Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Konzept Schulsozialarbeit 2012.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
31.12.14, 08:30
Aktualisiert
02.02.18, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzeption
der kommunalen
Schulsozialarbeit
in Köln
Das Konzept wurde gemeinsam entwickelt von
•
Fachkräften des Sachgebietes Schulsozialarbeit im Amt für Schulentwicklung
•
Fachkräften der seit 2008 beauftragten acht Träger kommunaler Schulsozialarbeit
an Grundschulen
Abschließend erfolgte eine fachliche Abstimmung des Konzeptes mit
•
der Fachberatung Schulsozialarbeit im Landesjugendamt Rheinland
•
den Fachberatungen der acht Träger
•
mit der Schulaufsicht im Schulamt für die Stadt Köln
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport - Amt für Schulentwicklung
Inhalt
1.
Vorwort
3
2.
Leitidee
3
3.
Auftrag und gesetzliche Grundlage
4
3.1
Zielgruppe
4
3.2
Förderschwerpunkte
4
3.3
Auftrag zur Kooperation
5
4.
5.
6.
Selbstverständnis
5
4.1
Rollen- und Funktionen
5
4.2
Bindegliedfunktion
6
4.3
Freiwilligkeit
6
4.4
Gemeinsame Verantwortung für Kinder und Jugendliche
6
4.5
Vertraulichkeit
6
6
Ziele
5.1
Prävention
7
5.2
Intervention
8
5.3
Vernetzung
8
Leistungs- und Aufgabenbereiche
8
6.1
Angebote für Schülerinnen und Schüler
9
6.2
Angebote für Eltern..............................................................................................10
6.3
Innerschulische und außerschulische Vernetzung
10
6.3.1 Innerschulische Vernetzung
10
6.3.2 Außerschulische Vernetzung
11
7.
Ausstattung
11
8.
Rahmenbedingungen
12
8.1
Qualifikation
12
8.2
Arbeitszeit
12
8.3
Arbeitsverträge
12
8.4
Vergütung
13
8.5
Dienst- und Fachaufsicht
13
8.6
Reflexion der Arbeit
13
8.7
Kooperation
13
9.
Umsetzung.................................................................................................................. 14
10.
Schlussbemerkung ……………………………………………………………………….15
1.
Vorwort
Das vorliegende Konzept wurde von den sozialpädagogischen Fachkräften der kommunalen
Schulsozialarbeit der Stadt Köln entwickelt.
Dabei wirkten sowohl solche aus dem Sachgebiet ‚Schulsozialarbeit’ des Amtes für Schulentwicklung mit als auch Kolleginnen und Kollegen der mit der Schulsozialarbeit an Grundschulen beauftragten Träger der freien Jugendhilfe.
Dargestellt wird das gesamte Spektrum von Zielen und Aufgaben der kommunalen Schulsozialarbeit, das in der Praxis in den Teilen zur Anwendung kommt, die den aktuellen Erfordernissen und Anforderungen einer jeden Schule entsprechen.
Somit ist dieses Konzept als kommunales Rahmenkonzept zu verstehen, das derzeit für folgende Schulformen gilt:
Grundschulen
Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung
Förderschulen Lernen
Förderschulen Sprache
Hauptschulen
Gemeinschaftsschulen
Realschulen
Gesamtschulen
Gymnasien
Berufskollegs
Das Konzept wurde mit den Trägern der freien Jugendhilfe, die mit der Durchführung kommunaler Schulsozialarbeit an Grundschulen beauftragt sind, sowie mit der Schulaufsicht der
Grund-, Haupt- und Förderschulen des Schulamtes für die Stadt Köln abgestimmt.
2.
Leitidee
Die kommunale Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70-iger Jahre als eine besonders intensive und erfolgreiche Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der
Praxis bewährt. Beide Partner bilden im Lern- und Lebensraum Schule ein wirksames Gesamtsystem von formeller und informeller Bildung, Erziehung und Betreuung.
Als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ist die Schulsozialarbeit ein Teil der
Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und darüber hinaus ein
integraler Bestandteil des Schulprogramms der jeweiligen Schule.
Sie dient der Stärkung junger Menschen in Schule und Familie, der Integration im Sozialraum
und hilft soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu
überwinden.
Im Sinne eines umfassenden Bildungsbegriffs und des Leitmotivs „Bildung ist mehr als
Schule“1 trägt Schulsozialarbeit durch die Verortung in Schule zu einer umfassenden sozialen,
emotionalen und kognitiven Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.
