Daten
Kommune
Köln
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Anlage 1 Verwaltungsvorlagen.pdf
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962 kB
Erstellt
31.12.14, 05:59
Aktualisiert
29.01.18, 18:40
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Anlage 1
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 26.01.2006
4.1
Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung des Ottoplatzes und des Messeplatzes am Bahnhof Köln Messe/Deutz
Ds-Nr. 1560/005
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den ersten Preis des Realisierungswettbewerbs für die Neugestaltung des Ottoplatzes und des Messeplatzes am Bahnhof Köln Messe/ Deutz umzusetzen und beauftragt die Verwaltung, die Arbeitsgemeinschaft Böhm Benfer Zahiri – Landschaft und Städtebau, Berlin mit Markus Wilhelm, Architekt, Kassel mit der weiteren Planung zu beauftragen, sobald die Zuschussfähigkeit der Maßnahme geklärt und die Finanzierung sicher gestellt ist.
Sachstand zum 31.12.2009:
Inzwischen wurde die Ausbauplanung erarbeitet und beschlossen. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens wird mit der Umgestaltung des Ottoplatzes begonnen.
Es wird davon ausgegangen, dass dies noch im Regionale-Jahr 2010 geschieht.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Baumaßnahme ist begonnen worden. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal
2013 terminiert.
Neuer Sachstand:
Die Bauarbeiten laufen derzeit und können voraussichtlich im ersten Quartal 2014
abgeschlossen werden.
16.1
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 19.05.2005 zum Erlass einer
Vorgartensatzung für einen Teil der Ortslage in Köln-Nippes
Arbeitstitel: Nievenheimer Straße in Köln-Nippes
Ds-Nr. 1792/005
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, als Voraussetzung zur Sicherung der
künftigen Bauleitplanung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich der Nie-
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venheimer Straße in Köln-Nippes einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel,
die noch vorhandenen Vorgärten in der Nievenheimer Straße zu sichern.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Bebauungsplan „Nievenheimer Straße“ wird gemeinsam mit weiteren Bebauungsplänen, die zur Sicherung von Vorgärten aufzustellen sind, bearbeitet, sobald
die erforderlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Derzeit liegen keine Bauanträge vor, die die Aufgabe der Vorgärten zugunsten von
Stellplätzen vermuten lassen. Das Verfahren wird unverzüglich mit weiteren BPlänen aufgenommen, sobald Anträge vorliegen. Aus Kapazitätsgründen und aufgrund beschlossener vorrangiger anderer Bauleitplanverfahren wurde die Bearbeitung zurückgestellt.
Neuer Sachstand:
Das Bebauungsplanverfahren ist eingeleitet, eine Veränderungssperre ist in Kraft
getreten. Der Beschluss ist erledigt.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 23.03.2006
5.3
Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Köln-Chorweiler – S-BahnStation Chorweiler-Nord
hier: Dacherneuerung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung von Infrastruktur, Sicherheit und Aufenthaltsqualität - Planung
Ds-Nr. 0890/006
Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Maßnahmenkatalog zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Durchführung und Ausarbeitung der Planung. Der erarbeitete
Entwurf wird dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die neuen Dächer über beiden Abgängen sind weitgehend fertig gestellt. Zurzeit werden die alten Dächer abgebaut und Restarbeiten ausgeführt. Die endgültige Fertigstellung der gesamten Anlage mit Übergabe an die DB AG ist für das Frühjahr 2010
vorgesehen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Dächer konnten noch nicht an die DB AG übergeben werden, da noch Restarbeiten anstehen und bisher keine Einigung über die Übernahme der Mehrkosten für die
Abweisgitter an den Rolltreppen erreicht werden konnte. Zusätzlich aufgetretene
technische Probleme im Bereich der Erdung der Dächer und der Beleuchtungsanlage sind bisher noch nicht behoben. Die Übergabe ist abhängig von der Lösung dieser Probleme und der Einigung über die Übernahme der Mehrkosten.
Neuer Sachstand:
Die Dächer sind fertig gestellt und wurden am 18.06.2012 an die Deutsche Bahn AG
(DB) übergeben. Die bereits installierte Dachbeleuchtung musste wegen Erdungsproblemen vorübergehend abgeschaltet und durch ein Provisorium ersetzt werden.
Nachdem inzwischen eine technische Lösung durch die RheinEnergie AG erarbeitet
wurde, kann die reguläre Anlage zum Anfang des Jahres 2013 wieder in Betrieb genommen werden.
Die Beleuchtung der Treppenabgänge wird durch die DB sichergestellt. Die DB erarbeitet derzeit eine Lösung. Die Kosten der Maßnahme sind von der Stadt zu tragen.
4
16.2 Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 13.12.2005 betr. Erarbeitung
eines Konzeptes für die Gestaltung und strukturelle Erneuerung des Bereichs
Gereonstraße/Unter Sachsenhausen
Ds-Nr. 0287/006
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dass von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossene Struktur- und Gestaltungskonzept für den „Bürobereich Unter Sachsenhausen“ (vgl. Anlageplan zur Beschlussvorlage) im Zuge der
Erstellung des Masterplans Innenstadt zu bearbeiten.
Sachstand zum 31.12.2009:
Nach Vorlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln im November 2008
hat der Rat mit seinem Beschluss vom 05.05.2009 den Masterplan als grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Innenstadtentwicklung beschlossen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch private
Bauinvestitionen zwischenzeitlich erhebliche Erneuerungsmaßnahmen im Bereich
Unter Sachsenhausen zur Umsetzung gekommen sind. Aufgrund dieser Revitalisierung und begrenzter Planungskapazitäten für priorisierte anderweitige Aufgabenstellungen ist die verwaltungsseitige Erstellung eines Struktur- und Gestaltungskonzeptes nicht absehbar.
Sachstand zum 30.09.2011:
Kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 23.11.2006
5.1 Soziale Stadt NRW – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm
hier: 3. Programmstufe 2006 ff
Ds-Nr. 1524/006
Beschluss:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die 3. Stufe des MülheimProgramms – wie in der Anlage 2 der Beschlussvorlage dargestellt – als Grundlage für die nachhaltige Strukturverbesserung in Mülheim und Buchforst.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach gesicherter Finanzierung die Einzelmaßnahmen umzusetzen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die im Rahmen des Mülheim-Programms aufgeführten Projekte zum sozialkulturellen Netzwerk wurden mit den in der 3. Programmstufe bereitgestellten Mitteln
bewilligt und weitergeführt. Die Sachstände stellen sich folgendermaßen dar:
-
-
-
-
-
Das Projekt Jobrapid in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete
für die 3. Programmstufe am 14.12.2008. Eine Weiterfinanzierung über die 5.
Programmstufe für zwei weitere Jahre wurde durch den Fördergeldgeber bewilligt.
Das Projekt Präventive Schuldnerberatung für Jugendliche der Schuldnerhilfe
Köln e.V. und Starthilfe zur Entschuldung in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete für die 3. Programmstufe am 30.11.2008. Eine Weiterfinanzierung über die 5. Programmstufe für zwei weitere Jahre wurde durch den Fördergeldgeber bewilligt.
Das Projekt gewaltpräventive Sportangebote für Jugendcliquen in Köln Mülheim
endete für die 3. Programmstufe am 31.07.2009. Das Projekt wurde für keine weitere Förderung angemeldet und konnte sich aus anderen Quellen bis Jahresende
2009 in reduzierter Form weiter finanzieren. Langfristig ist geplant, die Projektkonzeption in Richtung einer verstärkten Vernetzung mit berufsbildenden und berufsorientierenden Maßnahmen herzustellen. Für die Aufrechterhaltung der Kernangebote sollen Spenden, Stiftungs- und öffentliche Gelder akquiriert werden.
Das Projekt zur mobilen Suchtprävention in Trägerschaft der Drogenhilfe Köln
e.V. endete am 31.07.2009. Eine weitere Förderung aus dem Mülheim-Programm
ist nicht vorgesehen.
Das Projekt Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Köln Buchforst aus der 3. Programmstufe wurde auf Wunsch des Trägers, den katholischen Jugendwerken
e.V., zum 31.12.2009 beendet, da ab dem 01.01.2010 ein kommunal finanziertes
Jugendangebot in dessen Trägerschaft in Buchforst eingerichtet wird.
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-
Das Projekt Stadtteilzentrum Buchforst in Trägerschaft des Runden Tisches
Buchforst e.V. endet im Rahmen der 3. Programmstufe am 28.02.2010. Derzeit
wird geprüft, ob über eine Umbewilligung nicht verausgabter Fördermittel aus der
3. Stufe des Mülheim-Programms eine weitere Förderung der Einrichtung für ein
weiteres Jahr bis 28.02.2011 möglich ist. Ein entsprechender Antrag wurde bei
der Bezirksregierung Köln gestellt. Eine Antwort steht noch aus. Weiterhin prüft
die Verwaltung, ob danach eine Regelfinanzierung der Einrichtung über kommunale Mittel möglich ist.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der aktuelle Sachstand stellt sich folgendermaßen dar:
- Das Projekt Jobrapid in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete
für die 3. Programmstufe am 14.12.2008 und wurde für dieses Programmstufe
schlussgerechnet.
- Das Projekt Präventive Schuldnerberatung für Jugendliche der Schuldnerhilfe
Köln e.V. und Starthilfe zur Entschuldung in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete für die 3. Programmstufe am 30.11.2008. Beide Projektteile
wurden schlussgerechnet.
- Das Projekt gewaltpräventive Sportangebote für Jugendcliquen in Köln Mülheim
endete für die 3. Programmstufe am 31.07.2009. Das Projekt wurde schlussgerechnet.
- Das Projekt zur mobilen Suchtprävention in Trägerschaft der Drogenhilfe Köln
e.V. endete am 14.08.2009. Eine weitere Förderung aus dem Mülheim-Programm
ist nicht vorgesehen.
- Das Projekt Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Köln Buchforst aus der 3. Programmstufe endete am 31.12.2009. Das Projekt wurde für diese Programmstufe
schlussgerechnet.
- Das Projekt Stadtteilzentrum Buchforst in Trägerschaft des Runden Tisches
Buchforst e.V. endete im Rahmen der 3. Programmstufe ursprünglich am
28.02.2010. Aus Restmitteln konnte eine Verlängerung bis zum 28.02.2011 finanziert werden. Das Projekt wurde für diese Programmstufe mittlerweile schlussgerechnet. Seitdem wird das Projekt über den städtischen Haushalt finanziert. Zuständig ist das Sozialamt.
Neuer Sachstand:
Die 3. Programmstufe des Mülheim-Programms ist abgeschlossen. Der Mittelabruf
erfolgt zeitnah.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 08.03.2007
5.2
Aufgaben des Stadtraummanagements
Ds-Nr.: 0094/007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Stadtraummanagerin, das unter Anlage 1 der Beschlussvorlage beschriebene Konzept zur Gestaltung des Stadtraummanagements mit folgender Änderung umzusetzen:
Das vorgesehene Projekt „Cäcilienkloster“ wird gegen die Platzfläche „Quatermarkt
in Köln-Altstadt/Nord“ ausgetauscht.
Sachstand zum 31.12.2009:
Mittlerweile wird das Stadtraummanagement in zahlreichen Fällen, die einen Eingriff
in den öffentlichen Raum der Innenstadt bedeuten, mit einbezogen. Dabei handelt es
sich stets um Anfragen zur Gestaltung aber auch zur Vermeidung einer Überfrachtung des öffentlichen Raums. Darüber hinaus werden im Bereich Stadtraummanagement folgende Großprojekte begleitet:
Rheinboulevard Links- und Rechtsrheinisch, Maastrichter Str., Bonner Str., 3. Bauabschnitt, Cäcilienstraße, Umgebung Kulturquartier am Neumarkt, Kurt-HachenbergPlatz, Domumgebung und Quatermarkt. Desweiteren wird in Zusammenarbeit mit
Landschaftsarchitekten seit Januar 2010 das Gestaltungshandbuch für die Kölner
Innenstadt erarbeitet. Das Gestaltungshandbuch soll die Basis einer qualitätvollen
Weiterentwicklung des öffentlichen Raums werden. Dabei wird eine Systematisierung des öffentlichen Raums mit seinen Gestaltungs- und Möblierungselementen
vorgenommen. Mit einer Fertigstellung des Projektes wird Ende 2010 gerechnet.
Sachstand zum 30.09.2011:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.07.2011 wurde der Bericht
über die Tätigkeit des Stadtraummanagements in 2010 behandelt, der ausführlich
Auskunft über die Projekte des vergangenen Jahres gibt (Sessionnummer
0088/2011).
In der Zwischenzeit konnte der Entwurf für das Gestaltungshandbuch für die Innenstadt auf den Weg gebracht werden. Die Vorlage wird zurzeit in den Gremien mit
dem Ziel vorgestellt, eine Bemusterung der neuen Materialien und Details auf dem
Kurt-Hackenberg-Platz durchzuführen. Die Bemusterung dient der Überprüfung und
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Abstimmung mit den Behindertenverbänden, der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit.
Neben der Arbeit an den laufenden Projekten beteiligt sich das Stadtraummanagement an den Planungsprozessen in der Domumgebung, am Georgsplatz und an den
Ringen.
An der Tradition eines jährlichen Berichtes soll festgehalten werden und am Anfang
des Jahres 2012 ein Bericht über das laufende Jahr verfasst werden.
Neuer Sachstand:
Das Stadtraummanagement hat bereits in den Vorjahren im Stadtentwicklungsausschuss Bericht über seine Tätigkeit erstattet.
Auch im letzten Jahr war das Stadtraummanagement bei vielen Projekten einbezogen. Im Jahr 2012 hat das Dezernat mit dem Wechsel des Beigeordneten auch einen
neuen Zuschnitt erhalten. Das Amt für Stadtentwicklung wurde aus dem Dezernat
OB wieder dem heutigen Dezernat Stadtentwicklung, Planen Bauen und Verkehr zugeordnet. Seit dem 13.08.2012 hat Franz-Josef Höing die Leitung des Dezernates
übernommen. Diese Veränderungen hatten auch Auswirkungen auf die Arbeit des
Stadtraummanagements.
Personalsituation
Seit September 2012 ist eine der beiden Stellen für das Stadtraummanagement im
Dezernatsbüro aufgrund von Mutterschutz und einer in Anspruch genommenen Elternzeit nicht besetzt. Die Wiederbesetzung der Stelle ist beantragt. In 2012 wurden
von den Mitarbeiterinnen bzw. ab September von der verbliebenen Mitarbeiterin im
Stadtraummanagement dennoch zahlreiche Themen bearbeitet und städtebauliche
Projekte begleitet.
Gedenkstele Freya von Moltke
Zu Beginn des Jahres wurde auf Wunsch des Stadtdirektors eine gestiftete Gedenkstele für Freya von Moltke im öffentlichen Raum platziert. Aufgrund der komplizierten
rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten am ausgewählten Standort hat diese
Aufgabe im Stadtraummanagement verhältnismäßig großen Aufwand verursacht und
Kapazitäten gebunden. Unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss dieses Projektes,
mit der Einweihung der Stele anlässlich des 101. Geburtstages von Freya von Moltke
am 29.03.2012 begannen die Vorbereitungen für die Neuausschreibung des Werbenutzungsvertrages.
Werbenutzungsvertrag
Diese Vorbereitung der Ausschreibung des Werbenutzungsvertrages in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken hat 2012 die Arbeit des Stadtraummanagements zu großen Teilen bestimmt. In einem äußerst eng getakteten Zeitraster haben die Stadtraummanagerinnen in allen Arbeitsgruppen mitgewirkt und gemeinsam mit dem
Stadtplanungsamt und dem Bauverwaltungsamt die inhaltlichen städtebaulichen Anforderungen zur Vorbereitung der Ausschreibung definiert. Seit September 2012 arbeitet Frau Kißmann für das Stadtraummanagement allein an diesem Thema weiter,
das auch noch im Jahr 2013 einigen Aufwand erfordern wird.
Hierzu wurden Schutzzonen sowie grundsätzliche städtebauliche Anforderungen für
die Werbeträger definiert. Es war die Festlegung von Rahmenbedingungen für das
Design und die technische Ausführung der Werbeträger inklusive der Fahrgastunterstände zu erarbeiten. Weiterhin wurden die Standortanforderungen für Werbeträger
entwickelt, sowie Kriterien für digitale MegaLights und CityLight-Boards in Anlehnung
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an die Hamburger Kriterien festgelegt. Für die Sonderbauwerke bei den Fahrgastunterständen erfolgte die Prüfung zur Übernahme dieser Bauwerke in das Eigentum
der Stadt Köln.
Gestaltungshandbuch und Musterfläche
Der Entwurf des Gestaltungshandbuches liegt vor und wurde den Gremien bereits
vorgestellt. Aufgrund der erheblichen Arbeitsbelastung und der ungünstigen Witterungsverhältnisse im Winter wurde die Bemusterung der fertig gestellten Musterfläche in der Straße am Hof zur Abstimmung mit den Behindertenverbänden, der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit auf das Frühjahr 2013 verschoben. Nach erfolgter Bemusterung sollen die Materialien endgültig für das Gestaltungshandbuch
festgelegt werden. Ziel des Gestaltungshandbuches ist es über einheitliche Gestaltungsstandards für die Kölner Innenstadt eine qualitätvolle Verbesserung und Beruhigung des Erscheinungsbildes zu erreichen.
Ansprechpartnerin für den öffentlichen Raum in der Innenstadt und Prüfung
aller Planungsvorlagen für diesen Bereich
Die Stadtraummanagerin ist Ansprechpartnerin für städtische Dienststellen und externe Institutionen, so dass eine Beteiligung in vielen Einzelfällen erfolgt. Sämtliche
Beschlussvorlagen, die den öffentlichen Raum der Innenstadt betreffen, werden kontinuierlich mit dem Stadtraummanagement abgestimmt.
Einzelne Themen, bei denen eine Beteiligung erfolgt sind z,B die Gestaltung der Altstadt (Möblierung, Außengastronomie) sowie des Rheinufers. Das Projekt Domumgebung wurde begleitet. Das Stadtraummanagement hat auch an den Besprechungen der Projektgruppe städtebaulicher Masterplan Innenstadt und beim runden Tisch
Altstadt teilgenommen. Auch bei der Planung der Wiederherstellung der Flächen in
der Innenstadt nach dem Stadtbahnbau ist das Stadtraummanagement beteiligt.
Fazit und Ausblick
Das Aufgabenspektrum des Stadtraummanagements ist sehr weit gesteckt. Die Erarbeitung genereller Gestaltungsvorgaben für die Innenstadt, die Prüfung und Koordination der Planvorlagen der Ämter, die Beteiligung an großen und kleinen städtebaulichen Projekten gehören ebenso dazu, wie die Kommunikation mit Akteuren im
öffentlichen Raum sowie die Beteiligung bei kleineren Gestaltungsfragen.
Aufgrund der aktuellen Personalsituation können nicht alle Aufgaben uneingeschränkt weitergeführt werden. Hier erfolgt bis zu einer Besetzung der vakanten Stelle eine Priorisierung auf die Themen Gestaltungshandbuch, Werbenutzungsvertrag
und die Entrümpelung der Innenstadt.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 26.04.2007
6.1
Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt
Ds-Nr.: 0015/007
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2007
Ds-Nr.: A/0173/007
Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion
vom 25.04.2007
Ds-Nr.: A/0179/007
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.Köln vom 26.04.2007
Ds-Nr.: A/0178/007
Beschluss (Rat am 15.05.2007):
Der Rat der Stadt beschließt das auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Fach- und der Bürgerinformationsveranstaltungen vom Sommer des Jahres 2006
erarbeitete Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt und beauftragt
die Verwaltung, das notwendige Planungsrecht durch die Aufstellung einfacher Bebauungspläne herzustellen.
Hierbei sind die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen:
1. Geltungsbereich des Höhenkonzeptes
Das Höhenentwicklungskonzept wird, ohne die Umsetzung des vorliegenden
Konzepts zeitlich zu verzögern, um den Bereich der sogenannten "Stübbenschen Neustadt" erweitert. (Gemeint ist der Bereich: Südbrücke Eisenbahnlinie bis Vorgebirgstraße, am Vorgebirgstor, Pohligstraße, Innere Kanalstraße,
Zoobrücke ).
2. Bereich Nord -Süd-Fahrt (Anlage Plan 8)
2 a) Die im Plan 8 rot eingetragenen Höhen werden nicht im Höhenkonzept
festgeschrieben, sondern entsprechend den sonst angewandten stadtgestalterischen Kriterien ermittelt. Die im Plan 8 rot markierten Höhen (Bestandshöhen) sind größtenteils stadtgestalterisch nicht akzeptabel (z.B. WDR Riegel).
Eine Reduzierung der Gebäudehöhen (auf maximal 22,5 m) ist langfristig anzustreben.
2 b) Ursulastr. - Komödienstr.
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„An den Dominikanern" - hier: Dresdner Bank - wird eine Höhe von 30 m als
zu hoch empfunden, auch hier wird eine einheitliche maximale Höhe von 22,5
m langfristig angestrebt.
Die Blickbeziehungen zu „Unter Sachsenhausen" und Dom, sowie auf
St. Andreas werden beeinträchtigt.
2 c) Komödienstr - Cäcilienstr.
Wegen der vorhandenen Denkmaldichte (siehe Anlage Denkmalliste) sollten
sich die benachbarten Gebäude für ein schlüssiges Gesamtbild den
Denkmälern in der Höhe anpassen.
2 d) an der Burgmauer sind 22,5 m zu hoch im Verhältnis dieser Höhe zum
WDR Hochbau, der bestehenden Tieflage der Straße und der angrenzenden,
dahinter liegenden Bebauung - diese Höhe ist entsprechend anzupassen.
2 e) Ebenso sollten im Bereich der Antoniterkirche mit Rücksicht auf die Kirche und die Nachbarbebauung die geplanten 20 m überprüft werden (Traufkante Kirche, Blickbeziehungen in der Schildergasse).
3. Cäcilienstr- Blaubach (Anlage Plan 9)
3 a) Südl. Cäcilienstr. - westlich der Neuköllner gibt der Plan keine Höhenvorgaben an - siehe Plan 9 - statt der Andeutung eines schmalen
Streifens von 22,5 m soll eine eindeutige Höhenangabe von 22,5 m unter
Wahrung des Wirkungsfeldes der Kirchen festgelegt werden.
3 b) Süd-östlich - Kreuzung Cäcilienstr. Fernmeldeamt sind 25 m in Bezug auf
die Kreuzungssituation und Wirkung des Weltstadthauses zu massiv, 22,5 m
sind ausreichend - analog des Kreuzungsbereiches.
4. Blaubach - Ulrichgasse (Anlage Plan 8)
4 a) Die Darstellung (im Plan 8) Kreis mit Option bis zu 35 m entfällt.
Der Wettbewerb Waidmarkt setzt bereits ein Hochhaus fest. An der Kreuzung
Bäche/Tel-Aviv-Straße ist eine Beschränkung auf 22,5 m sinnvoll.
4 b) Auch der südliche Kreis mit der Option Gebäude bis 35 m sollte aus
Respekt auf die angrenzende Bebauung (Plan 1: bis 15 m)entfallen
5. Wirkungsfelder des Doms und der Romanischen Kirchen (Anlage Plan 5)
Änderung des zweiten Abschnittes in:
Innerhalb dieser Wirkungsfelder soll die zukünftige Bebauung nicht höher sein
als die Traufkante der Romanischen Kirchen, falls die bestehende Bauung
niedriger als die Traufkante sein sollte, richtet sich die Höhe nach der bestehenden Bebauung.
Bei Bauvorhaben in diesen Wirkungsfeldern sind die Sicht der
Stadtkonservatorin und des Gestaltungsbeirates einzuholen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Verwaltung bereitet gegenwärtig eine Beschlussvorlage für den Stadtentwicklungsausschuss vor, nach der die Bestandsaufnahme aller rechtskräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich des Höhenkonzeptes vorgelegt und eine Prioritäten-
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festlegung zur Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen erfolgen wird. Darüber
hinaus ist beabsichtigt, in 2010 einen Erfahrungsbericht zum Umgang mit dem Höhenkonzept bei den bislang erfolgten Planungen und Baumaßnahmen sowie notwendige Klarstellungen und Schärfungen als Empfehlungen vorzulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Evaluierung des Höhenkonzeptes. Damit sollen die Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre zusammengestellt werden und die
sich daraus ergebenden Konsequenzen für eine Anpassung des Höhenkonzeptes in
Teilbereichen. Die Vorlage zur Fortschreibung ist für 2012 geplant.
Neuer Sachstand:
Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter vorbereitet. Das Ergebnis wird den Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung zur Beratung
vorgelegt. Die Sicherung des Höhenkonzeptes erfolgt gemäß Beschluss Session Nr.
1966/2012.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 30. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 09.08.2007
5.1
Planungsrechtliche Steuerung der baulichen Dichte im Belgischen Viertel
zwischen der Bismarckstraße, Venloer Straße, Hohenzollernring, Aachener
Straße und Moltkestraße in Köln-Neustadt/Nord
Ds-Nr.: 0480/007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass zur Verhinderung einer zu starken
baulichen Nachverdichtung der Innenblockbereiche im Belgischen Viertel einfache
Bebauungspläne unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a
Baugesetzbuch aufgestellt werden:
-
in erster Priorität für die Baublöcke
Bismarckstraße, Venloer Straße, Antwerpener Straße und Brüsseler
Straße
Lütticher Straße, Brabanter Straße, Aachener Straße und Brüsseler
Straße
-
in zweiter Priorität für die Baublöcke
Genter Straße, Brabanter Straße, Maastrichter Straße und Brüsseler
Straße
Lütticher Straße, Brüsseler Straße, Aachener Straße und Moltkestraße
Für Block 13 wird erst ein Bebauungsplan aufgestellt, wenn für dieses Grundstück
ein Bauantrag gestellt wird. Dann könnte die Bezirksvertretung Innenstadt einen Aufstellungsbeschluss oder eine Veränderungssperre herbeiführen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Für den Bereich zwischen Genter Straße, Brabanter Straße, Maastrichter Straße und
Brüsseler Straße hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am
23.04.2009 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, um
eine städtebaulich nicht erwünschte Nachverdichtung des Blockinnenbereiches verhindern zu können.
Mit der Aufstellung einfacher Bebauungspläne für die übrigen Blöcke wurde noch
nicht begonnen, da in der Innenstadt andere Bebauungspläne mit Vorrang bearbeitet
werden mussten.
14
Sachstand zum 30.09.2011:
Baublock Antwerpener Straße:
Es wurde bis heute kein Bauantrag eingereicht, der ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes zu einer weiteren Nachverdichtung des Baublocks führen würde. Das
Verfahren ruht und wird umgehend fortgeführt, sobald ein Bauantrag im Sinne einer
nicht erwünschten Nachverdichtung vorliegt.
Neuer Sachstand:
Für den Baublock Genter Straße wurde durch Bekanntmachung am 16.11.2011 der
erste Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren für den Baublock Antwerpener Straße ruht weiter und wird umgehend fortgeführt, sobald ein Bauantrag im Sinne
einer nicht erwünschten Nachverdichtung vorliegt.
5.2
Beschluss über die städtebauliche Entwicklung des Breslauer Platzes in
Köln-Altstadt/Nord
Ds-Nr.: 0483/007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
dass auf der Grundlage der Machbarkeitsuntersuchung des Kölner Büros Büder
+ Menzel vom März 2007 für den Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord ein städtebaulicher Entwurf gemäß Anlagen 5.1 bis 5.3 ausgearbeitet wird mit folgenden Prämissen
- städtebauliche Einfügung in die Stadtstruktur,
- Einfügung in die bauliche Höhe der Umgebung,
- Fassung des Straßenraumes durch Gebäude,
- Beibehaltung der Topographie,
- Standort des Kommerz-Hotels,
- Erhalt und Erweiterung der Tiefgarage,
- Einbeziehung eines Bus-Terminals,
- Verzicht auf einen Musical-Standort
- Rampe zur Hohenzollernbrücke
und
2.
dass im Anschluss daran für beide Baufelder separate Investoren-Wettbewerbe
durchgeführt werden.
Sachstand zum 31.12.2009:
Das kooperative Werkstattverfahren „Bebauung am Breslauer Platz“ wurde im Jahre
2008 durchgeführt. In der Sitzung der Empfehlungskommission am 19.12.2008 wurde das Konzept des Büros Büder + Menzel Architekten als Grundlage zur weiteren
Planung empfohlen. Das Ergebnis wurde in der Mitteilungsvorlage Nr. 0042/2009 zur
Kenntnis gegeben. Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 1225/2009 wurde eine Dokumentationsbroschüre verteilt. Auf Grundlage des Ergebnisses des Werkstattverfahrens
wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der als Mitteilung Nr. 2985/2009 den politischen
15
Gremien vorgestellt wurde. Das Bauleitplanverfahren wurde begonnen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Das Verfahren verzögert sich zurzeit da Leitungen der DB AG das Plangebiet durchschneiden (Mitteilung Nr. 4339/2009).
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Bauleitplanverfahren ruht weiterhin, da bislang zur Umlegung der Lichtwellenleitungen der DB AG noch kein abstimmungsfähiges Ergebnis vorliegt. Es wird zum 1.
Quartal 2012 eine Planungs- und Kostengrundlage angestrebt.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 32. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 25.10.2007
5.1
Planung einer Skateboard- / Skateranlage unter der Zoobrücke im Rheinpark
Ds-Nr. 0724/007
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2007
AN/1297/2007
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Verwaltungsvorlage ab, weil das
„Alternativmodell zum Roncalliplatz“ mit einer „restriktiven“ und repressiven
Ordnungspolitik verbunden ist.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Beschlüssen der Bezirksvertretung Innenstadt und beauftragt die Verwaltung, geeignete sportliche Angebote im öffentlichen Raum der Stadt zu schaffen, die von
Skatern, Skateboardern und BMX-Fahrern angenommen werden.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen,
welches folgende Zielsetzungen enthält:
- eine Bestandsaufnahme und Analyse, wo gesamtstädtisch gesehen Bedarfe für ein Skateangebot für Kinder und Jugendliche besteht
und wo stadtteilbezogen ein Ausbau des Angebots notwendig ist.
- eine Zusammenstellung der öffentlichen Flächen, die derzeit für
diesen Sport genutzt werden bzw. der Standorte, die zu diesem
Zweck aufgewertet und ertüchtigt werden können. Dazu sind
entsprechende Auswahlkriterien zu erstellen.
In die Überlegung einer gezielten Förderung dieser Trendsportarten
sind selbstverständlich auch bereits bestehende Anlagen wie etwa die
der Northbrigade in Weidenpesch oder des Bike- und Skaterpark in
Kalk einzubeziehen.
3. Ein detaillierter Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen ist mit
entsprechenden Finanzierungsvorschlägen vorzustellen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Nach der Ablehnung einer Skateranlage am Standort unter der Zoobrücke, wurde die
Verwaltung mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses beauftragt, anstelle der Ska-
17
teranlage ein Konzept zur Gestaltung und Finanzierung eines „Familienparks“ im Bereich der Brache unter der Zoobrücke vorzulegen. Der „Familienpark“ soll eine Ergänzung zum Jugendpark darstellen und viele verschiedene Angebote für Kinder,
Jugendliche und Familien beinhalten.
Die Bezirksregierung hat gegenüber der Stadt Köln signalisiert, dass die ehemals für
den Skaterpark vorgesehenen finanziellen Mittel auch für den „Familienpark“ zur Verfügung gestellt werden können. Es wurde ein Konzeptentwurf erstellt und bei der Bezirksregierung zur Mittelbewilligung vorgestellt. Diese liegt aktuell vor. Die Planungen
für den „Familienpark“ werden fortgesetzt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Skateranlage im Rheinauhafen ist fertig gestellt und wurde im Juli 2011 eröffnet.
Die Anlage findet großen Anklang, nicht zuletzt durch die intensive Partizipation der
Skater im Planungsprozess. Die Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden und in ein
gesamtstädtisches Konzept einfließen. Bereits jetzt werden vereinzelt wieder kleinere
Flächen oder Verbesserungen an bestehenden Flächen gemeinsam mit den Skatern
konzeptionell erarbeitet und nach vorhandenen Kapazitäten umgesetzt.
In diesem Zusammenhang ist auch im „Familienpark“ eine kleine Fläche für verschiedene Rollsportarten vorgesehen, auf der vor allem auch jüngere Kinder sich an
diese Trendsportarten herantasten können. Der Baubeginn des „Familienparks“ ist
für Oktober 2011 vorgesehen, falls die Witterung das zulässt, da die Anlage in der
Hochwasserzone liegt.
Neuer Sachstand:
Der Familienpark ist fertig gestellt und wurde im Juni 2012 eröffnet. Bereits im März
2012 wurde „Am Faulbach“ in Mülheim ein neuer Spielplatz mit angrenzender Fläche
für verschiedene Rollsportarten errichtet. Beide Flächen wurden gemeinsam mit Skatern konzipiert.
Im September 2012 konnte nach Beendigung der Baumaßnahme die Lohse-Rampe
wieder für die Skater freigegeben werden. Hier waren die Skater nicht nur in die Planung involviert, sondern haben auch die Bauarbeiten tatkräftig unterstützt.
Die große Akzeptanz und die starke Nutzung zeigen den Bedarf nach weiteren Möglichkeiten zum Skaten, Biken u. ä. in Köln.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 33. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 22.11.2007
8.1
Städtebauliches Planungskonzept "Herler Straße in Köln-Buchheim"
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens auf das (neue) beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage Nr. 3616/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept, —Arbeitstitel: Herler Straße in
Köln-Buchheim— zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2;
3. beschließt, die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens "Herler Straße in KölnBuchheim" auf das (neue) beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beschlussfassung der Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sind abgeschlossen.
Derzeit wird der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Des Weiteren wird der Fachdienststellenumlauf sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet.
Konzeptionell ist die Frage des stadtteilbezogenen und planbereichsadäquaten
Nachweises öffentlicher Grünflächen sowohl verwaltungsintern als auch mit dem Investor abzustimmen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Bauleitplanverfahren ruht derzeit, da sich seitens eines Investors und Grundstückseigentümers Schwierigkeiten ergeben haben. Derzeit wird geprüft, wie das
Bauleitplanverfahren weitergeführt werden kann.
Neuer Sachstand:
Derzeit verhandelt die Eigentümerin mit 2 potenziellen Investoren. Sofern das nördlich angrenzende Grundstück in die Planung aufgenommen werden kann, sollen die
Flächen zeitnah entwickelt werden. Die Eigentümerin sucht den Kontakt zum Eigentümer der nördlich angrenzenden Fläche.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 11.12.2007
9.1
Städtebauliches Planungskonzept
Arbeitstitel: Aachener Str. 1034 - 1046 (RTL) in Köln-Junkersdorf;
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf
Vorlage Nr. 4808/2007
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2007
AN/1674/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal für das Gebiet der Grundstücke der privaten Fernsehanstalt RTL, Aachener Str. 1034 - 1046 einschließlich der Grünfläche
südlich der Grundstücke Max-Pechstein-Str. 48 - 60 in Köln-Junkersdorf –Arbeitstitel:
Aachener Str. 1034 - 1046 (RTL) in Köln-Junkersdorf- einen Bebauungsplan-Entwurf
auf der Grundlage des präferierten städtebaulichen Planungskonzeptes (siehe Anlage 4 der Beschlussvorlage mit der Änderung, dass die sieben Punkthäuser im rückwärtigen Bereich fünfgeschossig werden) auszuarbeiten.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Verwaltung bereitet derzeit mit dem Maßnahmenträger den Dienststellenumlauf
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage dieses Beschlusses vor.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Verwaltung prüft derzeit andere städtebauliche Konzepte. Das planerische Konzept ist von dem Maßnahmenträger nicht weitergeführt worden, damit ruht das Verfahren.
Neuer Sachstand:
Die Entwicklung des Geländes erfolgt auf der Grundlage des hier bestehenden Bebauungsplans. Das Verfahren zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans wird nicht
weiterbetrieben. Der Vorgang ist erledigt.
20
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 36. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 14.02.2008
5.1
Sanierung Bocklemünd-Mengenich
Neugestaltung des Görlinger Zentrums
hier: Beschluss über die Planungskonzeption
4738/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neugestaltung des Görlinger Zentrums auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung.
Sachstand zum 31.12.2009:
Nach Abschluss der Ausbauplanung erfolgte ein Beschluss für Bau und Vergabe der
Umgestaltungsmaßnahme am 23.04.2009 im Stadtentwicklungsausschuss.
Eine im Bereich privater Maßnahmen modifizierte Ausbauplanung und die Anpassung des Kostenanschlages sind abgeschlossen. Derzeit erfolgt eine Anpassung des
Leistungsverzeichnisses. Die für die Umsetzung der Baumaßnahme notwendigen
Grundstücksgeschäfte werden zurzeit durch das Fachamt vorbereitet. Parallel hierzu
erfolgen die Sicherung der Grundstücksangelegenheiten und eine abschließende
Abstimmung mit dem Zuschussgeber zu geringfügigen Veränderungen der Flächenanteile von privaten und öffentlichen Maßnahmen.
Nach jetzigem Kenntnisstand soll die Ausschreibung ab Juli dieses Jahres erfolgen.
Danach kann der Ausbau ab Oktober 2010 beginnen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Ausschreibungen und Auftragserteilungen entsprechend dem beschlossenen
Umbaukonzept „Görlinger Zentrum“ sind abgeschlossen. Die Maßnahme befindet
sich in der Durchführung. Der erste Bauabschnitt ist fertig gestellt.
Neuer Sachstand:
Der letzte Bauabschnitt wird Ende Oktober 2012 fertig gestellt sein. Nach Mängelbeseitigung ist Ende November 2012 mit dem Abschluss der Maßnahme zu rechnen.
5.4
Soziale Stadt NRW-Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf
Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm
0167/2008
21
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Vorgriff die Fortführung folgender drei im Programmgebiet durchgeführten Projekte aus der 4.Stufe des Mülheim-Programms:
1. „Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur in Buchforst“, Träger: Runder Tisch Buchforst e.V.
2. „Mobile aufsuchende Jugendarbeit“, Träger: Katholische Jugendwerke Köln
e.V., sowie
3. „Medienwerkstatt wishes+visions – Perspektiven lokaler Identität und Kreativität“, Träger: KAOS Kunst- und Video-Archiv e.V. u. Kulturbunker KölnMülheim e.V.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Sachstand stellt sich folgendermaßen dar:
-
Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros in Buchforst des Trägers Runder
Tisch Buchforst e.V.: Das Projekt befindet sich in der Umsetzung des zweiten
Projektjahres der 4. Programmstufe des Mülheim-Programms und endet am
28.02.2010. Im Rahmen eines Umbewilligungsantrages bei der Bezirksregierung Köln hat diese dem Einsatz von nicht verwendeten Fördermitteln aus der
3. Stufe des Mülheim-Programms zu Gunsten der Fortführung des Stadtteilzentrums Buchforst zugestimmt. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt
Köln muss derzeit noch die Kämmerei einer Bewilligung zustimmen. Diese
steht noch aus.
-
Mobile aufsuchende Jugendarbeit Buchforst des Trägers Katholische Jugendwerke Köln e.V.: Das Projekt wurde auf Wunsch des Trägers zum
31.12.2009 beendet, da eine neue Jugendeinrichtung in Buchforst, finanziert
aus kommunalen Mitteln, in Trägerschaft der katholischen Jugendwerke zum
01.01.2010 eingerichtet wurde.
-
Medienwerkstatt wishes and visions des Trägers KAOS Kunst und VideoArchiv e.V. und des Kulturbunkers Köln-Mülheim e.V.: Das Projekt wurde aufgrund der nicht antragskonformen Umsetzung im März 2009 nach Rücksprache mit dem Träger für beendet erklärt.
Sachstand zum 30.09.2011:
-
-
Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros in Buchforst des Trägers Runder
Tisch Buchforst e.V.:
Das Projekt wurde im Rahmen der 4. Programmstufe am 29.02.2010 beendet.
Die Bezirksregierung stimmte einem Umbewilligungsantrag der Stadt Köln zu,
so dass das Stadtteilzentrum Buchforst über bewilligte, nicht verausgabte
Restmittel des Mülheim-Programms seine Arbeit für ein weiteres Jahr durchführen konnte. Die Förderung endete am 28.02.2011. Seit dem wird das Projekt über den städtischen Haushalt finanziert. Zuständig ist das Sozialamt.
Mobile aufsuchende Jugendarbeit Buchforst des Trägers Katholische Jugendwerke Köln e.V.:
22
-
Das Projekt wurde auf Wunsch des Trägers zum 31.12.2009 beendet, da eine
neue Jugendeinrichtung in Buchforst, finanziert aus kommunalen Mitteln, in
Trägerschaft der katholischen Jugendwerke, zum 01.01.2010 eingerichtet wurde. Das Projekt wurde schlussgerechnet.
Medienwerkstatt wishes and visions des Trägers KAOS Kunst und VideoArchiv e.V. und des Kulturbunkers Köln-Mülheim e.V.:
Das Projekt wurde aufgrund der nicht antragskonformen Umsetzung im März
2009 nach Rücksprache mit dem Träger für beendet erklärt.
Neuer Sachstand:
Die 4. Programmstufe des Mülheim-Programms ist abgeschlossen. Der Mittelabruf
wird vorbereitet.
10.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord
4439/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für
das Gebiet zwischen Eigelstein, Ursulastraße, Südwestseite der Bahntrasse folgend
bis ca.15 m nördlich der Straße Am Salzmagazin, Linie rechtwinklig nach Südwesten
ca. 7 m abknickend, Linie ca. 7 m parallel zur Bahntrasse und nach ca. 30 m westlich
abknickend, westliche Grenze des Flurstücks 1091/70, südwestliche Grenze der
Flurstücke 1182/18, 1181/18, 1180/18 und 1086/52, Eintrachtstraße, südwestliche
Grenze des Flurstücks 1081/178, Linie ca. 8 m nordöstlich und parallel zur südwestlichen Grenze des Flurstücks 1082/223 (alle Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 26),
Plankgasse, Südwestseite der Bahntrasse, Hansaring, Nordostseite der Bahntrasse,
Eintrachtstraße, Am Salzmagazin und Nordostseite der Bahntrasse in KölnAltstadt/Nord —Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.
Folgende Punkte sollen für das weitere Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden:
1. Ausschluss von Vergnügungsstätten und Glücksspiel
2. Erstellung eines Schallgutachtens als Bestandteil des Bebauungsplanes und
3. Prüfung der Aufnahme einer noch zu erstellenden Werbesatzung
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs ist in Abstimmung und unter Mitwirkung des Investors erfolgt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Kein neuer Sachstand.
23
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan-Entwurf befindet sich in der Abstimmung mit dem Investor.
13.1
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 67452/14
Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord
4656/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 67452/14 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Alter Markt, Mühlengasse, Frankenwerft (Westseite), Markmannsgasse, Heumarkt (Ost- und Nordseite) und Unter
Käster in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in KölnAltstadt/Nord– zu ändern.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Veränderungssperre ist seit dem 25.02.2009 in Kraft. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist in Vorbereitung.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Veränderungssperre wurde um ein Jahr verlängert und tritt am 24.02.2012 außer
Kraft. Der Beschluss über die Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Groß. St. Martin in Köln-Altstadt/Nord, Bebauungsplan Nr. 67452/14,
wird voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom
11.10.2011 gefasst.
