Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Bezirksvertretung.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
31.12.14, 07:16
Aktualisiert
02.02.18, 17:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
0291/2012
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
III/23
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Teilumbenennung des "Christine-Teusch-Platz" in Köln Ehrenfeld in Prälat-Savelsberg-Platz
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, den Teil des Christine-Teusch-Platzes in Köln-Ehrenfeld,
der der Ottostraße zugewandt ist, in
Prälat-Savelsberg-Platz
umzubenennen.
Die Umbenennung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Die Kosten für das Straßennamensschild werden von den Antragstellen, den Eheleuten Ulla und
Wolfgang Acht und Herrn Hans A. Fey übernommen. Es ist aufgrund der Größe der Platzfläche,
lediglich ein Straßennamensschild aufzustellen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
Investitionsauszahlungen
€
Nein
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Ja
%
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
€
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
ab Haushaltsjahr:
b) Sachaufwendungen etc.
€
€
Beginn, Dauer
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.11.2011 beantragten die Eheleute Ulla und Wolfgang Acht,
sowie Herr Hans A. Fey, wohnhaft in unmittelbarer Nähe des Christine-Teusch-Platzes in
Köln-Ehrenfeld die Platzfläche des Christine-Teusch-Platzes, die der Ottostraße zugewandt ist, in
Prälat-Savelsberg-Platz umzubenennen. (siehe Plan – Anlage 1)
Zur Person:
Ernst Savelsberg – geboren am 09.11.1924 in Köln, verstorben am 24.06.2008 in Köln, begann nach
seinem Abitur im März 1943 zum Sommersemester mit dem Studium der Theologie in Bonn, das er
1950 abschloss. Nach der Priesterweihe arbeitete er zunächst in Düsseldorf als Religionslehrer und
ab 1962 bis zu seiner Pensionierung 1989 am Dreikönigsgymnasium in Köln.
Neben seinem Dienst als Subsidiar in der Kirchengemeinde St. Anna, war er aktives Mitglied des
dortigen Kirchenchors. Er galt als außerordentlich beliebt und war als ehrenamtlicher Nachhilfelehrer
– auch für Latein und Französisch - bei den Kindern und Jugendlichen sehr begehrt.
Von 1978 bis 2002 war er Diözesanpräses für Kirchenmusik im Erzbistum Köln und wirkte in der
Prüfungskommission für angehende Kirchenmusiker mit.
Durch die Herkunft seiner Eltern geprägt – sie kamen aus dem Aachener Grenzgebiet – sprach er
fließend französisch, flämisch und niederländisch. Seine Liebe zur Musik und zu der Dreiländerregion ließen ihn die „Euregio-Hymne“ erschaffen, deren Text und Musik von ihm stammten.
1979 wurde er zum Monsignore und im Jahr 2000 zum Prälat ernannt.
Die Recherche beim NS-Dokuzentrum ergab, dass er zwar ausweislich seines Antrags zur Zulassung
zum Abitur seit 1940 in der Hitlerjugend war, aber wegen einer Herzmuskelschwäche sowohl von der
Hitlerjugend beurlaubt, als auch von der Wehrmacht zurückgestellt wurde.
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Sein Wechsel vom Schillergymnasium im Jahr 1937 auf das Dreikönigsgymnasium unterstreicht
außerdem den Eindruck, dass Ernst Savelsberg sich aus dem nationalsozialistischem Milieu und
Einflussbereich möglichst fern gehalten hat.
Eine Anwohnerbefragung, entsprechend der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung
von Straßen und Plätzen hier Pkt. 4.4, wie sonst bei Umbenennungen
zwingend vorgegeben, ist hier nicht erforderlich, da dort keine Anwohner vorhanden sind.
Die Kirchengemeinde firmiert weiterhin unter der Adresse Christine-Teusch-Platz 1.
Die Bezeichnungen der umgebenden Straßen (Ottostraße, Schadowstr. und Schirmerstraße) bleiben
ebenfalls davon unberührt.
Aus diesem Grund tritt die Rechtskraft der Umbenennung mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Die Kosten für das Straßennamensschild werden wie in ihrem Antragsschreiben vom 04.11.2011
dargelegt, von den Antragstellern übernommen.
Es ist lediglich ein Straßennamensschild aufzustellen.
Anlage