1
Leipziger Thesen zur aktuellen bildungspolitischen Debatte (2002)
Dieser ganzheitliche Bildungsansatz wird auch im Zwölften Kinder- und Jugendbericht verfolgt
und führt dort zu der Einschätzung, „…dass Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen
weitaus weniger ortsgebunden sind, als oft unterstellt wird; d.h. dass Lernen diesseits und
jenseits der Schule und des Unterrichts stattfindet.“ Somit sich also die Frage stellt, „wie Bildungsprozesse so gestaltet werden können, damit Kinder und Jugendliche auf ganz unterschiedlichen Wegen und in möglichst breiter Form erreicht werden können.“2
Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinderarmut
wurde deutlich, dass möglichst früh ansetzende, präventive Maßnahmen am ehesten geeignet
sind, die Folgen von Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Dies
gilt ebenso im Kontext weiterer Themen, wie dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, soziale Teilhabe, Gesundheit etc.
Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das Leistungsspektrum der Jugendhilfe frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge Menschen und deren Eltern niederschwellig nutzbar zu machen.
Jugendhilfe und Schule fördern prozesshaft die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die gemeinsame pädagogische Arbeit von Sozial- und Schulpädagogen setzt dabei grundlegend an den Stärken und Ressourcen aller Kindern und Jugendlichen an.
Sie strebt deren Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Partizipation an, nutzt dazu das
gemeinsame Lernen, fördert alle Kinder und Jugendlichen in ihren Stärken und Fähigkeiten
und trägt damit zur Entwicklung der inklusiven Bildung und Schule bei.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, die nicht aus eigenem Antrieb
heraus Hilfen finden und für sich in Anspruch nehmen können, ermöglicht Schulsozialarbeit
die Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert damit den Einsatz präventiver und integrativer Fördermöglichkeiten.
3.
Auftrag und gesetzliche Grundlage
Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage folgender gesetzlicher
Aufträge aus dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe -:
3.1 Zielgruppe
§ 13: Jugendhilfe soll ihr Augenmerk auf solche Kinder und Jugendliche richten, „die zum
Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“. Sie sind durch sozialpädagogische Hilfen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer sozialen
Integration zu fördern.
3.2 Förderschwerpunkte
§ 1: Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
2
Zwölfter Kinder- und Jugendbericht 2005, Seite 19, vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
§ 9: Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie
Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
§ 11: Befähigung zur Selbstbestimmung und Hinführung zur gesellschaftlichen
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement
§ 14: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 16: Beratung in Erziehungsfragen und Förderung der Erziehung in Familien
3.3 Auftrag zur Kooperation
§ 81: Pflicht der Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe insbesondere mit Schulen
und Schulverwaltung
Analog hierzu sind die Schulen laut § 5 (2) Schulgesetz für das Land NordrheinWestfalen (SchulG) zur Zusammenarbeit u.a. mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe aufgefordert.
Darüber hinaus vernetzt Schulsozialarbeit die erzieherische Arbeit in der Schule mit anderen
Jugendhilfeleistungen und nimmt dabei eine Bindeglied- und Mittlerfunktion vor allem bei folgenden Jugendhilfeangeboten nach SGB VIII ein:
4.
-
Betreuung von Kindern in Notsituationen, § 20
-
Hilfen zur Erziehung, §§ 27-35
-
Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42
-
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8 a
Selbstverständnis
Zum Erfolg der Kooperation von Fachkräften der Schulsozialarbeit mit Lehrkräften im Schulalltag tragen folgende Aspekte bei:
4.1 Rollen und Funktionen
Den eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulsozialarbeit gilt es mit dem
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule § 2 (2) Schulgesetz (SchulG) in gegenseitiger
Ergänzung fortlaufend aufeinander abzustimmen.
Dabei sind die Unterschiede in den Rollen und Funktionen der Lehrkräfte einerseits und der
sozialpädagogischen Fachkräfte andererseits stetig zu wahren und der eigenständige und
gleichzeitig ergänzende Charakter der Schulsozialarbeit für eine kooperative, ganzheitliche
Förderung der Kinder und Jugendlichen zu nutzen.
Als Jugendhilfeangebot übernimmt Schulsozialarbeit keine schulischen Aufgaben wie Unterricht und Pausenaufsicht sowie keine anderweitigen, gleichzeitig vertraglich festgelegten Aufträge der Jugendhilfe wie Übermittagbetreuung und Nachmittagsbetreuung in derselben Schule. Siehe hierzu auch RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008
„Grundlagen zur Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“.
