Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
31.12.14, 05:31
Aktualisiert
29.01.18, 17:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
0419/2013
Der Oberbürgermeister
Dezernat, Dienststelle
V/53/535
Beschlussvorlage
Freigabedatum
06.02.2013
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Änderung der personellen Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Gesundheitsausschuss
12.03.2013
Rat
19.03.2013
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt,
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Frau Dr. Sabine Langhans für die Zahnärztekammer Nordrhein
Herrn Dr. Mathias Sommer für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Herrn Dr. Martin Theisohn für die Seniorenvertretung
Herrn Michael Wenninghoff für die Gesetzliche Krankenversicherung
Herrn Dr. Jürgen Zastrow für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu berufen und
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Herrn Dr. Fritz Schmitz für die Zahnärztekammer Nordrhein
Herrn Dr. Bernd-Michael Vogeler für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Frau Felicitas Vorpahl-Allweins für die Seniorenvertretung
zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu berufen.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt und für die Berufung durch
den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher vorgeschlagenen Personen.
Die Veränderungen sind aus verschiedenen – insbesondere beruflichen oder persönlichen – Gründen
erforderlich.