Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 8 neu - überarbeitet entsprechend StEA-Beschluss -.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
31.12.14, 05:20
Aktualisiert
29.01.18, 13:48
Stichworte
Inhalt der Datei
A N L A G E
8
612solb1707-2012
Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan‐Entwurf Nr. 63471/04;
Arbeitstitel: Rochusplatz in Köln‐Bickendorf
1.
Anlass und Ziel der Planung
Nach der Verlagerung des Hallenbades soll der Rochusplatz durch eine Bebauung der Platzfläche sowie durch die Schaffung eines attraktiven Markt- und Aufenthaltsbereiches städtebaulich seiner eigentlichen Bestimmung als Ortsmittelpunkt zugeführt werden.
Ziele der Planung sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit einer bis zu fünfgeschossigen Bebauung sowie die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der besonderen
Zweckbestimmung Marktplatz.
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Innerhalb der bebauten Ortslage von Köln-Bickendorf sollen im Bereich des
Rochusplatzes versiegelte und teilweise bebaute Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden. Auf den Grundstücken soll eine Einzelhandels-, Dienstleistungs- und
Wohnnutzung mit weniger als 20 000 m² Grundfläche verwirklicht werden. Zudem wird durch
den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten sind nicht gegeben. Somit sind die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB gegeben. Auf
eine formale Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
und § 1a BauGB wird verzichtet. Die erheblich betroffenen Umweltbelange werden dennoch
untersucht.
2.
Erläuterungen zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt in Köln-Bickendorf zwischen der Venloer Straße, der Äußeren Kanalstraße, der Fußwegverbindung zwischen der Äußeren Kanalstraße und der Vitalisstraße sowie dem Westcenter.
2.2 Vorhandene Struktur
Die bauliche Nutzung des Plangebietes wird durch die dem Westcenter vorgelagerte eingeschossige Bebauung bestimmt. Auf den Freiflächen wird zweimal wöchentlich ein Wochenmarkt abgehalten, ansonsten werden sie als Parkplatz genutzt. Entlang der Äußeren Kanalstraße und im Bereich der denkmalgeschützten Rochuskapelle befinden sich mehrere große
Bäume.
Im Süden grenzt die viergeschossige Wohnbebauung der Steubenstraße, im Westen das
vierundzwanziggeschossige Westcenter, im Norden die Venloer Straße mit Wohn- und Geschäftshäusern sowie der Feuerwache und im Osten die Äußere Kanalstraße mit Wohn- und
Geschäftshäusern an.
/2
-2-
2.3 Erschließung
Durch die Venloer Straße, Äußere Kanalstraße und Vitalisstraße wird das Plangebiet an das
städtische Verkehrsnetz angebunden. Innerhalb dieser Straßen sind ausreichend dimensionierte Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung erfolgt über die UBahnlinien 3 und 4 innerhalb der Venloer Straße sowie über Buslinien auf der Äußeren Kanalstraße.
2.4 Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6246 Sa/03 (62469/03)
vom 06.04.1970, der für diesen Bereich ein Kerngebiet (MK) mit der Zweckbestimmung Hallenbad und Schule festsetzt. Im Bereich dieses neuen Bebauungsplanes soll der bestehende
Bebauungsplan aufgehoben werden.
2.5 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6246 Sa/03 (62469/03)
Südwestlich des Planbereiches würden nach der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes
Fragmente des Bebauungsplanes Nr. 6246 Sa/03 (62469/03) übrig bleiben, auf denen ein
Kerngebiet mit den Zweckbestimmungen Hallenbad und Schule festgesetzt ist. Die dort ehemals beabsichtigte Nutzung wurde bereits vor mehr als zehn Jahren aufgegeben, da auf
diesen Flächen eine Wohnbebauung zugelassen wurde, um die bestehenden Wohnbaublöcke beidseits der Steubenstraße zu schließen. Da die Bebauung in diesem Bereich abgeschlossen ist, besteht kein Planungserfordernis. Der bestehende Bebauungsplan wird daher
in diesem Bereich wegen Funktionslosigkeit aufgehoben.
