Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3.pdf
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158 kB
Erstellt
31.12.14, 07:33
Aktualisiert
30.01.18, 12:53
Stichworte
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Anlage 3
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan 64457/02
Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
1.0
Planungsanlass und Planungsziel
Durch fortschreitenden Strukturwandel bei Industrie, Bahn und Militär fallen zahlreiche Flächen in Innenstädten, Stadtteilkernen oder Stadtrandgebieten brach, die sich grundsätzlich
für höherwertige bauliche Nutzungen eignen. Zudem besteht gerade in Innenstädten zunehmend eine Knappheit an verfügbarem Bauland. Die Wiedernutzung solcher Flächen trägt
nicht nur zur Vorbeugung des Wegzugs von Menschen und Betrieben aus den Innenstädten
bei, sondern verfolgt vor allem den städtebaulichen Grundsatz der Innenentwicklung zur
Vermeidung von Zersiedelung sowie zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft.
Das seit Jahren brachliegende Industriegelände der ehemaligen Fabrik für Destillationsanlagen Gebr. Herrmann / später Südchemie am Grünen Weg in Köln-Ehrenfeld stellt ein solches Entwicklungspotential dar und bietet einen erheblichen Zugewinn nicht nur für den
Stadtteil Ehrenfeld, sondern auch für die Gesamtstadt Köln.
Die GAG Immobilien AG Köln beabsichtigt auf dem von ihr Ende 2007 erworbenen Grundstück die Entwicklung eines gemischten Stadtquartiers zur Schaffung neuen Wohnraums
sowie zur Ansiedlung kleinerer Gewerbe- und Büroeinheiten. Im Jahr 2009 erwarb die Gesellschaft zusätzlich das nordöstlich angrenzende Grundstück zwischen Grünem Weg und
Melatengürtel, welches im engen strukturellen und baulichen Kontext mit dem Kerngrundstück entwickelt werden soll.
Zur Genehmigung und Realisierung des Vorhabens wurde der vorliegende Bebauungsplan
aufgestellt. Da das Vorhaben eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm besitzt und weder
das UVP-Gesetz noch ein Natura 2000-Gebiet berührt, erfolgte die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Damit entfiel zugleich die Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung und zum Ausgleich von Natureingriffen.
2.0
Plangebiet
2.1
Lage und Größe
Das Plangebiet liegt am Ende des Grünen Weges im Stadtteil Köln-Ehrenfeld und besitzt
eine Gesamtgröße von rund 3,0 ha. Das Kernareal mit einer Fläche von rund 2,0 ha erstreckt
sich vom Grünen Weg aus in südlicher Richtung bis kurz vor die Brücke über die Weinsbergstraße. Das nordöstliche und kleinere Teilgebiet mit einer Fläche von rund 0,6 ha liegt zwischen dem Grünen Weg und dem Melatengürtel. Die zulässige Grundfläche im Plangebiet
gemäß § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt rund 16.000 qm. Die übrigen
Flächen sind in den Plan integrierte Verkehrsflächen.
2.2
Bestandsaufnahme
Das Plangebiet liegt innerhalb des ursprünglich industriell geprägten Viertels zwischen Vogelsanger Straße, Melatengürtel, Weinsbergstraße und Oskar-Jäger-Straße. Heute ist die
Umgebung des Plangebietes von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben und
Dienstleistungsbetrieben, einzelnen Läden und Wohngebäuden, aber auch von einigen
brachliegenden Flächen und leerstehenden Gebäuden geprägt. Das Stadtquartier liegt an
der Schnittstelle zu den Wohngebieten östlich des Melatengürtels, den Gewerbe- und Indust
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riegebieten westlich der Oskar-Jäger-Straße und zum Bezirkszentrum Ehrenfeld nördlich der
Vogelsanger Straße.
Auf dem Nachbargrundstück östlich des Plangebietes hat sich ein großflächiger Baumarkt
niedergelassen. Die Grundstücke entlang des Melatengürtels werden gemischt genutzt. Dort
befinden sich überwiegend kleinere Gewerbebetriebe und Läden, eine Möbelbaufirma und
viergeschossige Wohnhäuser.
In westlicher Nachbarschaft zum Plangebiet liegen einzelne Bürobauten, ein Baumaschinenverleih, ein Teppichhandel, eine Schreinerei, ein Metallbaubetrieb, ein Autohaus und die
Veranstaltungshalle des sogenannten Vulkangeländes, wo früher die gleichnamige Maschinenbaufabrik arbeitete und ein modernes Dienstleistungszentrum und Wohnungen entstanden sind. Nördlich des Plangebietes schließen sich eine ALDI-Filiale, ein Getränkemarkt und
sonstiges Kleingewerbe sowie Vergnügungsstätten an.
Das Kernareal des Plangebietes wird über den Grünen Weg erschlossen, der als Stichstraße
mit Wendeanlage südlich von der Vogelsanger Straße abzweigt. Die Vogelsanger Straße ist
eine kleinere Einfallstraße in die Innenstadt, die mit dem Gürtel und der Inneren Kanalstraße
zwei der großen Verbindungsachsen Kölns kreuzt und so den Individualverkehr zu den überregionalen Bundesstraßen und Autobahnanschlüssen leitet.
Die Stadtbahnhaltestellen Weinsbergstraße/Melatengürtel und Venloer Straße liegen in einer
Entfernung von 300 und 500 m; beide Haltestellen werden zusätzlich vom Busverkehr angefahren. Damit ist das Plangebiet günstig an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. In
einer Entfernung von 750 m liegt zudem der S-Bahn-Haltepunkt Ehrenfeld der Bahnstrecke
Köln-Aachen.
Das Plangebiet umfasst überwiegend das ehemalige Betriebsgelände einer Apparatebaufabrik, die aus großflächigen ein- und mehrgeschossigen Gebäuden sowie aus betrieblichen
Außenanlagen bestand. Die Freiflächen waren entweder gepflastert, geschottert oder versiegelt. Mit Ausnahme der Altbebauung an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, die nur
noch befristet genutzt wird, wurde das gesamte Gelände einschließlich der ehemaligen
Gleisanlagen abgeräumt. Auf den freigelegten Flächen hat sich inzwischen Spontanvegetation gebildet. Die Industriebrache vermittelt heute den Gesamteinduck einer städtebaulichen
Übergangssituation.
Die nordöstliche Teilfläche des Plangebietes liegt ebenfalls brach. Entlang der nördlichen
Grundstücksgrenze hat sich die Firma ALDI eine Privatstraße gebaut, die vom Melatengürtel
zu ihrer Filiale auf der Westseite des Grünen Weges führt.
2.3
Planungsrecht
Für das Kernareal des Plangebietes am Grünen Weg besteht kein Bebauungsplan. Planungsrechtlich gilt § 34 BauGB, auf dessen Grundlage das Vorhaben aufgrund seiner Größe
jedoch nicht genehmigungsfähig ist.
Im nordöstlichen Teilgebiet steht der Bebauungsplan Nr. 63460/02 entgegen, da dieser neben einem Mischgebiet entlang des Melatengürtels - ein Gewerbegebiet entlang des Grünen Weges festsetzt, das jedoch nicht realisiert wurde. Mit der Aufstellung des vorliegenden
Bebauungsplanes werden die Festsetzungen des geltenden Bebauuungsplanes in seinem
Teilbereich zwischen dem Grünen Weg und Melatengürtel außer Kraft gesetzt.