Neuer Sachstand:
Für den Bereich um Groß St. Martin wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes
durch Bekanntmachung am 15.02.2012 rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 67461/15
Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord
4945/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67461/15 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch
(BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet S-Bahnstrecke
Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße, Weidengasse,
24
Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfs ist in Vorbereitung.
Sachstand zum 30.09.2011:
Kein neuer Sachstand
Neuer Sachstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde am 22.03.2012 neu gefasst und das Änderungsverfahren wird entsprechend durchgeführt.
13.3
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/02-00-02
Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf
5251/2007
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/02-00-02 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für eine ca. 1 000 m² große Teilfläche des Flurstücks 891, Flur 8 der
Gemarkung Longerich (südlich der Hugo-Eckener-Straße), in Köln-Ossendorf —
Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf— im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Aufforstung" in ein Gewerbegebiet umzuwandeln.
Sachstand zum 31.12.2009:
Zurzeit werden der Fachdienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Anschließend soll die Vorlage zum Beschluss der Offenlage vorbereitet werden.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die erforderlichen Abstimmungen mit den KVB sind noch nicht abgeschlossen. Sobald diese erfolgt sind, wird die Vorlage zum Beschluss der Offenlage gefertigt.
Neuer Sachstand:
Der Planungsanlass ist entfallen, das Verfahren ruht.
25
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 38. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 08.05.2008
5.1
Soziale Stadt NRW - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm
hier: 4. Programmstufe 2008 ff
1078/2008
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zwei weitere Teilmaßnahmen aus
der 4. Stufe des Mülheim-Programms – wie in der Anlage dargestellt – als
Grundlage für die nachhaltige Strukturverbesserung in Mülheim und Buchforst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach kassenmäßig gesicherter Finanzierung die
zwei Einzelmaßnahmen umzusetzen.
Sachstand zum 31.12.2009:
-
Das Projekt Bizim Semt in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. wird
bis zum 30.06.2010 umgesetzt. Da das Mülheim-Programm auf Vorgabe des Fördergeldgebers zu Gunsten des Programms MÜLHEIM 2020 sukzessive auslaufen soll, ist eine weiterführende Finanzierung nicht vorgesehen.
-
Das Projekt Movens in Trägerschaft des Interkulturellen Sozialen Service (ISSNetzwerk gGmbH) wird ebenfalls bis zum 30.06.2010 umgesetzt. Das Projekt,
das sich mit der Entwicklung von beruflichen Perspektiven für Schulabgänger beschäftigt, soll in modifizierter Form im Rahmen des Programms MÜLHEIM 2020
weitergeführt werden. Das Projekt wird dazu europaweit neu ausgeschrieben.
-
Die Optimierung des Kinderspielplatzes Mülheimer Stadtgarten ist bereits fertig
gestellt.
-
Die umfassende Baumaßnahme am Kinderspielplatz Overbergstraße ist bis auf
die Pflanzung fertig gestellt.
-
Für die Optimierung des Kinderspielplatzes Präses-Richter-Platz muss wegen
eines Baumstandortes die Planung geringfügig geändert werden. Die Maßnahme
ist daher noch nicht abgeschlossen.
Sachstand zum 30.09.2011:
-
Das Projekt Bizim Semt wurde auf Bitten des Trägers, der christlichen Sozialhilfe
Köln e.V., zum 31.12.2009 beendet und schlussgerechnet.
26
-
Das Projekt Movens in Trägerschaft des Interkulturellen Sozialen Service (ISSNetzwerk gGmbH) wurde zum 30.08.2010 beendet und schlussgerechnet.
Die Optimierung des Kinderspielplatzes Mülheimer Stadtgarten ist bereits fertig
gestellt und abgerechnet.
Die umfassende Baumaßnahme am Kinderspielplatz Overbergstraße fertig gestellt und abgerechnet.
Für die Optimierung des Kinderspielplatzes Präses-Richter-Platz ist wegen eines
Baumstandortes eine Neuplanung erforderlich. Der Entwurf wurde durch das Fachamt bereits erstellt, so dass der Baubeginn Anfang 2012 erfolgen soll.
Neuer Sachstand:
Die 4. Programmstufe des Mülheim-Programms ist abgeschlossen. Der Mittelabruf
wird vorbereitet.
-
Die Baumaßnahme am Kinderspielplatz Overbergstraße ist abgeschlossen.
-
Die Optimierung des Kinderspielplatzes Mülheimer Stadtgarten ist abgeschlossen.
-
Die Optimierung des Kinderspielplatzes am Präses-Richter-Platz ist abgeschlossen
6.1
Beschluss über den Beginn der vorbereitenden (Sanierungs-) Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch für den Bereich südliche InnenstadtErweiterung / Südstadion in Köln-Bayenthal / Raderberg / Zollstock
0645/2008
Beschluss (Rat am 29.05.2008):
1. Der Rat beschließt für das Untersuchungsgebiet südliche Innenstadt-Erweiterung
/ Südstadion,
eingegrenzt durch die Südgrenze des Eisenbahnrings, das Gustav-HeinemannUfer, Schönhauser Straße, Marktstraße, Kierberger Straße/Raderberger Brache,
Am Vorgebirgstor und Höninger Weg, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (vgl. hierzu die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes im Übersichtsplan, Anlage 2).
2. Der Beschluss über den Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist entsprechend Anlage 2 ortsüblich bekanntzumachen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Untersuchungsraum auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ein Rahmenkonzept insbesondere zur Inwertsetzung und Entwicklung der disponiblen Flächen, zum
Ausbau des Inneren Grüngürtels und als Orientierungsrahmen für ein oder ggf.
mehrere förmlich festzusetzende Sanierungsgebiete zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
27
Sachstand zum 31.12.2009:
Die vorbereitende Untersuchung zur Definition eines großflächigen Sanierungsgebietes sowie die zugehörige Entwicklungsplanung zur Klärung der langfristigen Neuausrichtung des Untersuchungsbereichs sind in einem ersten Entwurf des Fachamtes
fertig gestellt. Dieser Entwurf wird kurzfristig verwaltungsintern abgestimmt und danach in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht.
Sachstand zum 30.09.2011:
Nachdem die Landesregierung erst im Juli 2011 den Verbleib und den Neubau des
„Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) der FH Köln in Deutz beschlossen hat,
ist eine Anpassung des Entwurfes zum Entwicklungskonzept bzgl. möglicher Nutzungsalternativen auf den bisherigen Planflächen für das IWZ im Untersuchungsgebiet erforderlich geworden. Außerdem erfolgt noch eine Abstimmung mit den Konzept zur Durchführung einer Bundesgartenschau im Jahr 2025.
Es ist vorgesehen, den Entwurf noch in 2011 in den Stadtentwicklungsausschuss
einzubringen.
Neuer Sachstand:
Die vom Rat am 29.05.2008 beauftragte vorbereitende Untersuchung einschließlich
der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Bereich südliche InnenstadtErweiterung in Bayenthal/Raderberg/Zollstock wurde im Oktober 2011 fertig gestellt
und am 20. September 2012 vom Rat abschließend beschlossen.
Der Ratsauftrag ist damit erledigt.
13.4
Beschluss über die Offenlage betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68459/02
Arbeitstitel: 1. Änderung ICE-Terminal Messe in Köln-Deutz
1247/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen DB-Trasse Köln - Düsseldorf, Deutz-Mülheimer Straße, Opladener Straße und
Ottoplatz in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 1. Änderung ICE-Terminal Messe in KölnDeutz— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich
auszulegen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Offenlage fand in der Zeit vom 29.05. bis 30.06.2008 statt. Nach Abschluss der
Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird der Planentwurf ggf. geändert
und anschließend zum Satzungsbeschluss vorbereitet.
28
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes kann zurzeit nicht vollzogen
werden.
Derzeitige Klärungen zu Fragestellungen
1.) Lärm:
Durch die geplante Bebauung wird aufgrund der Reflexion eine weitere Erhöhung der
Lärmimmissionen auf über 70dB(A) tags ausgelöst. Damit muss im Rahmen der Abwägung ermittelt werden, welche Auswirkungen auf die Maßnahmen des passiven
Schallschutzes dies hat.
2.) Luftschadstoffe:
Die Grenzwerte der 22. BImschV (Luftschadstoffe) werden überschritten. Es wird
gutachterlich geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Nächster Schritt: erneuter Offenlageschluss
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand; erneute Offenlage erfolgt 2013.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 39. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 05.06.2008
9.1
Städtebauliches Planungskonzept
Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des BebauungsplanEntwurfes
1894/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss unterstützt das vorgeschlagene Bebauungsvorhaben der Verwaltung, allerdings ohne Überbauung der Straße und unterstützt die Kinderheime bei der Standortfindung im zentralen Innenstadtbereich. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss, sofern es nicht für die Kinderheime passend sein sollte, das Grundstück an den Markt zu geben.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.06.2008 über den Rücklauf der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Ausarbeitung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplanes ist in Vorbereitung.
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Stadtplanungsamt stimmt derzeit ein Bebauungskonzept ohne Überbauung mit
den zu beteiligenden Ämtern ab. Maßgeblich für die Nutzbarkeit der städtischen Liegenschaften an der „Neuen Luxemburger Straße“ ist die im Planfall anzusetzende
Verkehrsbelastung. Eine abschließende Klärung hierzu steht aus. Ergebnisse hierzu
werden vom Verkehrsgutachten Barbarossaplatz erwartet. Zur Verkehrsführung Barbarossaplatz gibt es noch keine abschließende Entscheidung.
Neuer Sachstand:
Unter der DS-Nr. 3308/2012 wurde eine Anfrage der SPD Fraktion der BV 1 zur perspektivischen Entwicklung der Grundstücke beantwortet. Sobald ein Beschluss zum
Verkehrskonzept Barbarossaplatz vorliegt, kann das Bebauungsplanänderungsverfahren fortgeführt werden, bei dem die städtebauliche Konzeption an die neuen Vorgaben angepasst wird. Es liegen zahlreiche Anfragen von Investoren zum städtischen Grundstück in diesem Bereich vor.
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S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 41. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 14.08.2008
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr.
7053/02
Arbeitstitel: Kurtekottener Straße in Köln-Flittard, 1. Änderung
2859/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7053/02 gemäß § 2
Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet östlich der
Bahnstrecke Köln - Düsseldorf, einschließlich der Park-and-ride-Anlage S-BahnStation "Bayerwerk", Kurtekottener Straße, westliche Grenze der Golfanlage Flittard, Grüner Kuhweg in Köln-Flittard —Arbeitstitel: Kurtekottener Straße in KölnFlittard, 1. Änderung— einzuleiten;
2. nimmt das städtebauliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
nach Modell 1.
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Punkt jedoch zunächst zum Zwecke
der Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim und in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün und verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Mülheim und der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.08.2008 unter Wiedervorlageverzicht,
falls die Bezirkvertretung Mülheim und der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün
ohne Einschränkung zustimmen, die Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) und der Ausschuss Umwelt,
Gesundheit und Grün haben beide im August 2008 der Vorlage jeweils einstimmig
zugestimmt. Das städtebauliche Planungskonzept wurde anschließend vom
03.11.2008 bis zum 07.11.2008 einschließlich im Bürgeramt Mülheim ausgehängt.
Schriftliche Anregungen konnten bis zum 14.11.2008 einschließlich an den Bezirksbürgermeister gerichtet werden. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Während der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes stellte sich heraus, dass die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für das geplante
Leistungszentrum für Kinder- und Jugendfußball in Köln-Flittard nicht durch ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan umzusetzen ist. Der hier im Regionalplan
31
dargestellte Regionale Grünzug steht dem Bauvorhaben entgegen, so dass er in einem Raumordnungsverfahren landesplanerisch angepasst werden muss. Dieses
Verfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb wird das Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplanes im nächsten Schritt (Offenlage) erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens weiterbetrieben.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Anpassung im Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es besteht kein neuer Sachstand.
Neuer Sachstand:
Die Anpassung im Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, jedoch ist
zwischenzeitlich seitens des Vorhabenträgers ein überarbeitetes Nutzungskonzept
unter Inanspruchnahme von aktuell zum Reiterhof gehörenden Flächen und Verkleinerung der in den freien Landschaftsraum ragenden Nutzungen vorgelegt worden.
Das veränderte Konzept ist bezüglich der Abgleichung mit den Zielen der Landesplanung derzeit in Abstimmung.
32
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 42. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 11.09.2008
5.2
Städtebauliche Vorgaben für den Verkauf des Grundstückes des ehemaligen Herz-Jesu-Stiftes Flittarder Hauptstr. 36 in Köln-Flittard
2502/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der städtebaulichen Voruntersuchung für die Ausschreibung des Grundstücks des ehemaligen Herz-Jesu-Stiftes
an der Flittarder Hauptstraße 37 in Köln-Flittard zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass im Rahmen der für die Ausschreibung vorgesehenen
Dichte und Geschossigkeit die Einrichtung eines Altenpflegeheimes wirtschaftlich
möglich ist. Das städtebauliche Ergebnis der Ausschreibung ist dem Ausschuss und
der Bezirksvertretung Mülheim vorzulegen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 11.09.2008 das Ergebnis der Voruntersuchung zur Entwicklung eines Altenpflegeheims auf dem og. Grundstück für ca.
60 Plätze zur Kenntnis genommen hat, ist inzwischen die Verwaltung dem Auftrag
gefolgt, die Ausschreibung für den Verkauf vorzubereiten.
Dazu ist eine Bewertung auf der Basis der städtebaulichen Voruntersuchung durchgeführt worden. Zur EU-weiten Ausschreibung sind detaillierte Unterlagen insbesondere hinsichtlich der Konkretisierung der städtebaulichen Kenndaten und der gestalterischen Auflagen auszuarbeiten.
Nach Abschluss der EU-weiten Ausschreibung wird das Ergebnis den Gremien des
Rates und der Bezirksvertretung Mülheim vorgelegt, mit der Maßgabe einen Bebauungsplan aufzustellen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Sollte zur dringenden Versorgung der Stadtteile Stammheim und Flittard auf dem
direkt verfügbaren Grundstück eine Kindertagesstätte vorgesehen werden, so kann
diese nur in Verbindung mit Wohnungsbau und altengerechtem Wohnen realisiert
werden. Nach der Beratung der geänderten Vorgaben in den Gremien des Rates und
der Bezirksvertretung Mülheim kann auf der Grundlage einer erneuten Bewertung
das EU-weite Ausschreibungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden.
33
Sachstand zum 30.09.2011:
Es besteht kein neuer Sachstand. Allerdings wird derzeit wegen des dringenden Bedarfs an Kindertagesstätten geprüft, diese Fläche vordringlich für den Bau einer KITA
zur Verfügung zu stellen.
Neuer Sachstand:
Zwischenzeitlich wurde ein Konzept für eine Kindertagesstätte vorgelegt, das in der
vorgelegten Form jedoch bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist. Eine Überarbeitung
steht noch aus.
34
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 45. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 27.11.2008
9.3
Überarbeitung des städtebaulichen Planungskonzeptes "Euroforum Nord"
in Köln-Mülheim, Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf
5089/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt auf der Grundlage des städtebaulichen
Planungskonzeptes gemäß Anlage 2, das Planverfahren fortzusetzen und die von
der Bezirksvertretung Mülheim erwünschten Maßgaben zu berücksichtigen:
ein Lärmgutachten insbesondere hinsichtlich der ICE-Trasse einzuholen;
ein Verkehrsgutachten unter besonderer Berücksichtigung des Messeverkehrs
einzuholen;
die Anbindung des Bereiches unter Weiterführung über die Deutz-Mülheimer
Straße, Mülheimer Freiheit und Dünnwalder Straße an den ÖPNV zu prüfen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept „Euroforum Nord“ in Köln-Mülheim auf Grund der Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.08.2008 (Modell II, Versammlung) und der Ergebnisse der Beratung im Gestaltungsbeirat am 27.11.2008 zur Kenntnis genommen.
Ziel ist es, den Bebauungsplanentwurf mit Mindestfestsetzungen für den Fachdienststellenumlauf und für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorzubereiten.
Das städtebauliche Konzept ist Ende 2008 gestalterisch anhand von Varianten weiter
ausgearbeitet worden. Dazu sind konzeptionelle Vorschläge eingeflossen, die in einen Grünordnungsplan einfließen. Dieser liegt in seinen Grundzügen als Broschüre
vor.
Zur Einbindung von „Euroforum-Nord und –West“ in den Verkehrsraum Mülheim-Süd
/Deutz-Nord ist auf der Basis der bisherigen Verkehrsuntersuchungen der Gesamtraum in Zeitszenarien untersucht worden.
Anhand der prognostizierten Verkehrsmengen werden derzeit das Lärmgutachten
und ein Gutachten zur Feinstaubbelastung erstellt.
Darüber hinaus wird auf der Basis der abgestimmten Plangeltungsbereichsgrenze
der Bebauugsplan-Vorentwurf skizziert und die innere Erschließung zur Erstabstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vorbereitet.
35
Außerdem wird mit den Stadtentwässerungsbetrieben die Entwässerung für „Euroforum Nord und West“ hinsichtlich der bisher gegebenen Direkteinleitung von Regenwasser in den Mülheimer Hafen und von Schmutzwasser in den Pfälzischen Ring
geprüft und die Möglichkeiten zur Verlegung der gesetzlichen Hochwasserschutzlinie
in eine Konzeption im Bereich Euroforum West zusammengetragen.
Da sich derzeit eine enge Verzahnung hinsichtlich der Planabgrenzung „Euroforum
Nord“ und „Euroforum West“ ergibt, hat der Grundstückseigentümer den Antrag auf
Aufstellung eines Bebauungsplanes auch für den Bereich Euroforum West gestellt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept von einer Abstufung Gewerbe im
Süden und Westen zu Wohnen an der Deutz-Mülheimer Straße in ein Konzept zonierter Mischgebiete abgeändert. Dieses Konzept liegt den weiteren Planungen und
Gutachten zugrunde. Der letzte vorliegende Stand des Bebauungsplanvorentwurfs
ist von März 2011, es existiert jedoch eine Überarbeitung, die mit textlichen Festsetzungen bereits ergänzt ist. Die Begründung ist in Arbeit. Die Überprüfung des Bebauungsplanvorentwurfs erfolgt anhand eines von 61 erarbeiteten Anforderungsprofils.
Es wurde ein Entwässerungskonzept für Euroforum Nord und West vorgelegt. Ferner
stehen die Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung um die Aufbauten von
Euroforum West sowie die Luftschadstoffsimulation kurz vor ihrer Fertigstellung.
Der Grünordnungsplan soll laut Investor kurzfristig in Arbeit gehen. Zudem wird ein
Erschließungskonzept erstellt, anhand dessen mit dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Abstimmungen
über die Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Ausstattung der
Verkehrsflächen mit Grün abgestimmt werden soll.
Für Euroforum West wurde seitens Lenz & Johlen eine juristische Würdigung der
Fragestellung, ob im Überschwemmungsbereich dort gebaut werden darf (neues oder bestehendes Baugebiet) der Bezirksregierung übersandt. Diese ist bisher ohne
Antwort geblieben. Der beantragte Aufstellungsbeschluss wurde bis zur Klärung der
Frage, ob im Überschwemmungsbereich geplant werden darf, zurückgestellt.
Neuer Sachstand:
Die Behördenbeteiligung wird derzeit vom Investor vorbereitet, jedoch stehen Abstimmungen in zentralen planerischen Fragen noch aus: Art der baulichen Nutzung
im Bereich der für eine Kita vorgesehenen Villa Charlier, Umgang mit dem erforderlichen Schutz vor dem Verkehrslärm der Zoobrücke auf der denkmalgeschützten ehemaligen Gummifädenfabrik, Gestattung der unterhalb der Bahnbögen vorgesehenen Nutzungen sowie Sicherstellung des Lärmschutzes des Heizwerks Deutz.
10.7
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim
4186/2008
36
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a
BauGB für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Deutz-Mülheimer Straße gegenüber
der Danzierstraße, betreffend die Flurstücke 888 und 117/7, Flur 6, Gemarkung Mülheim, in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, nicht störendes Gewerbe unter Ausschluss von Einzelhandel,
den Grünzug Rheinboulevard/Mülheim-Süd in einer Breite von 25 m zwischen DeutzMülheimer Straße und Hafenstraße sowie Wohnen (ca. 70 WE) nach Maßgabe der
Umweltverträglichkeitsprüfung festzusetzen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zur Verhinderung von Einzelhandel und zur Sicherung von nicht störendem
Gewerbe und Wohnen nach Maßgabe der Umweltverträglichkeit ist im Amtsblatt am
06.12.2008 bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte vom 16.12.2008 bis
zum 09.01.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nachdem die Ergebnisse der Gutachten zum Lärm und Bleistaub samt verwaltungsbehördlichen Auswertungen vorliegen, kann der Bebauungsplan durch eine breitgefächerte und begründete Grundlagensammlung als belastbar eingestuft werden.
Derzeit wird mit einem südlich angrenzenden Industriebetrieb und den Fachämtern
die verträgliche Entwicklung der Nachbarschaften insbesondere durch den Wunsch
des heranrückenden Wohnens geklärt.
Sobald der Umgang der Nachbarschaften und die Nutzungsinhalte für die Entwicklung Deutz-Mülheimer Straße definiert sind, soll eine Bürgerinformation vor der Offenlage durchgeführt werden.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zur Verhinderung von Einzelhandel und zur Sicherung von nicht störendem
Gewerbe und Wohnen nach Maßgabe der Umweltverträglichkeit ist im Amtsblatt am
06.12.2008 bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte vom 16.12.2008 bis
zum 09.01.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Ergebnisse der samt verwaltungsbehördlichen Auswertungen liegen vor.
Die Verträglichkeit des Vorhabens mit seiner Umgebung ist u. a. durch Gutachten
zum Lärm, Bleistaub und Altlastenuntersuchung bestätigt worden.
Am 29.04.2010 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
In der Zeit vom 02.03. bis zum 14.04.2011 wurden die Dienststellen und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Ergebnisse aus den Stellungnahmen wurden in den
Plan eingearbeitet.
Nunmehr will der Investor das Bebauungsplanverfahren in einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) umstellen.
37
Derzeit wird die Beschlussvorlage für die Änderung in einen VEP und die Offenlage
vorbereitet. Die Vorlage soll im zweiten Halbjahr 2011 den politischen Beratungsgremien vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Am 25.09.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Umstellung des Bebauungsplan-Verfahrens in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Offenlage mit der Maßgabe, eine circa 15 Meter lange Treppenrampe als Abgang zur Hafenstraße vorzusehen, beschlossen..
Der Bebauungsplan-Entwurf lag vom 15.10. bis 14.11.2012 offen.
10.8
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Eckgrundstück Bergisch Gladbacher Straße/Musäusstraße in
Köln-Holweide
4304/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für
das Gebiet des Eckgrundstückes Bergisch Gladbacher Straße/Musäusstraße in
Köln-Holweide —Arbeitstitel: Eckgrundstück Bergisch Gladbacher Straße/Musäusstraße in Köln-Holweide— aufzustellen mit dem Ziel, die Ecksituation
städtebaulich zu ordnen und ein Mischgebiet (MI) mit einer an der Bergisch Gladbacher Straße straßenbegleitenden Bebauung festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen. In diesem Vertrag wurden die städtebaulichen Forderungen festgelegt. Seit Mai 2009 liegt
der Vorbescheid dem Vorhabenträger vor. Ein Bauantrag liegt der Verwaltung noch
nicht vor (Stand 04.01.2010). Das Bebauungsplanverfahren ruht.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Bauantrag liegt vor. Wenn das Vorhaben (entsprechend den Vorgaben des städtebaulichen Vertrages) fertig gestellt ist, soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben
werden.
Neuer Sachstand:
Derzeit ist der Verbrauchermarkt in Betrieb genommen. Sobald der Fertigstellungsvermerk der Bauabnahme vorliegt kann der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.
38
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 46. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Sondersitzung) in der
Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 18.12.2008
10.1
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Löwengasse in Köln-Altstadt/Süd
4122/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Severinstraße, Löwengasse, Weberstraße,
Follerstraße, Im Sionstal und der B 55 (Westrampe der Severinsbrücke) in KölnAltstadt/Süd —Arbeitstitel: Löwengasse in Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem
Ziel, an der Severinstraße ein Gewerbegebiet und an der Löwengasse/Weberstraße
eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz", das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Aufstellungsbeschluss „Löwengasse“ wurde 2008 in Zusammenhang mit dem
Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan „Im Weichserhof“ gefasst, da in diesem
Plan ein Kinderspielplatz mit Baufläche überplant wurde, der an die Löwengasse verlegt werden soll. Dazu ist insbesondere der Erwerb eines Grundstückes aus Privateigentum einer Baufirma an der Löwengasse erforderlich, die 2008 für den Bereich
Severinstraße / Löwengasse / Weberstraße eine Bebauungsstudie erarbeiten ließ.
Da sich die og. Baufirma zusammen mit einem Architekten um den Erwerb der Bauflächen im Bereich „Im Weichserhof“ beworben hat und dazu noch keine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, ruhen die Gespräche zum Bereich Löwengasse/Severinstraße.
Außerdem wird die unbebaute Fläche des geplanten Spielplatzes wegen des Archiveinsturzes nicht wie vorgesehen nur bis Ende 2011 von Containern der U-BahnBaufirmen genutzt werden, sondern wesentlich länger, so dass auf absehbare Zeit
die Realisierung der Planung nicht möglich erscheint.
Unter den genannten Umständen ruht derzeit das Aufstellungsverfahren, da die begrenzten Personalkapazitäten für andere, dringendere Planungsaufgaben und verfahren eingesetzt werden.
39
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Aufstellungsverfahren ruht weiterhin. Im Rahmen des Werkstattverfahrens „Georgsviertel“ im Juli 2011 zu der Entwicklung der ehemaligen Archivflächen entlang
der Severinstraße sowie dem damit verbundenen Wettbewerbsverfahren zur Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule am Georgsplatz wurde formuliert, dass das städtebauliche Umfeld erweitert betrachtet werden soll.
In diesem Zusammenhang ist geplant, das Gebiet entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Arbeitstitel: Löwengasse in Köln-Altstadt/Süd ebenfalls mit in die Bearbeitung des städtebaulichen Ideenteils des Wettbewerbs einzubeziehen.
Neuer Sachstand:
Das Zwischenergebnis zum städtebaulichen Ideenwettbewerb für den Bereich Löwengasse befindet sich in der Auswertung.
40
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 48. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 22.01.2009
10.9
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Glockengasse in Köln-Altstadt/Nord
0150/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Glockengasse, Neue Langgasse, Breite Straße und Schwertnergasse in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Glockengasse in KölnAltstadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. ein Kerngebiet mit dem Ausschluss
von Vergnügungsstätten und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Rat hat die Satzung über die Veränderungssperre am 02.02.2010 beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt in Kürze. Das Bebauungsplanverfahren ist in der Vorbereitung.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre endet am 08.03.2012. Der Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nummer 66452/18 wird voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.10.2011 gefasst.
Neuer Sachstand:
Für den Baublock Glockengasse wurde durch Bekanntmachung am 15.02.2012 der
Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen.
41
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 49. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 05.03.2009
5.5
Teilprojekt: Sanierung Bocklemünd/Mengenich
hier: Umgestaltungsmaßnahme Görlinger Zentrum; Ausbau und Vergabe
3613/2008
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes mit der Vergabe und Durchführung der
Umgestaltungsmaßnahme Görlinger Zentrum.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für die Straßenverbindung Görlinger
Zentrum zwischen Ollenhauer- und Schumacherring eine Anpassung der Entwurfsplanung an die verkehrstechnischen Erfordernisse der dortigen Buslinienführung. Der Bereich wird nicht als verkehrsberuhigte Zone fortbestehen sondern in
eine bestehende Tempo-30-Zone integriert.
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von
1.716.027,60 € im Teilfinanzplan 0901 Stadtplanung und –entwicklung bei Finanzstelle 1502-0901-4-5300 (Bocklemünd/Mengenich), Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2009.
Zunächst verweist der Ausschuss die Vorlage jedoch zur Anhörung in den Verkehrsausschuss, in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und in den Finanzausschuss.
Vor der Bezirksvertretung soll die Vorlage zudem im Sanierungsbeirat beraten werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, wenn die genannten Gremien ohne Einschränkungen zustimmen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Planung der Umbaumaßnahme und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses
sind abgeschlossen. Die notwendigen Grundstücksgeschäfte werden zurzeit vorbereitet. Nach Sicherung der Grundstücksangelegenheiten erfolgte eine abschließende
Abstimmung mit dem Zuschussgeber. Nach geringfügigen Veränderungen der Flächenanteile von privaten und öffentlichen Maßnahmen kann die Baumaßnahme voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2010 ausgeschrieben und begonnen
werden.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der erste Spatenstich als Auftakt zur Umgestaltung des Görlinger Zentrums erfolgte
am 20.01.2011. Der 1. Bauabschnitt im Bereich der Hauptachse des Görlinger Zent-
42
rums Teilabschnitt Ost ist fertig gestellt. Die Maßnahmen umfassten u. a. die Schaffung eines neuen öffentlichen Eingangsbereiches zum Städtischen Seniorenzentrum.
Die desolate Spielfläche an dieser Stelle wurde entfernt.
Die Erstellung der Neuanlage des Spielplatzes unmittelbar vor dem Bürgerschaftshaus und dem Ärztehaus befindet seit Juni 2011 in Durchführung und wird im Rahmen des 2. Bauabschnittes Görlinger Zentrum West bis Oktober diesen Jahres fertig
gestellt sein. Hierzu wurde ein Gestattungsvertrag mit der Eigentümerin der in Anspruch genommenen Fläche abgeschlossen. Mit dem Abschluss des kompletten 2.
Bauabschnittes ist im Februar 2012 zu rechnen.
Die Fertigstellung des 3. Bauabschnittes, die Umgestaltung des Straßenzuges Görlinger Zentrum (Am Vogelwäldchen) soll bis Mai 2012 erfolgen.
Neuer Sachstand:
Der letzte Bauabschnitt wird Ende Oktober 2012 fertig gestellt sein. Nach Mängelbeseitigung ist Ende November 2012 mit dem Abschluss der Maßnahme zu rechnen.
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Leyendeckerstraße/Christianstraße in Köln-Ehrenfeld
4754/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Leyendeckerstraße und Christianstraße, Flurstücke 27/2, 243,
244, 309, 310 —Arbeitstitel: Leyendeckerstraße/Christianstraße in KölnEhrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
nach Modell 2.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt. Zurzeit wird der Beschluss zur Offenlage
des Bebauungsplan-Entwurfs vorbereitet.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.05. 2011 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs ein
Plangutachten mit drei Büros durchzuführen, in dem
- eine sinnvolle Parzellierung,
- die städtebauliche Entwicklung des Geländes mit oder ohne Erhalt von einem
oder beiden Backsteinhäusern sowie
43
-
die finanziellen Auswirkungen bei Verkauf des Grundstückes mit oder ohne
Backsteinhäuser
untersucht werden soll.
Die Beauftragung ist erfolgt. Ein Ergebnis der Untersuchung ist für das erste Quartal
2012 terminiert.
Neuer Sachstand:
Die Planungsgutachten wurden beauftragt und liegen vor. Ihre Auswertung hat ergeben, dass eine der vorgelegten Planungen (Ute Pieroet, Köln) eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität verspricht, als Grundlage für eine Angebotsplanung aber nicht geeignet ist. Die Gesellschaft Moderne Stadt bemüht sich derzeit um
den Erwerb des Grundstücks mit dem Ziel, die Planung Pieroet zu realisieren und
hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
10.9
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Arbeitstitel: "Gießerei-Gelände" in Köln-Mülheim
5751/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße
im Osten, dem Auenweg im Norden einschließlich der angrenzenden Grundstücke,
Parzelle 178/4, 752/127 und 211, Flur 6, einem 260 m langen Abschnitt der westlichen Grundstücksgrenze der ehemaligen Hafenbahn, von dort in südöstlicher Richtung mit einer 200 m langen Verbindung bis zur südlichen Grundstücksgrenze der
Parzelle 288, südliche Grundstücksgrenze der Parzelle 288 (Villa Charlier) bis zum
Auenweg – aufzustellen mit dem Ziel, für den nördlichen und mittleren Teil des Gießerei-Geländes zoniertes Gewerbe (nicht oder gering störendes Gewerbe, Büro/Dienstleistung) unter Ausschluss von Einzelhandel, eine Erschließungsstraße zwischen Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße, Wohnen (ca. 100 WE) nach Maßgabe
der Umweltprüfung sowie den Grünzug "Charlier" als Teil des Rheinboulevards/Mülheim-Süd in einer Breite von 50 m zwischen Deutz-Mülheimer Straße und
Hafenstraße festzusetzen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die gewerblich orientierte Änderung des städtebaulichen Strukturkonzeptes aus dem
Jahr 2005 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 08.05.2008 als Grundlage für die
Entwicklung und Vermarktung der Fläche des Grundstücksfonds NRW durch die
Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) beschlossen.
Die NRW-Urban (bisher LEG) betreibt nach einem Grundstücksaufteilungsplan den
europaweiten Grundstücksverkauf. Zurzeit wird von der Verwaltung geprüft, unter
welchen erschließungsvertraglichen Gesichtspunkten die Ziele der Stadt Köln umgesetzt werden können.
44
Der o. g. Aufstellungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am
05.03.2009 gefasst, um durch den Ausschluss von Einzelhandel die Bauvoranfrage
eines Käufers des Grundstückes der Deutz-AG zu verhindern.
Nach Rücktritt vom Kaufvertrag hat ein neuer Entwickler das Grundstück des Büroriegels an der Deutz-Mülheimer Straße übernommen, mit der Absicht, die Gesamtentwicklung des Gießerei-Geländes durchführen zu können.
In Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung zum Verkauf des GießereiGeländes durch die NRW-Urban erarbeitet die Verwaltung die städtebaulichen Vorgaben, die zu gegebener Zeit den zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden.
Sachstand zum 30.09.2011:
In einer Abstimmung zwischen NRW.Urban, dem Dezernat für Planen und Bauen
und den betroffenen Fachämtern wurde vereinbart, auf diejenigen Planungsinhalte
zu verzichten, die das Planerfordernis ausgelöst haben (Planstraße, Wohnbebauung), um die Grundstücksflächen im unbeplanten Innenbereich entwickeln zu können.
Der Aufstellungsbeschluss bleibt zunächst bestehen, um auch weiterhin die Ansiedlung von Einzelhandel zu unterbinden. Seitens NRW.Urban wird zurzeit geprüft, ob
eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses erforderlich ist, um die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung der Fläche zu korrigieren. Das Erfordernis einer neuen
Beschlusslage wird seitens der Verwaltung als nicht zwingend erachtet.
Neuer Sachstand:
Aufgrund eines potenziellen Kaufinteressenten aller Deutz-Flächen inkl. Mülheimer
Hafen wurde die Veräußerung der Flächen auf Wunsch des Amtes des Oberbürgermeisters seitens der NRW.Urban ausgesetzt. NRW.Urban wurde jedoch zwischenzeitlich darüber informiert, dass die Veräußerung wieder aufgenommen werden
kann. Eine Forderung nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wurde seitens
NRW.Urban bisher nicht erhoben. Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes
und der dringend erforderlichen schnellen gewerblichen Wiedernutzung ist die Entwicklung nach § 34 BauGB überlegt worden, so dass auch die innere Erschließung
als private Maßnahme realisiert werden könnte.
45
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 50. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 23.04.2009
6.5
Soziale Stadt NRW - Mülheim-Programm
hier: Integriertes Handlungskonzept Mülheim 2020 für das Programmgebiet
"Soziale Stadt" Köln - Mülheim
3493/2008
Beschluss (Rat am 05.05.2009):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt das integrierte Handlungskonzept MÜLHEIM 2020 als zukünftiges
Leitkonzept zur Umsetzung des Bund-Länderprogramms „Soziale Stadt“. Er beauftragt die Verwaltung, mögliche Projekte des integrierten Handlungskonzepts
MÜLHEIM 2020 in jedem Einzelfall der Bezirksvertretung Mülheim im Rahmen der
Zuständigkeitsordnung zur Entscheidung vorzulegen und den zuständigen Ratsausschüssen vorzustellen, und die genehmigten Projekte mit einem Gesamtvolumen in
Höhe von rund 39,8 Mio. € nach gesicherter Finanzierung umzusetzen.
Die in 2009 zusätzlich erforderlichen Mittel werden durch Ermächtigungsübertragung
im Teilplan 0901 im Rahmen des Jahresabschluss 2008 zur Verfügung gestellt.
Die für die Folgejahre erforderlichen Mittel werden in die Haushaltsplanung 2010 ff
aufgenommen.
Den Punkt 2 des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim nimmt der Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis.
Sachstand zum 31.12.2009:
Am 22.12.2009 wurden die ersten beiden Zuwendungsbescheide in Höhe von 13,5
Mio. € durch Herrn Regierungspräsident Lindlar an Herrn Oberbürgermeister Roters
übergeben.
Derzeit werden die Ausschreibungen für die Starterprojekte sowie die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Bedarfsprüfung und zu den Einzelprojekten von der Verwaltung vorbereitet.
Ende Februar 2010 findet unter Beteiligung des Herrn Oberbürgermeister Roters sowie des Herrn Bezirksbürgermeister Fuchs eine erste Informationsveranstaltung für
die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Mülheim, Buchheim und Buchforst
im Bezirksrathaus Mülheim statt.
46
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Großteil der im Integrierten Handlungskonzept MÜLHEIM 2020 vorgesehenen
Projekte der Handlungsfelder Bildung und Lokale Ökonomie ist bereits bewilligt. Für
drei Projekte stehen noch Bewilligungsbescheide aus bzw. müssen noch Förderanträge gestellt werden. Im Handlungsfeld Städtebau wurde der überwiegende Teil der
Förderanträge in diesem Jahr gestellt. Weitere Einplanungsanträge (zur Bewilligung
der Projekte in 2012) wurden ebenfalls bei der Bezirksregierung eingereicht. Insgesamt liegen inzwischen Zuwendungsbescheide in Höhe von 21,8 Mio. Euro vor. Mit
der Bewilligung weiterer knapp 10 Mio. Euro durch in 2011 gestellte Förderanträge
wird gerechnet. Förderanträge für die restlichen durch die Stadt Köln kofinanzierten
Projekte in Höhe von rund 5 Mio. Euro werden noch in diesem oder im kommenden
Jahr eingereicht.
Anfang September gehen die ersten drei Projekte aus dem Handlungsfeld Bildung an
den Start. Dies sind: das „Mülheimer Bildungsbüro“ mit seinen fünf Unterprojekten
und die Projekte „Stadtteilmütter“ und „Rucksack“. Mit der Zuschlagserteilung für das
Projekt „Beratung und Begleitung in Ausbildung und Qualifizierung für Jugendliche,
Eltern und Firmen“ (ebenfalls Handlungsfeld Bildung) wird noch im September 2011
gerechnet. Das letzte Projekt aus dem Handlungsfeld Bildung, das Projekt „SpoBIG Vernetzung von Einrichtungen an den Schnittstellen Sport, Bildung, Integration und
Gesundheit im Verbund mit der Qualifizierungsoffensive Sport und Gesundheit“ befindet sich aktuell in der europaweiten Vergabe. Mit einem Start des Projektes wird
im Dezember 2011 gerechnet.
Auch im Handlungsfeld Lokale Ökonomie starteten im August 2011 die ersten beiden
Projekte aus dem Bereich Stärkung der Erwerbsfähigkeit: die Projekte „Mülheimer
Job.Factory – aktiv plus“ und „Frau und Beruf“. Mit der Bewilligung des Projekts „Büro Wirtschaft für Mülheim“ wird noch im September 2011 gerechnet, so das das Projekt voraussichtlich im Oktober 2011 europaweit ausgeschrieben werden kann. Hinsichtlich der Bewilligung des Projektes „Kompetenznetzwerk Kreativwirtschaft“ werden aktuell noch Gespräche mit dem Ministerium geführt. Die Projekte „Baustoffrecycling – Second-Hand-Baumarkt“ und „Vereinsheim für e-Sports“ können aufgrund
fehlender Fördervoraussetzungen derzeit nicht beantragt werden. Die Verwaltung
arbeitet an der Konzeption von Ersatzprojekten für die betroffenen Zielgruppen
(schwervermittelbare Langzeiterwerbslose bzw. Jugendliche mit Interesse an Medienkompetenz) bzw. daran, Förderzugänge für die Projekte zu schaffen.
Die bereits beauftragten Träger werden im September 2011 vor Ort mit der Projektarbeit beginnen. Ein Sachstand über die konkrete Umsetzung im Programmgebiet
wird mitgeteilt, sobald erste Erfahrungen vorliegen.
Im Handlungsfeld Städtebau wurden neben den Projekten „Ausbau der Markgrafenstraße“ sowie „Familienpark unter der Zoobrücke“ (beide nur nachrichtlich im IHK,
nicht über MÜLHEIM 2020 finanziert) für zwei weitere Projekte Baubeschlüsse eingeholt: für die „Umgestaltung der Waldecker Straße inkl. Gestaltung der Kreuzungsrandbereiche im Ortsmittelpunkt Buchforst“ sowie die „Optimierung/Anpassung des
Bürgerparks Berliner Straße“. Der Baubeginn ist für Ende 2011/Anfang 2012 geplant.
Im Bereich der Zentrenentwicklung (Umgestaltung der Frankfurter und Buchheimer
Straße, des Bahnhofsvorplatzes Mülheim sowie der Berliner Straße inkl. Marktplatz
Berliner Straße) wurden in 2011 Bürgerbeteiligungen zu den Entwurfsplanungen
durchgeführt. Nach Fertigstellung der Ausbauplanung und Einholung der Baubeschlüsse ist der Ausbau für 2012-2014 geplant. Zur Realisierung der Projekte „Rheinboulevard Mülheim-Süd“ sowie „Grünzug Charlier“ aus dem Schwerpunkt „Neustruk-
47
turierung der Grünbereiche im Umfeld der Industrie- und Gewerbebrachen MülheimSüd“ sind noch Grundstücksankäufe zu tätigen. Die weiteren Planungen werden parallel ausgearbeitet.
Im Bereich Städtebau ist im Rahmen der weiteren Qualifizierung der Projektideen
von folgenden Projekten Abstand genommen worden:
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Keupstraße (weitere Verbesserung
der Situation durch Umbau ist nicht zu erwarten, die nochmalige Prüfung ergab, dass bereits die bestmögliche Lösung vorhanden ist),
- Öffnung der Keupstraße (Starke Vorbehalte der Anlieger auf dem betroffenen
Industriegelände) und
- Grünzug Mülheim-Süd (Grundstücke der Deutz AG stehen wider Erwarten
nicht zur Verfügung).
Die durch den Wegfall dieser Projekte frei werdenden Mittel werden zur Abdeckung
von Kostenerhöhungen der anderen städtebaulichen Maßnahmen eingesetzt.
Ein weiterer Bestandteil des Programms ist der „Verfügungsfonds MÜLHEIM 2020“,
der die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft sowie der Akteure vor Ort an der Entwicklung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst finanziell fördert. Der
Fonds findet großen Anklang, so dass bereits 17 Anträge in Höhe von rund 50.000
Euro bewilligt werden konnten. Bis Mitte 2014 stehen weitere 170.000 Euro für Maßnahmen aus dem Programmgebiet bereit.
