Daten
Kommune
Köln
Dateiname
TOP 5-7 Mitnahme_Escooter.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
31.12.14, 06:40
Aktualisiert
24.01.18, 05:22
Stichworte
Inhalt der Datei
153 – Strateg. Fahrwegplanung
Judith Beckmann
Tel.: 34 03
Ergebnisprotokoll 22.11.2012
Mitnahmeregelung zu Elektromobilen
Teilnehmer
Marita Reinecke, Stadtbehindertenbeauftragte der Stadt Köln
Karl Schroeteler, KVB 12
Horst Ladenberger, ZsL
Bernd Fahlenbock, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Frank Gassen-Wendler, KVB 1302
Judith Beckmann, KVB 153
Gunther Höhn, KVB 15
Thomas Miebach, KVB 11
Verteiler
Teilnehmer
Ziel
Seit Juli 2012 ist die Betriebliche Anweisung 032/12 in Kraft, die die Mitnahme
von Elektromobilen Bussen und Bahnen der KVB regelt. Die Regelung weist an,
dass Elektromobile mit Zulassungskennzeichen von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dies hat in den letzten Wochen zu einigen Irritationen
geführt und den Unmut der Betroffenen hervorgerufen.
Hintergrund für diese Betriebliche Anweisung sind vermehrt auftretende
Fragestellungen des Fahrpersonals, wie bei der Mitnahme insbesondere in
kritischen Fällen verfahren werden soll. Sollte es zu Unfällen mit Folgeschäden
kommen, wären zurzeit aufgrund der unklaren Regelungen ohne diese Mitnahmeregelung zunächst die Fahrer und in Folge auch die Betriebsleiter persönlich
haftbar.
Mit diesem Gespräch soll eine gemeinsame Lösung bzw. eine Lösungsstrategie
gefunden werden, die beiden Seiten gerecht wird.
Ergebnis
Einvernehmliches Ergebnis des Gespräches ist eine dreistufige Lösungsstrategie.
So werden kurz-, mittel- und langfristige Lösungen angestrebt.
Kurzfristige Lösung:
Die Betriebliche Anweisung 032/12 wird modifiziert und dem Vorstand zum
Beschluss vorgelegt. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde haben sich auf den in
der Anlage formulierten Text geeinigt.
13. Dezember 2012
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153 – Strateg. Fahrwegplanung
Judith Beckmann
Tel.: 34 03
Mittelfristige Lösung:
Das ZsL als eines der beiden landesweiten Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben wird die bestehende Problematik von Elektromobilen in Fahrzeugen
des ÖPNV im Rahmen einer Klausurtagung auf Landesebene am 05./06. Dezember 2012 thematisieren. An der Klausurtagung nehmen auch Vertreter des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
teil. Die KVB nennt als weiteren ggf. hinzuziehenden Kontakt Herrn Andreas Wille
aus dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen, um das Verkehrsministerium direkt von Anfang an
mit einzubeziehen. Auch der Landesbehindertenbeauftragte soll mit in die
Diskussion einbezogen werden.
Ziel ist es, einen Erlass zu erwirken, der eine Interpretation der Beförderungsbedingungen zulässt, dass Elektromobile, die von ihren Abmessungen her geeignet
sind und von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „G“ oder „aG“ genutzt werden, in den Fahrzeugen des ÖPNV mitgenommen
werden dürfen. Zurzeit gibt es keine eindeutige Formulierung in den Beförderungsbedingungen.
Die KVB sagt dem ZsL hierzu Unterstützung zu.
Langfristige Lösung:
Langfristig wird eine Änderung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen
angestrebt, so dass aus diesen eine Regelung zu der Mitnahme von Elektromobilen klar und verständlich abgeleitet werden kann.
Öffentlichkeitsarbeit:
Die Gesprächsteilnehmer stimmen darin überein, dass die gefundene Lösungsstrategie nicht öffentlich thematisiert wird, um ihre Erfolgsaussicht nicht durch zu
hohe Erwartungen und zu hohen Druck direkt zu Beginn auf die Beteiligten zu
dämpfen. Gleichwohl wird die kurzfristige Lösung der Mitnahmeregelung nach
Zustimmung des Vorstandes in den Gremien Anhörungsgespräche nach BGG,
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und mündlich im nicht öffentlichen
Teil des Verkehrsausschusses mitgeteilt.
gez. Beckmann
Anlage
13. Dezember 2012
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