2.6 Alternativstandorte
Bei der Planung handelt es sich um die Nutzbarmachung eines minder genutzten Grundstückes im Rahmen der nachhaltigen Innenentwicklung. Aufgrund der zentralen Lage ist dieses
Grundstück für eine Bebauung mit Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung ideal
geeignet. Auf eine Untersuchung eventueller Alternativstandorte konnte daher verzichtet
werden.
3.
Planungsvorgaben
3.1 Flächennutzungsplan (FNP)
Im FNP ist der Planbereich als Mischgebiet (MI) mit Signets für Kindereinrichtung, Bad und
Spielplatz dargestellt. Der FNP kann aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst werden.
3.2 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan ist das Gebiet als Innenbereich dargestellt.
/3
-3-
4.
Begründung der Planinhalte
4.1 Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung werden zur Stärkung des Mittelbereichszentrums zwei Mischgebiete (MI 1 und 2) festgesetzt, wobei in den Erdgeschossen vorrangig eine Einzelhandelsbzw. Dienstleistungsnutzung und in den weiteren Geschossen neben der Wohnnutzung auch
eine Büronutzung sowie Praxen zugelassen werden sollen. Durch Festsetzung von Mischgebiet statt Kerngebiet in Verbindung mit der baukörperartigen Darstellung der überbaubaren
Grundstücksflächen soll der kleingliederige Einzelhandel gestärkt und der großflächige Einzelhandel verhindert werden.
Die im Mischgebiet allgemein zulässigen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Der Ausschluss erfolgt zum einen aus Immissionsschutzgründen, zum anderen wird durch den Ausschluss der Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung sowie der Schaffung von Wohnraum Priorität eingeräumt.
4.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ),
der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse definiert.
Damit vor dem Westcenter auf circa 80 % der Gebäudebreite Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe mit ausreichender Gebäudetiefe entstehen können, ist für das MI 1 eine GRZ
von 0,5 festgesetzt. Da im MI 2 neben Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben auch
Wohnungen möglich sind, wird hier aufgrund der geringeren Bautiefen eine GRZ von 0,4
festgesetzt. Für beide Mischgebiete wird eine GFZ von 1,2 ausgewiesen. Insgesamt werden
drei Baukörper vorgesehen, wobei für den Baukörper entlang der Venloer Straße und Äußeren Kanalstraße eine bis zu fünfgeschossige Bebauung und für die beiden zurückliegenden
Bauköper eine bis zu viergeschossige Bebauung festgesetzt ist.
Im Bebauungsplan wird die Erhöhung der Geschossfläche auf der Grundlage des § 21a
Abs. 5 BauNVO festgesetzt, um der aus städtebaulicher Sicht erforderlichen Unterbringung
der erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage Rechnung zu tragen. Die festgesetzte GRZ
von 0,4 bzw. 0,5 kann durch Tiefgaragen und ihre Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. Ausnahmsweise kann die zulässige Grundfläche bis zu einer GRZ von 1,0
überschritten werden, wenn dies zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze erforderlich
ist.
4.3 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baulinien bzw. durch Baugrenzen definiert. Entlang der Venloer Straße sowie entlang des künftigen Marktplatzes werden klare
Raumkanten durch Baulinien bestimmt, ansonsten werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen bestimmt. Wegen der raumbildenden Kanten sowie der Länge der
Baukörper wird die geschlossene Bauweise festgesetzt.
Um eine Gliederung der Fassaden durch Balkone, Loggien und Erker zu ermöglichen, werden eine Überschreitung der Baugrenzen und eine Unterschreitung der Baulinien zugelassen.
/4
-4-
4.4 Erschließung, Ver‐ und Entsorgung
Verkehr, ÖPNV
Das Plangebiet ist durch die Venloer Straße, Äußere Kanalstraße und Vitalisstraße gut erschlossen. Die Andienung des Marktplatzes ist von der Vitalisstraße aus vorgesehen.