Im Mai 2011 fand auf dem Wiener Platz ein Bürgerfest MÜLHEIM 2020 statt. Der
Oberbürgermeister sowie städtische Vertreter aller beteiligten Fachämter haben an
zwei Tagen mit der Öffentlichkeit über das Programm diskutiert. Eine Informationsausstellung hat darüber hinaus über die Schwerpunkte und Inhalte des Programms
informiert. Über weitere Veranstaltungen wie die Beteiligung an der Messe „StadtteilLeben NRW“ und dem Markt der Möglichkeiten in Mülheim wird das Programm in die
Öffentlichkeit getragen. Ein begleitendes Stadtteil- und Programmmarketing wird
nach europaweiter Ausschreibung voraussichtlich im März 2012 an den Start gehen.
Öffentlichkeit getragen. Ein begleitendes Stadtteil- und Programmmarketing wird
nach europaweiter Ausschreibung voraussichtlich im März 2012 an den Start gehen.
Neuer Sachstand:
Das Handlungsfeld Bildung wird erfolgreich umgesetzt. Auch das letzte ausstehende
Teilprojekt „Sprachförderung in Kitas“ befindet sich im Vergabeverfahren.
Im Handlungsfeld Lokale Ökonomie laufen die Projekte „Job.Factory“ und „Frau und
Beruf“ ebenfalls erfolgreich. Das Teilprojekt „Baustoffrecycling“ kann in der konzipierten Form nicht weiter verfolgt werden, da sich die Bedingungen zur Beschäftigungsförderung entscheidend verändert haben. Ein Ersatzprojekt wird derzeit konzipiert
und mit dem Fördergeldgeber abgestimmt.
Das Teilprojekt „Neue Arbeit für Mülheim“ war ausgeschrieben, es erfolgte keine Angebotsabgabe. Derzeit liegt zu dem Vergabeverfahren eine Beschwerde bei der Vergabekammer vor, über die noch nicht entscheiden wurde.
Die Projekte „Kompetenznetzwerk Kreativwirtschaft (KNK)“ und „Vereinsheim für esports“ sind nicht realisierbar, hier wird es keine Bewilligung von Fördermitteln mehr
geben, alle entsprechenden Anträge und Anfragen wurden negativ beschieden. Gerade für das Projekt KNK hat es auch Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium und der Staatskanzlei gegeben, von dort wurde das Projekt als positiv bewer-
48
tet, dennoch wurde eine Bewilligung aus den eingangs genannten Gründen bezogen
auf den Rückzug des Bundes aus der Sozialen Stadt und zusätzlich aufgrund nicht
mehr vorhandener Haushaltsmittel des Landes nicht in Aussicht gestellt. Für die Projekte wurden insgesamt rund 2,2 Mio. Euro kalkuliert, die jetzt nicht fließen werden.
Aus dem Handlungsfeld Städtebau sind die Teilprojekte „Familienpark unter der
Zoobrücke“ und „Umbau der Markgrafenstraße“ fertig gestellt. Mit der Fertigstellung
des Bürgerparks an der Berliner Straße wird Ende November gerechnet. Der Umbau
der Waldecker Straße in Buchforst hat am 05.11.2012 begonnen.
Für die übrigen Straßenbaumaßnahmen wurden in 2012 noch keine Zuwendungsbescheide erteilt, innerhalb des bewilligten und durch den Rat am 13.10.2011 beschlossenen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns arbeitet die Verwaltung an allen Projekten weiter. Derzeit werden die Ausbauplanungen durch das zuständige Fachamt geprüft. Die notwendigen qualifizierten Förderanträge wurden für
das Stadtentwicklungsprogramm 2013 des Landes gestellt.
Für die Grünmaßnahmen „Rheinboulevard Mülheim-Süd“ und „Grünzug Charlier“
konnten die Grundstücksankäufe weitestgehend abgeschlossen werden. Die Freistellung der Fläche Grünzug Charlier ist für 2013 geplant. Für den Bau Rheinboulevard Mülheim-Süd befindet sich die Vorlage im Beschlussverfahren.
Der Verfügungsfonds MÜLHEIM 2020, der die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft
sowie der Akteure vor Ort an der Entwicklung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim
und Buchforst finanziell fördert, findet großen Anklang. 44 Anträge konnten bewilligt
werden.
Die Programm steuernden Projekte Controlling, Evaluation und Stadtteil- und Programmmarketing befinden sich im Vergabeverfahren.
49
16.1
Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung 2 Rodenkirchen
vom 05.05.2008 durch die Einleitung vorbereitender (Sanierungs-) Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch für Köln-Meschenich
0274/2009
Beschluss (Rat am 05.05.2009):
4. Der Rat beschließt für das Untersuchungsgebiet Meschenich in den Grenzen des
Stadtteils nördlich der Kerkrader Straße (L 150) den Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (vgl. hierzu die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes im Übersichtsplan, Anlage 4).
5. Der Beschluss über den Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist entsprechend Anlage 4 ortsüblich bekanntzumachen.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Untersuchungsraum auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen konkrete Handlungsvorschläge zur Stabilisierung und Stärkung des Stadtteils sowie Fördermöglichkeiten geeigneter Bund-Länder-Programme darzustellen. Nach Erfordernis sind
hierzu entsprechende Gebietsausweisungen vorzubereiten (förmliches Sanierungsgebiet oder Stadtumbaugebiet oder Programmgebiet ‚Soziale Stadt’) und
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Verwaltung beabsichtigt, die vorbereitenden (Sanierungs-)Untersuchungen Mitte
des Jahres 2010 zu beginnen.
Sachstand zum 30.09.2011:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.07.2011 hat die Verwaltung
dargestellt, dass sie aufgrund aktueller Planungsprioritäten die vorbereitenden Untersuchungen für Köln – Meschenich frühestens in 2012 beginnen kann.
Neuer Sachstand:
Aufgrund aktueller Planungsprioritäten konnten die vorbereitenden Untersuchungen
für Köln-Meschenich noch nicht begonnen werden. Eine Bearbeitung ist frühestens
ab 2013 möglich.
50
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 51. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 15.06.2009
6.9
Regionale 2010 - Rheinboulevard
1765/2009
Beschluss (Rat am 30.06.2009):
Der Rat nimmt die vorgestellten neuen Kostenberechnungen – mit einer Kostenerhöhung um 5,993 Mio. Euro - zur Kenntnis.
Unter der Voraussetzung, dass die Mehrkosten förderfähig im Sinne der Städtebauförderrichtlinien sind und im Förderbescheid berücksichtigt werden, beauftragt der
Rat die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 1 die Ausführungsplanung fortzuführen, die Ausschreibung vorzubereiten, die Finanzierung sicherzustellen und den
Baubeschluss herbeizuführen.
Alternative 1:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 2 einen Entwurf
zu erarbeiten und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten sowie die Finanzierung
sicherzustellen.
Alternative 2:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 3 einen Entwurf
zu erarbeiten und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten sowie die Finanzierung
sicherzustellen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Baubeschluss über die Bausumme von 18.081 Mio. € erfolgte durch den Rat in
der Sitzung am 29.10.2009. Gleichzeitig wurde die Freigabe von investiven Auszahlungs- (177.500 €) und Verpflichtungsermächtigungen (für 2010 in Höhe von
1.848.000 €) beschlossen.
Die Förderzusage für das Projekt Rheinboulevard über 14,3 Mio. € seitens des Ministers für Bauen und Verkehr des Landes NRW erfolgte mit Schreiben 17.07.2009. Die
Bausumme 18.081 Mio. € wurde als förderfähige Summe anerkannt. Der Förderbescheid seitens der Bezirksregierung liegt seit dem 12.10.2009 vor.
Mit Schreiben vom 24.09.2009 liegt seitens der Bezirksregierung der erste Zuwendungsbescheid über eine Summe von 2 Mio € vor. Der Zuwendungsbescheid wurde
im Rahmen der Eröffnung des Info-Containers Rheinboulevard am 24.09.2009 persönlich von Minister Lienenkämper, Minister Bauen und Verkehr des Landes NRW,
übergeben.
51
Sachstand zum 30.09.2011:
Da sich gegenüber der ursprünglichen Planung und im Kosten- und Zeitrahmen des
Rheinboulevards wesentliche Änderungen ergeben haben, sind diese Änderungen
dem Stadtentwicklungsausschuss am 07.07.2011 und dem Rat in seiner Sitzung am
14.07.2011 zum Beschluss vorgelegt worden.
Der Rat beschließt in der Ratssitzung vom 14.07.2011 gemäß des gemeinsamen
Änderungsantrags der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der FDP-Fraktion:
Gesamtprojekt Rheinboulevard:
Der Rat spricht sich für die Realisierung des Gesamtprojekts „Rheinboulevard“ nach
Maßgabe des Gewinnerentwurfs des Büros Planorama aus. Im Rahmen der Regionale 2010 wird der Bereich mit einer 450 Meter langen Ufertreppe und dahinterliegendem Boulevard zwischen Deutzer Brücke und der Hohenzollernbrücke realisiert.
Der Rat begrüßt die bauliche Integration der archäologischen Funde innerhalb des
aktuellen Planungsbereichs Rheinboulevard inklusive der Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen der sichtbaren Elemente im Kernbereich. Dieser Kernbereich
(unter dem alten Bahndamm) ist deckungsgleich mit dem aktuellen Planungsbereich
und erstreckt sich über eine Fläche von 3.000 m². Auf Grundlage des Entwurfs der
Konzeption des Büros Planorama sind Kosten für die Umsetzung von ca. 2,1 Mio.
Euro zu erwarten. Die Öffentlichkeit ist über ein geeignetes Verfahren zu beteiligen.
Umplanung Teilbereich Boulevard/Historischer Park Köln-Deutz (Archäologie):
Der Rat nimmt die Konzeption des Büros Planorama für den Historischen Park KölnDeutz, bezogen auf den aktuellen Planungsbereich, zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der baulichen Integration der archäologischen Funde innerhalb dieses Bereiches in den Rheinboulevard sowie Sanierungs- und Restaurierungsmaßnehmen an den sichtbaren Elementen. Für diesen Bereich beschließt der Rat die
Analyse der historischen Funde – vorbehaltlich einer Förderung durch das Land/den
Bund – durch eine Grabung des Römisch-Germanischen Museums fortzusetzen. Die
Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen (z.B.
Regionale 2010, Denkmalschutzprogramme) und nach Vorliegen der Förderzusage
die Grabung durchzuführen. Auf die Erkundung und Realisierung des Historischen
Parks im erweiterten Planungsbereich wird mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt bis auf Weiteres verzichtet.
Teilumplanung Gründung:
Der Rat nimmt die Machbarkeitsstudie für die Flachgründung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie die Teilumplanung der Gründung durchzuführen und die Vergabe vorzubereiten. Die Mehrkosten
der Teilumplanung der Ufertreppengründung i. H. v. 4,21 Millionen Euro (nicht förderfähig) sowie die Mehrkosten i. H. v. 540.000 Euro für den Schutz der archäologischen Funde werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012 inklusive Finanzplanung bis 2015 im investiven Teilfinanzplan 1301 – Öffentliches Grün, Waldund Forstwirtschaft, Erholungsmaßnahmen – berücksichtigt. Die Gesamtkosten der
Maßnahme belaufen sich auf 22,85 Millionen Euro.
Kosten:
Einschließlich der Kosten der Großgrabung und für den Historischen Park Deutz,
deren Finanzierung der Rat von der Förderung durch das Land abhängig macht, belaufen sich die Gesamtkosten der Fördermaßnahme „Rheinboulevard, 1. BA“, nun-
52
mehr auf 25,77 Mio. €. Gegenüber dem Ratsbeschluss vom 29.09.2009 und den bisher vom Fördergeber maximal anerkannten Kosten in Höhe von 18,08 Mio. Euro ist
das eine Steigerung um 7,69 Mio. €. Davon entfallen 4,21 Mio. € auf die Teilumplanung Gründung, 1,39 Mio. € auf die Sicherung und weitere Analyse der historischen
Funde und 2,09 Mio. Euro auf den Historischen Park Deutz.
Förderung:
Für die Kosten der Maßnahmen Sicherung der historischen Funde und Großgrabung
sowie für das Integrieren der historischen Funde als Historischer Park Deutz in den
Rheinboulevard mit Gesamtkosten in Höhe von 3,48 Mio. € wird zusätzlich zu der
bisher grundsätzlich anerkannten zuwendungsfähigen Kostenobergrenze von 18,08
Mio. € eine Förderung beantragt.
Neuer Sachstand:
Umplanung Teilbereich Boulevard:
Beschlussvorlage wird im Dezember 2012 in die politische Beratung gegeben.
Teilumplanung Gründung:
Vorlage Baubeschluss wird im Dezember 2012 in die politische Beratung gegeben.
53
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 52. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Sondersitzung) in der
Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 30.06.2009
5.2
Sanierung Porz-Finkenberg Soziale Stadt NRW
0512/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Fortführung der beiden im Sanierungsgebiet Porz-Finkenberg durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Bewohnerstruktur und Qualifizierung junger Arbeitsloser in Porz-Finkenberg im Bereich
Hauswirtschaft / Cateringservice sowie im Garten- und Landschaftsbau. Darüber
hinaus beschließt er eine weitere Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Büro, Handel
und Dienstleistung.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die drei Qualifizierungsprojekte unter der Koordination der Verwaltung laufen sehr
erfolgreich. Pro Jahr werden bis zu 110 Langzeitarbeitslose aus Finkenberg in den
Bereichen Hauswirtschaft / Catering, Garten- u. Landschaftsbau, sowie Büro Handel
und Dienstleistung ausgebildet. Die Maßnahmen, die 2006 und 2008 begonnen wurden, enden in 2010.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Finanzierung der drei Qualifizierungsprojekte aus Städtebaufördermitteln wurde
nach Ablauf des Förderzeitraums in 2010 eingestellt. Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit konnten aber alle drei Qualifizierungsprojekte von den Trägern weiter geführt
werden, finanziert über das Jobcenter im Rahmen der Integrationsjobs.
Neuer Sachstand:
Gleicher Sachstand wie 2011. Die Maßnahmen werden immer noch erfolgreich
durchgeführt.
7.1
166. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, KölnLindenthal
Arbeitstitel: "Umgebung Eupener Straße (inklusive ehemaliges Sidol Gelände)" in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld
hier: Teilung des Änderungsbereichs
2473/2009
54
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
für die im Verfahren befindliche 166. Flächennutzungsplan-Änderung den in der
Anlage 2 dargestellten Änderungsbereich in die Bereiche A und B aufzuteilen;
2.
den Teilbereich A dem Rat zur Feststellung der Planänderung vorzulegen (siehe Anlage 2);
3.
den Teilbereich B entsprechend der eingegangenen Anregung separat fortzuführen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Teilbereich A ist inzwischen vom Rat beschlossen, von der Bezirksregierung genehmigt und am 23.09.2009 bekannt gemacht worden.
Für den Teilbereich B sind im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen eingegangen,
die im Rahmen einer vertiefenden Umweltprüfung weitergehend untersucht werden
müssen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so dass das Verfahren noch
nicht zum Abschluss gebracht werden kann.
Sachstand zum 30.09.2011:
Teilbereich A ist seit dem 23.09.2009 rechtskräftig. Die Vorlage ist damit erledigt.
Der Teilbereich B wurde zurückgestellt.
Neuer Sachstand:
Das Verfahren soll aufrechterhalten bleiben, solange noch keine Zielsetzungen für
einen Teilbereich vorliegen.
10.3
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Universitätsklinik Köln in Köln-Lindenthal
1958/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich
zwischen der Kerpener Straße, der östlichen Grenze der Baugrundstücke Lindenthalgürtel 20 bis 46 sowie der Ostgrenze des Baugrundstückes Gleueler
Straße 88, Gleueler Straße, Joseph-Stelzmann-Straße, Bardenheuerstraße und
Robert-Koch-Straße einschließlich der Flächen östlich der Robert-Koch-Straße
zwischen Kerpener Straße und Robert-Koch-Straße Nr. 22 in einer Tiefe von
ca. 120 m in Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: "Universitätsklinik Köln" in KölnLindenthal– aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Klinik, Forschung und Lehre festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept für den Bereich der "Universitätskli-
55
3.
nik Köln" in Köln-Lindenthal zur Kenntnis (Anlage 3) und
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).
Sachstand zum 31.12.2009:
Der Beschluss ist bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet nach
Absprache mit der Universitätsklinik statt. Ein Termin steht noch nicht fest.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Antragsteller hat die zugesagten Planungsleistungen noch nicht erbracht.
Das Verfahren ruht zurzeit.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
56
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 53. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2004/2009 am Donnerstag, dem 08.09.2009
6.9
Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept, Teilraum Süd:
Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Deutzer Hafen mit Teilumnutzung
2983/2009
Beschluss (Rat am 10.09.2009):
Der Rat beauftragt die Verwaltung
1. im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes ein Nutzungskonzept
für den Deutzer Hafen, welches eine Teilumnutzung von Hafenflächen vorsieht,
in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Nutzern des Hafens zu erstellen und
zur Beschlussfassung als Entwicklungsplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch vorzulegen und
2. Planungs- und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieses Entwicklungskonzeptes zu unterbreiten. Dabei sind die Abstimmungsergebnisse mit den Akteuren im Deutzer Hafen wie auch Stellungnahmen der zuständigen staatlichen
Aufsichtsbehörden darzustellen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Die Verwaltung beabsichtigt, das Entwicklungskonzept ab dem Sommer 2010 in Bearbeitung zu nehmen. Voraussetzung ist u. a. die Finanzierbarkeit erforderlicher Gutachten zur Emissions- und Hochwasserproblematik.
Sachstand zum 30.09.2011:
Im Zuge der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Deutzer Hafen haben
sich neue Planungserfordernisse und –spielräume ergeben. Ein umfassender und
aktueller Sachstandsbericht erfolgt nach der Sommerpause 2011.
Neuer Sachstand:
Zum Sachstand hat die Verwaltung zuletzt im Juni 2012 in einer Mitteilung (VorlagenNr. 0819/2012) berichtet. Die Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes Deutzer Hafen erfolgt derzeit im zuständigen Fachamt und weiteren Dienststellen mit höchster
Priorität. Um dem Rat kurzfristig eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des
Hafenareals zu ermöglichen, werden alternative Nutzungsszenarien dargestellt und
bewertet.
57
6.14
Toilettenkonzept
0801/2009
Beschluss (Rat am 10.09.2009):
Der Rat nimmt die Vorschläge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die
unter a) der ersten Priorität genannten Maßnahmen Detailplanungen einschließlich
der Betriebs- und Folgekosten zu erarbeiten, für die Maßnahmen b) bis d) entsprechende Verhandlungen aufzunehmen und die jeweiligen Ergebnisse zu den Maßnahmen a) bis d) dem Rat unter Darstellung der Finanzierung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Nach erster Bewertung können die unter a) priorisierten Toilettenanlagen, einschließlich der vom Rat zusätzlich geforderten Anlage Venloer Straße/Gürtel, behindertengerecht ertüchtigt werden. Für die bauliche Instandsetzung wird mit einem Finanzbedarf von ca. 25.000 € pro Anlage gerechnet. Die Finanzierung in dieser Größenordnung kann aus Mitteln der Beschäftigungsträger bereitgestellt werden.
Innerhalb der nächsten sechs Monate wird eine konkrete Ausbauplanung erstellt, so
dass mit der baulichen Umsetzung etwa Mitte dieses Jahres gerechnet werden kann.
Zur Verbesserung des Toilettenangebotes durch Nutzung von bestehenden Anlagen
in öffentlichen Gebäuden (Maßnahmen b)) werden derzeit die einzelnen Standorte
evaluiert. Je nach Standort wird eine Betreuung durch Toilettenpersonal und wegen
der Alarmdienste auch durch Wachdienste erforderlich sein.
Der Vorschlag der Nutzung privater Toilettenanlagen in Wirtschaftsbetrieben durch
die Öffentlichkeit (Maßnahmen unter b) hat eine positive Resonanz in der Presse und
Gastronomie gefunden. Derzeit wird die konkrete Bereitschaft der Mitgliedsbetriebe
des Gaststättenverbandes abgefragt. Für eine städtische Beteiligung an der baulichen Ertüchtigung privat geführter Toilettenanlagen stehen allerdings keine Mittel zur
Verfügung.
Das in der Umsetzungsphase befindliche Fußgängerleitsystem mit Hinweisbeschilderung soll auch entsprechende Hinweise auf Toilettenanlagen enthalten. Der Endausbau des Fußgängerleitsystems soll Anfang 2010 abgeschlossen sein. Die Beschilderung enthält zum Teil bereits Hinweise auch für behindertengerechte WC-Anlagen.
Nach Zustimmung durch die Beschlussorgane ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit geeignet zu informieren.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss wurde zur Sitzung am 15.09.2011 im Wege einer
Mitteilung (Session-Nr. 3252/2011) über den aktuellen Sachstand des Toilettenkonzeptes informiert, auf die insofern inhaltlich verwiesen wird.
Neuer Sachstand:
Es wird auf den Ratsbeschluss vom 20.09.2012 (Vorlage 2665/2012) verwiesen.
6.19
Städtebauliche Neuordnung Dionysoshof/Baptisterium
hier: Beauftragung einer Rahmenplanung und Durchführung eines moderierten Beteiligungsverfahrens für die Umgebung der Welterbestätte Kölner Dom
3469/2009
58
Beschluss (Rat am 10.09.2009):
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die städtebauliche Neuordnung Dionysoshof/Baptisterium zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gem.
den Anforderungen des Zuschussgebers ein Gesamtkonzept zur städtebaulichen
Verbesserung der Domumgebung zu erarbeiten. Dabei soll die Entwurfsidee der Allmann/Sattler/Wappner Architekten, die im internationalen Workshop 2002 vom
Fachgremium für die weitere Bearbeitung empfohlen wurde, weiterverfolgt werden
und das Büro mit einer Rahmenplanung für die Domumgebung beauftragt werden.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Rahmenplanung durch ein moderiertes
Beteiligungsverfahren mit allen relevanten Personen und Institutionen der Stadtgesellschaft sowie den Urhebern der Domplatte und der anliegenden Bauwerke begleiten zu lassen und damit für den erneuten Förderantrag 2010 zu qualifizieren.
Der Rat stellt den Bedarf fest und beschließt die Freigabe der im Haushaltsjahr 2009
im Teilfinanzplan 0901 Stadtplanung und -entwicklung in Zeile 8 bei Finanzstelle
6100-0901-0-1000 –Städtebaulicher Masterplan– veranschlagten investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 100.000 €.
Sachstand zum 31.12.2009:
Mit diesem Beschluss kommt der Rat der Empfehlung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach, die Konzeption des zur Verbesserung Dionysoshof und Baptisterium gestellten Förderantrages weiter zu qualifizieren. Unter
Beteiligung der Akteure der angrenzenden Institutionen, den Urheberrechtsvertretern
und der Fachöffentlichkeit soll das Vorhaben in einen Gesamtzusammenhang mit
dem Umfeld des Doms gestellt werden.
Als Ergebnis sollen die Grundlagen für einen Rahmenplan für die Domumgebung
und ein weiterentwickeltes Konzept für das Projekt Baptisterium / Dionysoshof erarbeitet werden. Damit ergibt sich erneut die Chance einen Antrag auf Bewilligung von
Fördermitteln des Bundes für das Projekt Baptisterium / Dionysoshof / Domumgebung zu stellen, denn das Bundesministerium hat auch nach der Bundestagswahl
das Förderprogramm für Weltkulturerbestätten für das Jahr 2010 vorgesehen.
Um den Auftrag des Rates sorgfältig zu erfüllen, wird ein moderiertes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Auftaktveranstaltung hat am 15.01.2010 stattgefunden.
Vorgesehen sind weitere drei Veranstaltungen im Februar, März und April 2010. Für
die Moderation konnte Herrn Prof. Peter Zlonicky gewonnen werden. Herr Architekt
Ludwig Wappner von Allmann Sattler Wappner hat sich ebenfalls bereit erklärt, das
Verfahren zu begleiten, um die Planung weiter zu qualifizieren und die erarbeiteten
Grundlagen aus dem Moderationsprozess in einem Rahmenplan umzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Rat nahm in seiner Sitzung vom 17.06.2010 das "Städtebauliche Gesamtkonzept
Domumgebung" als Ergebnis des moderierten Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis,
stellt den Bedarf fest und beauftragte die Verwaltung, das Projekt "Städtebauliche
Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" zum Förderprogramm des Bundes für nationale UNESCO-Welterbestätten (2010 bis 2014) anzumelden.
Im Juli 2010 erhielt die Stadt Köln die Ankündigung der Bereitstellung von 5 Millionen
Euro für das Projekt „Östliche Domumgebung, Dionysoshof/Baptisterium.
59
Der Rat beauftragte auf seiner Sitzung am 07.10.2011 die Verwaltung, den Zuwendungsantrag für das Projekt "Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" zum Förderprogramm des Bundes für nationale
UNESCO-Welterbestätten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 16,4 Millionen
Euro brutto einzureichen. Er beschließt darüber hinaus die Bereitstellung einer Gesamtinvestitionssumme von 19,5 Millionen Euro brutto, um den Bauabschnitt 1, Dionysoshof/Baptisterium, entsprechend der Planung des Büros Allmann Sattler Wappner Architekten umsetzen zu können.
Im Dezember erhielt die Stadt Köln den Zuwendungsbescheid über die Fördermaßnahme. Die Planungsleistungen Gebäude und Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung konnten beauftragt werden.
Die Entwurfsplanung wird derzeit von ASW München ausgearbeitet, so dass mit der
Ausschreibung des Leistungsverzeichnisses im vierten Quartal 2012 und der Vergabe der Bauleistungen zu rechnen ist. Die Bauleistungen für den Förderanteil des
Bundesprogramms für nationale UNESCO-Welterbestätten müssen bis Ende des
Jahres 2014 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Der Auftrag zum moderierten Verfahren ist erledigt.
Neuer Sachstand:
Seit dem 20.09.2012 liegt der Beschluss des Rates zur baulichen Umsetzung der
Entwurfspläne der Bauphase 1 des Bereichs Dionysoshof/Baptisterium vor.
Der Auftrag ist abgeschlossen.
16.1
Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen
hier: Beschluss der Bezirksvertretung 4 vom 19.05.2008 zur Erarbeitung eines
Stadtentwicklungskonzeptes für den Bereich Ehrenfeld
3697/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung
3. die Erneuerung des Stadtteils Ehrenfeld und die damit einhergehenden Strukturveränderungen seit Mitte der 1980er Jahre unter besonderer Berücksichtigung
der Nachverdichtung des Stadtteils zu untersuchen und Handlungsbedarfe festzustellen und
4. eine Fortschreibung der vorliegenden Rahmenplanungen entsprechend den Anforderungen an eine ausgewogene Stadtteilentwicklung für die nächste Dekade
auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Eine Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes ist aufgrund der begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten und Arbeitskapazitäten des Fachamtes derzeit nicht absehbar.
Sachstand zum 30.09.2011:
Kein neuer Sachstand.
60
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand
16.2
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 30.04.2009
die Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet Causemannstraße betreffend
3362/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss berät den Beschluss der BV 6 erneut, falls bis Mitte
2010 alle Versuche scheitern, in integrierter Lage in Merkenich ausreichend Einzelhandel zur Nahversorgung ansiedeln zu wollen.
Sachstand zum 31.12.2009:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand zum 30.09.2011:
Nach dem neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Köln (EHZK) ist die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten grundsätzlich ausgeschlossen. Eine weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen des EHZK.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
61
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 1 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Dienstag, dem 08.12.2009
5.2
Vorgaben für die europaweite Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb der bundeseigenen Liegenschaften im Bereich der ehemaligen
belgischen Schule Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück
3401/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorgaben für die europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
(siehe Anlage 2) für das Grundstück der ehemaligen belgischen Schule Von-QuadtStraße in Köln-Dellbrück für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße,
östlich Grenze der Flurstücke 502, 1999,1226 und 981 (Bolzplatz), Kemperbach bis
östliche Grenze des Flurstückes 980 und südliche Grundstücksgrenze Von-QuadtStr. 132 - 120.
Sachstand zum 30.09.2011:
Das europäische Ausschreibungsverfahren hat die BIMA durchgeführt. Allerdings ist
bisher die ehemalige belgische Schule nicht veräußert worden, so dass in einem
freihändigen Vergabeverfahren erneut Bewerber ermittelt werden. Erst dann kann
der Teilnahmewettbewerb zusammen mit dem neuen Investor durchgeführt werden.
Das Ergebnis wird Grundlage für das Bauleitplanverfahren sein.
Neuer Sachstand:
Die Flächen wurden zwischenzeitlich veräußert. Die Erwerberin hat eine Mehrfachbeauftragung mit sieben Büros durchgeführt, die am 23.08.2012 entschieden wurde.
Derzeit wird der Siegerentwurf gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet. Sobald ein einvernehmliches städtebauliches Konzept vorliegt, wird die Erwerberin die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines (vorhabenbezogenen)
Bebauungsplans beantragen, dies voraussichtlich Ende 2012.
5.3
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 265 n Ortsumgehung HürthHermülheim und den 4-streifigen Ausbau der B 265 / Luxemburger Straße auf
dem Gebiet der Städte Hürth und Köln
4237/2009
Beschluss:
62
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 265 n / Ortsumgehung
Hürth-Hermülheim und den 4-streifigen Ausbau der B 265 / Luxemburger Straße auf
dem Gebiet der Städte Hürth und Köln.
Darüber hinaus regt der Stadtentwicklungsausschuss an, den Standort des Wasserauffangbeckens in die Zu- und Abfahrtsbauwerke zu integrieren.
Sachstand zum 30.09.2011:
In dem Verfahren hat am 21.09.2010 der Erörterungstermin stattgefunden. Aus Sicht
des Vorhabenträgers ist eine Verlagerung des Beckens an den vorgeschlagenen Ort
technisch nicht möglich, weil die dort zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreicht
bzw. ein vorhandenes Leitungsbündel entgegensteht. Zudem liegt die Fläche in einer
Wasserschutzzone, was eine Versickerung nicht erlaubt.
Eine Entscheidung der Bezirksregierung über die Planfeststellung wird für das dritte
Quartal 2011 erwartet.
Neuer Sachstand:
Der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragte Neubau der B 265n - Ortsumgehung Hürth-Hermülheim - und der Ausbau der B 265/Luxemburger Straße ist von
der Bezirksregierung Köln mit Beschluss vom 14.09.2011 planfestgestellt worden.
Der Anregung, das Wasserauffangbecken zu verlegen, wurde aus den o.a. Gründen
nicht gefolgt.
Der Beschluss ist erledigt.
12.1
Bebauung am Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord
Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
4338/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Bebauung am Breslauer Platz" in Köln-Altstadt/Nord einen Bebauungsplan-Entwurf unter
Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt, Ziffern 1 - 4,
zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.03.2009 gemäß den Anlagen 4 - 6 auszuarbeiten. Das Bebauungsplanverfahren wird nach
§ 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Die Maßgaben laut Anlage 6 sind hierbei zu beachten und umzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Bauleitplanverfahren ruht, da bislang zur Umlegung der Lichtwellenleitungen der
DB AG noch kein abstimmungsfähiges Ergebnis vorliegt. Es wird zum 1. Quartal
2012 eine Planungs- und Kostengrundlage angestrebt.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
63
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 14.01.2010
5.1
Sanierungsgebiet Rheinboulevard Mülheim Süd Planungsauftrag
hier: Beschluss über die Vergabe eines Planungsauftrages für die Leistungsphasen 1 - 3
5256/2009
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:
Gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW beschließen wir die Verwaltung zu beauftragen,
einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-3 der HOAI in Höhe von 37.000,00
€ für die Umgestaltungsmaßnahme Rheinboulevard zu vergeben. Mit diesem Vorentwurf soll im Mai 2010 ein qualifizierter Förderantrag gestellt werden, auf dessen
Grundlage die Maßnahme bewilligt werden soll. Für Planung und Ausbau der Maßnahme sind Kosten von gesamt 1,14 Mio. veranschlagt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Leistungsphasen 1 – 3 wurden erbracht und verwaltungsintern abgestimmt.
Im Mai 2010 wurde ein qualifizierter Förderantrag gestellt:
Die Bürgerbeteiligung für den Rheinboulevard Mülheim hat am 03.09.2010 von 14.30
Uhr bis 18.30 Uhr stattgefunden. Sie begann mit einer Geländebegehung bei der den
Bürgern die Planung vorgestellt wurde. Den ca. 50 Interessierten wurden zahlreiche
Fragen beantwortet.
Im weiteren Verfahren wurden die Anregungen und Bedenken geprüft und wenn realisierbar, berücksichtigt. Mit den ansässigen Gewerbetreibenden werden einvernehmliche Lösungen gesucht.
Am 30.06.2011 hat der Ausschuss für Umwelt und Grün diesen Vorentwurf für den
Rheinboulevard Mülheim-Süd genehmigt und die Verwaltung auf dieser Grundlage
mit der Weiterplanung beauftragt.
Neuer Sachstand:
Die Vorlage zum Baubeschluss kommt im November 2012 in die politische Beratung.
64
10.9
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd
5238/2009
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Ankerstraße, Schnurgasse und
Paulstraße in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Am 09. 07.2010 wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis zum 21.01.2012
ausläuft. Der Stand der Ausarbeitung des Verfahrens erfordert eine Verlängerung der
Veränderungssperre, die in der Ratssitzung vom 13.10.2011 vorgelegt wird.
Neuer Sachstand:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Enwurfs fand in der Zeit vom 08.06.
bis 09.07.2012 einschließlich statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben, der
Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss mit
der Vorlagen-Nr. 3559/2012 wurde im Rat am 15.11.2012 gefasst. Der Vorgang ist
abgeschlossen.
65
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 3 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 28.01.2010
5.5
Ergebnis des städtebaulichen Verfahrens Raum | Stadt | Brücke KölnMülheim,
Grundlage der weiteren Planung
3422/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Bearbeitungsraum im Umfeld der Mülheimer Brückenrampe gemäß dem Planungskonzept des zweiten Ranges der Büros
mvm + starke Architekten, Köln + club L94, Landschaftsarchitekten, Köln weiter zu
qualifizieren und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten. Maßgabe
ist, dass die Bebauung am Rhein nicht erfolgt und der Festplatz erhalten bleibt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Da die Finanzierung für die Umsetzung des Projektes über Regionale 2010-Mittel
und über das Programm "Mülheim 2020" aus Einsparungsgründen entfiel, konnte
zunächst keine Weiterbearbeitung erfolgen. Eine notwendige Kanalsanierung, die die
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für den Festplatz Mülheim vorgesehen hat,
wurde im Frühjahr 2011 Anlass für die Wiederaufnahme der Planung. Die durch die
Kanalsanierung erforderliche Wiederherstellung der Oberfläche sollte unter Berücksichtigung der beschlossenen Planungsziele erfolgen. Im April 2011 erhielt das
Landschaftsarchitekturbüro club L94 einen Planungsauftrag für eine Entwurfsplanung
für den Bereich Festplatz. Dieser Auftrag wird zurzeit von club L94 bearbeitet.
Es ist beabsichtigt, bis Ende 2011 eine abgestimmte Planung zu erarbeiten. Anfang
2012 ist die Planung in der Bezirksvertretung Mülheim und im Veedelsbeirat vorzustellen. Im Anschluss daran muss eine kostenhinterlegte Bauvorlage in den zu beteiligten Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss, Finanzausschuss,
Ausschuss für Umwelt und Grün, Bezirksvertretung Mülheim) beschlossen werden.
Die Umsetzung der Maßnahme kann in Abhängigkeit der Sitzungsfolge und Beschlusslage terminiert werden.
Die weiteren Bereiche, die das Verfahren Raum | Stadt | Brücke umfasst hat (Brückenbauwerk, Grünflächen an Brückenrampe) werden derzeit aus mangelnder Finanzierungsmöglichkeit nicht bearbeitet.
Neuer Sachstand:
Eine Beschlussvorlage zur Planung des Festplatzes wird derzeit abgestimmt. Es ist
geplant, unterschiedliche Szenarien der Umsetzung entsprechend mit Kosten hinterlegt zur Beschlussfassung vorzulegen.
66
6.1
Stadtentwicklungskonzept Wohnen
Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau
3280/2009
und
Änderungsantrag- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau
AN/0230/2010
Beschluss (Rat am 02.02.2010):
1. Der Rat nimmt das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau als ersten
Baustein des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 Sozialmietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können.
2. In Ergänzung bzw. Konkretisierung seiner Beschlüsse vom 29.01.2008 und vom
30.06.2009 beauftragt der Rat die Verwaltung, die im Folgenden aufgeführten
Maßnahmen I.1 bis IV.1 vorzubereiten und umzusetzen.
I
Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/
Einsatz städtischer Grundstücke
Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der Prozentsatz ist
als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen
werden kann. (I.1)
Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung (Ratsbeschluss vom 14.12.2006) soll die Verwaltung in Verhandlungen mit Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den
Investoren nahe legen, dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen
B-Planverfahren mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau
realisiert werden. (I.2)
Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten. (I.3)
Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen
und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten
Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif gemacht
werden. (I.4)
Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau (I.5)
II Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/
Imageverbesserung
Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas) (II.1)
Intensivierung des Belegungsmanagements. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirt-
67
schaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der
Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren. (II.2)
Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung (II.3)
III Handlungsfeld Bestand
Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreis- und
Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt. (III.1)
Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen
(III.2)
Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit
dem Land Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden mit dem Ziel, die
Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen. (III.3)
IV Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit
Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken. (IV.1)
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Arbeit am „Stadtentwicklungskonzept
Wohnen“ fortzuführen und nach Fertigstellung der einzelnen Module diese jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welches Anreizmodell geeignet sein
könnte, auch im freifinanzierten Wohnungsbau durch städtebauliche Verträge
eine Mietobergrenze oberhalb der Grenzen des geförderten Wohnungsbaus,
aber unterhalb der Durchschnittsmiete zu vereinbaren.
Sachstand zum 30.09.2011:
Zu Ziffer 1:
Am 02.02.2010 hat der Rat der Stadt Köln das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, durch ein Bündel von Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 öffentlich
geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können.
Bei der Vorbereitung der Beschlussfassung in 2009 wurde davon ausgegangen,
dass Köln als Bedarfsschwerpunkt in den nächsten Jahren ein ausreichendes Kontingent an Landesmitteln zur Verfügung gestellt bekommt, um Förderbewilligungen in
der angestrebten Größenordnung aussprechen zu können. Das erste Jahr der Umsetzung (2010) zeigt, dass städtischerseits die eingeleiteten Maßnahmen mit unterschiedlicher Intensität greifen, das Ziel von 1.000 geförderten Wohnungen jedoch
mangels ausreichender Landesmittel nicht erreicht werden konnte. Auch in 2011 ist
nicht mit einer Mittelzuteilung zu rechnen, die die Erreichung der Zielzahl erwarten
lässt. Eine Kompensation wäre allenfalls durch eine städtische Förderung zu erreichen.
68
An den Gründen, die zur Herbeiführung des Beschlusses vom 02.02.2010 geführt
haben, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil ist der Bedarf weiter angestiegen.
Wurde bei der Beschlussfassung zum Handlungskonzept Anfang 2010 noch von einer Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von 42 % (Datenbasis 2004) ausgegangen, hat sich dieser Wert nach aktueller Auswertung der Bürgerumfrage zum
demografischen Wandel 2009 auf 45 % erhöht. Der Anteil der anspruchsberechtigten
Mieterhaushalte beläuft sich auf 38 %. Davon ist der überwiegende Teil (86 % der
anspruchsberechtigten Mieterhaushalte) derzeit mit einer Nettokaltmiete von mehr
als 5,10 €/m²/Monat belastet. Einher geht der Anstieg der Anspruchsberechtigten mit
einem weiteren Abschmelzen der Sozialwohnungsbestände aufgrund des Auslaufens von Mietpreis- und Belegungsbindungen, so dass sich die Schere zwischen Angebot und Bedarf noch weiter geöffnet hat. Wenn auch derzeit nicht absehbar ist,
wann aufgrund des fehlenden Fördervolumens das Ziel von 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen wieder erreicht werden kann, soll weiter an der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen gearbeitet werden, um neben den quantitativen Aspekten
das qualitative Ziel einer besseren sozialräumlichen Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsneubaus im Stadtgebiet möglich zu machen. Hierfür sind die beschlossenen Handlungsoptionen eine gute Voraussetzung.
Zu Ziffer 2:
I.
I. 1
Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/Einsatz
städtischer Grundstücke
Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der %-Satz ist
als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen
werden kann.
Sachstand:
In 2010 wurden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
städtische Grundstücke mit insgesamt 275 Geschosswohnungen in die
Vermarktung gebracht bzw. verkauft. Davon sind 165 Wohneinheiten
für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
I. 2
Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung soll die Verwaltung in Verhandlungen mit
Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den Investoren nahe legen,
dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen B-Planverfahren
mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert
werden.
Sachstand:
Das Thema öffentlich geförderter Wohnungsbau wurde vom Stadtplanungsamt in 2010 im Antragsstadium regelmäßig mit den Vorhabenträgern besprochen. Das Ergebnis ist durchweg negativ, da es sich bei
den Vorhaben im Geschosswohnungsbau fast ausschließlich um reine
Eigentumsmaßnahmen handelte und die Vorhabenträger die Objekte
nicht im Bestand halten werden. Das „Hinwirken“ wäre erfolgreicher,
wenn ein dieses Ziel unterstützender Ratsbeschluss vorläge, z.B. dass
die Bereitschaft zum öffentlich geförderten Wohnungsbau Voraussetzung für einen Einleitungsbeschluss ist. Der Ratsbeschluss wäre dann
Bestandteil der Kriterien für die gemeindliche Abstimmung einer Pla-
69
nung. Eine Weiterverfolgung dieses Themas soll im Rahmen des Handlungskonzeptes Strategisches Flächenmanagement erfolgen.
I.3
Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten.
Sachstand:
Die Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften erfolgt
dadurch, dass bei allen Angeboten von Geschosswohnungsbaugrundstücken durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen beteiligt
wird. Einzelne größere Kölner Wohnungsbaugenossenschaften sind
zudem eigenständig als Investor beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erfasst. In 2010 ist der Verkauf von Geschosswohnungsbaugrundstücken für 44 Wohneinheiten an Wohnungsbaugenossenschaften erfolgt bzw. es erfolgten dafür die Vorbereitungen.
I.4.
Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif
gemacht werden.
Sachstand:
Die in Frage kommenden Baugebiete wurden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik nach Abstimmung im Arbeitskreis Wohnen
und Gewerbe zusätzlich der Flächenkategorie 1, die Priorität für die
Baureifmachung hat, zugeordnet. Insgesamt wird hier ein Volumen von
rd. 570 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau möglich
sein. Wegen der zum Teil noch langen Verfahrenszeiten ist hier eher
von einer mittelfristigen Wirkung auszugehen.
I.5
Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau.
Sachstand:
Um hierfür die Grundlagen zu schaffen, ist ein Handlungskonzept zur
Innenentwicklung erforderlich, das neben der Klärung der Abgrenzungsfrage eine Bewertung und Quantifizierung der noch vorhandenen Potenziale in Baulücken/Mindernutzungen, Dachgeschossausbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen sowie eine Darstellung der möglichen Instrumente zur Aktivierung dieser Potenziale beinhalten muss. Es
handelt sich dabei um eine personalintensive Aufgabe, die mit dem derzeitigen Personalbestand nicht bewältigt werden kann.