Die fachliche Grundlage der Schulsozialarbeit ist das Konzept der Lebensweltorientierung.
Der eigenständige, nicht schulische Auftrag von Schulsozialarbeit ermöglicht der sozialpädagogischen Fachkraft einen unabhängigen und ganzheitlichen Blick auf das den Fall
umgebende schulische wie private Bezugssystem.
Den durch die Eigenständigkeit gegebenen Handlungsspielraum und die flexiblen Zeitressourcen der Schulsozialarbeit gilt es für den pädagogischen Auftrag der Schulsozial-arbeit
einzusetzen.
4.2 Bindegliedfunktion
Die Verankerung des Jugendhilfeangebotes im System Schule ermöglicht eine stützende und
fördernde Bindegliedfunktion zwischen den Interessen der Kinder und Jugendlichen, deren
Eltern, der Lehrkräfte und den Angeboten von außerschulischen Partnern.
4.3 Freiwilligkeit
Im Rahmen der Institution Schule, die verpflichtenden Charakter hat, sind alle Angebote der
Schulsozialarbeit freiwillig. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern entscheiden
sich für die Zusammenarbeit aus freiem Willen.
Die Motivationsarbeit zur Teilnahme an Förderangeboten und zur Annahme von Hilfsangeboten stellt dem zur Folge einen wichtigen Aspekt in der beratenden Arbeit mit den Ziel-gruppen
dar.
Gemeinsam beschlossene Förder- und Beratungsangebote haben verbindlichen Charakter.
4.4 Gemeinsame Verantwortung für Kinder und Jugendliche
Die Angebote der Schulsozialarbeit werden mit den Kindern und Jugendlichen, mit den Lehrkräften, mit der Schulleitung sowie mit den Eltern aufeinander abgestimmt.
Die gemeinsame Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler und der partnerschaftliche,
respektvolle Umgang miteinander bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammen-arbeit
von Schule und Jugendhilfe.
Bei aller Unterstützung von Schule und Jugendhilfe bleibt die Verantwortung der Eltern für ihre
Kinder grundsätzlich bestehen.
4.5 Vertraulichkeit
Wie bei allen Beratungsangeboten der Jugendhilfe werden Informationen, die die pädagogische Fachkraft in Beratungsgesprächen mit Schülern und/oder Eltern erfährt, vertraulich behandelt; es gilt das Gebot der Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch.
Sollen Informationen zum Nutzen der Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden,
bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung durch die Betroffenen.
Einen Ausnahmefall stellt der dringende Verdacht auf Kindeswohlgefährdung dar.
Es ist ein Ziel in der Beratung von Kindern und Jugendlichen, Vertrauen zu helfenden Personen und Institutionen zu entwickeln und die jungen Menschen für die Inanspruchnahme von
Hilfe zu öffnen. Dieser Prozess des sich Öffnens benötigt Respekt und Zeit.
5.
Ziele
Orientierung und Hilfe soll Kindern und Jugendlichen durch aufsuchende Sozialarbeit dort
angeboten werden, wo sie unmittelbar erreichbar sind: im Lebens- und Lernraum Schule.
Dazu kooperieren Jugendhilfe und Schule kontinuierlich an einem Ort.
Damit soll auch die Trennung formeller schulischer Bildung und nichtformeller Bildung der
Kinder- und Jugendhilfe aufgelöst und zu einer gemeinsamen Förderung von Schülerinnen
und Schülern zusammengeführt werden.
Darüber hinaus kommt der Entwicklung und Prägung von Lebensläufen der informellen Bildung eine besonders hohe Bedeutung zu, die täglich im Lebensraum Familie und Freizeit der
Kinder und Jugendlichen geschieht.
Um die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit von Jugendhilfe und Schule erfolgreich
umzusetzen, muss es Ziel dieses Kooperationsverbundes sein, die Familien und die Schülerinnen und Schüler selbst als gleichwertige Partner einzubeziehen.
Im Vordergrund der Arbeit steht, Beziehungen zu knüpfen, um die Schüler und Schülerinnen
auf dem Weg zum Erwachsen werden zu unterstützen und sie in ihrer individuellen, sozialen
und schulischen Entwicklung zu fördern.
Leitend ist dabei der Gedanke, Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu erweitern, Alltagssituationen zu verbessern, Krisen zu lösen, das soziale Zusammenleben zu fördern und Zukunftsperspektiven zu schaffen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf folgenden Themen:
- Abbau sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung
- Vermeidung und Korrektur negativ verlaufender schulischer wie persönlicher Lebensläufe
- Chancengleichheit
- Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns entgegen zu wirken
- Stärken und Neigungen entdecken und entfalten
- Lebensweltorientierung.