2.4
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist das Kernareal am Grünen Weg noch als Industriegebiet dargestellt. Die ausgewiesene Industriefläche erstreckt sich vom Grünen Weg aus westlich rund
500 m über die Oskar-Jäger-Straße hinaus, reicht südlich bis zur Weinsbergstraße / Widdersdorfer Straße und wird im Norden durch die Eisenbahnlinie Köln-Aachen sowie die Vogelsanger Straße begrenzt. Östlich vom Plangebiet ist der Baumarkt als Sondergebiet aus
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gewiesen. Der schmale Streifen zwischen Grünem Weg und Melatengürtel ist am Melatengürtel als Mischgebietsfläche und am Grünen Weg als Gewerbefläche ausgewiesen; in diesen Bereich fällt das nordöstliche Teilgebiet des Bebauungsplanes.
Bezüglich des Plangebietes wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an das im Bebauungsplan festgesetzte Mischgebiet angepasst.
Bezüglich der im Westen angrenzenden Gewerbeflächen wird der Flächennutzungsplan von
Industriegebiet in Gewerbegebiet geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren und für weite Teile des
Stadtteils Ehrenfeld durchgeführt, um der tatsächlichen Nutzungsstruktur vor Ort Rechnung
zu tragen. Insbesondere die Flächen westlich des Plangebietes an der Oskar-Jäger-Straße
besitzen durch die Umwandlung alter Fabrikhallen in moderne Dienstleistungs- und Bürostandorte mit nicht störendem Gewerbe und teilweiser Wohnnutzung längst nicht mehr den
Charakter eines Industriegebietes. Die planerische Neuordnung des gesamten Quartiers um
den Grünen Weg ist daher geboten. Mit der gemischten Nutzung im Plangebiet in Anbindung
an das Mischgebiet entlang des Melatengürtels wird eine ordnungsgemäße Gliederung der
städtebaulichen Struktur erzielt, da im Westen Gewerbeflächen und weiter östlich Wohnbauflächen liegen.
2.5
Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
Im Rahmenplan Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld von 2004 ist das Plangebiet - wie der
gesamte Innenbereich des Quartiers zwischen Vogelsanger Straße, Melatengürtel, Weinsberg-, Oskar-Jäger- und Lichtstraße - als Mischfläche für Dienstleistung und Gewerbe ausgewiesen. Die Ränder entlang der Straßen sind bis auf den Melatengürtel als Flächen für
Büro und Dienstleistung gekennzeichnet, während am Melatengürtel Büro- und Wohnnutzung vorgesehen ist.
Die ehemalige Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) mit der Brücke über
die Weinsbergstraße ist als grüne Fuß- und Radwegverbindung vorgesehen, die aus den
Wohnanlagen südlich der Weinsbergstraße in Braunsfeld über das Plangebiet und den Grünen Weg zum Bezirkszentrum Ehrenfeld führt.
Die Zielvorgaben der Rahmenplanung werden im Bebauungsplan berücksichtigt und fortentwickelt. Die Ansiedlung von Wohnen im Blockinnenraum steht dem Nutzungskonzept der
Rahmenplanung zwar ursprünglich entgegen, ist jedoch aufgrund des zwischenzeitlichen
Strukturwandels in der Nachbarschaft des Plangebietes aus stadtentwicklungsplanerischer
Sicht sinnvoll und konsequent. Dabei sind im gesamten Quartier um den Grünen Weg zahlreiche Zwischennutzungen aus der Kreativwirtschaft sowie Wohnungen entstanden.
Die wirtschaftliche Verwertbarkeit des brachliegenden Grundstücks erfordet zudem eine gemischte Nutzung, da die Nachfrage nach einer rein gewerblichen Nutzung fehlt. Die Kombination aus Wohnen und Arbeiten an diesem Standort entspricht somit den vorhandenen gewachsenen Strukturen im Quartier und dem Grundsatz einer nachhaltigen innerstädtischen
Entwicklung.
3.0
Städtebauliches Konzept
Nach Erwerb des Areals durch die GAG wurde das Büro ASTOC GmbH & Co. KG Architects
& Planners beauftragt, die schon vor dem Verkauf durchgeführten Untersuchungen des Areals und seiner Umgebung fortzusetzen, und für die Projektentwicklung ein städtebauliches
Konzept zu erstellen. Dieses Konzept war Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung von
neun Architekturbüros, mit dem Ziel, zwei Architekturbüros auszuwählen, die zusammen mit
dem Architekturbüro ASTOC das vom Büro erstellte Konzept fortschreiben und mit der Planung einzelner Architekturbausteine beauftragt werden sollen. Ausgewählt wurden die beiden Kölner Planungsbüros Lorber & Paul Architekten und Molestina Architekten.
‐ 3 ‐
Von Oktober 2009 bis April 2010 erfolgte die Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes,
das auch das zusätzlich erworbene Areal zwischen Melatengürtel und Grünem Weg einschließt und Grundlage für den Bebauungsplan ist.
Aufgrund der heterogenen Umgebung mit Bauten in unterschiedliche Körnigkeit ist für das
Plangebiet ein Punkthauskonzept vorgesehen, welches sich in das Quartier einpasst und
optimale Bedingungen für die Belichtung und die unterschiedlichen Nutzungen in einem
Mischgebiet bietet. Mit diesem Konzept als Vorbild können zudem Nachbargrundstücke, die
künftig vom Strukturwandel betroffen sind, im Einklang mit dem Plangebiet entwickelt werden.
Die Bauform der bis zu achtgeschossigen Punkthäuser entspricht der städtebaulichen Besonderheit des Standortes, der lediglich an den Blockrändern durch klare Baufluchten gefasst ist und im Übrigen durch das Fehlen eindeutiger stadträumlicher Bezüge und Raumbildungen im Blockinneren gekennzeichnet ist. Die einzelnen Bauten sollen monofunktional
oder mischgenutzt entwickelt werden.
Die geplanten Punkthäuser haben Abmessungen von 23 m auf 16 m oder 16 m auf 16 m,
versetzen sich in paralleler Ausrichtung zum Grünen Weg zueinander und haben variierende
Höhen von drei bis acht Geschossen. Das oberste Geschoss staffelt sich meist zurück. Einige Punkthäuser verbinden sich über bis zu drei Geschosse miteinander. Dieses Konzept
setzt sich auch auf dem Grundstück zwischen Melatengürtel und Grünem Weg fort. Ein exponiertes Eckgebäude in Verlängerung der Bestandsgebäude am Melatengürtel bildet
gleichzeitig Abschluss und Entree des neuen Baugebietes.
Die gegenüber dem Vulkangelände stehenden Gebäude werden auf ihrer lärmzugewandten
Seite mit besonderen Maßnahmen zum Lärmschutz ausgestattet. Entlang der Brandwand
von Studiohaus und Atelierhalle des Vulkangeländes ist ein vier- bis sechsgeschossiger Gewerberiegel vorgesehen, der sich mit diesen Bauten verbindet. Der Baukörper dient gleichzeitig als Lärmabschirmung gegenüber der Veranstaltungshalle auf dem Vulkangelände.
Steigende Energiepreise und der allgemeine Klimaschutz erfordern die Ausrüstung der Gebäude nach dem neuesten Stand der Umwelttechnik. Der Einsatz von Solarkollektoren oder
Erdwärmeheizungen wird gutachterlich geprüft; letzteres gilt auch für die Wiederverwendung
des anfallenden Niederschlagswassers.
Der Freiraum besteht aus einem dichten Netz aus Plätzen, Wegen und grünen Inseln. Damit
wird eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen. Zwischen den einzelnen Baukörpern entsteht
Raum sowohl für kleine Privatterrassen als auch für Gemeinschaftsflächen und Spielplätze.
