Daten
Kommune
Köln
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Anlage 4 (Text).pdf
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546 kB
Erstellt
31.12.14, 05:09
Aktualisiert
29.01.18, 12:50
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ANLAGE 4
611-1Höll1049-2012Ke4SB.doc
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB
zur 184. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3
(Köln-Lindenthal) beziehungsweise 4 (Köln-Ehrenfeld)
Arbeitstitel: "Braunsfeld/Ehrenfeld" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld;
hier:
I.
Durch Neustrukturierung und Umwandlung verschiedener
Flächennutzungen erfolgt für einen Teilbereich eine Änderung
des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der Ziele der
"Rahmenplanung Müngersdorf/Braunsfeld/Ehrenfeld"
Gebietsbeschreibung
Das vorgesehene Änderungsgebiet liegt beiderseits der Bahntrasse Köln - Aachen. Der kleinere,
nördlich der Bahntrasse liegende Teil wird begrenzt durch Maarweg, Vogelsanger Straße, Hospeltstraße, Leyendeckerstraße, Herbrandstraße sowie das Bezirksrathaus Ehrenfeld und umfasst
unter anderem die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Köln-Ehrenfeld (Gbf K-Ehrenfeld).
Der südlich der Bahntrasse liegende Bereich wird durch Widdersdorfer Straße,
Oskar-Jäger-Straße und Vogelsanger Straße, Heliosstraße sowie die Bahntrasse Köln - Aachen
begrenzt, im Osten durch Ehrenfeld- beziehungsweise Melatengürtel, im Süden durch die
Scheidtweilerstraße. Im Westen verläuft die Gebietsabgrenzung zwischen den Wohngebieten
Baesweilerhof/Würselener Straße und dem Betriebshof der KVB-Straßenbahnen, entlang eines
Teilstückes der Stolberger Straße und schließlich den Maarweg zurück bis zur Widdersdorfer
Straße.
Der Änderungsbereich liegt somit in zwei Stadtbezirken, Köln-Ehrenfeld und Köln-Lindenthal, und
bildet die innerstädtische Begrenzung der großflächigen, in seiner Struktur sehr heterogenen
Gewerbe- und Industrieansiedlung im Kölner Nordwesten zwischen den Stadtteilen Bickendorf,
Ehrenfeld, Braunsfeld und Müngersdorf.
Das Gebiet stellt sich heute als historisch gewachsene Großgemengelage dar, die ihren Ursprung
mit der Ansiedlung vieler Unternehmen im Umfeld der Bahntrasse seit dem späten 19. Jahrhundert
hat. Mit der Industrialisierung stieg die Bevölkerung sprunghaft an. Aus der frühzeitigen dichten
Besiedlung des Gebietes ergaben sich in Zusammenhang mit den ansässigen Industriebetrieben
Gemengelagen, die sich im Verlauf der zunehmenden Einbindung in das Kölner Siedlungsgebiet
verstärkten und teilweise zu Nutzungskonflikten mit der dort wohnenden Bevölkerung führten.
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung, unter anderem zur Vermeidung nachbarschaftlicher
Konflikte, hatte bis in die 1990er Jahre nur in kleinen Teilbereichen wie der Wohnsiedlung im
Umfeld der Alsdorfer Straße stattgefunden. Mit einem starken Rückgang der Arbeitsplätze im
produzierenden Gewerbe (Deindustrialisierung) ging seit Mitte der 1980er Jahre ein starker Anstieg
im tertiären Sektor einher. Dieser Strukturwandel zeichnete sich in weiten Teilen durch die
Entwicklung von Büroflächen auf ehemals industriell genutzten Brachflächen aus.
120/ 120122
-2-
Heute finden sich im Änderungsbereich keine Unternehmen mehr, die auf die Darstellung von
Industrieflächen im Flächennutzungsplan angewiesen sind. Das Gebiet ist geprägt durch
großflächige Büronutzungen in Neubauten sowie kleinteilige Agenturen und Unternehmen in teils
sanierter, denkmalgeschützter Bausubstanz an aufgegebenen Industrie- und
Produktionsstandorten. Daneben prägen weitläufige Gewerbehöfe mit Fachhändlern, Werkstätten
und kleineren Logistikunternehmen den Charakter des Änderungsbereichs. Ebenfalls wichtiger
Bestandteil sind kulturelle Einrichtungen wie Ateliers, Galerien sowie Konzert- und
Veranstaltungsräume beziehungsweise Diskotheken. Wohnen findet oftmals in Streulage und
direkter Nachbarschaft zu Gewerbebetrieben statt.
Das Gebiet ist bis auf zwei kleine Bereiche nördlich der Vogelsanger Straße Teil der
Rahmenplanung "Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld" (Rahmenplanung BME) - siehe dazu auch
Kapitel III.
Die Bereiche außerhalb des Zielaussagegebiets der Rahmenplanung (Heliosstraße, Venloer
Straße, Hospeltstraße) zeichnen sich in weiten Teilen durch einen wesentlich höheren Wohnanteil
aus. So weist das Umfeld des ehemaligen Gbf K-Ehrenfeld eine ähnliche historisch, gewerblich
geprägte Struktur auf, geht jedoch nach Norden beziehungsweise zur Venloer Straße hin in eine
gründerzeitlich geprägte Blockrandbebauung mit steigendem Wohnanteil über. Mit der Stilllegung
mehrerer Firmenstandorte vollzieht sich auch hier seit Jahren ein Strukturwandel. Dies führt in
manchen Bereichen zu einer ungesteuerten Vermischung sensibler Wohnnutzung mit
gewerblichen Nutzungen.
Das Gebiet zwischen Maarweg, Widdersdorfer Straße und Oskar-Jäger-Straße wird von dieser
Flächennutzungsplan-Änderung ausgeklammert. Für diesen Teilbereich wird zurzeit die
182. Flächennutzungsplan-Änderung betrieben. Das Verfahren wird voraussichtlich Ende
2012/Anfang 2013 abgeschlossen werden. Die Inhalte dieser Änderung werden unter Kapitel III.
"Berücksichtigung anderer Planungen" erläutert.
Ebenfalls ausgeklammert werden die Flächen des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan
64475/02 –Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg (Teilbereich B)–. Für diesen Bebauungsplan wird
das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt, der Flächennutzungsplan nach
Abschluss des Verfahrens im Zuge der Berichtigung in diesem Bereich angepasst. Das
Planungskonzept sieht Mischgebietsflächen vor.
Für die weiter westlich und südlich angrenzenden Bereiche besteht zurzeit kein
Planungserfordernis, da sie entweder eine stabile städtebauliche Struktur aufweisen (Wohngebiete
Monschauer Platz und Baesweilerhof, Mischgebiet südlich Schmidtweilerstraße) oder die
planungsrechtlichen Voraussetzungen mitbringen, die Ziele der Rahmenplanung BME umzusetzen
beziehungsweise in ihrer Struktur den Grundzügen der Rahmenplanung entsprechen.
Für die Flächen des ehemaligen Gleisdreiecks der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) im
Eigentum eines privaten Projektentwicklers liegt seit mehreren Jahren ein Planungskonzept vor,
welches über die Realisierung des Autocenters (Widdersdorfer Straße, Ecke Mercedes-Allee)
hinaus nicht weiter entwickelt und in die Umsetzung gebracht wurde. Dieser Bereich wurde nicht in
den Änderungsbereich aufgenommen.
Nach Osten hin bilden Melatengürtel und der dahinter liegende Friedhof eine städtebauliche Zäsur.
Das Gebiet wird in fünf Teilbereiche (A - E) gegliedert, die sich an den Hauptverkehrsachsen
(Bahntrasse, Oskar-Jäger-Straße, Weinsbergstraße und Stolberger Straße) orientieren.
220/ 22022020
-3-
320/ 32032020
-4-
A
B
C
D
E
420/ 42042020
-5-
Eine detaillierte Gebietsbeschreibung erfolgt in Kapitel IV. "Städtebauliche Situation
und Planung".
Umgebung des Änderungsbereichs
Das Plangebiet stellt den östlichen Teil der großen Industrie- und Gewerbeansiedlung im Kölner
Nordwesten dar und begrenzt diese entlang Melatengürtel zum Wohnbereich Ehrenfeld hin.
Nördlich der Bahntrasse Köln - Aachen grenzt der Änderungsbereich an die Müllumladestation der
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG und die dahinter liegenden Gewerbeflächen in
Köln-Bickendorf. Nach Norden hin folgen Wohnsiedlungsbereiche von Ehrenfeld. Weiter östlich
befinden sich entlang der Venloer Straße und im Umfeld des Regionalbahnhofs Köln-Ehrenfeld das
Bezirkszentrum von Ehrenfeld mit Bezirksrathaus, weitere öffentliche Einrichtungen, die Stadtbahnhaltestelle Ehrenfeld und ein breites Einzelhandels- und Gastronomieangebot.
Nach Osten und Süden hin bilden Melatengürtel und Aachener Straße mit Mittelstreifen als
vierspurig geführte innerörtliche Hauptverkehrszüge eine räumliche Zäsur. Jenseits des
Melatengürtels befinden sich die Wohnsiedlungsbereiche von Ehrenfeld sowie weiter südlich der
Friedhof Melaten.
Südlich der Aachener Straße grenzen die Wohnsiedlungsbereiche von Lindenthal an. Die Aachener
Straße ist mit dem unmittelbar anschließenden Bereich östlich des Maarwegs im Einzelhandel- und
Zentrenkonzept (Stand: September 2010) als Stadtteilzentrum Braunsfeld qualifiziert.
Der Bereich der Aachener Straße zwischen Maarweg und Melatengürtel ist im
Nahversorgungskonzept der Stadt Köln als Bezirksteilzentrum ausgewiesen.
Nach Westen liegen jenseits des Maarwegs die Wohnsiedlungsbereiche von Braunsfeld, weiter
nördlich gemischte Gewerbeflächen sowie das Maarwegcenter und weitere Büro- und
Gewerbebauten im Bereich des Gleisdreiecks der ehemaligen Bahntrasse der HGK.
