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Präsentation zu TOP 2-1 Hochzonung.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Präsentation zu TOP 2-1 Hochzonung.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
31.12.14, 06:33
Aktualisiert
24.01.18, 05:22

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Inhalt der Datei

LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 03.09.2012 Schwerpunktthema „Eingliederungshilfe und Hochzonung“ LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Die Verteilung von Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe ist Aufgabe des Landes NordrheinWestfalen (§ 97 Abs. 2 SGB XII) durch eine Ausführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Seit Mitte 2003 Verlagerung der Zuständigkeit auf die beiden Landschaftsverbände für Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben außerhalb einer teilstationären oder stationären Einrichtung für alle Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Seit 01.06.2009 Konkretisierung der Zuständigkeit der beiden Landschaftsverbände für alle ambulanten Wohnhilfen der Eingliederungshilfe aber nicht für alle ambulanten Eingliederungshilfeleistungen LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Gründe Ambulante und stationäre Wohnhilfen in derselben Zuständigkeit Grundsatz ambulant vor stationär stärker umsetzen Übergänge zwischen beiden Systemen verbessern Heimaufnahme vermeiden LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Rahmenbedingung Im Mittelpunkt stehen die Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft. LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Damit verbundene Verfahrensänderungen Flächendeckende Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur individuellen Hilfeplanung Flächendeckende Einführung eines einheitlichen kooperativen Bedarfsfeststellungsverfahren unter Einbeziehung aller Akteure vor Ort LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Damit verbundene weitere Veränderungen Regelmäßige Regionalkonferenzen Beteiligung an der Arbeit der fachlichen Gremien auf dem Gebiet der örtlichen Sozialhilfeträgern Flächendeckender Aufbau der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote kurz KoKoBe LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Veränderungen beim Landschaftsverband Rheinland Einrichtung des Medizinisch-psychosozialen Fachdienstes kurz MPD Einführung des Fallmanagements LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Weitere Maßnahmen Rahmenzielvereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege: Wechsel aus stationären in ambulante Wohnformen verstärkt umsetzen Platzabbau Abbau von Mehrbettzimmern Wohnen in Gastfamilien Leistungsmodule LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden: Teilnahme der Landschaftsverbände an regionalen Planungsgremien Bündelung der Ergebnisse lokaler Planungsgremien in Regionalkonferenzen als zentralem Planungsgremium LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Die örtlichen Sozialhilfeträger wirken auf die Weiterentwicklung zu einem inklusiven Gemeinwesen hin Sozialraumplanung auf einander abstimmen Empfehlungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen Sozialhilfeträger LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Übersicht Entwicklung der bewilligte Anträge im ambulant betreuten Wohnen von 2004 bis 2011 31.12. 30.06. 2004 2011 Köln 1.172 3.806 224,7% Rheinland 6.987 24.651 252,8% Entwicklung LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Übersicht Entwicklung der bewilligte Anträge im stationären Wohnen von 2004 bis 2011 31.12. 30.06. 2004 2011 Köln 2.412 2.134 -11,5% Rheinland 23.216 21.531 -7,3% Entwicklung LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Fragenkatalog 1.Veränderung der Zuständigkeit für alle Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern für Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben außerhalb einer teilstationären oder stationären Einrichtung ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 2. Veränderung der finanziellen Verantwortlichkeiten Für die Leistungen der Grundsicherung an die Empfänger von Leistungen des Betreuten Wohnens ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 3. Konsequenzen für Leistungsempfänger - bei Antragstellung Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Kostenträger zu stellen. Sollte ein Antrag beim anderen Kostenträger gestellt worden sein, wird er weitergeleitet. LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II - bei Gestaltung der Hilfen Klärung mit dem zuständigen Kostenträger - bei Nachweispflichten Klärung mit dem zuständigen Kostenträger LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 4. Ungelöste Fragen / Schnittstellenprobleme Die Zuständigkeiten sind geregelt. In Einzelfällen im Grenzbereich der Zuständigkeiten wird nach Lösungen gesucht. LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 5. Planungsinstrumente und „Instanzen“ Für die Hilfeplanung gibt es 15 Hilfeplankonferenzen Regionale Planungsgremien vor allem der PSAG Regionalkonferenz LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 6. Inklusive Sozialraumplanung Ist Thema in den einzelnen Regionen. Liegt bei der jeweiligen Kommune. Es sind alle möglichen Aspekte des Zusammenlebens betroffen. Der LVR steht bereit, um sich für die ihn betreffenden Bereiche einzubringen. Die Stadt Köln und der Landschaftsverband Rheinland arbeiten zusammen. LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 7. Einbindung der behinderten Menschen und ihrer Organisationen Für die jeweils betroffenen behinderten Menschen stehen die Hilfeplankonferenz und das Sozialpsychiatrische Zentrum oder die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote offen. Den Organisationen der behinderten Menschen steht die Teilnahme an der Regionalkonferenz offen. LVR-Dezernat Soziales und Integration LVR-Fachbereich Sozialhilfe II Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!