Alle Gebäude erhalten rundherum einen Puffer als Abstandsfläche zum öffentlichen Raum,
der entweder als grüner Garten (Wohnen) oder als Terrassen-Ausstellungsfläche (Gewerbe)
gestaltet werden kann. Zudem werden die Gebäude mit großzügigen Balkonen und Loggien
sowie mit Dachterrassen und Dachgärten ausgestattet. Zahlreiche Baumpflanzungen und
grüne Inseln auf den Platzflächen machen das Plangebiet zu einem durchgrünten Stadtquartier.
Die innere Erschließung des Kerngrundstücks erfolgt vom Grünen Weg aus über eine private
Stichstraße, die zugleich als öffentlicher Fuß- und Radweg mit Anschluss an die Brücke über
die Weinsbergstraße dient. Das nordöstliche Teilgebiet ist bereits über den Melatengürtel
und den Grünen Weg ausreichend erschlossen. Zur Abwicklung des Verkehrs wird zusätzlich die ALDI-Zufahrt zwischen Melatengürtel und Grünem Weg zur öffentlichen Straße ertüchtigt.
Die notwendigen Stellplätze werden vornehmlich in Tiefgaragen untergebracht. Bis auf die
am nördlichen und östlichen Gebietsrand angeordneten Stellplatzanlagen sowie die Zufahrten für Feuerwehr, Müll- und Lieferfahrzeuge bleibt des Quartier autofrei und steht weitreichend dem privaten und öffentlichem Freiraum zu Verfügung.
‐ 4 ‐
4.0
Bebauungsplan
4.1
Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Mit
dieser Baugebietskategorie wird sowohl der notwendigen Deckung von innerstädischem
Wohnbedarf und der Ansiedlung von Kleingewerbe in Fortentwicklung des benachbarten
Dienstleistungsstandortes entsprochen, als auch dem fortschreitenden Strukturwandel des
Stadtquartiers und der noch stark gewerblich geprägten und emittierenden Umgebung
Rechnung getragen. Dabei wird das entlang des Melatengürtels bestehende Mischgebiet
aufgegriffen und in den Blockinnenraum fortentwickelt.
An der Westgrenze des Plangebietes schließt die MI-Bebauung (MI 2) an die Grenzbebauung des Vulkangrundstücks an. Aufgrund der nächtlichen Lärmentwicklung der gegenüberliegenden Vulkanhalle werden Wohngebäude im MI 2 ausgeschlossen, sodass an dieser
Stelle ein lärmabschirmender Gewerberiegel entsteht.
Das neue Mischgebiet liegt im Nahbereich des Bezirkszentrums Ehrenfeld. Um die Versorgungsfunktion des Bezirkszentrums als Baustein des städtischen Zentrensystems und des
vom Stadtentwicklungsausschuss am 03.06.2003 beschlossenen Nahversorgungskonzeptes
zu erhalten und zu stärken, ist die Ansiedlung von Einzelhandel mit nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der vom Rat am 28.08.2008 beschlossenen Kölner
Sortimentsliste innerhalb des gesamten Plangebietes ausgeschlossen. Diese Zielsetzung
entspricht zugleich dem aktuellen Entwurf des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes.
Das Bezirkszentrum Ehrenfeld erstreckt sich zu beiden Seiten der Venloer Straße und ist bei
einer Entfernung von lediglich 600 m zum Plangebiet gut zu Fuß zu erreichen. Die Versorgungsfunktion des Geschäftszentrums mit seinem vielfältigen und verbrauchergerechten
Warenangebot für den täglichen und längerfristigen Bedarf ist nicht auf sein direktes Umfeld
beschränkt, sondern für den gesamten Stadtbezirk Ehrenfeld von Bedeutung. Mit dem Einzelhandelsausschluss in nicht integrierter Lage soll Geschäftsrückgängen und Ladenleerständen zu Lasten des Bezirkszentrums Ehrenfeld vorgebeugt werden, um neben seiner
zentralen Versorgungsfunktion auch seine Funktion als attraktiver Mittelpunkt des städtischen Lebens zu wahren.
Im Plangebiet ausgeschlossen sind zudem Tankstellen und Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten. Der hohe Flächenverbrauch und betriebsbedingte Verkehr sowie die Störung des Ortsbildes durch Tankstellen und Gartenbaubetriebe stehen der gewünschten städtebaulichen Qualität entgegen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten geschieht zum
Schutz der Nachtruhe.
Innerhalb des Mischgebietes sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Schankund Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke allgemein zulässig. Diese Nutzungsmischung trägt zur Belebung des gesamten Stadtquartiers bei. Gegenüber der industriellen Vornutzung wird damit ein hoher Zugewinn an städtebaulicher Qualität erzielt.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird in Höhe einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 gemäß den laut BauNVO in Mischgebieten einzuhaltenden Obergrenzen festgesetzt, als Zeichen einer maßvollen Grundstücksversiegelung
und gesunden städtebaulichen Dichte.
Die hohe GFZ von 2,0 im Teilgebiet MI 4 am Melatengürtel resultiert aus dem dort gültigen
Bebauungsplan und wurde seinerzeit abwägungsgerecht festgesetzt, sodass davon auszu
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gehen ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Bebauungsplan sollte u.a. die Bebauung entlang des Melatengürtels städtebaulich geordnet werden. Mit der Übernahme der Geschossflächenzahl in den neuen Bebauungsplan bleibt diese Ordnung erhalten. Da die bereits zulässige Geschossflächenzahl nicht erhöht wird, bedarf es auch keiner ausgleichenden Umstände oder Maßnahmen.
Die künftige Höhenentwicklung innerhalb des Plangebietes wird durch die Festsetzung der
Höhe baulicher Anlagen in Form von Wandhöhen geregelt, da Wandhöhen zur Festsetzung
bestimmter Abschirmhöhen gegen Außenlärm im Vergleich zu Geschosszahlen zweckmäßiger sind. Aus den maximalen Wandhöhen der einzelnen Gebäude ergeben sich je nach Lage vier bis acht Vollgeschosse. Die mit bis zu acht Geschossen höchsten Baukörper sind im
Teilgebiet MI 1 geplant.
Die freistehenden Baukörper auf dem Kerngrundstück (MI 1) dürfen maximal 27 m hoch
sein. Die relativ hohen Gebäude sind dem städtebaulichen Punkthauskonzept geschuldet,
das aufgrund der Lage des Plangebietes im Innenraum eines Großblocks und zur wirtschaftlichen Ausschöpfung einer innerstädtischen Baulandreserve entwickelt wurde. Mit der Bauhöhenbegrenzung wird gleichzeitig sichergestellt, dass keine überhöhten Geschosse gebaut
werden. Für die Randgebäude entlang der Grundstücksgrenze zum Vulkangelände werden
neben den Maximalhöhen zusätzlich Mindesthöhen festgesetzt. Mit den Mindesthöhen wird
sichergestellt, dass auch bei Unterschreitung der Maximalhöhen der nächtliche Lärm des
gegenüberliegenden Vulkanparkplatzes noch weitgehend abgeschirmt und der Innenraum
des Kerngundstücks entsprechend geschützt wird.
Für den Gewerberiegel (MI 2) auf der Grenze zum Vulkangrundstück werden verbindliche
Wandhöhen von 22 m und 15 m festgesetzt, um einen abgestuften Übergang zwischen dem
Kerngrundstück MI 1 und dem Vulkangrundstück zu erzielen. Gleichzeitig wird die nächtliche
Lärmentwicklung der gegenüberliegenden Vulkanhalle weitgehend abgeschirmt und der
Rückraum entsprechend geschützt.
Im Teilgebiet Melatengürtel / Grüner Weg (MI 3 / MI 4) wird die Höhenentwicklung auf 23 m
reduziert, um einen abgestuften Übergang einerseits zum Kerngrundstück mit 27 m und andererseits zum Blockrand am Melatengürtel mit 20 m zu erzielen.
Dachaufbauten - wie haustechnische Anlagen, Fahrstuhlüberfahrten oder Treppenhäuser dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen 5,00 m überschreiten. Um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen, muss die Überschreitung auf maximal ein Drittel der Grundrissfläche des obersten Geschosses beschränkt bleiben. Ungeachtet dessen müssen Dachaufbauten grundsätzlich um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante Abstand halten.
Das Gelände innerhalb des Plangebietes ist weitgehend eben. Im Bereich des Kerngrundstücks Grüner Weg beträgt die mittlere Geländehöhe 49,50 m, im Teilgebiet Melatengürtel /
Grüner Weg 50,00 m über NHN. Die beiden Höhen werden als unterer Bezugspunkt für die
jeweiligen Wandhöhen festgelegt.
4.3
Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden vornehmlich durch Baugrenzen bestimmt.
Damit die eigentlichen Baukörper bei sich ändernden Rahmenbedingungen flexibel platziert
werden können, wurden die einzelnen Baufenster großzügig bemessen. Zur Seite des benachbarten Vulkangeländes sind Baulinien festgesetzt, um mit der Stellung der dort geplanten Gebäude eine größtmögliche Lärmabschirmung zu erzielen. Abweichungen von den festgesetzten Baugrenzen und Baulinien sind nur im eingeschränkten Umfang und nur durch
untergeordnete Bauteile wie Balkone, Erker, Loggien und dergleichen zulässig.
An der Grenze zum Vulkangelände und zum Grundstück Melatengürtel 121 ist zwecks Anbau an die Nachbarbebauung jeweils eine Baulinie festgesetzt. Ansonsten bleibt die Bauweise gemäß der städtebaulichen Zielsetzung offen.
‐ 6 ‐
4.4
Gestalterische Bauvorschriften
Um ein harmonisches Stadtbild zu erzielen und die besondere Eigenart des Quartiers nachhaltig zu stützen, werden für die Gebäude als gestalterische Bauvorschrift nach § 86 BauO
NRW ausnahmslos Flachdächer mit maximal 5 Grad Dachneigung vorgeschrieben.
4.5
Spielplätze
Neben den Gewerbe- und Büroeinheiten sollen rund 300 Wohnungen im Plangebiet realisiert
werden, davon 25 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Zur Versorgung der kleineren
und größeren Kinder wurde ein flächendeckendes Spielplatzkonzept entwickelt. Danach sollen aufgrund der Verkehrsfreiheit im Innenraum des Quartiers die Wege und Höfe als zusammenhängend bespielbarer Stadtraum genutzt werden, und differenzierte Spielmöglichkeiten und Streifräume für alle Altersgruppen bieten.
Kleinkinder können ungestört im Sand oder an altersgerechten Spielgeräten wie Vogelnestschaukeln, Rutschen oder Kletterobjekten auf Rasenflächen in den geschützten Randbereichen der Höfe im Schatten von Bäumen spielen. Hierbei wurde besonders auf kindgerechte
Spielabläufe in den Teilbereichen geachtet. Ergänzt werden diese Spielbereiche durch lange
Bänke als Aufenthalts- und Treffpunkte für die Eltern. Alle Kleinkindspielbereiche sind dezentral verteilt über kurze Wege erreichbar und liegen optimal im Sichtbereich der anliegenden
Wohnungen.
Ältere Kinder und Jugendliche können insbesondere die härteren Flächen für Ball-, Roll- und
Bewegungsspiele nutzen. Je nach Eignung der bestehenden Grenzmauern sind auch Kletterangebote denkbar. Darüber hinaus dienen die erhöhten Baumpodeste als Kommunikations-,
Aufenthalts- und Spielorte. Sie werden ergänzt durch kleinere Spiel- und Bewegungsgeräte
in den sie umgebenden runden Flächen mit Fallschutzbelag. Für diese Altersgruppe steht ein
zusätzliches Spielangebot östlich des Melatengürtels im Bereich Lindenbornstraße / Fröbelstraße in einer Entfernung von rund 500 zur Verfügung.
Der Bau und die Unterhaltung der Spielanlagen im Plangebiet werden auf der Grundlage
eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und der GAG gesichert.
4.6
Erschließung
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Grünen Weg und den Melatengürtel. Zur Optimierung des abzuwickelnden Verkehrsaufkommens soll die heutige ALDIZufahrt zwischen Melatengürtel und Grünem Weg zur öffentlichen Straße umfunktioniert und
als solche gewidmet werden. Verkehrsuntersuchungen haben ergeben, dass andernfalls die
beiden Verkehrsknoten Grüner Weg / Vogelsanger Straße und Vogelsanger Straße / Melatengürtel nicht nur durch das Vorhaben Grüner Weg, sondern insbesondere durch den künftigen Verkehr aus dem nördlich liegenden Heliosgelände zu stark belastet würden. Zu diesem Zweck wird die Zufahrt als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Die innere Erschließung des Kerngrundstücks erfolgt vom Grünen Weg aus durch den Bau
einer Privatstraße mit Wendeanlage, die als Stichstraße ausschließlich dem Anliegerverkehr
dient, an die die Tiefgaragenein- und -ausfahrten angebunden werden. Da das gesamte Areal durch die GAG entwickelt wird und in ihrem Eigentum verbleibt, ist die innere Erschließung des Grundstücks gesichert und eine Widmung als öffentliche Straße entbehrlich.
Die Privatstraße bildet das Rückgrat des inneren Erschließungssystems. Sie soll zugleich als
öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Grünen Weg im Norden und der Brücke über die
Weinsbergstraße im Süden des Plangebietes fungieren, und wird hierzu mit einem Fuß- und
Radwegrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Die Brücke über die Weinsbergstraße sowie das kurze Verbindungsstück zum Mischgebiet Grüner Weg werden aufgrund ihrer öffentlichen und besonderen Zweckbestimmung als Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer
festgesetzt.
‐ 7 ‐
Zur Sicherung der Freiraumqualität sind Tiefgaragen festgesetzt und oberirdisch nur einzelne
Stellplatzflächen zulässig. Die Stellplätze an den beiden Nachbargrenzen zum Baumarkt und
zum ALDI-Markt werden zwecks Gliederung der unterschiedlichen Bauflächen und Gestaltungsansprüche in das Freiraumkonzept zur Gestaltung der Grenzsituationen einbezogen.
Die ver- und entsorgungstechnische Erschließung des Gebietes ist durch die vorhandenen
Leitungen in den umgebenden Straßen gesichert. Im Gebiet selbst werden die erschließungstechnischen Anlagen und Anschlüsse durch den Vorhabenträger hergestellt oder vertraglich mit den örtlichen Ver- und Entsorgungsträgern geregelt, der Bau von Trafostationen
inbegriffen. Der Kanalanschluss zur Entwässerung des Gebietes kann an den öffentlichen
Kanal im Grünen Weg erfolgen. Das Gebiet fällt nicht unter die Versickerungspflicht nach §
51a Landeswassergesetz (LWG), da es sich hier um die Wiedernutzung brachliegender
Grundstücke handelt.