II.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Seit den 1980er Jahren unterliegt der Stadtteil Ehrenfeld beziehungsweise weite Teile der
Gewerbeansiedlung Braunsfeld/Ehrenfeld einem stetigen Strukturwandel und
Gentrifizierungsprozess, der vor allem durch eine fortschreitende Deindustrialisierung ausgelöst
wurde.
Folge dieses Strukturwandels und damit Anlass für die Rahmenplanung BME war das massive
Vordringen von Dienstleistungsnutzungen ab den 1990er Jahren zu Lasten gewerblich-industrieller Standorte. Für diese bis dahin ungesteuerte Flächenentwicklung galt es ein Konzept zu
finden, um
zukunftsorientierte Unternehmen anzusiedeln,
gewerblich-industrielle Standorte für ansässige Unternehmen zu sichern,
unerwünschte Leerstände und Brachflächen zu verhindern,
nachbarschaftliche Konflikte zu reduzieren und zu verhindern sowie
den öffentlichen Raum zu qualifizieren.
Eine Darstellung von Anlass und Zielen der Rahmenplanung BME erfolgt in Kapitel 3
"Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld,
520/ 52052020
-6Infolge der sukzessiven Deindustrialisierung ergaben sich in freistehenden Gewerbebauten und auf
Brachflächen aber auch Freiräume für eine alternative Szene, Künstler sowie Jugend- und
Subkultur. Als Pioniere dieser Entwicklung sind beispielhaft der Club "Underground" auf dem
Heliosgelände oder die Veranstaltungshalle "LiveMusicHall" in der Lichtstraße zu nennen. Aber
auch Zentren für bürgerliches Engagement bildeten sich heraus (Bereich Herbrandstraße).
Ein zu dieser Zeit im Verhältnis niedriges Mietniveau führte zu einer Etablierung einer jungen,
"alternativen" Bevölkerungsgruppe in diesem Stadtteil.
Neben den großen, gesteuerten Konversionsmaßnahmen und der Entwicklung von Büro- und
Dienstleistungsstandorten (zum Beispiel Technologiepark) entstand ebenfalls eine kleinräumige,
alternative Gewerbestruktur aus Agenturen, Ateliers und Unternehmen, die hauptsächlich der
Kreativ-, Medien- und IT-Branche zuzuordnen sind.
Sanierungsmaßnahmen und der Bau der U-Bahn (Venloer Straße) werteten zudem den
Wohnungsbestand und den Stadtteil zusätzlich auf.
Unter diesen Rahmenbedingungen entstand ein alternatives, kulturelles Milieu (Szeneviertel), das
die Attraktivität von Ehrenfeld vor allem bei jüngeren Menschen steigen ließ. Ehrenfeld zählt heute
nicht nur wegen seiner guten Versorgungssituation und Anbindung an die Innenstadt besonders bei
Studenten, jungen Menschen und Familien zu den beliebtesten Wohnstandorten in Köln. Daneben
verfügt der Stadtteil über eine ausgeprägte Kultur- und Clubszene, deren Anziehungskraft über die
Stadtgrenze hinaus wirkt.
Unter diesem Aspekt geraten ehemals gewerblich genutzte Flächen in Anbetracht höherer Renditeerwartung verstärkt in den Blick von Investoren aus der Wohnungsbauwirtschaft.
Fehlende Expansionspotenziale, höhere Bodenpreise, bauordnungs- und
immissionsschutzrechtliche Einschränkungen sowie ungünstige verkehrs- und
erschließungstechnische Bedingungen schränken die Nutzbarkeit und damit auch die Attraktivität
und letztendlich den Bedarf an innerstädtischen Gewerbeflächen vor allem für flächenintensive,
produzierende, emittierende oder auf Güterverkehr angewiesene Unternehmen ein. Eine
sukzessive Deindustrialisierung beziehungsweise Tertiärisierung hält unter diesen
Voraussetzungen im Gewerbegebiet Braunsfeld/Ehrenfeld weiter an.
Für manche Brachflächen ist nicht immer erkennbar, ob aufgrund oben genannter
Voraussetzungen kein Bedarf besteht oder ob diese durch zu hoch angesetzte Bodenpreise
künstlich einer gewerblichen Nachnutzung vorenthalten werden.
Es darf jedoch bauplanungsrechtlich darauf keine Rücksicht genommen werden, dass ungenutzte
gewerbliche Flächenpotenziale unter renditeorientiertem Kalkül erworben und gezielt vom Markt
gehalten werden in der Erwartung, dass langfristig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
Wohnungsbau geschaffen werden.
Ein beliebiges Eindringen von Dienstleistungs- oder sensiblerer Wohnnutzungen in gewerblich und
industriell genutzte Bereiche führt unweigerlich zu nachbarschaftlichen Konflikten. Betriebsbedingte
Emissionen und hohe Verkehrsbelastung mindern einerseits die Lebensqualität für die Anwohner,
andererseits werden Betriebe, die hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen bauplanungsrechtlich auf
Gewerbe- und Industriegebiete angewiesen sind, durch herannahende Wohnbebauung unter
Umständen in ihren Betriebsabläufen und Erweiterungsabsichten eingeschränkt. Damit wird die
Standortsicherheit für ansässige Unternehmen langfristig in Frage gestellt.
Solange im Außenbereich oder an anderer Stelle keine adäquaten Flächenpotenziale für
Neuansiedlung oder Verlagerung von Unternehmen zur Verfügung stehen, muss bei der
Umnutzung beziehungsweise Herunterstufung von Gewerbe- und Industrieflächen daher sorgfältig
620/ 62062020
-7überprüft und abgewogen werden, ob langfristig kein Bedarf für diese erkennbar ist und eine
zukünftige, sensiblere Nutzung zu nachbarschaftlichen Konflikten führen würde.
Die städtebauliche, planungsrechtliche Steuerung dieses Strukturwandels erfolgt seit 2004 nach
den Vorgaben und Zielsetzungen der bereits oben genannten Rahmenplanung BME. Der Anlass für
die Rahmenplanung BME sowie die für den Änderungsbereich relevanten Zielsetzungen werden in
Kapitel III., Ziffer 3. "Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", dargestellt.
Anlass für das Änderungsverfahren sind einerseits die erforderliche, teilweise an die heutige
Situation angepasste Umsetzung der Zielsetzungen der Rahmenplanung in die gesamtstädtische
Flächennutzungsplanung und andererseits konkrete Planungen wie das Mischgebiet im Umfeld
Grüner Weg, die Erweiterung des KVB-Betriebshofs sowie die Neuordnung der Flächen des
ehemaligen Gbf-Ehrenfeld und des Bereichs zwischen Hospeltstraße und Helmholtzstraße mit
schon teils umgesetzter Wohnbebauung.
Ebenso ist es Ziel dieser Planung, die Darstellungen im Flächennutzungsplan im Bereich
Herbrandstraße, Christianstraße und Leyendeckerstraße an eine veränderte Nutzungssituation
anzupassen und möglichen Entwicklungen im städtebaulichen Zusammenhang zu öffnen.
Auf Grundlage dieser Flächennutzungsplan-Änderung können schließlich konkrete teilräumliche
Entwicklungen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen gesteuert werden.
III. Berücksichtigung anderer Planungen
1.
Regionalplan
Im Regionalplan aus dem Jahre 2001 für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist
das gesamte Änderungsgebiet als "Allgemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. Lediglich die
Fläche des ehemaligen Gbf K-Ehrenfeld ist als Bahnverkehrsfläche dargestellt. Die beabsichtigte
Darstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist Gewerbegebiet (GE).
Der Regionalplan stellt im Plangebiet noch eine Abzweigung der ehemaligen Bahntrasse der HGK
Güterstrecke (sogenannte "Klüttenbahn") dar. Diese verläuft zwischen Maarweg, Stolberger
Straße, KVB-Betriebsgelände und Scheidtweilerstraße und bediente den ehemaligen Güterbahnhof
Melaten. Die Flächen sind von Bahnbetriebszwecken freigestellt, die Gleisanlagen wurden bereits
entfernt und entsprechende Teilflächen der Trasse schon überplant.
Ob eine Änderung des Regionalplanes erforderlich wird, muss im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange beziehungsweise der Abfrage der Ziele der Landesplanung nach § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) geklärt werden.
2.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln trifft für den Änderungsbereich keine Aussagen. Im Osten,
jenseits des Melatengürtels, grenzt das Gebiet an den Friedhof Melaten. Dieser ist im
Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet (L 15) ausgewiesen.
3.
Rahmenplanung "Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld"
Der vorgesehene Änderungsbereich dieses Verfahrens liegt bis auf die nördlichen Flächen
zwischen Hospeltstraße und Venloer Straße im Zielaussagegebiet der Rahmenplanung
"Braunsfeld/
Müngersdorf/Ehrenfeld".
720/ 72072020
-8Eine Rahmenplanung war erforderlich geworden, um den dynamischen Strukturwandel eines
Altindustrie und -gewerbegebietes verflochten mit einem Altbestand an Wohnbereichen in seiner
schnell fortschreitenden Entwicklung zukunftsorientiert zu steuern. Zwischen Bestand, Trend und
einer gesteuerten Entwicklung gilt es abzuwägen. Die langfristig geplante Nutzungsstruktur wurde
in einem Nutzungskonzept dargestellt und vom Rat der Stadt Köln im Juli 2004 beschlossen. Die
vom Rat beschlossene Rahmenplanung definiert Nutzungsstrukturen, die in die gesamtstädtische
Zielplanung des Flächennutzungsplanes umgesetzt und mit den Vorgaben der
Baunutzungsverordnung in Einklang gebracht werden müssen.
Gemäß der Rahmenplanung gilt es, für diesen Verfahrensbereich die geänderte Zielsetzung
umzusetzen.
