Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Präsentation zu TOP 2-1 Hochzonung.pdf
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31.12.14, 06:33
Aktualisiert
24.01.18, 05:22
Stichworte
Inhalt der Datei
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Sitzung der
Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik am
03.09.2012
Schwerpunktthema
„Eingliederungshilfe und
Hochzonung“
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Die Verteilung von Zuständigkeiten
zwischen örtlichen und überörtlichen
Trägern der Sozialhilfe
ist Aufgabe des Landes NordrheinWestfalen
(§ 97 Abs. 2 SGB XII)
durch eine Ausführungsverordnung
zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Seit Mitte 2003
Verlagerung der Zuständigkeit
auf die beiden Landschaftsverbände
für Menschen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben
außerhalb einer teilstationären oder
stationären Einrichtung
für alle Leistungen der
Eingliederungshilfe mit dem Ziel
selbständiges Wohnen zu ermöglichen
oder zu sichern
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Seit 01.06.2009
Konkretisierung der Zuständigkeit
der beiden Landschaftsverbände
für alle ambulanten Wohnhilfen der
Eingliederungshilfe
aber nicht für alle ambulanten
Eingliederungshilfeleistungen
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Gründe
Ambulante und stationäre Wohnhilfen
in derselben Zuständigkeit
Grundsatz ambulant vor stationär
stärker umsetzen
Übergänge zwischen beiden Systemen
verbessern
Heimaufnahme vermeiden
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Rahmenbedingung
Im Mittelpunkt stehen
die Teilhabemöglichkeiten
der Menschen mit Behinderung
am Leben in der Gemeinschaft.
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Damit verbundene
Verfahrensänderungen
Flächendeckende Einführung
eines einheitlichen Verfahrens
zur individuellen Hilfeplanung
Flächendeckende Einführung
eines einheitlichen kooperativen
Bedarfsfeststellungsverfahren
unter Einbeziehung aller Akteure vor Ort
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Damit verbundene weitere
Veränderungen
Regelmäßige Regionalkonferenzen
Beteiligung an der Arbeit der fachlichen
Gremien auf dem Gebiet der örtlichen
Sozialhilfeträgern
Flächendeckender Aufbau der
Koordinierungs-, Kontakt- und
Beratungsangebote
kurz KoKoBe
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Veränderungen beim
Landschaftsverband Rheinland
Einrichtung des
Medizinisch-psychosozialen Fachdienstes
kurz MPD
Einführung des Fallmanagements
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Weitere Maßnahmen
Rahmenzielvereinbarungen mit den
Spitzenverbänden der Freien
Wohlfahrtspflege:
Wechsel aus stationären in ambulante
Wohnformen verstärkt umsetzen
Platzabbau
Abbau von Mehrbettzimmern
Wohnen in Gastfamilien
Leistungsmodule
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Rahmenvereinbarung
zwischen den
kommunalen Spitzenverbänden
und den Landschaftsverbänden:
Teilnahme der Landschaftsverbände an
regionalen Planungsgremien
Bündelung der Ergebnisse lokaler
Planungsgremien in
Regionalkonferenzen als zentralem
Planungsgremium
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Die örtlichen Sozialhilfeträger wirken auf
die Weiterentwicklung zu einem
inklusiven Gemeinwesen hin
Sozialraumplanung auf einander
abstimmen
Empfehlungen zur Abgrenzung der
Zuständigkeiten
Kooperationsvereinbarung mit dem
örtlichen Sozialhilfeträger
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Übersicht Entwicklung der bewilligte Anträge
im ambulant betreuten Wohnen von 2004 bis 2011
31.12.
30.06.
2004
2011
Köln
1.172
3.806
224,7%
Rheinland
6.987
24.651
252,8%
Entwicklung
LVR-Dezernat Soziales und Integration
LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Übersicht Entwicklung der bewilligte Anträge
im stationären Wohnen von 2004 bis 2011
31.12.
30.06.
2004
2011
Köln
2.412
2.134
-11,5%
Rheinland
23.216
21.531
-7,3%
Entwicklung
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LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Fragenkatalog
1.Veränderung der Zuständigkeit
für alle Leistungen der
Eingliederungshilfe mit dem Ziel
selbständiges Wohnen zu ermöglichen
oder zu sichern
für Menschen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben
außerhalb einer teilstationären oder
stationären Einrichtung
ist der Landschaftsverband Rheinland
zuständig
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LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
2. Veränderung der finanziellen
Verantwortlichkeiten
Für die Leistungen der Grundsicherung
an die Empfänger von Leistungen des
Betreuten Wohnens ist der örtliche
Sozialhilfeträger zuständig.
Für die Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt ist der überörtliche
Sozialhilfeträger zuständig.
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LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
3. Konsequenzen für Leistungsempfänger
- bei Antragstellung
Die Anträge sind beim jeweils
zuständigen Kostenträger zu stellen.
Sollte ein Antrag beim anderen
Kostenträger gestellt worden sein, wird
er weitergeleitet.
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LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
- bei Gestaltung der Hilfen
Klärung mit dem zuständigen
Kostenträger
- bei Nachweispflichten
Klärung mit dem zuständigen
Kostenträger
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4. Ungelöste Fragen /
Schnittstellenprobleme
Die Zuständigkeiten sind geregelt.
In Einzelfällen
im Grenzbereich der Zuständigkeiten
wird nach Lösungen gesucht.
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5. Planungsinstrumente und „Instanzen“
Für die Hilfeplanung gibt es
15 Hilfeplankonferenzen
Regionale Planungsgremien
vor allem der PSAG
Regionalkonferenz
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6. Inklusive Sozialraumplanung
Ist Thema in den einzelnen Regionen.
Liegt bei der jeweiligen Kommune.
Es sind alle möglichen Aspekte des
Zusammenlebens betroffen.
Der LVR steht bereit, um sich für die
ihn betreffenden Bereiche einzubringen.
Die Stadt Köln und der
Landschaftsverband Rheinland
arbeiten zusammen.
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LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
7. Einbindung der behinderten Menschen
und ihrer Organisationen
Für die jeweils betroffenen
behinderten Menschen stehen die
Hilfeplankonferenz und
das Sozialpsychiatrische Zentrum oder
die Koordinierungs-, Kontakt- und
Beratungsangebote offen.
Den Organisationen der behinderten
Menschen steht die Teilnahme
an der Regionalkonferenz offen.
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LVR-Fachbereich Sozialhilfe II
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!