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Anlage 1 Verwaltungsvorlagen.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 Verwaltungsvorlagen.pdf
Größe
962 kB
Erstellt
31.12.14, 05:59
Aktualisiert
29.01.18, 18:40

Inhalt der Datei

Anlage 1 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 26.01.2006 4.1 Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung des Ottoplatzes und des Messeplatzes am Bahnhof Köln Messe/Deutz Ds-Nr. 1560/005 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den ersten Preis des Realisierungswettbewerbs für die Neugestaltung des Ottoplatzes und des Messeplatzes am Bahnhof Köln Messe/ Deutz umzusetzen und beauftragt die Verwaltung, die Arbeitsgemeinschaft Böhm Benfer Zahiri – Landschaft und Städtebau, Berlin mit Markus Wilhelm, Architekt, Kassel mit der weiteren Planung zu beauftragen, sobald die Zuschussfähigkeit der Maßnahme geklärt und die Finanzierung sicher gestellt ist. Sachstand zum 31.12.2009: Inzwischen wurde die Ausbauplanung erarbeitet und beschlossen. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens wird mit der Umgestaltung des Ottoplatzes begonnen. Es wird davon ausgegangen, dass dies noch im Regionale-Jahr 2010 geschieht. Sachstand zum 30.09.2011: Die Baumaßnahme ist begonnen worden. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2013 terminiert. Neuer Sachstand: Die Bauarbeiten laufen derzeit und können voraussichtlich im ersten Quartal 2014 abgeschlossen werden. 16.1 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 19.05.2005 zum Erlass einer Vorgartensatzung für einen Teil der Ortslage in Köln-Nippes Arbeitstitel: Nievenheimer Straße in Köln-Nippes Ds-Nr. 1792/005 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, als Voraussetzung zur Sicherung der künftigen Bauleitplanung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich der Nie- 2 venheimer Straße in Köln-Nippes einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten in der Nievenheimer Straße zu sichern. Sachstand zum 31.12.2009: Der Bebauungsplan „Nievenheimer Straße“ wird gemeinsam mit weiteren Bebauungsplänen, die zur Sicherung von Vorgärten aufzustellen sind, bearbeitet, sobald die erforderlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Sachstand zum 30.09.2011: Derzeit liegen keine Bauanträge vor, die die Aufgabe der Vorgärten zugunsten von Stellplätzen vermuten lassen. Das Verfahren wird unverzüglich mit weiteren BPlänen aufgenommen, sobald Anträge vorliegen. Aus Kapazitätsgründen und aufgrund beschlossener vorrangiger anderer Bauleitplanverfahren wurde die Bearbeitung zurückgestellt. Neuer Sachstand: Das Bebauungsplanverfahren ist eingeleitet, eine Veränderungssperre ist in Kraft getreten. Der Beschluss ist erledigt. 3 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 23.03.2006 5.3 Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Köln-Chorweiler – S-BahnStation Chorweiler-Nord hier: Dacherneuerung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung von Infrastruktur, Sicherheit und Aufenthaltsqualität - Planung Ds-Nr. 0890/006 Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Maßnahmenkatalog zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung und Ausarbeitung der Planung. Der erarbeitete Entwurf wird dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. Sachstand zum 31.12.2009: Die neuen Dächer über beiden Abgängen sind weitgehend fertig gestellt. Zurzeit werden die alten Dächer abgebaut und Restarbeiten ausgeführt. Die endgültige Fertigstellung der gesamten Anlage mit Übergabe an die DB AG ist für das Frühjahr 2010 vorgesehen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Dächer konnten noch nicht an die DB AG übergeben werden, da noch Restarbeiten anstehen und bisher keine Einigung über die Übernahme der Mehrkosten für die Abweisgitter an den Rolltreppen erreicht werden konnte. Zusätzlich aufgetretene technische Probleme im Bereich der Erdung der Dächer und der Beleuchtungsanlage sind bisher noch nicht behoben. Die Übergabe ist abhängig von der Lösung dieser Probleme und der Einigung über die Übernahme der Mehrkosten. Neuer Sachstand: Die Dächer sind fertig gestellt und wurden am 18.06.2012 an die Deutsche Bahn AG (DB) übergeben. Die bereits installierte Dachbeleuchtung musste wegen Erdungsproblemen vorübergehend abgeschaltet und durch ein Provisorium ersetzt werden. Nachdem inzwischen eine technische Lösung durch die RheinEnergie AG erarbeitet wurde, kann die reguläre Anlage zum Anfang des Jahres 2013 wieder in Betrieb genommen werden. Die Beleuchtung der Treppenabgänge wird durch die DB sichergestellt. Die DB erarbeitet derzeit eine Lösung. Die Kosten der Maßnahme sind von der Stadt zu tragen. 4 16.2 Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 13.12.2005 betr. Erarbeitung eines Konzeptes für die Gestaltung und strukturelle Erneuerung des Bereichs Gereonstraße/Unter Sachsenhausen Ds-Nr. 0287/006 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dass von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossene Struktur- und Gestaltungskonzept für den „Bürobereich Unter Sachsenhausen“ (vgl. Anlageplan zur Beschlussvorlage) im Zuge der Erstellung des Masterplans Innenstadt zu bearbeiten. Sachstand zum 31.12.2009: Nach Vorlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln im November 2008 hat der Rat mit seinem Beschluss vom 05.05.2009 den Masterplan als grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Innenstadtentwicklung beschlossen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch private Bauinvestitionen zwischenzeitlich erhebliche Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Unter Sachsenhausen zur Umsetzung gekommen sind. Aufgrund dieser Revitalisierung und begrenzter Planungskapazitäten für priorisierte anderweitige Aufgabenstellungen ist die verwaltungsseitige Erstellung eines Struktur- und Gestaltungskonzeptes nicht absehbar. Sachstand zum 30.09.2011: Kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 5 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 23.11.2006 5.1 Soziale Stadt NRW – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm hier: 3. Programmstufe 2006 ff Ds-Nr. 1524/006 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die 3. Stufe des MülheimProgramms – wie in der Anlage 2 der Beschlussvorlage dargestellt – als Grundlage für die nachhaltige Strukturverbesserung in Mülheim und Buchforst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach gesicherter Finanzierung die Einzelmaßnahmen umzusetzen. Sachstand zum 31.12.2009: Die im Rahmen des Mülheim-Programms aufgeführten Projekte zum sozialkulturellen Netzwerk wurden mit den in der 3. Programmstufe bereitgestellten Mitteln bewilligt und weitergeführt. Die Sachstände stellen sich folgendermaßen dar: - - - - - Das Projekt Jobrapid in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete für die 3. Programmstufe am 14.12.2008. Eine Weiterfinanzierung über die 5. Programmstufe für zwei weitere Jahre wurde durch den Fördergeldgeber bewilligt. Das Projekt Präventive Schuldnerberatung für Jugendliche der Schuldnerhilfe Köln e.V. und Starthilfe zur Entschuldung in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete für die 3. Programmstufe am 30.11.2008. Eine Weiterfinanzierung über die 5. Programmstufe für zwei weitere Jahre wurde durch den Fördergeldgeber bewilligt. Das Projekt gewaltpräventive Sportangebote für Jugendcliquen in Köln Mülheim endete für die 3. Programmstufe am 31.07.2009. Das Projekt wurde für keine weitere Förderung angemeldet und konnte sich aus anderen Quellen bis Jahresende 2009 in reduzierter Form weiter finanzieren. Langfristig ist geplant, die Projektkonzeption in Richtung einer verstärkten Vernetzung mit berufsbildenden und berufsorientierenden Maßnahmen herzustellen. Für die Aufrechterhaltung der Kernangebote sollen Spenden, Stiftungs- und öffentliche Gelder akquiriert werden. Das Projekt zur mobilen Suchtprävention in Trägerschaft der Drogenhilfe Köln e.V. endete am 31.07.2009. Eine weitere Förderung aus dem Mülheim-Programm ist nicht vorgesehen. Das Projekt Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Köln Buchforst aus der 3. Programmstufe wurde auf Wunsch des Trägers, den katholischen Jugendwerken e.V., zum 31.12.2009 beendet, da ab dem 01.01.2010 ein kommunal finanziertes Jugendangebot in dessen Trägerschaft in Buchforst eingerichtet wird. 6 - Das Projekt Stadtteilzentrum Buchforst in Trägerschaft des Runden Tisches Buchforst e.V. endet im Rahmen der 3. Programmstufe am 28.02.2010. Derzeit wird geprüft, ob über eine Umbewilligung nicht verausgabter Fördermittel aus der 3. Stufe des Mülheim-Programms eine weitere Förderung der Einrichtung für ein weiteres Jahr bis 28.02.2011 möglich ist. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Eine Antwort steht noch aus. Weiterhin prüft die Verwaltung, ob danach eine Regelfinanzierung der Einrichtung über kommunale Mittel möglich ist. Sachstand zum 30.09.2011: Der aktuelle Sachstand stellt sich folgendermaßen dar: - Das Projekt Jobrapid in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete für die 3. Programmstufe am 14.12.2008 und wurde für dieses Programmstufe schlussgerechnet. - Das Projekt Präventive Schuldnerberatung für Jugendliche der Schuldnerhilfe Köln e.V. und Starthilfe zur Entschuldung in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. endete für die 3. Programmstufe am 30.11.2008. Beide Projektteile wurden schlussgerechnet. - Das Projekt gewaltpräventive Sportangebote für Jugendcliquen in Köln Mülheim endete für die 3. Programmstufe am 31.07.2009. Das Projekt wurde schlussgerechnet. - Das Projekt zur mobilen Suchtprävention in Trägerschaft der Drogenhilfe Köln e.V. endete am 14.08.2009. Eine weitere Förderung aus dem Mülheim-Programm ist nicht vorgesehen. - Das Projekt Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Köln Buchforst aus der 3. Programmstufe endete am 31.12.2009. Das Projekt wurde für diese Programmstufe schlussgerechnet. - Das Projekt Stadtteilzentrum Buchforst in Trägerschaft des Runden Tisches Buchforst e.V. endete im Rahmen der 3. Programmstufe ursprünglich am 28.02.2010. Aus Restmitteln konnte eine Verlängerung bis zum 28.02.2011 finanziert werden. Das Projekt wurde für diese Programmstufe mittlerweile schlussgerechnet. Seitdem wird das Projekt über den städtischen Haushalt finanziert. Zuständig ist das Sozialamt. Neuer Sachstand: Die 3. Programmstufe des Mülheim-Programms ist abgeschlossen. Der Mittelabruf erfolgt zeitnah. 7 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 08.03.2007 5.2 Aufgaben des Stadtraummanagements Ds-Nr.: 0094/007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Stadtraummanagerin, das unter Anlage 1 der Beschlussvorlage beschriebene Konzept zur Gestaltung des Stadtraummanagements mit folgender Änderung umzusetzen: Das vorgesehene Projekt „Cäcilienkloster“ wird gegen die Platzfläche „Quatermarkt in Köln-Altstadt/Nord“ ausgetauscht. Sachstand zum 31.12.2009: Mittlerweile wird das Stadtraummanagement in zahlreichen Fällen, die einen Eingriff in den öffentlichen Raum der Innenstadt bedeuten, mit einbezogen. Dabei handelt es sich stets um Anfragen zur Gestaltung aber auch zur Vermeidung einer Überfrachtung des öffentlichen Raums. Darüber hinaus werden im Bereich Stadtraummanagement folgende Großprojekte begleitet: Rheinboulevard Links- und Rechtsrheinisch, Maastrichter Str., Bonner Str., 3. Bauabschnitt, Cäcilienstraße, Umgebung Kulturquartier am Neumarkt, Kurt-HachenbergPlatz, Domumgebung und Quatermarkt. Desweiteren wird in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten seit Januar 2010 das Gestaltungshandbuch für die Kölner Innenstadt erarbeitet. Das Gestaltungshandbuch soll die Basis einer qualitätvollen Weiterentwicklung des öffentlichen Raums werden. Dabei wird eine Systematisierung des öffentlichen Raums mit seinen Gestaltungs- und Möblierungselementen vorgenommen. Mit einer Fertigstellung des Projektes wird Ende 2010 gerechnet. Sachstand zum 30.09.2011: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.07.2011 wurde der Bericht über die Tätigkeit des Stadtraummanagements in 2010 behandelt, der ausführlich Auskunft über die Projekte des vergangenen Jahres gibt (Sessionnummer 0088/2011). In der Zwischenzeit konnte der Entwurf für das Gestaltungshandbuch für die Innenstadt auf den Weg gebracht werden. Die Vorlage wird zurzeit in den Gremien mit dem Ziel vorgestellt, eine Bemusterung der neuen Materialien und Details auf dem Kurt-Hackenberg-Platz durchzuführen. Die Bemusterung dient der Überprüfung und 8 Abstimmung mit den Behindertenverbänden, der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit. Neben der Arbeit an den laufenden Projekten beteiligt sich das Stadtraummanagement an den Planungsprozessen in der Domumgebung, am Georgsplatz und an den Ringen. An der Tradition eines jährlichen Berichtes soll festgehalten werden und am Anfang des Jahres 2012 ein Bericht über das laufende Jahr verfasst werden. Neuer Sachstand: Das Stadtraummanagement hat bereits in den Vorjahren im Stadtentwicklungsausschuss Bericht über seine Tätigkeit erstattet. Auch im letzten Jahr war das Stadtraummanagement bei vielen Projekten einbezogen. Im Jahr 2012 hat das Dezernat mit dem Wechsel des Beigeordneten auch einen neuen Zuschnitt erhalten. Das Amt für Stadtentwicklung wurde aus dem Dezernat OB wieder dem heutigen Dezernat Stadtentwicklung, Planen Bauen und Verkehr zugeordnet. Seit dem 13.08.2012 hat Franz-Josef Höing die Leitung des Dezernates übernommen. Diese Veränderungen hatten auch Auswirkungen auf die Arbeit des Stadtraummanagements. Personalsituation Seit September 2012 ist eine der beiden Stellen für das Stadtraummanagement im Dezernatsbüro aufgrund von Mutterschutz und einer in Anspruch genommenen Elternzeit nicht besetzt. Die Wiederbesetzung der Stelle ist beantragt. In 2012 wurden von den Mitarbeiterinnen bzw. ab September von der verbliebenen Mitarbeiterin im Stadtraummanagement dennoch zahlreiche Themen bearbeitet und städtebauliche Projekte begleitet. Gedenkstele Freya von Moltke Zu Beginn des Jahres wurde auf Wunsch des Stadtdirektors eine gestiftete Gedenkstele für Freya von Moltke im öffentlichen Raum platziert. Aufgrund der komplizierten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten am ausgewählten Standort hat diese Aufgabe im Stadtraummanagement verhältnismäßig großen Aufwand verursacht und Kapazitäten gebunden. Unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss dieses Projektes, mit der Einweihung der Stele anlässlich des 101. Geburtstages von Freya von Moltke am 29.03.2012 begannen die Vorbereitungen für die Neuausschreibung des Werbenutzungsvertrages. Werbenutzungsvertrag Diese Vorbereitung der Ausschreibung des Werbenutzungsvertrages in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken hat 2012 die Arbeit des Stadtraummanagements zu großen Teilen bestimmt. In einem äußerst eng getakteten Zeitraster haben die Stadtraummanagerinnen in allen Arbeitsgruppen mitgewirkt und gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt und dem Bauverwaltungsamt die inhaltlichen städtebaulichen Anforderungen zur Vorbereitung der Ausschreibung definiert. Seit September 2012 arbeitet Frau Kißmann für das Stadtraummanagement allein an diesem Thema weiter, das auch noch im Jahr 2013 einigen Aufwand erfordern wird. Hierzu wurden Schutzzonen sowie grundsätzliche städtebauliche Anforderungen für die Werbeträger definiert. Es war die Festlegung von Rahmenbedingungen für das Design und die technische Ausführung der Werbeträger inklusive der Fahrgastunterstände zu erarbeiten. Weiterhin wurden die Standortanforderungen für Werbeträger entwickelt, sowie Kriterien für digitale MegaLights und CityLight-Boards in Anlehnung 9 an die Hamburger Kriterien festgelegt. Für die Sonderbauwerke bei den Fahrgastunterständen erfolgte die Prüfung zur Übernahme dieser Bauwerke in das Eigentum der Stadt Köln. Gestaltungshandbuch und Musterfläche Der Entwurf des Gestaltungshandbuches liegt vor und wurde den Gremien bereits vorgestellt. Aufgrund der erheblichen Arbeitsbelastung und der ungünstigen Witterungsverhältnisse im Winter wurde die Bemusterung der fertig gestellten Musterfläche in der Straße am Hof zur Abstimmung mit den Behindertenverbänden, der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit auf das Frühjahr 2013 verschoben. Nach erfolgter Bemusterung sollen die Materialien endgültig für das Gestaltungshandbuch festgelegt werden. Ziel des Gestaltungshandbuches ist es über einheitliche Gestaltungsstandards für die Kölner Innenstadt eine qualitätvolle Verbesserung und Beruhigung des Erscheinungsbildes zu erreichen. Ansprechpartnerin für den öffentlichen Raum in der Innenstadt und Prüfung aller Planungsvorlagen für diesen Bereich Die Stadtraummanagerin ist Ansprechpartnerin für städtische Dienststellen und externe Institutionen, so dass eine Beteiligung in vielen Einzelfällen erfolgt. Sämtliche Beschlussvorlagen, die den öffentlichen Raum der Innenstadt betreffen, werden kontinuierlich mit dem Stadtraummanagement abgestimmt. Einzelne Themen, bei denen eine Beteiligung erfolgt sind z,B die Gestaltung der Altstadt (Möblierung, Außengastronomie) sowie des Rheinufers. Das Projekt Domumgebung wurde begleitet. Das Stadtraummanagement hat auch an den Besprechungen der Projektgruppe städtebaulicher Masterplan Innenstadt und beim runden Tisch Altstadt teilgenommen. Auch bei der Planung der Wiederherstellung der Flächen in der Innenstadt nach dem Stadtbahnbau ist das Stadtraummanagement beteiligt. Fazit und Ausblick Das Aufgabenspektrum des Stadtraummanagements ist sehr weit gesteckt. Die Erarbeitung genereller Gestaltungsvorgaben für die Innenstadt, die Prüfung und Koordination der Planvorlagen der Ämter, die Beteiligung an großen und kleinen städtebaulichen Projekten gehören ebenso dazu, wie die Kommunikation mit Akteuren im öffentlichen Raum sowie die Beteiligung bei kleineren Gestaltungsfragen. Aufgrund der aktuellen Personalsituation können nicht alle Aufgaben uneingeschränkt weitergeführt werden. Hier erfolgt bis zu einer Besetzung der vakanten Stelle eine Priorisierung auf die Themen Gestaltungshandbuch, Werbenutzungsvertrag und die Entrümpelung der Innenstadt. 10 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 26.04.2007 6.1 Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt Ds-Nr.: 0015/007 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2007 Ds-Nr.: A/0173/007 Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 25.04.2007 Ds-Nr.: A/0179/007 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.Köln vom 26.04.2007 Ds-Nr.: A/0178/007 Beschluss (Rat am 15.05.2007): Der Rat der Stadt beschließt das auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Fach- und der Bürgerinformationsveranstaltungen vom Sommer des Jahres 2006 erarbeitete Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt und beauftragt die Verwaltung, das notwendige Planungsrecht durch die Aufstellung einfacher Bebauungspläne herzustellen. Hierbei sind die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen: 1. Geltungsbereich des Höhenkonzeptes Das Höhenentwicklungskonzept wird, ohne die Umsetzung des vorliegenden Konzepts zeitlich zu verzögern, um den Bereich der sogenannten "Stübbenschen Neustadt" erweitert. (Gemeint ist der Bereich: Südbrücke Eisenbahnlinie bis Vorgebirgstraße, am Vorgebirgstor, Pohligstraße, Innere Kanalstraße, Zoobrücke ). 2. Bereich Nord -Süd-Fahrt (Anlage Plan 8) 2 a) Die im Plan 8 rot eingetragenen Höhen werden nicht im Höhenkonzept festgeschrieben, sondern entsprechend den sonst angewandten stadtgestalterischen Kriterien ermittelt. Die im Plan 8 rot markierten Höhen (Bestandshöhen) sind größtenteils stadtgestalterisch nicht akzeptabel (z.B. WDR Riegel). Eine Reduzierung der Gebäudehöhen (auf maximal 22,5 m) ist langfristig anzustreben. 2 b) Ursulastr. - Komödienstr. 11 „An den Dominikanern" - hier: Dresdner Bank - wird eine Höhe von 30 m als zu hoch empfunden, auch hier wird eine einheitliche maximale Höhe von 22,5 m langfristig angestrebt. Die Blickbeziehungen zu „Unter Sachsenhausen" und Dom, sowie auf St. Andreas werden beeinträchtigt. 2 c) Komödienstr - Cäcilienstr. Wegen der vorhandenen Denkmaldichte (siehe Anlage Denkmalliste) sollten sich die benachbarten Gebäude für ein schlüssiges Gesamtbild den Denkmälern in der Höhe anpassen. 2 d) an der Burgmauer sind 22,5 m zu hoch im Verhältnis dieser Höhe zum WDR Hochbau, der bestehenden Tieflage der Straße und der angrenzenden, dahinter liegenden Bebauung - diese Höhe ist entsprechend anzupassen. 2 e) Ebenso sollten im Bereich der Antoniterkirche mit Rücksicht auf die Kirche und die Nachbarbebauung die geplanten 20 m überprüft werden (Traufkante Kirche, Blickbeziehungen in der Schildergasse). 3. Cäcilienstr- Blaubach (Anlage Plan 9) 3 a) Südl. Cäcilienstr. - westlich der Neuköllner gibt der Plan keine Höhenvorgaben an - siehe Plan 9 - statt der Andeutung eines schmalen Streifens von 22,5 m soll eine eindeutige Höhenangabe von 22,5 m unter Wahrung des Wirkungsfeldes der Kirchen festgelegt werden. 3 b) Süd-östlich - Kreuzung Cäcilienstr. Fernmeldeamt sind 25 m in Bezug auf die Kreuzungssituation und Wirkung des Weltstadthauses zu massiv, 22,5 m sind ausreichend - analog des Kreuzungsbereiches. 4. Blaubach - Ulrichgasse (Anlage Plan 8) 4 a) Die Darstellung (im Plan 8) Kreis mit Option bis zu 35 m entfällt. Der Wettbewerb Waidmarkt setzt bereits ein Hochhaus fest. An der Kreuzung Bäche/Tel-Aviv-Straße ist eine Beschränkung auf 22,5 m sinnvoll. 4 b) Auch der südliche Kreis mit der Option Gebäude bis 35 m sollte aus Respekt auf die angrenzende Bebauung (Plan 1: bis 15 m)entfallen 5. Wirkungsfelder des Doms und der Romanischen Kirchen (Anlage Plan 5) Änderung des zweiten Abschnittes in: Innerhalb dieser Wirkungsfelder soll die zukünftige Bebauung nicht höher sein als die Traufkante der Romanischen Kirchen, falls die bestehende Bauung niedriger als die Traufkante sein sollte, richtet sich die Höhe nach der bestehenden Bebauung. Bei Bauvorhaben in diesen Wirkungsfeldern sind die Sicht der Stadtkonservatorin und des Gestaltungsbeirates einzuholen. Sachstand zum 31.12.2009: Die Verwaltung bereitet gegenwärtig eine Beschlussvorlage für den Stadtentwicklungsausschuss vor, nach der die Bestandsaufnahme aller rechtskräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich des Höhenkonzeptes vorgelegt und eine Prioritäten- 12 festlegung zur Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen erfolgen wird. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in 2010 einen Erfahrungsbericht zum Umgang mit dem Höhenkonzept bei den bislang erfolgten Planungen und Baumaßnahmen sowie notwendige Klarstellungen und Schärfungen als Empfehlungen vorzulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Evaluierung des Höhenkonzeptes. Damit sollen die Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre zusammengestellt werden und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für eine Anpassung des Höhenkonzeptes in Teilbereichen. Die Vorlage zur Fortschreibung ist für 2012 geplant. Neuer Sachstand: Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter vorbereitet. Das Ergebnis wird den Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt. Die Sicherung des Höhenkonzeptes erfolgt gemäß Beschluss Session Nr. 1966/2012. 13 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 30. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 09.08.2007 5.1 Planungsrechtliche Steuerung der baulichen Dichte im Belgischen Viertel zwischen der Bismarckstraße, Venloer Straße, Hohenzollernring, Aachener Straße und Moltkestraße in Köln-Neustadt/Nord Ds-Nr.: 0480/007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass zur Verhinderung einer zu starken baulichen Nachverdichtung der Innenblockbereiche im Belgischen Viertel einfache Bebauungspläne unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden: - in erster Priorität für die Baublöcke Bismarckstraße, Venloer Straße, Antwerpener Straße und Brüsseler Straße Lütticher Straße, Brabanter Straße, Aachener Straße und Brüsseler Straße - in zweiter Priorität für die Baublöcke Genter Straße, Brabanter Straße, Maastrichter Straße und Brüsseler Straße Lütticher Straße, Brüsseler Straße, Aachener Straße und Moltkestraße Für Block 13 wird erst ein Bebauungsplan aufgestellt, wenn für dieses Grundstück ein Bauantrag gestellt wird. Dann könnte die Bezirksvertretung Innenstadt einen Aufstellungsbeschluss oder eine Veränderungssperre herbeiführen. Sachstand zum 31.12.2009: Für den Bereich zwischen Genter Straße, Brabanter Straße, Maastrichter Straße und Brüsseler Straße hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 23.04.2009 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, um eine städtebaulich nicht erwünschte Nachverdichtung des Blockinnenbereiches verhindern zu können. Mit der Aufstellung einfacher Bebauungspläne für die übrigen Blöcke wurde noch nicht begonnen, da in der Innenstadt andere Bebauungspläne mit Vorrang bearbeitet werden mussten. 14 Sachstand zum 30.09.2011: Baublock Antwerpener Straße: Es wurde bis heute kein Bauantrag eingereicht, der ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes zu einer weiteren Nachverdichtung des Baublocks führen würde. Das Verfahren ruht und wird umgehend fortgeführt, sobald ein Bauantrag im Sinne einer nicht erwünschten Nachverdichtung vorliegt. Neuer Sachstand: Für den Baublock Genter Straße wurde durch Bekanntmachung am 16.11.2011 der erste Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren für den Baublock Antwerpener Straße ruht weiter und wird umgehend fortgeführt, sobald ein Bauantrag im Sinne einer nicht erwünschten Nachverdichtung vorliegt. 5.2 Beschluss über die städtebauliche Entwicklung des Breslauer Platzes in Köln-Altstadt/Nord Ds-Nr.: 0483/007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. dass auf der Grundlage der Machbarkeitsuntersuchung des Kölner Büros Büder + Menzel vom März 2007 für den Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord ein städtebaulicher Entwurf gemäß Anlagen 5.1 bis 5.3 ausgearbeitet wird mit folgenden Prämissen - städtebauliche Einfügung in die Stadtstruktur, - Einfügung in die bauliche Höhe der Umgebung, - Fassung des Straßenraumes durch Gebäude, - Beibehaltung der Topographie, - Standort des Kommerz-Hotels, - Erhalt und Erweiterung der Tiefgarage, - Einbeziehung eines Bus-Terminals, - Verzicht auf einen Musical-Standort - Rampe zur Hohenzollernbrücke und 2. dass im Anschluss daran für beide Baufelder separate Investoren-Wettbewerbe durchgeführt werden. Sachstand zum 31.12.2009: Das kooperative Werkstattverfahren „Bebauung am Breslauer Platz“ wurde im Jahre 2008 durchgeführt. In der Sitzung der Empfehlungskommission am 19.12.2008 wurde das Konzept des Büros Büder + Menzel Architekten als Grundlage zur weiteren Planung empfohlen. Das Ergebnis wurde in der Mitteilungsvorlage Nr. 0042/2009 zur Kenntnis gegeben. Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 1225/2009 wurde eine Dokumentationsbroschüre verteilt. Auf Grundlage des Ergebnisses des Werkstattverfahrens wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der als Mitteilung Nr. 2985/2009 den politischen 15 Gremien vorgestellt wurde. Das Bauleitplanverfahren wurde begonnen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Das Verfahren verzögert sich zurzeit da Leitungen der DB AG das Plangebiet durchschneiden (Mitteilung Nr. 4339/2009). Sachstand zum 30.09.2011: Das Bauleitplanverfahren ruht weiterhin, da bislang zur Umlegung der Lichtwellenleitungen der DB AG noch kein abstimmungsfähiges Ergebnis vorliegt. Es wird zum 1. Quartal 2012 eine Planungs- und Kostengrundlage angestrebt. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 16 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 32. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 25.10.2007 5.1 Planung einer Skateboard- / Skateranlage unter der Zoobrücke im Rheinpark Ds-Nr. 0724/007 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2007 AN/1297/2007 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Verwaltungsvorlage ab, weil das „Alternativmodell zum Roncalliplatz“ mit einer „restriktiven“ und repressiven Ordnungspolitik verbunden ist. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den Beschlüssen der Bezirksvertretung Innenstadt und beauftragt die Verwaltung, geeignete sportliche Angebote im öffentlichen Raum der Stadt zu schaffen, die von Skatern, Skateboardern und BMX-Fahrern angenommen werden. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, welches folgende Zielsetzungen enthält: - eine Bestandsaufnahme und Analyse, wo gesamtstädtisch gesehen Bedarfe für ein Skateangebot für Kinder und Jugendliche besteht und wo stadtteilbezogen ein Ausbau des Angebots notwendig ist. - eine Zusammenstellung der öffentlichen Flächen, die derzeit für diesen Sport genutzt werden bzw. der Standorte, die zu diesem Zweck aufgewertet und ertüchtigt werden können. Dazu sind entsprechende Auswahlkriterien zu erstellen. In die Überlegung einer gezielten Förderung dieser Trendsportarten sind selbstverständlich auch bereits bestehende Anlagen wie etwa die der Northbrigade in Weidenpesch oder des Bike- und Skaterpark in Kalk einzubeziehen. 3. Ein detaillierter Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen ist mit entsprechenden Finanzierungsvorschlägen vorzustellen. Sachstand zum 31.12.2009: Nach der Ablehnung einer Skateranlage am Standort unter der Zoobrücke, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses beauftragt, anstelle der Ska- 17 teranlage ein Konzept zur Gestaltung und Finanzierung eines „Familienparks“ im Bereich der Brache unter der Zoobrücke vorzulegen. Der „Familienpark“ soll eine Ergänzung zum Jugendpark darstellen und viele verschiedene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien beinhalten. Die Bezirksregierung hat gegenüber der Stadt Köln signalisiert, dass die ehemals für den Skaterpark vorgesehenen finanziellen Mittel auch für den „Familienpark“ zur Verfügung gestellt werden können. Es wurde ein Konzeptentwurf erstellt und bei der Bezirksregierung zur Mittelbewilligung vorgestellt. Diese liegt aktuell vor. Die Planungen für den „Familienpark“ werden fortgesetzt. Sachstand zum 30.09.2011: Die Skateranlage im Rheinauhafen ist fertig gestellt und wurde im Juli 2011 eröffnet. Die Anlage findet großen Anklang, nicht zuletzt durch die intensive Partizipation der Skater im Planungsprozess. Die Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden und in ein gesamtstädtisches Konzept einfließen. Bereits jetzt werden vereinzelt wieder kleinere Flächen oder Verbesserungen an bestehenden Flächen gemeinsam mit den Skatern konzeptionell erarbeitet und nach vorhandenen Kapazitäten umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auch im „Familienpark“ eine kleine Fläche für verschiedene Rollsportarten vorgesehen, auf der vor allem auch jüngere Kinder sich an diese Trendsportarten herantasten können. Der Baubeginn des „Familienparks“ ist für Oktober 2011 vorgesehen, falls die Witterung das zulässt, da die Anlage in der Hochwasserzone liegt. Neuer Sachstand: Der Familienpark ist fertig gestellt und wurde im Juni 2012 eröffnet. Bereits im März 2012 wurde „Am Faulbach“ in Mülheim ein neuer Spielplatz mit angrenzender Fläche für verschiedene Rollsportarten errichtet. Beide Flächen wurden gemeinsam mit Skatern konzipiert. Im September 2012 konnte nach Beendigung der Baumaßnahme die Lohse-Rampe wieder für die Skater freigegeben werden. Hier waren die Skater nicht nur in die Planung involviert, sondern haben auch die Bauarbeiten tatkräftig unterstützt. Die große Akzeptanz und die starke Nutzung zeigen den Bedarf nach weiteren Möglichkeiten zum Skaten, Biken u. ä. in Köln. 18 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 33. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 22.11.2007 8.1 Städtebauliches Planungskonzept "Herler Straße in Köln-Buchheim" Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens auf das (neue) beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage Nr. 3616/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept, —Arbeitstitel: Herler Straße in Köln-Buchheim— zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2; 3. beschließt, die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens "Herler Straße in KölnBuchheim" auf das (neue) beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB. Sachstand zum 31.12.2009: Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beschlussfassung der Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sind abgeschlossen. Derzeit wird der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Des Weiteren wird der Fachdienststellenumlauf sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Konzeptionell ist die Frage des stadtteilbezogenen und planbereichsadäquaten Nachweises öffentlicher Grünflächen sowohl verwaltungsintern als auch mit dem Investor abzustimmen. Sachstand zum 30.09.2011: Das Bauleitplanverfahren ruht derzeit, da sich seitens eines Investors und Grundstückseigentümers Schwierigkeiten ergeben haben. Derzeit wird geprüft, wie das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden kann. Neuer Sachstand: Derzeit verhandelt die Eigentümerin mit 2 potenziellen Investoren. Sofern das nördlich angrenzende Grundstück in die Planung aufgenommen werden kann, sollen die Flächen zeitnah entwickelt werden. Die Eigentümerin sucht den Kontakt zum Eigentümer der nördlich angrenzenden Fläche. 19 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 11.12.2007 9.1 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Aachener Str. 1034 - 1046 (RTL) in Köln-Junkersdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf Vorlage Nr. 4808/2007 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2007 AN/1674/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal für das Gebiet der Grundstücke der privaten Fernsehanstalt RTL, Aachener Str. 1034 - 1046 einschließlich der Grünfläche südlich der Grundstücke Max-Pechstein-Str. 48 - 60 in Köln-Junkersdorf –Arbeitstitel: Aachener Str. 1034 - 1046 (RTL) in Köln-Junkersdorf- einen Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des präferierten städtebaulichen Planungskonzeptes (siehe Anlage 4 der Beschlussvorlage mit der Änderung, dass die sieben Punkthäuser im rückwärtigen Bereich fünfgeschossig werden) auszuarbeiten. Sachstand zum 31.12.2009: Die Verwaltung bereitet derzeit mit dem Maßnahmenträger den Dienststellenumlauf sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage dieses Beschlusses vor. Sachstand zum 30.09.2011: Die Verwaltung prüft derzeit andere städtebauliche Konzepte. Das planerische Konzept ist von dem Maßnahmenträger nicht weitergeführt worden, damit ruht das Verfahren. Neuer Sachstand: Die Entwicklung des Geländes erfolgt auf der Grundlage des hier bestehenden Bebauungsplans. Das Verfahren zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans wird nicht weiterbetrieben. Der Vorgang ist erledigt. 20 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 36. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 14.02.2008 5.1 Sanierung Bocklemünd-Mengenich Neugestaltung des Görlinger Zentrums hier: Beschluss über die Planungskonzeption 4738/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neugestaltung des Görlinger Zentrums auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung. Sachstand zum 31.12.2009: Nach Abschluss der Ausbauplanung erfolgte ein Beschluss für Bau und Vergabe der Umgestaltungsmaßnahme am 23.04.2009 im Stadtentwicklungsausschuss. Eine im Bereich privater Maßnahmen modifizierte Ausbauplanung und die Anpassung des Kostenanschlages sind abgeschlossen. Derzeit erfolgt eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses. Die für die Umsetzung der Baumaßnahme notwendigen Grundstücksgeschäfte werden zurzeit durch das Fachamt vorbereitet. Parallel hierzu erfolgen die Sicherung der Grundstücksangelegenheiten und eine abschließende Abstimmung mit dem Zuschussgeber zu geringfügigen Veränderungen der Flächenanteile von privaten und öffentlichen Maßnahmen. Nach jetzigem Kenntnisstand soll die Ausschreibung ab Juli dieses Jahres erfolgen. Danach kann der Ausbau ab Oktober 2010 beginnen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Ausschreibungen und Auftragserteilungen entsprechend dem beschlossenen Umbaukonzept „Görlinger Zentrum“ sind abgeschlossen. Die Maßnahme befindet sich in der Durchführung. Der erste Bauabschnitt ist fertig gestellt. Neuer Sachstand: Der letzte Bauabschnitt wird Ende Oktober 2012 fertig gestellt sein. Nach Mängelbeseitigung ist Ende November 2012 mit dem Abschluss der Maßnahme zu rechnen. 5.4 Soziale Stadt NRW-Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm 0167/2008 21 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Vorgriff die Fortführung folgender drei im Programmgebiet durchgeführten Projekte aus der 4.Stufe des Mülheim-Programms: 1. „Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur in Buchforst“, Träger: Runder Tisch Buchforst e.V. 2. „Mobile aufsuchende Jugendarbeit“, Träger: Katholische Jugendwerke Köln e.V., sowie 3. „Medienwerkstatt wishes+visions – Perspektiven lokaler Identität und Kreativität“, Träger: KAOS Kunst- und Video-Archiv e.V. u. Kulturbunker KölnMülheim e.V. Sachstand zum 31.12.2009: Der Sachstand stellt sich folgendermaßen dar: - Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros in Buchforst des Trägers Runder Tisch Buchforst e.V.: Das Projekt befindet sich in der Umsetzung des zweiten Projektjahres der 4. Programmstufe des Mülheim-Programms und endet am 28.02.2010. Im Rahmen eines Umbewilligungsantrages bei der Bezirksregierung Köln hat diese dem Einsatz von nicht verwendeten Fördermitteln aus der 3. Stufe des Mülheim-Programms zu Gunsten der Fortführung des Stadtteilzentrums Buchforst zugestimmt. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Köln muss derzeit noch die Kämmerei einer Bewilligung zustimmen. Diese steht noch aus. - Mobile aufsuchende Jugendarbeit Buchforst des Trägers Katholische Jugendwerke Köln e.V.: Das Projekt wurde auf Wunsch des Trägers zum 31.12.2009 beendet, da eine neue Jugendeinrichtung in Buchforst, finanziert aus kommunalen Mitteln, in Trägerschaft der katholischen Jugendwerke zum 01.01.2010 eingerichtet wurde. - Medienwerkstatt wishes and visions des Trägers KAOS Kunst und VideoArchiv e.V. und des Kulturbunkers Köln-Mülheim e.V.: Das Projekt wurde aufgrund der nicht antragskonformen Umsetzung im März 2009 nach Rücksprache mit dem Träger für beendet erklärt. Sachstand zum 30.09.2011: - - Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros in Buchforst des Trägers Runder Tisch Buchforst e.V.: Das Projekt wurde im Rahmen der 4. Programmstufe am 29.02.2010 beendet. Die Bezirksregierung stimmte einem Umbewilligungsantrag der Stadt Köln zu, so dass das Stadtteilzentrum Buchforst über bewilligte, nicht verausgabte Restmittel des Mülheim-Programms seine Arbeit für ein weiteres Jahr durchführen konnte. Die Förderung endete am 28.02.2011. Seit dem wird das Projekt über den städtischen Haushalt finanziert. Zuständig ist das Sozialamt. Mobile aufsuchende Jugendarbeit Buchforst des Trägers Katholische Jugendwerke Köln e.V.: 22 - Das Projekt wurde auf Wunsch des Trägers zum 31.12.2009 beendet, da eine neue Jugendeinrichtung in Buchforst, finanziert aus kommunalen Mitteln, in Trägerschaft der katholischen Jugendwerke, zum 01.01.2010 eingerichtet wurde. Das Projekt wurde schlussgerechnet. Medienwerkstatt wishes and visions des Trägers KAOS Kunst und VideoArchiv e.V. und des Kulturbunkers Köln-Mülheim e.V.: Das Projekt wurde aufgrund der nicht antragskonformen Umsetzung im März 2009 nach Rücksprache mit dem Träger für beendet erklärt. Neuer Sachstand: Die 4. Programmstufe des Mülheim-Programms ist abgeschlossen. Der Mittelabruf wird vorbereitet. 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4439/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Eigelstein, Ursulastraße, Südwestseite der Bahntrasse folgend bis ca.15 m nördlich der Straße Am Salzmagazin, Linie rechtwinklig nach Südwesten ca. 7 m abknickend, Linie ca. 7 m parallel zur Bahntrasse und nach ca. 30 m westlich abknickend, westliche Grenze des Flurstücks 1091/70, südwestliche Grenze der Flurstücke 1182/18, 1181/18, 1180/18 und 1086/52, Eintrachtstraße, südwestliche Grenze des Flurstücks 1081/178, Linie ca. 8 m nordöstlich und parallel zur südwestlichen Grenze des Flurstücks 1082/223 (alle Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 26), Plankgasse, Südwestseite der Bahntrasse, Hansaring, Nordostseite der Bahntrasse, Eintrachtstraße, Am Salzmagazin und Nordostseite der Bahntrasse in KölnAltstadt/Nord —Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Folgende Punkte sollen für das weitere Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden: 1. Ausschluss von Vergnügungsstätten und Glücksspiel 2. Erstellung eines Schallgutachtens als Bestandteil des Bebauungsplanes und 3. Prüfung der Aufnahme einer noch zu erstellenden Werbesatzung Sachstand zum 31.12.2009: Die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs ist in Abstimmung und unter Mitwirkung des Investors erfolgt. Sachstand zum 30.09.2011: Kein neuer Sachstand. 23 Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan-Entwurf befindet sich in der Abstimmung mit dem Investor. 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67452/14 Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord 4656/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 67452/14 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Alter Markt, Mühlengasse, Frankenwerft (Westseite), Markmannsgasse, Heumarkt (Ost- und Nordseite) und Unter Käster in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in KölnAltstadt/Nord– zu ändern. Sachstand zum 31.12.2009: Die Veränderungssperre ist seit dem 25.02.2009 in Kraft. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist in Vorbereitung. Sachstand zum 30.09.2011: Die Veränderungssperre wurde um ein Jahr verlängert und tritt am 24.02.2012 außer Kraft. Der Beschluss über die Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Groß. St. Martin in Köln-Altstadt/Nord, Bebauungsplan Nr. 67452/14, wird voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.10.2011 gefasst. Neuer Sachstand: Für den Bereich um Groß St. Martin wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung am 15.02.2012 rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67461/15 Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4945/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67461/15 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße, Weidengasse, 24 Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten. Sachstand zum 31.12.2009: Die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfs ist in Vorbereitung. Sachstand zum 30.09.2011: Kein neuer Sachstand Neuer Sachstand: Der Einleitungsbeschluss wurde am 22.03.2012 neu gefasst und das Änderungsverfahren wird entsprechend durchgeführt. 13.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/02-00-02 Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf 5251/2007 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/02-00-02 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für eine ca. 1 000 m² große Teilfläche des Flurstücks 891, Flur 8 der Gemarkung Longerich (südlich der Hugo-Eckener-Straße), in Köln-Ossendorf — Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf— im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Aufforstung" in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Sachstand zum 31.12.2009: Zurzeit werden der Fachdienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Anschließend soll die Vorlage zum Beschluss der Offenlage vorbereitet werden. Sachstand zum 30.09.2011: Die erforderlichen Abstimmungen mit den KVB sind noch nicht abgeschlossen. Sobald diese erfolgt sind, wird die Vorlage zum Beschluss der Offenlage gefertigt. Neuer Sachstand: Der Planungsanlass ist entfallen, das Verfahren ruht. 25 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 38. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 08.05.2008 5.1 Soziale Stadt NRW - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm hier: 4. Programmstufe 2008 ff 1078/2008 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zwei weitere Teilmaßnahmen aus der 4. Stufe des Mülheim-Programms – wie in der Anlage dargestellt – als Grundlage für die nachhaltige Strukturverbesserung in Mülheim und Buchforst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach kassenmäßig gesicherter Finanzierung die zwei Einzelmaßnahmen umzusetzen. Sachstand zum 31.12.2009: - Das Projekt Bizim Semt in Trägerschaft der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V. wird bis zum 30.06.2010 umgesetzt. Da das Mülheim-Programm auf Vorgabe des Fördergeldgebers zu Gunsten des Programms MÜLHEIM 2020 sukzessive auslaufen soll, ist eine weiterführende Finanzierung nicht vorgesehen. - Das Projekt Movens in Trägerschaft des Interkulturellen Sozialen Service (ISSNetzwerk gGmbH) wird ebenfalls bis zum 30.06.2010 umgesetzt. Das Projekt, das sich mit der Entwicklung von beruflichen Perspektiven für Schulabgänger beschäftigt, soll in modifizierter Form im Rahmen des Programms MÜLHEIM 2020 weitergeführt werden. Das Projekt wird dazu europaweit neu ausgeschrieben. - Die Optimierung des Kinderspielplatzes Mülheimer Stadtgarten ist bereits fertig gestellt. - Die umfassende Baumaßnahme am Kinderspielplatz Overbergstraße ist bis auf die Pflanzung fertig gestellt. - Für die Optimierung des Kinderspielplatzes Präses-Richter-Platz muss wegen eines Baumstandortes die Planung geringfügig geändert werden. Die Maßnahme ist daher noch nicht abgeschlossen. Sachstand zum 30.09.2011: - Das Projekt Bizim Semt wurde auf Bitten des Trägers, der christlichen Sozialhilfe Köln e.V., zum 31.12.2009 beendet und schlussgerechnet. 26 - Das Projekt Movens in Trägerschaft des Interkulturellen Sozialen Service (ISSNetzwerk gGmbH) wurde zum 30.08.2010 beendet und schlussgerechnet. Die Optimierung des Kinderspielplatzes Mülheimer Stadtgarten ist bereits fertig gestellt und abgerechnet. Die umfassende Baumaßnahme am Kinderspielplatz Overbergstraße fertig gestellt und abgerechnet. Für die Optimierung des Kinderspielplatzes Präses-Richter-Platz ist wegen eines Baumstandortes eine Neuplanung erforderlich. Der Entwurf wurde durch das Fachamt bereits erstellt, so dass der Baubeginn Anfang 2012 erfolgen soll. Neuer Sachstand: Die 4. Programmstufe des Mülheim-Programms ist abgeschlossen. Der Mittelabruf wird vorbereitet. - Die Baumaßnahme am Kinderspielplatz Overbergstraße ist abgeschlossen. - Die Optimierung des Kinderspielplatzes Mülheimer Stadtgarten ist abgeschlossen. - Die Optimierung des Kinderspielplatzes am Präses-Richter-Platz ist abgeschlossen 6.1 Beschluss über den Beginn der vorbereitenden (Sanierungs-) Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch für den Bereich südliche InnenstadtErweiterung / Südstadion in Köln-Bayenthal / Raderberg / Zollstock 0645/2008 Beschluss (Rat am 29.05.2008): 1. Der Rat beschließt für das Untersuchungsgebiet südliche Innenstadt-Erweiterung / Südstadion, eingegrenzt durch die Südgrenze des Eisenbahnrings, das Gustav-HeinemannUfer, Schönhauser Straße, Marktstraße, Kierberger Straße/Raderberger Brache, Am Vorgebirgstor und Höninger Weg, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (vgl. hierzu die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes im Übersichtsplan, Anlage 2). 