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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
31.12.14, 06:52
Aktualisiert
02.02.18, 18:01

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 0641/2012 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "KiTa Dillendöppcher e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 06.03.2012 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.03.2012 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „KiTa Dillendöppcher e.V.“, Bachstelzenweg 55, 50829 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung der Dringlichkeit: Der Verein „Dillendöppcher e.V.“ hat am 17.01.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und eine Betriebskostenförderung beantragt. Der Verein möchte möglichst im April seinen Betrieb aufnehmen. Voraussetzung für die Förderung ist die kurzfristige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, so dass über den Antrag schon im März entschieden werden soll. Begründung: Der „KiTa Dillendöppcher e.V.“, Bachstelzenweg 55, 50829 Köln, wurde am 22.09.2011 gegründet und beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. 17106 eingetragen. Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung (Anlage 1) die sozialpädagogische Betreuung von Kindern durch die Errichtung und den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch ein pädagogisches Konzept zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Die Kindertageseinrichtung soll zweigruppig geführt werden und Plätze für insgesamt 30 Kinder, hiervon 16 für Kinder unter drei Jahren, vorhalten. Die pädagogische Konzeption des Vereins ergibt sich aus Anlage 2. Der Verein möchte ab 01.08.2012 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist für das kommende Kindergartenjahr 2012/2013 bereits zum Förderantrag mit angemeldet. Es bestehen keine Bedenken gegen die Konzeption, so dass die Anerkennung befürwortet wird. Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 03.11.2011 als gemeinnützig anerkannt. 3 Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Stefanie Müller - Kerstin Nievelstein liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 4 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 4 erst am 26.03.2012 erfolgen).