Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 - BQA Passivhausstandards Stand Juli 2011.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
31.12.14, 07:12
Aktualisiert
24.01.18, 04:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA)
Rahmenbedingungen
Passivhaus-Standard
Schulen und Kindertageseinrichtungen
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Stand Juli 2011
1. Einleitung
Die Stadt Köln hat am 26.04.2010 den Beschluss gefasst, zukünftige Neubauvorhaben im PassivhausStandard zu errichten und nur in begründeten Fällen eine Abweichung davon zuzulassen. Der
Nachweis wird mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) des Passivhaus-Instituts Darmstadt
geführt, ohne dabei eine offizielle Zertifizierung anzustreben.
Um für den PHPP-Nachweis praxisnahe sowie einheitliche Daten bezüglich der erforderlichen
Angaben zu gewährleisten, werden diese im nachfolgenden für alle Passivhaus-Planungen einheitlich
festgelegt. Es handelt sich um Planungen von Kindertageseinrichtungen sowie schwerpunktmäßig um
Neu- bzw. Erweiterungsbauten von schulischen Einrichtungen mit der Besonderheit der
Ganztagschule einschließlich der hier benötigten Mensen und Küchen. Andere Passivhaus-Planungen
für Verwaltungsgebäude o. ä. können im Einzelfall davon abweichen.
Die Übernahme der folgenden Parameter für das PHPP ersetzt nicht die erforderliche Planung im
Einzelfall.
2. Allgemeine Hinweise zu Passivhaus-Schulen
Um eine Passivhaus-Planung zum Erfolg zu führen, ist eine Vielzahl von Randbedingungen
einzuhalten. Die folgenden Faktoren wurden aus der Erfahrung mit bereits ausgeführten Objekten in
ganz Deutschland gesammelt und in ähnlicher Form vom Passivhaus-Institut unter dem Titel
„Passivhaus-Schulgebäude“ zusammen gestellt. Weiterführende Informationen können auf der
Internetseite des Passivhaus-Institutes unter www.passiv.de eingesehen werden.
•
günstiges A/V-Verhältnis
•
sehr gute Wärmedämmung
•
Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
•
Passivhaus-Fenster
•
kontrollierte Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
•
sommerliche Behaglichkeit
•
thermische Speicherkapazität
•
frühzeitige Verzahnung von Fachplanung und Architektur
2/6
Verschiedene Festlegungen
3.1 Lüftung
3.1.1
Die in den einzelnen Gebäudeformen zu realisierenden Aussenluftvolumenströme verfolgen
das Ziel, die stoffliche Luftqualität 1.000 ppm CO2 im Mittel der Nutzungszeiten nicht zu
überschreiten und wurden wie folgt mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln abgestimmt:
• in Kindertageseinrichtung:
20 m³/h Person
• in Grundschule:
25 m³/h Person
• in weiterführenden Schule:
30 m³/h Person
• in Schulmensa/Speiseraum:
20 m³/h Person
Der zur Erreichung der erforderlichen Lufthygiene darüber hinaus zusätzliche Lüftungsbedarf
wird über Fensterlüftung geregelt. Die Öffnungsmaße der Fenster sind mit dem
Gesundheitsamt abzustimmen (s.3.4.1).
3.1.2
Im Interesse vertretbarer Betriebskosten müssen Lüftungsanlagen zeitlich intermittierend
bzw. nach Bedarf betrieben werden. Um die Lüftungsanlagen zu minimieren, soll die Luftmenge in den Klassen- und Betreuungsräumen während der Betriebszeit der Mensa so weit
heruntergeregelt werden, dass mit den eingesparten Luftmengen die Mensa belüftet werden
kann.
3.1.3
Aus hygienischen Gründen ist das Raumluftvolumen in den Klassen- und Betreuungsräumen
vor der Belegung 2-fach auszutauschen.
3.1.4
Generell kann die Be- und Entlüftung von Toilettenanlagen mit an die Be- und Entlüftung von
anderen Raumbereichen angeschlossen werden, wenn bei der Wärmerückgewinnung ein
Stoffübertrag aus der Abluft in die Zuluft vermieden wird. Ist dies nicht sichergestellt (z. B.
beim Einsatz von Rotationswärmetauschern), ist für die Toilettenanlage eine eigenständige
Be- und Entlüftungsanlage einzuplanen. Diese sollte dann über eine Wärmerückgewinnung
ohne Stoffübertrag verfügen.