II.
II.1
Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/ Imageverbesserung
Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas).
Sachstand:
70
Das Amt für Wohnungswesen hat zwischenzeitlich Eckpunkte für den
geplanten Förderatlas entwickelt. Eine Umsetzung scheitert bisher an
der mangelnden Finanzierung aus dem städtischen Haushalt. Nach einer Überprüfung des Ansatzes sowie erneuter Einschätzung des Amtes
für Wohnungswesen ist ein Finanzvolumen von 2,2 Mio. € jährlich, zunächst befristet auf 3 Jahre, zur Umsetzung dieser Handlungsoption
zwingend erforderlich. Diese Mittel wurden durch V zum Haushalt 2012
folgende angemeldet.
II.2
Intensivierung des Belegungsmanagement. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren.
Sachstand:
Am 12.03.2009 wurde durch das Amt für Wohnungswesen mit der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen und dem Kölner
Haus- und Grundbesitzerverein eine Belegungsvereinbarung vertraglich
abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung wurden die Belegungsrechte
zu einem großen Teil auf die Vermieterinnen und Vermieter übertragen,
mit dem Ziel, die Belegungsstrukturen in den einzelnen Objekten zu
verbessern beziehungsweise gute, sozialverträgliche Strukturen zu
schaffen oder zu erhalten. Ferner soll auf diese Weise ein deutlich investorenfreundlicheres Klima geschaffen werden, welches den Vermieterinnen und Vermietern mehr Handlungsspielraum einräumt und die
Bereitschaft zum Bau von geförderten Wohnungen in Köln erhöht. Die
bisherigen Erfahrungen mit dieser Belegungsvereinbarung sind durchweg positiv. Die Evaluierung wurde 2011 planmäßig durch das Amt für
Wohnungswesen eingeleitet. Über die Ergebnisse soll eine Ausschussmitteilung erfolgen.
II.3
Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale
Wohnraumförderung.
Sachstand:
Die Aktivitäten zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus
in Köln sind weiterhin vielfältig und werden durch das Amt für Wohnungswesen mit guten Erfahrungen eingesetzt. Hierbei wirbt das Amt
für Wohnungswesen z.B. im Rahmen der Stadtinformationskampagne
mit Postern im Großformat auf zahlreichen Werbeflächen im öffentlichen Raum für den geförderten Mietwohnungsbau. Daneben hat das
Amt für Wohnungswesen in 2010 wieder als Aussteller bzw. Mitaussteller an den Rheinischen Immobilientagen, der WOWEX als Fachmesse
für die Wohnungswirtschaft in Köln und an der Expo Real in München
mit Erfolg teilgenommen und die Akzeptanz von Investoren für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöht. Für 2011 stehen Teilnahmen
an den Messen UrbanTec in Köln (Nachfolgerin der WOWEX) sowie
Expo Real in München auf dem Plan. Die Rheinische Immobilientage
sowie die WOWEX wurden seitens der Veranstalter in 2011 abgesagt.
71
Im Spätsommer 2011 wird der Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen „Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2010 Ausblick 2011“ veröffentlicht
III.
Handlungsfeld Bestand
III.1
Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreisund Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter
Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachstand:
Die Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung in NRW im Programmjahr 2011 erfordern gegebenenfalls ein Umdenken beim Amt für
Wohnungswesen. Im Rahmen der investiven Bestandsförderung 2011
hat das Land zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele gezielt 200 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit soll die
Sanierungsquote in allen Wohnungsbeständen, für die Sozialbindungen
verlängert oder neu vereinbart werden, gesteigert werden. Die Förderkonditionen wurden verbessert, die Mietpreis- und Belegungsbindung
gilt für den Zeitraum der Zinsverbilligung. Auch der Städtetag NRW
sieht hierin, soweit das Förderangebot des Landes bei den Investoren
auf Akzeptanz stößt, einen guten Ansatz, durch den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand einen Ausgleich
für die rapide zurückgehenden Bestände an öffentlich geförderten
Wohnungen zu schaffen. Da die Handlungsoption im Wesentlichen mit
der Nichtannahme des Landesprogramms begründet wurde, erscheint
es jetzt zumindest fraglich, ob ein Ergänzungs- bzw. Konkurrenzmodell
der Stadt noch sinnvoll ist. Es sollten daher zunächst die Erfahrungen
mit dem Landesprogramm abgewartet werden. Gegebenenfalls könnten
auch, bei entsprechender Mittelbereitstellung, Belegungsrechte für die
bekannten Wohnanlagen in Chorweiler im Rahmen der anstehenden
Zwangsversteigerung erworben werden. V hat für diese Option Mittel in
Höhe von 5,5 Mio. Euro jährlich zum Haushalt 2012 folgende angemeldet.
III.2
Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen.
Sachstand:
Seit April 2007 nimmt das Amt für Soziales und Senioren am Projekt
„Wohnungsservice“ zur Senkung der Kosten der Unterkunft von ALG IIBeziehern teil. Ziel des Projektes ist es, die Ausgaben für die stetig ansteigenden Unterkunftskosten, die als kommunale Pflichtleistung nach
dem SGB II von der Stadt Köln übernommen werden müssen, zu senken. Vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Segment der
preiswerten Wohnungen in Köln benötigt das Projekt zusätzlich zu den
öffentlich geförderten Wohnungen auch andere, freifinanzierte Wohnungen. Hierzu wurde ein kostenloser Service für Vermieterinnen und
Vermieter beim Amt für Wohnungswesen eingerichtet. Diese können ihre leerstehenden, freifinanzierten Wohnungen in das Projekt einbringen.
Insgesamt wird der Service rege genutzt und zahlreiche Wohnungswechsel konnten bisher realisiert werden. Nach Übergang der ARGE
Köln in das Jobcenter Köln besteht der Service fort.
72
III.3
Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte
städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter
Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit dem Land NRW aufgenommen werden mit dem Ziel, die Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen.
Sachstand:
Derzeit wird von einem externen Institut unter Federführung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ein umfassendes Klimaschutzkonzept erstellt. An der Erstellung ist das Amt für Wohnungswesen beteiligt, soweit es um den Baustein "energetische Nachrüstung des Wohnungsbestandes" geht.
Geplant ist, dem Rat zu gegebener Zeit vorzuschlagen, welche Bausteine des Konzeptes umgesetzt werden sollen und welcher Mittelbedarf daraus resultiert.
Das für das Wohnen zuständige Ministerium des Landes NRW hat vor
dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung NRW wie unter III.1 bereits dargestellt, 200 Mio. Euro landesweit für Maßnahmen im Wohnungsbestand, für energetische Nachrüstung, bereitgestellt. Die Förderkonditionen des Landes können ein wesentlicher Bestandteil des zu
entwickelnden Förderkonzeptes sein. Hiervon hängt ab, ob und in welchem Umfang sich die Stadt ergänzend finanziell beteiligen sollte. Auch
für diesen Baustein hat V Zuschussmittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro
jährlich zum Haushalt 2012 folgende angemeldet.
IV.
Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit
IV.1
Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement
der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
Sachstand:
Zur Abstimmung bedeutsamer kommunalpolitischer Themen finden regelmäßige Treffen des Kölner Oberbürgermeisters mit den Bürgermeistern der linksrheinischen Nachbarkommunen statt. Sobald das „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ für Köln fertig gestellt ist (s. Ziff. 3), können auf dieser Grundlage qualifizierte Gespräche zu einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik im Rahmen dieser Treffen geführt
werden. Es ist beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt in den Gesprächskreis auch die rechtsrheinischen Umlandgemeinden einzubeziehen.
Zu Ziffer 3:
Die Entwurfsfassung des ersten Moduls des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen
mit einer Analyse des Wohnungsmarktes sowie Prognosen und Szenarien zur zukünftigen Wohnungsmarkentwicklung steht kurz vor der Fertigstellung. Der Bericht
wird nach Würdigung der Ergebnisse der abschließenden Diskussionen in der ver-
73
waltungsinternen Arbeitsgruppe, der externen Arbeitgruppe sowie im Kölner Wohnungsbauforum voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012 dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Kenntnis und Beschlussfassung bezüglich der daraus resultierenden Handlungsimplikationen für die weitere
Bearbeitung des StEK Wohnen vorgelegt.
Zu Ziffer 4:
Der Prüfauftrag ist erledigt. Das Ergebnis ist dem STEA am 29.04.2010 mitgeteilt
worden (Session Nr. 1455/2010).
Neuer Sachstand:
Zu Ziffer 1:
Am 02.02.2010 hat der Rat der Stadt Köln das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, durch ein Bündel von Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 öffentlich
geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können.
Die Umsetzung des Handlungskonzeptes zeigt, dass die eingeleiteten Maßnahmen
mit unterschiedlicher Intensität greifen, das Ziel von 1.000 geförderten Wohnungen
jährlich bisher jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht erreicht werden konnte.
Fehlte es 2010 und 2011 an einer ausreichenden Mittelzuteilung durch das Land,
haben sich 2012 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das historisch niedrige Zinsniveau am Kreditmarkt derart geändert, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau für Investoren nicht mehr die Attraktivität wie in früheren Jahren besitzt.
Hinzu kommt ein Mangel an baureifen Grundstücken in der Hand der Investoren, die
auch bei den derzeitigen Bedingungen noch bereit sind, öffentlich gefördert zu bauen. Mit der vom Rat beschlossenen 30%-Quote bei der Veräußerung städtischer
Grundstücke wird sich die angestrebte Zielmarke nicht erreichen lassen.
An den Gründen, die zur Herbeiführung des Beschlusses vom 02.02.2010 geführt
haben, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil ist der Bedarf weiter angestiegen.
Wurde bei der Beschlussfassung zum Handlungskonzept Anfang 2010 noch von einer Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von 42 % (Datenbasis 2004) ausgegangen, hat sich dieser Wert nach aktueller Auswertung der Bürgerumfrage zum
demografischen Wandel 2009 auf 45 % erhöht. Der Anteil der anspruchsberechtigten
Mieterhaushalte beläuft sich auf 38 %. Davon ist der überwiegende Teil (86 % der
anspruchsberechtigten Mieterhaushalte) derzeit mit einer Nettokaltmiete von mehr
als 5,10 €/m²/Monat belastet. Einher geht der Anstieg der Anspruchsberechtigten mit
einem weiteren Abschmelzen der Sozialwohnungsbestände aufgrund des Auslaufens von Mietpreis- und Belegungsbindungen, so dass sich die Schere zwischen Angebot und Bedarf noch weiter geöffnet hat. Wenn auch derzeit nicht absehbar ist,
wann das Ziel von 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen wieder erreicht werden
kann, soll weiter an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen gearbeitet werden,
um neben den quantitativen Aspekten das qualitative Ziel einer besseren sozialräumlichen Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsneubaus im Stadtgebiet möglich zu machen. Hierfür sind die beschlossenen Handlungsoptionen eine gute Voraussetzung.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Wiedereinstieg in
ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Hierauf wird unter
74
Ziffer II.1 näher eingegangen. Die mit Köln vergleichbaren Städte München und
Hamburg haben ebenfalls eigene kommunale Förderprogramme aufgelegt und erklären, dass dies für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt unverzichtbar ist. Die Stadt
München setzt jährlich 37 Mio. EUR ausschließlich für den Neubau von öffentlich
geförderten Mietwohnungen ein und hat außerdem noch weitere wohnungspolitische
Programme entwickelt. Die Stadt Hamburg setzt für die gleichen Zwecke 122 Mio.
EUR jährlich ein (in Frankfurt am Main sind dies jährlich 30 Mio. EUR und in Stuttgart
12 Mio. EUR).
Zu Ziffer 2:
I. Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/Einsatz städtischer
Grundstücke
I. 1
Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der %-Satz ist
als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen
werden kann.
Sachstand:
In 2011 wurden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
städtische Grundstücke mit insgesamt 277 Geschosswohnungen veräußert. Davon sind 85 Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
I. 2
Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung soll die Verwaltung in Verhandlungen mit
Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den Investoren nahe legen,
dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen B-Planverfahren
mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert
werden.
Sachstand:
Das Thema öffentlich geförderter Wohnungsbau wird vom Stadtplanungsamt seit 2010 im Antragsstadium regelmäßig mit den Vorhabenträgern besprochen. Das Ergebnis ist durchweg negativ, da es sich
bei den Vorhaben im Geschosswohnungsbau fast ausschließlich um
reine Eigentumsmaßnahmen handelte und die Vorhabenträger die Objekte nicht im Bestand halten werden. Das „Hinwirken“ wäre erfolgreicher, wenn ein dieses Ziel unterstützender Ratsbeschluss vorläge, z.B.
dass die Bereitschaft zum öffentlich geförderten Wohnungsbau Voraussetzung für einen Einleitungsbeschluss ist. Der Ratsbeschluss wäre
dann Bestandteil der Kriterien für die gemeindliche Abstimmung einer
Planung. Die Inhalte eines möglichen Modells „Sozialgerechte Bodennutzung für Köln“ werden zurzeit für eine Beratung/Beschlussfassung
aufbereitet.
I.3
Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten.
Sachstand:
Die Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften erfolgt
75
dadurch, dass bei allen Angeboten von Geschosswohnungsbaugrundstücken durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen beteiligt
wird. Einzelne größere Kölner Wohnungsbaugenossenschaften sind
zudem eigenständig als Investor beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erfasst. In 2011 erfolgte kein Verkauf an eine
Wohnungsbaugenossenschaft.
I.4.
Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif
gemacht werden.
Sachstand:
Die in Frage kommenden Baugebiete wurden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik nach Abstimmung im Arbeitskreis Wohnen
und Gewerbe zusätzlich der Flächenkategorie 1, die Priorität für die
Baureifmachung hat, zugeordnet. Insgesamt wird hier ein Volumen von
rd. 660 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau möglich
sein. Wegen der zum Teil noch langen Verfahrenszeiten ist hier eher
von einer mittel- bis langfristigen Wirkung auszugehen.
I.5
Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau.
Sachstand:
Der Sachstand ist unverändert.
II.
Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/Imageverbesserungrung
II.1
Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas).
Sachstand:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Wiedereinstieg in ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Als ein Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer
Grundstücke durch Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich
subventioniert. Die Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit
städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen in diesem Rahmen wird
durch Anwendung des Förderatlasses erreicht.
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist die Schaffung
von Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A analog des Rabatts
beim Verkauf von städtischen Grundstücken. Werden auch Wohnungen
für die Einkommensgruppe B geschaffen, erfolgt eine anteilige Bezuschussung. Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist der Verkehrswert des Grundstückes ohne Aufbauten.
Zuschusshöhe
- 20 % bei Stadtteilen mit weniger als 10 % an öffentlich geförderten
Wohnungen
76
- 15 % bei Stadtteilen mit weniger als 15 % an öffentlich geförderten
Wohnungen
es sei denn, sozialpolitische Gründe sprechen dagegen (z.B. KölnMeschenich).
In Gebieten mit einem höheren Anteil als 15 % an geförderten Wohnungen wird kein Zuschuss gewährt. Abweichungen im Einzelfall bedürfen der Zustimmung des Ausschusses für Soziales und Senioren unter
Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses.
II.2
Intensivierung des Belegungsmanagement. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren.
Sachstand:
Der Sachstand ist unverändert.
II.3
Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale
Wohnraumförderung.
Sachstand:
Die Aktivitäten zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus
in Köln sind weiterhin vielfältig und werden durch das Amt für Wohnungswesen mit guten Erfahrungen eingesetzt. Hierbei wirbt das Amt
für Wohnungswesen z.B. im Rahmen der Stadtinformationskampagne
mit Postern im Großformat auf zahlreichen Werbeflächen im öffentlichen Raum für den geförderten Mietwohnungsbau. Daneben hat das
Amt für Wohnungswesen in 2012 wieder als Mitaussteller an der Expo
Real in München mit Erfolg teilgenommen und die Akzeptanz von Investoren für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöht.
Im Oktober 2012 wurde der Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen „Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2011 Ausblick 2012“ veröffentlicht
III.
Handlungsfeld Bestand
III.1
Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreisund Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter
Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachstand:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Wiedereinstieg in ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Als ein Fördertatbestand wurden Mittel für den Ankauf von
Mietpreis- und Belegungsbindungen in den Jahren 2012 bis 2015 von
jährlich 1 Mio. € veranschlagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein
Modell in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft zu entwickeln und
dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu geben.
Ein solches Modell befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der
GAG.
77
III.2
Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen.
Sachstand:
Der Sachstand ist unverändert.
III.3
Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte
städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter
Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit dem Land NRW aufgenommen werden mit dem Ziel, die Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen.
Sachstand:
Das für das Wohnen zuständige Ministerium des Landes NRW hat 200
Mio. Euro landesweit für Maßnahmen im Wohnungsbestand, für energetische Nachrüstung, bereitgestellt. Die Förderkonditionen des Landes
und deren Akzeptanz bei den Wohnungseigentümern können ein wesentlicher Bestandteil des zu entwickelnden Förderkonzeptes sein.
Hiervon hängt ab, ob und in welchem Umfang sich die Stadt ergänzend
finanziell beteiligen sollte. Die bisherigen Erkenntnisse reichen zur Konzepterstellung noch nicht aus.
IV.
Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit
IV.1
Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement
der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
Sachstand:
Zur Abstimmung bedeutsamer kommunalpolitischer Themen finden regelmäßige Treffen des Kölner Oberbürgermeisters mit den Bürgermeistern der linksrheinischen Nachbarkommunen statt. Im Rahmen dieser
Bürgermeisterrunde wurde am 04.09.2012 in Hürth vereinbart, zunächst einen Expertenworkshop zur regionalen Wohnbaulandentwicklung durchzuführen. Es ist beabsichtigt, zukünftig auf dieser Ebene
auch den Dialog mit den rechtsrheinischen Umlandgemeinden zu führen.
Sobald das „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ für Köln fertig gestellt
ist (s. Ziff. 3), können auf dieser Grundlage qualifizierte Gespräche zu
einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik im Rahmen dieser
Treffen geführt werden.
Zu Ziffer 3:
Das Modul I des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen mit einer Analyse des Wohnungsmarktes sowie Prognosen und Szenarien zur zukünftigen Wohnungsmarkentwicklung wurde, nach abschließender Diskussionen in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, der externen Arbeitgruppe sowie im Kölner Wohnungsbauforum im Oktober 2011 fertig gestellt. Über die Ergebnisse wurde der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Ausschuss Soziales und Senioren in einer Mitteilung (4700/2011)
im Januar/Februar 2012 unterrichtet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analysen und Prognosen wird zurzeit das Modul II des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ausgearbeitet. Es wird konkrete Beschlussempfehlungen zur Zielzahl des zu-
78
künftigen Wohnungsbaus, zu Zielen und wohnungspolitischen Leitlinien sowie den
daraus resultierende Handlungsempfehlungen enthalten. Hierzu haben von April bis
Juni 2012 insgesamt drei Expertenworkshops mit Vertretern der internen und externen Arbeitsgruppen stattgefunden, deren Ergebnisse im Juli 2012 im Kölner Wohnungsbauforum diskutiert worden sind. Im November 2012 werden die auf dieser
Grundlage erarbeiteten wohnungspolitischen Ziele und Leitlinien abermals dem Kölner Wohnungsbauforum zur Diskussion vorgestellt.
Mit einer Fertigstellung des Moduls II ist im Frühjahr 2013 zu rechnen. Es wird dann
dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss Soziales und Senioren sowie dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu Ziffer 4:
Der Prüfauftrag ist erledigt. Das Ergebnis ist dem STEA am 29.04.2010 mitgeteilt
worden (Session Nr. 1455/2010).
6.2
Empfehlungen zur zukünftigen Nutzung ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen
3140/2008
Beschluss (Rat am 02.02.2010):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat unter Bezugnahme auf das Beratungsergebnis zum modifizierten Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AN/0194/2010 – die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages:
Der Rat nimmt die Empfehlungen der Verwaltung zur zukünftigen Nutzung ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen mit folgenden Ausnahmen:
1.
Die ehemalige Erweiterungsfläche Ziffer 7.1 Friedhof Leidenhausen (2,2 ha)
im Stadtbezirk Porz ist im weiteren Nachnutzungs- und Planungsverfahren als
„Grün/Freiraum“ auszuweisen.
2.
Die ehemalige Erweiterungsfläche Ziffer 9.1 Friedhof Schönrather Hof (4,0 ha)
im Stadtbezirk Mülheim ist im weiteren Nachnutzungs- und Planungsverfahren
als „Grün/Freiraum“ auszuweisen.
3.
Ziffer 4.1. Westfriedhof (Ossendorf) im Stadtbezirk Ehrenfeld: Der Zuschnitt
der vorgeschlagenen Gewerbefläche ist dahingehend zu verändern, dass eine
Wegebeziehung zwischen dem Mühlenweg und der Hugo-Eckener Straße bestehen bleibt.
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – soweit zur Realisierung der vorgeschlagenen Nachnutzung erforderlich – unter den vorgenannten Bedingungen die
bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Zur Zeit wird das Bauleitplanverfahren mit den erforderlichen Grundlagenermittlungen vorbereitet.
79
Neuer Sachstand:
Die vom Rat beschlossenen Änderungen wurden entsprechend in die Empfehlungen
zur künftigen Nutzung ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen eingearbeitet. Die
Schaffung der ggf. notwendigen bauleitplanerischen Voraussetzungen erfolgt nach
Bedarf sukzessive durch das dafür zuständige Stadtplanungsamt.
Der Ratsauftrag ist damit erledigt.
10.10 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide
0269/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch
Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße
1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer
Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in
Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in KölnHolweide– aufzustellen mit dem Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen des Mittelbereichszentrums Holweide-West zu sichern, um städtebauliche Fehlentwicklungen
unter Ausschluss von Vergnügungsstätten und bordellartigen Betrieben zu verhindern.
Sachstand zum 30.09.2011:
Derzeit wird der Ämterumlauf vorbereitet, so dass die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der vom Rat beschlossenen Veränderungssperre (bis 02.07.2012)
zeitlich übereingebracht werden kann.
Neuer Sachstand:
Die Veränderungssperre ist gültig bis zum 02.07.2013. Der Bebauungsplan-Entwurf
hat in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012 öffentlich ausgelegen. Es wurden keine
Stellungnahmen vorgebracht.
Zur weiteren Bearbeitung muss die Aufhebung des Durchführungsplanes 72480/04
(7248 Sc/04) Arbeitstitel: Steyler Straße in Köln-Holweide erfolgen, dessen Offenlage
zurzeit in den politischen Gremien beraten wird. Das Verfahren “Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße“ muss solange warten bis der Satzungsbeschluss für die
Aufhebung im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, erst dann kann der Rat den Satzungsbeschluss fassen.
80
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 4 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 18.03.201
5.1
Sanierung linksrheinischer Rheinboulevard zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm
4711/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Überarbeitung in die Verwaltung.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Verwaltung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 eine ergänzende Stellungnahme vorlegen und die Vorlage erneut in das Verfahren einbringen.
Neuer Sachstand:
Der Beschlussvorlage mit ihren Anlagen wurde im Stadtentwicklungsausschuss am
13.09.2012 zugestimmt. Der abschließende Beschluss wird voraussichtlich am
04.12.2012 durch den Verkehrsausschuss gefasst.
6.1
Entwicklungskonzept Porz-Mitte
3629/2008
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss übernimmt die Anregungen der Bezirksvertretung
Porz (vgl. Anlage 4 der Vorlage) mit Ausnahme der Ziffer 2 zu Punkt 1.3.1 und empfiehlt dem Rat im Übrigen wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Porz-Mitte, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz
6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der
Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von
Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
81
Sachstand zum 30.09.2011:
Die wichtigsten Teilprojekte aus den Handlungsfeldern 1. Bevölkerung und Wohnen
(1.1/2.3 Planung neuer Wohnbebauung an der Friedrichstraße, südlich der Einmündung Glashüttenstraße so wie 2.4 Unterstützung und Optimierungs- und Ausbaumaßnahmen im Warenhaus an der Josefstraße …), 2. Einkaufen und Arbeiten (2.1
Vermarktung des Baugrundstücks Hauptstraße nach Abklärung der Bindungen an
das Tiefgaragenbauwerk und Realisierung einer teilweisen Überbauung der Tiefgarage so wie 2.2 Planung und Realisierung einer neuen Geschäftsbebauung auf dem
derzeitigen städtischen Parkplatz an der Mühlenstraße …), 4. Grün- und Freiflächen,
Umweltsituation (4.1 Neu- und Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes im Zusammenhang mit einer Bebauung der Westseite …) und 5. Verkehr (5.3 Prüfung der
schrittweisen Umgestaltungsmöglichkeit in der Hauptstraße …) werden zurzeit von
den zuständigen Fachdienststellen zur Umsetzung vorbereitet.
Im Fokus der Bemühungen steht neben der Entwicklung der Teilprojekte die Stärkung des Bezirksgeschäftszentrums Porz. Zur Ermöglichung engen, abgestimmten
Handelns städtischer Dienststellen mit Interessensvereinigungen der Geschäftsleute,
der Eigentümer und potentieller Investoren hat die Verwaltung auf Grundlage des
Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2009 die erste Sitzung
des Runden Tisches Porz-Mitte am 22.06.2011 erstmals einberufen. Hierbei wurden
zunächst die Handlungsmöglichkeiten öffentlicher und privater Akteure ausgelotet,
die einen Beitrag zur Stabilisierung und Aufwertung des Versorgungszentrums leisten können. Da die Reaktivierung der ehemaligen Hertieimmobilie in Verbindung mit
der notwendigen Tiefgaragensanierung unterhalb des Friedrich-Ebert-Platzes und
der projektierten Randbebauung entlang der Hauptstraße zeitlich noch nicht eindeutig kalkuliert werden kann, wurden für diesen Bereich kostengünstige Sofortmaßnahmen vorgeschlagen und diskutiert, um die kontinuierlich voranschreitende negative Entwicklung zumindest bremsen zu können. Um die Realisierung dieser Interimsmaßnahmen bemüht sich die Verwaltung zurzeit. Die nächste Sitzung des Runden
Tisches findet am Mittwoch, den 07.September 2011 statt.
Neuer Sachstand:
Inzwischen haben 3 weitere Sitzungen des Runden Tisches stattgefunden. Nach Anregung aus dem Runden Tisch konnten folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt werden:
a. regelmäßige Reinigung des Friedrich-Ebert-Platzes durch die AWB
b. Reinigung und Anstrich der Betonbrüstungen durch die Jugendwerkstatt
c. Reinigung und teilw. Neubepflanzung der Beete
d. Bekleidung des dominierenden Bauzauns im Randbereich des Friedrich-EbertPlatzes durch bedrucktes Netzwerk
Die Entwicklung der Grundstücke an der Friedrichstraße, südlich der Einmündung
Glashüttenstraße, Planungs- und Handlungsempfehlungen, werden durch das Stadtplanungsamt weiter verfolgt. Das Stadtplanungsamt hat verschiedene Entwürfe für
das Grundstück erarbeitet, die dem Runden Tisch vorgestellt wurden. Die Beratung
des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan war in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.03. bzw. am 14.05.2012 und in der Bezirksvertretung Porz am 03.05.2012 erfolgt. Im September 2012 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Abendveranstaltung statt.
Für die Hauptstraße liegt kein neuer Sachstand vor. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik befindet sich noch in der Planungsphase des Vorentwurfs, dieser soll
82
Anfang 2013 der Bezirksvertretung Porz und anderen Gremien zur Beratung vorgelegt werden.
Die städtische Fläche an der Mühlenstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke
967/176, 1825, 2601, 3085 und Teile aus 3084) soll veräußert werden. Die heute
überwiegend als Parkplatz genutzte Fläche ist in dem Entwicklungskonzept PorzMitte für eine gemischte Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen vorgesehen. Planerisches Ziel für das Grundstück ist es, auf der Grundlage des Entwicklungskonzeptes in Korrespondenz zur vorhandenen städtebaulichen Struktur
einen hochwertigen Neubau an dieser Stelle zu schaffen. Der potenzielle Erwerber
soll dazu verpflichtet werden, die Architektur für das neue Wohn- und Geschäftshaus
über eine Mehrfachbeauftragung zu ermitteln. Im Qualifizierungsverfahren soll der
„Runde Tisch Porz“ eingebunden werden.
9.3
Städtebauliches Planungskonzept Claudiusstraße in Köln-Immendorf Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
0567/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Claudiusstraße in Köln-Immendorf einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß der Variante C
sowie unter teilweiser Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung
Rodenkirchen (Punkte 1. - 6., 8. und 10. - 12. werden berücksichtigt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.11.2009 gemäß der Anlage
6 auszuarbeiten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Dienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in
Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird voraussichtlich am
08.11.2012 erfolgen.
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz
4036/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet
zwischen Luxemburger Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße und HansCarl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall
in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, insbesondere ein
83
2.
allgemeines Wohngebiet am Eifelwall, eine Fläche für Gemeinbedarf (Historisches Archiv) am Eifelwall/Ecke Luxemburger Straße und öffentliche Grünfläche sowie das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen;
den am 29.04.2003 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet zwischen südwestlich der Straße Eifelwall, nordwestlich der Rudolf-Amelunxen-Straße, nordöstlich der Hans-CarlNipperdey-Straße und südöstlich der Luxemburger Straße in KölnNeustadt/Süd; Köln-Sülz aufzuheben.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Verwaltung hat verwaltungsinterne Schritte zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens abgeschlossen und beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Historisches Archiv“ und dem ausstehenden landschaftsplanerischen Wettbewerb für die Entwicklung des Inneren Grüngürtels zeitnah eine Bürgerinformation
durchzuführen. Hierbei sollen die verschiedenen Planungen auf dem Gesamtareal
zwischen Luxemburger Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße und Hans-CarlNipperdey-Straße vorgestellt werden.
Somit wird das Bebauungsplanverfahren insgesamt weitergeführt.
Neuer Sachstand:
Die Bürgerinformation zum Wettbewerb „Innerer Grüngürtel“ hat stattgefunden. In
diesem Zusammenhang wurde die Planung für den Neubau des Stadtarchivs in einem eigenen Veranstaltungsteil vorgestellt. Dieser war zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung und dem Stadtentwicklungsausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt.
10.9
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08
Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. 145 in Köln-Kalk
5174/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08 mit gestalterischen Festsetzungen für
das Gebiet nördlich Kalker Hauptstraße, östlich Kalk-Mülheimer Straße, südlich Vorsterstraße und westlich Josephskirchstraße (Gemarkung Kalk, Flur 22, Flurstücke
118/2, 210/84, 893/121, 1188/122, 299, 300, 583 teilweise) —Arbeitstitel: Kalker
Hauptstr. 145 in Köln-Kalk— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
84
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage wurde ohne Anregungen beendet. Nach schwierigen Verhandlungen
mit dem Vorhabenträger Aldi, soll der Forderung des StEA entsprechend, nun die
Unterbringung einer Kundentoilette in der Spielhalle in dem Geschoss über Aldi geregelt werden.
Neuer Sachstand:
Das Verfahren wurde mit der u.g. Vorlage weitergeführt: Die Vorlage ist damit erledigt
10.1 Beschluss über die Vorgaben zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08
Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße 145 in Köln-Kalk
2571/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsschuss beschließt, auf die Errichtung einer Kundentoilette als
Auflage im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
70454/08 zu bestehen und akzeptiert die von der Kanzlei Lenz und Johlen mit
Schreiben vom 18.10.2011 vorgeschlagene Lösung.
Sachstand:
Das Entwidmungsverfahren für die öffentliche Verkehrsfläche ist abgeschlossen.
Ausbau- und Durchführungsvertrag werden zur Zeit abgestimmt. Satzungsbeschluss
wird vorbereitet.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 74480/04
Arbeitstitel: Oberiddelsfeld in Köln-Holweide, 2. Änderung
5139/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74480/04 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1
Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB für das Gebiet zwischen südlicher Grenze des Krankenhauses Holweide, Neufelder Straße bis Kreuzung Dellbrücker Mauspfad, westlich der Wohnbebauung der Siedlung Mielenforst, Schlagbaumsweg, Colonia-Allee in Köln-Holweide —
Arbeitstitel: Oberiddelsfeld in Köln-Holweide, 2. Änderung— einzuleiten. Ziel ist es,
die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Gemeinschaftsstellplätze, die dem
Krankenhaus Holweide zugeordnet ist, teilweise in eine Fläche für Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung "Schule für Jugendpsychiatrie" zu ändern und geringfügig zu
erweitern.
85
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Bauleitplanverfahren ruht derzeit, weil das städtebauliche Konzept der Schule
für die Jugendpsychiatrie durch den Investor bisher noch nicht abschließend vorgelegt wurde.
Neuer Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat im Juli/August stattgefunden. Derzeit
werden die Plangrundlagen (Lageplan, Bauzeichnungen) für den BebauungsplanEntwurf erstellt.
86
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 6 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 29.04.2010
10.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Nördlich Odenwaldstraße/Ehemaliger Güterbahnhof Kalk in KölnHumboldt/Gremberg
4533/2009
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Bahnstrecke Köln - Siegburg
im Norden, dem östlichen Abschnitt der Gottfried-Hagen-Straße, der Odenwaldstraße im Süden und der Poll-Vingster Straße im Osten (Gemarkung Vingst, Flur
29, Flurstücke 1317, 2428/268, 496, 2421/268, 2567/268, 2422/268, 1941, 1943,
1944, 1937, 1938, 1945, 1523, 1524, 1525, 1526, 1535, 1536, 1537, 1527, 1516,
1517, 1539, 1771, 1539, 1559, 1939, 1545, 1544 und Flurstücke 1318, 1942,
1996, 1642 teilweise) —Arbeitstitel: Nördlich Odenwaldstraße/Ehemaliger Güterbahnhof Kalk in Köln-Humboldt/Gremberg— aufzustellen mit dem Ziel, ein nicht
die angrenzende Wohnbebauung störendes Gewerbegebiet, Bahnflächen, Grünflächen und Straßenverkehrsflächen festzusetzen.
2. Im Rahmen der Planung ist auch das Umfeld des Plangebietes mit zu betrachten.
Geprüft werden soll, ob die Verbindung unterhalb der Gleisanlagen wieder in Betrieb genommen werden kann. Dadurch würde eine weitere Verbindung zwischen
Kalk und Humboldt/Gremberg eröffnet und die räumliche Verbindung der Stadtteile verbessert werden können.
3. Es soll geprüft werden, ob in dem geplanten Gewerbegebiet auch Räume für
künstlerische Nutzung (z.B. Ateliers) geschaffen werden können.
4. Im Plangebiet sind auch Grünflächen vorzusehen.
5. Die Auswirkungen der Planungen auf den Verkehr sind zu betrachten.
6. Bei der weiteren Planung sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und intensiv
zu beteiligen. Es soll ihnen ermöglicht werden, in den Planungsprozess eigene
Ideen mit einbringen zu können.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin nach Alternativstandorten für die derzeit
im Plangebiet vorhandenen Verwertungsbetriebe zu suchen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Von Verwaltungsseite ruht das Verfahren zurzeit, da bislang keine Auskunft des Eisenbahnbundesamtes über beantragte Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken
87
vorliegt. Vor weiteren Verfahrensschritten im Bauleitplan muss grundsätzlich geklärt
sein, ob die Stadt Köln über die zurzeit dem Fachplanungsvorbehalt (nach Allgemeinem Eisenbahngesetz AEG) unterliegenden Flächen in absehbarer Zeit die Planungshoheit, welche für einen erfolgreichen Abschluss des BP-Verfahrens erforderlich ist, erlangen kann. Unabhängig vom BP-Verfahren steht die Verwaltung im Kontakt zum Grundstückseigentümer, um Möglichkeiten die konfliktträchtige Nutzung
(Metallverwertung) zu verlagern, zu prüfen. Aufgrund der besonderen Anforderungen
des Betriebs (u.a. Gleisanschluss) konnte die Suche nach Standortalternativen bislang aber nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Neuer Sachstand:
Das Bebauungsplanverfahren ruht aufgrund der bislang ungeklärten Grundstückssituation. Nach Kenntnis der Verwaltung sind wesentliche Teile des Plangebietes nach
§ 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu Bahnzwecken gewidmet. Aufgrund des
Fachplanungsvorbehalts nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) entziehen sich planfestgestellte Flächen der kommunalen Planungshoheit. Die Verwaltung strebt eine
Entwidmung der betroffenen Flächen entsprechend der aktuell nicht Bahnzwecken
dienenden Nutzung (Metallverwertung) an. Die notwendigen Auskünfte hierzu liegen
aber seitens der DB AG noch nicht vor.
Aufgrund der Grundstückssituation und den fach- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Verwaltung aktuell keine Möglichkeit, das Bebauungsplanverfahren erfolgreich weiter zu betreiben. Sobald die notwendigen Informationen und
Rahmenbedingungen vorliegen, wird entsprechend den vorliegenden Beschlüssen
die Planung wieder aufgenommen.
10.5
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61544/02
Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler
0343/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61544/02 mit gestalterischen Festsetzungen für
das Gebiet östlich des Thujaweges, südlich der hinteren Grenzen der Grundstücke
Blockstraße 47 - 61, westlich des Bahngeländes der DB-Strecke Köln – Düsseldorf
und nördlich des Grundstücks Thujaweg 26 in Köln-Volkhoven/Weiler—Arbeitstitel:
Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage
beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist abgeschlossen.
88
10.7
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Melia-Deponie in Köln-Rondorf
0705/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für
das Gebiet östlich des Güterverkehrszentrums Köln-Eifeltor —Arbeitstitel: Melia-Deponie in Köln-Rondorf— einzuleiten mit dem Ziel, ein Sondergebiet (SO)
für ein Logistikzentrum festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Melia-Deponie in
Köln-Rondorf— zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB nach Modell 1.
4.
Die Verlängerung der Ortsumgehung Meschenich im 2. Teilstück mit Anbindung
an das Eifeltor muss beim Planungsverfahren durch die Stadt sicher gestellt
werden.
5.
Die Anregungen während der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss sind
dem Vorhabenträger zur Prüfung vorzulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.04.2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen.
Die Bekanntmachung ist am 26.05.2010 erfolgt.
Zurzeit wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4,
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Neuer Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Stellungnahmen
von Bürgerinnen und Bürgern liegen nicht vor.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird derzeit vorbereitet.
89
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 7 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 10.06.2010
10.2
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 63471/03
Arbeitstitel: Rochusplatz in Köln-Bickendorf
4547/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 63471/03 mit gestalterischen Festsetzungen
für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, nördliche Grenze
der Grundstücke Steubenstr. 20 - 24 und 19 - 23, Vitalisstraße, östliche und
nördliche Gebäudekante des Hochhauses Venloer Str. 603 und WilhelmMauser-Straße —Arbeitstitel: Rochusplatz in Köln-Bickendorf— nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §
13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
2.
die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6246 Sa/03 (62469/03) für das
Gebiet südwestlich der Fußwegeverbindung zwischen der Äußeren Kanalstraße und der Vitalisstraße in Köln-Bickendorf nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit
§ 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.06.2010 die öffentliche Auslegung beschlossen, die vom 26.08. bis 27.09.2010 stattgefunden hat.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich mehrere Initiativen mit eigenen
Planungsvorstellungen zu Wort gemeldet und entsprechende Stellungnahmen abgegeben.
In einem moderierten Workshop werden die unterschiedlichen Standpunkte diskutiert.
In einer abschließenden Veranstaltung am 23.09.2011 werden die erarbeiteten Vorschläge mit den jeweiligen Konsequenzen für die städtebauliche Situation erläutert.
Das Ergebnis wird den Gremien des Rates und der Bezirksvertretung zur Beratung
vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Die Vorlage ist eingebracht, der Stadtentwicklungsausschuss wird voraussichtlich am
08.11.2012 über das weitere Verfahren beschließen.
90
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 8 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 08.07.2010
5.1
Fernlinienbusbahnhof Breslauer Platz:
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Planung eines AlternativStandortes
0811/2009
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, erneut mit der Geschäftsführung des Flughafens
Köln/Bonn zu prüfen, wie ein geeignetes Grundstück in unmittelbarer Flughafennähe
für den Fernlinienbusbahnhof zur Verfügung gestellt werden kann. Die für die
Anteilseignerin Stadt Köln in den Flughafen-Aufsichtsrat entsandten Mitglieder
werden gebeten, sich für dieses Ziel im Aufsichtsrat einzusetzen.
Die Bezirksvertretungen Porz und Kalk sind über das Prüfergebnis in Kenntnis zu
setzen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, einen Ortstermin am Flughafen
Köln/Bonn mit Beteiligung der Geschäftsführung des Flughafens, der Verwaltung
sowie den Mitgliedern des Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschusses
anzuberaumen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Verwaltung wird eine ergänzende Stellungnahme vorlegen und die Beschlussvorlage erneut in das Verfahren einbringen.
Neuer Sachstand:
Es gibt jetzt im Flughafenbereich eine Fläche, die als möglicher Standort für den
Fernlinienbusbahnhof dienen kann. Derzeit laufen weitere Planungen und Untersuchungen.
5.5
Teilprojekt aus dem Sanierungsgebiet Finkenberg
hier: Umbau des Nahbereichszentrums Finkenberg
1217/2010
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes mit der Vergabe und Durchführung des
Umbaus des Nahbereichszentrums Finkenberg mit Gesamtkosten in Höhe von
990.000,-- € brutto (hierin enthalten sind Architekten- und Ingenieurleistungen in
Höhe von 100.340,80 € brutto).
91
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von
990.000 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle
1502-0902-7-5200 (2009:1502-0901-7-5200), Porz-Finkenberg – Stadtsanierung/-erneuerung, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2010.
3. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Umbau des Nahbereichszentrums Finkenberg fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Ausschreibung für das Vergabeverfahren erfolgte im Januar 2011, submittiert
wurde am 21.01.2011. Aufgrund des Angebotes vom 19.01.2011 erhielt die Baugesellschaft Koll aus Remagen am 01.04.2011 den Zuschlag zur Ausführung.
Am 06.05.2011 wurde der Beginn der Umbauarbeiten mit dem symbolischen „Ersten
Spatenstich„ gefeiert.
Zur Einbindung in die Entwicklung der Baumaßnahme hat die Verwaltung am
11.05.2011 mit Beteiligung der Geschäftsleute der Fußgängerzone, der Eigentümer
der gewidmeten Flächen und den Vertretern der örtlichen Politik die erste Sitzung
des „Runden Tischs zum Umbau des Nahversorgungszentrums“ abgehalten. Die
nächste Sitzung soll vor Beginn des zweiten Bauabschnittes erfolgen.
Mit den Umbauarbeiten der öffentlich gewidmeten Flächen wurde in der zweiten
Maiwoche 2011 mit dem ersten Bauabschnitt im nördlichen Teil der Fußgängerzone
begonnen.
Die umzubauenden öffentlich gewidmeten Flächen über den privaten Tiefgaragen
zweier Eigentümer wurden als erstes freigelegt. Mit den privaten Eigentümern der
Tiefgaragen war im Vorfeld vereinbart worden, dass diese ihre Tiefgaragendächer
nach Freilegung durch die Stadt Köln auf eigene Kosten sanieren oder reparieren
können. Die privaten Sanierungsarbeiten sollen bis voraussichtlich Mitte September
2011 abgeschlossen sein.
