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JAHRESBERICHT DES KOELNER HAUS DES JUGENDRECHTS 2011.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
JAHRESBERICHT DES KOELNER HAUS DES JUGENDRECHTS 2011.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
31.12.14, 08:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:01

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Kölner Haus des Jugendrechts Jahresbericht 2011 Redaktion: Wolfgang Wendelmann Koordinator „Kölner Haus des Jugendrechts“ Salierring 42 50677 Köln Mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner 2 Vorwort Tempus fugit - Die Zeit flieht. Im Juni 2012 jährt sich der Einzug der drei Kooperationspartner Stadt Köln (Jugendgerichtshilfe), Staatsanwaltschaft (Dezernats 169) und der Polizei Köln (Kriminalkommissariat 57) in die gemeinsame Liegenschaft am Kölner Barbarossaplatz bereits zum dritten Mal. Gemeinsam blicken wir auf zweieinhalb Jahre der Zusammenarbeit unter einem Dach zurück. Ausreichend Zeit, um Erfahrungen zu sammeln und die Zusammenarbeit zu bilanzieren. So widmet sich der vorliegende Bericht, wie auch bereits der Vorjahresbericht, wieder zu einem großen Teil der Begleituntersuchung. Spannend war für alle Beteiligten in diesem Zusammenhang die Frage, wie entwickelt sich das „Output“. Waren die tendenziell positiven Signale des Vorjahres zufällige Augenblickserscheinungen, oder ist eine Konsolidierung der Ergebnisse festzustellen. Mehr dazu im Kapitel 4 dieses Berichts. Darüber hinaus, das heißt unabhängig von Zahlen und Daten, ist das „Wie“ des Zusammenwirkens eine tragende Säule unserer Kooperation. Da spielen z. B. Aspekte wie Aufgabentreue, Rollenverständnis und Standards in der Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Das nehmen wir sehr ernst. Aus diesem Grund haben wir gegen Ende 2011 damit begonnen, die Zusammenarbeit im Rahmen von so genannten „Bilanzveranstaltungen“ zu beleuchten. „Drückt der Schuh? Wenn ja, wo? Haben sich Dinge in die Zusammenarbeit eingeschlichen, die verändert werden müssen?“ - Fragen die gestellt und beantwortet werden müssen, will man professionell miteinander arbeiten. Alles in Allem ein sehr konstruktiver und einvernehmlicher Prozess, der davon getragen ist, sich gegenseitig zu respektieren. Wir werden ihn in 2012 fortsetzen. Darüber hinaus erfolgte im September 2011 der Startschuss für die Initiative „Kurve Kriegen, einem Projekt des Ministers für Inneres und Kommunales NRW, dass in Köln und sieben weiteren Modellbehörden pilotiert wird. Inhaltlich geht es um delinquente und besonders auffällige Kinder und junge Jugendliche, denen mit Hilfe eines innovativen Ansatzes, mehr dazu im Kapitel 3 dieses Berichts, wieder auf den richtigen Weg geholfen werden soll. 3 Die besonderen Rahmenbedingungen im Kölner Haus des Jugendrechts ermöglichten es, dieses Projekt problemlos und unter Nutzung der vorhandenen Strukturen dort anzubinden. Zweifelsohne ist das Kölner Haus des Jugendrechts keine allgemeingültige „Ideallösung“ - diesen Anspruch erheben wir nicht. Es zeigt sich aber, dass dieser Weg für Köln ein sehr guter ist. Unser Konzept ist sicherlich auch nicht „eins zu eins“ auf andere Kommunen übertragbar. Nichtsdestotrotz kann man von unseren Erfahrungen profitieren. Gerne und jederzeit stehen wir dafür zur Verfügung. So besuchten uns im Jahr 2011 viele Delegationen aus anderen Städten Nordrhein-Westfalens, die sich, auf Initiative von Herrn Justizministers Kutschaty, vor Ort ein Bild von der Zusammenarbeit machen wollten, um die mögliche Implementierung eines Haus des Jugendrechts für sich zu prüften. Darüber hinaus: Auf der Suche nach Lösungen für die verschiedenartigsten Probleme, die sich uns immer wieder bei der komplexen Arbeit mit der Zielgruppe des Hauses stellen, sind wir immer offen für Anregungen und konstruktive Kritik. Das Haus des Jugendrechts ist sehr daran interessiert, sich beständig zu optimieren. Treten Sie mit uns in Kontakt. Diskutieren Sie mit uns. Ihr Kölner Haus des Jugendrechts 4 Inhaltsverzeichnis Seite 1 6 Kölner Haus des Jugendrechts - Grundlagen 1.1 Der Ratsbeschluss 6 1.2 Haus des Jugendrechts – Beteiligte Institutionen 8 2 Kölner Haus des Jugendrechts - Konzept 9 2.1 Die Ziele des Hauses 9 2.2 Die Zielgruppe 10 2.3 Verfahren zur bzw. Konsequenzen der Aufnahme in das 13 Programm des Kölner Haus des Jugendrechts 2.4 Fallkonferenzen 14 2.5 Entlassung aus dem Programm 16 2.6 Kommunikation 16 3 Kölner Haus des Jugendrechts - Netzwerk 18 3.1 Weitere Kooperationspartner 18 3.2 Fortbildungsmaßnahmen 19 3.3 Präventionsarbeit 20 3.4 Diversionstage - Projekt „Gelbe Karte“ 23 3.5 Einbindung von „Streetwork“ 24 4 Kölner Haus des Jugendrechts - Evaluation 25 4.1 Problembeschreibung 27 4.2 Ursachen 27 4.3 Zielbestimmung 28 4.4 Zielgruppen 30 4.5 Maßnahmen 30 4.6 Bisherige Auswertungsergebnisse 32 5 Fazit 50 5 1 Kölner Haus des Jugendrechts - Grundlagen 1.1 Der Ratsauftrag Angeregt durch eine Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien veranstaltete der Rat der Stadt Köln im Mai 2007 ein behörden- und institutionsübergreifendes Hearing zum Thema Jugendkriminalität. Ein Ergebnis dieses Hearings war nachfolgender Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 fasste: „Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kooperationspartnern Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pilotprojekt zu entwickeln, welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus des Jugendrechts“ eine konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafrechtliche Verfahren zu verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen.“ Zur Prüfung und Umsetzung dieses Auftrags wurde die behördenübergreifende Arbeitsgruppe „Netz des Jugendrechts“ unter Federführung der Stadt Köln eingerichtet. Insbesondere die Notwendigkeit zeitnaher Reaktionen auf Jugendkriminalität sowie das Erfordernis, die Verfahren insgesamt zu beschleunigen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden, waren dabei Objekte der Erörterungen. Jugendkriminalität ist in erster Linie ein entwicklungsbedingtes Phänomen und charakterisiert sich durch Ubiquität, Episoden- und Bagatellhaftigkeit. Das heißt eine große, unspezifische Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden fällt nur wenige Male, häufig nur einmal und dann in der Regel mit Straftaten aus dem Bereich der Bagatelldelikte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung) auf. Hier handelt es sich zahlenmäßig um eine sehr große Gruppe, die insbesondere bei Polizei und Staatsanwaltschaft viele Ressourcen bindet, aber auf Grund der Episodenhaftigkeit ihrer Delinquenz keine Veranlassung zu nachhaltigen behördlichen Reaktionen gibt. 6 PKS: TV U 21 - Stadtgebiet Köln TV 14-17 TV 18-20 TV 14-20 10.000 9.000 8.000 7.729 7.297 9.394 9.318 9.579 4.876 4.713 4.892 4.436 4.518 4.605 2007 2008 2009 9.231 9.431 7.033 7.000 6.000 5.000 4.795 3.809 3.709 4.000 3.000 3.488 3.324 2004 2005 4.977 4.087 4.687 4.454 3.642 2.000 1.000 0 2006 2010 2011 Abb. 1: Entwicklung der Tatverdächtigen (TV) U 21 im Stadtgebiet Köln (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS) Durchaus problematisch hingegen ist die Gruppe der mehrfachauffälligen Tatverdächtigen (MTV), deren Delinquenzbelastung unverhältnismäßig hoch ist1 und aus der heraus sich häufig kriminelle Karrieren entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis richtete die Polizei Köln sich bereits im Jahr 2004 strategisch auf die Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern, als besonders „belastete“ Teilmenge der MTV, aus. Durch Fokussierung der Aktivitäten /Maßnahmen auf diese Klientel wird eine größtmögliche Effizienz der Maßnahmen erreicht reicht. PKS: MTV - Stadtgebiet Köln MTV insgesamt MTV 14-20 2.000 1.925 1.500 1.569 2.032 2.032 1.733 1.599 1.824 1.789 1.000 438 445 2004 2005 520 605 493 473 2008 2009 500 443 492 2010 2011 0 2006 2007 Abb. 2: Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln (Quelle PKS) 1 Untersuchung des PP Köln aus 2009: Die 473 MTV unter 21 Jahren haben einen Anteil von ca. 5 % an allen ermittelten TV unter 21 Jahren und sind für ca. 30 % aller aufgeklärten Taten der TV dieser Altersgruppe verantwortlich. 7 So kam auch das "Netz des Jugendrechts" zu dem Ergebnis, dass die große Menge der „normalen“ jugendlichen und heranwachsenden Straftäter nicht die Zielgruppe ist, der mit dem im Ratsbeschluss skizzierten Pilotprojekt begegnet werden muss. Mit Blick auf die hohen Zahlen Mehrfachauffälliger und insbesondere die bereits guten Erfolge des Kölner Intensivtäterkonzepts beschloss die Projektgruppe, die Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern analog des Ratsbeschlusses zu optimieren. In einer umfangreichen Verfahrensanalyse, arbeitete sie heraus, dass eine weitere Optimierung der bereits sehr guten Kooperation in diesem Bereich am ehesten durch den räumlichen Zusammenzug in ein „Kölner Haus des Jugendrechts“ zu erreichen sei. 1.2 Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts Seit Einrichtung des Kölner Haus des Jugendrechts im Juni 2009 sind die Kooperationspartner Polizei Köln, Staatsanwaltschaft Köln, und Stadt Köln mit den Dienststellen Stadt Köln - Jugendgerichtshilfe Polizeipräsidium Köln - Kriminalkommissariat 57 Staatsanwaltschaft Köln - Dezernat 169 in der Liegenschaft am Salierring 42 ansässig. Insgesamt haben im Haus des Jugendrechts 20 Mitarbeiter der Polizei, 16 Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und 3 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ihren Arbeitsplatz. Alle Kooperationspartner haben über die gemeinsame Zielgruppe hinaus weitere fachliche Zuständigkeiten. Gemäß ihres gesetzlichen Auftrages begleitet die Jugendgerichtshilfe jahresdurchschnittlich ca. 3800 Jugendliche und Heranwachsende im Verfahren vor dem Jugendgericht. Bei über 90 % dieser jungen Straftäter handelt es sich um Menschen, die entwicklungsbedingt und episodenhaft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. 