Das Plangebiet wird vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Haltestelle
"Äußere Kanalstraße" der U-Bahnlinien 3 und 4 sowie durch die Buslinien 139, 140, 141 und
143 hervorragend erschlossen.
Das Plangebiet liegt im Bereich einer vorhandenen unterirdischen Stadtbahntrasse in der
Venloer Straße mit dem Bereich der Haltestelle "Äußere Kanalstraße". Aus dem Betrieb der
Stadtbahn können möglicherweise Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen resultieren. Vorkehrungen hiergegen müssen ggf. bei der Planung der Gebäude berücksichtigt
werden. Vor einer eventuellen Überplanung oder Veränderung der Stadtbahnbauwerke sind
gesonderte Abstimmungen mit dem Amt für Brücken- und Straßenbau erforderlich.
Entlang der Venloer Straße ist mit Ankern und Verbauresten am Stadtbahnbauwerk zu rechnen. Sämtliche Verbauarbeiten sind vor Baubeginn mit dem Amt für Brücken- und Stadtbahnbau abzustimmen und müssen von einem Prüfstatiker bestätigt werden. Aufgrund des
geringen Abstands zum Stadtbahnbauwerk im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ist
vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Es ist zu gewährleisten, dass
im Bereich des U-Bahn-Ausgangs die vorhandenen Gehweghöhen eingehalten werden und
genügend Platz für die gegenwärtigen und zu erwartenden Fußgängerströme verbleibt. Aus
dem Vorhandensein der Stadtbahntrasse können keine Ansprüche gegen die Stadtbahn
hergeleitet werden.
Versorgung
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes wird über die vorhandenen Netze sichergestellt.
Die Kanalachse des bestehenden Ortbetonkanals im Bereich der Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung ist in der Planunterlage dargestellt, um mit den überbaubaren Grundstücksflächen einen ausreichenden Abstand einhalten zu können.
Stellplätze
Wegen der guten Erreichbarkeit des Plangebietes durch den öffentlichen Nahverkehr ist eine
Stellplatzreduzierung von 25 bis 30 % entsprechend des § 51 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) möglich. Die erforderlichen Stellplätze für das MI 2 werden
vollständig unterirdisch in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen. Um eine gute Erreichbarkeit der Tiefgarage zu ermöglichen, wurde neben der Ein- und Ausfahrt von der Äußeren
Kanalstraße, in die nur rechts rein und rechts raus gefahren werden kann, eine zweite Einund Ausfahrt an der Vitalisstraße vorgesehen. Da die Tiefgaragenein- und -ausfahrt in der
Vitalisstraße aufgrund der schlechteren Erreichbarkeit von untergeordneter Bedeutung ist,
wird der Verkehr innerhalb der Vitalisstraße nur unwesentlich zunehmen. Die erforderlichen
Stellplätze für das MI 1 werden, wie für die vorhandene Bebauung, im Parkhaus des Westcenters nachgewiesen. Sollten die Überkapazitäten im vorhandenen Parkhaus zur Deckung
des Stellplatznachweises nicht ausreichen, müssen die fehlenden Stellplätze auf dem Baugrundstück geschaffen werden.
4.5 Denkmalschutz (Rochuskapelle)
Die Sankt Rochuskapelle an der Venloer Str. 645 wurde am 01.06.1982 mit der laufenden
Nummer 1039 in die Denkmalliste eingetragen und steht damit unter Denkmalschutz. Alle
das Erscheinungsbild der Kapelle oder umgebenden Platzfläche betreffenden Maßnahmen
sind rechtzeitig mit dem Konservator abzustimmen.