Gebietsleitbild
Das Rahmenplanungsgebiet soll sich auch weiterhin innerhalb des Planungshorizonts bis 2020 als
Großgemengelage darstellen. Damit bekennt sich die Stadt Köln dazu, dass das Altgewerbegebiet
Standort für industrielle und gewerbliche, emittierende Nutzungen bleibt:
Die schon begonnene Tertiärisierung des Bereichs und die verstärkte Wohnnutzung sollen
nur in dem Rahmen fortgesetzt werden, in dem die produzierenden und industriellen Betriebe
in ihrer Existenz und Expansionsbedürfnissen zur Standortsicherung nicht eingeschränkt
werden.
Das Gebiet soll als Dienstleistungsstandort gestärkt werden.
Nutzungsmischung Wohnen und Arbeiten sollte wenn möglich vorrangig realisiert werden.
Nutzungskonflikte sind zu vermeiden beziehungsweise vorhandene Konflikte durch
Schutzmaßnahmen zu beseitigen.
Einer Verdrängung von Gewerbe, Industrie und Handwerk zugunsten höherer
Grundstückspreise soll durch Nutzungszuweisungen entgegengewirkt werden.
Vorhandene Grünstrukturen sind wenn möglich miteinander zu vernetzen.
Zielsetzungen Bereich "Wohnen"
Sicherung der vorhandenen Wohnbereiche durch Beseitigung und Minimierung von
Nutzungskonflikten sowie Nachverdichtungen;
Verstärkung der verträglichen Nutzungsmischung im Gebiet durch Bereitstellung ehemals
gewerblich genutzter Flächen für den Wohnungsneubau zur Arrondierung von Wohnstandorten;
Umsetzung der Wohnungsbauvorhaben im Einklang mit der städtischen
Wohnungsgesamtplanung.
Ausgangssituation und Zielsetzung Bereich "Wirtschaft und Beschäftigung"
Das Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ist seit der Entstehungszeit in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts mit rund 280 ha Gewerbe- und Industriefläche ein großflächiger
Standort für Arbeitsstätten. Infolge seiner langen Nutzungsgeschichte, der vielfältigen
Strukturveränderungen, der Kriegseinwirkungen und der meist ungesteuerten Entwicklung ist das
Gebiet äußerst heterogen strukturiert. Prägend ist die Nähe zu den teilweise dicht besiedelten
gründerzeitlichen Quartieren in den Stadtteilen Ehrenfeld, Braunsfeld und Müngersdorf.
Bis zu den Umbrüchen des wirtschaftlichen Strukturwandels, der hier - früher als im
rechtsrheinischen Köln - in den 1980er Jahren deutlich einsetzte, dominierten Branchen der
elektrotechnischen und Metallindustrie, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie sowie das Transportund Baugewerbe. Neben wenigen Großbetrieben handelte es sich im produzierenden Bereich bis
dahin überwiegend um mittelständische Unternehmen mit 20 bis 200 Beschäftigten.
820/ 82082020
-9Der Strukturwandel veranlasste Teilverlagerungen und Schließungen von gewerblich-industriellen
Produktionsanlagen mit einem drastischen Rückgang der Beschäftigten im produzierenden Sektor.
Die damit einhergehenden Nutzungsreduzierungen verringerten nicht nur den Besatz an
industriellen Arbeitsplätzen, sondern hinterließen auch zum Teil großflächige ungenutzte
Grundstücksflächen, sogenannte "Gewerbebrachen".
Dieses führte insgesamt zu
einer starken Fluktuation nachfolgender Nutzer und Betriebe;
allmählichen Erosionsprozessen mit zunehmenden Leerständen;
einer ungeordneten Ansammlung der verschiedensten Nutzungen ohne konkreten Bezug
zueinander;
in zunehmenden Maße auch Störungen der Betriebe untereinander und
verwahrlosten, ungepflegten Restflächen.
Durch wirtschaftliche Expansionsphasen mit großer Büronachfrage sowohl Anfang als auch seit
Ende der 1990er Jahre wurden viele dieser Brachflächen in der Regel mit Büros für
Dienstleistungsnutzungen bebaut.
In manchen Teilbereichen haben sich seit Ende der 1990er Jahre an ehemaligen
Produktionsstandorten und in deren Verwaltungsgebäuden auch Kleingewerbe und Unternehmen
der Kreativbranche (Musik, Medien, Film, etc.) sowie Tonstudios, Diskotheken und
Veranstaltungsräume etabliert. Dies geschah in manchen Bereichen teils gesteuert (siehe
Revitalisierung ehemaliges Vulkan-Gelände), teils ungesteuert (siehe Bereich Lichtstraße und
Vogelsanger Straße/Hospeltstraße).
Die Rahmenplanung formuliert folgende für ein Flächennutzungsplan-Fortschreibungsverfahren
relevante Ziele für diesen Bereich:
Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Flächen für Industrie und produzierendes
Gewerbe sowie von diesbezüglichen Erweiterungsmöglichkeiten für vorhandene Industrie und
Gewerbebetriebe;
Betriebe, die planungsrechtlich auf eine Gewerbe- oder Industriegebietsfestsetzung
angewiesen sind, dürfen nicht durch herannahende sensible Fremdnutzungen in ihrer
Existenz gefährdet werden;
Unterstützung der Ansiedlung insbesondere von technologieorientierten Wirtschaftsclustern
des 21. Jahrhunderts an hierfür besonders geeigneten Standorten unter Berücksichtigung der
aus der höheren Arbeitsplatzdichte resultierenden verkehrlichen Anforderungen;
Anhebung der städtebaulichen und Standortqualität des Gewerbegebietes durch Beseitigung
funktionaler Mängel und Verbesserung der Freiraumsituation durch Maßnahmen der
Begrünung im öffentlichen Raum sowie Ausbau ausgewählter Brachflächen als Grün- und
Aufenthaltsflächen mit ökologischer Ausgleichsfunktion;
langfristig Vorrang für industrielle oder störende gewerbliche Nutzungen durch entsprechende
Überplanung von Wohnungsbestand (mit aktuellem Bestandsschutz) in Streulagen.
Aktualität, Anwendbarkeit und Anpassung der Ziele der Rahmenplanung
Die laut Rahmenplanung BME prognostizierten Entwicklungen im Aussagebereich sind in mancher
Hinsicht nicht in der erwarteten Intensität eingetreten. Dies betrifft vor allem die angenommene
Arbeitsplatzverdichtung im tertiären Sektor und damit die Entwicklung und Verdichtung neuer
Büroflächen. Dies ist insbesondere auf das stark rückläufige Geschäft einer Immobiliengruppe
zurückzuführen, die über erhebliches Eigentum an Entwicklungsflächen verfügte. Diese Flächen
liegen jedoch im westlichen Teil des Rahmenplanungsgebiets im Bereich des sogenannten
Gleisdreiecks, welches nicht Gegenstand dieser Flächennutzungsplan-Änderung ist.
920/ 92092020
- 10 Es muss in manchen Teilbereichen hinterfragt werden, ob der beabsichtigte hohe Anteil an Büround Dienstleistungsnutzungen nach wie vor realistisch ist. Unter dem Gesichtspunkt ist auch zu
bedenken, dass die in der Rahmenplanung angedachte bauliche Dichte in Teilbereichen auch auf
längere Sicht nicht erreicht werden wird.
Durch das Planungskonzept "Mischgebiet Grüner Weg" und die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in diesem Bereich bereits von den Zielen der
Rahmenplanung abgewichen. Die Etablierung sensiblerer Wohnnutzung in vor allem gewerblich
geprägtem Umfeld führt, wie schon aufgeführt, zu nachbarschaftlichen Konflikten.
Die Auswirkungen dieser Zielabweichung müssen daher bestimmt werden und die Aussagen des
Nutzungskonzepts der Rahmenplanung und dessen Umsetzbarkeit in solchen Bereichen neu
beurteilt und gegebenenfalls angepasst werden.
Für die nördlich der Vogelsanger Straße liegenden Bereiche dieses Verfahrens, die nicht Teil des
Rahmenplanungsgebiets sind, gilt, dass aufgrund des anhaltenden Strukturwandels in einer
historisch gewerblich geprägten Nutzungsstruktur mit steigendem Wohnanteil, die oben genannten
Zielsetzungen der Rahmenplanung, ein konfliktfreies Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen zu
ermöglichen, in weiten Teilen übernommen werden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
ausgehend von den gründerzeitlich geprägten Wohnsiedlungsbereichen (Venloer Straße,
Helmholtzplatz) der Wohnanteil wesentlich höher als in den anderen Teilbereichen dieses
Verfahrens liegt. Hier haben sich bereits an mehreren Standorten kleinteilige
Mischgebietsstrukturen entsprechend der Vorgaben der älteren Rahmenplanung
Alt-Ehrenfeld/West aus den 1980er Jahren etabliert und bewährt, die erfolgreich und konfliktfrei
Arbeiten und Wohnen in direkter Nachbarschaft miteinander verbinden (Am Kölner Brett,
Leyendeckerstraße). Typisch für diese Strukturen sind gewerbliche Nutzungen wie Agenturen,
Büros und Ateliers aus der Medien-, Kreativ- und IT-Branche, da diese aufgrund geringer
Lärmemissionen und Verkehrserzeugung meist als wohnnutzungsverträglich einzustufen sind.
Solche nachbarschaftsverträgliche Mischstrukturen gilt es, vor allem in den Bereichen dieser
Änderung zu etablieren, die nicht durch die Rahmenplanung BME abgedeckt werden.
4.
Bebauungsplan 64457/02 –Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg–
und Anpassung des Flächennutzungsplanes
Die GAG Immobilien AG Köln beabsichtigt auf dem von ihr Ende 2007 erworbenen Grundstück der
ehemaligen Fabrik für Destillationsanlagen die Entwicklung eines gemischten Stadtquartiers zur
Schaffung neuen Wohnraums sowie zur Ansiedlung kleinerer Gewerbe- und Büroeinheiten. Eine
Einrichtung zur Kinderbetreuung ist ebenfalls Teil des Planungskonzepts.
Im Jahr 2009 erwarb die Gesellschaft zusätzlich das nordöstlich angrenzende Grundstück
zwischen Grüner Weg und Melatengürtel, welches im engen strukturellen und baulichen Kontext
mit dem Kerngrundstück entwickelt werden soll.