4.7
Lärmschutz
Durch die Planung wird ein altes Industriegebiet durch ein neues Mischgebiet ersetzt. Damit
wird die Lärmentwicklung des Stadtquartiers deutlich sinken. Um die Vorbelastung des Plangebietes zu überprüfen und gesunde Aufenthaltsbedingungen zu erzielen, wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (ADU cologne / Dezember 2010) - mit folgenden Ergebnissen:
Straßenverkehr
Die Lärmentwicklung durch den örtlichen Straßenverkehr wird bestimmt durch den Melatengürtel, den Ehrenfeldgürtel, die Vogelsanger Straße, die Oskar-Jäger-Straße, die Weinsbergstraße, den Grünen Weg sowie durch die Lichtstraße. Folgende Verkehrszahlen aus der
Verkehrsuntersuchung (DR.BRENNER GMBH/Juli 2010) wurden der Lärmberechnung
zugrunde gelegt:
Tabelle: Eingangsdaten Straßenverkehr
Straßenbezeichnung
Melatengürtel
Melatengürtel
Melatengürtel
Ehrenfeldgürtel
Oskar-Jäger-Straße
Vogelsanger Straße
Vogelsanger Straße
Vogelsanger Straße
Vogelsanger Straße
Grüner Weg
Grüner Weg
Grüner Weg
Weinsbergstraße
Weinsbergstraße
Oskar-Jäger-Straße
Oskar-Jäger-Straße
Lichtstraße
Abschnitt
DTV
str01
str02
str03
str04
str05
str06
str07
str08
str09
str10
str11
str12
str13
str14
str15
str16
str17
22.000
22.300
23.300
24.575
14.675
14.000
14.875
13.725
12.200
2.800
2.550
2.350
21.000
19.975
15.625
15.500
1.200
tags
Kfz/h
%
nachts
Kfz/h
%
1.320
1.338
1.398
1.474
880
840
892
823
732
168
153
141
1.260
1.198
937
930
72
176
178
186
196
161
154
163
151
134
30
28
25
231
219
171
170
13
20
20
20
20
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
max.
km/h
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Kfz/h = maßgebende Verkehrsstärke pro Stunde
% = Lkw-Anteil in Prozent
max. km/h = zulässige Höchstgeschwindigkeit
‐ 8 ‐
Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz
an Straßen von 1990 (RLS-90). Im Ergebnis liegt der Beurteilungspegel am Melatengürtel
tags bei 75 und nachts bei 65 dB(A). Im Teilgebiet Melatengürte / Grüner Weg liegen die
Beurteilungspegel tags zwischen 55 und 70 dB(A) und nachts zwischen 45 und 60 dB(A).
Auf dem Kerngrundstück Grüner Weg betragen die Beurteilungspegel tags zwischen 50 und
65 dB(A) und nachts zwischen 35 und 55 dB(A).
Schienenverkehr
Die Lärmentwicklung durch den örtlichen Schienenverkehr wird bestimmt durch die KVBStrecke im Zuge des Melatengürtels und die DB-Strecke im Norden des Plangebietes. Die
Eingangsdaten zum Schienenverkehr wurden den aktuellen Fahrplänen entnommen. Die
Berechnung der Schallemissionspegel wurde nach der Richtlinie zur Berechnung von Schallimmissionen von Schienenwegen von 1990 (Schall 03) durchgeführt. Im Ergebnis liegen die
Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr tags und nachts zwischen 45 und 60 dB(A).
Gesamtverkehr
Zur Ermittlung der Gesamtbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wurden die einzelnen Beurteilungspegel energetisch addiert. Im Ergebnis liegt der Beurteilungspegel aus
dem Gesamtverkehr am Melatengürtel tags bei 75 und nachts bei 65 dB(A). Im Teilgebiet
Melatengürtel / Grüner Weg liegen die Beurteilungspegel tags zwischen 55 und 70 dB(A)
und nachts zwischen 50 und 60 dB(A). Auf dem Kerngrundstück Grüner Weg betragen die
Beurteilungspegel tags zwischen 50 und 65 dB(A) und nachts zwischen 45 und 60 dB(A).
Damit werden am Melatengürtel die städtebaulichen Orientierungswerte nach DIN 18005 für
Mischgebiete von 60/50 dB(A) tags/nachts jeweils um 15 dB(A) überschritten. Im Teilgebiet
Melatengürtel / Grüner Weg werden die Orientierungswerte jeweils um 10 dB(A) überschritten. Auf dem Kerngrundstück Grüner Weg beträgt die Überschreitung tags bis zu 5 dB(A)
und nachts bis zu 10 dB(A).
Der künftige Lärmpegel durch den Bau der Planstraße bleibt unter den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV für Mischgebiete von 64/54 dB(A) tags/nachts.
Gewerbe
Im Umfeld des Plangebietes existieren unterschiedliche Arten emittierender Betriebe und
Anlagen, von denen die Veranstaltungshalle und der Parkplatz auf dem benachbarten Vulkangelände aufgrund des Nachtbetriebes die maßgeblichen Emittenten sind. Der Gesamtbelastung durch Gewerbe wurden folgende Lärmquellen zugrunde gelegt:
Vulkangelände
Im Westen grenzen die Veranstaltungshalle und der Parkplatz des Vulkangeländes an das
Plangebiet. Die 230 Stellplätze werden tagsüber gewerblich genutzt und sind bei Abendveranstaltungen in der Vulkanhalle bis in den Nachtzeitraum voll belegt. Tagsüber ist der Parkplatz weniger belastend.
Gewerbeflächen Oskar-Jäger-Straße
Auf den Gewerbeflächen Oskar-Jäger-Straße sind ein Autohaus, ein Teppichhandel sowie
ein Baumaschinenhandel angesiedelt. Lärmrelevant sind der Lkw-Verkehr und Ladebetrieb
auf den Freiflächen.
Gewerbeflächen Weinsbergstraße
Auf den Gewerbeflächen Weinsbergstraße arbeiten eine Schreinerei und ein Metallbaubetrieb. Lärmrelevante Arbeiten werden innerhalb der Werkstattgebäude durchgeführt. Auf dem
Hof findet Pkw- und Lkw-Verkehr statt.
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Baumarkt
Auf dem Nachbargrundstück im Osten wird ein großflächiger Baumarkt betrieben. Lärmrelevant sind der Anlieferungsbereich sowie der Kundenparkplatz mit rund 200 Stellplätzen.
Verbrauchermark ALDI
Im Norden des Plangebietes - auf der Westseite des Grünen Weges - grenzt der ALDIParkplatz an das Plangebiet. Die Anlieferung liegt auf der anderen Seite des Marktes und ist
nicht lärmrelevant.
Gewerbeflächen Grüner Weg
Die Grundstücke auf der Ostseite des Grünen Weges sind im Bebauungsplan Nr. 63460/02
als Gewerbegebiet festgesetzt. Die zulässigen Schallpegel wurden rechnerisch berücksichtigt.
Underground
Das Underground wird an der Vogelsanger Straße betrieben und besteht aus einer Kneipe,
zwei Konzerträumen und einem Biergarten.
Live Music Hall
Die Live Music Hall liegt an der Lichtstraße. Auf dem Gelände werden Musikveranstaltungen
durchgeführt.
Sonic Ballroom
Der Sonic Ballroom liegt an der Oskar-Jäger-Straße. Die Szenekneipe besitzt einen Biergarten und veranstaltet Konzerte.