2. Der Beschluss über den Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist entsprechend Anlage 2 ortsüblich bekanntzumachen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Untersuchungsraum auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ein Rahmenkonzept insbesondere zur Inwertsetzung und Entwicklung der disponiblen Flächen, zum Ausbau des Inneren Grüngürtels und als Orientierungsrahmen für ein oder ggf. mehrere förmlich festzusetzende Sanierungsgebiete zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 27 Sachstand zum 31.12.2009: Die vorbereitende Untersuchung zur Definition eines großflächigen Sanierungsgebietes sowie die zugehörige Entwicklungsplanung zur Klärung der langfristigen Neuausrichtung des Untersuchungsbereichs sind in einem ersten Entwurf des Fachamtes fertig gestellt. Dieser Entwurf wird kurzfristig verwaltungsintern abgestimmt und danach in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht. Sachstand zum 30.09.2011: Nachdem die Landesregierung erst im Juli 2011 den Verbleib und den Neubau des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) der FH Köln in Deutz beschlossen hat, ist eine Anpassung des Entwurfes zum Entwicklungskonzept bzgl. möglicher Nutzungsalternativen auf den bisherigen Planflächen für das IWZ im Untersuchungsgebiet erforderlich geworden. Außerdem erfolgt noch eine Abstimmung mit den Konzept zur Durchführung einer Bundesgartenschau im Jahr 2025. Es ist vorgesehen, den Entwurf noch in 2011 in den Stadtentwicklungsausschuss einzubringen. Neuer Sachstand: Die vom Rat am 29.05.2008 beauftragte vorbereitende Untersuchung einschließlich der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Bereich südliche InnenstadtErweiterung in Bayenthal/Raderberg/Zollstock wurde im Oktober 2011 fertig gestellt und am 20. September 2012 vom Rat abschließend beschlossen. Der Ratsauftrag ist damit erledigt. 13.4 Beschluss über die Offenlage betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68459/02 Arbeitstitel: 1. Änderung ICE-Terminal Messe in Köln-Deutz 1247/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68459/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen DB-Trasse Köln - Düsseldorf, Deutz-Mülheimer Straße, Opladener Straße und Ottoplatz in Köln-Deutz —Arbeitstitel: 1. Änderung ICE-Terminal Messe in KölnDeutz— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand zum 31.12.2009: Die Offenlage fand in der Zeit vom 29.05. bis 30.06.2008 statt. Nach Abschluss der Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird der Planentwurf ggf. geändert und anschließend zum Satzungsbeschluss vorbereitet. 28 Sachstand zum 30.09.2011: Die Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes kann zurzeit nicht vollzogen werden. Derzeitige Klärungen zu Fragestellungen 1.) Lärm: Durch die geplante Bebauung wird aufgrund der Reflexion eine weitere Erhöhung der Lärmimmissionen auf über 70dB(A) tags ausgelöst. Damit muss im Rahmen der Abwägung ermittelt werden, welche Auswirkungen auf die Maßnahmen des passiven Schallschutzes dies hat. 2.) Luftschadstoffe: Die Grenzwerte der 22. BImschV (Luftschadstoffe) werden überschritten. Es wird gutachterlich geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Nächster Schritt: erneuter Offenlageschluss Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand; erneute Offenlage erfolgt 2013. 29 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 39. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 05.06.2008 9.1 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: 1. Änderung Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des BebauungsplanEntwurfes 1894/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss unterstützt das vorgeschlagene Bebauungsvorhaben der Verwaltung, allerdings ohne Überbauung der Straße und unterstützt die Kinderheime bei der Standortfindung im zentralen Innenstadtbereich. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss, sofern es nicht für die Kinderheime passend sein sollte, das Grundstück an den Markt zu geben. Sachstand zum 31.12.2009: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.06.2008 über den Rücklauf der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Ausarbeitung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplanes ist in Vorbereitung. Sachstand zum 30.09.2011: Das Stadtplanungsamt stimmt derzeit ein Bebauungskonzept ohne Überbauung mit den zu beteiligenden Ämtern ab. Maßgeblich für die Nutzbarkeit der städtischen Liegenschaften an der „Neuen Luxemburger Straße“ ist die im Planfall anzusetzende Verkehrsbelastung. Eine abschließende Klärung hierzu steht aus. Ergebnisse hierzu werden vom Verkehrsgutachten Barbarossaplatz erwartet. Zur Verkehrsführung Barbarossaplatz gibt es noch keine abschließende Entscheidung. Neuer Sachstand: Unter der DS-Nr. 3308/2012 wurde eine Anfrage der SPD Fraktion der BV 1 zur perspektivischen Entwicklung der Grundstücke beantwortet. Sobald ein Beschluss zum Verkehrskonzept Barbarossaplatz vorliegt, kann das Bebauungsplanänderungsverfahren fortgeführt werden, bei dem die städtebauliche Konzeption an die neuen Vorgaben angepasst wird. Es liegen zahlreiche Anfragen von Investoren zum städtischen Grundstück in diesem Bereich vor. 30 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 41. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 14.08.2008 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 7053/02 Arbeitstitel: Kurtekottener Straße in Köln-Flittard, 1. Änderung 2859/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7053/02 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet östlich der Bahnstrecke Köln - Düsseldorf, einschließlich der Park-and-ride-Anlage S-BahnStation "Bayerwerk", Kurtekottener Straße, westliche Grenze der Golfanlage Flittard, Grüner Kuhweg in Köln-Flittard —Arbeitstitel: Kurtekottener Straße in KölnFlittard, 1. Änderung— einzuleiten; 2. nimmt das städtebauliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1. Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Punkt jedoch zunächst zum Zwecke der Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim und in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün und verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim und der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen. Sachstand zum 31.12.2009: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.08.2008 unter Wiedervorlageverzicht, falls die Bezirkvertretung Mülheim und der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen, die Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) und der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün haben beide im August 2008 der Vorlage jeweils einstimmig zugestimmt. Das städtebauliche Planungskonzept wurde anschließend vom 03.11.2008 bis zum 07.11.2008 einschließlich im Bürgeramt Mülheim ausgehängt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 14.11.2008 einschließlich an den Bezirksbürgermeister gerichtet werden. Es wurden keine Anregungen vorgebracht. Während der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes stellte sich heraus, dass die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für das geplante Leistungszentrum für Kinder- und Jugendfußball in Köln-Flittard nicht durch ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan umzusetzen ist. Der hier im Regionalplan 31 dargestellte Regionale Grünzug steht dem Bauvorhaben entgegen, so dass er in einem Raumordnungsverfahren landesplanerisch angepasst werden muss. Dieses Verfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb wird das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes im nächsten Schritt (Offenlage) erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens weiterbetrieben. Sachstand zum 30.09.2011: Die Anpassung im Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es besteht kein neuer Sachstand. Neuer Sachstand: Die Anpassung im Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, jedoch ist zwischenzeitlich seitens des Vorhabenträgers ein überarbeitetes Nutzungskonzept unter Inanspruchnahme von aktuell zum Reiterhof gehörenden Flächen und Verkleinerung der in den freien Landschaftsraum ragenden Nutzungen vorgelegt worden. Das veränderte Konzept ist bezüglich der Abgleichung mit den Zielen der Landesplanung derzeit in Abstimmung. 32 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 42. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 11.09.2008 5.2 Städtebauliche Vorgaben für den Verkauf des Grundstückes des ehemaligen Herz-Jesu-Stiftes Flittarder Hauptstr. 36 in Köln-Flittard 2502/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der städtebaulichen Voruntersuchung für die Ausschreibung des Grundstücks des ehemaligen Herz-Jesu-Stiftes an der Flittarder Hauptstraße 37 in Köln-Flittard zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass im Rahmen der für die Ausschreibung vorgesehenen Dichte und Geschossigkeit die Einrichtung eines Altenpflegeheimes wirtschaftlich möglich ist. Das städtebauliche Ergebnis der Ausschreibung ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung Mülheim vorzulegen. Sachstand zum 31.12.2009: Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 11.09.2008 das Ergebnis der Voruntersuchung zur Entwicklung eines Altenpflegeheims auf dem og. Grundstück für ca. 60 Plätze zur Kenntnis genommen hat, ist inzwischen die Verwaltung dem Auftrag gefolgt, die Ausschreibung für den Verkauf vorzubereiten. Dazu ist eine Bewertung auf der Basis der städtebaulichen Voruntersuchung durchgeführt worden. Zur EU-weiten Ausschreibung sind detaillierte Unterlagen insbesondere hinsichtlich der Konkretisierung der städtebaulichen Kenndaten und der gestalterischen Auflagen auszuarbeiten. Nach Abschluss der EU-weiten Ausschreibung wird das Ergebnis den Gremien des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim vorgelegt, mit der Maßgabe einen Bebauungsplan aufzustellen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Sollte zur dringenden Versorgung der Stadtteile Stammheim und Flittard auf dem direkt verfügbaren Grundstück eine Kindertagesstätte vorgesehen werden, so kann diese nur in Verbindung mit Wohnungsbau und altengerechtem Wohnen realisiert werden. Nach der Beratung der geänderten Vorgaben in den Gremien des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim kann auf der Grundlage einer erneuten Bewertung das EU-weite Ausschreibungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. 33 Sachstand zum 30.09.2011: Es besteht kein neuer Sachstand. Allerdings wird derzeit wegen des dringenden Bedarfs an Kindertagesstätten geprüft, diese Fläche vordringlich für den Bau einer KITA zur Verfügung zu stellen. Neuer Sachstand: Zwischenzeitlich wurde ein Konzept für eine Kindertagesstätte vorgelegt, das in der vorgelegten Form jedoch bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist. Eine Überarbeitung steht noch aus. 34 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 45. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 27.11.2008 9.3 Überarbeitung des städtebaulichen Planungskonzeptes "Euroforum Nord" in Köln-Mülheim, Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf 5089/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2, das Planverfahren fortzusetzen und die von der Bezirksvertretung Mülheim erwünschten Maßgaben zu berücksichtigen: ein Lärmgutachten insbesondere hinsichtlich der ICE-Trasse einzuholen; ein Verkehrsgutachten unter besonderer Berücksichtigung des Messeverkehrs einzuholen; die Anbindung des Bereiches unter Weiterführung über die Deutz-Mülheimer Straße, Mülheimer Freiheit und Dünnwalder Straße an den ÖPNV zu prüfen. Sachstand zum 31.12.2009: Der Stadtentwicklungsausschuss hat das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept „Euroforum Nord“ in Köln-Mülheim auf Grund der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.08.2008 (Modell II, Versammlung) und der Ergebnisse der Beratung im Gestaltungsbeirat am 27.11.2008 zur Kenntnis genommen. Ziel ist es, den Bebauungsplanentwurf mit Mindestfestsetzungen für den Fachdienststellenumlauf und für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorzubereiten. Das städtebauliche Konzept ist Ende 2008 gestalterisch anhand von Varianten weiter ausgearbeitet worden. Dazu sind konzeptionelle Vorschläge eingeflossen, die in einen Grünordnungsplan einfließen. Dieser liegt in seinen Grundzügen als Broschüre vor. Zur Einbindung von „Euroforum-Nord und –West“ in den Verkehrsraum Mülheim-Süd /Deutz-Nord ist auf der Basis der bisherigen Verkehrsuntersuchungen der Gesamtraum in Zeitszenarien untersucht worden. Anhand der prognostizierten Verkehrsmengen werden derzeit das Lärmgutachten und ein Gutachten zur Feinstaubbelastung erstellt. Darüber hinaus wird auf der Basis der abgestimmten Plangeltungsbereichsgrenze der Bebauugsplan-Vorentwurf skizziert und die innere Erschließung zur Erstabstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik vorbereitet. 35 Außerdem wird mit den Stadtentwässerungsbetrieben die Entwässerung für „Euroforum Nord und West“ hinsichtlich der bisher gegebenen Direkteinleitung von Regenwasser in den Mülheimer Hafen und von Schmutzwasser in den Pfälzischen Ring geprüft und die Möglichkeiten zur Verlegung der gesetzlichen Hochwasserschutzlinie in eine Konzeption im Bereich Euroforum West zusammengetragen. Da sich derzeit eine enge Verzahnung hinsichtlich der Planabgrenzung „Euroforum Nord“ und „Euroforum West“ ergibt, hat der Grundstückseigentümer den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes auch für den Bereich Euroforum West gestellt. Sachstand zum 30.09.2011: Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept von einer Abstufung Gewerbe im Süden und Westen zu Wohnen an der Deutz-Mülheimer Straße in ein Konzept zonierter Mischgebiete abgeändert. Dieses Konzept liegt den weiteren Planungen und Gutachten zugrunde. Der letzte vorliegende Stand des Bebauungsplanvorentwurfs ist von März 2011, es existiert jedoch eine Überarbeitung, die mit textlichen Festsetzungen bereits ergänzt ist. Die Begründung ist in Arbeit. Die Überprüfung des Bebauungsplanvorentwurfs erfolgt anhand eines von 61 erarbeiteten Anforderungsprofils. Es wurde ein Entwässerungskonzept für Euroforum Nord und West vorgelegt. Ferner stehen die Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung um die Aufbauten von Euroforum West sowie die Luftschadstoffsimulation kurz vor ihrer Fertigstellung. Der Grünordnungsplan soll laut Investor kurzfristig in Arbeit gehen. Zudem wird ein Erschließungskonzept erstellt, anhand dessen mit dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Abstimmungen über die Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Ausstattung der Verkehrsflächen mit Grün abgestimmt werden soll. Für Euroforum West wurde seitens Lenz & Johlen eine juristische Würdigung der Fragestellung, ob im Überschwemmungsbereich dort gebaut werden darf (neues oder bestehendes Baugebiet) der Bezirksregierung übersandt. Diese ist bisher ohne Antwort geblieben. Der beantragte Aufstellungsbeschluss wurde bis zur Klärung der Frage, ob im Überschwemmungsbereich geplant werden darf, zurückgestellt. Neuer Sachstand: Die Behördenbeteiligung wird derzeit vom Investor vorbereitet, jedoch stehen Abstimmungen in zentralen planerischen Fragen noch aus: Art der baulichen Nutzung im Bereich der für eine Kita vorgesehenen Villa Charlier, Umgang mit dem erforderlichen Schutz vor dem Verkehrslärm der Zoobrücke auf der denkmalgeschützten ehemaligen Gummifädenfabrik, Gestattung der unterhalb der Bahnbögen vorgesehenen Nutzungen sowie Sicherstellung des Lärmschutzes des Heizwerks Deutz. 10.7 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim 4186/2008 36 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Deutz-Mülheimer Straße gegenüber der Danzierstraße, betreffend die Flurstücke 888 und 117/7, Flur 6, Gemarkung Mülheim, in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, nicht störendes Gewerbe unter Ausschluss von Einzelhandel, den Grünzug Rheinboulevard/Mülheim-Süd in einer Breite von 25 m zwischen DeutzMülheimer Straße und Hafenstraße sowie Wohnen (ca. 70 WE) nach Maßgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung festzusetzen. Sachstand zum 31.12.2009: Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Verhinderung von Einzelhandel und zur Sicherung von nicht störendem Gewerbe und Wohnen nach Maßgabe der Umweltverträglichkeit ist im Amtsblatt am 06.12.2008 bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte vom 16.12.2008 bis zum 09.01.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachdem die Ergebnisse der Gutachten zum Lärm und Bleistaub samt verwaltungsbehördlichen Auswertungen vorliegen, kann der Bebauungsplan durch eine breitgefächerte und begründete Grundlagensammlung als belastbar eingestuft werden. Derzeit wird mit einem südlich angrenzenden Industriebetrieb und den Fachämtern die verträgliche Entwicklung der Nachbarschaften insbesondere durch den Wunsch des heranrückenden Wohnens geklärt. Sobald der Umgang der Nachbarschaften und die Nutzungsinhalte für die Entwicklung Deutz-Mülheimer Straße definiert sind, soll eine Bürgerinformation vor der Offenlage durchgeführt werden. Sachstand zum 30.09.2011: Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Verhinderung von Einzelhandel und zur Sicherung von nicht störendem Gewerbe und Wohnen nach Maßgabe der Umweltverträglichkeit ist im Amtsblatt am 06.12.2008 bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte vom 16.12.2008 bis zum 09.01.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse der samt verwaltungsbehördlichen Auswertungen liegen vor. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit seiner Umgebung ist u. a. durch Gutachten zum Lärm, Bleistaub und Altlastenuntersuchung bestätigt worden. Am 29.04.2010 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. In der Zeit vom 02.03. bis zum 14.04.2011 wurden die Dienststellen und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Ergebnisse aus den Stellungnahmen wurden in den Plan eingearbeitet. Nunmehr will der Investor das Bebauungsplanverfahren in einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) umstellen. 37 Derzeit wird die Beschlussvorlage für die Änderung in einen VEP und die Offenlage vorbereitet. Die Vorlage soll im zweiten Halbjahr 2011 den politischen Beratungsgremien vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Am 25.09.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Umstellung des Bebauungsplan-Verfahrens in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Offenlage mit der Maßgabe, eine circa 15 Meter lange Treppenrampe als Abgang zur Hafenstraße vorzusehen, beschlossen.. Der Bebauungsplan-Entwurf lag vom 15.10. bis 14.11.2012 offen. 10.8 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Eckgrundstück Bergisch Gladbacher Straße/Musäusstraße in Köln-Holweide 4304/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des Eckgrundstückes Bergisch Gladbacher Straße/Musäusstraße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Eckgrundstück Bergisch Gladbacher Straße/Musäusstraße in Köln-Holweide— aufzustellen mit dem Ziel, die Ecksituation städtebaulich zu ordnen und ein Mischgebiet (MI) mit einer an der Bergisch Gladbacher Straße straßenbegleitenden Bebauung festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen. In diesem Vertrag wurden die städtebaulichen Forderungen festgelegt. Seit Mai 2009 liegt der Vorbescheid dem Vorhabenträger vor. Ein Bauantrag liegt der Verwaltung noch nicht vor (Stand 04.01.2010). Das Bebauungsplanverfahren ruht. Sachstand zum 30.09.2011: Der Bauantrag liegt vor. Wenn das Vorhaben (entsprechend den Vorgaben des städtebaulichen Vertrages) fertig gestellt ist, soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Neuer Sachstand: Derzeit ist der Verbrauchermarkt in Betrieb genommen. Sobald der Fertigstellungsvermerk der Bauabnahme vorliegt kann der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. 38 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 46. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Sondersitzung) in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 18.12.2008 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Löwengasse in Köln-Altstadt/Süd 4122/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Severinstraße, Löwengasse, Weberstraße, Follerstraße, Im Sionstal und der B 55 (Westrampe der Severinsbrücke) in KölnAltstadt/Süd —Arbeitstitel: Löwengasse in Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel, an der Severinstraße ein Gewerbegebiet und an der Löwengasse/Weberstraße eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz", das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Sachstand zum 31.12.2009: Der Aufstellungsbeschluss „Löwengasse“ wurde 2008 in Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan „Im Weichserhof“ gefasst, da in diesem Plan ein Kinderspielplatz mit Baufläche überplant wurde, der an die Löwengasse verlegt werden soll. Dazu ist insbesondere der Erwerb eines Grundstückes aus Privateigentum einer Baufirma an der Löwengasse erforderlich, die 2008 für den Bereich Severinstraße / Löwengasse / Weberstraße eine Bebauungsstudie erarbeiten ließ. Da sich die og. Baufirma zusammen mit einem Architekten um den Erwerb der Bauflächen im Bereich „Im Weichserhof“ beworben hat und dazu noch keine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, ruhen die Gespräche zum Bereich Löwengasse/Severinstraße. Außerdem wird die unbebaute Fläche des geplanten Spielplatzes wegen des Archiveinsturzes nicht wie vorgesehen nur bis Ende 2011 von Containern der U-BahnBaufirmen genutzt werden, sondern wesentlich länger, so dass auf absehbare Zeit die Realisierung der Planung nicht möglich erscheint. Unter den genannten Umständen ruht derzeit das Aufstellungsverfahren, da die begrenzten Personalkapazitäten für andere, dringendere Planungsaufgaben und verfahren eingesetzt werden. 39 Sachstand zum 30.09.2011: Das Aufstellungsverfahren ruht weiterhin. Im Rahmen des Werkstattverfahrens „Georgsviertel“ im Juli 2011 zu der Entwicklung der ehemaligen Archivflächen entlang der Severinstraße sowie dem damit verbundenen Wettbewerbsverfahren zur Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule am Georgsplatz wurde formuliert, dass das städtebauliche Umfeld erweitert betrachtet werden soll. In diesem Zusammenhang ist geplant, das Gebiet entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Arbeitstitel: Löwengasse in Köln-Altstadt/Süd ebenfalls mit in die Bearbeitung des städtebaulichen Ideenteils des Wettbewerbs einzubeziehen. Neuer Sachstand: Das Zwischenergebnis zum städtebaulichen Ideenwettbewerb für den Bereich Löwengasse befindet sich in der Auswertung. 40 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 48. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 22.01.2009 10.9 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Glockengasse in Köln-Altstadt/Nord 0150/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Glockengasse, Neue Langgasse, Breite Straße und Schwertnergasse in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Glockengasse in KölnAltstadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. ein Kerngebiet mit dem Ausschluss von Vergnügungsstätten und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Sachstand zum 31.12.2009: Der Rat hat die Satzung über die Veränderungssperre am 02.02.2010 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt in Kürze. Das Bebauungsplanverfahren ist in der Vorbereitung. Sachstand zum 30.09.2011: Die erste Verlängerung der Veränderungssperre endet am 08.03.2012. Der Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nummer 66452/18 wird voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.10.2011 gefasst. Neuer Sachstand: Für den Baublock Glockengasse wurde durch Bekanntmachung am 15.02.2012 der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen. 41 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 49. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 05.03.2009 5.5 Teilprojekt: Sanierung Bocklemünd/Mengenich hier: Umgestaltungsmaßnahme Görlinger Zentrum; Ausbau und Vergabe 3613/2008 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes mit der Vergabe und Durchführung der Umgestaltungsmaßnahme Görlinger Zentrum. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für die Straßenverbindung Görlinger Zentrum zwischen Ollenhauer- und Schumacherring eine Anpassung der Entwurfsplanung an die verkehrstechnischen Erfordernisse der dortigen Buslinienführung. Der Bereich wird nicht als verkehrsberuhigte Zone fortbestehen sondern in eine bestehende Tempo-30-Zone integriert. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 1.716.027,60 € im Teilfinanzplan 0901 Stadtplanung und –entwicklung bei Finanzstelle 1502-0901-4-5300 (Bocklemünd/Mengenich), Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2009. Zunächst verweist der Ausschuss die Vorlage jedoch zur Anhörung in den Verkehrsausschuss, in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und in den Finanzausschuss. Vor der Bezirksvertretung soll die Vorlage zudem im Sanierungsbeirat beraten werden. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, wenn die genannten Gremien ohne Einschränkungen zustimmen. Sachstand zum 31.12.2009: Die Planung der Umbaumaßnahme und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sind abgeschlossen. Die notwendigen Grundstücksgeschäfte werden zurzeit vorbereitet. Nach Sicherung der Grundstücksangelegenheiten erfolgte eine abschließende Abstimmung mit dem Zuschussgeber. Nach geringfügigen Veränderungen der Flächenanteile von privaten und öffentlichen Maßnahmen kann die Baumaßnahme voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2010 ausgeschrieben und begonnen werden. Sachstand zum 30.09.2011: Der erste Spatenstich als Auftakt zur Umgestaltung des Görlinger Zentrums erfolgte am 20.01.2011. Der 1. Bauabschnitt im Bereich der Hauptachse des Görlinger Zent- 42 rums Teilabschnitt Ost ist fertig gestellt. Die Maßnahmen umfassten u. a. die Schaffung eines neuen öffentlichen Eingangsbereiches zum Städtischen Seniorenzentrum. Die desolate Spielfläche an dieser Stelle wurde entfernt. Die Erstellung der Neuanlage des Spielplatzes unmittelbar vor dem Bürgerschaftshaus und dem Ärztehaus befindet seit Juni 2011 in Durchführung und wird im Rahmen des 2. Bauabschnittes Görlinger Zentrum West bis Oktober diesen Jahres fertig gestellt sein. Hierzu wurde ein Gestattungsvertrag mit der Eigentümerin der in Anspruch genommenen Fläche abgeschlossen. Mit dem Abschluss des kompletten 2. Bauabschnittes ist im Februar 2012 zu rechnen. Die Fertigstellung des 3. Bauabschnittes, die Umgestaltung des Straßenzuges Görlinger Zentrum (Am Vogelwäldchen) soll bis Mai 2012 erfolgen. Neuer Sachstand: Der letzte Bauabschnitt wird Ende Oktober 2012 fertig gestellt sein. Nach Mängelbeseitigung ist Ende November 2012 mit dem Abschluss der Maßnahme zu rechnen. 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Leyendeckerstraße/Christianstraße in Köln-Ehrenfeld 4754/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Leyendeckerstraße und Christianstraße, Flurstücke 27/2, 243, 244, 309, 310 —Arbeitstitel: Leyendeckerstraße/Christianstraße in KölnEhrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand zum 31.12.2009: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt. Zurzeit wird der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs vorbereitet. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.05. 2011 beschlossen, im Rahmen der Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs ein Plangutachten mit drei Büros durchzuführen, in dem - eine sinnvolle Parzellierung, - die städtebauliche Entwicklung des Geländes mit oder ohne Erhalt von einem oder beiden Backsteinhäusern sowie 43 - die finanziellen Auswirkungen bei Verkauf des Grundstückes mit oder ohne Backsteinhäuser untersucht werden soll. Die Beauftragung ist erfolgt. Ein Ergebnis der Untersuchung ist für das erste Quartal 2012 terminiert. Neuer Sachstand: Die Planungsgutachten wurden beauftragt und liegen vor. Ihre Auswertung hat ergeben, dass eine der vorgelegten Planungen (Ute Pieroet, Köln) eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität verspricht, als Grundlage für eine Angebotsplanung aber nicht geeignet ist. Die Gesellschaft Moderne Stadt bemüht sich derzeit um den Erwerb des Grundstücks mit dem Ziel, die Planung Pieroet zu realisieren und hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 10.9 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: "Gießerei-Gelände" in Köln-Mülheim 5751/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Auenweg im Norden einschließlich der angrenzenden Grundstücke, Parzelle 178/4, 752/127 und 211, Flur 6, einem 260 m langen Abschnitt der westlichen Grundstücksgrenze der ehemaligen Hafenbahn, von dort in südöstlicher Richtung mit einer 200 m langen Verbindung bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Parzelle 288, südliche Grundstücksgrenze der Parzelle 288 (Villa Charlier) bis zum Auenweg – aufzustellen mit dem Ziel, für den nördlichen und mittleren Teil des Gießerei-Geländes zoniertes Gewerbe (nicht oder gering störendes Gewerbe, Büro/Dienstleistung) unter Ausschluss von Einzelhandel, eine Erschließungsstraße zwischen Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße, Wohnen (ca. 100 WE) nach Maßgabe der Umweltprüfung sowie den Grünzug "Charlier" als Teil des Rheinboulevards/Mülheim-Süd in einer Breite von 50 m zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Hafenstraße festzusetzen. Sachstand zum 31.12.2009: Die gewerblich orientierte Änderung des städtebaulichen Strukturkonzeptes aus dem Jahr 2005 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 08.05.2008 als Grundlage für die Entwicklung und Vermarktung der Fläche des Grundstücksfonds NRW durch die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) beschlossen. Die NRW-Urban (bisher LEG) betreibt nach einem Grundstücksaufteilungsplan den europaweiten Grundstücksverkauf. Zurzeit wird von der Verwaltung geprüft, unter welchen erschließungsvertraglichen Gesichtspunkten die Ziele der Stadt Köln umgesetzt werden können. 44 Der o. g. Aufstellungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.03.2009 gefasst, um durch den Ausschluss von Einzelhandel die Bauvoranfrage eines Käufers des Grundstückes der Deutz-AG zu verhindern. Nach Rücktritt vom Kaufvertrag hat ein neuer Entwickler das Grundstück des Büroriegels an der Deutz-Mülheimer Straße übernommen, mit der Absicht, die Gesamtentwicklung des Gießerei-Geländes durchführen zu können. In Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung zum Verkauf des GießereiGeländes durch die NRW-Urban erarbeitet die Verwaltung die städtebaulichen Vorgaben, die zu gegebener Zeit den zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden. Sachstand zum 30.09.2011: In einer Abstimmung zwischen NRW.Urban, dem Dezernat für Planen und Bauen und den betroffenen Fachämtern wurde vereinbart, auf diejenigen Planungsinhalte zu verzichten, die das Planerfordernis ausgelöst haben (Planstraße, Wohnbebauung), um die Grundstücksflächen im unbeplanten Innenbereich entwickeln zu können. Der Aufstellungsbeschluss bleibt zunächst bestehen, um auch weiterhin die Ansiedlung von Einzelhandel zu unterbinden. Seitens NRW.Urban wird zurzeit geprüft, ob eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses erforderlich ist, um die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung der Fläche zu korrigieren. Das Erfordernis einer neuen Beschlusslage wird seitens der Verwaltung als nicht zwingend erachtet. Neuer Sachstand: Aufgrund eines potenziellen Kaufinteressenten aller Deutz-Flächen inkl. Mülheimer Hafen wurde die Veräußerung der Flächen auf Wunsch des Amtes des Oberbürgermeisters seitens der NRW.Urban ausgesetzt. NRW.Urban wurde jedoch zwischenzeitlich darüber informiert, dass die Veräußerung wieder aufgenommen werden kann. Eine Forderung nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wurde seitens NRW.Urban bisher nicht erhoben. Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes und der dringend erforderlichen schnellen gewerblichen Wiedernutzung ist die Entwicklung nach § 34 BauGB überlegt worden, so dass auch die innere Erschließung als private Maßnahme realisiert werden könnte. 45 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 50. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 23.04.2009 6.5 Soziale Stadt NRW - Mülheim-Programm hier: Integriertes Handlungskonzept Mülheim 2020 für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Köln - Mülheim 3493/2008 Beschluss (Rat am 05.05.2009): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt das integrierte Handlungskonzept MÜLHEIM 2020 als zukünftiges Leitkonzept zur Umsetzung des Bund-Länderprogramms „Soziale Stadt“. Er beauftragt die Verwaltung, mögliche Projekte des integrierten Handlungskonzepts MÜLHEIM 2020 in jedem Einzelfall der Bezirksvertretung Mülheim im Rahmen der Zuständigkeitsordnung zur Entscheidung vorzulegen und den zuständigen Ratsausschüssen vorzustellen, und die genehmigten Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 39,8 Mio. € nach gesicherter Finanzierung umzusetzen. Die in 2009 zusätzlich erforderlichen Mittel werden durch Ermächtigungsübertragung im Teilplan 0901 im Rahmen des Jahresabschluss 2008 zur Verfügung gestellt. Die für die Folgejahre erforderlichen Mittel werden in die Haushaltsplanung 2010 ff aufgenommen. Den Punkt 2 des Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim nimmt der Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis. Sachstand zum 31.12.2009: Am 22.12.2009 wurden die ersten beiden Zuwendungsbescheide in Höhe von 13,5 Mio. € durch Herrn Regierungspräsident Lindlar an Herrn Oberbürgermeister Roters übergeben. Derzeit werden die Ausschreibungen für die Starterprojekte sowie die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Bedarfsprüfung und zu den Einzelprojekten von der Verwaltung vorbereitet. Ende Februar 2010 findet unter Beteiligung des Herrn Oberbürgermeister Roters sowie des Herrn Bezirksbürgermeister Fuchs eine erste Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Mülheim, Buchheim und Buchforst im Bezirksrathaus Mülheim statt. 46 Sachstand zum 30.09.2011: Der Großteil der im Integrierten Handlungskonzept MÜLHEIM 2020 vorgesehenen Projekte der Handlungsfelder Bildung und Lokale Ökonomie ist bereits bewilligt. Für drei Projekte stehen noch Bewilligungsbescheide aus bzw. müssen noch Förderanträge gestellt werden. Im Handlungsfeld Städtebau wurde der überwiegende Teil der Förderanträge in diesem Jahr gestellt. Weitere Einplanungsanträge (zur Bewilligung der Projekte in 2012) wurden ebenfalls bei der Bezirksregierung eingereicht. Insgesamt liegen inzwischen Zuwendungsbescheide in Höhe von 21,8 Mio. Euro vor. Mit der Bewilligung weiterer knapp 10 Mio. Euro durch in 2011 gestellte Förderanträge wird gerechnet. Förderanträge für die restlichen durch die Stadt Köln kofinanzierten Projekte in Höhe von rund 5 Mio. Euro werden noch in diesem oder im kommenden Jahr eingereicht. Anfang September gehen die ersten drei Projekte aus dem Handlungsfeld Bildung an den Start. Dies sind: das „Mülheimer Bildungsbüro“ mit seinen fünf Unterprojekten und die Projekte „Stadtteilmütter“ und „Rucksack“. Mit der Zuschlagserteilung für das Projekt „Beratung und Begleitung in Ausbildung und Qualifizierung für Jugendliche, Eltern und Firmen“ (ebenfalls Handlungsfeld Bildung) wird noch im September 2011 gerechnet. Das letzte Projekt aus dem Handlungsfeld Bildung, das Projekt „SpoBIG Vernetzung von Einrichtungen an den Schnittstellen Sport, Bildung, Integration und Gesundheit im Verbund mit der Qualifizierungsoffensive Sport und Gesundheit“ befindet sich aktuell in der europaweiten Vergabe. Mit einem Start des Projektes wird im Dezember 2011 gerechnet. Auch im Handlungsfeld Lokale Ökonomie starteten im August 2011 die ersten beiden Projekte aus dem Bereich Stärkung der Erwerbsfähigkeit: die Projekte „Mülheimer Job.Factory – aktiv plus“ und „Frau und Beruf“. Mit der Bewilligung des Projekts „Büro Wirtschaft für Mülheim“ wird noch im September 2011 gerechnet, so das das Projekt voraussichtlich im Oktober 2011 europaweit ausgeschrieben werden kann. Hinsichtlich der Bewilligung des Projektes „Kompetenznetzwerk Kreativwirtschaft“ werden aktuell noch Gespräche mit dem Ministerium geführt. Die Projekte „Baustoffrecycling – Second-Hand-Baumarkt“ und „Vereinsheim für e-Sports“ können aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen derzeit nicht beantragt werden. Die Verwaltung arbeitet an der Konzeption von Ersatzprojekten für die betroffenen Zielgruppen (schwervermittelbare Langzeiterwerbslose bzw. Jugendliche mit Interesse an Medienkompetenz) bzw. daran, Förderzugänge für die Projekte zu schaffen. Die bereits beauftragten Träger werden im September 2011 vor Ort mit der Projektarbeit beginnen. Ein Sachstand über die konkrete Umsetzung im Programmgebiet wird mitgeteilt, sobald erste Erfahrungen vorliegen. Im Handlungsfeld Städtebau wurden neben den Projekten „Ausbau der Markgrafenstraße“ sowie „Familienpark unter der Zoobrücke“ (beide nur nachrichtlich im IHK, nicht über MÜLHEIM 2020 finanziert) für zwei weitere Projekte Baubeschlüsse eingeholt: für die „Umgestaltung der Waldecker Straße inkl. Gestaltung der Kreuzungsrandbereiche im Ortsmittelpunkt Buchforst“ sowie die „Optimierung/Anpassung des Bürgerparks Berliner Straße“. Der Baubeginn ist für Ende 2011/Anfang 2012 geplant. Im Bereich der Zentrenentwicklung (Umgestaltung der Frankfurter und Buchheimer Straße, des Bahnhofsvorplatzes Mülheim sowie der Berliner Straße inkl. Marktplatz Berliner Straße) wurden in 2011 Bürgerbeteiligungen zu den Entwurfsplanungen durchgeführt. Nach Fertigstellung der Ausbauplanung und Einholung der Baubeschlüsse ist der Ausbau für 2012-2014 geplant. Zur Realisierung der Projekte „Rheinboulevard Mülheim-Süd“ sowie „Grünzug Charlier“ aus dem Schwerpunkt „Neustruk- 47 turierung der Grünbereiche im Umfeld der Industrie- und Gewerbebrachen MülheimSüd“ sind noch Grundstücksankäufe zu tätigen. Die weiteren Planungen werden parallel ausgearbeitet. Im Bereich Städtebau ist im Rahmen der weiteren Qualifizierung der Projektideen von folgenden Projekten Abstand genommen worden: - Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Keupstraße (weitere Verbesserung der Situation durch Umbau ist nicht zu erwarten, die nochmalige Prüfung ergab, dass bereits die bestmögliche Lösung vorhanden ist), - Öffnung der Keupstraße (Starke Vorbehalte der Anlieger auf dem betroffenen Industriegelände) und - Grünzug Mülheim-Süd (Grundstücke der Deutz AG stehen wider Erwarten nicht zur Verfügung). Die durch den Wegfall dieser Projekte frei werdenden Mittel werden zur Abdeckung von Kostenerhöhungen der anderen städtebaulichen Maßnahmen eingesetzt. Ein weiterer Bestandteil des Programms ist der „Verfügungsfonds MÜLHEIM 2020“, der die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft sowie der Akteure vor Ort an der Entwicklung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst finanziell fördert. Der Fonds findet großen Anklang, so dass bereits 17 Anträge in Höhe von rund 50.000 Euro bewilligt werden konnten. Bis Mitte 2014 stehen weitere 170.000 Euro für Maßnahmen aus dem Programmgebiet bereit. Im Mai 2011 fand auf dem Wiener Platz ein Bürgerfest MÜLHEIM 2020 statt. Der Oberbürgermeister sowie städtische Vertreter aller beteiligten Fachämter haben an zwei Tagen mit der Öffentlichkeit über das Programm diskutiert. Eine Informationsausstellung hat darüber hinaus über die Schwerpunkte und Inhalte des Programms informiert. Über weitere Veranstaltungen wie die Beteiligung an der Messe „StadtteilLeben NRW“ und dem Markt der Möglichkeiten in Mülheim wird das Programm in die Öffentlichkeit getragen. Ein begleitendes Stadtteil- und Programmmarketing wird nach europaweiter Ausschreibung voraussichtlich im März 2012 an den Start gehen. Öffentlichkeit getragen. Ein begleitendes Stadtteil- und Programmmarketing wird nach europaweiter Ausschreibung voraussichtlich im März 2012 an den Start gehen. Neuer Sachstand: Das Handlungsfeld Bildung wird erfolgreich umgesetzt. Auch das letzte ausstehende Teilprojekt „Sprachförderung in Kitas“ befindet sich im Vergabeverfahren. Im Handlungsfeld Lokale Ökonomie laufen die Projekte „Job.Factory“ und „Frau und Beruf“ ebenfalls erfolgreich. Das Teilprojekt „Baustoffrecycling“ kann in der konzipierten Form nicht weiter verfolgt werden, da sich die Bedingungen zur Beschäftigungsförderung entscheidend verändert haben. Ein Ersatzprojekt wird derzeit konzipiert und mit dem Fördergeldgeber abgestimmt. Das Teilprojekt „Neue Arbeit für Mülheim“ war ausgeschrieben, es erfolgte keine Angebotsabgabe. Derzeit liegt zu dem Vergabeverfahren eine Beschwerde bei der Vergabekammer vor, über die noch nicht entscheiden wurde. Die Projekte „Kompetenznetzwerk Kreativwirtschaft (KNK)“ und „Vereinsheim für esports“ sind nicht realisierbar, hier wird es keine Bewilligung von Fördermitteln mehr geben, alle entsprechenden Anträge und Anfragen wurden negativ beschieden. Gerade für das Projekt KNK hat es auch Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium und der Staatskanzlei gegeben, von dort wurde das Projekt als positiv bewer- 48 tet, dennoch wurde eine Bewilligung aus den eingangs genannten Gründen bezogen auf den Rückzug des Bundes aus der Sozialen Stadt und zusätzlich aufgrund nicht mehr vorhandener Haushaltsmittel des Landes nicht in Aussicht gestellt. Für die Projekte wurden insgesamt rund 2,2 Mio. Euro kalkuliert, die jetzt nicht fließen werden. Aus dem Handlungsfeld Städtebau sind die Teilprojekte „Familienpark unter der Zoobrücke“ und „Umbau der Markgrafenstraße“ fertig gestellt. Mit der Fertigstellung des Bürgerparks an der Berliner Straße wird Ende November gerechnet. Der Umbau der Waldecker Straße in Buchforst hat am 05.11.2012 begonnen. Für die übrigen Straßenbaumaßnahmen wurden in 2012 noch keine Zuwendungsbescheide erteilt, innerhalb des bewilligten und durch den Rat am 13.10.2011 beschlossenen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns arbeitet die Verwaltung an allen Projekten weiter. Derzeit werden die Ausbauplanungen durch das zuständige Fachamt geprüft. Die notwendigen qualifizierten Förderanträge wurden für das Stadtentwicklungsprogramm 2013 des Landes gestellt. Für die Grünmaßnahmen „Rheinboulevard Mülheim-Süd“ und „Grünzug Charlier“ konnten die Grundstücksankäufe weitestgehend abgeschlossen werden. Die Freistellung der Fläche Grünzug Charlier ist für 2013 geplant. Für den Bau Rheinboulevard Mülheim-Süd befindet sich die Vorlage im Beschlussverfahren. Der Verfügungsfonds MÜLHEIM 2020, der die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft sowie der Akteure vor Ort an der Entwicklung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst finanziell fördert, findet großen Anklang. 44 Anträge konnten bewilligt werden. Die Programm steuernden Projekte Controlling, Evaluation und Stadtteil- und Programmmarketing befinden sich im Vergabeverfahren. 49 16.1 Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen hier: Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung 2 Rodenkirchen vom 05.05.2008 durch die Einleitung vorbereitender (Sanierungs-) Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch für Köln-Meschenich 0274/2009 Beschluss (Rat am 05.05.2009): 4. Der Rat beschließt für das Untersuchungsgebiet Meschenich in den Grenzen des Stadtteils nördlich der Kerkrader Straße (L 150) den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (vgl. hierzu die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes im Übersichtsplan, Anlage 4). 5. Der Beschluss über den Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist entsprechend Anlage 4 ortsüblich bekanntzumachen. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Untersuchungsraum auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen konkrete Handlungsvorschläge zur Stabilisierung und Stärkung des Stadtteils sowie Fördermöglichkeiten geeigneter Bund-Länder-Programme darzustellen. Nach Erfordernis sind hierzu entsprechende Gebietsausweisungen vorzubereiten (förmliches Sanierungsgebiet oder Stadtumbaugebiet oder Programmgebiet ‚Soziale Stadt’) und zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand zum 31.12.2009: Die Verwaltung beabsichtigt, die vorbereitenden (Sanierungs-)Untersuchungen Mitte des Jahres 2010 zu beginnen. Sachstand zum 30.09.2011: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.07.2011 hat die Verwaltung dargestellt, dass sie aufgrund aktueller Planungsprioritäten die vorbereitenden Untersuchungen für Köln – Meschenich frühestens in 2012 beginnen kann. Neuer Sachstand: Aufgrund aktueller Planungsprioritäten konnten die vorbereitenden Untersuchungen für Köln-Meschenich noch nicht begonnen werden. Eine Bearbeitung ist frühestens ab 2013 möglich. 50 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 51. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 15.06.2009 6.9 Regionale 2010 - Rheinboulevard 1765/2009 Beschluss (Rat am 30.06.2009): Der Rat nimmt die vorgestellten neuen Kostenberechnungen – mit einer Kostenerhöhung um 5,993 Mio. Euro - zur Kenntnis. Unter der Voraussetzung, dass die Mehrkosten förderfähig im Sinne der Städtebauförderrichtlinien sind und im Förderbescheid berücksichtigt werden, beauftragt der Rat die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 1 die Ausführungsplanung fortzuführen, die Ausschreibung vorzubereiten, die Finanzierung sicherzustellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Alternative 1: Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 2 einen Entwurf zu erarbeiten und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten sowie die Finanzierung sicherzustellen. Alternative 2: Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante 3 einen Entwurf zu erarbeiten und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten sowie die Finanzierung sicherzustellen. Sachstand zum 31.12.2009: Der Baubeschluss über die Bausumme von 18.081 Mio. € erfolgte durch den Rat in der Sitzung am 29.10.2009. Gleichzeitig wurde die Freigabe von investiven Auszahlungs- (177.500 €) und Verpflichtungsermächtigungen (für 2010 in Höhe von 1.848.000 €) beschlossen. Die Förderzusage für das Projekt Rheinboulevard über 14,3 Mio. € seitens des Ministers für Bauen und Verkehr des Landes NRW erfolgte mit Schreiben 17.07.2009. Die Bausumme 18.081 Mio. € wurde als förderfähige Summe anerkannt. Der Förderbescheid seitens der Bezirksregierung liegt seit dem 12.10.2009 vor. Mit Schreiben vom 24.09.2009 liegt seitens der Bezirksregierung der erste Zuwendungsbescheid über eine Summe von 2 Mio € vor. Der Zuwendungsbescheid wurde im Rahmen der Eröffnung des Info-Containers Rheinboulevard am 24.09.2009 persönlich von Minister Lienenkämper, Minister Bauen und Verkehr des Landes NRW, übergeben. 