8 Die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft bearbeiten, neben der Gesamtheit aller Verfahren gegen die o. a. Intensivtäter, auch alle gegen die ca. 20 als Intensivtäter eingestuften Taschen- und Trickdiebe sowie ein Teil-Pensum eines allgemeinen Jugenddezernates. Das Kriminalkommissariat 57 bearbeitet neben der Kriminalität von Intensivtätern alle Rohheitsdelikte Minderjähriger sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti. Die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des Intensivtäterprogramms sind, neben dem Kooperationsvertrag und der Geschäftsordnung für das Haus des Jugendrechts, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) sowie die gem. § 35 Sozialgesetzbuch (SGB) I; §§ 61 bis 68 SGB VIII; § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X. Die Anwendung in der Praxis wird regelmäßig mit den Datenschutzbeauftragten der Behörden abgestimmt. 2 Kölner Haus des Jugendrechts - Konzept 2.1 Die Ziele des Hauses Bereits 2005 wurde mit Blick auf die Ziele in der damaligen einschlägigen polizeilichen Verfügung formuliert: Durch die gezielte Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern sollen nachhaltige Abschreckungseffekte erzielt und die Verhinderung bzw. der Abbruch krimineller Karrieren bewirkt werden, mit dem Ziel, zur Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls der Allgemeinheit beizutragen. Zu diesem Zweck sind alle präventiven und repressiven Maßnahmen direktionsübergreifend abzustimmen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit externen Partnern (Staatsanwaltschaft Köln, Amtsgericht Köln, Stadt Köln und Kölner Schulen) zu intensivieren und fortlaufend zu optimieren. Diese Ziele wurden bei der Zielbestimmung des Hauses des Jugendrechts aufgegriffen und inhaltsgleich in den Kooperationsvertrag übernommen. Die Einrichtung des 9 Haus des Jugendrechts stellt somit die konsequente Fortentwicklung der überbehördlichen Zusammenarbeit dar. Die Ziele aus dem Kooperationsvertrag lauten: Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt flächendeckend für das Stadtgebiet Köln und durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner folgende die Ziele, ● strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige zu beschleunigen und dadurch zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen, ● kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren und damit insgesamt ● einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitslage in der Stadt Köln zu schaffen. Diese Ziele sind die Basis für die Evaluation (s. Nr. 4) 2.2 Die Zielgruppe Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts widmen sich (bezogen auf ihre jeweiligen Arbeitsfelder) jugendlichen und heranwachsenden Menschen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und in der Regel besondere soziale Problemlagen aufweisen. Insbesondere die Kombination dieser Umstände kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich verfestigenden kriminellen Karriere und letztlich zur Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts führen. Bezogen auf die Zielgruppe koexistiert das Kölner Haus des Jugendrechts nicht inhaltsgleich neben den bereits z. T. seit vielen Jahren bestehenden Häusern des Jugendrechts, sondern ist durch die Konzentration auf diese bestimmte Personengruppe bisher einzigartig im Bundesgebiet. 10 2.2.1 Auswahlkriterien Die Polizei, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshilfe haben ein Vorschlagsrecht bzgl. Personen, die ihrer Meinung nach einer Aufnahme in die konzertierte Bearbeitung bedürfen. In der Regel führen behördenspezifische Erkenntnisse zu solchen Vorschlägen, die im Rahmen der Auswertebesprechung (s. Nr. 2.3.1) vom Vorschlagenden vorgestellt und abschließend diskutiert werden. Die Summe der behördenspezifischen Erkenntnisse führt dann zu Aufnahmeentscheidungen, wenn erwartet wird, dass die Person sich und/oder sein Umfeld weiter gefährden wird. Schematisierte/standardisierte Verfahren zur Ermittlung geeigneter Kandidaten existieren, wie nachfolgend dargestellt, bei der Polizei Köln und dem Jugendamt Köln. 2.2.1.1 Verfahren der Polizei Köln Durch die Polizei Köln erfolgt eine monatliche Auswertung der Jugendlichen und Heranwachsenden, die innerhalb der jeweils letzten 12 Monate wegen mindestens 5 Straftaten aus den in der Abbildung 4 näher beschriebenen Deliktsfeldern polizeilich auffällig geworden sind. Basis dieser Auswertung ist die elektronische Vorgangsverwaltung des PP Köln und nicht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), da diese keine Personalien verarbeitet und zudem als Jahresstatistik (Bezug: Kalenderjahr) nicht ausreichend aktuell wäre. Abb. 3: Filter und Faktorisierung für die Auswahl geeigneter Kandidaten 11 Auf Basis der vorstehend dargestellten Faktorisierung führt die Summe der Produkte aus der jeweiligen Anzahl der Straftaten (in den ausgewiesenen Deliktsfeldern) und dem zugeordneten Faktor zu einem Punktwert für jede der so ermittelten Personen. Nach diesen Punktwerten sortiert erhält das Kriminalkommissariat 57 die so genannte „Rankingliste“, die somit zunächst nichts weiter ist, als eine Rangfolge in Abhängigkeit polizeilich festgestellter und bewerteter Delinquenz. Hinzu tritt ggf. die Bewertung weiterer bekannter Umstände (z. B. Alter, Schwerpunkt im Bereich der Gewaltdelikte, aktuelle Delinquenzdichte, familiäre Situation soweit bekannt, Alkoholund/oder Drogenkonsum, Abgängigkeiten, delinquente Peer) und in deren Folge die abschließende Ermittlung derjenigen mit dem aus polizeilicher Sicht größten Handlungsbedarf. Gleichermaßen werden Kandidatenvorschläge der Kooperationspartner unter diesen Aspekten geprüft. 2.2.1.2 Verfahren des Jugendamtes Das Jugendamt schlägt diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden zur Aufnahme ins Programm vor, die polizeilich/ strafrechtlich mehrfach auffällig geworden sind, sich in sozialen Problemlagen befinden und durch Hilfen zur Erziehung gemäß Sozialgesetzbuch VIII schwer zu erreichen sind. Beispiele sozialer Problemlagen: ● kaum Erziehungseinfluss ● Schulverweigerung ● fehlende familiäre Einbindung ● gefährdender Konsum von Drogen ● eigene Gewalterfahrung im familiären Umfeld ● Straffälligkeit der Eltern Um die Kooperationsstrukturen zwischen dem Haus des Jugendrechts und den Bezirksjugendämtern abzustimmen waren im Jahr 2011 Vertreter des Haus des Jugendrechts in die Dienstbesprechungen der Bezirksjugendämter eingeladen. Als Kooperationsmechanismus wird seit 2011 in Folge der Abstimmung eine von der Jugendgerichthilfe monatliche Rundmail an die Bezirke versandt, durch die eine Abfra- 12 ge bezüglich einer Aufnahme ins Programm oder der Einberufung einer Fallkonferenz erfolgt. 2.3 Verfahren zur bzw. Konsequenzen der Aufnahme ins Programm des Kölner Haus des Jugendrechts 2.3.1 Auswertungsbesprechung Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts erfolgt im Rahmen der monatlichen Auswertungsbesprechung. In ihr werden zudem Entscheidungen bzgl. der Löschungen aus dem Programm und der Kandidaten für die Fallkonferenzen getroffen sowie aktuelle Entwicklungen der im Programm Befindlichen besprochen. Neben der Staatsanwaltschaft, dem Kriminalkommissariat 57 und der Jugendgerichthilfe nehmen Vertreter des Spezialdienstes „Streetwork“ der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Köln teil. 2.3.2 Konsequenzen der Aufnahme Um bei den in das Programm aufgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden die Strafverfahren zu beschleunigen, die kriminellen Karrieren zu beenden und die ggf. zu Grunde liegenden soziale Problemlagen positiv zu verändern, wird die Sachbearbeitung bzw. die fachliche Zusammenarbeit wie folgt verändert: ● Personenorientierte Sachbearbeitung auf Seiten der Polizei - Der Jugendliche/Heranwachsende hat einen festen Sachbearbeiter/eine feste Sachbearbeiterin. - Austrennung von Verfahren gegen Intensivtäter (bei mehreren Tatbeteiligten). Somit werden die Verfahren gegen Intensivtäter, in Folge der Buchstaben orientierten Zuständigkeitsregelung der Richter, immer vor demselben Richter verhandelt. - Gefährderansprachen durch das Kriminalkommissariat 57 und die zuständigen Beamten des Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei Köln. ● Spiegelbildliche Organisation der Staatsanwaltschaft (Sonderdezernenten für Intensivtäter und Intensivtäterinnen, Dezernat 169). 13 - Begleitung polizeilicher Vernehmungen bzw. Ansprachen des Jugendlichen/Heranwachsenden, um sich ein persönliches Bild zu machen. - Anklage aller nachweisbaren Straftaten - Sitzungsvertretungen werden grundsätzlich von den Sonderdezernenten wahrgenommen. ● Aktivierung von Jugendhilfeangeboten durch den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Köln. ● Einberufung von Fallkonferenzen. ● Akten- und Postversand zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei „von Hand zu Hand“. 2.4 Fallkonferenzen Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige, in jedem Fall aber einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperationspartner des Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben mit den im Haus bearbeiteten Mehrfachtatverdächtigenbzw. Intensivtätern befasst sind. Die Fallkonferenz ist Teil des Prozesses, eine weitere Gefährdung des Jugendlichen zu verhindern. Anlass für eine Fallkonferenz kann zum Beispiel sein, dass bei dem Jugendlichen die Straftatendichte respektive -qualität stark zunimmt und er durch Maßnahmen wie Gefährderansprachen der Polizei oder Maßnahmen der Jugendhilfe nur schwer oder nicht mehr zu erreichen ist. Fallkonferenzen sind, auf Basis datenschutzrechtlicher Vorschriften, ein Instrument des wechselseitigen, interdisziplinären Informationsaustausches. Wesentliche Ziele sind: ● Abstimmung zukünftiger Handlungs- bzw. Verfahrensweisen der Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe. ● Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit. ● Den Betroffenen und den Personensorgeberechtigten die Situation sowie Konsequenzen bei ungehinderten Fortgang aufzeigen und sie zu motivieren, Hilfen anzunehmen. 