Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Bezirksvertretung.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
31.12.14, 07:16
Aktualisiert
02.02.18, 17:59

öffnen download melden Dateigröße: 36 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 0291/2012 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle III/23 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilumbenennung des "Christine-Teusch-Platz" in Köln Ehrenfeld in Prälat-Savelsberg-Platz Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, den Teil des Christine-Teusch-Platzes in Köln-Ehrenfeld, der der Ottostraße zugewandt ist, in Prälat-Savelsberg-Platz umzubenennen. Die Umbenennung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Die Kosten für das Straßennamensschild werden von den Antragstellen, den Eheleuten Ulla und Wolfgang Acht und Herrn Hans A. Fey übernommen. Es ist aufgrund der Größe der Platzfläche, lediglich ein Straßennamensschild aufzustellen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen ab Haushaltsjahr: b) Sachaufwendungen etc. € € Beginn, Dauer Begründung: Mit Schreiben vom 04.11.2011 beantragten die Eheleute Ulla und Wolfgang Acht, sowie Herr Hans A. Fey, wohnhaft in unmittelbarer Nähe des Christine-Teusch-Platzes in Köln-Ehrenfeld die Platzfläche des Christine-Teusch-Platzes, die der Ottostraße zugewandt ist, in Prälat-Savelsberg-Platz umzubenennen. (siehe Plan – Anlage 1) Zur Person: Ernst Savelsberg – geboren am 09.11.1924 in Köln, verstorben am 24.06.2008 in Köln, begann nach seinem Abitur im März 1943 zum Sommersemester mit dem Studium der Theologie in Bonn, das er 1950 abschloss. Nach der Priesterweihe arbeitete er zunächst in Düsseldorf als Religionslehrer und ab 1962 bis zu seiner Pensionierung 1989 am Dreikönigsgymnasium in Köln. Neben seinem Dienst als Subsidiar in der Kirchengemeinde St. Anna, war er aktives Mitglied des dortigen Kirchenchors. Er galt als außerordentlich beliebt und war als ehrenamtlicher Nachhilfelehrer – auch für Latein und Französisch - bei den Kindern und Jugendlichen sehr begehrt. Von 1978 bis 2002 war er Diözesanpräses für Kirchenmusik im Erzbistum Köln und wirkte in der Prüfungskommission für angehende Kirchenmusiker mit. Durch die Herkunft seiner Eltern geprägt – sie kamen aus dem Aachener Grenzgebiet – sprach er fließend französisch, flämisch und niederländisch. Seine Liebe zur Musik und zu der Dreiländerregion ließen ihn die „Euregio-Hymne“ erschaffen, deren Text und Musik von ihm stammten. 1979 wurde er zum Monsignore und im Jahr 2000 zum Prälat ernannt. Die Recherche beim NS-Dokuzentrum ergab, dass er zwar ausweislich seines Antrags zur Zulassung zum Abitur seit 1940 in der Hitlerjugend war, aber wegen einer Herzmuskelschwäche sowohl von der Hitlerjugend beurlaubt, als auch von der Wehrmacht zurückgestellt wurde. 3 Sein Wechsel vom Schillergymnasium im Jahr 1937 auf das Dreikönigsgymnasium unterstreicht außerdem den Eindruck, dass Ernst Savelsberg sich aus dem nationalsozialistischem Milieu und Einflussbereich möglichst fern gehalten hat. Eine Anwohnerbefragung, entsprechend der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen hier Pkt. 4.4, wie sonst bei Umbenennungen zwingend vorgegeben, ist hier nicht erforderlich, da dort keine Anwohner vorhanden sind. Die Kirchengemeinde firmiert weiterhin unter der Adresse Christine-Teusch-Platz 1. Die Bezeichnungen der umgebenden Straßen (Ottostraße, Schadowstr. und Schirmerstraße) bleiben ebenfalls davon unberührt. Aus diesem Grund tritt die Rechtskraft der Umbenennung mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Die Kosten für das Straßennamensschild werden wie in ihrem Antragsschreiben vom 04.11.2011 dargelegt, von den Antragstellern übernommen. Es ist lediglich ein Straßennamensschild aufzustellen. Anlage