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Anlage 14 - Stellungnahme IHK 25.10.2013.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 14 - Stellungnahme IHK 25.10.2013.pdf
Größe
49 kB
Erstellt
31.12.14, 06:19
Aktualisiert
30.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Anlage 14 Hinweis vom Amt f. öffentl. Ordnung hinzugefügt! IHK Köln, 50606 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom An das Amt für Öffentliche Ordnung Gewerbeangelegenheiten Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Unser Zeichen | Ansprechpartner Zy | Michael Zygojannis E-Mail michael.zygojannis@koeln.ihk.de Telefon | Fax 0221 1640-506 | 0221 1640-509 Datum 25. Oktober 2013 Stellungnahme Verkaufsstellenöffnungen 2014 Sehr geehrter Herr Lechtleitner, wir möchten uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Verkaufsstellenöffnungen für das Jahr 2014 bei Ihnen bedanken. Die gemeldeten Anlässe zeugen davon, dass die Interessengemeinschaften der Stadt Köln ein großes Engagement aufbringen, um einen aktiven Beitrag zur Lebendigkeit in den Quartieren zu leisten und die Aufenthaltsqualität zu steigern. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Initiative der Stadt Köln sehr, die Interessengemeinschaften im Antragsverfahren zu unterstützen und zu beraten. Auch möchten wir hervorheben, dass das Aufstellen eines `Kriterienkatalogs für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen´ grundsätzlich maßgeblich dazu beiträgt, den Interessengemeinschaften eine Leitlinie bei der Gestaltung ihrer Aktivitäten an die Hand zu geben. Die neu gefassten Grenzlinien sehen wir jedoch kritisch, da sie zu einer wesentlichen räumlichen Verkleinerung vieler privilegierter Bereiche führen. In der Folge kann es zu einer wettbewerblichen Benachteiligung derjenigen Handelsunternehmen kommen, die eben außerhalb dieser Bereiche liegen. Innerhalb zusammenhängender Versorgungsgebiete oder Teilzentren kann die Öffnung damit einigen Unternehmen verwehrt bleiben, während andere Handelsgeschäfte aus diesem Bereich privilegiert sind. Grenzlinien müssen so gefasst werden, dass jegliche Ungleichbehandlungen von Unternehmern ausgeschlossen werden können und wettbewerbliche Chancengleichheit besteht. Dies müsste in den vorgelegten Abgrenzungen im Einzelfall überprüft und korrigiert werden. Die Bildung eines Konnexes zwischen der Qualität oder Bedeutung eines Anlasses und der Größe eines freizugebenen Bereichs, wie er der Ausarbeitung des Anforderungskatalogs an die Anlässe der Veranstaltungen zu Grunde liegt, ist eine mögliche Kategorisierung, welche die begrifflich unspezifische Fassung „(…) aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen (…)“ aus § 6 (1) LÖG NRW konkretisieren kann. Sie müsste einer rechtlichen Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. 0221 1640-0 | Fax 0221 1640-129 25. Oktober 2013 | Seite 2 Prüfung unterzogen werden. Abgrenzungskriterien sind in der operativen Handhabung notwendig, bedürfen jedoch einer inhaltlichen Differenzierung, da sonst Interpretationsspielräume bestehen und Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten können. Bezüglich der konkreten räumlichen Grenzziehungen, die daraufhin folgen und vorgelegt wurden, gelten die obigen Ausführungen. Die IHK Köln berät Interessengemeinschaften im Rahmen der Planung von Veranstaltungskonzepten für Verkaufsoffene Sonntage und steht als Partner zur Konkretisierung des Kriterienkatalogs zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln In Vertretung Michael Zygojannis Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt