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Anlage A (Begründung).pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage A (Begründung).pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
31.12.14, 05:19
Aktualisiert
29.01.18, 13:48

Inhalt der Datei

A N L A G E A Begründung: bisheriges Verfahren Der Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63471/04 "Rochusplatz in Köln-Bickendorf" hat in der Zeit vom 26.08. bis 27.09.2010 einschließlich öffentlich ausgelegen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich mehrere Initiativen mit eigenen Planungsvorstellungen zu Wort gemeldet und entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Da der öffentlich ausgelegte Bebauungsplan-Entwurf Gegenstand einer kontroversen Diskussion in der Stadtteilgesellschaft war, hat sich die Verwaltung entschieden, mit allen beteiligten Gruppierungen einen fachlichen Dialog über die Planung zu führen. Das Stadtplanungsamt hat das "Haus der Architektur" gebeten, die Moderation zu führen. Der erste qualifizierte Fachdiskurs zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf fand am Freitag, dem 11. März 2011 von 14 bis 19 Uhr im Pfarrzentrum St. Rochus, KölnBickendorf, Platanenweg 2-8 statt. Er wurde vom Haus der Architektur (HDAK) moderiert. Teilgenommen haben u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Interessensgemeinschaften, des Stadtentwicklungsausschusses, der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der Verwaltung. Die Dokumentation zu diesem Fachdiskurs ist als Anlage 5 beigefügt. Ergebnisse des Fachdiskurses 1. Fachdiskurs vom 11. März 2011 Nach einer ersten allgemeinen Diskussion wurden vier verschiedene Entwürfe von den jeweiligen Interessenvertretern bzw. Entwurfsverfassern vorgestellt. Die Pläne sind vom Stadtplanungsamt auf der Grundlage der von den verschiedenen Interessengruppen vorgelegten Planungen in gleicher Weise aufbereitet worden, um eine direkte Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Entwurf der Stadt Köln (öffentlich ausgelegter Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes aus dem Jahr 1993) Entwurf der Bickendorfer Interessengemeinschaft BIG 2 Entwurf der Interessengemeinschaft Künstler für Bickendorf Entwurf des Architekten Carsten Kluckow Beim ersten Fachdiskurs ist es nicht zu einer gemeinsamen Zielsetzung gekommen. Zum weiteren Vorgehen wurde daher beschlossen, dass die Verwaltung auf der Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse, Kommentare, Einwände und Ideen drei neue Gestaltungs- und Bebauungsvorschläge erarbeiten solle, um diese in einer zweiten Fachveranstaltung erneut zur Diskussion zu stellen. Dabei sollten insbesondere die Größe und Lage der Marktplatzfläche, die Fassung der historischen Achse Rochusstraße sowie der Anschluss an die Vitalishöfe – Steubenstraße- Berücksichtigung finden. Neben der künftigen städtebaulichen Ordnung wurde auch diskutiert, ob an den beiden das Gelände flankierenden Kreuzungen Venloer Straße / Äußere Kanalstraße und Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße Kreisverkehre eingerichtet werden können. Die Interessengemeinschaft (IG) „Künstler für Bickendorf“ hatte sich bereit erklärt, eigene Verkehrszählungen durchzuführen, um zu aktuellen Beurteilungsgrundlagen zu kommen. Diese Verkehrszählungen lagen zum 2. Fachdiskurs vor. Die Gesamtverkehrsbelastung am Knotenpunkt Venloer Straße / Äußere Kanalstraße beträgt danach ca. 36.600 Kfz/Tag und am Knotenpunkt Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße ca. 24.000 Kfz/Tag. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Venloer Straße / Äußere Kanalstraße scheidet hier eine Kreisverkehrslösung aus. Am Knotenpunkt Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße ist die Einrichtung eines Kreisverkehres mit einem Durchmesser von ca. 32 m grundsätzlich möglich. Im Nachgang zum ersten Fachdiskurs hat die Bickendorfer Interessengemeinschaft BIG ihren Entwurf zurückgezogen und erklärt, dass sie den Entwurf der IG "Künstler für Bickendorf" unterstützt. Des Weiteren hat die IG "Künstler für Bickendorf" noch Anmerkungen zur Dokumentation eingereicht. Dieses Schreiben wurde allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachdiskurses zugesandt und ist als Anlage 6 beigefügt. 