Der Einsatz der Schulsozialarbeit im Alltag orientiert sich an folgenden drei Kernzielen:
5.1 Prävention
Im Rahmen von Prävention ist das vorrangige Ziel von Schulsozialarbeit, Krisen zu vermeiden
und frühzeitige Unterstützung anzubieten.
Die Stärkung und Förderung sozialer Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen im Vorfeld
von Krisen und Gefährdungen, wie z.B. Gewalt, Sucht, Delinquenz, Arbeitslosigkeit, rückt insbesondere die Arbeit an folgenden Teilzielen in den Mittelpunkt einer langfristig angelegten
Schulsozialarbeit:
•
Stärkung von Selbstbewusstsein, Stabilisierung der Persönlichkeit, Stärken- und Ressourcenorientierung
•
Erkundung und Förderung von individuellen Neigungen und Interessen
•
Realitätsbezogene Selbst- und Fremdwahrnehmung
•
Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens
•
Übernahme von Verantwortung für das eigene Verhalten
•
angemessener Umgang mit Gefühlen / Impulskontrolle
•
Empathie; die Gedanken, Gefühle und das Weltbild des Anderen wahrnehmen und
respektieren; Andersdenkende akzeptieren; Vielfalt als Chance sehen und nutzen
•
Befähigung zur konstruktiven Konfliktlösung
•
Gruppenfähigkeit; Fähigkeit zu Kooperation und Zusammenarbeit
•
Stärkung der sozialen Bezugssysteme Klasse, Gruppe Gleichaltriger, Familie
•
gesunde Ernährung und Lebensführung
•
zu einer schülerfreundlichen Lern- und Lebensumwelt beitragen
•
Beteiligung
•
Zukunftsplanung: Lebensperspektiven und berufliche Orientierung.
Die Kinder und Jugendlichen sollen unterstützt werden, in Eigeninitiative ihr Leben selbst zu
planen, zu bestimmen und zu verantworten sowie sich in schwierigen Lebenssituationen frühzeitig Unterstützungsangebote und Hilfen zu verschaffen.
5.2 Intervention
Intervention findet vor Ort in der Schule als Angebot mit sehr niedriger Hemmschwelle statt.
Eine mit den Lehrkräften abgestimmte, aufsuchende, unmittelbare Hilfe in Krisensituationen
unter Einbezug von außerschulischen, beratenden Diensten und Institutionen bedeutet:
•
frühzeitige Erkennung und Einwirkung auf negative schulische oder persönliche
Entwicklungsverläufe
•
Unterstützung bei der Bewältigung belastender Ereignisse im Umfeld der Kinder- und
Jugendlichen
•
Beratung mit den Zielen, Einstellungen zu überprüfen, sich neu zu orientieren und
Hilfe in Anspruch zu nehmen
•
Deeskalation bei Gewalt und Mobbing in der Schule
•
Konsequenter und umgehender Schutz und Hilfe für vernachlässigte, misshandelte
und missbrauchte Kinder und Jugendliche
•
Schutz und Hilfe für z.B. sucht- bzw. suizidgefährdete Kinder und Jugendliche.
5.3 Vernetzung
Schulsozialarbeit wirkt kooperierend und vernetzend innerhalb und außerhalb der Schule.
In der Zusammenführung der unterschiedlichen Aufträge, Kompetenzen und Ressourcen liegt
die eigentliche Chance und der Wert des gemeinsamen Vorgehens von Jugendhilfe und
Schule an einem Ort. Als eigenständiges Angebot der Jugendhilfe will Schulsozialarbeit dabei
als Ergänzung zur Schulpädagogik in das jeweilige Schulprogramm integriert wirken.
Hierzu bedarf es kontinuierlicher Abstimmungsprozesse innerhalb der Schule.
Um das gemeinsame pädagogische und erzieherische Handeln mit den Angeboten der vielfältigen außerschulischen Partner zu ergänzen, ist es ein wesentliches Ziel der Schulsozialarbeit, bei der Initiierung, Planung und Durchführung außerschulischer Kooperationen
mitzuwirken.
6.
Leistungs- und Aufgabenbereiche
Jede Schulform birgt spezifische Anforderungen für die sozialpädagogische Fachkraft. Darüber hinaus werden an jeder einzelnen Schule schulspezifische Anforderungen an die Schulsozialarbeit gestellt. Diese sind abhängig von der örtlichen Lage der jeweiligen Schule, deren
Größe und Zielgruppen.
