Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung BV.pdf
Größe
28 kB
Erstellt
31.12.14, 07:03
Aktualisiert
24.01.18, 04:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
5120/2011
Dezernat, Dienststelle
VI/630/5
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
15.12.2011
Aufzugsproblematik in Hochhäusern in Chorweiler, hier besonders Liverpooler Platz
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 vom
21.07.2011 (TOP 7.2.10)
„Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, insbesondere das Bauaufsichtsamt oder das Amt für
Wohnungswesen, die Vermieter zu veranlassen, funktionstüchtige Aufzüge bereit zu stellen, damit die
Bewohnerinnen und Bewohner der Hochhäuser auch bei Behinderungen, notwendigen Transporten
etwa von Kinderwagen, Rollstühlen oder notfallbedingten Krankentransporten nicht nur auf die Treppenhäuser angewiesen sind?“
nimmt die Verwaltung – hier: das Bauaufsichtsamt – wie folgt Stellung:
Zuständig für die Überwachung einer Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Aufzugsanlagen ist vorliegend – solange die Anlagen nicht dauerhaft stillgelegt sind, sondern sich im laufenden Betrieb befinden – die Bezirksregierung Köln. Grundlage für deren Tätigwerden ist die Betriebssicherheitsverordnung, die unter anderem so genannte „überwachungsbedürftige Anlagen“ zum Gegenstand hat,
worunter wiederum Aufzugsanlagen wie die hier betroffenen fallen.
Aufgrund der obigen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat das Bauaufsichtsamt den zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Köln, Herrn Günther Koentopp, über die dargelegten Missstände in Kenntnis gesetzt. Dieser hat daraufhin die Aufzugsanlagen vor Ort zunächst einmal
nur kurz und ohne Begleitung durch Objektverantwortliche in Augenschein genommen. Aufgrund
hierbei bereits festgestellter Mängel hat er sich anschließend mit der Hausverwaltung (Hermes Hausverwaltung AG) auf eine weitere, diesmal eingehende Ortsbesichtigung im Beisein eines Vertreters
der Hausverwaltung einschließlich einer Einsichtnahme in vorzulegende Wartungs- und Prüfunterlagen verständigt.
Bei dieser zweiten Begehung wurden weitere Mängel an den Aufzugsanlagen festgestellt, so dass
Herr Koentopp die Hausverwaltung zur Mängelbeseitigung aufgefordert und gleichzeitig eine örtliche
Nachkontrolle angekündigt hat. Diese war für den 01.12.2011 anberaumt; jedoch liegt mir auf meine
diesbezügliche aktuelle Sachstandsanfrage bislang keine Rückmeldung der Bezirksregierung Köln
vor.
Seitens des Bauaufsichtsamtes wird vor dem oben dargelegten Hintergrund keine Eingriffsgrundlage
gesehen.