Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 14 - Stellungnahme IHK 25.10.2013.pdf
Größe
49 kB
Erstellt
31.12.14, 06:19
Aktualisiert
30.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 14
Hinweis vom Amt f.
öffentl. Ordnung
hinzugefügt!
IHK Köln, 50606 Köln
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An das
Amt für Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
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Zy | Michael Zygojannis
E-Mail
michael.zygojannis@koeln.ihk.de
Telefon | Fax
0221 1640-506 | 0221 1640-509
Datum
25. Oktober 2013
Stellungnahme Verkaufsstellenöffnungen 2014
Sehr geehrter Herr Lechtleitner,
wir möchten uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Verkaufsstellenöffnungen für das Jahr
2014 bei Ihnen bedanken.
Die gemeldeten Anlässe zeugen davon, dass die Interessengemeinschaften der Stadt Köln ein großes
Engagement aufbringen, um einen aktiven Beitrag zur Lebendigkeit in den Quartieren zu leisten und
die Aufenthaltsqualität zu steigern. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Initiative der Stadt
Köln sehr, die Interessengemeinschaften im Antragsverfahren zu unterstützen und zu beraten. Auch
möchten wir hervorheben, dass das Aufstellen eines `Kriterienkatalogs für die Genehmigung von
verkaufsoffenen Sonntagen´ grundsätzlich maßgeblich dazu beiträgt, den Interessengemeinschaften
eine Leitlinie bei der Gestaltung ihrer Aktivitäten an die Hand zu geben.
Die neu gefassten Grenzlinien sehen wir jedoch kritisch, da sie zu einer wesentlichen räumlichen
Verkleinerung vieler privilegierter Bereiche führen. In der Folge kann es zu einer wettbewerblichen
Benachteiligung derjenigen Handelsunternehmen kommen, die eben außerhalb dieser Bereiche
liegen. Innerhalb zusammenhängender Versorgungsgebiete oder Teilzentren kann die Öffnung damit
einigen Unternehmen verwehrt bleiben, während andere Handelsgeschäfte aus diesem Bereich
privilegiert sind. Grenzlinien müssen so gefasst werden, dass jegliche Ungleichbehandlungen von
Unternehmern ausgeschlossen werden können und wettbewerbliche Chancengleichheit besteht. Dies
müsste in den vorgelegten Abgrenzungen im Einzelfall überprüft und korrigiert werden.
Die Bildung eines Konnexes zwischen der Qualität oder Bedeutung eines Anlasses und der Größe
eines freizugebenen Bereichs, wie er der Ausarbeitung des Anforderungskatalogs an die Anlässe der
Veranstaltungen zu Grunde liegt, ist eine mögliche Kategorisierung, welche die begrifflich
unspezifische Fassung „(…) aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen (…)“ aus § 6 (1) LÖG NRW konkretisieren kann. Sie müsste einer rechtlichen
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de
Tel. 0221 1640-0 | Fax 0221 1640-129
25. Oktober 2013 | Seite 2
Prüfung unterzogen werden. Abgrenzungskriterien sind in der operativen Handhabung notwendig,
bedürfen jedoch einer inhaltlichen Differenzierung, da sonst Interpretationsspielräume bestehen und
Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten können. Bezüglich der konkreten räumlichen Grenzziehungen,
die daraufhin folgen und vorgelegt wurden, gelten die obigen Ausführungen.
Die IHK Köln berät Interessengemeinschaften im Rahmen der Planung von Veranstaltungskonzepten
für Verkaufsoffene Sonntage und steht als Partner zur Konkretisierung des Kriterienkatalogs zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Industrie- und Handelskammer zu Köln
In Vertretung
Michael Zygojannis
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt