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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
31.12.14, 05:41
Aktualisiert
29.01.18, 18:07

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 1012/2013 Der Oberbürgermeister Freigabedatum 28.03.2013 Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: Rabauken und Trompeten e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.04.2013 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.04.2013 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „Rabauken und Trompeten e.V.“, voraussichtliche Anschrift der Einrichtung: Steinbergerstr. 14, 50733 Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen ab Haushaltsjahr: b) Sachaufwendungen etc. € € Beginn, Dauer Begründung: Der „Rabauken und Trompeten e.V.“ wurde am 16.09.2012 gegründet und beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. 17552 eingetragen. Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung die sozialpädagogische Betreuung von Kindern durch den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch ein trägerspezifisches pädagogisches Konzept für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis sechs Jahren. Der Verein plant den Betrieb einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung in Räumlichkeiten in der Steinbergerstr. 14, 50733 Köln und wird Plätze für insgesamt 30 Kinder vorhalten. Das Team der Mitarbeiter besteht aus vier pädagogischen Fachkräften sowie einer Ergänzungskraft. Die Konzeption folgt einem ganzheitlichen Ansatz und focusiert auf: Interkulturelle Erziehung, Sprachförderung und das Kennenlernen fremder Sprachen - Bewegungs- und Selbständigkeitserziehung - Naturerfahrung und Gesundheitserziehung - Vermittlung von Toleranz und demokratischen Werten - Sozial- und Sexualentwicklung - Schulvorbereitung. Damit orientiert sich das Konzept an allgemein üblichen Standards. Das Vorhaben entspricht den allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen. Der Verein möchte spätestens zum 01.08.2013 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und 3 Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist in dem zum 15.03.2013 datierten Förderantrag bereits enthalten. Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 28.11.2012 als gemeinnützig anerkannt. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: Katharina Nieradzik Lena Marie Gonschiorek Annelie Moreira da Silva Carsten Hogertz Katia Sousa Silva Christoph Niggemeyer Albertino da Silva Junior Moreira liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 5 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 5 erst am 25.04.2013 erfolgen). Die Satzung und die Konzeption sind zur Einsichtnahme unter Session-Nr. 1012/2013 hinterlegt.