Im Anschluss an die privaten Arbeiten durch die Eigentümer werden die Entwässerungsarbeiten durchgeführt und mit der Oberflächenherstellung begonnen.
Nach heutigem Stand ist mit dem Abschluss der gesamten Bauarbeiten bis Ende
März 2012 zu rechnen.
Neuer Sachstand:
Der Umbau der öffentlich gewidmeten Flächen des Nahversorgungszentrums wurde
Ende Juni 2012 erfolgreich abgeschlossen.
5.7
Planungsrechtliche Sicherung des Höhenkonzepts der linksrheinischen Kölner
Innenstadt
1966/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Sicherung des Höhenkonzeptes der linksrheinischen Kölner Innenstadt zur Kenntnis und beschließt
1.
die Verwaltung zu beauftragen, die Bebauungspläne mit Handlungsbedarf der
Priorität 1 in einer bedarfsorientierten Reihenfolge zu ändern beziehungsweise
zu ergänzen und somit eine planungsrechtliche Sicherung des Höhenkonzepts
in diesen Bereichen herzustellen und
92
2.
die Verwaltung zu beauftragen, bei Bauanträgen oder Bauvoranfragen im übrigen Geltungsbereich des Höhenkonzeptes, die im Widerspruch zum Höhenkonzept stehen, durch geeignete Mittel der Bauleitplanung die Sicherung des
Höhenkonzeptes herzustellen, zum Beispiel durch einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und den Erlass eine Veränderungssperre.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Verwaltung verfährt gemäß Beschluss. Darüber hinaus wird derzeit eine Evaluation des Höhenkonzeptes vorbereitet, um Klarstellungen und Schärfungen vorzunehmen. Das Ergebnis wird den Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung
zur Beratung vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung verfährt gemäß Beschluss.
10.10 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße" in Köln-Kalk
2892/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Bezirkszentrum Kalk westlich und nördlich des Flurstücks 240 (Köln-Arkaden),
östlich und nördlich der Peter-Stühlen-Straße, östlich der Vietorstraße, nördlich der Engel- und Johann-Classen-Straße, westlich der Kasernenstraße bis
zur Kreuzung Thumbstraße, nördlich und in Verlängerung östlich des Flurstücks 439 bis südlich Kalker Hauptstraße, westlich des Flurstücks 188, südlich des Flurstücks 252 bis westlich Zechenstraße und nördlich Martin-KöllenStraße, östlich Kapellenstraße bis Flurstück 104, nördlich Kantstraße bis
Hohlwegstraße nördlich der Flurstücke 122 und 56/1 bis circa 190 m entlang
östlich der Neuerburgstraße, südlich Sieversstraße, östlich des Flurstücks
291, südlich des Flurstücks 276, östlich des Flurstück 275, südlich Sieversstraße bis zur Grenze des Flurstücks 267, 33 m in südlicher Richtung des
Flurstücks 267 entlang des Gebäudes bis nördlich des Flurstücks 289, östlich
des Flurstücks 250, westlich Rolshover Straße, südlich der Flurstücke 203,
408/4, 405/4, 192/20, bis südlich Flurstück 127/20, westlich Robertstraße bis
nördlich Dillenburger Straße südlich Flurstück 202/20, westlich der Flurstücke
202/20, 203/20; 158/20, 176/20 ff. bis südlich Grünebergstraße und Flurstück
106 quer bis zur Kalker Hauptstraße —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße" in
Köln-Kalk— aufzustellen mit dem Ziel, Vergnügungsstätten und Spielhallen
auszuschließen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße" in Köln-Kalk— zur Kenntnis;
Sachstand zum 30.09.2011:
Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung wurde vom Rat am
25.11.2010 eine Veränderungssperre (3527/2010) beschlossen.
93
Als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren sind umfassende Bestandsaufnahmen der bestehenden Vergnügungsstätten und des bestehenden Planungsrechts im
vorgeschlagenen Geltungsbereich erforderlich, die zurzeit erfolgen.
Neuer Sachstand:
Die Bestandserhebungen sind abgeschlossen. Die Offenlage wird zurzeit vorbereitet.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 67384/03
Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf
2130/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8
Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen der Rodenkirchener Straße, der
Adlerstraße, der Reiherstraße und der Habichtsstraße —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— einzuleiten, mit dem Ziel, im Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) den vorhandenen Gebäudebestand durch
Festsetzung zu sichern.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 08.07.2010
gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte am 28.07.2010.
Um den vorhandenen Gebäudebestand zu sichern wurde eine Veränderungssperre
vom Rat beschlossen. Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 27.07.2011
bekannt gemacht.
Neuer Sachstand:
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird vorbereitet.
13.3
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6450/07
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in KölnLongerich/-Bilderstöckchen, 1. Änderung
2540/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6450/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Robert-PerthelStraße, Heckweg, Hugo-Junkers-Straße entlang des Bahngeländes des Verschiebebahnhofs Nippes bis zur Longericher Straße, Longericher Straße bis zur südlichen
Grenze des Grundstücks Longericher Straße 175, entlang der westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Longericher Straße 175 - 179, südliche und westli-
94
che Grundstücksgrenzen des Grundstücks Robert-Perthel-Straße 10, östliche
Grundstücksgrenzen der Grundstücke Robert-Perthel-Straße 6 - 2 bis zur südlichen
Grundstücksgrenze des Parkplatzes, südliche Grenze des Grundstücks RobertPerthel-Straße 1, westliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Robert-PerthelStraße 1 - 79 (entlang der östlichen Grenze des Bürgerparks Nord) bis zur Straßengabelung Lindweilerweg/Butzweilerstraße/Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Robert-Perthel-Straße/Longericher
Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen, 1. Änderung— zu ändern.
Sachstand zum 30.09.2011:
Vom Rat wurde der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 12.01.2011 bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt
am 12.08.2012 außer Kraft.
Die Offenlage hat vom 09.06. bis 08.07.2011 stattgefunden.
Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 13.10.2011 gefasst.
Neuer Sachstand:
Das Verfahren ist abgeschlossen, die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich.
95
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 9. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 09.09.2010
9.1
Städtebauliches Planungskonzept :rhein - "wohnen am strom" Ulrich Haberland Haus in Köln-Stammheim
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76850/02
3058/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich :rhein "wohnen am strom" Ulrich Haberland Haus in Köln-Stammheim den BebauungsplanEntwurf Nr. 68505/02 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom
25.03.2010 bis 15.04.2010 gemäß der Anlagen 3 - 6 auszuarbeiten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Es liegt inzwischen ein Geruchsgutachten vor, das nach einer Langzeituntersuchung
(15 Monate) zu dem Ergebnis kommt, dass die Grenzwerte nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) annähernd erreicht, jedoch nicht überschritten werden (Grenzwert für die Überschreitung: 10%, Untersuchung 9,8% der Tage).
Ferner wird zurzeit ein Lärmgutachten erstellt, in dem die Immissionen aus dem benachbarten Großklärwerk Stammheim, dem Niehler Hafen, der Rheinschifffahrt und
dem Luftverkehr untersucht werden. Eine erste Stellungnahme des Gutachters ergibt
eine Überschreitung der Lärmwerte für Wohngebiete.
Im Großklärwerk wird das Abwasser von 2/3 der Kölner Haushalte und Betriebe geklärt. Damit kommt dem Werk eine deutlich übergeordnete Bedeutung zu. Aus diesem Grund wurde die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde um Stellungnahme zu den Gutachten und Untersuchungen gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt,
wird über das weitere Verfahren entschieden.
Vor Weiterführung ist eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts erforderlich,
die aus den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung resultiert.
Die Überarbeitung kann kurzfristig beauftragt werden.
Neuer Sachstand:
Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse des Lärmgutachtens vor. Derzeit wird eine
Wertung aller genannten Belange durchgeführt, um die Entscheidung über das weitere Verfahren vorzubereiten.
96
10.2
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 6546/02
Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in KölnWiddersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich
2541/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 6546/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Feldweges
von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des
Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der
Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks
(WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie
nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter
Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und KölnBocklemünd/Mengenich— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als
Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage ist in der Zeit vom 18.10.2010 bis 17.11.2010 durchgeführt worden.
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist vorbereitet und soll dem Rat am 13.10.2011
zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist beendet.
97
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 30.09.2010
6.3
Unterschutzstellung der Terrassenkante im Bereich Herrigergasse/Alter Militärring als Naturdenkmal
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 01.02.2010
3717/2010
Beschluss (Rat am 07.10.2010):
Der Rat beschließt, die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der
Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3
BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren
einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.
Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt,
als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.
Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des
Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.
Sachstand zum 30.09.2011:
Mit Ratsbeschluss vom 07.04.2011 wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die Terrassenkante im Bereich Herrigergasse / Alter Militärring als Naturdenkmal einstweilig sicherzustellen. Diese Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt
Köln vom 04.05.2011 veröffentlicht und ist gemäß § 9 dieser Verordnung am
11.05.2011 in Kraft getreten. Es ist beabsichtigt, diesen einstweilig sichergestellten
Bereich mit der Bezeichnung „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ endgültig als Naturdenkmal auszuweisen.
Zunächst ist hierzu ein geologisch / bodenkundliches Gutachten in Auftrag zu geben.
In einer Geländeaufnahme müssen die geomorphologische Stuktur, Funktionsausprägung, Naturnähe und Archivfunktion der Terrassenkante überprüft und dargestellt
werden, um zweifelsfrei zu dokumentieren, ob der einstweilig sichergestellte Bereich
die fachlichen Kriterien für eine endgültige Unterschutzstellung zum Naturdenkmal
erfüllt bzw. nicht erfüllt. Bei diesem Gutachten ist auch zu berücksichtigen, inwieweit
das Absacken der Hangkante vor den Grundstücken Am Gibbelsberg Nr. 10 und 12
aufgrund der starken Regenfälle am 05.06.2011und die anschließenden Hangsicherungsmaßnahmen den Schutzzweck beeinträchtigt haben.
Das weitere Vorgehen ist nach Auswertung des Gutachtens festzulegen.
98
Neuer Sachstand:
Das Gutachten über die bodenkundlichen und geomorphologischen Untersuchungen
im Bereich der Mittelterrassenkante Köln-Müngersdorf liegt seit Ende Oktober 2012
vor. Tenor: der einstweilig sichergestellte Bereich der Terrassenkante erfüllt die fachlichen Kriterien für eine endgültige Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Zurzeit
wird das Gutachten ausgewertet, um die erforderlichen Maßnahmen (Einrichtung von
Schutz- bzw. Tabuzonen) festzulegen. Nach möglicher Abänderung der Abgrenzungskarte wird das Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet.
10.1
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar
1910/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des
Neubrücker Rings, südlich des Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an der Rösrather Straße —Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als
Bade- und Freizeitsee festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept gemäß der Alternative 1 (die Planung erfolgt mit nur einer Wasserskibahn. Der Kletterwald und eine zweite
Wasserskibahn werden als Erweiterungsoptionen im Rahmen der weiteren Planung geprüft) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
3.
beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Naturschutzes eine allgemein zugängliche Wegeverbindung rund um den See geführt werden kann, die auch Blickbeziehungen zum See zulässt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Prüfauftrag (3.) wurde von der Verwaltung durchgeführt. Die auf Grundlage der
zu prüfenden Varianten notwendige Überarbeitung der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wurde vom Vorhabenträger im August 2011 der Verwaltung zur Prüfung
und weiteren Abstimmung übergeben. Nach Abschluss der formellen und materiellen
Prüfung der ASP wird der Vorhabenträger die Planung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ausarbeiten.
Neuer Sachstand:
Die Vorlage ist erledigt, da ein neues Verfahren eingeleitet wurde, s. Vorlage
4150/2011
99
10.3
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Alarichstraße - Parkhaus Eduardus Krankenhaus in Köln-Deutz
2986/2010
Beschluss:
(analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Innenstadt)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich
der Alarichstraße (Flurstück 2436, Flur 34, Gemarkung 054972) in Köln-Deutz –
Arbeitstitel: Alarichstraße – Parkhaus Eduardus Krankenhaus in Köln-Deutz– einzuleiten mit dem Ziel, ein Parkhaus festzusetzen.
Ferner beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung)
Sachstand zum 30.09.2011:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 15.02.2011 statt.
In ihrer Sitzung am 09.06.2011 nahm die Bezirksvertretung Innenstadt die Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept Alarichstraße/Parkhaus Eduarduskrankenhaus in Köln-Deutz und die zur
Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Sie stimmt dem
städtebaulichen Planungskonzept mit der Maßgabe zu, dass die Verwaltung die Anregungen und Beschwerden behandelt.
Als nächster Schritt ist die Einholung des Beschlusses über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zu den Vorgaben für den Entwurf des Bebauungsplans (Vorgabenbeschluss) für die Sitzung des StEA am 17.11.2011 geplant.
Neuer Sachstand:
Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) wurden
wie folgt eingeholt (Vorlagen-Nr. 4081/2011):
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin
aufzufordern, für den Bereich "Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus" in
Köln-Deutz (Nummer 69445/02) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom
15.02.2011 gemäß der Anlage 4 sowie der Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 5) auszuarbeiten.
Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes findet momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird 2013 gerechnet.
100
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar
3434/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen Haus-Nr. 472
und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler Straße von der Rösrather Straße
bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße –Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler
Straße in Köln-Rath/Heumar– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich
des Bebauungsplans festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren sind umfassende Bestandsaufnahmen der bestehenden Vergnügungsstätten und des bestehenden Planungsrechts im
vorgeschlagenen Geltungsbereich erforderlich, die zurzeit erfolgen.
Neuer Sachstand:
Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.4) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
48 bekannt gemacht.
13.1
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61529/02
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Pesch, 2. Änderung
3692/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 61529/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gewerbegebiet Pesch westlich der Autobahnanschlussstelle Köln-Chorweiler der A 57, nördlich des Chorweiler Zubringers,
östlich der Donatusstraße, östlich und nördlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch
sowie östlich der Donatusstraße/Escher Straße in Köln-Pesch —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Pesch, 2. Änderung— zu ändern.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden.
Der Rat wird voraussichtlich noch im Jahr 2011 den Satzungsbeschluss fassen.
Neuer Sachstand:
Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist beendet.
101
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 04.11.2010
10.1
1. Beschluss über die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
2. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld
1333/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Antrag des Vorhabenträgers
auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Helmholtzplatzes (Flurstück 621, Flur 74,
Gemarkung Müngerdorf), Hospeltstraße 61 - 69 und Vogelsanger Straße 288 280 in Köln-Ehrenfeld – mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen abzulehnen;
2.
nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen
Hospeltstraße, Helmholtzstraße und Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld –
Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem
Ziel, den durch Wohnen und Gewerbe geprägten Bereich zu sichern und zu
entwickeln.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2010 den
Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Bekanntmachung ist am 24.11.2010 erfolgt.
Nach der erfolgten Erarbeitung des städtebaulichen Planungskonzeptes soll nun
in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses die Vorlage
zur Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung beraten werden.
Neuer Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 24.10.2012 stattgefunden..
102
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 18.11.2010
5.8
Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld;
hier: Beschluss über das Planungsverfahren
4700/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt folgendes Planungsverfahren für das
Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung der Ziele der Planung für das
Heliosgelände eine vertiefte, extern moderierte Beteiligung der Öffentlichkeit
(Modell 3) vorzubereiten und das Konzept dieser Beteiligung dem Ausschuss
zur Beschlussfassung vorzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Dabei
ist der Verfahrensvorschlag der "Bürgerinitiative Helios" einzubeziehen.
2.
Die Ergebnisse der vertieften Beteiligung werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Entscheidung über
die städtebaulichen Vorgaben des vom Grundstückseigentümer zugesagten
städtebaulichen Realisierungswettbewerbs vorgelegt.
3.
Das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs wird der Öffentlichkeit in einem weiteren Beteiligungsschritt nach Modell 2 vorgestellt und der
Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss zum Beschluss über die Vorgaben des aufzustellenden Bebauungsplans vorgelegt. Die
am moderierten Verfahren Beteiligten werden über die gefassten Beschlüsse
informiert.
4.
Vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.07.2011 beschlossen den Auftrag für
das Moderationsverfahren Heliosgelände an das Büro Dewey und Muller aus Köln zu
vergeben. Das Verfahren wird mit der 1. Sitzung der Lenkungsgruppe am 22.11.2011
offiziell starten. Derzeit finden die vorab notwendigen Arbeitsschritte (Bestandsaufnahme, Festlegung Verfahrensablauf, erste Gespräche mit Beteiligten/Akteuren des
Verfahrens) statt. Das Verfahren wird nach heutiger Kenntnis im Juni 2012 mit Abgabe des Abschlussberichts beendet sein.
Neuer Sachstand:
Das moderierte Beteiligungsverfahren (Ziff. 1 des Beschlusses) ist abgeschlossen.
Der Beschluss über das weitere Verfahren befindet sich in der Beratung.
103
10.4
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Im Oberen Bruch" in Köln-Brück, 1. Änderung
3671/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt eine Verkleinerung des Geltungsbereiches für die 1. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 75450/04 auf das Gebiet zwischen Oberer
Bruchweg im Osten, Eiskaulenweg im Norden und Westen und der an die
Wohnbaufläche angrenzenden öffentlichen Grünflächen im Süden —
Arbeitstitel: "Im Oberen Bruch" in Köln-Brück, 1. Änderung— mit dem Ziel, eine
öffentliche Grünfläche festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Im Oberen Bruch" in
Köln-Brück, 1. Änderung— zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).
Sachstand zum 30.09.2011:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Dienststellen- und TÖB-Beteiligung sind
abgeschlossen, der Offenlagebeschluss wird vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Das Änderungsverfahren wird aufgehoben. Die rechtskräftige Festsetzung der
Wohnbaufläche bleibt bestehen. Durch die Vermarktung der städtischen Grundstücke können Einnahmen erzielt und die Zielvorgaben des Wohnungsbauprogramms
verfolgt werden. Die Vorlage ist damit erledigt.
13.3
Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord
4365/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan –Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord–, dessen Aufstellung am 18.03.2010 vom
Stadtentwicklungsausschuss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße, Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße in KölnAltstadt/Nord beschlossen wurde, in seinem Geltungsbereich um den Bereich Johannisstraße 43 - 47 und Breslauerplatz 2 (Flurstücke 576, 460, 461, 462, 463) zu
erweitern mit dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen und
Vergnügungsstätten auszuschließen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
104
Sachstand zum 30.09.2011:
Am 13. 07.2010 wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis zum 14.03.2012
ausläuft.
Mit dem Instrument der Veränderungssperre ist der Verlängerungsantrag der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main e. G. für die Aufstockung am 27.01.2011 abgelehnt
worden. Zurzeit ist ein Verfahren der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main e. G.
gegen die Stadt Köln beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, in dem gegen den Ablehnungsbescheid Klage eingereicht wurde.
Der Stand der Ausarbeitung des Verfahrens erfordert eine Verlängerung der Veränderungssperre, die in Vorbereitung ist.
Am 18.11.2010 wurde eine Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Das
Gebiet umfasst zusätzlich den Bereich von Breslauer Platz 2 und Johannisstraße 4347. Für diesen Erweiterungsbereich ist eine Veränderungssperre in Vorbereitung,
welche voraussichtlich am 13.10.2011 dem Rat vorgelegt wird.
Neuer Sachstand:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Enwurfes fand in der Zeit vom 15.08.
bis 14.09.2012 statt. Es sind vier Stellungnahmen abgegeben worden. Der Rat hat in
seiner Sitzung am 18.12.2012 - nach Vorberatungen in der Bezirksvertretung Innenstadt und im Stadtentwicklungsausschuss am 13.12.2012 - den Bebauungsplan zur
Satzung beschlossen.
Der Vorgang ist erledigt.
105
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 09.12.2010
5.1
Nachverdichtung der ehemaligen belgischen Siedlung an der Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen
1985/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Dienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in
der Zeit vom 17.02.2011 bis 24.03.2011stattgefunden.
Die Vorlage für den Offenlagebeschluss ist in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist in Kraft getreten, das Verfahren ist abgeschlossen.
10.1
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar
1879/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das circa 15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich
der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung
Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182,
182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise
129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines Wohngebiet" festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/ Heumar— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des Pla-
106
nungskonzeptes Vorschlag 1 bis 3 (Anlagen 3 bis 5) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
- Am nördlichen Rand des Plangebietes wird östlich anschließend an die
Erschließungsstraße zusätzlich ein Fuß- und Radweg angelegt, der an
dieser Stelle Sichtbeziehungen in den bestehenden Freiraum zwischen
Rath und Brück zulässt und der anschließend in östlicher Richtung über
das Plangebiet hinaus bis zur Lützerathstraße fortgeführt werden soll.
Mit diesem Fuß- und Radweg wird eine attraktive Wegeverbindung zwischen dem Königsforst und dem Rather Kirchweg weitgehend abseits
befahrener Straßen geschaffen. Damit wird die Naherholungsfunktion
gestärkt.
- Aufgrund der zu erwartenden höheren Frequentierung des Rather
Kirchweges infolge der Bebauung ist im Bereich der Einmündung des
Rather Kirchwegs auf die Lützerathstraße eine adäquate Querungshilfe
über den Rather Kirchweg zu schaffen.
4. stellt fest, dass eine darüber hinausgehende Bebauung des bestehenden Freiraumes zwischen Rath/Heumar und Brück dauerhaft ausgeschlossen ist.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 02.05 bis
09.05.2011 durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Auf Grundlage der
Ergebnisse der Dienststellen- und Trägerbeteiligung und Scoping wird der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung von 3. erarbeitet.
Neuer Sachstand:
Der Offenlagebeschluss (Session 2703/2012) steht am 08.11.2012 auf der Tagesordnung des StEA.
10.3
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Neusser Straße/Siegmundstraße in Köln-Mauenheim
4074/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich der Neusser Straße, nördlich
der Bergstraße, östlich der Siegmundstraße und südlich der Friedrich-Karl-Straße in
Köln-Mauenheim –Arbeitstitel: Neusser Straße/Siegmundstraße in Köln-Mauenheim–
aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Neusser Straße eine IV- bis V-geschossige
geschlossene Straßenrandbebauung festzusetzen und hierdurch für das Plangebiet
eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Dienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in
der Zeit vom 27.01.2011 bis 04.03. 2011 stattgefunden.
Das Verfahren ruht zurzeit wegen Verhandlungen mit dem Investor.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
107
10.4
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Zentrum Buchheim" in Köln-Buchheim
4125/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich betreffend die Grundstücke beiderseits der Frankfurter
Straße von der Bahnunterführung bis zur Stadtbahnlinie 3 sowie die Grundstücke
beiderseits der Alte Wipperfürther Straße von Frankfurter Straße bis Malteserstraße
und die Grundstücke auf der östlichen Seite der Alte Wipperfürther Straße bis zur
Herler Straße, einschließlich die Grundstücke Herler Straße 32, 34, 45, 47 und
Kniprodestraße 2 in Köln-Buchheim –Arbeitstitel: "Zentrum Buchheim" in KölnBuchheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung wurde per Ratsbeschluss
vom 14.07.2011 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre
wird in Kürze bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Derzeit ist die Grundlagensammlung/Scoping in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Die Veränderungssperre ist gültig bis zum 19.10.2013. Der Bebauungsplan-Entwurf
hat in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012 öffentlich ausgelegen. Es wurden keine
Stellungnahmen vorgebracht.
Aus Rechtssicherheitsgründen muss zur weiteren Bearbeitung die Aufhebung des
Bebauungsplanes 71470/06 erfolgen, dessen Offenlage zurzeit in den politischen
Gremien beraten wird. Das Verfahren "Zentrum Buchheim" muss solange warten bis
der Satzungsbeschluss für die Aufhebung im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, erst
dann kann der Rat den Satzungsbeschluss fassen.
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße“ in Köln-Mülheim
4127/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits des Wiener Platzes (einschließlich Stadthalle und Wienerplatz 2 –Bull-Hochhaus) und beiderseits der Genovevastraße und der
Frankfurter Straße von der Bergisch Gladbacher Straße bis einschließlich zum Mülheimer Bahnhof und Teile zwischen dem Gleisgebiet in Köln-Mülheim –Arbeitstitel:
"Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit
108
dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten (hierunter fallen Spiel- und Automatenhallen und nicht Diskotheken, Tanzlokale, Restaurants etc.) sowie Bordellen
und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung wurde per Ratsbeschluss
vom 14.07.2011 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre
wird in Kürze bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Derzeit ist die Grundlagensammlung/Scoping in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan soll in Kürze offengelegt werden.
10.6
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in Köln-Mülheim
4131/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Berliner Straße vom Clevischer Ring bis
zu dem Gebäude Hausnummern 140 bis 158, beiderseits der Von-Sparr-Straße von
Hacketäuerstraße bis zur Berliner Straße und die Grundstücke Clevischer Ring 114
bis 122 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in KölnMülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie
Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Zur Klarstellung des Plangebiets und der Art des Bebauungsplanverfahrens wurde
der Aufstellungsbeschluss mit Beschluss vom 26.09.2012 geändert.
In Kürze wird eine aktuelle Bestandsaufnahme gemacht.
109
10.7
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Buchheimer Straße" in Köln-Mülheim
4141/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Buchheimer Straße von der Mülheimer
Freiheit bis zum Clevischer Ring und im Gebiet zwischen Mülheimer Freiheit, Altstraße, westliche Grundstücke Wallstraße, Neustraße, Wallstraße, südlich der Ratsstraße, südlich der Gymnasiumstraße, Adamstraße, südlich der Julius-Bau-Straße und
Clevischer Ring in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Buchheimer Straße"
in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten
sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan soll in Kürze offengelegt werden.
10.8
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Zentrum Buchforst" in Köln-Buchforst
4142/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan betreffend die Grundstücke Heidelberger Straße 7 bis 27, Waldeckerstraße 45 bis 49, Kasseler Straße 27 und 28, Waldecker Straße 44 bis 48, Heidelberger Straße 29 bis 35, Bunsenstraße 1, Fabriciusstraße 7, Herschelstraße 10 und
13, Cusanusstraße 16, Waldecker Straße 42, Eulerstraße 11 und 14, Galileistraße 8
und 15, Klaprothstraße 10, Waldecker Straße 11 bis 27, Pyrmonter Straße 2,
Waldecker Straße 33 bis 43, Heidelberger Straße 8 a bis 34 und die Grundstücke
Dortmunder Straße 39 und 41 in Köln-Buchforst –Arbeitstitel: "Zentrum Buchforst" in
Köln-Buchforst– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten
sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Die Bestandsaufnahme ist in Vorbereitung.
110
10.9
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stegerwaldsiedlung" in Köln-Mülheim
4143/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Deutz-Mülheimer Straße zwischen Ferdinandstraße und Bundesbahntrasse (ICE) betreffend die Grundstücke Ferdinandstraße 1, Deutz-Mülheimer Straße 136 bis 138, 140 bis 146 einschließlich der rückwärtigen Grundstücke 146 a bis 148, 168 und 170 bis 174, Adam-Stegerwald-Straße
1 bis 9 a sowie entlang der westlichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße von
129 teilweise bis 131 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stegerwaldsiedlung" in KölnMülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie
Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Im Bereich Stegerwaldsiedlung gibt es keine schädigenden Einflüsse durch Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe. Der Bebauungsplan-Entwurf “Euroforum Nord“ überdeckt einen großen Teil des Plangebietes. Mit der weiteren Bearbeitung wird gewartet, bis der Plan “Euroforum Nord“ ausgearbeitet ist, der die v. g.
Nutzungen ausschließen soll. Im übrigen Bereich befindet sich überwiegend eine
Wohnnutzung. Hier sind die v. g. Nutzungen nicht zulässig.
Mit dem Beschluss über die Offenlage wird das Plangebiet der aktuellen planerischen Entwicklung angepasst.
10.11 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach" in Köln-Porz-Urbach
4279/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des Stadtteilzentrums Urbach, entlang der Kaiserstraße
ausgehend vom Kreuzungsbereich Kaiserstraße/Frankfurter Straße nach Westen bis
zur Einmündung Dorotheenstraße, Ausläufer nach Osten in die Waldstraße bis zur
Leuschhofgasse und entlang der Frankfurter Straße nach Norden bis zur Fauststraße und nach Süden bis zur Zündorfer Straße —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach"
in Köln-Porz-Urbach— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb im Zusammenhang des
bebauten Ortsteiles Köln-Porz-Urbach den Erhalt und die Entwicklung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten auszuschließen, um den
Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen.
111
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Vorlage zum Offenlagebeschluss im Stadtentwicklungsausschluss werden in der
Sitzung am 15.09.2011 beraten. Voraussichtliche Rechtskraft des Bebauungsplanes
Ende 2011/Anfang 2012.
Neuer Sachstand:
Am 14.02.2012 hat der Rat (TOP 12.1) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 21.03.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
15 bekannt gemacht.
10.12 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 73367/03
Arbeitstitel: Franz-Schaaf-Straße in Köln-Porz-Zündorf
4302/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 73367/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das
Gebiet östlich der Hauptstraße und südlich des Peletierweges im Blockinnenbereich
(Gärtnereigelände), erschlossen über die Franz-Schaaf-Straße, in Köln-Porz-Zündorf
—Arbeitstitel: Franz-Schaaf-Straße in Köln-Porz-Zündorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 73367/03 gefasst. Der Vorhabenträger hat trotz mehrfacher Aufforderung noch nicht die Bürgschaft vorgelegt. Aus diesem Grund ist der
Plan noch nicht veröffentlicht und damit auch nicht rechtskräftig.
Neuer Sachstand:
Nach Hinterlegung der Bürgschaft ist der Plan seit dem 28.12.2011 rechtskräftig.
Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
10.18 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 6246 Sa/03 (62469/03)
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-Mauser-Straße/Vogelsanger Straße in
Köln-Bickendorf, 3. Änderung
4846/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 6246 Sa/03
(62469/03) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch
(BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Wil-
112
helm-Mauser-Straße, Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, Fußweg zwischen Äußere Kanalstraße und Vitalisstraße, Vitalisstraße, Vogelsanger Straße, Maarweg,
Bahnstrecke Köln - Aachen und Gürtelbahn in Köln-Bickendorf —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-Mauser-Straße / Vogelsanger Straße in Köln-Bickendorf, 3. Änderung— zu ändern.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden.
Voraussichtlich wird der Satzungsbeschluss am 13.10.2011 durch den Rat gefasst.
Neuer Sachstand:
Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich.
Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
113
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aus der 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 27.01.2011
9.1
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl"
Stellungnahme der Bezirksvertretung 5 zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
5292/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin
aufzufordern, für den Bereich Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) unter teilweiser Berücksichtigung
der Stellungnahme der Bezirksvertretung Nippes zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 02.12.2010 gemäß der Anlage 3 auszuarbeiten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Offenlagebeschluss ist in Vorbereitung.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist beendet.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 62520/06
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in Köln-Lindweiler, 1. Änderung
5390/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 62520/06 gemäß
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Unnauer Weg, Eisenbahnstrecke Köln - Neuss und Pingenweg in Köln-Lindweiler —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in Köln-Lindweiler, 1. Änderung— zu ändern mit dem Ziel, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen.
114
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden.
Der Rat wird voraussichtlich in 2011 den Satzungsbeschluss fassen.
Neuer Sachstand:
Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich.
Das Verfahren ist damit beendet.
115
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aus der 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Dienstag, dem 22.02.2011
7.1
182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
3175/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2
dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) einzuleiten sowie
2.
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1) durchzuführen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Beschluss BV 4: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am
12.09.2011.
Neuer Sachstand:
Der Feststellungsbeschluss wurde am 18.12.2012 vom Rat gefasst.
Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
9.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Arbeitstitel: Volkhovener Weg in Köln-Heimersdorf
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
5392/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger
aufzufordern, den Bebauungsplan-Entwurf –Arbeitstitel: Volkhovener Weg in KölnHeimersdorf– unter teilweiser Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom
27.09.2010 (Abendveranstaltung) gemäß der Anlage 6 auszuarbeiten.
116
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Bebauungsplan-Entwurf des Investors liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Die Erarbeitung erfolgt zurzeit.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplanentwurf wird Ende 2012 offengelegt.
10.3
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 77372/02
Arbeitstitel: Magazinstraße in Köln-Porz-Wahnheide
4238/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 77372/02 mit gestalterischen Festsetzungen für
das Gebiet östlich der Magazinstraße im Blockinnenbereich (Gärtnereigelände), erschlossen über eine Zufahrt zwischen Magazinstraße 40 a und Hausnummer 42, in
Köln-Porz-Wahnheide —Arbeitstitel: "Magazinstraße in Köln-Porz-Wahnheide"—
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage ist beendet. Durchführungsvertrag und Erschließungsregelungen werden zurzeit bearbeitet.
Neuer Sachstand:
Unter Session-Nr. 4517/2011 wurde am 20.12.2011 die Satzung beschlossen.
Die Vorlage ist damit erledigt.
10.5
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-Porz-Gremberghoven
4757/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
nimmt die Ergebnisse eines für das zwischen der Cimbernstraße im Norden,
der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen
in Köln-Porz-Gremberghoven gelegenen Gebietes (Anlage 1) durchgeführten
kompakten Gutachterverfahrens zur Kenntnis (Anlagen 2 - 8);
117
2.
3.
4.
empfiehlt der Verwaltung, den Investor zu beauftragen, das Konzept, das den
ersten Rang zuerkannt bekommen hat (Anlage 3), entsprechend den Hinweisen des Preisgerichtes überarbeiten zu lassen;
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen der
Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegene Gebiet
ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –
Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-Porz-Gremberghoven–
einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte sowie eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes (siehe 2) nach Modell 2 (Versammlung).
Sachstand zum 30.09.2011:
Das im Gutachterverfahren prämiierte städtebauliche Konzept wird derzeit mit den
Hinweisen des Preisgerichtes und den Auflagen der Verwaltungsdienststellen überarbeitet. Sobald das städtebauliche Konzept vorliegt, wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Nach der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 19.4.2012 stattgefunden (Modell 2, Versammlung). Die Bezirksvertretung Porz hat bei ihrer Beratung über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.09.2012 das auf dem Gutachterverfahren basierende
Planungskonzept generell abgelehnt. Der StEA wird voraussichtlich am 08.11.2012
über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplans Beschluss fassen.
13.1
Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: "1. Änderung Westlich Schillingsrotter Weg" in Köln-Marienburg
3361/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet
zwischen Schillingsrotter Weg und Militärringstraße —Arbeitstitel: "1. Änderung
Westlich Schillingsrotter Weg" in Köln-Marienburg— einzuleiten;
2.
den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2
BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.03.2011 bis 18.04.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Mit dem Satzungsbeschluss durch
den Rat ist in 2011 zu rechnen.
118
Neuer Sachstand:
Der Satzungsbeschluss erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2013.
13.2
Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die 3. Änderung des
Bebauungsplanes 58480/03 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 3.
Änderung "Erste Planungsstufe"
5313/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB für verschiedene Teilbereiche im Gesamtgebiet Widdersdorf Süd entsprechend Anlage 1 –
Arbeitstitel Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 3. Änderung "Erste Planungsstufe"– einzuleiten und nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage 2 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 17.03.2011 bis 18.04.2011 stattgefunden.
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Die Beschlussfassung
durch den Rat ist für 2011 vorgesehen.
Neuer Sachstand:
Der Satzungsbeschluss erfolgt 2013.
16.1
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.09.2010 zur Umgestaltung des Maternuskirchplatzes in Köln-Neustadt/Süd
0100/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Maternuskirchplatz entgegen
dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.09.2010 nicht kurzfristig
umgestaltet werden soll. Stattdessen soll die Verwaltung einen Entwurf auf der
Grundlage des Entwurfs des Studenten Renè Böhmer ausarbeiten, die Kosten ermitteln und diese für den Haushalt 2012 anmelden.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die zwischenzeitlich zum Parken freigegebene Platzfläche soll wieder gesperrt werden. Wann mit den Planungen zur Umgestaltung beim Amt für Straßen und Verkehrtechnik begonnen werden kann, ist noch ungeklärt.
119
Neuer Sachstand:
Aussagen zur Kostenhöhe können erst getroffen werden, wenn der Studentenentwurf überarbeitet worden ist. Die Überarbeitung dieses Entwurfs kann frühestens ab
2014 erfolgen.
120
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 16. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 31.03.2011
5.1
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 4 a Absatz 3 BauGB
3093/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss,
1.
nimmt die in Anlage 2 vorgeschlagenen Entgegnungen der Verwaltung auf die
eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis;
2.
beschließt gemäß der Entscheidungen zu Anlage 6, eine eingeschränkte erneute Offenlage gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit entsprechend
geänderter Darstellung der Pläne und Begründung und Umweltbericht für einen
Monat durchzuführen.
Hierbei sind nachfolgende Änderungen zu berücksichtigen:
Der Stadtentwicklungsausschuss übernimmt folgende Änderungen aus der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal:
1.
Die Kennzeichnung des ehemaligen Geländes von RTL in Köln-Junkersdorf
wird von MK (Kerngebiet) in MI (Mischgebiet) geändert.
2.
Die heute bestehende Sondernutzungsfläche im Bereich Stadion und Sporthochschule bleibt bestehen und wird nicht erweitert.
3.
Die Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf (3-12) wird um
1/3 reduziert. Dieses 1/3 verbleibt im Landschaftsschutz (LS).
4.
Die Wohnbaufläche 306 c am Wiener Weg/Erich-Deuser-Straße in KölnJunkersdorf wird abgelehnt (Stellungnahme 3-13).
5.
Im Bereich der Ignystraße wird die Ausweisung als SO-Gebiet (Sondergebiet)
abgelehnt und die heutige Signatur Grünfläche beibehalten.
Der Stadtentwicklungsausschuss übernimmt folgende Änderungen aus der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Chorweiler:
1. Die auf Seite 21 unter Punkt 6.0 abgelehnten Bauflächen für den Bezirk Merkenich
sollen wieder in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
2. Die Jugendeinrichtung in Pesch soll ebenfalls in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
3. Die Liste der Sehenswürdigkeiten im Stadtbezirk auf Seite 25 der Anlage 3/2 ist zu
ergänzen um St. Amandus, Alte Kirche Weiler, Turm St. Brictius und die Simultanhalle.
Der Stadtentwicklungsausschuss modifiziert folgende Änderungen aus der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Chorweiler:
- Die auf Seite 21 unter Punkt 6.5 aufgeführte Baufläche möge aufgenommen und
um die Hälfte von 6.2 erweitert werden, d.h.: südlich Alte Römer Straße bis obere
121
Linie Punkt 6.4.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die Umgehungsstraße Esch aus
der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest herausgenommen
wird.
Sachstand zum 30.09.2011:
Das Verfahren soll mit Beschluss des StEA am 11.10.2011 und des Rates am
13.10.2011 zum Abschluss gebracht werden.
Neuer Sachstand:
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 21.03.2012 die 4. Fortschreibung genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 09.05.2012. Die Vorlage ist
damit erledigt.
5.5
Offene Bücherschränke in Köln
2491/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bürgerstiftung Köln
vom 05.06.2010 stattzugeben, um im öffentlichen Raum der Stadt Köln insgesamt 24
„Offene Bücherschränke“ aufzustellen (s. Anlagen Nr. 1 - 3). Die im Antrag genannten Standorte verstehen sich als Standortbereiche. Der exakte spätere Aufstellungsort wird im Vorfeld der jeweils einzeln zu erteilenden Genehmigung bestimmt. Die
Genehmigung sollte probeweise für ein Jahr erfolgen. Nach einem Jahr sollte nach
Auswertung eines Erfahrungsberichtes über eine endgültige Genehmigung entschieden werden. Mit Rücksicht auf das übergeordnete Ziel der Strukturierung des öffentlichen Raumes versteht der Stadtentwicklungsausschuss die beantragten und noch
nicht privat realisierten Standorte in Bezug auf die hier in Rede stehende Initiative für
das gesamte Kölner Stadtgebiet als maximale Auslastung. Davon unberührt bleiben
Planungen anderer Initiativen in den Stadtbezirken wie z. B. die Initiative Sozialraumkoordination Humboldt/Gremberg/Kalk.
Die genauen Standorte der offenen Bücherschränke in den einzelnen Stadtbezirken
sind durch die jeweiligen Bezirksvertretungen festzulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der abschließende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung
von insgesamt 24 Offenen Bücherschränken im Stadtgebiet Köln – im Rahmen dieser Initiative – wurde am 31.03.2011 gefasst.
Wie schnell die Offenen Bücherschränke im Stadtgebiet aufgestellt werden, hängt
vor allem vom privaten Initiator ab. Die einzelnen Standorte werden im Rahmen eines Antragsverfahrens und nach Beschlussfassung durch die jeweils zuständige Bezirksvertretung bestimmt werden.
122
Neuer Sachstand:
Siehe Mitteilung 4224/2012 zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
13.12.2012.
6.1
Entwicklungskonzept Lindweiler
2212/2010
15
Beschluss (Rat am 07.04.2011):
5. Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungsund Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11
Baugesetzbuch.
6. Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler
eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
8. Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von
der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Vorbereitungen zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler
als Grundlage zur Einwerbung staatlicher Fördermittel werden derzeit von der Verwaltung getroffen. Die ad hoc Maßnahmen wurden zum Teil bereits umgesetzt, bzw.
stehen kurz vor der Umsetzung.
Neuer Sachstand:
Das Integrierte Handlungskonzept Lindweiler ist fertig gestellt und mit den Fachdienststellen innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Zurzeit wird mit dem Fördermittelgeber die Ausgewogenheit zwischen den sozial integrativen und den städtebaulichen Maßnahmen des Konzeptes abgestimmt. Nach Beschluss des Stadtvorstandes
über das Integrierte Handlungskonzept wird der für die Förderung durch das Land
erforderliche Ratsbeschluss herbeigeführt. Parallel erfolgt die Vorbereitung der Anerkennung durch das Land NRW und der ersten Einplanungsanträge.
123
9.1
Städtebauliches Planungskonzept "Deutzer Feld" in Köln-Kalk
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung
des Bebauungsplan-Entwurfes
0799/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Deutzer Feld" in Köln-Kalk einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die in der Zeit vom 11.11. bis 25.11.2010 durchgeführt wurde,
gemäß der Anlage 6 auszuarbeiten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Es werden die für die Ansiedlung des Feuerwehrzentrums Köln notwendigen Fachgutachten (Verkehr, Lärm) erarbeitet und der Bebauungsplanentwurf entwickelt.
Neuer Sachstand:
Die Offenlage wurde in der Zeit vom 30.08.-01.10.2012 durchgeführt. Zur Zeit wird
der Satzungsbeschluss vorbereitet.
Die Vorlage ist damit erledigt.
9.2
Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Willi-Lauf-Allee in KölnJunkersdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über
die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf
0976/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet "WilliLauf-Allee" in Köln-Junkersdorf einen Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage der
bisherigen Planungsarbeiten in einer neu zu entwickelnden Variante unter teilweiser
Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal auszuarbeiten.
Berücksichtigung finden sollen nach Auffassung der Verwaltung die Punkte 1. und 2.,
4. und 5. sowie 8. bis 10. des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal; die
Punkte 3., 6. und 7. sollen in der neuen Variante geprüft werden.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der vorgenannte Beschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 31.03.2011
gefasst.