/5
-5-
4.6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt, im Randbereich sind Zierrabatten und Zierrasenflächen vorhanden. An der Äußeren Kanalstraße, an der Rochuskapelle und im Bereich der
Zufahrt Vitalisstraße ist schützenswerter Baumbestand vorhanden, der teilweise erhalten
werden soll. Im und am Plangebiet wird die Neupflanzung von Bäumen vorgesehen.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der
planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Der Erhalt des Baumbestandes bzw. der
Ausgleich für den Fortfall des überplanten Baumbestandes innerhalb des Baugebietes kann
nach wie vor auf der Grundlage der städtischen Baumschutzsatzung geregelt werden.
4.7 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen
Das Plangebiet ist erheblich vorbelastet durch Straßenverkehrslärm und untergeordnet durch
Schienenverkehrslärm. Weiterhin ist eine Feuerwache im Nahbereich vorhanden, und südlich des Plangebietes siedeln gewerbliche Nutzungen.
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Verkehrslärm-Immissionen in
4,5 m und in 14 m Höhe untersucht.
Straßenverkehrslärm
Berücksichtigt werden die Lärmimmissionen der Venloer Straße, Äußeren Kanalstraße,
Helmholzstraße, Wilhelm-Mauser-Straße, Vitalisstraße, Steubenstraße und Rochusstraße.
Die Beurteilungsgrundlage bilden die Orientierungswerte der DIN 18005 von 60 dB(A) am
Tag und 50 dB(A) in der Nacht für Mischgebiete.
Die Beurteilungspegel liegen überwiegend oberhalb der Orientierungswerte. Die Ergebnisse
zeigen entlang der Venloer Straße und der Äußeren Kanalstraße vor den Fassaden des nordöstlichen Baukörpers Überschreitungen von bis zu 11 dB am Tag und bis zu 13 dB in der
Nacht. Die Pegelspitzen erreichen 71/63 dB(A) tags/nachts.
In dem Bereich des Innenhofes im östlichen Planbereich werden die Orientierungswerte unterschritten. Die Pegel erreichen hier 57 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht.
An der den Rochusplatz zurzeit südlich begrenzenden Bebauung (Riegel westlich und östlich
der Steubenstraße) wurden vor der Fassade insgesamt vier Immissionspunkte festgelegt
und für das jeweils erste und oberste Geschoss die Immissionspegel bestimmt. Für die vorhandene Wohnbebauung hat die Planung überwiegend Lärmschützende Auswirkungen. Die
Pegelminderungen betragen bis zu 9 dB(A) am Tag und in der Nacht.
Prognose
Der durch die Planung zusätzlich erzeugte Verkehr wird nicht zu einer erheblichen Zunahme
von Straßenverkehrslärm auf den umgebenden Straßen führen. Die schalltechnische Bewertung der Tiefgaragenein- und -ausfahrten erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Schienenverkehrslärm
Etwa 650 m südlich des Planbereiches verläuft eine Eisenbahn- und S-Bahnstrecke. Die
Beurteilungsgrundlage bilden die Orientierungswerte der DIN 18005. Die Beurteilungspegel liegen am Tag und in der Nacht unterhalb der Orientierungswerte.
/6
-6Gewerbelärm
Die vorhandenen Gewerbebetriebe müssen die Richtwerte der TA Lärm bereits an der südlich des Plangebietes gelegenen vorhandenen Wohnbebauung einhalten. Daher erübrigt sich
eine Untersuchung der Lärmimmissionen des vorhandenen Gewerbes. Geplant werden neben der Wohnnutzung Dienstleistungsnutzungen, jedoch keine lärmrelevanten gewerblichen
Nutzungen.