Zur Genehmigung und Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Da das Vorhaben eine Grundfläche von weniger als 20 000 m² besitzt und weder das
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) noch ein Natura 2000-Gebiet berührt,
erfolgt die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Industrie- (GI), Gewerbe- (GE) und Mischgebietsflächen (M) dar (von West nach Ost) und muss daher im Wege der Berichtigung nach
§ 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB angepasst werden. Die zukünftige Darstellung ist
flächendeckend Mischgebiet (M).
1020/ 1020102020
- 11 5.
182. Flächennutzungsplanänderung: Widdersdorfer Straße
in Köln-Ehrenfeld
Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt auf einem großen Teil im Westen des Änderungsgebiets
eine "Fläche für Versorgungsanlagen", Zweckbestimmung Gasversorgung/Umspannwerk, dar. Der
östliche Teil wird als Industriegebiet dargestellt. Ein Großteil dieser Versorgungsfläche wird heute
bereits durch ein großes Entsorgungsunternehmen genutzt, das aufgrund starker Emissionen
planungsrechtlich als Industrieanlage zu beurteilen ist.
Zukünftig soll die "Fläche für Versorgungsanlagen" auf den noch erforderlichen Flächenanteil
reduziert werden. Die verbleibende, nicht mehr benötigte "Fläche für Versorgungsanlagen" soll im
Flächennutzungsplan zukünftig unmittelbar an der Widdersdorfer Straße als Gewerbegebiet und
die vom Entsorgungsunternehmen genutzten Flächen als Industriegebiet dargestellt werden. Die
gesamte Industriegebietsfläche wird auf den vom Entsorgungsunternehmen heute benötigten
Bereich beschränkt. Eine Erweiterung des Betriebsgeländes darüber hinaus ist nicht vorgesehen.
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung soll für das Unternehmen eine langfristige Standortsicherheit geschaffen werden.
Die verbleibenden Flächen entlang Widdersdorfer Straße und Oskar-Jäger-Straße werden in
Zukunft als Gewerbegebiet dargestellt.
Die zukünftige Gliederung deckt sich mit dem in der Rahmenplanung BME angestrebten Nutzungskonzept und verfolgt ebenfalls das Ziel, langfristig emissionsbedingte Nutzungskonflikte mit
benachbarten, sensibleren Nutzungen zu verhindern beziehungsweise zu verringern.
IV. Städtebauliche Situation und Planung
1.
Teilbereich A
liegt nördlich der Bahntrasse Köln - Aachen und umfasst die Flächen zwischen Maarweg und
Vogelsanger Straße (Gbf K-Ehrenfeld), Hospelt- und Helmholtzstraße sowie Flächen im
Bereich Am Kölner Brett, Leyendeckerstraße und südlich Christian- und Herbrandstraße bis
zum Bezirksrathaus Köln-Ehrenfeld.
Die Flächen des ehemaligen Gbf K-Ehrenfeld (circa 6,5 ha) liegen heute zum größten Teil brach.
Nach erfolgter Entbehrlichkeitsprüfung durch die Deutsche Bahn AG wurde das Gelände von
Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) freigestellt, die Gleisanlagen
entfernt. Der östliche Bereich beziehungsweise die noch vorhandene Lagerhalle wird durch
Autohändler und Kleingewerbe (An- und Verkauf) nur zwischengenutzt. Ebenfalls auf dem Gelände
befindet sich der im sozialen Bereich tätige, gemeinnützige Verein "Jack in the Box". Nach Westen
hin zum Maarweg beziehungsweise zur Vogelsanger Straße wird das Gelände durch Kleingärten
und einen Standort der Rheinischen Fachhochschule Köln begrenzt. Entlang der Vogelsanger
Straße befindet sich eine meist gründerzeitliche, geschlossene Geschosswohnungsbebauung,
deren Ensemble zum Teil denkmalgeschützt ist. Die zum großen Teil überwiegende Nutzung ist
Wohnen. Der hintere Bereich der Grundstücke ist teilweise über Zu- und Durchfahrten erschlossen
und wird durch Kleingewerbe, Fachhandel und Werkstätten genutzt. Auf Höhe der Einmündung
Hospeltstraße hat eine Firma für Metall-Apparatebau ihren Standort. Aufgrund fehlender
Flächenreserven sowie der unmittelbar angrenzenden Bebauung beziehungsweise
Wohnnutzungen ist dieser Standort für mögliche Expansionsabsichten dieses Unternehmens nicht
geeignet.
Bei der Umnutzung des ehemaligen Güterbahnhofs muss beachtet werden, dass durch die stark
frequentierte Bahntrasse und ein unmittelbar jenseits der Bahntrasse angrenzendes
Entsorgungsunternehmen vor allem Lärmimmissionen die Fläche in ihrer Entwicklungsmöglichkeit
einschränken. Gemäß der Rahmenplanung soll der Standort einer vollwertigen gewerblichen
1120/ 1120112020
- 12 Nutzung zugeführt werden durch Ansiedlung von wohnortnahem Gewerbe und Handwerk sowie
Büronutzung. Auch in Hinblick auf eine nachhaltig konfliktfreie Gliederung von Gewerbe und
Wohnen bietet sich dieser Standort für eine gewerbliche Nutzung an. Die gewählte Darstellung für
diesen Bereich ist in Übereinstimmung mit den Aussagen der Rahmenplanung BME daher
Gewerbegebiet (GE). Eine zentrenrelevante Einzelhandelsnutzung ist in Hinblick auf das
Bezirkszentrum Ehrenfeld beziehungsweise das nördlich anschließende Nahversorgungszentrum
Ehrenfeld-West im Verlauf der Venloer Straße nach den Maßgaben des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts Köln (Stand: September 2010) auszuschließen.
Einzelhandelsnutzung sollte besonders in Hinblick auf das naheliegende Bezirksteilzentrum
Ehrenfeld entlang der Venloer Straße auf Ebene der Bebauungsplanung sorgfältig geprüft und
gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Ebenfalls muss eine Staffelung der gewerblichen
Nutzungen beziehungsweise die Ausrichtung der Bebauung zum Zwecke des passiven
Lärmschutzes auf Ebene der Bebauungsplanung geschehen.
Die heute stark durch Schienenlärm belastete Wohnbebauung entlang der Vogelsanger Straße
profitiert somit ebenfalls von einer baulichen Entwicklung des Güterbahnhofs. Unter diesen
Voraussetzungen und im Sinne der Rahmenplanung BME soll die Bebauung entlang der
Vogelsanger Straße auch als Standort für Wohnen geschützt und gesichert werden. Die
Darstellung für diesen Bereich ist daher Mischgebiet (M).
Der Standort der gemeinnützigen Einrichtung "Jack in the Box" soll in ein weiterführendes
Planungskonzept für den ehemaligen Güterbahnhof integriert werden und wird durch das Symbol
"Allgemeine Sozialeinrichtung" gesichert.
Die weiteren Flächen des Teilbereichs A liegen nicht im Zielaussagegebiet der Rahmenplanung
BME, sondern der früheren Rahmenplanung Alt-Ehrenfeld/West, die hier in den 1980er und 1990er
Jahren die Grundlage der Flächenordnung darstellte, insbesondere in den Bereichen Hospeltstraße
und Leyendeckerstraße, womit unter anderem der Standort Am Kölner Brett neu geschaffen wurde.
Historisch jedoch weisen auch sie eine Gewerbestruktur auf, die besonders im Umfeld des Gbf
K-Ehrenfeld durch große Grundstücksformen und ehemalige Unternehmensstandorte aus dem
produzierenden Sektor geprägt ist. Zu nennen sind hier besonders die ehemaligen und teils
umgenutzten Standorte der Firmen Seybold Kartonagen, Kolb Maschinenfabrik und Messing Müller.
Der Bereich zwischen Hospelt- und Helmholtzstraße wird sowohl gewerblich als auch für
Wohnzwecke genutzt. Neben einigen Fachhändlern und Werkstätten haben sich besonders im
Eckbereich Hospeltstraße/Vogelsanger Straße in ehemaligen Produktions- und
Verwaltungsgebäuden aufgegebener Firmenstandorte einige kleine Unternehmen der Kreativ- und
Filmbranche sowie Musikstudios und Proberäume angesiedelt. Auf dem Gelände der ehemaligen
Kolb-Maschinenfabrik wird zurzeit entlang der Helmholtzstraße Wohnbebauung in Form einer
geschlossenen Blockrandbebauung realisiert. Das Vorhaben wurde nach § 34 BauGB genehmigt
und passt sich in Höhe und Dichte an die Bebauung rund um den Helmholtzplatz an. Die dahinter
liegenden Flächen sollen sowohl für Wohnen als auch für Büro und Kleingewerbe genutzt werden.
2010 wurde die Verwaltung durch den Stadtentwicklungsausschuss beauftragt, einen
Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen. Ein Aufstellungsbeschluss wurde am 09.09.2010
gefasst mit dem Ziel, eine konfliktfreie Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe an diesem
Standort zu sichern und zu entwickeln und damit auch der anhaltend hohen Nachfrage nach
innerstädtischem Wohnraum gerecht zu werden. Es soll ein Gesamtkonzept für diesen Block
entwickelt werden. Die Darstellung für diesen Bereich ist daher Mischgebiet (M).
Bei der Konversion des ehemaligen Geländes der Firma Messing Müller an der Straße Am Kölner
Brett wurde ebenfalls das Ziel verfolgt, Arbeiten und Wohnen an einem Standort zu ermöglichen.
Neben Wohngebäuden haben sich einige kleine Unternehmen der IT- und Medienbranche, ein
1220/ 1220122020
- 13 Architekturbüro sowie ein Dentallabor angesiedelt. Eine ehemals gewerblich genutzte Halle wurde
als Appartementhaus mit einem Mix aus Wohnen, kleinen Ateliers und Büros umgenutzt.