51 Sachstand zum 30.09.2011: Da sich gegenüber der ursprünglichen Planung und im Kosten- und Zeitrahmen des Rheinboulevards wesentliche Änderungen ergeben haben, sind diese Änderungen dem Stadtentwicklungsausschuss am 07.07.2011 und dem Rat in seiner Sitzung am 14.07.2011 zum Beschluss vorgelegt worden. Der Rat beschließt in der Ratssitzung vom 14.07.2011 gemäß des gemeinsamen Änderungsantrags der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion: Gesamtprojekt Rheinboulevard: Der Rat spricht sich für die Realisierung des Gesamtprojekts „Rheinboulevard“ nach Maßgabe des Gewinnerentwurfs des Büros Planorama aus. Im Rahmen der Regionale 2010 wird der Bereich mit einer 450 Meter langen Ufertreppe und dahinterliegendem Boulevard zwischen Deutzer Brücke und der Hohenzollernbrücke realisiert. Der Rat begrüßt die bauliche Integration der archäologischen Funde innerhalb des aktuellen Planungsbereichs Rheinboulevard inklusive der Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen der sichtbaren Elemente im Kernbereich. Dieser Kernbereich (unter dem alten Bahndamm) ist deckungsgleich mit dem aktuellen Planungsbereich und erstreckt sich über eine Fläche von 3.000 m². Auf Grundlage des Entwurfs der Konzeption des Büros Planorama sind Kosten für die Umsetzung von ca. 2,1 Mio. Euro zu erwarten. Die Öffentlichkeit ist über ein geeignetes Verfahren zu beteiligen. Umplanung Teilbereich Boulevard/Historischer Park Köln-Deutz (Archäologie): Der Rat nimmt die Konzeption des Büros Planorama für den Historischen Park KölnDeutz, bezogen auf den aktuellen Planungsbereich, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Integration der archäologischen Funde innerhalb dieses Bereiches in den Rheinboulevard sowie Sanierungs- und Restaurierungsmaßnehmen an den sichtbaren Elementen. Für diesen Bereich beschließt der Rat die Analyse der historischen Funde – vorbehaltlich einer Förderung durch das Land/den Bund – durch eine Grabung des Römisch-Germanischen Museums fortzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen (z.B. Regionale 2010, Denkmalschutzprogramme) und nach Vorliegen der Förderzusage die Grabung durchzuführen. Auf die Erkundung und Realisierung des Historischen Parks im erweiterten Planungsbereich wird mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt bis auf Weiteres verzichtet. Teilumplanung Gründung: Der Rat nimmt die Machbarkeitsstudie für die Flachgründung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie die Teilumplanung der Gründung durchzuführen und die Vergabe vorzubereiten. Die Mehrkosten der Teilumplanung der Ufertreppengründung i. H. v. 4,21 Millionen Euro (nicht förderfähig) sowie die Mehrkosten i. H. v. 540.000 Euro für den Schutz der archäologischen Funde werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012 inklusive Finanzplanung bis 2015 im investiven Teilfinanzplan 1301 – Öffentliches Grün, Waldund Forstwirtschaft, Erholungsmaßnahmen – berücksichtigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 22,85 Millionen Euro. Kosten: Einschließlich der Kosten der Großgrabung und für den Historischen Park Deutz, deren Finanzierung der Rat von der Förderung durch das Land abhängig macht, belaufen sich die Gesamtkosten der Fördermaßnahme „Rheinboulevard, 1. BA“, nun- 52 mehr auf 25,77 Mio. €. Gegenüber dem Ratsbeschluss vom 29.09.2009 und den bisher vom Fördergeber maximal anerkannten Kosten in Höhe von 18,08 Mio. Euro ist das eine Steigerung um 7,69 Mio. €. Davon entfallen 4,21 Mio. € auf die Teilumplanung Gründung, 1,39 Mio. € auf die Sicherung und weitere Analyse der historischen Funde und 2,09 Mio. Euro auf den Historischen Park Deutz. Förderung: Für die Kosten der Maßnahmen Sicherung der historischen Funde und Großgrabung sowie für das Integrieren der historischen Funde als Historischer Park Deutz in den Rheinboulevard mit Gesamtkosten in Höhe von 3,48 Mio. € wird zusätzlich zu der bisher grundsätzlich anerkannten zuwendungsfähigen Kostenobergrenze von 18,08 Mio. € eine Förderung beantragt. Neuer Sachstand: Umplanung Teilbereich Boulevard: Beschlussvorlage wird im Dezember 2012 in die politische Beratung gegeben. Teilumplanung Gründung: Vorlage Baubeschluss wird im Dezember 2012 in die politische Beratung gegeben. 53 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 52. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Sondersitzung) in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 30.06.2009 5.2 Sanierung Porz-Finkenberg Soziale Stadt NRW 0512/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Fortführung der beiden im Sanierungsgebiet Porz-Finkenberg durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Bewohnerstruktur und Qualifizierung junger Arbeitsloser in Porz-Finkenberg im Bereich Hauswirtschaft / Cateringservice sowie im Garten- und Landschaftsbau. Darüber hinaus beschließt er eine weitere Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Büro, Handel und Dienstleistung. Sachstand zum 31.12.2009: Die drei Qualifizierungsprojekte unter der Koordination der Verwaltung laufen sehr erfolgreich. Pro Jahr werden bis zu 110 Langzeitarbeitslose aus Finkenberg in den Bereichen Hauswirtschaft / Catering, Garten- u. Landschaftsbau, sowie Büro Handel und Dienstleistung ausgebildet. Die Maßnahmen, die 2006 und 2008 begonnen wurden, enden in 2010. Sachstand zum 30.09.2011: Die Finanzierung der drei Qualifizierungsprojekte aus Städtebaufördermitteln wurde nach Ablauf des Förderzeitraums in 2010 eingestellt. Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit konnten aber alle drei Qualifizierungsprojekte von den Trägern weiter geführt werden, finanziert über das Jobcenter im Rahmen der Integrationsjobs. Neuer Sachstand: Gleicher Sachstand wie 2011. Die Maßnahmen werden immer noch erfolgreich durchgeführt. 7.1 166. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, KölnLindenthal Arbeitstitel: "Umgebung Eupener Straße (inklusive ehemaliges Sidol Gelände)" in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld hier: Teilung des Änderungsbereichs 2473/2009 54 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für die im Verfahren befindliche 166. Flächennutzungsplan-Änderung den in der Anlage 2 dargestellten Änderungsbereich in die Bereiche A und B aufzuteilen; 2. den Teilbereich A dem Rat zur Feststellung der Planänderung vorzulegen (siehe Anlage 2); 3. den Teilbereich B entsprechend der eingegangenen Anregung separat fortzuführen. Sachstand zum 31.12.2009: Der Teilbereich A ist inzwischen vom Rat beschlossen, von der Bezirksregierung genehmigt und am 23.09.2009 bekannt gemacht worden. Für den Teilbereich B sind im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen einer vertiefenden Umweltprüfung weitergehend untersucht werden müssen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so dass das Verfahren noch nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Sachstand zum 30.09.2011: Teilbereich A ist seit dem 23.09.2009 rechtskräftig. Die Vorlage ist damit erledigt. Der Teilbereich B wurde zurückgestellt. Neuer Sachstand: Das Verfahren soll aufrechterhalten bleiben, solange noch keine Zielsetzungen für einen Teilbereich vorliegen. 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Universitätsklinik Köln in Köln-Lindenthal 1958/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Kerpener Straße, der östlichen Grenze der Baugrundstücke Lindenthalgürtel 20 bis 46 sowie der Ostgrenze des Baugrundstückes Gleueler Straße 88, Gleueler Straße, Joseph-Stelzmann-Straße, Bardenheuerstraße und Robert-Koch-Straße einschließlich der Flächen östlich der Robert-Koch-Straße zwischen Kerpener Straße und Robert-Koch-Straße Nr. 22 in einer Tiefe von ca. 120 m in Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: "Universitätsklinik Köln" in KölnLindenthal– aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Klinik, Forschung und Lehre festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept für den Bereich der "Universitätskli- 55 3. nik Köln" in Köln-Lindenthal zur Kenntnis (Anlage 3) und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung). Sachstand zum 31.12.2009: Der Beschluss ist bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet nach Absprache mit der Universitätsklinik statt. Ein Termin steht noch nicht fest. Sachstand zum 30.09.2011: Der Antragsteller hat die zugesagten Planungsleistungen noch nicht erbracht. Das Verfahren ruht zurzeit. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 56 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 53. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 08.09.2009 6.9 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept, Teilraum Süd: Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Deutzer Hafen mit Teilumnutzung 2983/2009 Beschluss (Rat am 10.09.2009): Der Rat beauftragt die Verwaltung 1. im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes ein Nutzungskonzept für den Deutzer Hafen, welches eine Teilumnutzung von Hafenflächen vorsieht, in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Nutzern des Hafens zu erstellen und zur Beschlussfassung als Entwicklungsplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch vorzulegen und 2. Planungs- und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieses Entwicklungskonzeptes zu unterbreiten. Dabei sind die Abstimmungsergebnisse mit den Akteuren im Deutzer Hafen wie auch Stellungnahmen der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden darzustellen. Sachstand zum 31.12.2009: Die Verwaltung beabsichtigt, das Entwicklungskonzept ab dem Sommer 2010 in Bearbeitung zu nehmen. Voraussetzung ist u. a. die Finanzierbarkeit erforderlicher Gutachten zur Emissions- und Hochwasserproblematik. Sachstand zum 30.09.2011: Im Zuge der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Deutzer Hafen haben sich neue Planungserfordernisse und –spielräume ergeben. Ein umfassender und aktueller Sachstandsbericht erfolgt nach der Sommerpause 2011. Neuer Sachstand: Zum Sachstand hat die Verwaltung zuletzt im Juni 2012 in einer Mitteilung (VorlagenNr. 0819/2012) berichtet. Die Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes Deutzer Hafen erfolgt derzeit im zuständigen Fachamt und weiteren Dienststellen mit höchster Priorität. Um dem Rat kurzfristig eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Hafenareals zu ermöglichen, werden alternative Nutzungsszenarien dargestellt und bewertet. 57 6.14 Toilettenkonzept 0801/2009 Beschluss (Rat am 10.09.2009): Der Rat nimmt die Vorschläge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die unter a) der ersten Priorität genannten Maßnahmen Detailplanungen einschließlich der Betriebs- und Folgekosten zu erarbeiten, für die Maßnahmen b) bis d) entsprechende Verhandlungen aufzunehmen und die jeweiligen Ergebnisse zu den Maßnahmen a) bis d) dem Rat unter Darstellung der Finanzierung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand zum 31.12.2009: Nach erster Bewertung können die unter a) priorisierten Toilettenanlagen, einschließlich der vom Rat zusätzlich geforderten Anlage Venloer Straße/Gürtel, behindertengerecht ertüchtigt werden. Für die bauliche Instandsetzung wird mit einem Finanzbedarf von ca. 25.000 € pro Anlage gerechnet. Die Finanzierung in dieser Größenordnung kann aus Mitteln der Beschäftigungsträger bereitgestellt werden. Innerhalb der nächsten sechs Monate wird eine konkrete Ausbauplanung erstellt, so dass mit der baulichen Umsetzung etwa Mitte dieses Jahres gerechnet werden kann. Zur Verbesserung des Toilettenangebotes durch Nutzung von bestehenden Anlagen in öffentlichen Gebäuden (Maßnahmen b)) werden derzeit die einzelnen Standorte evaluiert. Je nach Standort wird eine Betreuung durch Toilettenpersonal und wegen der Alarmdienste auch durch Wachdienste erforderlich sein. Der Vorschlag der Nutzung privater Toilettenanlagen in Wirtschaftsbetrieben durch die Öffentlichkeit (Maßnahmen unter b) hat eine positive Resonanz in der Presse und Gastronomie gefunden. Derzeit wird die konkrete Bereitschaft der Mitgliedsbetriebe des Gaststättenverbandes abgefragt. Für eine städtische Beteiligung an der baulichen Ertüchtigung privat geführter Toilettenanlagen stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Das in der Umsetzungsphase befindliche Fußgängerleitsystem mit Hinweisbeschilderung soll auch entsprechende Hinweise auf Toilettenanlagen enthalten. Der Endausbau des Fußgängerleitsystems soll Anfang 2010 abgeschlossen sein. Die Beschilderung enthält zum Teil bereits Hinweise auch für behindertengerechte WC-Anlagen. Nach Zustimmung durch die Beschlussorgane ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit geeignet zu informieren. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss wurde zur Sitzung am 15.09.2011 im Wege einer Mitteilung (Session-Nr. 3252/2011) über den aktuellen Sachstand des Toilettenkonzeptes informiert, auf die insofern inhaltlich verwiesen wird. Neuer Sachstand: Es wird auf den Ratsbeschluss vom 20.09.2012 (Vorlage 2665/2012) verwiesen. 6.19 Städtebauliche Neuordnung Dionysoshof/Baptisterium hier: Beauftragung einer Rahmenplanung und Durchführung eines moderierten Beteiligungsverfahrens für die Umgebung der Welterbestätte Kölner Dom 3469/2009 58 Beschluss (Rat am 10.09.2009): Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die städtebauliche Neuordnung Dionysoshof/Baptisterium zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gem. den Anforderungen des Zuschussgebers ein Gesamtkonzept zur städtebaulichen Verbesserung der Domumgebung zu erarbeiten. Dabei soll die Entwurfsidee der Allmann/Sattler/Wappner Architekten, die im internationalen Workshop 2002 vom Fachgremium für die weitere Bearbeitung empfohlen wurde, weiterverfolgt werden und das Büro mit einer Rahmenplanung für die Domumgebung beauftragt werden. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Rahmenplanung durch ein moderiertes Beteiligungsverfahren mit allen relevanten Personen und Institutionen der Stadtgesellschaft sowie den Urhebern der Domplatte und der anliegenden Bauwerke begleiten zu lassen und damit für den erneuten Förderantrag 2010 zu qualifizieren. Der Rat stellt den Bedarf fest und beschließt die Freigabe der im Haushaltsjahr 2009 im Teilfinanzplan 0901 Stadtplanung und -entwicklung in Zeile 8 bei Finanzstelle 6100-0901-0-1000 –Städtebaulicher Masterplan– veranschlagten investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 100.000 €. Sachstand zum 31.12.2009: Mit diesem Beschluss kommt der Rat der Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach, die Konzeption des zur Verbesserung Dionysoshof und Baptisterium gestellten Förderantrages weiter zu qualifizieren. Unter Beteiligung der Akteure der angrenzenden Institutionen, den Urheberrechtsvertretern und der Fachöffentlichkeit soll das Vorhaben in einen Gesamtzusammenhang mit dem Umfeld des Doms gestellt werden. Als Ergebnis sollen die Grundlagen für einen Rahmenplan für die Domumgebung und ein weiterentwickeltes Konzept für das Projekt Baptisterium / Dionysoshof erarbeitet werden. Damit ergibt sich erneut die Chance einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln des Bundes für das Projekt Baptisterium / Dionysoshof / Domumgebung zu stellen, denn das Bundesministerium hat auch nach der Bundestagswahl das Förderprogramm für Weltkulturerbestätten für das Jahr 2010 vorgesehen. Um den Auftrag des Rates sorgfältig zu erfüllen, wird ein moderiertes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Auftaktveranstaltung hat am 15.01.2010 stattgefunden. Vorgesehen sind weitere drei Veranstaltungen im Februar, März und April 2010. Für die Moderation konnte Herrn Prof. Peter Zlonicky gewonnen werden. Herr Architekt Ludwig Wappner von Allmann Sattler Wappner hat sich ebenfalls bereit erklärt, das Verfahren zu begleiten, um die Planung weiter zu qualifizieren und die erarbeiteten Grundlagen aus dem Moderationsprozess in einem Rahmenplan umzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Rat nahm in seiner Sitzung vom 17.06.2010 das "Städtebauliche Gesamtkonzept Domumgebung" als Ergebnis des moderierten Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis, stellt den Bedarf fest und beauftragte die Verwaltung, das Projekt "Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" zum Förderprogramm des Bundes für nationale UNESCO-Welterbestätten (2010 bis 2014) anzumelden. Im Juli 2010 erhielt die Stadt Köln die Ankündigung der Bereitstellung von 5 Millionen Euro für das Projekt „Östliche Domumgebung, Dionysoshof/Baptisterium. 59 Der Rat beauftragte auf seiner Sitzung am 07.10.2011 die Verwaltung, den Zuwendungsantrag für das Projekt "Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" zum Förderprogramm des Bundes für nationale UNESCO-Welterbestätten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 16,4 Millionen Euro brutto einzureichen. Er beschließt darüber hinaus die Bereitstellung einer Gesamtinvestitionssumme von 19,5 Millionen Euro brutto, um den Bauabschnitt 1, Dionysoshof/Baptisterium, entsprechend der Planung des Büros Allmann Sattler Wappner Architekten umsetzen zu können. Im Dezember erhielt die Stadt Köln den Zuwendungsbescheid über die Fördermaßnahme. Die Planungsleistungen Gebäude und Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung konnten beauftragt werden. Die Entwurfsplanung wird derzeit von ASW München ausgearbeitet, so dass mit der Ausschreibung des Leistungsverzeichnisses im vierten Quartal 2012 und der Vergabe der Bauleistungen zu rechnen ist. Die Bauleistungen für den Förderanteil des Bundesprogramms für nationale UNESCO-Welterbestätten müssen bis Ende des Jahres 2014 abgeschlossen und abgerechnet sein. Der Auftrag zum moderierten Verfahren ist erledigt. Neuer Sachstand: Seit dem 20.09.2012 liegt der Beschluss des Rates zur baulichen Umsetzung der Entwurfspläne der Bauphase 1 des Bereichs Dionysoshof/Baptisterium vor. Der Auftrag ist abgeschlossen. 16.1 Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen hier: Beschluss der Bezirksvertretung 4 vom 19.05.2008 zur Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes für den Bereich Ehrenfeld 3697/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung 3. die Erneuerung des Stadtteils Ehrenfeld und die damit einhergehenden Strukturveränderungen seit Mitte der 1980er Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Nachverdichtung des Stadtteils zu untersuchen und Handlungsbedarfe festzustellen und 4. eine Fortschreibung der vorliegenden Rahmenplanungen entsprechend den Anforderungen an eine ausgewogene Stadtteilentwicklung für die nächste Dekade auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand zum 31.12.2009: Eine Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes ist aufgrund der begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten und Arbeitskapazitäten des Fachamtes derzeit nicht absehbar. Sachstand zum 30.09.2011: Kein neuer Sachstand. 60 Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand 16.2 Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 30.04.2009 die Ansiedlung von Einzelhandel im Gewerbegebiet Causemannstraße betreffend 3362/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss berät den Beschluss der BV 6 erneut, falls bis Mitte 2010 alle Versuche scheitern, in integrierter Lage in Merkenich ausreichend Einzelhandel zur Nahversorgung ansiedeln zu wollen. Sachstand zum 31.12.2009: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 30.09.2011: Nach dem neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Köln (EHZK) ist die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten grundsätzlich ausgeschlossen. Eine weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen des EHZK. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 61 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 1 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, dem 08.12.2009 5.2 Vorgaben für die europaweite Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb der bundeseigenen Liegenschaften im Bereich der ehemaligen belgischen Schule Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück 3401/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Vorgaben für die europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (siehe Anlage 2) für das Grundstück der ehemaligen belgischen Schule Von-QuadtStraße in Köln-Dellbrück für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße, östlich Grenze der Flurstücke 502, 1999,1226 und 981 (Bolzplatz), Kemperbach bis östliche Grenze des Flurstückes 980 und südliche Grundstücksgrenze Von-QuadtStr. 132 - 120. Sachstand zum 30.09.2011: Das europäische Ausschreibungsverfahren hat die BIMA durchgeführt. Allerdings ist bisher die ehemalige belgische Schule nicht veräußert worden, so dass in einem freihändigen Vergabeverfahren erneut Bewerber ermittelt werden. Erst dann kann der Teilnahmewettbewerb zusammen mit dem neuen Investor durchgeführt werden. Das Ergebnis wird Grundlage für das Bauleitplanverfahren sein. Neuer Sachstand: Die Flächen wurden zwischenzeitlich veräußert. Die Erwerberin hat eine Mehrfachbeauftragung mit sieben Büros durchgeführt, die am 23.08.2012 entschieden wurde. Derzeit wird der Siegerentwurf gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet. Sobald ein einvernehmliches städtebauliches Konzept vorliegt, wird die Erwerberin die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans beantragen, dies voraussichtlich Ende 2012. 5.3 Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 265 n Ortsumgehung HürthHermülheim und den 4-streifigen Ausbau der B 265 / Luxemburger Straße auf dem Gebiet der Städte Hürth und Köln 4237/2009 Beschluss: 62 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 265 n / Ortsumgehung Hürth-Hermülheim und den 4-streifigen Ausbau der B 265 / Luxemburger Straße auf dem Gebiet der Städte Hürth und Köln. Darüber hinaus regt der Stadtentwicklungsausschuss an, den Standort des Wasserauffangbeckens in die Zu- und Abfahrtsbauwerke zu integrieren. Sachstand zum 30.09.2011: In dem Verfahren hat am 21.09.2010 der Erörterungstermin stattgefunden. Aus Sicht des Vorhabenträgers ist eine Verlagerung des Beckens an den vorgeschlagenen Ort technisch nicht möglich, weil die dort zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreicht bzw. ein vorhandenes Leitungsbündel entgegensteht. Zudem liegt die Fläche in einer Wasserschutzzone, was eine Versickerung nicht erlaubt. Eine Entscheidung der Bezirksregierung über die Planfeststellung wird für das dritte Quartal 2011 erwartet. Neuer Sachstand: Der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragte Neubau der B 265n - Ortsumgehung Hürth-Hermülheim - und der Ausbau der B 265/Luxemburger Straße ist von der Bezirksregierung Köln mit Beschluss vom 14.09.2011 planfestgestellt worden. Der Anregung, das Wasserauffangbecken zu verlegen, wurde aus den o.a. Gründen nicht gefolgt. Der Beschluss ist erledigt. 12.1 Bebauung am Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 4338/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Bebauung am Breslauer Platz" in Köln-Altstadt/Nord einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt, Ziffern 1 - 4, zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.03.2009 gemäß den Anlagen 4 - 6 auszuarbeiten. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Die Maßgaben laut Anlage 6 sind hierbei zu beachten und umzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Das Bauleitplanverfahren ruht, da bislang zur Umlegung der Lichtwellenleitungen der DB AG noch kein abstimmungsfähiges Ergebnis vorliegt. Es wird zum 1. Quartal 2012 eine Planungs- und Kostengrundlage angestrebt. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 63 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 14.01.2010 5.1 Sanierungsgebiet Rheinboulevard Mülheim Süd Planungsauftrag hier: Beschluss über die Vergabe eines Planungsauftrages für die Leistungsphasen 1 - 3 5256/2009 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung: Gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW beschließen wir die Verwaltung zu beauftragen, einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-3 der HOAI in Höhe von 37.000,00 € für die Umgestaltungsmaßnahme Rheinboulevard zu vergeben. Mit diesem Vorentwurf soll im Mai 2010 ein qualifizierter Förderantrag gestellt werden, auf dessen Grundlage die Maßnahme bewilligt werden soll. Für Planung und Ausbau der Maßnahme sind Kosten von gesamt 1,14 Mio. veranschlagt. Sachstand zum 30.09.2011: Die Leistungsphasen 1 – 3 wurden erbracht und verwaltungsintern abgestimmt. Im Mai 2010 wurde ein qualifizierter Förderantrag gestellt: Die Bürgerbeteiligung für den Rheinboulevard Mülheim hat am 03.09.2010 von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr stattgefunden. Sie begann mit einer Geländebegehung bei der den Bürgern die Planung vorgestellt wurde. Den ca. 50 Interessierten wurden zahlreiche Fragen beantwortet. Im weiteren Verfahren wurden die Anregungen und Bedenken geprüft und wenn realisierbar, berücksichtigt. Mit den ansässigen Gewerbetreibenden werden einvernehmliche Lösungen gesucht. Am 30.06.2011 hat der Ausschuss für Umwelt und Grün diesen Vorentwurf für den Rheinboulevard Mülheim-Süd genehmigt und die Verwaltung auf dieser Grundlage mit der Weiterplanung beauftragt. Neuer Sachstand: Die Vorlage zum Baubeschluss kommt im November 2012 in die politische Beratung. 64 10.9 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd 5238/2009 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Ankerstraße, Schnurgasse und Paulstraße in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Am 09. 07.2010 wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis zum 21.01.2012 ausläuft. Der Stand der Ausarbeitung des Verfahrens erfordert eine Verlängerung der Veränderungssperre, die in der Ratssitzung vom 13.10.2011 vorgelegt wird. Neuer Sachstand: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Enwurfs fand in der Zeit vom 08.06. bis 09.07.2012 einschließlich statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben, der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss mit der Vorlagen-Nr. 3559/2012 wurde im Rat am 15.11.2012 gefasst. Der Vorgang ist abgeschlossen. 65 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 3 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 28.01.2010 5.5 Ergebnis des städtebaulichen Verfahrens Raum | Stadt | Brücke KölnMülheim, Grundlage der weiteren Planung 3422/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Bearbeitungsraum im Umfeld der Mülheimer Brückenrampe gemäß dem Planungskonzept des zweiten Ranges der Büros mvm + starke Architekten, Köln + club L94, Landschaftsarchitekten, Köln weiter zu qualifizieren und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten. Maßgabe ist, dass die Bebauung am Rhein nicht erfolgt und der Festplatz erhalten bleibt. Sachstand zum 30.09.2011: Da die Finanzierung für die Umsetzung des Projektes über Regionale 2010-Mittel und über das Programm "Mülheim 2020" aus Einsparungsgründen entfiel, konnte zunächst keine Weiterbearbeitung erfolgen. Eine notwendige Kanalsanierung, die die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für den Festplatz Mülheim vorgesehen hat, wurde im Frühjahr 2011 Anlass für die Wiederaufnahme der Planung. Die durch die Kanalsanierung erforderliche Wiederherstellung der Oberfläche sollte unter Berücksichtigung der beschlossenen Planungsziele erfolgen. Im April 2011 erhielt das Landschaftsarchitekturbüro club L94 einen Planungsauftrag für eine Entwurfsplanung für den Bereich Festplatz. Dieser Auftrag wird zurzeit von club L94 bearbeitet. Es ist beabsichtigt, bis Ende 2011 eine abgestimmte Planung zu erarbeiten. Anfang 2012 ist die Planung in der Bezirksvertretung Mülheim und im Veedelsbeirat vorzustellen. Im Anschluss daran muss eine kostenhinterlegte Bauvorlage in den zu beteiligten Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Umwelt und Grün, Bezirksvertretung Mülheim) beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahme kann in Abhängigkeit der Sitzungsfolge und Beschlusslage terminiert werden. Die weiteren Bereiche, die das Verfahren Raum | Stadt | Brücke umfasst hat (Brückenbauwerk, Grünflächen an Brückenrampe) werden derzeit aus mangelnder Finanzierungsmöglichkeit nicht bearbeitet. Neuer Sachstand: Eine Beschlussvorlage zur Planung des Festplatzes wird derzeit abgestimmt. Es ist geplant, unterschiedliche Szenarien der Umsetzung entsprechend mit Kosten hinterlegt zur Beschlussfassung vorzulegen. 66 6.1 Stadtentwicklungskonzept Wohnen Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau 3280/2009 und Änderungsantrag- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau AN/0230/2010 Beschluss (Rat am 02.02.2010): 1. Der Rat nimmt das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau als ersten Baustein des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 Sozialmietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können. 2. In Ergänzung bzw. Konkretisierung seiner Beschlüsse vom 29.01.2008 und vom 30.06.2009 beauftragt der Rat die Verwaltung, die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen I.1 bis IV.1 vorzubereiten und umzusetzen. I Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/ Einsatz städtischer Grundstücke ƒ Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der Prozentsatz ist als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen werden kann. (I.1) ƒ Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung (Ratsbeschluss vom 14.12.2006) soll die Verwaltung in Verhandlungen mit Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den Investoren nahe legen, dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen B-Planverfahren mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. (I.2) ƒ Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten. (I.3) ƒ Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif gemacht werden. (I.4) ƒ Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau (I.5) II Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/ Imageverbesserung ƒ Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas) (II.1) ƒ Intensivierung des Belegungsmanagements. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirt- 67 ƒ schaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren. (II.2) Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung (II.3) III Handlungsfeld Bestand ƒ Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt. (III.1) ƒ Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen (III.2) ƒ Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden mit dem Ziel, die Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen. (III.3) IV Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit ƒ Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken. (IV.1) 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Arbeit am „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ fortzuführen und nach Fertigstellung der einzelnen Module diese jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welches Anreizmodell geeignet sein könnte, auch im freifinanzierten Wohnungsbau durch städtebauliche Verträge eine Mietobergrenze oberhalb der Grenzen des geförderten Wohnungsbaus, aber unterhalb der Durchschnittsmiete zu vereinbaren. Sachstand zum 30.09.2011: Zu Ziffer 1: Am 02.02.2010 hat der Rat der Stadt Köln das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, durch ein Bündel von Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können. Bei der Vorbereitung der Beschlussfassung in 2009 wurde davon ausgegangen, dass Köln als Bedarfsschwerpunkt in den nächsten Jahren ein ausreichendes Kontingent an Landesmitteln zur Verfügung gestellt bekommt, um Förderbewilligungen in der angestrebten Größenordnung aussprechen zu können. Das erste Jahr der Umsetzung (2010) zeigt, dass städtischerseits die eingeleiteten Maßnahmen mit unterschiedlicher Intensität greifen, das Ziel von 1.000 geförderten Wohnungen jedoch mangels ausreichender Landesmittel nicht erreicht werden konnte. Auch in 2011 ist nicht mit einer Mittelzuteilung zu rechnen, die die Erreichung der Zielzahl erwarten lässt. Eine Kompensation wäre allenfalls durch eine städtische Förderung zu erreichen. 68 An den Gründen, die zur Herbeiführung des Beschlusses vom 02.02.2010 geführt haben, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil ist der Bedarf weiter angestiegen. Wurde bei der Beschlussfassung zum Handlungskonzept Anfang 2010 noch von einer Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von 42 % (Datenbasis 2004) ausgegangen, hat sich dieser Wert nach aktueller Auswertung der Bürgerumfrage zum demografischen Wandel 2009 auf 45 % erhöht. Der Anteil der anspruchsberechtigten Mieterhaushalte beläuft sich auf 38 %. Davon ist der überwiegende Teil (86 % der anspruchsberechtigten Mieterhaushalte) derzeit mit einer Nettokaltmiete von mehr als 5,10 €/m²/Monat belastet. Einher geht der Anstieg der Anspruchsberechtigten mit einem weiteren Abschmelzen der Sozialwohnungsbestände aufgrund des Auslaufens von Mietpreis- und Belegungsbindungen, so dass sich die Schere zwischen Angebot und Bedarf noch weiter geöffnet hat. Wenn auch derzeit nicht absehbar ist, wann aufgrund des fehlenden Fördervolumens das Ziel von 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen wieder erreicht werden kann, soll weiter an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen gearbeitet werden, um neben den quantitativen Aspekten das qualitative Ziel einer besseren sozialräumlichen Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsneubaus im Stadtgebiet möglich zu machen. Hierfür sind die beschlossenen Handlungsoptionen eine gute Voraussetzung. Zu Ziffer 2: I. I. 1 Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/Einsatz städtischer Grundstücke Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der %-Satz ist als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen werden kann. Sachstand: In 2010 wurden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster städtische Grundstücke mit insgesamt 275 Geschosswohnungen in die Vermarktung gebracht bzw. verkauft. Davon sind 165 Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. I. 2 Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung soll die Verwaltung in Verhandlungen mit Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den Investoren nahe legen, dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen B-Planverfahren mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Sachstand: Das Thema öffentlich geförderter Wohnungsbau wurde vom Stadtplanungsamt in 2010 im Antragsstadium regelmäßig mit den Vorhabenträgern besprochen. Das Ergebnis ist durchweg negativ, da es sich bei den Vorhaben im Geschosswohnungsbau fast ausschließlich um reine Eigentumsmaßnahmen handelte und die Vorhabenträger die Objekte nicht im Bestand halten werden. Das „Hinwirken“ wäre erfolgreicher, wenn ein dieses Ziel unterstützender Ratsbeschluss vorläge, z.B. dass die Bereitschaft zum öffentlich geförderten Wohnungsbau Voraussetzung für einen Einleitungsbeschluss ist. Der Ratsbeschluss wäre dann Bestandteil der Kriterien für die gemeindliche Abstimmung einer Pla- 69 nung. Eine Weiterverfolgung dieses Themas soll im Rahmen des Handlungskonzeptes Strategisches Flächenmanagement erfolgen. I.3 Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten. Sachstand: Die Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften erfolgt dadurch, dass bei allen Angeboten von Geschosswohnungsbaugrundstücken durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen beteiligt wird. Einzelne größere Kölner Wohnungsbaugenossenschaften sind zudem eigenständig als Investor beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erfasst. In 2010 ist der Verkauf von Geschosswohnungsbaugrundstücken für 44 Wohneinheiten an Wohnungsbaugenossenschaften erfolgt bzw. es erfolgten dafür die Vorbereitungen. I.4. Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif gemacht werden. Sachstand: Die in Frage kommenden Baugebiete wurden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik nach Abstimmung im Arbeitskreis Wohnen und Gewerbe zusätzlich der Flächenkategorie 1, die Priorität für die Baureifmachung hat, zugeordnet. Insgesamt wird hier ein Volumen von rd. 570 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau möglich sein. Wegen der zum Teil noch langen Verfahrenszeiten ist hier eher von einer mittelfristigen Wirkung auszugehen. I.5 Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau. Sachstand: Um hierfür die Grundlagen zu schaffen, ist ein Handlungskonzept zur Innenentwicklung erforderlich, das neben der Klärung der Abgrenzungsfrage eine Bewertung und Quantifizierung der noch vorhandenen Potenziale in Baulücken/Mindernutzungen, Dachgeschossausbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen sowie eine Darstellung der möglichen Instrumente zur Aktivierung dieser Potenziale beinhalten muss. Es handelt sich dabei um eine personalintensive Aufgabe, die mit dem derzeitigen Personalbestand nicht bewältigt werden kann. II. II.1 Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/ Imageverbesserung Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas). Sachstand: 70 Das Amt für Wohnungswesen hat zwischenzeitlich Eckpunkte für den geplanten Förderatlas entwickelt. Eine Umsetzung scheitert bisher an der mangelnden Finanzierung aus dem städtischen Haushalt. Nach einer Überprüfung des Ansatzes sowie erneuter Einschätzung des Amtes für Wohnungswesen ist ein Finanzvolumen von 2,2 Mio. € jährlich, zunächst befristet auf 3 Jahre, zur Umsetzung dieser Handlungsoption zwingend erforderlich. Diese Mittel wurden durch V zum Haushalt 2012 folgende angemeldet. II.2 Intensivierung des Belegungsmanagement. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren. Sachstand: Am 12.03.2009 wurde durch das Amt für Wohnungswesen mit der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen und dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein eine Belegungsvereinbarung vertraglich abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung wurden die Belegungsrechte zu einem großen Teil auf die Vermieterinnen und Vermieter übertragen, mit dem Ziel, die Belegungsstrukturen in den einzelnen Objekten zu verbessern beziehungsweise gute, sozialverträgliche Strukturen zu schaffen oder zu erhalten. Ferner soll auf diese Weise ein deutlich investorenfreundlicheres Klima geschaffen werden, welches den Vermieterinnen und Vermietern mehr Handlungsspielraum einräumt und die Bereitschaft zum Bau von geförderten Wohnungen in Köln erhöht. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Belegungsvereinbarung sind durchweg positiv. Die Evaluierung wurde 2011 planmäßig durch das Amt für Wohnungswesen eingeleitet. Über die Ergebnisse soll eine Ausschussmitteilung erfolgen. II.3 Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung. Sachstand: Die Aktivitäten zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus in Köln sind weiterhin vielfältig und werden durch das Amt für Wohnungswesen mit guten Erfahrungen eingesetzt. Hierbei wirbt das Amt für Wohnungswesen z.B. im Rahmen der Stadtinformationskampagne mit Postern im Großformat auf zahlreichen Werbeflächen im öffentlichen Raum für den geförderten Mietwohnungsbau. Daneben hat das Amt für Wohnungswesen in 2010 wieder als Aussteller bzw. Mitaussteller an den Rheinischen Immobilientagen, der WOWEX als Fachmesse für die Wohnungswirtschaft in Köln und an der Expo Real in München mit Erfolg teilgenommen und die Akzeptanz von Investoren für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöht. Für 2011 stehen Teilnahmen an den Messen UrbanTec in Köln (Nachfolgerin der WOWEX) sowie Expo Real in München auf dem Plan. Die Rheinische Immobilientage sowie die WOWEX wurden seitens der Veranstalter in 2011 abgesagt. 71 Im Spätsommer 2011 wird der Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen „Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2010 Ausblick 2011“ veröffentlicht III. Handlungsfeld Bestand III.1 Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreisund Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sachstand: Die Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung in NRW im Programmjahr 2011 erfordern gegebenenfalls ein Umdenken beim Amt für Wohnungswesen. Im Rahmen der investiven Bestandsförderung 2011 hat das Land zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele gezielt 200 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit soll die Sanierungsquote in allen Wohnungsbeständen, für die Sozialbindungen verlängert oder neu vereinbart werden, gesteigert werden. Die Förderkonditionen wurden verbessert, die Mietpreis- und Belegungsbindung gilt für den Zeitraum der Zinsverbilligung. Auch der Städtetag NRW sieht hierin, soweit das Förderangebot des Landes bei den Investoren auf Akzeptanz stößt, einen guten Ansatz, durch den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand einen Ausgleich für die rapide zurückgehenden Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen zu schaffen. Da die Handlungsoption im Wesentlichen mit der Nichtannahme des Landesprogramms begründet wurde, erscheint es jetzt zumindest fraglich, ob ein Ergänzungs- bzw. Konkurrenzmodell der Stadt noch sinnvoll ist. Es sollten daher zunächst die Erfahrungen mit dem Landesprogramm abgewartet werden. Gegebenenfalls könnten auch, bei entsprechender Mittelbereitstellung, Belegungsrechte für die bekannten Wohnanlagen in Chorweiler im Rahmen der anstehenden Zwangsversteigerung erworben werden. V hat für diese Option Mittel in Höhe von 5,5 Mio. Euro jährlich zum Haushalt 2012 folgende angemeldet. III.2 Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen. Sachstand: Seit April 2007 nimmt das Amt für Soziales und Senioren am Projekt „Wohnungsservice“ zur Senkung der Kosten der Unterkunft von ALG IIBeziehern teil. Ziel des Projektes ist es, die Ausgaben für die stetig ansteigenden Unterkunftskosten, die als kommunale Pflichtleistung nach dem SGB II von der Stadt Köln übernommen werden müssen, zu senken. Vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Segment der preiswerten Wohnungen in Köln benötigt das Projekt zusätzlich zu den öffentlich geförderten Wohnungen auch andere, freifinanzierte Wohnungen. Hierzu wurde ein kostenloser Service für Vermieterinnen und Vermieter beim Amt für Wohnungswesen eingerichtet. Diese können ihre leerstehenden, freifinanzierten Wohnungen in das Projekt einbringen. Insgesamt wird der Service rege genutzt und zahlreiche Wohnungswechsel konnten bisher realisiert werden. Nach Übergang der ARGE Köln in das Jobcenter Köln besteht der Service fort. 72 III.3 Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit dem Land NRW aufgenommen werden mit dem Ziel, die Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen. Sachstand: Derzeit wird von einem externen Institut unter Federführung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ein umfassendes Klimaschutzkonzept erstellt. An der Erstellung ist das Amt für Wohnungswesen beteiligt, soweit es um den Baustein "energetische Nachrüstung des Wohnungsbestandes" geht. Geplant ist, dem Rat zu gegebener Zeit vorzuschlagen, welche Bausteine des Konzeptes umgesetzt werden sollen und welcher Mittelbedarf daraus resultiert. Das für das Wohnen zuständige Ministerium des Landes NRW hat vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung NRW wie unter III.1 bereits dargestellt, 200 Mio. Euro landesweit für Maßnahmen im Wohnungsbestand, für energetische Nachrüstung, bereitgestellt. Die Förderkonditionen des Landes können ein wesentlicher Bestandteil des zu entwickelnden Förderkonzeptes sein. Hiervon hängt ab, ob und in welchem Umfang sich die Stadt ergänzend finanziell beteiligen sollte. Auch für diesen Baustein hat V Zuschussmittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro jährlich zum Haushalt 2012 folgende angemeldet. IV. Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit IV.1 Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken. Sachstand: Zur Abstimmung bedeutsamer kommunalpolitischer Themen finden regelmäßige Treffen des Kölner Oberbürgermeisters mit den Bürgermeistern der linksrheinischen Nachbarkommunen statt. Sobald das „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ für Köln fertig gestellt ist (s. Ziff. 3), können auf dieser Grundlage qualifizierte Gespräche zu einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik im Rahmen dieser Treffen geführt werden. Es ist beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt in den Gesprächskreis auch die rechtsrheinischen Umlandgemeinden einzubeziehen. Zu Ziffer 3: Die Entwurfsfassung des ersten Moduls des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen mit einer Analyse des Wohnungsmarktes sowie Prognosen und Szenarien zur zukünftigen Wohnungsmarkentwicklung steht kurz vor der Fertigstellung. Der Bericht wird nach Würdigung der Ergebnisse der abschließenden Diskussionen in der ver- 73 waltungsinternen Arbeitsgruppe, der externen Arbeitgruppe sowie im Kölner Wohnungsbauforum voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012 dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Kenntnis und Beschlussfassung bezüglich der daraus resultierenden Handlungsimplikationen für die weitere Bearbeitung des StEK Wohnen vorgelegt. Zu Ziffer 4: Der Prüfauftrag ist erledigt. Das Ergebnis ist dem STEA am 29.04.2010 mitgeteilt worden (Session Nr. 1455/2010). Neuer Sachstand: Zu Ziffer 1: Am 02.02.2010 hat der Rat der Stadt Köln das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, durch ein Bündel von Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich gefördert und errichtet werden können. Die Umsetzung des Handlungskonzeptes zeigt, dass die eingeleiteten Maßnahmen mit unterschiedlicher Intensität greifen, das Ziel von 1.000 geförderten Wohnungen jährlich bisher jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht erreicht werden konnte. Fehlte es 2010 und 2011 an einer ausreichenden Mittelzuteilung durch das Land, haben sich 2012 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das historisch niedrige Zinsniveau am Kreditmarkt derart geändert, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau für Investoren nicht mehr die Attraktivität wie in früheren Jahren besitzt. Hinzu kommt ein Mangel an baureifen Grundstücken in der Hand der Investoren, die auch bei den derzeitigen Bedingungen noch bereit sind, öffentlich gefördert zu bauen. Mit der vom Rat beschlossenen 30%-Quote bei der Veräußerung städtischer Grundstücke wird sich die angestrebte Zielmarke nicht erreichen lassen. An den Gründen, die zur Herbeiführung des Beschlusses vom 02.02.2010 geführt haben, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil ist der Bedarf weiter angestiegen. Wurde bei der Beschlussfassung zum Handlungskonzept Anfang 2010 noch von einer Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von 42 % (Datenbasis 2004) ausgegangen, hat sich dieser Wert nach aktueller Auswertung der Bürgerumfrage zum demografischen Wandel 2009 auf 45 % erhöht. Der Anteil der anspruchsberechtigten Mieterhaushalte beläuft sich auf 38 %. Davon ist der überwiegende Teil (86 % der anspruchsberechtigten Mieterhaushalte) derzeit mit einer Nettokaltmiete von mehr als 5,10 €/m²/Monat belastet. Einher geht der Anstieg der Anspruchsberechtigten mit einem weiteren Abschmelzen der Sozialwohnungsbestände aufgrund des Auslaufens von Mietpreis- und Belegungsbindungen, so dass sich die Schere zwischen Angebot und Bedarf noch weiter geöffnet hat. Wenn auch derzeit nicht absehbar ist, wann das Ziel von 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen wieder erreicht werden kann, soll weiter an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen gearbeitet werden, um neben den quantitativen Aspekten das qualitative Ziel einer besseren sozialräumlichen Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsneubaus im Stadtgebiet möglich zu machen. Hierfür sind die beschlossenen Handlungsoptionen eine gute Voraussetzung. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Wiedereinstieg in ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Hierauf wird unter 74 Ziffer II.1 näher eingegangen. Die mit Köln vergleichbaren Städte München und Hamburg haben ebenfalls eigene kommunale Förderprogramme aufgelegt und erklären, dass dies für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt unverzichtbar ist. Die Stadt München setzt jährlich 37 Mio. EUR ausschließlich für den Neubau von öffentlich geförderten Mietwohnungen ein und hat außerdem noch weitere wohnungspolitische Programme entwickelt. Die Stadt Hamburg setzt für die gleichen Zwecke 122 Mio. EUR jährlich ein (in Frankfurt am Main sind dies jährlich 30 Mio. EUR und in Stuttgart 12 Mio. EUR). Zu Ziffer 2: I. Handlungsfeld Baulandmanagement/Flächenbereitstellung/Einsatz städtischer Grundstücke I. 1 Erhöhung der Zielzahl von 25 % auf 30 % geförderter Geschosswohnungsbau in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz. Der %-Satz ist als Richtwert zu verstehen, von dem sozialraumverträglich abgewichen werden kann. Sachstand: In 2011 wurden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster städtische Grundstücke mit insgesamt 277 Geschosswohnungen veräußert. Davon sind 85 Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. I. 2 Im Vorgriff auf eine vom Rat noch zu beschließende Richtlinie zur Sozialgerechten Bodennutzung soll die Verwaltung in Verhandlungen mit Investoren ab sofort darauf hinwirken bzw. den Investoren nahe legen, dass bei VEP-Verfahren oder investorenbezogenen B-Planverfahren mit der Nutzung Wohnen bereits jetzt 25 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Sachstand: Das Thema öffentlich geförderter Wohnungsbau wird vom Stadtplanungsamt seit 2010 im Antragsstadium regelmäßig mit den Vorhabenträgern besprochen. Das Ergebnis ist durchweg negativ, da es sich bei den Vorhaben im Geschosswohnungsbau fast ausschließlich um reine Eigentumsmaßnahmen handelte und die Vorhabenträger die Objekte nicht im Bestand halten werden. Das „Hinwirken“ wäre erfolgreicher, wenn ein dieses Ziel unterstützender Ratsbeschluss vorläge, z.B. dass die Bereitschaft zum öffentlich geförderten Wohnungsbau Voraussetzung für einen Einleitungsbeschluss ist. Der Ratsbeschluss wäre dann Bestandteil der Kriterien für die gemeindliche Abstimmung einer Planung. Die Inhalte eines möglichen Modells „Sozialgerechte Bodennutzung für Köln“ werden zurzeit für eine Beratung/Beschlussfassung aufbereitet. I.3 Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften. Die Verwaltung soll städtische Grundstücke, die sich von ihrer Lage für die Erweiterung genossenschaftlicher Bestände eignen, gezielt Wohnungsgenossenschaften anbieten. Sachstand: Die Unterstützung des Wohnens in Wohnungsgenossenschaften erfolgt 75 dadurch, dass bei allen Angeboten von Geschosswohnungsbaugrundstücken durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen beteiligt wird. Einzelne größere Kölner Wohnungsbaugenossenschaften sind zudem eigenständig als Investor beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erfasst. In 2011 erfolgte kein Verkauf an eine Wohnungsbaugenossenschaft. I.4. Wohnbaureserveflächen mit städtischen Bodenanteilen, die über nennenswerte Geschosswohnungsbauanteile (ab 50 Wohneinheiten) verfügen und die von ihrer sozialräumlichen Lage her für öffentlich geförderten Wohnungsneubau in Betracht kommen, sollen vorrangig baureif gemacht werden. Sachstand: Die in Frage kommenden Baugebiete wurden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik nach Abstimmung im Arbeitskreis Wohnen und Gewerbe zusätzlich der Flächenkategorie 1, die Priorität für die Baureifmachung hat, zugeordnet. Insgesamt wird hier ein Volumen von rd. 660 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau möglich sein. Wegen der zum Teil noch langen Verfahrenszeiten ist hier eher von einer mittel- bis langfristigen Wirkung auszugehen. I.5 Verstärkte Nutzung von Wohnbaupotenzialen im Innenbereich - insbesondere für den geförderten Wohnungsbau. Sachstand: Der Sachstand ist unverändert. II. Handlungsfeld Förderanreizsystem/Investorenkooperation/Imageverbesserungrung II.1 Schaffung regional abgestufter Förderanreize für Bauvorhaben der sozialen Wohnraumförderung auf privaten Grundstücken (Förderatlas). Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Wiedereinstieg in ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Als ein Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich subventioniert. Die Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlasses erreicht. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist die Schaffung von Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A analog des Rabatts beim Verkauf von städtischen Grundstücken. Werden auch Wohnungen für die Einkommensgruppe B geschaffen, erfolgt eine anteilige Bezuschussung. Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist der Verkehrswert des Grundstückes ohne Aufbauten. Zuschusshöhe - 20 % bei Stadtteilen mit weniger als 10 % an öffentlich geförderten Wohnungen 76 - 15 % bei Stadtteilen mit weniger als 15 % an öffentlich geförderten Wohnungen es sei denn, sozialpolitische Gründe sprechen dagegen (z.B. KölnMeschenich). In Gebieten mit einem höheren Anteil als 15 % an geförderten Wohnungen wird kein Zuschuss gewährt. Abweichungen im Einzelfall bedürfen der Zustimmung des Ausschusses für Soziales und Senioren unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses. II.2 Intensivierung des Belegungsmanagement. Die Verwaltung soll zusätzliche Möglichkeiten für Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft prüfen mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung und der sozialen Stabilisierung von Wohnquartieren. Sachstand: Der Sachstand ist unverändert. II.3 Aufbau und Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung. Sachstand: Die Aktivitäten zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus in Köln sind weiterhin vielfältig und werden durch das Amt für Wohnungswesen mit guten Erfahrungen eingesetzt. Hierbei wirbt das Amt für Wohnungswesen z.B. im Rahmen der Stadtinformationskampagne mit Postern im Großformat auf zahlreichen Werbeflächen im öffentlichen Raum für den geförderten Mietwohnungsbau. Daneben hat das Amt für Wohnungswesen in 2012 wieder als Mitaussteller an der Expo Real in München mit Erfolg teilgenommen und die Akzeptanz von Investoren für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöht. Im Oktober 2012 wurde der Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen „Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2011 Ausblick 2012“ veröffentlicht III. Handlungsfeld Bestand III.1 Erarbeitung eines Konzeptes zum verstärkten Ankauf von Mietpreisund Belegungsbindungen. Das Konzept wird dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Wiedereinstieg in ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Als ein Fördertatbestand wurden Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen in den Jahren 2012 bis 2015 von jährlich 1 Mio. € veranschlagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Modell in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu geben. Ein solches Modell befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der GAG. 77 III.2 Intensivierung der Vermittlung von freien, frei finanzierten Wohnungen. Sachstand: Der Sachstand ist unverändert. III.3 Förderung der energetischen Sanierung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Die Verwaltung soll ein Konzept für eine zuschussbasierte städtische Spitzenförderung erarbeiten und dem Rat nach gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel sollen Verhandlungen mit dem Land NRW aufgenommen werden mit dem Ziel, die Attraktivität und Akzeptanz der Landesförderung zu erhöhen. Sachstand: Das für das Wohnen zuständige Ministerium des Landes NRW hat 200 Mio. Euro landesweit für Maßnahmen im Wohnungsbestand, für energetische Nachrüstung, bereitgestellt. Die Förderkonditionen des Landes und deren Akzeptanz bei den Wohnungseigentümern können ein wesentlicher Bestandteil des zu entwickelnden Förderkonzeptes sein. Hiervon hängt ab, ob und in welchem Umfang sich die Stadt ergänzend finanziell beteiligen sollte. Die bisherigen Erkenntnisse reichen zur Konzepterstellung noch nicht aus. IV. Handlungsfeld Regionale Zusammenarbeit IV.1 Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Umlandgemeinden die Möglichkeiten der Kooperation einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik u. a. mit dem Ziel ausloten, auf ein stärkeres Engagement der Umlandkommunen im geförderten Wohnungsbau hinzuwirken. Sachstand: Zur Abstimmung bedeutsamer kommunalpolitischer Themen finden regelmäßige Treffen des Kölner Oberbürgermeisters mit den Bürgermeistern der linksrheinischen Nachbarkommunen statt. Im Rahmen dieser Bürgermeisterrunde wurde am 04.09.2012 in Hürth vereinbart, zunächst einen Expertenworkshop zur regionalen Wohnbaulandentwicklung durchzuführen. Es ist beabsichtigt, zukünftig auf dieser Ebene auch den Dialog mit den rechtsrheinischen Umlandgemeinden zu führen. Sobald das „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ für Köln fertig gestellt ist (s. Ziff. 3), können auf dieser Grundlage qualifizierte Gespräche zu einer regional abgestimmten Wohnungsmarktpolitik im Rahmen dieser Treffen geführt werden. Zu Ziffer 3: Das Modul I des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen mit einer Analyse des Wohnungsmarktes sowie Prognosen und Szenarien zur zukünftigen Wohnungsmarkentwicklung wurde, nach abschließender Diskussionen in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, der externen Arbeitgruppe sowie im Kölner Wohnungsbauforum im Oktober 2011 fertig gestellt. Über die Ergebnisse wurde der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Ausschuss Soziales und Senioren in einer Mitteilung (4700/2011) im Januar/Februar 2012 unterrichtet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analysen und Prognosen wird zurzeit das Modul II des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen ausgearbeitet. Es wird konkrete Beschlussempfehlungen zur Zielzahl des zu- 78 künftigen Wohnungsbaus, zu Zielen und wohnungspolitischen Leitlinien sowie den daraus resultierende Handlungsempfehlungen enthalten. Hierzu haben von April bis Juni 2012 insgesamt drei Expertenworkshops mit Vertretern der internen und externen Arbeitsgruppen stattgefunden, deren Ergebnisse im Juli 2012 im Kölner Wohnungsbauforum diskutiert worden sind. Im November 2012 werden die auf dieser Grundlage erarbeiteten wohnungspolitischen Ziele und Leitlinien abermals dem Kölner Wohnungsbauforum zur Diskussion vorgestellt. Mit einer Fertigstellung des Moduls II ist im Frühjahr 2013 zu rechnen. Es wird dann dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Ausschuss Soziales und Senioren sowie dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu Ziffer 4: Der Prüfauftrag ist erledigt. Das Ergebnis ist dem STEA am 29.04.2010 mitgeteilt worden (Session Nr. 1455/2010). 6.2 Empfehlungen zur zukünftigen Nutzung ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen 3140/2008 Beschluss (Rat am 02.02.2010): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat unter Bezugnahme auf das Beratungsergebnis zum modifizierten Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AN/0194/2010 – die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: Der Rat nimmt die Empfehlungen der Verwaltung zur zukünftigen Nutzung ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen mit folgenden Ausnahmen: 1. Die ehemalige Erweiterungsfläche Ziffer 7.1 Friedhof Leidenhausen (2,2 ha) im Stadtbezirk Porz ist im weiteren Nachnutzungs- und Planungsverfahren als „Grün/Freiraum“ auszuweisen. 2. Die ehemalige Erweiterungsfläche Ziffer 9.1 Friedhof Schönrather Hof (4,0 ha) im Stadtbezirk Mülheim ist im weiteren Nachnutzungs- und Planungsverfahren als „Grün/Freiraum“ auszuweisen. 3. Ziffer 4.1. Westfriedhof (Ossendorf) im Stadtbezirk Ehrenfeld: Der Zuschnitt der vorgeschlagenen Gewerbefläche ist dahingehend zu verändern, dass eine Wegebeziehung zwischen dem Mühlenweg und der Hugo-Eckener Straße bestehen bleibt. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – soweit zur Realisierung der vorgeschlagenen Nachnutzung erforderlich – unter den vorgenannten Bedingungen die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen. Sachstand zum 30.09.2011: Zur Zeit wird das Bauleitplanverfahren mit den erforderlichen Grundlagenermittlungen vorbereitet. 79 Neuer Sachstand: Die vom Rat beschlossenen Änderungen wurden entsprechend in die Empfehlungen zur künftigen Nutzung ehemaliger Friedhofserweiterungsflächen eingearbeitet. Die Schaffung der ggf. notwendigen bauleitplanerischen Voraussetzungen erfolgt nach Bedarf sukzessive durch das dafür zuständige Stadtplanungsamt. Der Ratsauftrag ist damit erledigt. 10.10 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide 0269/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in KölnHolweide– aufzustellen mit dem Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen des Mittelbereichszentrums Holweide-West zu sichern, um städtebauliche Fehlentwicklungen unter Ausschluss von Vergnügungsstätten und bordellartigen Betrieben zu verhindern. Sachstand zum 30.09.2011: Derzeit wird der Ämterumlauf vorbereitet, so dass die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der vom Rat beschlossenen Veränderungssperre (bis 02.07.2012) zeitlich übereingebracht werden kann. Neuer Sachstand: Die Veränderungssperre ist gültig bis zum 02.07.2013. Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012 öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Zur weiteren Bearbeitung muss die Aufhebung des Durchführungsplanes 72480/04 (7248 Sc/04) Arbeitstitel: Steyler Straße in Köln-Holweide erfolgen, dessen Offenlage zurzeit in den politischen Gremien beraten wird. Das Verfahren “Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße“ muss solange warten bis der Satzungsbeschluss für die Aufhebung im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, erst dann kann der Rat den Satzungsbeschluss fassen. 80 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 4 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 18.03.201 5.1 Sanierung linksrheinischer Rheinboulevard zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm 4711/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Überarbeitung in die Verwaltung. Sachstand zum 30.09.2011: Die Verwaltung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 eine ergänzende Stellungnahme vorlegen und die Vorlage erneut in das Verfahren einbringen. Neuer Sachstand: Der Beschlussvorlage mit ihren Anlagen wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 13.09.2012 zugestimmt. Der abschließende Beschluss wird voraussichtlich am 04.12.2012 durch den Verkehrsausschuss gefasst. 6.1 Entwicklungskonzept Porz-Mitte 3629/2008 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss übernimmt die Anregungen der Bezirksvertretung Porz (vgl. Anlage 4 der Vorlage) mit Ausnahme der Ziffer 2 zu Punkt 1.3.1 und empfiehlt dem Rat im Übrigen wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Porz-Mitte, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend dem beschlossenen Nutzungskonzept fortzuschreiben. Zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung und verfahrensseitigen Abwicklung bzw. Umsetzung von Einzelprojekten sind nach Erfordernis zu gegebener Zeit Einzelvorlagen den jeweils zuständigen Gremien gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 81 Sachstand zum 30.09.2011: Die wichtigsten Teilprojekte aus den Handlungsfeldern 1. Bevölkerung und Wohnen (1.1/2.3 Planung neuer Wohnbebauung an der Friedrichstraße, südlich der Einmündung Glashüttenstraße so wie 2.4 Unterstützung und Optimierungs- und Ausbaumaßnahmen im Warenhaus an der Josefstraße …), 2. Einkaufen und Arbeiten (2.1 Vermarktung des Baugrundstücks Hauptstraße nach Abklärung der Bindungen an das Tiefgaragenbauwerk und Realisierung einer teilweisen Überbauung der Tiefgarage so wie 2.2 Planung und Realisierung einer neuen Geschäftsbebauung auf dem derzeitigen städtischen Parkplatz an der Mühlenstraße …), 4. Grün- und Freiflächen, Umweltsituation (4.1 Neu- und Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes im Zusammenhang mit einer Bebauung der Westseite …) und 5. Verkehr (5.3 Prüfung der schrittweisen Umgestaltungsmöglichkeit in der Hauptstraße …) werden zurzeit von den zuständigen Fachdienststellen zur Umsetzung vorbereitet. Im Fokus der Bemühungen steht neben der Entwicklung der Teilprojekte die Stärkung des Bezirksgeschäftszentrums Porz. Zur Ermöglichung engen, abgestimmten Handelns städtischer Dienststellen mit Interessensvereinigungen der Geschäftsleute, der Eigentümer und potentieller Investoren hat die Verwaltung auf Grundlage des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2009 die erste Sitzung des Runden Tisches Porz-Mitte am 22.06.2011 erstmals einberufen. Hierbei wurden zunächst die Handlungsmöglichkeiten öffentlicher und privater Akteure ausgelotet, die einen Beitrag zur Stabilisierung und Aufwertung des Versorgungszentrums leisten können. Da die Reaktivierung der ehemaligen Hertieimmobilie in Verbindung mit der notwendigen Tiefgaragensanierung unterhalb des Friedrich-Ebert-Platzes und der projektierten Randbebauung entlang der Hauptstraße zeitlich noch nicht eindeutig kalkuliert werden kann, wurden für diesen Bereich kostengünstige Sofortmaßnahmen vorgeschlagen und diskutiert, um die kontinuierlich voranschreitende negative Entwicklung zumindest bremsen zu können. Um die Realisierung dieser Interimsmaßnahmen bemüht sich die Verwaltung zurzeit. Die nächste Sitzung des Runden Tisches findet am Mittwoch, den 07.September 2011 statt. Neuer Sachstand: Inzwischen haben 3 weitere Sitzungen des Runden Tisches stattgefunden. Nach Anregung aus dem Runden Tisch konnten folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt werden: a. regelmäßige Reinigung des Friedrich-Ebert-Platzes durch die AWB b. Reinigung und Anstrich der Betonbrüstungen durch die Jugendwerkstatt c. Reinigung und teilw. Neubepflanzung der Beete d. Bekleidung des dominierenden Bauzauns im Randbereich des Friedrich-EbertPlatzes durch bedrucktes Netzwerk Die Entwicklung der Grundstücke an der Friedrichstraße, südlich der Einmündung Glashüttenstraße, Planungs- und Handlungsempfehlungen, werden durch das Stadtplanungsamt weiter verfolgt. Das Stadtplanungsamt hat verschiedene Entwürfe für das Grundstück erarbeitet, die dem Runden Tisch vorgestellt wurden. Die Beratung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan war in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.03. bzw. am 14.05.2012 und in der Bezirksvertretung Porz am 03.05.2012 erfolgt. Im September 2012 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Abendveranstaltung statt. Für die Hauptstraße liegt kein neuer Sachstand vor. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik befindet sich noch in der Planungsphase des Vorentwurfs, dieser soll 82 Anfang 2013 der Bezirksvertretung Porz und anderen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Die städtische Fläche an der Mühlenstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke 967/176, 1825, 2601, 3085 und Teile aus 3084) soll veräußert werden. Die heute überwiegend als Parkplatz genutzte Fläche ist in dem Entwicklungskonzept PorzMitte für eine gemischte Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen vorgesehen. Planerisches Ziel für das Grundstück ist es, auf der Grundlage des Entwicklungskonzeptes in Korrespondenz zur vorhandenen städtebaulichen Struktur einen hochwertigen Neubau an dieser Stelle zu schaffen. Der potenzielle Erwerber soll dazu verpflichtet werden, die Architektur für das neue Wohn- und Geschäftshaus über eine Mehrfachbeauftragung zu ermitteln. Im Qualifizierungsverfahren soll der „Runde Tisch Porz“ eingebunden werden. 9.3 Städtebauliches Planungskonzept Claudiusstraße in Köln-Immendorf Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 0567/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Claudiusstraße in Köln-Immendorf einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß der Variante C sowie unter teilweiser Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen (Punkte 1. - 6., 8. und 10. - 12. werden berücksichtigt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.11.2009 gemäß der Anlage 6 auszuarbeiten. Sachstand zum 30.09.2011: Der Dienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird voraussichtlich am 08.11.2012 erfolgen. 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz 4036/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Luxemburger Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße und HansCarl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, insbesondere ein 83 2. allgemeines Wohngebiet am Eifelwall, eine Fläche für Gemeinbedarf (Historisches Archiv) am Eifelwall/Ecke Luxemburger Straße und öffentliche Grünfläche sowie das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen; den am 29.04.2003 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet zwischen südwestlich der Straße Eifelwall, nordwestlich der Rudolf-Amelunxen-Straße, nordöstlich der Hans-CarlNipperdey-Straße und südöstlich der Luxemburger Straße in KölnNeustadt/Süd; Köln-Sülz aufzuheben. Sachstand zum 30.09.2011: Die Verwaltung hat verwaltungsinterne Schritte zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens abgeschlossen und beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Historisches Archiv“ und dem ausstehenden landschaftsplanerischen Wettbewerb für die Entwicklung des Inneren Grüngürtels zeitnah eine Bürgerinformation durchzuführen. Hierbei sollen die verschiedenen Planungen auf dem Gesamtareal zwischen Luxemburger Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße und Hans-CarlNipperdey-Straße vorgestellt werden. Somit wird das Bebauungsplanverfahren insgesamt weitergeführt. Neuer Sachstand: Die Bürgerinformation zum Wettbewerb „Innerer Grüngürtel“ hat stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurde die Planung für den Neubau des Stadtarchivs in einem eigenen Veranstaltungsteil vorgestellt. Dieser war zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 10.9 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08 Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. 145 in Köln-Kalk 5174/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich Kalker Hauptstraße, östlich Kalk-Mülheimer Straße, südlich Vorsterstraße und westlich Josephskirchstraße (Gemarkung Kalk, Flur 22, Flurstücke 118/2, 210/84, 893/121, 1188/122, 299, 300, 583 teilweise) —Arbeitstitel: Kalker Hauptstr. 145 in Köln-Kalk— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. 84 Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage wurde ohne Anregungen beendet. Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Vorhabenträger Aldi, soll der Forderung des StEA entsprechend, nun die Unterbringung einer Kundentoilette in der Spielhalle in dem Geschoss über Aldi geregelt werden. Neuer Sachstand: Das Verfahren wurde mit der u.g. Vorlage weitergeführt: Die Vorlage ist damit erledigt 10.1 Beschluss über die Vorgaben zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße 145 in Köln-Kalk 2571/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsschuss beschließt, auf die Errichtung einer Kundentoilette als Auflage im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70454/08 zu bestehen und akzeptiert die von der Kanzlei Lenz und Johlen mit Schreiben vom 18.10.2011 vorgeschlagene Lösung. Sachstand: Das Entwidmungsverfahren für die öffentliche Verkehrsfläche ist abgeschlossen. Ausbau- und Durchführungsvertrag werden zur Zeit abgestimmt. Satzungsbeschluss wird vorbereitet. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74480/04 Arbeitstitel: Oberiddelsfeld in Köln-Holweide, 2. Änderung 5139/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 74480/04 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen südlicher Grenze des Krankenhauses Holweide, Neufelder Straße bis Kreuzung Dellbrücker Mauspfad, westlich der Wohnbebauung der Siedlung Mielenforst, Schlagbaumsweg, Colonia-Allee in Köln-Holweide — Arbeitstitel: Oberiddelsfeld in Köln-Holweide, 2. Änderung— einzuleiten. Ziel ist es, die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Gemeinschaftsstellplätze, die dem Krankenhaus Holweide zugeordnet ist, teilweise in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule für Jugendpsychiatrie" zu ändern und geringfügig zu erweitern. 85 Sachstand zum 30.09.2011: Das Bauleitplanverfahren ruht derzeit, weil das städtebauliche Konzept der Schule für die Jugendpsychiatrie durch den Investor bisher noch nicht abschließend vorgelegt wurde. Neuer Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat im Juli/August stattgefunden. Derzeit werden die Plangrundlagen (Lageplan, Bauzeichnungen) für den BebauungsplanEntwurf erstellt. 86 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 6 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 29.04.2010 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Nördlich Odenwaldstraße/Ehemaliger Güterbahnhof Kalk in KölnHumboldt/Gremberg 4533/2009 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Bahnstrecke Köln - Siegburg im Norden, dem östlichen Abschnitt der Gottfried-Hagen-Straße, der Odenwaldstraße im Süden und der Poll-Vingster Straße im Osten (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstücke 1317, 2428/268, 496, 2421/268, 2567/268, 2422/268, 1941, 1943, 1944, 1937, 1938, 1945, 1523, 1524, 1525, 1526, 1535, 1536, 1537, 1527, 1516, 1517, 1539, 1771, 1539, 1559, 1939, 1545, 1544 und Flurstücke 1318, 1942, 1996, 1642 teilweise) —Arbeitstitel: Nördlich Odenwaldstraße/Ehemaliger Güterbahnhof Kalk in Köln-Humboldt/Gremberg— aufzustellen mit dem Ziel, ein nicht die angrenzende Wohnbebauung störendes Gewerbegebiet, Bahnflächen, Grünflächen und Straßenverkehrsflächen festzusetzen. 2. Im Rahmen der Planung ist auch das Umfeld des Plangebietes mit zu betrachten. Geprüft werden soll, ob die Verbindung unterhalb der Gleisanlagen wieder in Betrieb genommen werden kann. Dadurch würde eine weitere Verbindung zwischen Kalk und Humboldt/Gremberg eröffnet und die räumliche Verbindung der Stadtteile verbessert werden können. 3. Es soll geprüft werden, ob in dem geplanten Gewerbegebiet auch Räume für künstlerische Nutzung (z.B. Ateliers) geschaffen werden können. 4. Im Plangebiet sind auch Grünflächen vorzusehen. 5. Die Auswirkungen der Planungen auf den Verkehr sind zu betrachten. 6. Bei der weiteren Planung sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und intensiv zu beteiligen. Es soll ihnen ermöglicht werden, in den Planungsprozess eigene Ideen mit einbringen zu können. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin nach Alternativstandorten für die derzeit im Plangebiet vorhandenen Verwertungsbetriebe zu suchen. Sachstand zum 30.09.2011: Von Verwaltungsseite ruht das Verfahren zurzeit, da bislang keine Auskunft des Eisenbahnbundesamtes über beantragte Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken 87 vorliegt. Vor weiteren Verfahrensschritten im Bauleitplan muss grundsätzlich geklärt sein, ob die Stadt Köln über die zurzeit dem Fachplanungsvorbehalt (nach Allgemeinem Eisenbahngesetz AEG) unterliegenden Flächen in absehbarer Zeit die Planungshoheit, welche für einen erfolgreichen Abschluss des BP-Verfahrens erforderlich ist, erlangen kann. Unabhängig vom BP-Verfahren steht die Verwaltung im Kontakt zum Grundstückseigentümer, um Möglichkeiten die konfliktträchtige Nutzung (Metallverwertung) zu verlagern, zu prüfen. Aufgrund der besonderen Anforderungen des Betriebs (u.a. Gleisanschluss) konnte die Suche nach Standortalternativen bislang aber nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Neuer Sachstand: Das Bebauungsplanverfahren ruht aufgrund der bislang ungeklärten Grundstückssituation. Nach Kenntnis der Verwaltung sind wesentliche Teile des Plangebietes nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu Bahnzwecken gewidmet. Aufgrund des Fachplanungsvorbehalts nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) entziehen sich planfestgestellte Flächen der kommunalen Planungshoheit. Die Verwaltung strebt eine Entwidmung der betroffenen Flächen entsprechend der aktuell nicht Bahnzwecken dienenden Nutzung (Metallverwertung) an. Die notwendigen Auskünfte hierzu liegen aber seitens der DB AG noch nicht vor. Aufgrund der Grundstückssituation und den fach- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Verwaltung aktuell keine Möglichkeit, das Bebauungsplanverfahren erfolgreich weiter zu betreiben. Sobald die notwendigen Informationen und Rahmenbedingungen vorliegen, wird entsprechend den vorliegenden Beschlüssen die Planung wieder aufgenommen. 10.5 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61544/02 Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler 0343/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61544/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Thujaweges, südlich der hinteren Grenzen der Grundstücke Blockstraße 47 - 61, westlich des Bahngeländes der DB-Strecke Köln – Düsseldorf und nördlich des Grundstücks Thujaweg 26 in Köln-Volkhoven/Weiler—Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist abgeschlossen. 88 10.7 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Melia-Deponie in Köln-Rondorf 0705/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Güterverkehrszentrums Köln-Eifeltor —Arbeitstitel: Melia-Deponie in Köln-Rondorf— einzuleiten mit dem Ziel, ein Sondergebiet (SO) für ein Logistikzentrum festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Melia-Deponie in Köln-Rondorf— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1. 4. Die Verlängerung der Ortsumgehung Meschenich im 2. Teilstück mit Anbindung an das Eifeltor muss beim Planungsverfahren durch die Stadt sicher gestellt werden. 5. Die Anregungen während der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss sind dem Vorhabenträger zur Prüfung vorzulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.04.2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen. Die Bekanntmachung ist am 26.05.2010 erfolgt. Zurzeit wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Neuer Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern liegen nicht vor. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird derzeit vorbereitet. 89 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 7 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 10.06.2010 10.2 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 63471/03 Arbeitstitel: Rochusplatz in Köln-Bickendorf 4547/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 63471/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, nördliche Grenze der Grundstücke Steubenstr. 20 - 24 und 19 - 23, Vitalisstraße, östliche und nördliche Gebäudekante des Hochhauses Venloer Str. 603 und WilhelmMauser-Straße —Arbeitstitel: Rochusplatz in Köln-Bickendorf— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen; 2. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6246 Sa/03 (62469/03) für das Gebiet südwestlich der Fußwegeverbindung zwischen der Äußeren Kanalstraße und der Vitalisstraße in Köln-Bickendorf nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.06.2010 die öffentliche Auslegung beschlossen, die vom 26.08. bis 27.09.2010 stattgefunden hat. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich mehrere Initiativen mit eigenen Planungsvorstellungen zu Wort gemeldet und entsprechende Stellungnahmen abgegeben. In einem moderierten Workshop werden die unterschiedlichen Standpunkte diskutiert. In einer abschließenden Veranstaltung am 23.09.2011 werden die erarbeiteten Vorschläge mit den jeweiligen Konsequenzen für die städtebauliche Situation erläutert. Das Ergebnis wird den Gremien des Rates und der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt. Neuer Sachstand: Die Vorlage ist eingebracht, der Stadtentwicklungsausschuss wird voraussichtlich am 08.11.2012 über das weitere Verfahren beschließen. 90 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 8 Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 08.07.2010 5.1 Fernlinienbusbahnhof Breslauer Platz: Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Planung eines AlternativStandortes 0811/2009 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, erneut mit der Geschäftsführung des Flughafens Köln/Bonn zu prüfen, wie ein geeignetes Grundstück in unmittelbarer Flughafennähe für den Fernlinienbusbahnhof zur Verfügung gestellt werden kann. Die für die Anteilseignerin Stadt Köln in den Flughafen-Aufsichtsrat entsandten Mitglieder werden gebeten, sich für dieses Ziel im Aufsichtsrat einzusetzen. Die Bezirksvertretungen Porz und Kalk sind über das Prüfergebnis in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, einen Ortstermin am Flughafen Köln/Bonn mit Beteiligung der Geschäftsführung des Flughafens, der Verwaltung sowie den Mitgliedern des Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschusses anzuberaumen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Verwaltung wird eine ergänzende Stellungnahme vorlegen und die Beschlussvorlage erneut in das Verfahren einbringen. Neuer Sachstand: Es gibt jetzt im Flughafenbereich eine Fläche, die als möglicher Standort für den Fernlinienbusbahnhof dienen kann. Derzeit laufen weitere Planungen und Untersuchungen. 5.5 Teilprojekt aus dem Sanierungsgebiet Finkenberg hier: Umbau des Nahbereichszentrums Finkenberg 1217/2010 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes mit der Vergabe und Durchführung des Umbaus des Nahbereichszentrums Finkenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 990.000,-- € brutto (hierin enthalten sind Architekten- und Ingenieurleistungen in Höhe von 100.340,80 € brutto). 91 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 990.000 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-7-5200 (2009:1502-0901-7-5200), Porz-Finkenberg – Stadtsanierung/-erneuerung, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2010. 3. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Umbau des Nahbereichszentrums Finkenberg fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Sachstand zum 30.09.2011: Die Ausschreibung für das Vergabeverfahren erfolgte im Januar 2011, submittiert wurde am 21.01.2011. Aufgrund des Angebotes vom 19.01.2011 erhielt die Baugesellschaft Koll aus Remagen am 01.04.2011 den Zuschlag zur Ausführung. Am 06.05.2011 wurde der Beginn der Umbauarbeiten mit dem symbolischen „Ersten Spatenstich„ gefeiert. Zur Einbindung in die Entwicklung der Baumaßnahme hat die Verwaltung am 11.05.2011 mit Beteiligung der Geschäftsleute der Fußgängerzone, der Eigentümer der gewidmeten Flächen und den Vertretern der örtlichen Politik die erste Sitzung des „Runden Tischs zum Umbau des Nahversorgungszentrums“ abgehalten. Die nächste Sitzung soll vor Beginn des zweiten Bauabschnittes erfolgen. Mit den Umbauarbeiten der öffentlich gewidmeten Flächen wurde in der zweiten Maiwoche 2011 mit dem ersten Bauabschnitt im nördlichen Teil der Fußgängerzone begonnen. Die umzubauenden öffentlich gewidmeten Flächen über den privaten Tiefgaragen zweier Eigentümer wurden als erstes freigelegt. Mit den privaten Eigentümern der Tiefgaragen war im Vorfeld vereinbart worden, dass diese ihre Tiefgaragendächer nach Freilegung durch die Stadt Köln auf eigene Kosten sanieren oder reparieren können. Die privaten Sanierungsarbeiten sollen bis voraussichtlich Mitte September 2011 abgeschlossen sein. Im Anschluss an die privaten Arbeiten durch die Eigentümer werden die Entwässerungsarbeiten durchgeführt und mit der Oberflächenherstellung begonnen. Nach heutigem Stand ist mit dem Abschluss der gesamten Bauarbeiten bis Ende März 2012 zu rechnen. Neuer Sachstand: Der Umbau der öffentlich gewidmeten Flächen des Nahversorgungszentrums wurde Ende Juni 2012 erfolgreich abgeschlossen. 5.7 Planungsrechtliche Sicherung des Höhenkonzepts der linksrheinischen Kölner Innenstadt 1966/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Sicherung des Höhenkonzeptes der linksrheinischen Kölner Innenstadt zur Kenntnis und beschließt 1. die Verwaltung zu beauftragen, die Bebauungspläne mit Handlungsbedarf der Priorität 1 in einer bedarfsorientierten Reihenfolge zu ändern beziehungsweise zu ergänzen und somit eine planungsrechtliche Sicherung des Höhenkonzepts in diesen Bereichen herzustellen und 92 2. die Verwaltung zu beauftragen, bei Bauanträgen oder Bauvoranfragen im übrigen Geltungsbereich des Höhenkonzeptes, die im Widerspruch zum Höhenkonzept stehen, durch geeignete Mittel der Bauleitplanung die Sicherung des Höhenkonzeptes herzustellen, zum Beispiel durch einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und den Erlass eine Veränderungssperre. Sachstand zum 30.09.2011: Die Verwaltung verfährt gemäß Beschluss. Darüber hinaus wird derzeit eine Evaluation des Höhenkonzeptes vorbereitet, um Klarstellungen und Schärfungen vorzunehmen. Das Ergebnis wird den Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung verfährt gemäß Beschluss. 10.10 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße" in Köln-Kalk 2892/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Bezirkszentrum Kalk westlich und nördlich des Flurstücks 240 (Köln-Arkaden), östlich und nördlich der Peter-Stühlen-Straße, östlich der Vietorstraße, nördlich der Engel- und Johann-Classen-Straße, westlich der Kasernenstraße bis zur Kreuzung Thumbstraße, nördlich und in Verlängerung östlich des Flurstücks 439 bis südlich Kalker Hauptstraße, westlich des Flurstücks 188, südlich des Flurstücks 252 bis westlich Zechenstraße und nördlich Martin-KöllenStraße, östlich Kapellenstraße bis Flurstück 104, nördlich Kantstraße bis Hohlwegstraße nördlich der Flurstücke 122 und 56/1 bis circa 190 m entlang östlich der Neuerburgstraße, südlich Sieversstraße, östlich des Flurstücks 291, südlich des Flurstücks 276, östlich des Flurstück 275, südlich Sieversstraße bis zur Grenze des Flurstücks 267, 33 m in südlicher Richtung des Flurstücks 267 entlang des Gebäudes bis nördlich des Flurstücks 289, östlich des Flurstücks 250, westlich Rolshover Straße, südlich der Flurstücke 203, 408/4, 405/4, 192/20, bis südlich Flurstück 127/20, westlich Robertstraße bis nördlich Dillenburger Straße südlich Flurstück 202/20, westlich der Flurstücke 202/20, 203/20; 158/20, 176/20 ff. bis südlich Grünebergstraße und Flurstück 106 quer bis zur Kalker Hauptstraße —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße" in Köln-Kalk— aufzustellen mit dem Ziel, Vergnügungsstätten und Spielhallen auszuschließen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße" in Köln-Kalk— zur Kenntnis; Sachstand zum 30.09.2011: Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung wurde vom Rat am 25.11.2010 eine Veränderungssperre (3527/2010) beschlossen. 93 Als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren sind umfassende Bestandsaufnahmen der bestehenden Vergnügungsstätten und des bestehenden Planungsrechts im vorgeschlagenen Geltungsbereich erforderlich, die zurzeit erfolgen. Neuer Sachstand: Die Bestandserhebungen sind abgeschlossen. Die Offenlage wird zurzeit vorbereitet. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf 2130/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen der Rodenkirchener Straße, der Adlerstraße, der Reiherstraße und der Habichtsstraße —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— einzuleiten, mit dem Ziel, im Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern. Sachstand zum 30.09.2011: Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 08.07.2010 gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte am 28.07.2010. Um den vorhandenen Gebäudebestand zu sichern wurde eine Veränderungssperre vom Rat beschlossen. Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 27.07.2011 bekannt gemacht. Neuer Sachstand: Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird vorbereitet. 13.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6450/07 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in KölnLongerich/-Bilderstöckchen, 1. Änderung 2540/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6450/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Robert-PerthelStraße, Heckweg, Hugo-Junkers-Straße entlang des Bahngeländes des Verschiebebahnhofs Nippes bis zur Longericher Straße, Longericher Straße bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Longericher Straße 175, entlang der westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Longericher Straße 175 - 179, südliche und westli- 94 che Grundstücksgrenzen des Grundstücks Robert-Perthel-Straße 10, östliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Robert-Perthel-Straße 6 - 2 bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Parkplatzes, südliche Grenze des Grundstücks RobertPerthel-Straße 1, westliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Robert-PerthelStraße 1 - 79 (entlang der östlichen Grenze des Bürgerparks Nord) bis zur Straßengabelung Lindweilerweg/Butzweilerstraße/Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen, 1. Änderung— zu ändern. Sachstand zum 30.09.2011: Vom Rat wurde der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 12.01.2011 bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt am 12.08.2012 außer Kraft. Die Offenlage hat vom 09.06. bis 08.07.2011 stattgefunden. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 13.10.2011 gefasst. Neuer Sachstand: Das Verfahren ist abgeschlossen, die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich. 95 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 9. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 09.09.2010 9.1 Städtebauliches Planungskonzept :rhein - "wohnen am strom" Ulrich Haberland Haus in Köln-Stammheim hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 76850/02 3058/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich :rhein "wohnen am strom" Ulrich Haberland Haus in Köln-Stammheim den BebauungsplanEntwurf Nr. 68505/02 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.03.2010 bis 15.04.2010 gemäß der Anlagen 3 - 6 auszuarbeiten. Sachstand zum 30.09.2011: Es liegt inzwischen ein Geruchsgutachten vor, das nach einer Langzeituntersuchung (15 Monate) zu dem Ergebnis kommt, dass die Grenzwerte nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) annähernd erreicht, jedoch nicht überschritten werden (Grenzwert für die Überschreitung: 10%, Untersuchung 9,8% der Tage). Ferner wird zurzeit ein Lärmgutachten erstellt, in dem die Immissionen aus dem benachbarten Großklärwerk Stammheim, dem Niehler Hafen, der Rheinschifffahrt und dem Luftverkehr untersucht werden. Eine erste Stellungnahme des Gutachters ergibt eine Überschreitung der Lärmwerte für Wohngebiete. Im Großklärwerk wird das Abwasser von 2/3 der Kölner Haushalte und Betriebe geklärt. Damit kommt dem Werk eine deutlich übergeordnete Bedeutung zu. Aus diesem Grund wurde die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde um Stellungnahme zu den Gutachten und Untersuchungen gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt, wird über das weitere Verfahren entschieden. Vor Weiterführung ist eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts erforderlich, die aus den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung resultiert. Die Überarbeitung kann kurzfristig beauftragt werden. Neuer Sachstand: Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse des Lärmgutachtens vor. Derzeit wird eine Wertung aller genannten Belange durchgeführt, um die Entscheidung über das weitere Verfahren vorzubereiten. 96 10.2 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 6546/02 Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in KölnWiddersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich 2541/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6546/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und Köln-Bocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und KölnBocklemünd/Mengenich— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage ist in der Zeit vom 18.10.2010 bis 17.11.2010 durchgeführt worden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist vorbereitet und soll dem Rat am 13.10.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist beendet. 97 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 30.09.2010 6.3 Unterschutzstellung der Terrassenkante im Bereich Herrigergasse/Alter Militärring als Naturdenkmal hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 01.02.2010 3717/2010 Beschluss (Rat am 07.10.2010): Der Rat beschließt, die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten. Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden. Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich. Sachstand zum 30.09.2011: Mit Ratsbeschluss vom 07.04.2011 wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die Terrassenkante im Bereich Herrigergasse / Alter Militärring als Naturdenkmal einstweilig sicherzustellen. Diese Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 04.05.2011 veröffentlicht und ist gemäß § 9 dieser Verordnung am 11.05.2011 in Kraft getreten. Es ist beabsichtigt, diesen einstweilig sichergestellten Bereich mit der Bezeichnung „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ endgültig als Naturdenkmal auszuweisen. Zunächst ist hierzu ein geologisch / bodenkundliches Gutachten in Auftrag zu geben. In einer Geländeaufnahme müssen die geomorphologische Stuktur, Funktionsausprägung, Naturnähe und Archivfunktion der Terrassenkante überprüft und dargestellt werden, um zweifelsfrei zu dokumentieren, ob der einstweilig sichergestellte Bereich die fachlichen Kriterien für eine endgültige Unterschutzstellung zum Naturdenkmal erfüllt bzw. nicht erfüllt. Bei diesem Gutachten ist auch zu berücksichtigen, inwieweit das Absacken der Hangkante vor den Grundstücken Am Gibbelsberg Nr. 10 und 12 aufgrund der starken Regenfälle am 05.06.2011und die anschließenden Hangsicherungsmaßnahmen den Schutzzweck beeinträchtigt haben. Das weitere Vorgehen ist nach Auswertung des Gutachtens festzulegen. 