUrgerinitiatlve Hochwasser [Member of HWNG and HKC] www.hochwasser.de WllhelmstraBe 46 D-50996 KCiln info@hochwasser.de KClln-Rodenklrchen e.V. @ ---------Telefon (0 22 ~ -.. Sonnenblumenweg t Mobil~ 50999 Koln Bezirksbiirgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen Herrn Mike Homann Hauptstra15e85 50996 Koln C :.\ "Godorfer Hafen" in Koln-Godorf 101. Anderung des FHichennutzungsplanes Aufstellung eines Bebauungsplanes Beteiligung der Offentlichkeit gem. § 3 Abs. 1Baugesetzbuch in vorgenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf die Biirgerbeteiligung am 18.04.2013 in der Aula der Gesamtschule Rodenkirchen. Nach den vorgele ten Planun en bin ich als Eigenmmer des landwirtschaftlichen Grundbesitzes nd , unmittelbar betroffen. Aufgrund des angefochtenen und noch nicht rechtskriiftigen Planfeststellungsbeschlusses vom 30.08. 2006 wurde bereits die Ausgleichsflache entlang meiner Grundstiicksgrenze angelegt. Die Bepflanzung des nach Nordosten weisenden Grenzbereichs von 170 m Lange erfolgte primar unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der angrenzenden Wohnbevolkerung vor negativen Veranderung des Landschaftsbildes durch den Hafenausbau und mogliche Gerauschimmissionen. Diese besteht entlang der Grenze aus einer rd. 20 bis 50 m breiten reich strukturierte FeldgehOlzhecke, die sowohl reine Strauchhecken als auch solche Bereiche, die aufgrund ihrer Breite und Hohe spater ein waldahnliches Klima aufweisen werden. Gerade aufgrund der sehr breiten Bepflanzung, die wie die Neuanlage eines Waldes angelegt ist, ist mit einer Beschattung des landwirtschaftlich genutzten Grundstiicks zu rechnen. Meiner Ansicht nach sind die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes NRW hinsichtlich Abstanden zu Waldgrundstiicken sowie die weiteren Vorschriften nicht eingehalten worden. So ist nach § 40 Abs. 2 NachbG NRW zu landwirtschaftlich genutzten Grundstiicken der Doppelte Abstand von Bewuchs frei zu halten und ein weiterer Abstand von 3 m darf nicht hoher als 2 m wachsen. Das Freihalten von Bewuchs dient nicht zuletzt auch als Brandschutz, falls es in den Anpflanzungen zu einem Feuer kommen soUte. Ich befiirchte sonst, dass ein evtl. Brand auf die Hofgebaude iibergreifen konnte. ---------Durch die Hafenerweiterung ist rnit einer erheblichen zusatzlichen Larmbelastigung ftir rnich als Anwohner zu rechnen. Die Grenze des neuen Hafengelandes liegt nur etwa 500 m entfernt von meinem Haus. Nach den Planungsunterlagen erfolgt die Anbindung des Hafens und der Erweiterung tiber die L 300. Diese Anbindung ist vollig unzureichend. Die L 300 ist bereits im Falle von Staus auf der Autobahn A 555 bzw. im Bereich des Verteilerkreises Koln sowie durch den Werksverkehr der Shell und der Basell sowie weiterer anliegender Gewerbebetriebe aus dem Gewerbegebiet Rodenkirchen erheblich belastet. Die ohnehin sehr hohe Verkehrsbelastung des Kolner Stidens wird sich massiv erhohen. Nach den aktuellen Planungen wird eine Verkehrserzeugung von 500 LKW pro Tag angenommen, also 1.000 zusatzliche Fahrten vom bzw. zum Hafen. Bei einer Verteilung auf 24 Stunden ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von rd. 42 LKW-Fahrten pro Stunde, d. h. ca. alle 11/2 Minuten ein zusatzlicher LKW zu der schon heute werktags stark frequentierten L 300. Die Verkehrsfi.ihrung solI zwar das Ausbiegen aus dem Hafen nur in Richtung Godorf ermoglichen, dennoch andert dies nichts daran, dass der Verkehr zum Hafen zu einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Anwohner durch Larm und Abgase ftihren wird. Unser Anwesen liegt in unrnittelbarer Nahe an der Rheinuferbahn und L 300 und ware von diesen Auswirkungen ganz besonders betroffen. Die