Die Flächen weiter südlich zwischen Helmholtz- und Leyendeckerstraße befinden sich ebenfalls in
einem Umstrukturierungsprozess. Nicht mehr genutzte Gewerbebauten wurden und werden für
kleinteilige Büros und Agenturen sowie Wohnnutzung saniert und umgestaltet. Auf einem ehemals
gewerblich genutzten Grundstück hat sich die Künstlerkommune Kolbhalle eingerichtet. Auch hier
soll diese kleinteilige Nutzungsmischung aus Arbeiten und Wohnen gesichert und entwickelt
werden. Die Darstellung für diesen Bereich ist ebenfalls Mischgebiet (M).
Auch der Bereich zwischen Leyendeckerstraße, entlang Herbrandstraße bis zum Bezirksrathaus
ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Mit dem Ehrenfelder Verein für
Arbeit und Qualifizierung e. V. und der Jugendhilfe Köln e. V. haben sich im Umfeld der
Herbrandstraße mehrere gemeinnützige Einrichtungen auf ehemals gewerblich genutzten
Grundstücken etabliert. Dieser Standort soll durch das Symbol "Allgemeine Sozialeinrichtung"
gesichert werden. Ebenfalls wird das Bezirksrathaus durch das Symbol "Verwaltung" dargestellt.
Die übrigen gewerblichen Nutzungen (Kino, Lebensmitteldiscounter) sind ebenfalls nicht auf eine
Gewerbegebietsdarstellung angewiesen. Auch in Hinblick auf eine konfliktfreie Nachbarschaft zu
benachbarten Wohnnutzungen und eine potentielle Entwicklung der Brachfläche zwischen
Christianstraße und Leyendeckerstraße mit Wohnbebauung und wohnungsnahem, nicht
störendem Gewerbe wird hier die Darstellung Mischgebiet (M) gewählt.
Teilbereich A zeichnet sich schon heute durch einen hohen Anteil an Wohnnutzung aus. Damit
verbundene emissionsschutzrechtliche Einschränkungen, fehlende Erweiterungspotenziale,
unflexible Flächenzuschnitte und unzureichende Erschließungssituationen schränken eine
Nachnutzung aufgegebener Firmenstandorte vor allem durch flächenintensive, produzierende oder
unter Umständen emittierende Unternehmen stark ein. Die Entwicklung zeigt, dass gerade in
diesem Bereich die Entwicklung nutzungsverträglicher Mischstrukturen erfolgreich ist, die
einerseits die hohe Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum bedient, andererseits
Gewerbeflächen und Raum für wohnungsnahes Kleingewerbe und Büros zu Verfügung stellt. Ein
Festhalten an der großflächigen Darstellung von Gewerbeflächen (GE) in diesem Teilbereich
hemmt daher eine gesteuerte städtebauliche Entwicklung und damit sowohl die Bereitstellung von
dringend benötigtem innerstädtischem Wohnraum, als auch die Entwicklung von wohnraumnaher,
integrierter Gewerbestrukturen. Mit der Umnutzung des ehemaligen Güterbahnhofs K-Ehrenfeld
können hingegen innerstädtische Gewerbeflächen (GE) bereitgestellt werden, bei deren Zuschnitt
und Erschließung im Planungskonzept individuell auf die Bedürfnisse der zukünftigen Unternehmen
eingegangen werden kann.
2.
Teilbereich B
wird begrenzt durch Vogelsanger Straße, Bahntrasse und Heliosstraße im Norden,
Melatengürtel im Osten, Weinsbergstraße im Süden und Oskar-Jäger-Straße im Westen.
Von der Vogelsanger Straße aus führen nach Süden die Stichstraße Grüner Weg sowie die
Lichtstraße als Verbindung zur Oskar-Jäger-Straße.
Der Bereich zwischen Lichtstraße, Oskar-Jäger-Straße und Vogelsanger Straße wird durch die
1912 gegründete Niederlassung der Thyssen Krupp Schulte GmbH dominiert. Das Unternehmen
ist deutschlandweit führend im Werkstoffhandel mit industriellen Stahlprodukten. Neben zum Teil
denkmalgeschützten Verwaltungsgebäuden nehmen einen Großteil der Flächen Lagerhallen ein.
Zwischen Bahntrasse und Heliosstraße sowie im Bereich Vogelsanger Straße/Lichtstraße befinden
sich einige Geschossbauten teils mit reiner Wohnnutzung, teils mit einer Nutzungsmischung aus
Wohnen, Büro und Dienstleistung, sowie Gewerbehöfe, Werkstätten und ein
Lebensmitteldiscounter.
1320/ 1320132020
- 14 Die Lichtstraße ist im weiteren Verlauf auf beiden Seiten geprägt durch unterschiedlichste
Gewerbeformen (Werkstätten, Handel, Freizeiteinrichtungen, kleine Büros beziehungsweise
Agenturen), die unter anderem Betriebsgebäude ehemaliger (produzierender) Unternehmen
nachnutzen. Besonders hervorzuheben ist hier die Umnutzung des ehemaligen Geländes der
Maschinenfabrik der Vulkan AG. Mit dem Verkauf der Flächen an die Vulkan
Grundstücksgesellschaft mbH und Co. KG begann 2001 die Revitalisierung des vormals industriell
genutzten Grundstücks. Ein Großteil der denkmalgeschützten Bausubstanz wurde erhalten, so
dass auf einem Areal von 25 000 m² ein Dienstleistungszentrum entstand, das neben den
klassischen Branchen auch viele Betriebe aus den Bereichen Beratung, Design, IT, Medien,
Eventmanagement, Mode etc. beherbergt.
Ebenfalls in der Lichtstraße befindet sich die in einer ehemaligen Maschinenfabrik untergebrachte
Konzert- und Veranstaltungshalle "LiveMusicHall", in der Konzerte von teils überregionaler
Bedeutung stattfinden. Im Eckbereich Lichtstraße/Oskar-Jäger-Straße findet Wohnen in
Gemengelage statt.
Das brachgefallene Gelände einer Fabrik zur Herstellung von Destillationsanlagen westlich der
Straße Grüner Weg befindet sich in Besitz der Kölner GAG Immobilien AG. Diese beabsichtigt auf
dem von ihr Ende 2007 erworbenen Grundstück die Entwicklung eines gemischten Stadtquartiers
zur Schaffung neuen Wohnraums und zur Ansiedlung kleinerer Gewerbe- und Büroeinheiten. Im
Jahr 2009 erwarb die Gesellschaft zusätzlich das nordöstlich angrenzende Grundstück zwischen
Grüner Weg und Melatengürtel, welches im engen strukturellen und baulichen Zusammenhang mit
dem Kerngrundstück ebenfalls als Mischgebiet entwickelt werden soll. Das entsprechende
Bebauungsplanverfahren "Grüner Weg" (Session-Vorgang 3402/2008) wird nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Anpassung der Darstellung von GI/GE zu M im
Flächennutzungsplan erfolgt daher auf dem Wege der Berichtigung. Der Geltungsbereich wird von
dieser Flächennutzungsplan-Änderung ausgeklammert. Mit dem Rückbau der noch vorhandenen
Bausubstanz wurde im Frühjahr 2011 begonnen.
Nördlich dieses Geltungsbereichs bis hin zur Vogelsanger Straße schließen sich die Filiale eines
Lebensmitteldiscounters, Fachhändler sowie weitere kleinere Büros und Werkstätten an. Zwischen
diesen gewerblichen Nutzungen findet vereinzelt genehmigtes Wohnen statt.
Südöstlich des geplanten Mischgebietes hat sich ein großflächiger Baumarkt niedergelassen, der
als Sondergebiet Baumarkt (SO) im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Die Zufahrt erfolgt über
die Weinsbergstraße. Zum Melatengürtel bilden eine viergeschossige Zeilenbebauung mit
überwiegend Wohnnutzung sowie eine Möbelbaufirma den Abschluss.
Der Eckbereich Oskar-Jäger-Straße/Weinsbergstraße südlich des Vulkangeländes ist geprägt
durch verschiedene gewerbliche Nutzungen. Hier finden sich ein Teppichhändler, ein
Baumaschinenverleih, mehrere Händler für Bürobedarf sowie weitere Kleinbüros und diverse
Nutzungen.
Im Flächennutzungsplan ist ein Großteil des Teilbereichs zwischen Grüner Weg und
Oskar-Jäger-Straße als Industriegebiet (GI) dargestellt. Dies erklärt sich mit der ehemals intensiven
industriellen Nutzung durch stark emittierende, produzierende Unternehmen. Entlang Vogelsanger
Straße und Grüner Weg stellt der Flächennutzungsplan Gewerbeflächen (GE) beziehungsweise
weiter westlich entlang Melatengürtel Mischgebietsflächen (M) dar.
Heute ist bis auf die ThyssenKrupp Schulte GmbH kein Unternehmen in diesem Bereich mehr auf
die Darstellung von Industrieflächen angewiesen. Aufgrund emissionsschutzrechtlicher
Einschränkungen und beschränkter räumlicher Entwicklungspotenziale besteht einerseits kaum
Bedarf an Industrieflächen in dicht besiedelter, innerstädtischer Lage, andererseits sind stark
emittierende Nutzungen aufgrund zu erwartender nachbarschaftlicher Konflikte städtebaulich nicht
gewünscht.
1420/ 1420142020
- 15 -
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln ist der Bereich Grüner Weg einschließlich des
Baumarkts als "Sonderstandort Ehrenfeld" dargestellt.
Diese Flächennutzungsplan-Änderung dient in erster Linie der Steuerung einer konfliktfreien
Nutzungsgliederung beziehungsweise Nutzungsmischung. Dafür sollen unter anderem die
Zielsetzungen der Rahmenplanung umgesetzt und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Rahmenplanung BME sieht bis auf die Flächen des Baumarkts eine nicht störende gewerbliche
Nutzungsmischung mit Dienstleistungen vor. Die Randbebauung Melatengürtel ist als
Mischnutzung Gewerbe/Wohnen dargestellt.