Feuerwache
Dem Planbereich gegenüber, an der Nordseite der Venloer Straße, befindet sich die Feuerwache 4 (Ehrenfeld) der Berufsfeuerwehr Köln. Die Feuerwache verfügt nicht über die Möglichkeit, bei Einsätzen die in unmittelbarer Nähe installierten Lichtsignalanlagen zu steuern,
um ungehindert und ohne das Martinshorn zur Inanspruchnahme eines Vorfahrtsrechts auf
die Äußere Kanalstraße oder die Venloer Straße zu gelangen. In diesem Bereich ist die
Wahrscheinlichkeit, dass Einsatzfahrten mit Martinshorn wahrgenommen werden, zwar erhöht, aber dem als sozialadäquat hinzunehmenden Beeinträchtigungsrisiko zuzuordnen. Eine darüber hinausgehende Beurteilung dieser zusätzlichen Verkehrsimmissionen ist nicht
erforderlich.
Minderungsmaßnahme
Zur Gewährleistung gesunder Arbeits- und Wohnverhältnisse in der geplanten Bebauung
werden Maßnahmen des passiven Schallschutzes vorgesehen, da aktive Maßnahmen (Wälle, Wände) aus städtebaulichen Erwägungen ausscheiden. Um die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (resultierend aus dem § 1 Abs. 5 BauGB) zu erfüllen,
sind im Bebauungsplan entsprechend den ermittelten Lärmpegelbereichen die daraus resultierenden Anforderungen an die Außenbauteile (Bauschalldämmmaß) festgesetzt. Weiterhin
wird festgesetzt, dass Schlaf- und Kinderzimmer entlang der Venloer Straße und Äußeren
Kanalstraße auf die straßenlärmabgewandte Seite der Gebäude orientiert werden und wo
dies nicht möglich ist, fensterunabhängige schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen sind.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Lärmvorbelastung durch den Verkehr aufgenommen.
Luftschadstoffe
Für die kfz-bedingten Immissionen wurde eine Luftschadstoffprognose durchgeführt. Es wurde der Prognose-Nullfall und der Prognose-Planfall untersucht.
Als Prognosejahr zur Bestimmung der Hintergrundbelastung und der Emissionsfaktoren der
einzelnen Fahrzeugflotten wurde das Jahr 2015 angesetzt.
Die Simulation kommt zu dem Ergebnis, dass im Null- und im Planfall eine Überschreitung
des Immissionsgrenzwertes der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel von
40 µ/m³ an der Venloer Straße und der Äußeren Kanalstraße zu erwarten ist. Der maximale
Immissionswert für Stickstoffdioxid liegt im Planfall bei 42,6 µ/m³ auf der Äußeren Kanalstraße in Höhe der Hausnummer 74. An diesem Immissionspunkt sind die Auswirkungen der
Planung kaum feststellbar, es findet sogar eine geringfügige Abnahme der Stickstoffdioxidbelastung von 0,2 µ/m³ statt.
Durch die Planung wird die ohnehin schon vorbelastete Luftschadstoffsituation nur unwesentlich verschlechtert. Die maximale Zunahme der Stickstoffdioxidbelastung liegt bei
0,4 µ/m³ im Kreuzungsbereich an der Venloer Straße. Da das Plangebäude weit abgerückt
ist vom Straßenraum, findet keine wesentliche Veränderung der lufthygienischen Situation
durch die Planung statt. An dem Plangebäude werden die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten.
/7
-7Der Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 von 40 µ/m³ sowie der Tagesmittelwert wird an allen betrachteten Immissionsorten im Planfall eingehalten.
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge wurde daher im Erdgeschoss unmittelbar über der
Tiefgaragenein- und -ausfahrt eine Wohnnutzung ausgeschlossen.
Der Untersuchungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone. Der Zeitplan für die Umsetzung
der Umweltzone sieht gemäß Luftreinhalteplan Köln ab Juli2014 die letzte Stufe vor, das
heißt, dass ab Mitte 2014 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette den Bereich der Umweltzone befahren dürfen. Langfristig ist davon auszugehen, dass die lokale und urbane Luftschadstoffbelastung tendenziell abnehmen wird.