Der Investor erarbeitet zurzeit neue Varianten.
Neuer Sachstand:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zu Beginn 2013 offengelegt.
124
10.2
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 68400/04
Arbeitstitel: "Erweiterung Lindenallee 53" in Köln-Marienburg
3432/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 68400/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das
Grundstück Lindenallee 53 —Arbeitstitel: "Erweiterung Lindenallee 53" in KölnMarienburg— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.05.2011 bis 01.06.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Mit dem Beschluss durch den Rat
ist in 2011 zu rechnen.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit erledigt.
10.4
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 58457/02
Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich
4154/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 58457/02 mit gestalterischen Festsetzungen und mit
den in der Sitzung formulierten Anregungen für das Gebiet zwischen Brauweilerstraße, Kölner Straße und dem Odemshof in Köln-Lövenich —Arbeitstitel: "Odemshof" in
Köln-Lövenich— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.05.2011 bis 01.06.2011 stattgefunden.
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll dem Rat in 2011 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
125
10.5
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 64424/03
Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz
5397/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 64424/03
mit gestalterischen Festsetzungen für ein circa 1 500 m² großes Teilgrundstück aus
dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen Elzstraße 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in
Köln-Sülz— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Die auf dem Baugrundstück geplanten drei Parkplätze sollen entfallen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.05.2011 bis 01.06.2011 stattgefunden.
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll dem Rat in 2011 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
10.6
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Kieskaulerweg in Köln-Merheim
0212/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die Ergebnisse der für das zwischen dem Kieskaulerweg im Osten, der
KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im Süden und der Driburger
Straße im Westen in Köln-Merheim gelegene Gebiet (Anlage 1) durchgeführten
Mehrfachbeauftragung zur Kenntnis (Anlage 4);
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen dem
Kieskaulerweg im Osten, der KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im
Süden und der Driburger Straße im Westen in Köln-Merheim gelegenen Gebiet
(Anlage 1) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
–Arbeitstitel: Kieskaulerweg in Köln-Merheim– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau und
untergeordneten Dienstleistungs- und Einzelhandelsflächen zu schaffen;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes
(siehe Anlage 3) nach Modell 2 (Versammlung).
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Wegfalls der jetzigen Buswendeschleife im Bereich der geplanten Bebauung des Ortsmittelpunktes Merheim ei-
126
5.
6.
7.
8.
ne neue Wendemöglichkeit für die Krankenhausbuslinie 158 zur Verfügung
steht.
Insbesondere ist zu prüfen, wie als Ersatz für die bisherige Wendemöglichkeit
zeitgleich ein Kreisverkehr im Bereich des Kratzweges realisierbar ist und wie
die Finanzierung gesichert werden kann.
Außerdem soll geprüft werden, ob es zulässig und möglich ist, anstelle dieses
Kreisverkehres die Kreuzung so aufzuweiten und am Rand zu befestigen, dass
dort ein Bus wenden könnte.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die sich im Wendekreis befindlichen Bäume erhalten und in die Planung des Ortsmittelpunktes einbezogen
werden können.
Über die Ergebnisse sind die Bezirksvertretung und die zuständigen Ausschüsse zeitnah zu informieren.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand als Abendveranstaltung am 24. Mai
2011 in Köln-Merheim statt. Die Beschlussfassung der BV8 über die eingegangenen
Stellungnahmen ist für den 29.09.2011 vorgesehen. Auf Grundlage des Beschlusses
und der im Rahmen der Beteiligung der Dienststellen und Träger eingegangenen
Stellungnahmen wird der Vorgabenbeschluss voraussichtlich für November 2011 im
StEA vorbereitet.
Es ist vorgesehen, bis zu den genannten Terminen Lösungsvorschläge für die in den
Punkten 4 bis 7 genannten Themen der BV und dem StEA vorzulegen.
Neuer Sachstand:
Das städtebauliche Planungskonzept wurde fertig gestellt. Der Offenlagebeschluss
(Session 2692/2012) steht am 08.11.2012 auf der Tagesordnung des StEA’s.
Die Vorlage ist damit erledigt.
13.3
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 61520/02
Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch, 1. Änderung
0407/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 61520/02 gemäß
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Escher Straße, Donatusstraße, Im Gewerbegebiet Pesch, Donatusstraße und nördlicher Grenze der Wohnbebauung Am Pescher Holz in Köln-Pesch —Arbeitstitel: Donatusstraße in KölnPesch, 1. Änderung— zu ändern, mit dem Ziel, Vergnügungsstätten, Bordelle und
bordellartige Betriebe auszuschließen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden.
Der Rat wird voraussichtlich in 2011 den Satzungsbeschluss fassen.
127
Neuer Sachstand:
Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich.
Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
13.4
Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die 1. Änderung des
Bebauungsplanes 67440/07
Arbeitstitel: 1. Änderung Altes Polizeipräsidium in Köln-Altstadt/Süd
0546/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, in Ergänzung des Beschlusses vom 27.01.2011 das Verfahren zur
1. Änderung des Bebauungsplanes 67440/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen Tel-Aviv-Straße,
Blaubach, Waidmarkt und Nordseite des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums (Turnhalle) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: 1. Änderung Altes Polizeipräsidium in
Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere die vierzehngeschossig festgesetzte Bebauung (Hochhaus) am Waidmarkt auf höchstens sieben Geschosse zu begrenzen und die zulässige Gebäudehöhe entsprechend
zu reduzieren, am Blaubach die überbaubare Grundstücksfläche um circa
400 m² zu vergrößern sowie die Geschossfläche insgesamt im Plangebiet leicht
zu erhöhen;
2.
beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des Bebauungsplanes 67440/07 den
Änderungsentwurf unter Berücksichtigung der Anlage 2 auszuarbeiten und
nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses vom 31.03.2011 arbeitet der
Vorhabenträger derzeit den Bebauungsplan-Änderungsentwurf zur Offenlage aus.
Neuer Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
13.5
Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd
0912/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan –Arbeitstitel Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd–, dessen Aufstellung am 08.07.2010 vom
Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das
Gebiet zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks
128
754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und 826, der Weberstraße, der
westlichen Grenze des Flurstücks 760, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 757
und 758, der östlichen Grenze der Flurstücke 504 und 748, der nördlichen Grenze
des Flurstücks 748 und der Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd beschlossen wurde,
in seinem Geltungsbereich um die Grundstücke im Bereich Ecke Severinstraße/Löwengasse (Flurstücke 748, 750/43, 749, 43/1, 500, 844,502,504,756,756
757,758) zu erweitern mit dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Erweiterungsbeschluss wurde gefasst. Im 4. Quartal 2011 wird zur Sicherung der
Bauleitplanung der Beschluss zur Veränderungssperre gefertigt. Die weiteren Verfahrensschritte zum Bebauungsplan erfolgen nach Abschluss und auf Basis des für
diesen Bereich sich in Vorbereitung befindlichen Wettbewerbs.
Neuer Sachstand:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 20.12.2011 beschlossen sowie am 15.02.2012 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Der Vorgang ist erledigt.
14.2
Aufhebung des Bebauungsplanes 70389/02 (1204)
- Einleitungs- und Offenlagebeschluss Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen
4478/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 70389/02 (1204) für das
Gebiet (1) zwischen südliche Grundstücksgrenze des Friedhofes an der Sürther
Straße, östlichen Grundstücksgrenzen entlang des Feldweges, südliche Grenze
Holzweg (2) und westliche Grenze Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —
Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen— nach § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum
Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung nach § 3
Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;
2.
von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BauGB abzusehen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 den Einleitungsbeschluss gefasst.
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist vorbereitet und soll dem Rat in seiner Sitzung am 13.10.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Mit Satzungsbeschluss des Rates vom 13.10.2011 ist das Verfahren abgeschlossen.
129
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 19.05.2011
4.2.1 Umgestaltung des Ebertplatzes
hier: Planungsbeschluss für die Anpassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke als vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung des Ebertplatzes
auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans
4602/2010
Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die Anpassung der vorhandenen an die Platzfläche angrenzenden Ingenieurbauwerke als vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung des Ebertplatzes auf Grundlage des städtebaulichen
Masterplans Innenstadt Köln mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd.
190.000,00 EURO.
Zur Sicherstellung der Finanzierung in Höhe von insgesamt 190.000 Euro beschließt
der Rat für das Haushaltsjahr 2011 eine außerplanmäßige Auszahlung von 124.500
Euro im Teilfinanzplan "1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV", Teilplanzeile 8 Auszahlung für Baumaßnahmen.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan
"0901 - Stadtplanung", Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen - bei Finanzstelle 6100-0901-0-1000 Städtebaul. Masterplan. Für das Haushaltsjahr 2012
erfolgt eine Umveranschlagung der in der Finanzplanung 2012 bei gleicher Finanzstelle vorgesehenen Mittel in Höhe von 65.500 € in den Teilfinanzplan 1202.
Die Planung einer Tiefgarage unterhalb des Ebertplatzes wird aus wirtschaftlichen
Gründen nicht weiterverfolgt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Rat hat die Beschlussfassung in der Sitzung vom 14.07.2011 vertagt. Eine erneute Beratung ist somit erst in der Ratssitzung vom 13.10.2011 vorgesehen.
Neuer Sachstand:
In der Ratssitzung vom 13.10.2011 wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zum Ebertplatz geändert zugestimmt. Die Änderungen betreffen das Thema der
Tiefgarage unterhalb der Platzfläche. Laut Ratsbeschluss vom 13.10.2011 soll der
Bau einer Tiefgarage am Ebertplatzes eingehend untersucht werden. Dabei sollen
neben den bereits von der Verwaltung erarbeiteten Varianten auch zusätzliche Lösungsmöglichkeiten aus der politischen Diskussion untersucht werden. Hierzu befindet sich eine aktuelle Beschlussvorlage mit der Session Nummer 2618/2012 in der
130
politischen Abstimmung. Die Durchführung der Studie zur weiteren Untersuchung der
Tiefgarage ist für 2013 geplant. Erst nach Vorlage der Ergebnisse aus der Studie zur
Tiefgarage, können die Planungen zur Platzumgestaltung weitergeführt werden.
5.2
Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 GO, § 19 Absatz 1 HS
Beschluss über die zukünftige Nutzung der Platzfläche östlich des Höhenberger Rings in Köln-Höhenberg
Arbeitstitel: Höhenberger Ring in Köln-Höhenberg
0269/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird,
dem Votum des Gestaltungsbeirates vom 29.11.2010 folgend, die städtische Platzfläche östlich des Höhenberger Rings freiraumplanerisch zu qualifizieren und als
Eingangsbereich zum Naherholungsgebiet Merheimer Heide zu entwickeln. Die damit verbundenen Kosten werden auf Grundlage der weiteren Planung bestimmt.
Bei der weiteren Planung sind die Belange der anliegenden Sporteinrichtungen, die
teilweise diese Fläche bei Großveranstaltungen als Parkplatz mitgenutzt haben, zu
prüfen und ggf. bei Planungsalternativen zu berücksichtigen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Auf Grundlage des Beschlusses vom 19.05.2011 erarbeitet die Verwaltung ein Konzept zur Gestaltung der Fläche und prüft, inwieweit die Umsetzung über notwendige
Ausgleichsmaßnahmen für andere Bebauungsplanverfahren in Kalk erfolgen kann.
Für die als alternative Nutzung vorgeschlagene ADAC-Servicestation werden mögliche Ersatzstandorte geprüft.
Neuer Sachstand:
Die Planung ist Bestandteil der Konzeption für einen rechtsrheinischen Grüngürtel.
Detailplanungen liegen noch nicht vor, erfolgen aber auch in Abstimmung mit den
Entwicklungen des angrenzenden Sportparks.
Für den ADAC wurde ein Ersatzstandort an der Gummersbacher Straße in Köln-Kalk
gefunden, die konkrete Entwicklung läuft.
Die Fläche bleibt unbebaut und wird als Freifläche weitergenutzt.
Der Vorgang ist abgeschlossen.
9.1
Bildungslandschaft Altstadt-Nord in Köln-Altstadt/Nord
Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
0363/2011
131
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Bildungslandschaft Altstadt-Nord" in Köln-Altstadt/Nord einen Bebauungsplan-Entwurf
unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.09.2010 gemäß den
Anlagen 3 - 8 auszuarbeiten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die städtebauliche Studie zum Erhalt der Platane und des Walnussbaumes der Architekten Plan Sinn/Feld72 liegt vor und wird dem nächstmöglichen StEA und der BV
zur Beratung vorgelegt.
Neuer Sachstand:
Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes auf Grundlage der Variante 2 findet
momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird im März 2013 gerechnet.
9.2
Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: "Schanzenstraße Nord" in KölnMülheim
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 71489/04
0883/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Schanzenstraße Nord" in Köln-Mülheim den Bebauungsplan-Entwurf 71 489/04 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.08.2010 bis 04.09.2010 (Modell 1, Aushang) gemäß der Anlagen 4 bis 6 auszuarbeiten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der StEA hat am 19.05.2011 die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerinformation zur
Kenntnis genommen und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Derzeit wird der Fachdienststellenumlauf vorbereitet.
Neuer Sachstand:
Die Offenlage fand vom 15.10. bis 14.11.2012 statt.
132
10.2
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück
5459/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
nimmt die Ergebnisse eines für das zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heidekarre" im Osten und der Siedlung
am Schilfweg im Südwesten in Köln-Dellbrück gelegenen Gebietes (Anlage 1)
durchgeführten kompakten Gutachterverfahrens (Anlagen 2 - 8) sowie die Überarbeitung des ersten Ranges (Anlage 10) zur Kenntnis;
2.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte zu schaffen;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes
nach Modell 2 (Versammlung);
4.
beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes
74509/03 mit dem Arbeitstitel "Dellbrücker Steinweg in Köln-Dellbrück".
Sachstand zum 30.09.2011:
Mit Bekanntmachung des Beschlusspunktes 4 vom 01.06.2011 ist die Vorlage Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 74509/03 mit dem Arbeitstitel „Dellbrücker
Steinweg in Köln-Dellbrück“ erledigt.
Für das Plangebiet Hyazinthenweg wurde am 29.06.2011 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Abendveranstaltung durchgeführt. Derzeit werden die Ergebnisse
ausgewertet und der Vorgabenbeschluss vorbereitet. Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung resultiert das Erfordernis einer punktuellen planerischen Überarbeitung, einer Ergänzung der Verkehrs- und Schallgutachten sowie der Erarbeitung eines Spielflächenkonzepts.
Ferner werden in Kürze Verhandlungen mit dem Investor über inhaltliche und gestalterische Fragen geführt. Parallel wird die Umweltprüfung bearbeitet.
Neuer Sachstand:
Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange und Dienststellen gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Derzeit ist die Beschlussvorlage über die Offenlage
des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Beschlussgang.
133
10.3
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord
0790/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 1396/85 und Teile des
städtischen Flurstückes 1534/85 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in KölnNeustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondre Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
3.
auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB zu verzichten, da das
Vorhaben bereits mehrfach der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Planvereinbarung wurde vom Vorhabenträger unterzeichnet. Derzeit wird der
Bebauungsplanentwurf erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt.
Neuer Sachstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde am 19.05.2011 gefasst und das vorhabenbezogene
Bebauungsplanverfahren wird mit dem Vorhabenträger und der Offenlage des Planentwurfs durchgeführt.
10.4
Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes
64457/02
Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
0819/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2008 betreffend den BebauungsplanEntwurf 64457/02 um das Gebiet zwischen Grüner Weg und Melatengürtel
(Flurstücke 389, 461 und 486 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld) —
Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zu erweitern;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen für
das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke
294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der
Grundstücke Melatengürtel 117 – 121, westlich des Melatengürtels und südlich
der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und
134
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden.
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll dem Rat möglichst
noch in 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Neuer Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
135
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 07.07.2011
5.1
Beschluss über die frühzeitige intensive Bürgerbeteiligung (moderierter Workshop) zur zukünftigen Entwicklung der Nutzungen auf den Grundstücksflächen
des ehemaligen Historischen Archivs entlang der Severinstraße in KölnAltstadt/Süd
1127/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Bereitstellung
von Finanzmitteln, einen zweitägigen moderierten Workshop zur zukünftigen
Entwicklung der Nutzungen auf den Grundstücksflächen des ehemaligen Historischen Archivs entlang der Severinstraße durchzuführen;
2.
beschließt, dass die aus dem moderierten Workshop resultierenden Ergebnisse
nach Prüfung und darauffolgendem Beschluss in die weiteren Verfahren (Wettbewerb, Bauleitplanverfahren) einfließen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der moderierte Workshop hat am 15. und 16. Juli 2011 stattgefunden
Es wird vor dem Hintergrund der transparenteren Gestaltung des Beteiligungsprozesses nun eine weitere Informationsveranstaltung zur Ergebnisauswertung des
Workshops geben; Teilnehmer sind dabei die des Workshops; vgl. dazu Beschluss
Session Nr. 3209/2011 mit Start StEA am 11.10.2011
Neuer Sachstand:
Das Verfahren ist abgeschlossen.
10.3
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Neurather Weg in Köln-Mülheim
1417/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch, für das Gebiet zwischen der Berliner Straße, Neurather Weg, den südlichen Parzellengrenzen der Grundstücke
Neurather Weg 1 - 9 sowie Berliner Straße 221, der Trasse der Deutschen
Bahn und den nördlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Berliner Straße
136
2.
187, 213, 215 und 217 –Arbeitstitel: Neurather Weg in Köln-Mülheim– einen
Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, für die Erweiterung des Betriebshofs
der Circus Roncalli GmbH um Lagerhallen und Werkstätten eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine flächensparende Planung vorzulegen.
nimmt die Varianten für das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 - 4, Erläuterungsbericht in Anlage 5) und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
wurde durch den StEA am 07.07.2011 gefasst und am 27.07.2011 bekannt gemacht.
Nächster Schritt ist der Abschluss der Planungsvereinbarung, die Durchführung der
Grundlagensammlung/Scoping und anschließend, nach Modell 2, der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Es ist davon auszugehen, dass als Ergebnis des Scoping
vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Anfertigung von Gutachten (Verkehr, Lärm, Umwelt) erforderlich ist, da die Erschließungssituation kompliziert ist, in
der Nachbarschaft sensible Nutzungen bestehen und ein Großteil des Plangebiets im
Außenbereich liegt.
Neuer Sachstand:
Seitens des Vorhabenträgers wurde der Entwurf der Planungsvereinbarung nicht bearbeitet. Das Verfahren ruht, bis die Planungsvereinbarung abgeschlossen ist.
10.5
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 66457/07
Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord
1503/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66457/07
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Goebenstraße, KaiserWilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel: Goebenstraße in
Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung
des Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Die Baumstandorte und möglichst auch die Bäume sind zu erhalten.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage fand in der Zeit vom 21.07. bis 22.08.2011 statt. Die Beteiligung nach
§ 4 Absatz 2 BauGB lief bis zum 01.09.2011. Der Satzungsbeschluss muss bis zum
13.01.2012 bekannt gemacht sein. Eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht mehr möglich.
137
Neuer Sachstand:
Der Satzungsbeschluss wurde am 20.12.2011 gefasst, die Bekanntmachung im
Amtsblatt erfolgte am 11.01.2012.
Der Vorgang ist damit erledigt.
10.6
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 65454/05
Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord
1813/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 65454/05
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Brüsseler Straße, Antwerpener Straße, Brabanter Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord —
Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit
der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
In den Innenbereichen sind mikroklimatische Verbesserungen und eine Reduzierung
von Wärmeinseln vorzusehen.
Sachstand zum 30.09.2011:
Die Offenlage ist abgeschlossen. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss wird voraussichtlich zur Ratssitzung am 13.10.2011 eingebracht.
Neuer Sachstand:
Für den Baublock Genter Straße wurde durch Bekanntmachung am 16.11.2011 der
Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen.
11.2
Aufhebung des Durchführungsplanes 6644 Nb 1-4/02 (67459/02)
- Offenlagebeschluss Arbeitstitel: Hauptbahnhof/Turiner Straße in Köln-Altstadt/Nord
1990/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Durchführungsplan 6644 Nb 1-4/02 (67459/02) für das Gebiet Trankgasse,
Bahnhofsvorplatz, Dompropst-Ketzer-Straße, Marzellenstraße, Eigelstein, Machabäerstraße, Domstraße, Brandenburger Straße, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 649 (Flur 28, Gemarkung Köln), Altenberger Straße, Johannisstraße, entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 262, 289 sowie 288
(Flur 29, Gemarkung Köln), Am Alten Ufer, Servasgasse, Konrad-AdenauerUfer —Arbeitstitel: Hauptbahnhof/Turiner Straße in Köln-Altstadt/Nord— zum
Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;
138
2.
von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BauGB abzusehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand zum 30.09.2011:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2011 die öffentliche
Auslegung des Durchführungsplanes Nummer 6644 Nb 1-4/02 (67459/02) zum Zwecke der Aufhebung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen. Die öffentliche
Auslegung des aufzuhebenden Durchführungsplanes Nummer 6644 Nb 1-4/02
(67459/02) mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 15. September bis 14. Oktober
einschließlich.
Neuer Sachstand:
Die Aufhebung ist seit dem 08.02.2012 rechtskräftig.
Der Vorgang ist erledigt.
139
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aus der 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 14.07.2011
8.1
Städtebauliches Planungskonzept Falkenweg in Köln-Rondorf
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
1537/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet zwischen Falkenweg im Westen, südliche Grundstücksgrenzen
der Wohnbebauung Im Rabengrund im Norden, Lärmschutzwall der A 555 im
Osten und der Kleingartenanlage im Süden —Arbeitstitel: Falkenweg in KölnRondorf— aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche beziehungsweise als Wohnbaufläche und private Grünfläche (Kleingartenanlage)
festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Falkenweg in KölnRondorf— mit insgesamt vier alternativen Planungsentwürfen zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Sachstand:
Das Verfahren wurde vom Vorhabenträger bislang nicht weitergeführt und ruht.
10.1
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord
1383/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 575 und ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 583, der Flur 21 der Gemarkung Köln in KölnAltstadt/Nord –Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten
mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis;
140
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt).
Sachstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde am 14.07.2011 gefasst und das vorhabenbezogene
Bebauungsplanverfahren wird mit dem Vorhabenträger durchgeführt.
12.1
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
67457/08
Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord
2446/2011
Beschluss (Rat am 14.07.2011):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
67457/08 für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle
Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord—abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08
nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3.
den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung;
4.
die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 6644 Nb 1/04
(67457/04) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle
Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Südseite Altenberger Straße in Köln-Altstadt/Nord– nach § 10 Absatz 1 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung;
Sachstand:
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt am
17.08.2011.
Der Vorgang ist erledigt.
141
13.1
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes
67480/03
Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung
3797/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB für das Gebiet der Halle 10 —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes,
1. Änderung— einzuleiten. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der
Halle 10 entsprechend der Anlage 2.
Sachstand:
Das Verfahren ruht, da von Seiten der Künstler (CAP) bislang noch kein prüffähiges
Konzept zur Sanierung der Halle 10 vorgelegt wurde.
142
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 15.09.2011
6.1
Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Köln
2044/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt eine umfassende Fortschreibung des 1991 in Kraft getretenen
Landschaftsplans der Stadt Köln zum Zwecke der fachlichen und rechtlichen Aktualisierung und Verwaltungsvereinfachung und beauftragt die Verwaltung, dies gemäß
den in der Begründung dargestellten Ausführungen in den kommenden fünf Jahren
umzusetzen.
Für die Erledigung dieser Aufgabe wird eine Arbeitsgruppe aus je einem Mitarbeiter
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (67) und des Umwelt- und
Verbraucherschutzamtes (57) eingerichtet. Da es sich um vorhandenes Personal
handelt, entstehen keine Kosten für zusätzliches Personal. Auch entstehende Sachkosten werden budgetneutral in die folgenden Haushalte eingestellt.
Der in der Begründung enthaltene Zeit Maßnahmenplan wird dahingehend modifiziert, dass zunächst ausschließlich folgende Punkte bearbeitet werden:
Aktualisierung der Festsetzungskarte des Landschaftsplans im Sinne einer rein redaktionellen Überarbeitung. Diese Arbeit ist anschließend kontinuierlich weiterzuführen.
Auf Grundlage der durchgeführten Aktualisierung ist darzulegen, in welchem Umfang
von 1991 bis 2011 Flächen aus dem Landschaftsplan herausgenommen wurden,
welche Nutzungen diese Fläche bis dahin hatten und welche Nutzungen diesen planerisch zugewiesen wurden.
Überarbeitung der textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans dort, wo es z.B. in
Folge neuer Rechtsprechung die Rechtssicherheit zwingend gebietet. Diese Arbeit
ist auch in den Folgejahren kontinuierlich weiterzuführen.
Harmonisierung von Landschaftsplan und Grünordnungsplan.
Detaillierte Darstellung der konkreten fachlichen Inhalte und Ziele für die angestrebte
materielle Überarbeitung des Landschaftsplans.
Die Arbeitsergebnisse der vorgenannten Punkte sollen dem Rat und seinen Ausschüssen bis zur 1. Sitzung nach den Sommerferien 2012 vorgelegt und dort beraten
werden. Insbesondere soll erst im Rahmen dieser Beratung im Einzelnen definiert
werden, welche fachlich-strategischen Ziele mit der vorgesehenen, weitergehenden
Überarbeitung des Landschaftsplans verfolgt werden. Mit den weiteren Arbeitsschritten ist erst nach dieser erneuten Beratung und unter Berücksichtigung etwaiger Anregungen und Änderungen zu beginnen.
143
Sachstand:
Dem Rat und seinen Ausschüssen ist in der ersten Sitzung nach der Sommerpause
2012 eine Beschlussvorlage vorgelegt worden, die sich in der Beratung befindet.
6.2
Festlegung eines Gebietes der Sozialen Stadt 'Köln-Mülheim'
2889/2011
15
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der in der Anlage 2 gekennzeichnete Bereich in Köln-Mülheim wird als Gebiet der
Sozialen Stadt 'Köln-Mülheim' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festgelegt.
Sachstand:
Die Festlegung für den Bereich 'Köln-Mülheim' als Gebiet der Sozialen Stadt gemäß
§ 171e Absatz 3 Baugesetzbuch wurde entsprechend dem Ratsbeschluss am 28.
Dezember 2011 im Amtsblatt der Stadt Köln (42. Jahrgang, Nummer 59) ortsüblich
bekannt gemacht und ist damit rechtswirksam. Die Verwaltung bearbeitet das Programm MÜLHEIM 2020 ausschließlich in den beschlossenen Grenzen des Gebiets
Soziale Stadt `Köln-Mülheim`.
Der Ratsbeschluss ist erledigt.
6.3
MÜLHEIM 2020
Integriertes Handlungskonzept für Köln-Mülheim, -Buchforst und -Buchheim
hier: Kostenerhöhungen
3134/2011
15
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat stimmt der Kostenerhöhung im Programm MÜLHEIM 2020 von
39.860.260,00 € auf 42.174.780,00 € im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung zu.
Sachstand:
Die Verwaltung achtet auf die Einhaltung der beschlossenen Kosten. Nach den jetzigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass aufgrund von Ausschreibungsergebnissen und veränderten Laufzeiten der festgesetzte Kostenrahmen unterschritten
wird.
144
6.4
Programm MÜLHEIM 2020: Umsetzung der Projekte auf Grundlage der bewilligten Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gemäß Nr.
1.3.1 VVG zu § 44 LHO vom 21.12.2009
3148/2011
15
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt, mit der Umsetzung der Projekte im Programm MÜLHEIM 2020
unter der Voraussetzung zu beginnen, dass für diese eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt.
Sachstand:
Für alle in der Umsetzung befindlichen Projekte -soweit noch keine Zuwendungsbescheide vorliegen- wurde der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn durch
den Fördergeldgeber genehmigt.
7.1
179. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, KölnNippes
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße in Köln-Nippes
hier: Offenlagebeschluss
1532/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die 179. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes –Arbeitstitel: Gewerbegebiet HugoJunkers-Straße in Köln-Nippes– gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit
der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB offenzulegen.
Sachstand:
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 179. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 6. Oktober bis 11. November 2011. Der
Feststellungsbeschluss wird dem Rat am 15.11.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage ist damit erledigt.
7.2
125. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, KölnNippes
Arbeitstitel: Neuordnung ehemaliger Rangierbahnhof Köln-Nippes (Rbf KNippes)
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
2145/2011
145
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für die 125. Änderung des Flächennutzungsplanes —Arbeitstitel: Neuordnung ehemaliger Rangierbahnhof Köln-Nippes
(Rbf K-Nippes)— die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1)
durchzuführen.
Sachstand:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt. Das Verfahren wird weiter bearbeitet nach der Entscheidung der DB AG über die IC-X Wartungshallen.
8.2
Städtebauliches Planungskonzept "Südlich Rodenkirchener Straße"
Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf
Beschluss zur Änderung des Plangebietes, zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren
2948/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, das Plangebiet zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03
—Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf— auf den Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu begrenzen, mit
dem Ziel, den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1;
4.
beschließt, das Planverfahren von einem regulären Änderungsverfahren auf ein
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB umzustellen.
Sachstand:
Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs erfolgt Anfang 2013.
9.1
Städtebauliches Planungskonzept Auenviertel in Köln-Rodenkirchen
Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
2915/2011
146
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes (Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen)
unter Berücksichtigung der Änderungswünsche der Bezirksvertretung Rodenkirchen
vom 11.07.2011 (siehe Anlagen 4 - 5) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Sachstand:
Die Offenlage ist abgeschlossen, der Satzungsbeschluss erfolgt Anfang 2013, der
Beschluss ist erledigt.
10.2
Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes
7538/04
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach" in Köln-Porz-Urbach
0994/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2010 betreffend den BebauungsplanEntwurf 7538/04 um das Gebiet zwischen der Dorotheenstraße und der Egmontstraße (nördlich der Kaiserstraße) —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach"
in Köln-Porz-Urbach— zu verkleinern;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 7538/04 für das Gebiet des Stadtteilzentrums Urbach entlang der Kaiserstraße ausgehend vom Kreuzungsbereich Kaiserstraße/Frankfurter Straße nach Westen bis zur Einmündung Egmontstraße,
Ausläufer nach Osten in die Waldstraße bis zur Leuschhofgasse und entlang
der Frankfurter Straße nach Norden bis zur Fauststraße und nach Süden bis
zur Zündorfer Straße in Köln-Porz-Urbach nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der
als Anlage 4 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand:
Am 14.02.2012 hat der Rat (TOP 12.1) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 21.03.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt
Nummer 15 bekannt gemacht.
Der Beschluss ist erledigt.
10.5
Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes
6446/02
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld
2243/2011
147
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Aufstellungsbeschluss vom 11.08.2010 betreffend den BebauungsplanEntwurf 6446/02 um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28
und 26 sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld— zu verkleinern;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 6446/02 für das Gebiet zwischen Venloer Straße,
Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des
Grundstücks Ehrenfeldgürtel Nummer 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße,
nordöstliche Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige
Grundstücksgrenzen Gravenreuthstraße Nummern 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze Hüttenstraße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage
beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt.
10.7
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 66452/18
Arbeitstitel: Glockengasse in Köln-Altstadt/Nord
2961/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66452/18
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Glockengasse, Neue
Langgasse, Breite Straße und Schwertnergasse in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel:
Glockengasse in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Für den Baublock Glockengasse wurde durch Bekanntmachung am 15.02.2012 der
Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen.
148
10.8
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße" in
Köln-Neustadt/Süd
3379/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan beidseitig der Bonner Straße zwischen Hausnummer 25 und Hausnummer 98 —Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums Bonner Straße" in
Köln-Neustadt/Süd– aufzustellen mit dem Ziel, die folgenden Unterarten der Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelbetrieben auszuschließen:
(1) Spiel- und Automatenhallen
(2) Nachtlokale jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf
Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
(3) Wettbüros,
(4) Swinger-Clubs sowie
(5) Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend Sex- oder Erotiksortiment ("SexShops").
Sachstand:
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 20.09.2012 im Rat der Stadt
Köln beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 31.10.2012.
Das Verfahren ist abgeschlossen.
12.1
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02
Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in KölnWiddersdorf und -Bocklemünd/Mengenich
2219/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf
Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im
Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der
Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des
Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich
der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich
zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und KölnBocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern;
149
3.
den Bebauungsplan 5946/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt.
14.1
Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 3011 a -ohne Arbeitstitel- und Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 121 -Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung"- Einleitungsbeschlüsse 2923/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 3011 a –ohne Arbeitstitel– und
2.
das Verfahren zur Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 121 –Arbeitstitel:
"Kölner Stadterweiterung"–
für das Gebiet südöstlich der Ulrepforte in Köln-Altstadt/Süd nach § 2 Abs. 1 i. V. m.
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Sachstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde öffentlich bekannt gemacht. Der Offenlagebeschluss
wird voraussichtlich im November gefasst. Die Vorlage ist damit erledigt.
15.2
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Esch/Auweiler
Arbeitstitel: Griesberger Straße in Köln-Esch/Auweiler
2932/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Esch/Auweiler –Arbeitstitel: Griesberger Straße in KölnEsch/Auweiler– für das Gebiet zwischen Griesberger Straße, Frohnhofstraße,
Weilerstraße und Chorbuschstraße in der zu diesem Beschluss als Anlage
beigefügten, paraphierten Fassung.
150
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde am 11.01.2012 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt
gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung
rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1
BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, am 11.01.2014
Die Vorlage ist damit erledigt.
15.3
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Bickendorf
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-Mauser-Straße/Vogelsanger Straße in
Köln-Bickendorf, 3. Änderung
2962/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Bickendorf –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-MauserStraße/Vogelsanger Straße in Köln-Bickendorf, 3. Änderung– für das Gebiet
zwischen Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, Fußweg
zwischen Äußere Kanalstraße und Vitalisstraße, Vitalisstraße, Vogelsanger Straße,
Maarweg, Bahnstrecke Köln – Aachen und Gürtelbahn in Köln-Bickendorf in der zu
diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die entsprechende Bebauungsplanänderung wurde am 28.12.2011 im Amtsblatt der
Stadt Köln bekannt gemacht, die Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden
und wurde nicht mehr bekannt gemacht.
Die Vorlage ist damit erledigt.
151
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Dienstag, dem 11.10.2011
5.1
Gestaltungshandbuch für die Innenstadt von Köln/Öffentlichkeitsbeteiligung
mit Bemusterung
1241/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Vorentwurf des Gestaltungshandbuches
für die Innenstadt von Köln zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Erstellung des Gestaltungshandbuches für die Kölner Innenstadt eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eine Musterfläche auf dem Kurt-Hackenberg-Platz und eine öffentliche
Informationsveranstaltung durchzuführen.
Die Kosten der Bemusterung in Höhe von ca. 5.000 Euro werden aus der Finanzposition 6601.572.2100.4 finanziert.
Sachstand:
Die Musterfläche wurde im Herbst 2012 in der Straße am Hof errichtet. Witterungsbedingt konnte die Bemusterung nicht unverzüglich durchgeführt werden. Im Frühjahr 2013 wird die Bemusterung nun nachgeholt.
5.5
Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld, Moderationsverfahren für die Beteiligung der
Öffentlichkeit;
hier: Einrichtung einer Lenkungsgruppe zur Begleitung des Verfahrens
3634/2011
Beschluss :
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
2.
beschließt, zur Begleitung des Moderationsverfahrens Heliosgelände eine Lenkungsgruppe mit der vorgeschlagenen Besetzung (gemäß Anlage 1) einzusetzen;
nimmt den Entwurf für die Geschäftsordnung der Lenkungsgruppe zur Kenntnis.
Sachstand:
Die Lenkungsgruppe wurde eingerichtet, das Moderationsverfahren ist abgeschlossen. Der Beschluss ist erledigt.
152
5.6
Programm MÜLHEIM 2020 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Beschluss über die Freigabe von investiver Auszahlungsermächtigung im
Hauhaltsjahr 2011 und Planungsauftrag
3202/2011
15
1. Beschluss:
1 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen,
einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-3 der HOAI in Höhe von
31.900,00 € für die Maßnahme Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Mülheim zu
vergeben.
2. Beschluss (Finanzausschuss am 10.10.2011):
2 Der Finanzausschuss beschließt für die Vergabe der Planung die Freigabe
von investiver Auszahlungsermächtigung in Höhe von 31.900,00 EUR im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502 0902 -9-5600 (Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Mülheim), Auszahlungen für Baumaßnahmen im
Haushaltsjahr 2011.
Sachstand:
Der Vorlage wurde im Veedelsbeirat am 28.11.2011 ohne Änderungen zugestimmt.
Die Bezirksvertretung fasste am 30.01.2012 einen geänderten Beschluss. Als nächstes erfolgte die geänderte Beschlussfassung im Verkehrsausschuss am 31.01.2012
und am 07.02.2012 im Stadtentwicklungsausschuss. Die abschließende Entscheidung wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.02.2012 mit Änderung getroffen. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger zur Höhe der KAG-Beiträge
(Beiträge nach dem Kommunalabgabegesetz) hat am 24.05.2012 stattgefunden. Der
Ingenieurvertrag zur Ausführungsplanung ist vergeben und wird erarbeitet. Dem
Baubeschluss für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mülheim sowie Freigabe wurde im Verkehrsausschuss am 20.09.2012 einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung hat den Hinweis auf die Einrichtung einer öffentlichen Toilette aufgenommen
und wird der Anregung nachgehen. Es bestünde die Möglichkeit bei Bereitschaft der
Bahn AG eine Toilette im Bahnhofsgebäude einzurichten. Die Zustimmung im Finanzausschuss zum Baubeschluss wurde am 17.09.2012 erteilt.
5.7
Temporäres Wohnangebot für Studierende
Beschluss der BV 3 - Lindenthal vom 28.02.2011
3635/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, der Empfehlung der Bezirksvertretung 3
- Lindenthal, die Verwaltung zu beauftragen, kurzfristig unter Beteiligung des Kölner
Studentenwerks ein Konzept für temporäres Wohnen für Studierende an den Kölner
Hochschulen vorzulegen, nicht zu folgen.
153
Über weitere Maßnahmen zur Förderung des studentischen Wohnens soll nach der
Vorlage des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen entschieden werden.
Sachstand:
Es wurde eine dezernatsübergreifende Arbeitsgemeinschaft eingerichtet mit dem
Ziel, die Studentische Wohnversorgung in Köln weiter zu fördern.
6.3
Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium
hier: Stellenbedarf beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau
2673/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat erkennt den zusätzlichen Personalbedarf für 1 Stelle Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin Entgeltgruppe 12 TVöD für das Projekt „Städtebauliche Neuordnung
des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium“ in den Abteilungen Entwurfsplanung und Neubau des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau an. Der Rat
beschließt die Stellenzusetzung zum Stellenplan 2012. Da mit Abschluss der Genehmigungsplanung voraussichtlich im 4. Quartal 2011 die Teilprojektleitung für Ingenieurbauwerke auf das Amt für Brücken und Stadtbahnbau übergehen soll, ist im
Vorgriff auf den Stellenplan 2012 eine Besetzung der Stelle bereits Ende 2011 erforderlich. Verwaltungsintern wird eine entsprechende Verrechnungsstelle zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der mit der Einrichtung dieser Stelle verbundenen Personalkosten
in Höhe von jährlich 75.700,00 € ab dem Haushaltsjahr 2012 erfolgt mangels Kompensationsmöglichkeiten aus dem verfügbaren Budget durch eine entsprechende
Aufstockung des Personalkostenbudgets. Die Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca.
20.700,00 € sowie die laufenden Unterhaltungskosten werden aus vorhandenen Ansätzen finanziert.
Sachstand:
Die vom Rat beschlossene Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD) konnte bem Amt für Brücken und Stadtbahnbau mittlerweile besetzt werden. Die fristgerechte Bearbeitung
des Projektes Domumfeld im Bereich Dionysoshof / Baptisterium ist somit sichergestellt.
6.4
Konzept und Förderrichtlinie zur Aktivierung privater Initiative in Geschäftszentren
3712/2011
15
Beschluss (Rat 13.10.2011):
Der Rat stimmt dem Konzept und den Förderrichtlinien zur Aktivierung privater Initiative in Geschäftszentren zu und beauftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung
(Anlage 1).
154
Sachstand:
Das Konzept wird auf der Grundlage der beschlossenen Förderrichtlinie und im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen
Initiativen und Interessengemeinschaften kontinuierlich umgesetzt.
8.1
Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf
Städtebauliches Planungskonzept
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
2514/2011
Beschluss :
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
nimmt die vorgelegten städtebaulichen Planungskonzepte –Arbeitstitel: Im
Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf– zur Kenntnis und
2.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung).
Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt.
10.1
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf
0295/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue",
diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen
Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche
Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des
vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der
Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.
Sachstand
155
Die Vorlage zum Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eingebracht.
10.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen
1473/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet nordöstlich des Krankenhauses zwischen Urbacher Weg und
KVB-Trasse —Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen— aufzustellen
mit dem Ziel, eine Wohnbaufläche aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 zu
entwickeln;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Urbacher Weg in
Köln-Porz-Ensen— zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung);
4.
beschließt, auf einen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten und dafür im
Rahmen der Umsetzung für die einzelnen Baufelder Realisierungswettbewerbe
für Wohnbauvorhaben durchzuführen.
Sachstand:
Der Beschluss wurde vom StEA am 11.10.2011 einstimmig gefasst und die Bürgerversammlung am 08.12.2011 durchgeführt. Die Maßgabe nach Ziffer 4 kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden.
10.3
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld
1885/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet westlich der Oskar-Jäger-Straße 173 a und 175 in KölnEhrenfeld (Gemarkung Müngersdorf, Flur 74, Flurstücke 629 und 630) –
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld– im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Areal des Betriebshofes der Deutschen Bahn AG schrittweise zu einem Gewerbe- und
Dienstleistungsbereich weiter zu entwickeln;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße in
Köln-Ehrenfeld– zur Kenntnis.
Sachstand:
Auf Wunsch des Vorhabenträgers ruht das Verfahren.
156
10.4
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk
2244/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 9,7 Hektar (ha) große Gebiet zwischen Neuerburgstraße
im Westen, Kantstraße und Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der Dillenburger Straße im
Süden (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 305/56, 334/5, 78, 121, 122,
197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 197, 323/16, 281/16, 484/16,
359/16, 191, 365/16, 195, 194, 205, 202, 203, 1761, 209, 210 und teilweise 70, 331/16) —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— aufzustellen
mit dem Ziel, "Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Schule",
"Öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung Parkanlage", "Öffentliche Verkehrsflächen", „Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen" sowie
„Fläche für die Jugendarbeit“ festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Wiersbergstraße
in Köln-Kalk— mit folgender Maßgabe zur Kenntnis;
Damit die Grünversorgung im Stadtteil Kalk und die städtebauliche Situation qualitativ verbessert werden kann, soll für die weitere Planung ausschließlich die Variante 2 (kein Erhalt der Kantine) weiterverfolgt werden.
Jedoch möge die Verwaltung prüfen, ob die Kantine auf Dauer oder zumindest bis zur Verwirklichung des Vorhabens, ggf. durch einen Rückbau
oder andere Maßnahmen, erhalten werden kann.
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Sachstand:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 wurde am 07.12.11 durchgeführt. Aktuell bereitet die Verwaltung auf der Grundlage des Wettbewerbergebnisses
für die Erweiterung der Kaiserin-Theophanu-Schule die Beteiligung der Dienststellen
und Träger öffentlicher Belange vor.