Mit dem oben genannten Bebauungsplan "Mischgebiet Grüner Weg" wird von diesen Zielen
abgewichen. Sensiblere Wohnnutzung dringt in rein gewerblich genutzte Bereiche ein und schränkt
damit die umliegenden Flächen immissionsschutzrechtlich ein. Dies betrifft insbesondere die
Entwicklungspotenziale brachliegender beziehungsweise untergenutzter Flächen (zum Beispiel
ehemalige Schiffsschraubenfabrik, Lichtstraße).
Der Bereich Oskar-Jäger-Straße/Lichtstraße ist hohen Lärmemissionen durch die westlich
angrenzenden Nutzungen ausgesetzt, ein nach Bundesimmissionsschutzgesetz als
Industrieanlage eingestuftes Entsorgungsunternehmen, intensives, teils produzierendes Gewerbe
sowie starkes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Lkw-Anteil entlang der Oskar-Jäger-Straße
(siehe dazu Kapitel III., Ziffer 6. "182. Flächennutzungsplan-Änderung Widdersdorfer Straße"). Die
ThyssenKrupp Schulte GmbH verzeichnet als Großhandel und Logistikunternehmen auch nachts
ein hohes Lkw-Aufkommen und ist daher zu Sicherung des Standortes planungsrechtlich auf die
Darstellung eines Industriegebietes angewiesen. Insgesamt sind gesunde Wohnverhältnisse im
Umfeld der Oskar-Jäger-Straße nicht gegeben. Diese Flächen bleiben daher einer rein
gewerblichen Nutzung vorbehalten. Die Wohnnutzung Lichtstraße 56 - 68 in Gemengelage soll
langfristig nicht etabliert werden. Die beabsichtigte Darstellung für diesen Bereich ist
Gewerbegebiet (GE). Das Betriebsgelände der ThyssenKrupp Schulte GmbH verbleibt als
Industriegebiet (GI).
Die restlichen Flächen dieses Teilbereichs sind bereits unterschiedlich stark mit Wohnnutzung
durchmischt:
hoher Wohnanteil im Eckbereich Vogelsanger Straße/Lichtstraße
in Richtung Oskar-Jäger-Straße sowie Bebauung entlang Melatengürtel,
gleichmäßige Durchmischung Wohnen/Dienstleistung im Bereich Heliosstraße,
untergeordnetes Wohnen im Bereich Vogelsanger Straße/Grüner Weg.
Mit dem Planungskonzept "Mischgebiet Grüner Weg" wird darüber hinaus ein weiterer, erheblicher
Anteil Wohnnutzung etabliert.
Die Gewerbestruktur ist in diesem Bereich kleinteilig und sehr heterogen und insgesamt als
wohnnutzungsverträglich einzustufen. Durch die Darstellung von Mischgebiet (M) kann ein
ungestörtes Nebeneinander dieser Nutzungen dauerhaft gesichert werden.
Eine differenziertere, kleinräumigere Steuerung des Wohnanteils bzw. der Gewerbestruktur lassen
die Darstellung der vorbereitenden Bauleitplanung jedoch nicht zu. Dies ist aber besonders im
Übergangsbereich zwischen GE und M, teilweise auch innerhalb der Mischgebietsflächen nötig, um
eine konfliktfreie Staffelung und Gliederung der Nutzungen zu erreichen. Dies kann nur durch
Festsetzungen auf Ebene der Bebauungsplanung geschehen.
1520/ 1520152020
- 16 -
3.
Teilbereich C
wird begrenzt durch Widdersdorfer Straße im Norden, Oskar-Jäger-Straße im Osten,
Stolberger Straße im Süden sowie Maarweg im Westen und weist eine sehr heterogene
Gewerbestruktur auf.
Der Bereich Oskar-Jäger-Straße und Widdersdorfer Straße ist geprägt durch Werkhöfe,
Werkstätten, Fach- und Einzelhandel, kfz-affine Nutzungen und vereinzelt Büro- und
Verwaltungsgebäude. In diesem Bereich besteht kaum Leerstand; die gewerbliche Struktur ist
stabil und soll entsprechend den Zielen der Rahmenplanung gesichert werden.
Für den Bereich Widdersdorfer Straße 205 - 209 stellt der aktuelle Flächennutzungsplan
Industrieflächen (GI) dar. Eine industrielle Nutzung findet dort nicht mehr statt. Für den
benachbarten Wohnbereich Widdersdorfer Straße/Ecke Maarweg in Gemengelage gibt die
Rahmenplanung eine Verbesserung der Wohnverhältnisse insbesondere hinsichtlich des
Lärmschutzes vor. Daher wird auf die GI-Darstellung zugunsten von Gewerbeflächen (GE)
verzichtet.
Entlang der Stolberger Straße sind Büro- und Verwaltungsgebäude mit bis zu neun Geschossen
prägend, die zum großen Teil von einer großen Einzelhandelsgesellschaft als
Unternehmenszentrale genutzt werden. Einige Bürobauten weisen jedoch einen nennenswerten
Leerstand auf.
Zwischen Maarweg und Stolberger Straße verläuft bogenförmig eine ehemalige Bahntrasse der
HGK. Ein Teil der Fläche ist an Unternehmen verpachtet, auf dem rückwärtigen ehemaligen
Gleisbereich und einer angrenzenden Gewerbebrache haben sich einige Grün- und
Gehölzstrukturen entwickelt. Die Fläche wird heute teilweise durch die informelle
Bauwagensiedlung "Osterinsel" genutzt und durch die HGK auf Zeit geduldet.
Südlich daran grenzen die Wohnsiedlung Alsdorfer Straße sowie einige Gewerbebetriebe. Die
aktuelle Darstellung für diesen Bereich im Flächennutzungsplan ist Mischgebiet (M).
Gemäß Rahmenplanung BME soll die Wohnsiedlung Alsdorfer Straße langfristig nach Norden hin
auf die Gewerbebrache erweitert und die ehemalige HGK-Trasse als Grünverbindung zwischen
Maarweg und Stolberger Straße ausgebaut werden. Ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren
zur Arrondierung des Wohnbereichs Alsdorfer Straße wurde eingeleitet; eine Umnutzung der
angrenzenden Brach- beziehungsweise ehemaligen Bahnflächen der HGK für Wohn- und
Gewerbezwecke scheiterte jedoch bisher an schwierigen Besitzverhältnissen beziehungsweise
einer ungeklärten Erschließungssituation. Die aktuelle Darstellung (GE) bleibt erhalten.
4.
Teilbereich D
wird begrenzt durch Weinsbergstraße im Norden, Melatengürtel im Osten und
Oskar-Jäger-Straße im Westen.
Durch das Brachfallen ehemals großer industriell und gewerblich genutzter Flächen sowie der
ehemaligen Güterbahntrasse der HGK erfuhr dieser Teilbereich seit den 1990er Jahren in weiten
Teilen eine städtebauliche Neuordnung, deren Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Im Inneren
des Blockes wurde gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 63459/05 (Bekanntmachung
im Jahr 2001) ein Wohnquartier in Geschosswohnungsbauweise entwickelt, das über Ölstraße,
Kohlenstraße und Eisenstraße erschlossen wird. Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche dargestellt. Zu Weinsbergstraße und Melatengürtel hin wird das Gebiet durch
geschlossene Geschosswohnungsbebauung und Bürobauten beziehungsweise riegelförmige
Gewerbebauten südlich der Eisenstraße abgeschirmt und damit auch vor starken
Verkehrslärmimmissionen geschützt.
1620/ 1620162020
- 17 Die Flächen zwischen ehemaliger HGK-Trasse, Oskar-Jäger-Straße und Weinsbergstraße werden
heute von einem Lebensmitteldiscounter und einer großflächigen SB-Autowaschanlage genutzt.
Südlich der ehemaligen HGK-Trasse befinden sich entlang der Oskar-Jäger-Straße ein großer
leer stehender Bürokomplex sowie eine Autovermietung. Der rückwärtige Bereich bis hin zur
Ölstraße dient als Verwaltungsstandort und Betriebshof für ein Unternehmen, das das Aufstellen,
die Instandhaltung und Reinigung von Stadtmobiliar betreibt und Außenwerbeflächen zur Verfügung
stellt.
Zwischen Oskar-Jäger-Straße und Kohlenstraße erstreckt sich eine circa 1,2 ha große
Brachfläche.
Den südlichen Abschluss des Teilbereiches bilden eine Niederlassung des Deutschen Roten
Kreuzes sowie der Standort einer Autowaschanlage.
Dieser das Wohnquartier umgebene Gürtel wird im aktuellen Flächennutzungsplan als Kerngebiet
(MK) dargestellt. Kerngebietstypische Nutzungen sowie die damit verbundene hohe bauliche Dichte
haben sich jedoch in diesem Bereich nicht etabliert. Dies ist vor allem mit der sinkenden Nachfrage
nach Büroflächen in dieser Lage zu begründen (siehe dazu auch Kapitel III., Ziffer 3.
"Rahmenplanung BME").
Die jetzige Darstellung schränkt somit die Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwicklung auf
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bereits stark ein. Die zukünftige Darstellung für diesen
Bereich ist daher Mischgebiet (M). Sowohl hinsichtlich der Nutzungsmischung als auch bei der
Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung bietet diese Darstellung mehr Flexibilität auf Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung.
5.
Teilbereich E
liegt zwischen Stolberger Straße, Oskar-Jäger-Straße, Melatengürtel, Scheidtweilerstraße
und den Wohngebieten Baesweilerhof/Würselener Straße. Etwa die Hälfte der Fläche wird
durch das Betriebsgelände der KVB (Straßenbahnhof und Hauptsitz KVB) beansprucht, das
im Osten unmittelbar an die oben genannten Wohngebiete angrenzt.