14 Grundsätzlich erfolgt die Durchführung in drei Teilen. Teil I Fallbesprechung Die Fallbesprechung wird grundsätzlich durch die Sonderdezernentin bzw. den Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft moderiert. Feste Bestandteile dieser Zusammenkunft sind: ● Vorstellung des Falls durch die vorschlagende Institution ● Berichterstattungen der Teilnehmer zum Fall ● Diskussion und Erörterung von Handlungsmöglichkeiten ● Abstimmung des weiteren Vorgehens als Empfehlung der Fallkonferenz ● Abstimmung der Botschaften an den Jugendlichen und dessen Personensorgeberechtigte bzw. an den Heranwachsenden • Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit der beteiligten Akteure nach der Fallkonferenz Teil II Ergebnismitteilung In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ist im unmittelbaren Anschluss an die Fallbesprechung die Mitteilung der Ergebnisse an den Kandidaten und die Personensorgeberechtigten vorgesehen. Die Mitteilung erfolgt durch eine neutrale Fachkraft, die nicht in die Sachbearbeitung eingebunden ist. Derzeit wird der zweite Teil durch die Leitung der Jugendgerichthilfe moderiert. Ziel ist es, das gemeinsame Handeln von staatlichen Behörden und weiteren Akteuren aufzuzeigen, mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten zu benennen und die Bereitschaft Hilfe anzunehmen, zu fördern. Zur Unterstützung einer Verhaltensänderung werden z. B. Angebote der Jugendhilfe empfohlen oder andere Unterstützung angeboten. Teil III Erörterung Im Anschluss an den Teil II der Fallkonferenz ist ein Zeitfenster von ca. 15 min vorgesehen, in dem der bzw. die Jugendliche respektive die Personensorgeberechtigten die Mitteilungen aus Teil II bei den vertretenen Institutionen unmittelbar hinterfragen können. Dabei ersetzt Teil III natürlich nicht weitere Gespräche oder Kontakte in der regelmäßigen bzw. sonstigen anlassbezogenen Fallarbeit. Teil III stellt aber sicher, 15 dass Fragen, die sich aus der Fallkonferenz ergeben, unmittelbar und nötigenfalls isoliert von der Gesamtgruppe thematisiert werden können. Nach einvernehmlichem Beschluss der Hausbesprechung im Januar 2010 werden die Fallkonferenzen seit Mai 2010 protokolliert. Das Protokoll umfasst dabei die erarbeiteten Empfehlungen aus dem Teil I der Fallkonferenz sowie die den Kandidaten und ggf. deren Personensorgeberechtigten übermittelten Botschaften des Teils II. Im Jahr 2011 wurden 13 Fallkonferenzen durchgeführt. 2.5 Entlassung aus dem Programm Die Entlassung eines im Kölner Haus des Jugendrechts bearbeiteten Jugendlichen/Heranwachsenden kann, bei positiver Prognose, nach einem halben Jahr der Legalbewährung oder nach Verhängung einer Jugendstrafe ohne Bewährung von mehr als 12 Monaten bzw. einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer Unterbringungsmaßnahme von mindestens dieser Dauer erfolgen. Voraussetzung ist Einvernehmen in der Auswertungsbesprechung. 2.6 Kommunikation 2.6.1 Schnittstellenmanagement Mit dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft wurde im Haus des Jugendrechts durch die Stadt Köln ein Schnittstellenmanagement mit fallübergreifender koordinierender Funktion eingerichtet. Wesentliche Funktion ist die Brücke zwischen den Kooperationspartnern im Haus - Kriminalkommissariat 57 und Staatsanwaltschaft - und den Bezirksjugendämtern. So werden über sie z. B. die Anliegen der Bezirksjugendämter bezüglich Neuaufnahmen und Vorschläge für Fallkonferenzen in die Auswertungsbesprechung transportiert oder deren Ergebnisse anschließend den betreffenden Sachbearbeitern in den Bezirken mitgeteilt. 2.6.2 Besprechungsarchitektur Regelmäßige Besprechungen (neben den Fallkonferenzen) wurden nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung etabliert: 16 - Hausbesprechungen (1-2/Monat) - Auswertungsbesprechungen (1/Monat) - Leitungsbesprechungen (1/Jahr) Die Hausbesprechung hat sich im besonderen Maße als Mittel zur schnellen und transparenten Abarbeitung von dienststellenübergreifenden Themen und Problemstellungen bewährt. Über die Teilnehmer können zudem zeitnah Themen mit Entscheidungsvorbehalten der Leitungsebene nach dort gespiegelt und Ent- scheidungen eingeholt werden. 2.6.3 Versand von Ermittlungsakten Im Haus des Jugendrechts werden Ermittlungsakten, die zwischen dem Kriminalkommissariat 57 und dem Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft versandt werden sollen, nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus bzw. von „Hand zu Hand“. 2.6.4 Abb. 4: Aktenübergabe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts Post Post, die von einem zum anderen der Kooperationspartner zugestellt werden muss, wird nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus.Diese Änderungen führen dazu, dass Akten und Post nicht mehr mehrere Tage sondern nur noch wenige Minuten unterwegs sind. Dazu sind bei Übergabe entsprechende Absprachen möglich. In der Geschäftsstelle der Jugendgerichtshilfe werden zudem sämtliche von der Polizei Köln zugesandten Jugendamtsberichte zentral entgegen genommen und stadtweit an die jeweiligen Bezirksjugendämter oder Jugendgerichtshilfe intern verteilt. Im Jahr 2011 gingen in der Geschäftstelle insgesamt 3275 Jugendamtsberichte (2010 = 2900) ein. Von diesen beziehen sich 1005 (2010 = 360) auf Kinder, 2270 (2010= 2540) auf Jugendliche und Heranwachsende. 17 2.6.5 Koordinationsstelle Eine Kooperationsform wie die im Haus des Jugendrechts bedarf einer kontinuierlichen Koordination, d.h. eines zentralen und neutralen Ansprechpartners im Haus. Neben der Vor- bzw. Nachbereitung und der Durchführung sämtlicher Besprechungen sowie der Fallkonferenzen, der Erledigung bzw. Abstimmung des Berichtswesens, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der kontinuierlichen inhaltlichen Fortentwicklung der Kooperation geht es bei dieser Funktion im Weiteren darum, die Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben bzw. Termine bzgl. der Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, Besuche zu koordinieren und Besucher zu betreuen, Anfragen (i. d. R. durch andere Behörden oder Studierende) zu beantworten und in erster Linie zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Hauses bzw. Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein. Im Kölner Haus des Jugendrechts einigten sich die Kooperationspartner darauf, dass die Koordinationsstelle durch den Jugendbeauftragten der Polizei Köln besetzt wurde. 3 Kölner Haus des Jugendrechts - Netzwerk 3.1 Weitere Kooperationspartner Bedingt durch die zentrale Lage und die Anwesenheit der verschiedenen Dienste in einem Haus besteht ein weitreichendes Netzwerk in Köln und darüber hinaus. Neben verschiedenen Dienststellen der Polizei Köln, wie z. B. dem Bezirks- und Schwerpunktdienst, oder der Stadt Köln, wie z.B. Allgemeiner Sozialer Dienst und Gefährdungsmeldungsofortsdienst, besteht eine enge Kooperation mit: - Landgericht Köln - Amtsgericht Köln - Freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln, Brücke e.V., Waage e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen) - Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten - Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt - Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Fachbereich Bewährungshilfe des Landgerichts Köln 18 Abb. 5: Das Team des Kölner Haus des Jugendrechts zusammen mit Herrn Justizminister Thomas Kutschaty beim „Tag der offenen Tür“ im Amtsgericht Köln. v.l.n.r.: Jürgen Schüle, Sachgebietsleitung Jugendgerichtshilfe Köln; Stefan Winter, Sonderdezernent Staatsanwaltschaft Köln; Wolfgang Wendelmann, Koordinator Haus des Jugendrechts; Thomas Kutschaty, Justizminister NRW; Walter Schütz, Leitung Kriminalkommissariat 57; Wolfgang Ettelt, Sonderdezernent Staatsanwaltschaft Köln 3.2 Fortbildungsmaßnahmen 3.2.1 Fortbildung Ausländerrecht Im November organisierte das Kölner Haus des Jugendrechts eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Auswirkungen von Jugenddelinquenz im ausländerrechtlichen Kontext“ im Forum des Kölner Polizeipräsidiums. Als Referenten trugen Frau Christina Boeck – Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung für Ausländerangelegenheiten zum Thema „Ausländerrechtliche Aspekte“ und Herr Klaus-Ulrich Prölß - Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum Thema „Lebenswelten von Jugendlichen ohne verfestigten Aufenthalt und delinquentem Verhalten“ vor. Abb. 6: Fortbildungsveranstaltung November 2011: „Auswirkungen von Jugenddelinquenz im ausländerrechtlichen Kontext“. Am Tisch sitzend: Christina Boeck, stellvertretende Leiterin der Ausländerbehörde Köln Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat e.V. Stehend: Wolfgang Wendelmann, Koordinator im Kölner Haus des Jugendrechts Ziel der Veranstaltung war, den Teilnehmern aufzuzeigen welche Auswirkungen delinquentes Verhalten auf den Aufenthalt in Deutschland haben kann, wenn keine 19 deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt. Durch das Aufzeigen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Erläuterungen zu relevanten Aufenthaltstiteln (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) sowie zu den Sonderstatus (z.B. Duldung „Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, Grenzübertrittsbescheinigung, Fiktionsbescheinigung) wurden fachliche Grundlagen zum Thema vermittelt, die in der täglichen Praxis der Zuhörer von Bedeutung, ggf. entscheidungserheblich oder handlungsleitend sein können. An der Veranstaltung nahmen ca. 100 Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Justiz und Polizei teil. 3.2.2 Exkursion Brüssel Im Dezember besuchte das Kölner Haus des Jugendrechts die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union in Brüssel. Frau Oberstaatsanwältin Stefanie Sauer, Fachbereichsleiterin Justiz in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen, informierte über die Grundzüge des Europarechts sowie über die Entwicklungen der Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts in Europa. Im Anschluss referierte der Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht über die straf- und strafprozessualen Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene. Am Nachmittag bot sich den Teilnehmern die Gelegenheit, das europäische Parlament zu besichtigen. Eine Fortbildung, die eindrucksvoll die Wertigkeit und Bedeutung des Themas Jugendkriminalität auf europäischer Ebene deutlich machte und dabei Grenzen und Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit aufzeigte. 