Ergebnis Gewerbelärm
Die Lärmimmissionen durch Gewerbe wurden nach der TA Lärm beurteilt. Im Ergebnis liegt
der höchste Beurteilungspegel mit tags 59 dB(A) und nachts 55 dB(A) auf der Westseite des
Kerngrundstücks Grüner Weg. Damit werden die in Mischgebieten einzuhaltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 60/45 dB(A) tags/nachts am Tage eingehalten und nachts bis
zu 10 dB(A) überschritten. Auf der Ostseite des Kerngrundstücks beträgt der höchste Beurteilungspegel tags 57 dB(A) und nachts 44 dB(A). Damit werden die Richtwerte tags und
nachts eingehalten.
Im Teilgebiet Melatengürtel / Grüner Weg beträgt der höchste Beurteilungspegel tags 52
dB(A) und nachts 45 dB(A). Damit werden die Richtwerte dort ebenfalls eingehalten.
Freizeitbetrieb Vulkanhalle
Gegenüber der Nordwestgrenze des Plangebietes steht die Vulkanhalle, wo u.a. abendliche
Musikveranstaltungen für bis zu 800 Besucher stattfinden. Lärmrelevant ist nur der Nachtzeitraum. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die Vulkanhalle einschließlich des
Parkplatzes erfolgte nach der Freizeitlärmrichtlinie. Im Ergebnis liegt der höchste Beurteilungspegel mit 60 dB(A) an dem gegenüber der Vulkanhalle geplanten Gewerberiegel. Damit
wird der in Mischgebieten einzuhaltende Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nachts um 15
dB(A) überschritten. An den im Lärmschatten des Gewerberiegels geplanten Gebäuden beträgt die Überschreitung nur noch maximal 5 dB(A).
Lärmschutzmaßnahmen
Aktive Lärmschutzmaßnahmen an den Grenzen des Plangebietes - etwa in Gestalt geschlossener Lärmschutzwände in entsprechenden Dimensionen - zwecks Einhaltung der
städtebaulichen Orientierungswerte nach DIN 18005 innerhalb des gesamten Mischgebietes
kommen schon aufgrund ihrer negativen Wirkung auf das Ortsbild nicht in weiter in Betracht.
‐ 10 ‐
Angesichts der steigenden Einwohnerzahlen im Stadtbezirk und des Wohnungsbedarfs
scheidet auch die Realisierung einer weniger empfindlichen Nutzung ohne Wohnanteil zur
Vermeidung von Lärmkonflikten aus.
Um trotzdem gesunde Aufenthaltsbedingungen zu erzielen, wird als Alternative passiver
Schallschutz nach DIN 4109 für die Planbebauung festgesetzt. Der nach DIN 4109 erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen ist ein bestimmter Lärmpegelbereich nach
dem maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet, der sich aus Straßen- und Schienenverkehr sowie aus Gewerbe- und Freizeitbetrieb zusammensetzt. Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Lärmpegelbereiche sind auf die jeweils höchsten, an den einzelnen Gebäudefassaden auftretenden Lärmpegel ausgelegt. Da hierbei die Außenflächen des Mischgebietes ungeschützt bleiben, wird die Aufenthaltsqualität im Freien entsprechend geschmälert.
Die Grenze zur Gesundheitsgefährdung wird jedoch noch deutlich unterschritten.
Bei Außenlärmpegeln von nachts über 45 dB(A) müssen die Fenster grundsätzlich geschlossen bleiben, um die Einhaltung der empfohlenen Innenpegel von 35 dB(A) zu gewährleisten.
In diesem Fall muss die Belüftung über schallgedämmte Lüfter oder mittels gleichwertiger
Maßnahmen geregelt werden, um nachts gesunden Schlaf zu ermöglichen. Da nahezu im
gesamten Plangebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, ist für
Schlaf- und Kinderzimmer der Einbau fensterunabhängiger Lüfter festgesetzt.
Die höchste verkehrliche Belastung des Plangebietes ist am Melatengürtel zu verzeichnen,
wo tagsüber ein Außenlärmpegel von 75 dB(A) erreicht wird. Da das straßenseitige Mischgebiet bereits stark gewerblich ausgeprägt ist, wird an dieser Stelle des Plangebietes zur
Wahrung des Gebietscharakters und trotz der hohen Vorbelastung ein neues Wohngebäude
zugelassen. Hiermit soll zudem die städtebauliche Struktur der gegenüberliegenden Straßenseite in Gestalt von Wohngebäuden aufgegriffen werden.
Soweit im gewerblich belasteten Bereich zur Seite des Vulkangeländes Wohnungen oder
Beherbergungsbetriebe gebaut werden sollen, sind aufgrund des Nachtlärms durch die Veranstaltungshalle und ihren Besucherparkplatz besondere Lärmschutzgrundrisse festgesetzt.
Danach sind innerhalb der Teilgebiete MI 1 und MI 2 nur dann Aufenthaltsräume im Sinne
der DIN 4109 – also Wohnräume mit Ausnahme von Küchen, Bädern, Treppenhäusern und
dergleichen – zulässig, wenn die dem Vulkangelände zugewandten Fenster mit schallmindernden vorgehängten oder seitlich angebrachten Bauteilen in Form verglaster und hinterlüfteter Fassadenelemente oder dergleichen ausgerüstet werden, um nachts den Beurteilungspegel von 45 dB(A) nach TA Lärm vor den geöffneten Fenstern einzuhalten.
Nachfolgend werden einzelne Varianten aufgezeigt, wie ein effektiver und regelkonformer
Lärmschutz aufgebaut und realisiert werden kann:
V1: Ausrichtung der Aufenthaltsräume
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Messpunkt
Messpunkt
V2a: Natürlich hinterlüftete Prallscheibe vor Fenster
V2b: Natürlich hinterlüftete Prallscheibe vor Balkon
Messpunkt
Messpunkt
V3a: Seitlich abschirmende Prallscheibe vor Fenster
V3b: Seitlich abschirmende Prallscheibe vor Balkon
Messpunkt
Messpunkt
V4: Seitlich und vorne abschirmende Prallscheibe vor Balkon
V5: Zurückgesetzter Balkon / Loggia zur Abschirmung
Wohngebäude in der Randzone zum benachbarten Vulkangelände sind nur innerhalb des
Teilgebietes MI 2 ausgeschlossen und ansonsten nur unter den genannten Voraussetzungen
zulässig. Auf den vollständigen Ausschluss von Wohngebäuden innerhalb der Randzone
wurde bewusst verzichtet, weil hierdurch die Vermarktung der Gebäude zu sehr einschränkt
würde und die Standorte für die gewerblichen Nutzungen vorzugsweise am Quartierseingang
im Nordosten liegen. Zudem beschränken sich die Veranstaltungen in der Vulkanhalle auf
eine überschaubare Zahl im Jahreszeitraum.
Um die Lärmabschirmung durch die Randbebauung und die Aufenthaltsqualität im Innenraum des Teilgebietes MI 1 zu erhöhen und zu sichern, werden für die einzelnen Randgebäude Mindestwandhöhen in Verbindung mit Baulinien festgesetzt. Die Abstufung der Min
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destwandhöhe ist nur auf der lärmabgewandten Rückseite der Gebäude möglich. Die zwingend einzuhaltenden Wandhöhen des grenzständigen und abschirmenden Gewerberiegels
im Teilgebiet MI 2 kommen ebenfalls der Aufenthaltsqualität im Gebietsinnenraum zugute.
