Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
31.12.14, 05:41
Aktualisiert
29.01.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
1012/2013
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum 28.03.2013
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
17 01
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: Rabauken und
Trompeten e.V.
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium
Datum
Jugendhilfeausschuss
23.04.2013
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
25.04.2013
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „Rabauken und Trompeten e.V.“, voraussichtliche Anschrift der Einrichtung: Steinbergerstr. 14, 50733
Köln, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
ab Haushaltsjahr:
b) Sachaufwendungen etc.
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Der „Rabauken und Trompeten e.V.“ wurde am 16.09.2012 gegründet und beantragt nunmehr die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. 17552 eingetragen.
Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung die sozialpädagogische Betreuung von Kindern durch
den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht
durch ein trägerspezifisches pädagogisches Konzept für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis sechs Jahren.
Der Verein plant den Betrieb einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung in Räumlichkeiten in der
Steinbergerstr. 14, 50733 Köln und wird Plätze für insgesamt 30 Kinder vorhalten.
Das Team der Mitarbeiter besteht aus vier pädagogischen Fachkräften sowie einer Ergänzungskraft.
Die Konzeption folgt einem ganzheitlichen Ansatz und focusiert auf:
Interkulturelle Erziehung, Sprachförderung und das Kennenlernen fremder Sprachen
-
Bewegungs- und Selbständigkeitserziehung
-
Naturerfahrung und Gesundheitserziehung
-
Vermittlung von Toleranz und demokratischen Werten
-
Sozial- und Sexualentwicklung
-
Schulvorbereitung.
Damit orientiert sich das Konzept an allgemein üblichen Standards. Das Vorhaben entspricht den
allgemeinen fachlichen Richtlinien und Bestimmungen.
Der Verein möchte spätestens zum 01.08.2013 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und
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Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist in dem zum 15.03.2013 datierten Förderantrag bereits enthalten.
Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 28.11.2012 als gemeinnützig anerkannt.
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder:
Katharina Nieradzik
Lena Marie Gonschiorek
Annelie Moreira da Silva
Carsten Hogertz
Katia Sousa Silva
Christoph Niggemeyer
Albertino da Silva Junior Moreira
liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor.
Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten.
Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz
1 SGB VIII vor.
Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 5 zu
keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 5 erst am
25.04.2013 erfolgen).
Die Satzung und die Konzeption sind zur Einsichtnahme unter Session-Nr. 1012/2013 hinterlegt.