Das Grundstück an der Stolberger Straße unmittelbar nördlich der KVB-Gleisharfe (ehemaliges
TOLEDO-Gelände) wird heute als Bauhof der Stadtverwaltung Köln genutzt, soll jedoch
aufgegeben und an einen Ersatzstandort verlagert werden. Die KVB beabsichtigen, ihren
Betriebshof auf dieser Fläche zu erweitern. Die Darstellung SO (Sondergebiet KVB-Betriebshof)
wird dementsprechend erweitert. Eine mit einer Vergrößerung beziehungsweise Umstrukturierung
des KVB-Betriebsgeländes einhergehende, mögliche Zunahme der Immissionsbelastung für die
umliegenden Wohn- und Büronutzungen muss im nachfolgenden Bebauungsplan- oder
Genehmigungsverfahren geprüft werden.
Die im weiteren Verlauf der Oskar-Jäger-Straße östlich gelegenen Flächen werden vornehmlich
durch großflächige Neu- und Gebrauchtwagenhändler sowie einige Werkstätten in Anspruch
genommen.
Der Eckbereich Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße wird entsprechend der Realnutzung zukünftig
als Mischgebiet (M) dargestellt.
6.
Versorgung
Der Änderungsbereich grenzt unmittelbar an die Stadtteilzentren Ehrenfeld, entlang Venloer Straße,
und Braunsfeld, entlang Aachener Straße, mit einem großen Angebot an Einzelhandel, Gastronomie, öffentlicher Einrichtungen und sonstiger Infrastruktur an. Im Plangebiet selber befinden sich
drei Lebensmitteldiscounter (Ecke Leyendeckerstraße/Venloer Straße, Melatengürtel, Weinsbergstraße) sowie ein Supermarkt (Widdersdorfer Straße), ein Baumarkt (Weinsbergstraße) und
1720/ 1720172020
- 18 weitere kleine Einzelhändler. Auch bei steigendem Wohnanteil in Bereichen des Plangebiets ist
eine ausreichende, fußläufige Versorgung flächendeckend gesichert.
Die Versorgungssituation ist dargestellt im vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Der
Änderungsbereich grenzt hiernach an der Venloer Straße unmittelbar an das Bezirkszentrum
Ehrenfeld sowie an das Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-West. Im Bereich Aachener Straße
/Maarweg befindet sich das Stadtteilzentrum Braunsfeld/Aachener Straße. Auch bei steigendem
Wohnanteil in Bereichen des Plangebiets ist nach Zentrenkonzeption eine ausreichende
Versorgung gesichert. Nicht integrierte Einzelhandelsstandorte sind weiterhin planungsrechtlich
nicht zuzulassen.
7.
Soziale Infrastruktur
Im gültigen Flächennutzungsplan ist im Änderungsbereich kein Standort für soziale Einrichtungen
dargestellt.
Entlang der Herbrandstraße haben sich jedoch auf ehemals gewerblich genutzten Flächen
mehrere Sozialeinrichtungen (Jugendhilfe e. V., Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung
e. V.) etabliert. Dieser Standort soll durch das Symbol "Allgemeine Sozialeinrichtung" gesichert
werden.
Auf dem Gelände des ehemaligen Gbf K-Ehrenfeld befindet sich "Jack in the Box", ein
gemeinnütziger Verein für Entwicklung und Erprobung innovativer Modelle der
Beschäftigungsförderung. Der Verein soll in ein zukünftiges städtebauliches Konzept am Standort
integriert werden und wird ebenfalls durch das Symbol "Allgemeine Sozialeinrichtung" gesichert.
In den Stadtteilen Ehrenfeld und Braunsfeld besteht ein anhaltend sehr hoher Bedarf nach
Kinderbetreuungsplätzen. Durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraumangebotes und der
fortschreitenden Arbeitsplatzverdichtung ist auch weiterhin mit einem ansteigenden Bedarf an
wohnungs- und arbeitsplatznahen Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu rechnen.
Kindergärten beziehungsweise Kindertagesstätten befinden sich zurzeit in der Heliosstraße (private
Elterninitiative) und in der Ölstraße (städtisch). Diese Einrichtungen werden in Zukunft durch das
Signet "Kindereinrichtung" dargestellt.
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist in Teilbereich A am höchsten. Dies liegt zum einen an
der Nähe zu den dicht besiedelten Wohnsiedlungsbereichen von Ehrenfeld, zum anderen stehen
hier neben der bereits entwickelten Wohnbebauung entlang der Helmholtzstraße die meisten
Wohnbaupotenziale zur Verfügung
In den Planungskonzepten für den Bereich Helmholtzstraße/Hospeltstraße sowie für die
Brachfläche Leyendeckerstraße sollen daher Flächen für Kinderbetreuung berücksichtigt werden;
die Standorte werden mit dem Signet "Kindereinrichtung" dargestellt.
Durch die Entwicklung des "Mischgebiets Grüner Weg" entsteht ebenfalls eine zusätzliche
Nachfrage nach Betreuungsangeboten. Gemäß der Planung soll ein Kindergarten in das Konzept
integriert werden.
8.
Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Nordöstlich in circa 300 m Entfernung des Plangebietes liegt an der Schnellfahrtstrecke Köln Aachen beziehungsweise der Strecke Köln - Mönchengladbach der Regionalbahnhof
Köln-Ehrenfeld. Hier hat man Zugang zu der S-Bahn-Linie S 13, den Regional-Express-Linien RE 1,
1820/ 1820182020
- 19 RE 8 und RE 9 sowie zu den Regionalbahnlinien RB 27 und RB 38. Das Plangebiet wird an drei
Seiten von Stadtbahnlinien eingefasst. Im Süden verkehrt über die Aachener Straße die
Stadtbahnlinie Linie 1 (Bensberg - Weiden-West) mit den Haltestellen Maarweg und Aachener
Straße/Gürtel, im Osten die Stadtbahnlinie 13 (Sülz - Holweide) mit den Haltestellen Venloer
Straße/Gürtel, Weinsbergstraße/Gürtel, Oskar-Jäger-Straße/Gürtel sowie Aachener Straße/Gürtel,
entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes (Venloer Straße) verkehren die Stadtbahnlinien 3
(Mengenich - Thielenbruch) und 4 (Bocklemünd - Schlebusch) mit den Haltepunkten Leyendecker
Straße und Venloer Straße/Gürtel. Innerhalb des Gebietes nehmen die Buslinien 140, 141 und 143
die Personenbeförderung wahr. Die Anbindung an die Innenstadt und das gesamte Stadtgebiet ist
überdurchschnittlich gut. Gleiches gilt für den Regional- und Fernverkehr; die S-Bahn-Linie S 13
verkehrt zu Hauptverkehrszeiten durchgehend zum Flughafen Köln/Bonn.
Motorisierte Individualverkehre (MIV)
Im Änderungsbereich ergeben sich, bedingt durch den Strukturwandel, der sich im gesamten
Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld vollzieht, erhebliche verkehrliche Konsequenzen.
Ein im Zusammenhang mit der Rahmenplanung erstelltes Verkehrsgutachten geht von einer
spürbaren Verkehrszunahme bis 2015 aus, wenn die in der Rahmenplanung unterstellte
Entwicklung realisiert wird. Nur durch eine entsprechende schrittweise Ertüchtigung der
Verkehrsinfrastruktur ist dieses Nutzungskonzept zu realisieren. Die prognostizierte
Verkehrszunahme ist jedoch kritisch zu hinterfragen, da die in der Rahmenplanung erwartete
starke Büroflächenzunahme bisher nicht eingetreten ist.
Neben Optimierungsmaßnahmen an verschiedenen Knoten im Planungsgebiet ist die geplante
Anbindung der Stolberger Straße an die Militärringstraße (L 34) als bedeutsame Maßnahme
hervorzuheben. Hierdurch wird dem Kfz-Verkehr eine zusätzliche Anbindung an das örtliche
Hauptstraßennetz zur Verfügung gestellt. Die Verkehre sollen gebündelt und auf möglichst kurzem
Weg in das überregionale Straßennetz geleitet werden.
Entsprechend der Darstellung im Gesamtverkehrskonzept (GVK) als örtliche Haupt- und
Umgehungsstraße soll die Oskar-Jäger-Straße im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes
die Darstellung als "Fläche für die örtlichen Hauptverkehrszüge" erhalten.
Bahnanlagen
Der Änderungsbereich wird im Norden durch die im aktuellen Flächennutzungsplan als Bahnanlage
dargestellte Fernverkehrstrasse Köln - Aachen getrennt. In Teilbereich A befindet sich zudem das
Gelände des ehemaligen Gbf K-Ehrenfeld. Die Fläche wird nach erfolgter Entbehrlichkeitsprüfung
für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigt und wurde bereits nach § 23 Allgemeines
Eisenbahngesetz (Entwidmung) freigestellt. Die Grundstücke befinden sich in Besitz der
Deutschen Bahn AG sowie anderen unternehmensnahen Entwicklungsgesellschaften. Die
Gleisanlagen wurden bereits entfernt.
Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Die
beabsichtigte Darstellung ist Gewerbegebiet (GE) (siehe dazu Kapitel IV., Ziffer 1. "Teilbereich A").
Durch das Plangebiet (Teilbereich B), zwischen Maarweg und Stolberger Straße, verliefen ehemals
zwei Abzweige der nicht elektrifizierten HGK-Güterstrecke von Nippes/Bickendorf nach
Hürth/Frechen (sogenannte "Klüttenbahn"), Maarweg - Stolberger Straße sowie Maarweg Oskar-Jäger-Straße - Grüner Weg. Die Flächen sind im aktuellen Flächennutzungsplan nicht mehr
als Bahnanlagen dargestellt und sollen langfristig den Zielen der Rahmenplanung entsprechend als
begrünte Rad- und Fußwegeverbindung ausgebaut werden.
1920/ 1920192020
- 20 9.
Grün und Freiraum
Im gesamten Plangebiet sind lediglich der Leo-Amann-Park an der Venloer Straße und die
Kleingartensiedlung Ecke Maarweg/Vogelsanger Straße als Grünfläche dargestellt. Letztere ist für
die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Nördlich der Bahntrasse, Teilbereich A, geht das Plangebiet von einer gewerblich geprägten
Struktur im Umfeld des ehemaligen Gbf K-Ehrenfeld in eine gründerzeitliche, geordnete
städtebauliche Struktur mit steigendem Wohnanteil im Bereich der Venloer Straße über. Den
Bewohnern stehen hier im unmittelbaren Wohnumfeld der Leo-Amann-Park als Stadtteilpark und
der unmittelbar an das Plangebiet grenzende Helmholtzplatz als Quartiersplatz zur Verfügung.