Sie unterscheiden sich auch durch die individuelle Ausprägung des Lehrerkollegiums sowie
der Zielsetzung und Aufgabestellung des Schulprogramms.
Somit sind detaillierte Aufgabenbeschreibungen und Schwerpunktsetzungen mit jeder Schule
speziell abzustimmen. Dies erfolgt schuljahresbezogen, um pädagogische Themen und Zielgruppen immer wieder an die sich verändernden Entwicklungen in jeder einzelnen
Schule anzupassen. Diese Abstimmungen erfolgen einvernehmlich mit den Schulleitungen
und Lehrkräften.
Generell umfasst das Aufgabenspektrum im Wesentlichen folgende Bereiche:
6.1 Angebote für Schülerinnen und Schüler
Die Angebote in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern bedarf je nach Thema und
Zielsetzung unterschiedlicher Vorgehensweisen. Diese reichen von der Einzelfallhilfe über
Soziale Gruppenarbeit bis hin zu Angeboten zum Sozialen Lernen in Klassen.
•
•
•
Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen
o
Sprechstunden
o
Sozialpädagogische Intensivbegleitung mit festen Terminen;
dies erfolgt prozesshaft und mit verbindlichen Absprachen
o
Vermittlung und Koordination von externen pädagogischen, beraterischen, medizinischen und therapeutischen Hilfeangeboten (Casemanagement)
o
Einbeziehung des schulischen und privaten Umfeldes nach Einverständnis
der Schülerinnen und Schüler
o
Überleitung zu beratenden/therapeutischen Diensten, Behörden, Heimen u.a.
o
Mitwirkung bei Hilfeplangesprächen
o
Vorbereitung und Begleitung in den Übergangsphasen; Kita – Grundschule,
Grundschule – Sekundarstufe bis hin zum Übergang Schule – Beruf.
Soziale Gruppenarbeit
o
themenbezogene Projektarbeit, konzeptionelle Seminare
o
Angebote für ausgewählte Zielgruppen
o
themenorientierte Gruppenangebote
o
gemischtgeschlechtliche und geschlechtsspezifische Gruppen
o
Ausbildung von Streitschlichterinnen und Streitschlichtern
o
Soziales Kompetenztraining/Konflikttraining
o
zielgruppenorientierte sozialpädagogische Projekte, wie: theater-, musik- und
kunstpädagogische Angebote, Schülerzeitung, Zirkus, Ausdauertraining, etc.
Soziales Lernen in Klassen / Lerngruppen
o
möglichst gemeinsam mit Lehrkräften oder/und mit außerschulischen Trainern
o
Förderung des Lern- und Arbeitsklimas; Unterstützung in den Gruppenphasen
o
Anleitung zu konstruktiven Konfliktlösungen
o
Deeskalationstraining
o
Gesundheitserziehung
6.2
o
Förderung der Kreativität
o
Gestaltung des Lebensraumes Schule
o
Partizipation und Übernahme von Verantwortung.
Angebote für Eltern
Eltern/Erziehungsberechtigte werden sowohl bei der Erziehung ihrer Kinder und dem
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz unterstützt als auch in Fragen eigener,
persönlicher Belange beraten.
Insbesondere gilt es, sie als gleichberechtigte und verantwortliche Partner in die erzieherische
Arbeit der Schul- und Sozialpädagogen einzubeziehen. Dies geschieht in Form von:
•
Beratung: sowohl auf das Kind bezogen als auch als lebenspraktische Beratung und
Vermittlung von Hilfen zum Abbau familiärer Belastungen
•
Sprechstunden und Mitwirkung an Elternsprechtagen
•
Hausbesuche
•
gemeinsame Angebote für Eltern und Kinder / Jugendliche
•
themenbezogener Elternnachmittag, Elternabend
•
Elterncafé als Begegnungs- und Austauschforum
•
Angebote zur Deckung eigener Bedürfnisse; z.B. Ernährung / Kochkurs
•
spezialisierte Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund; z.B. Sprachkurs
•
Training: z.B. methodische Schulung erzieherischen Handelns zur Stärkung der
Erziehungskompetenz
•
Vermittlung in und bei Bedarf Begleitung zu Beratungs- und Therapiestellen sowie zu
diversen Behörden und Ämtern.