98 Neuer Sachstand: Das Gutachten über die bodenkundlichen und geomorphologischen Untersuchungen im Bereich der Mittelterrassenkante Köln-Müngersdorf liegt seit Ende Oktober 2012 vor. Tenor: der einstweilig sichergestellte Bereich der Terrassenkante erfüllt die fachlichen Kriterien für eine endgültige Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Zurzeit wird das Gutachten ausgewertet, um die erforderlichen Maßnahmen (Einrichtung von Schutz- bzw. Tabuzonen) festzulegen. Nach möglicher Abänderung der Abgrenzungskarte wird das Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet. 10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar 1910/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, südlich des Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an der Rösrather Straße —Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als Bade- und Freizeitsee festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept gemäß der Alternative 1 (die Planung erfolgt mit nur einer Wasserskibahn. Der Kletterwald und eine zweite Wasserskibahn werden als Erweiterungsoptionen im Rahmen der weiteren Planung geprüft) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. 3. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Naturschutzes eine allgemein zugängliche Wegeverbindung rund um den See geführt werden kann, die auch Blickbeziehungen zum See zulässt. Sachstand zum 30.09.2011: Der Prüfauftrag (3.) wurde von der Verwaltung durchgeführt. Die auf Grundlage der zu prüfenden Varianten notwendige Überarbeitung der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) wurde vom Vorhabenträger im August 2011 der Verwaltung zur Prüfung und weiteren Abstimmung übergeben. Nach Abschluss der formellen und materiellen Prüfung der ASP wird der Vorhabenträger die Planung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ausarbeiten. Neuer Sachstand: Die Vorlage ist erledigt, da ein neues Verfahren eingeleitet wurde, s. Vorlage 4150/2011 99 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Alarichstraße - Parkhaus Eduardus Krankenhaus in Köln-Deutz 2986/2010 Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Innenstadt) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Alarichstraße (Flurstück 2436, Flur 34, Gemarkung 054972) in Köln-Deutz – Arbeitstitel: Alarichstraße – Parkhaus Eduardus Krankenhaus in Köln-Deutz– einzuleiten mit dem Ziel, ein Parkhaus festzusetzen. Ferner beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Sachstand zum 30.09.2011: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 15.02.2011 statt. In ihrer Sitzung am 09.06.2011 nahm die Bezirksvertretung Innenstadt die Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept Alarichstraße/Parkhaus Eduarduskrankenhaus in Köln-Deutz und die zur Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Sie stimmt dem städtebaulichen Planungskonzept mit der Maßgabe zu, dass die Verwaltung die Anregungen und Beschwerden behandelt. Als nächster Schritt ist die Einholung des Beschlusses über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zu den Vorgaben für den Entwurf des Bebauungsplans (Vorgabenbeschluss) für die Sitzung des StEA am 17.11.2011 geplant. Neuer Sachstand: Die Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) wurden wie folgt eingeholt (Vorlagen-Nr. 4081/2011): Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus" in Köln-Deutz (Nummer 69445/02) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.02.2011 gemäß der Anlage 4 sowie der Stellungnahmen der Verwaltung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 5) auszuarbeiten. Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes findet momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird 2013 gerechnet. 100 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar 3434/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen Haus-Nr. 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße –Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplans festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren sind umfassende Bestandsaufnahmen der bestehenden Vergnügungsstätten und des bestehenden Planungsrechts im vorgeschlagenen Geltungsbereich erforderlich, die zurzeit erfolgen. Neuer Sachstand: Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.4) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 48 bekannt gemacht. 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61529/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Pesch, 2. Änderung 3692/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 61529/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gewerbegebiet Pesch westlich der Autobahnanschlussstelle Köln-Chorweiler der A 57, nördlich des Chorweiler Zubringers, östlich der Donatusstraße, östlich und nördlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch sowie östlich der Donatusstraße/Escher Straße in Köln-Pesch —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Pesch, 2. Änderung— zu ändern. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden. Der Rat wird voraussichtlich noch im Jahr 2011 den Satzungsbeschluss fassen. Neuer Sachstand: Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist beendet. 101 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 11. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 04.11.2010 10.1 1. Beschluss über die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 2. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld 1333/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Helmholtzplatzes (Flurstück 621, Flur 74, Gemarkung Müngerdorf), Hospeltstraße 61 - 69 und Vogelsanger Straße 288 280 in Köln-Ehrenfeld – mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen abzulehnen; 2. nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Hospeltstraße, Helmholtzstraße und Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, den durch Wohnen und Gewerbe geprägten Bereich zu sichern und zu entwickeln. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Bekanntmachung ist am 24.11.2010 erfolgt. Nach der erfolgten Erarbeitung des städtebaulichen Planungskonzeptes soll nun in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses die Vorlage zur Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung beraten werden. Neuer Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 24.10.2012 stattgefunden.. 102 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 18.11.2010 5.8 Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld; hier: Beschluss über das Planungsverfahren 4700/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt folgendes Planungsverfahren für das Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung der Ziele der Planung für das Heliosgelände eine vertiefte, extern moderierte Beteiligung der Öffentlichkeit (Modell 3) vorzubereiten und das Konzept dieser Beteiligung dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Dabei ist der Verfahrensvorschlag der "Bürgerinitiative Helios" einzubeziehen. 2. Die Ergebnisse der vertieften Beteiligung werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Entscheidung über die städtebaulichen Vorgaben des vom Grundstückseigentümer zugesagten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs vorgelegt. 3. Das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs wird der Öffentlichkeit in einem weiteren Beteiligungsschritt nach Modell 2 vorgestellt und der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss zum Beschluss über die Vorgaben des aufzustellenden Bebauungsplans vorgelegt. Die am moderierten Verfahren Beteiligten werden über die gefassten Beschlüsse informiert. 4. Vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.07.2011 beschlossen den Auftrag für das Moderationsverfahren Heliosgelände an das Büro Dewey und Muller aus Köln zu vergeben. Das Verfahren wird mit der 1. Sitzung der Lenkungsgruppe am 22.11.2011 offiziell starten. Derzeit finden die vorab notwendigen Arbeitsschritte (Bestandsaufnahme, Festlegung Verfahrensablauf, erste Gespräche mit Beteiligten/Akteuren des Verfahrens) statt. Das Verfahren wird nach heutiger Kenntnis im Juni 2012 mit Abgabe des Abschlussberichts beendet sein. Neuer Sachstand: Das moderierte Beteiligungsverfahren (Ziff. 1 des Beschlusses) ist abgeschlossen. Der Beschluss über das weitere Verfahren befindet sich in der Beratung. 103 10.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Im Oberen Bruch" in Köln-Brück, 1. Änderung 3671/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt eine Verkleinerung des Geltungsbereiches für die 1. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 75450/04 auf das Gebiet zwischen Oberer Bruchweg im Osten, Eiskaulenweg im Norden und Westen und der an die Wohnbaufläche angrenzenden öffentlichen Grünflächen im Süden — Arbeitstitel: "Im Oberen Bruch" in Köln-Brück, 1. Änderung— mit dem Ziel, eine öffentliche Grünfläche festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Im Oberen Bruch" in Köln-Brück, 1. Änderung— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Sachstand zum 30.09.2011: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Dienststellen- und TÖB-Beteiligung sind abgeschlossen, der Offenlagebeschluss wird vorbereitet. Neuer Sachstand: Das Änderungsverfahren wird aufgehoben. Die rechtskräftige Festsetzung der Wohnbaufläche bleibt bestehen. Durch die Vermarktung der städtischen Grundstücke können Einnahmen erzielt und die Zielvorgaben des Wohnungsbauprogramms verfolgt werden. Die Vorlage ist damit erledigt. 13.3 Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord 4365/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan –Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord–, dessen Aufstellung am 18.03.2010 vom Stadtentwicklungsausschuss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße, Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße in KölnAltstadt/Nord beschlossen wurde, in seinem Geltungsbereich um den Bereich Johannisstraße 43 - 47 und Breslauerplatz 2 (Flurstücke 576, 460, 461, 462, 463) zu erweitern mit dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen und Vergnügungsstätten auszuschließen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. 104 Sachstand zum 30.09.2011: Am 13. 07.2010 wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis zum 14.03.2012 ausläuft. Mit dem Instrument der Veränderungssperre ist der Verlängerungsantrag der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main e. G. für die Aufstockung am 27.01.2011 abgelehnt worden. Zurzeit ist ein Verfahren der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main e. G. gegen die Stadt Köln beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, in dem gegen den Ablehnungsbescheid Klage eingereicht wurde. Der Stand der Ausarbeitung des Verfahrens erfordert eine Verlängerung der Veränderungssperre, die in Vorbereitung ist. Am 18.11.2010 wurde eine Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Das Gebiet umfasst zusätzlich den Bereich von Breslauer Platz 2 und Johannisstraße 4347. Für diesen Erweiterungsbereich ist eine Veränderungssperre in Vorbereitung, welche voraussichtlich am 13.10.2011 dem Rat vorgelegt wird. Neuer Sachstand: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Enwurfes fand in der Zeit vom 15.08. bis 14.09.2012 statt. Es sind vier Stellungnahmen abgegeben worden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 - nach Vorberatungen in der Bezirksvertretung Innenstadt und im Stadtentwicklungsausschuss am 13.12.2012 - den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen. Der Vorgang ist erledigt. 105 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 09.12.2010 5.1 Nachverdichtung der ehemaligen belgischen Siedlung an der Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen 1985/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Sachstand zum 30.09.2011: Der Dienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 17.02.2011 bis 24.03.2011stattgefunden. Die Vorlage für den Offenlagebeschluss ist in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist in Kraft getreten, das Verfahren ist abgeschlossen. 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar 1879/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines Wohngebiet" festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/ Heumar— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des Pla- 106 nungskonzeptes Vorschlag 1 bis 3 (Anlagen 3 bis 5) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: - Am nördlichen Rand des Plangebietes wird östlich anschließend an die Erschließungsstraße zusätzlich ein Fuß- und Radweg angelegt, der an dieser Stelle Sichtbeziehungen in den bestehenden Freiraum zwischen Rath und Brück zulässt und der anschließend in östlicher Richtung über das Plangebiet hinaus bis zur Lützerathstraße fortgeführt werden soll. Mit diesem Fuß- und Radweg wird eine attraktive Wegeverbindung zwischen dem Königsforst und dem Rather Kirchweg weitgehend abseits befahrener Straßen geschaffen. Damit wird die Naherholungsfunktion gestärkt. - Aufgrund der zu erwartenden höheren Frequentierung des Rather Kirchweges infolge der Bebauung ist im Bereich der Einmündung des Rather Kirchwegs auf die Lützerathstraße eine adäquate Querungshilfe über den Rather Kirchweg zu schaffen. 4. stellt fest, dass eine darüber hinausgehende Bebauung des bestehenden Freiraumes zwischen Rath/Heumar und Brück dauerhaft ausgeschlossen ist. Sachstand zum 30.09.2011: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 02.05 bis 09.05.2011 durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Auf Grundlage der Ergebnisse der Dienststellen- und Trägerbeteiligung und Scoping wird der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung von 3. erarbeitet. Neuer Sachstand: Der Offenlagebeschluss (Session 2703/2012) steht am 08.11.2012 auf der Tagesordnung des StEA. 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Neusser Straße/Siegmundstraße in Köln-Mauenheim 4074/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich der Neusser Straße, nördlich der Bergstraße, östlich der Siegmundstraße und südlich der Friedrich-Karl-Straße in Köln-Mauenheim –Arbeitstitel: Neusser Straße/Siegmundstraße in Köln-Mauenheim– aufzustellen mit dem Ziel, entlang der Neusser Straße eine IV- bis V-geschossige geschlossene Straßenrandbebauung festzusetzen und hierdurch für das Plangebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Sachstand zum 30.09.2011: Der Dienststellenumlauf und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 27.01.2011 bis 04.03. 2011 stattgefunden. Das Verfahren ruht zurzeit wegen Verhandlungen mit dem Investor. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 107 10.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Zentrum Buchheim" in Köln-Buchheim 4125/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich betreffend die Grundstücke beiderseits der Frankfurter Straße von der Bahnunterführung bis zur Stadtbahnlinie 3 sowie die Grundstücke beiderseits der Alte Wipperfürther Straße von Frankfurter Straße bis Malteserstraße und die Grundstücke auf der östlichen Seite der Alte Wipperfürther Straße bis zur Herler Straße, einschließlich die Grundstücke Herler Straße 32, 34, 45, 47 und Kniprodestraße 2 in Köln-Buchheim –Arbeitstitel: "Zentrum Buchheim" in KölnBuchheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung wurde per Ratsbeschluss vom 14.07.2011 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre wird in Kürze bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Derzeit ist die Grundlagensammlung/Scoping in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Die Veränderungssperre ist gültig bis zum 19.10.2013. Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012 öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Aus Rechtssicherheitsgründen muss zur weiteren Bearbeitung die Aufhebung des Bebauungsplanes 71470/06 erfolgen, dessen Offenlage zurzeit in den politischen Gremien beraten wird. Das Verfahren "Zentrum Buchheim" muss solange warten bis der Satzungsbeschluss für die Aufhebung im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, erst dann kann der Rat den Satzungsbeschluss fassen. 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße“ in Köln-Mülheim 4127/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits des Wiener Platzes (einschließlich Stadthalle und Wienerplatz 2 –Bull-Hochhaus) und beiderseits der Genovevastraße und der Frankfurter Straße von der Bergisch Gladbacher Straße bis einschließlich zum Mülheimer Bahnhof und Teile zwischen dem Gleisgebiet in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit 108 dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten (hierunter fallen Spiel- und Automatenhallen und nicht Diskotheken, Tanzlokale, Restaurants etc.) sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung wurde per Ratsbeschluss vom 14.07.2011 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre wird in Kürze bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Derzeit ist die Grundlagensammlung/Scoping in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan soll in Kürze offengelegt werden. 10.6 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in Köln-Mülheim 4131/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Berliner Straße vom Clevischer Ring bis zu dem Gebäude Hausnummern 140 bis 158, beiderseits der Von-Sparr-Straße von Hacketäuerstraße bis zur Berliner Straße und die Grundstücke Clevischer Ring 114 bis 122 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in KölnMülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Zur Klarstellung des Plangebiets und der Art des Bebauungsplanverfahrens wurde der Aufstellungsbeschluss mit Beschluss vom 26.09.2012 geändert. In Kürze wird eine aktuelle Bestandsaufnahme gemacht. 109 10.7 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Buchheimer Straße" in Köln-Mülheim 4141/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Buchheimer Straße von der Mülheimer Freiheit bis zum Clevischer Ring und im Gebiet zwischen Mülheimer Freiheit, Altstraße, westliche Grundstücke Wallstraße, Neustraße, Wallstraße, südlich der Ratsstraße, südlich der Gymnasiumstraße, Adamstraße, südlich der Julius-Bau-Straße und Clevischer Ring in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Buchheimer Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan soll in Kürze offengelegt werden. 10.8 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Zentrum Buchforst" in Köln-Buchforst 4142/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan betreffend die Grundstücke Heidelberger Straße 7 bis 27, Waldeckerstraße 45 bis 49, Kasseler Straße 27 und 28, Waldecker Straße 44 bis 48, Heidelberger Straße 29 bis 35, Bunsenstraße 1, Fabriciusstraße 7, Herschelstraße 10 und 13, Cusanusstraße 16, Waldecker Straße 42, Eulerstraße 11 und 14, Galileistraße 8 und 15, Klaprothstraße 10, Waldecker Straße 11 bis 27, Pyrmonter Straße 2, Waldecker Straße 33 bis 43, Heidelberger Straße 8 a bis 34 und die Grundstücke Dortmunder Straße 39 und 41 in Köln-Buchforst –Arbeitstitel: "Zentrum Buchforst" in Köln-Buchforst– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Die Bestandsaufnahme ist in Vorbereitung. 110 10.9 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Stegerwaldsiedlung" in Köln-Mülheim 4143/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Deutz-Mülheimer Straße zwischen Ferdinandstraße und Bundesbahntrasse (ICE) betreffend die Grundstücke Ferdinandstraße 1, Deutz-Mülheimer Straße 136 bis 138, 140 bis 146 einschließlich der rückwärtigen Grundstücke 146 a bis 148, 168 und 170 bis 174, Adam-Stegerwald-Straße 1 bis 9 a sowie entlang der westlichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße von 129 teilweise bis 131 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stegerwaldsiedlung" in KölnMülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Derzeit ist die Grundlagensammlung/ Scoping in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Im Bereich Stegerwaldsiedlung gibt es keine schädigenden Einflüsse durch Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe. Der Bebauungsplan-Entwurf “Euroforum Nord“ überdeckt einen großen Teil des Plangebietes. Mit der weiteren Bearbeitung wird gewartet, bis der Plan “Euroforum Nord“ ausgearbeitet ist, der die v. g. Nutzungen ausschließen soll. Im übrigen Bereich befindet sich überwiegend eine Wohnnutzung. Hier sind die v. g. Nutzungen nicht zulässig. Mit dem Beschluss über die Offenlage wird das Plangebiet der aktuellen planerischen Entwicklung angepasst. 10.11 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach" in Köln-Porz-Urbach 4279/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet des Stadtteilzentrums Urbach, entlang der Kaiserstraße ausgehend vom Kreuzungsbereich Kaiserstraße/Frankfurter Straße nach Westen bis zur Einmündung Dorotheenstraße, Ausläufer nach Osten in die Waldstraße bis zur Leuschhofgasse und entlang der Frankfurter Straße nach Norden bis zur Fauststraße und nach Süden bis zur Zündorfer Straße —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach" in Köln-Porz-Urbach— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles Köln-Porz-Urbach den Erhalt und die Entwicklung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten auszuschließen, um den Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen. 111 Sachstand zum 30.09.2011: Die Vorlage zum Offenlagebeschluss im Stadtentwicklungsausschluss werden in der Sitzung am 15.09.2011 beraten. Voraussichtliche Rechtskraft des Bebauungsplanes Ende 2011/Anfang 2012. Neuer Sachstand: Am 14.02.2012 hat der Rat (TOP 12.1) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 21.03.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 15 bekannt gemacht. 10.12 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 73367/03 Arbeitstitel: Franz-Schaaf-Straße in Köln-Porz-Zündorf 4302/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 73367/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich der Hauptstraße und südlich des Peletierweges im Blockinnenbereich (Gärtnereigelände), erschlossen über die Franz-Schaaf-Straße, in Köln-Porz-Zündorf —Arbeitstitel: Franz-Schaaf-Straße in Köln-Porz-Zündorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 73367/03 gefasst. Der Vorhabenträger hat trotz mehrfacher Aufforderung noch nicht die Bürgschaft vorgelegt. Aus diesem Grund ist der Plan noch nicht veröffentlicht und damit auch nicht rechtskräftig. Neuer Sachstand: Nach Hinterlegung der Bürgschaft ist der Plan seit dem 28.12.2011 rechtskräftig. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. 10.18 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 6246 Sa/03 (62469/03) Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-Mauser-Straße/Vogelsanger Straße in Köln-Bickendorf, 3. Änderung 4846/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 6246 Sa/03 (62469/03) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Wil- 112 helm-Mauser-Straße, Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, Fußweg zwischen Äußere Kanalstraße und Vitalisstraße, Vitalisstraße, Vogelsanger Straße, Maarweg, Bahnstrecke Köln - Aachen und Gürtelbahn in Köln-Bickendorf —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-Mauser-Straße / Vogelsanger Straße in Köln-Bickendorf, 3. Änderung— zu ändern. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden. Voraussichtlich wird der Satzungsbeschluss am 13.10.2011 durch den Rat gefasst. Neuer Sachstand: Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. 113 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 14. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 27.01.2011 9.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl" Stellungnahme der Bezirksvertretung 5 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 5292/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) unter teilweiser Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Nippes zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 02.12.2010 gemäß der Anlage 3 auszuarbeiten. Sachstand zum 30.09.2011: Der Offenlagebeschluss ist in Vorbereitung. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, das Verfahren ist beendet. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 62520/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in Köln-Lindweiler, 1. Änderung 5390/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 62520/06 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Unnauer Weg, Eisenbahnstrecke Köln - Neuss und Pingenweg in Köln-Lindweiler —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in Köln-Lindweiler, 1. Änderung— zu ändern mit dem Ziel, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. 114 Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden. Der Rat wird voraussichtlich in 2011 den Satzungsbeschluss fassen. Neuer Sachstand: Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich. Das Verfahren ist damit beendet. 115 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, dem 22.02.2011 7.1 182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 3175/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie 2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1) durchzuführen. Sachstand zum 30.09.2011: Beschluss BV 4: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 12.09.2011. Neuer Sachstand: Der Feststellungsbeschluss wurde am 18.12.2012 vom Rat gefasst. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. 9.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Volkhovener Weg in Köln-Heimersdorf hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 5392/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, den Bebauungsplan-Entwurf –Arbeitstitel: Volkhovener Weg in KölnHeimersdorf– unter teilweiser Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.09.2010 (Abendveranstaltung) gemäß der Anlage 6 auszuarbeiten. 116 Sachstand zum 30.09.2011: Der Bebauungsplan-Entwurf des Investors liegt der Verwaltung noch nicht vor. Die Erarbeitung erfolgt zurzeit. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplanentwurf wird Ende 2012 offengelegt. 10.3 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 77372/02 Arbeitstitel: Magazinstraße in Köln-Porz-Wahnheide 4238/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 77372/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich der Magazinstraße im Blockinnenbereich (Gärtnereigelände), erschlossen über eine Zufahrt zwischen Magazinstraße 40 a und Hausnummer 42, in Köln-Porz-Wahnheide —Arbeitstitel: "Magazinstraße in Köln-Porz-Wahnheide"— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage ist beendet. Durchführungsvertrag und Erschließungsregelungen werden zurzeit bearbeitet. Neuer Sachstand: Unter Session-Nr. 4517/2011 wurde am 20.12.2011 die Satzung beschlossen. Die Vorlage ist damit erledigt. 10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-Porz-Gremberghoven 4757/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse eines für das zwischen der Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegenen Gebietes (Anlage 1) durchgeführten kompakten Gutachterverfahrens zur Kenntnis (Anlagen 2 - 8); 117 2. 3. 4. empfiehlt der Verwaltung, den Investor zu beauftragen, das Konzept, das den ersten Rang zuerkannt bekommen hat (Anlage 3), entsprechend den Hinweisen des Preisgerichtes überarbeiten zu lassen; beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen der Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegene Gebiet ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-Porz-Gremberghoven– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte sowie eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes (siehe 2) nach Modell 2 (Versammlung). Sachstand zum 30.09.2011: Das im Gutachterverfahren prämiierte städtebauliche Konzept wird derzeit mit den Hinweisen des Preisgerichtes und den Auflagen der Verwaltungsdienststellen überarbeitet. Sobald das städtebauliche Konzept vorliegt, wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet. Neuer Sachstand: Nach der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 19.4.2012 stattgefunden (Modell 2, Versammlung). Die Bezirksvertretung Porz hat bei ihrer Beratung über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.09.2012 das auf dem Gutachterverfahren basierende Planungskonzept generell abgelehnt. Der StEA wird voraussichtlich am 08.11.2012 über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplans Beschluss fassen. 13.1 Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "1. Änderung Westlich Schillingsrotter Weg" in Köln-Marienburg 3361/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Schillingsrotter Weg und Militärringstraße —Arbeitstitel: "1. Änderung Westlich Schillingsrotter Weg" in Köln-Marienburg— einzuleiten; 2. den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.03.2011 bis 18.04.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Mit dem Satzungsbeschluss durch den Rat ist in 2011 zu rechnen. 118 Neuer Sachstand: Der Satzungsbeschluss erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2013. 13.2 Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 3. Änderung "Erste Planungsstufe" 5313/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB für verschiedene Teilbereiche im Gesamtgebiet Widdersdorf Süd entsprechend Anlage 1 – Arbeitstitel Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 3. Änderung "Erste Planungsstufe"– einzuleiten und nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage 2 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 17.03.2011 bis 18.04.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Die Beschlussfassung durch den Rat ist für 2011 vorgesehen. Neuer Sachstand: Der Satzungsbeschluss erfolgt 2013. 16.1 Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.09.2010 zur Umgestaltung des Maternuskirchplatzes in Köln-Neustadt/Süd 0100/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Maternuskirchplatz entgegen dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.09.2010 nicht kurzfristig umgestaltet werden soll. Stattdessen soll die Verwaltung einen Entwurf auf der Grundlage des Entwurfs des Studenten Renè Böhmer ausarbeiten, die Kosten ermitteln und diese für den Haushalt 2012 anmelden. Sachstand zum 30.09.2011: Die zwischenzeitlich zum Parken freigegebene Platzfläche soll wieder gesperrt werden. Wann mit den Planungen zur Umgestaltung beim Amt für Straßen und Verkehrtechnik begonnen werden kann, ist noch ungeklärt. 119 Neuer Sachstand: Aussagen zur Kostenhöhe können erst getroffen werden, wenn der Studentenentwurf überarbeitet worden ist. Die Überarbeitung dieses Entwurfs kann frühestens ab 2014 erfolgen. 120 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 16. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 31.03.2011 5.1 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest hier: Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 4 a Absatz 3 BauGB 3093/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss, 1. nimmt die in Anlage 2 vorgeschlagenen Entgegnungen der Verwaltung auf die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis; 2. beschließt gemäß der Entscheidungen zu Anlage 6, eine eingeschränkte erneute Offenlage gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit entsprechend geänderter Darstellung der Pläne und Begründung und Umweltbericht für einen Monat durchzuführen. Hierbei sind nachfolgende Änderungen zu berücksichtigen: Der Stadtentwicklungsausschuss übernimmt folgende Änderungen aus der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal: 1. Die Kennzeichnung des ehemaligen Geländes von RTL in Köln-Junkersdorf wird von MK (Kerngebiet) in MI (Mischgebiet) geändert. 2. Die heute bestehende Sondernutzungsfläche im Bereich Stadion und Sporthochschule bleibt bestehen und wird nicht erweitert. 3. Die Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf (3-12) wird um 1/3 reduziert. Dieses 1/3 verbleibt im Landschaftsschutz (LS). 4. Die Wohnbaufläche 306 c am Wiener Weg/Erich-Deuser-Straße in KölnJunkersdorf wird abgelehnt (Stellungnahme 3-13). 5. Im Bereich der Ignystraße wird die Ausweisung als SO-Gebiet (Sondergebiet) abgelehnt und die heutige Signatur Grünfläche beibehalten. Der Stadtentwicklungsausschuss übernimmt folgende Änderungen aus der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Chorweiler: 1. Die auf Seite 21 unter Punkt 6.0 abgelehnten Bauflächen für den Bezirk Merkenich sollen wieder in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. 2. Die Jugendeinrichtung in Pesch soll ebenfalls in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. 3. Die Liste der Sehenswürdigkeiten im Stadtbezirk auf Seite 25 der Anlage 3/2 ist zu ergänzen um St. Amandus, Alte Kirche Weiler, Turm St. Brictius und die Simultanhalle. Der Stadtentwicklungsausschuss modifiziert folgende Änderungen aus der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Chorweiler: - Die auf Seite 21 unter Punkt 6.5 aufgeführte Baufläche möge aufgenommen und um die Hälfte von 6.2 erweitert werden, d.h.: südlich Alte Römer Straße bis obere 121 Linie Punkt 6.4. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest herausgenommen wird. Sachstand zum 30.09.2011: Das Verfahren soll mit Beschluss des StEA am 11.10.2011 und des Rates am 13.10.2011 zum Abschluss gebracht werden. Neuer Sachstand: Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 21.03.2012 die 4. Fortschreibung genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 09.05.2012. Die Vorlage ist damit erledigt. 5.5 Offene Bücherschränke in Köln 2491/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bürgerstiftung Köln vom 05.06.2010 stattzugeben, um im öffentlichen Raum der Stadt Köln insgesamt 24 „Offene Bücherschränke“ aufzustellen (s. Anlagen Nr. 1 - 3). Die im Antrag genannten Standorte verstehen sich als Standortbereiche. Der exakte spätere Aufstellungsort wird im Vorfeld der jeweils einzeln zu erteilenden Genehmigung bestimmt. Die Genehmigung sollte probeweise für ein Jahr erfolgen. Nach einem Jahr sollte nach Auswertung eines Erfahrungsberichtes über eine endgültige Genehmigung entschieden werden. Mit Rücksicht auf das übergeordnete Ziel der Strukturierung des öffentlichen Raumes versteht der Stadtentwicklungsausschuss die beantragten und noch nicht privat realisierten Standorte in Bezug auf die hier in Rede stehende Initiative für das gesamte Kölner Stadtgebiet als maximale Auslastung. Davon unberührt bleiben Planungen anderer Initiativen in den Stadtbezirken wie z. B. die Initiative Sozialraumkoordination Humboldt/Gremberg/Kalk. Die genauen Standorte der offenen Bücherschränke in den einzelnen Stadtbezirken sind durch die jeweiligen Bezirksvertretungen festzulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Der abschließende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung von insgesamt 24 Offenen Bücherschränken im Stadtgebiet Köln – im Rahmen dieser Initiative – wurde am 31.03.2011 gefasst. Wie schnell die Offenen Bücherschränke im Stadtgebiet aufgestellt werden, hängt vor allem vom privaten Initiator ab. Die einzelnen Standorte werden im Rahmen eines Antragsverfahrens und nach Beschlussfassung durch die jeweils zuständige Bezirksvertretung bestimmt werden. 122 Neuer Sachstand: Siehe Mitteilung 4224/2012 zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2012. 6.1 Entwicklungskonzept Lindweiler 2212/2010 15 Beschluss (Rat am 07.04.2011): 5. Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungsund Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch. 6. Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 8. Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Vorbereitungen zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler als Grundlage zur Einwerbung staatlicher Fördermittel werden derzeit von der Verwaltung getroffen. Die ad hoc Maßnahmen wurden zum Teil bereits umgesetzt, bzw. stehen kurz vor der Umsetzung. Neuer Sachstand: Das Integrierte Handlungskonzept Lindweiler ist fertig gestellt und mit den Fachdienststellen innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Zurzeit wird mit dem Fördermittelgeber die Ausgewogenheit zwischen den sozial integrativen und den städtebaulichen Maßnahmen des Konzeptes abgestimmt. Nach Beschluss des Stadtvorstandes über das Integrierte Handlungskonzept wird der für die Förderung durch das Land erforderliche Ratsbeschluss herbeigeführt. Parallel erfolgt die Vorbereitung der Anerkennung durch das Land NRW und der ersten Einplanungsanträge. 123 9.1 Städtebauliches Planungskonzept "Deutzer Feld" in Köln-Kalk Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 0799/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Deutzer Feld" in Köln-Kalk einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die in der Zeit vom 11.11. bis 25.11.2010 durchgeführt wurde, gemäß der Anlage 6 auszuarbeiten. Sachstand zum 30.09.2011: Es werden die für die Ansiedlung des Feuerwehrzentrums Köln notwendigen Fachgutachten (Verkehr, Lärm) erarbeitet und der Bebauungsplanentwurf entwickelt. Neuer Sachstand: Die Offenlage wurde in der Zeit vom 30.08.-01.10.2012 durchgeführt. Zur Zeit wird der Satzungsbeschluss vorbereitet. Die Vorlage ist damit erledigt. 9.2 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Willi-Lauf-Allee in KölnJunkersdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf 0976/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet "WilliLauf-Allee" in Köln-Junkersdorf einen Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage der bisherigen Planungsarbeiten in einer neu zu entwickelnden Variante unter teilweiser Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal auszuarbeiten. Berücksichtigung finden sollen nach Auffassung der Verwaltung die Punkte 1. und 2., 4. und 5. sowie 8. bis 10. des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal; die Punkte 3., 6. und 7. sollen in der neuen Variante geprüft werden. Sachstand zum 30.09.2011: Der vorgenannte Beschluss wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 31.03.2011 gefasst. Der Investor erarbeitet zurzeit neue Varianten. Neuer Sachstand: Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zu Beginn 2013 offengelegt. 124 10.2 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 68400/04 Arbeitstitel: "Erweiterung Lindenallee 53" in Köln-Marienburg 3432/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 68400/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Grundstück Lindenallee 53 —Arbeitstitel: "Erweiterung Lindenallee 53" in KölnMarienburg— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.05.2011 bis 01.06.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. Mit dem Beschluss durch den Rat ist in 2011 zu rechnen. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit erledigt. 10.4 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 58457/02 Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich 4154/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 58457/02 mit gestalterischen Festsetzungen und mit den in der Sitzung formulierten Anregungen für das Gebiet zwischen Brauweilerstraße, Kölner Straße und dem Odemshof in Köln-Lövenich —Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.05.2011 bis 01.06.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll dem Rat in 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. 125 10.5 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 64424/03 Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz 5397/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 64424/03 mit gestalterischen Festsetzungen für ein circa 1 500 m² großes Teilgrundstück aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen Elzstraße 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Die auf dem Baugrundstück geplanten drei Parkplätze sollen entfallen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.05.2011 bis 01.06.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll dem Rat in 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. 10.6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Kieskaulerweg in Köln-Merheim 0212/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der für das zwischen dem Kieskaulerweg im Osten, der KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im Süden und der Driburger Straße im Westen in Köln-Merheim gelegene Gebiet (Anlage 1) durchgeführten Mehrfachbeauftragung zur Kenntnis (Anlage 4); 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen dem Kieskaulerweg im Osten, der KVB-Trasse (Linie 1, Köln-Weiden - Bensberg) im Süden und der Driburger Straße im Westen in Köln-Merheim gelegenen Gebiet (Anlage 1) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Kieskaulerweg in Köln-Merheim– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau und untergeordneten Dienstleistungs- und Einzelhandelsflächen zu schaffen; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes (siehe Anlage 3) nach Modell 2 (Versammlung). 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Wegfalls der jetzigen Buswendeschleife im Bereich der geplanten Bebauung des Ortsmittelpunktes Merheim ei- 126 5. 6. 7. 8. ne neue Wendemöglichkeit für die Krankenhausbuslinie 158 zur Verfügung steht. Insbesondere ist zu prüfen, wie als Ersatz für die bisherige Wendemöglichkeit zeitgleich ein Kreisverkehr im Bereich des Kratzweges realisierbar ist und wie die Finanzierung gesichert werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob es zulässig und möglich ist, anstelle dieses Kreisverkehres die Kreuzung so aufzuweiten und am Rand zu befestigen, dass dort ein Bus wenden könnte. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die sich im Wendekreis befindlichen Bäume erhalten und in die Planung des Ortsmittelpunktes einbezogen werden können. Über die Ergebnisse sind die Bezirksvertretung und die zuständigen Ausschüsse zeitnah zu informieren. Sachstand zum 30.09.2011: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand als Abendveranstaltung am 24. Mai 2011 in Köln-Merheim statt. Die Beschlussfassung der BV8 über die eingegangenen Stellungnahmen ist für den 29.09.2011 vorgesehen. Auf Grundlage des Beschlusses und der im Rahmen der Beteiligung der Dienststellen und Träger eingegangenen Stellungnahmen wird der Vorgabenbeschluss voraussichtlich für November 2011 im StEA vorbereitet. Es ist vorgesehen, bis zu den genannten Terminen Lösungsvorschläge für die in den Punkten 4 bis 7 genannten Themen der BV und dem StEA vorzulegen. Neuer Sachstand: Das städtebauliche Planungskonzept wurde fertig gestellt. Der Offenlagebeschluss (Session 2692/2012) steht am 08.11.2012 auf der Tagesordnung des StEA’s. Die Vorlage ist damit erledigt. 13.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 61520/02 Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch, 1. Änderung 0407/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 61520/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Escher Straße, Donatusstraße, Im Gewerbegebiet Pesch, Donatusstraße und nördlicher Grenze der Wohnbebauung Am Pescher Holz in Köln-Pesch —Arbeitstitel: Donatusstraße in KölnPesch, 1. Änderung— zu ändern, mit dem Ziel, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden. Der Rat wird voraussichtlich in 2011 den Satzungsbeschluss fassen. 127 Neuer Sachstand: Die Änderung des Bebauungsplans ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. 13.4 Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes 67440/07 Arbeitstitel: 1. Änderung Altes Polizeipräsidium in Köln-Altstadt/Süd 0546/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, in Ergänzung des Beschlusses vom 27.01.2011 das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 67440/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen Tel-Aviv-Straße, Blaubach, Waidmarkt und Nordseite des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums (Turnhalle) in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: 1. Änderung Altes Polizeipräsidium in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere die vierzehngeschossig festgesetzte Bebauung (Hochhaus) am Waidmarkt auf höchstens sieben Geschosse zu begrenzen und die zulässige Gebäudehöhe entsprechend zu reduzieren, am Blaubach die überbaubare Grundstücksfläche um circa 400 m² zu vergrößern sowie die Geschossfläche insgesamt im Plangebiet leicht zu erhöhen; 2. beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des Bebauungsplanes 67440/07 den Änderungsentwurf unter Berücksichtigung der Anlage 2 auszuarbeiten und nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses vom 31.03.2011 arbeitet der Vorhabenträger derzeit den Bebauungsplan-Änderungsentwurf zur Offenlage aus. Neuer Sachstand: Kein neuer Sachstand. 13.5 Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd 0912/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan –Arbeitstitel Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd–, dessen Aufstellung am 08.07.2010 vom Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 128 754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und 826, der Weberstraße, der westlichen Grenze des Flurstücks 760, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 757 und 758, der östlichen Grenze der Flurstücke 504 und 748, der nördlichen Grenze des Flurstücks 748 und der Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd beschlossen wurde, in seinem Geltungsbereich um die Grundstücke im Bereich Ecke Severinstraße/Löwengasse (Flurstücke 748, 750/43, 749, 43/1, 500, 844,502,504,756,756 757,758) zu erweitern mit dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Erweiterungsbeschluss wurde gefasst. Im 4. Quartal 2011 wird zur Sicherung der Bauleitplanung der Beschluss zur Veränderungssperre gefertigt. Die weiteren Verfahrensschritte zum Bebauungsplan erfolgen nach Abschluss und auf Basis des für diesen Bereich sich in Vorbereitung befindlichen Wettbewerbs. Neuer Sachstand: Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 20.12.2011 beschlossen sowie am 15.02.2012 im Amtsblatt bekannt gemacht. Der Vorgang ist erledigt. 14.2 Aufhebung des Bebauungsplanes 70389/02 (1204) - Einleitungs- und Offenlagebeschluss Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen 4478/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 70389/02 (1204) für das Gebiet (1) zwischen südliche Grundstücksgrenze des Friedhofes an der Sürther Straße, östlichen Grundstücksgrenzen entlang des Feldweges, südliche Grenze Holzweg (2) und westliche Grenze Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen — Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen; 2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 den Einleitungsbeschluss gefasst. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist vorbereitet und soll dem Rat in seiner Sitzung am 13.10.