Um bei der Planrealisierung den erforderlichen Lärmschutz auch in zeitlicher Hinsicht im vollen Umfang zu gewährleisten, ist als aufschiebende Bedingung eine bestimmte Baureihenfolge festgelegt. Danach ist die Nutzung geschützter Gebäude zu Wohnzwecken erst dann
zulässig, wenn bereits die abschirmenden Gebäude im Rohbau mit geschlossenen Fassaden realisiert sind.
Mit den festgesetzten Schallschutzmaßnahmen werden gesunde Aufenthaltsbedingungen
innerhalb des Plangebietes gewährleistet. Da hierbei neben der verkehrlichen auch die gewerbliche Vorbelastung eingerechnet wurde, wird gleichzeitig sichergestellt, dass die gegensätzlichen Interessen von Wohnen und Gewerbe konfliktfrei nebeneinander ausgeübt werden können und die in der Nachbarschaft angesiedelten Betriebe nicht nachträglich in ihrer
Tätigkeit eingeschränkt werden.
Künftige Betriebserweiterungen oder Neuansiedlungen sind auf die geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen zugunsten der planerischen Zielsetzung auszurichten. Gemäß
dieser Zielsetzung soll das ehemals industriell genutzte Gelände neben der Ansiedlung von
Gewerbe künftig der Wohnraumversorgung dienen, vor allem in Anbetracht der im Stadtteil
steigenden Einwohnerzahl. Erhebliche Nachteile für die Betriebe sind hierbei nicht zu befürchten, da der Schutzbedarf von Mischgebieten nur eine Baugebietskategorie über Gewerbegebieten liegt und damit noch relativ niedrig ist. Davon abgesehen ist die Bebauung der
Gewerbegrundstücke so gut wie abgeschlossen und die gewerbliche Ansiedlung im Stadtquartier eher rückläufig. Konkrete Planungsabsichten sind nicht bekannt und wurden im
Rahmen des Planaufstellungsverfahrens auch nicht geäußert.
4.8
Altlasten
Im Altlastenkataster der Stadt Köln sind für das Plangebiet seit Beginn des 20. Jahrhunderts
eine Farbenfabrik, eine Chemiegroßhandlung, ein Altpapiergroßhandel mit entsprechenden
Sortieranlagen sowie eine Kfz-Werkstatt vermerkt. Entsprechend wurden eine Gefährdungsabschätzung (GFM Umwelttechnik) sowie eine orientierende Bodenuntersuchung (TÜV
Rheinland) durchgeführt und 13 Rammkernsondierungen (RKS) mit Endtiefen zwischen 4,0
und 8,7 m in altlastrelevanten Bereichen abgeteuft. 5 RKS wurden zu Bodenluftmessstellen
ausgebaut. Zudem wurden zwei Grundwassermessstellen mit Tiefen von mehr als 16 m unter GOK abgeteuft. Insgesamt 30 Bodenproben aus den Sondierungen wurden auf MKW,
BTEX, PCB und LHKW untersucht.
Im Zuge eingrenzender Ergänzungsuntersuchungen wurden weitere 19 RKS mit Tiefen zwischen 1,0 und 6,0 m abgeteuft (Kühn Geoconsulting). Hierdurch konnten die horizontale und
vertikale Schadensausbreitung hinreichend genau eingegrenzt sowie Zuordnungswerte und
Umfang des Aushubmaterials bzw. Abbruchmaterials bestimmt werden. Diese Arbeiten sind
inzwischen abgeschlossen, so dass sich das Areal bis auf einige Hochbauten am Nordwestrand des Plangebietes als beräumte Freifläche mit kiesig-schottriger Oberflächenstruktur
darstellt, die überwiegend von einer spärlichen Vegetationsdecke überzogen ist.
Im Teilbereich zwischen Melatengürtel und Grüner Weg reichen die Auffüllungen überwiegend bis in eine Tiefe von 2 bis 3 m, im Bereich der neuen Planstraße teilweise bis in mehr
als 6 m Tiefe (Hemling, Gräfe & Becker). Die Untergrundverhältnisse wurden in Bezug auf
die bestehenden Auffüllungsqualitäten untersucht. Auch hier setzt sich die Auffüllung größtenteils aus Bauschutt, Aschen und Schlacken zusammen.
Bei Realisierung der Planung ist davon auszugehen, dass die derzeitige Geländeoberfläche
bis in unterschiedliche Tiefen nahezu vollständig abgetragen wird. Im Anschluss daran wird
es zu einer neuerlichen Überprägung des Geländes mit gewerblich genutzten Gebäuden,
gemischt genutzten Gebäuden und Wohngebäuden kommen, verbunden mit der Herstellung
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von neuen Wege-, Spiel-, Garten- und Grünflächen. Die aufgefundenen Materialien können
entweder im Plangebiet in Abhängigkeit von der Flächennutzung wieder verwendet oder in
eine der jeweiligen Zuordnungsklasse entsprechenden Bauschutt-Deponie verbracht werden.
Kernareal Grüner Weg
In ergänzenden Untersuchungen durch 4 RKS (GFM Umwelttechnik) konnte in Bezug auf
PAK-Gehalte keine mögliche Gefährdung des Grundwassers festgestellt werden. Die Risikoabschätzung für Pb (Blei) ergab, dass eine uneingeschränkte Nutzung als Wohngebiet auf
zwei von 8 Teilflächen ohne Bodenabdeckung oder Bodenaustausch derzeit nicht möglich
ist.
Von Relevanz für den Pfad Boden-Mensch sind insbesondere die zukünftigen Hausgärten.
Zur Sicherstellung, dass in den Hausgärten bei der Herstellung von Pflanzgruben, Gartenteichen, Mauerfundamenten etc. künftig nicht in die mit Schadstoffen belasteten Auffüllungen
eingegriffen wird, müssen abgestufte Sicherungsmaßnahmen (Baubegleitung, ggf. Bodenaustausch oder Grabesperre) ergriffen werden. Die so gesicherten Gärten, Spielplätze etc.
sind dann uneingeschränkt nutzbar.
Teilgebiet Melatengürtel / Grüner Weg
Die ergänzende chemisch-physikalische Bodenanalytik (IHG Köln) ergab - wie in den Vorgutachten bei der Untersuchung von 6 Mischproben aus 8 RKS - keine Hinweise auf flüchtige Schadstoffe in der Bodenluft. Um eine uneingeschränkte Nutzung für Wohnen und Spielen sicherzustellen, werden zum Abtrag der rund 1,5 bis 4 m mächtigen anthropogenen Auffüllungen differenzierte gutachterliche Empfehlungen ausgesprochen (Wege und Grünflächen: 0,6 – 0,8 m, Spielplätze und Gartennutzungen: 1,0 m Abtrag bzw. Bodenaustausch).
Entsprechend wird davon auszugehen sein, dass für die neu herzustellenden Grünflächen
und Gärten ausschließlich qualitätsgesicherte Baustoffe, die die Vorsorgewerte der
BBodSchVO einhalten, eingesetzt werden.
Die Bodenverhältnisse werden im Rahmen der Planrealisierung baubegleitend kontrolliert.
Der Bebauungsplan enthält eine diesbezügliche Kennzeichnung.