6.3
Innerschulische und außerschulische Vernetzung
Die Vernetzungs- und Kooperationsarbeit ist ein sehr arbeits- und zeitaufwändiger Bereich,
der erforderlich ist, um alle für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler notwendigen
Ressourcen optimal ausschöpfen zu können.
6.3.1 Innerschulische Vernetzung
•
Abstimmung für jeweils ein Schuljahr/Schulhalbjahr bzgl.
- thematischer und Zielgruppen bezogener Schwerpunktsetzung,
- Festlegung von Zielen, Aufgabenverteilung und Umsetzung,
- Terminplanung für regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung sowie mit den
Klassenleitungen
•
koordiniertes Vorgehen zu Einzelfällen im Schulalltag
•
Abstimmung schulischer Förderprogramme
•
Mitwirkung in schulischen Gremien und Arbeitsgruppen
•
Einbezug und beratende Mitsprache bei Entscheidungen zur Erziehungsarbeit und im
Vorfeld disziplinarischer Maßnahmen
•
pädagogische Abstimmung und Koordinierung spezialisierter Themen- und Methodenangebote; z.B. Trainings zur Gewaltprävention oder Angebote zur Förderung des Gruppen- und Sozialverhaltens durch Träger der Freizeit- und Kulturpädagogik u.a.
•
auf den Einzelfall bezogene oder thematische Abstimmung mit anderen pädagogischen Angeboten in der Schule wie z.B. der Mittags- oder Ganztagsbetreuung
•
Transparenz der sozialpädagogischen Angebote und Erfahrungen durch regelmäßige
Information in schriftlicher und / oder mündlicher Form
•
Beratung mit Lehrerinnen und Lehrern.
6.3.2 Außerschulische Vernetzung
Die Vernetzungs- und Gemeinwesenarbeit erweitert das Erfahrungs-, Handlungs- und Lernpotential der Kinder und Jugendlichen. Sie stärkt insbesondere deren Orientierung hinsichtlich
einer sinnvollen Freizeitgestaltung, führt sie an kulturelle Ereignisse heran und stellt reale Bezüge zur Arbeitswelt her, die zu erfolgreichen Übergängen ins Berufsleben beitragen.
Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit dazu beitragen, die Institution Schule im Sinne einer
Sozialraumorientierung zu vernetzen. Durch einen kontinuierlichen Mitwirkungs- und Teilhabeprozess kann die außerschulische Vernetzungsarbeit sozialräumliche Ressourcen für die
Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule nutzbar machen.
Ansätze außerschulischer Vernetzungsarbeit sind vor allem:
•
Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachgremien auf kommunaler und regionaler Ebene
•
Einbringen schulpädagogischer Themen und Interessen bei Veranstaltungen und
Maßnahmenentwicklungen sowie Abstimmung mit Angeboten außerschulischer
Partner
•
Kooperation insbesondere mit den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD/GSD),
Behörden, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Polizei, Sportvereinen, Jugendtreffs, u.a.
•
Kontaktaufbau und -pflege zu den vielfältigen Leistungen der Jugendhilfe insgesamt
sowie zu pädagogischen, medizinischen und therapeutischen Diensten
•
Mitwirkung an Festen und sonstigen Ereignissen im Stadtviertel und darüber hinaus.
Im Sinne der Öffnung von Schule, unterstützt Schulsozialarbeit dabei deren Bemühungen, als
aktiver Partner im Stadtteil bei Institutionen, Gremien, Behörden, Fachleuten und Firmen
wahrgenommen zu werden.
Dabei ist die sozialpädagogische Fachkraft durch ihre Kenntnisse der vielen unterschiedlichen Angebote und Dienste in der Lage, diese sinnvoll ineinander greifen und für die
Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule nutzbar werden zu lassen.
7.
Ausstattung
Die Fachkraft Schulsozialarbeit benötigt innerhalb der Schule einen eigenen Raum, der mit
entsprechendem Mobiliar zur Beratung sowie mit Telefon und zeitgemäßer IT-Ausstattung
von Seiten des Amtes für Schulentwicklung ausgestattet wird.
Für die sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte mit größeren Gruppen sollten Räume,
z.B. Aula oder Turnhalle, in Absprache zur Verfügung stehen.
Für die Finanzierung der Stellen Schulsozialarbeit stellt das Amt für Schulentwicklung gemäß
der aktuellen Beschlusslage des Rates der Stadt Köln Personalkostenzuschüsse bereit.
Hierzu zählt auch ein Sachmittelbudget von derzeit 1.200 € je Fachkraft und Jahr zur Ausstattung der verschiedenen Angebote mit pädagogischem Arbeits- und Verbrauchsmaterial sowie
für Projekte, Fachliteratur, Fortbildungen und Dienstreisen.