3.3 Präventionsarbeit (Initiative „Kurve kriegen“) Bereits in 2008 wurde zwischen dem PP Köln und der Stadt Köln eine Verfahrensweise zum Umgang mit mehrfachauffälligen Kindern abgestimmt, die gleichermaßen Bestandteil des „Kölner Wegs“ ist. Ziele waren die systematische Früherkennung kriminalitätsgefährdeter Kinder und die gezielten Hilfen für diese und ihre Familien durch das Jugendamt. Dazu leitete die Polizei wöchentlich Erkenntnisse über Kinder (rechtswidrige Taten, Opfer häuslicher Gewalt, Abgängigkeiten) an die entsprechende Koordinationsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie weiter, wo diese Daten im Licht der dort vorliegenden Erkenntnisse bewertet und ggf. entsprechende Handlungsschritte eingeleitet wurden. Im 20 September 2011 wurde diese Verfahrensweise durch die Implementierung der Initiative „Kurve kriegen“, die auf eine Idee des Ministers für Inneres und Kommunales basiert und in acht Modellbehörden (Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Wesel) pilotiert wird, ersetzt. Inhaltlich geht es bei dieser Initiative ebenfalls um kriminalitätsgefährdete Kinder und junge Jugendliche, bei denen sich ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität abzeichnet. Die der Initiative „Kurve kriegen“ zu Grunde liegenden Erkenntnisse basieren auf den Arbeitsergebnissen der „Enquetekommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen“, die in der 14. Legislaturperiode vom Landtag Nordrhein-Westfalen eingesetzt wurde. Insbesondere die dort ableitbare griffige Formel, dass frühe Hilfe für Kinder und Jugendliche effektiver ist als späte Härte, ist der Ausgangspunkt der Initiative „Kurve kriegen“, denn es lohnt sich in gesellschaftlich Hinsicht mehrfach, mit dieser verhältnismäßig kleinen Gruppe intensiv zu arbeiten, damit weitere Straftaten vermieden werden. Zum einen bedeutet gezielte Kriminalprävention, dass erheblich weniger Menschen zu Opfern von Straftaten werden. Zum anderen sind sogenannte „kriminelle Karrieren“ meist mit erheblichen Defiziten in der Schul- und Berufslaufbahn verbunden, was die Wahrscheinlichkeit zu erwartender sozialer Folgekosten stark erhöht. Als besonders kriminalitätsgefährdet erkannte Kinder und junge Jugendliche sowie deren Personensorgeberechtigte sollen frühzeitig und zielgerichtet Unterstützung und Hilfe bekommen, um den Ausstieg vor dem Einstieg in die kriminelle Karriere zu schaffen. In Köln ist „Kurve kriegen“ im Kölner Haus des Jugendrechts angebunden, in den übrigen Modellbehörden jeweils in den Kriminalkommissariaten Kriminalprävention/Opferschutz. Das Strukturen im Kölner Haus des Jugendrechts erweisen sich auch hier als äußerst förderlich für die Umsetzung, da sie genutzt passgenau werden können. So ist/sind - der Koordinator des Haus des Jugendrechts Geschäftsführer in diesem Projekt, - der Leiter der Jugendgerichtshilfe Ansprechpartner bei Fachfragen in Richtung Jugendamt, 21 - eine Mitarbeiterin des Kriminalkommissariats 57 zuständig für die zentrale und personenorientierte Sachbearbeitung relevanter Sachverhalte (rechtswidrige Taten bzw. Straftaten der Teilnehmer), - die Sonderdezernenten der Kölner Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts auch zuständig für die strafmündigen Teilnehmer der Initiative. Ein umfassendes Risikoscreening, welches neben dem Delinquenzbereich im Hellfeld, eine Vielzahl weiterer kriminogener Faktoren wie z. B. familiäre Gewalt- und Suchterfahrungen, Delinquenz im engen familiären Umfeld, häufige Abgängigkeiten oder negative Peer-Groups einbezieht, ist Grundlage für die Prognose und letztlich die Aufnahme in das Programm. Die beruht selbstverständlich auf Freiwilligkeit der Kinder und jungen Jugendlichen respektive ihrer Personensorgeberechtigten. Die Umsetzung erfolgt u. a. durch pädagogische und psychologische Fachkräfte, die von den Kreispolizeibehörden vertraglich für diese Tätigkeit verpflichtet wurden, ihren Arbeitsplatz in den Räumen der Polizei haben und von dort aus eng mit anderen Verantwortungsträgern kooperieren. Von diesen Fachkräften wird in Absprache mit dem Jugendamt ein Bedarfsprofil für die Planung der notwendigen Unterstützungsangebote für die Teilnehmer/-innen von „Kurve kriegen“ erstellt. Die Fallbetreuung ist, sofern entsprechender Bedarf vorhanden ist, für zwei Jahre garantiert. Die Unterstützungsangebote sind so genannte kriminalpräventive Maßnahmen, ergänzend zu dem Angebot des Sozialgesetzbuch VIII. Der Umfang der kriminalpräventiven Maßnahmen ist dabei immer vom konkreten Einzelfall abhängig. Er reicht von Gesprächen mit den Beteiligten bis hin zur Vermittlung und Begleitung konkreter Angebote (z. B. Sprachkurse, Nachhilfeangebote, Elterntrainings) in Abstimmung und ggf. Kooperation mit dem Jugendamt, den Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Schule und weiteren Partnern im Netzwerk. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Natürlich stehen dabei die Straftaten im Blickpunkt. Sie sind jederzeit anhand der polizeilichen Erkenntnisse nachvollzieh- und messbar. Letztlich kommt es aber auch auf die Lebensumstände der Kinder an. Straftaten sind ein Symptom, die Ursachen liegen dahinter. Es sind die kriminogenen Faktoren, die eingangs erwähnt wurden. Erfolg ist somit - und zwar nicht nur auch, sondern insbesondere, wenn die Initiative dazu beiträgt, diese Rah- 22 menbedingungen positiv zu verändern, damit die Kinder „nach der Kurve“ eine Perspektive haben. In Köln nehmen aktuell 22 Familien mit ihren Kindern an dem Projekt teil. Abb.7: Das Team „Kurve Kriegen“ des Kölner Haus des Jugendrechts zusammen mit Herrn Minister für Inneres und Kommunales NRW Ralf Jäger im Rahmen eines Workshops am 10.11.2011 im Vordergrund v.l.n.r.: Wolfgang Wendelmann, Koordinator Haus des Jugendrechts; Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales NRW; Sigrid Wolf, Kriminalkommissariat 57; Christof Kolb, Sozialpädagogische Fachkraft; Murat Kalayci, Vertretungskraft für Herrn Kolb 3.4 Diversionstage - Projekt „Gelbe Karte“ Um das etablierte Diversionsverfahren (in Köln ca. 900 Entscheidungen/Jahr im Rahmen dieses Verfahrens, bei einer jährlichen Gesamtfallzahl von über 5.000 Verfahren) zu ergänzen, wurden seit November 2006, auf Betreiben der damaligen Justizministerin NRW, Frau Müller-Piepenkötter, Diversionstage unter dem Arbeitstitel „Projekt Gelbe Karte“ als Reaktionsform auf jugendliche Delinquenz in den Kreispolizeibehörden implementiert. In Köln wurden sie zunächst unter Federführung der Staatsanwaltschaft und Beteiligung der Jugendgerichtshilfe sowie des Kriminalkommissariats 57 in den damaligen Räumlichkeiten des KK 57 in der Polizeiinspektion Mitte durchgeführt und nach Einrichtung des Kölner Haus des Jugendrechts hier fortgeführt. Basierend auf den Erkenntnissen der Evaluation2 dieses Projektes erfolgte im Mai 2011 die einvernehmliche Entscheidung der betroffenen hiesigen Kooperationspartner Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Polizei, Diversionstage in dieser Form nicht weiter fortzuführen. Basierend auf den Empfehlungen der Evaluatoren wurde entschieden, in 2012 eine Konzeption für solche Jugendliche zu erarbeiten und im Kölner Haus des Jugendrechts zu implementieren, die bereits vermehrt kriminogene 2 vgl. Linke 2011, „Diversionstage in Nordrhein-Westfalen - Ergebnisse der Evaluation eines neuen Diversionsmodells im Jugendstrafrecht“ 23 Faktoren aufweisen, aber die Schwelle zum so genannten Mehrfach- oder Intensivtäter noch nicht überschritten haben (Arbeitstitel „Schwellentäter“). Diese Konzeption wird, so das Ziel, das Bearbeitungsspektrum im Kölner Haus des Jugendrechts komplettieren und neben der Initiative „Kurve kriegen“ als niederschwelligem Konzept und dem Intensivtäterprogramm als speziellem Instrumentarium für herausragende Verläufe, passgenau ansetzen. Damit wären im Kölner Haus des Jugendrechts alle wesentlichen Stufen der Entwicklung von auffälliger Delinquenz - vom Kind bis zum Heranwachsenden - abgedeckt. 3.5 Einbindung von „Streetwork“ Nachdem der Rat der Stadt Köln Anfang 2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Jugendkriminalität beschloss, in dem die „Steuerung und Intervention durch Streetwork“ eine der tragenden Säulen ist, sind seit August 2008 sieben Streetworkerinnen und Streetworker der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt im Einsatz. Die zwischen Streetwork und dem Kölner Haus des Jugendrechts vereinbarten Kommunikationsstrukturen ermöglichen es, dass effektiv und effizient mit der Zielgruppe gearbeitet werden kann. Der Fachbereich Streetwork erhält einen sehr konkreten Einblick in z. B. die Gruppenstrukturen (und deren Dynamiken), in denen sich durch Streetwork betreute Intensivtäter aufhalten sowie Informationen zu den sozialen Problemlagen, die möglicherweise zu der delinquenten Entwicklung beigetragen haben. Zudem erlaubt die Teilnahme an den monatlichen Auswertungsbesprechungen einen Überblick über die aktuell als Intensivtäter bearbeiteten Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Entwicklungen. Diese Informationen sind für die pädagogische Arbeit mit den Klienten relevant und wichtig. In Fällen, in denen Streetwork einen vertrauensvollen Kontakt zu einem dieser jungen Menschen herstellen konnte, nimmt Streetwork zusätzlich an den Fallbesprechungen teil oder begleitet sie zu Terminen im Haus des Jugendrechts. 