Der gesamte Planbereich südlich der Bahntrasse stellt sich als eine historisch gewachsene
Großgemengelage dar. Eine Ausbildung oder Vernetzung von übergeordneten Freiraumstrukturen,
die Bildung von Quartiersplätzen für die Bewohner sowie eine allgemeine Qualifizierung des
öffentlichen Raums fand nicht statt. Darüber hinaus ist die fußläufige Anbindung an übergeordnete
Freiräume mit Erholungs- und Freizeitwert (Äußerer Grüngürtel, Park jenseits Aachener Straße)
durch die stark frequentierten Verkehrsachsen Aachener Straße und Militärringstraße stark
eingeschränkt und unattraktiv.
Ein attraktives unmittelbares Wohnumfeld für Bewohner findet sich nur dort, wo eine städtebaulich
geordnete Entwicklung von Wohnquartieren stattgefunden hat (zum Beispiel Alsdorfer Straße,
Baesweilerhof, Ölstraße).
Aufgrund der historisch intensiven gewerblichen Nutzung mangelt es im gesamten
Änderungsbereich an nennenswerten Grünstrukturen, die sich auch positiv auf das durch einen
hohen Versiegelungsgrad verursachte Stadtklima auswirken können. Eine Vernetzung der wenigen
Grünflächen ist nicht gegeben.
Zukünftige Planungen, Umnutzungen und Entwicklungen auf ehemaligen Gewerbestandorten sollte
daher auch immer zur Zielsetzung haben zur Erhöhung und Vernetzung des Grünanteils sowie zur
Qualifizierung des öffentlichen Raums beizutragen. Dies dient insbesondere auch der nachhaltigen
Entwicklung des Plangebiets als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort.
Entsprechend der Rahmenplanung sollen entlang der ehemaligen beziehungsweise noch in Betrieb
befindlichen Bahntrassen der HGK mittel- bis langfristig Grünverbindungen in Form von Fuß- und
Radwegen ausgebaut werden. Diese separaten Verbindungen stellen dann auch für Fußgänger
und Radfahrer eine attraktive Alternative zu den durch den MIV hoch belasteten Straßenräumen
dar.
V.
Auswirkungen der Planänderung
Diese Änderung steuert und begleitet den anhaltenden Strukturwandel am historischen Industrieund Gewerbestandort Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und dem Umfeld des ehemaligen
Gbf K-Ehrenfeld und berücksichtigt in erster Linie die Zielsetzungen der gleichnamigen
Rahmenplanung.
Die immer stärker wachsende Tertiärisierung und die hohe Nachfrage nach arbeitsplatz- und
innenstadtnahen sowie gut erschlossenen Wohngebieten haben in den letzten Jahrzehnten den
Druck zur Umnutzung gewerblicher Altstandorte ständig erhöht.
Andererseits haben sich auch Umweltkonflikte zwischen bestehenden Gewerbebetrieben und
heranwachsenden Wohngebieten und -bauten verstärkt und nicht immer lösen lassen. Auch
2020/ 2020202020
- 21 Expansionswünsche einzelner Betriebe konnten in vielen gewachsenen Strukturen nicht befriedigt
werden; Verkehrsprobleme kamen hinzu.
Durch Firmenpleiten sowie Standortaufgaben und Abwanderungen ansässiger Firmen entstanden
Mindernutzungen oder die Grundstücke fielen brach und wurden neu entwickelt. Dies betrifft
insbesondere ehemals industrielle Nutzungen mit hohen Emissionen, so dass im Plangebiet heute
ganz auf die Darstellung von Industrieflächen (GI) verzichtet werden kann.
In anderen Bereichen (Umfeld ehemaliger Gbf K-Ehrenfeld beziehungsweise Umfeld Grüner
Weg/Lichtstraße) soll eine begrenzte Durchdringung der ehemals großflächigen Gewerbestandorte
mit Wohnnutzung zugelassen werden. Durch diesen Entwicklungsprozess ergeben sich jedoch
Chancen der Neustrukturierung und der Schaffung wichtiger innenstadtnaher Wohnbauflächen
neben weniger emittierenden und für die Umgebung weniger belastenden gewerblichen Betrieben.
Diese Bereiche werden zukünftig als Mischgebiete (M) dargestellt. Die in dieser
Flächennutzungsplan-Änderung angestrebte Nutzungsgliederung zwischen M und GE soll aber
auch rein gewerblich genutzte Bereiche vor einem anhaltenden Eindringen von Wohnnutzung
schützen, da ansässige emittierende Unternehmen aufgrund von nachbarschaftlichen Konflikten in
ihrer Gewerbetätigkeit eingeschränkt werden könnten.
Der zukünftig stark von Wohnen und Arbeiten durchmischte innenstadtnahe Bereich gewinnt durch
diese vorbereitende städtebauliche Bauleitplanung zukünftig eine stabile, in Teilbereichen auch
neue städtebauliche Struktur und Siedlungsqualität.
Die vorbereitende Bauleitplanung kann jedoch hinsichtlich der Vermeidung nachbarschaftlicher
Konflikte nur einen Rahmen für die langfristige städtebauliche Entwicklung vorgeben. Eine
Feinsteuerung der Nutzungsmischung beziehungsweise -staffelung muss insbesondere in den
Übergangsbereichen verschiedener Nutzungen und innerhalb der Mischgebiete durch
Bebauungspläne und andere Genehmigungsverfahren übernommen werden. Gerade Mischgebiete
bieten auf Ebene der Bebauungsplanung ein breites Spektrum an Steuerungsmöglichkeiten, die es
bei der Gestaltung nutzungsverträglicher Nachbarschaften auszuschöpfen gilt.
VI. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB
Für das Verfahren zur 184. Flächennutzungsplan-Änderung "Braunsfeld/Ehrenfeld" wird eine
Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
dargestellt.
Ziel der Umweltprüfung für die 184. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Klärung einer
grundsätzlichen Machbarkeit der geplanten Flächennutzungen, ohne dass heute schon auf eine
konkrete Umsetzung mit den dann erforderlichen Detailuntersuchungen und Regelungen
eingegangen werden kann. Aufgezeigt werden sollen daneben auch der mögliche
Untersuchungsbedarf für zukünftige Planungsverfahren sowie mögliche erkennbare Restriktionen
für verbleibende gewerblich genutzte Standorte.
Vorbehaltlich des Scopings (Festlegung des Untersuchungsrahmens) lässt sich für verschiedene
Umweltbelange eine erhebliche Betroffenheit erkennen. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend,
sondern für die Teilflächen mit einer Änderung der Flächennutzungsplan-Ausweisung von weniger
sensibler Nutzung in eine sensible Nutzung.
In einzelnen Teilbereichen beziehungsweise im Nahbereich der 184. Flächennutzungsplan-Änderung werden bereits Bauleitplan-Verfahren durchgeführt. Im Rahmen der Umweltprüfungen zu
diesen Verfahren sind teilweise bereits Lärmgutachten, Altlastuntersuchungen und
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Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan herangezogen werden können.
Wesentliche Änderungen hinsichtlich sensiblerer Nutzungen mit einem zukünftig hohen Anteil an
Wohnnutzung ergeben sich in den Änderungsbereichen A und B, während in den übrigen
Änderungsbereichen überwiegend Nutzungen ähnlicher Sensibilität gegenüber Umweltbelangen
ausgewiesen werden wie in der bisherigen Flächennutzungsplan-Darstellung.
Änderungsbereich A:
Lärm
Luftschadstoffe
Stadtklima
Altlasten/Bodenverunreinigungen
Störfallbetrieb
Die Umwidmung größerer Flächen in gemischte Bauflächen mit
Wohnanteil löst eine erhöhte Betroffenheit der folgenden
Umweltbelange aus:
– Gewerbe (Bestand, Planung im Bereich ehemaliger Güterbahnhof),
Straßenverkehr, Schienenverkehr und gegebenenfalls
Sport/Freizeitnutzung;
– verkehrsbedingt, gewerblich (Staub, Gase);
– Wärmeinseleffekt, Klimawandelfolgen;
– gewerblich/industrielle Vornutzung;
– Gaskugelbehälter der RheinEnergie.
Neben den allgemein bei der Stadtverwaltung vorliegenden Umweltdaten wie
Schallimmissionspläne, Klimakarten, Biotoptypenkartierung, Luftreinhalteplan und weiteren
Unterlagen liegen Umweltuntersuchungen für diesen Änderungsbereich aus dem
Bebauungsplan-Verfahren "Christianstraße/Leyendeckerstraße" und aus der 182.
Flächennutzungsplan-Änderung "Widdersdorfer Straße" vor.
Änderungsbereich B:
Lärm
Luftschadstoffe
Stadtklima
Altlasten/Bodenverunreinigungen
Die Umwidmung von Teilflächen in gemischte Bauflächen mit
Wohnanteil löst eine erhöhte Betroffenheit der folgenden
Umweltbelange aus:
– Gewerbe (Bestand, Planung im bereich ehemaliger Güterbahnhof),
Straßenverkehr, Schienenverkehr und gegebenenfalls
Sport/Freizeitnutzung;
– verkehrsbedingt, gewerblich (Staub, Gase);
– Wärmeinseleffekt, Klimawandelfolgen;
– gewerblich/industrielle Vornutzung.
Neben den allgemein bei der Stadtverwaltung vorliegenden Umweltdaten liegen
Umweltuntersuchungen für diesen Änderungsbereich aus dem Bebauungsplan-Verfahren
"Mischgebiet Grüner Weg" vor.
Inwieweit auch in den Änderungsbereichen C bis E möglicherweise eine erhebliche Betroffenheit
durch die geplante Flächennutzungsplan-Änderung ausgelöst wird, wird im Zuge des Scopings im
weiteren Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren geprüft.
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