8.
Rahmenbedingungen
8.1 Qualifikation
Die Schulsozialarbeiterin/der Schulsozialarbeiter ist eine sozialpädagogisch ausgebildete
Fachkraft und verfügt über einen entsprechenden FH-Abschluss, Bachelor, Master oder über
einen vergleichbaren Hochschulabschluss mit hinreichender Berufserfahrung.
Es sind darüber hinaus fachliche Kenntnisse und methodische Fähigkeiten erforderlich,
- um auf die Vielzahl beraterischer Themen und Krisensituationen reagieren zu können,
- um kooperierend und moderierend in und mit den Systemen Schule und Familie sowie
mit externen Bildungs- und Helfersystemen professionell arbeiten zu können.
8.2 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den tariflichen Beschlüssen des
Öffentlichen Dienstes; zurzeit sind dies 39 Wochenstunden.
Über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit, z.B. aus Anlass von Schulveranstaltungen, Konferenzen, Hausbesuchen, Seminarfahrten, ist grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung in den Schulferien auszugleichen.
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit nehmen den ihnen zustehenden Urlaub in den Ferien.
Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen je nach Schulform und Möglichkeiten der Raumnutzung in Schulen
- der Fortführung von Beratung der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern,
- der Vor- und Nachbereitung von Projekten,
- der Kontaktpflege zu Institutionen, Firmen, Einrichtungen der Jugendhilfe u.a.,
- der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern oder Schülergruppen im Rahmen von
freiwilligen Ferien- oder Freizeitangeboten,
- der Fort- und Weiterbildung und Fachklausuren,
- der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, Berichtswesen, Statistik und anderer
dienstlicher Verpflichtungen.
8.3 Arbeitsverträge
Schulsozialarbeit ist auf langfristige Entwicklungsprozesse und Kooperationen angelegt.
Sie baut auf verlässliche und tragfähige Beziehungen. Um Zuverlässigkeit und Kontinuität
sicherzustellen und Personalfluktuation und damit Beziehungsbrüche sowohl zu Schülerinnen
und Schülern, deren Eltern als auch zu Lehrkräften und außerschulischen Kooperations- partnern zu vermeiden, sollten abgesicherte Arbeitsverhältnisse in Form von unbefristeten Vollzeitstellen eingerichtet werden.
8.4 Vergütung der Fachkräfte in der Schulsozialarbeit
Die Stellen Schulsozialarbeit sind als einzelne Fachkraft mit schulfremder Profession im System Schule eingesetzt. Sie arbeiten in einem sensiblen System, in dem schulische und außerschulische Bildung sowie konfliktlösende (Einzelfall-) Hilfen und unterschiedliche Interessen in
Einklang gebracht werden müssen.
In Anbetracht der komplexen Aufgabenstellung und unter Berücksichtigung der hohen
Verantwortung gegenüber einem oftmals psychosozial hoch belasteten Klientel, ist eine Vergütung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), derzeit Einstufung Entgeltgruppe S 12 TVöD-S, angemessen.
Die Autonomie der tariflichen Eingruppierung der Träger der freien Jugendhilfe bleibt unberührt.
8.5 Dienst- und Fachaufsicht
Die dienstliche Aufsicht und eine kontinuierliche Fachberatung sind von der Leitung des
Sachgebietes Schulsozialarbeit im Amt für Schulentwicklung bzw. von Fachberaterinnen und
Fachberatern der Träger der freien Jugendhilfe, die mit der Durchführung der kommunalen
Schulsozialarbeit beauftragt werden, zu gewährleisten.
Das Weisungsrecht der Schulleitungen nach dem Schul- und Bildungsgesetz NRW, hier §19,
Abs. 6 ADO, sowie das Hausrecht (§ 23 ebenda) gegenüber den im Dienst des Schulträgers
stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schule, bleiben davon unberührt.
Die Schulleitung trägt für den Schulbetrieb die gesamtpädagogische Verantwortung.
8.6 Reflexion der Arbeit
Zur Sicherung der fachlichen Qualität ist der professionelle Austausch in einem Team Schulsozialarbeit genauso unverzichtbar wie regelmäßige Supervision oder kollegiale Fallberatung
sowie fachtheoretische wie methodische Fort- und Weiterbildung.
Gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und Fachkräften der Schulsozialarbeit fördern
das Verständnis für die gemeinsamen und unterschiedlichen Aufgaben in der Schule.