24 4 Evaluation Die Evaluation des Kölner Haus des Jugendrechts wird beratend und konstruktiv von der zentralen Evaluationsstelle des Landeskriminalamtes NRW, dem Qualitätsmanagement des PP Köln(ZA 11) und dem Amt für Personal- und Organisationsangelegenheiten der Stadt Köln begleitet. So ist gewährleistet, dass die Untersuchungen nach wissenschaftlichen Methoden erfolgen. Zurückgehend auf diese Beratungen wird die Evaluation keine Wirkungsevaluation sein, sondern eine der Prozesse und des „Outputs“, also der Zahlen, die im Folgenden näher erläutert werden. Die Herstellung definitiver Kausalzusammenhänge und Korrelationen zwischen den Maßnahmen/Prozessen und den messbaren Größen/Zahlen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht herzustellen. Beispielhaft sei das verdeutlicht an der neu eingerichteten Auswertungsbesprechung. Hier werden Neuaufnahmen, Löschungen und Vorschläge für die Fallkonferenz gleichberechtigt und einvernehmlich abgestimmt. Eine von allen Beteiligten als sehr positiv bewertete Maßnahme. Ein direkter Kausalzusammenhang zwischen z. B. der Rückfallquote und der Entscheidung über die Entlassung aus dem Intensivtäterprogramm in diesem Gremium ist zu vermuten, wird sich aber nicht herstellen lassen. Zu viele, nicht abschätzbare äußere Einflüsse und/oder Rahmenbedingungen bzw. Wirkfaktoren könnten dazu beigetragen haben, dass Veränderungen oder Stagnationen eingetreten sind. Die Untersuchung betrachtet, auf Grundlage der in 2008 durchgeführten Prozessund Schwachstellenanalysen, die Veränderungen nach dem Einzug der Kooperationspartner in das Kölner Haus des Jugendrechts. Dabei geht es um die Umsetzung von Maßnahmen sowie die Erreichung von Zielausmaßen. Die Erhebung und Bewertung der subjektiven Komponenten erfolgt im Rahmen eines Prozessaudits3, also einer Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und wird durch einen DGQ-Auditor4 Qualität durchgeführt. 3 Prozessaudit: Ein Prozessaudit ist eine systematische, unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob festgeschriebene Handlungsabläufe tatsächlich umgesetzt werden. Audits klären jedoch auch die Frage, ob mit den festgeschriebenen Handlungsabläufen das gewünschte Ergebnis überhaupt erreicht werden kann. Die Durchführung des Audits erfolgt im Rahmen von Interviews mit den jeweiligen Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Wesentlicher Bestandteil eines Audits ist jedoch die Erhebung von Verbesserungspotenzial. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, während des Audits ihre Probleme im Arbeitsablauf zu schildern und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 4 http://www.dgq.de/ 25 Die Begleituntersuchung ist auf insgesamt 3 Jahre angelegt. Die Auswertungen (Output) erfolgen insgesamt dreimal, jeweils für das Jahr 2010, 2011 und 2012, das Audit in 2010 und 2012. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Prozesse fortlaufend zu bewerten und ggf. - mit Blick auf die Zielausmaße - nachzusteuern Referenzjahr für die Untersuchung wird das Jahr 2008 sein; dem Jahr, das repräsentativ ist für die am weitesten entwickelte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern vor dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft. Die notwendigen retrograden und fortlaufenden Erhebungen zu den Zielausmaßen des Hauptziels und des Teilziels eins erfolgen selbstständig durch die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts. Besondere Rahmenbedingungen und Unschärfen bei der Auswertung der Daten, respektive bei der Datenbasis an sich, werden im Folgenden einzelfallabhängig dargestellt und erläutert. Anzumerken ist, dass die Evaluation sich nur auf einen Teilprozess und nicht auf einen „end-to-end-Prozess“ bezieht. Vorläufe, die in die Zuständigkeiten anderer Dienststellen (z. B. Schutzpolizei) fallen und Nachläufe, die, bezogen auf einzelne Verfahren, in die Zuständigkeit der Gerichte fallen sind durch den Zusammenzug nicht beeinflussbar. Nachfolgend die Grundlagen der Evaluationsplanung sowie die Ergebnisse der ersten Auswertung 2010 vs. 2008. 4.1 Problembeschreibung Die nachhaltige Beendigung krimineller Karrieren vieler jugendlicher und heranwachsender Intensivtäter im Kölner Stadtgebiet dauert trotz der bereits gut funktionierenden Zusammenarbeit der Kooperationspartner durchschnittlich 22 Monate5. Je länger die Verweilzeiten im Programm sind, desto weniger Fluktuation, d. h. Neuaufnahmen nach entsprechenden Löschungen sind möglich. Ohne eine weitere Beschleunigung ist es nicht möglich, die Zahl der beendeten kriminellen Karrieren (pro Jahr) zu steigern und somit gleichzeitig die Zahl von Neuaufnahmen zu erhöhen. 5 kumuliert betrachtet von Gründung des KK 57 bis zum Einzug in das Kölner Haus des Jugendrechts 26 4.2 Ursachen Im Rahmen der Prozess- und Schwachstellenanalyse wurden eine Vielzahl möglicher Einwirkungsfaktoren festgestellt und analysiert. Im Rahmen der Bewertung dieser Faktoren wurden die Ursachen herausgefiltert, auf welche die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts zumindest mittelbar Einfluss nehmen können. Daher liegt der Fokus auf der Betrachtung interner Abläufe und der Zusammenarbeit der Akteure im Haus des Jugendrechts, namentlich o Polizei Köln o Staatsanwaltschaft Köln o Jugendgerichtshilfe der Stadt Köln Die nachfolgende Dokumentation von Ursachen beschränkt sich daher auf diese Auswahl und lässt sich auf die drei Bereiche o Kommunikaton o Organisation o Schnittstellen reduzieren. Als ursächliche Defizite wurden nachfolgende Bereiche herausgearbeitet, die in ihrer Gesamtheit schnelle und dem Jugendlichen / Heranwachsenden angemessene Reaktionen kommunaler und staatlicher Akteure erschweren: 4.2.1 Ablauforganisation - Nicht ausreichend koordinierte Vorgangssteuerung - Durchlaufgeschwindigkeit von Vorgängen - Langwierige Zuständigkeitsprüfungen - Doppelarbeiten - Nicht ausreichende Handlungsfähigkeit in Sofortlagen - Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter dauern zu lange. - Die Reaktionen auf die Delinquenz erfolgen in zu großem Zeitabstand zur Tat. 27 4.2.2 - Wissen Das Wissen der Akteure über die Aufgaben, Bearbeitungs-/Qualitätsstandards der beteiligen Institutionen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen etc.) und die daraus abzuleitenden Anforderungen ist nicht vollständig. 4.2.3 - Wissensmanagement Informationsdefizite/-verluste im persönlichen und elektronischen Informationsaustausch - Unzureichende Besprechungsstruktur und -kultur, insbesondere mit Blick auf ad-hoc-Bedarf 4.3 Zielbestimmung Die im Folgenden definierten relativen Zielausmaße beziehen sich jeweils auf die Werte aus 2008. Die Vergleichswerte werden im Rahmen der Evaluation für das Jahr 2010, 2011 und 2012 ermittelt. Das Jahr 2009 wird aus der Betrachtung ausgeklammert, da sowohl ein mehrmonatiger Zeitraum vor als auch nach dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft von umzugsbedingten Schwierigkeiten und noch nicht ausreichend abgestimmter Ablauforganisation gekennzeichnet war. Die Zielausmaße sind bewusst smart formuliert, da das Optimierungspotenzial nicht mit dem zu Beginn der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern im Jahr 2004 vergleichbar ist. 4.3.1 Hauptziel Die Beendigung krimineller Karrieren jugendlicher und heranwachsender Intensivtäter im Stadtgebiet Köln ist, in enger Kooperation und unter Ausnutzung der jeweiligen Möglichkeiten, beschleunigt. Vor dem Hintergrund der bekannt hohen Rückfallquote Inhaftierter ist es dabei vordringliches Ziel, kriminelle Karrieren zu beenden, bevor Jugendstrafe ohne Bewährung erforderlich wird. 4.3.1.1 • Vereinbarungen zum Zielausmaß des Hauptziels bis zum 31.12.2012 Die durchschnittliche Verweildauer im Intensivtäterprogramm ist auf 20 Monate gesenkt. 28 • Die Anzahl derer, die nach Entlassung aus dem Programm binnen Jahresfrist weniger als drei Straftaten begehen ist um 10 % gesteigert. Dabei ist die Quote derer, die aus anderen Gründen als den Vollzug einer Jugendstrafe entlassen werden, ebenfalls um 10 % gesteigert. • Die Anzahl von Löschungen und in Folge dessen Neuaufnahmen sind jeweils um 10 % erhöht. 4.3.2 Teilziele Zur Erreichung des Hauptzieles wurden Teilziele definiert, die auf die Beseitigung oder Reduzierung der oben genannten Ursachen gerichtet sind. Teilziel 1 Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter sowie die einhergehenden Reaktionen auf deren Delinquenz erfolgen in kürzerem Zeitabstand zur Tat (Ablauforganisatorische Defizite sind beseitigt)6. Teilziel 2 Die Kenntnis der Akteure bzgl. der Aufgaben, Bearbeitungs-/Qualitätsstandards der Beteiligten und die daraus abzuleitenden Anforderungen ist vervollständigt. Teilziel 3 Die zur Aufgabenerfüllung nötigen Informationen werden bedarfsorientiert gesteuert bzw. bereitgestellt. 4.3.2.1 Vereinbarungen zum Zielausmaß der Teilziele bis zum 31.12.2012 Zu Teilziel 1 • Die Bearbeitungsdauer des Kriminalkommissariats 57 bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist um 5 % verkürzt. • Die Bearbeitungsdauer der Staatsanwaltschaft bis zur Fertigung der Anklageschrift ist um 5 % verkürzt. 6 Die Einflussmöglichkeiten der Kooperationspartner im „Haus des Jugendrechts“ enden i. d. R. mit Abgabe des Verfahrens an das zuständige Gericht (Anklageschrift). 29 Zu Teilziel 2 • Die Wissensdefizite sind behoben. Zu Teilziel 3 • Die Kooperationspartner bekommen Informationen/Daten zeitnah, passgenau und vollumfänglich. 4.4 Zielgruppen • Polizei Köln, Kriminalkommissariat KK 57 • Staatsanwaltschaft Köln, Dezernat 169 • Stadt Köln, Jugendgerichtshilfe 4.5 Maßnahmen Zur Erreichung der Teilziele 1 - 3 wurden / werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Teilziel 1 - Benennung eines Koordinators für die Kooperation. - Im Haus des Jugendrechts werden Ermittlungsakten, die zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft versandt werden sollen, nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstellen bzw. persönlich im Haus. - Im Haus des Jugendrechts wird Post, die an eine der unmittelbar beteiligten Kooperationspartner adressiert ist, nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstellen bzw. persönlich im Haus. - Für die Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe wird ein gemeinsames Postfach in der Karteistelle der Jugendgerichtshilfe eingerichtet. - Spontane Fallkonferenzen - Einrichtung eines gemeinsamen Laufwerks für Polizei und Staatsanwaltschaft. - Einrichtung einer Ankerfunktion bei der Jugendgerichtshilfe (unmittelbare Ansprechpartnerin im Haus als Schnittstelle zu den Bezirksjugendämtern). - Nutzung persönlicher Kontakte, die sich im Haus ergeben. 