10.6
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan)
Arbeitstitel: "Dauner Straße" in Köln-Immendorf
2947/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche östlich der Dauner
Straße in Köln-Immendorf ab.
157
Sachstand:
Der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde abgelehnt.
Die Vorlage ist erledigt.
10.9
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02
Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl
3517/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.07.2010 betreffend
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 –
Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– um das Flurstück 2872 zu verkleinern und im Bereich des Flurstücks 1916 in der Größe anzupassen;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 für
das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der Straße Im
Grund in Köln-Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine Teilfläche aus
1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich –Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in
Köln-Niehl– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Die Offenlage hat stattgefunden, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Beschluss ist erledigt.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 6456/06 einschließlich 1. bis 5. Änderung
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung
2237/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 6456/06 einschließlich 1. bis 5. Änderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet
nordwestlich und südwestlich des Gewerbegebietes Feldkassel bis zur RobertBosch-Straße (Brücke Industriestraße/Robert-Bosch-Straße), westliche Böschung
der noch nicht ausgebauten Verlängerung der Industriestraße bis Kasseler Weg, östlich Grundstück Kasseler Weg 52 in Richtung Norden bis zur Kanaltrasse, in Richtung Westen bis zum Wirtschaftsweg und nördlich bis Am Kutzpfädchen, westlich
des Sportplatzes bis zum Mohlenweg, Wirtschaftsweg in Richtung Nordwesten, östli-
158
che Grenze Grundstück Heinrichshof, circa 50 m östlich des Heinrichshofsweges bis
südlich des Mennweges bis zum Kreuzungsbereich Mennweg, Neusser Landstraße,
Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges in Richtung Osten, westlich, südlich und
östlich der Reitanlage am Mennweg, Mennweg, Hitdorfer Fährweg bis zum nächsten
Wirtschaftsweg, Mennweg, Wirtschaftsweg/Alte Römerstraße in Richtung Südosten
bis zur Kläranlage, westlich der Kläranlage bis zur südwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Feldkassel —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/Merkenich, 6. Änderung— zu ändern.
Sachstand:
Die Planänderung ist am 31.10.2012 in Kraft getreten. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
13.3
Beschluss über die Einleitung betreffend die 4. Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB)
Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 4. Änderung "Auf der
Vierzig"
2383/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB für den Bereich
zwischen der Straße Unter Linden, einem Fuß- und Radweg mit Landwirtschafts- und
Anliegerverkehr, der Straße Auf der Vierzig und der Querstraße Auf der Vierzig entsprechend Anlage 1 –Arbeitstitel Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf,
4. Änderung "Auf der Vierzig"– einzuleiten.
Sachstand:
Die vierte Änderung hat in der Zeit vom 26.01. - 27.02.2012 gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegen. Die Offenlage wurde ohne erneuten politischen Beschluss durchgeführt, da der offengelegte Änderungs-Entwurf gegenüber dem in der
Beschlussvorlage über dem Einleitungsbeschluss vorgestellten Änderungs-Entwurf
unverändert übernommen wurde. Da zur Offenlage keine Stellungnahmen eingingen
wurden bereits Vorhaben auf Grundlage des § 33 BauGB genehmigt.
Die Vorlage ist damit erledigt.
13.4
Beschluss über die Offenlage betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 67452/14
Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord
2976/2011
Beschluss:
159
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 67452/14 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Alter Markt, Mühlengasse, Frankenwerft (Westseite), Markmannsgasse, Heumarkt (Ost- und Nordseite) und Unter Käster in Köln-Altstadt/Nord —
Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Sachstand:
Für den Bereich um Groß St. Martin wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes
durch Bekanntmachung am 15.02.2012 rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen.
13.5
Beschluss über die Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 61544/02
Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler
3126/2011
Beschluss (Rat am 13.10.2011):
Der Rat beschließt,
1.
den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes
61544/02 um das Flurstück 128/8 in Flur 45 der Gemarkung Worringen zu verkleinern und den Bebauungsplan-Entwurf nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern;
2.
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 61544/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Thujaweges, südlich des Flurstücks 128/8 in
Flur 45 der Gemarkung Worringen, westlich des Bahngeländes der DB-Strecke
Köln - Düsseldorf und nördlich des Grundstücks Thujaweg 26 in KölnVolkhoven/Weiler —Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler— nach
§ 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.
666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt.
14.1
Teilaufhebung des Bebauungsplanes 71481/04
Beschluss über die Einleitung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Mündelstraße in Köln-Mülheim
1447/2011
Beschluss:
160
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 71481/04 für das Gebiet zwischen der Zehntstraße, der Holweider Straße, der Carlswerkstraße, der
Bergisch Gladbacher Straße, der Westseite des Bahnhofes Köln-Mülheim, den
hinteren Parzellengrenzen der Grundstücke Mündelstraße 60 - 52, der südlichen Parzellengrenze des Grundstückes Montanusstraße 60 und der Montanusstraße in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Mündelstraße in Köln-Mülheim— nach
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2.
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
nach Modell 1 durchzuführen.
Sachstand:
Zwischenzeitlich wurde der Offenlagebeschluss gefasst. Die Offenlage findet vom
29.11.2012 bis 11.01.2013 statt.
15.5
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Lindweiler
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in Köln-Lindweiler, 1. Änderung
3244/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Lindweiler –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in KölnLindweiler, 1. Änderung– für das Gebiet zwischen Unnauer Weg, Eisenbahnstrecke
Köln - Neuss und Pingenweg in Köln-Lindweiler in der zu diesem Beschluss als
Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Die entsprechende Bebauungsplanänderung wurde gleichzeitig mit der Veränderungssperre am 24.11.11 vom Rat beschlossen und am 28.12.11 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde
nicht mehr bekannt gemacht.
Die Vorlage ist damit erledigt.
161
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 17.11.2011
5.1
Vorschlag des Kölner Architekten Hartmut Gruhl zur Bebauung entlang der
Siegburger Straße in Köln-Deutz
3172/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Antrag des Vorhabenträgers in einer Rechtsform, die alle
Eigentümer einschließt, und damit die Möglichkeit der Aufstockung der Gebäude entlang der Siegburger Straße.
Sachstand:
Bisher ist noch kein Antrag vom Vorhabenträger auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingegangen.
5.2
Beschluss über die Erweiterung der frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligung zur zukünftigen Entwicklung der ehemaligen Archivflächen entlang der
Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd
3209/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der
ausgewerteten Ergebnisse des moderierten Workshops vom 15. und 16.07.2011,
eine zusätzliche Informationsveranstaltung im Rahmen des frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligungsverfahrens durchzuführen
Sachstand:
Das Verfahren ist abgeschlossen.
162
6.2
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest
hier: Beschluss über die Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage und
Feststellungsbeschluss
2395/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011)
Der Rat
1.
beschließt über die während der 1. und 2. Offenlage zur 4. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes (FNP) eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 5 und 6;
2.
stellt die 4. Fortschreibung des FNP Köln NordWest mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2a BauGB als Anlage 4
beigefügten Begründung inklusive Umweltbericht fest;
3.
stellt den Antrag zur Änderung des Regionalplanes für den Bereich des Ortsteiles Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von "Freiraum" in "Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)".
Ferner wird der Beschluss wie folgt ergänzt:
1.
Die Kennzeichnung des ehemaligen Geländes von RTL in Köln-Junkersdorf
wird von MK (Kerngebiet) in MI (Mischgebiet) geändert.
2.
Die heute bestehende Sondernutzungsfläche im Bereich Stadion und Sporthochschule bleibt bestehen und wird nicht erweitert.
3.
Die Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf (3-12) wird um
1/3 reduziert. Dieses 1/3 verbleibt im Landschaftsschutz (LS).
4.
Die Wohnbaufläche 306 c am Wiener Weg/Erich-Deuser-Straße in Köln- Junkersdorf wird abgelehnt (Stellungnahme 3-13).
5.
Im Bereich der Ignystraße wird die Ausweisung als SO-Gebiet (Sondergebiet)
abgelehnt und die heutige Signatur Grünfläche beibehalten.
6.
Die auf Seite 21 unter Punkt 6.0 abgelehnten Bauflächen für den Bezirk Merkenich sollen wieder in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
7.
Die Jugendeinrichtung in Pesch soll ebenfalls in den Flächennutzungsplan
aufgenommen werden.
8.
Die Liste der Sehenswürdigkeiten im Stadtbezirk auf Seite 25 der Anlage 3/2
ist zu ergänzen um St. Amandus, Alte Kirche Weiler, Turm St. Brictius und die
Simultanhalle.
9.
Die auf Seite 21 unter Punkt 6.5 aufgeführte Baufläche möge aufgenommen
und um die Hälfte von 6.2 erweitert werden, d.h.: südlich Alte Römer Straße
bis obere Linie Punkt 6.4.
10.
Die Umgehungsstraße Esch soll aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest herausgenommen wird.
Sachstand:
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 21.03.2012 die 4. Fortschreibung genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 09.05.2012. Die Vorlage ist
damit erledigt.
163
6.3
Erweiterung und Generalsanierung Kölnisches Stadtmuseum - Planungsauftrag
2648/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat nimmt die Konzeptstudie über die Erweiterung und Generalsanierung des
Kölnischen Stadtmuseums von Lukas Baumewerd und Dr. Mario Kramp zur Kenntnis
(Anlage 1 paraphierte Fassung) und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der
Erweiterung und Generalsanierung des Kölnischen Stadtmuseums, und zwar mit der
Maßgabe, zunächst einen europaweiten Realisierungswettbewerb auszuloben. Der
Auslobungstext, soweit er vor der Auslobung öffentlich gemacht werden darf, ist dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Konzeptstudie die Baukosten (KGr.
300 bis 700) mit 27.747.468 Euro (brutto) angenommen werden. Die bis zur Entwurfsreife benötigten Planungsmittel werden mit 2.151.948 Euro angenommen, einschließlich der geschätzten Kosten von 300.000 Euro für den Realisierungswettbewerb.
Der Rat beschließt weiterhin, die über die Kosten für den Realisierungswettbewerb
hinaus benötigten Planungsmittel von 1.852.000 Euro im Haushaltsplan 2012 für
2012 mit 611.200 Euro und 2013 mit 1.240.800 € im Teilfinanzplan 0408-Kölnisches
Stadtmuseum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zu veranschlagen.
Sachstand:
Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem wettbewerbsmanagenden Büro der Auslobungstext für den Architektenwettbewerb erstellt.
6.8
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
hier: Baubeschluss
3570/2011
Beschluss (Rat 24.11.2011):
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln
auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ einschließlich Kinderoper und einschließlich
Sanierung der Opernterrassen mit Kleinem Haus, zunächst ohne Freianlagen. Er
nimmt dabei zur Kenntnis, dass er die Bühnen mit Beschluss vom 14.7.2011 bereits mit der Planung, Ausschreibung und Durchführung der sog. vorgezogenen
Maßnahmen innerhalb des Projekts und der Genehmigungsplanung für die
Hauptmaßnahme beauftragt hat.
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass für die Freianlagen des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ lediglich die Vorplanung vorliegt. Die auf-
164
grund des Ratsbeschlusses vom 1.3.2011 auch hierfür zu erarbeitende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung der Freianlagen vorzulegen. Der Gedanke
einer Ausstattung des Offenbachplatzes und des sog. kleinen Offenbachplatzes
mit den geplanten Elementen „Bank und Tisch“ sowie den derzeit geplanten Stühlen ist nicht weiterzuverfolgen. Bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung ist eine
robuste Platzmöblierung zu entwickeln, die den Anforderungen an den öffentlichen Raum einer Großstadt entspricht.
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architekten aufgrund der Entwurfsplanung
die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppen 200 – 700) ohne Freianlagen mit
250.417.017 Euro berechnet haben. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist von
dem beauftragten externen Projektsteuerer bestätigt worden.
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Freiraumplaner aufgrund der Vorplanung das vorgegebenen Budget für die Bruttogesamtbaukosten der Freianlagen
mit 2.582.983 Euro eingehalten haben, sodass die limitierten Bruttobaukosten
von 253.000.000 Euro für die Gesamtmaßnahme nicht überschritten werden. Das
Ergebnis der Kostenschätzung ist von dem beauftragten externen Kostensteuerer
bestätigt worden. Die bereits beschlossenen Bruttogesamtkosten von 30.000.000
Euro für die vorgezogenen Maßnahmen sind darin enthalten.
Die benötigten Mittel werden in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt
und durch Kreditaufnahmen vorfinanziert. Kreditaufnahmen werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet. Für die
Fortführung der Baumaßnahme ist ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling
und -management durchzuführen. Im Falle negativer Kostenentwicklung sind in
jeder Phase der Planung Strategien bereitzuhalten, die über Standardverminderung, Umplanung oder Verzicht ein frühzeitiges Gegensteuern zulassen. Hierüber
ist unmittelbar der zuständige Fachausschuss zu informieren. Die vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten des Rechnungsprüfungsamtes aus seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2011 sind umzusetzen.
Für die Zeit der Ausführung ist zur Abwehr und Bearbeitung von Nachträgen eine
Strategie bzw. ein eigenständiges Nachtragsmanagement einzurichten. Auf eine
akribische Führung des Bautagebuchs durch die Bauoberleitung sowie die genaue
Kontrolle der Bautagesberichte der Bauunternehmungen ist Wert zu legen.
Die Ausstattungsplanung ist vor Veranlassung der Ausschreibungen von den
Fachausschüssen freizugeben.
Sachstand:
Inzwischen ist auch die Entwurfsplanung für die Freianlagen Offenbachplatz erarbeitet, sie wird dem Rat am 15.11.2012 zusammen mit der Planung für die den Offenbachplatz umgebenden Straßen zur Beschlussfassung über die Realisierung vorgelegt.
165
6.9
Denkmalensemble Bahnhof Belvedere
3637/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1) die Liegenschaft Bahnhof Belvedere bis auf Weiteres, mindestens aber für weitere
zwei Jahre, nicht zu veräußern und das Projekt der Sanierung und öffentlichen Nutzbarmachung des Denkmalensembles durch den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V.
zu unterstützen.
2) den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. bei der Erstellung eines Sanierungs-,
Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes zu unterstützen.
3) in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere die Beantragung von
Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen – Bürger machen Stadt“
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV)
vorzubereiten.
4) zur endgültigen Entscheidung über die Beantragung der Fördermittel sowie über
die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils den Rat erneut mit der Angelegenheit
zu befassen.
Sachstand:
Mit Beschluss vom 20.09.2012 (3039/2012) hat der Rat die Auftragslage nochmals
konkretisiert.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1) die Überlassung der Liegenschaft Bahnhof Belvedere für die Dauer des vom
Rat in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossenen, mindestens 2jährigen
Moratoriums, im Rahmen eines Überlassungs- und Nutzungsvertrages an den
Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. zu regeln.
2) eine Sanierungsvereinbarung mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V.
abzuschließen, die den Förderkreis ermächtigt, die bereits in diesem Winter
notwendige Dachsanierung im Auftrag der Stadt durchzuführen.
3) die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur auf das Notwendigste
beschränkten Erhaltung des Denkmalensembles bis zur geplanten Vollsanierung erforderlichen Kosten weiterhin aus dem Haushalt der Stadt Köln zu finanzieren.
4) in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere die Beantragung
von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen – Bürger machen Stadt“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) vorzubereiten und in diesem Rahmen den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. bei der Qualifizierung des Sanierungs-,
Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes weiter zu unterstützen.
5) zur endgültigen Entscheidung über die Beantragung der Fördermittel, die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils und die Übertragung des Objekts im
Wege des Erbbaurechts den Rat erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Die bisherigen Erfolge, das weitere Verfahren und die bereits absehbaren Kosten
wurden detailliert in der Begründung der Ratsvorlage dargestellt.
166
6.10
Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium; Stellenbedarf beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau
4156/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat erkennt den Bedarf für eine zusätzliche Stelle Technischer Angestellter (Ingenieur/Ingenieurin) VGr. IV a/III BAT (EG 11 TVöD) für das Projekt „Städtebauliche
Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium“ in der Abteilung Neubau des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau an. Er beschließt die befristete Stellenzusetzung zum Stellenplan 2012 und stimmt der Stellenbesetzung im
Vorgriff auf den Stellenplan 2012 zu. Verwaltungsintern wird eine entsprechende
Verrechungsstelle zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der mit der Einrichtung dieser Stelle verbundenen Personalaufwendungen in Höhe von jährlich 65.100,00 € und Sachkosten in Höhe von jährlich
19.640,00 € erfolgt durch eine Einsparung in gleicher Höhe im gleichen Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -, TPZ 13 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen.
Sachstand:
Die vom Rat beschlossene Stelle Entgeltgruppe 11 (TVöD) konnte beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau mittlerweile besetzt werden. Die fristgerechte Bearbeitung
des Projektes Domumfeld im Bereich Dionysoshof / Baptisterium ist somit sichergestellt.
7.1
155. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Porz/-Poll
hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss
0978/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1.
für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2
dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, Sonderbaufläche in Gewerbefläche umzuwandeln,
2.
auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Gewerbepark Poll" bereits stattgefunden hat.
3.
die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz –
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Porz/-Poll gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und
Umweltbericht offenzulegen.
167
Sachstand:
Der Feststellungsbeschluss wurde am 28.06.2012 gefasst. Die 155. FNP Änderung
liegt zur Genehmigung der Bezirksregierung vor.
9.1
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus" in Köln-Deutz (Nummer
69445/02)
Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
4081/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin
aufzufordern, für den Bereich "Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus" in
Köln-Deutz (Nummer 69445/02) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom
15.02.2011 gemäß der Anlage 4 sowie der Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 5) auszuarbeiten.
Sachstand:
Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs findet momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird 2013 gerechnet.
10.1
Beschluss über die Vorgaben zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08
Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße 145 in Köln-Kalk
2571/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsschuss beschließt, auf die Errichtung einer Kundentoilette als
Auflage im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
70454/08 zu bestehen und akzeptiert die von der Kanzlei Lenz und Johlen mit
Schreiben vom 18.10.2011 vorgeschlagene Lösung.
Sachstand:
Das Entwidmungsverfahren für die öffentliche Verkehrsfläche ist abgeschlossen.
Ausbau- und Durchführungsvertrag werden zur Zeit abgestimmt. Satzungsbeschluss
wird vorbereitet.
168
13.1
Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die 3. Änderung des
Bebauungsplanes 74459/07
Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung
2207/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 74459/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baufelder des allgemeinen Wohngebietes (WA 1) zwischen der öffentlichen Grünfläche im Zentrum des Wohngebietes, dem Nesselweg, der Hopfenstraße (Haupterschließungsstraße 2) und dem Salbeiweg in Köln-Merheim —Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung— einzuleiten;
2.
den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2
BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand:
Die Offenlage wurde in der Zeit vom 19.01.-21.02.2012 durchgeführt.
Die Vorlage ist damit erledigt.
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Altstadt/Süd
Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd
4164/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in KölnAltstadt/Süd– für das Gebiet zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen
Grenze des Flurstücks 754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und 826,
der Weberstraße, der Löwengasse und der Severinstraße (Abschnitt Löwengasse bis
Georgsplatz) in Köln-Altstadt/Süd in der zu diesem Beschluss als Anlage
beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 15.02.2012 bekannt
gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung
rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1
BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, am 15.02.2014.
Die Vorlage ist damit erledigt.
169
15.2
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd, Köln-Sülz
Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz
4169/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für
einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd, Köln-Sülz –Arbeitstitel: Eifelwall
in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz– für das Gebiet zwischen Luxemburger Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße und Hans-Carl-Nipperdey-Straße in KölnNeustadt/Süd, Köln-Sülz in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 18.01.2012 im Amtsblatt der
Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 23.04.2013.
Die Vorlage ist damit erledigt.
15.3
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Pesch
Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch, 1. Änderung
4186/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Pesch –Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch, 1. Änderung–
für das Gebiet zwischen Escher Straße, Donatusstraße, Im Gewerbegebiet Pesch,
Donatusstraße und nördlicher Grenze der Wohnbebauung Am Pescher Holz in KölnPesch in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die entsprechende Bebauungsplanänderung wurde am 24.11.11 beschlossen und
am 28.12.11 bekannt gemacht. Die Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde nicht mehr bekannt gemacht.
Die Vorlage ist damit erledigt.
170
15.4
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Nord
Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord
4206/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für
einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Brandenburger
Straße in Köln-Altstadt/Nord– für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße,
Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße in Köln-Altstadt/Nord in der zu
diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 18.01.2012 im Amtsblatt der
Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist,
spätestens jedoch mit dem Ablauf des 14.03.2013.
15.5
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Rondorf
Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf
4207/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat beschließt, den Geltungsbereich der Veränderungssperre –Arbeitstitel:
Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf– auf den Bereich der
Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu verkleinern.
Sachstand:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre wurde am
21.12.2011 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre
tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich
abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB am
27.07.2013.
Die Vorlage ist damit erledigt.
171
15.6
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Rodenkirchen
Arbeitstitel: "Auenviertel" in Köln-Rodenkirchen
4284/2011
Beschluss (Rat am 24.11.2011):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für
einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: "Auenviertel" in
Köln-Rodenkirchen– für das Gebiet zwischen Weißer Straße, Mettfelder Straße,
Grimmelshausenstraße, Uferstraße, Roonstraße, Auenweg und Grüngürtelstraße
(hier auch die südlich gelegene Bebauung) in der zu diesem Beschluss als Anlage
beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 21.12.2011 im Amtsblatt der
Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 21.02.2013.
Die Vorlage ist damit erledigt.
172
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 15.12.2011
5.2
Bildungslandschaft Altstadt-Nord in Köln-Altstadt/Nord
Überarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans im Bereich Vogteistraße/Ecke Gereonswall: Mensagebäude
1688/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes im Bereich Vogteistraße/Ecke Gereonswall die
Variante 2 "minimierte Grundfläche" (Anlage 7) zugrunde zu legen.
Sachstand:
Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes auf Grundlage der Variante 2 findet
momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird im März 2013 gerechnet.
5.5
Beschluss über die Auswertung der Ergebnisse der intensiven Bürgerbeteiligung (moderierter Workshop) im Juli 2011 zur zukünftigen Entwicklung der
ehemaligen Archivflächen in Köln-Altstadt/Süd zur Weiterbearbeitung im
Wettbewerb Kaiserin-Augusta-Schule
4166/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die geprüften, ausgewerteten und mit den jeweiligen Empfehlungen zur Weiterbearbeitung versehenen
Ergebnisse aus der intensiven Bürgerbeteiligung (moderierter Workshop) am 15. und
16.07.2011 in das weitere Verfahren "Realisierungswettbewerb Erweiterung KaiserinAugusta-Schule – mit städtebaulichem Ideenteil" einfließen zu lassen (vergleiche
Anlage 1).
Sachstand:
Die Ergebnisse des moderierten Workshops sind in die Aufgabenstellung des Wettbewerbs eingeflossen. Das Wettbewerbsergebnis wird Ende Oktober 2012 erwartet.
Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird einer der Preisträger des
173
Wettbewerbs mit weiteren Planungsleistungen der Schulerweiterung sowie einer
städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Die Rahmenplanung bildet anschließend die Grundlage für das weitere formale Bebauungsplanverfahren. Arbeitstitel:
„Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd“.
Der Beschluss ist erledigt.
6.3
Handlungskonzept Strategisches Flächenmanagement
3391/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat nimmt das Gutachten zur Erlangung eines Handlungskonzeptes Strategisches Flächenmanagement zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Handlungsempfehlungen des Gutachters zu prüfen, um auf dieser Grundlage das Handlungskonzept Strategisches Flächenmanagement mit einem Verfahrensvorschlag
zum künftigen Umgang mit Flächenentwicklungen in Köln zu erarbeiten.
Das Handlungskonzept wird dem Rat anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachstand:
Die Handlungsempfehlungen des Gutachters sind noch in der verwaltungsinternen
Abstimmung. Eine dezernatsübergreifende AG sowie mehrere Unterarbeitskreise
haben sich mit den Vorschlägen befasst. Die Beschlussvorlage zur weiteren Vorgehensweise ist für Jahresende 2012 geplant.
6.8
Bundesgartenschau 2025 in Köln
3477/2011
Beschluss (Rat 20.12.2011):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und
einer Entwicklungskonzeption für den gesamten Inneren Grüngürtel als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung zur Durchführung der Bundesgartenschau
2025.
Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie mit den geschätzten Gesamtkosten einer
Bundesgartenschau in Köln wird dem Rat eine separate Vorlage zur Entscheidung
über eine Bewerbung vorgelegt
Sachstand:
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie ist beauftragt worden. Der Ausschuss Umwelt
und Grün wird im Dezember 2012 eine Beschlussvorlage zur Erstellung einer Entwicklungskonzeption Innerer Grüngürtel vorgelegt.
174
9.1
Städtebauliches Planungskonzept "Kieskauler Weg" in Köln-Merheim (VEP)
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung
des Bebauungsplan-Entwurfes
4537/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich
"Kieskauler Weg" in Köln-Merheim (VEP) einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24.05.2011 gemäß der Anlagen 3 bis
4 auszuarbeiten.
Sachstand:
Das städtebauliche Planungskonzept wurde fertig gestellt. Der Offenlagebeschluss
(Session 2692/2012) steht am 08.11.2012 auf der Tagesordnung des StEA’s.
Die Vorlage ist damit erledigt.
9.2
Städtebauliches Konzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
74500/04
Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück;
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 74500/04
4679/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Hyazinthenweg" in Köln-Dellbrück den Bebauungsplan-Entwurf 74500/04 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.06. bis 06.07.2011 (Modell 2, Abendveranstaltung; Frist für schriftliche Stellungnahmen) gemäß der Anlagen 2 und 5 auszuarbeiten.
Sachstand:
Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange und Dienststellen gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Derzeit ist die Beschlussvorlage über die Offenlage
des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Beschlussgang.
175
10.1
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf
2913/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss soll zeitnah (1. Quartal2012) einen Bebauungsplan
für den neu zu erstellenden Fußballplatz an der Husarenstraße gegenüber der englischen Schule beschließen, damit die beiden Verfahren zeitgleich laufen. Die Verwaltung erstellt hiefür die benötigte Unterlage.
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet zwischen Pastoratstraße im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der vorhanden Wohnbebauung (Pastoratstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98), Rondorfer Hauptstraße im Osten und Westerwaldstraße im Süden –
Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– aufzustellen mit
dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen
–Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden, der Beschluss ist erledigt.
10.2
Beschluss über die Einleitung und die Offenlage des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65483/02
Arbeitstitel: Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen
3622/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den in seiner Sitzung am 29.07.2003 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ravensburger Straße, Parkgürtel,
nordöstlicher Grenze des Grundstücks Uracher Straße 16, Uracher Straße, Escher Straße, Stuttgarter Straße und Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen
—Arbeitstitel: Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen— gemäß § 2 Absatz 1
in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben;
2.
nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs-
176
3.
4.
plan) für das Gebiet zwischen Escher Straße und Reutlinger Straße, östlich der
Reutlinger Straße und südlich der Ravensburger Straße in KölnBilderstöckchen —Arbeitstitel: Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen— einzuleiten mit dem Ziel, in dem bestehenden Wohngebiet der ehemaligen "Belgischen Siedlung" die Voraussetzungen für eine baulich maßvolle Nachverdichtung zu schaffen;
den so geänderten (siehe Nr. 4) Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) 65483/02 für das Gebiet zwischen Escher Straße und Reutlinger Straße, östlich der Reutlinger Straße und südlich der Ravensburger Straße
in Köln-Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Reutlinger Straße in KölnBilderstöckchen— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Im Rahmen der Offenlage ist zu prüfen, inwieweit den bereits seitens der Anwohner kommunizierten Einwände Rechnung getragen werden kann. Im Einzelnen:
a. Die Firsthöhen sind so zu dimensionieren, dass sie maßvoll und sich an den
Bestandsbauten orientierend ausfallen.
b. Das im Baufeld „D“ geplante MFH liegt vergleichsweise nah an der Straße.
Ist hier ein Bürgersteig geplant?
c. Kann der Eingangsbereich der Gewerbeeinheiten im o.g. MFH auf die Escher Straße verlegt werden?
d. Das Müllentsorgungskonzept ist zu überdenken, insbesondere bezgl. des
Standortes der Abfallsammelbehälter am MFH Göppinger Straße/Escher
Straße.
e. Der Spielstraßencharakter der Göppinger Straße soll erhalten bleiben.
Sachstand:
Die Offenlage hat stattgefunden, der Satzungsbeschluss ist erfolgt, der Beschluss ist
erledigt.
10.3
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 59470/02
Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in Köln-Widdersdorf
4132/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 59470/02
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich des Neubaugebiets Widdersdorf Süd (neu) zwischen Strohblumenweg und der geplanten öffentlich zugänglichen Golfanlage Widdersdorf westlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 betreffend die
Flurstücke 1246, 1745, 1805, 1872, 2194, 2196, 2413, 2414 sowie 2571 bis 2578 in
der Gemarkung Lövenich Flur 55 in Köln-Widdersdorf —Arbeitstitel: Widdersdorf Süd
(Planungsstufe 2) in Köln-Widdersdorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Ge-
177
meinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand:
Die Offenlage hat stattgefunden, der Satzungsbeschluss ist erfolgt, der Beschluss ist
erledigt.
10.4
Erneuter Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar
4150/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 30.09.2010 zum
"Rather See" (Vorlagennummer 1910/2009);
2.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des
Neubrücker Rings, südlich des Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an der Rösrather Straße —Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als
Bade- und Freizeitsee festzusetzen;
3.
nimmt den geänderten Geltungsbereich (Anlage 1), das geänderte städtebauliche Planungskonzept des Vorhabenträgers einschließlich der textlichen Erläuterungen (Anlagen 2 und 3) sowie die Optionenprüfung (Anlage 4) zur Kenntnis
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
4. Die Neuanlage des Rundweges ist nach Variante C zu verwirklichen.
Sachstand:
Der Vorhabenträger verfügt nicht über alle Grundstücke. Solange die Eigentumsfrage
nicht abschließend geklärt ist, kann das Verfahren nicht weitergeführt werden.
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz
4326/2011
Beschluss:
178
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32, mit
den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten Bereich - gemessen vom
bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in südlicher Richtung entlang bis
zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des den Rheinparkweg überbauenden
Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in westlicher Richtung bis zum
Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 292 in Köln Deutz –
Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– aufzustellen mit dem Ziel, unter anderem Art
und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Sachstand:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.12.2011 gefasst. Die Bekanntmachung im
Amtsblatt erfolgte am 04.01.2012. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Ebenso die Unterrichtung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Die weiteren Schritte des formalen
Verfahrens, u.a. die Beteiligung nach § Abs. 2 BauGB, befinden sich in der Vorbereitung. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Vorlage ist damit erledigt.
12.1
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf 66457/07
Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord
3961/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —
Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.
666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;
Sachstand:
Satzungsbeschluss gefasst am 20.12.2011. Bekanntmachung im Amtsblatt am
11.01.2012. Der Beschluss ist erledigt.
179
12.2
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf 64424/03
Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz
4615/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64424/03 für das Gebiet des circa
1 500 m² großen Teilgrundstücks aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen Elzstraße 8 und Neuenhöfer
Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan 64424/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung.
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt.
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Ehrenfeld
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld
4723/2011
Beschluss (Rat am 20.12.2011):
Der Rat
1.
hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 für das Gebiet zwischen Venloer Straße,
Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des
Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather
Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße,
Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld eine Veränderungssperre
mit dem Arbeitstitel "Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in KölnEhrenfeld" beschlossen;
180
2.
3.
beschließt, den Geltungsbereich der Veränderungssperre um das Gebiet der
Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26 sowie Gravenreuthstraße
Nummern 1 bis 11 und 23 zu verkleinern;
beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der
Ortslage in Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer
Straße in Köln-Ehrenfeld– für das Gebiet zwischen Venloer Straße,
Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des
Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather
Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße,
nordöstliche Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige
Grundstücksgrenzen Gravenreuthstraße Nummer 23 sowie 11 bis 5,
nordwestliche Grundstücksgrenze Hüttenstaße Nummer 28, Hüttenstraße und
Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld in der zu diesem Beschluss als Anlage
beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Der entsprechende Bebauungsplan wurde am 15.02.2012 im Amtsblatt der Stadt
Köln bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig geworden. Die Korrektur des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde
nicht mehr bekannt gemacht.
Die Vorlage ist damit erledigt.
16.1
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk aus der
Sitzung vom 20.10.2011 betreffend Aufstellung eines Bebauungsplans für das
Gebiet Robertstraße 19 - 29 in Köln-Kalk (ehemaliges Huwald-Hammacher
Gelände)
4510/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die
Entwicklung des gesamten Gebietes Robertstraße 19 - 29 in Köln-Kalk (ehemaliges
Huwald-Hammacher Gelände) in Köln-Kalk einen Bebauungsplan aufzustellen.
Sachstand:
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit die Grundlagen für das weitere Bebauungsplanverfahren und wird auf Grundlage der durchgeführten Beteiligung der Dienststellen und
Träger öffentlicher Belange Planungsalternativen entwickeln und zur Beratung vorlegen.
181
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 24. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Dienstag, dem 07.02.2012
5.2
Umgestaltung Bahnhofsvorplatz in Köln-Mülheim im Rahmen des integrierten
Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020;
hier: Beschluss über die Freigabe von investiven Auszahlungsmitteln in den
Haushaltsjahren 2011/2012, Durchführung der Ausführungsplanung und Zustimmung zur vorgelegten Entwurfsplanung
3623/2011
Beschluss:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung (Anlagen 1 bis 6) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausführungsplanung.
Bei den weiteren Planungen ist folgendes zu berücksichtigen:
• Mit der DB sollen zeitnah Verhandlungen über die Einrichtung einer Radstation geführt werden.
• Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Zebrastreifen über die
Montanusstr. so angelegt werden kann, dass die tatsächlichen Hauptwegbeziehungen abgebildet werden. Dazu müssten der Bushalt verschoben und einzelne Parkplätze auf der Westseite der Montanusstr.
verlegt werden.
• Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob auf dem Bahnhofsgelände oder in der unmittelbaren Umgebung eine Toilettenanlage eingerichtet werden kann.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
2.
3.
Der Finanzausschuss beschließt für die Vergabe der Planung der Leistungsphase 5 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von
30.000,00 € im Teilfinanzplan 0902-Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-9-5600 "Mülheim 2020 Bahnhofsvorplatz Mülheim" im Haushaltsjahr 2011.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation zu den entstehenden Straßenbaubeiträgen (KAG) durchzuführen.
Sachstand:
Für die Maßnahme hat am 20.05.2012 eine Bürgerbeteiligung zusammen mit der
Flaniermeile Frankfurter Straße stattgefunden. Den Bürger/innen wurden die Entwurfsplanung und entstehenden Straßenbaubeiträge vorgestellt. Inzwischen ist der
Baubeschluss vom Rat gefasst worden. Die Ausführungsplanung liegt vor, so dass in
182
2013 der Bahnhofsvorplatz umgebaut werden kann.
Der Beschluss ist damit erledigt.
5.4
Ergebnis des Verkehrsgutachtens Domumgebung/Breslauer Platz
Grundlage der weiteren Planung im Bereich Domumgebung
4252/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des Verkehrsgutachtens Domumgebung und Breslauer Platz von Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Zusatzszenarios 3 die
Planungen der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich
Dionysoshof/Baptisterium mit folgenden Schwerpunkten fortzuführen:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Straße Am Domhof,
freilaufende Rechtsabbiegespur vom Domhof in die Trankgasse. Hier soll zu
beiden Seiten ein 1,25 m breiter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Zu
diesem Zweck sind die Fahrbahnbreiten auf jeweils 2,25 m zu reduzieren und
der westliche Gehweg um 50 cm zu kürzen,
Einfahrt zur Domgarage nur über die Straße Am Domhof,
lediglich Ausfahrt aus Domgarage rechts und links über die Trankgasse,
Vorlage einer Kostenschätzung für den Umbau der Parkgarage am Domhof mit
den entsprechenden Ein- und Ausfahrten.
Sachstand:
Auf der Grundlage des am 07.02.2011 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten
Beschlusses konnte die Planung der "Städtebaulichen Neuordnung der östlichen
Domumgebung im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" fortgeführt werden.
Seit dem 20.09.2012 liegt der Beschluss des Rates zur baulichen Umsetzung der
Entwurfspläne der Bauphase 1 des Bereichs Dionysoshof/Baptisterium vor. Durch
die Aufteilung der Baumaßnahme in drei Bauphasen wird sichergestellt, dass die
Fördermaßnahme mit einem Investitionsvolumen von 7,5 Millionen Euro Gesamtkosten (brutto) entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis Ende 2014
realisiert werden kann. Der Umbau der Tiefgarage ist Bestandteil der Bauphase 2.
Zurzeit wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Kosten für
den Umbau der Tiefgarage Dom zur Ausschreibung vorbereitet. Sobald diese vorliegt, wird sie den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung über die Beauftragung
der Planung und Einstellung von Mitteln in den Haushalt vorgelegt.
183
5.10
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort
Deutz, Auslober: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
5245/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
nimmt die Eckdaten, insbesondere die stadt- und freiraumplanerischen Zielsetzungen, zu "Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am
Standort Deutz" des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zur
Kenntnis und beschließt diese als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbes;
2.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung gegenüber dem
Land NRW und dem BLB auf die städtebauliche Bedeutung und funktionale
Chance des Eckgrundstückes Gießender Straße/Deutzer Ring hinzuweisen und
auf die gleichberechtigte Einbeziehung in den Wettbewerb und die Planung zu
dringen.
3.
benennt vier Preisrichter aus seinen Reihen für das Preisgericht;
4.
beschließt, dass die Bezirksvertretung Innenstadt oder Kalk vier stellvertretende
Preisrichter aus ihren Reihen für das Preisgericht benennt.
Die Wahl der Mitglieder in das Preisgericht erfolgt mit einer separaten
Vorlage zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Sachstand:
zu 1., 3., 4.:
Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb „Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz“
wurde im Frühjahr 2012 ausgelobt und wurde mit der Preisgerichtssitzung am
05.11.2012 abgeschlossen. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 06.11.2012
bekannt gegeben. Der Stadtentwicklungsausschuss benannte im Vorfeld des Wettbewerbs vier Vertreter für das Preisgericht, die Bezirksvertretungen Innenstadt und
Kalk jeweils zwei Vertreter als stellvertretende Preisrichter.
zu 2.:
Das Eckgrundstück Gießener Straße/ Deutzer Ring ist im Rahmen des städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerbes Teilneubau IWZ der FH- Köln in Deutz in den zu
bearbeitenden Kernbereich aufgenommen. Es wurde auf die städtebauliche Bedeutung hingewiesen
Der Beschluss ist damit erledigt.
184
6.1
"Rheincharta Version 1.0"
4641/2011
Beschluss (Rat am 14.02.2012):
Der Rat nimmt die "Rheincharta Version 1.0" zur Kenntnis und fordert die Verwaltung
auf, alle daraus noch zu entwickelnden Planungen, Projekte und Maßnahmen den
jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Vorberatung und Entscheidung vorzulegen.
Sachstand:
Bisher wurden noch keine konkreten Projekte und Maßnahmen entwickelt.
6.2
Aufhebung der Sanierungssatzung Eigelstein
4933/2011
Beschluss (Rat am 15.05.2012):
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eigelstein in der zu diesem Beschluss
paraphierten Fassung.
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt.
9.1
182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld
hier: Beschluss über die Stellungnahme der Bezirksvertretung zu dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
4575/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 182. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Widdersdorfer
Straße in Köln-Ehrenfeld– unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.10.2011 gemäß den Anlagen 8 und 9 fortzuführen.
185
Sachstand:
Der Feststellungsbeschluss wurde dem Rat in seiner Sitzung am 18.12.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Vorlage ist damit erledigt.
10.1
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven
1435/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet nordöstlich der bebauten Grundstücke Norfer Weg 6 - 18, nordwestliche Grenze des Grundstücks Sinnersdorfer Straße 66 - 68 (Edeka-Markt)
mit einer Tiefe von circa 100 m
in nordwestlicher Richtung (westlich Sinnersdorfer Straße in Richtung Kreisverkehr) —Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem Ziel, eine Einfamilienhausbebauung mit Doppel- und Reihenhäusern und zugehöriger Erschließung festzusetzen;
2.
nimmt das Ergebnis des einstufigen, anonymen, nicht offenen Wettbewerbes
für die Bebauung und Neugestaltung des westlichen Ortsrandes von KölnRoggendorf/Thenhoven für den Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanverfahrens Sinnersdorfer Straße zur Kenntnis;
3.
beschließt, dass der Investor auf Grundlage des Entwurfes des 1. Preisträgers
in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Planungskonzept erstellt;
4.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers nach Modell 2.
Zudem schließt sich der Stadtentwicklungsausschuss nachfolgender Beschlussergänzung der Bezirksvertretung Chorweiler an:
-
Eine Fuß- und Radwegeverbindung soll zwischen den beiden Baugebieten erstellt werden.
-
Die Flächenausdehnung der Baugebiete soll an den Flächennutzungsplan angepasst werden.
-
Der Standort des Spielplatzes soll an einen geschützten Platz verlegt werden.
-
Die Stadt Köln soll im Rahmen der städtischen Vorsorgeaufgaben auch für die
Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Angebote von Schulplätzen etc. Verhandlungen mit dem Bauträger führen.
-
Die Trassen der Hochspannungsleitungen sollten weiterhin, auch wenn der
Ausbau des Stromleitungsnetzes im Jahr 2016 ggf. parallel zu den vorhandenen Hochspannungsleitungen durchgeführt werden sollten, so durchgeführt
werden, dass der 60 Meter – Abstand eingehalten wird.
186
-
Barrierefreie Wohneinheiten sollen geschaffen werden.
-
Der Anteil von ca. 25% sozialen Wohnungsbau in Roggendorf / Thenhoven
soll wegen bereits vorhandener Problemlagen nicht weiter erhöht werden.
-
Die Außenfläche zwischen dem Ortsrand inklusive der neuen Baugebiete und
der Umgehungsstraße soll als Grünbereich erhalten bleiben.
Sachstand:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt.
10.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Straberger Weg in Köln-Roggendorf/Thenhoven
1548/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet südwestlich des Norfer Weges, nordwestlich der bebauten
Grundstücke Sinnersdorfer Straße 80 - 92, 92 a - 104 a und 106, nordwestlich
des Quettinghofes bis zum Straberger Weg, Sinnersdorfer Straße 118 - 180 bis
zum Pletschbach, Pletschbach bis Further Straße circa 150 m in nordwestlicher
Richtung und einer mittleren Tiefe von circa 160 m und 270 m in KölnRoggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Straberger Weg in KölnRoggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem Ziel, eine Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen mit zugehöriger Erschließung, Kinderspielplätzen und Abgrünung zur freien Landschaft
festzusetzen;
2.
nimmt das Ergebnis des einstufigen, anonymen, nicht offenen Wettbewerbes
für den Bereich des erweiterten Plangebietes des Bebauungsplanverfahrens
Straberger Weg zur Kenntnis;
3.
beschließt, dass der Investor auf Grundlage des Entwurfes des 1. Preisträgers
in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Planungskonzept erstellt;
4.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers nach Modell 2.
Sachstand:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt.