vom Rat der Stadt Koln 1998 beschlossene Anbindung des Hafens durch eine Verlangerung der L 150 rnittels einer Brticke tiber die Gleise in den Hafen (sog. Overfly) wird offensichtlich nicht mehr untersucht. Diese Anbindung ware aber vor Inbetriebnahme der Erweiterung eine zu erftillende Bedingung, darnit die Anbindung des Hafens tiber die L 300 entfallen kann und wir als Anwohner auch schon vor dem Larm und den Abgasen der Baufahrzeuge etc. beim Hafenausbau geschtitzt wtirden. Die Anbindung der Godorfer Hafenerweiterung ist nur suboptimal, weil nicht unrnittelbar in Richtung Godorf/Wesseling herausgefahren werden kann. Es muss ein zweites Gleis neben dem vorhandenen Gtitergleis gebaut werden um die aus der Hafenerweiterung herausund hereinfahrenden Waggons rangieren zu konnen. Diese beiden Gleise sind als Stumpfgleise rnit Prellbocken geplant und enden ca. 70 m vom Wohngebiet entfernt. Auf die Anwohner in Stirth kommen darnit erhebliche GerauschbeHistigungen durch diese Rangierbewegungen zu. Auch eine Havarie durch Uberfahren der Prellbocke, womoglich noch rnit Gefahrgutcontainern, kann nicht ausgeschlossen werden. Leider konnte im Termin die HGK keine Angaben tiber die Haufigkeit der Rangierbewegungen machen. Durch diesen ftir eine NeubaumaBnahme unvorteilhaften Gleisanschluss verlagert sich der Rangierverkehr direkt ins Wohngebiet. ---------Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist weiter ungekHirt und fragwlirdig. So ist die Frage, ob es Aufgabe einer stadtischen Tochtergesellschaft ist, ftir die Industrie die Situation eines trimodalen Hafens in engster Nachbarschaft zu schaffen, zu beantworten. Oder ist es zumutbar, dies im noch komfortablen Entfernungsbereich von rd. 20 km zu gewahrleisten, in dem ohnehin eine Kostenpauschale gilt. Muss eine stadtische Tochtergesellschaft ftir diesen Komfort voraussichtlich € 70 - 80 Mio. aufwenden und daftir ein 15 ha groBes Naturschutzgebiet opfern? Dies gilt es sorgfaltig abzuwagen. Stattdessen sollen von den restlichen im Stadtgebiet Koln geschtitzten Flachen 15 ha unwiederbringlich zerstOrt werden. Die Hafenerweiterung wird seit mindestens 1986 diskutiert. Parallel dazu wurde seit Ende der achtziger Jahre die Unterschutzstellung von rd. 15 ha der Stirther Aue durch die Bezirksregierung betrieben und im Juli 1989 unter Naturschutz gestellt. Nunmehr solI ftir die Hafenerweiterung diese Unterschutzstellung aufgehoben werden. Dieses Vorhaben steht im Widerspruch zum Ergebnis der Untersuchungen der Landesanstalt ftir Okologie, Land- und Forstwirtschaft, welches die Stirther Aue als nicht ersetzbar einstuft. Die Stellungnahmen des Dezernates 51 der Stadt Koln -Landschafts- und Naturschutz- und der Unteren Landschaftsbehorde anlasslich des Planfeststellungsverfahrens sind inhaltlich gleichlautend. Danach ist die Stirther Aue als FFH-Gebiet (Flora-FaunaHabitat) auszuweisen. Dies steht im Einklang mit den Ausftihrungen u. a. des frtiheren Leiters des Grtinflachenamtes Peter Strunden im "Kolner Naturftihrer", in dem die besondere Bedeutung dieser "besonders naturnahen und ftir die Tier- und Pflanzenwelt wertvollen Landschaft in Koln" im Einzelnen beschrieben wird. Danach handelt es sich bei der Stirther Aue um ein ca. 26 ha groBes Biotop, das Lebensraum ftir mehr als 270 Pflanzensorten bietet, die sich auf diesen Extrernstandort spezialisiert haben. Daneben leben dort zahlreiche Tierarten. Insgesamt wurden 76 Vogelarten nachgewiesen, von denen 16 auf der sogenannten "Roten Liste" der in Nordrhein-Westfalen gefahrdeten Vogel stehen. Ferner konnten 37 Tagfalterarten nachgewiesen werden, von denen 8 auf der "Roten Liste" der in NordrheinWestfalen gefahrdeten Schmetterlinge aufgeflihrt sind. Hinzu kommt, dass die Stirther Aue Rastbiotop ftir zahlreiche Vogelarten ist, die wahrend der Vogelflugzeit dem Rheintal folgend nach Stiden ziehen. 