30 - Nutzung der unmittelbaren und zeitnahen Möglichkeit der Staatsanwalt schaft, mit dem Intensivtäter persönlichen Kontakt aufzunehmen. - Regelmäßige und anlassbezogene Hausbesprechungen. - Qualitätszirkelarbeit Teilziel 2 - Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen - Qualitätszirkel Fallkonferenzen - Nutzung persönlicher Kontakte, die sich im Haus ergeben. - Regelmäßige und anlassbezogene Hausbesprechungen - Gemeinsame Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) - Benennung eines Koordinators für die Kooperation. - Erweiterung der Auswertebesprechung um die Ankerfunktion. Teilziel 3 - Benennung eines Koordinators für die Kooperation. - Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen - Besprechungsarchitektur - Ankerfunktion in der Jugendgerichtshilfe - Qualitätszirkel Fallkonferenz 31 4.6 Bisherige Auswertungsergebnisse Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um erste Zwischenergebnisse und Tendenzen der auf drei Jahre angelegten Untersuchung handelt. Gesicherte Erkenntnisse, nach ausreichender Konsolidierungsphase, werden sich im Jahr 2013 darstellen lassen. 4.6.1 Das Prozessaudit Der Auditbericht wurde von Dipl.-Verwaltungswirt Friedhelm Fischer verfasst. Herr Fischer ist zertifizierter DGQ-Qualitätsmangager, EOQ-Quality Systems Manager, DGQ-Auditor Qualität nach DIN EN ISO 19011:2002 (DGQ-Zertifikats Nr. P/AUD/0907-5019 gültig bis 25.06.2012), EOQ-Quality Auditor (Registration No:. DE09QA-15775 gültig bis 25.06.2012), Projektmanager (IHK), REFA-Organisator, EDEN-Berater für Prozessmanagement, Mediator (ASHS) und besitzt Kenntnisse in der Organisationspsychologie sowie fundierte Praxiserfahrung in den Bereichen Organisations-, Change-, Risiko- und Szenariomanagement. Er ist zudem Fachreferent in Behörden sowie in Fortbildungseinrichtungen auf Landes- und Bundesebene. Herr Fischer wurde im Rahmen einer Auftragsklärung am 05.03.2010 einvernehmlich von allen Kooperationspartnern als Auditor benannt. Beschäftigten des Amtes für Personal- und Organisationsangelegenheiten der Stadt Köln wurde freigestellt, an den Audits teilzunehmen. Der vollständige Auditbericht liegt den Kooperationspartnern vor und wird nachfolgend auszugsweise zitiert. Diese Passagen sind durch Schriftschnitt „kursiv“ gekennzeichnet. Auditziel Nachfolgende Zielsetzung wurde für das Audit festgelegt: Es ist festzustellen, ob  festgeschriebene Handlungsabläufe auch tatsächlich umgesetzt werden,  mit den festgeschriebenen Handlungsabläufen das gewünschte Ergebnis erreicht werden kann,  Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. 32 Auditteilnehmer Am Audit nahmen alle Kooperationspartner im Kölner Haus des Jugendrechts teil. Die Gruppe der Interviewten setzte sich zusammen aus dem Koordinator, den Staatsanwälte, dem Leiter des Kriminalkommissariats 57, dem Leiter der Jugendgerichtshilfe und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den beteiligten Organisationseinheiten. Die Auswahl der Auditierten erfolgte (sofern es praktisch möglich war) anhand der nachfolgenden Kriterien:  weibliche und männliche Beschäftigte,  lebensjüngere und lebensältere Beschäftigte,  sowie diensterfahrene und weniger diensterfahrene Beschäftigte Die Terminierung der Audits erfolgte persönlich zwischen dem Auditor und dem Auditierten und richtete sich nach der Verfügbarkeit der zu auditierenden Person. Insgesamt nahmen im Zeitraum vom 03.02.2011 bis 28.02.2011 neben dem Koordinator und den beiden Staatsanwälten jeweils fünf Beschäftigte (einschließlich Führungskraft) des Polizeipräsidiums Köln und der Stadt Köln (Jugendgerichtshilfe) am Audit teil. Dies entspricht einer Vollerhebung bei der Staatsanwaltschaft (100%) und einer Stichprobenerhebung bei der Polizei und der JGH. Befragt wurden im Kriminalkommissariat 57 vier von sieben Beschäftigten der Intensivtäterbearbeitung. Dies entspricht einem Anteil von 57,41%. In der Jugendgerichtshilfe wurden vier von dreizehn Beschäftigten mit Bezug zur Intensivtäterbearbeitung befragt. Dies entspricht einem Anteil von 30,76%. Ein Interview fand unter Beobachtung einer Mitarbeiterin des Amtes für Personalund Organisationsangelegenheiten, Amt 11, der Stadt Köln statt. Interview und Dokumentenanalyse Die Interviews erfolgten auf der Grundlage eines Fragekatalogs, der unter Berücksichtigung der angestrebten Teilziele und der dazugehörenden geplanten Handlungsabläufe/Maßnahmen vom Auditor vorbereitet wurde. Die Erstellung des Fragekatalogs orientierte sich an den Standards für Befragungen im Polizeipräsidium Köln. Als Qualitätskriterien wurden u. a. sprachliches und inhaltliches Verständnis, die Relevanz, Präzision und Nähe zur Thematik zu Grunde gelegt. 33 Bei der Befragung handelte es sich um teilstrukturierte Interviews, in denen die Teilnehmer vorformulierte Fragestellungen erhielten, deren Antworten jedoch von den Auditierten frei formuliert werden konnten. Ergaben sich während der Befragung Hinweise auf sonstige Nachweise hinsichtlich der Handlungsabläufe/Maßnahmen (z. B. schriftliche Dokumente oder elektronische Daten), so wurden diese zusammen mit dem Auditierten gesichtet. Die Zeitdauer für die einzelnen Audits betrug ca. 2 Stunden. Jeder Befragte erhielt Gelegenheit, die hinsichtlich seiner Befragung angefertigten handschriftlichen Notizen nach Beendigung des Interviews einzusehen und gegebenenfalls Korrekturvorschläge zu unterbreiten. Abschließende Würdigung Sämtliche im Bericht zur formativen Evaluation genannten Maßnah- men/Handlungsabläufe wurden umgesetzt und haben unmittelbar bzw. mittelbar zum Erreichen der Teilziele/des Gesamtziels beigetragen. Die Intensität der Umsetzung der Maßnahmen/Handlungsabläufe wird im Wesentlichen durch die Verzahnung bzw. Nicht-Verzahnung der Organisationseinheiten in den Prozessabläufen geprägt. Dies wird insbesondere zwischen Polizei/StA einerseits und Jugendgerichtshilfe anderseits deutlich, da zwischen diesen Organisationseinheiten keine wesentliche Schnittstelle in den Bearbeitungsprozessen besteht. Die Häufigkeit der Kontakte zwischen Polizei und StA dagegen ergeben sich zwangsläufig durch die unmittelbare Kunden-/Lieferantenbeziehung. Ein wesentlicher Einflussfaktor hinsichtlich der Intensität der Umsetzung der Handlungsabläufe/Maßnahmen stellt der von der Jugendgerichtshilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst zu beachtende Sozialdatenschutz dar. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen und damit verbundenen Aufgabenzuweisungen lassen oftmals die Verknüpfung der Bearbeitungsprozesse nicht zu. Dadurch wird der (insbesondere durch die Polizei formulierte) Informationsfluss formal unterbunden. Deutlich feststellbar ist jedoch, das bei allen Kooperationspartnern vorhandene ständige Bestreben nach Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unter Wahrung der Organisationsinteressen. 34 4.6.2 Erreichungsgrade der Zielausmaße des Hauptziels gemäß Nr. 4.3.1.1und des Teilziels 1 gemäß Nr. 4.3.2.1 sowie Darstellung der Entwicklung der Mehrfachtatverdächtigen im Kölner Stadtgebiet. 4.6.2.1 Verweildauern Rahmenbedingungen/Unschärfen Gleichermaßen wie bei dem nachstehenden Zielausmaß „Rückfallquote“ ergibt sich im Bereich der Verweildauern der Umstand, dass vor dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft diese Daten nur fortlaufend und somit kumuliert erhoben wurden. Um aussagekräftige Daten auf valider Basis zu erhalten, ist es angezeigt, die Verweildauern nicht kumuliert, sondern - insbesondere mit Blick auf das festgelegte Referenzjahr 2008 - jahrweise nach Entlassungsjahrgängen auszuwerten. Dabei ist bedeutsam, dass, wie im Bereich der Rückfallquoten, Personen, die in 2010 entlassen wurden, zu einem nicht unerheblichen Teil auch in den Jahren 2008 und 2009 in diesem Programm waren, also die ggf. besseren Bedingungen in 2010 nicht vollumfänglich bzw. in nur sehr geringem Ausmaß erfahren haben. Die kumulierte Betrachtung, so wie im Zielausmaß formuliert, beinhaltet die Unschärfen, dass das Jahr 2009, das wegen der beschriebenen Störfaktoren von der Betrachtung ausgeschlossen werden sollte, einbezogen würde. Weiterhin würden positive Veränderungen in 2010 und 2011 sich wegen der bis dahin großen Zahl von Probanden aus den Vorjahren vermutlich nicht signifikant auswirken und zu einer verzerrten Darstellung möglicher Effekte führen. Weiterhin ist relativierend in die Betrachtungen einzubeziehen, dass seit April 2010 die Möglichkeit besteht, einen Kandidaten bereits nach 6 (vorher 12) Monaten polizeilicher Unauffälligkeit aus dem Programm zu entlassen. Seit dieser Umstellung beträgt die durchschnittliche Legalbewährung vor Entlassung ca. 9 Monate. Letztlich sind es somit nicht immer inhaltlich bedingte Umstände oder äußere Einflüsse, die ggf. eine Verkürzung der Verweildauer bewirkt haben sondern mitunter 35 auch rein organisatorische. Mit Blick auf das Ziel, mehr Intensivtäter/pro Jahr aufzunehmen ist dieser erweiterte „Spielraum“ aber fraglos zielführend. Gelingensbedingung für die Anwendung ist allerdings nicht die sklavische Löschung nach Ablauf von Fristen, sondern eine verantwortungsvolle Beurteilung und treffsichere Entwicklungsprognose derer, die für eine Löschung aus dem Programm in Frage kommen. Da für diese Entscheidung das Gesamtgremium aller Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts im Rahmen der monatlichen Auswertebesprechung vorgesehen und damit eine ganzheitliche Betrachtung der Person gewährleistet ist, ist es hinreichend wahrscheinlich, die richtigen Entlassungskandidaten zu ermitteln. Die Betrachtung der Rückfallquote wird auch in diesem Zusammenhang aufschlussreich sein. Kumulierte Betrachtung der Verweildauern Juli 2004 (Gründung KK 57) - Juni 2009 (Gründung Kölner Haus des Jugendrechts) - 162 Personen wurden entlassen. - 22 Monate duchschnittliche Verweildauer. Betrachtung nach Entlassungsjahrgängen 2008 - 36 Personen wurden entlassen (davon zwei wegen des Erreichens der Altersgrenze von 21 Jahren). - 29 Monate durchschnittliche Verweildauer. 