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Mit Satzungsbeschluss des Rates vom 13.10.2011 ist das Verfahren abgeschlossen. 129 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 19.05.2011 4.2.1 Umgestaltung des Ebertplatzes hier: Planungsbeschluss für die Anpassung der vorhandenen Ingenieurbauwerke als vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung des Ebertplatzes auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans 4602/2010 Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die Anpassung der vorhandenen an die Platzfläche angrenzenden Ingenieurbauwerke als vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung des Ebertplatzes auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 190.000,00 EURO. Zur Sicherstellung der Finanzierung in Höhe von insgesamt 190.000 Euro beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2011 eine außerplanmäßige Auszahlung von 124.500 Euro im Teilfinanzplan "1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV", Teilplanzeile 8 Auszahlung für Baumaßnahmen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan "0901 - Stadtplanung", Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen - bei Finanzstelle 6100-0901-0-1000 Städtebaul. Masterplan. Für das Haushaltsjahr 2012 erfolgt eine Umveranschlagung der in der Finanzplanung 2012 bei gleicher Finanzstelle vorgesehenen Mittel in Höhe von 65.500 € in den Teilfinanzplan 1202. Die Planung einer Tiefgarage unterhalb des Ebertplatzes wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Sachstand zum 30.09.2011: Der Rat hat die Beschlussfassung in der Sitzung vom 14.07.2011 vertagt. Eine erneute Beratung ist somit erst in der Ratssitzung vom 13.10.2011 vorgesehen. Neuer Sachstand: In der Ratssitzung vom 13.10.2011 wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Ebertplatz geändert zugestimmt. Die Änderungen betreffen das Thema der Tiefgarage unterhalb der Platzfläche. Laut Ratsbeschluss vom 13.10.2011 soll der Bau einer Tiefgarage am Ebertplatzes eingehend untersucht werden. Dabei sollen neben den bereits von der Verwaltung erarbeiteten Varianten auch zusätzliche Lösungsmöglichkeiten aus der politischen Diskussion untersucht werden. Hierzu befindet sich eine aktuelle Beschlussvorlage mit der Session Nummer 2618/2012 in der 130 politischen Abstimmung. Die Durchführung der Studie zur weiteren Untersuchung der Tiefgarage ist für 2013 geplant. Erst nach Vorlage der Ergebnisse aus der Studie zur Tiefgarage, können die Planungen zur Platzumgestaltung weitergeführt werden. 5.2 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 GO, § 19 Absatz 1 HS Beschluss über die zukünftige Nutzung der Platzfläche östlich des Höhenberger Rings in Köln-Höhenberg Arbeitstitel: Höhenberger Ring in Köln-Höhenberg 0269/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, dem Votum des Gestaltungsbeirates vom 29.11.2010 folgend, die städtische Platzfläche östlich des Höhenberger Rings freiraumplanerisch zu qualifizieren und als Eingangsbereich zum Naherholungsgebiet Merheimer Heide zu entwickeln. Die damit verbundenen Kosten werden auf Grundlage der weiteren Planung bestimmt. Bei der weiteren Planung sind die Belange der anliegenden Sporteinrichtungen, die teilweise diese Fläche bei Großveranstaltungen als Parkplatz mitgenutzt haben, zu prüfen und ggf. bei Planungsalternativen zu berücksichtigen. Sachstand zum 30.09.2011: Auf Grundlage des Beschlusses vom 19.05.2011 erarbeitet die Verwaltung ein Konzept zur Gestaltung der Fläche und prüft, inwieweit die Umsetzung über notwendige Ausgleichsmaßnahmen für andere Bebauungsplanverfahren in Kalk erfolgen kann. Für die als alternative Nutzung vorgeschlagene ADAC-Servicestation werden mögliche Ersatzstandorte geprüft. Neuer Sachstand: Die Planung ist Bestandteil der Konzeption für einen rechtsrheinischen Grüngürtel. Detailplanungen liegen noch nicht vor, erfolgen aber auch in Abstimmung mit den Entwicklungen des angrenzenden Sportparks. Für den ADAC wurde ein Ersatzstandort an der Gummersbacher Straße in Köln-Kalk gefunden, die konkrete Entwicklung läuft. Die Fläche bleibt unbebaut und wird als Freifläche weitergenutzt. Der Vorgang ist abgeschlossen. 9.1 Bildungslandschaft Altstadt-Nord in Köln-Altstadt/Nord Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 0363/2011 131 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Bildungslandschaft Altstadt-Nord" in Köln-Altstadt/Nord einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.09.2010 gemäß den Anlagen 3 - 8 auszuarbeiten. Sachstand zum 30.09.2011: Die städtebauliche Studie zum Erhalt der Platane und des Walnussbaumes der Architekten Plan Sinn/Feld72 liegt vor und wird dem nächstmöglichen StEA und der BV zur Beratung vorgelegt. Neuer Sachstand: Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes auf Grundlage der Variante 2 findet momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird im März 2013 gerechnet. 9.2 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: "Schanzenstraße Nord" in KölnMülheim hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 71489/04 0883/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Schanzenstraße Nord" in Köln-Mülheim den Bebauungsplan-Entwurf 71 489/04 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30.08.2010 bis 04.09.2010 (Modell 1, Aushang) gemäß der Anlagen 4 bis 6 auszuarbeiten. Sachstand zum 30.09.2011: Der StEA hat am 19.05.2011 die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerinformation zur Kenntnis genommen und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Derzeit wird der Fachdienststellenumlauf vorbereitet. Neuer Sachstand: Die Offenlage fand vom 15.10. bis 14.11.2012 statt. 132 10.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück 5459/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse eines für das zwischen dem Erholungsgebiet "Höhenfelder See" im Norden, der "Heidesiedlung/Heidekarre" im Osten und der Siedlung am Schilfweg im Südwesten in Köln-Dellbrück gelegenen Gebietes (Anlage 1) durchgeführten kompakten Gutachterverfahrens (Anlagen 2 - 8) sowie die Überarbeitung des ersten Ranges (Anlage 10) zur Kenntnis; 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte zu schaffen; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes nach Modell 2 (Versammlung); 4. beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes 74509/03 mit dem Arbeitstitel "Dellbrücker Steinweg in Köln-Dellbrück". Sachstand zum 30.09.2011: Mit Bekanntmachung des Beschlusspunktes 4 vom 01.06.2011 ist die Vorlage Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 74509/03 mit dem Arbeitstitel „Dellbrücker Steinweg in Köln-Dellbrück“ erledigt. Für das Plangebiet Hyazinthenweg wurde am 29.06.2011 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Abendveranstaltung durchgeführt. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und der Vorgabenbeschluss vorbereitet. Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung resultiert das Erfordernis einer punktuellen planerischen Überarbeitung, einer Ergänzung der Verkehrs- und Schallgutachten sowie der Erarbeitung eines Spielflächenkonzepts. Ferner werden in Kürze Verhandlungen mit dem Investor über inhaltliche und gestalterische Fragen geführt. Parallel wird die Umweltprüfung bearbeitet. Neuer Sachstand: Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange und Dienststellen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Derzeit ist die Beschlussvorlage über die Offenlage des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Beschlussgang. 133 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in Köln-Neustadt/Nord 0790/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 1396/85 und Teile des städtischen Flurstückes 1534/85 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Christuskirche/Herwarthstraße in KölnNeustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondre Art und Maß des Vorhabens festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt 3. auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB zu verzichten, da das Vorhaben bereits mehrfach der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Sachstand zum 30.09.2011: Die Planvereinbarung wurde vom Vorhabenträger unterzeichnet. Derzeit wird der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Neuer Sachstand: Der Einleitungsbeschluss wurde am 19.05.2011 gefasst und das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird mit dem Vorhabenträger und der Offenlage des Planentwurfs durchgeführt. 10.4 Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 64457/02 Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 0819/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2008 betreffend den BebauungsplanEntwurf 64457/02 um das Gebiet zwischen Grüner Weg und Melatengürtel (Flurstücke 389, 461 und 486 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld) — Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— zu erweitern; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 – 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und 134 den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage hat in der Zeit vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 stattgefunden. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll dem Rat möglichst noch in 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neuer Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. 135 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 07.07.2011 5.1 Beschluss über die frühzeitige intensive Bürgerbeteiligung (moderierter Workshop) zur zukünftigen Entwicklung der Nutzungen auf den Grundstücksflächen des ehemaligen Historischen Archivs entlang der Severinstraße in KölnAltstadt/Süd 1127/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Bereitstellung von Finanzmitteln, einen zweitägigen moderierten Workshop zur zukünftigen Entwicklung der Nutzungen auf den Grundstücksflächen des ehemaligen Historischen Archivs entlang der Severinstraße durchzuführen; 2. beschließt, dass die aus dem moderierten Workshop resultierenden Ergebnisse nach Prüfung und darauffolgendem Beschluss in die weiteren Verfahren (Wettbewerb, Bauleitplanverfahren) einfließen. Sachstand zum 30.09.2011: Der moderierte Workshop hat am 15. und 16. Juli 2011 stattgefunden Es wird vor dem Hintergrund der transparenteren Gestaltung des Beteiligungsprozesses nun eine weitere Informationsveranstaltung zur Ergebnisauswertung des Workshops geben; Teilnehmer sind dabei die des Workshops; vgl. dazu Beschluss Session Nr. 3209/2011 mit Start StEA am 11.10.2011 Neuer Sachstand: Das Verfahren ist abgeschlossen. 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Neurather Weg in Köln-Mülheim 1417/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch, für das Gebiet zwischen der Berliner Straße, Neurather Weg, den südlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Neurather Weg 1 - 9 sowie Berliner Straße 221, der Trasse der Deutschen Bahn und den nördlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Berliner Straße 136 2. 187, 213, 215 und 217 –Arbeitstitel: Neurather Weg in Köln-Mülheim– einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, für die Erweiterung des Betriebshofs der Circus Roncalli GmbH um Lagerhallen und Werkstätten eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine flächensparende Planung vorzulegen. nimmt die Varianten für das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 - 4, Erläuterungsbericht in Anlage 5) und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand zum 30.09.2011: Der Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch den StEA am 07.07.2011 gefasst und am 27.07.2011 bekannt gemacht. Nächster Schritt ist der Abschluss der Planungsvereinbarung, die Durchführung der Grundlagensammlung/Scoping und anschließend, nach Modell 2, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Es ist davon auszugehen, dass als Ergebnis des Scoping vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Anfertigung von Gutachten (Verkehr, Lärm, Umwelt) erforderlich ist, da die Erschließungssituation kompliziert ist, in der Nachbarschaft sensible Nutzungen bestehen und ein Großteil des Plangebiets im Außenbereich liegt. Neuer Sachstand: Seitens des Vorhabenträgers wurde der Entwurf der Planungsvereinbarung nicht bearbeitet. Das Verfahren ruht, bis die Planungsvereinbarung abgeschlossen ist. 10.5 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 66457/07 Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord 1503/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Goebenstraße, KaiserWilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Die Baumstandorte und möglichst auch die Bäume sind zu erhalten. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage fand in der Zeit vom 21.07. bis 22.08.2011 statt. Die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB lief bis zum 01.09.2011. Der Satzungsbeschluss muss bis zum 13.01.2012 bekannt gemacht sein. Eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht mehr möglich. 137 Neuer Sachstand: Der Satzungsbeschluss wurde am 20.12.2011 gefasst, die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 11.01.2012. Der Vorgang ist damit erledigt. 10.6 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 65454/05 Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord 1813/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 65454/05 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Brüsseler Straße, Antwerpener Straße, Brabanter Straße und Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord — Arbeitstitel: Genter Straße in Köln-Neustadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. In den Innenbereichen sind mikroklimatische Verbesserungen und eine Reduzierung von Wärmeinseln vorzusehen. Sachstand zum 30.09.2011: Die Offenlage ist abgeschlossen. Die Vorlage zum Satzungsbeschluss wird voraussichtlich zur Ratssitzung am 13.10.2011 eingebracht. Neuer Sachstand: Für den Baublock Genter Straße wurde durch Bekanntmachung am 16.11.2011 der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen. 11.2 Aufhebung des Durchführungsplanes 6644 Nb 1-4/02 (67459/02) - Offenlagebeschluss Arbeitstitel: Hauptbahnhof/Turiner Straße in Köln-Altstadt/Nord 1990/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Durchführungsplan 6644 Nb 1-4/02 (67459/02) für das Gebiet Trankgasse, Bahnhofsvorplatz, Dompropst-Ketzer-Straße, Marzellenstraße, Eigelstein, Machabäerstraße, Domstraße, Brandenburger Straße, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 649 (Flur 28, Gemarkung Köln), Altenberger Straße, Johannisstraße, entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 262, 289 sowie 288 (Flur 29, Gemarkung Köln), Am Alten Ufer, Servasgasse, Konrad-AdenauerUfer —Arbeitstitel: Hauptbahnhof/Turiner Straße in Köln-Altstadt/Nord— zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen; 138 2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand zum 30.09.2011: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2011 die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nummer 6644 Nb 1-4/02 (67459/02) zum Zwecke der Aufhebung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen. Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Durchführungsplanes Nummer 6644 Nb 1-4/02 (67459/02) mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 15. September bis 14. Oktober einschließlich. Neuer Sachstand: Die Aufhebung ist seit dem 08.02.2012 rechtskräftig. Der Vorgang ist erledigt. 139 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 14.07.2011 8.1 Städtebauliches Planungskonzept Falkenweg in Köln-Rondorf Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 1537/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Falkenweg im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung Im Rabengrund im Norden, Lärmschutzwall der A 555 im Osten und der Kleingartenanlage im Süden —Arbeitstitel: Falkenweg in KölnRondorf— aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche beziehungsweise als Wohnbaufläche und private Grünfläche (Kleingartenanlage) festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Falkenweg in KölnRondorf— mit insgesamt vier alternativen Planungsentwürfen zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand: Das Verfahren wurde vom Vorhabenträger bislang nicht weitergeführt und ruht. 10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord 1383/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 575 und ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 583, der Flur 21 der Gemarkung Köln in KölnAltstadt/Nord –Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis; 140 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt). Sachstand: Der Einleitungsbeschluss wurde am 14.07.2011 gefasst und das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird mit dem Vorhabenträger durchgeführt. 12.1 Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord 2446/2011 Beschluss (Rat am 14.07.2011): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord—abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4; 2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern; 3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung; 4. die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 6644 Nb 1/04 (67457/04) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Südseite Altenberger Straße in Köln-Altstadt/Nord– nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung; Sachstand: Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt am 17.08.2011. Der Vorgang ist erledigt. 141 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung 3797/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet der Halle 10 —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung— einzuleiten. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der Halle 10 entsprechend der Anlage 2. Sachstand: Das Verfahren ruht, da von Seiten der Künstler (CAP) bislang noch kein prüffähiges Konzept zur Sanierung der Halle 10 vorgelegt wurde. 142 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 15.09.2011 6.1 Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Köln 2044/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt eine umfassende Fortschreibung des 1991 in Kraft getretenen Landschaftsplans der Stadt Köln zum Zwecke der fachlichen und rechtlichen Aktualisierung und Verwaltungsvereinfachung und beauftragt die Verwaltung, dies gemäß den in der Begründung dargestellten Ausführungen in den kommenden fünf Jahren umzusetzen. Für die Erledigung dieser Aufgabe wird eine Arbeitsgruppe aus je einem Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (67) und des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (57) eingerichtet. Da es sich um vorhandenes Personal handelt, entstehen keine Kosten für zusätzliches Personal. Auch entstehende Sachkosten werden budgetneutral in die folgenden Haushalte eingestellt. Der in der Begründung enthaltene Zeit Maßnahmenplan wird dahingehend modifiziert, dass zunächst ausschließlich folgende Punkte bearbeitet werden: Aktualisierung der Festsetzungskarte des Landschaftsplans im Sinne einer rein redaktionellen Überarbeitung. Diese Arbeit ist anschließend kontinuierlich weiterzuführen. Auf Grundlage der durchgeführten Aktualisierung ist darzulegen, in welchem Umfang von 1991 bis 2011 Flächen aus dem Landschaftsplan herausgenommen wurden, welche Nutzungen diese Fläche bis dahin hatten und welche Nutzungen diesen planerisch zugewiesen wurden. Überarbeitung der textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans dort, wo es z.B. in Folge neuer Rechtsprechung die Rechtssicherheit zwingend gebietet. Diese Arbeit ist auch in den Folgejahren kontinuierlich weiterzuführen. Harmonisierung von Landschaftsplan und Grünordnungsplan. Detaillierte Darstellung der konkreten fachlichen Inhalte und Ziele für die angestrebte materielle Überarbeitung des Landschaftsplans. Die Arbeitsergebnisse der vorgenannten Punkte sollen dem Rat und seinen Ausschüssen bis zur 1. Sitzung nach den Sommerferien 2012 vorgelegt und dort beraten werden. Insbesondere soll erst im Rahmen dieser Beratung im Einzelnen definiert werden, welche fachlich-strategischen Ziele mit der vorgesehenen, weitergehenden Überarbeitung des Landschaftsplans verfolgt werden. Mit den weiteren Arbeitsschritten ist erst nach dieser erneuten Beratung und unter Berücksichtigung etwaiger Anregungen und Änderungen zu beginnen. 143 Sachstand: Dem Rat und seinen Ausschüssen ist in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2012 eine Beschlussvorlage vorgelegt worden, die sich in der Beratung befindet. 6.2 Festlegung eines Gebietes der Sozialen Stadt 'Köln-Mülheim' 2889/2011 15 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der in der Anlage 2 gekennzeichnete Bereich in Köln-Mülheim wird als Gebiet der Sozialen Stadt 'Köln-Mülheim' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Sachstand: Die Festlegung für den Bereich 'Köln-Mülheim' als Gebiet der Sozialen Stadt gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch wurde entsprechend dem Ratsbeschluss am 28. Dezember 2011 im Amtsblatt der Stadt Köln (42. Jahrgang, Nummer 59) ortsüblich bekannt gemacht und ist damit rechtswirksam. Die Verwaltung bearbeitet das Programm MÜLHEIM 2020 ausschließlich in den beschlossenen Grenzen des Gebiets Soziale Stadt `Köln-Mülheim`. Der Ratsbeschluss ist erledigt. 6.3 MÜLHEIM 2020 Integriertes Handlungskonzept für Köln-Mülheim, -Buchforst und -Buchheim hier: Kostenerhöhungen 3134/2011 15 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat stimmt der Kostenerhöhung im Programm MÜLHEIM 2020 von 39.860.260,00 € auf 42.174.780,00 € im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung zu. Sachstand: Die Verwaltung achtet auf die Einhaltung der beschlossenen Kosten. Nach den jetzigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass aufgrund von Ausschreibungsergebnissen und veränderten Laufzeiten der festgesetzte Kostenrahmen unterschritten wird. 144 6.4 Programm MÜLHEIM 2020: Umsetzung der Projekte auf Grundlage der bewilligten Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gemäß Nr. 1.3.1 VVG zu § 44 LHO vom 21.12.2009 3148/2011 15 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt, mit der Umsetzung der Projekte im Programm MÜLHEIM 2020 unter der Voraussetzung zu beginnen, dass für diese eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt. Sachstand: Für alle in der Umsetzung befindlichen Projekte -soweit noch keine Zuwendungsbescheide vorliegen- wurde der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn durch den Fördergeldgeber genehmigt. 7.1 179. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, KölnNippes Arbeitstitel: Gewerbegebiet Hugo-Junkers-Straße in Köln-Nippes hier: Offenlagebeschluss 1532/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die 179. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes –Arbeitstitel: Gewerbegebiet HugoJunkers-Straße in Köln-Nippes– gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB offenzulegen. Sachstand: Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 179. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 6. Oktober bis 11. November 2011. Der Feststellungsbeschluss wird dem Rat am 15.11.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage ist damit erledigt. 7.2 125. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, KölnNippes Arbeitstitel: Neuordnung ehemaliger Rangierbahnhof Köln-Nippes (Rbf KNippes) hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2145/2011 145 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für die 125. Änderung des Flächennutzungsplanes —Arbeitstitel: Neuordnung ehemaliger Rangierbahnhof Köln-Nippes (Rbf K-Nippes)— die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1) durchzuführen. Sachstand: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt. Das Verfahren wird weiter bearbeitet nach der Entscheidung der DB AG über die IC-X Wartungshallen. 8.2 Städtebauliches Planungskonzept "Südlich Rodenkirchener Straße" Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf Beschluss zur Änderung des Plangebietes, zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren 2948/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Plangebiet zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf— auf den Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu begrenzen, mit dem Ziel, den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1; 4. beschließt, das Planverfahren von einem regulären Änderungsverfahren auf ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB umzustellen. Sachstand: Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs erfolgt Anfang 2013. 9.1 Städtebauliches Planungskonzept Auenviertel in Köln-Rodenkirchen Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 2915/2011 146 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen) unter Berücksichtigung der Änderungswünsche der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.07.2011 (siehe Anlagen 4 - 5) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Sachstand: Die Offenlage ist abgeschlossen, der Satzungsbeschluss erfolgt Anfang 2013, der Beschluss ist erledigt. 10.2 Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 7538/04 Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach" in Köln-Porz-Urbach 0994/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2010 betreffend den BebauungsplanEntwurf 7538/04 um das Gebiet zwischen der Dorotheenstraße und der Egmontstraße (nördlich der Kaiserstraße) —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Urbach" in Köln-Porz-Urbach— zu verkleinern; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 7538/04 für das Gebiet des Stadtteilzentrums Urbach entlang der Kaiserstraße ausgehend vom Kreuzungsbereich Kaiserstraße/Frankfurter Straße nach Westen bis zur Einmündung Egmontstraße, Ausläufer nach Osten in die Waldstraße bis zur Leuschhofgasse und entlang der Frankfurter Straße nach Norden bis zur Fauststraße und nach Süden bis zur Zündorfer Straße in Köln-Porz-Urbach nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage 4 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand: Am 14.02.2012 hat der Rat (TOP 12.1) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 21.03.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nummer 15 bekannt gemacht. Der Beschluss ist erledigt. 10.5 Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 6446/02 Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 2243/2011 147 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Aufstellungsbeschluss vom 11.08.2010 betreffend den BebauungsplanEntwurf 6446/02 um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26 sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld— zu verkleinern; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 6446/02 für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel Nummer 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, nordöstliche Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige Grundstücksgrenzen Gravenreuthstraße Nummern 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze Hüttenstraße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt. 10.7 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 66452/18 Arbeitstitel: Glockengasse in Köln-Altstadt/Nord 2961/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66452/18 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Glockengasse, Neue Langgasse, Breite Straße und Schwertnergasse in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Glockengasse in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Für den Baublock Glockengasse wurde durch Bekanntmachung am 15.02.2012 der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen. 148 10.8 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd 3379/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan beidseitig der Bonner Straße zwischen Hausnummer 25 und Hausnummer 98 —Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd– aufzustellen mit dem Ziel, die folgenden Unterarten der Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelbetrieben auszuschließen: (1) Spiel- und Automatenhallen (2) Nachtlokale jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, (3) Wettbüros, (4) Swinger-Clubs sowie (5) Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend Sex- oder Erotiksortiment ("SexShops"). Sachstand: Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 20.09.2012 im Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 31.10.2012. Das Verfahren ist abgeschlossen. 12.1 Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in KölnWiddersdorf und -Bocklemünd/Mengenich 2219/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Auskiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf und KölnBocklemünd/Mengenich —Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 5946/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 4 zu ändern; 149 3. den Bebauungsplan 5946/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt. 14.1 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 3011 a -ohne Arbeitstitel- und Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 121 -Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung"- Einleitungsbeschlüsse 2923/2009 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 3011 a –ohne Arbeitstitel– und 2. das Verfahren zur Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 121 –Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung"– für das Gebiet südöstlich der Ulrepforte in Köln-Altstadt/Süd nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Sachstand: Der Einleitungsbeschluss wurde öffentlich bekannt gemacht. Der Offenlagebeschluss wird voraussichtlich im November gefasst. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.2 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Esch/Auweiler Arbeitstitel: Griesberger Straße in Köln-Esch/Auweiler 2932/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Esch/Auweiler –Arbeitstitel: Griesberger Straße in KölnEsch/Auweiler– für das Gebiet zwischen Griesberger Straße, Frohnhofstraße, Weilerstraße und Chorbuschstraße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. 150 Sachstand: Die Veränderungssperre wurde am 11.01.2012 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, am 11.01.2014 Die Vorlage ist damit erledigt. 15.3 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Bickendorf Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-Mauser-Straße/Vogelsanger Straße in Köln-Bickendorf, 3. Änderung 2962/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Bickendorf –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Wilhelm-MauserStraße/Vogelsanger Straße in Köln-Bickendorf, 3. Änderung– für das Gebiet zwischen Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, Fußweg zwischen Äußere Kanalstraße und Vitalisstraße, Vitalisstraße, Vogelsanger Straße, Maarweg, Bahnstrecke Köln – Aachen und Gürtelbahn in Köln-Bickendorf in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die entsprechende Bebauungsplanänderung wurde am 28.12.2011 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht, die Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde nicht mehr bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 151 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, dem 11.10.2011 5.1 Gestaltungshandbuch für die Innenstadt von Köln/Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bemusterung 1241/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Vorentwurf des Gestaltungshandbuches für die Innenstadt von Köln zur Kenntnis. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Erstellung des Gestaltungshandbuches für die Kölner Innenstadt eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eine Musterfläche auf dem Kurt-Hackenberg-Platz und eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen. Die Kosten der Bemusterung in Höhe von ca. 5.000 Euro werden aus der Finanzposition 6601.572.2100.4 finanziert. Sachstand: Die Musterfläche wurde im Herbst 2012 in der Straße am Hof errichtet. Witterungsbedingt konnte die Bemusterung nicht unverzüglich durchgeführt werden. Im Frühjahr 2013 wird die Bemusterung nun nachgeholt. 5.5 Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld, Moderationsverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: Einrichtung einer Lenkungsgruppe zur Begleitung des Verfahrens 3634/2011 Beschluss : Der Stadtentwicklungsausschuss 1. 2. beschließt, zur Begleitung des Moderationsverfahrens Heliosgelände eine Lenkungsgruppe mit der vorgeschlagenen Besetzung (gemäß Anlage 1) einzusetzen; nimmt den Entwurf für die Geschäftsordnung der Lenkungsgruppe zur Kenntnis. Sachstand: Die Lenkungsgruppe wurde eingerichtet, das Moderationsverfahren ist abgeschlossen. Der Beschluss ist erledigt. 152 5.6 Programm MÜLHEIM 2020 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Beschluss über die Freigabe von investiver Auszahlungsermächtigung im Hauhaltsjahr 2011 und Planungsauftrag 3202/2011 15 1. Beschluss: 1 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-3 der HOAI in Höhe von 31.900,00 € für die Maßnahme Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Mülheim zu vergeben. 2. Beschluss (Finanzausschuss am 10.10.2011): 2 Der Finanzausschuss beschließt für die Vergabe der Planung die Freigabe von investiver Auszahlungsermächtigung in Höhe von 31.900,00 EUR im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502 0902 -9-5600 (Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Mülheim), Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2011. Sachstand: Der Vorlage wurde im Veedelsbeirat am 28.11.2011 ohne Änderungen zugestimmt. Die Bezirksvertretung fasste am 30.01.2012 einen geänderten Beschluss. Als nächstes erfolgte die geänderte Beschlussfassung im Verkehrsausschuss am 31.01.2012 und am 07.02.2012 im Stadtentwicklungsausschuss. Die abschließende Entscheidung wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.02.2012 mit Änderung getroffen. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger zur Höhe der KAG-Beiträge (Beiträge nach dem Kommunalabgabegesetz) hat am 24.05.2012 stattgefunden. Der Ingenieurvertrag zur Ausführungsplanung ist vergeben und wird erarbeitet. Dem Baubeschluss für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Mülheim sowie Freigabe wurde im Verkehrsausschuss am 20.09.2012 einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung hat den Hinweis auf die Einrichtung einer öffentlichen Toilette aufgenommen und wird der Anregung nachgehen. Es bestünde die Möglichkeit bei Bereitschaft der Bahn AG eine Toilette im Bahnhofsgebäude einzurichten. Die Zustimmung im Finanzausschuss zum Baubeschluss wurde am 17.09.2012 erteilt. 5.7 Temporäres Wohnangebot für Studierende Beschluss der BV 3 - Lindenthal vom 28.02.2011 3635/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, der Empfehlung der Bezirksvertretung 3 - Lindenthal, die Verwaltung zu beauftragen, kurzfristig unter Beteiligung des Kölner Studentenwerks ein Konzept für temporäres Wohnen für Studierende an den Kölner Hochschulen vorzulegen, nicht zu folgen. 153 Über weitere Maßnahmen zur Förderung des studentischen Wohnens soll nach der Vorlage des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen entschieden werden. Sachstand: Es wurde eine dezernatsübergreifende Arbeitsgemeinschaft eingerichtet mit dem Ziel, die Studentische Wohnversorgung in Köln weiter zu fördern. 6.3 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium hier: Stellenbedarf beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau 2673/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat erkennt den zusätzlichen Personalbedarf für 1 Stelle Diplom-Ingenieur / Diplom-Ingenieurin Entgeltgruppe 12 TVöD für das Projekt „Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium“ in den Abteilungen Entwurfsplanung und Neubau des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau an. Der Rat beschließt die Stellenzusetzung zum Stellenplan 2012. Da mit Abschluss der Genehmigungsplanung voraussichtlich im 4. Quartal 2011 die Teilprojektleitung für Ingenieurbauwerke auf das Amt für Brücken und Stadtbahnbau übergehen soll, ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 eine Besetzung der Stelle bereits Ende 2011 erforderlich. Verwaltungsintern wird eine entsprechende Verrechnungsstelle zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der mit der Einrichtung dieser Stelle verbundenen Personalkosten in Höhe von jährlich 75.700,00 € ab dem Haushaltsjahr 2012 erfolgt mangels Kompensationsmöglichkeiten aus dem verfügbaren Budget durch eine entsprechende Aufstockung des Personalkostenbudgets. Die Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 20.700,00 € sowie die laufenden Unterhaltungskosten werden aus vorhandenen Ansätzen finanziert. Sachstand: Die vom Rat beschlossene Stelle Entgeltgruppe 12 (TVöD) konnte bem Amt für Brücken und Stadtbahnbau mittlerweile besetzt werden. Die fristgerechte Bearbeitung des Projektes Domumfeld im Bereich Dionysoshof / Baptisterium ist somit sichergestellt. 6.4 Konzept und Förderrichtlinie zur Aktivierung privater Initiative in Geschäftszentren 3712/2011 15 Beschluss (Rat 13.10.2011): Der Rat stimmt dem Konzept und den Förderrichtlinien zur Aktivierung privater Initiative in Geschäftszentren zu und beauftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung (Anlage 1). 154 Sachstand: Das Konzept wird auf der Grundlage der beschlossenen Förderrichtlinie und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen und Interessengemeinschaften kontinuierlich umgesetzt. 8.1 Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf Städtebauliches Planungskonzept hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2514/2011 Beschluss : Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die vorgelegten städtebaulichen Planungskonzepte –Arbeitstitel: Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf– zur Kenntnis und 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt. 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf 0295/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen. Sachstand 155 Die Vorlage zum Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eingebracht. 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen 1473/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nordöstlich des Krankenhauses zwischen Urbacher Weg und KVB-Trasse —Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen— aufzustellen mit dem Ziel, eine Wohnbaufläche aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 zu entwickeln; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung); 4. beschließt, auf einen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten und dafür im Rahmen der Umsetzung für die einzelnen Baufelder Realisierungswettbewerbe für Wohnbauvorhaben durchzuführen. Sachstand: Der Beschluss wurde vom StEA am 11.10.2011 einstimmig gefasst und die Bürgerversammlung am 08.12.2011 durchgeführt. Die Maßgabe nach Ziffer 4 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden. 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld 1885/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich der Oskar-Jäger-Straße 173 a und 175 in KölnEhrenfeld (Gemarkung Müngersdorf, Flur 74, Flurstücke 629 und 630) – Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld– im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Areal des Betriebshofes der Deutschen Bahn AG schrittweise zu einem Gewerbe- und Dienstleistungsbereich weiter zu entwickeln; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld– zur Kenntnis. Sachstand: Auf Wunsch des Vorhabenträgers ruht das Verfahren. 156 10.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk 2244/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 9,7 Hektar (ha) große Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kantstraße und Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der Dillenburger Straße im Süden (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 305/56, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 197, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, 205, 202, 203, 1761, 209, 210 und teilweise 70, 331/16) —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— aufzustellen mit dem Ziel, "Fläche für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Schule", "Öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung Parkanlage", "Öffentliche Verkehrsflächen", „Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen" sowie „Fläche für die Jugendarbeit“ festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— mit folgender Maßgabe zur Kenntnis; Damit die Grünversorgung im Stadtteil Kalk und die städtebauliche Situation qualitativ verbessert werden kann, soll für die weitere Planung ausschließlich die Variante 2 (kein Erhalt der Kantine) weiterverfolgt werden. Jedoch möge die Verwaltung prüfen, ob die Kantine auf Dauer oder zumindest bis zur Verwirklichung des Vorhabens, ggf. durch einen Rückbau oder andere Maßnahmen, erhalten werden kann. 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 wurde am 07.12.11 durchgeführt. Aktuell bereitet die Verwaltung auf der Grundlage des Wettbewerbergebnisses für die Erweiterung der Kaiserin-Theophanu-Schule die Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange vor. 10.6 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Dauner Straße" in Köln-Immendorf 2947/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche östlich der Dauner Straße in Köln-Immendorf ab. 157 Sachstand: Der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde abgelehnt. Die Vorlage ist erledigt. 10.9 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl 3517/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.07.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 – Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– um das Flurstück 2872 zu verkleinern und im Bereich des Flurstücks 1916 in der Größe anzupassen; 2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der Straße Im Grund in Köln-Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich –Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Die Offenlage hat stattgefunden, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Der Beschluss ist erledigt. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 6456/06 einschließlich 1. bis 5. Änderung Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung 2237/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 6456/06 einschließlich 1. bis 5. Änderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet nordwestlich und südwestlich des Gewerbegebietes Feldkassel bis zur RobertBosch-Straße (Brücke Industriestraße/Robert-Bosch-Straße), westliche Böschung der noch nicht ausgebauten Verlängerung der Industriestraße bis Kasseler Weg, östlich Grundstück Kasseler Weg 52 in Richtung Norden bis zur Kanaltrasse, in Richtung Westen bis zum Wirtschaftsweg und nördlich bis Am Kutzpfädchen, westlich des Sportplatzes bis zum Mohlenweg, Wirtschaftsweg in Richtung Nordwesten, östli- 158 che Grenze Grundstück Heinrichshof, circa 50 m östlich des Heinrichshofsweges bis südlich des Mennweges bis zum Kreuzungsbereich Mennweg, Neusser Landstraße, Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges in Richtung Osten, westlich, südlich und östlich der Reitanlage am Mennweg, Mennweg, Hitdorfer Fährweg bis zum nächsten Wirtschaftsweg, Mennweg, Wirtschaftsweg/Alte Römerstraße in Richtung Südosten bis zur Kläranlage, westlich der Kläranlage bis zur südwestlichen Grenze des Gewerbegebietes Feldkassel —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/Merkenich, 6. Änderung— zu ändern. Sachstand: Die Planänderung ist am 31.10.2012 in Kraft getreten. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. 13.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die 4. Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 4. Änderung "Auf der Vierzig" 2383/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB für den Bereich zwischen der Straße Unter Linden, einem Fuß- und Radweg mit Landwirtschafts- und Anliegerverkehr, der Straße Auf der Vierzig und der Querstraße Auf der Vierzig entsprechend Anlage 1 –Arbeitstitel Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 4. Änderung "Auf der Vierzig"– einzuleiten. Sachstand: Die vierte Änderung hat in der Zeit vom 26.01. - 27.02.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Offenlage wurde ohne erneuten politischen Beschluss durchgeführt, da der offengelegte Änderungs-Entwurf gegenüber dem in der Beschlussvorlage über dem Einleitungsbeschluss vorgestellten Änderungs-Entwurf unverändert übernommen wurde. Da zur Offenlage keine Stellungnahmen eingingen wurden bereits Vorhaben auf Grundlage des § 33 BauGB genehmigt. Die Vorlage ist damit erledigt. 13.4 Beschluss über die Offenlage betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 67452/14 Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord 2976/2011 Beschluss: 159 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 67452/14 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Alter Markt, Mühlengasse, Frankenwerft (Westseite), Markmannsgasse, Heumarkt (Ost- und Nordseite) und Unter Käster in Köln-Altstadt/Nord — Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand: Für den Bereich um Groß St. Martin wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung am 15.02.2012 rechtsverbindlich. Das Verfahren ist abgeschlossen. 13.5 Beschluss über die Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 61544/02 Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler 3126/2011 Beschluss (Rat am 13.10.2011): Der Rat beschließt, 1. den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 61544/02 um das Flurstück 128/8 in Flur 45 der Gemarkung Worringen zu verkleinern und den Bebauungsplan-Entwurf nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern; 2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 61544/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Thujaweges, südlich des Flurstücks 128/8 in Flur 45 der Gemarkung Worringen, westlich des Bahngeländes der DB-Strecke Köln - Düsseldorf und nördlich des Grundstücks Thujaweg 26 in KölnVolkhoven/Weiler —Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler— nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt. 14.1 Teilaufhebung des Bebauungsplanes 71481/04 Beschluss über die Einleitung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Mündelstraße in Köln-Mülheim 1447/2011 Beschluss: 160 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 71481/04 für das Gebiet zwischen der Zehntstraße, der Holweider Straße, der Carlswerkstraße, der Bergisch Gladbacher Straße, der Westseite des Bahnhofes Köln-Mülheim, den hinteren Parzellengrenzen der Grundstücke Mündelstraße 60 - 52, der südlichen Parzellengrenze des Grundstückes Montanusstraße 60 und der Montanusstraße in Köln-Mülheim —Arbeitstitel: Mündelstraße in Köln-Mülheim— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch nach Modell 1 durchzuführen. Sachstand: Zwischenzeitlich wurde der Offenlagebeschluss gefasst. Die Offenlage findet vom 29.11.2012 bis 11.01.2013 statt. 