2. Fachdiskurs vom 23. September 2011 Der zweite qualifizierte Fachdiskurs zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf fand am Freitag, dem 23. September 2011 von 14.00 bis 18.00 Uhr, im Volkshochschul-Forum des Rautenstrauch-Joest-Museums, Cäcilienstraße, statt. Teilgenommen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Fachdiskurses. 3 Grundlage des zweiten Fachdiskurses waren folgende Vorschläge. Alternative 1 – Stadt Köln - Marktplatz an der Venloer Straße / Äußere Kanalstraße (ca. 2.800 qm) - Neue Bebauung als Blockstruktur - Neue Bebauung vor Westcenter, parallel zur historische Achse Rochusstraße - Herstellung Wegeverbindung Vitalishöfe -Steubenstraße- Alternative 2 – Stadt Köln - Marktplatz ca. 3.800 qm groß, gelegen südlich der Venloer Straße zwischen neuer Bebauung vor Westcenter und auf dem Rochusplatz - Neue Bebauung vor Westcenter, parallel zur historische Achse Rochusstraße - Wegeverbindung Vitalishöfe –Steubenstraße- Alternative 3a – Stadt Köln - Markplatz südlich entlang der Venloer Straße als "Straßenmarkt" (ca. 3.200 qm) - Fortführung der Blockstruktur der Vitalishöfe - Neue Bebauung vor dem Westcenter - Neue Bebauung vor Westcenter, parallel zur historische Achse Rochusstraße - Wegeverbindung Vitalishöfe –SteubenstraßeAlternative 3b – Stadt Köln - Bebauung wie bei Alternative 3a, allerdings Verlegung der Venloer Straße -auch in einem 2. Bauabschnitt möglich- Marktplatz daher nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm) - Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße - Neue Bebauung vor Westcenter, parallel zur historische Achse Rochusstraße - Wegeverbindung Vitalishöfe –Steubenstraße- 4 Alternative 4, Offenlageentwurf – Stadt Köln - Marktplatz südlich der Venloer Straße (ca. 2.700 qm) - Neue Bebauung vor Westcenter - Wegeverbindung Vitalishöfe –Steubenstraße- Alternative 5 – Künstler für Bickendorf - Verlegung der Venloer Straße - Marktplatz nördlich der Venloer Straße um Rochuskapelle (ca. 3.200 qm) - neue Bebauung als Blockstruktur, Bebauung vor Westcenter möglich - Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße - Wegeverbindung Vitalishöfe –Steubenstraße- Alternative 6 – Carsten Kluckow - Marktplatz südlich Venloer Straße (ca. 2.200 qm), gelegen zwischen neuer Bebauung vor Westcenter und vorgesehener Blockstruktur ("Bickenherz") an Venloer Straße / Äußere Kanalstraße - Kreisverkehre an der Kreuzung Venloer Straße / Äußere Kanalstraße sowie Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße - Wegeverbindung Vitalishöfe –Steubenstraße- Alle sieben Entwürfe wurden vom Haus der Architektur HDAK in der Art einer Wettbewerbsvorprüfung bewertet (siehe Anlage 7, Seite 13). Diese Bewertungsmatrix war Gegenstand der Diskussion des zweiten Fachdiskurses. Abschließend erfolgte eine persönliche Bewertung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der sieben Entwürfe. Pro Teilnehmerin und Teilnehmer konnten drei Stimmen in Form von Klebepunkten verteilt werden. Die Klebepunkte konnten gesplittet werden oder auch jeweils alle für einen Entwurf verteilt werden. 5 Die Bewertung ergab folgendes Stimmungsbild: Alternative 1 - Stadt Köln 0 Stimmen Alternative 2 - Stadt Köln 11 Stimmen Alternative 3a - Stadt Köln 13 Stimmen Alternative 3b - Stadt Köln 13 Stimmen Alternative 4 - Offenlageentwurf - Stadt Köln 15 Stimmen Alternative 5 - Künstler für Bickendorf 24 Stimmen Alternative 6 - Carsten Klukow 2 Stimmen Nach dem zweiten Fachdiskurs wurden noch Anmerkungen der IG "Künstler für Bickendorf" und von Herrn Kluckow eingereicht, die als Anhang der Dokumentation beigefügt sind. Die Dokumentation zum zweiten qualifizierten Fachdiskurs ist als Anlage 7 beigefügt. Im Nachgang zum qualifizierten Fachdiskurs wurde ein weiterer Entwurf eingereicht, der der Vollständigkeit halber hier abgebildet wird. Dieser Entwurf wurde im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ARC Cologne, Architekt Kaul Bewertung der Ergebnisse In den Diskussionen des Fachdiskurses stand die Verlegung der Venloer Straße im Bereich des Rochusplatzes