2010 - 45 Personen wurden entlassen (keine davon wegen des Erreichens der Altersgrenze von 21 Jahren). - 19 Monate durchschnittliche Verweildauer. 2011 - 62 Personen wurden entlassen (9 davon wegen des Erreichens der Altersgrenze von 21 Jahren). - 19 Monate durchschnittliche Verweildauer (schließt man die wegen des Erreichens der Altersgrenze Entlassenen aus dieser Betrachtung aus, so ergibt sich sogar eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von nur 18 Monaten) 36 Bewertung Die durchschnittliche Verweildauer konnte sowohl für das Jahr 2010 als auch für das Jahr 2011, bezogen auf das Jahr 2008, um 10 Monate unterschritten werden. Der in der formativen Evaluation absolut festgelegte Zielwert von 20 Monaten konnte ebenfalls unterschritten werden. 37 4.6.2.2 „Rückfallquoten“ Rahmenbedingungen/Unschärfen Vor dem Auftrag zur Evaluation wurden die „Rückfallquoten“ im Rahmen einer fortlaufenden Auswertung routinemäßig betrachtet, welche die Daten der Jahre seit 2004 kumuliert einbezog. Vereinbartes Zielausmaß in der Evaluationsplanung ist bis 2013 eine 10%ige Steigerung (Referenzjahr 2008) der Anzahl derer zu erreichen, die nach Entlassung aus dem Programm in einem Zeitraum von 12 Monaten weniger als dreimal als Tatverdächtiger polizeilich auffällig werden. Um einen validen Vergleich der verschiedenen Daten zu erreichen, muss nunmehr auch hier die Quote nicht kumuliert, sondern nach „Entlassungsjahrgängen“ bewertet werden, denn positive Veränderungen in 2010 würden sich bei kumulierter Betrachtung nicht „maßstabsgerecht“ abbilden lassen. Auswertehemmnis der Auswertung in 2010 war es, dass keiner der in 2010 „Entlassenen“ dieses Kriterium (12 Monate aus dem Programm) zum Auswertezeitpunkt Anfang 2011 erfüllte und dieser Umstand somit die Betrachtung der Rückfallquote im Jahresbericht 2010 unmöglich machte. Mit Blick auf den Zweck einer begleitenden Evaluation, negative Tendenzen und ggf. gegenläufige oder kontraproduktive Verläufe zu erkennen, deren Ursachen zu analysieren und gegensteuernde Maßnahme zu ergreifen, wurden im Jahresbericht 2010 deswegen die Personen betrachtet, die das Kriterium „6 Monate aus dem Programm“ erfüllen (sowohl in 2008 als auch in 2010), um auf diese Weise zumindest tendenzielle Erkenntnisse ableiten zu können. Im Jahr 2008 wurden 36 Personen aus dem Intensivtäterprogramm entlassen. Sämtlich erfüllen sie das Kriterium „6 Monate aus dem Programm“. 38 Im Jahr 2010 wurden insgesamt 45 Personen aus dem Intensivtäterprogramm entlassen, 13 davon wegen einer mehr als 12-monatigen Haftstrafe.7 Personen mit diesem Entlassungsgrund werden aus dieser und allen weiteren Betrachtungen ausgeklammert, da ein Inhaftierter lediglich stark reduzierte Gelegenheiten hat, weitere Straftaten zu begehen. Eine Einbeziehung dieser Personen würde die Auswertung in unzulässiger Weise positiv beeinflussen, da in 2008 eine Entlassung aus diesem Grund nicht möglich war. Von den 32 verbleibenden Personen erfüllten am Auswertetag für den Jahresbericht 2010 (05.03.2011) 25 das Kriterium „6 Monate aus dem Programm“. Diese 25 waren Basis für die Darstellung „2010_1“, die im Jahresbericht 2010 veröffentlicht wurde. Um die damals unvollständige Betrachtung abzuschließen, wird, da nunmehr alle in 2010 Entlassenen dieses Kriterium erfüllen, im vorliegenden Jahresbericht der Vollständigkeit und Vergleichbarkeit halber noch einmal auf dieses Kriterium eingegangen. Rückfallquote 6 Monate nach Entlassung aus dem IT-Programm 100% 90% 6 9 drei und m ehr Straftaten 20 80% 70% 6 8 27 eine Straftat 60% keine Straftat 50% 40% 30% zw ei Straftaten 33 72 64 53 20% 2010 2010_1 0% 2008 10% Abb. 8: Entwicklung Rückfallquote „6 Monate nach Entlassung“ (Quelle PP Köln) 7 Dieses Kriterium spielt keine Rolle für die „Entlassungsjahrgänge“ bis einschließlich 2009, da erst seit 2010 eine Entlassung aus diesen Gründen erfolgen kann. Zuvor konnten die Intensivtäter bis nach Ihrer Entlassung in dem Programm verbleiben und wurden i. d. R. erst danach entlassen. 39 Mit Blick auf die Ziele und Zielausmaße der formativen Evaluation wird nunmehr und zukünftig die Rückfallquote derer betrachtet, die das Kriterium „12 Monate aus dem Programm“ erfüllen. Im vorliegenden Jahresbericht wird der „Entlassungsjahrgang“ 2010 betrachtet, der vollumfänglich das geforderte Kriterium erfüllt. Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem IT-Programm 100% 90% 28 22 80% 9 70% 60% drei und m ehr Straftaten zw ei Straftaten eine Straftat 19 25 keine Straftat 50% 17 40% 30% 20% 36 44 10% 2010 2008 0% Abb. 9: Entwicklung Rückfallquote „12 Monate nach Entlassung“ (Quelle PP Köln) Grundsätzlich ist in die jetzige Betrachtung einzubeziehen, dass sich potenzielle Auswirkungen des räumlichen Zusammenzuges und der damit einher gehenden Maßnahmen vermutlich verstärkt in den Folgejahrgängen auswirken werden, da 14 der in 2010 Entlassenen bereits vor Einrichtung des Kölner Haus des Jugendrechts in dem Programm waren. In den Betrachtungen der Folgejahre wird der Anteil der Personen, die vor der Einrichtung des Haus des Jugendrechts in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden, zwangsläufig sinken. Bewertung Die sich bereits im Jahresbericht 2010 abzeichnende positive Entwicklung derer, die damals das Kriterium (6 Monate aus dem Programm) erfüllten, wird zum einen durch die vollständige Auswertung dieses Personenkreises, insbesondere aber durch die Auswertung derer, die das in der formativen Evaluation formulierte Kriterium (12 Mo40 nate aus dem Programm) erfüllen bestätigt. 78 % dieser Personengruppe begingen binnen Jahresfrist weniger als drei Straftaten. Im Jahr 2008 waren es 72 %. Das bedeutet eine Steigerung um mehr als 8 % und mit Blick auf das Zielausmaß der formativen Evaluation (10 %ige Steigerung bis 2012) eine sehr gute und zeitgerechte Entwicklung. Eingedenk der Tatsache, dass viele der in das Programm aufgenommenen Jugendlichen vor der Aufnahme Straftaten in z. T. hoher zweistelliger Anzahl Straftaten begangen haben, erfreut und ermutigt diese Entwicklung besonders. 41 4.6.2.3 Jugendstrafe ohne Bewährung Rahmenbedingungen/Unschärfen Jugendstrafe ohne Bewährung ist die Sanktionsform mit der höchsten Rückfallquote insgesamt (bezogen auf alle Formen justizieller Sanktionen und auf alle Altersbereiche, s. Tabelle). Natürlich trifft sie als „ultima ratio“ in der Regel aber auch nur diejenigen, die bereits zumindest einen großen Teil, häufig sogar nahezu das gesamte Sanktionsspektrum des Jugendgerichtsgesetzes erfahren haben. Damit ist zumindest zum Teil nachvollziehbar, dass nicht nur die Ausgestaltung der Jugendstrafe, sondern auch der „Entwicklungsgrad“ der Jugendlichen und Heranwachsenden Einfluss auf die unten dargestellte hohe Rückfallquote hat. Gleichermaßen sind die Rückfallquoten derer, die niederschwelligere Maßnahmen erfahren und damit in der Regel zu einem früheren Zeitpunkt ihrer Entwicklung konfrontiert werden, naturgemäß weitaus geringer. Rückfallquote nach… in % Jugendstrafe ohne Bewährung 78 Jugendarrest 70 Jugendstrafe mit Bewährung 60 Freiheitsstrafe ohne Bewährung 56 Jugendrichterliche Maßnahmen 55 Freiheitsstrafe mit Bewährung 45 §§ 45,47 JGG (Diversion) 40 Geldstrafe 30 Abb. 10: Rückfallquoten unterschiedlicher Sanktionsformen (Quelle: Heinz, ZJJ 2005, S. 302) Trotz dieser Einschränkungen bezüglich der Bewertung der Rückfallquote von Jugendstrafe ohne Bewährung ist das Zusammenspiel der Kooperationspartner im Kölner Haus des Jugendrechts von dem Gedanken getragen, dahingehend zu kooperieren, dass diese Form der Sanktion möglichst nicht ausgesprochen werden muss und alternative Maßnahmen, die angeboten bzw. auferlegt werden, zum Tragen kommen. 42 Bei einigen der Programmteilnehmer ist allerdings oftmals die Verhängung einer Jugendstrafe ohne Bewährung die einzig verbleibende Möglichkeit, weitere Straftaten zu verhindern und - im günstigsten Fall - in dieser Zeit erzieherisch auf sie einzuwirken. In der Nr. 4.3.1.1 bezieht sich die Zielformulierung auf den „Entlassungsgrund“ Jugendstrafe ohne Bewährung von mehr als zwölf Monaten („Dabei ist die Quote derer, die aus anderen Gründen als den Vollzug einer Jugendstrafe entlassen werden, ebenfalls um 10 % gesteigert“.) Der „Entlassungsfall“ geht in diese Zielformulierung ein, da (seit 2010) eine Entlassung aus dem Programm u. a. dann erfolgt, wenn einen Jugendstrafe ohne Bewährung von mehr als 12 Monaten angetreten werden muss. Daher werden so bedingte Entlassungsfälle gezählt und mit Blick auf das Zielausmaß verglichen. Gleichermaßen werden, über diese Kriterien hinaus, auch die Fallverläufe beleuchtet, in denen es während der Programmteilnahme zu überhaupt keiner Verurteilung zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung kam. Als Unschärfe dieser Auswertung ist anzuführen, dass seit den konzeptionellen Änderungen zum April 2010 die o. a. Möglichkeit besteht, jemanden u. a. aus dem Programm zu entlassen, wenn er zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung von 12 oder mehr Monaten verurteilt wird. Diese wurde mit Blick auf die langfristigere Bindung von Personalressourcen und die beabsichtigte Erhöhung der Aufnahmen potenzieller Kandidaten vereinbart. Zuvor bestand die Möglichkeit, Kandidaten auch bei solch langen Haftzeiten im Programm zu belassen. Daher ist eine Vergleichbarkeit der Daten des Jahres 2008 mit denen der Jahre 2010 ff nur bedingt möglich. In der Regel führte vor 2010 eine Legalbewährung (ohne jemals in Haft gewesen zu sein oder nach einer Inhaftierung) zum Ausscheiden aus dem Programm. Daher erfolgt die Betrachtung des „Entlassungsjahrgangs 2008“ differenziert nach denen, die zu zwölf oder mehr Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden (somit also nach heutigen Maßstäben aus dem Programm zu entlassen wären) und denen, die während der Programmteilnahme nie zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden. 43 Entlassungen Entlassungsgrund = Haft Entlassungsgrund ≠ Haft Nie in Haft 2008 36 11 (31 %) 25 (69 %) 17 (47 %) 2010 45 13 (29 %) 32 (71 %) 25 (55 %) 2011 62 16 (26 %) 46 (74 %) 46 (71%) in % aller Entlassenen 80 70 60 50 40 30 20 Entlassungsgrund ungle ich Haft Nie in Haft 10 0 2008 2010 2011 Abb. 11: Auswertung Entlassungsgründe/Inhaftierungen Bewertung Bei 74 % aller im Jahr 2011 aus dem Programm des Kölner Haus des Jugendrechts Entlassenen war der Entlassungsgrund ein anderer als der Antritt einer Jugendstrafe von mehr als 12 Monaten (i. d. R. ausreichende Legalbewährung). Im Jahr 2008 waren es, unter Hinweis auf die oben gemachten Ausführungen, 69 %. Die Zunahme um fünf Prozentpunkte entspricht - relativ betrachtet - einer Zunahme um mehr als sieben Prozent. Mit diesem Wert und dem Blick auf das Zielausmaß für 2012 (relativ: plus zehn Prozent bzw. absolut: plus sieben Prozentpunkte) liegt das Kölner Haus des Jugendrechts gut im Zielkorridor. Überaus positiv ist zudem die Entwicklung der Zahl derer, die während der Zeit im Intensivtäterprogramm nie eine Jugendstrafe ohne Bewährung erhielten. Hier ist eine Steigerung um 24 Prozentpunkte oder - relativ betrachtet - um 51 % zu verzeichnen. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die positive Entwicklung bei den Rückfallquoten, so unterstreicht dieses Ergebnis die Annahme, dass weniger Jugendstrafe ohne Bewährung die Rückfallquote senken kann. Letztlich kam es bei 16 Personen dazu, dass „Jugendstrafe ohne Bewährung“ von mehr als 12 Monaten ausgesprochen werden musste. 44 4.6.2.4 Aufnahmen/Löschungen Rahmenbedingungen/Unschärfen Konzeptionell bedingt ist die Bearbeitungskapazität im Kölner Haus des Jugendrechts durch die Stellenanteile bei der Polizei (Kriminalkommissariat 57) und der Staatsanwaltschaft (Dezernat 169) begrenzt. In der Summe können bis zu 100 jugendliche und heranwachsende Intensivtäter bzw. Intensivtäterinnen zeitgleich bearbeitet werden. Basierend auf den Auswahlkriterien und dem besonderen Schwerpunkt auf Gewaltdelikte wurde diese Zahl bisher nicht überschritten, mithin ist bisher der Fall, dass eine Aufnahme aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen konnte, nicht eingetreten. Aufnahmen und Löschungen der Jahre 2008, 2010 und 2011 2008 2010 2011 Aufnahmen 41 47 49 Löschungen 40 45 62 Bewertung Bezüglich der Aufnahmen ist eine Steigerung um 19,5 % zu konstatieren. Damit ist das formulierte Zielausmaß bis 2012 (s. 4.3.1.1), wie bereits in deutlich erreicht. 45 4.6.2.5 Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 57 Rahmenbedingungen/Unschärfen Ausgewertet wurden, jeweils für die Jahre 2008, 2010 und 2011 die Ermittlungsvorgänge der Personen, die in dem betreffenden Jahr im Intensivtäterprogramm, somit in der personenorientierten Sachbearbeitung des Kriminalkommissariats 57 waren. Betrachtet wird die Zeit von der Anzeigenfertigung (in der Regel durch die Schutzpolizei) bis zur Abgabe des durch das Kriminalkommissariat 57 bearbeiteten Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Dabei fließen Zeiten wie z.B. Wochenenden, die zwischen Anzeigenfertigung und Sachbearbeitung liegen oder Zeiten im Rahmen von Zuständigkeitsklärungen sowie die behördeninternen Postläufe in die erhobenen Zeiträume mit ein. Der Eintritt dieser Unschärfen ist aber zufällig, zeitlich unabhängig und somit im Ergebnis, insbesondere beim Vergleich mehrerer Jahre, nicht bedeutsam. 2010: 46,2 Tage (+ 18 %) 2011: 36,3 Tage (- 7,2 %) 50 durchschn. Dauer in Tagen 2008: 39,1 Tage 40 30 20 10 0 2008 2010 2011 Abb. 12: Verfahrenszeiten Polizei Bewertung Die Verfahrensdauer ist durch das Bedingungsverhältnis von Arbeitszeit, Arbeitsmenge, Arbeitsqualität und Verfahrensdauer bestimmt. Die im Jahresbericht 2010 annoncierte Verschlechterung der Verfahrensdauern konnte im Jahresverlauf 2011 trotz zusätzlicher Belastungen durch die Initiative „Kurve kriegen“(s. Nr. 3.2) vollständig kompensiert werden. Der Rückgang auf durchschnittlich 36,3 Tage bedeutet einen im Vergleich zu 2008 relativen Rückgang um 7,2 %. Damit ist das Zielausmaß (- 5 %) erstmals unterschritten. 46 4.6.2.6 Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Sonderdezernat im Haus des Jugendrechts) Rahmenbedingungen/Unschärfen Ausgewertet wurden jeweils für das Jahr 2008 und 2010 und 2011 alle Verfahren des Dezernats 169, vom Eingang bis zur Verfahrenserledigung durch z. B. Fertigung der Anklageschrift. Nach abschließender Auswertung ergeben sich folgende durchschnittliche Bearbeitungsdauern: 2010: 25,5 Tage (- 8,9 %) 2011: 15,9 Tage (- 43,2 %) 30 durchschn. Dauer in Tagen 2008: 28,0 Tage 25 20 15 10 5 0 2008 2010 2011 Abb. 13: Verfahrenszeiten Staatsanwaltschaft Bewertung Eine weitere deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten konnte in 2011 erreicht werden. Nach Einschätzung der Dezernenten im Haus des Jugendrechts ist diese Verbesserung unter anderem auf das sehr gut abgestimmte Miteinander von Staatsanwaltschaft und KK 57, insbesondere die dadurch schnell und vollumfänglich ermittelten Akten zurück zu führen. 47 4.2.6.7 Entwicklung Mehrfachtatverdächtige (MTV) Rahmenbedingungen/Unschärfen Eine valide Korrelation zwischen dem Konzept und den Maßnahmen des Kölner Haus des Jugendrechts mit der Anzahl der Mehrfachtatverdächtigen (MTV) herzustellen ist naturgemäß nicht möglich. Festzustellen ist, dass nach starken Rückgängen in der Altersgruppe der 14 - 20jährigen (braune Linie), der Gruppe, die Zielgruppe im Kölner Haus des Jugendrechts ist, in 2011 wieder eine leicht zunehmende Tendenz zu verzeichnen ist. Dabei ist hervorzuheben, dass diese Tendenz weniger stark ausgeprägt ist als die im Bereich der über 21-jährigen. Hier steigt die Zahl der MTV um 16 %, bei den 14 bis 20-jährigen nur um 11%. PKS: MTV - Stadtgebiet Köln MTV insgesamt MTV 14-20 MTV 18-20 MTV 14-17 2.000 1.925 1.500 1.569 2.032 2.032 1.733 1.599 1.824 1.789 1.000 438 219 236 219 209 253 2004 2005 2006 500 0 520 445 267 605 493 338 262 473 443 248 225 267 231 225 218 2007 2008 2009 2010 492 249 243 2011 Abb. 14: Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln (Quelle PKS) Offen bleibt in diesem Zusammenhang, auf welchen Delikten die Mehrfachtäterschaft basiert. So kann das Mehr an MTV durchaus auf solche Täter zurückzuführen sein, die Taten aus dem Deliktsspektrum begehen, welche nicht zu einer Aufnahme in das 48 Programm des Kölner Haus des Jugendrechts führen - also nicht dem Einfluss dieser Einrichtung unterliegen. Gleichsam bleibt offen ob der Zuwachs der MTV mit der Reduktion der Teilnehmerzahl, wie unter Nr. 4.6.2.5 ausgeführt, in ursächlichem Zusammenhang steht. Betrachtet man das Deliktsfeld Straßenraub, ein typisches Delikt der Zielgruppe des Kölner Haus des Jugendrechts, so ist hier ein deutlich positiverer Verlauf seit Gründung des Haus des Jugendrechts festzustellen. Unschärfe ist dabei, dass die polizeiliche Kriminalstatistik nicht ausweist, welche Straftaten die Mehrfachtatverdächtigen im Einzelnen begangen haben, ein direkter Zusammenhang damit nicht belegbar ist. PKS: Raub auf Str, W, Pl - TV U 21 - Stadtgebiet Köln TV 14-20 450 400 342 375 387 350 300 236 272 273 TV 14-17 407 TV 18-20 398 376 295 258 273 250 299 238 192 200 150 148 100 50 106 103 114 112 118 125 107 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 90 0 2011 Abb.15: Entwicklung der Tatverdächtigen unter 21 Jahren bzgl. Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Köln (Quelle PKS) Bewertung Insbesondere das Ziel, mit dem räumlichen Verbund der Dienststellen im Kölner Haus des Jugendrechts die objektive Sicherheitslage der Stadt Köln zu verbessern, ist anhand der zur Verfügung stehenden Daten und deren mangelnder Kausalzusammenhänge nur schwer nachvollziehbar. Die hier dargestellten, in Teilen positiven Entwicklungen, lassen sich daher nicht zwingend auf die Aktivitäten und Maßnahmen zurückführen. 49 5 Fazit Die Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts ist gut etabliert. Dem entgegen steht keinesfalls der Anspruch aller Kooperationspartner, sich beständig weiter zu entwickeln. Unter den Überschriften „Veränderungsnotwendigkeit“ und „Zukunftsfähigkeit“ ist es unser Bestreben, die Prozesse kontinuierlich zu bewerten und weiter zu optimieren. Intrinsisch motiviert und mit viel Freude an der Arbeit werden wir diese Ziele auch in 2012 weiter verfolgen. Die aktuellen Ergebnisse der Begleituntersuchung lassen zudem, positive Interpretationen zu. Die guten Werte scheinen sich zu konsolidieren, die Richtung scheint zu stimmen. Fraglos ist das Ende des Evaluationszeitraums abzuwarten, um schlussendlich ein Fazit ziehen zu können. Auf eine weitere sehr positive und erfreuliche Entwicklung sei an dieser Stelle hingewiesen: Das Kölner Haus des Jugendrechts entwickelt sich mehr und mehr zu einem zentralen Anknüpfungspunkt für das Thema Jugendkriminalität. Anfragen, Kontakte und zahlreiche Besucher und Besuchergruppen aus allen Professionen unterstreichen das, so wie das Haus als solches die Wertigkeit des Themas Jugendkriminalität für Köln unterstreicht. Zudem ist festzuhalten, dass die anfänglichen Befürchtungen der unmittelbaren Nachbarschaft des Kölner Haus des Jugendrechts, durch die veränderte Nutzung der Immobilie würden vermehrt Straftaten durch die hier verkehrenden Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrem Wohnumfeld begangen, weder in 2009 noch in 2010 und in 2011 eingetreten sind. Bisher hat keiner der hier bearbeiteten Intensivtäter eine Straftat im engeren Umfeld des Hauses begangen. 50 Ihre Ansprechpartner im Kölner Haus des Jugendrechts Haus des Jugendrechts Koordinator Wolfgang Wendelmann Salierring 42 50677 Köln Tel.: 0221/229-8768 Mail: Wolfgang.Wendelmann@polizei.nrw.de Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendgerichtshilfe Jürgen Schüle Tel.: 0221 / 221-24854 Mail: Juergen.Schuele@stadt-koeln.de Staatsanwaltschaft Köln Dezernat 169 Wolfgang Ettelt Tel.: 0221/221-31553 Mail: WolfgangBernd.Ettelt@sta-koeln.nrw.de Stefan Winter Tel.: 0221/221-31550 Mail: Stefan.Winter@sta-koeln.nrw.de Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat 57 Walter Schütz Tel.: 0221-229-8575 Mail: Walter.Schuetz@polizei.nrw.de 51 52