Im Fall von Konflikten oder Abstimmungsproblemen fachlicher Art streben Schulleitung, Trägervertretung und Sachgebietsleitung des Amtes für Schulentwicklung eine Einigung an. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, wird eine Lösung auf der Ebene von Schulaufsicht und der
Leitung des Amtes für Schulentwicklung gesucht.
8.7 Kooperation
Schulsozialarbeit trägt dazu bei, die Separierung der Aufgaben beider Systeme zu überwinden
und ein gemeinsames Förderangebot für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.
Durch die Kooperation von Jugendhilfe und Schule an einem Ort können herkunftsbedingte
Bildungsbarrieren in besonders effektiver Weise abgebaut und Bildungschancen sozial- und
bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher verbessert werden.
Grundlagen für den Erfolg dieser Kooperation liegen in dem beidseitigen Willen, Erziehungsund Förderziele gemeinsam umzusetzen und die unterschiedlichen Funktionen sowie fachlichen, methodischen Kompetenzen in partnerschaftlicher Weise zusammenzuführen.
9.
Umsetzung
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich hier um ein Rahmenkonzept, das umfassend die
Aufgabenbereiche, Arbeitsansätze und Methoden der Schulsozialarbeit für verschiedene
Schulformen darstellt.
Um dies auf die Erfordernisse der jeweiligen Schule zu übertragen und einzugrenzen, bedarf
es einer schuljahrsbezogenen Abstimmung der Ziele und Schwerpunktthemen sowie Absprachen über die gemeinsame pädagogische Umsetzung.
Für die Übertragbarkeit sind folgende Bedingungsfaktoren von Bedeutung:
•
die Schulform
•
die sozialräumlichen Besonderheiten des Einzuggebietes
•
die Zusammensetzung der Schülerschaft
•
die Größe einer Schule
•
die personelle und räumliche Ausstattung
•
die fachlichen und methodischen Kompetenzen und Ressourcen, die die Lehrkräfte und
sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendhilfe einbringen können.
Aus der Vielfalt der in diesem Konzept dargestellten Aufgabenbereiche werden diejenigen
Themen und Ziele ausgewählt, die für die jeweilige Schule aktuell von Bedeutung und von den
Ressourcen her realisierbar sind.
Eine gelingende Kooperation von Jugendhilfe und Schule an einem Ort basiert auf diesen
fortlaufenden Abstimmungsprozessen. Sie bilden den Rahmen, der sowohl für Schule als
auch für Jugendhilfe die Ziele und Aufgaben transparent und verlässlich gestaltet.
10.
Schlussbemerkung
Das Konzept soll eine breite Zustimmung im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit finden und Grundlage für alle Handelnden sein. Daher war es uns wichtig, dass Vertreter der einzelnen Schulformen und der Träger der freien Jugendhilfe bei der Entwicklung des Konzeptes beteiligt waren.
Geleitet wurde die Arbeitsgruppe Konzeptentwicklung von der Sachgebietsleitung Schulsozialarbeit im Amt für Schulentwicklung.
Eine sehr wertvolle fachliche Unterstützung brachte Frau Dr. Nicole Ermel, Fachberatung
Schulsozialarbeit im Landesjugendamt Rheinland, ein.
Unser herzlicher Dank gilt den folgenden Fachkräften der verschiedenen Schulformen und
den Fachberatungen der Träger der freien Jugendhilfe, die dieses Konzept in einem gemeinsamen Arbeitsprozess entwickelt haben:
•
Aus dem Sachgebiet Schulsozialarbeit im Amt für Schulentwicklung:
Werner Königs
Andrea Husemann
Kathrin Thiel
Monika Mansch
Sabine Schmitz
Susanne Lohmer
•
Sachgebietsleitung
Berufskolleg
Hauptschule
Förderschule Lernen
Förderschule emotionale und soziale Entwicklung
Gemeinschaftsschule
Von den seit 2008 beauftragten acht Trägern kommunaler Schulsozialarbeit
an Grundschulen:
Christine Rilling
Claudia Rodriguez-Henriquez
Inga Riedemann
Melanie Pinke
Sema Tunc
Simon Schark
Susanne Brell
Susanne Korte-Sturm
Köln im März 2012
Soziales Zentrum Lino-Club e.V.
Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Köln e.V.
IN VIA Köln e.V.
Christliche Sozialhilfe Köln e.V.
Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V.
Katholische Jugendwerke Köln e.V.
Rapunzel Kinderhaus e.V.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V.