im Vordergrund. Dieser Vorschlag wurde zuerst von der IG „Künstler für Bickendorf“ eingebracht und später auch von der IG Bickendorf übernommen. Begründet wurde dieser Vorschlag u.a. mit: • Der Rochusplatz soll die neue Mitte von Bickendorf definieren und das bisherige Vakuum füllen, • die Rochuskapelle soll aus ihrem Schattendasein an der Verkehrsachse befreit und in den Mittelpunkt der Platzfläche gerückt werden, • der Marktstandort soll erhalten werden und durch zusätzliche Flächenangebote für zukünftige Entwicklungen Potenziale beinhalten, • die ungenügende Verkehrssituation soll verbessert und für die Zukunft ertüchtigt werden, • die räumlich auseinanderklaffenden Teilbereiche nördlich und südlich der Venloer Straße sollen um ein gemeinsames Zentrum zusammengeführt werden. Von der Verwaltung wurde –unabhängig von einer städtebaulichen Bewertung dieses Vorschlages– bestätigt, dass grundsätzlich keine technischen Gründe gegen eine derartige Ver- 6 legung sprächen. Ob die Verlegung der Straße in der vorgeschlagenen schlanken Dimensionierung tatsächlich möglich ist und welche Konsequenzen sie z.B. auf die Zugänglichkeit der U-Bahn-Haltestelle hätte, wurde im Verfahren nicht untersucht. Auch eine Ermittlung der Kosten war auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs und seiner Bearbeitungstiefe nicht möglich. Untersucht wurde der Vorschlag, die Fußgängerquerung in Höhe der Rochusstraße ohne Lichtsignalanlage zu gestalten. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist hier jedoch zwingend eine Lichtsignalanlage notwendig. Die städtebauliche Beurteilung des Vorschlags kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verlegung der Venloer Straße sowohl zu positiven als auch zu negativen Auswirkungen führt. positive Auswirkungen durch die Verlegung der Venloer Straße • für die Rochuskapelle führt die Verlegung zu einer deutlichen Verbesserung ihrer städtebaulichen Einbindung, • die Lagegunst der Bebauung auf der Nordseite der Venloer Straße würde verbessert und damit die Chancen der Ansiedlung attraktiverer Nutzungen eröffnet, negative Auswirkungen durch die Verlegung der Venloer Straße • die Schaffung eines in angemessener Weise städtebaulich definierten und baulich gefassten Stadtraums ist nicht gegeben, • die Trennung des Stadtteilzentrums Bickendorf durch die Venloer Straße besteht weiter und wird nicht aufgehoben oder abgeschwächt, • eine Stärkung des Stadtteilzentrums Bickendorf und seine städtebauliche Attraktivierung durch die Ansiedlung zusätzlicher Einzelhandelsflächen rund um den Marktplatz und in räumlicher Nähe zum bestehenden großflächigen Einzelhandel im Westcenter wird erschwert. Im Ergebnis führt die Verlegung der Venloer Straße nicht zu einem Zugewinn an stadträumlicher und funktionaler Qualität und rechtfertigt nicht den mit einer Verlegung der Venloer Straße verbundenen technischen und finanziellen Aufwand. Die vom Kölner Architekten Carsten Kluckow anlässlich der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs vorgelegte und im Fachdiskurs weiterentwickelte Planung (Alternative 6) sieht einen geschlossenen, zur Kreuzung Venloer Straße / Äußere Kanalstraße geöffneten Block vor, der im Erdgeschoss mit Einzelhandelsflächen vollständig überbaut und durch eine Fußgängerpassage diagonal durchquert werden soll. Westlich davon schließt sich der Marktplatz mit einer darunter liegenden Tiefgarage und weiteren ebenerdigen Stellplätzen an. Dieser Entwurf führt nach Auffassung der Verwaltung nicht weiter, da ein kleines, überdachtes Einkaufszentrum an dieser Stelle nach Größe, Lage und Orientierung deplaziert ist. Die von der Verwaltung als Alternativen zum Bebauungsplanentwurf entwickelten städtebaulichen Konzepte (Alternativen 1 bis 4) unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Lage und die Größe des Marktplatzes. Besonderheit der Alternative 3 ist die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt –Stichwort 2. Bauabschnitt- die Venloer Straße zu verlegen. Allerdings mit den vorher genannten negativen Auswirkungen, die nicht zu einem Zugewinn an städtebaulicher und funktionaler Qualität führen würde. Begründung des Beschlussvorschlages