4.8 Kampfmittel
Eine Auswertung der Luftbilder war wegen Schattenwürfen und Trümmerschutt teilweise
nicht möglich, daher kann eine Existenz von Kampfmitteln nicht gänzlich ausgeschlossen
werden. Im nicht ausgewerteten östlichen und westlichen Planbereich sind daher Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Erfolgen zusätzlich Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
4.9 Altstandorte
Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Erfassungsbereich der Altstandortrecherche Ehrenfeld. Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich südwestlich der Kreuzung Venloer
Straße/Äußere Kanalstraße die Altstandorte 403273, 403274 sowie 403275 und im südlichen
Bereich des MI 2 der Altstandort 403269 die im Altlastenkataster der Stadt Köln dargestellt
sind. Für die Bereiche der v. g. Altstandorte (ehemalige Gewerbeflächen) können Belastungen nicht ausgeschlossen werden.
Eine Kennzeichnung von Flächen, deren Böden erheblich mit Umwelt gefährdenden Stoffen
belastet sind, ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn die Boden-/Aushubmaßnahmen im
Bereich der o. g. Altstandorte durch einen geeigneten Fachgutachter begleitet werden. Durch
den Fachgutachter ist sicherzustellen, dass durch die Arbeiten keine Beeinträchtigung oder
Gefährdung der Bauarbeiten, der geplanten Nutzung, des Bodens und des Grundwassers
stattfinden kann. Es sind ggf. Bodenuntersuchungen und Probenahmen mit entsprechender
beweissichernder chemischer Analytik vorzunehmen. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen bzw. der Maßnahmen des Fachgutachters sind in Gutachten, ggf. in Zwischenberichten darzustellen. Die Gutachten sind spätestens vier Wochen nach Abschluss der Boden/Aushubarbeiten dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Bodenschutzbehörde,
50605 Köln, vorzulegen.
4.10 Gestalterische Festsetzungen
Der Gebäudebestand im Plangebiet ist ausschließlich mit Flachdächern ausgestattet. Zur
Erhaltung der vorhandenen Struktur sollen daher ausschließlich Gebäude mit Flachdächern
zugelassen werden.
5.
Nachrichtliche Übernahmen
Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB wird die nach § 3 Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellte
Rochuskapelle nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.
/8
-8-
6.
Planverwirklichung
6.1 Überplanung/Bestandschutz
Die vorhandene I-geschossige Bebauung unmittelbar vor dem Westcenter soll bis zur Verwirklichung der IV-geschossigen Bebauung entlang des Marktplatzes Bestandschutz genießen und, soweit es die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen erlauben, in die beabsichtigte Bebauung integriert werden. Die teilweise Überplanung der bestehenden I-geschossigen Bebauung durch einen IV-geschossigen Baukörper entlang des Marktplatzes ist
erforderlich, um den Marktplatz baulich zu fassen. Mit der Überplanung der Bebauung sind
keine wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da gegenüber der Bestandsbebauung eine höhere bauliche Nutzung zugelassen wird.
6.2 Aufgabe einer Kanaltrasse
Durch das MI 2 verläuft von der Steubenstraße kommend eine Abwasserkanaltrasse zur
Kreuzung Venloer Straße/Äußere Kanalstraße, die aufgrund der geplanten Bebauung aufgeben werden muss. Die beiden an diesem Kanal angeschlossenen Gebäude können an den
bestehenden Kanal innerhalb der Steubenstraße angeschlossen werden, wenn dieser um
circa 25 m verlängert wird. Für die Verlängerung des Abwasserkanals in der Steubenstraße
einschließlich der Anpassung der Hausanschlüsse sowie für den Restwert der entfallenden
Kanaltrasse entstehen Kosten in Höhe von circa 130.000 €.
6.3 Kosten
Durch die Niederlegung des Rochusbades, dem Ausbau der Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung Marktplatz sowie der Aufgabe einer Kanaltrasse entstehen Kosten, denen Einnahmen durch die Veräußerung der städtischen Grundstücksflächen innerhalb des
MI 2 gegenüberstehen.