Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
31.12.14, 06:52
Aktualisiert
02.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
0641/2012
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
17 01
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII;
hier: "KiTa Dillendöppcher e.V."
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium
Datum
Jugendhilfeausschuss
06.03.2012
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
26.03.2012
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „KiTa Dillendöppcher e.V.“, Bachstelzenweg 55, 50829 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger
der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung der Dringlichkeit:
Der Verein „Dillendöppcher e.V.“ hat am 17.01.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und eine Betriebskostenförderung beantragt. Der Verein möchte möglichst im April
seinen Betrieb aufnehmen. Voraussetzung für die Förderung ist die kurzfristige Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe, so dass über den Antrag schon im März entschieden werden
soll.
Begründung:
Der „KiTa Dillendöppcher e.V.“, Bachstelzenweg 55, 50829 Köln, wurde am 22.09.2011 gegründet
und beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. 17106 eingetragen.
Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung (Anlage 1) die sozialpädagogische Betreuung von Kindern durch die Errichtung und den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Der Satzungszweck
wird insbesondere verwirklicht durch ein pädagogisches Konzept zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Vorschulalter.
Die Kindertageseinrichtung soll zweigruppig geführt werden und Plätze für insgesamt 30 Kinder, hiervon 16 für Kinder unter drei Jahren, vorhalten.
Die pädagogische Konzeption des Vereins ergibt sich aus Anlage 2.
Der Verein möchte ab 01.08.2012 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist für das kommende Kindergartenjahr
2012/2013 bereits zum Förderantrag mit angemeldet. Es bestehen keine Bedenken gegen die Konzeption, so dass die Anerkennung befürwortet wird.
Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 03.11.2011 als gemeinnützig anerkannt.
3
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder:
- Stefanie Müller
- Kerstin Nievelstein
liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor.
Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor.
Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 4 zu
keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 4 erst am
26.03.2012 erfolgen).