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TOP 5-7 Mitnahme_Escooter.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
TOP 5-7 Mitnahme_Escooter.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
31.12.14, 06:40
Aktualisiert
24.01.18, 05:22

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Inhalt der Datei

153 – Strateg. Fahrwegplanung Judith Beckmann Tel.: 34 03 Ergebnisprotokoll 22.11.2012 Mitnahmeregelung zu Elektromobilen Teilnehmer Marita Reinecke, Stadtbehindertenbeauftragte der Stadt Köln Karl Schroeteler, KVB 12 Horst Ladenberger, ZsL Bernd Fahlenbock, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frank Gassen-Wendler, KVB 1302 Judith Beckmann, KVB 153 Gunther Höhn, KVB 15 Thomas Miebach, KVB 11 Verteiler Teilnehmer Ziel Seit Juli 2012 ist die Betriebliche Anweisung 032/12 in Kraft, die die Mitnahme von Elektromobilen Bussen und Bahnen der KVB regelt. Die Regelung weist an, dass Elektromobile mit Zulassungskennzeichen von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dies hat in den letzten Wochen zu einigen Irritationen geführt und den Unmut der Betroffenen hervorgerufen. Hintergrund für diese Betriebliche Anweisung sind vermehrt auftretende Fragestellungen des Fahrpersonals, wie bei der Mitnahme insbesondere in kritischen Fällen verfahren werden soll. Sollte es zu Unfällen mit Folgeschäden kommen, wären zurzeit aufgrund der unklaren Regelungen ohne diese Mitnahmeregelung zunächst die Fahrer und in Folge auch die Betriebsleiter persönlich haftbar. Mit diesem Gespräch soll eine gemeinsame Lösung bzw. eine Lösungsstrategie gefunden werden, die beiden Seiten gerecht wird. Ergebnis Einvernehmliches Ergebnis des Gespräches ist eine dreistufige Lösungsstrategie. So werden kurz-, mittel- und langfristige Lösungen angestrebt. Kurzfristige Lösung: Die Betriebliche Anweisung 032/12 wird modifiziert und dem Vorstand zum Beschluss vorgelegt. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde haben sich auf den in der Anlage formulierten Text geeinigt. 13. Dezember 2012 1 von 2 153 – Strateg. Fahrwegplanung Judith Beckmann Tel.: 34 03 Mittelfristige Lösung: Das ZsL als eines der beiden landesweiten Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben wird die bestehende Problematik von Elektromobilen in Fahrzeugen des ÖPNV im Rahmen einer Klausurtagung auf Landesebene am 05./06. Dezember 2012 thematisieren. An der Klausurtagung nehmen auch Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Die KVB nennt als weiteren ggf. hinzuziehenden Kontakt Herrn Andreas Wille aus dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, um das Verkehrsministerium direkt von Anfang an mit einzubeziehen. Auch der Landesbehindertenbeauftragte soll mit in die Diskussion einbezogen werden. Ziel ist es, einen Erlass zu erwirken, der eine Interpretation der Beförderungsbedingungen zulässt, dass Elektromobile, die von ihren Abmessungen her geeignet sind und von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „G“ oder „aG“ genutzt werden, in den Fahrzeugen des ÖPNV mitgenommen werden dürfen. Zurzeit gibt es keine eindeutige Formulierung in den Beförderungsbedingungen. Die KVB sagt dem ZsL hierzu Unterstützung zu. Langfristige Lösung: Langfristig wird eine Änderung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen angestrebt, so dass aus diesen eine Regelung zu der Mitnahme von Elektromobilen klar und verständlich abgeleitet werden kann. Öffentlichkeitsarbeit: Die Gesprächsteilnehmer stimmen darin überein, dass die gefundene Lösungsstrategie nicht öffentlich thematisiert wird, um ihre Erfolgsaussicht nicht durch zu hohe Erwartungen und zu hohen Druck direkt zu Beginn auf die Beteiligten zu dämpfen. Gleichwohl wird die kurzfristige Lösung der Mitnahmeregelung nach Zustimmung des Vorstandes in den Gremien Anhörungsgespräche nach BGG, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und mündlich im nicht öffentlichen Teil des Verkehrsausschusses mitgeteilt. gez. Beckmann Anlage 13. Dezember 2012 2 von 2