der Verwaltung Die Verwaltung schlägt die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Rochusplatz auf der Grundlage des bisherigen Bebauungsplanentwurfes mit den nachfolgend beschriebenen Änderungen vor (Anlage 2). Um einer grundlegenden Forderung aus dem qualifizierten Fachdiskurs –einer Vergrößerung 7 der Markt- und Aufenthaltsfläche- Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, die östliche Uförmige Bebauung weiter nach Osten in Richtung Äußere Kanalstraße zu verschieben. Die östliche Bebauung auf dem Rochusplatz würde hiermit die Gebäudekante der südlichen Bebauung an der Äußeren Kanalstraße aufnehmen und weiterführen. Die vorhandenen Bäume an der Äußeren Kanalstraße entfallen somit zugunsten einer größeren Platzfläche. Des Weiteren wird der westliche Platzbereich bis auf die Grenze der geplanten Bebauung aufgeweitet. Hierdurch kann bei der späteren Gestaltung der Platz- bzw. Marktfläche die historische Verbindung der Rochusstraße wieder sichtbar gemacht werden. Auch diese Änderung ist ein Ergebnis des qualifizierten Fachdiskurses. Durch diese beiden Änderungen vergrößert sich der öffentliche Platz von ca. 3.180 m² auf ca. 4.310 m². Der Bebauungsplanentwurf ist im Wesentlichen auf der Grundlage des ersten Preisträgers eines städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs Mitte der 90er Jahre ausgearbeitet worden. Das Planungskonzept sieht eine vier- bis fünfgeschossige Bebauung vor. Im Erdgeschoss sind kleinere Läden, Dienstleistung und Büronutzungen, im ersten Obergeschoss Büronutzungen und Wohnen und ab dem zweiten Obergeschoss Wohnen vorgesehen. Die Gebäude sind so angeordnet, dass im östlichen Bereich ein ruhiger privater Innenhof und im westlichen Bereich ein städtebaulich gefasster öffentlicher Bereich als neues Zentrum für Bickendorf einschließlich eines neuen Marktplatzes entsteht. Der Entwurf ist in sich stimmig und schafft eine städtebauliche Ordnung, die sich von der Dimensionierung und der Anordnung der Räume gut in den Stadtteil einpasst. Die Rochuskapelle, die von schützenswertem Baumbestand eingerahmt ist, grenzt an die öffentliche Platzfläche. Der Marktplatz im Zentrum der neuen Bebauung steht in direkten Bezug zu den geplanten Geschäften/Büros/ Praxen und bildet mit diesen und den Nutzungen im Westcenter ein neues Versorgungszentrum. Der Entwurf nimmt die Bezüge aus der Umgebung auf und schafft ein neues Zentrum mit hochwertigen städtebaulichen Räumen für Bickendorf. Die Lage und die Dimensionierung der Venloer Straße werden in diesem Konzept nicht angetastet oder verändert. Auf der Grundlage dieses Entwurfes ist eine Verlagerung der Venloer Straße nicht möglich. Bebauungsplan-Entwurf mit Eintragung der Verlegung der Venloer Straße entsprechend dem Entwurf der IG „Künstler für Bickendorf“ Der Plan verdeutlicht, dass auf der Grundlage dieses Entwurfes eine Verlagerung der Venloer Straße nicht umsetzbar ist. Eine Koppelung des Planungskonzeptes Rochusplatz mit einer Verlegung der Venloer Straße birgt folgendes Konfliktpotenzial: - unklare Finanzierungsmöglichkeiten für die Straßenumlegung; - unklarer Realisierungszeitraum für das gesamte Projekt; - eventuelle Rückerstattung von öffentlichen Fördermitteln, da die Venloer Straße vor kurzem neu ausgebaut wurde. Auf der Grundlage des modifizierten Bebauungsplan-Entwurfes ließe sich das Projekt zeitnah realisieren. Die Verwaltung schlägt vor, den modifizierten Bebauungsplan-Entwurf erneut öffentlich auszulegen. 8 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Übersichtsplan Geänderter Bebauungsplan-Entwurf, der die Grundlage für die Beschlussfassung bildet Bebauungsplan-Entwurf, der Gegenstand der öffentlichen Auslegung war Entwurf der IG Künstler für Bickendorf, der in Bezug auf die Verlegung der Venloer Straße die Grundlage für die Alternative 1 der Beschlussfassung bildet Dokumentation zum ersten qualifizierten Fachdiskurs zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf Schreiben der IG Künstler für Bickendorf zum ersten Fachdiskurs Dokumentation zum zweiten qualifizierten Fachdiskurs zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan-Entwurf Textliche Festsetzungen