15.5 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Lindweiler Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in Köln-Lindweiler, 1. Änderung 3244/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Lindweiler –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Unnauer Weg in KölnLindweiler, 1. Änderung– für das Gebiet zwischen Unnauer Weg, Eisenbahnstrecke Köln - Neuss und Pingenweg in Köln-Lindweiler in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Die entsprechende Bebauungsplanänderung wurde gleichzeitig mit der Veränderungssperre am 24.11.11 vom Rat beschlossen und am 28.12.11 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde nicht mehr bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 161 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 17.11.2011 5.1 Vorschlag des Kölner Architekten Hartmut Gruhl zur Bebauung entlang der Siegburger Straße in Köln-Deutz 3172/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Antrag des Vorhabenträgers in einer Rechtsform, die alle Eigentümer einschließt, und damit die Möglichkeit der Aufstockung der Gebäude entlang der Siegburger Straße. Sachstand: Bisher ist noch kein Antrag vom Vorhabenträger auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingegangen. 5.2 Beschluss über die Erweiterung der frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligung zur zukünftigen Entwicklung der ehemaligen Archivflächen entlang der Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd 3209/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der ausgewerteten Ergebnisse des moderierten Workshops vom 15. und 16.07.2011, eine zusätzliche Informationsveranstaltung im Rahmen des frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligungsverfahrens durchzuführen Sachstand: Das Verfahren ist abgeschlossen. 162 6.2 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest hier: Beschluss über die Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage und Feststellungsbeschluss 2395/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011) Der Rat 1. beschließt über die während der 1. und 2. Offenlage zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 5 und 6; 2. stellt die 4. Fortschreibung des FNP Köln NordWest mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2a BauGB als Anlage 4 beigefügten Begründung inklusive Umweltbericht fest; 3. stellt den Antrag zur Änderung des Regionalplanes für den Bereich des Ortsteiles Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von "Freiraum" in "Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)". Ferner wird der Beschluss wie folgt ergänzt: 1. Die Kennzeichnung des ehemaligen Geländes von RTL in Köln-Junkersdorf wird von MK (Kerngebiet) in MI (Mischgebiet) geändert. 2. Die heute bestehende Sondernutzungsfläche im Bereich Stadion und Sporthochschule bleibt bestehen und wird nicht erweitert. 3. Die Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf (3-12) wird um 1/3 reduziert. Dieses 1/3 verbleibt im Landschaftsschutz (LS). 4. Die Wohnbaufläche 306 c am Wiener Weg/Erich-Deuser-Straße in Köln- Junkersdorf wird abgelehnt (Stellungnahme 3-13). 5. Im Bereich der Ignystraße wird die Ausweisung als SO-Gebiet (Sondergebiet) abgelehnt und die heutige Signatur Grünfläche beibehalten. 6. Die auf Seite 21 unter Punkt 6.0 abgelehnten Bauflächen für den Bezirk Merkenich sollen wieder in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. 7. Die Jugendeinrichtung in Pesch soll ebenfalls in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. 8. Die Liste der Sehenswürdigkeiten im Stadtbezirk auf Seite 25 der Anlage 3/2 ist zu ergänzen um St. Amandus, Alte Kirche Weiler, Turm St. Brictius und die Simultanhalle. 9. Die auf Seite 21 unter Punkt 6.5 aufgeführte Baufläche möge aufgenommen und um die Hälfte von 6.2 erweitert werden, d.h.: südlich Alte Römer Straße bis obere Linie Punkt 6.4. 10. Die Umgehungsstraße Esch soll aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest herausgenommen wird. Sachstand: Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 21.03.2012 die 4. Fortschreibung genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 09.05.2012. Die Vorlage ist damit erledigt. 163 6.3 Erweiterung und Generalsanierung Kölnisches Stadtmuseum - Planungsauftrag 2648/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat nimmt die Konzeptstudie über die Erweiterung und Generalsanierung des Kölnischen Stadtmuseums von Lukas Baumewerd und Dr. Mario Kramp zur Kenntnis (Anlage 1 paraphierte Fassung) und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Erweiterung und Generalsanierung des Kölnischen Stadtmuseums, und zwar mit der Maßgabe, zunächst einen europaweiten Realisierungswettbewerb auszuloben. Der Auslobungstext, soweit er vor der Auslobung öffentlich gemacht werden darf, ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Konzeptstudie die Baukosten (KGr. 300 bis 700) mit 27.747.468 Euro (brutto) angenommen werden. Die bis zur Entwurfsreife benötigten Planungsmittel werden mit 2.151.948 Euro angenommen, einschließlich der geschätzten Kosten von 300.000 Euro für den Realisierungswettbewerb. Der Rat beschließt weiterhin, die über die Kosten für den Realisierungswettbewerb hinaus benötigten Planungsmittel von 1.852.000 Euro im Haushaltsplan 2012 für 2012 mit 611.200 Euro und 2013 mit 1.240.800 € im Teilfinanzplan 0408-Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zu veranschlagen. Sachstand: Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem wettbewerbsmanagenden Büro der Auslobungstext für den Architektenwettbewerb erstellt. 6.8 Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz hier: Baubeschluss 3570/2011 Beschluss (Rat 24.11.2011): 1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ einschließlich Kinderoper und einschließlich Sanierung der Opernterrassen mit Kleinem Haus, zunächst ohne Freianlagen. Er nimmt dabei zur Kenntnis, dass er die Bühnen mit Beschluss vom 14.7.2011 bereits mit der Planung, Ausschreibung und Durchführung der sog. vorgezogenen Maßnahmen innerhalb des Projekts und der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme beauftragt hat. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass für die Freianlagen des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ lediglich die Vorplanung vorliegt. Die auf- 164 grund des Ratsbeschlusses vom 1.3.2011 auch hierfür zu erarbeitende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung der Freianlagen vorzulegen. Der Gedanke einer Ausstattung des Offenbachplatzes und des sog. kleinen Offenbachplatzes mit den geplanten Elementen „Bank und Tisch“ sowie den derzeit geplanten Stühlen ist nicht weiterzuverfolgen. Bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung ist eine robuste Platzmöblierung zu entwickeln, die den Anforderungen an den öffentlichen Raum einer Großstadt entspricht. 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architekten aufgrund der Entwurfsplanung die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppen 200 – 700) ohne Freianlagen mit 250.417.017 Euro berechnet haben. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist von dem beauftragten externen Projektsteuerer bestätigt worden. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Freiraumplaner aufgrund der Vorplanung das vorgegebenen Budget für die Bruttogesamtbaukosten der Freianlagen mit 2.582.983 Euro eingehalten haben, sodass die limitierten Bruttobaukosten von 253.000.000 Euro für die Gesamtmaßnahme nicht überschritten werden. Das Ergebnis der Kostenschätzung ist von dem beauftragten externen Kostensteuerer bestätigt worden. Die bereits beschlossenen Bruttogesamtkosten von 30.000.000 Euro für die vorgezogenen Maßnahmen sind darin enthalten. Die benötigten Mittel werden in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahmen vorfinanziert. Kreditaufnahmen werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet. Für die Fortführung der Baumaßnahme ist ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling und -management durchzuführen. Im Falle negativer Kostenentwicklung sind in jeder Phase der Planung Strategien bereitzuhalten, die über Standardverminderung, Umplanung oder Verzicht ein frühzeitiges Gegensteuern zulassen. Hierüber ist unmittelbar der zuständige Fachausschuss zu informieren. Die vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten des Rechnungsprüfungsamtes aus seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2011 sind umzusetzen. Für die Zeit der Ausführung ist zur Abwehr und Bearbeitung von Nachträgen eine Strategie bzw. ein eigenständiges Nachtragsmanagement einzurichten. Auf eine akribische Führung des Bautagebuchs durch die Bauoberleitung sowie die genaue Kontrolle der Bautagesberichte der Bauunternehmungen ist Wert zu legen. Die Ausstattungsplanung ist vor Veranlassung der Ausschreibungen von den Fachausschüssen freizugeben. Sachstand: Inzwischen ist auch die Entwurfsplanung für die Freianlagen Offenbachplatz erarbeitet, sie wird dem Rat am 15.11.2012 zusammen mit der Planung für die den Offenbachplatz umgebenden Straßen zur Beschlussfassung über die Realisierung vorgelegt. 165 6.9 Denkmalensemble Bahnhof Belvedere 3637/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat beauftragt die Verwaltung, 1) die Liegenschaft Bahnhof Belvedere bis auf Weiteres, mindestens aber für weitere zwei Jahre, nicht zu veräußern und das Projekt der Sanierung und öffentlichen Nutzbarmachung des Denkmalensembles durch den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. zu unterstützen. 2) den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. bei der Erstellung eines Sanierungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes zu unterstützen. 3) in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere die Beantragung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen – Bürger machen Stadt“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) vorzubereiten. 4) zur endgültigen Entscheidung über die Beantragung der Fördermittel sowie über die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils den Rat erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Sachstand: Mit Beschluss vom 20.09.2012 (3039/2012) hat der Rat die Auftragslage nochmals konkretisiert. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 1) die Überlassung der Liegenschaft Bahnhof Belvedere für die Dauer des vom Rat in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossenen, mindestens 2jährigen Moratoriums, im Rahmen eines Überlassungs- und Nutzungsvertrages an den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. zu regeln. 2) eine Sanierungsvereinbarung mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. abzuschließen, die den Förderkreis ermächtigt, die bereits in diesem Winter notwendige Dachsanierung im Auftrag der Stadt durchzuführen. 3) die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur auf das Notwendigste beschränkten Erhaltung des Denkmalensembles bis zur geplanten Vollsanierung erforderlichen Kosten weiterhin aus dem Haushalt der Stadt Köln zu finanzieren. 4) in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere die Beantragung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen – Bürger machen Stadt“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) vorzubereiten und in diesem Rahmen den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. bei der Qualifizierung des Sanierungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes weiter zu unterstützen. 5) zur endgültigen Entscheidung über die Beantragung der Fördermittel, die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils und die Übertragung des Objekts im Wege des Erbbaurechts den Rat erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Die bisherigen Erfolge, das weitere Verfahren und die bereits absehbaren Kosten wurden detailliert in der Begründung der Ratsvorlage dargestellt. 166 6.10 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium; Stellenbedarf beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau 4156/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat erkennt den Bedarf für eine zusätzliche Stelle Technischer Angestellter (Ingenieur/Ingenieurin) VGr. IV a/III BAT (EG 11 TVöD) für das Projekt „Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof / Baptisterium“ in der Abteilung Neubau des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau an. Er beschließt die befristete Stellenzusetzung zum Stellenplan 2012 und stimmt der Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 zu. Verwaltungsintern wird eine entsprechende Verrechungsstelle zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der mit der Einrichtung dieser Stelle verbundenen Personalaufwendungen in Höhe von jährlich 65.100,00 € und Sachkosten in Höhe von jährlich 19.640,00 € erfolgt durch eine Einsparung in gleicher Höhe im gleichen Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -, TPZ 13 - Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen. Sachstand: Die vom Rat beschlossene Stelle Entgeltgruppe 11 (TVöD) konnte beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau mittlerweile besetzt werden. Die fristgerechte Bearbeitung des Projektes Domumfeld im Bereich Dionysoshof / Baptisterium ist somit sichergestellt. 7.1 155. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Porz/-Poll hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss 0978/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, Sonderbaufläche in Gewerbefläche umzuwandeln, 2. auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Gewerbepark Poll" bereits stattgefunden hat. 3. die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz – Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Porz/-Poll gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen. 167 Sachstand: Der Feststellungsbeschluss wurde am 28.06.2012 gefasst. Die 155. FNP Änderung liegt zur Genehmigung der Bezirksregierung vor. 9.1 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus" in Köln-Deutz (Nummer 69445/02) Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 4081/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Alarichstraße - Parkhaus Eduardus-Krankenhaus" in Köln-Deutz (Nummer 69445/02) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.02.2011 gemäß der Anlage 4 sowie der Stellungnahmen der Verwaltung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 5) auszuarbeiten. Sachstand: Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs findet momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird 2013 gerechnet. 10.1 Beschluss über die Vorgaben zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70454/08 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße 145 in Köln-Kalk 2571/2010 Beschluss: Der Stadtentwicklungsschuss beschließt, auf die Errichtung einer Kundentoilette als Auflage im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70454/08 zu bestehen und akzeptiert die von der Kanzlei Lenz und Johlen mit Schreiben vom 18.10.2011 vorgeschlagene Lösung. Sachstand: Das Entwidmungsverfahren für die öffentliche Verkehrsfläche ist abgeschlossen. Ausbau- und Durchführungsvertrag werden zur Zeit abgestimmt. Satzungsbeschluss wird vorbereitet. 168 13.1 Beschluss über die Einleitung und Offenlage betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplanes 74459/07 Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung 2207/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 74459/07 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baufelder des allgemeinen Wohngebietes (WA 1) zwischen der öffentlichen Grünfläche im Zentrum des Wohngebietes, dem Nesselweg, der Hopfenstraße (Haupterschließungsstraße 2) und dem Salbeiweg in Köln-Merheim —Arbeitstitel: Madausstraße in Köln-Merheim, 3. Änderung— einzuleiten; 2. den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand: Die Offenlage wurde in der Zeit vom 19.01.-21.02.2012 durchgeführt. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd 4164/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in KölnAltstadt/Süd– für das Gebiet zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und 826, der Weberstraße, der Löwengasse und der Severinstraße (Abschnitt Löwengasse bis Georgsplatz) in Köln-Altstadt/Süd in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 15.02.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, am 15.02.2014. Die Vorlage ist damit erledigt. 169 15.2 Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd, Köln-Sülz Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz 4169/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd, Köln-Sülz –Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd; Köln-Sülz– für das Gebiet zwischen Luxemburger Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße und Hans-Carl-Nipperdey-Straße in KölnNeustadt/Süd, Köln-Sülz in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 18.01.2012 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 23.04.2013. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.3 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch, 1. Änderung 4186/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch –Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch, 1. Änderung– für das Gebiet zwischen Escher Straße, Donatusstraße, Im Gewerbegebiet Pesch, Donatusstraße und nördlicher Grenze der Wohnbebauung Am Pescher Holz in KölnPesch in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die entsprechende Bebauungsplanänderung wurde am 24.11.11 beschlossen und am 28.12.11 bekannt gemacht. Die Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde nicht mehr bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 170 15.4 Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Nord Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord 4206/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord– für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße, Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße in Köln-Altstadt/Nord in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 18.01.2012 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 14.03.2013. 15.5 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Rondorf Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf 4207/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat beschließt, den Geltungsbereich der Veränderungssperre –Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf– auf den Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu verkleinern. Sachstand: Die Verkleinerung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre wurde am 21.12.2011 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB am 27.07.2013. Die Vorlage ist damit erledigt. 171 15.6 Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel: "Auenviertel" in Köln-Rodenkirchen 4284/2011 Beschluss (Rat am 24.11.2011): Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: "Auenviertel" in Köln-Rodenkirchen– für das Gebiet zwischen Weißer Straße, Mettfelder Straße, Grimmelshausenstraße, Uferstraße, Roonstraße, Auenweg und Grüngürtelstraße (hier auch die südlich gelegene Bebauung) in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 21.12.2011 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 21.02.2013. Die Vorlage ist damit erledigt. 172 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 15.12.2011 5.2 Bildungslandschaft Altstadt-Nord in Köln-Altstadt/Nord Überarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans im Bereich Vogteistraße/Ecke Gereonswall: Mensagebäude 1688/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes im Bereich Vogteistraße/Ecke Gereonswall die Variante 2 "minimierte Grundfläche" (Anlage 7) zugrunde zu legen. Sachstand: Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes auf Grundlage der Variante 2 findet momentan statt. Mit der Einleitung des Offenlagebeschlusses wird im März 2013 gerechnet. 5.5 Beschluss über die Auswertung der Ergebnisse der intensiven Bürgerbeteiligung (moderierter Workshop) im Juli 2011 zur zukünftigen Entwicklung der ehemaligen Archivflächen in Köln-Altstadt/Süd zur Weiterbearbeitung im Wettbewerb Kaiserin-Augusta-Schule 4166/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die geprüften, ausgewerteten und mit den jeweiligen Empfehlungen zur Weiterbearbeitung versehenen Ergebnisse aus der intensiven Bürgerbeteiligung (moderierter Workshop) am 15. und 16.07.2011 in das weitere Verfahren "Realisierungswettbewerb Erweiterung KaiserinAugusta-Schule – mit städtebaulichem Ideenteil" einfließen zu lassen (vergleiche Anlage 1). Sachstand: Die Ergebnisse des moderierten Workshops sind in die Aufgabenstellung des Wettbewerbs eingeflossen. Das Wettbewerbsergebnis wird Ende Oktober 2012 erwartet. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird einer der Preisträger des 173 Wettbewerbs mit weiteren Planungsleistungen der Schulerweiterung sowie einer städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Die Rahmenplanung bildet anschließend die Grundlage für das weitere formale Bebauungsplanverfahren. Arbeitstitel: „Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd“. Der Beschluss ist erledigt. 6.3 Handlungskonzept Strategisches Flächenmanagement 3391/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat nimmt das Gutachten zur Erlangung eines Handlungskonzeptes Strategisches Flächenmanagement zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Handlungsempfehlungen des Gutachters zu prüfen, um auf dieser Grundlage das Handlungskonzept Strategisches Flächenmanagement mit einem Verfahrensvorschlag zum künftigen Umgang mit Flächenentwicklungen in Köln zu erarbeiten. Das Handlungskonzept wird dem Rat anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt. Sachstand: Die Handlungsempfehlungen des Gutachters sind noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Eine dezernatsübergreifende AG sowie mehrere Unterarbeitskreise haben sich mit den Vorschlägen befasst. Die Beschlussvorlage zur weiteren Vorgehensweise ist für Jahresende 2012 geplant. 6.8 Bundesgartenschau 2025 in Köln 3477/2011 Beschluss (Rat 20.12.2011): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und einer Entwicklungskonzeption für den gesamten Inneren Grüngürtel als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung zur Durchführung der Bundesgartenschau 2025. Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie mit den geschätzten Gesamtkosten einer Bundesgartenschau in Köln wird dem Rat eine separate Vorlage zur Entscheidung über eine Bewerbung vorgelegt Sachstand: Die Erstellung der Machbarkeitsstudie ist beauftragt worden. Der Ausschuss Umwelt und Grün wird im Dezember 2012 eine Beschlussvorlage zur Erstellung einer Entwicklungskonzeption Innerer Grüngürtel vorgelegt. 174 9.1 Städtebauliches Planungskonzept "Kieskauler Weg" in Köln-Merheim (VEP) Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 4537/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Kieskauler Weg" in Köln-Merheim (VEP) einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24.05.2011 gemäß der Anlagen 3 bis 4 auszuarbeiten. Sachstand: Das städtebauliche Planungskonzept wurde fertig gestellt. Der Offenlagebeschluss (Session 2692/2012) steht am 08.11.2012 auf der Tagesordnung des StEA’s. Die Vorlage ist damit erledigt. 9.2 Städtebauliches Konzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 74500/04 Arbeitstitel: Hyazinthenweg in Köln-Dellbrück; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 74500/04 4679/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Hyazinthenweg" in Köln-Dellbrück den Bebauungsplan-Entwurf 74500/04 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.06. bis 06.07.2011 (Modell 2, Abendveranstaltung; Frist für schriftliche Stellungnahmen) gemäß der Anlagen 2 und 5 auszuarbeiten. Sachstand: Zwischenzeitlich wurden die Träger öffentlicher Belange und Dienststellen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Derzeit ist die Beschlussvorlage über die Offenlage des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Beschlussgang. 175 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf 2913/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss soll zeitnah (1. Quartal2012) einen Bebauungsplan für den neu zu erstellenden Fußballplatz an der Husarenstraße gegenüber der englischen Schule beschließen, damit die beiden Verfahren zeitgleich laufen. Die Verwaltung erstellt hiefür die benötigte Unterlage. Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pastoratstraße im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der vorhanden Wohnbebauung (Pastoratstraße 27 und Rondorfer Hauptstraße 98), Rondorfer Hauptstraße im Osten und Westerwaldstraße im Süden – Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept mit zwei alternativen Planungsentwürfen –Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf– zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden, der Beschluss ist erledigt. 10.2 Beschluss über die Einleitung und die Offenlage des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65483/02 Arbeitstitel: Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen 3622/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den in seiner Sitzung am 29.07.2003 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ravensburger Straße, Parkgürtel, nordöstlicher Grenze des Grundstücks Uracher Straße 16, Uracher Straße, Escher Straße, Stuttgarter Straße und Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen— gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs- 176 3. 4. plan) für das Gebiet zwischen Escher Straße und Reutlinger Straße, östlich der Reutlinger Straße und südlich der Ravensburger Straße in KölnBilderstöckchen —Arbeitstitel: Reutlinger Straße in Köln-Bilderstöckchen— einzuleiten mit dem Ziel, in dem bestehenden Wohngebiet der ehemaligen "Belgischen Siedlung" die Voraussetzungen für eine baulich maßvolle Nachverdichtung zu schaffen; den so geänderten (siehe Nr. 4) Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 65483/02 für das Gebiet zwischen Escher Straße und Reutlinger Straße, östlich der Reutlinger Straße und südlich der Ravensburger Straße in Köln-Bilderstöckchen —Arbeitstitel: Reutlinger Straße in KölnBilderstöckchen— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Offenlage ist zu prüfen, inwieweit den bereits seitens der Anwohner kommunizierten Einwände Rechnung getragen werden kann. Im Einzelnen: a. Die Firsthöhen sind so zu dimensionieren, dass sie maßvoll und sich an den Bestandsbauten orientierend ausfallen. b. Das im Baufeld „D“ geplante MFH liegt vergleichsweise nah an der Straße. Ist hier ein Bürgersteig geplant? c. Kann der Eingangsbereich der Gewerbeeinheiten im o.g. MFH auf die Escher Straße verlegt werden? d. Das Müllentsorgungskonzept ist zu überdenken, insbesondere bezgl. des Standortes der Abfallsammelbehälter am MFH Göppinger Straße/Escher Straße. e. Der Spielstraßencharakter der Göppinger Straße soll erhalten bleiben. Sachstand: Die Offenlage hat stattgefunden, der Satzungsbeschluss ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt. 10.3 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 59470/02 Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in Köln-Widdersdorf 4132/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 59470/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich des Neubaugebiets Widdersdorf Süd (neu) zwischen Strohblumenweg und der geplanten öffentlich zugänglichen Golfanlage Widdersdorf westlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 betreffend die Flurstücke 1246, 1745, 1805, 1872, 2194, 2196, 2413, 2414 sowie 2571 bis 2578 in der Gemarkung Lövenich Flur 55 in Köln-Widdersdorf —Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in Köln-Widdersdorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Ge- 177 meinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand: Die Offenlage hat stattgefunden, der Satzungsbeschluss ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt. 10.4 Erneuter Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar 4150/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 30.09.2010 zum "Rather See" (Vorlagennummer 1910/2009); 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, südlich des Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an der Rösrather Straße —Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als Bade- und Freizeitsee festzusetzen; 3. nimmt den geänderten Geltungsbereich (Anlage 1), das geänderte städtebauliche Planungskonzept des Vorhabenträgers einschließlich der textlichen Erläuterungen (Anlagen 2 und 3) sowie die Optionenprüfung (Anlage 4) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. 4. Die Neuanlage des Rundweges ist nach Variante C zu verwirklichen. Sachstand: Der Vorhabenträger verfügt nicht über alle Grundstücke. Solange die Eigentumsfrage nicht abschließend geklärt ist, kann das Verfahren nicht weitergeführt werden. 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz 4326/2011 Beschluss: 178 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32, mit den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des den Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 292 in Köln Deutz – Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– aufzustellen mit dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Sachstand: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.12.2011 gefasst. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 04.01.2012. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Ebenso die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Die weiteren Schritte des formalen Verfahrens, u.a. die Beteiligung nach § Abs. 2 BauGB, befinden sich in der Vorbereitung. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Vorlage ist damit erledigt. 12.1 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord 3961/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße — Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung; Sachstand: Satzungsbeschluss gefasst am 20.12.2011. Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.01.2012. Der Beschluss ist erledigt. 179 12.2 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 64424/03 Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz 4615/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64424/03 für das Gebiet des circa 1 500 m² großen Teilgrundstücks aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maßgeblich gelegen zwischen Elzstraße 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan 64424/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Beschluss ist erledigt. 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 4723/2011 Beschluss (Rat am 20.12.2011): Der Rat 1. hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld eine Veränderungssperre mit dem Arbeitstitel "Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in KölnEhrenfeld" beschlossen; 180 2. 3. beschließt, den Geltungsbereich der Veränderungssperre um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26 sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 zu verkleinern; beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld– für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, nordöstliche Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige Grundstücksgrenzen Gravenreuthstraße Nummer 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze Hüttenstaße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Der entsprechende Bebauungsplan wurde am 15.02.2012 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig geworden. Die Korrektur des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist damit überflüssig geworden und wurde nicht mehr bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 16.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 20.10.2011 betreffend Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Robertstraße 19 - 29 in Köln-Kalk (ehemaliges Huwald-Hammacher Gelände) 4510/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die Entwicklung des gesamten Gebietes Robertstraße 19 - 29 in Köln-Kalk (ehemaliges Huwald-Hammacher Gelände) in Köln-Kalk einen Bebauungsplan aufzustellen. Sachstand: Die Verwaltung erarbeitet zurzeit die Grundlagen für das weitere Bebauungsplanverfahren und wird auf Grundlage der durchgeführten Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange Planungsalternativen entwickeln und zur Beratung vorlegen. 181 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 24. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Dienstag, dem 07.02.2012 5.2 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz in Köln-Mülheim im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020; hier: Beschluss über die Freigabe von investiven Auszahlungsmitteln in den Haushaltsjahren 2011/2012, Durchführung der Ausführungsplanung und Zustimmung zur vorgelegten Entwurfsplanung 3623/2011 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung (Anlagen 1 bis 6) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausführungsplanung. Bei den weiteren Planungen ist folgendes zu berücksichtigen: • Mit der DB sollen zeitnah Verhandlungen über die Einrichtung einer Radstation geführt werden. • Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Zebrastreifen über die Montanusstr. so angelegt werden kann, dass die tatsächlichen Hauptwegbeziehungen abgebildet werden. Dazu müssten der Bushalt verschoben und einzelne Parkplätze auf der Westseite der Montanusstr. verlegt werden. • Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob auf dem Bahnhofsgelände oder in der unmittelbaren Umgebung eine Toilettenanlage eingerichtet werden kann. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. 3. Der Finanzausschuss beschließt für die Vergabe der Planung der Leistungsphase 5 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 30.000,00 € im Teilfinanzplan 0902-Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-9-5600 "Mülheim 2020 Bahnhofsvorplatz Mülheim" im Haushaltsjahr 2011. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation zu den entstehenden Straßenbaubeiträgen (KAG) durchzuführen. Sachstand: Für die Maßnahme hat am 20.05.2012 eine Bürgerbeteiligung zusammen mit der Flaniermeile Frankfurter Straße stattgefunden. Den Bürger/innen wurden die Entwurfsplanung und entstehenden Straßenbaubeiträge vorgestellt. Inzwischen ist der Baubeschluss vom Rat gefasst worden. Die Ausführungsplanung liegt vor, so dass in 182 2013 der Bahnhofsvorplatz umgebaut werden kann. Der Beschluss ist damit erledigt. 5.4 Ergebnis des Verkehrsgutachtens Domumgebung/Breslauer Platz Grundlage der weiteren Planung im Bereich Domumgebung 4252/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des Verkehrsgutachtens Domumgebung und Breslauer Platz von Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Zusatzszenarios 3 die Planungen der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium mit folgenden Schwerpunkten fortzuführen: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Straße Am Domhof, freilaufende Rechtsabbiegespur vom Domhof in die Trankgasse. Hier soll zu beiden Seiten ein 1,25 m breiter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Zu diesem Zweck sind die Fahrbahnbreiten auf jeweils 2,25 m zu reduzieren und der westliche Gehweg um 50 cm zu kürzen, Einfahrt zur Domgarage nur über die Straße Am Domhof, lediglich Ausfahrt aus Domgarage rechts und links über die Trankgasse, Vorlage einer Kostenschätzung für den Umbau der Parkgarage am Domhof mit den entsprechenden Ein- und Ausfahrten. Sachstand: Auf der Grundlage des am 07.02.2011 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlusses konnte die Planung der "Städtebaulichen Neuordnung der östlichen Domumgebung im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" fortgeführt werden. Seit dem 20.09.2012 liegt der Beschluss des Rates zur baulichen Umsetzung der Entwurfspläne der Bauphase 1 des Bereichs Dionysoshof/Baptisterium vor. Durch die Aufteilung der Baumaßnahme in drei Bauphasen wird sichergestellt, dass die Fördermaßnahme mit einem Investitionsvolumen von 7,5 Millionen Euro Gesamtkosten (brutto) entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis Ende 2014 realisiert werden kann. Der Umbau der Tiefgarage ist Bestandteil der Bauphase 2. Zurzeit wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Kosten für den Umbau der Tiefgarage Dom zur Ausschreibung vorbereitet. Sobald diese vorliegt, wird sie den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung über die Beauftragung der Planung und Einstellung von Mitteln in den Haushalt vorgelegt. 183 5.10 Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz, Auslober: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 5245/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Eckdaten, insbesondere die stadt- und freiraumplanerischen Zielsetzungen, zu "Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz" des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zur Kenntnis und beschließt diese als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbes; 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung gegenüber dem Land NRW und dem BLB auf die städtebauliche Bedeutung und funktionale Chance des Eckgrundstückes Gießender Straße/Deutzer Ring hinzuweisen und auf die gleichberechtigte Einbeziehung in den Wettbewerb und die Planung zu dringen. 3. benennt vier Preisrichter aus seinen Reihen für das Preisgericht; 4. beschließt, dass die Bezirksvertretung Innenstadt oder Kalk vier stellvertretende Preisrichter aus ihren Reihen für das Preisgericht benennt. Die Wahl der Mitglieder in das Preisgericht erfolgt mit einer separaten Vorlage zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Sachstand: zu 1., 3., 4.: Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb „Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz“ wurde im Frühjahr 2012 ausgelobt und wurde mit der Preisgerichtssitzung am 05.11.2012 abgeschlossen. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 06.11.2012 bekannt gegeben. Der Stadtentwicklungsausschuss benannte im Vorfeld des Wettbewerbs vier Vertreter für das Preisgericht, die Bezirksvertretungen Innenstadt und Kalk jeweils zwei Vertreter als stellvertretende Preisrichter. zu 2.: Das Eckgrundstück Gießener Straße/ Deutzer Ring ist im Rahmen des städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerbes Teilneubau IWZ der FH- Köln in Deutz in den zu bearbeitenden Kernbereich aufgenommen. Es wurde auf die städtebauliche Bedeutung hingewiesen Der Beschluss ist damit erledigt. 184 6.1 "Rheincharta Version 1.0" 4641/2011 Beschluss (Rat am 14.02.2012): Der Rat nimmt die "Rheincharta Version 1.0" zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, alle daraus noch zu entwickelnden Planungen, Projekte und Maßnahmen den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Vorberatung und Entscheidung vorzulegen. Sachstand: Bisher wurden noch keine konkreten Projekte und Maßnahmen entwickelt. 6.2 Aufhebung der Sanierungssatzung Eigelstein 4933/2011 Beschluss (Rat am 15.05.2012): Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eigelstein in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Sachstand: Der Beschluss ist erledigt. 9.1 182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld hier: Beschluss über die Stellungnahme der Bezirksvertretung zu dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 4575/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld– unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.10.2011 gemäß den Anlagen 8 und 9 fortzuführen. 185 Sachstand: Der Feststellungsbeschluss wurde dem Rat in seiner Sitzung am 18.12.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage ist damit erledigt. 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 1435/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nordöstlich der bebauten Grundstücke Norfer Weg 6 - 18, nordwestliche Grenze des Grundstücks Sinnersdorfer Straße 66 - 68 (Edeka-Markt) mit einer Tiefe von circa 100 m in nordwestlicher Richtung (westlich Sinnersdorfer Straße in Richtung Kreisverkehr) —Arbeitstitel: Sinnersdorfer Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem Ziel, eine Einfamilienhausbebauung mit Doppel- und Reihenhäusern und zugehöriger Erschließung festzusetzen; 2. nimmt das Ergebnis des einstufigen, anonymen, nicht offenen Wettbewerbes für die Bebauung und Neugestaltung des westlichen Ortsrandes von KölnRoggendorf/Thenhoven für den Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanverfahrens Sinnersdorfer Straße zur Kenntnis; 3. beschließt, dass der Investor auf Grundlage des Entwurfes des 1. Preisträgers in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Planungskonzept erstellt; 4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers nach Modell 2. Zudem schließt sich der Stadtentwicklungsausschuss nachfolgender Beschlussergänzung der Bezirksvertretung Chorweiler an: - Eine Fuß- und Radwegeverbindung soll zwischen den beiden Baugebieten erstellt werden. - Die Flächenausdehnung der Baugebiete soll an den Flächennutzungsplan angepasst werden. - Der Standort des Spielplatzes soll an einen geschützten Platz verlegt werden. - Die Stadt Köln soll im Rahmen der städtischen Vorsorgeaufgaben auch für die Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Angebote von Schulplätzen etc. Verhandlungen mit dem Bauträger führen. - Die Trassen der Hochspannungsleitungen sollten weiterhin, auch wenn der Ausbau des Stromleitungsnetzes im Jahr 2016 ggf. parallel zu den vorhandenen Hochspannungsleitungen durchgeführt werden sollten, so durchgeführt werden, dass der 60 Meter – Abstand eingehalten wird. 186 - Barrierefreie Wohneinheiten sollen geschaffen werden. - Der Anteil von ca. 25% sozialen Wohnungsbau in Roggendorf / Thenhoven soll wegen bereits vorhandener Problemlagen nicht weiter erhöht werden. - Die Außenfläche zwischen dem Ortsrand inklusive der neuen Baugebiete und der Umgehungsstraße soll als Grünbereich erhalten bleiben. Sachstand: Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt. 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Straberger Weg in Köln-Roggendorf/Thenhoven 1548/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich des Norfer Weges, nordwestlich der bebauten Grundstücke Sinnersdorfer Straße 80 - 92, 92 a - 104 a und 106, nordwestlich des Quettinghofes bis zum Straberger Weg, Sinnersdorfer Straße 118 - 180 bis zum Pletschbach, Pletschbach bis Further Straße circa 150 m in nordwestlicher Richtung und einer mittleren Tiefe von circa 160 m und 270 m in KölnRoggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Straberger Weg in KölnRoggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem Ziel, eine Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen mit zugehöriger Erschließung, Kinderspielplätzen und Abgrünung zur freien Landschaft festzusetzen; 2. nimmt das Ergebnis des einstufigen, anonymen, nicht offenen Wettbewerbes für den Bereich des erweiterten Plangebietes des Bebauungsplanverfahrens Straberger Weg zur Kenntnis; 3. beschließt, dass der Investor auf Grundlage des Entwurfes des 1. Preisträgers in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Planungskonzept erstellt; 4. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers nach Modell 2. Sachstand: Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt, der Beschluss ist erledigt. 187 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Flamme Möbel" in Köln-Poll 4472/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Eckgrundstück Rolshover Straße, südlich Ernst-Weyden-Straße in Köln-Poll —Arbeitstitel: "Flamme Möbel" in Köln-Poll— einzuleiten mit dem Ziel, Einzelhandel für das bereits vorhandene Möbelhaus ohne Ausweitung der Verkaufsfläche oder der Sortimente festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit nach Modell 1 durch zu führen. Sachstand: Der Beschluss zur Offenlage wurde am 13.12.2012 im Stadtentwicklungsausschuss gefasst. 10.4 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 70430/04 Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll 4553/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 70430/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes—Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Sachstand: Der Beschluss wurde vom StEA am 07.02.2012 einstimmig gefasst. Die Offenlage fand in der Zeit vom 01.03. bis 02.04.2012 statt. Die Vorlage ist damit erledigt. 188 10.6 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd 4833/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen, Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen, östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze der Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) —Arbeitstitel: "Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum)" in Köln-Altstadt/Süd– aufzustellen mit dem Ziel, unter anderem ein besonderes Wohngebiet mit dem Ausschluss von Vergnügungsstätten (Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Wettbüros und Swinger-Clubs) und von Einzelhandelsbetrieben im Sinne von Sex-Shops, sowie das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Sachstand: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.12.2011 gefasst und das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend durchgeführt. 10.7 Bebauungsplan-Entwurf 6742/02 Arbeitstitel: Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße in Köln-Neustadt/Süd 0030/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 6742/02 für ein Teilgebiet des Bezirksteilzentrums "Südliche Innenstadt – Severinstraße/Bonner Straße" beidseitig der Bonner Straße zwischen den Hausnummern 25 und 98 –Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der Anlage 2 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. 189 Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Das Verfahren ist abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 20.09.2012 im Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 31.10.2012. 12.1 Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 62460/02 Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-Vogelsang 2751/2011 Beschluss (Rat am 14.02.2012): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 62460/02 für das Gebiet zwischen der Vitalisstraße, dem Girlitzweg einschließlich der Bahnunterführung Girlitzweg Widdersdorfer Straße, der Straße Am Wassermann, der Nordwestgrenze des Flurstücks 2632, der West- und Nordgrenzen der Flurstücke 2053 und 2062, der Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2067, der Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2069 sowie der Südgrenze des Flurstücks 1231 (alle in Flur 76 der Gemarkung Müngersdorf) in Köln-Vogelsang —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-Vogelsang— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 62460/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern; 3. den Bebauungsplan 62460/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, der Beschluss ist erledigt 190 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 74480/03 Arbeitstitel: Krankenhaus Holweide/Ärztehaus in Köln-Holweide 3518/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 74480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Neufelder Straße und dem Krankenhaus (im Westen verläuft die Grenze entlang der öffentlichen Grünfläche, im Osten parallel zum Gebäude des Schwesternwohnheimes) - Arbeitstitel: Krankenhaus Holweide/Ärztehaus in Köln-Holweide - zu ändern mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Ärztehaus auf dem Krankenhausgrundstück zu schaffen. Parallel hierzu soll der Entwurf in den Gestaltungsbeirat eingebracht werden. Sachstand: Am 02.05.2012 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB stattgefunden. Die Entscheidung über die Eingaben aus der Öffentlichkeit wurde seitens der Bezirksvertretung Mülheim noch nicht getroffen, jedoch wurde ein Antrag auf Umstellung von einem vereinfachten in ein Bebauungsplanvollverfahren durch die Bezirksvertretung gestellt. Die entsprechende Beschlussvorlage ist derzeit im Beschlussgang. Parallel wird seitens des Vorhabenträgers an den erforderlichen Gutachten gearbeitet. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 69449/03 Arbeitstitel: Deutzer Ring in Köln-Deutz und -Humboldt/Gremberg, 2. Änderung 5164/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 69449/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Alemannenstraße und Reitweg im Westen, Deutz-Kalker Straße und Gießener Straße im Norden, An der Pulvermühle und Eisenbahntrasse im Osten und Auffahrt Severinsbrücke im Süden —Arbeitstitel: Deutzer Ring in Köln-Deutz und -Humboldt/Gremberg, 2. Änderung— zu ändern. Sachstand: Der Aufstellungsbeschluss dient der Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und wird zu gegebener Zeit weiter umgesetzt. 191 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Braunsfeld Arbeitstitel: Max-Wallraf-Straße in Köln-Braunsfeld 0008/2012 Beschluss (Rat am 27.03.2012): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Braunsfeld –Arbeitstitel: Max-Wallraf-Straße in Köln-Braunsfeld– für das Gebiet südlich der Stolberger Straße und westlich der Eisenbahnstrecke der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG), betreffend die Grundstücke Stolberger Straße 307 bis 317 sowie Max-Wallraf-Straße 6 und 13 mit den Flurstücken 775, 1017, 1595, 1787, 1788, 1835, 2017, 2118, 2119, 3911/233, 3912/233 und 3913/233 in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, in Köln-Braunsfeld in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Veränderungssperre wurde vom Rat am 27.03.2012 beschlossen und am 11.07.2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.2 Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide 0049/2012 Beschluss (Rat am 27.03.2012): Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die erste Verlängerung der Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 18.04.2012 veröffentlicht. Sie endet am 02.07.2013. Die Vorlage ist damit erledigt. 192 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 22.03.2012 5.5 Städtebaulicher/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz, Auslober: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW; hier: Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt 0586/2012 Beschluss: Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.02.2012 regt der Stadtentwicklungsausschuss an, dass auch Grünflächen bei der Freiraumplanung berücksichtigt werden, vgl. Vorlagen-Nr. 5245/2011. Sachstand: Die Aufgabenstellung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs „Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der Fachhochschule Köln am Standort Deutz“ beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit Grünanlagen, insbesondere im Zusammenhang der herzustellenden Vernetzung und Durchlässigkeit innerhalb des städtebaulichen Entwurfs für Kern- und Mantelbereich. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 06.11.2012 bekannt gegeben. Der Beschluss ist damit erledigt. 7.1 188. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln-Deutz Arbeitstitel: Rheinparkhallen/Staatenhaus in Köln-Deutz; hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 4603/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich, das heißt für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32, mit den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des den 193 Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 292 in Köln Deutz, eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten sowie 2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch öffentlichen Aushang des Planentwurfes (Modell 1, Aushang) durchzuführen. Sachstand: Dem StEA wird in seiner Sitzung am 13.12.2012 der Offenlagebschluss zur Entscheidung vorgelegt. 9.1 Städtebauliches Planungskonzept "André-Citroën-Straße, 1. Änderung" in Köln-Porz-Westhoven Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 0465/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den rechtskräftigen Bebauungsplan 71410/05 in zwei Bereichen - an der André-Citroën-Straße sowie der Ecke Berliner Straße/Oberstraße - zu ändern und einen Bebauungsplan-Entwurf für die Änderungsbereiche auszuarbeiten. Dabei soll die Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz vom 17.01.2012 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden. Die Lage der Änderungsbereiche ergibt sich aus Anlage 1. Für den Bereich Ecke Berliner Straße/Oberstraße liegt ein städtebauliches Konzept gemäß Anlage 2 vor. Sachstand: Der Beschluss wurde vom StEA am 22.03.2012 einstimmig gefasst. Die Verwaltung hat einen Bebauungsplan-Entwurf ausgearbeitet. Zur Zeit findet das Beteiligungsverfahren der Dienstsstellen und der Trägern öffentlicher Belange statt. Die Vorlage ist damit erledigt. 9.2 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Im Kamp/Dachsweg in KölnWiddersdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf 0712/2012 194 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf einen BebauungsplanEntwurf auszuarbeiten auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes (Variante 3 = Anlage 5) unter Berücksichtigung der Punkte 1. bis 3. sowie 5. und 7. und unter teilweiser Berücksichtigung des Punktes 6. des Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal. Sachstand: Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage des Beschlusses fortgeführt, der Beschluss ist erledigt. 10.1 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich 4547/2011 Beschluss (Rat am 15.05.2012): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 für das Gebiet Brauweilerstraße, Kölner Straße und dem Odemshof —Arbeitstitel: "Odemshof" in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Beschluss ist erledigt, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. 10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Gustav-Heinemann-Ufer 88 - 90 in Köln-Bayenthal 0153/2012/1 195 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) für die Grundstücke Gustav-Heinemann-Ufer 88 - 90 in Köln-Bayenthal einzuleiten mit dem Ziel, entlang des Gustav-Heinemann-Ufers eine gemischte Büro- und Wohnbebauung und im Übrigen eine Wohnbebauung festzusetzen. Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden. Der Beschluss ist erledigt. 10.5 Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 7643/02 Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar 0635/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2010 betreffend den BebauungsplanEntwurf 7643/02 um das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße (siehe Anlage 2) —Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in KölnRath/Heumar— zu verkleinern; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 7643/02 für das Gebiet auf der Nordseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 547 bis einschließlich Hausnummer 585 und der Südseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 566 und Eiler Straße Hausnummer 147 unter Einbeziehung der Westseite der Eiler Straße zwischen Hausnummern 147 und 141 (siehe Anlage 1) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.4) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 196 10.7 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Kita Stuttgarter Straße in Köln-Bilderstöckchen 0910/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Escher Straße, westlich der Stuttgarter Straße, Grundstück Stuttgarter Straße 65, Flurstücknummern 2321 und 988 in KölnBilderstöckchen —Arbeitstitel: Kita Stuttgarter Straße in Köln-Bilderstöckchen— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf "Kindertagesstätte" festzusetzen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Das Bauvorhaben wurde genehmigt, das Verfahren wird nicht weitergeführt. Der Beschluss ist insofern erledigt. 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 (Neufassung) Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 0685/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet SBahn-Strecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße, Weidengasse, Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahn-Strecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord – Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord– einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere im festgesetzten besonderen Wohngebiet Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke zuzulassen und im festgesetzten Kerngebiet Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelsbetriebe im Sinne von Sex-Shops auszuschließen. Sachstand: Der Einleitungsbeschluss wurde am 22.03.2012 neu gefasst und das Änderungsverfahren wird entsprechend durchgeführt. 197 13.3 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 B (74391/03) Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/Mühlenstraße in Köln-Porz 0902/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 B (74391/03) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße/Mühlenstraße und Hauptstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/Mühlenstraße in Köln-Porz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern. Sachstand: Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.8) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 13.4 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 D (74394/03) Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/KVB in Köln-Porz 0905/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 D (74394/03) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße östlich der KVB-Gleise und südlich der Bundesbahn, entlang der Friedrichstraße und Goethestraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/KVB in Köln-Porz—mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern. Sachstand: Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.5) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 13.5 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 A (74393/02) Arbeitstitel: Porz-Innenstadt in Köln-Porz 0906/2012 198 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 A (74393/02) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Rhein und der Straße An der Sparkasse, nördliche Begrenzung entlang der Karlstraße und südliche Begrenzung der Bahnhofstraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: Porz-Innenstadt in KölnPorz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern. Sachstand: Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.7) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 13.6 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 E (74391/04) Arbeitstitel: Porz-Mitte/Bennauer Straße in Köln-Porz 0907/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 E (74391/04) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Bahnhofstraße, Hauptstraße, Fischerweg und Friedrich-Ebert-Ufer in Köln-Porz —Arbeitstitel: PorzMitte/Bennauer Straße in Köln-Porz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern. Sachstand: Am 20.09.2012 hat der Rat (TOP 12.6) mehrheitlich gegen die FDP Fraktion den Satzungsbeschluss gefasst. Am 31.10.2012 wurde der Beschluss im Amtsblatt Nr. 48 bekannt gemacht. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Mülheim Arbeitstitel: Stadtteilzentrum Buchheimer Straße in Köln-Mülheim 0020/2012 Beschluss (Rat am 15.05.2012: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: Stadtteilzentrum Buchheimer Straße in Köln-Mülheim– für den Bereich beiderseits der Buchheimer Straße von der Mülheimer Freiheit bis zum Clevischer Ring und im Gebiet zwischen Mülheimer Freiheit, 199 Altstraße, westliche Grundstücke Wallstraße, Neustraße, Wallstraße, südlich der Ratsstraße, südlich der Gymnasiumstraße, Adamstraße, südlich der Julius-BauStraße und Clevischer Ring in Köln-Mülheim in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 25.07.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 25.07.2014. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.3 Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Poll Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in Köln-Poll 0532/2012 Beschluss (Rat am 15.05.2012): Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Poll –Arbeitstitel: Gewerbepark Poll in KölnPoll– für das Gebiet zwischen der östlichen Zubringerstraße L 124, der Rolshover Straße, der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes und den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 06.06.2012 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 02.07.2013. 200 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 26.04.2012 5.1 Begrenzter architektonischer Wettbewerb nach RAW 2004 Tel-Aviv-Straße 1 für eine neue Bebauung auf dem Grundstück des ehemaligen Hauptzollamtes in Köln-Altstadt/Süd mit Ideenteil im südlichen Bereich der Auffahrtsschleife Perlengraben, Ausloberin: S.I.E. Soini Immobilienentwicklung GmbH 1256/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Zielsetzung des begrenzten architektonischen Wettbewerbs nach RAW 2004 für den Bereich Tel-Aviv-Straße in KölnAltstadt/Süd zur Kenntnis und beschließt, die Auslobung der S.I.E. Soini Immobilienentwicklung GmbH als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes zu verwenden. Sachstand: In der Mitteilung Nr. 3432/2012 wurde der Bezirksvertretung Innenstadt und dem StEA das Ergebnis des Wettbewerbes mitgeteilt. Es wurden drei Preise und drei Anerkennungen prämiert: 1. Preis Boris Enning Archietekt Stadtplaner BDA, Köln 2. Preis v-archietekten GmbH, Dr.-Ing. Markus Kilian, Köln 3. Preis Prof. Zvonko Turkali Architekt BDA, Frankfurt am Main Die Ergebnisse des Verfahrens wurden in der Zeit vom 01.10. bis zum 12.10.2012 in der Magistrale im Stadthaus Deutz ausgestellt. Ein Einleitungsbeschluss für ein VEP Verfahren wird vom Investor angestrebt. 6.1 Erweiterungsbau des Gymnasiums Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln und städtebauliche Entwicklung des Georgsviertels Auslobung eines Architektenwettbewerbs 0494/2012 Beschluss (Rat am 15.05.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Wettbewerbs auf Basis des in der Anlage beigefügten zusammengefassten Auslobungstextes für den Erweiterungsbau des Kaiserin-Augusta-Gymnasiums mit einer städtebaulichen Konzeption für das Georgsviertel. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird einer der Preisträger des Wettbewerbs mit den weiteren Planungsleistungen des Schulneubaus sowie einer städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. 201 Sachstand: Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Das Preisgericht tagte am 30. und 31.10.2012. Das anschließende VOF-Verhandlungsverfahren unter den Preisträgern hat die Beauftragung des 1. Preisträgers, das Architekturbüro ZILA aus Leipzig, bestätigt. Es wurde mit der Durchführung der Planung des Kaiserin Augusta Gymnasiums sowie der städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Derzeit wird das Projektteam zusammengestellt und die Vorplanung abgestimmt. Der Beschluss ist damit erledigt. 7.1 189. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim Arbeitstitel: Schanzenstraße-Nord in Köln-Mülheim hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss 4806/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, Fläche für Bahnanlagen in Gewerbeflächen umzuwandeln, 2. auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim" bereits stattgefunden hat. 3. die 189. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim –Arbeitstitel: Schanzenstraße-Nord in Köln-Mülheim– gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 - 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen. Sachstand: Der Feststellungsbeschluss wurde vom Rat in der Sitzung am 15.11.2012 gefasst. Der Vorgang ist damit erledigt. 7.2 182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld hier: Offenlagebeschluss 0450/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die 182. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in 202 Köln-Ehrenfeld– gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB offenzulegen. Sachstand: Der Feststellungsbeschluss wurde am 18.12.2012 vom Rat gefasst. Der Beschluss ist erledigt. 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd 0567/2012 Beschluss (Rat am 15.05.2012): Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Süd –Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums entlang der Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd– für das Gebiet beidseitig der Bonner Straße zwischen Hausnummer 25 und Hausnummer 98 in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt am 27.06.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 27.06.2014. Die Vorlage ist damit erledigt. 203 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 14.05.2012 5.4 Planfeststellungsverfahren gem. § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 - 78 VwVfG; hier: Stellungnahme zum Vorhaben "Neubau der 110/380-kV-Höchstspannungs-Freileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnr. 4215" der Amprion GmbH 1318/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen der Umspannanlage Rommerskirchen und der Umspannanlage Sechtem gegenüber der Bezirksregierung Köln die als Anlage 3 beigefügte Stellungnahme mit den Ergänzungen aus der Anlage 4 abzugeben. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, alle Maßnahmen auszuschöpfen, die die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger reduziert (z. B. auch durch die Prüfung der Erdkabelvariante). Sachstand: Die Stellungnahme der Stadt Köln zu dem Leitungsbauvorhaben wurde am 15.05.2012 gegenüber der Bezirksregierung Köln abgegeben. Die vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Ergänzungen wurden dabei berücksichtigt. Im nächsten Verfahrensschritt steht der Erörterungstermin an. 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz 0644/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet, welches im Norden begrenzt wird durch die Bergerstraße, im Osten durch die Grenze des Flurstückes 3159 sowie die westlichen Straßenbegrenzungslinien der Glashüttenstraße und der Friedrich- 204 2. 3. straße, im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Philipp-ReisStraße und im Westen durch die östliche Umzäunung der KVB-Trasse mit den Zielen, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte Wohnungsbau zu entwickeln, die öffentliche Grünfläche weiterzuentwickeln sowie die Einrichtungen für den Gemeinbedarf zu sichern; weiteres Ziel ist die Entwicklung einer sechszügigen Kindertagesstätte aufgrund des dringenden Bedarfes im Stadtteil; nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz–mit den drei Varianten für den Teilbereich Wohnen und Kindertagesstätte zur Kenntnis; beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung). Sachstand: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Versammlung 18.06.2012 mit drei Varianten durchgeführt worden. Die Vorlage ist damit erledigt. 10.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal (Ortsteil Hohenlind) 0757/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen einer Fläche circa 4 Meter östlich der Militärringstraße, Werthmannstraße, den Garten- und Parkanlagen des Krankenhauses und der Bachemer Straße —Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal (Ortsteil Hohenlind)— aufzustellen mit dem Ziel, die Fläche als Wohngebiet festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Wohnbebauung Hohenlind" in Köln-Lindenthal— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung). Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich für die Variante 1 aus. Das Baugebiet soll jedoch an der Militärringstraße um eine gedachte Linie zwischen der Bestandsbebauung im Süden und Norden begrenzt werden. Das bedeutet, dass das dort geplante Doppelhaus sowie die drei Einzelhäuser nicht realisiert werden. Sachstand: Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden, der Beschluss ist erledigt. 205 10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Universitätsstraße 3 in Köln-Sülz 0803/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Parkplatzfläche südlich der Universitätsstraße zwischen Remigiusstraße und Luxemburger Straße betreffend das Grundstück Universitätsstraße 3, bestehend aus dem Flurstück 919, der Flur 69 in der Gemarkung Müngersdorf in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Universitätsstraße 3 in Köln-Sülz— einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohnbaugrundstück für studentisches Wohnen mit einer abgestaffelten V- bis VII-geschossigen Blockrandbebauung und einer II- bis IV-geschossigen rückwärtigen Bebauung festzusetzen. Sachstand: Das Verfahren wird bearbeitet, der Beschluss ist insofern erledigt. 10.5 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 67441/09 Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd 1292/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 67441/09 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Paulstraße, Schnurgasse und Ankerstraße in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Sachstand: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs fand in der Zeit vom 08.06. bis 09.07.2012 einschließlich statt. Es sind keine Stellungnahmen abgegeben worden, der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss mit der DS-Nr. 3559/2012 wurde dem Rat am 15.11.2012 zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss ist erledigt. 206 10.6 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren Arbeitstitel: Hatzfeldstraße in Köln-Dellbrück 1557/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich westlich der Mielenforster Straße zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nr. 2658, südlich der Hatzfeldstraße bis zur südlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke Nr. 2654 – 2658, 2435, 2436, 2438, 2431, 2371 – 2373, 2223, 2154 sowie 2156, nördlich der Hatzfeldstraße unter Einbezug der Flurstücke Nr. 2283 – 2294, 2316 – 2318, 2531, 2532, 1949, 2018 – 2021, 1994 – 1997, 1715 sowie 2375 – 2380, beiderseits der Radiumstraße und östlich des Grafenmühlweg zwischen Hatzfeldstraße und Flurstück Nr. 2156 –Arbeitstitel: "Hatzfeldstraße" in Köln-Dellbrück– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen. Sachstand: Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde am 14.05.2012 gefasst. Die für die Rechtssicherheit des Plans erforderliche ausführliche Bestandsaufnahme ist in Vorbereitung. 13.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung 5172/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der östlichen und der nördlichen Grenze der privaten Grünfläche nach Norden folgend, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Kirchweges, entlang der südlichen und östlichen Grenze der privaten Grünfläche und der südlichen und der östlichen Abgrenzung der Waldfläche nach Norden folgend, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, der öffentlichen Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünfläche auf der westlichen Seite nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 619, dann weiter südlich entlang der nördlichen und südlichen Abgrenzungen der privaten Grünfläche bis zum Langendahlweg —Arbeitstitel: Waldbadviertel - 207 2. 3. Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— aufzustellen mit dem Ziel, den Bebauungsplan an das Ergebnis der durchgeführten Mehrfachbeauftragung im Geschosswohnungsbau anzupassen; nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— zur Kenntnis; beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand: Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 wurde am 05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der Gemeinschaftsgrundschule durchgeführt. Zurzeit wird die Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Die Vorlage ist damit erledigt. 208 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 11.06.2012 8.1 Städtebauliches Planungskonzept Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 3450/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept in drei Alternativen —Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld— zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grundlage der Alternative 3. Die Verwaltung möge darüber hinaus evaluieren, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Gewerbeflächen in diesem Areal ist. Sachstand: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden. Der Beschluss ist erledigt. 10.6 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld 0693/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Ehrenfeldgürtels, östlich der Venloer Straße, südlich des Bahnhofs Ehrenfeld —Arbeitstitel: Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld— aufzustellen mit dem Ziel, eine geschlossene, mindestens viergeschossige Straßenrandbebauung und eine eingeschossige Hinterlandbebauung festzusetzen. 209 Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Variante 2 weiterentwickelt werden soll. Sachstand: Die Bearbeitung des Verfahrens ist vorläufig zurückgestellt. 10.8 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz 1053/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für ein Gebiet zwischen der Bundesstraße B 55a im Norden, der Abfahrt der B 55a zum Pfälzischen Ring im Osten, Deutz-Mülheimer Straße im Westen und nördlich des Pfälzischen Ringes in Köln-Deutz —Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in KölnDeutz— einzuleiten mit dem Ziel, Sondergebiet für die Messeverwaltung und messenahe Dienstleister sowie ein Parkhaus festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 und 3. besteht auf der Einrichtung einer Radverbindung wie z. B. in Variante 3 und einen weitestgehenden Erhalt der Bäume. Sachstand: Laut Pressemitteilung der KoelnMesse verbleibt die Verwaltung der KoelnMesse voraussichtlich bis zum Jahr 2025 im Messehochhaus. Mit der Entscheidung wurde eine Reihe alternativer Optionen verworfen. In die finale Bewertung einbezogen wurden ein Neubau nördlich des Messekreisels sowie ein Umzug in die MesseCity. Die nach dem Einleitungsbeschluss verschickte Planvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Köln zur Durchführung des Bebauungsplanes wurde vom Vorhabenträger bisher nicht unterzeichnet. Daher ruhen die Arbeiten. Über die weiteren Verfahrensschritte ist zeitnah zu entscheiden. Gegebenenfalls ist der Einleitungsbeschluss aufzuheben. 210 10.9 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Gauweg in Köln-Buchheim 1127/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Gauweges bis zur Wichheimer Straße zwischen der Straße Klein Herl und den Gleisanlagen (ausgenommen die Grundstücke Klein Herl 15 - 17 sowie Wichheimer Straße 169 - 171) in Köln-Buchheim —Arbeitstitel: Gauweg in KölnBuchheim— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit circa 44 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte und einen Grünzug festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2. Sachstand: Am 11.06.2012 wurde der Beschluss über die Einleitung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Eine Planungsvereinbarung mit dem Vorhabenträger wurde geschlossen. Aufgrund massiver Eingaben aus der Bürgerschaft schon vor Start des Verfahrens wurden die relevanten immissionsbezogenen Gutachten (Verkehr, Lärm) bereits im frühen Stadium erarbeitet und liegen nun vor. Auf dieser Grundlage wird zunächst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Dienststellen nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt, um eventuell relevante Abwägungsbelange noch vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erkennen und untersuchen zu können. 12.1 Beschluss über die Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 Arbeitstitel: Poller Damm in Köln-Poll 0998/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beschließt, 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 für das Gebiet zwischen dem Poller Damm und der Siegburger Straße und zwischen der nördlichen Autobahnauffahrt Köln-Poll und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen Auf dem Sandberg 2 bis 99 sowie nördlich der Siegburger Straße zwischen Auf dem Sandberg 90 und 92 und der rückwärtigen Grundstücksgrenze Im Forst 453 (ehemaliger Bunker), rückwärtige Grundstücksgrenzen Im Forst 453 bis 13, nörd- 211 2. lich des Grundstücks Im Forst 13 bis zur KVB-Strecke von Köln-Deutz nach Köln-Porz und östlich der Schule Auf dem Sandberg 120 in Köln-Poll – Arbeitstitel: Poller Damm in Köln-Poll– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7; den Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 66/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Satzungsbeschluss ist am 15.08.2012 im Amtsblatt bekanntgemacht worden und ist damit rechtskräftig. Die Vorlage ist damit erledigt. 12.2 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl 1135/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße beziehungsweise der Straße Im Grund in Köln-Niehl, Flurstücke 2855, 1637, 1979, 2060 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich —Arbeitstitel: PastorWolff-Straße in Köln-Niehl— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3; 2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67511/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Beschluss ist erledigt. 212 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung 1141/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 70493/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet zwischen der westlichen Straßenbegrenzungslinie Am Faulbach, entlang der südwestlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche, der südlichen Grenze des Stammheimer Ufers, dann der Knödellinie des Mischgebietes folgende bis zur Straße Am Faulbach —Arbeitstitel: Düsseldorfer Straße in Köln-Mülheim, 2. Änderung — einzuleiten. Planungsziel ist die Umwandlung der Mischgebietsfläche in eine Wohnbaufläche zur Realisierung eines Wohnhochhauses. Sachstand: Zurzeit werden die Dienststellen und die Träger öffentlicher beteiligt. Der Offenlagebeschluss wird vorbereitet. Die Vorlage ist damit erledigt. Am 11.06.2012 wurde der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens gefasst. 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Bilderstöckchen Arbeitstitel: Nievenheimer Straße in Köln-Bilderstöckchen 1799/2012 Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Bilderstöckchen –Arbeitstitel: Nievenheimer Straße in KölnBilderstöckchen– für die Grundstücke beidseitig der Nievenheimer Straße zwischen Escher Straße und Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. 213 Sachstand: Die Veränderungssperre wurde vom Rat am 20.09.2012 beschlossen im Amtsblatt am 24.10.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 24.10.2014. Die Vorlage ist damit erledigt. 15.2 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Niehl Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehl 1800/2012 Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehl– für die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Die Veränderungssperre wurde vom Rat am 20.09.2012 beschlossen im Amtsblatt am 24.10.2012 bekannt gemacht. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung: 24.10.2014. Die Vorlage ist damit erledigt. 16.1 Sanierungsgebiet Finkenberg Städtebauliche Entwicklung von Porz-Finkenberg; Gemeinsamer Antrag AN/1058/2009 der CDU- und der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 23.06.2009 4817/2011 214 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 23.06.2009 (AN/1058/2009) in Verbindung mit der Anfrage aus der Sitzung am 05.07.2011 (AN/1282/2011) ab. Sachstand: Der Beschluss ist erledigt. 215 S a c h s t a n d ü b e r n o c h n i c h t u m g e s e t z t e V e r w a l t u n g s v o r l a g e n aus der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2009/2014 am Donnerstag, dem 21.06.2012 5.1 Wohnungsbauprogramm 2015 Beschluss der BV 2 Rodenkirchen vom 23.04.2012 zur Entwicklung des Baugebietes Sürther Feld 1890/2012 15 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 zum Baugebiet Sürther Feld dahingehend zu folgen, dass die Bauabschnitte nacheinander realisiert werden und jedes nachfolgende Baufeld erst begonnen wird, wenn das vorhergehende größtenteils fertig gestellt ist. Die vorbereitenden Planungs- und Ausschreibungsarbeiten für jeden nachfolgenden Bauabschnitt sind gleichwohl parallel zu dem in Realisierung befindlichen voranzutreiben, um eine Kontinuität bei der Umsetzung zu bewahren. Sachstand: Die Realisierung des Baugebietes Sürther Feld erfolgt gemäß Beschlusslage. Der erste Bauabschnitt wird zurzeit bebaut. Der zweite Bauabschnitt ist in der Erschließungsplanung. 5.2 Aufhebung des Fluchtlinienplanes 3011 a -ohne Arbeitstitel- und Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes 121 -Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd- Offenlagebeschluss 1336/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den Fluchtlinienplan 3011 a –ohne Arbeitstitel– und teilweise den Fluchtlinienplan 121 –Arbeitstitel: "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd– jeweils für das Gebiet südöstlich der Ulrepforte in Köln/Altstadt-Süd zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen; 216 2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Sachstand: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 08.11.2012 über den oben genannten Beschluss beraten. Der Beschluss ist erledigt. 5.3 Rhein-Ruhr-Express - Planfeststellungsverfahren gem. den §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz i. V. m. den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 von Köln-Mülheim bis Stadtgrenze Köln/Leverkusen 2073/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung ihre als Anlage 7 beigefügte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln korrigiert und fordert, dass der Bahnhof Köln-Mülheim als Systemhalt in die Planungen für den RRX aufgenommen wird. Sachstand: Die am 31.05.2012 gegenüber der Bezirksregierung Köln fristwahrend abgegebene Stellungnahme wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ergänzt. Im nächsten Verfahrensschritt steht der Erörterungstermin an. 5.7 "Leitlinie Kölner Ringstraßen"; Ergebnis der "Interdisziplinären Planungswerkstatt Kölner Ringstraßen" im Rahmen der Umsetzung des städtebaulichen Masterplans Kölner Innenstadt 5222/2011 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" unter teilweiser Berücksichtigung des Änderungs- beziehungsweise Zusatzantrages des Ausschusses für Umwelt und Grün 217 (AN/0647/2012) und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu gemäß Anlage 8 zur Kenntnis. Die Aussage zum Sachsenring auf Seite 13 der Leitlinie wird dabei komplett gestrichen. Er beschließt, diese im Rahmen von Planungen, Projekten und Vorhaben entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig grundsätzlich anzuwenden; 2. beschließt, als ersten Umsetzungs- und Präzisierungsschritt der "Leitlinie Kölner Ringstraße", für die Raumeinheit Theodor-Heuss-Anlage/Ebertplatz/Hansaring die Prämissen und Prinzipien der Leitlinie, hier insbesondere die Querschnittsaufteilung und -gestaltung, zu übertragen und ihre Anwendung zu überprüfen. Der Hansaring bis zur Stadtbahnhaltestelle Hansaring wird als Referenzstrecke für die künftige Entwicklung der weiteren Streckenabschnitte der Kölner Ringstraßen verstanden. Im Rahmen dieser Bearbeitung ist auch die in der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" vorgesehene inhaltliche Vertiefungen zur Definition einheitlicher Oberflächenmaterialien zu bearbeiten. Das Handlungsfeld Stadtraummöblierung ist nicht zu betrachten; 3. beschließt, die Beauftragung des Planungsteams Ackers Partner Städtebau, Braunschweig, mit Kuttner+Kahl und SBI mit der räumlichen Übertragung und prüfung der Prämissen und Prinzipien der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" im gemäß Ziffer 2. definierten Referenzbereich mit der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung. Der Bedarf für diese Beauftragung wird insgesamt festgestellt. Die kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 45.000 €. Die Finanzmittel sind in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 im konsumtiven Teilergebnisplan, Teilplan 0901Stadtplanung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt; 4. beschließt, die Bearbeitung des bestehenden Planungs- und Untersuchungsauftrags gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011, TOP 10.16, zu Vorlage 4602/2010 und AN/1848/2011 an ein Fachingenieurbüro zu vergeben. Die Mittel in Höhe von rund 190.000 € sind im Teilfinanzplan 1202-Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 bereitgestellt. Sachstand: zu 1.: Die 'Leitlinie Kölner Ringstraßen' wird seit Beschlussfassung durch den StEA in der Praxis der Verwaltung bei allen planerischen Vorhaben als eine normative Grundlage angewandt. zu 2., 3.: Der StEA machte in seiner Beratung zum Beschluss deutlich, dass die planerische Betrachtung des Referenzraums bzw. die räumliche Übertragung und -prüfung der Prämissen und Prinzipien der Leitlinie erst nach Abschluss der Studie gem. Ziff. 4 und bei Sicherung der notwendigen Finanzmittel zur baulichen Umsetzung der Planung erfolgen solle. Entsprechend ist die Beauftragung noch nicht in der Vorbereitung. zu 4.: Der Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Machbarkeitsstudie befindet sich aktuell in Vorbereitung. Mit einer Vergabe des Auftrags kann im Frühjahr 2013 gerechnet werden. Der Beschluss zu 1. bis 3. ist damit erledigt. 218 6.2 Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud 0533/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Erweiterung des WallrafRichartz-Museums & Fondation Corboud auf dem Grundstück Martinstraße 34 - 42, und zwar mit der Maßgabe, dass zunächst ein europaweit auszulobender Architektenwettbewerb (Realisierungswettbewerb) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt wird. Ziel ist die Errichtung des Erweiterungsbaus durch einen Investor in Öffentlich Privater Partnerschaft – ÖPP. Der Rat ist dankbar für das großzügige Angebot des Stifterrates Wallraf-RichartzMuseum & Fondation Corboud e. V. vom 23.1.2012, sich an der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud durch die europaweite Auslobung des Architektenwettbewerbs und dessen Finanzierung bis zu einer Höhe von 450.000 Euro zu beteiligen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag dem städtischen Sonderkonto „Stifterrat“ entnommen wird. Der Rat ist damit einverstanden, dass der Finanzierungsbeitrag des Stifterrates Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. V. bei Nichtrealisierung des Erweiterungsbaus wieder dem städtischen Sonderkonto „Stifterrat“ zugeführt wird. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Stifterrat Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. V. die für die europaweite Auslobung und die Durchführung des Architektenwettbewerbs notwendigen Hilfestellungen zu leisten. Der Auslobungstext, soweit er öffentlich bekannt gemacht werden darf, ist dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand: Zur Zeit wird die Auslobung des Architektenwettbewerbs vorbereitet mit dem ersten Schritt der Ausschreibung eines den Wettbewerb managenden Büros. 7.1 190. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz Arbeitstitel: Schulstandort an der Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven hier: Einleitungs- und Offenlagebeschluss 0642/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, Wohnbaufläche in Gemeinbedarfsfläche (Schule) umzuwandeln, 219 2. 3. auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan bereits stattgefunden hat; die 190. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz – Arbeitstitel: Schulstandort an der Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven– gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen. Sachstand: Die Offenlage ist erfolgt. Der Feststellungsbeschluss ist in Vorbereitung. 9.1 Städtebauliches Planungskonzept Pastoratstraße/Westerwaldstraße in KölnRondorf Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 1968/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Pastoratstraße/Westerwaldstraße in Köln-Rondorf–, Alternative 2 (Anlage 4), unter Berücksichtigung der Ziffern 2. und 3. des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 (siehe Anlage 5) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Sachstand: Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage des Beschlusses weitergeführt, der Beschluss ist erledigt. 9.2 Städtebauliches Planungskonzept Raderberger Straße 154 bis 160 in KölnRaderberg; Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 2060/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Raderberger Straße 154 bis 160 in 220 Köln-Raderberg– unter Berücksichtigung der Ziffer 8. und teilweiser Berücksichtigung der Ziffern 2. bis 7, 4 bis 7 sowie 9. des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 21.05.2012 (siehe Anlage 4) den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Sachstand: Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage des Beschlusses weitergeführt, der Beschluss ist erledigt. 10.2 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 67458/07 Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord 1649/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 67458/07 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße, Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße und Johannisstraße 43-47 und Breslauerplatz 2 (Flurstücke 575, 576, 460, 461, 462, 463) in Köln-Altstadt/Nord — Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Die maximale Wandhöhe wird für die Häuser der Altenberger Straße 5 bis 23 auf 13,50 m über Gehwegkante festgesetzt. Auf eine Festsetzung der Geschossanzahl wird in diesem Bereich verzichtet. Sachstand: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes fand in der Zeit vom 15.08. bis 14.09.2012 statt. Es sind vier Stellungnahmen abgegeben worden. Der Rat hat am 18.12.2012 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Vorlage ist damit erledigt. 10.5 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 69450/10 Arbeitstitel: "Deutzer Feld" in Köln-Kalk 1689/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 69450/10 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen den erhöht liegenden 221 Bahnanlagen im Nordwesten und Südwesten, dem Walter-Pauli-Ring und dem westlich der Straße des 17. Juni gelegenen Baugebiet im Osten und der das Plangebiet im Norden begrenzenden Bahnflächen —Arbeitstitel: "Deutzer Feld" in Köln-Kalk— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 793, 847, 848, 862, 863, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 882, 883, 948, 947 der Gemarkung Deutz, Flur 33 und teilweise über Flurstück 389 der Gemarkung Kalk, Flur 21 und teilweise über Flurstück 961 Gemarkung Deutz, Flur 33. Sachstand: Die Offenlage wurde in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012 durchgeführt. Zurzeit wird der Satzungsbeschluss vorbereitet. Die Vorlage ist damit erledigt. 10.9 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in Köln-Ostheim 1773/2012 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den überwiegenden Teil des Stadtteilzentrums Ostheim nördlich und südlich der Rösrather Straße und an der Frankfurter Straße, das heißt die Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4, Frankfurter Straße 664, 666, 668, 702, 710, 712, 714, 716 sowie 701, 703, 705, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis 87, Hardtgenbuscher Kirchweg 127, Pfarrer-Krautwig-Straße 1 und 2, Servatiusstraße 1 und 1 a sowie Werntgenstraße 6 —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in KölnOstheim— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Köln-Ostheim den Erhalt und die Entwicklung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten auszuschließen, um den Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen. Sachstand: Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 30.08. bis 01.10.2012. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Der Rat hat am 18.12.2012 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Vorlage ist damit erledigt. 222 10.10 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 75450/04-01 Arbeitstitel: Im Oberen Bruch in Köln-Brück, 1. Änderung 4587/2011 Beschluss: Das Änderungsverfahren wird aufgehoben. Die rechtskräftige Festsetzung der Wohnbaufläche bleibt bestehen. Durch die Vermarktung der städtischen Grundstücke können Einnahmen erzielt und die Zielvorgaben des Wohnungsbauprogramms verfolgt werden. Sachstand: Das Änderungsverfahren wurde aufgehoben. Die rechtskräftige Festsetzung der Wohnbaufläche bleibt bestehen. Die Vorlage ist damit erledigt. 12.1 Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 1126/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld — Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern; 3. den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 223 Sachstand: Der Beschluss ist erledigt, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. 12.2 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 59470/02 Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in Köln-Widdersdorf 2231/2012 Beschluss (Rat am 28.06.2012): Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59470/02 für das Gebiet südlich des Neubaugebietes Widdersdorf Süd (neu) zwischen Strohblumenweg und der geplanten öffentlich zugänglichen Golfanlage Widdersdorf westlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 betreffend die Flurstücke 1246, 1745, 1805, 1872, 2194, 2196, 2413, 2414 sowie 2571 bis 2578 in der Gemarkung Lövenich, Flur 55, in Köln-Widdersdorf —Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (Planungsstufe 2) in KölnWiddersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan 59470/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Sachstand: Der Beschluss ist erledigt, der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd 1805/2012 Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 224 Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd– für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen, Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen, östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze der Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) in KölnAltstadt/Süd in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat m 20.09.2012 die Veränderungssperre beschlossen. Die Bekanntmachung ist am 12.12.2012 erfolgt. Die Vorlage ist damit erledigt.