187
10.3
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: "Flamme Möbel" in Köln-Poll
4472/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 in Verbindung mit §
13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Eckgrundstück Rolshover Straße, südlich Ernst-Weyden-Straße in
Köln-Poll —Arbeitstitel: "Flamme Möbel" in Köln-Poll— einzuleiten mit dem Ziel, Einzelhandel für das bereits vorhandene Möbelhaus ohne Ausweitung der Verkaufsfläche oder der Sortimente festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit nach Modell 1 durch zu führen.
Sachstand:
Der Beschluss zur Offenlage wurde am 13.12.2012 im Stadtentwicklungsausschuss
gefasst.
10.4
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 70430/04
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll
4553/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 70430/04
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes—Arbeitstitel: Gewerbepark
Poll in Köln-Poll— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage
beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Sachstand:
Der Beschluss wurde vom StEA am 07.02.2012 einstimmig gefasst. Die Offenlage
fand in der Zeit vom 01.03. bis 02.04.2012 statt.
Die Vorlage ist damit erledigt.
188
10.6
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd
4833/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen, Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen,
östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der Flurstücke
469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche
Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze der Flurstücke 112/4,
112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche
Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der
Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks
741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln,
Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide
Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) —Arbeitstitel: "Nördliche
Severinstraße (Bezirksteilzentrum)" in Köln-Altstadt/Süd– aufzustellen mit dem Ziel,
unter anderem ein besonderes Wohngebiet mit dem Ausschluss von Vergnügungsstätten (Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet
ist, Wettbüros und Swinger-Clubs) und von Einzelhandelsbetrieben im Sinne von
Sex-Shops, sowie das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Sachstand:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.12.2011 gefasst und das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend durchgeführt.
10.7
Bebauungsplan-Entwurf 6742/02
Arbeitstitel: Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße in
Köln-Neustadt/Süd
0030/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 6742/02
für ein Teilgebiet des Bezirksteilzentrums "Südliche Innenstadt – Severinstraße/Bonner Straße" beidseitig der Bonner Straße zwischen den Hausnummern 25
und 98 –Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße"
in Köln-Neustadt/Süd– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der Anlage 2 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
189
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Das Verfahren ist abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 20.09.2012 im Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Bekanntmachung im
Amtsblatt erfolgte am 31.10.2012.
12.1
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 62460/02
Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-Vogelsang
2751/2011
Beschluss (Rat am 14.02.2012):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 62460/02 für das Gebiet zwischen der
Vitalisstraße, dem Girlitzweg einschließlich der Bahnunterführung Girlitzweg Widdersdorfer Straße, der Straße Am Wassermann, der Nordwestgrenze des
Flurstücks 2632, der West- und Nordgrenzen der Flurstücke 2053 und 2062,
der Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2067, der Süd- und Ostgrenze des
Flurstücks 2069 sowie der Südgrenze des Flurstücks 1231 (alle in Flur 76 der
Gemarkung Müngersdorf) in Köln-Vogelsang —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-Vogelsang— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 62460/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern;
3.
den Bebauungsplan 62460/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt
190
13.1
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 74480/03
Arbeitstitel: Krankenhaus Holweide/Ärztehaus in Köln-Holweide
3518/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 74480/03 gemäß § 2
Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Neufelder Straße und dem Krankenhaus (im Westen verläuft die Grenze entlang der öffentlichen Grünfläche, im Osten
parallel zum Gebäude des Schwesternwohnheimes) - Arbeitstitel: Krankenhaus Holweide/Ärztehaus in Köln-Holweide - zu ändern mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Ärztehaus auf dem Krankenhausgrundstück zu schaffen. Parallel hierzu soll
der Entwurf in den Gestaltungsbeirat eingebracht werden.
Sachstand:
Am 02.05.2012 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1
BauGB stattgefunden. Die Entscheidung über die Eingaben aus der Öffentlichkeit
wurde seitens der Bezirksvertretung Mülheim noch nicht getroffen, jedoch wurde ein
Antrag auf Umstellung von einem vereinfachten in ein Bebauungsplanvollverfahren
durch die Bezirksvertretung gestellt. Die entsprechende Beschlussvorlage ist derzeit
im Beschlussgang. Parallel wird seitens des Vorhabenträgers an den erforderlichen
Gutachten gearbeitet.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 69449/03
Arbeitstitel: Deutzer Ring in Köln-Deutz und -Humboldt/Gremberg, 2. Änderung
5164/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 69449/03 gemäß
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Alemannenstraße und
Reitweg im Westen, Deutz-Kalker Straße und Gießener Straße im Norden, An der
Pulvermühle und Eisenbahntrasse im Osten und Auffahrt Severinsbrücke im Süden
—Arbeitstitel: Deutzer Ring in Köln-Deutz und -Humboldt/Gremberg, 2. Änderung—
zu ändern.
Sachstand:
Der Aufstellungsbeschluss dient der Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und wird zu gegebener Zeit weiter umgesetzt.
191
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Braunsfeld
Arbeitstitel: Max-Wallraf-Straße in Köln-Braunsfeld
0008/2012
Beschluss (Rat am 27.03.2012):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Braunsfeld –Arbeitstitel: Max-Wallraf-Straße in Köln-Braunsfeld–
für das Gebiet südlich der Stolberger Straße und westlich der Eisenbahnstrecke der
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG), betreffend die Grundstücke Stolberger
Straße 307 bis 317 sowie Max-Wallraf-Straße 6 und 13 mit den Flurstücken 775,
1017, 1595, 1787, 1788, 1835, 2017, 2118, 2119, 3911/233, 3912/233 und 3913/233
in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, in Köln-Braunsfeld in der zu diesem
Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde vom Rat am 27.03.2012 beschlossen und am
11.07.2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Vorlage ist damit erledigt.
15.2
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide
Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide
0049/2012
Beschluss (Rat am 27.03.2012):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für
einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher
Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der
Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher
Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich
der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche
Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der
Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher
Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der zu diesem Beschluss als
Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 18.04.2012
veröffentlicht. Sie endet am 02.07.2013. Die Vorlage ist damit erledigt.
192
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 22.03.2012
5.5
Städtebaulicher/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Teilneubau
des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH)
Köln am Standort Deutz, Auslober: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW;
hier: Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt
0586/2012
Beschluss:
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.02.2012 regt der
Stadtentwicklungsausschuss an, dass auch Grünflächen bei der Freiraumplanung
berücksichtigt werden, vgl. Vorlagen-Nr. 5245/2011.
Sachstand:
Die Aufgabenstellung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs „Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule Köln
am Standort Deutz“ beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit Grünanlagen, insbesondere im Zusammenhang der herzustellenden Vernetzung und Durchlässigkeit
innerhalb des städtebaulichen Entwurfs für Kern- und Mantelbereich.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 06.11.2012 bekannt gegeben.
Der Beschluss ist damit erledigt.
7.1
188. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln-Deutz
Arbeitstitel: Rheinparkhallen/Staatenhaus in Köln-Deutz;
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
4603/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2
dargestellten Bereich, das heißt für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32,
mit den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der
Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher und
nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des den
193
Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in
westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 292 in Köln Deutz, eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie
2.
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1, Aushang) durchzuführen.
Sachstand:
Dem StEA wird in seiner Sitzung am 13.12.2012 der Offenlagebschluss zur Entscheidung vorgelegt.
9.1
Städtebauliches Planungskonzept "André-Citroën-Straße, 1. Änderung" in
Köln-Porz-Westhoven
Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung
des Bebauungsplan-Entwurfes
0465/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den rechtskräftigen Bebauungsplan 71410/05 in zwei Bereichen - an der André-Citroën-Straße sowie der
Ecke Berliner Straße/Oberstraße - zu ändern und einen Bebauungsplan-Entwurf für
die Änderungsbereiche auszuarbeiten. Dabei soll die Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz vom 17.01.2012 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
berücksichtigt werden. Die Lage der Änderungsbereiche ergibt sich aus Anlage 1.
Für den Bereich Ecke Berliner Straße/Oberstraße liegt ein städtebauliches Konzept
gemäß Anlage 2 vor.
Sachstand:
Der Beschluss wurde vom StEA am 22.03.2012 einstimmig gefasst. Die Verwaltung
hat einen Bebauungsplan-Entwurf ausgearbeitet. Zur Zeit findet das Beteiligungsverfahren der Dienstsstellen und der Trägern öffentlicher Belange statt.
Die Vorlage ist damit erledigt.
9.2
Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Im Kamp/Dachsweg in KölnWiddersdorf;
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben
zum Bebauungsplan-Entwurf
0712/2012
194
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet mit
dem Arbeitstitel Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf einen BebauungsplanEntwurf auszuarbeiten auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes (Variante 3 = Anlage 5) unter Berücksichtigung der
Punkte 1. bis 3. sowie 5. und 7. und unter teilweiser Berücksichtigung des Punktes 6.
des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal.
Sachstand:
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage des Beschlusses fortgeführt,
der Beschluss ist erledigt.
10.1
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer
58457/02
Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich
4547/2011
Beschluss (Rat am 15.05.2012):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nummer 58457/02 für das Gebiet Brauweilerstraße, Kölner Straße und dem
Odemshof —Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer
58457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich.
10.4
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Gustav-Heinemann-Ufer 88 - 90 in Köln-Bayenthal
0153/2012/1
195
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) für die Grundstücke Gustav-Heinemann-Ufer 88 - 90 in Köln-Bayenthal einzuleiten mit dem Ziel, entlang
des Gustav-Heinemann-Ufers eine gemischte Büro- und Wohnbebauung und im Übrigen eine Wohnbebauung festzusetzen.
Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden.
Der Beschluss ist erledigt.
10.5
Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes
7643/02
Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar
0635/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2010 betreffend den BebauungsplanEntwurf 7643/02 um das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen
Hausnummer 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather
Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler
Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße
(siehe Anlage 2) —Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in KölnRath/Heumar— zu verkleinern;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 7643/02 für das Gebiet auf der Nordseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 547 bis einschließlich Hausnummer 585
und der Südseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 566 und Eiler
Straße Hausnummer 147 unter Einbeziehung der Westseite der Eiler Straße
zwischen Hausnummern 147 und 141 (siehe Anlage 1) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.4) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt.
196
10.7
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Kita Stuttgarter Straße in Köln-Bilderstöckchen
0910/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Escher Straße, westlich der Stuttgarter Straße, Grundstück Stuttgarter Straße 65, Flurstücknummern 2321 und 988 in KölnBilderstöckchen —Arbeitstitel: Kita Stuttgarter Straße in Köln-Bilderstöckchen— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf "Kindertagesstätte" festzusetzen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Das Bauvorhaben wurde genehmigt, das Verfahren wird nicht weitergeführt. Der Beschluss ist insofern erledigt.
13.2
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 (Neufassung)
Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord
0685/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet SBahn-Strecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße,
Weidengasse, Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahn-Strecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord –
Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten
mit dem Ziel, insbesondere im festgesetzten besonderen Wohngebiet Anlagen für
kulturelle und soziale Zwecke zuzulassen und im festgesetzten Kerngebiet Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelsbetriebe im Sinne von Sex-Shops auszuschließen.
Sachstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde am 22.03.2012 neu gefasst und das Änderungsverfahren wird entsprechend durchgeführt.
197
13.3
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 B (74391/03)
Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/Mühlenstraße in Köln-Porz
0902/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 B (74391/03)
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße/Mühlenstraße und Hauptstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Teilbereich Porz,
Bahnhofstraße/Mühlenstraße in Köln-Porz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern.
Sachstand:
Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.8) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt.
13.4
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 D (74394/03)
Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/KVB in Köln-Porz
0905/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 D (74394/03)
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße
östlich der KVB-Gleise und südlich der Bundesbahn, entlang der Friedrichstraße und
Goethestraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/KVB in
Köln-Porz—mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern.
Sachstand:
Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.5) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt.
13.5
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 A (74393/02)
Arbeitstitel: Porz-Innenstadt in Köln-Porz
0906/2012
198
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 A (74393/02)
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Rhein und der
Straße An der Sparkasse, nördliche Begrenzung entlang der Karlstraße und südliche
Begrenzung der Bahnhofstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Porz-Innenstadt in KölnPorz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern.
Sachstand:
Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.7) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt.
13.6
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 E (74391/04)
Arbeitstitel: Porz-Mitte/Bennauer Straße in Köln-Porz
0907/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 E (74391/04)
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Bahnhofstraße,
Hauptstraße, Fischerweg und Friedrich-Ebert-Ufer in Köln-Porz —Arbeitstitel: PorzMitte/Bennauer Straße in Köln-Porz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern.
Sachstand:
Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.6) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den
Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr.
48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt.
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Mülheim
Arbeitstitel: Stadtteilzentrum Buchheimer Straße in Köln-Mülheim
0020/2012
Beschluss (Rat am 15.05.2012:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: Stadtteilzentrum Buchheimer Straße in
Köln-Mülheim– für den Bereich beiderseits der Buchheimer Straße von der Mülheimer Freiheit bis zum Clevischer Ring und im Gebiet zwischen Mülheimer Freiheit,
199
Altstraße, westliche Grundstücke Wallstraße, Neustraße, Wallstraße, südlich der
Ratsstraße, südlich der Gymnasiumstraße, Adamstraße, südlich der Julius-BauStraße und Clevischer Ring in Köln-Mülheim in der zu diesem Beschluss als Anlage
beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 25.07.2012 bekannt gemacht. Sie
tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich
abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung:
25.07.2014. Die Vorlage ist damit erledigt.
15.3
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Poll
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll
0532/2012
Beschluss (Rat am 15.05.2012):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für
einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Poll –Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in KölnPoll– für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover
Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen
Grenzen des TÜV-Parkplatzes in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 06.06.2012 im Amtsblatt der
Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 02.07.2013.
200
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 26.04.2012
5.1
Begrenzter architektonischer Wettbewerb nach RAW 2004 Tel-Aviv-Straße 1
für eine neue Bebauung auf dem Grundstück des ehemaligen Hauptzollamtes
in Köln-Altstadt/Süd mit Ideenteil im südlichen Bereich der Auffahrtsschleife
Perlengraben, Ausloberin: S.I.E. Soini Immobilienentwicklung GmbH
1256/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Zielsetzung des begrenzten architektonischen Wettbewerbs nach RAW 2004 für den Bereich Tel-Aviv-Straße in KölnAltstadt/Süd zur Kenntnis und beschließt, die Auslobung der S.I.E. Soini Immobilienentwicklung GmbH als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes
zu verwenden.
Sachstand:
In der Mitteilung Nr. 3432/2012 wurde der Bezirksvertretung Innenstadt und dem
StEA das Ergebnis des Wettbewerbes mitgeteilt. Es wurden drei Preise und drei Anerkennungen prämiert:
1. Preis Boris Enning Archietekt Stadtplaner BDA, Köln
2. Preis v-archietekten GmbH, Dr.-Ing. Markus Kilian, Köln
3. Preis Prof. Zvonko Turkali Architekt BDA, Frankfurt am Main
Die Ergebnisse des Verfahrens wurden in der Zeit vom 01.10. bis zum 12.10.2012 in
der Magistrale im Stadthaus Deutz ausgestellt. Ein Einleitungsbeschluss für ein VEP
Verfahren wird vom Investor angestrebt.
6.1
Erweiterungsbau des Gymnasiums Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10,
50676 Köln und städtebauliche Entwicklung des Georgsviertels
Auslobung eines Architektenwettbewerbs
0494/2012
Beschluss (Rat am 15.05.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Wettbewerbs auf Basis des in der Anlage beigefügten zusammengefassten Auslobungstextes für den
Erweiterungsbau des Kaiserin-Augusta-Gymnasiums mit einer städtebaulichen Konzeption für das Georgsviertel.
Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird einer der Preisträger des
Wettbewerbs mit den weiteren Planungsleistungen des Schulneubaus sowie einer
städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt.
201
Sachstand:
Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Das Preisgericht tagte am 30. und 31.10.2012.
Das anschließende VOF-Verhandlungsverfahren unter den Preisträgern hat die Beauftragung des 1. Preisträgers, das Architekturbüro ZILA aus Leipzig, bestätigt. Es
wurde mit der Durchführung der Planung des Kaiserin Augusta Gymnasiums sowie
der städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Derzeit wird das Projektteam zusammengestellt und die Vorplanung abgestimmt.
Der Beschluss ist damit erledigt.
7.1
189. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim
Arbeitstitel: Schanzenstraße-Nord in Köln-Mülheim
hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss
4806/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1.
für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2
dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, Fläche für Bahnanlagen in Gewerbeflächen
umzuwandeln,
2.
auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung
und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim" bereits stattgefunden hat.
3.
die 189. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim
–Arbeitstitel: Schanzenstraße-Nord in Köln-Mülheim– gemäß § 3 Absatz 2
BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 - 4 beigefügten Begründung
und Umweltbericht offenzulegen.
Sachstand:
Der Feststellungsbeschluss wurde vom Rat in der Sitzung am 15.11.2012 gefasst.
Der Vorgang ist damit erledigt.
7.2
182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld
hier: Offenlagebeschluss
0450/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die 182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in
202
Köln-Ehrenfeld– gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der gemäß § 5
BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und dem Umweltbericht gemäß
§ 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB offenzulegen.
Sachstand:
Der Feststellungsbeschluss wurde am 18.12.2012 vom Rat gefasst.
Der Beschluss ist erledigt.
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Neustadt/Süd
Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße" in
Köln-Neustadt/Süd
0567/2012
Beschluss (Rat am 15.05.2012):
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd –Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums
entlang der Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd– für das Gebiet beidseitig der Bonner Straße zwischen Hausnummer 25 und Hausnummer 98 in der zu diesem
Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 27.06.2012 bekannt gemacht. Sie
tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich
abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung:
27.06.2014.
Die Vorlage ist damit erledigt.
203
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Montag, dem 14.05.2012
5.4
Planfeststellungsverfahren gem. § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V.
m. §§ 72 - 78 VwVfG; hier: Stellungnahme zum Vorhaben "Neubau der 110/380-kV-Höchstspannungs-Freileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnr.
4215" der Amprion GmbH
1318/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die
Errichtung einer neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen der Umspannanlage Rommerskirchen und der Umspannanlage Sechtem gegenüber der
Bezirksregierung Köln die als Anlage 3 beigefügte Stellungnahme mit den Ergänzungen aus der Anlage 4 abzugeben.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, alle Maßnahmen auszuschöpfen, die die
Belastungen der Bürgerinnen und Bürger reduziert (z. B. auch durch die Prüfung der
Erdkabelvariante).
Sachstand:
Die Stellungnahme der Stadt Köln zu dem Leitungsbauvorhaben wurde am
15.05.2012 gegenüber der Bezirksregierung Köln abgegeben. Die vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Ergänzungen wurden dabei berücksichtigt.
Im nächsten Verfahrensschritt steht der Erörterungstermin an.
10.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz
0644/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet, welches im Norden begrenzt wird durch
die Bergerstraße, im Osten durch die Grenze des Flurstückes 3159 sowie die
westlichen Straßenbegrenzungslinien der Glashüttenstraße und der Friedrich-
204
2.
3.
straße, im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Philipp-ReisStraße und im Westen durch die östliche Umzäunung der KVB-Trasse mit den
Zielen, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010
beschlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte Wohnungsbau zu entwickeln, die öffentliche Grünfläche weiterzuentwickeln sowie die Einrichtungen für
den Gemeinbedarf zu sichern; weiteres Ziel ist die Entwicklung einer sechszügigen Kindertagesstätte aufgrund des dringenden Bedarfes im Stadtteil;
nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Glashüttenstraße in
Köln-Porz–mit den drei Varianten für den Teilbereich Wohnen und Kindertagesstätte zur Kenntnis;
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung).
Sachstand:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Versammlung 18.06.2012 mit drei
Varianten durchgeführt worden. Die Vorlage ist damit erledigt.
10.3
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal (Ortsteil Hohenlind)
0757/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet zwischen einer Fläche circa 4 Meter östlich der
Militärringstraße, Werthmannstraße, den Garten- und Parkanlagen des
Krankenhauses und der Bachemer Straße —Arbeitstitel: Werthmannstraße in
Köln-Lindenthal (Ortsteil Hohenlind)— aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche
als Wohngebiet festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Wohnbebauung Hohenlind" in Köln-Lindenthal— zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).
Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich für die Variante 1 aus. Das Baugebiet
soll jedoch an der Militärringstraße um eine gedachte Linie zwischen der Bestandsbebauung im Süden und Norden begrenzt werden. Das bedeutet, dass das dort geplante Doppelhaus sowie die drei Einzelhäuser nicht realisiert werden.
Sachstand:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden, der Beschluss ist erledigt.
205
10.4
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Universitätsstraße 3 in Köln-Sülz
0803/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Parkplatzfläche südlich der Universitätsstraße zwischen Remigiusstraße und Luxemburger Straße betreffend das Grundstück Universitätsstraße 3, bestehend aus dem Flurstück 919,
der Flur 69 in der Gemarkung Müngersdorf in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Universitätsstraße 3 in Köln-Sülz— einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohnbaugrundstück für studentisches
Wohnen mit einer abgestaffelten V- bis VII-geschossigen Blockrandbebauung und einer
II- bis IV-geschossigen rückwärtigen Bebauung festzusetzen.
Sachstand:
Das Verfahren wird bearbeitet, der Beschluss ist insofern erledigt.
10.5
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 67441/09
Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd
1292/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 67441/09
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Paulstraße,
Schnurgasse und Ankerstraße in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Ulrichgasse in
Köln-Altstadt/Süd— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich
auszulegen.
Sachstand:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs fand in der Zeit vom 08.06.
bis 09.07.2012 einschließlich statt. Es sind keine Stellungnahmen abgegeben worden, der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss mit der DS-Nr. 3559/2012 wurde dem Rat am 15.11.2012 zur Entscheidung
vorgelegt. Der Beschluss ist erledigt.
206
10.6
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren
Arbeitstitel: Hatzfeldstraße in Köln-Dellbrück
1557/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich westlich der
Mielenforster Straße zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nr. 2658, südlich der
Hatzfeldstraße bis zur südlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke Nr. 2654 – 2658,
2435, 2436, 2438, 2431, 2371 – 2373, 2223, 2154 sowie 2156, nördlich der Hatzfeldstraße unter Einbezug der Flurstücke Nr. 2283 – 2294, 2316 – 2318, 2531, 2532,
1949, 2018 – 2021, 1994 – 1997, 1715 sowie 2375 – 2380, beiderseits der Radiumstraße und östlich des Grafenmühlweg zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nr.
2156 –Arbeitstitel: "Hatzfeldstraße" in Köln-Dellbrück– aufzustellen mit dem Ziel, den
Ausschluss von Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Sachstand:
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde am 14.05.2012 gefasst. Die
für die Rechtssicherheit des Plans erforderliche ausführliche Bestandsaufnahme ist
in Vorbereitung.
13.1
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung
5172/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der östlichen und der nördlichen Grenze der privaten Grünfläche nach Norden folgend, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Kirchweges, entlang der südlichen und östlichen Grenze der privaten Grünfläche und der südlichen und
der östlichen Abgrenzung der Waldfläche nach Norden folgend, weiter an der
westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905,
der öffentlichen Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünfläche auf der westlichen Seite nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 619,
dann weiter südlich entlang der nördlichen und südlichen Abgrenzungen der
privaten Grünfläche bis zum Langendahlweg —Arbeitstitel: Waldbadviertel -
207
2.
3.
Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— aufzustellen mit dem Ziel,
den Bebauungsplan an das Ergebnis der durchgeführten Mehrfachbeauftragung im Geschosswohnungsbau anzupassen;
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— zur Kenntnis;
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Sachstand:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 wurde am 05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der Gemeinschaftsgrundschule durchgeführt. Zurzeit wird die Beteiligung
der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange vorbereitet.
Die Vorlage ist damit erledigt.
208
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Montag, dem 11.06.2012
8.1
Städtebauliches Planungskonzept
Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3450/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept in drei Alternativen —Arbeitstitel:
Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Alternative 3.
Die Verwaltung möge darüber hinaus evaluieren, wie hoch der tatsächliche Bedarf
an Gewerbeflächen in diesem Areal ist.
Sachstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden.
Der Beschluss ist erledigt.
10.6
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld
0693/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen
Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Ehrenfeldgürtels, östlich der Venloer
Straße, südlich des Bahnhofs Ehrenfeld —Arbeitstitel: Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, eine geschlossene, mindestens viergeschossige Straßenrandbebauung und eine eingeschossige Hinterlandbebauung festzusetzen.
209
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Variante 2 weiterentwickelt werden
soll.
Sachstand:
Die Bearbeitung des Verfahrens ist vorläufig zurückgestellt.
10.8
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz
1053/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für ein Gebiet zwischen der
Bundesstraße B 55a im Norden, der Abfahrt der B 55a zum Pfälzischen Ring im
Osten, Deutz-Mülheimer Straße im Westen und nördlich des Pfälzischen Ringes in Köln-Deutz —Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in KölnDeutz— einzuleiten mit dem Ziel, Sondergebiet für die Messeverwaltung und
messenahe Dienstleister sowie ein Parkhaus festzusetzen.
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 und
3.
besteht auf der Einrichtung einer Radverbindung wie z. B. in Variante 3 und
einen weitestgehenden Erhalt der Bäume.
Sachstand:
Laut Pressemitteilung der KoelnMesse verbleibt die Verwaltung der KoelnMesse voraussichtlich bis zum Jahr 2025 im Messehochhaus. Mit der Entscheidung wurde eine
Reihe alternativer Optionen verworfen. In die finale Bewertung einbezogen wurden
ein Neubau nördlich des Messekreisels sowie ein Umzug in die MesseCity. Die nach
dem Einleitungsbeschluss verschickte Planvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Köln zur Durchführung des Bebauungsplanes wurde vom
Vorhabenträger bisher nicht unterzeichnet.
Daher ruhen die Arbeiten. Über die weiteren Verfahrensschritte ist zeitnah zu entscheiden. Gegebenenfalls ist der Einleitungsbeschluss aufzuheben.
210
10.9
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Gauweg in Köln-Buchheim
1127/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des
Gauweges bis zur Wichheimer Straße zwischen der Straße Klein Herl und den
Gleisanlagen (ausgenommen die Grundstücke Klein Herl 15 - 17 sowie Wichheimer Straße 169 - 171) in Köln-Buchheim —Arbeitstitel: Gauweg in KölnBuchheim— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit circa 44 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte und einen Grünzug festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Sachstand:
Am 11.06.2012 wurde der Beschluss über die Einleitung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Eine Planungsvereinbarung mit dem Vorhabenträger
wurde geschlossen.
Aufgrund massiver Eingaben aus der Bürgerschaft schon vor Start des Verfahrens
wurden die relevanten immissionsbezogenen Gutachten (Verkehr, Lärm) bereits im
frühen Stadium erarbeitet und liegen nun vor. Auf dieser Grundlage wird zunächst
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Dienststellen nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt, um eventuell relevante Abwägungsbelange noch vor der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erkennen und untersuchen zu können.
12.1
Beschluss über die Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss betreffend
den Bebauungsplan-Entwurf 70420/02
Arbeitstitel: Poller Damm in Köln-Poll
0998/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beschließt,
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 für das Gebiet zwischen dem
Poller Damm und der Siegburger Straße und zwischen der nördlichen Autobahnauffahrt Köln-Poll und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen Auf dem
Sandberg 2 bis 99 sowie nördlich der Siegburger Straße zwischen Auf dem
Sandberg 90 und 92 und der rückwärtigen Grundstücksgrenze Im Forst 453 (ehemaliger Bunker), rückwärtige Grundstücksgrenzen Im Forst 453 bis 13, nörd-
211
2.
lich des Grundstücks Im Forst 13 bis zur KVB-Strecke von Köln-Deutz nach
Köln-Porz und östlich der Schule Auf dem Sandberg 120 in Köln-Poll –
Arbeitstitel: Poller Damm in Köln-Poll– abgegebenen Stellungnahmen gemäß
Anlage 7;
den Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach
§ 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NW S. 66/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Satzungsbeschluss ist am 15.08.2012 im Amtsblatt bekanntgemacht worden und
ist damit rechtskräftig. Die Vorlage ist damit erledigt.
12.2
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02
Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl
1135/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
67511/02 für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der
Straße Im Grund in Köln-Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine
Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich —Arbeitstitel: PastorWolff-Straße in Köln-Niehl— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2.
den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt.
212
13.1
Beschluss über die Einleitung betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03
Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung
1141/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 gemäß
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen
der westlichen Straßenbegrenzungslinie Am Faulbach, entlang der südwestlichen
Grenze der öffentlichen Grünfläche, der südlichen Grenze des Stammheimer Ufers, dann der Knödellinie des Mischgebietes folgende bis zur Straße Am Faulbach —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung — einzuleiten. Planungsziel ist die Umwandlung der Mischgebietsfläche in eine Wohnbaufläche zur Realisierung eines Wohnhochhauses.
Sachstand:
Zurzeit werden die Dienststellen und die Träger öffentlicher beteiligt. Der Offenlagebeschluss wird vorbereitet. Die Vorlage ist damit erledigt.
Am 11.06.2012 wurde der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens gefasst.
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Bilderstöckchen
Arbeitstitel: Nievenheimer Straße in Köln-Bilderstöckchen
1799/2012
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Bilderstöckchen –Arbeitstitel: Nievenheimer Straße in KölnBilderstöckchen– für die Grundstücke beidseitig der Nievenheimer Straße zwischen
Escher Straße und Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen in der zu diesem
Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
213
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde vom Rat am 20.09.2012 beschlossen im Amtsblatt
am 24.10.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 24.10.2014. Die Vorlage ist damit erledigt.
15.2
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Niehl
Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehl
1800/2012
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehl– für die
Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und
Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen
Niehler Kirchweg und der Grünfläche nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am
Finkenplatz und die auf der Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in der zu
diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Sachstand:
Die Veränderungssperre wurde vom Rat am 20.09.2012 beschlossen im Amtsblatt
am 24.10.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem
Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 24.10.2014. Die Vorlage ist damit erledigt.
16.1
Sanierungsgebiet Finkenberg
Städtebauliche Entwicklung von Porz-Finkenberg;
Gemeinsamer Antrag AN/1058/2009 der CDU- und der SPD-Fraktion in der
Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 23.06.2009
4817/2011
214
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 23.06.2009 (AN/1058/2009) in Verbindung mit der Anfrage aus
der Sitzung am 05.07.2011 (AN/1282/2011) ab.
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt.
215
S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n
aus der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2009/2014 am Donnerstag, dem 21.06.2012
5.1
Wohnungsbauprogramm 2015
Beschluss der BV 2 Rodenkirchen vom 23.04.2012 zur Entwicklung des Baugebietes Sürther Feld
1890/2012
15
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 zum Baugebiet Sürther Feld dahingehend
zu folgen, dass die Bauabschnitte nacheinander realisiert werden und jedes nachfolgende Baufeld erst begonnen wird, wenn das vorhergehende größtenteils fertig gestellt ist. Die vorbereitenden Planungs- und Ausschreibungsarbeiten für jeden nachfolgenden Bauabschnitt sind gleichwohl parallel zu dem in Realisierung befindlichen
voranzutreiben, um eine Kontinuität bei der Umsetzung zu bewahren.
Sachstand:
Die Realisierung des Baugebietes Sürther Feld erfolgt gemäß Beschlusslage. Der
erste Bauabschnitt wird zurzeit bebaut. Der zweite Bauabschnitt ist in der Erschließungsplanung.
5.2
Aufhebung des Fluchtlinienplanes 3011 a -ohne Arbeitstitel- und Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes 121 -Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung" in
Köln-Altstadt/Süd- Offenlagebeschluss 1336/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
den Fluchtlinienplan 3011 a –ohne Arbeitstitel– und teilweise den Fluchtlinienplan 121 –Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd– jeweils
für das Gebiet südöstlich der Ulrepforte in Köln/Altstadt-Süd zum Zwecke der
Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;
216
2.
von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BauGB abzusehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Sachstand:
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 08.11.2012 über den oben genannten
Beschluss beraten. Der Beschluss ist erledigt.
5.3
Rhein-Ruhr-Express - Planfeststellungsverfahren gem. den §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz i. V. m. den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für
den Planfeststellungsabschnitt 1.1 von Köln-Mülheim bis Stadtgrenze
Köln/Leverkusen
2073/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung ihre als Anlage 7
beigefügte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln korrigiert und fordert, dass der Bahnhof Köln-Mülheim als Systemhalt in die Planungen für den RRX
aufgenommen wird.
Sachstand:
Die am 31.05.2012 gegenüber der Bezirksregierung Köln fristwahrend abgegebene
Stellungnahme wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ergänzt.
Im nächsten Verfahrensschritt steht der Erörterungstermin an.
5.7
"Leitlinie Kölner Ringstraßen";
Ergebnis der "Interdisziplinären Planungswerkstatt Kölner Ringstraßen" im
Rahmen der Umsetzung des städtebaulichen Masterplans Kölner Innenstadt
5222/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" unter teilweiser Berücksichtigung des Änderungs- beziehungsweise Zusatzantrages des Ausschusses für Umwelt und Grün
217
(AN/0647/2012) und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu gemäß Anlage 8 zur
Kenntnis. Die Aussage zum Sachsenring auf Seite 13 der Leitlinie wird dabei
komplett gestrichen. Er beschließt, diese im Rahmen von Planungen, Projekten
und Vorhaben entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig grundsätzlich anzuwenden;
2. beschließt, als ersten Umsetzungs- und Präzisierungsschritt der "Leitlinie Kölner
Ringstraße", für die Raumeinheit Theodor-Heuss-Anlage/Ebertplatz/Hansaring die
Prämissen und Prinzipien der Leitlinie, hier insbesondere die Querschnittsaufteilung
und -gestaltung, zu übertragen und ihre Anwendung zu überprüfen. Der Hansaring
bis zur Stadtbahnhaltestelle Hansaring wird als Referenzstrecke für die künftige
Entwicklung der weiteren Streckenabschnitte der Kölner Ringstraßen verstanden. Im
Rahmen dieser Bearbeitung ist auch die in der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" vorgesehene inhaltliche Vertiefungen zur Definition einheitlicher Oberflächenmaterialien zu
bearbeiten. Das Handlungsfeld Stadtraummöblierung ist nicht zu betrachten;
3. beschließt, die Beauftragung des Planungsteams Ackers Partner Städtebau,
Braunschweig, mit Kuttner+Kahl und SBI mit der räumlichen Übertragung und prüfung der Prämissen und Prinzipien der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" im gemäß
Ziffer 2. definierten Referenzbereich mit der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung.
Der Bedarf für diese Beauftragung wird insgesamt festgestellt. Die kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 45.000 €. Die Finanzmittel sind in den
Haushaltsjahren 2012 und 2013 im konsumtiven Teilergebnisplan, Teilplan 0901Stadtplanung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt;
4. beschließt, die Bearbeitung des bestehenden Planungs- und Untersuchungsauftrags gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011, TOP 10.16, zu Vorlage 4602/2010 und
AN/1848/2011 an ein Fachingenieurbüro zu vergeben. Die Mittel in Höhe von rund
190.000 € sind im Teilfinanzplan 1202-Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, in den Haushaltsjahren 2011 und 2012
bereitgestellt.
Sachstand:
zu 1.:
Die 'Leitlinie Kölner Ringstraßen' wird seit Beschlussfassung durch den StEA in der
Praxis der Verwaltung bei allen planerischen Vorhaben als eine normative Grundlage
angewandt.
zu 2., 3.:
Der StEA machte in seiner Beratung zum Beschluss deutlich, dass die planerische
Betrachtung des Referenzraums bzw. die räumliche Übertragung und -prüfung der
Prämissen und Prinzipien der Leitlinie erst nach Abschluss der Studie gem. Ziff. 4
und bei Sicherung der notwendigen Finanzmittel zur baulichen Umsetzung der Planung erfolgen solle. Entsprechend ist die Beauftragung noch nicht in der Vorbereitung.
zu 4.:
Der Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Machbarkeitsstudie befindet sich aktuell in
Vorbereitung. Mit einer Vergabe des Auftrags kann im Frühjahr 2013 gerechnet werden.
Der Beschluss zu 1. bis 3. ist damit erledigt.
218
6.2
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud
0533/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Erweiterung des WallrafRichartz-Museums & Fondation Corboud auf dem Grundstück Martinstraße 34 - 42,
und zwar mit der Maßgabe, dass zunächst ein europaweit auszulobender Architektenwettbewerb (Realisierungswettbewerb) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist die Errichtung des Erweiterungsbaus durch einen Investor in Öffentlich Privater Partnerschaft – ÖPP.
Der Rat ist dankbar für das großzügige Angebot des Stifterrates Wallraf-RichartzMuseum & Fondation Corboud e. V. vom 23.1.2012, sich an der Erweiterung des
Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud durch die europaweite Auslobung
des Architektenwettbewerbs und dessen Finanzierung bis zu einer Höhe von
450.000 Euro zu beteiligen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag dem
städtischen Sonderkonto „Stifterrat“ entnommen wird.
Der Rat ist damit einverstanden, dass der Finanzierungsbeitrag des Stifterrates Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. V. bei Nichtrealisierung des Erweiterungsbaus wieder dem städtischen Sonderkonto „Stifterrat“ zugeführt wird.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Stifterrat Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. V. die für die europaweite Auslobung und die Durchführung des Architektenwettbewerbs notwendigen Hilfestellungen zu leisten. Der Auslobungstext,
soweit er öffentlich bekannt gemacht werden darf, ist dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachstand:
Zur Zeit wird die Auslobung des Architektenwettbewerbs vorbereitet mit dem ersten
Schritt der Ausschreibung eines den Wettbewerb managenden Büros.
7.1
190. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz
Arbeitstitel: Schulstandort an der Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven
hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss
0642/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1.
für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2
dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche
(Schule) umzuwandeln,
219
2.
3.
auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan bereits stattgefunden hat;
die 190. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz –
Arbeitstitel: Schulstandort an der Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven– gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen.
Sachstand:
Die Offenlage ist erfolgt. Der Feststellungsbeschluss ist in Vorbereitung.
9.1
Städtebauliches Planungskonzept Pastoratstraße/Westerwaldstraße in KölnRondorf
Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
1968/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße
in Köln-Rondorf–, Alternative 2 (Anlage 4), unter Berücksichtigung der Ziffern 2. und
3. des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 (siehe Anlage 5) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Sachstand:
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage des Beschlusses weitergeführt, der Beschluss ist erledigt.
9.2
Städtebauliches Planungskonzept Raderberger Straße 154 bis 160 in KölnRaderberg;
Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
2060/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Raderberger Straße 154 bis 160 in
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Köln-Raderberg– unter Berücksichtigung der Ziffer 8. und teilweiser Berücksichtigung
der Ziffern 2. bis 7, 4 bis 7 sowie 9. des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 21.05.2012 (siehe Anlage 4) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Sachstand:
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage des Beschlusses weitergeführt, der Beschluss ist erledigt.
10.2
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 67458/07
Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord
1649/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 67458/07
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße,
Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße und Johannisstraße 43-47 und
Breslauerplatz 2 (Flurstücke 575, 576, 460, 461, 462, 463) in Köln-Altstadt/Nord —
Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Die maximale Wandhöhe wird für die Häuser der Altenberger Straße 5 bis 23 auf
13,50 m über Gehwegkante festgesetzt. Auf eine Festsetzung der Geschossanzahl
wird in diesem Bereich verzichtet.
Sachstand:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes fand in der Zeit vom
15.08. bis 14.09.2012 statt. Es sind vier Stellungnahmen abgegeben worden.
Der Rat hat am 18.12.2012 den Satzungsbeschluss gefasst.
Die Vorlage ist damit erledigt.
10.5
Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 69450/10
Arbeitstitel: "Deutzer Feld" in Köln-Kalk
1689/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 69450/10
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen den erhöht liegenden
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Bahnanlagen im Nordwesten und Südwesten, dem Walter-Pauli-Ring und dem
westlich der Straße des 17. Juni gelegenen Baugebiet im Osten und der das
Plangebiet im Norden begrenzenden Bahnflächen —Arbeitstitel: "Deutzer Feld" in
Köln-Kalk— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 793, 847, 848, 862, 863, 865, 866,
867, 868, 869, 870, 871, 882, 883, 948, 947 der Gemarkung Deutz, Flur 33 und teilweise über Flurstück 389 der Gemarkung Kalk, Flur 21 und teilweise über Flurstück
961 Gemarkung Deutz, Flur 33.
Sachstand:
Die Offenlage wurde in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012 durchgeführt. Zurzeit wird
der Satzungsbeschluss vorbereitet.
Die Vorlage ist damit erledigt.
10.9
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in Köln-Ostheim
1773/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den überwiegenden Teil des Stadtteilzentrums Ostheim nördlich und
südlich der Rösrather Straße und an der Frankfurter Straße, das heißt die Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4, Frankfurter Straße 664, 666, 668, 702, 710, 712, 714,
716 sowie 701, 703, 705, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis 87, Hardtgenbuscher Kirchweg 127, Pfarrer-Krautwig-Straße 1 und 2, Servatiusstraße 1 und
1 a sowie Werntgenstraße 6 —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in KölnOstheim— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles Köln-Ostheim den Erhalt und die Entwicklung des Stadtteilzentrums zu
gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten auszuschließen, um den Schutz des
Versorgungsbereiches sicherzustellen.
Sachstand:
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Der Rat hat am 18.12.2012 den Satzungsbeschluss gefasst.
Die Vorlage ist damit erledigt.
222
10.10 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 75450/04-01
Arbeitstitel: Im Oberen Bruch in Köln-Brück, 1. Änderung
4587/2011
Beschluss:
Das Änderungsverfahren wird aufgehoben. Die rechtskräftige Festsetzung der
Wohnbaufläche bleibt bestehen. Durch die Vermarktung der städtischen Grundstücke können Einnahmen erzielt und die Zielvorgaben des Wohnungsbauprogramms
verfolgt werden.
Sachstand:
Das Änderungsverfahren wurde aufgehoben. Die rechtskräftige Festsetzung der
Wohnbaufläche bleibt bestehen.
Die Vorlage ist damit erledigt.
12.1
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf 64457/02
Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
1126/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der
Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände),
290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich
des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel
117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51,
51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld —
Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern;
3.
den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
223
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich.
12.2
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf 59470/02
Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in Köln-Widdersdorf
2231/2012
Beschluss (Rat am 28.06.2012):
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59470/02 für das Gebiet südlich des
Neubaugebietes Widdersdorf Süd (neu) zwischen Strohblumenweg und der geplanten öffentlich zugänglichen Golfanlage Widdersdorf westlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 betreffend die Flurstücke 1246, 1745, 1805, 1872, 2194,
2196, 2413, 2414 sowie 2571 bis 2578 in der Gemarkung Lövenich, Flur 55, in
Köln-Widdersdorf —Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in KölnWiddersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan 59470/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Sachstand:
Der Beschluss ist erledigt, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich.
15.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Altstadt/Süd
Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd
1805/2012
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
224
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße
(Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd– für das Gebiet zwischen Severinstraße, An
St. Katharinen, Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen, östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche
Grenze der Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze
der Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze
des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle
Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426
und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) in KölnAltstadt/Süd in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten
Fassung.
Sachstand:
Der Rat der Stadt Köln hat m 20.09.2012 die Veränderungssperre beschlossen. Die
Bekanntmachung ist am 12.12.2012 erfolgt. Die Vorlage ist damit erledigt.