1mHerbst suchen tausende Stare, Wacholderdrosseln, Amseln und Finken die reifen Frtichte der dort vorhandenen Hecken. Dieser einzigartige Lebensraum ftir vom Aussterben bedrohte Pflanzen und Tiere lasst sich nicht durch an anderer Stelle vorgesehene AusgleichsmaBnahmen, die ganzlich andere Voraussetzungen bieten, ersetzen. Dies gilt nicht einmal ftir die in unmittelbarer raumlicher Nahe als Ausgleich vorgesehene Flachen, da es sich dabei um bisher landwirtschaftlich genutzte Flachen handelt, die eben nicht, wie das heutige Naturschutzgebietdurch Aufschtittungen und langes Brachliegenlassen entstanden sind. Aufgrund des nicht rechtskraftigen Planfeststellungsbeschlusses wurden Fakten geschaffen und das Gelande beraumt. 1nwieweit sich die Natur entsprechend erholen wird bleibt abzuwarten. --------Ferner sehe ich die Gefahr, dass bei einem Hochwasser die Flut aus dem Wesselinger Rheinbogen in der Hafenerweiterungsflache Schaden anrichtet. Hier denke ich vor allem an ein Abtreiben von Containern in Riehtung Wohnbebauung in Siirth. Evtl. Inhalte der Container vermischen sieh mit der Flut und treiben Riehtung Norden ab geradewegs in die Ortslage Siirth. Mit dem Bau der Hafenerweiterung wird eine Reduzierung des Retentionsraumes verbunden sein. Es sind Aufschiittungen im Bereich der Einmiindung des Gleises aus der Hafenerweiterungsflache erforderlich, um die Gleisanlagen hochwasserfrei zu halten, da in diesem Bereich eine leiehte Mulde im Gelande die Ausbreitung des Hochwassers in Richtung Rheinuferbahn und L 300 ermoglicht. 1m Rahmen der Anlage der AusgleiehsmaBnahme wurde diese Gelandeveranderung bereits durchgefiihrt. Diese Ausbreitungsflachen stehen dann nicht mehr zur Verfiigung, so dass mit einer Ausbreitung anderenorts z. B. auf meinem Grundsmck zu rechnen ist. Vollig unbeantwortet blieben bisher die Fragen, in wieweit der Grundwasserspiegel in der Siirther Aue verandert und welche Auswirkungen die Hafenerweiterung bei Hochwasser haben wird. Die Anlage eines 2,15 ha groBen Hafenbeckens birgt die Gefahr in sieh, dass Wasser in entsprechende Schiehten eingeleitet wird und bisher hochwasserfreie Gebiete iiberflutet. Seit Jahrzehnten habe ich in meinem Haus stets einen trockenen Keller. Wenn nun durch das Ausbaggern eines neuen Hafenbeckens die Wasserflache weiter in das Landesinnere geleitet wird, habe ich die Befiirchtung, dass das Haus dadurch Grund/Hochwasser bzw. Feuchtigkeitsprobleme bekommen konnte. In der Vergangenheit blieb selbst bei der Hochwassermarke von 10,69 m der Keller trocken und das muss so bleiben. Seit Beginn der Ansiedlung des Hofes im Jahre 1952/53 verfiigt der Hof noch iiber einen eigenen Brunnen, der durch ein Wasserrecht gesiehert, friiher die Trinkwasser- und heute nur noch die Brauchwasserversorgung fiir die Bewasserung des Gartens sieherstellt. Schon heute gibt es in sehr trockenen Sommern Probleme, die es friiher nicht gab, weil dann die Forderung von Grundwasser nieht moglich ist. Will ieh meine Grundsmcke intensiv landwirtschaftlich/ gartnerisch nutzen, fehlt die preiswerte und jahrzehntelange Mogliehkeit Grundwasser zur Bewasserung (max. 7.000 m3/p. a.lt. Wasserrecht) zu fOrdern. Letztlieh stellt sich auch die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, dass ohne das anhangige Gerichtsverfahren abzuwarten, ein drittes Genehmigungsverfahren eingeleitet wird. Werden hier nieht unnotigerweise Kosten verursacht? 1m Dbrigen verweise ieh auf die in meinem Namen vorgebrachten Einlassungen der Kreisbauernschaft Koln / Rhein-Erft-Kreis yom 24.04.2013.