3.1.5
Die Regelung der Lüftungsanlage hat im Normalfall raumweise über Präsenzmelder und Zeitschaltuhr (mit Vorrang) zu erfolgen. Eine Regelung der Lüftung über die Luftqualität (CO2Sensoren)- in Einzelfällen ist mit dem Energiemanagement abzusprechen.
3.1.6
Eine evtl. erforderliche Trocknung der Filter nach der Betriebszeit ist zu berücksichtigen.
3.1.7
Quelllüftung wird ausgeschlossen.
3/6
3.2 Klima
3.2.1
Aktive Kühlung ist zu vermeiden. Es wird kein Höchstwert für die Raumtemperatur während
des Schulbetriebs vorgegeben.
3.2.2
Die Lüftungsanlage kann zum Zweck der Nachtkühlung der Räume eingesetzt werden. Dabei
ist auf einen Bypass am Wärmetauscher zu achten. Es muss eine ausreichende Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außentemperatur vorliegen (mindestens 3-5 K). Auf Nachtluftklappen in der Fassade kann in diesem Fall verzichtet werden.
3.2.3
Es wird grundsätzlich auf aktive Raumluftbefeuchtung verzichtet
3.3 Heizung
3.3.1
Wärmeerzeuger und Heizregister der Lüftung müssen so ausgelegt sein, dass eine ausreichende Wiederaufheizung auf die erforderliche Raumtemperatur nach Phasen längerer
Raumtemperaturabsenkung (z.B. nach Wochenenden, Weihnachtsferien) möglich ist. Bei
ausschließlicher Beheizung durch die Lüftungsanlage wird eine Aufheizleistung von etwa 50
W/m² empfohlen. Für eine Aufheizung durch statische Heizflächen ist ein Aufschlag von 70 %
auf die nach DIN 12831 berechnete Heizlast vorzunehmen. Eine Vergrößerung der Heizflächen ist nicht erforderlich, da für den Aufheizzeitraum die Vorlauftemperatur erhöht werden
kann.
3.3.2
Die Heizflächen können auf Grund der verbesserten thermischen Eigenschaften der Außenbauteile beim Passivhaus an jeder Stelle des Raums platziert werden.
3.4 Bau
3.4.1
Ziel ist den Anteil an CO2-Gehalt in den Klassenräumen im Mittel nicht über 1000 ppm ansteigen zu lassen. Dafür werden mechanische Lüftungsanlagen eingesetzt (Winterfall). Sollte
der Grenzwert trotzdem überschritten werden, ist zur Erreichung der Luftqualität zusätzlich
eine Fensterlüftung (Stoßlüftung) vorzunehmen. Im Sommerbetrieb wird die Raumlüftung im
Regelfall über die Fenster sichergestellt (Lüftungsanlage nicht im Betrieb).
Öffnungsgrößen der Fenster (Orientierungswerte):
Bei einem Standardklassenraum (65 m²) ist für die Stoßlüftung (Fensterflügel ganz geöffnet)eine Öffnungsfläche von ca. 7,8 m² bei einseitiger Lüftung vorzusehen. Dies entspricht
1.200 cm² Lüftungsquerschnitt pro m² Bodenfläche.. Für den Sommerfall (Dauerlüftung über
Fensterflügel gekippt) wird für den Standardklassenraum mit 65 m² Grundfläche ein Lüftungsquerschnitt von etwa 2,6 m² erforderlich. Dabei wird mit 400 cm² Lüftungsquerschnitt
pro m² Bodenfläche kalkuliert. Unabhängig von diesen Orientierungswerten muss die Fensterlüftung für alle Projekte in Leistungsphase 3 mit dem Gesundheitsamt und der Projektlei-
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tung abgestimmt werden. Auf Grund des erhöhten Gewichts von Passivhausfenstern sollte
die Größe der Öffnungsflügel 1,8 m² nicht überschreiten.