4.9
Pflanzen
Die freigeräumten Grundstücksflächen vermitteln zurzeit den typischen Eindruck einer Siedlungsbrache in Gestalt eines schottrig-kiesigen und wiesenartigen Geländes, auf dem sich
grasig-krautige Vegetation mit Verbuschungsansätzen entwickelt hat (Natur auf Zeit). Zwei
mehrstämmige Laubbäume inmitten des Kernareals bereichern den Gesamteindruck nur
unwesentlich. Beide Bäume (Kanadapappel und Rosskastanie) weisen Rinden- und Habitusschäden auf und sind nur als bedingt erhaltenswert einzustufen. Die Bäume fallen wegen
ihres Stammumfangs unter die Kölner Baumschutzsatzung und werden im Zuge der Baumaßnahmen voraussichtlich beseitigt. Durch die zahlreichen Neuanpflanzungen ist ausreichend für Ersatz gesorgt.
Da es sich im vorliegenden Fall um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a
BauGB handelt, besteht keine Ausgleichspflicht für Natureingriffe.
Natürliche Beziehungen des Plangebietes zu seiner Umgebung bestehen keine. Mit Ausnahme der ausgeprägten Alleebäume am Melatengürtel existieren örtlich nur unbedeutsame
und spärliche Grünstrukturen. Entsprechend spärlich aufgrund seiner industriellen Bestimmung war die Vegetation innerhalb des Plangebietes. Mit Realisierung des neuen Bauvorhabens soll ein konsequent durchgrüntes innerstädtisches Quartier mit zahlreichen und belebenden Baumpflanzungen entstehen.
Zu diesem Zweck wird auf den baulich ungenutzten Grundstücksflächen die Anpflanzung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie oberhalb der Tiefgaragen eine
vegetationsgerechte Überdeckung von 1,2 m für Bäume und ansonsten von 0,6 m festge
‐ 14 ‐
setzt. Müllsammelbehälter und Carports sind aus gestalterischen Gründen einzugrünen. Die
festgesetzte Flachdachbegrünung dient nicht nur der Gestaltung des Ortsbildes, sondern
trägt auch zur Verbesserung von Luft und Klima sowie zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers bei.
4.10 Tiere
Drei Kontrollgänge im Jahr 2010 ergaben keine Hinweise auf besonders geschützte Arten im
Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
An Vogelarten sind die für städtische Siedlungsgebiete typischen Allerweltsarten zu beobachten. Insbesondere fehlen Nachweise von Bruthabitaten. Bei landesweit ungefährdeten
ubiquitären Arten wie Amsel, Singdrossel, Buchfink oder Blaumeise sind keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten. Deshalb wurden diesbezüglich keine faunistischen Untersuchungen durchgeführt. Durch eine schonende Beräumung der Baustelle, eine
Abholzung des Baumbestandes außerhalb der Brutzeit (Vogelschutz) sowie nach Realisierung der geplanten Neupflanzungen von Bäumen, Sträuchern und anderer Vegetation ist
eine hinreichende Berücksichtigung artenschützender Belange gewährleistet.
4.11 Boden
Die im Plangebiet natürlich vorkommenden Böden, die sich aus Hochflutablagerungen des
Rheins in unterschiedlicher Schichtdicke entwickelt hatten, wurden in der Vergangenheit nahezu vollständig beseitigt. Das Gelände war vor seiner Beräumung überwiegend bebaut und
ansonsten mit Beton oder Asphalt versiegelt, durch Platten- oder Pflasterbeläge befestigt
oder mit Schotterflächen der früheren Bahnanlagen bedeckt.
Der natürliche Bodenaufbau ist in der Phase der gewerblich-industriellen Nutzung bau- und
betriebsbedingt im westlichen Teil (MI 1 und MI 2) in einer Mächtigkeit bis zu 2,4 m durch
anthropogene Auffüllungen ersetzt worden. Im Bereich des Teilgebietes MI 3 und MI 4 reichen die Auffüllungen überwiegend bis in eine Tiefe von 2 bis 3 m, im Bereich der Planstraße Melatengürtel - Grüner Weg teilweise bis in mehr als 6 m Tiefe. Hier befinden sich u.a.
Reste eines unterirdischen Bunkers.
Im Vergleich mit der gewerblich-industriellen Vornutzung wird sich die künftige Bebauung
und Versiegelung der Grundstücksflächen durch Haupt- und Nebenanlagen sowie durch
Verkehrsanlagen deutlich reduzieren.
Bei Realisierung der Planung ist gemäß § 202 BauGB der Schutz bzw. die Wiederverwendung des Mutterbodens zu gewährleisten. Im Weiteren sind die Bestimmungen der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten.
4.12 Luft
Der Luftgüteindex beträgt 1,3 - 1,4. Demnach handelt es sich bei dem Plangebiet um eine
Zone mittlerer Luftgüte mit mäßig hoher Belastung (Nähe zum Großfriedhof Melaten). Wegen der Umgebungsverhältnisse (Alleekorridor mit Großbaumbestand am Melatengürtel mit
rund 45 m Breite, Fahrbahnabstand > 5 m, Einwegverkehr DTV rund 11.400 ohne signifikante Verkehrsverlagerungen im Planfall, aufgelockerte Baustruktur im Plangebiet u.a.m.) wird
die Luftschadstoffbelastung als unkritisch eingestuft. Eine Luftschadstoffuntersuchung wurde
daher nicht durchgeführt. Eine erhebliche Zunahme verkehrsbedingter Luftschadstoffimmissionen wird nicht angenommen. Eine relevante Überschreitung der Immissionsrichtwerte der
39. BImSchV für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Benzol ist im Plangebiet und seinem Nahbereich nicht zu erwarten.
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4.13 Energie-Effizienz
Geschlossene Bauweisen in Gestalt kompakter Bauzeilen oder Baublöcke sowie streng südlich ausgerichtete Gebäude zur Erhöhung der Energie-Effizienz und zur optimalen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung sind aufgrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen in
dem zur Umsetzung beschlossenen Konzept nicht vorgesehen.
Laut Ergebnis der solarenergetischen Untersuchung beträgt der verfügbare Solargewinn pro
Gebäude lediglich 75 %. Die Vorgaben über die Mindestbesonnungsdauer von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 5034 sind im Zuge der detaillierten Gebäudeplanung zu berücksichtigen.
Die energetische Qualität des Vorhabens wird insgesamt als gut bewertet.
5.0
Planrealisierung
Das schmale Flurstück 383 in Verlängerung des Grünen Weges ist noch im Besitz der Stadt
und wird seitens der GAG erworben, damit die Grundstücksflächen innerhalb des Mischgebietes vollständig in einer Hand sind.
Im Plangebiet sollen 300 Wohnungen gebaut werden, davon 25 % im öffentlich geförderten
Wohnungsbau. Zur Deckung des Bedarfs sind Spielanlagen für kleinere und ältere Kinder
geplant, deren Bau und Unterhaltung durch die GAG im Wege eines städtebaulichen Vertrages gesichert wird.
Zur Realisierung der Planstraße Melatengürtel-Grüner Weg wurde ein Erschließungsvertrag
abgeschlossen. Die GAG wird die heutige ALDI-Zufahrt zur öffentlichen Straße umbauen
und anschließend an die Stadt übergeben.
Die geplante Fuß- und Radwegverbindung über das GAG-Grundstück wird durch die Eintragung einer Baulast öffentlich-rechtlich gesichert. Zwischen Mischgebiet und Weinsbergstraße überquert der Fuß- und Radweg das Flurstück 447 des benachbarten Baumarktes. Der
Grunderwerb erfolgt seitens der Stadt.
Die alte HGK-Brücke über die Weinsbergstraße wird von der Stadt übernommen. Die
künftige Fuß- und Radwegbrücke ist sanierungsbedürftig und wird unter Umständen
durch einen Neubau ersetzt.
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