Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 14.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
31.12.14, 05:20
Aktualisiert
29.01.18, 13:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 14
Erläuterungen der Verwaltung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2012
Der Zeithorizont für eine Verlegung der Venloer Straße entsprechend dem Vorschlag der
Interessengemeinschaft Künstler für Bickendorf ist derzeit ungewiss. Eine detaillierte Straßenplanung liegt nicht vor.
Um die Flächen für die verlegte Venloer Straße festlegen und in einem Bebauungsplan festsetzen zu können, ist die Erstellung einer Gesamtplanung mit entsprechendem Detaillierungsgrad erforderlich. Dabei sind auch die Ansprüche z.B. der Leitungsträger in einem Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation und Prioritätensetzung stehen keine Finanzmittel für eine Gesamtplanung zur Verfügung.
Im Sinne einer zügigen Umsetzung der Hochbauplanung sollte das Bebauungsplanverfahren
entsprechend dem überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf fortgeführt werden. Dazu wurde
die Gebäudestellung zur Venloer Straße gemäß dem Vorschlag der "Künstler für Bickendorf"
angepasst. Mit diesem Entwurf bleibt die von den "Künstlern für Bickendorf" intendierte Möglichkeit einer Verlegung der Venloer Straße zu dem Zeitpunkt, zu dem Haushaltsmittel bewilligt werden, erhalten. Der Wunsch zur Erhaltung der Sichtachse Rochusstraße/Vitalisstraße
wird in dem Entwurf ebenfalls berücksichtigt.
Sobald ein realistischer Zeithorizont für eine Verlegung der Venloer Straße absehbar ist,
erfolgt eine detaillierte Straßenplanung. Auf der Basis dieser Planung kann dann eine Änderung des Bebauungsplanes mit Festsetzung der "neuen" Venloer Straße erfolgen.
geänderter Bebauungsplan-Entwurf entsprechend dem oben angegebenen Antrag