3.4.2
Die Luftkanalführung sollte so geplant werden, dass sie keine Erhöhung der Kubatur des Bauwerks erfordert (z.B. Flur, Schrankzone).
3.4.3
Lüftungsgitter in für Schüler erreichbarer Lage sind zu vermeiden.
3.5 Akustik
3.5.1
Die Auslegung der akustischen Maßnahmen in den Räumen soll nach DIN 18041 geschehen. Es
ist eine Reserve für eine Unterschreitung der Nachhallzeit von 20 % vorzusehen, um eine
Nachrüstung für den integrativen Unterricht möglich zu machen.
Eingabewerte zur PHPP-Berechnung
Zur Eingabe in das Passivhausprojektierungspaket PHPP vom Passivhaus-Institut Darmstadt sind die
nachfolgend aufgeführten Werte anzusetzen. Sie dienen nicht der Aussage über die tatsächliche
Regelung der technischen Geräte an den Schulen, welche erst im Betrieb umgesetzt wird:
Gruppenräume (Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung)
- Anzahl der Personen Gruppen-/Betreuungsraum: 25 Personen
- Betriebszeit: 10 h
Nutzungszeiten h
Betriebszustand Bezeichnung
5
100 %
Betreuungszeit
3
50 %
Mittagszeit + Pausen
2
25 %
Sonstiges
Klassenräume für Sekundarstufe 1
- Anzahl der Personen pro Klasse: 30 Personen
- Betriebszeit: 10 h
Nutzungszeiten h
Betriebszustand Bezeichnung
5
100 %
Schulzeit
3
50 %
Mittagszeit + Pausen
2
25 %
Sonstiges
Klassenräume für Sekundarstufe 2
- Anzahl der Personen pro Klasse: 20 Personen
- Betriebszeit: 10 h
Nutzungszeiten h
Betriebszustand Bezeichnung
5
100 %
Schulzeit
3
50 %
Mittagszeit + Pausen
2
25 %
Sonstiges
5/6
Küchen + Spülküchen
- Betriebszeit: 7 h
- Auslegungsvolumenstrom RLT nach Angabe TGA. Festgelegt werden 50% gemäß VDI 2052
Nutzungszeiten h
Betriebszustand
Bezeichnung
3,5
100 %
Produktion + Ausgabe Mittagessen
3,5
20 %
Nebennutzungszeiten
Betriebszustand
100 %
25 %
Bezeichnung
Mittagessen
Nebennutzungszeiten
Betriebszustand
100 %
Bezeichnung
Nutzungszeit
Speisesaal
- Betriebszeit: 4 h
Nutzungszeiten h
1,5
2,5
Sanitär + Umkleiden
- Betriebszeit: 10 h
Nutzungszeiten h
10
Lehrerzimmer + Büros
- Betriebszeit: 10 h
Nutzungszeiten h
5
5
Betriebszustand
100 %
50 %
Bezeichnung
Vormittags
Nachmittags
Hilfsenergiebedarf Küche
Von Seiten der Küchenplanung muss der Energieverbrauch der Küchengeräte genauestens untersucht
werden. Grundsätzlich werden Aufwärmküchen mit Beikochmöglichkeit geplant. Die Bilanzierung des
Primärenergiebedarfs im PHPP erfolgt dabei ohne Berücksichtigung der Küchentechnik
(Spülmaschine, Kombidämpfer, Bainmarie, etc.).
Um den Primärenergieverbrauch niedrig zu halten, sind alle Optimierungsmöglichkeiten
auszuschöpfen. Dazu sollten die Küchengeräte möglichst an die zentrale Warmwasserbereitung
und/oder an die Gasversorgung angeschlossen werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Küchengeräte
die beste verfügbare Energieeffizienzklasse aufweisen (EU-Energieeffizienzklasse A++ bis A+++).
Warmwasserbedarf
Aufwärm-Küche
Temperatur
60° C
Liter / Tag
100
Interne Wärmegewinne
Schule, normal
Schule,
Ganztag mit Mensa und Küche
interne Wärmegewinne W/m²
2,80
3,30
6/6